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ANWENDUNGSGEBIET
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung ist auf eine chirurgisch anzuwendende Vorrichtung
für die
Retraktion von Körpergeweben
während
eines chirurgischen Eingriffs gerichtet. Insbesondere ist die vorliegende Erfindung
auf eine vereinfachte in situ chirurgisch anzuwendende Vorrichtung
zur Retraktion und ihre Anwendung in beschränkten chirurgischen Feldern
oder in Verbindung mit tierischem Gewebe gerichtet, wobei übliche Vorrichtungen
zur Retraktion unhandlich oder ungewöhnlich sind.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Im
Stand der Technik sind chirurgisch einzusetzende Vorrichtungen für die Retraktion
von tierischen Geweben während
invasiver chirurgischer Eingriffe gut bekannt. In der einfachsten
Form weisen solche Retraktionsvorrichtungen eine von Hand zu haltende
Einrichtung auf, die typischerweise aus rostfreiem Stahl oder anderem
festen Material besteht und Fortsätze aufweist, mit denen der
Chirurg oder ein chirurgischer Assistent das Gewebe manuell von
dem chirurgischen Feld während
der Operation fernhält.
Komplexer ausgebildete Retraktionsvorrichtungen weisen parallele
Vorsprünge
auf, die mit dem Gewebe in Kontakt kommen und die nach Art einer Schere
oder einer Hebestruktur ausgebildet sind, so dass sie von dem Chirurgen
eingestellt werden können,
um durch Kontakt das Gewebe über
die Fortsätze
auseinander zu halten, nachdem sie in dem chirurgischen Eingriff
eingesetzt worden sind. Dabei geht es darum, dass die vorstehenden
scherenartigen oder halterartigen Strukturen hinreichend groß ausgebildet
sein müssen,
damit diese Vorsprünge
mit dem Gewebe in Kontakt kommen und so einen hinreichend großen Zugang
zu dem Operationsfeld eröffnen.
Diese chirurgischen Retraktionsvorrichtungen nach dem Stand der
Technik besitzen eine ausladende Struktur, die aus dem chirurgischen
Feld in dem Körper
des Patienten vorsteht, wenn sie von Hand betätigt oder an Ort und Stelle
eingestellt werden. Eines der dramatischsten Beispiele einer solchen
medizinischen Einrichtung ist der chirurgische Retraktor, wie er
zum "Öffnen der
Brust" während eines
Eingriffs am Herzen eingesetzt wird, bei dem die Rippen des Patienten
am Sternum voneinander getrennt und mit dem Retraktor offen gehalten
sind, während
der Chirurg oder das chirurgische Team Zugang zu dem Herzen des
Patienten hat.
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Kürzlich ergab
sich in der medizinischen Praxis ein Trend in Richtung auf die Entwicklung "minimalinvasiver" chirurgischer Eingriffe,
der darauf gerichtet ist, den Großteil der Verletzung des Patienten zu
reduzieren oder doch wesentlich zu eliminieren. Ein solches minimalinvasives
Verfahren ist beispielsweise der beschränkte oder "minithorakotomische" Eingriff, bei dem ein oder mehrere
kleine Einschnitte in dem Brustkorb gemacht werden, anstatt die
Brust des Patienten völlig
zu öffnen.
Bei einem solchen minimalinvasiven Zugang werden kleinere externe
Retraktoren in den Einschnitten positioniert und mechanisch geöffnet, um
das Gewebe der Brustwandung voneinander zu entfernen und den Zugang
zu dem Innenraum des Brustkorbs und dem Herzen freizumachen. Der
Chirurg kann dann Einschnitte am Gewebe des Herzens anbringen, um
die interne Herzstruktur zugänglich
zu machen.
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Chirurgische
Eingriffe am Herzen besitzen bei Anwendung konventioneller Retraktoren
entsprechende Nachteile. Aufgrund der relativ ausladenden geräumigen Strukturen
sind konventionelle Retraktoren zum Einsatz nicht gut geeignet,
wie sie bei kleinen minimalinvasiven chirurgischen Einschnitten
vorliegen. Auch von Hand gehaltene Retraktoren erfordern vorspringende
Handgriffe zu ihrer Betätigung, um
sie aus dem Einschnitt zu entfernen, so dass der Raum, der für den chirurgischen
Eingriff zur Verfügung
steht, durch ein solches Hindernis zu dem chirurgischen Feld beschränkt ist.
Deshalb wird typischerweise bei Herzoperationen das Gewebe des Herzens
selbst für
begrenzte Zeit angenäht,
und zwar an benachbartes Gewebe in dem Brustkorb, so dass das Gewebe über diese
Nähte aus
dem Weg gehalten ist. Nach Beendigung des chirurgischen Eingriffs
werden die Nähte
entfernt, damit das Gewebe in seine normale Lage zurückkehren
und der Einschnitt wieder permanent geschlossen werden kann. Chirurgische
Eingriffe, die tief im Herzen erfolgen, wie beispielsweise ein Klappenwechsel,
sind auch schwierig zu beobachten, weil sie unzureichend ausgeleuchtet
werden. Bei chirurgischen Eingriffen am offenen Herzen ist dieses
durch eine umgebende Beleuchtung und externe Lichtquellen ausgeleuchtet. Minimalinvasive
Verfahren eröffnen
den Zugang zum Inneren des Herzens durch relativ kleine Öffnungen, die
schwierig auszuleuchten sind, insbesondere dann, wenn übliche Retraktoren
eingesetzt werden.
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Die
US 3,807,393 beschreibt
einen chirurgischen Retraktor mit einem Paar länglicher elastischer Leisten,
die an ihren entsprechenden Enden verbunden sind, so dass die Leisten
elastisch bogenförmig
verbogen werden können.
Es sind Klinken vorgesehen, die sich frei entlang der Länge der
Leisten erstrecken und ihre Kontraktion einem Widerstand entgegensetzen.
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Entsprechend
den vorangehenden Ausführungen
ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine chirurgisch
einsetzbare Vorrichtung für
die Retraktion von Gewebe bereitzustellen, bei der viele der Nachteile
eliminiert sind, die mit Retraktoren nach dem Stand der Technik
verbunden sind.
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Ein
weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine chirurgisch
anwendbare Vorrichtung für
die Retraktion von Gewebe bereitzustellen, die dem Chirurgen einen
ungehinderten Zugang und eine verbesserte Draufsicht auf das chirurgische
Feld ermöglicht,
ohne den Patienten mehr als nötig
zu verletzen.
