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Gebiet der
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft allgemein ein Verfahren zur Wiederaufbereitung
von Gelatineabfällen
und ihren Derivaten und insbesondere ein Verfahren zur Wiederaufbereitung
von Gelatineabfällen
und Ihren Derivaten, die aus industriellen Verkapselungsverfahren
stammen.
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Hintergrund
der Erfindung
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Gelatine
und Gelatinederivate werden verwendet, um die Produkte verschiedener
Gewerbe zu verkapseln. Beispiele sind im US-Patent Nr. 5,074,102
(Simpson et al.) beschrieben und umfassen die Verkapselung medizinischer
Substanzen wie Arzneistoffe und Vitamine; die Anwendung der Gelatineverkapselung
zur Verpackung von Nahrungsmitteln, z.B. gemahlenem sofort löslichem
Kaffee oder Gewürzen;
bei der Süßwarenherstellung;
bei der Düngung
von Zierpflanzen und/oder Zimmerpflanzen; bei der Verpackung empfindlichen
Saatguts zusammen mit Schutzstoffen und/oder Dünger; und bei der Verpackung
von einzelnen Farbstoffen oder Gemischen verschiedener Arzneistoffe.
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Bei
jedem der oben genannten Herstellungs- und Produktionsverfahren
geht ein gewisser Anteil des Verkapselungsmaterials als Abfall verloren.
Oftmals erreicht dieser Anteil, in Abhängigkeit von der verwendeten
Produktionsanlage, 50 % oder mehr des gesamten Ausgangsmaterials.
Wenn man bedenkt, dass die durchschnittlichen Kosten des Verkapselungsmaterials
in den Vereinigten Staaten im September 1997 bei etwa 3,10 US-$
pro Pfund (6,82 US-$ pro kg) liegen, wird es klar, dass die wirtschaftlichen
Folgen solcher Verschwendung erheblich sein können. Konsequenterweise haben
Hersteller versucht, die niedrige Herstellungseffizienz durch Wiederaufbereitung
des Abfallmaterials für
Wiederverwendung auszugleichen. Solche Versuche haben jedoch bislang
noch keine großen
Erfolge gezeigt.
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Die
bekannten Methoden zur Wiederaufbereitung und Reinigung von Gelatine
weisen eine Reihe von Nachteilen auf, die nachfolgend detailliert
beschrieben werden. Bevor diese Nachteile vollständig gewürdigt werden können, sollte
man die Zusammensetzung des Verkapselungsabfalls an sich genauer
kennen. Im Allgemeinen bestehen die Abfälle der Verkapselungsverfahren
aus einer unterschiedlichen Anzahl von Stoffen, die einer Gelatinegrundlage zugesetzt
sind. Zu ihnen gehören
Lösungsmittel
(üblicherweise
Wasser); Weichmacher und Schmiermittel (wenn gewünscht); und Verunreinigungen
in Form von Rückständen wirksamer
Bestandteile, d.h. der zu verkapselnden Substanz. Weiterhin können auch Farbstoffe
und Konservierungsstoffe zugegen sein. Daran erkennt man, dass eine
erfolgreiche Wiederaufbereitung nicht nur die Abtrennung von begleitenden Ölen umfasst,
sondern auch die Entfernung der übrigen
Abfallbestandteile, um ein relativ reines, wiederverwendbares Produkt
zu erhalten.
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Die
Extraktion ist bislang die wichtigste Methode für die Entfernung öliger Bestandteile,
aktiver Inhaltsstoffe und dergleichen in der pharmazeutischen Industrie.
Zwar sind im Stand der Technik beim Bemühen, eine Trennung zu erreichen,
verschiedene Lösungsmittel
verwendet worden, jedoch weist jedes mehrere Unzulänglichkeiten
auf, nicht zuletzt die Notwendigkeit, am Schluss einen noch weiteren
Inhaltsstoff, d.h. das Lösungsmittel
selbst, aus den wiederaufbereiteten Materialien zu entfernen. Gegenwärtig sind
die beliebtesten und am weitesten verwendeten Lösungsmittel für die Trennung
von Gelatine von öligen
und aktiven Bestandteilen chlorierte Lösungsmittel, wie z.B. 1,1,1-Trichlorethan
mit Naphtha. Die Verwendung chlorierter Lösungsmittel geht jedoch mit
hohen Kosten, Entsorgungsproblemen und, am wichtigsten, Umweltproblemen,
einher. Es wurde versucht, andere Lösungsmittel zu verwenden, darunter
Isopropylalkohol, Methylisobutylketon, Toluol, Hexan, Heptan, Aceton
und Aceton-Wasser-Gemische, aber die Ausbeuten sind ungenügend und/oder
die Trennung ist schlecht. Außerdem
sind einige dieser Chemikalien relativ teuer und/oder führen zu ähnlichen
Problemen bezüglich
Umweltverträglichkeit,
Entsorgung und Sicherheit, wie die chlorierten Lösungsmittel. Mit keinem von
ihnen wurden bislang ölige
und aktive Bestandteile mit hoher Effizienz abgetrennt.
