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Die Erfindung bezieht sich auf ein Massagegerät zum Massieren von
Körperbereichen eines Menschen, welches Massagegerät bei einem Massagebetrieb auf die
Haut eines Körperbereiches eines Menschen aufsetzbar ist und vorzugsweise in einer
vorgegebenen Betriebsrichtung entlang der Haut bewegbar ist und das eine Saugkammer
aufweist, die einen Saugraum einschließt und die zwei im wesentlichen quer zu der
Betriebsrichtung verlaufende Kammerwände und zwei im wesentlichen parallel zu der
Betriebsrichtung verlaufende, mit den beiden quer zu der Betriebsrichtung verlaufenden
Kammerwänden verbundene Kammerwände aufweist und die in ihrem Bereich, der bei auf die Haut
aufgesetztem Massagegerät der Haut eines Körperbereiches zugewandt ist, offen ist, und
das eine Pumpe enthält, die über eine luftleitende Verbindung mit der Saugkammer zur
Durchführung von Luft verbunden ist und mit der bei auf die Haut eines Körperbereiches
aufgesetztem Massagegerät innerhalb der Saugkammer ein Unterdruck erzeugt werden
kann, um eine in den Saugraum hineingezogene Hautfalte zu bilden, und das zwei Walzen
aufweist, die mit ihren Mantelflächen auf die Haut eines Körperbereiches aufsetzbar sind
und die je um eine quer zu der Betriebsrichtung verlaufende Walzenachse drehbar sind und
die von einem Motor über eine Antriebseinrichtung in gleicher Drehrichtung angetrieben
werden können, wobei die Geschwindigkeitsvektoren der Mantelbereiche der
Mantelflächen der beiden Walzen, die bei auf die Haut aufgesetztem Massagegerät der Haut eines
Körperbereiches zugewandt sind, entgegengesetzt zu der Betriebsrichtung ausgerichtet
sind, und von welchen Walzen die in Relation zur Betriebsrichtung vorne liegende Walze
innerhalb der Saugkammer angeordnet ist und die in Relation zur Betriebsrichtung hinten
liegende Walze außerhalb der Saugkammer angeordnet ist.
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Ein solches Massagegerät gemäß der im ersten Absatz angeführten Art ist
beispielsweise aus dem Patentdokument WO 98/02124 A1 bekannt, wobei insbesondere auf
Fig. 9 und die zugehörige Zeichnungsbeschreibung dieses Patentdokuments hingewiesen
werden soll. Im Zusammenhang mit dem in Fig. 9 des Patentdokumentes WO 98/02124
A1 offenbarten Massagegerät sind keine näheren Hinweise über die Ausbildung der beiden
Walzen und der Mantelflächen der beiden Walzen gegeben. Jedoch wird in dem Patentdokument
WO 98/02124 Al auch noch ein weiteres Massagegerät offenbart, bei dem sich die
beiden Walzen außerhalb der Saugkammer befinden. Bezüglich dieses Massagegerätes
kann beispielsweise auf Fig. 3 des Patentdokumentes WO 98/02124 A1 und die
zugehörige Zeichnungsbeschreibung verwiesen werden, wobei in der Zeichnungsbeschreibung
bemerkt wird, daß die in Relation zu der Betriebsrichtung vorne liegende Walze vollständig
aus einem relativ harten Material besteht, und daß die in Relation zu der Betriebsrichtung
hinten liegende Walze einen Innenbereich hat, der aus einem relativ harten Material
hergestellt ist, jedoch einen Mantel aus einem relativ weichen Material aufweist, und daher die
Mantelfläche dieser Walze aus einem relativ weichen Material besteht. Diese Ausbildung
hat sich bei einem Massagegerät, bei dem die beiden Walzen außerhalb der Saugkammer
angeordnet sind, als vorteilhaft und zufriedenstellend erwiesen. Von der Anmelderin
durchgeführte Tests haben jedoch ergeben, dass eine solche Walzenausbildung, wie sie bei
dem in Fig. 3 des Patentdokumentes WO 98/02124 A1 offenbarten Massagegerät
vorgesehen ist, bei einem Massagegerät gemäß Fig. 9 dieses Patentdokumentes, bei dem die in
Relation zu der Betriebsrichtung vorne liegende Walze innerhalb der Saugkammer
angeordnet ist und die in Relation zu der Betriebsrichtung hinten liegende Walze außerhalb der
Saugkammer angeordnet ist, nicht besonders günstig und vorteilhaft ist.