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Ein
weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine chirurgisch
einsetzbare Vorrichtung zum Zurückhalten
von Gewebe aufzuzeigen, die keine ausladenden externen Handgriffe
oder Vorsprünge
zu ihrer Betätigung
aufweist.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Diese
und andere Aufgaben werden durch eine chirurgisch anwendbare Vorrichtung
nach der vorliegenden Erfindung für die Retraktion von Geweben
in atraumatischer und nicht behindernder Weise erreicht (menschliches
Gewebe, Gewebe von Säugetieren
oder anderes Gewebe). Gemäß einem
breiten Aspekt weist die Vorrichtung für die Retraktion von Gewebe
einen schleifenförmigen
Körper
auf, der entweder offen oder geschlossen ausgebildet ist. Der schleifenförmige Körper weist
einen inneren Umfang auf, der eine innere Oberfläche festlegt. Er besitzt auch
einen äußeren Umfang,
der eine äußere Oberfläche definiert.
Die innere Umfangsfläche
bestimmt eine Öffnung,
durch welche der Chirurg Zugang und Draufsicht bekommt. Der Körper selbst
ist einstellbar, und zwar zwischen einer zusammengedrückten Lage,
in der die Öffnung
im Wesentlichen geschlossen ist, und einer expandierten Lage, in
der die Öffnung offen
ist und das umgebende Gewebe zurückgehalten
oder aus dem Weg gehalten ist. Der Körper ist nachgiebig verformbar
und besitzt ein Rückstellvermögen in die
offene expandierte Lage. Es werden auch Retraktoren für Gewebe
beschrieben, die mechanisch einstellbar sind. Der Körper ist
so konstruiert, dass er hinreichend flexibel ist, so dass er im
Wesentlichen flach gefaltet werden kann, wobei gegenüberliegende
Bereiche der inneren Oberfläche
aneinander in Kontakt kommen, wenn der Körper komplett zusammengedrückt ist,
wie dies beispielsweise durch den Chirurgen von Hand möglich ist.
Um diese Funktionalität
zu begünstigen
oder die Beanspruchung in dem zusammengepressten Körper zu
fokussieren, weist der Körper
ein Paar diametral gegenüberliegender
flexibler Bereiche auf, die eine geringere Federkraft als die übrigen Teile
des Körpers besitzen.
Diese flexiblen Bereiche sind mit Kerben, Schlitzen, Falten oder äquivalenten
Verformungen versehen. Alternativ können auch Materialien eingesetzt
werden, die flexibler ausgebildete Bereiche innerhalb des Körpers bilden.
Für Fachleute
ist es verständlich,
dass die flexiblen Bereiche sowohl bei Retraktoren mit offener wie
auch mit geschlossener Schleifengestalt vorgesehen sein können.
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Wenn
Körper
mit einer mechanischen Versteileinrichtung eingesetzt werden, besitzt
der Körper vorzugsweise
die Gestalt einer offenen Schleife. Körper mit mechanischen Einstelleinrichtungen
liegen außerhalb
des Schutzumfangs der Erfindung. Solche Gestaltungen besitzen einen
Körper,
der entgegengesetzte Enden aufweist. In dem entsprechenden Beispiel,
wie es hier beschrieben wurde, wird das eine Ende des Körpers gleitend
in einem Schlitz aufgenommen, der im anderen Endbereich vorgesehen ist.
Darüber
hinaus ist das zweite Ende mit einer mechanischen Einstelleinrichtung
versehen, die es dem Chirurgen ermöglicht, den Grad der Zusammendrückung oder
Expansion der Vorrichtung präzise
zu steuern. Dies kann dadurch erreicht werden, dass eine mechanische
und mit Zähnen
versehene Einstelleinrichtung benutzt wird, die in entsprechende Kerben
oder Zähne
eingreift, die entlang des ersten Längenbereichs des Körpers nahe
des ersten Endes vorgesehen sind. Diese Zähne können auf der inneren Umfangsoberfläche oder
entlang der Kanten des Körpers
vorgesehen sein.
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Es
entspricht einem zusätzlichen
Merkmal nach der vorliegenden Erfindung, dass die schleifenartig
ausgebildeten Körper
mit verschiedenen Strukturen zum Kontakt an dem Gewebe ausgestattet sind.
Vorzugsweise sind diese Konturen am äußeren Umfang des Körpers vorgesehen.
Solche Strukturen, die mit dem Gewebe in Kontakt kommen, umfassen vorspringende
umlaufende Wulste oder vertiefte Hinterschneidungen in dem äußeren Umfang
des Körpers.
Diese Strukturen tragen dazu bei, die chirurgisch anzuwendende Vorrichtung
an Ort und Stelle festzusetzen, und zwar in einem Einschnitt, in
dem sie das Gewebe, welches durch den Einschnitt gebildet wird,
umfassen und so das Gewebe durch eine radial nach außen gerichtete
Kraft des expandierten Körpers
halten.
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Um
die chirurgisch einsetzbare Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung
als einen Geweberetraktor einzusetzen, muss der Chirurg oder Operateur
nur einen Einschnitt in dem Gewebe des Patienten anbringen und die
Vorrichtung in zusammengedrücktem
Zustand in der Einsetzlage in den Einschnitt einführen. Die
Vorrichtung expandiert dann in eine Lage, in der sie das Gewebe
durch ihre eigene Federkraft abstützt. In der expandierten Lage
bildet die innere Umfangsfläche
des Körpers
einen offenen Zugang und eine Öffnung,
durch die zusätzliche
chirurgische Instrumente und Einrichtungen eingeführt werden
können,
während
das chirurgische Feld beobachtet werden kann. Für Fachleute ist es bedeutsam,
dass die einzigartige Gestalt der chirurgisch anwendbaren Vorrichtung
nach der vorliegenden Erfindung eine maximale Übersicht und einen Zugang zu dem
chirurgischen Feld erbringt, in dem vorspringende Handhabungsstrukturen,
wie Handgriffe, sich kreuzende Scheren oder Halteeinrichtungen völlig vermieden
werden. Die Entfernung der Vorrichtung ist ebenso einfach und erfordert
nur das manuelle Zusammendrücken
des Körpers
in seine zusammengefaltete oder geschlossene Lage, wobei die äußere Umfangsfläche von
dem umgebenden Gewebe des Einschnitts freikommt, so dass die Vorrichtung
abgezogen werden kann.
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Von
der Fachwelt wird es geschätzt,
dass der schleifenförmige
Körper
nach der vorliegenden Erfindung in den verschiedenen gewünschten
expandierten Durchmessern hergestellt werden kann, um damit eine
Anpassung an die entsprechenden chirurgischen Eingriffe zu ermöglichen.
So erfordert beispielsweise die Herzklappenchirurgie einen expandierten
Durchmesser in der Größenordnung
von zwei oder drei Zentimetern. Im Gegensatz dazu erfordert eine
Bauchoperation einen wesentlich größeren Expansionsdurchmesser.
