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Diese
Erfindung betrifft Verfahren zur Behandlung einer Metalloberfläche unter
Bildung einer Schutzbeschichtung oder zur Behandlung einer Metalloberfläche, auf
der eine Schutzbeschichtung zuvor gebildet wurde und in ihrer Position
verbleibt, wobei ihre Schutzeigenschaften intakt sind, auf einem
Teil der Oberfläche, die
auf einem oder mehreren anderen Teilen der Oberfläche aber
vollständig
oder teilweise fehlt oder nur in einem beschädigten Zustand vorhanden ist,
so dass Wert ihres Schutzes in diesen Bereichen einer wenigstens partiellen
Beschädigung
der anfänglichen
Schutzbeschichtung oder durch ihr Fehlen vermindert worden ist. (Gewöhnlich ist
ein Fehlen oder eine Beschädigung
der anfänglichen
Schutzbeschichtung unbeabsichtigt und eine Folge von Vorfällen wie
einer mangelhaft gleichmäßigen Bildung
der anfänglichen
Schutzbeschichtung, einer mechanischen Beschädigung der anfänglichen
Schutzbeschichtung, einer in Sprenkeln erfolgenden Einwirkung von
Lösungsmitteln
für die
anfängliche
Schutzbeschichtung auf die anfänglich
beschichtete Oberfläche
oder dergleichen. Ein Fehlen oder eine Beschädigung der anfänglichen
Schutzbeschichtung kann aber absichtlich erfolgen, wenn beispielsweise
Löcher
in eine beschichtete Fläche
gebohrt oder unbehandelte Teile daran montiert werden und daher
ein Teil einer zuvor beschichteten Fläche werden). Insbesondere,
wenn die betreffende Oberfläche
groß ist
und der (die) beschädigte(n)
oder unbehandelte(n) Bereich(e) relativ klein ist (sind), ist es
oft ökonomischer,
zu versuchen, den vollständigen
Schutzwert der ursprünglichen
Beschichtung hauptsächlich
nur in fehlenden oder beschädigten
Bereichen zu erzeugen oder wiederherzustellen, ohne den Gegenstand
vollständig
neu zu beschichten. Ein solches Verfahren ist im Fachgebiet allgemein
bekannt und wird hier kurz als "Ausbessern" der betreffenden
Oberfläche
beschrieben. Diese Erfindung ist zum Ausbessern von Oberflächen, bei
denen es sich bei der ursprünglichen
Schutzbeschichtung um eine Umwandlungsbeschichtung handelt, die
ursprünglich
auf einer primären
Metalloberfläche,
insbesondere einer überwiegend
aus Eisen, Aluminium und/oder Zink bestehenden primären Metalloberfläche, gebildet
ist, besonders gut geeignet.
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Eine
Alternative oder eine gleichzeitige Aufgabe dieser Erfindung besteht
in der Bereitstellung eines Verfahrens zur schützenden Beschichtung von Metalloberflächen, die
zuvor niemals beschichtet wurden. Andere gleichzeitige oder alternative
Aufgaben bestehen darin, schützende
Qualitäten
der ausgebesserten Bereiche zu erreichen, die wenigstens so gut
wie die von denjenigen Bereichen der ausgebesserten Flächen sind, bei
denen die anfängliche
Schutzbeschichtung vorhanden und unbeschädigt ist; Beschädigungen
einer bereits vorhandenen Schutzbeschichtung durch einen Kontakt
mit der Ausbesserungszusammensetzung zu verhindern und ein wirtschaftliches
Ausbesserungsverfahren verfügbar
zu machen. Andere Aufgaben sind den Fachleuten aus der unten aufgeführten Beschreibung
ersichtlich.
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Mit
Ausnahme der Ansprüche
und der Durchführungsbeispiele
oder dort, wo dies ausdrücklich
aufgeführt
ist, sind alle Mengenangaben in dieser Beschreibung, die Materialmengen
oder Reaktions- und/oder Gebrauchsbedingungen bedeuten, dahingehend
zu verstehen, dass sie bei der Beschreibung des weitesten Umfangs
der Erfindung durch den Begriff "etwa" modifiziert sind.
