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DE69919983T2 - System zum einleiten von herzkammerflimmern unter verwendung von nahfeldwellenabtastung - Google Patents

System zum einleiten von herzkammerflimmern unter verwendung von nahfeldwellenabtastung Download PDF

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DE69919983T2
DE69919983T2 DE69919983T DE69919983T DE69919983T2 DE 69919983 T2 DE69919983 T2 DE 69919983T2 DE 69919983 T DE69919983 T DE 69919983T DE 69919983 T DE69919983 T DE 69919983T DE 69919983 T2 DE69919983 T2 DE 69919983T2
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DE
Germany
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stimulus
electrode
pulse
wave
pulses
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DE69919983T
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English (en)
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DE69919983D1 (de
Inventor
L. David THOMPSON
A. Hendrikus WESTENDORP
J. Malcolm BEGEMANN
Karel Den Dulk
M. Henny LEERSSEN
A. Volkert ZEIJLEMAKER
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Vitatron Medical BV
Original Assignee
Vitatron Medical BV
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Publication date
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Priority claimed from US09/014,378 external-priority patent/US6052621A/en
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Publication of DE69919983T2 publication Critical patent/DE69919983T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61NELECTROTHERAPY; MAGNETOTHERAPY; RADIATION THERAPY; ULTRASOUND THERAPY
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    • A61N1/18Applying electric currents by contact electrodes
    • A61N1/32Applying electric currents by contact electrodes alternating or intermittent currents
    • A61N1/38Applying electric currents by contact electrodes alternating or intermittent currents for producing shock effects
    • A61N1/385Devices for inducing an abnormal cardiac function, e.g. fibrillation
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A61N1/3621Heart stimulators for treating or preventing abnormally high heart rate

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Herzstimulationssysteme mit der Fähigkeit zur Kardioversion, und speziell auf solche Kardiosysteme, die die weitere Fähigkeit haben, bei einem Patienten Ventrikel-Tachykardie oder Kammerflimmern auszulösen, so dass Kardioversionsparameter getestet und eingestellt werden können.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Die Behandlung von abnormal und physiologisch gefährlich hohen Herzfrequenzzuständen, d.h. Tachykardie und Fibrillation, ist sehr wichtig geworden, und es wurden bedeutende Entwicklungen auf diesem Gebiet gemacht. Z.B. können moderne implantierbare Herzschrittmacher mit einer Anti-Tachykardie-Funktion ausgestattet sein, bei der die implantierbare Einrichtung das Auftreten einer Tachykardie erfasst und auf diese reagiert, indem sie einen oder mehrere Reize in einem für das Eliminieren der gefährlich hohen Frequenz gestalteten Muster abgibt. Auf ähnliche Weise sind implantierbare Defibrillatoren gestaltet, um Flimmererscheinungen zu erkennen und mit einem oder mehreren Defibrillationsimpulsen automatisch auf diese Erscheinung zu reagieren. In dieser Beschreibung ist mit Bezugnahme auf abnormal hohe Frequenzen oder Hochfrequenz-Zustände die Bandbreite abnormaler Zustände gemeint, die sämtliche Tachykardiefrequenzen bis einschließlich des Flimmerns einschließt. Somit wird der Ausdruck Tachykardie hier als den Bereich abnormal hoher Frequenzen bis einschließlich des Flimmerns umfassend gebraucht. Die Behandlung solcher Zustände, d.h. die Anti-Tachykardiebehandlung oder Defibrillation, wird insgesamt als Kardioversion bezeichnet. Die Vorrichtungen, mit denen eine solche Kardioversionsbehandlung vorgenommen werden kann, können speziell für eine bestimmte Behandlung gemacht sein, wie Defibrillatoren, oder sie können Vorrichtungen sein, bei denen Schrittmachfunktionen und eine oder mehrere Arten der Kardioversionsbehandlung kombiniert sind.
  • Beim Implantieren einer solchen implantierbaren für die Kardioversion geeigneten Vorrichtung ist es notwendig, die Vorrichtung im Betrieb zu testen, und die Stimulationsparameter so einzustellen, dass eine zuverlässige Behandlung gewährleistet ist. Ein Schrittmacher mit der Fähigkeit des Beendens einer Ventrikel-Tachykardie (VT) muss also zum Zeitpunkt des Implantierens daraufhin getestet werden, ob das vorgegebene Muster von Anti-Tachykardie- Reizimpulsen mit den Parametern abgegeben wird, die optimal sind, um bei dem Patienten, bei dem die Vorrichtung implantiert wird, die VT zu kontrollieren und zu beenden. Um einen solchen Test durchzuführen ist es notwendig, zunächst die VT (oder einen anderen Hochfrequenz-Zustand) auszulösen, und dann die Anti-Tachykardie-Stimulationsparameter einzustellen, z.B. die Anzahl der Impulse, die Taktung und die Energie, um die VT optimal zu beenden. Das Ziel dieser Erfindung besteht darin, die Vorrichtung für Testzwecke mit einer verbesserten und zuverlässigeren Fähigkeit des Auslösens eines solchen abnormalen Hochfrequenz-Zustandes auszustatten.
  • Es ist bekannt, dass Tachykardie oder Flimmern angehalten oder beendet werden können, indem Reizimpulse abgegeben werden, die in den Wiedereintrittsschleifen-Mechanismus störend eingreifen. Zum Beenden eines solchen nicht-physiologischen Zustandes wird also kurz nach der Refraktionsphase des Herzens und vor dem nächsten zu erwartenden spontanen Schlag ein Reizimpuls abgegeben. Im US-Patent 4,390,021 ist die Standard-Technik des Abgebens eines Impulspaares offenbart, wobei jeder Impuls in Bezug auf die vorangegangene QRS-Gruppe getaktet ist, so dass er in einen "Anfälligkeitsbereich" fällt, um die Tachykardie aufzubrechen. Das hier offenbarte System stützt sich auf das Ermitteln der im Aufbrechen einer Tachykardie resultierenden Taktung, d.h. auf das Auffinden des "Anfälligkeitsbereichs". Es wird erwähnt, dass eine ähnliche Technik für das Auslösen von Tachykardie angewandt werden kann, es werden jedoch keine genauen Angaben bezüglich der erforderlichen Taktung gemacht. Es sei angemerkt, dass die für das Auslösen von Tachykardie erforderliche Taktung nicht notwendigerweise die gleiche ist – in Bezug auf die QRS-Gruppe – wie für das Aufbrechen von Tachykardie.