In ähnlicher
Weise kann das Federungsvermögen
des deformierbaren schleifenförmigen
Körpers
modifiziert und an das entsprechende Gewebe angepasst werden. So
erfordert beispielsweise kontraktionsfähiges Muskelgewebe eine Vorrichtung
mit signifikant höherer
Federwirkung als Gewebe am Kopf. Es ist möglich, die schleifenförmige Gestalt
nach der vorliegenden Erfindung auch hinsichtlich der Größe und der
Federungseigenschaften anzupassen. Bei Vorrichtungen mit offener
Schleifengestalt und mit einer mechanischen Einstelleinrichtung
wird der expandierte Durchmesser präzise eingestellt.
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Zusätzlich kann
die chirurgisch anwendbare Vorrichtung mit weiteren Merkmalen versehen
sein, einschließlich
mit Lichtquellen oder Halteeinrichtungen für chirurgische Instrumente.
So kann der Körper beispielsweise
auch Licht aussendende Elemente besitzen, die mit einer externen
Stromquelle verbunden sind. Alternativ können Lichtquellen nach dem Prinzip
der chemischen Lichterzeugung inkorporiert sein. So kann beispielsweise
der Körper
der Vorrichtung eine erste und eine zweite Kammer aufweisen, die
durch eine einreißbare
Trennwand getrennt sind. Mindestens eine der Kammern weist eine
lichtdurchgängige
Wandung auf, die zumindest einen Teil des inneren Umfangs des Körpers darstellt.
Einzelne Komponenten einer chemischen Lichterzeugung sind im Stand
der Technik bekannt und können
in der ersten und zweiten Kammer untergebracht werden. Wenn dann
die chirurgisch anwendbare Vorrichtung zusammengedrückt wird,
wird die Trennwand durchbrochen, so dass sich die chemischen Komponenten mischen
und dadurch Licht erzeugen können.
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Der
Körper
kann mit einer oder mehreren Haltestrukturen versehen sein, um den
Chirurgen bei der Anwendung der chirurgischen Vorrichtung nach der
vorliegenden Erfindung zu unterstützen und zusätzliche
chirurgische Apparate, Instrumente, Wundverschlüsse oder dergleichen zu halten.
Diese Strukturen können
nachgiebig deformierbare Schlitze, Vertiefungen oder Vorsprünge umfassen,
in welche die verschiedenen chirurgischen Einrichtungen temporär eingefügt werden
können.
Auf diese Weise kann der Chirurg die Vorrichtung nach der vorliegenden
Erfindung so einsetzen, dass er die Kontrolle über die verschiedenen chirurgischen
Instrumente behält
und trotzdem einen klaren Zugang zu dem chirurgischen Feld zur Verfügung steht.
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Andere
Aspekte, Merkmale und Vorteile nach der vorliegenden Erfindung gehen
für Fachleute aus
der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit den anliegenden
Zeichnungen hervor.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine perspektivische Ansicht einer chirurgisch anwendbaren Vorrichtung
für die
Retraktion von Gewebe, die die vorliegende Erfindung prinzipiell
erläutert;
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2 ist
eine Ansicht auf die Vorrichtung gemäß 1 in zusammengefalteter
Lage;
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3A, 3B und 3C sind
aufeinander folgende schematische Ansichten zur Verdeutlichung der
Anwendung der Vorrichtung bei einem chirurgischen Eingriff;
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4 ist
eine Schnittdarstellung der Vorrichtung gemäß 1 entlang
der Linie 4-4 und verdeutlicht die besonderen Merkmale der Vorrichtung
einschließlich
der Strukturen zum Kontakt an dem Gewebe und den flexiblen Bereichen;
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5 ist
ein Teilquerschnitt durch die Vorrichtung entlang der Linie 5-5
der 3C und verdeutlicht in besonderer Weise die Oberflächenstruktur
für den
Kontakt mit dem Gewebe;
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6 ist
ein vergrößerter Schnitt ähnlich demjenigen
der 5, wobei jedoch die Vorrichtung bei einem anderen
chirurgischen Eingriff eingesetzt wird;
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7 ist
eine perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform
der Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung mit der Darstellung
einer Lichtquelle;
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8 ist
eine Seitenansicht der Vorrichtung gemäß 7;
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9 ist
eine perspektivische Darstellung einer weiteren Vorrichtung nach
der vorliegenden Erfindung mit einer zusätzlichen Lichtquelle;
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10 ist
ein Querschnitt durch die Vorrichtung der 9 entlang
der Linie 9-9;
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11A und 11B sind
Teilquerschnitte durch die Vorrichtung der 9, die die
Vorrichtung in expandierter und in zusammengedrückter Lage und die entsprechende
Betätigung
einer chemischen Lichtquelle verdeutlichen;
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12 ist
eine perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform
der Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung und verdeutlicht insbesondere
eine Erfassungseinrichtung;
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13 ist
eine perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform
der Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung;
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14 ist
ein Querschnitt durch die Vorrichtung gemäß 13 entlang
der Linie 14-14;
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15 ist
eine perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform
der Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung;
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16 ist
eine schematische Ansicht einer Vorrichtung mit offener Schleifengestalt,
die aus dem Schutzbereich der vorliegenden Erfindung heraus fällt und
mit einer mechanischen Einstelleinrichtung versehen ist;
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17 ist
eine perspektivische Darstellung der Vorrichtung der 16;
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18 ist
eine Schnittdarstellung der Vorrichtung nach 17 entlang
der Linie 18-18 und zeigt insbesondere eine mechanische Einstelleinrichtung;
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19A und 19B sind
schematische Ansichten und verdeutlichen die Schritte der Anwendung
der Vorrichtung der 16 bei einem chirurgischen Eingriff
zum Zurückhalten
des Gewebes;
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20 zeigt
einen Teilschnitt durch ein Herz in Perspektive von vorn;
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21 ist
eine schematische Schnittdarstellung eines Herzens mit Darstellung
der Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung bei einer Herzoperation;
und
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22 ist
eine perspektivische Ansicht einer Vorrichtung in einer weiteren
Ausführungsform
nach der vorliegenden Erfindung, mit einem Bereich der chirurgischen
Vorrichtung im Querschnitt.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG VON AUSFÜHRUNGSBEISPIELEN
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1 der
Zeichnungen zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel der chirurgischen
Vorrichtung 50 nach der vorliegenden Erfindung. Die Vorrichtung 50 weist
einen Körper 52 auf,
der eine Öffnung 54 umschließt. Die
Vorrichtung 50 ist expandierbar ausgebildet und in 1 in
der expandierten Stellung gezeigt. Andererseits kann die Vorrichtung 50 auch
als kompressibel angesehen werden. 2 zeigt
die Vorrichtung in zusammengedrücktem
Zustand. Die deformierbare und in ihrer Gestalt veränderbare
Vorrichtung 50 ist, gleichgültig, ob man sie als expandierbar
oder kompressibel ansieht, in eine Lage oder Stellung einstellbar
oder überführbar, die
durch die expandierte Position der 1 und die
zusammengedrückte
Position der 2 bestimmt wird. Wenn sich die
Vorrichtung in der expandierten Position, wie dargestellt befindet,
ist die Öffnung 54 im
Wesentlichen offen. Wenn sich die Vorrichtung 50 in der
zusammengedrückten
Position befindet, ist die Öffnung im
Wesentlichen geschlossen. Entsprechend einem Ausführungsbeispiel
der Vorrichtung 50 besteht der Körper 52 aus nachgiebigem
biokompatiblem Material, so dass die Vorrichtung 50 das
Bestreben hat, aus der zusammengedrückten Stellung in die expandierte
Stellung zurückzukehren.