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Das
US-Patent Nr. 5,288,408 (Schmidt et al.) beschreibt ein Verfahren
zur Wiederaufbereitung gelatinebasierter Verkapselungsmaterialabfälle und
insbesondere ein Verfahren für
die Rückgewinnung
und Reinigung von Gelatine und erweichenden Substanzen daraus. In
der bevorzugten Ausführungsform wird
dem Abfallmaterial entionisiertes Wasser zugefügt, wodurch sich eine wässrige Lösung von
Gelatine und Glycerin bildet, die zwischen den übrigen öligen Bestandteilen und Resten
aktiver Inhaltsstoffe des Abfallmaterials verteilt ist. Extraktionsverfahren werden
unter bestimmten Bedingungen verwendet, um eine Trennung der unteren,
wässrigen
Phase von der oberen, nichtwässrigen
Phase zu erreichen. Die untere, wässrige Phase wird heißfiltriert,
um alle zurückbleibenden
Spuren öliger
Substanzen oder anderer Verunreinigungen zu entfernen, und das Filtrat wird
dann einem Behälter
zum Einengen zugeführt, der
für eine
Vakuumdestillation eingerichtet ist. Das als Lösungsmittel dienende Wasser
wird hierbei unter besonderen Wärme-
und Druckverhältnissen
entfernt, bis die gewünschte
Konzentration an Gelatine und Glycerin erreicht ist. Eine relativ
reine, konzentrierte, wässrige
Gelatine-Glycerin-Lösung
wird erhalten, die gelagert oder für sofortige Wiederverwendung
weiterbearbeitet werden kann. Obwohl dieses Verfahren zusätzlichen
chemischen Reaktionen und Bearbeitungsschritten für die Entfernung
von Farbstoffen und aktiven Inhaltsstoffen zugänglich ist, werden solche Farbstoffe,
aktive Inhaltsstoffe und Glycerin nicht in situ entfernt.
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Wünschenswert
wäre daher
die Bereitstellung eines Verfahren zur Aufbereitung von gelatinebasiertem
Verkapselungsmaterial, das Farbstoffe und aktive Inhaltsstoffe in
situ entfernt, ohne dass zusätzliche
Bearbeitungsschritte benötigt
werden.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Allgemein
wird erfindungsgemäß ein Verfahren
zur Reinigung und Wiederaufbereitung von Gelatineabfällen, aktiven
Inhaltsstoffen und Glycerin, die bei der Herstellung von Weichgelatinekapseln
anfallen, beschrieben. Im breitesten Aspekt umfasst das erfindungsgemäße Verfahren
die folgenden Schritte: Auflösung
der Gelatine, der aktiven Inhaltsstoffe, des Glycerins und der anderen
wasserlöslichen
Bestandteile des Abfalls in einem Lösungsmittel, so dass eine gelatinehaltige
Lösung
entsteht, die zwischen den übrigen
Anteilen des Abfalls dispergiert ist, Trennung der unteren, wässrigen
Phase von der oberen, nichtwässrigen
Phase, und Diafiltration der unteren, wässrigen Phase zur Entfernung
der aktiven Inhaltsstoffe, des Glycerins und der anderen wasserlöslichen
Bestandteile und zur Herstellung einer wenigstens im Wesentlichen
gereinigten wässrigen
Gelatinelösung.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
lässt man
die gelatinehaltige Lösung,
die zwischen den übrigen
Bestandteilen der Lösung
dispergiert ist, durch Absetzen in eine untere, wässrige Phase
und eine obere, nichtwässrige
Phase trennen. Die untere, wässrige
Phase wird dann gegebenenfalls heißgefiltert, um Spuren der übrigen Inhaltsstoffe
der oberen, nichtwässrigen
Phase und/oder suspendierte Partikel, zum Beispiel als Kapselfarbstoff
verwendetes Titandioxid, zu entfernen, dann wird die heißfiltrierte untere,
wässrige
Phase diafiltriert.
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Wenn
Farbstoffe und Pigmente in der Abfallgelatine eine Affinität für Gelatine
aufweisen, kann es notwendig sein, entsprechende Maßnahmen
zu ergreifen, um vor dem Diafiltrationsschritt diese Affinität aufzuheben.
Die Affinität
kann z.B. durch Filtration über
aktivierten Ton oder Aktivkohlekartuschen, durch Bildung einer Kohleaufschlämmung und
anschließende
Filtration zur Entfernung der Kohle, durch pH-Einstellung zur Aufhebung
der Bindung des Farbstoffs an die Gelatine, anschließende direkte
Diafiltration zur Entfernung der Farbstoffe und Rückstellung
des pH-Wertes auf den normalen Arbeits-pH-Wert oder durch eine Kombination
dieser Methoden beseitigt werden.