  • Im US-Patent 4,593,695 ist eine erfolgreiche Technik für das Beenden einer VT offenbart, die das Übersteuern des Ventrikels mit einem frühen Reizimpuls, das Erfassen des Auftretens der durch die T-Welle manifestierten Repolarisation, und das anschließende Abgeben eines Reizimpulses, der die Tachykardie aufbrechen soll, beinhaltet. Da die T-Welle durch Herzzellen-Repolarisation erzeugt wird und somit das Ende der Refraktionsphase grob anzeigt, ist es notwendig, die T-Wellen-Erfassung abzuwarten, um einen Impuls abzugeben, der effektiv sein kann. Es können so viele solcher aufeinanderfolgender früher Impulse abgegeben werden, wie es notwendig ist, um den Tachykardie-Zustand zu beenden. Diese Quelle zeigt jedoch keine Richtlinie bezüglich des Auslösens von Tachykardie auf.
  • Das US-Patent 5,129,392 ist speziell auf eine Technik zum Auslösen von Flimmern durch Abgabe eines Impulses mit hoher Spannung, der auf die Refraktionsphase der Herzkammer folgt, ausgerichtet. Es ist offenbart, dass die Refraktionsphase durch Bestimmung eines Mittelwerts des Stimulations-T-Intervalls und durch Abgabe des Impulses mit hoher Spannung zu einem auf diesem Mittelwert basierenden und auf einen vorangegangenen Schrittmachimpuls oder eine spontane QRS-Gruppe bezogenen Zeitpunkt ermittelt wird. Die Erfolgsrate dieser Technik liegt jedoch lediglich bei ca. 60%, was bedeutet, dass die Abgabe eines Impulses mit hoher Energie oft wiederholt werden muss. Dies hat eine wesentliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens des Patienten zur Folge, und durch die damit einhergehende Batterieentladung wird die Nutzungsdauer der Vorrichtung verkürzt. Wir haben zudem beobachtet, dass die auf die T-Welle bezogene Taktung kritisch ist, und es deshalb wünschenswert ist, mehr zu tun, als einfach nach einem vorherbestimmten, auf die QRS-Gruppe oder die T-Welle folgenden Intervall einen Auslöseimpuls abzugeben.
  • Im Europäischen Patent Nr. 0 597 431 ist ein Verfahren zum Bestimmen eines Defibrillator-Schwellenwerts für einen implantierbaren Kardiodefibrillator offenbart, das auf dem Bestimmen der 50prozentigen Wahrscheinlichkeit des Erreichens der Empfindlichkeits-Obergrenze basiert. Die 50prozentige Wahrscheinlichkeit des Erreichens der Empfindlichkeits-Obergrenze in der Mitte der Aufwärtsflanke der T-Welle wird als nahe an die 50prozentige Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Defibrillation, die für das Einstellen des Impulsstärkenniveaus des Defibrillators angewandt wird, herankommend erachtet. Es wird jedoch nicht nahegelegt oder offenbart, die Repolarisations-Wellenform tatsächlich zu überwachen und den Auslöseimpuls auf der beobachteten Repolarisations-Wellenform basierend zu takten.
  • Bei einer implantierbaren Vorrichtung mit Anti-Tachykardiefunktion ist es wünschenswert, zum Auslösen von Tachykardie die Schrittmachimpulse mit der niedrigstmöglichen Energie verwenden zu können. Dies trifft sowohl dann zu, wenn die Vorrichtung ein Schrittmacher ist, als auch dann, wenn die Vorrichtung eine Kardioverter-Funktion beinhaltet, wie es bei einem kombinierten Schrittmacher-Kardioverter-Defibrillator (pacemaker-cardioverter-defibrillator, "PCD") der Fall ist. In jedem Falle ist es äußerst wünschenswert, das Auslösen von Tachykardie durch Verwendung von Impulsen mit lediglich Schrittmachimpulsniveau zu ermöglichen, um das Wohlbefinden des Patienten zu optimieren, und um Energie zu sparen. Dies bedeutet, dass tachykardieauslösende Impulse als eine Reihe von Impulsen mit niedrigerer Energie abgegeben werden. Da das QT-Intervall mit der Frequenz variiert, wirkt sich die Ab gabe des ersten Auslöseimpulses wahrscheinlich auf das nachfolgende QT-Intervall aus. Die Abgabe einer Reihe von Impulsen hat den Effekt, dass in jedem Zyklus das Refraktionsintervall leicht verändert sein kann, so dass es bei Verwendung eines fixen Intervalls nach der Schrittmachstimulation oder der erfassten QRS-Gruppe relativ unwahrscheinlich ist, dass das Auffinden der zum Auslösen von VT richtigen Taktung effizient erfolgt. Somit ist es also wichtig, die beste Zeit für das Abgeben des Auslöseimpulses (oder Impulspaares) von Zyklus zu Zyklus bestimmen zu können. Die Lösung der vorliegenden Erfindung besteht darin, auf das Auftreten einer T-Welle zu achten, die auf eine vorzugsweise durch einen Schrittmachimpuls hervorgerufene QRS-Gruppe folgt, die T-Welle durch Nahfelderfassung an dem Ort, an dem die Schrittmachimpulse abgegeben werden, zu bestimmen, und einen oder mehrere Auslöseimpulse in naher zeitlicher Beziehung zu einem bestimmten Abschnitt der erfassten T-Welle abzugeben.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Es ist ein primäres Ziel der vorliegenden Erfindung in einer implantierbaren Herzstimulationsvorrichtung, die eine Funktion zum Aufbrechen einer erfassten Tachykardie und eine Funktion zum Auslösen einer solchen Tachykardie beinhaltet, Schrittmachimpulse mit niedriger Energie in einem zeitlichen Verhältnis zum T-Wellen-Abschnitt von Ventrikel-Signalen, die durch vorangegangene Schrittmachimpulse hervorgerufen wurden, bereitzustellen, und den T-Wellen-Abschnitt mit Nahfelderfassung der Repolarisation an dem Ort, an dem Schrittmachimpulse an die Herzwand abgegeben werden, genau zu erfassen.