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Die Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, bei einem Massagegerät gemäß
der im ersten Absatz angeführten Art, bei dem die in Relation zu der Betriebsrichtung vorne
liegende Walze innerhalb der Saugkammer angeordnet ist und bei dem die in Relation zu
der Betriebsrichtung hinten liegende Walze außerhalb der Saugkammer angeordnet ist, eine
zufriedenstellende Lösung für die Walzenausbildung zu finden und ein im Vergleich zu den
Massagegeräten gemäß dem Patentdokument WO 98/02124 A1 verbessertes Massagegerät
zu schaffen. Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Massagegerät der im ersten Absatz
angeführten Art gemäß der Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß die Mantelfläche der in
Relation zu der Betriebsrichtung vorne liegenden Walze aus einem Material mit einem
höheren Reibungswert besteht als dem des Materials der in Relation zu der Betriebsrichtung
hinten liegenden Walze.
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Durch das Vorsehen der erfindungsgemäßen Maßnahmen kann auf sehr
einfache Weise, nämlich durch eine geeignete Wahl der Kombination von Materialien für die
Mantelflächen der beiden Walzen, erreicht werden, daß ein gutes und zufriedenstellendes
Entlangbewegen des Massagegerätes über die Haut eines Körperbereiches eines Menschen
erhalten wird und daß zusätzlich ein zufriedenstellendes und gutes Erzeugen einer Hautfalte
und damit eine gute Massagewirkung erhalten wird, dies hauptsächlich deshalb, weil durch
die in der Betriebsrichtung vorne liegende Walze mit einer Mantelfläche aus einem relativ
weichen Material die Bewegung des Massagegerätes auf der Haut eines Körperbereiches
gut unterstützt wird und weil die Bildung einer Hautfalte aufgrund der Saugwirkung in dem
Saugraum insbesondere durch die in der Betriebsrichtung vorne liegende Walze mit einer
Mantelfläche aus einem relativ weichen Material gut unterstützt wird.
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Bei einem erfindungsgemäßen Massagegerät hat es sich als besonders
vorteilhaft erwiesen, wenn die Härte des Materials der Mantelfläche der in der
Betriebsrichtung vorne liegenden Walze zwischen 40 Shore A und 95 Shore A liegt und wenn die Härte
des Materials der Mantelfläche der in der Betriebsrichtung hinten liegenden Walze in einem
Bereich zwischen 50 N/mm² und 180 N/mm² liegt. Bei Testuntersuchungen hat es sich
herausgestellt, daß für die Mantelfläche der in der Betriebsrichtung vorne liegenden Walze ein
Material mit einer Härte von etwa 85 Shore A und für die Mantelfläche der hinten
liegenden Walze ein Material mit einer Kugeldruckhärte von etwa 144 N/mm² sich als sehr
günstig erwiesen haben.
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Bei einem erfindungsgemäßen Massagegerät hat sich weiterhin als sehr
vorteilhaft erwiesen, wenn die Mantelfläche der vorne liegenden Walze mit einer Vielzahl
von Noppen versehen ist und die Mantelfläche der hinten liegenden Walze glatt ausgebildet
ist. Durch die Noppen im Bereich der Mantelfläche der vorderen Walze wird das
Entlangbewegen des Massagegerätes entlang der Haut eines Körperbereiches besonders gut
unterstützt und außerdem wird mit Hilfe der Noppen ein zusätzlicher Massageeffekt erhalten,
wodurch die Wirksamkeit des Massagegerätes zusätzlich erhöht wird.
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Die vorstehend angeführten Aspekte und weitere Aspekte der Erfindung
gehen aus dem nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispiel hervor und werden anhand
dieses Ausführungsbeispiels erläutert.
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Die Erfindung wird im folgenden anhand eines in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert, auf das die Erfindung aber nicht beschränkt ist.
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Fig. 1 zeigt in einer Schrägansicht von oben ein Massagegerät gemäß
einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
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Fig. 2 zeigt in einer Ansicht von unten das Massagegerät von
Fig. 1.
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Fig. 3 zeigt das Massagegerät der Fig. 1 und 2 in einer Schnittansicht,
wobei zusätzlich eine bei einem Massagebetrieb gebildete Hautfalte schematisch dargestellt
ist.