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In
einigen Fällen
kann in der zurückgewonnenen
Gelatine gelöste
Luft enthalten sein. Die gelöste
Luft kann durch einen Entgasungsschritt entfernt werden.
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Die
Erfindung umfasst demgemäß die verschiedenen
Schritte und die Beziehung einzelner oder mehrerer dieser Schritte
in Bezug auf die anderen, die in den nachfolgend beschriebenen Methoden dargestellt
werden; der Schutzumfang der Erfindung ist in den Ansprüchen bezeichnet.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Die
folgenden Zeichnungen, in denen gleichartige Bezugszeichen gleichartige
Teile bezeichnen, veranschaulichen Ausführungsformen der Erfindung und
beschränken
nicht die Erfindung, wie sie von den Ansprüchen begrenzt wird, die Teil
der Anmeldung sind.
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1 ist
eine Schemazeichnung des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Wiedergewinnung und
Reinigung der Gelatine;
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2 ist
eine Schemadarstellung einer anderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
zur Rückgewinnung
und Reinigung von Gelatine; und
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3 ist
eine Schemadarstellung einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ähnlich 2, wobei
ein getrennter, externer Entgasungsschritt verwendet wird, um gelöste Gase
(z.B. Luft) aus der zurückgewonnenen
Gelatine zu entfernen.
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Detaillierte
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
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Gelatine
ist ein von Kollagen abgeleitetes Protein, das im Allgemeinen durch
das Kochen von Haut, weißem
Bindegewebe und Tier- und Fischknochen und insbesondere durch die
teilweise Hydrolyse von Kollagen erhalten wird. Als Kolloid hat
es einzigartige physikalische Eigenschaften. Von besonderer Bedeutung
für die
vorliegende Erfindung sind ihre Neigung, in Lösung zu bleiben und ihre Fähigkeit,
in Ölen
Dispersionen zu bilden. In Abwesenheit einer ausreichenden Menge
Lösungsmittel
bleibt Gelatine bei normalen atmosphärischen Drücken und Temperaturen fest.
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Weichmacher
werden manchmal zugesetzt, um die Gelatine zu erweichen, wenn weiche
runde Gelatinekapseln erwünscht
sind. Stoffe wie Glycerin, Sorbitol oder ähnliche Polyole werden gewöhnlich verwendet,
um diese Eigenschaften zu erreichen.
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Das
weiche, kapselbildende Gelatinematerial wird somit verwendet, um
aktive Inhaltsstoffe in Form von Pulvern, Flüssigkeiten oder Kombinationen davon
zu umschließen. Ölige Bestandteile
wie z.B. Vitamin A, Vitamin E und Betakarotin werden in der pharmazeutischen,
kosmetischen und Nahrungsmittelindustrie häufig verkapselt. Weiterhin
können
andere ölige
Bestandteile wie Mineralöl
oder mittelkettige Triglyceride (MCT's) verwendet werden, um während der
Bearbeitung die äußere Oberfläche der Weichgelatinekapseln
zu beschichten. Hieraus ist zu erkennen, dass der Abfall des Verkapselungsverfahrens
viele Bestandteile haben kann (z.B. ölige Bestandteile), die entfernt
werden müssen,
bevor der Gelatineabfall für
die Wiederverwendung als relativ reines Produkt verfügbar ist.
In einigen Fällen
können der
zur Verkapselung dienenden Gelmasse auch Farbstoffe und Konservierungsmittel
zugesetzt sein. Vielverwendete Konservierungsmittel umfassen Methylparaben,
Propylparaben und Sorbinsäure.
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Wie
beschrieben, gehen bei den gegenwärtigen Verkapselungsverfahren
bis zu 50 % oder mehr des Gelatineausgangsmaterials (d.h. Gelatinebandes)
verloren, wovon der größte Teile
entweder als unerwünschtes
Nebenprodukt verworfen oder wieder aufbereitet wird. Die letztgenannte
Möglichkeit
erfordert es, alle der genannten Inhaltsstoffe zu entfernen. Die
vorliegende Erfindung beschreibt eine neue und wirksame Methode,
die Wiederaufbereitung zu erreichen, ohne den Nachteilen der Wiederaufbereitung ausgesetzt
zu sein.
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Bezug
wird genommen auf 1, in der eine Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zur Wiederaufbereitung und Reinigung
von Gelatine veranschaulicht ist. Ein Lösungsmittel für Gelatine,
z.B. entionsiertes Wasser, wird durch Leitung 2 einem Trenngefäß 4 zugeführt, das
mit einem aus dem Stand der Technik bekannten Heizmantel versehen ist
und auf eine ausreichende Temperatur vorgewärmt ist, um die Gelatine in
einem fließfähigen Zustand
zu halten, z.B. etwa 30 bis 70 °C.