  • Das Ziel der Bereitstellung einer tachykardieauslösenden Funktion wird erreicht, indem ein vorherbestimmter Abschnitt oder ein Merkmal der T-Welle genau erfasst wird, und indem direkt nach dem Erfassen des T-Wellen-Abschnitts ein auslösender Reizimpuls an den Ventrikel des Patienten abgegeben wird. Vorzugsweise wird eine Reihe von Schrittmachimpulsen mit einer Übersteuerungsfrequenz abgegeben, wobei nach jeder T-Welle, die als auf eine hervorgerufene QRS folgend erfasst wird, ein tachykardieauslösender Impuls abgegeben wird. Wird vor der Abgabe eines nächsten anstehenden Übersteuerungs-Schrittmachimpulses eine frühzeitige QRS erfasst, so hält die Auslöseroutine an und prüft, ob eine Bestätigung für eine Tachykardie vorliegt; ist die gesamte Reihe von Impulspaaren aus Reizimpulsen mit Schrittmachimpulspegel und Auslöseimpulsen abgegeben, dann prüft die Vorrichtung, ob eine Tachykardie vorliegt; wird keine Tachykardie bestätigt, dann kann das Auslöseprotokoll wiederholt werden.
  • Bei der Anwendung dieser Erfindung ist es wünschenswert, jeden Auslöseimpuls abzugeben, während das Repolarisationssignal, z.B. die T-Welle, noch in ihrer negativen Flanke oder Abwärtsflanke ist, was in dem Bereich des Herzgewebes gemessen wird, in dem die Impulse abgegeben werden. Daraus folgend beinhaltet das erfindungsgemäße System vorzugsweise eine Erfassungselektroden-Konfiguration und/oder eine Erfassungsschaltung zum Optimieren der Nahfelderfassung.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform wird die Erfassung der Atrio-Repolarisation oder die Nahfeld-T-Wellen-Erfassung durch eine Felddichtenklemmschaltung (FDC) ausgeführt. Bei einer anderen Ausführungsform ist eine Leitung mit nahe zueinander beabstandeten bipolaren Elektroden, z.B. mit einer Entfernung zwischen den Elektroden von weniger als 1 mm, vorgesehen, um die Nahfelderfassung vorzunehmen. Zur weiteren Verstärkung des erfassten T-Wellen-Signals wird die digitale Signalverarbeitung angewandt, wodurch eine Basis für eine genaue Taktung des Auslöseimpulses in Bezug auf die Repolarisation geschaffen wird.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist ein logisches Blockschaltbild einer implantierbaren Vorrichtung, die die Vorrichtungen repräsentiert, in denen die vorliegende Erfindung verwirklicht ist; 1B zeigt eine Leitung mit Elektroden, die für das unipolare oder bipolare Schrittmachen und Erfassen, und auch für das Abgeben von kardiovertierenden Impulsen adaptiert sind;
  • 2A ist ein Zeitablaufdiagramm, das die Sequenz von Übersteuerungs-Schrittmachimpulsen und die Taktung von Auslöseimpulsen gemäß der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 2B ist ein Zeitablaufdiagramm, das den bevorzugten Bereich der T-Welle darstellt, der erfasst wird, um die Taktung eines tachykardieauslösenden Impulses gemäß der vorliegenden Erfindung am besten zu bestimmen;
  • 2C ist ein Zeitablaufdiagramm, das den Einsatz eines Erfassungsfensters für das Erfassen des T-Wellen-Signals gemäß der vorliegenden Erfindung illustriert;
  • 3 ist ein Ablaufplan, der die primären Schritte zum erfindungsgemäßen Auslösen von Tachykardie darstellt;
  • 4(a) ist ein Blockschaltbild, das den Einsatz einer Felddichtenklemmschaltung mit einer unipolaren Leitung zum Erfassen der T-Welle darstellt; 4(b) ist ein Blockschaltbild, das den Einsatz der DSP-Erfassung eines bipolaren Signals für den Erhalt der T-Welle darstellt; 4(c) ist die grafische Darstellung einer Leitung mit einer bipolaren Elektrodenanordnung, die speziell für eine gute Nahfelderfassung adaptiert ist; und 4(d) zeigt ein Oberflächen-EKG sowie ein entsprechendes mit der in 4(c) gezeigten Leitung gewonnenes intrakardiales Ventrikel-Signal.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • 1 ist ein logisches Blockschaltbild eines implantierbaren Schrittmachers von der Art, in der die vorliegende Erfindung angewandt werden kann. Die offenbarte Ausführungsform ist eine mikroprozessorgesteuerte Vorrichtung. Es wird jedoch angenommen, dass die Erfindung auch in anderen Arten von Vorrichtungen nutzvoll angewandt werden kann, einschließlich solcher Vorrichtungen, die zugeordnete digitale Schaltkreise beinhalten, und wohl selbst in Vorrichtungen, die primär aus analogen Taktungs- und Steuerschaltungen bestehen. 1 ist als Beispiel und nicht als den Umfang der vorliegenden Erfindung begrenzend zu verstehen. Zwar ist die Erfindung als in einem Schrittmacher verwirklicht offenbart, sie ist jedoch gleichermaßen in einem Kardioverter anwendbar, oder in einem kombinierten Kardioverter-Schrittmacher, oder sogar in einem Kardioverter-Defibrillator-Schrittmacher. Zwar wird bei der nachfolgenden Erläuterung von 1 ein Einkammer-Ventrikel-Schrittmachsystem angenommen, es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Erfindung auch auf Zweikammer-Systeme anwendbar ist.
