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DE69931144T2 - Vorrichtung zur retraktion von körperlichen geweben - Google Patents

Vorrichtung zur retraktion von körperlichen geweben Download PDF

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DE69931144T2
DE69931144T2 DE69931144T DE69931144T DE69931144T2 DE 69931144 T2 DE69931144 T2 DE 69931144T2 DE 69931144 T DE69931144 T DE 69931144T DE 69931144 T DE69931144 T DE 69931144T DE 69931144 T2 DE69931144 T2 DE 69931144T2
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DE
Germany
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surgical device
surgical
tissue
light source
flexible areas
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DE69931144T
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DE69931144D1 (de
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M. Delos Hunting Valley COSGROVE
Keith Lake Forest MYERS
Richard Diamond Bar RHEE
L. Norma Fullerton LOWE
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Edwards Lifesciences Corp
Original Assignee
Edwards Lifesciences Corp
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Publication date
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Publication of DE69931144T2 publication Critical patent/DE69931144T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods
    • A61B17/02Surgical instruments, devices or methods for holding wounds open, e.g. retractors; Tractors
    • A61B17/0293Surgical instruments, devices or methods for holding wounds open, e.g. retractors; Tractors with ring member to support retractor elements
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods
    • A61B17/00234Surgical instruments, devices or methods for minimally invasive surgery
    • A61B2017/00238Type of minimally invasive operation
    • A61B2017/00243Type of minimally invasive operation cardiac
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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    • A61B90/00Instruments, implements or accessories specially adapted for surgery or diagnosis and not covered by any of the groups A61B1/00 - A61B50/00, e.g. for luxation treatment or for protecting wound edges
    • A61B90/30Devices for illuminating a surgical field, the devices having an interrelation with other surgical devices or with a surgical procedure
    • A61B2090/306Devices for illuminating a surgical field, the devices having an interrelation with other surgical devices or with a surgical procedure using optical fibres

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Description

  • ANWENDUNGSGEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung ist auf eine chirurgisch anzuwendende Vorrichtung für die Retraktion von Körpergeweben während eines chirurgischen Eingriffs gerichtet. Insbesondere ist die vorliegende Erfindung auf eine vereinfachte in situ chirurgisch anzuwendende Vorrichtung zur Retraktion und ihre Anwendung in beschränkten chirurgischen Feldern oder in Verbindung mit tierischem Gewebe gerichtet, wobei übliche Vorrichtungen zur Retraktion unhandlich oder ungewöhnlich sind.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Im Stand der Technik sind chirurgisch einzusetzende Vorrichtungen für die Retraktion von tierischen Geweben während invasiver chirurgischer Eingriffe gut bekannt. In der einfachsten Form weisen solche Retraktionsvorrichtungen eine von Hand zu haltende Einrichtung auf, die typischerweise aus rostfreiem Stahl oder anderem festen Material besteht und Fortsätze aufweist, mit denen der Chirurg oder ein chirurgischer Assistent das Gewebe manuell von dem chirurgischen Feld während der Operation fernhält. Komplexer ausgebildete Retraktionsvorrichtungen weisen parallele Vorsprünge auf, die mit dem Gewebe in Kontakt kommen und die nach Art einer Schere oder einer Hebestruktur ausgebildet sind, so dass sie von dem Chirurgen eingestellt werden können, um durch Kontakt das Gewebe über die Fortsätze auseinander zu halten, nachdem sie in dem chirurgischen Eingriff eingesetzt worden sind. Dabei geht es darum, dass die vorstehenden scherenartigen oder halterartigen Strukturen hinreichend groß ausgebildet sein müssen, damit diese Vorsprünge mit dem Gewebe in Kontakt kommen und so einen hinreichend großen Zugang zu dem Operationsfeld eröffnen. Diese chirurgischen Retraktionsvorrichtungen nach dem Stand der Technik besitzen eine ausladende Struktur, die aus dem chirurgischen Feld in dem Körper des Patienten vorsteht, wenn sie von Hand betätigt oder an Ort und Stelle eingestellt werden. Eines der dramatischsten Beispiele einer solchen medizinischen Einrichtung ist der chirurgische Retraktor, wie er zum "Öffnen der Brust" während eines Eingriffs am Herzen eingesetzt wird, bei dem die Rippen des Patienten am Sternum voneinander getrennt und mit dem Retraktor offen gehalten sind, während der Chirurg oder das chirurgische Team Zugang zu dem Herzen des Patienten hat.
  • Kürzlich ergab sich in der medizinischen Praxis ein Trend in Richtung auf die Entwicklung "minimalinvasiver" chirurgischer Eingriffe, der darauf gerichtet ist, den Großteil der Verletzung des Patienten zu reduzieren oder doch wesentlich zu eliminieren. Ein solches minimalinvasives Verfahren ist beispielsweise der beschränkte oder "minithorakotomische" Eingriff, bei dem ein oder mehrere kleine Einschnitte in dem Brustkorb gemacht werden, anstatt die Brust des Patienten völlig zu öffnen. Bei einem solchen minimalinvasiven Zugang werden kleinere externe Retraktoren in den Einschnitten positioniert und mechanisch geöffnet, um das Gewebe der Brustwandung voneinander zu entfernen und den Zugang zu dem Innenraum des Brustkorbs und dem Herzen freizumachen. Der Chirurg kann dann Einschnitte am Gewebe des Herzens anbringen, um die interne Herzstruktur zugänglich zu machen.
  • Chirurgische Eingriffe am Herzen besitzen bei Anwendung konventioneller Retraktoren entsprechende Nachteile. Aufgrund der relativ ausladenden geräumigen Strukturen sind konventionelle Retraktoren zum Einsatz nicht gut geeignet, wie sie bei kleinen minimalinvasiven chirurgischen Einschnitten vorliegen. Auch von Hand gehaltene Retraktoren erfordern vorspringende Handgriffe zu ihrer Betätigung, um sie aus dem Einschnitt zu entfernen, so dass der Raum, der für den chirurgischen Eingriff zur Verfügung steht, durch ein solches Hindernis zu dem chirurgischen Feld beschränkt ist. Deshalb wird typischerweise bei Herzoperationen das Gewebe des Herzens selbst für begrenzte Zeit angenäht, und zwar an benachbartes Gewebe in dem Brustkorb, so dass das Gewebe über diese Nähte aus dem Weg gehalten ist. Nach Beendigung des chirurgischen Eingriffs werden die Nähte entfernt, damit das Gewebe in seine normale Lage zurückkehren und der Einschnitt wieder permanent geschlossen werden kann. Chirurgische Eingriffe, die tief im Herzen erfolgen, wie beispielsweise ein Klappenwechsel, sind auch schwierig zu beobachten, weil sie unzureichend ausgeleuchtet werden. Bei chirurgischen Eingriffen am offenen Herzen ist dieses durch eine umgebende Beleuchtung und externe Lichtquellen ausgeleuchtet. Minimalinvasive Verfahren eröffnen den Zugang zum Inneren des Herzens durch relativ kleine Öffnungen, die schwierig auszuleuchten sind, insbesondere dann, wenn übliche Retraktoren eingesetzt werden.