Dies liegt daran, dass der Körper 52 in
zusammengedrücktem
Zustand eine radial nach außen
gerichtete Kraft erbringt. In einer beispielhaften Gestaltung kann
der Körper 52 die
Gestalt einer geschlossenen Schleife aufweisen, obwohl auch Ausbildungen
in Form einer offenen Schleife vom Schutzumfang der vorliegenden
Erfindung mit umfasst werden.
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Die 3A–3B erläutern die
beispielhafte Anwendung der Vorrichtung 50 bei der Retraktion
von körperlichem
Gewebe bei einem chirurgischen Eingriff. Nachdem ein Einschnitt 56 in
dem körperlichen
Gewebe 58 ausgeführt
worden ist, wie dies in 3A gezeigt
ist, wird die Vorrichtung 50 in den Einschnitt 56 in
zusammengedrücktem
Zustand eingesetzt und/oder dort positioniert, wie dies in 3B gezeigt
ist. Sobald die Vorrichtung 50 eingesetzt ist, geht diese
in die expandierte Stellung im Einschnitt 56 über, indem
sie das körperliche
Gewebe 58 auseinander zieht und damit den Einschnitt 56 öffnet. Die Expansion
der Vorrichtung 15 kann dadurch erfolgen, dass die Vorrichtung 50 losgelassen
wird, beispielsweise mit einer Pinzette. Infolge einer solchen Expansion
wird eine Öffnung 60 gebildet,
die durch den geöffneten
Einschnitt 56 in Verbindung mit dem nun zurückgehaltenen
körperlichen
Gewebe 58 und entsprechend durch die Öffnung 54 der Vorrichtung 50 festgelegt
ist. Demzufolge hat ein Chirurg nun eine ungehinderte Draufsicht
und einen Zugang zu dem chirurgischen Feld und kann den chirurgischen
Eingriff durch die Öffnung 60 hindurch
ausführen.
Beim Einsatz, wie in 3C gezeigt, muss die Vorrichtung 50 nicht
unbedingt den nicht zusammengedrückten Zustand
(wie in 1 dargestellt) einnehmen, sondern
kann auch eine Gestalt einnehmen, bei der die Öffnung 54 nicht gänzlich geschlossen
ist, so dass die Öffnung 60 definiert
und damit für
weitere chirurgische Maßnahmen
zugänglich
ist.
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Aus
den 1 und 2 ist weiterhin erkennbar, dass
die Vorrichtung 50 nach einer beispielhaften Ausführungsform
im Bereich ihres Körpers 52 flexible
Bereiche 62 aufweisen kann, die eingeformt sind, um die
Zusammendrückung
der Vorrichtung 50 zu erleichtern. Die flexiblen Bereiche 62 sind
als Bereiche des Körpers 62 gestaltet,
die eine geringere Spannkraft oder eine größere Elastizität aufweisen als
andere Bereiche des Körpers 52.
In 4 sind beispielhaft flexible Bereiche 62 dargestellt,
die als Schlitze in dem Körper 52 vorgesehen
sein können, insbesondere
als axiale Schlitze. Somit hat die Vorrichtung 50, im Bereich
des Körpers 52 die
Tendenz, beim Zusammenfalten im Bereich der flexiblen Bereiche 62 sich
nach außen
zu falten, anstatt dass andere Bereiche des Körpers 52 dies tun.
Wie dargestellt, ist ein Paar diametral gegenüberliegend angeordneter flexibler
Bereiche 62 in dem Körper 52 gebildet,
so dass die Vorrichtung in zusammengedrücktem Zustand die zusammengedrückte Lage
einnimmt, wie sie in 2 dargestellt ist, so dass die
Vorrichtung 50 eine im Wesentlichen flache, rechteckige
oder elliptische Gestalt einnimmt.
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Unter
fortgesetztem Bezug auf die 1 und 4 sowie
unter zusätzlichem
Hinweis auf 5 kann die Vorrichtung 50 so
gestaltet sein, dass sie eine Struktur 64 für den Kontakt
zu dem körperlichen Gewebe 58 aufweist,
die dem Einschnitt ausgesetzt ist und an diesem umlaufend anliegt,
so dass damit die Vorrichtung 50 im Einschnitt in Position
gehalten wird. Entsprechend einer beispielhaften Ausführungsform
nach der Erfindung weist die dem Gewebe zugekehrte Struktur 64 Wulste 66 auf,
die in der äußeren Oberfläche des
Körpers 52 angeordnet
sind. Zwischen den Wulsten 66 wird eine Hinterschneidung 68 gebildet.
Mit dieser dem körperlichen
Gewebe zugekehrten Struktur 64 kann die Vorrichtung 50 in
einem Einschnitt so positioniert werden, dass das körperliche
Gewebe 58 im Wesentlichen an der Struktur 64 anliegt,
wobei das körperliche
Gewebe 58 in der Hinterschneidung 68 zu liegen
kommt und durch die Wulste 66 gehalten ist. Diese dem Gewebe zugekehrte
Struktur 64 verstärkt
die nach außen
radial gerichtete Federkraft des Körpers 52, so dass
die Vorrichtung 50 in einem Einschnitt festgehalten wird.
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Wenn,
wie alternativ in 6 dargestellt ist, die Vorrichtung 50 in
einen Einschnitt in einem relativ dicken körperlichen Gewebe eingesetzt
wird (wobei das körperliche
Gewebe eine Dicke aufweist, die größer ist als die Dicke der Hinterschneidung 68),
hilft die Struktur 64 immer noch, die Vorrichtung 50 in dem
Einschnitt festzuhalten, indem sich ihre Oberfläche an das körperliche
Gewebe 58 anlegt. Aufgrund der Expansionseigenschaften
der Vorrichtung 50 legen sich die Wulste 66 gegen
das körperliche
Gewebe 58, so dass die Vorrichtung 50 in axialer
Richtung, wie durch den Pfeil A verdeutlicht, zurückgehalten und
eine entsprechende Bewegung desselben verhindert wird. Um das Risiko
einer Verletzung des körperlichen
Gewebes 58 zu reduzieren oder auszuschließen, ist
die Struktur 64 vorzugsweise so atraumatisch wie möglich ausgebildet,
wobei sie dennoch ihre Eigenschaften zur Anlage an dem körperlichen Gewebe
beibehält.