  • Die primären Elemente der in 1 gezeigten Vorrichtung sind ein Mikroprozessor 100, ein ROM 102, ein RAM 104, eine digitale Steuerschaltung 106, Eingangs- und Ausgangsverstärker 110 bzw. 108, und eine Fernübertragungs-/Programmiereinheit 120.
  • Im ROM 102 ist die Basisprogrammierung für die Vorrichtung gespeichert, einschließlich des Satzes von primären Anweisungen, der die Berechnungen definiert, die zum Ableiten der verschiedenen von der Vorrichtung verwendeten Taktungsintervalle durchgeführt werden. Der RAM 104 dient zum Speichern der Werte von variablen Steuerungsparametern, wie z.B. der programmierten Schrittmachfrequenz, der programmierten Kardioversions- und Defibrillations-Intervalle, der Impulsbreiten, der Impulsamplituden, u.s.w., die vom Arzt in die Vorrichtung einprogrammiert werden. Im RAM sind auch abgeleitete Werte gespeichert, wie z.B. das Intervall, das das Zeitfenster für das Erfassen von T-Wellen definiert, wie noch unter Bezugnahme auf 2C beschrieben werden wird. Das Lesen aus dem RAM 104 und dem ROM 102 wird von der RD-Leitung 146 gesteuert. Das Schreiben in den RAM 104 wird von der WR-Leitung 148 gesteuert. In Reaktion auf ein Signal auf der RD-Leitung 146 wird der durch die aktuell vorliegende Information auf dem Adressbus 124 markierte Inhalt des RAM 104 oder des ROM 102 auf dem Datenbus 122 platziert. Auf ähnliche Weise wird in Reaktion auf ein Signal auf der WR-Leitung 148 auf dem Datenbus 122 vorhandene Information mit der durch die Information auf dem Adressbus 124 spezifizierten Adresse in den RAM 104 geschrieben.
  • Die Steuerung 106 führt alle grundlegenden Taktungs- und Steuerungsfunktionen der Vorrichtung aus. Die Steuerung 106 beinhaltet mindestens einen programmierbaren Taktzähler, der durch Ventrikelkontraktionen – getaktete oder erfasste – initiiert wird, um auf diese folgend Intervalle auszulösen. Dieser Taktzähler wird verwendet, um die Escape-Intervalle für das Übersteuerungs-Schrittmachen, sowie das Verzögerungs-Intervall (wenn ein solches verwendet wird) für die Taktung des Triggerns eines auf eine erfasste T-Welle folgenden Auslöseimpulses zu definieren. Es wird auch angenommen, dass die Steuerung 106 auch die grundlegenden Taktungsfunktionen für das Schrittmachen sowie die von der Vorrichtung ausgeführten Tachykardieerkennungs-Routinen übernehmen würde, in Übereinstimmung mit bekannten Techniken. Die Steuerung 106 triggert auch Ausgangsimpulse der Ausgangsstufe 108, wie im weiteren Text noch beschrieben wird, und sie erzeugt Interrupts auf dem Steuerbus 132 für das zyklische Wecken des Mikroprozessors 100 aus seinem Schlafzustand, so dass dieser die nötigen Funktionen ausführen kann. Die Ausgangsschaltung 108 ist mit den Elektroden 138 und 140 verbunden, die sowohl für das Abgeben von Schrittmachimpulsen, als auch für das Erfassen von Herzsignalen verwendet werden. Die Elektrode 138 befindet sich typischerweise am distalen Punktende einer endokardialen Leitung und ist typischerweise im Apex des rechten Ventrikels platziert; für das Schrittmachen im Atrio-Modus ist sie natür lich im Atrium des Patienten platziert. Die Elektrode 140 ist vorzugsweise eine Ringelektrode, die zur Nahfelderfassung höchstens ein paar mm von der Punktelektrode entfernt platziert ist. Die Elektrode 142 repräsentiert das Schrittmachergehäuse, das als die neutrale Elektrode für ausgewählte unipolare Schrittmach- und/oder Erfassungsfunktionen, die im weiteren Text noch beschrieben werden, verwendet werden kann. Die Ausgangsschaltung 108 wird über den Bus 126 von der Steuerung 106 gesteuert, um Zeit, Amplitude und Impulsbreite des abzugebenden Impulses zu bestimmen, und um zu bestimmen, welches Elektrodenpaar für die Abgabe des Impulses herangezogen wird. Die Ausgangsstufe 108 wird auch für die Abgabe der tachykardieauslösenden Impulsen über die Elektroden 138, 140 verwendet. Bei einer PCD-artigen Vorrichtung kann sie auch für die Abgabe von kardiovertierenden Impulsen zwischen den Elektroden 134 und dem Gehäuse 142 verwendet werden. Die Elektroden 134, 138 und 140 können geeigneterweise von einer Leitung wie der in 1B gezeigten gestellt werden, wie es bei dem von Medtronic hergestellten Leitungsmodell 6932 (passive Fixierung) oder dem Modell 6936 (aktive Fixierung) der Fall ist.
  • Das Erfassen von QRS- und T-Wellen wird von der Eingangsverstärkerschaltung 110 durchgeführt, die erfasste Signale von den Elektroden 138, 140 und/oder 142 empfängt. Signale, die das Auftreten von natürlichen Ventrikel-Kontraktionen sowie getakteten Ventrikel-Kontraktionen und T-Wellen anzeigen, werden über den Bus 128 der Steuerung 106 zugeleitet. Die Steuerung 106 leitet Daten, die das Auftreten solcher Ventrikel-Signale anzeigen, über den Steuerbus 132 an den Mikroprozessor 100, der alle notwenigen Berechnungen durchführt, und der insbesondere die Abgabe von tachykardieauslösenden Impulsen auf die im weiteren Text beschriebene Weise taktet.