  • Die US 3,807,393 beschreibt einen chirurgischen Retraktor mit einem Paar länglicher elastischer Leisten, die an ihren entsprechenden Enden verbunden sind, so dass die Leisten elastisch bogenförmig verbogen werden können. Es sind Klinken vorgesehen, die sich frei entlang der Länge der Leisten erstrecken und ihre Kontraktion einem Widerstand entgegensetzen.
  • Entsprechend den vorangehenden Ausführungen ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine chirurgisch einsetzbare Vorrichtung für die Retraktion von Gewebe bereitzustellen, bei der viele der Nachteile eliminiert sind, die mit Retraktoren nach dem Stand der Technik verbunden sind.
  • Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine chirurgisch anwendbare Vorrichtung für die Retraktion von Gewebe bereitzustellen, die dem Chirurgen einen ungehinderten Zugang und eine verbesserte Draufsicht auf das chirurgische Feld ermöglicht, ohne den Patienten mehr als nötig zu verletzen.
  • Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine chirurgisch einsetzbare Vorrichtung zum Zurückhalten von Gewebe aufzuzeigen, die keine ausladenden externen Handgriffe oder Vorsprünge zu ihrer Betätigung aufweist.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Diese und andere Aufgaben werden durch eine chirurgisch anwendbare Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung für die Retraktion von Geweben in atraumatischer und nicht behindernder Weise erreicht (menschliches Gewebe, Gewebe von Säugetieren oder anderes Gewebe). Gemäß einem breiten Aspekt weist die Vorrichtung für die Retraktion von Gewebe einen schleifenförmigen Körper auf, der entweder offen oder geschlossen ausgebildet ist. Der schleifenförmige Körper weist einen inneren Umfang auf, der eine innere Oberfläche festlegt. Er besitzt auch einen äußeren Umfang, der eine äußere Oberfläche definiert. Die innere Umfangsfläche bestimmt eine Öffnung, durch welche der Chirurg Zugang und Draufsicht bekommt. Der Körper selbst ist einstellbar, und zwar zwischen einer zusammengedrückten Lage, in der die Öffnung im Wesentlichen geschlossen ist, und einer expandierten Lage, in der die Öffnung offen ist und das umgebende Gewebe zurückgehalten oder aus dem Weg gehalten ist. Der Körper ist nachgiebig verformbar und besitzt ein Rückstellvermögen in die offene expandierte Lage. Es werden auch Retraktoren für Gewebe beschrieben, die mechanisch einstellbar sind. Der Körper ist so konstruiert, dass er hinreichend flexibel ist, so dass er im Wesentlichen flach gefaltet werden kann, wobei gegenüberliegende Bereiche der inneren Oberfläche aneinander in Kontakt kommen, wenn der Körper komplett zusammengedrückt ist, wie dies beispielsweise durch den Chirurgen von Hand möglich ist. Um diese Funktionalität zu begünstigen oder die Beanspruchung in dem zusammengepressten Körper zu fokussieren, weist der Körper ein Paar diametral gegenüberliegender flexibler Bereiche auf, die eine geringere Federkraft als die übrigen Teile des Körpers besitzen. Diese flexiblen Bereiche sind mit Kerben, Schlitzen, Falten oder äquivalenten Verformungen versehen. Alternativ können auch Materialien eingesetzt werden, die flexibler ausgebildete Bereiche innerhalb des Körpers bilden. Für Fachleute ist es verständlich, dass die flexiblen Bereiche sowohl bei Retraktoren mit offener wie auch mit geschlossener Schleifengestalt vorgesehen sein können.
  • Wenn Körper mit einer mechanischen Versteileinrichtung eingesetzt werden, besitzt der Körper vorzugsweise die Gestalt einer offenen Schleife. Körper mit mechanischen Einstelleinrichtungen liegen außerhalb des Schutzumfangs der Erfindung. Solche Gestaltungen besitzen einen Körper, der entgegengesetzte Enden aufweist. In dem entsprechenden Beispiel, wie es hier beschrieben wurde, wird das eine Ende des Körpers gleitend in einem Schlitz aufgenommen, der im anderen Endbereich vorgesehen ist. Darüber hinaus ist das zweite Ende mit einer mechanischen Einstelleinrichtung versehen, die es dem Chirurgen ermöglicht, den Grad der Zusammendrückung oder Expansion der Vorrichtung präzise zu steuern. Dies kann dadurch erreicht werden, dass eine mechanische und mit Zähnen versehene Einstelleinrichtung benutzt wird, die in entsprechende Kerben oder Zähne eingreift, die entlang des ersten Längenbereichs des Körpers nahe des ersten Endes vorgesehen sind. Diese Zähne können auf der inneren Umfangsoberfläche oder entlang der Kanten des Körpers vorgesehen sein.
  • Es entspricht einem zusätzlichen Merkmal nach der vorliegenden Erfindung, dass die schleifenartig ausgebildeten Körper mit verschiedenen Strukturen zum Kontakt an dem Gewebe ausgestattet sind. Vorzugsweise sind diese Konturen am äußeren Umfang des Körpers vorgesehen. Solche Strukturen, die mit dem Gewebe in Kontakt kommen, umfassen vorspringende umlaufende Wulste oder vertiefte Hinterschneidungen in dem äußeren Umfang des Körpers. Diese Strukturen tragen dazu bei, die chirurgisch anzuwendende Vorrichtung an Ort und Stelle festzusetzen, und zwar in einem Einschnitt, in dem sie das Gewebe, welches durch den Einschnitt gebildet wird, umfassen und so das Gewebe durch eine radial nach außen gerichtete Kraft des expandierten Körpers halten.
  • Um die chirurgisch einsetzbare Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung als einen Geweberetraktor einzusetzen, muss der Chirurg oder Operateur nur einen Einschnitt in dem Gewebe des Patienten anbringen und die Vorrichtung in zusammengedrücktem Zustand in der Einsetzlage in den Einschnitt einführen. Die Vorrichtung expandiert dann in eine Lage, in der sie das Gewebe durch ihre eigene Federkraft abstützt. In der expandierten Lage bildet die innere Umfangsfläche des Körpers einen offenen Zugang und eine Öffnung, durch die zusätzliche chirurgische Instrumente und Einrichtungen eingeführt werden können, während das chirurgische Feld beobachtet werden kann. Für Fachleute ist es bedeutsam, dass die einzigartige Gestalt der chirurgisch anwendbaren Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung eine maximale Übersicht und einen Zugang zu dem chirurgischen Feld erbringt, in dem vorspringende Handhabungsstrukturen, wie Handgriffe, sich kreuzende Scheren oder Halteeinrichtungen völlig vermieden werden. Die Entfernung der Vorrichtung ist ebenso einfach und erfordert nur das manuelle Zusammendrücken des Körpers in seine zusammengefaltete oder geschlossene Lage, wobei die äußere Umfangsfläche von dem umgebenden Gewebe des Einschnitts freikommt, so dass die Vorrichtung abgezogen werden kann.