Die wieder aufzubereitenden Abfälle
werden dann durch Leitung 5, die aus rostfreiem Stahl oder
ein mit Glas ausgekleideter Stahlaufbau sein kann und eine an die Chargengröße angepasste
Größe hat,
in das Trenngefäß 4 geleitet.
Das Gefäß 4 kann
auch mit herkömmlichen
Rührmechanismen
(nicht gezeigt) ausgestattet sein. Das zurückzugewinnende Abfallmaterial
wird mit dem Lösungsmittel
(z.B. entionisiertem Wasser) verdünnt, typischerweise etwa bei
Atmosphärendruck
und bis zu einer bevorzugten Konzentration von bis zu 25 Gew.-%
Gelatine. Die Verdünnung
erfolgt bevorzugt bei erhöhter
Temperatur (z.B. etwa 30 bis 70 °C).
Gleichzeitig kann gerührt
werden, um Auflösung
der Gelatine zu erreichen. Ein Weichmacher wie Glycerin kann in
einem späteren
Schritt des Verfahrens verwendet werden.
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Auf
diese Weise wird eine Gelatinelösung gebildet
und unter den übrigen öligen Bestandteilen und
restlichen Wirkstoff-Bestandteilen dispergiert. Die oben angeführte Gelatinekonzentration
(bis zu etwa 25 Gew.-%) ist eine bevorzugte Konzentration, um eine
schnelle und vollständige
Abtrennung einer oberen, nichtwässrigen
Schicht von einer unteren, lösungsmittelbasierten
Schicht (z.B. wässrigen Schicht)
zu erreichen. Die obere, nichtwässrige Schicht
wird verworfen oder vom Gefäß 4 durch
Leitung 6 zu einem aus dem Stand der Technik bekannten
Wiederverwertungssystem 8 geführt. Wenn sie wiederaufbereitet
wird, kann die nichtwässrige
Phase in ölige
Komponenten aufgetrennt werden (bei vitaminhaltigen Produkten),
die durch Leitung 10 abgeleitet werden. Zu solchen Bestandteilen
können
Mineralöl,
Knoblauchöl,
Fischöl
und Vitamin E gehören.
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Die
Trennung und Rückgewinnung
der einzelnen öligen
Komponenten im Wiederaufbereitungssystem 8 kann durch eine
Vielzahl von Verfahren geschehen, die fraktionierte Destillation,
Kurzwegdestillation, reverse Osmose und/oder überkritische Fluidextraktion
umfassen, ohne auf die genannten beschränkt zu sein. Kurzwegdestillation
ist ein bevorzugtes Verfahren.
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Im
Allgemeinen ist Destillation ein Verfahren, in dem eine Flüssigkeit
verdampft wird, rekondensiert und in einer Vorlage aufgefangen wird.
Die erhaltene Flüssigkeit
(d.h. der aufgefangene Dampf) wird als Kondensat oder Destillat
bezeichnet.
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Destillation
ist ein Verfahren zur Reinigung von Flüssigkeiten durch Auftrennung
der Flüssigkeit in
ihre Bestandteile. Sie basiert auf Unterschieden bei der Flüchtigkeit
der Flüssigkeiten.
Flüchtigkeit
ist das Maß der
relativen Leichtigkeit, mit der Moleküle einer Flüssigkeit (oder eines Feststoffes)
sich von der Oberfläche
lösen,
um einen Dampf zu bilden. Der Dampfdruck einer Flüssigkeit
korreliert mit der Leichtigkeit, mit der sich die Flüssigkeit
verflüchtigt
(d.h. eine relativ flüchtige
Substanz übt
bei Zimmertemperatur einen relativ hohen Dampfdruck aus). Je flüchtiger
eine Substanz ist, desto höher
ist ihr Dampfdruck und desto niedriger ist ihr Siedepunkt.
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Die
fraktionierte Destillation ist die Trennung und Aufreinigung einer
oder mehrerer Flüssigkeiten in
verschiedene Fraktionen durch Destillation. Es ist eine systematische
Redestillation von Destillaten oder Fraktionen zunehmender Reinheit.
Man verwendet eine Fraktionierkolonne, um im Prinzip mehrere, typischerweise
eine große
Zahl aufeinanderfolgender Destillationen durchzuführen, ohne
die einzelnen Fraktionen auffangen und redestillieren zu müssen. Eine
Fraktionierkolonne ist mit Glasperlen, Glasspiralen, Metallsieben
oder keramischen Sattelkörpern
gefüllt,
um die Fraktionierung zu erreichen.
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Eine
Abfolge von Destillationen, die eine teilweise Verdampfung und Kondensation
von Konzentraten umfassen, führt
dazu, dass der flüchtigste
Inhaltsstoff in der ersten Fraktion des Destillats erscheint, und
die am wenigstens flüchtigste
Komponente in der letzten Fraktion oder im flüssigen Rückstand. Der Dampf verlässt die
Flüssigkeitsoberfläche und
steigt durch die Kolonnenpackung empor. Der Dampf kondensiert auf
den kühleren
Oberflächen und
wird redestilliert, typischerweise viele Male, bevor er in den Kondensator übergeht.
