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DE69901675T2 - Massagevorrichtung mit saugkammer und zwei rollkörper - Google Patents

Massagevorrichtung mit saugkammer und zwei rollkörper

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Publication number
DE69901675T2
DE69901675T2 DE69901675T DE69901675T DE69901675T2 DE 69901675 T2 DE69901675 T2 DE 69901675T2 DE 69901675 T DE69901675 T DE 69901675T DE 69901675 T DE69901675 T DE 69901675T DE 69901675 T2 DE69901675 T2 DE 69901675T2
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DE
Germany
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operating direction
skin
roller
massage device
suction chamber
Prior art date
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DE69901675T
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English (en)
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DE69901675D1 (de
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Ingo Mueller
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Koninklijke Philips NV
Original Assignee
Koninklijke Philips Electronics NV
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Publication date
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Publication of DE69901675T2 publication Critical patent/DE69901675T2/de
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61HPHYSICAL THERAPY APPARATUS, e.g. DEVICES FOR LOCATING OR STIMULATING REFLEX POINTS IN THE BODY; ARTIFICIAL RESPIRATION; MASSAGE; BATHING DEVICES FOR SPECIAL THERAPEUTIC OR HYGIENIC PURPOSES OR SPECIFIC PARTS OF THE BODY
    • A61H7/00Devices for suction-kneading massage; Devices for massaging the skin by rubbing or brushing not otherwise provided for
    • A61H7/007Kneading
    • A61H7/008Suction kneading
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61HPHYSICAL THERAPY APPARATUS, e.g. DEVICES FOR LOCATING OR STIMULATING REFLEX POINTS IN THE BODY; ARTIFICIAL RESPIRATION; MASSAGE; BATHING DEVICES FOR SPECIAL THERAPEUTIC OR HYGIENIC PURPOSES OR SPECIFIC PARTS OF THE BODY
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    • A61H15/0078Massage by means of rollers, balls, e.g. inflatable, chains, or roller chains power-driven
    • A61H15/0085Massage by means of rollers, balls, e.g. inflatable, chains, or roller chains power-driven hand-held
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Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Massagegerät zum Massieren von Körperbereichen eines Menschen, welches Massagegerät bei einem Massagebetrieb auf die Haut eines Körperbereiches eines Menschen aufsetzbar ist und vorzugsweise in einer vorgegebenen Betriebsrichtung entlang der Haut bewegbar ist und das eine Saugkammer aufweist, die einen Saugraum einschließt und die zwei im wesentlichen quer zu der Betriebsrichtung verlaufende Kammerwände und zwei im wesentlichen parallel zu der Betriebsrichtung verlaufende, mit den beiden quer zu der Betriebsrichtung verlaufenden Kammerwänden verbundene Kammerwände aufweist und die in ihrem Bereich, der bei auf die Haut aufgesetztem Massagegerät der Haut eines Körperbereiches zugewandt ist, offen ist, und das eine Pumpe enthält, die über eine luftleitende Verbindung mit der Saugkammer zur Durchführung von Luft verbunden ist und mit der bei auf die Haut eines Körperbereiches aufgesetztem Massagegerät innerhalb der Saugkammer ein Unterdruck erzeugt werden kann, um eine in den Saugraum hineingezogene Hautfalte zu bilden, und das zwei Walzen aufweist, die mit ihren Mantelflächen auf die Haut eines Körperbereiches aufsetzbar sind und die je um eine quer zu der Betriebsrichtung verlaufende Walzenachse drehbar sind und die von einem Motor über eine Antriebseinrichtung in gleicher Drehrichtung angetrieben werden können, wobei die Geschwindigkeitsvektoren der Mantelbereiche der Mantelflächen der beiden Walzen, die bei auf die Haut aufgesetztem Massagegerät der Haut eines Körperbereiches zugewandt sind, entgegengesetzt zu der Betriebsrichtung ausgerichtet sind, und von welchen Walzen die in Relation zur Betriebsrichtung vorne liegende Walze innerhalb der Saugkammer angeordnet ist und die in Relation zur Betriebsrichtung hinten liegende Walze außerhalb der Saugkammer angeordnet ist.