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Die
Vorrichtung 50 kann in jeder gewünschten Form gestaltet sein.
In der beispielhaft zu verstehenden Ausführungsform, wie sie in den 1–6 gezeigt
ist, besitzt die Vorrichtung 50 eine Gestalt, die in expandiertem
Zustand im Wesentlichen Zylinderform besitzt. Die Vorrichtung 50 kann
jedoch auch so gestaltet sein, dass sie in expandiertem Zustand
eine elliptische oder ovale Form einnimmt. Alternativ kann die Vorrichtung 50 auch
so ausgebildet sein, dass sie eine irreguläre Gestalt einnimmt und speziell
an einen besonderen Typ eines Einschnitts oder einer chirurgischen
Anwendung angepasst ist. Bei zylindrischer Ausbildung der Vorrichtung 50 laufen
die Wulste 66 der Struktur 64 als ringförmige Vorsprünge der
Oberfläche
des Körpers 52 um.
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Wie
in den 7 und 8 gezeigt ist, kann die Vorrichtung 50 auch
eine Lichtquelle aufweisen, mit der Licht 70 auf das chirurgische
Feld gesandt wird. Viele chirurgische Eingriffe, bei denen die Vorrichtung 50 angewendet
werden kann, müssen
an entfernten oder schwierigen Stellen des menschlichen Körpers ausgeführt werden.
Dabei kann es vorkommen, dass Lichtquellen, die in dem Operationsraum
und damit außerhalb
des menschlichen Körpers
angeordnet sind, das chirurgische Feld nicht gänzlich ausleuchten oder einen
Schlagschatten werden können.
Durch die Anordnung einer Lichtquelle in der Vorrichtung 50 selbst
wird eine Schattenbildung oder eine nicht geeignete Ausleuchtung des
chirurgischen Felds vermieden, weil sich die Lichtquelle in unmittelbarer
Nähe und
direkt oberhalb des chirurgischen Felds befindet.
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Die
beispielhaft in den 7 und 8 dargestellte
Lichtquelle weist ein Licht aussendendes Element 72 auf,
welches an eine Leitung 74 angeschlossen ist. Entsprechend
einer Ausführungsform kann
eine Mehrzahl von Licht aussendenden Elementen 72 beabstandet
am inneren Umfang 76 des Körpers 52 angeordnet
sein. Durch die Anordnung einer Mehrzahl beabstandet angeordneter
Licht aussendender Elemente 72 wird jegliche Schattenbildung
eliminiert, die durch chirurgische Instrumente oder andere Apparate
erzeugt werden könnte,
die durch die Öffnung 54 der
Vorrichtung 50 in die Nähe des
chirurgischen Felds eingebracht werden. Die Leitungen 74 können mit
Hilfe der Wulste 66 am Körper 52 sicher
gehalten werden, beispielsweise so, dass die Leitungen 74 in
der Hinterschneidung 68 am äußeren Umfang 78 des
Körpers 52 angeordnet
sind, wie dies in 8 gezeigt ist. Die Leitungen 74 können auf
diese Weise mit elektronischen Einrichtungen in dem Operationsraum
in Verbindung stehen, um Strom zu den Licht aussendenden Elementen 72 zu
schicken. Die Leitungen 74 wie auch die Licht aussendenden
Elemente 72 sind so gestaltet und auf dem Körper 52 angebracht,
dass sie den Effekt der Zusammendrückung der Vorrichtung 50 minimal
beeinflussen. Beispielsweise können
die Leitungen 74 in der Nähe der Enden der flexiblen
Bereiche 62 des Körpers 52 angeordnet
sein, wie dies in 7 gezeigt ist. Die Leitungen 74 können als
elektrische Leitungen, als Lichtleitfasern oder aus einem anderen geeigneten
Material bestehen. Wenn die Leitungen 74 als Lichtleitfasern
ausgebildet sind, stellen die Licht aussendenden Elemente 72 das
Ende dieser Fasern dar, aus denen das Licht austritt.
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Eine
weitere Ausführungsform
einer Lichtquelle ist beispielhaft in 9 dargestellt,
bei der das Licht aussendende Element in Form einer Lumineszenzstruktur 80 ausgebildet
ist, die auf dem inneren Umfang des Körpers 52 platziert
ist. Eine solche Lumineszenzstruktur 80 umfasst vorzugsweise
ein Gehäuse 82 mit
einer ersten und einer zweiten Kammer 84a, 84b,
die durch eine brechbare, einreißbare oder durchdringbare Trennwand 86 getrennt
sind. Die Lumineszenzstruktur 80 weist eine lichtdurchlässige innere
Umfangswand 88 auf. Die beiden Kammern 84a und 84b enthalten
zwei chemische Lösungen 90a und 90b,
die, wenn sie gemischt werden, Licht aufgrund chemischer Lumineszenz
erzeugen und aussenden.
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11A zeigt in vergrößerter Darstellung einen Schnitt
durch die Vorrichtung 50 in expandiertem Zustand, wobei
die Trennwand 86 noch intakt ist. Um die chemische Lumineszenz
auszulösen
und zu aktivieren, wird die Trennwand 86 durchbrochen,
vorzugsweise dadurch, dass die Vorrichtung 50 zusammengedrückt wird,
wie dies in 11B gezeigt ist (auch 2 zeigt
die zusammengedrückte
Stellung), so dass sich die beiden chemischen Lösungen 90a und 90b mischen
können.
Die Mischung der chemischen Lösungen 90a und 90b kann
dadurch begünstigt
werden, dass die Vorrichtung 50 entsprechend bewegt wird.
Die Vorrichtung 50 kann dann in einen Einschnitt eingesetzt
werden, wie es oben beschrieben und in den 3B und 3C dargestellt
ist. In expandiertem Zustand beleuchtet dann das aufgrund der chemischen
Lumineszenz erzeugte Licht das chirurgische Feld durch die Öffnung 54.
Das Durchlässigmachen
oder Durchbrechen der Trennwand 86 kann durch eine körperliche
Struktur in dem Gehäuse 82 oder
durch stärkeres
Pressen der Lösungen 90a und 90b gegen
die Trennwand 86 ausgelöst
werden, beispielsweise verursacht durch das Zusammenfalten der Vorrichtung 50.
Im Vergleich zu der Vorrichtung mit Lichtaussendung, wie sie zuvor
beschrieben wurde, ist die Lumineszenzstruktur 80 in der
Vorrichtung selbst untergebracht und erfordert insoweit keine externe
Zuführung
oder Betätigung
von Strom für die
Lichterzeugung, sobald die Vorrichtung 50 in dem Einschnitt
eingesetzt ist.