Durch lange und wirksame Destillationskolonnen können zwei Flüssigkeiten
zumindest im Wesentlichen vollständig
voneinander getrennt werden.
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Die
Kurzwegdestillation ist ein alternatives Destillationsverfahren,
das sich für
die Destillation einer Substanz eignet, die mit keinem der üblichen
Destillationsverfahren destilliert werden kann, weil (1) die Substanz
viskos ist und kondensierte Dämpfe
die Destillationskolonne oder den Kondensator verstopfen würden; und/oder
(2) die Dämpfe
der Substanz eine extrem hohe Kondensationsneigung besitzen.
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Kurzwegdestillationen
unterscheiden sich von anderen Destillationsmethoden dadurch, dass (1)
ein kondensierter Dampf zur Vorlage bzw. zum Sammelgefäß fließt; (2)
sehr niedriger Druck (Hochvakuum) im System begünstigt, dass verdampfte Moleküle die Kondensationsoberfläche erreichen,
ohne mit anderen Molekülen
zu kollidieren, die ihre vorzeitige Kondensation verursachen; (3)
die Entfernung zwischen der Oberfläche der verdampfenden Flüssigkeit
und der Kondensatoroberfläche
sehr kurz ist; und (4) die Verweilzeit der Substanz unter erhöhter Temperatur
sehr kurz ist, wodurch Hitzezersetzung verhindert wird.
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Ein
Kurzwegdestillationsapparat umfasst eine rotierende Blase. Das Material
wird in die rotierende Blase eingefüllt und gleichmäßig und
in dünner Schicht über eine
beheizte Verdampfungsoberfläche verteilt.
Die Substanz wird in sehr kurzer Zeit destilliert, und die Dämpfe kondensieren
und fließen
in ein Sammelgefäß. Der Druck
kann bis hinunter zu 1 μm Quecksilbersäule betragen.
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Die
Kurzwegdestillation in diesem Sinne ist auch als molekulare Destillation,
Wischfilmdestillation, Dünnfilmdestillation,
Fallfilmdestillation und Steigfilmdestillation bekannt. Die reverse
Osmose ist ein Verfahren, durch das gelöste Feststoffe oder mischbare
Flüssigkeiten
durch ein Druckgefälle über eine
semipermeable Membran aus Wasser entfernt werden. Die semipermeable
Membran lässt
das Wasser hindurchfließen,
hält aber
andere Stoffe davon ab, die Membran zu durchqueren, wodurch die anderen
Stoffe zurückbleiben.
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Im
Gefäß 4 beendet
man das Rühren,
sobald die Gelatine vollständig
gelöst
ist und lässt
die gesamte Masse absetzen. Beispielsweise wurde für eine Chargengröße von etwa
150 kg beobachtet, dass etwa 1 bis 3 h für die Trennung erforderlich
waren. Die Trennung der unteren, wässrigen, von der oberen, nichtwässrigen
Phase im Gefäß 4 kann durch
ein in Wiederaufbereitungssystem 8 eingebautes Schauglas
erleichtert werden. Demgemäss
werden Unterschiede zwischen den beiden Phasen visuell bestimmt,
um eine genaue Trennung zu bewirken. Wie bereits beschrieben, wird
die nicht wässrige
Phase verworfen oder im Wiederaufbreitungssystem 8 weiterbearbeitet,
während
die untere, wässrige
Phase, wie nachfolgend beschrieben, im Diafiltrationssystem behandelt
wird.
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Die
Abnahme der unteren, wässrigen Schicht
kann durch eine beheizte Transferleitung 14 erfolgen, wodurch
ein Verfestigen der Lösung
vermieden wird. Ein Temperaturbereich von beispielsweise etwa 30 °C bis 40 °C ist geeignet,
um die untere, wässrige
Schicht zu fördern.
Wie bereits beschrieben, kann die obere, nicht wässrige Phase die öligen Inhaltsstoffe, öllöslichen
Wirkstoffe, Farbstoffe und Konservierungsstoffe, die ihrerseits
bestimmten aus dem Stand der Technik bekannten Aufbereitungsverfahren
unterzogen werden können,
enthalten. Da die vorliegende Erfindung eine wirksame Trennung der Gelatine
von der nichtwässrigen
Phase erlaubt, haben gleichzeitig auch die übrigen Bestandteile der oberen,
nichtwässrigen
Phase einen höheren
Reinheitsgrad. Alternativ kann ein Schöpfer verwendet werden, um die
obere, nichtwässrige
Phase von der Oberfläche
zu entfernen, wobei die untere, wässrige Phase für die weitere
Bearbeitung zurückbleibt.