  • Ein solches Massagegerät gemäß der im ersten Absatz angeführten Art ist beispielsweise aus dem Patentdokument WO 98/02124 A1 bekannt, wobei insbesondere auf Fig. 9 und die zugehörige Zeichnungsbeschreibung dieses Patentdokuments hingewiesen werden soll. Im Zusammenhang mit dem in Fig. 9 des Patentdokumentes WO 98/02124 A1 offenbarten Massagegerät sind keine näheren Hinweise über die Ausbildung der beiden Walzen und der Mantelflächen der beiden Walzen gegeben. Jedoch wird in dem Patentdokument WO 98/02124 Al auch noch ein weiteres Massagegerät offenbart, bei dem sich die beiden Walzen außerhalb der Saugkammer befinden. Bezüglich dieses Massagegerätes kann beispielsweise auf Fig. 3 des Patentdokumentes WO 98/02124 A1 und die zugehörige Zeichnungsbeschreibung verwiesen werden, wobei in der Zeichnungsbeschreibung bemerkt wird, daß die in Relation zu der Betriebsrichtung vorne liegende Walze vollständig aus einem relativ harten Material besteht, und daß die in Relation zu der Betriebsrichtung hinten liegende Walze einen Innenbereich hat, der aus einem relativ harten Material hergestellt ist, jedoch einen Mantel aus einem relativ weichen Material aufweist, und daher die Mantelfläche dieser Walze aus einem relativ weichen Material besteht. Diese Ausbildung hat sich bei einem Massagegerät, bei dem die beiden Walzen außerhalb der Saugkammer angeordnet sind, als vorteilhaft und zufriedenstellend erwiesen. Von der Anmelderin durchgeführte Tests haben jedoch ergeben, dass eine solche Walzenausbildung, wie sie bei dem in Fig. 3 des Patentdokumentes WO 98/02124 A1 offenbarten Massagegerät vorgesehen ist, bei einem Massagegerät gemäß Fig. 9 dieses Patentdokumentes, bei dem die in Relation zu der Betriebsrichtung vorne liegende Walze innerhalb der Saugkammer angeordnet ist und die in Relation zu der Betriebsrichtung hinten liegende Walze außerhalb der Saugkammer angeordnet ist, nicht besonders günstig und vorteilhaft ist.
  • Die Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, bei einem Massagegerät gemäß der im ersten Absatz angeführten Art, bei dem die in Relation zu der Betriebsrichtung vorne liegende Walze innerhalb der Saugkammer angeordnet ist und bei dem die in Relation zu der Betriebsrichtung hinten liegende Walze außerhalb der Saugkammer angeordnet ist, eine zufriedenstellende Lösung für die Walzenausbildung zu finden und ein im Vergleich zu den Massagegeräten gemäß dem Patentdokument WO 98/02124 A1 verbessertes Massagegerät zu schaffen. Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Massagegerät der im ersten Absatz angeführten Art gemäß der Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß die Mantelfläche der in Relation zu der Betriebsrichtung vorne liegenden Walze aus einem Material mit einem höheren Reibungswert besteht als dem des Materials der in Relation zu der Betriebsrichtung hinten liegenden Walze.
  • Durch das Vorsehen der erfindungsgemäßen Maßnahmen kann auf sehr einfache Weise, nämlich durch eine geeignete Wahl der Kombination von Materialien für die Mantelflächen der beiden Walzen, erreicht werden, daß ein gutes und zufriedenstellendes Entlangbewegen des Massagegerätes über die Haut eines Körperbereiches eines Menschen erhalten wird und daß zusätzlich ein zufriedenstellendes und gutes Erzeugen einer Hautfalte und damit eine gute Massagewirkung erhalten wird, dies hauptsächlich deshalb, weil durch die in der Betriebsrichtung vorne liegende Walze mit einer Mantelfläche aus einem relativ weichen Material die Bewegung des Massagegerätes auf der Haut eines Körperbereiches gut unterstützt wird und weil die Bildung einer Hautfalte aufgrund der Saugwirkung in dem Saugraum insbesondere durch die in der Betriebsrichtung vorne liegende Walze mit einer Mantelfläche aus einem relativ weichen Material gut unterstützt wird.