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In den Fig. 1 bis 3 ist ein Massagegerät 1 dargestellt, das zum Massieren
von Körperbereichen eines Menschen vorgesehen ist. Das Massagegerät 1 ist bei einem
Massagebetrieb auf die Haut 2 eines Körperbereiches 3 eines Menschen aufsetzbar, wie
dies in Fig. 3 schematisch dargestellt ist. Bei einem solchen Massagebetrieb ist das
Massagegerät 1 vorzugsweise in einer vorgegebenen Betriebsrichtung entlang der Haut 2
bewegbar, welche Betriebsrichtung in den Fig. 1 bis 3 je mit einem Pfeil 4 angegeben ist.
Bezüglich der baulichen und konstruktiven Ausbildung des Massagegerätes 1 kann auf das
bereits eingangs erwähnte Patentdokument WO 98/02124 A1 hingewiesen werden, dessen
Offenbarung hiermit durch diesen Hinweis als hier mitaufgenommen gilt. In Anbetracht der
detaillierten Beschreibung der in dem Patentdokument WO 98/02124 A1 offenbarten
bekannten Massagegeräte wird in der vorliegenden Patentanmeldung hauptsächlich auf die
baulichen und konstruktiven Merkmale, die sich von denen der bekannten Massagegeräte
unterscheiden und die im vorliegenden Zusammenhang wesentlich sind, im Detail
eingegangen.
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Das Massagegerät 1 umfaßt ein Gehäuse 5, das eine Deckenwand 6 und vier
Seitenwände aufweist, nämlich eine vordere Seitenwand 7, eine hintere Seitenwand 8, eine
linke Seitenwand 9 und eine rechte Seitenwand 10. An der der Deckenwand 6 gegenüber
liegenden Seite weist das Gehäuse 5 eine Bodenwand 11 auf.
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Das Massagegerät 1 hat eine Saugkammer 12, die einen Saugraum
einschließt und die zwei im wesentlichen quer zu der Betriebsrichtung 4 verlaufende
Kammerwände 13 und 14 und weiterhin zwei im wesentlichen parallel zu der Betriebsrichtung 4
verlaufende, mit den beiden quer zu der Betriebsrichtung 4 verlaufenden Kammerwänden
13 und 14 verbundene Kammerwände 15 und 16 aufweist. Die Saugkammer 12 ist in ihrem
Bereich, der bei auf die Haut 2 eines Körperbereiches 3 mit der Bodenwand 11
aufgesetztem Massagegerät 1 der Haut 2 zugewandt ist, also im Bereich der Bodenwand 11 des
Gehäuses 5, offen. An der der offenen Seite gegenüberliegenden Seite ist die Saugkammer 12
mit einer Kammerdeckenwand 17 abgeschlossen. In der Kammerdeckenwand 17 sind
Durchgangsöffnungen 18 vorgesehen, die über eine in Fig. 3 der Einfachheit halber nicht
dargestellte luftleitende Verbindung mit einer Pumpe 19 verbunden sind, so daß die Pumpe
19 über die nicht dargestellte luftleitende Verbindung mit der Saugkammer 12 luftleitend
verbunden ist.
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Mit der Pumpe 19 kann bei auf die Haut 2 eines Körperbereiches 3 mit der
Bodenwand 11 aufgesetztem Massagegerät 1 innerhalb der Saugkammer 12 ein Unterdruck
erzeugt werden, um eine in den Saugraum hineingezogene Hautfalte 20 zu bilden, wie dies
in Fig. 3 dargestellt ist. Sobald eine solche Hautfalte 20 in den Saugraum innerhalb der
Saugkammer 12 hineingezogen ist, ist zwischen der Haut der Hautfalte 20 und der
Kammerwand 14 eine Relativbewegung möglich. Eine solche Relativbewegung tritt dann auf,
wenn das Massagegerät 1 in der Betriebsrichtung 4 entlang der Haut 2 eines
Körperbereiches 3 bewegt wird. Bei einem solchen Entlangbewegen des Massagegerätes 1 über die
Haut 2 eine Körperbereiches 3 wandert die gebildete Hautfalte 20 in der Betriebsrichtung 4
weiter, wodurch ein Massageeffekt bewirkt wird.
