DE69917670T2 - Tröpfchenausstossgerät - Google Patents
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Tröpfchenausstoßvorrichtung und insbesondere auf einen Tintenstrahldruckkopf, der wenigstens eine Kammer umfasst, die in einem Körper ausgebildet ist und mit Tröpfchenflüssigkeitsversorgungsmitteln und mit einer entsprechenden Düse, die in einer getrennten Düsenplatte ausgebildet ist, in Verbindung steht, wobei die Vorrichtung ferner die Mittel zum Bewirken des Ausstoßes der Tröpfchen aus den Düsen umfasst.
- Wie wohlbekannt ist, kann der Tintenstrahldruckkopfbetrieb unterbrochen werden, wenn die Druckkopfdüsen mit trockenem Tintenrest, Papierstaub und dergleichen versperrt werden. Es ist wohlbekannt, die Düsen durch das Abwischen der Düsenplatte und/oder durch das Abdecken der Düsen ("Verschließen") und durch das Abwaschen der Düsenplatte mit einer geeigneten Flüssigkeit ("Spülen") oder durch das Drängen der Tinte durch die Düsen ("Reinigen") entweder durch das Beaufschlagen der Düsenplatte mit einem Unterdruck oder durch das Beaufschlagen der Tintenversorgung mit Druck sauber zu halten. Die während des Reinigungsverfahrens ausgeströmte Tinte wird typischerweise in einer Verschlusskappe gesammelt, die die Auslassoberfläche der Düsenplatte abdichtet. Die Verschlusskappe kann außerdem auf der Düsenplatte angeordnet sein, wenn der Druckkopf untätig ist, um dadurch die Rate, mit der die Tinte in den Düsen austrocknet, zu verringern.
- Die Düsen werden typischerweise durch Laserabtragung in der Düsenplatte ausgebildet, z. B. durch das in WO 93/15911 beschriebene Verfahren, und zu diesem Zweck wird die Düsenplatte allgemein aus einer getrennten, dünnen (typischerweise 50 μm) Folie abtragbaren Materials hergestellt, typischerweise Polyimid, Polycarbonat, Polyester oder Polyetherketon, obwohl Acrylverbindungen oder nicht glasartiges anorganisches Material ebenfalls verwendet werden können.
- Die Düsenplatte ist notwendigerweise zu dem Körper am Ende der Kanäle, allgemein mittels eines Klebstoffs, abgedichtet. Zusätzlich kann die Düsenplatte etwas über, unter und an jeder Seite des Körpers und an den Enden der Kanäle erweitert sein, um eine Oberfläche der Fläche bereitzustellen, die ausreichend ist, um eine effektive Abdichtung der Verschlusskappe sicherzustellen.
-
EP 0 630 753 beschreibt einen Tintenstrahldrucker, der eine Düsenplatte besitzt, die an die Stirnfläche einer Grenzschicht angeklebt ist, um Ausstoßkammern zu definieren. An jedem Ende der Düsenplatte sind eine lineare Düsenanordnung, die in der Düsenplatte ausgebildet ist, und eine in einer Richtung senkrecht zu der Düsenanordnung verlaufende Leimwulst bereitgestellt. Die Leimwulst verkapselt sowohl die Elektroden als auch die Kanten der Düsenplatte, um eine Beschädigung beim Abwischen zum Reinigen der Düsenplatte zu verhindern. - Es ist festgestellt worden, dass eine erweiterte Düsenplatte, die aus dem dünnen, oben diskutierten Material gefertigt ist, einen Träger an ihrem Umfang erfordert. Es ist ferner festgestellt worden, dass sich die Anforderungen, die an die Klebstoffhaftverbindung gestellt werden, die die Düsenplatte an solch einem Träger befestigt, von denen unterscheiden, die an die Klebstoffhaftverbindung gestellt werden, die die Düsenplatte an dem Körper, in dem die Tintenkammern ausgebildet sind, befestigt. Im letzteren Fall wird die Klebstoffschicht so dünn wie möglich übereinstimmend mit einer effektiven Körper/Düsenplatten-Dichtung zwischen den angrenzenden Tintenkammern gefertigt, um dadurch den Betrag an Klebstoff zu minimieren, der sonst in die Tintenkammern fließen und sie (wenigstens teilweise) versperren könnte. Jedoch ist festgestellt worden, dass solch eine dünne Schicht nicht ausreichend robust ist, um den Kräften zu widerstehen, die an anderer Stelle auf der Düsenplatte und besonders an ihrem Umfang während des vorher erwähnten Verschließens, Abwischens und anderer Prozesse erzeugt werden. Es ist festgestellt worden, dass von diesen Kräften die Abziehkraft, die z. B. durch ein Wischerblatt erzeugt wird, das über die Kante der Düsenplatte hinausgeht, die wichtigste ist.
- Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung einen Druckkopf zu schaffen, der besser an die Forderungen der Herstellung und des Betriebs angepasst ist.
- Dementsprechend besteht die vorliegende Erfindung in einem Aspekt in einer Tröpfchenausstoßvorrichtung mit einem Körper, der wenigstens eine Tröpfchenflüssigkeitskammer besitzt; und einer getrennten Düsenplatte, die für jede Tröpfchenkammer eine entsprechende Düse bereitstellt, wobei die Düsenplatte an den Körper mittels einer ersten Klebstoffschicht, die eine erste durchschnittliche Dicke besitzt, angeklebt ist; und einem Düsenplattenträger, der an die Düsenplatte mittels einer zweiten Klebstoffschicht geklebt ist, die eine zweite durchschnittliche Dicke besitzt, die größer als die erste durchschnittliche Dicke ist.
- Vorzugsweise liegen die erste und die zweite Klebstoffschicht im Wesentlichen in derselben Ebene.
- Geeignet besitzt die Düsenplatte eine Auslassoberfläche, die den Auslass jeder Düse enthält, und eine Einlassoberfläche, die den Auslass jeder Düse enthält, wobei der Körper und der Düsenplattenträger an die Einlassoberfläche der Düsenplatte angeklebt sind.
- Die vorliegende Erfindung besteht unter einem weiteren Aspekt in einem Verfahren zum Herstellen einer Tröpfchenausstoßvorrichtung, die versehen ist mit einem Körper mit wenigstens einer Tröpfchenflüssigkeitskammer und einer Abschlussebene, in die die oder jede Kammer mündet; und einer getrennten Düsenplatte, die an die Abschlussebene des Körpers angeklebt ist und für jedes Tröpfchen eine entsprechende Düse aufweist, und einem Düsenplattenträger, der an die Düsenplatte geklebt wird, wobei das Verfahren die Schritte umfasst, bei denen auf die Düsenplatte eine Klebstoffschicht aufgebracht wird; auf den Düsenplattenträger eine Klebstoffschicht aufgebracht wird; und die Klebstoffschicht auf dem Düsenträger auf die Abschlussebene des Körpers ausgerichtet wird und die Klebstoffschicht auf der Düsenplatte mit dem Körper und mit der Klebstoffschicht auf dem Düsenträger in Kontakt gebracht wird, um dadurch eine Klebstoffhaftschicht zwischen der Düsenplatte und dem Düsenplattenträger zu erzeugen, die dicker als die Klebstoffhaftschicht zwischen der Düsenplatte und dem Körper ist.
- Die Verwendung von Düsenplatten/Träger-Mitteln und Düsenplatten/Druckkopfkörper-Klebstoffschichten unterschiedlicher Dicke erlaubt, die Unversehrtheit des Druckkopfs während des Betriebs ohne Beeinträchtigung der Herstellungsqualität aufrechtzuerhalten.
- In der Beschreibung und in den abhängigen Ansprüchen werden die vorteilhaften Ausführungsformen der Erfindung ausgeführt.