  • Bei einem erfindungsgemäßen Massagegerät hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn die Härte des Materials der Mantelfläche der in der Betriebsrichtung vorne liegenden Walze zwischen 40 Shore A und 95 Shore A liegt und wenn die Härte des Materials der Mantelfläche der in der Betriebsrichtung hinten liegenden Walze in einem Bereich zwischen 50 N/mm² und 180 N/mm² liegt. Bei Testuntersuchungen hat es sich herausgestellt, daß für die Mantelfläche der in der Betriebsrichtung vorne liegenden Walze ein Material mit einer Härte von etwa 85 Shore A und für die Mantelfläche der hinten liegenden Walze ein Material mit einer Kugeldruckhärte von etwa 144 N/mm² sich als sehr günstig erwiesen haben.
  • Bei einem erfindungsgemäßen Massagegerät hat sich weiterhin als sehr vorteilhaft erwiesen, wenn die Mantelfläche der vorne liegenden Walze mit einer Vielzahl von Noppen versehen ist und die Mantelfläche der hinten liegenden Walze glatt ausgebildet ist. Durch die Noppen im Bereich der Mantelfläche der vorderen Walze wird das Entlangbewegen des Massagegerätes entlang der Haut eines Körperbereiches besonders gut unterstützt und außerdem wird mit Hilfe der Noppen ein zusätzlicher Massageeffekt erhalten, wodurch die Wirksamkeit des Massagegerätes zusätzlich erhöht wird.
  • Die vorstehend angeführten Aspekte und weitere Aspekte der Erfindung gehen aus dem nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispiel hervor und werden anhand dieses Ausführungsbeispiels erläutert.
  • Die Erfindung wird im folgenden anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert, auf das die Erfindung aber nicht beschränkt ist.
  • Fig. 1 zeigt in einer Schrägansicht von oben ein Massagegerät gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • Fig. 2 zeigt in einer Ansicht von unten das Massagegerät von Fig. 1.
  • Fig. 3 zeigt das Massagegerät der Fig. 1 und 2 in einer Schnittansicht, wobei zusätzlich eine bei einem Massagebetrieb gebildete Hautfalte schematisch dargestellt ist.
  • In den Fig. 1 bis 3 ist ein Massagegerät 1 dargestellt, das zum Massieren von Körperbereichen eines Menschen vorgesehen ist. Das Massagegerät 1 ist bei einem Massagebetrieb auf die Haut 2 eines Körperbereiches 3 eines Menschen aufsetzbar, wie dies in Fig. 3 schematisch dargestellt ist. Bei einem solchen Massagebetrieb ist das Massagegerät 1 vorzugsweise in einer vorgegebenen Betriebsrichtung entlang der Haut 2 bewegbar, welche Betriebsrichtung in den Fig. 1 bis 3 je mit einem Pfeil 4 angegeben ist. Bezüglich der baulichen und konstruktiven Ausbildung des Massagegerätes 1 kann auf das bereits eingangs erwähnte Patentdokument WO 98/02124 A1 hingewiesen werden, dessen Offenbarung hiermit durch diesen Hinweis als hier mitaufgenommen gilt. In Anbetracht der detaillierten Beschreibung der in dem Patentdokument WO 98/02124 A1 offenbarten bekannten Massagegeräte wird in der vorliegenden Patentanmeldung hauptsächlich auf die baulichen und konstruktiven Merkmale, die sich von denen der bekannten Massagegeräte unterscheiden und die im vorliegenden Zusammenhang wesentlich sind, im Detail eingegangen.