  • Die externe Steuerung der implantierten Vorrichtung erfolgt über den Fernsteuerungsblock 120, der eine Kommunikation zwischen der implantierten Vorrichtung und einer externen Programmiereinrichtung (nicht gezeigt) ermöglicht. Die Fernkommunikation erfolgt typischerweise über die Antenne 144. Entsprechende Fernübertragungs-/Programmiersysteme sind im US-Patent Nr. 4,401,120, Hartlaub et al., im US-Patent Nr. 4,556,063, Thompson et al., und im US-Patent Nr. 4,550,370, Baker, offenbart. Es wird jedoch angenommen, dass jede herkömmliche Fernübertragungs-/Programmierschaltung im Kontext der vorliegenden Erfindung anwendbar ist. Information, die dem Schrittmacher von der Programmiereinrichtung eingegeben wird, wird über den Bus 130 an die Steuerung 106 geleitet. Auf ähnliche Weise wird vom Schrittmacher kommende Information über den Bus 130 and den Fernübertragungsblock 120 geleitet, um an die externe Programmiereinrichtung übertragen zu werden.
  • In 2A ist ein Zeitablaufdiagramm dargestellt, das illustriert, wie Auslöseimpulse zum Auslösen von Tachykardie gemäß der vorliegenden Erfindung abgegeben werden. Das Zeitablaufdiagramm zeigt die Abgabe von Impulsen an den Ventrikel, um eine VT auszulösen, es sei jedoch darauf hingewiesen, dass diese Erfindung auch für das Auslösen von Atrio-Tachykardie verwendbar ist.
  • Beginnend auf der linken Seite des Zeitablaufdiagramms von 2A ist ein im Patienten vorhandener natürlicher Sinusschlag gezeigt, der ein V-V_int liefert, das vom Schrittmacher oder einer anderen implantierbaren Vorrichtung gemessen wird. Nach der Messung von V-V_int wird eine Reihe von n Reizimpulsen mit einer Frequenz abgegeben, die höher ist als die natürliche Frequenz, d.h. das Escape-Intervall ist kürzer als das Intervall V-V-int. Nach der Abgabe von n solchen Impulsen, wobei n lediglich 1 oder 2 oder eine größere Zahl sein kann, wird ein nächster Schrittmachimpuls mit dem gleichen Escape-Intervall abgegeben; dann wird ein Auslöseimpuls (genannt IP, inducing pulse) abgegeben, vorzugsweise während der abfallenden Flanke der T-Welle. Wie in 2B zu sehen, ist die abfallende Flanke der T-Welle als die auf den Maximalwert (Spitzenwert) der T-Welle folgende Abwärtsflanke definiert. Der Auslöseimpuls kann sofort nach Erfassung der negativgehenden abfallenden Flanke abgegeben werden, oder er kann nach dem Ablauf einer auf den Spitzenwert folgenden kurzen zeitlichen Verzögerung (t) abgegeben werden, wobei die Verzögerung so berechnet ist, dass sie während der abfallenden Flanke der T-Welle ausgelöst wird. In 2A ist gezeigt, dass zwei solche Auslöseimpulse abgegeben werden, woraufhin die Tachykardie eintritt.
  • In 2C ist ein Zeitablaufdiagramm gezeigt, das ein Zeitfenster W darstellt, das für die zeitliche Steuerung der Funktion eines T-Wellen-Leseverstärkers verwendet wird, die auf eine solche Weise erfolgt, wie es im US-Patent Nr. 4, 593,695 offenbart ist. Das Zeitsteuerungsfenster W wird nach jeder erfassten T-Welle so eingestellt, dass es der Zeit folgt, zu der die auf einen abgegebenen Impuls folgende T-Welle erwartet wird, wodurch der Leseverstärker befähigt wird, während eines spezifischen begrenzten Intervalls in jedem Zyklus nach der abfallenden Flanke der T-Welle zu suchen.
  • In 3 ist ein Ablaufplan gezeigt, der die beim Ausführen der erfindungsgemäßen Routine zum Auslösen einer hochfrequenten Tachykardie vorzunehmenden primären Schritte darstellt. Es sei darauf hingewiesen, dass die bevorzugte Ausführungsform eine Softwareroutine beinhaltet, die vom Mikroprozessor 100 und dem Speicher 102 oder 104, die in 1 gezeigt sind, ausgeführt wird. Diese Routine oder andere äquivalente Routinen können jedoch auch von anderen äquivalenten Logikkomponenten ausgeführt werden.
  • Bei Block 30 wird die Routine initialisiert; die Zahl n der anfänglichen Übersteuerungs-Schrittmachimpulse wird auf einen vorherbestimmten Wert gesetzt, und die Zahl NS von in Reihe abzugebenden Auslöseimpulsen wird auf z.B. einen Wert innerhalb des Bereichs von 1 bis 5 gesetzt, während die Variable N auf 0 gesetzt wird. Bei 31 erfasst die Vorrichtung spontane Herzschläge und ermittelt das V-V-Intervall. Bei 32 wird das Escape-Intervall einem Wert gleichgesetzt, der kleiner ist als das V-V-Intervall, um die natürliche Frequenz zu übersteuern. Bei 33 werden über n Zyklen mit dem Übersteuerungs-Escape-Intervall Übersteuerungs-Schrittmachimpulse abgegeben. Daraufhin wird, wie bei 34 gezeigt, ein erster Schrittmachimpuls abgegeben, wiederum mit dem vorher gesetzten Übersteuerungs-Escape-Intervall, und der Zeitgeber für das Escape-Intervall wird rückgesetzt. Bei 35 wird der ausgewählte T-Wellen-Abschnitt, vorzugsweise die abfallende Flanke, erfasst. Bei 36 wird der Auslöseimpuls zu einer vorherbestimmten, auf die T-Erfassung bezogenen Zeit abgegeben. Bei einer bevorzugten Ausführungsform wird der Auslöseimpuls direkt nach der Erfassung der abfallenden Flanke der T-Welle abgegeben, wobei die Erfindung auch so ausgeführt werden kann, dass zunächst eine kurze Verzögerung, at, ausgetaktet wird. Daraufhin wird das T-Erfassungs-Fenster W wie bei 37 gezeigt eingestellt, d.h. es wird in Relation zum Reizimpuls vorwärts/rückwärts verschoben, um die T-Welle zu erfassen. Dann wartet die Vorrichtung, wie bei 38 gezeigt. Wird das Warten durch eine Erfassung bei Block 39 beendet, so zeigt dies das Auftreten einer spontanen R-Welle vor der Zeitauslösung des nächsten Escape-Intervalls an, was ein Indikator für eine ausgelöste Tachykardie sein könnte. Die Routine zweigt dann ab zu 45 und führt nach herkömmlichen Techniken ein Verfahren aus, mit dem eine Tachykardie bestätigt wird. Folgt auf das Warten bei 38 keine Erfassung bei 39, sondern eine Zeitauslösung des Escape-Intervalls, dann inkrementiert die Routine N um 1, wie bei 40 gezeigt; wird bei 41 festgestellt, dass N gleich NS ist, so zeigt dies an, dass die Reihe vollständig ausgeführt ist, und die Routine zweigt ab zu 45. Ist N jedoch nicht gleich NS, dann kehrt die Routine zurück zu 34 und fährt damit fort, den nächsten Übersteuerungs-Schrittmachimpuls und auf diesen folgenden Auslöseimpuls abzugeben. Somit steuert die Routine die Vorrichtung so, dass eine Reihe von Auslöseimpulsen abgegeben wird, von denen jeder in Relation zu der auf den letzten abgegebenen Reizimpuls folgenden T-Welle getaktet ist. Ist eine Tachykardie ausgelöst, bevor die gesamte Impulsreihe abgegeben wurde, dann wird die Reihe abgebrochen; ist nach der Impulsreihe noch keine Tachykardie ausgelöst, dann kann durch einen entsprechenden Befehl von der externen Programmiereinrichtung eine neue Reihe gestartet werden.