  • Von der Fachwelt wird es geschätzt, dass der schleifenförmige Körper nach der vorliegenden Erfindung in den verschiedenen gewünschten expandierten Durchmessern hergestellt werden kann, um damit eine Anpassung an die entsprechenden chirurgischen Eingriffe zu ermöglichen. So erfordert beispielsweise die Herzklappenchirurgie einen expandierten Durchmesser in der Größenordnung von zwei oder drei Zentimetern. Im Gegensatz dazu erfordert eine Bauchoperation einen wesentlich größeren Expansionsdurchmesser. In ähnlicher Weise kann das Federungsvermögen des deformierbaren schleifenförmigen Körpers modifiziert und an das entsprechende Gewebe angepasst werden. So erfordert beispielsweise kontraktionsfähiges Muskelgewebe eine Vorrichtung mit signifikant höherer Federwirkung als Gewebe am Kopf. Es ist möglich, die schleifenförmige Gestalt nach der vorliegenden Erfindung auch hinsichtlich der Größe und der Federungseigenschaften anzupassen. Bei Vorrichtungen mit offener Schleifengestalt und mit einer mechanischen Einstelleinrichtung wird der expandierte Durchmesser präzise eingestellt.
  • Zusätzlich kann die chirurgisch anwendbare Vorrichtung mit weiteren Merkmalen versehen sein, einschließlich mit Lichtquellen oder Halteeinrichtungen für chirurgische Instrumente. So kann der Körper beispielsweise auch Licht aussendende Elemente besitzen, die mit einer externen Stromquelle verbunden sind. Alternativ können Lichtquellen nach dem Prinzip der chemischen Lichterzeugung inkorporiert sein. So kann beispielsweise der Körper der Vorrichtung eine erste und eine zweite Kammer aufweisen, die durch eine einreißbare Trennwand getrennt sind. Mindestens eine der Kammern weist eine lichtdurchgängige Wandung auf, die zumindest einen Teil des inneren Umfangs des Körpers darstellt. Einzelne Komponenten einer chemischen Lichterzeugung sind im Stand der Technik bekannt und können in der ersten und zweiten Kammer untergebracht werden. Wenn dann die chirurgisch anwendbare Vorrichtung zusammengedrückt wird, wird die Trennwand durchbrochen, so dass sich die chemischen Komponenten mischen und dadurch Licht erzeugen können.
  • Der Körper kann mit einer oder mehreren Haltestrukturen versehen sein, um den Chirurgen bei der Anwendung der chirurgischen Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung zu unterstützen und zusätzliche chirurgische Apparate, Instrumente, Wundverschlüsse oder dergleichen zu halten. Diese Strukturen können nachgiebig deformierbare Schlitze, Vertiefungen oder Vorsprünge umfassen, in welche die verschiedenen chirurgischen Einrichtungen temporär eingefügt werden können. Auf diese Weise kann der Chirurg die Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung so einsetzen, dass er die Kontrolle über die verschiedenen chirurgischen Instrumente behält und trotzdem einen klaren Zugang zu dem chirurgischen Feld zur Verfügung steht.
  • Andere Aspekte, Merkmale und Vorteile nach der vorliegenden Erfindung gehen für Fachleute aus der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit den anliegenden Zeichnungen hervor.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht einer chirurgisch anwendbaren Vorrichtung für die Retraktion von Gewebe, die die vorliegende Erfindung prinzipiell erläutert;
  • 2 ist eine Ansicht auf die Vorrichtung gemäß 1 in zusammengefalteter Lage;
  • 3A, 3B und 3C sind aufeinander folgende schematische Ansichten zur Verdeutlichung der Anwendung der Vorrichtung bei einem chirurgischen Eingriff;
  • 4 ist eine Schnittdarstellung der Vorrichtung gemäß 1 entlang der Linie 4-4 und verdeutlicht die besonderen Merkmale der Vorrichtung einschließlich der Strukturen zum Kontakt an dem Gewebe und den flexiblen Bereichen;
  • 5 ist ein Teilquerschnitt durch die Vorrichtung entlang der Linie 5-5 der 3C und verdeutlicht in besonderer Weise die Oberflächenstruktur für den Kontakt mit dem Gewebe;
  • 6 ist ein vergrößerter Schnitt ähnlich demjenigen der 5, wobei jedoch die Vorrichtung bei einem anderen chirurgischen Eingriff eingesetzt wird;
  • 7 ist eine perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform der Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung mit der Darstellung einer Lichtquelle;
  • 8 ist eine Seitenansicht der Vorrichtung gemäß 7;
  • 9 ist eine perspektivische Darstellung einer weiteren Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung mit einer zusätzlichen Lichtquelle;
  • 10 ist ein Querschnitt durch die Vorrichtung der 9 entlang der Linie 9-9;
  • 11A und 11B sind Teilquerschnitte durch die Vorrichtung der 9, die die Vorrichtung in expandierter und in zusammengedrückter Lage und die entsprechende Betätigung einer chemischen Lichtquelle verdeutlichen;
  • 12 ist eine perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform der Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung und verdeutlicht insbesondere eine Erfassungseinrichtung;
  • 13 ist eine perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform der Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung;
  • 14 ist ein Querschnitt durch die Vorrichtung gemäß 13 entlang der Linie 14-14;
  • 15 ist eine perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform der Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung;
  • 16 ist eine schematische Ansicht einer Vorrichtung mit offener Schleifengestalt, die aus dem Schutzbereich der vorliegenden Erfindung heraus fällt und mit einer mechanischen Einstelleinrichtung versehen ist;
  • 17 ist eine perspektivische Darstellung der Vorrichtung der 16;
  • 18 ist eine Schnittdarstellung der Vorrichtung nach 17 entlang der Linie 18-18 und zeigt insbesondere eine mechanische Einstelleinrichtung;
  • 19A und 19B sind schematische Ansichten und verdeutlichen die Schritte der Anwendung der Vorrichtung der 16 bei einem chirurgischen Eingriff zum Zurückhalten des Gewebes;
  • 20 zeigt einen Teilschnitt durch ein Herz in Perspektive von vorn;
  • 21 ist eine schematische Schnittdarstellung eines Herzens mit Darstellung der Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung bei einer Herzoperation; und
  • 22 ist eine perspektivische Ansicht einer Vorrichtung in einer weiteren Ausführungsform nach der vorliegenden Erfindung, mit einem Bereich der chirurgischen Vorrichtung im Querschnitt.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG VON AUSFÜHRUNGSBEISPIELEN
  • 1 der Zeichnungen zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel der chirurgischen Vorrichtung 50 nach der vorliegenden Erfindung. Die Vorrichtung 50 weist einen Körper 52 auf, der eine Öffnung 54 umschließt. Die Vorrichtung 50 ist expandierbar ausgebildet und in 1 in der expandierten Stellung gezeigt. Andererseits kann die Vorrichtung 50 auch als kompressibel angesehen werden. 2 zeigt die Vorrichtung in zusammengedrücktem Zustand. Die deformierbare und in ihrer Gestalt veränderbare Vorrichtung 50 ist, gleichgültig, ob man sie als expandierbar oder kompressibel ansieht, in eine Lage oder Stellung einstellbar oder überführbar, die durch die expandierte Position der 1 und die zusammengedrückte Position der 2 bestimmt wird. Wenn sich die Vorrichtung in der expandierten Position, wie dargestellt befindet, ist die Öffnung 54 im Wesentlichen offen. Wenn sich die Vorrichtung 50 in der zusammengedrückten Position befindet, ist die Öffnung im Wesentlichen geschlossen. Entsprechend einem Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 50 besteht der Körper 52 aus nachgiebigem biokompatiblem Material, so dass die Vorrichtung 50 das Bestreben hat, aus der zusammengedrückten Stellung in die expandierte Stellung zurückzukehren. Dies liegt daran, dass der Körper 52 in zusammengedrücktem Zustand eine radial nach außen gerichtete Kraft erbringt. In einer beispielhaften Gestaltung kann der Körper 52 die Gestalt einer geschlossenen Schleife aufweisen, obwohl auch Ausbildungen in Form einer offenen Schleife vom Schutzumfang der vorliegenden Erfindung mit umfasst werden.