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Nach
einer beispielhaften Ausführungsform der
Lumineszenzstruktur 80 kann die Trennwand eine Schwachstelle
oder einen Bereich 92 in der Nähe der flexiblen Bereiche 62 aufweisen,
um das Aufbrechen oder Durchbrechen der Trennwand zu erleichtern,
wenn die Vorrichtung zusammengedrückt wird, wie dies in den 11A und 11B gezeigt
ist. Die Schwachstelle 92 kann durch einen dünn ausgebildeten
Bereich der Trennwand 86 gebildet werden. Zusätzlich kann
die Gestaltung so getroffen sein, dass sich die lichtdurchlässige innere
Umfangswand 88 auch über
einen Bodenbereich des Gehäuses 82 erstreckt,
so dass Licht durch diesen Bodenbereich in Richtung auf das chirurgische
Feld gerichtet austritt. Für
manche Anwendungen kann es vorteilhaft sein, eine hohe Opazität im oberen
Endbereich 96 des Gehäuses 82 zu
haben, so dass kein Licht in Richtung auf den Chirurg gerichtet
austritt. Weiterhin kann die innere Umfangswand 88 so gestaltet
und ausgebildet sein, dass das Licht nur im Wesentlichen nach unten
auf das chirurgische Feld gerichtet austritt, beispielsweise durch
die Anordnung von inneren Klappen oder Lamellen. Ein Hersteller
von handelsüblichen
Lumineszenzstrukturen ist die Omniglow Corporation, Novato, Kalifornien, die
nicht toxische Lichtstrukturen unter der Bezeichnung CYALUME® herstellt,
bei denen mehrfarbiges Licht über
einen Zeitraum von etwa acht Stunden ausgesandt wird.
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Ein
weiteres Ausführungsbeispiel
der Vorrichtung 50 ist in 12 dargestellt.
Der Körper 52 weist
eine Vorrichtung 98 zum Überwachen und Ermitteln auf,
die an Leitungen 100 angeschlossen ist. Die Leitungen 100 können mit
elektrischen Einrichtungen im Operationsraum verbunden sein, um
elektrische Signale zwischen der Vorrichtung 98 und den externen
Einrichtungen auszutauschen. Die Vorrichtung 98 kann diagnostische
Funktionen ausführen und
kann beispielsweise Wärmesensoren
besitzen, um die Temperatur in dem chirurgischen Feld zu überwachen.
Die Vorrichtung 98 kann auch eine Video-Anzeigeeinrichtung umfassen, um ein
Videobild des chirurgischen Felds bereitzustellen. Die Vorrichtung 98 kann
so in dem Körper 52 angeordnet
sein, dass individuelle Elemente der Vorrichtung entweder an der
inneren oder an der äußeren Umfangsfläche 76 oder 78 des
Körpers 52 angeordnet
sind, wie dargestellt. Als Alternative zu körperlichen Leitungen 100 kann
eine drahtlose Verbindung vorgesehen sein, bei der die Vorrichtung 98 eine
Sender- und/oder Empfängereinheit
für die
Kommunikation mit elektrischen Ausrüstungsgegenständen auf
magnetischer Wellenbasis bereitstellt. Durch eine solche drahtlose
Verbindung werden die Nachteile von elektrischen Leitungen vermieden,
die unnötig
und möglicherweise
hinderlich sein können.
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In
den 13 und 14 ist
eine weitere Ausführungsform
der Vorrichtung 102 nach der vorliegenden Erfindung dargestellt.
Die Vorrichtung 102, ebenso wie die Vorrichtung 50,
die oben beschrieben wurde, weist einen Körper 104 auf. Der
Körper 104 besitzt
flexible Bereiche 106, um die Zusammendrückung der
Vorrichtung 102 zu erleichtern. Jedoch sind hier im Gegensatz
zu den axial sich erstreckenden Schlitzen in dem Körper der
chirurgischen Vorrichtung, wie sie oben beschrieben wurde, flexible Bereiche 106 als
radial sich erstreckende Schlitze in dem Körper 104 vorgesehen.
Alternativ können
anstelle der Schlitze auch Kerben oder Ausnehmungen vorgesehen sein.
Die Vorrichtung 102 kann auch eine Struktur 108 zum
Kontakt an dem körperlichen
Gewebe aufweisen, die eine Umfangswulst 110 und einen sich
axial erstreckenden Bereich 112 aufweist. Der umlaufende
Wulst 110 hat die gleiche Funktion wie die Wulste 66,
die oben beschrieben wurden. Die axialen Vorsprünge 112 stellen eine
größere äußere Umfangsfläche bereit,
die zur Anlage an dem Einschnitt im körperlichen Gewebe ausgebildet
sind und dazu dienen, die Entfernung der Vorrichtung 102 aus dem
Einschnitt zu erleichtern, indem sie ein Element bereitstellen,
an welchem Pinzetten oder Gefäßklemmen
angreifen können.
Alternativ kann die Vorrichtung auch einen Streifen 114 aufweisen,
um die Entfernung der Vorrichtung 102 aus einem Einschnitt
unter Anwendung einer Pinzette oder einer Gefäßklemme zu erleichtern. Der
Streifen 114 ist vorzugsweise flexibel ausgebildet und
kann mit der Vorrichtung 102 über einen Schlitz in dem flexiblen
Bereich 106 verbunden sein.
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Eine
weitere Ausführungsform
der chirurgischen Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung ist
in 15 dargestellt. Die chirurgische Vorrichtung 116 ist
genau so zusammendrückbar
bzw. expandierbar ausgebildet, wie die Vorrichtung 50,
die vorher beschrieben wurde. Die Vorrichtung 116 weist
einen Körper 118 auf,
der so gestaltet ist, dass er eine äußere umlaufende konkav ausgebildete
Kontur 120 aufweist, die zum Kontakt an dem körperlichen
Gewebe ausgebildet ist, wie dies vorher beschrieben wurde. Solch
eine konkave Ausbildung ist im Wesentlichen atraumatisch und besitzt
flexible Bereiche, um die Zusammendrückung der Vorrichtung 116 zu erleichtern.
Der innere Umfang 122 des Körpers 118 kann im
Wesentlichen zylindrisch oder, wie dargestellt, konvex ausgebildet
sein.
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In
den 16, 17 und 18 ist
eine chirurgische Vorrichtung 124 dargestellt, die mechanisch
einstellbar ausgebildet ist. Die Vorrichtung 124 weist
einen Körper 126 und
einen Stellbereich 128 auf, der am einen Ende des Körpers 126 vorgesehen ist,
um die Vorrichtung 124 zu expandieren bzw. zusammenzudrücken. Auf
der inneren Umfangsfläche 132 sind
entlang einer ersten Länge
I1 des Körpers 126 eine
Mehrzahl von Schlitzen oder Kerben 130 angeordnet. Entlang
einer zweiten Länge
I2 des Körpers 126 ist
ein länglicher
Bereich 134 an der inneren Oberfläche 130 vorgesehen
(dieser wird nachfolgend beschrieben). Der Einstellbereich 128 weist
einen Schlitz 136 auf, der zur gleitenden Aufnahme der
ersten Länge
I1 des Körpers 126 dient.