- Die Erfindung wird jetzt beispielhaft anhand der folgenden Zeichnung beschrieben, von der:
-
1 eine perspektivische Ansicht eines gemäß der vorliegenden Erfindung hergestellten Druckkopfs ist; -
2 eine vergrößerte Ansicht der Stirnseite des Druckkopfs der1 mit ent fernter Düsenplatte ist; -
3 eine Querschnittsansicht durch die Kanäle der Tintenausstoßeinheiten der1 ist; -
4 eine ausführliche Schnittansicht der Stirnseite der Tintenausstoßeinheiten der1 parallel zu der Tintenkanalachse D ist; -
5 die vorliegende Erfindung durch eine Schnittansicht der Stirnseite des Druckkopfs der1 parallel zu der Tintenkanalachse D veranschaulicht. -
1 stellt einen Tintenstrahldruckkopf5 dar, der gemäß der vorliegenden Erfindung hergestellt wurde und der eine Tintenausstoßeinheit oder -einheiten10 , die an einem Ende eines Grundelements15 angebracht ist bzw. sind, umfasst. Das Grundelement15 kann aus einem thermisch leitenden Material wie etwa Aluminium gefertigt sein, um die sowohl in den Tintenausstoßeinheiten als auch in der auf der Leiterplatte20 angebrachten Druckkopftreiber-Schaltungsanordnung erzeugte Wärme abzuführen. Von einem Ende der Leiterplatte werden die Treibersignale, z. B. durch die Drahtverbindungen25 , zu den Tintenausstoßeinheiten versendet, während die Druckdaten und die Leistung an dem anderen Ende der Leiterplatte über den Steckverbinder30 ankommen. - Wie gezeigt ist, liefern die vier Verteiler
35 die Tinte vier unterschiedlicher Farben (allgemein zyan, magenta, gelb und schwarz) zu vier benachbarten Tintenausstoßeinheiten, obwohl diese Verteiler ebenso gut Tinte derselben Farbe zu allen Tintenausstoßeinheiten liefern könnten oder durch einen einzigen Tintenverteiler ersetzt werden könnten. Wie nachstehend erklärt ist, wird die Lagegenauigkeit zwischen den Kanälen der unterschiedlichen Tintenausstoßeinheiten z. B. durch das Ausbilden aller vier Einheiten in einem einzigen Grundelement erreicht. Die Verteiler35 sind in dichtendem Kontakt mit den Tintenausstoßeinheiten10 mittels eines Stabs (nicht gezeigt) geklemmt, der in den Aussparungen36 sitzt und wiederum, z. B. mittels Schrauben, auf der Montageplatte15 befestigt ist. Diese Merkmale sind in dem Gebiet bekannt, z. B. aus WO97/04963, und erfordern folglich keine weitere ausführliche Diskussion. Der Tintenausstoß findet aus einer Reihe von Düsen40 statt, die in einer Düsenplatte45 ausgebildet sind, wobei jede Düse mit einer entsprechenden Tintenausstoßkammer der Tintenausstoßeinheit10 in Verbindung steht. - Obwohl die vorliegende Erfindung nicht auf irgendeine besondere Art von Tröpfchenausstoßvorrichtung eingeschränkt ist, weist die obige, beispielhaft beschriebene und in
2 gezeigte Anordnung mit der entfernten Düsenplatte eine Tintenausstoßeinheit auf, die Scherungsschwingungs-Wandstellglieder nutzt.3 zeigt eine Schnitteinzelheit einer Tintenausstoßeinheit10 , die eine Reihe von Tintenausstoßkammern105 besitzt. Diese sind von der Art, die in der vorher erwähnten WO97/04963 oder in EP-A-0 364 136 offenbart ist und die Tintenausstoßkanäle105 umfassen, die eine Längsachse D besitzen und durch die Stellgliedseitenwände200 des gepolten piezoelektrischen Materials wie etwa Bleizirkontitanat (PZT) definiert sind. Ein elektrisches Feld wird an das piezoelektrische Material und normal zu der Richtung P der Polarisation hiervon mittels der Elektroden210 , die in oder auf den Wänden angeordnet sind, angelegt, um zu bewirken, dass sich die Wände durch Scherungsschwingung in den Tintenkanal (wie durch die unterbrochenen Linien in6 bezeichnet) durchbiegen, um dadurch ein Tröpfchen aus einer entsprechenden Düse auszustoßen. Für eine einfache Herstellung kann die gesamte Tintenausstoßeinheit, die die Kanalwände200 , die Grundplatte205 und die Abdeckung215 umfasst, aus piezoelektrischem Material (das Material der Abdeckung muss nicht gepolt sein) gefertigt werden. Ferner können mehrere Kanalgruppen zum Ausstoßen mehrerer unterschiedlicher Tintenfarben in einer einzigen Grundplatte205 ausgebildet sein – die Lagegenauigkeit zwischen den Kanälen der unterschiedlichen Kanalgruppen ist dadurch garantiert. - Die Düsenplatte ist an einem Ende der Kanäle