  • Die 3A3B erläutern die beispielhafte Anwendung der Vorrichtung 50 bei der Retraktion von körperlichem Gewebe bei einem chirurgischen Eingriff. Nachdem ein Einschnitt 56 in dem körperlichen Gewebe 58 ausgeführt worden ist, wie dies in 3A gezeigt ist, wird die Vorrichtung 50 in den Einschnitt 56 in zusammengedrücktem Zustand eingesetzt und/oder dort positioniert, wie dies in 3B gezeigt ist. Sobald die Vorrichtung 50 eingesetzt ist, geht diese in die expandierte Stellung im Einschnitt 56 über, indem sie das körperliche Gewebe 58 auseinander zieht und damit den Einschnitt 56 öffnet. Die Expansion der Vorrichtung 15 kann dadurch erfolgen, dass die Vorrichtung 50 losgelassen wird, beispielsweise mit einer Pinzette. Infolge einer solchen Expansion wird eine Öffnung 60 gebildet, die durch den geöffneten Einschnitt 56 in Verbindung mit dem nun zurückgehaltenen körperlichen Gewebe 58 und entsprechend durch die Öffnung 54 der Vorrichtung 50 festgelegt ist. Demzufolge hat ein Chirurg nun eine ungehinderte Draufsicht und einen Zugang zu dem chirurgischen Feld und kann den chirurgischen Eingriff durch die Öffnung 60 hindurch ausführen. Beim Einsatz, wie in 3C gezeigt, muss die Vorrichtung 50 nicht unbedingt den nicht zusammengedrückten Zustand (wie in 1 dargestellt) einnehmen, sondern kann auch eine Gestalt einnehmen, bei der die Öffnung 54 nicht gänzlich geschlossen ist, so dass die Öffnung 60 definiert und damit für weitere chirurgische Maßnahmen zugänglich ist.
  • Aus den 1 und 2 ist weiterhin erkennbar, dass die Vorrichtung 50 nach einer beispielhaften Ausführungsform im Bereich ihres Körpers 52 flexible Bereiche 62 aufweisen kann, die eingeformt sind, um die Zusammendrückung der Vorrichtung 50 zu erleichtern. Die flexiblen Bereiche 62 sind als Bereiche des Körpers 62 gestaltet, die eine geringere Spannkraft oder eine größere Elastizität aufweisen als andere Bereiche des Körpers 52. In 4 sind beispielhaft flexible Bereiche 62 dargestellt, die als Schlitze in dem Körper 52 vorgesehen sein können, insbesondere als axiale Schlitze. Somit hat die Vorrichtung 50, im Bereich des Körpers 52 die Tendenz, beim Zusammenfalten im Bereich der flexiblen Bereiche 62 sich nach außen zu falten, anstatt dass andere Bereiche des Körpers 52 dies tun. Wie dargestellt, ist ein Paar diametral gegenüberliegend angeordneter flexibler Bereiche 62 in dem Körper 52 gebildet, so dass die Vorrichtung in zusammengedrücktem Zustand die zusammengedrückte Lage einnimmt, wie sie in 2 dargestellt ist, so dass die Vorrichtung 50 eine im Wesentlichen flache, rechteckige oder elliptische Gestalt einnimmt.
  • Unter fortgesetztem Bezug auf die 1 und 4 sowie unter zusätzlichem Hinweis auf 5 kann die Vorrichtung 50 so gestaltet sein, dass sie eine Struktur 64 für den Kontakt zu dem körperlichen Gewebe 58 aufweist, die dem Einschnitt ausgesetzt ist und an diesem umlaufend anliegt, so dass damit die Vorrichtung 50 im Einschnitt in Position gehalten wird. Entsprechend einer beispielhaften Ausführungsform nach der Erfindung weist die dem Gewebe zugekehrte Struktur 64 Wulste 66 auf, die in der äußeren Oberfläche des Körpers 52 angeordnet sind. Zwischen den Wulsten 66 wird eine Hinterschneidung 68 gebildet. Mit dieser dem körperlichen Gewebe zugekehrten Struktur 64 kann die Vorrichtung 50 in einem Einschnitt so positioniert werden, dass das körperliche Gewebe 58 im Wesentlichen an der Struktur 64 anliegt, wobei das körperliche Gewebe 58 in der Hinterschneidung 68 zu liegen kommt und durch die Wulste 66 gehalten ist. Diese dem Gewebe zugekehrte Struktur 64 verstärkt die nach außen radial gerichtete Federkraft des Körpers 52, so dass die Vorrichtung 50 in einem Einschnitt festgehalten wird.
  • Wenn, wie alternativ in 6 dargestellt ist, die Vorrichtung 50 in einen Einschnitt in einem relativ dicken körperlichen Gewebe eingesetzt wird (wobei das körperliche Gewebe eine Dicke aufweist, die größer ist als die Dicke der Hinterschneidung 68), hilft die Struktur 64 immer noch, die Vorrichtung 50 in dem Einschnitt festzuhalten, indem sich ihre Oberfläche an das körperliche Gewebe 58 anlegt. Aufgrund der Expansionseigenschaften der Vorrichtung 50 legen sich die Wulste 66 gegen das körperliche Gewebe 58, so dass die Vorrichtung 50 in axialer Richtung, wie durch den Pfeil A verdeutlicht, zurückgehalten und eine entsprechende Bewegung desselben verhindert wird. Um das Risiko einer Verletzung des körperlichen Gewebes 58 zu reduzieren oder auszuschließen, ist die Struktur 64 vorzugsweise so atraumatisch wie möglich ausgebildet, wobei sie dennoch ihre Eigenschaften zur Anlage an dem körperlichen Gewebe beibehält.
  • Die Vorrichtung 50 kann in jeder gewünschten Form gestaltet sein. In der beispielhaft zu verstehenden Ausführungsform, wie sie in den 16 gezeigt ist, besitzt die Vorrichtung 50 eine Gestalt, die in expandiertem Zustand im Wesentlichen Zylinderform besitzt. Die Vorrichtung 50 kann jedoch auch so gestaltet sein, dass sie in expandiertem Zustand eine elliptische oder ovale Form einnimmt. Alternativ kann die Vorrichtung 50 auch so ausgebildet sein, dass sie eine irreguläre Gestalt einnimmt und speziell an einen besonderen Typ eines Einschnitts oder einer chirurgischen Anwendung angepasst ist. Bei zylindrischer Ausbildung der Vorrichtung 50 laufen die Wulste 66 der Struktur 64 als ringförmige Vorsprünge der Oberfläche des Körpers 52 um.