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Das Massagegerät 1 umfaßt im Bereich der Bodenwand 11 weiterhin zwei
Walzen 21 und 22, die je um eine quer zu der Betriebsrichtung 4 verlaufende Walzenachse
23 bzw. 24 drehbar sind und die je mit ihrer Mantelfläche 25 bzw. 26 auf die Haut 2 eines
Körperbereiches 3 aufsetzbar sind. Von den beiden Walzen 21 und 22 ist die in Relation zu
der Betriebsrichtung 4 vorne liegende Walze 21 innerhalb der Saugkammer 12 angeordnet
und ist die in Relation zu der Betriebsrichtung 4 hinten liegende Walze 22 außerhalb der
Saugkammer 12 angeordnet, wie dies besonders deutlich aus Fig. 3 ersichtlich ist.
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Bei dem Massagegerät 1 können die beiden Walzen 21 und 22 von einem
Motor 27 angetrieben werden, der die beiden Walzen 21 und 22 über eine
Antriebseinrichtung 28, von der in Fig. 3 nur ein Zwischenzahnrad 29 sichtbar ist, antreibt. Die beiden
Walzen 21 und 22 sind in gleicher Drehrichtung antreibbar, wie dies für die Walze 22 mit
einem Pfeil 30 in Fig. 3 angegeben ist. Die gleiche Drehrichtung 30 der beiden Walzen 21
und 22 ist so festgelegt, daß die Geschwindigkeitsvektoren der Mantelbereiche der
Mantelflächen 25 und 26 der beiden Walzen 21 und 22, die bei auf die Haut 2 eines
Körperbereiches 3 aufgesetztem Massagegerät 1 der Haut 2 zugewandt sind, entgegengesetzt zu der
Betriebsrichtung 4 orientiert sind. Aufgrund dieser Drehrichtung der beiden Walzen 21 und
22 wird mit Hilfe der beiden Walzen 21 und 22 das Massagegerät 1 durch
Zusammenwirken mit der Haut 2 eines Körperbereiches 3 in der Betriebsrichtung 4 angetrieben.
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Um ein möglichst gutes Antreiben des Massagegerätes 1 mit Hilfe der
beiden Walzen 21 und 22 zu gewährleisten, besteht bei dem Massagegerät 1 die Mantelfläche
25 der in Relation zu der Betriebsrichtung 4 vorne liegenden Walze 21 aus einem relativ
weichen Material mit einer Härte in einem Bereich zwischen 40 Shore A und 95 Shore A,
wobei sich in der Praxis ein Wert von etwa 85 Shore A als sehr günstig erwiesen hat.
Weiterhin besteht bei dem Massagegerät 1 die Mantelfläche 26 der in Relation zu der
Betriebsrichtung 4 hinten liegenden Walze 22 aus einem relativ harten Material mit einer bei einer
Prüfkraft von 358 N und einer Prüfdauer von 30 s ermittelten Kugeldruckhärte gemäß ISO
2039 in einem Bereich zwischen 50 N/mm² und 180 N/mm², wobei sich in der Praxis ein
Wert von etwa 144 N/mm² als sehr günstig erwiesen hat.
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Zusätzlich ist bei dem Massagegerät 1 die Mantelfläche 25 der in Relation
zu der Betriebsrichtung 4 vorne liegenden Walze 21 leicht konkav verlaufend ausgebildet
und mit einer Vielzahl von Noppen 31 versehen, wie dies besonders deutlich aus der Fig.
2 erkennbar ist. Weiterhin ist bei dem Massagegerät 1 die Mantelfläche 26 der in Relation
zu der Betriebsrichtung 4 hinten liegenden Walze 22 glatt ausgebildet.
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Durch die vorstehend beschriebene Ausbildung der Mantelflächen 25 und 26
der beiden Walzen 21 und 22 wird nicht nur ein gutes Antreiben des Massagegerätes 1
erreicht, um es über die Haut 2 eines Körperbereiches 3 entlang zu bewegen, sondern auch
noch die Bildung einer Hautfalte 20 vorteilhaft unterstützt.
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Im Hinblick auf ein gutes Unterstützen der Bildung einer Hautfalte 20 kann
bei dem Massagegerät 1 die in der Betriebsrichtung 4 vorne liegende Walze 21 mit etwas
höherer Drehgeschwindigkeit angetrieben werden als die in der Betriebsrichtung hinten
liegende Walze 22, wodurch die hinten liegende Walze 22 in Relation zu der vorne
liegenden Walze 21 eine leichte Bremswirkung auf die Haut 2 eines Körperbereiches 3 ausübt,
was die Bildung einer Hautfalte 20 günstig unterstützt.