105 angeordnet (in der Papierebene in der3 ) und ist in dichtendem Kontakt mit einer gemeinsamen Kanalabschlussebene201 , die senkrecht zu den Kanalachsen liegt und durch die Enden der Kanalwände200 , der Grundplatte205 und der Abdeckung210 ausgebildet ist. -
4 zeigt ein Beispiel einer Düsenplatten/Druckkopfkörper-Klebstoffhaftverbindung220 vor der Ausbildung der Düse, wobei die Achse des Tintenkanals105 durch den Pfeil D bezeichnet ist. Die hintere Oberfläche260 der Düsenplatte ist wie in WO95/11131 beschrieben mit Ausbogungen versehen und hat die Nuten225 , die über und unter den Kanälen ausgebildet sind, um den Überschussleim aufzunehmen, um dadurch eine im Wesentlichen konstante Klebstoffschichtdicke sicherzustellen. Ferner können die Nuten230 außerdem an der Verbindung der Düsenplatte mit der oberen Oberfläche und der unteren Oberfläche der Abde ckung215 beziehungsweise der Grundplatte205 ausgebildet sein. Der Überschussklebstoff, der sich in diesen Kanälen ansammelt, bildet die Kehlnähte235 aus, die die Düsenplatten/Tintenausstoßeinheits-Haftverbindung weiter verfestigen. - Durch die gestrichelten Linien
250 ist die Position der Düse gezeigt, die wie nachstehend beschrieben ausgebildet ist. Der Düseneinlass270 ist in der hinteren Oberfläche260 ausgebildet und steht mit dem Kanal105 in Verbindung, während der Düsenausgang280 in der vorderen Oberfläche290 der Düsenplatte ausgebildet ist. - Wie oben erwähnt und in
1 veranschaulicht ist, ist die Abschlussebene201 der Kanäle105 der Tintenausstoßeinheit10 an einen mittigen Bereich der Düsenplatte45 geklebt, die selbst etwas über, unter und an jeder Seite des mittigen Bereichs erweitert ist, um eine Auslassoberfläche290 einer Fläche bereitzustellen, die ausreichend ist, um eine effektive Abdichtung einer Verschlusskappe sicherzustellen. Das ist ausführlicher in5 gezeigt (eine Schnittansicht der Stirnseite des Druckkopfs der1 parallel zu der Tintenkanalachse D), die außerdem den Träger110 für den Umfang der Düsenplatte ausführlicher zeigt. - In dem gezeigten Beispiel ist der Träger
110 eine zweiteilige Konstruktion, die ein Aluminiumelement300 umfasst, das an dem Grundelement15 durch eine Haftverbindung310 befestigt ist und das das Aluminiumoxidelement305 verstärkt. Das Aluminiumoxidelement305 weist eine glatte Oberfläche auf, an der die Düsenplatte befestigt werden kann. Eine solche Konstruktion ist in der gleichzeitig anhängigen PCT-Anmeldung Nr. GB98/02519, veröffentlicht als WO99/10179A, offenbart. - In dem Bereich der Tintenausstoßeinheit
10 , der durch "A" in5 bezeichnet ist, ist die hintere Oberfläche der Düsenplatte45 an der Einheit10 durch eine Klebstoffschicht von der in4 veranschaulichten Art befestigt und typischerweise von 3 bis 5 μm durchschnittlicher Dicke im Fall von Epoxidharzleimen wie etwa Epotek (Markenzeichen). Wie oben erwähnt, ist festgestellt worden, dass solch eine Klebstoffschicht eine angemessene Festigkeit und eine Abdichtung zwischen den Kanälen ergibt, während sie das Risiko des Versperrens der Druckkopfkanäle minimiert. - Eine geeignete Technik zum Aufbringen dieser Klebstoffschicht ist, den Klebstoff auf die hintere Oberfläche der Düsenplatte mit einem Strichcodierer (bar coder) zu walzen, was eine 6 bis 7 μm starke Beschichtung ergibt. Daraufhin wird ein nachgiebiges Kissen auf den Klebstoff aufgebracht und abgezogen, wobei es zwischen 30 bis 50% des Klebstoffs mitnimmt.