Somit beschreibt die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur effizienteren
Wiedergewinnung aktiver Inhaltsstoffe. Dies ist besonders nützlich,
wenn der Anteil des aktiven Inhaltsstoffes im Abfall relativ hoch und/oder
teuer ist. Rückgewinnung
und Reinigung der aktiven Inhaltsstoffe können zu erheblichen Kostenersparnissen
führen.
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In
der in 1 dargestellten Ausführungsform wird die wasserbasierte
Schicht, die wie oben beschrieben erwärmt werden kann, über Leitung 14 zu
dem Diafiltrationssystem 16, wie nachfolgend beschrieben,
geleitet, um ein konzentriertes, wiederverwertbares Gelatineprodukt
zu erhalten.
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In
der Ausführungsform
gemäß 2 kann die
wasserbasierte Schicht, die die zurückzugewinnende Gelatine enthält, zu einer
Heißfiltratiansanordnung 18 geleitet
werden. Die Heißfiltrationsanordnung 18 ist
besonders wünschenswert,
wenn die wasserbasierte Schicht Feststoffe enthält.
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Insbesondere
kann die untere, wässrige Schicht
auf eine Temperatur wie etwa die oben beschriebene (d.h. von etwa
30 °C bis
70 °C) erwärmt und
vorzugsweise in der Filtrationsanordnung 18 heißfiltriert
werden, wenn Feststoffe vorliegen, um durch Leitung 20 alle
zurückbleibenden
Spuren von öligen
Bestandteilen oder anderen Verunreinigungen zu entfernen. Als Filtrationsausrüstung eignen
sich Plattenfilter oder beschichtete Plattenfilter wie beispielweise
Sparkler-Filter. Bevorzugter Werkstoff ist Edelstahl. Alternativ
können
Nutschenfilter vom Rosenmund-Typ oder Kartuschenfilter zu diesem
Zweck verwendet werden. Die Filtration kann auch durch Zentrifugation
erfolgen. Auch hier kann der Rückstand
gegebenenfalls durch weitere Trennung und Aufreinigung aufgefangen
werden, auch wenn die an diesem Punkt beteiligten Mengen den Aufwand wahrscheinlich
nicht lohnen.
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Das
Filtrat aus der fakultativen Heißfiltrationsanordnung 18,
wie in 2 gezeigt, wird dann über Leitung 22 zu
der Diafiltrationsanordung 16 geleitet, um restliche wasserlösliche aktive
Inhaltsstoffe, Glycerin, Wasser und andere wasserlösliche Inhaltsstoffe
wie Konservierungsstoffe und Farbstoffe zu entfernen und Gelatine
in einer Form bereitzustellen, die von ausreichender Reinheit und
Qualität
ist, um eine Wiederverwendung zu erlauben.
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Die
Diafiltration ist eine Technik, die unter Verwendung von Ultrafiltrationsmembranen
Moleküle verschiedener
Größe in makromolekularen
Lösungen
entfernt oder fraktioniert. Eine Ultrafiltrationsmembran hält Makomoleküle, die
größer als
die nominale Molekulargewichtsgrenze (nominal molecular weight limit,
NMWL) der Membran sind, zurück
und lässt
Moleküle,
die wesentlich kleiner als die NMWL der Membran sind, ungehindert
passieren. Von der Membran zurückgehaltene
Makromoleküle
werden aufkonzentriert, während
die niedermolekularen Substanzen entfernt werden. Typischerweise
müssen
die Makromoleküle
unter Verwendung mehrfacher Waschvolumina „gewaschen" werden, um Reste kleinerer Moleküle zu entfernen,
daher der Name Diafiltration (d.h. Filtration unter Verwendung von
Ultrafiltrationsmembranen und Waschung).
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Für eine kontinuierliche
Diafiltration wird ein Nachschub an Makromolekülen (z.B. Gelatine) durch Leitung 22 der
Diafiltrationsanordnung 16 mit der gleichen Geschwindigkeit
zugefügt,
mit der das Filtrat entfernt wird. Dies wird auch als Diafiltration
mit konstantem Volumen bezeichnet. Die Konzentration der Makromoleküle verändert sich
während
des Diafiltrationsprozesses nicht.
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Die
diskontinuierliche Diafiltration besteht darin, zuerst die Charge
des Makromoleküls
(z.B. Gelatine) auf ein vorbestimmtes Volumen einzuengen und dann
die Probe mit frischem Lösungsmittel auf
ihr ursprüngliches
Volumen aufzufüllen.
Dies wird wiederholt, bis die kleineren Moleküle entfernt sind.
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Gemäß 1 und 2 kann
die Diafiltration bewirkt werden, indem das System zuerst auf 50 bis
65 °C erwärmt wird,
indem erhitztes entionisiertes Wasser typischerweise etwa 15 Minuten
durch Leitung 24 zirkuliert wird. Der heiße, wässrige Zulaufstrom
wird dann über
die Leitung 16 durch die Anordnung 22 gepumpt
und, wie nachfolgend beschrieben, bis zur gewünschten Gelatine/Wasser-Konzentration aufkonzentriert.