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Wie bereits vorstehend erwähnt, tritt bei einem Massagebetrieb zwischen der
Haut der Hautfalte 20 und mindestens einer Kammerwand, bei dem vorliegenden Gerät vor
allem der Kammerwand 14, aber auch den beiden Kammerwänden 15 und 16, eine
Relativbewegung auf. Es hat sich daher bei dem Massagegerät 1 als sehr vorteilhaft erwiesen,
wenn zumindest in einem Bereich von mindestens einer Kammerwand, im vorliegenden
Fall in einem Bereich der quer zu der Betriebsrichtung 4 verlaufenden und in Relation zu
der Betriebsrichtung 4 hinten liegenden Kammerwand 14, in welchem Bereich zwischen
der Hautfalte 20 und der Kammerwand 14 eine Relativbewegung möglich ist, mindestens
ein relativ zur Kammerwand 14 bewegbarer Geräteteil, im vorliegenden Fall mindestens
ein Zylinder vorgesehen ist. Bei dem Massagegerät 1 sind im Bereich der Kammerwand 14
zwei nebeneinanderliegende Zylinder vorgesehen, die je um eine quer zu der Betriebsrichtung
4 verlaufende Zylinderachse 34 bzw. 35 drehbar sind, wobei die beiden
Zylinderachsen 34 und 35 parallel zu den beiden Walzenachsen 23 und 24 der beiden Walzen 21 und
22 verlaufen.
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Wie aus Fig. 3 ersichtlich ist, ist die Position des mindestens einen relativ
zur Kammerwand 14 bewegbaren Geräteteils, also die Position der beiden Zylinder 32 und
33 so gewählt, daß bei entlang der Haut 2 eines Körperbereiches 3 bewegtem Massagegerät
1 und hierbei in die Saugkammer 12 hineingezogener Hautfalte 20 der mindestens eine
Geräteteil, also die beiden Zylinder 32 und 33, von der Haut der Hautfalte 20 relativ zur
Kammerwand 14 bewegbar ist. Im vorliegenden Fall werden bei einem Massagebetrieb die
beiden Zylinder 32 und 33 in Richtung des Pfeiles 30 von der Haut der Hautfalte 20
rotierend angetrieben. Damit dieses rotierende Antreiben der beiden Zylinder 32 und 33 mit
Hilfe der Haut der Hautfalte 20 effizient verläuft, ragen bei dem Massagegerät 1 die beiden
Zylinder 32 und 33 mit ihrer jeweiligen Mantelfläche über die dem Saugraum zugewandte
Begrenzungsfläche 36 der Kammerwand 14 hinweg in den von der Saugkammer 12
begrenzten Saugraum.
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Zur Unterbringung der beiden Zylinder 32 und 33 hat das Massagegerät 1 in
dem Bereich der Kammerwand 14 eine Nische 37, die zu dem von der Saugkammer 12
eingeschlossenen Saugraum hin offen ist und die im übrigen von mit der Kammerwand 14
verbundenen Nischenwänden 38, 39, 40 und 41 begrenzt ist. In dieser Nische 37 sind die
beiden Zylinder 32 und 33 größtenteils aufgenommen.
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Durch das Vorsehen der beiden Zylinder 32 und 33, die bei einem
Massagebetrieb von der Haut der gebildeten Hautfalte 20 rotierend antreibbar sind, wird auf
vorteilhafte Weise erreicht, daß zwischen einem kleinen Bereich der Kammerwand 14 und der
gebildeten Hautfalte 20 jetzt eine Gleitreibung auftritt, während im übrigen Bereich als
Folge des Vorsehens der beiden Zylinder 32 und 33 nur eine Rollreibung zwischen den
beiden Zylindern 32 und 33 und der gebildeten Hautfalte 20 auftritt, wobei die resultierende
Reibung zwischen der Haut der Hautfalte 20 und den mit der Haut der Hautfalte 20
zusammenwirkenden Geräteteilen und Gerätebereichen im Vergleich zu einem Massagegerät,
bei dem keine solche Zylinder vorgesehen sind, deutlich geringer ist. Dies hat zur Folge,
daß das in den Fig. 1 bis 3 gezeigte Massagegerät 1 relativ leichtgängig entlang der
Haut 2 eines Körperbereiches 3 eines Menschen bewegt werden kann.