  • Wie oben erläutert ist das Takten jedes Auslöseimpulses in der Reihe von abgegebenen Auslöseimpulsen kritisch und muss in Bezug auf jede T-Welle exakt bestimmt werden. So kann nach dem ersten abgegebenen Auslöseimpuls das QT-Intervall während des nächsten Zyklus aufgrund der Auswirkung des Auslöseimpulses verändert werden. Es ist auch wichtig, den Auslöseimpuls auf der Abwärtsflanke oder abfallenden Flanke der T-Welle zu positionieren. Durch diese Notwendigkeiten wird die konstruktionelle Umsetzung der Leistungskenndaten der Leitungselektroden und des Erfassungsschaltkreises für das Erfassen der T-Welle zusätzlich erschwert. Um eine optimale Erfassung der T-Welle und eine optimale Taktung der Abgabe des Auslöseimpulses zu gewährleisten ist die Nahfelderfassung wünschenswert. Anders gesagt ist es wünschenswert, die Repolarisation der Herzzellen an der Stelle der Punktelektrode, an der der Auslöseimpuls abgegeben wird, so exakt wie möglich zu erfassen. Der Terminus umfasst somit jede beliebige bipolare Leitung mit einem Punkt-zu-Ring-Abstand, der wesentlich kleiner ist als der herkömmliche bipolare Abstand, und der insbesondere weniger als ca. 5 mm beträgt; oder er umfasst einen beliebigen Schaltkreis, z.B. einen FDC-Schaltkreis, der so funktioniert, dass das Signal im Wesentlichen zum Zeitpunkt seines Auftretens am die Schrittmachimpulse empfangenden Herzgewebe erfasst wird.
  • Die erforderliche Nahfeld- oder lokalisierte Erfassung kann besonders vorteilhaft durch die Verwendung einer der in den 4(a), 4(b) und 4(c) gezeigten Konfigurationen erreicht werden. In 4(a) umfasst die Eingangsschaltung 110 einen FDC oder Felddichtenklemmschaltkreis 52. Der Felddichtenklemmschaltkreis ist in den US-Patenten 5,156,149 und 5,233,985 der Inhaberin auch der vorliegenden Erfindung offenbart. Die Felddichtenklemmschaltung ist im Zusammenhang mit einer unipolaren Leitung vorteilhaft, und sie ist so dargestellt, dass sie einen geerdeten Eingang hat, wie bei 142 gezeigt, und der andere Eingang mit der Punktelektrode 138 verbunden ist. Der FDC-Schaltkreis funktioniert so, dass er im Prinzip die Spannung an der Punktelektrode 138 an die an der neutralen Elektrode 142, z.B. dem Schrittmachergehäuse, klemmt, wie es in den oben genannten Patenten erklärt ist. Durch diese Technik wird vom FDC-Schaltkreis ein Signal ausgelöst, das ein hochgradig exaktes Nahfeldsignal ist, das die Veränderungen in der Nähe der Elektrode 138 darstellt. Das resultierende Signal ist ein engeres, schärferes Signal, das eine verbesserte zeitliche Steuerung der Repolarisation an der Punktelektrode ermöglicht. Die Kombination aus einem FDC-Eingangsschaltkreis und einer unipolaren Leitung liefert also ein erwünschtes Nahfeld-T-Wellen-Signal für die Verwendung im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung. Der FDC-Schaltkreis kann auf ähnliche Weise auch für ein verbessertes Erfassen von Atrio-Repolarisationssignalen verwendet werden.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass die Verwendung eines FDC-Schaltkreises als Teil dieser Erfindung das Leitungsmuster nicht darauf beschränkt, unipolar zu sein. Es kann also auch eine bipolare Leitung verwendet werden, z.B. eine Leitung, bei der die Elektroden 138 und 140 für das Ventrikel-Schrittmachen und die R-Wellen-Erfassung verwendet werden, wobei ein separater FDC-Erfassungskanal für das Erfassen der T-Welle zwischen der Punktelektrode 138 und der neutralen Elektrode (dem Schrittmachergehäuse) 142 verwendet wird. Wie in 4(a) gezeigt sind der FDC-Schaltkreis 52 und der R-Wellen-Erfassungsschaltkreis 54 separate Schaltkreise innerhalb des Blocks 110 (1), von denen jeder Filtereigenschaften und/oder Fensteraktivierungseigenschaften hat, um die jeweiligen Signalabschnitte zu unterscheiden.