  • Wie in den 7 und 8 gezeigt ist, kann die Vorrichtung 50 auch eine Lichtquelle aufweisen, mit der Licht 70 auf das chirurgische Feld gesandt wird. Viele chirurgische Eingriffe, bei denen die Vorrichtung 50 angewendet werden kann, müssen an entfernten oder schwierigen Stellen des menschlichen Körpers ausgeführt werden. Dabei kann es vorkommen, dass Lichtquellen, die in dem Operationsraum und damit außerhalb des menschlichen Körpers angeordnet sind, das chirurgische Feld nicht gänzlich ausleuchten oder einen Schlagschatten werden können. Durch die Anordnung einer Lichtquelle in der Vorrichtung 50 selbst wird eine Schattenbildung oder eine nicht geeignete Ausleuchtung des chirurgischen Felds vermieden, weil sich die Lichtquelle in unmittelbarer Nähe und direkt oberhalb des chirurgischen Felds befindet.
  • Die beispielhaft in den 7 und 8 dargestellte Lichtquelle weist ein Licht aussendendes Element 72 auf, welches an eine Leitung 74 angeschlossen ist. Entsprechend einer Ausführungsform kann eine Mehrzahl von Licht aussendenden Elementen 72 beabstandet am inneren Umfang 76 des Körpers 52 angeordnet sein. Durch die Anordnung einer Mehrzahl beabstandet angeordneter Licht aussendender Elemente 72 wird jegliche Schattenbildung eliminiert, die durch chirurgische Instrumente oder andere Apparate erzeugt werden könnte, die durch die Öffnung 54 der Vorrichtung 50 in die Nähe des chirurgischen Felds eingebracht werden. Die Leitungen 74 können mit Hilfe der Wulste 66 am Körper 52 sicher gehalten werden, beispielsweise so, dass die Leitungen 74 in der Hinterschneidung 68 am äußeren Umfang 78 des Körpers 52 angeordnet sind, wie dies in 8 gezeigt ist. Die Leitungen 74 können auf diese Weise mit elektronischen Einrichtungen in dem Operationsraum in Verbindung stehen, um Strom zu den Licht aussendenden Elementen 72 zu schicken. Die Leitungen 74 wie auch die Licht aussendenden Elemente 72 sind so gestaltet und auf dem Körper 52 angebracht, dass sie den Effekt der Zusammendrückung der Vorrichtung 50 minimal beeinflussen. Beispielsweise können die Leitungen 74 in der Nähe der Enden der flexiblen Bereiche 62 des Körpers 52 angeordnet sein, wie dies in 7 gezeigt ist. Die Leitungen 74 können als elektrische Leitungen, als Lichtleitfasern oder aus einem anderen geeigneten Material bestehen. Wenn die Leitungen 74 als Lichtleitfasern ausgebildet sind, stellen die Licht aussendenden Elemente 72 das Ende dieser Fasern dar, aus denen das Licht austritt.
  • Eine weitere Ausführungsform einer Lichtquelle ist beispielhaft in 9 dargestellt, bei der das Licht aussendende Element in Form einer Lumineszenzstruktur 80 ausgebildet ist, die auf dem inneren Umfang des Körpers 52 platziert ist. Eine solche Lumineszenzstruktur 80 umfasst vorzugsweise ein Gehäuse 82 mit einer ersten und einer zweiten Kammer 84a, 84b, die durch eine brechbare, einreißbare oder durchdringbare Trennwand 86 getrennt sind. Die Lumineszenzstruktur 80 weist eine lichtdurchlässige innere Umfangswand 88 auf. Die beiden Kammern 84a und 84b enthalten zwei chemische Lösungen 90a und 90b, die, wenn sie gemischt werden, Licht aufgrund chemischer Lumineszenz erzeugen und aussenden.
  • 11A zeigt in vergrößerter Darstellung einen Schnitt durch die Vorrichtung 50 in expandiertem Zustand, wobei die Trennwand 86 noch intakt ist. Um die chemische Lumineszenz auszulösen und zu aktivieren, wird die Trennwand 86 durchbrochen, vorzugsweise dadurch, dass die Vorrichtung 50 zusammengedrückt wird, wie dies in 11B gezeigt ist (auch 2 zeigt die zusammengedrückte Stellung), so dass sich die beiden chemischen Lösungen 90a und 90b mischen können. Die Mischung der chemischen Lösungen 90a und 90b kann dadurch begünstigt werden, dass die Vorrichtung 50 entsprechend bewegt wird. Die Vorrichtung 50 kann dann in einen Einschnitt eingesetzt werden, wie es oben beschrieben und in den 3B und 3C dargestellt ist. In expandiertem Zustand beleuchtet dann das aufgrund der chemischen Lumineszenz erzeugte Licht das chirurgische Feld durch die Öffnung 54. Das Durchlässigmachen oder Durchbrechen der Trennwand 86 kann durch eine körperliche Struktur in dem Gehäuse 82 oder durch stärkeres Pressen der Lösungen 90a und 90b gegen die Trennwand 86 ausgelöst werden, beispielsweise verursacht durch das Zusammenfalten der Vorrichtung 50. Im Vergleich zu der Vorrichtung mit Lichtaussendung, wie sie zuvor beschrieben wurde, ist die Lumineszenzstruktur 80 in der Vorrichtung selbst untergebracht und erfordert insoweit keine externe Zuführung oder Betätigung von Strom für die Lichterzeugung, sobald die Vorrichtung 50 in dem Einschnitt eingesetzt ist.
  • Nach einer beispielhaften Ausführungsform der Lumineszenzstruktur 80 kann die Trennwand eine Schwachstelle oder einen Bereich 92 in der Nähe der flexiblen Bereiche 62 aufweisen, um das Aufbrechen oder Durchbrechen der Trennwand zu erleichtern, wenn die Vorrichtung zusammengedrückt wird, wie dies in den 11A und 11B gezeigt ist. Die Schwachstelle 92 kann durch einen dünn ausgebildeten Bereich der Trennwand 86 gebildet werden. Zusätzlich kann die Gestaltung so getroffen sein, dass sich die lichtdurchlässige innere Umfangswand 88 auch über einen Bodenbereich des Gehäuses 82 erstreckt, so dass Licht durch diesen Bodenbereich in Richtung auf das chirurgische Feld gerichtet austritt. Für manche Anwendungen kann es vorteilhaft sein, eine hohe Opazität im oberen Endbereich 96 des Gehäuses 82 zu haben, so dass kein Licht in Richtung auf den Chirurg gerichtet austritt. Weiterhin kann die innere Umfangswand 88 so gestaltet und ausgebildet sein, dass das Licht nur im Wesentlichen nach unten auf das chirurgische Feld gerichtet austritt, beispielsweise durch die Anordnung von inneren Klappen oder Lamellen. Ein Hersteller von handelsüblichen Lumineszenzstrukturen ist die Omniglow Corporation, Novato, Kalifornien, die nicht toxische Lichtstrukturen unter der Bezeichnung CYALUME® herstellt, bei denen mehrfarbiges Licht über einen Zeitraum von etwa acht Stunden ausgesandt wird.