- Dagegen ist die hintere Oberfläche
260 der Düsenplatte 45 im Bereich des Düsenplattenträgers (mit "B" in5 bezeichnet) mittels einer Klebstoffschicht340 von wesentlich größerer Dicke befestigt, die eine erhöhte Festigkeit, insbesondere Abziehfestigkeit, aufweist. Es ist klar, dass potenziell hohe Abziehkräfte am Umfang der Düsenplatte erzeugt werden, wann immer ein Wischer für Reinigungszwecke über die Düsenplatte, typischerweise entlang der Düsenreihe, gezogen wird, wie in1 schematisch mit "W" bezeichnet ist. Die Erfinder haben ermittelt, dass eine annehmbare Abziehfestigkeit mit einer Schicht erreicht wird, die wenigstens eine doppelte Dicke besitzt und vorzugsweise drei- oder viermal größer ist als die der Klebstoffschicht zwischen der Düsenplatte und der Ausstoßeinheit. In der gezeigten Ausführungsform wurde eine Dicke von 15 bis 20 μm Epotek-Klebstoff (Markenzeichen) verwendet. - Es ist außerdem festgestellt worden, dass der Widerstand gegenüber Abziehkräften, die längs der Düsenreihe wirken, vom Ausmaß der Düsenplatte/Träger-Klebstoffschicht in einer Richtung senkrecht zu der Düsenreihe beeinflusst wird. Wie in
5 veranschaulicht ist, werden in einer Richtung senkrecht zu der Düsenreihe wenigstens die Hälfte und vorzugsweise wenigstens zwei Drittel der Düsenplatte unterstützt. - Die Anordnung der
5 wird vorteilhaft dadurch hergestellt, dass zuerst an der Grundplatte15 und an der Tintenausstoßeinheit10 der Träger110 befestigt wird, wobei die vordere Oberfläche der Einheit10 der vorderen Oberfläche350 des Trägers um einen Betrag übersteht, der der gewünschten Dicke der Leimschicht340 entspricht. Danach wird eine dicke Klebstoffschicht auf die vordere Oberfläche350 des Aluminiumoxidelements305 (z. B. von einer Düse) aufgebracht, wird eine dünne Klebstoffschicht auf die hintere Oberfläche360 der Düsenplatte aufgebracht (z. B. mittels einer Walze) und wird die Düsenplatte in Kontakt mit den vorderen Oberflächen des Trägers und der Tintenausstoßeinheit gebracht. Es ist klar; dass sich die dicken und die dünnen Klebstoffschichten bis zu einem bestimmten Grad miteinander an diesem Punkt mischen, um eine kontinuierliche Klebstoffschicht auszubilden. Daraufhin werden Druck und Wärme in herkömmlicher Weise angewendet, um den Klebstoff auszuhärten. - Eine angemessene und konstante Dicke der Haftverbindung
340 kann durch eine geeignete Aufspannvorrichtung sichergestellt werden. Eine Alternative ist die Verwendung von geeignet dimensionierten Abstandshaltern370 zwischen dem Träger110 und der hinteren Oberfläche360 der Düsenplatte. In5 haben diese Abstandshalter die Form von Streifen – zweckmäßigerweise aus dem Düsenplattenmaterial – die an der vorderen Oberfläche350 des Trägers110 vor der Aufbringung des Klebstoffs befestigt werden. Jedoch können die Abstandshalter – von denen es mehrere geben kann – ebenso gut in die Düsenplatte und/oder in den Träger110 integriert werden, wo sie zwischen den Nuten oder den Gräben, die in der vorderen Oberfläche350 des Trägers ausgebildet sind, definiert und von einer Tiefe, die der gewünschten Leimschichtdicke entspricht, sein können. Die Abstandshalter können darüber hinaus parallel zu der Düsenreihe, wie in5 gezeigt ist, oder senkrecht dazu verlaufen. Die letztere Anordnung kann die Leimschichtbedeckung im Querschnitt senkrecht zur Richtung der Düsenreihe vergrößern, um dadurch den Widerstand gegen die Abziehkräfte, die während des Wischens erzeugt werden, zu vergrößern. - Die Ausbildung der Düsen kann aufgeschoben werden, bis die Düsenplatte an der Tintenausstoßeinheit
10 befestigt worden ist, um die Probleme mit der Düsen/Kanal-Lagegenauigkeit zu minimieren, wie in dem Gebiet bekannt ist. - Obwohl die vorliegende Erfindung anhand der piezoelektrischen Tintenstrahldruckköpfe beschrieben wurde, ist selbstverständlich, dass dies lediglich beispielhaft ist und dass die Erfindung ebenso auf andere Arten von Tröpfchenausstoßvorrichtungen anwendbar ist.