Ein Praktizieren innerhalb der aufgeführten numerischen Grenzwerte
ist allgemein bevorzugt. Darüber
hinaus sind in der gesamten Beschreibung, sofern nicht ausdrücklich das
Gegenteil aufgeführt
ist, die Prozentwerte, "Teile" und Werte von Verhältnissen
auf das Gewicht bezogen; schließt
der Begriff "Polymer" ein "Oligomer", "Copolymer", "Terpolymer" und dergleichen ein;
impliziert die Beschreibung einer Gruppe oder Klasse von Materialien
als geeignet oder bevorzugt für
einen gegebenen Zweck im Zusammenhang mit der Erfindung, dass Mischungen
von beliebigen zwei oder mehr der Elemente der Gruppe oder Klasse
gleichermaßen
zweckmäßig oder
bevorzugt sind; bezieht sich die Beschreibung von Bestandteilen
in chemischen Formeln auf die Bestandteile zum Zeitpunkt der Zugabe
zu jeder in der Beschreibung spezifizierten Kombination oder eine
in situ erfolgende Bildung durch chemische Reaktionen, die in der
Beschreibung aufgeführt
sind, und schließt
nicht notwendigerweise andere chemische Wechselwirkungen unter den
Bestandteilen einer Mischung, sobald diese gemischt ist, aus; impliziert
die Spezifizierung von Materialien in ionischer Form darüber hinaus
das Vorhandensein von ausreichend Gegenionen zur Bildung einer elektrischen
Neutralität
für die
Zusammensetzung als Ganzes (wobei alle so implizit aufgeführten Gegenionen
vorzugsweise im möglichen
Umfang aus anderen, explizit in ionischer Form aufgeführten Bestandteilen
ausgewählt
sein sollten; wobei solche Gegenionen ansonsten frei mit der Ausnahme
ausgewählt werden
können,
dass Gegenionen vermieden werden, die nachteilig auf die Aufgaben
der Erfindung einwirken), und wobei der Begriff "Mol" und
seine grammatikalischen Variationen auf elementare, ionische und
andere, durch die Anzahl und den Typ der vorhandenen Atome definierten
chemische Spezies sowie auf Verbindungen mit wohldefinierten Molekülen angewandt
werden können.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG
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Es
ist gefunden worden, dass eine hervorragende Beschichtungs- und/oder
Ausbesserungsqualität insbesondere
mit Hinblick auf die Korrosionsbeständigkeit von zuvor unbehandelten
Bereichen und die Korrosionsbeständigkeit
in Kombination mit einer Umwandlungsbeschichtung mit einer im anliegenden
Anspruch 1 definierten Zusammensetzung erreicht werden können, die
Folgendes umfasst:
- (I) das Bedecken der auszubessernden
Bereiche mit einer Schicht aus einer flüssigen Zusammensetzung, die
Wasser und Folgendes umfasst und vorzugsweise im Wesentlichen daraus
besteht:
(A) eine Komponente aus Fluorometallatanionen, wobei
jedes der Anionen aus Folgendem besteht:
(i) wenigstens vier
Fluoratomen und
(ii) wenigstens einem Atom eines Elements,
das aus der aus Titan, Zirconium, Hafnium, Silicium, Aluminium und
Bor bestehenden Gruppe ausgewählt
ist, und gegebenenfalls einem oder beiden der beiden folgenden:
(iii)
wenigstens einem ionisierbaren Wasserstoffatom und
(iv) wenigstens
einem Sauerstoffatom;
(B) eine Komponente aus phosphorhaltigen
anorganischen Oxyanionen oder Phosphonatanionen
(C) sechswertiges
Chrom;
(D) dreiwertige Chromkationen;
(F) eine Komponente
aus einem Tensid mit einem Fluoratom, das an ein Kohlenstoffatom
im Tensidmolekül gebunden
ist;
und gegebenenfalls eine oder mehrere der folgenden Komponenten:
(E)
eine Komponente, die frei von Fluoridionen ist und die kein Teil
einer der oben aufgeführten
Komponenten (A) bis (D) ist;
(G) eine säurebildende Komponente, die
kein Teil einer der oben aufgeführten
Komponenten (A) bis (F) ist und
(H) eine viskositätserhöhende Komponente,
die kein Teil einer der oben aufgeführten Komponenten (A) bis (G)
ist,
und anschließend
- (II) das auf der Oberfläche
an ihrer Position erfolgende Trocknen der in Schritt (I) gebildeten
flüssigen Schicht.
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Es
gilt als vereinbart, dass die aufgeführten Komponenten nicht notwendigerweise
alle durch getrennte Chemikalien bereitgestellt werden müssen. Es
ist beispielsweise bevorzugt, dass sowohl die Fluorometallatanionen
als auch die phosphorhaltigen Anionen in Form der entsprechenden
Säuren
zugegeben werden, wodurch wenigstens ein Teil der und gewöhnlich die
gesamte säurebildende
Komponente (G) bereitgestellt wird.