  • Ein weiteres Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 50 ist in 12 dargestellt. Der Körper 52 weist eine Vorrichtung 98 zum Überwachen und Ermitteln auf, die an Leitungen 100 angeschlossen ist. Die Leitungen 100 können mit elektrischen Einrichtungen im Operationsraum verbunden sein, um elektrische Signale zwischen der Vorrichtung 98 und den externen Einrichtungen auszutauschen. Die Vorrichtung 98 kann diagnostische Funktionen ausführen und kann beispielsweise Wärmesensoren besitzen, um die Temperatur in dem chirurgischen Feld zu überwachen. Die Vorrichtung 98 kann auch eine Video-Anzeigeeinrichtung umfassen, um ein Videobild des chirurgischen Felds bereitzustellen. Die Vorrichtung 98 kann so in dem Körper 52 angeordnet sein, dass individuelle Elemente der Vorrichtung entweder an der inneren oder an der äußeren Umfangsfläche 76 oder 78 des Körpers 52 angeordnet sind, wie dargestellt. Als Alternative zu körperlichen Leitungen 100 kann eine drahtlose Verbindung vorgesehen sein, bei der die Vorrichtung 98 eine Sender- und/oder Empfängereinheit für die Kommunikation mit elektrischen Ausrüstungsgegenständen auf magnetischer Wellenbasis bereitstellt. Durch eine solche drahtlose Verbindung werden die Nachteile von elektrischen Leitungen vermieden, die unnötig und möglicherweise hinderlich sein können.
  • In den 13 und 14 ist eine weitere Ausführungsform der Vorrichtung 102 nach der vorliegenden Erfindung dargestellt. Die Vorrichtung 102, ebenso wie die Vorrichtung 50, die oben beschrieben wurde, weist einen Körper 104 auf. Der Körper 104 besitzt flexible Bereiche 106, um die Zusammendrückung der Vorrichtung 102 zu erleichtern. Jedoch sind hier im Gegensatz zu den axial sich erstreckenden Schlitzen in dem Körper der chirurgischen Vorrichtung, wie sie oben beschrieben wurde, flexible Bereiche 106 als radial sich erstreckende Schlitze in dem Körper 104 vorgesehen. Alternativ können anstelle der Schlitze auch Kerben oder Ausnehmungen vorgesehen sein. Die Vorrichtung 102 kann auch eine Struktur 108 zum Kontakt an dem körperlichen Gewebe aufweisen, die eine Umfangswulst 110 und einen sich axial erstreckenden Bereich 112 aufweist. Der umlaufende Wulst 110 hat die gleiche Funktion wie die Wulste 66, die oben beschrieben wurden. Die axialen Vorsprünge 112 stellen eine größere äußere Umfangsfläche bereit, die zur Anlage an dem Einschnitt im körperlichen Gewebe ausgebildet sind und dazu dienen, die Entfernung der Vorrichtung 102 aus dem Einschnitt zu erleichtern, indem sie ein Element bereitstellen, an welchem Pinzetten oder Gefäßklemmen angreifen können. Alternativ kann die Vorrichtung auch einen Streifen 114 aufweisen, um die Entfernung der Vorrichtung 102 aus einem Einschnitt unter Anwendung einer Pinzette oder einer Gefäßklemme zu erleichtern. Der Streifen 114 ist vorzugsweise flexibel ausgebildet und kann mit der Vorrichtung 102 über einen Schlitz in dem flexiblen Bereich 106 verbunden sein.
  • Eine weitere Ausführungsform der chirurgischen Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung ist in 15 dargestellt. Die chirurgische Vorrichtung 116 ist genau so zusammendrückbar bzw. expandierbar ausgebildet, wie die Vorrichtung 50, die vorher beschrieben wurde. Die Vorrichtung 116 weist einen Körper 118 auf, der so gestaltet ist, dass er eine äußere umlaufende konkav ausgebildete Kontur 120 aufweist, die zum Kontakt an dem körperlichen Gewebe ausgebildet ist, wie dies vorher beschrieben wurde. Solch eine konkave Ausbildung ist im Wesentlichen atraumatisch und besitzt flexible Bereiche, um die Zusammendrückung der Vorrichtung 116 zu erleichtern. Der innere Umfang 122 des Körpers 118 kann im Wesentlichen zylindrisch oder, wie dargestellt, konvex ausgebildet sein.
  • In den 16, 17 und 18 ist eine chirurgische Vorrichtung 124 dargestellt, die mechanisch einstellbar ausgebildet ist. Die Vorrichtung 124 weist einen Körper 126 und einen Stellbereich 128 auf, der am einen Ende des Körpers 126 vorgesehen ist, um die Vorrichtung 124 zu expandieren bzw. zusammenzudrücken. Auf der inneren Umfangsfläche 132 sind entlang einer ersten Länge I1 des Körpers 126 eine Mehrzahl von Schlitzen oder Kerben 130 angeordnet. Entlang einer zweiten Länge I2 des Körpers 126 ist ein länglicher Bereich 134 an der inneren Oberfläche 130 vorgesehen (dieser wird nachfolgend beschrieben). Der Einstellbereich 128 weist einen Schlitz 136 auf, der zur gleitenden Aufnahme der ersten Länge I1 des Körpers 126 dient. Es ist ein drehbarer Antrieb 138 vorgesehen, um den ersten Längenabschnitt I1 des Körpers 126 durch den Schlitz 136 zu ziehen. Der Antrieb 138 weist Zähne 140 auf, die in Kerben 130 des Körpers 126 eingreifen. Er besitzt weiter einen Kopf 142 zur Aktivierung des Antriebs 138. Wenn die erste Länge I1 des Körpers 126 in dem Schlitz 136 aufgenommen ist, wird damit eine Öffnung 144 in dem Körper 126 gebildet.
  • Die 19A und 19B zeigen die Vorrichtung 124 in ihrer Anwendung bei einem chirurgischen Eingriff. In 19A ist die Vorrichtung dargestellt, bei der sie sich in einer Lage befindet, in der sie in den Einschnitt 56 des körperlichen Gewebes 58 in zusammengedrücktem Zustand eingesetzt wird. Die Vorrichtung 124 wird dann in eine expandierte Position aufgeweitet, wie dies in 19B gezeigt ist, wobei das körperliche Gewebe 58 zurückgehalten wird und eine Öffnung 146 in dem Körper 126 geschaffen wird, durch welche das chirurgische Feld beobachtet werden kann. Die Aufweitung der Vorrichtung 124 kann durch den Chirurgen erfolgen, indem der Kopf 142 mit einem entsprechenden chirurgischen Gerät 148 unter Anwendung des Antriebs 138 betätigt wird. Die Zähne 140 greifen in die Kerben 130 ein, sobald der Antrieb 138 gedreht wird, wie dies in 18 gezeigt ist. Nachdem der chirurgische Eingriff abgeschlossen wurde, kann die Vorrichtung 126 zur Herausnahme aus dem Einschnitt 56 wiederum zusammengeführt werden. Eine beispielhafte Alternative zu der Anwendung von Zähnen 140 und Kerben 130 wird durch einen Antrieb 138 gebildet, der ein Schneckengetriebe beinhaltet.