  • Das Massagegerät 1 umfaßt ein Gehäuse 5, das eine Deckenwand 6 und vier Seitenwände aufweist, nämlich eine vordere Seitenwand 7, eine hintere Seitenwand 8, eine linke Seitenwand 9 und eine rechte Seitenwand 10. An der der Deckenwand 6 gegenüber liegenden Seite weist das Gehäuse 5 eine Bodenwand 11 auf.
  • Das Massagegerät 1 hat eine Saugkammer 12, die einen Saugraum einschließt und die zwei im wesentlichen quer zu der Betriebsrichtung 4 verlaufende Kammerwände 13 und 14 und weiterhin zwei im wesentlichen parallel zu der Betriebsrichtung 4 verlaufende, mit den beiden quer zu der Betriebsrichtung 4 verlaufenden Kammerwänden 13 und 14 verbundene Kammerwände 15 und 16 aufweist. Die Saugkammer 12 ist in ihrem Bereich, der bei auf die Haut 2 eines Körperbereiches 3 mit der Bodenwand 11 aufgesetztem Massagegerät 1 der Haut 2 zugewandt ist, also im Bereich der Bodenwand 11 des Gehäuses 5, offen. An der der offenen Seite gegenüberliegenden Seite ist die Saugkammer 12 mit einer Kammerdeckenwand 17 abgeschlossen. In der Kammerdeckenwand 17 sind Durchgangsöffnungen 18 vorgesehen, die über eine in Fig. 3 der Einfachheit halber nicht dargestellte luftleitende Verbindung mit einer Pumpe 19 verbunden sind, so daß die Pumpe 19 über die nicht dargestellte luftleitende Verbindung mit der Saugkammer 12 luftleitend verbunden ist.
  • Mit der Pumpe 19 kann bei auf die Haut 2 eines Körperbereiches 3 mit der Bodenwand 11 aufgesetztem Massagegerät 1 innerhalb der Saugkammer 12 ein Unterdruck erzeugt werden, um eine in den Saugraum hineingezogene Hautfalte 20 zu bilden, wie dies in Fig. 3 dargestellt ist. Sobald eine solche Hautfalte 20 in den Saugraum innerhalb der Saugkammer 12 hineingezogen ist, ist zwischen der Haut der Hautfalte 20 und der Kammerwand 14 eine Relativbewegung möglich. Eine solche Relativbewegung tritt dann auf, wenn das Massagegerät 1 in der Betriebsrichtung 4 entlang der Haut 2 eines Körperbereiches 3 bewegt wird. Bei einem solchen Entlangbewegen des Massagegerätes 1 über die Haut 2 eine Körperbereiches 3 wandert die gebildete Hautfalte 20 in der Betriebsrichtung 4 weiter, wodurch ein Massageeffekt bewirkt wird.
  • Das Massagegerät 1 umfaßt im Bereich der Bodenwand 11 weiterhin zwei Walzen 21 und 22, die je um eine quer zu der Betriebsrichtung 4 verlaufende Walzenachse 23 bzw. 24 drehbar sind und die je mit ihrer Mantelfläche 25 bzw. 26 auf die Haut 2 eines Körperbereiches 3 aufsetzbar sind. Von den beiden Walzen 21 und 22 ist die in Relation zu der Betriebsrichtung 4 vorne liegende Walze 21 innerhalb der Saugkammer 12 angeordnet und ist die in Relation zu der Betriebsrichtung 4 hinten liegende Walze 22 außerhalb der Saugkammer 12 angeordnet, wie dies besonders deutlich aus Fig. 3 ersichtlich ist.