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Verschiedene
Ausführungsformen
der Erfindung umfassen oben beschriebene Verfahren zur Behandlung
von Oberflächen
gegebenenfalls in Kombination mit anderen Verfahrensschritten, die
an sich herkömmlich
sein können,
wie eine Vorreinigung, ein Spülen
und anschließende
weitere Schutzbeschichtungen auf denjenigen, die gemäß der Erfindung
gebildet wurden, oben beschriebene, zur Behandlung von Oberflächen geeignete
Zusammensetzungen und Gegenstände,
die Flächen
einschließen,
die gemäß eines
Verfahrens der Erfindung behandelt wurden.
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AUSFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Aus
einer Vielzahl von Gründen
ist es bevorzugt, dass Zusammensetzungen, die gemäß der oben
beschriebenen Erfindung verwendet werden, im Wesentlichen frei von
vielen Bestandteilen sein sollten, die in Zusammensetzungen für ähnliche
Zwecke des Standes der Technik verwendet werden. Insbesondere ist
es in steigendem Maße
in der aufgeführten
Reihenfolge unabhängig
für jede
vorzugsweise unten aufgeführte
minimierte Komponente bevorzugt, dass diese Zusammensetzungen, wenn
sie in einem Verfahren gemäß dieser Erfindung
mit einem Metall direkt in Kontakt gebracht werden, nicht mehr als
1,0, vorzugsweise nicht mehr als 0,0002% eines jeden der folgenden
Bestandteile enthalten: dispergiertes (wobei in diesem Fall echt gelöste Verbindungen
nicht eingeschlossen sind) Siliciumdioxid und/oder Silicate; Hexacyanoferrat(III);
Hexacyanoferrat(II); Sulfate und Schwefelsäure; Anionen, die Molybdän oder Wolfram
enthalten; Alkalimetall- und Ammoniumkationen; Pyrazolverbindungen;
Zucker; Gluconsäure
und deren Salze; Glycerin; α-Glucoheptansäure und deren
Salze und Myoinositphosphatester und dessen Salze.
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Eine
Arbeitszusammensetzung zur Verwendung in einem Verfahren gemäß dieser
Erfindung hat vorzugsweise eine Konzentration von wenigstens, mit
einer steigenden Bevorzugung in der aufgeführten Reihenfolge, 0,5 oder
4,8 millimol Fluorometallatanionen, Komponente (A), pro Kilogramm
der gesamten Arbeitszusammensetzung, wobei diese Konzentrationseinheit
hier auf jeden anderen Bestandteil sowie auf Fluorometallatanionen
frei anwendbar ist und hiernach gewöhnlich als "mM/kg" abgekürzt wird, und wenn der maximale Korrosionsschutz
aus einer einzigen Behandlung mit einer in einem erfindungsgemäßen Verfahren
verwenden Zusammensetzung erwünscht
ist, wie dies oft der Fall ist, beträgt diese Konzentration von
Fluorometallatanionen noch mehr bevorzugt wenigstens, mit einer
steigenden Bevorzugung in der aufgeführten Reihenfolge, 6,0 oder
24,0 mM/kg. Unabhängig
beträgt
in einer Arbeitszusammensetzung die Konzentration von Fluorometallationen
vorzugsweise wenigstens aus ökonomischen
Gründen
nicht mehr als, mit einer steigenden Bevorzugung in der aufgeführten Reihenfolge,
240 oder 27 mM/kg, und wenn die Arbeitszusammensetzung zur Verwendung
in einem Verfahren vorgesehen ist, bei dem wenigstens zwei erfindungsgemäße Behandlungen
auf das Substrat einwirken gelassen werden, beträgt diese Konzentration an Fluorometallatanionen
noch mehr bevorzugt nicht mehr als, mit einer steigenden Bevorzugung
in der aufgeführten
Reihenfolge, 20 oder 5,1 mM/kg.
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Unabhängig von
ihrer Konzentration sind die Fluorometallatanionen vorzugsweise
Fluorosilicat (d.h. SiF6 -2),
Fluorotitanat (d.h. TiF6 -2)
oder Fluorzirconat (d.h. ZrF6 -2),
noch mehr bevorzugt Fluorotitanat oder Fluorozirconat, am meisten
bevorzugt Fluorozirconat.