Es ist ein drehbarer Antrieb 138 vorgesehen, um den ersten
Längenabschnitt
I1 des Körpers 126 durch
den Schlitz 136 zu ziehen. Der Antrieb 138 weist
Zähne 140 auf,
die in Kerben 130 des Körpers 126 eingreifen.
Er besitzt weiter einen Kopf 142 zur Aktivierung des Antriebs 138.
Wenn die erste Länge
I1 des Körpers 126 in
dem Schlitz 136 aufgenommen ist, wird damit eine Öffnung 144 in
dem Körper 126 gebildet.
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Die 19A und 19B zeigen
die Vorrichtung 124 in ihrer Anwendung bei einem chirurgischen
Eingriff. In 19A ist die Vorrichtung dargestellt,
bei der sie sich in einer Lage befindet, in der sie in den Einschnitt 56 des
körperlichen
Gewebes 58 in zusammengedrücktem Zustand eingesetzt wird.
Die Vorrichtung 124 wird dann in eine expandierte Position
aufgeweitet, wie dies in 19B gezeigt
ist, wobei das körperliche
Gewebe 58 zurückgehalten
wird und eine Öffnung 146 in
dem Körper 126 geschaffen wird,
durch welche das chirurgische Feld beobachtet werden kann. Die Aufweitung
der Vorrichtung 124 kann durch den Chirurgen erfolgen,
indem der Kopf 142 mit einem entsprechenden chirurgischen
Gerät 148 unter Anwendung
des Antriebs 138 betätigt
wird. Die Zähne 140 greifen
in die Kerben 130 ein, sobald der Antrieb 138 gedreht
wird, wie dies in 18 gezeigt ist. Nachdem der
chirurgische Eingriff abgeschlossen wurde, kann die Vorrichtung 126 zur
Herausnahme aus dem Einschnitt 56 wiederum zusammengeführt werden.
Eine beispielhafte Alternative zu der Anwendung von Zähnen 140 und
Kerben 130 wird durch einen Antrieb 138 gebildet,
der ein Schneckengetriebe beinhaltet.
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Aus
den 17 und 18 ist
auch erkennbar, dass die Vorrichtung 124 eine Struktur 106 zur Anlage
an dem körperlichen
Gewebe aufweisen kann, die an der äußeren Umfangsfläche des
Körpers 126 ausgebildet
und angeordnet ist. Wie zuvor anhand der Ausführungsformen der 5 und 6 beschrieben
wurde, kommt die Struktur 150 mit dem körperlichen Gewebe 158,
welches durch den Einschnitt 156 freigelegt wird, in Kontakt,
so dass die chirurgische Vorrichtung 124 in dem Einschnitt 156 gesichert
und gehalten ist. Die Struktur 115 kann umlaufende Wulste 152 und
eine Hinterschneidung 154 aufweisen, die zwischen den Wulsten 152 gebildet wird.
Wenn der erste Längenabschnitt
I1 des Teils 126 in dem Schlitze 136 des
Einstellbereichs 138 aufgenommen ist, nimmt die Hinterschneidung 154 den Fortsatz 134 auf.
Der Kontakt zwischen der Hinterschneidung 154 und dem Fortsatz 134 erbringt
eine Führung,
weil der erste Längenbereich
I1 durch den Schlitz 136 gleitet
und so zur Torsionsstabilität
und Festigkeit der Vorrichtung 124 beiträgt. Die
Vorrichtung 124 kann auch einen Blockiermechanismus zum
Feststellen und zeitweisen Zurückhalten
des ersten Längenbereichs
I1 des Körpers 126 in
einer gewünschten
Position in dem Schlitz 136 aufweisen, so dass die Vorrichtung 124 ihre
gewünschte
Größe während des
chirurgischen Eingriffs beibehält.
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Die
chirurgische Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung kann in
verschiedenen chirurgischen Eingriffen eingesetzt werden, um körperliches Gewebe
auseinander zu halten, also eine Öffnung zu bilden, die vorteilhaft
genutzt werden kann. Als ein Beispiel einer solchen Anwendung der
chirurgischen Vorrichtung kann der Ersatz einer Herzklappe genannt
werden. Da chirurgische Eingriffe glücklicherweise zunehmend minimalinvasiv
durchgeführt
werden (was bedeutet, dass sie weniger traumatisch für den Patienten
sind), ist es erforderlich, medizinische Produkte bei solchen Verfahren
einzusetzen, die den Chirurgen in die Lage versetzen, Werkzeuge
anzuwenden, um die chirurgischen Eingriffe weniger invasiv durchführen zu
können.
Dies gilt insbesondere für den
Ersatz einer Herzklappe. Eine beispielhafte Anwendung der chirurgischen
Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung beim Ersatz einer Herzklappe wird
nachfolgend beschrieben.
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20 zeigt
ein Herz 156 in teilweise geschnittener Darstellung mit
vier Kammern, einschließlich
eines rechten Atriums 158, eines linken Atriums 160,
eines rechten Ventrikels 162 und eines linken Ventrikels 164.
Das Gewebe des Herzens 156 umfasst den Herzmuskel 166,
der den wesentlichen Muskel des Herzens darstellt sowie ein Septum 168, welches
die rechten Kammern des Herzens von den linken Kammern abtrennt.
(Speziell teilt das muskuläre
Ventrikelseptum die Ventrikel und das membranartige Septum teilt
generell die Atrien.) Klappen bilden Öffnungen zu den Kammern und
weisen eine mitrale Klappe 170 zwischen dem linken Atrium 160 und dem
linken Ventrikel 164 auf, während eine aortische Klappe 172 zwischen
dem linken Ventrikel 174 und der Aorta angeordnet ist.
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Bei
dem bei weitem vorherrschenden Ersatz einer Herzklappe geht es um
den Ersatz der mitralen Klappe 170. Obwohl verschiedene
Eingriffsmethoden existieren, die sich mit dem Ersatz der mitralen Klappe 170 beschäftigen,
ist es bei einem Verfahren notwendig, den Zugang zu der mitralen
Klappe 170 durch das rechte oder linke Atrium 158 bzw. 160 zu haben.
Dies liegt an der physiologischen Position des Herzens 156 in
der Brusthöhlung
des Patienten, bei der die rechten Kammern des Herzens vorn und
die linken Kammern hinten positioniert sind. Wie anhand der 21 erkennbar
ist, wird beim Ersatz der mitralen Herzklappe nach dem Zugang zum
Herzen 156 vom Chirurgen ein Einschnitt in den Herzmuskel 166 vorgenommen,
um den Zugang zu dem rechten Atrium 158 zu erhalten. Eine
chirurgische Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung, beispielsweise
die Vorrichtung 50',
kann dann in diesem Einschnitt positioniert und aufgeweitet werden,
wie dies vorher beschrieben wurde (siehe 3B und 3C),
um so eine Öffnung 60' zu bilden.