Wenn die gewünschte
Gelatine/Wasser-Konzentration erreicht ist, wird frisches, heißes (z.B.
zwischen 50 und 65 °C),
entionisiertes Wasser mit exakt der gleichen Geschwindigkeit, mit der
der Austrag das System verlässt,
in das System eingespeist; der Austrag besteht hierbei aus Wasser und
allen wasserlöslichen
Komponenten. Nach Entfernung der wasserlöslichen Komponenten wird die zurückbleibende
Gelatine/Wasser-Lösung
für die
Gelatineverkapselung zurückgeführt.
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Die
Filter, die in dem Konzentrations-/Diafiltrations-Schritt verwendet
werden können,
sind bekannt und im Stand der Technik beschrieben. Solche Filter
umfassen Screen Filter einschließlich Open Channel Filter und
dergleichen. Die Auswahl eines geeigneten Filters für die Reinigung
der Gelatine muss geeignet sein, Gelatine (typischerweise mit einem
Molekulargewicht von etwa 30 kD bis etwa 50 kD) von kleineren Molekülen zu trennen.
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Die
zurückgewonnene
wässrige
Gelatinelösung
wird auf eine Feststoffendkonzentration (Gelatine) von mindestens
etwa 20 Gew.-%, bevorzugt etwa 30 Gew.-% bis 50 Gew.-% aufkonzentriert.
Der konzentrierte Gelatinerückstand
wird dann unter Verwendung von etwa 1 bis 20 Diafiltrationsvolumina Wasser,
vorzugsweise zwischen etwa 3 und 10 Diafiltrationsvolumina Wasser,
gereinigt, um eine wiederaufbereitete Gelatine zu liefern, die rein
genug ist, um wiederverwendet werden zu können, und die Diafiltrationsanordung 16 über Leitung 26 verlässt. Ein Teil
der gereinigten aufbereiteten Gelatine kann durch Leitung 28 in
den Gelatine-Lösungsschritt
zugeführt
werden, um weiteren Verunreinigungen aus der Gelatine zu entfernen
und dadurch ein noch reineres Produkt zu erhalten.
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Verunreinigungen
wie Farbstoffe, aktive Inhaltsstoffe, Wasser, Konservierungsstoffe
und Glycerin können
aus der Diafiltrationsanordnung durch Leitung 30 entfernt
werden.
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Die
Rückgewinnung
der vorstehend genannten Verunreinigungen, die durch die Leitung
aus der Diafiltrationsanordnung 16 erhalten werden, kann
im Wiederaufbereitungssystem 32 erfolgen. Dieses System
kann auf Destillationssystemen, zu denen die fraktionierte Destillation
und Kurzwegdestillation zählen,
und reverser Osmose basieren, wie zuvor im Zusammenhang mit dem
Aufbereitungssystem 8 beschrieben. Fraktionierte Destillation
und reverse Osmose sind für
die Aufbereitung des Stroms 30 bevorzugt, wobei reverse
Osmose die am meisten bevorzugte Methode ist.
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Der
Prozessstrom 30 kann zusätzlich zu den oben genannten
Verunreinigungen etwa 1 bis 10 Vol.-%, typischerweise etwa 3 bis
7 Vol.-%, Glycerin in Wasser enthalten. Der Prozessstrom 30 wird
bei Temperaturen von etwa 0 °C
bis etwa 30 °C,
typischerweise etwa 5 °C
bis 20 °C,
behandelt. Der typische Rückgewinnungsgrad
von Glycerin beträgt
mindestens 65 Vol.-%, typischerweise etwa 65 bis 95 Vol.-%, besonders
bevorzugt etwa 80 bis 95 Vol.-%.
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In
einigen Fällen
haben Farbstoffe und Pigmente, die verwendet werden, um Gelatinekapseln zu
färben,
eine Affinität
zu der Gelatine im Abfallstrom. Zur Rückgewinnung lediglich der Gelatine kann
es daher erforderlich sein, Maßnahmen
zum Unterdrücken
dieser Affinität
zu ergreifen, so dass die Farbstoffe entfernt werden können. Im
Allgemeinen ist es notwendig, diese Maßnahmen im Anschluss an den
Heißfiltrationsschritt
und vor dem Konzentrations-/Diafiltrations-Schritt zu ergreifen.
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Geeignete
Methoden zur Unterdrückung
der Affinität
zwischen Farbstoffen und/oder Pigmenten und der Gelatine umfassen
z.B, die Anwendung von aktiviertem Ton oder Filtration über Aktivkohlekartuschen;
Bildung von Kohleaufschlämmungen
und anschließende
Filtration zur Entfernung der Kohle; pH-Einstellung zur Aufhebung
der Bindung des Farbstoffs an die Gelatine, anschließende direkte
Diafiltration zur Entfernung der Farbstoffe und Rückstellung
des pH-Wertes auf den üblichen
Arbeits-pH-Wert (z.B. von etwa 5 bis 7); oder eine Kombination dieser
Verfahren.