  • Bei dem Massagegerät 1 können die beiden Walzen 21 und 22 von einem Motor 27 angetrieben werden, der die beiden Walzen 21 und 22 über eine Antriebseinrichtung 28, von der in Fig. 3 nur ein Zwischenzahnrad 29 sichtbar ist, antreibt. Die beiden Walzen 21 und 22 sind in gleicher Drehrichtung antreibbar, wie dies für die Walze 22 mit einem Pfeil 30 in Fig. 3 angegeben ist. Die gleiche Drehrichtung 30 der beiden Walzen 21 und 22 ist so festgelegt, daß die Geschwindigkeitsvektoren der Mantelbereiche der Mantelflächen 25 und 26 der beiden Walzen 21 und 22, die bei auf die Haut 2 eines Körperbereiches 3 aufgesetztem Massagegerät 1 der Haut 2 zugewandt sind, entgegengesetzt zu der Betriebsrichtung 4 orientiert sind. Aufgrund dieser Drehrichtung der beiden Walzen 21 und 22 wird mit Hilfe der beiden Walzen 21 und 22 das Massagegerät 1 durch Zusammenwirken mit der Haut 2 eines Körperbereiches 3 in der Betriebsrichtung 4 angetrieben.
  • Um ein möglichst gutes Antreiben des Massagegerätes 1 mit Hilfe der beiden Walzen 21 und 22 zu gewährleisten, besteht bei dem Massagegerät 1 die Mantelfläche 25 der in Relation zu der Betriebsrichtung 4 vorne liegenden Walze 21 aus einem relativ weichen Material mit einer Härte in einem Bereich zwischen 40 Shore A und 95 Shore A, wobei sich in der Praxis ein Wert von etwa 85 Shore A als sehr günstig erwiesen hat. Weiterhin besteht bei dem Massagegerät 1 die Mantelfläche 26 der in Relation zu der Betriebsrichtung 4 hinten liegenden Walze 22 aus einem relativ harten Material mit einer bei einer Prüfkraft von 358 N und einer Prüfdauer von 30 s ermittelten Kugeldruckhärte gemäß ISO 2039 in einem Bereich zwischen 50 N/mm² und 180 N/mm², wobei sich in der Praxis ein Wert von etwa 144 N/mm² als sehr günstig erwiesen hat.
  • Zusätzlich ist bei dem Massagegerät 1 die Mantelfläche 25 der in Relation zu der Betriebsrichtung 4 vorne liegenden Walze 21 leicht konkav verlaufend ausgebildet und mit einer Vielzahl von Noppen 31 versehen, wie dies besonders deutlich aus der Fig. 2 erkennbar ist. Weiterhin ist bei dem Massagegerät 1 die Mantelfläche 26 der in Relation zu der Betriebsrichtung 4 hinten liegenden Walze 22 glatt ausgebildet.
  • Durch die vorstehend beschriebene Ausbildung der Mantelflächen 25 und 26 der beiden Walzen 21 und 22 wird nicht nur ein gutes Antreiben des Massagegerätes 1 erreicht, um es über die Haut 2 eines Körperbereiches 3 entlang zu bewegen, sondern auch noch die Bildung einer Hautfalte 20 vorteilhaft unterstützt.
  • Im Hinblick auf ein gutes Unterstützen der Bildung einer Hautfalte 20 kann bei dem Massagegerät 1 die in der Betriebsrichtung 4 vorne liegende Walze 21 mit etwas höherer Drehgeschwindigkeit angetrieben werden als die in der Betriebsrichtung hinten liegende Walze 22, wodurch die hinten liegende Walze 22 in Relation zu der vorne liegenden Walze 21 eine leichte Bremswirkung auf die Haut 2 eines Körperbereiches 3 ausübt, was die Bildung einer Hautfalte 20 günstig unterstützt.