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Die
oben definierte Komponente (B) ist dahingehend zu verstehen, dass
sie alle folgenden anorganischen Säuren und deren Salze und Säuresalze,
die in den Zusammensetzungen vorhanden sein können: hypophosphorige Säure (H3PO2), orthophosphorige
Säure (H3PO3), pyrophosphorige
Säure (H4P2O7),
Orthophosphorsäure
(H3PO4), Tripolyphosphorsäure (H5P3O10)
und weiterhin kondensierte Phosphorsäuren mit der Formel (Nx+2PxO3x+1),
wobei x eine positive ganze Zahl größer 3 ist, einschließen. Komponente
(B) umfasst auch alle Phosphonsäuren
und deren Salze.
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Im
Allgemeinen sind anorganische Phosphate, insbesondere Orthophosphate,
Phosphite, Hypophosphite und/oder Pyrophosphate, insbesondere Orthophosphate,
für Komponente
B bevorzugt, weil sie ökonomischer
sind. Phosphonate sind auch geeignet und können zur Verwendung mit sehr
hartem Wasser vorteilhaft sein, weil die Phosphonate effektivere
Chelatisierungsmittel für
Calciumionen sind. Säuren
und deren Salze, bei denen Phosphor eine Valenz von weniger als
fünf hat,
sind gegenüber
Oxidationsmitteln weniger stabil als die anderen und daher weniger
bevorzugt.
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Eine
erfindungsgemäße Zusammensetzung
enthält
vorzugsweise wenigstens, mit einer steigenden Bevorzugung in der
aufgeführten
Reihenfolge, 0,05 oder 0,70 Teile, gemessen als ihr stöchiometrisches Äquivalent
als H3PO4 von Komponente
(B) auf 1000 Teile der gesamten Zusammensetzung, eine Konzentrationseinheit,
die hier für
andere Bestandteile frei verwendet wird und hier gewöhnlich als "ppt" abgekürzt ist.
Unabhängig
beträgt
in einer Arbeitszusammensetzung, die in einem erfindungsgemäßen Verfahren
verwendet wird, die Konzentration von Komponente (B), gemessen als
ihr stöchiometrisches Äquivalent
als H3PO4, vorzugsweise
nicht mehr als, mit einer steigenden Bevorzugung in der aufgeführten Reihenfolge,
10 oder 0,80 ppt.
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Das
Oxidationsmittel, Komponente (C), ist vorzugsweise aus Wasserstoffperoxid,
Alkyl- und anderen substituierten Peroxiden, sechswertiges Chrom
enthaltenden Stoffen, wie Chromaten und Dichromaten, Manganaten
und Permanganaten, Chloraten und Perchloraten, Iodaten und Periodaten,
Nitraten, Bromaten und Perbromaten, Molybdaten, Vanadaten und allen
Säuren,
die den zuvor aufgeführten
Anionen in diesem Satz entsprechen, ausgewählt. Sofern die Verwendung
von sechswertigem Chrom wenigstens als Teil der Oxidationsmittelkomponente
(C) nicht aufgrund von Ängsten
vor Verunreinigung und/oder Gefahren für Angestellte untersagt ist,
ist die Verwendung von sechswertigem Chrom stark bevorzugt. Insbesondere
beträgt
die Menge an sechswertigem Chrom, die in einer Arbeitszusammensetzung
zur Verwendung gemäß der Erfindung
vorhanden ist, eine Menge, die durch im Fachgebiet bekannte Mittel
leicht analytisch bestimmt werden kann, vorzugsweise wenigstens,
mit einer steigenden Bevorzugung in der aufgeführten Reihenfolge, 0,30 oder
2,70 g sechswertiges Chrom pro Liter der gesamten Arbeitszusammensetzung,
eine Maßeinheit,
die hiernach auf andere Komponenten angewandt werden kann und die
hiernach gewöhnlich
als "g/l" abgekürzt wird.
Unabhängig beträgt die Konzentration
an sechswertigem Chrom in einer in einem erfindungsgemäßen Verfahren
verwendeten Arbeitszusammensetzung vorzugsweise nicht mehr als,
mit einer steigenden Bevorzugung in der aufgeführten Reihenfolge, 30 oder
2,9 g/l.
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Sechswertiges
Chrom kann der Arbeitszusammensetzung aus jeder wasserlöslichen
Quelle einschließlich
zahlreicher erhältlicher
Dichromat- und Chromatsalze zugegeben werden. Wenigstens aus ökologischen
Gründen
wird sechswertiges Chrom aber vorzugsweise als die chemische Substanz
mit der Formel CrO3, die gewöhnlich als "Chromsäure" oder "Chromtrioxid" bezeichnet wird,
zugegeben.