  • In 4(b) ist eine alternative Anordnung gezeigt, in der ein digitaler Signalprozessor-(DSP) Schaltkreis 53 mit zugehöriger Software Teil der Eingangsschaltung 110 ist, kombiniert mit dem bipolaren Erfassen durch die Elektroden 138, 140. Bei dieser Anordnung ist die Ringelektrode 140 geeigneterweise nahe an der Punktelektrode 138, z.B. weniger als 10 mm entfernt. Eine solche nahe Beabstandung der bipolaren Elektroden bewirkt ein schärferes Nahfeldsignal, das die Zellrepolarisation in der Nähe der Punktelektrode 118 repräsentiert. Bei jeder der in den 4(a) und 4(b) gezeigten Konfigurationen wird die T-Welle als ein sehr enges, lokalisiertes Signal erfasst, so dass es wünschenswert ist, die Erzeugung des Auslöseimpulses praktisch unmittelbar nach der Erfassung der T-Wellen-Abwärtsflanke zu triggern, oder nach einem kleinen, auf das T-Wellen-Maximum folgenden at.
  • In 4(c) ist ein Diagramm gezeigt, das das distale Ende einer Leitung mit einer Elektrodenkonfiguration, die speziell für die Nah- oder Nahfelderfassung von Signalen an dem Ort, an dem sie an der Herzwand befestigt ist, darstellt. Die Elektrode kann Zinken 139 oder beliebige andere standardgemäße passive oder aktive Elemente für die erforderliche Befestigung haben. Sie kann auch eine poröse Fläche sowie die Fähigkeit einer Steroidelution haben, wie im Stand der Technik bekannt. Für den Zweck dieser tachykardieauslösenden Ausführungsform ist jedoch nur die Elektrodenkonfiguration gezeigt. Die Punktelektrode 138-S hat Nominalgröße, z.B. 2 bis 6 mm2, und sie kann aus einer porösen Platinlegierung gefertigt sein. Die Ringelektrode 140-S hat eine größere Fläche, z.B. in der Größenordnung von 10 bis 36 mm2. Es ist wichtig, dass die Entfernung 141 zwischen den Elektroden weniger als 1 mm, und vorzugsweise weniger als ca. 0,5 bis 0,75 mm beträgt, und dass diese Entfernung so weit in Richtung Null reduziert werden kann, wie es bei der Herstellung der Leitung möglich ist. Das Äußere der Leitung zwischen den beiden Elektroden ist ein typisches Gehäusematerial, das biokompatibel ist und eine hohe elektrische Isolation bietet. Jede Elektrode ist mit einem separaten Leiter verbunden, der hier nicht gezeigt ist, der sich innerhalb des Gehäuses 146 entlang der Länge der Leitung erstreckt, um elektrische Verbindungen mit dem Schrittmacher herzustellen. Dadurch, dass der Abstand zwischen den Elektroden weniger als 1 mm beträgt, bietet diese Elektrodenkonfiguration eine exzellente Nahfelderfassung von Herzsignalen; sie kann im Atrium für das Erfassen von P-Wellen und Atrio-Repolarisationen, und im Ventrikel für das Erfassen von R- und T-Wellen eingesetzt werden. Bei der speziellen erfindungsgemäßen Anwendung kann die T-Wellen-Abwärtsflanke an der Stelle der Punktfixierung bestimmt werden, indem die in 4(d) als DS bezeichnete Signal-Abwärtsflanke erfasst wird; 4(d) zeigt das erfasste intrakardiale Nahfeld-Ventrikel-Signal im Vergleich mit dem Oberflächen-EKG. Es ist zu sehen, dass diese Leitung ein charakteristisches Signal liefert, das eine deutliche Verbesserung für die extreme Nahfeld-T-Wellen-Erfassung darstellt, die z.B. für eine Erhöhung der Effektivität bei der erfindungsgemäßen Tachykardieauslösung wichtig ist. Das Ventrikel-Signal kann in die DSP-Schaltung eingegeben werden, wie in 4(b) gezeigt, um das Signal weiter zu verbessern. Die Elektrodenanordnung aus 4(c) kann auf ähnliche Weise im Atrium eingesetzt werden, und es hat sich herausgestellt, dass sie P-Wellen und auch Atrio-Repolarisationssignale ohne jegliche signifikante Fernfelderfassung von R-Wellen zuverlässig erfasst.
  • Die hier offenbarten Ausführungsformen zur Nahfelderfassung sind speziell für das erfindungsgemäße System geeignet, und für die Verwendung beim Auslösen von Tachykardie im Atrium oder im Ventrikel. Sie sind jedoch auch insbesondere geeignet, um andere Herzsignalen zu erhalten, die normalerweise schwer zu erfassen sind, wie z.B. Atrio-Repolarisationen, und für die Verwendung beim Herstellen einer hochgenauen Taktung in Relation zu einem beliebigen erfassten Herzsignal. Die Ausführungsformen zur Nahfelderfassung sind somit für jegliche kardiologische Anwendung nutzbringend, bei der die exakte Taktung eines nächsten Impulses in Relation zu einer vorangegangenen Atrio- oder Ventrikel-Depolarisation oder -Repolarisation erforderlich ist.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass das erfindungsgemäße System die Abgabe von regulären Schrittmachimpulsen mit einschließt, und dass somit die Notwendigkeit des Erzeugens von hochenergetischen kardioversions- oder defibrillationsartigen Impulsen vermieden wird. Die erfindungsgemäß abgegebenen Auslöseimpulse haben geeigneterweise ungefähr den zweifachen Wert des Schrittmach-Schwellenwerts. Für jeden abgegebenen Auslöseimpuls der programmierten Impulsreihe gilt, dass die Auslöseimpulse mit Standardpegel in sehr naher zeitlicher Beziehung zur Zellrepolarisation in der Nähe der Elektrode oder der Elektroden, die für die Impulsabgabe verwendet wird werden, abgegeben werden.