  • Wie bereits vorstehend erwähnt, tritt bei einem Massagebetrieb zwischen der Haut der Hautfalte 20 und mindestens einer Kammerwand, bei dem vorliegenden Gerät vor allem der Kammerwand 14, aber auch den beiden Kammerwänden 15 und 16, eine Relativbewegung auf. Es hat sich daher bei dem Massagegerät 1 als sehr vorteilhaft erwiesen, wenn zumindest in einem Bereich von mindestens einer Kammerwand, im vorliegenden Fall in einem Bereich der quer zu der Betriebsrichtung 4 verlaufenden und in Relation zu der Betriebsrichtung 4 hinten liegenden Kammerwand 14, in welchem Bereich zwischen der Hautfalte 20 und der Kammerwand 14 eine Relativbewegung möglich ist, mindestens ein relativ zur Kammerwand 14 bewegbarer Geräteteil, im vorliegenden Fall mindestens ein Zylinder vorgesehen ist. Bei dem Massagegerät 1 sind im Bereich der Kammerwand 14 zwei nebeneinanderliegende Zylinder vorgesehen, die je um eine quer zu der Betriebsrichtung 4 verlaufende Zylinderachse 34 bzw. 35 drehbar sind, wobei die beiden Zylinderachsen 34 und 35 parallel zu den beiden Walzenachsen 23 und 24 der beiden Walzen 21 und 22 verlaufen.
  • Wie aus Fig. 3 ersichtlich ist, ist die Position des mindestens einen relativ zur Kammerwand 14 bewegbaren Geräteteils, also die Position der beiden Zylinder 32 und 33 so gewählt, daß bei entlang der Haut 2 eines Körperbereiches 3 bewegtem Massagegerät 1 und hierbei in die Saugkammer 12 hineingezogener Hautfalte 20 der mindestens eine Geräteteil, also die beiden Zylinder 32 und 33, von der Haut der Hautfalte 20 relativ zur Kammerwand 14 bewegbar ist. Im vorliegenden Fall werden bei einem Massagebetrieb die beiden Zylinder 32 und 33 in Richtung des Pfeiles 30 von der Haut der Hautfalte 20 rotierend angetrieben. Damit dieses rotierende Antreiben der beiden Zylinder 32 und 33 mit Hilfe der Haut der Hautfalte 20 effizient verläuft, ragen bei dem Massagegerät 1 die beiden Zylinder 32 und 33 mit ihrer jeweiligen Mantelfläche über die dem Saugraum zugewandte Begrenzungsfläche 36 der Kammerwand 14 hinweg in den von der Saugkammer 12 begrenzten Saugraum.
  • Zur Unterbringung der beiden Zylinder 32 und 33 hat das Massagegerät 1 in dem Bereich der Kammerwand 14 eine Nische 37, die zu dem von der Saugkammer 12 eingeschlossenen Saugraum hin offen ist und die im übrigen von mit der Kammerwand 14 verbundenen Nischenwänden 38, 39, 40 und 41 begrenzt ist. In dieser Nische 37 sind die beiden Zylinder 32 und 33 größtenteils aufgenommen.
  • Durch das Vorsehen der beiden Zylinder 32 und 33, die bei einem Massagebetrieb von der Haut der gebildeten Hautfalte 20 rotierend antreibbar sind, wird auf vorteilhafte Weise erreicht, daß zwischen einem kleinen Bereich der Kammerwand 14 und der gebildeten Hautfalte 20 jetzt eine Gleitreibung auftritt, während im übrigen Bereich als Folge des Vorsehens der beiden Zylinder 32 und 33 nur eine Rollreibung zwischen den beiden Zylindern 32 und 33 und der gebildeten Hautfalte 20 auftritt, wobei die resultierende Reibung zwischen der Haut der Hautfalte 20 und den mit der Haut der Hautfalte 20 zusammenwirkenden Geräteteilen und Gerätebereichen im Vergleich zu einem Massagegerät, bei dem keine solche Zylinder vorgesehen sind, deutlich geringer ist. Dies hat zur Folge, daß das in den Fig. 1 bis 3 gezeigte Massagegerät 1 relativ leichtgängig entlang der Haut 2 eines Körperbereiches 3 eines Menschen bewegt werden kann.