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Wenn
die Oxidationsmittelkomponente kein sechswertiges Chrom einschließt, sollte
ihre "Oxidationskraft" so eingestellt werden,
dass sie in denselben Bereich fällt,
der in einer alternativen Arbeitszusammensetzung durch die Verwendung
bevorzugter Mengen an oben aufgeführtem sechswertigen Chrom zusammen
mit allen anderen hier beschriebenen notwendigen und bevorzugten
Bestandteilen erreicht wird. Die Oxidationskraft für diesen
Zweck kann zweckmäßig durch
das elektrische Potential einer Elektrode aus einem inerten Metall,
wie einer Platinelektrode, die sich im physikalischen Kontakt mit
der Flüssigkeit
befindet, für
die die Oxidationskraft zu messen ist, befindet. Das elektrische
Potential der inerten Metallelektrode wird durch einen Vergleich
mit einer Referenzelektrode mit einem bekannten, auf herkömmliche
Weise bestimmten Potential durch den Fachleuten bekannte Mittel
gemessen.
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Wenn
die Oxidationsmittelkomponente (C) sechswertiges Chrom einschließt, wie
dies vorzugsweise der Fall ist, wird die optionale Komponente (D),
Chrom(III)-Kationen, ebenfalls verwendet. Wenigstens ein Grund für diese
Präferenz
besteht darin, dass das Vorhandensein von Chrom(III)-Kationen nützlich ist,
um ein durch Wasser erfolgendes Herauslösen des Gehalts an sechswertigem
Chrom der bei einem Verfahren gemäß dieser Erfindung gebildeten
Beschichtung zu verhindern oder wenigstens zu verringern, wenn sechswertiges Chrom
ein Teil der verwendeten Behandlungszusammensetzung ist. Die Quelle
der Chrom(III)-Ionen kann jede lösliche
oder löslich
zu machende Quelle sein, deren Gegenionen die Ziele der Erfindung
nicht stören. Lösliche Salze
umfassen das Acetat, Bromidhexahydrat, Chloridhexahydrat, Iodid,
Nitrat, Oxalat oder Sulfat von Chrom(III); Komplexe wie Hexaminchrom(III)-Chlorid
und andere, die mit der Beschichtungszusammensetzung chemisch verträglich sind.
Wenigstens teilweise aus ökonomischen
Gründen
stammen die Chrom(III)-Kationen, die in einer Zusammensetzung vorhanden
sind, die in einem Verfahren gemäß dieser
Erfindung eingesetzt wird, vorzugsweise von der in situ erfolgenden
Reduktion eines Teils einer Quelle von sechswertigem Chrom, das
zugegeben wird, um aus seinem nicht reduzierten Teil wenigstens
einen Teil von Komponente (C) zu erhalten. Geeignete Reduktionsmittel
sind den Fachleuten wohlbekannt, wobei organische Verbindungen,
insbesondere preiswerte Kohlenhydrate wie Zucker und Stärke, normalerweise
bevorzugt sind.
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Die
Konzentration an Chrom(III)-Ionen beträgt vorzugsweise wenigstens,
mit einer steigenden Bevorzugung in der aufgeführten Reihenfolge, 0,10 oder
1,70 g/l. Das Verhältnis
von sechswertigen Chromatomen zu dreiwertigen Chromatomen in einer
in einem Verfahren gemäß der vorliegenden
Erfindung zu verwendenden Zusammensetzung beträgt vorzugsweise wenigstens,
mit einer steigenden Bevorzugung in der aufgeführten Reihenfolge, 0,50:1,00,
0,75:1,00, 1,00:1,00, 1,10:1,00, 1,20:1,00, 1,30:1,00, 1,40:1,00,
1,45:1,00 oder 1,50:1,00 und beträgt unabhängig vorzugsweise nicht mehr
als, mit einer steigenden Bevorzugung in der aufgeführten Reihenfolge,
20:1,00, 10;1,00, 5:1,00, 3,0:1,00, 2,5:1,00 oder 2,0:100. Die Gesamtkonzentration
an Chromatomen jeder beliebigen Valenz in einer erfindungsgemäßen Arbeitszusammensetzung
beträgt
vorzugsweise wenigstens, mit einer steigenden Bevorzugung in der
aufgeführten
Reihenfolge, 0,45 oder 4,4 g/l und unabhängig, hauptsächlich aus ökonomischen
Gründen,
vorzugsweise nicht mehr als, mit einer steigenden Bevorzugung in
der aufgeführten
Reihenfolge, 50 oder 4,6 g/l. Bevorzugte Mengen an Chrom(III)-Kationen in
einer erfindungsgemäß zu verwendenden
Arbeitszusammensetzung können
bestimmt werden, indem von diesen Zahlen die oben für die Konzentrationen
des sechswertigen Chroms aufgeführten
Werte subtrahiert werden.