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Wenn
eine Affinität
zwischen den Farbstoffen und/oder Pigmenten existiert, kann die
Diafiltration zum Erhalt wiederaufbereiteter Gelatine, durchgeführt werden,
sobald die Affinität
aufgehoben ist. Alternativ kann bei Anwendung hinreichender Diafiltrationsvolumina
bereits die Diafiltration diese Farbstoffe und/oder Pigmente entfernen.
Es versteht sich, dass das beschriebene Rückgewinnungssystem in eine
herkömmliche
Verkapselungsanlage eingebaut werden kann, um wiederholte oder kontinuierliche Rückgewinnung
von Verkapselungsabfallmaterialien zu ermöglichen.
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Eingeschlossene
Luft kann im Herstellungsverfahren der Gelatinemasse für die Verkapselung
in Weichgelatinekapseln ein Problem darstellen. In der Weichgelatinekapseln
produzierenden Industrie ist es allgemein üblich, die Gelatinemasse mit
dem ausdrücklichen
Ziel, die Luft zu entfernen, in einem Zwischengeschoss oder im ersten
Stockwerk, unter Vakuum herzustellen und dann die geschmolzene Gelatinemasse
durch die Schwerkraft in die Verkapselungsmaschinen im Erdgeschoss
einzuspeisen.
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In
Ermangelung einer Gebäudeanordnung, die
eine Schwerkrafteinspeisung in die Verkapselungsmaschinen gestattet,
kann die Gelatinemasse durch Luftdruck oder Pumpen befördert werden.
Eine Pumpe muss so ausgewählt
sein, dass möglichst
wenig Luft in die Gelatinemasse eingeführt wird. Beispiele geeigneter
Pumpen umfassen, aber sind nicht begrenzt auf peristaltische, Myono-
und Sinus-Pumpen.
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Der
erfindungsgemäße Ultrafiltrationsprozess
kann Fließgeschwindigkeiten
von mehr als 200 I/min erzeugen. Auch wenn sorgfältige Planung und Konstruktion
des Diafiltrationssystems das Eindringen von Luft aus externen Quellen
minimieren oder beseitigen können,
kann auf Grund der erzeugten Durchflussraten dennoch etwas Luft
in die Gelatine eindringen. Die Luft kann in der zähflüssigen Gelatinemasse
eingeschlossen oder gelöst
sein. Unter diesen Umständen
ist es wünschenswert,
die Gelatine zu entgasen oder zumindest den größten Teil der Luft daraus zu
entfernen.
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In
der analytischen Chemie sind typische Methoden zum Entfernen gelöster Luft
aus Wasser und/oder organischen Lösungsmitteln, die als mobile Phase
der Hochdruckflüssigchromatographie (HPLC)
verwendet werden: 1) Durchleiten von Wasser und/oder organischen
Lösungsmitteln
durch einen 0,45 Mikrometer-Membranfilter und/oder 2) Durchströmen des
Wassers und/oder der organischen Lösungsmittel mit einem inerten
Gas wie Stickstoff und/oder 3) Behandlung des Wassers und/oder organischen
Lösungsmittels
mit Molekularsieben bis zur vollständigen Entgasung.
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Es
ist bekannt, dass Mikrofilter in einem Porengrößenbereich handelsüblich sind, ähnlich dem für die Entgasung
der mobilen Phase für
die HPLC-Analyse verwendeten. Solche Filter sind z.B. von A/G Technology
of Needham, Massachusetts, erhältlich.
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Jede
der oben beschriebenen Entgasungsmethoden kann in der vorliegenden
Erfindung verwendet werden. Wenn z.B. ein Membranfilter (z.B. 0,45
Mikrometer) verwendet wird, um die Gelatine zu entgasen, kann der
Filter in das in 2 gezeigte Diafiltrationssystem 16 eingebaut
werden. Z.B. wird die wässrige
Schicht, die durch Leitung 14 zum Diafiltrationssystem 16 fließt, zuerst
wie oben beschrieben behandelt, um Verunreinigungen durch Leitung 30 zu entfernen.
Die zurückgewonnene
Gelatine kann dann zur Entfernung von Luft innerhalb des Diafiltrationssystems 16 mit
einem Membranfilter filtriert werden.
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In
einer anderen Ausführung
der vorliegenden Erfindung kann der Entgasungsschritt außerhalb des
Diafiltrationssystems durchgeführt
werden. In 3 wird die zurückgewonnene Gelatine
durch die Leitung 26 zu einer Leitung 27 geleitet,
die zu einem Entgasungssystem 29 (z.B. einem Membranfilter) führt. Nach
Entfernung des Gases (z.B. Luft) aus der Gelatine wird die entgaste
Gelatine durch Leitung 31 geführt, um zurückgewonnen oder wiederaufbereitet zu
werden.