Claims (16)

  1. System zur Auslösung einer anormal hohen Frequenz im Herzen eines Patienten mit einer Reizimpulseinrichtung (106, 108) zur Erzeugung und Abgabe einer Reihe von Reizimpulsen mit einer vorherbestimmten Frequenz an eine Herzkammer des Patienten, wobei das System umfasst: eine Erfassungseinrichtung (110) zur Erfassung eines vorherbestimmten Abschnitts jeder Repolarisationswelle, die jeder Depolarisationswelle folgt, die durch einen Reizimpuls hervorgerufen wird, und eine Auslöseeinrichtung (100, 102, 104) zum Triggern der Reizimpulseinrichtung (106, 108), um einen Auslöseimpuls zu erzeugen, der jedem erfassten, vorherbestimmten Repolarisationswellenabschnitt folgt, wobei die Auslöseeinrichtung (100, 102, 104) eine Takteinrichtung (35) zum Takten jedes Auslöseimpulses in einer vorherbestimmten Zeitbeziehung zu dem Repolarisationswellenabschnitt umfasst, wodurch eine Reihe von Auslöseimpulsen abgegeben wird.
  2. System nach Anspruch 1, das außerdem eine Einrichtung (31, 32, 33) umfasst, die vor der Abgabe der Reihe von Reizimpulsen zur Steuerung der Reizimpulseinrichtung (106, 108) tätig ist, um Schrittmachersignale zu erzeugen, deren Frequenz höher ist als die spontane Depolarisationsfrequenz des Patienten, wodurch die Reizimpulseinrichtung (106, 108) eine Reihe von Schrittmachimpulsen abgibt, die die Kammer des Herzens des Patienten übersteuern.
  3. System nach Anspruch 1, bei dem die Reizimpulseinrichtung (106, 108) eine Reiheneinrichtung (30) zur Erzeugung einer Reihe von 1 bis 5 Paaren von Impulsen umfasst, wobei jedes Paar einen Reizimpuls und einen Auslöseimpuls umfasst.
  4. System nach Anspruch 1, bei dem die Auslöseeinrichtung (100, 102, 104) eine Einrichtung (36) zur Erzeugung jedes Auslöseimpulses unmittelbar nach der Erfassung eines Repolarisationswellenabschnittes umfasst.
  5. System nach Anspruch 1, bei dem die Auslöseeinrichtung (100, 102, 104) eine Einrichtung (36) zur Erzeugung jedes Auslöseimpulses nach einer vorherbestimmten kurzen Zeitverzögerung nach dem Erfassen des Repolarisationswellenabschnittes umfasst.
  6. System nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei dem die Reizimpulseinrichtung (106, 108), die Erfassungseinrichtung (110) und die Auslöseeinrichtung (100, 102, 104) Komponenten eines implantierbaren Stimulators umfassen.
  7. System nach Anspruch 1, das außerdem eine Bestätigungseinrichtung (39, 45) umfasst, die bestätigt, wenn eine Tachykardie ausgelöst wurde.
  8. System nach Anspruch 7, mit einer Frequenzeinrichtung (31) zur Erfassung der spontanten Depolarisationsfrequenz des Patienten, wobei die Steuereinrichtung eine Frequenzsteuereinrichtung (32) zum Setzen der Frequenz der Reizimpulse auf einen etwas höheren Wert als die spontane Depolarisationsfrequenz aufweist, und wobei die Bestätigungseinrichtung (39, 45) eine Einrichtung (45) zur Identifizierung einer Tachykardie aufweist, wenn eine spontane Depolarisation erfasst wird, bevor ein Reizimpuls abgegeben werden soll.
  9. System nach Anspruch 8, das außerdem eine Einrichtung (33) umfasst, die auf eine spontane Depolarisation anspricht, die erfasst wird, bevor ein nächster Reizimpuls abgegeben werden soll, damit eine Abgabe eines nächsten Reizimpulses verhindert wird.
  10. System nach Anspruch 1, mit einer Einrichtung, die nach einer Reihe von Reizimpulsen tätig ist, die zur Bestätigung abgegeben wurden, ob eine Tachykardie ausgelöst wurde.
  11. System nach einem der Ansprüche 1 bis 10, bei dem die Herzkammer ein Ventrikel ist und die Erfassungseinrichtung (110) eine Einrichtung zur Erfassung von T-Wellen und zur Erfassung eines vorherbestimmten Abschnitts jeder erfassten T-Welle umfasst.
  12. System nach Anspruch 1, bei dem die Reizimpulseinrichtung (106, 108) eine Leitung mit wenigstens einer Elektrode (138, 140) zur Abgabe der Reizimpulse an eine Stelle einer Vorherbestimmten der Herzkammern des Patienten umfasst, wobei die Leitung einen Leiter zur Leitung der Schrittmachimpulse von dem Generator zu der Elektrode aufweist, wobei die Erfassungseinrichtung (110) eine Nahfeldeinrichtung umfasst, die elektrisch mit der Elektrode verbunden ist, um Replarisationswellen aus der Nähe der Stelle zu erfassen, und um die Taktung eines Abschnitts jeder Repolarisationswelle zu bestimmen.
  13. System nach Anspruch 12, bei dem die Herzkammer ein Ventrikel ist, und die Nahfeldeinrichtung eine Einrichtung zum Erfassen von T-Wellen und zur Bestimmung der Taktung eines vorherbestimmten Abschnitts jeder erfassten T-Welle aufweist.
  14. System nach Anspruch 12, bei dem die Nahfeldeinrichtung einen FDC-Schaltkreis (52) umfasst, der einen mit wenigstens einer Elektrode (138, 140) verbundenen Eingang aufweist, und die Leitung eine unipolare Leitung ist, und die eine Elektrode eine Punktelektrode (138) ist.
  15. System nach Anspruch 12, bei dem die Leitung eine bipolare Leitung ist, und die wenigstens eine Elektrode eine Punktelektrode (138) ist, wobei die Leitung eine Ringelektrode (140) angrenzend an die Punktelektrode (138) aufweist und der Abstand zwischen der Punkt- und der Ringelektrode weniger als ungefähr 0,75 mm beträgt.
  16. System nach Anspruch 15, bei dem die Punktelektrode (138) eine Oberfläche von 2 bis 6 mm2 aufweist, und die Ringelektrode (140) eine Oberfläche aufweist, die größer als 10 mm2 ist.
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