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Wenn
die Konzentration an Fluorometallatanionen in einer gemäß dieser
Erfindung zu verwendenden Zusammensetzung 4,8 mM/kg übersteigt,
wird die optionale Komponente (E), freie Fluoridionen, vorzugsweise auch
eingeschlossen, sofern die Zusammensetzung nicht innerhalb einiger
weniger Tage nach ihrer Herstellung zu verwenden ist. Andernfalls
ist die Bildung eines Niederschlags während der Lagerung der Zusammensetzung
wahrscheinlich. Diese Komponente kann mittels Fluorwasserstoffsäure oder
einem beliebigen von deren teilweise oder vollständig neutralisierten Salzen,
die ausreichend wasserlöslich
sind, zur Zusammensetzung gegeben werden. Wenigstens aus ökonomischen
Gründen
wird Komponente (E) vorzugsweise durch wässrige Fluorwasserstoffsäure zugegeben
und ist unabhängig
vorzugsweise in einer Konzentration vorhanden, die wenigstens, mit
einer steigenden Bevorzugung in der aufgeführten Reihenfolge, 0,10 oder
0,90 ppt ihres stöchiometrischen Äquivalents
als HF beträgt.
Unabhängig
beträgt
in einer Arbeitszusammensetzung, die in einem erfindungsgemäßen Verfahren
zu verwenden ist, die Konzentration von Komponente (E), gemessen
als ihr stöchiometrisches Äquivalent
als HF, vorzugsweise nicht mehr als, mit einer steigenden Bevorzugung
in der aufgeführten
Reihenfolge, 10 oder 1,1 ppt.
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Komponente
(F) ist für
die vorliegende Erfindung wesentlich und wird aus anionischen Tensiden
wie Salzen von Carbonsäuren,
Alkylsulfonaten, alkylsubstituierten Phenylsulfonaten, nichtionischen
Tensiden wie alkylsubstituierten Diphenylacetylenalkoholen und Nonylphenolpolyoxyethylenen
und kationischen Tensiden wie Alkylammoniumsalzen ausgewählt, wobei
alle diese Tenside Fluoratome enthalten müssen, die direkt an Kohlenstoffatome
in ihren Molekülen
gebunden sind. Jedes Molekül
eines verwendeten Tensids enthält
vorzugsweise einen hydrophoben Teil, der (i) durch eine kontinuierliche
Kette und/oder einen Ring aus kovalenten Bindungen gebunden ist;
(ii) enthält
eine Anzahl von Kohlenstoffatomen, bei der es sich wenigstens, mit
einer steigenden Bevorzugung in der aufgeführten Reihenfolge, um 10, 12,
14 oder 16 handelt und die vorzugsweise nicht größer, mit einer steigenden Bevorzugung
in der aufgeführten
Reihenfolge, als 30, 26, 22 oder 20 ist, und (iii) enthält keine
anderen Atome außer
Wasserstoff, Halogen und ethergebundene Sauerstoffatome. Komponente
(F) ist am meisten bevorzugt ein fluorierter Alkylester wie FLUORADTM FC 430, eine Substanz, die von der Minnesota
Mining and Manufacturing Co. kommerziell vertrieben wird.
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Eine
erfindungsgemäße Arbeitszusammensetzung
enthält
vorzugsweise, mit einer steigenden Bevorzugung in der aufgeführten Reihenfolge,
wenigstens 0,010 oder 0,100 ppt an Komponente (F) und unabhängig vorzugsweise,
hauptsächlich
aus Gründen
der Wirtschaftlichkeit, nicht mehr als, mit einer steigenden Bevorzugung
in der aufgeführten
Reihenfolge, 5,0 oder 0,11 ppt an Komponente (F).