  • Aus den 17 und 18 ist auch erkennbar, dass die Vorrichtung 124 eine Struktur 106 zur Anlage an dem körperlichen Gewebe aufweisen kann, die an der äußeren Umfangsfläche des Körpers 126 ausgebildet und angeordnet ist. Wie zuvor anhand der Ausführungsformen der 5 und 6 beschrieben wurde, kommt die Struktur 150 mit dem körperlichen Gewebe 158, welches durch den Einschnitt 156 freigelegt wird, in Kontakt, so dass die chirurgische Vorrichtung 124 in dem Einschnitt 156 gesichert und gehalten ist. Die Struktur 115 kann umlaufende Wulste 152 und eine Hinterschneidung 154 aufweisen, die zwischen den Wulsten 152 gebildet wird. Wenn der erste Längenabschnitt I1 des Teils 126 in dem Schlitze 136 des Einstellbereichs 138 aufgenommen ist, nimmt die Hinterschneidung 154 den Fortsatz 134 auf. Der Kontakt zwischen der Hinterschneidung 154 und dem Fortsatz 134 erbringt eine Führung, weil der erste Längenbereich I1 durch den Schlitz 136 gleitet und so zur Torsionsstabilität und Festigkeit der Vorrichtung 124 beiträgt. Die Vorrichtung 124 kann auch einen Blockiermechanismus zum Feststellen und zeitweisen Zurückhalten des ersten Längenbereichs I1 des Körpers 126 in einer gewünschten Position in dem Schlitz 136 aufweisen, so dass die Vorrichtung 124 ihre gewünschte Größe während des chirurgischen Eingriffs beibehält.
  • Die chirurgische Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung kann in verschiedenen chirurgischen Eingriffen eingesetzt werden, um körperliches Gewebe auseinander zu halten, also eine Öffnung zu bilden, die vorteilhaft genutzt werden kann. Als ein Beispiel einer solchen Anwendung der chirurgischen Vorrichtung kann der Ersatz einer Herzklappe genannt werden. Da chirurgische Eingriffe glücklicherweise zunehmend minimalinvasiv durchgeführt werden (was bedeutet, dass sie weniger traumatisch für den Patienten sind), ist es erforderlich, medizinische Produkte bei solchen Verfahren einzusetzen, die den Chirurgen in die Lage versetzen, Werkzeuge anzuwenden, um die chirurgischen Eingriffe weniger invasiv durchführen zu können. Dies gilt insbesondere für den Ersatz einer Herzklappe. Eine beispielhafte Anwendung der chirurgischen Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung beim Ersatz einer Herzklappe wird nachfolgend beschrieben.
  • 20 zeigt ein Herz 156 in teilweise geschnittener Darstellung mit vier Kammern, einschließlich eines rechten Atriums 158, eines linken Atriums 160, eines rechten Ventrikels 162 und eines linken Ventrikels 164. Das Gewebe des Herzens 156 umfasst den Herzmuskel 166, der den wesentlichen Muskel des Herzens darstellt sowie ein Septum 168, welches die rechten Kammern des Herzens von den linken Kammern abtrennt. (Speziell teilt das muskuläre Ventrikelseptum die Ventrikel und das membranartige Septum teilt generell die Atrien.) Klappen bilden Öffnungen zu den Kammern und weisen eine mitrale Klappe 170 zwischen dem linken Atrium 160 und dem linken Ventrikel 164 auf, während eine aortische Klappe 172 zwischen dem linken Ventrikel 174 und der Aorta angeordnet ist.
  • Bei dem bei weitem vorherrschenden Ersatz einer Herzklappe geht es um den Ersatz der mitralen Klappe 170. Obwohl verschiedene Eingriffsmethoden existieren, die sich mit dem Ersatz der mitralen Klappe 170 beschäftigen, ist es bei einem Verfahren notwendig, den Zugang zu der mitralen Klappe 170 durch das rechte oder linke Atrium 158 bzw. 160 zu haben. Dies liegt an der physiologischen Position des Herzens 156 in der Brusthöhlung des Patienten, bei der die rechten Kammern des Herzens vorn und die linken Kammern hinten positioniert sind. Wie anhand der 21 erkennbar ist, wird beim Ersatz der mitralen Herzklappe nach dem Zugang zum Herzen 156 vom Chirurgen ein Einschnitt in den Herzmuskel 166 vorgenommen, um den Zugang zu dem rechten Atrium 158 zu erhalten. Eine chirurgische Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung, beispielsweise die Vorrichtung 50', kann dann in diesem Einschnitt positioniert und aufgeweitet werden, wie dies vorher beschrieben wurde (siehe 3B und 3C), um so eine Öffnung 60' zu bilden. Nachfolgend wird ein Einschnitt in dem Septum 168 zwischen dem rechten Atrium 158 und dem linken Atrium 160 gesetzt, wobei eine weitere Vorrichtung 50'' in diesem Einschnitt positioniert wird, so dass eine Öffnung 60'' zwischen den Atrien entsteht. Auf diese Weise erhält der Chirurg Zugang zu der Herzklappe 170, und zwar durch die Öffnungen 60' und 60'' hindurch, und kann den chirurgischen Eingriff zum Ersatz der Herzklappe vornehmen.
  • Zusätzlich zu dem chirurgischen Verfahren, wie es oben beschrieben wurde, kann die Anwendung der chirurgischen Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung auch an viele andere Verfahren angepasst werden, bei denen es darum geht, menschliches Gewebe auseinander zu halten. Weiterhin kann die chirurgische Vorrichtung nicht nur notwendigerweise in einem Einschnitt positioniert werden, sondern sie kann auch im Umfeld, beispielsweise in der Nähe eines Organs, platziert werden, so dass die nach außen gerichtete radiale Kraft, die durch die chirurgische Vorrichtung aufgebracht wird, das betreffende Organ halten oder fixieren kann, so dass es kein Hindernis im chirurgischen Umfeld darstellt. Weiterhin kann anstelle des Arbeitens durch die Öffnung der Vorrichtung in der expandierten Stellung die chirurgische Vorrichtung auch in oder nahe bei einem Einschnitt so platziert werden, dass der Chirurg die Möglichkeit erhält, in der Nähe des äußeren Umfangs des Körpers zu arbeiten, indem eine Öffnung außerhalb des Umfangs des Körpers an dem körperlichen Gewebe geschaffen wird. In einer kommerziellen Ausführungsform kann die chirurgische Vorrichtung innerhalb eines Satzes von Vorrichtungen eingesetzt werden, die auch andere ähnliche Gegenstände umfasst, die in Verbindung mit dem besonderen chirurgischen Eingriff eingesetzt werden. Der Körper der chirurgischen Vorrichtung kann eine Struktur aufweisen, die auch Durchbrechungen zum Nähen umfasst, um auf diese Weise dem Chirurg bei der Retraktion des Gewebes zu helfen. Die chirurgische Vorrichtung kann so gestaltet werden, dass sie an einen speziellen Typ eines Einschnitts oder eines Gewebes angepasst bzw. spezialisiert ist, insbesondere hinsichtlich ihrer Ausbildung, die an dem körperlichen Gewebe anliegt. Die chirurgische Vorrichtung kann in verschiedenen Größenordnungen (einschließlich Dicke, Tiefe, Breite, Höhe, Durchmesser etc.) angepasst sein. Weiterhin kann die chirurgische Vorrichtung Merkmale umfassen, wie sie für den Chirurgen während des Eingriffs von Nutzen sind.