Nachfolgend wird ein Einschnitt in dem Septum 168 zwischen
dem rechten Atrium 158 und dem linken Atrium 160 gesetzt,
wobei eine weitere Vorrichtung 50'' in
diesem Einschnitt positioniert wird, so dass eine Öffnung 60'' zwischen den Atrien entsteht.
Auf diese Weise erhält
der Chirurg Zugang zu der Herzklappe 170, und zwar durch die Öffnungen 60' und 60'' hindurch, und kann den chirurgischen
Eingriff zum Ersatz der Herzklappe vornehmen.
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Zusätzlich zu
dem chirurgischen Verfahren, wie es oben beschrieben wurde, kann
die Anwendung der chirurgischen Vorrichtung nach der vorliegenden
Erfindung auch an viele andere Verfahren angepasst werden, bei denen
es darum geht, menschliches Gewebe auseinander zu halten. Weiterhin
kann die chirurgische Vorrichtung nicht nur notwendigerweise in
einem Einschnitt positioniert werden, sondern sie kann auch im Umfeld,
beispielsweise in der Nähe
eines Organs, platziert werden, so dass die nach außen gerichtete
radiale Kraft, die durch die chirurgische Vorrichtung aufgebracht
wird, das betreffende Organ halten oder fixieren kann, so dass es
kein Hindernis im chirurgischen Umfeld darstellt. Weiterhin kann
anstelle des Arbeitens durch die Öffnung der Vorrichtung in der
expandierten Stellung die chirurgische Vorrichtung auch in oder
nahe bei einem Einschnitt so platziert werden, dass der Chirurg
die Möglichkeit
erhält,
in der Nähe
des äußeren Umfangs
des Körpers
zu arbeiten, indem eine Öffnung
außerhalb
des Umfangs des Körpers
an dem körperlichen
Gewebe geschaffen wird. In einer kommerziellen Ausführungsform
kann die chirurgische Vorrichtung innerhalb eines Satzes von Vorrichtungen
eingesetzt werden, die auch andere ähnliche Gegenstände umfasst,
die in Verbindung mit dem besonderen chirurgischen Eingriff eingesetzt
werden. Der Körper
der chirurgischen Vorrichtung kann eine Struktur aufweisen, die
auch Durchbrechungen zum Nähen
umfasst, um auf diese Weise dem Chirurg bei der Retraktion des Gewebes
zu helfen. Die chirurgische Vorrichtung kann so gestaltet werden,
dass sie an einen speziellen Typ eines Einschnitts oder eines Gewebes
angepasst bzw. spezialisiert ist, insbesondere hinsichtlich ihrer
Ausbildung, die an dem körperlichen
Gewebe anliegt. Die chirurgische Vorrichtung kann in verschiedenen
Größenordnungen
(einschließlich
Dicke, Tiefe, Breite, Höhe, Durchmesser etc.)
angepasst sein. Weiterhin kann die chirurgische Vorrichtung Merkmale
umfassen, wie sie für
den Chirurgen während
des Eingriffs von Nutzen sind.
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In
dieser Hinsicht wird auf 22 verwiesen, in
der eine weitere beispielhafte Ausführungsform der chirurgischen
Vorrichtung 174 mit ihrem Körper 176 dargestellt
ist. Eine Struktur 178 oder bevorzugt eine Mehrzahl von
Strukturen 178 sind entlang des inneren Umfangs 180 des
Körpers 176 angeordnet. Die
Strukturen 178 können
nach Art eines Clips ausgebildet sein und einen zentralen Kanal 182 zur
Aufnahme eines chirurgischen Geräts 184 aufweisen. Sie
können
auch Leitungen aufnehmen, die mit externen chirurgischen Apparaten
während
der Operation in Verbindung stehen. Die Strukturen 178 bestehen vorzugsweise
aus federnd nachgiebigem Material, so dass sie zeitlich begrenzt
chirurgische Geräte 184 aufnehmen
können.
Sie können
als integraler Bestandteil oder angesetzt an den Körper 176 verwirklicht
werden. Der Körper 176 kann
auch einen inneren Kanal 186 aufweisen. Ein solcher innerer
Kanal erleichtert die Zusammenfaltung des Körpers 176 und kann
dazu benutzt werden, um Leitungen zu einer Lichtquelle (siehe 7 und 8)
unterzubringen. In dem inneren Kanal 186 kann auch eine
Federanordnung untergebracht werden, die den Körper 176 in Richtung
auf die expandierte Position belastet. Unter Bezugnahme auf die 9 und 10 kann der
innere Kanal 186 auch eine Lumineszenzstruktur 80 aufnehmen,
wobei die innere Umfangsfläche 180 lichtdurchlässig ausgebildet
ist.
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Wie
bereits erwähnt,
kann die chirurgische Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung
aus nachgiebigem biokompatiblem Material hergestellt sein. Beispiele
für solche
Materialien, die bei der Herstellung der chirurgischen Vorrichtung
eingesetzt werden können,
umfassen Polyacetal, Polycarbonat, Polyester, Polyethylen, Polyphenylsulfon,
Polypropylen, Polysulfon, Polyurethan, Polyvinylchlorid und Silikon.
Zusätzlich
kann die Vorrichtung 124, wie sie in den 17 und 18 dargestellt
ist, Materialien einschließlich
rostfreiem Stahl und Titan umfassen. Anstatt die Vorrichtung 50 aus
festem nachgiebigem Material herzustellen, kann die Vorrichtung 50 auch eine
innere und umschlossene Federanordnung (wie oben erwähnt) aufweisen,
die eine Kraft zum Erreichen der expandierten Stellung bereitstellt.
Eine solche Federanordnung kann aus rostfreiem Stahl oder Titan
bestehen.
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Es
versteht sich für
Fachleute, dass die Ausführungsbeispiele
nach der vorliegenden Erfindung, wie sie oben beschrieben wurden,
beispielhaft das Prinzip der Erfindung beleuchten und den Schutzumfang
der Erfindung nicht auf diese Ausführungsbeispiele, wie sie in
den Zeichnungen dargestellt und oben beschrieben worden sind, beschränken. Die beschriebenen
Ausführungsbeispiele
stellen nur einen Ausgangspunkt dar, von dem verschiedene weitere
Alternativen und Modifikationen erkennbar sind. Auch diese Alternativen
und Modifikationen sind vom Schutzumfang der vorliegenden Erfindung
mit umfasst, wie er aus den anliegenden Ansprüchen hervorgeht.