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Der
pH-Wert einer erfindungsgemäß verwendeten
Zusammensetzung beträgt
vorzugsweise wenigstens, mit einer steigenden Bevorzugung in der
aufgeführten
Reihenfolge, 0,10 oder 1,60 und unabhängig bevorzugt nicht mehr als,
mit einer steigenden Bevorzugung in der aufgeführten Reihenfolge, 5,0 oder
1,70. Gewöhnlich
resultiert ein bevorzugter pH-Wert automatisch aus der Verwendung
von bevorzugten Konzentrationen an sechswertigem Chrom, Phosphationen,
Fluormetallatanionen und freien Fluoridionen, die der Zusammensetzung
aus bereits erwähnten
bevorzugten sauren Quellen zugegeben werden. Wenn in einem speziellen
Fall ein bevorzugter pH-Wert aber nicht auf diese Weise erreicht
wird, sind andere Säuerungsmittel
im Fachgebiet wohlbekannt und können
als optionale Komponente (G) verwendet werden. Diese Komponente wird
zumindest aus ökonomischen
Gründen
normalerweise aber vorzugsweise weggelassen.
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Verdünnte Zusammensetzungen
innerhalb dieser bevorzugten Bereiche, die die erforderlichen notwendigen
aktiven Bestandteile (A) bis (C) enthalten, haben möglicherweise
nur eine Viskosität,
die nicht ausreichend ist, um in der gewünschten Dicke bei der Ausbesserung
von Bereichen, die während
der Behandlung und während
des Trocknens nicht in einer im Wesentlichen horizontalen Position
angeordnet werden können, selbsttragend
zu sein; ist dies der Fall, sollte eines der im Fachgebiet bekannten
Materialien wie natürliche Gummen,
synthetische Polymere, kolloidale Feststoffe oder dergleichen als
optionale Komponente (H) verwendet werden, wie im Fachgebiet allgemein
bekannt ist, sofern nicht durch eine oder mehrere der anderen optionalen
Komponenten der Zusammensetzung eine ausreichende Viskosität erhalten
wird. Wenn die charakteristische Behandlungszusammensetzung in einem
erfindungsgemäßen Verfahren
unter Verwendung eines gesättigten
Filzes oder eines ähnlichen
Materials aufzutragen ist, ist Komponente (H) selten erforderlich und
wird gewöhnlich
vorzugsweise weggelassen, weil die meisten viskositätserhöhenden Mittel
dahingehend empfindlich sind, von Auftragvorrichtungen dieses Typs
wenigstens teilweise aus der Behandlungszusammensetzung herausgefiltert
zu werden.
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Eine
erfindungsgemäße Arbeitszusammensetzung
kann auf ein metallisches Arbeitsstück aufgetragen und durch jedes
zweckmäßige Verfahren,
von denen mehrere den Fachleuten leicht offensichtlich sind, darauf
getrocknet werden. Zum Beispiel kann das Beschichten eines Metalls
mit einem flüssigen
Film bewerkstelligt werden, indem die Oberfläche in einen Behälter mit
der flüssigen
Zusammensetzung eingetaucht wird, die Zusammensetzung auf die Oberfläche gesprüht wird,
die Oberfläche
beschichtet wird, indem sie zwischen einer oberen und einer unteren
Rolle durchgeführt
wird, wobei die untere Rolle in einen Behälter mit der flüssigen Zusammensetzung
eintaucht, mit einem Pinsel oder Filz, der mit der flüssigen Behandlungszusammensetzung
gesättigt
ist, in Kontakt gebracht wird, und dergleichen, oder durch eine
Mischung von Verfahren. Übermäßige Mengen
der flüssigen
Zusammensetzung, die andernfalls vor dem Trocknen auf der Oberfläche verbleiben
würden,
können
vor dem Trocknen durch jedes zweckmäßige Verfahren wie ein Ablaufen
unter dem Einfluss der Schwerkraft, einem Durchleiten zwischen Rollen
und dergleichen entfernt werden.
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Ein
besonders vorteilhaftes Verfahren zum Auftragen der Behandlungsflüssigkeit
besteht in einem Verfahren gemäß dieser
Erfindung, bei dem eine Auftragvorrichtung gemäß der Offenbarung im U.S.-Patent
5 702 759 vom 30. Dezember 1997, White et al., worauf hier auf die
gesamte Offenbarung mit Ausnahme eines Teils, der mit einer hier
aufgeführten
expliziten Angabe inkonsistent ist, ausdrücklich Bezug genommen wird, verwendet
wird.
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Bei
der Temperatur während
des Auftragens der flüssigen
Zusammensetzung kann es sich um jede Temperatur innerhalb des flüssigen Bereichs
der Zusammensetzung handeln, obwohl aus Gründen der Zweckmäßigkeit
und Wirtschaftlichkeit beim Auftragen die normale Raumtemperatur,
d.h. von 20–27 °C, gewöhnlich bevorzugt
ist.