  • In dieser Hinsicht wird auf 22 verwiesen, in der eine weitere beispielhafte Ausführungsform der chirurgischen Vorrichtung 174 mit ihrem Körper 176 dargestellt ist. Eine Struktur 178 oder bevorzugt eine Mehrzahl von Strukturen 178 sind entlang des inneren Umfangs 180 des Körpers 176 angeordnet. Die Strukturen 178 können nach Art eines Clips ausgebildet sein und einen zentralen Kanal 182 zur Aufnahme eines chirurgischen Geräts 184 aufweisen. Sie können auch Leitungen aufnehmen, die mit externen chirurgischen Apparaten während der Operation in Verbindung stehen. Die Strukturen 178 bestehen vorzugsweise aus federnd nachgiebigem Material, so dass sie zeitlich begrenzt chirurgische Geräte 184 aufnehmen können. Sie können als integraler Bestandteil oder angesetzt an den Körper 176 verwirklicht werden. Der Körper 176 kann auch einen inneren Kanal 186 aufweisen. Ein solcher innerer Kanal erleichtert die Zusammenfaltung des Körpers 176 und kann dazu benutzt werden, um Leitungen zu einer Lichtquelle (siehe 7 und 8) unterzubringen. In dem inneren Kanal 186 kann auch eine Federanordnung untergebracht werden, die den Körper 176 in Richtung auf die expandierte Position belastet. Unter Bezugnahme auf die 9 und 10 kann der innere Kanal 186 auch eine Lumineszenzstruktur 80 aufnehmen, wobei die innere Umfangsfläche 180 lichtdurchlässig ausgebildet ist.
  • Wie bereits erwähnt, kann die chirurgische Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung aus nachgiebigem biokompatiblem Material hergestellt sein. Beispiele für solche Materialien, die bei der Herstellung der chirurgischen Vorrichtung eingesetzt werden können, umfassen Polyacetal, Polycarbonat, Polyester, Polyethylen, Polyphenylsulfon, Polypropylen, Polysulfon, Polyurethan, Polyvinylchlorid und Silikon. Zusätzlich kann die Vorrichtung 124, wie sie in den 17 und 18 dargestellt ist, Materialien einschließlich rostfreiem Stahl und Titan umfassen. Anstatt die Vorrichtung 50 aus festem nachgiebigem Material herzustellen, kann die Vorrichtung 50 auch eine innere und umschlossene Federanordnung (wie oben erwähnt) aufweisen, die eine Kraft zum Erreichen der expandierten Stellung bereitstellt. Eine solche Federanordnung kann aus rostfreiem Stahl oder Titan bestehen.
  • Es versteht sich für Fachleute, dass die Ausführungsbeispiele nach der vorliegenden Erfindung, wie sie oben beschrieben wurden, beispielhaft das Prinzip der Erfindung beleuchten und den Schutzumfang der Erfindung nicht auf diese Ausführungsbeispiele, wie sie in den Zeichnungen dargestellt und oben beschrieben worden sind, beschränken. Die beschriebenen Ausführungsbeispiele stellen nur einen Ausgangspunkt dar, von dem verschiedene weitere Alternativen und Modifikationen erkennbar sind. Auch diese Alternativen und Modifikationen sind vom Schutzumfang der vorliegenden Erfindung mit umfasst, wie er aus den anliegenden Ansprüchen hervorgeht.

Claims (16)

  1. Eine chirurgische Vorrichtung (50) für die Retraktion von Gewebe mit folgenden Merkmalen ein schleifenförmiger Körper (52) mit einem inneren Umfang (76) und einem äußeren Umfang (78); und eine Öffnung (54), die in dem inneren Umfang bildbar ist; wobei der Körper zwischen einer zusammengedrückten Einsatzlage, in der der Körper eine im Wesentlichen flache Gestalt annimmt, so dass gegenüberliegende Bereiche des inneren Umfangs aneinander anliegen und in der die Öffnung im Wesentlichen geschlossen ist, und einer expandierten, das Gewebe abstützenden Lage, in der die Öffnung im Wesentlichen offen ist, verstellbar ausgebildet ist, der Körper in die expandierte Lage auffedernd ausgebildet ist, und durch ein Paar diametral gegenüberliegend angeordneter flexibler Bereiche (62) gekennzeichnet ist, die eine geringere Federkraft als die übrigen Bereiche des Körpers aufweisen, so dass das Zusammenfalten und die Kompression des Körpers an den flexiblen Bereichen erleichtert wird.
  2. Die chirurgische Vorrichtung (50) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die flexiblen Bereiche (62) Schlitze in dem Körper (52) aufweisen.
  3. Die chirurgische Vorrichtung (50) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Schlitze in Umfangsrichtung erstrecken.
  4. Die chirurgische Vorrichtung (50) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Schlitze in radialer Richtung erstrecken.
  5. Die chirurgische Vorrichtung (50) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen mit dem Körper (52) verbundenen Streifen aufweist, der sich durch einen Schlitz erstreckt, um den Körper aus der Lage zu entfernen, in der er expandiert ist und Gewebe zurückhält.
  6. Die chirurgische Vorrichtung (50) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die flexiblen Bereiche (62) als Kerben in dem Körper (52) ausgebildet sind.
  7. Die chirurgische Vorrichtung (50) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die flexiblen Bereiche (62) als Falten ausgebildet sind.
  8. Die chirurgische Vorrichtung (50) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die flexiblen Bereiche (62) als Deformationen ausgebildet sind
  9. Die chirurgische Vorrichtung (50) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der schleifenartige Körper (52) im Wesentlichen kreisförmig ausgebildet ist.
  10. Die chirurgische Vorrichtung (50) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (52) auf seinem äußeren Umfang (78) eine Struktur (64) zum Kontakt mit dem Gewebe aufweist.
  11. Die chirurgische Vorrichtung (50) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Struktur (64) zum Kontakt mit dem Gewebe einen umlaufenden Wulst (66) aufweist.
  12. Die chirurgische Vorrichtung (50) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine auf dem Körper (52) angeordnete Lichtquelle (70) aufweist.
  13. Die chirurgische Vorrichtung (50) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle (70) ein Licht aussendendes Element (72) aufweist, das mit einer externen Versorgung in Verbindung steht.
  14. Die chirurgische Vorrichtung (50) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle (70) als chemische Lichtquelle ausgebildet ist.
  15. Die chirurgische Vorrichtung (50) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die chemische Lichtquelle (70) ein Gehäuse (82) mit einer ersten Kammer (84a), eine Trennwand (86), eine zweite Kammer (84b) und eine lichtdurchlässige Wandung (88) aufweist, die zumindest bereichsweise den inneren Umfang des Körpers bildet, und eine erste chemische Lösung (90a) in der ersten Kammer und eine zweite chemische Lösung (90b) in der zweiten Kammer aufweist, wobei die chemischen Lösungen in vermischtem Zustand Licht aussenden.
  16. Die chirurgische Vorrichtung (50) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennwand (86) in der zusammengedrückten Lage des Körpers (52) durchbrechbar ausgebildet ist.
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