Claims (14)
- Tröpfchenausstoßvorrichtung, mit einem Körper (
10 ), der wenigstens eine Tröpfchenflüssigkeitskammer (105 ) besitzt; und einer getrennten Düsenplatte (45 ), die für jede Tröpfchenkammer eine entsprechende Düse (40 ) bereitstellt, wobei die Düsenplatten an den Körper mittels einer ersten Klebstoffschicht (220 ), die eine erste durchschnittliche Dicke besitzt, angeklebt ist; und dadurch gekennzeichnet, dass ein Düsenplattenträger (305 ) an die Düsenplatte mittels einer zweiten Klebstoffschicht (340 ) geklebt ist, die eine zweite durchschnittliche Dicke besitzt, die größer als die erste durchschnittliche Dicke ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die erste und die zweite Klebstoffschicht im Wesentlichen in derselben Ebene liegen.
- Vorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, bei der die Düsenplatte eine Auslassoberfläche (
290 ), die den Auslass jeder Düse enthält, und eine Einlassoberfläche (260 ), die den Auslass jeder Düse enthält, besitzt, wobei der Körper und der Düsenplattenträger an die Einlassoberfläche der Düsenplatte angeklebt sind. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der Düsenplattenträger so positioniert ist, dass er im Wesentlichen den gesamten Umfang der Düsenplatte unterstützt.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Fläche der zweiten Klebstoffschicht größer als die Fläche der ersten Klebstoffschicht ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 3, bei der die Düsenplatte eine Fläche besitzt, die größer als die erste Klebstoffschicht ist.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der jede Klebstoffschicht eine im Wesentlichen konstante Dicke besitzt.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Düsenplatte in Bezug auf den Körper mittig angeordnet ist.
- Vorrichtung nach einem vorhergehenden Anspruch, bei der die wenigstens eine Kammer eine Längsachse besitzt und in einer Abschlussebene (
201 ) endet, die zu der Achse senkrecht orientiert ist, wobei die Düsenplatte im Wesentlichen parallel zu der Abschlussebene liegt. - Vorrichtung nach einem vorhergehenden Anspruch, bei der zwischen die Düsenplatte und die Trägermittel Abstandshaltemittel (
370 ) eingefügt sind. - Vorrichtung nach einem vorhergehenden Anspruch, bei der die zweite Klebstoffschicht zumindest um einen Faktor drei dicker als die erste Klebstoffschicht ist.
- Verfahren zum Herstellen einer Tröpfchenausstoßvorrichtung, die versehen ist mit einem Körper mit wenigstens einer Tröpfchenflüssigkeitskammer und einer Abschlussebene, in die die oder jede Kammer mündet; und einer getrennten Düsenplatte, die an die Abschlussebene des Körpers angeklebt ist und für jedes Tröpfchen eine entsprechende Düse aufweist, und dadurch gekennzeichnet, dass ein Düsenplattenträger an die Düsenplatte geklebt wird und das Verfahren die Schritte umfasst, bei denen auf die Düsenplatte eine Klebstoffschicht aufgebracht wird; auf den Düsenplattenträger eine Klebstoffschicht aufgebracht wird; und die Klebstoffschicht auf dem Düsenträger auf die Abschlussebene des Körpers ausgerichtet wird und die Klebstoffschicht auf der Düsenplatte mit dem Körper und mit der Klebstoffschicht auf dem Düsenträger in Kontakt gebracht wird, um dadurch eine Klebstoffhaftschicht zwischen der Düsenplatte und dem Düsenplattenträger zu erzeugen, die dicker als die Klebstoffhaftschicht zwischen der Düsenplatte und dem Körper ist.
- Verfahren nach Anspruch 12, bei dem die Klebstoffhaftschicht zwischen der Düsenplatte und dem Düsenplattenträger zumindest um einen Faktor drei dicker als die Klebstoffhaftschicht zwischen der Düsenplatte und dem Körper ist.
- Verfahren nach Anspruch 12 oder Anspruch 13, bei dem die Klebstoffschicht, die auf den Düsenplattenträger aufgebracht worden ist, dicker ist als die Klebstoffschicht, die auf die Düsenplatte aufgebracht worden ist.
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