Claims (3)

1. Massagegerät (1) zum Massieren von Körperbereichen (3) eines Menschen, welches Massagegerät (1) bei einem Massagebetrieb auf die Haut (2) eines Körperbereiches (3) eines Menschen aufsetzbar ist und vorzugsweise in einer vorgegebenen Betriebsrichtung (4) entlang der Haut (2) bewegbar ist und
das eine Saugkammer (12) aufweist, die einen Saugraum einschließt und die zwei im wesentlichen quer zu der Betriebsrichtung (4) verlaufende Kammerwände (13, 14) und zwei im wesentlichen parallel zu der Betriebsrichtung (4) verlaufende, mit den beiden quer zu der Betriebsrichtung (4) verlaufenden Kammerwänden (13, 14) verbundene Kammerwände (15, 16) aufweist und die in ihrem Bereich, der bei auf die Haut (2) aufgesetztem Massagegerät (1) der Haut (2) eines Körperbereiches (3) zugewandt ist, offen ist, und
das eine Pumpe (19) enthält, die über eine luftleitende Verbindung mit der Saugkammer (12) zur Durchführung von Luft verbunden ist und mit der bei auf die Haut (2) eines Körperbereiches (3) aufgesetztem Massagegerät (1) innerhalb der Saugkammer (12) ein Unterdruck erzeugt werden kann, um eine in den Saugraum hineingezogene Hautfalte (20) zu bilden, und
das zwei Walzen (21, 22) aufweist, die mit ihren Mantelflächen (25, 26) auf die Haut (2) eines Körperbereiches (3) aufsetzbar sind und die je um eine quer zu der Betriebsrichtung (4) verlaufende Walzenachse (23, 24) drehbar sind und die von einem Motor (27) über eine Antriebseinrichtung (28) in gleicher Drehrichtung (30) angetrieben werden können, wobei die Geschwindigkeitsvektoren der Mantelbereiche der Mantelflächen (25, 26) der beiden Walzen (21, 22), die bei auf die Haut (2) aufgesetztem Massagegerät (1) der Haut (2) eines Körperbereiches (3) zugewandt sind, entgegengesetzt zu der Betriebsrichtung (4) ausgerichtet sind, und von welchen Walzen die in Relation zur Betriebsrichtung (4) vorne liegende Walze (21) innerhalb der Saugkammer (12) angeordnet ist und
die in Relation zur Betriebsrichtung (4) hinten liegende Walze (22) außerhalb der Saugkammer (12) angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Mantelfläche (25) der in Relation zu der Betriebsrichtung (4) vorne liegenden Walze (21) aus einem Material mit einem höheren Reibungswert besteht als dem des Materials der in Relation zu der Betriebsrichtung (4) hinten liegenden Walze.
2. Massagegerät (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mantelfläche (25) der in Relation zu der Betriebsrichtung (4) vorne liegenden Walze (21) aus einem relativ weichen Material mit einer Härte in einem Bereich zwischen 40 Shore A und 95 Shore A besteht und daß die Mantelfläche (26) der in Relation zu der Betriebsrichtung (4) hinten liegenden Walze (22) aus einem relativ harten Material mit einer bei einer Prüfkraft von 358 N und einer Prüfdauer von 30 Sekunden ermittelten Kugeldruckhärte gemäß ISO 2039 in einem Bereich zwischen 50 N/mm² und 180 N/mm² besteht.
3. Massagegerät (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mantelfläche (25) der in Relation zu der Betriebsrichtung (4) vorne liegenden Walze (21) mit einer Vielzahl von Noppen (31) versehen ist und daß die Mantelfläche (26) der in Relation zu der Betriebsrichtung (4) hinten liegenden Walze (22) glatt ausgebildet ist.
DE69901675T 1998-10-16 1999-10-11 Massagevorrichtung mit saugkammer und zwei rollkörper Expired - Lifetime DE69901675T2 (de)

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