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Vorzugsweise
ist die Menge der bei einem Verfahren gemäß dieser Erfindung aufgetragenen
Zusammensetzung so ausgewählt,
dass sie nach einem Trocknen an ihrer Position zu einer wenigstens
guten Korrosionsbeständigkeit
für die
Teile der erfindungsgemäß behandelten
Fläche
wie bei den Teilen derselben Fläche, bei
denen eine anfängliche
Schutzbeschichtung vorhanden ist und bei denen ein erfindungsgemäßes Verfahren
nicht angewandt wurde, führt.
Gewöhnlich
wird für
die üblichsten
Phosphat- und Chromat-Umwandlungsschutzbeschichtungen
als anfängliche
Schutzbeschichtungen ein solcher Schutz erreicht, wenn die gesamte zugegebene
Masse (nach dem Trocknen) der in einem erfindungsgemäßen Verfahren
aufgetragenen Beschichtung wenigstens, mit einer steigenden Bevorzugung
in der aufgeführten
Reihenfolge, 0,005 oder 0,060 g/m2 der beschichteten
Fläche
(hiernach üblicherweise
als "g/m2" abgekürzt), beträgt. Unabhängig wird
wenigstens eine gleiche Korrosionsbeständigkeit gewöhnlich sogar
dann erreicht, wenn die zugegebene Masse nicht, mit einer steigenden
Bevorzugung in der aufgeführten
Reihenfolge, 1,00 oder 0,075 g/m2 erreicht,
und daher beträgt
die zugegebene Masse aus ökonomischen
Gründen
nicht mehr als diese Werte.
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Die
zugegebene Masse des durch ein erfindungsgemäßes Verfahren gebildeten Schutzfilms
kann zweckmäßig überwacht
und gesteuert werden, indem die zugegebene Masse oder die Masse
der Metallatome in den Anionen der oben definierten Komponente (A)
oder von Chrom, wenn dieses ein Teil von Komponente (C) der verwendeten
Behandlungszusammensetzung ist, mit der Ausnahme derjenigen unüblichen
Fälle gemessen
wird, in denen die anfängliche
Schutzbeschichtung und/oder das darunterliegende Metallsubstrat
dasselbe (dieselben) metallische(n) Element(e) enthält. Die
Menge dieser Metallatome kann mit einer beliebigen von mehreren
herkömmlichen,
den Fachleuten bekannten analytischen Techniken gemessen werden.
Die zuverlässigsten
Messungen umfassen gewöhnlich
das Auflösen
der Beschichtung von einer bekannten Fläche des beschichteten Substrats
und die Bestimmung des Metalls von Interesse in der resultierenden
Lösung.
Die insgesamt zugegebene Masse kann dann aus der bekannten Beziehung
zwischen der Menge des Metalls in Komponente (A) und der Gesamtmasse
des nach dem Trocknen verbleibenden Teils der gesamten Zusammensetzung
berechnet werden. Dieses Verfahren ist zur Verwendung mit dieser
Erfindung aber oft unpraktisch, weil die ausgebesserte Fläche nicht
immer präzise
definiert ist. Eine praktischere Alternative wird gewöhnlich durch
Röntgenspektrographen
für kleine
Flächen
geboten, die nach einer herkömmlichen
Kalibrierung die Menge(n) pro Flächeneinheit
des (der) in einer Beschichtung vorhandenen einzelnen metallischen Elements
(Elemente) frei von fast allen Störungen mit derjenigen Ausnahme
direkt messen, dass dieselben Elemente in anderen Beschichtungen
auf oder in einer dünnen
Schicht neben der Oberfläche
der darunterliegenden Metalloberfläche selbst vorhanden sind.
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In
vielen Fällen
kann eine ausreichend präzise
Steuerung der eingesetzten Beschichtungsmenge aus der Farbe der
beschichteten Fläche
visuell bestimmt werden, weil die am meisten bevorzugten Zusammensetzungen
zur erfindungsgemäßen Verwendung
ziemlich stark gefärbt
sind. Sofern die zu behandelnde Oberfläche nicht dieselbe oder eine ähnliche
Farbe hat, kann die Menge der aktiven Bestandteile daher anhand
der Intensität
der Farbe des bei einem erfindungsgemäßen Verfahren gebildeten Films
abgeschätzt
werden.
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Die
Wirksamkeit einer erfindungsgemäßen Behandlung
scheint hauptsächlich
von den Gesamtmengen der aktiven Bestandteile, die in ihrer Position
auf jeder Flächeneinheit
der behandelten Oberfläche
getrocknet werden, und von der Beschaffenheit der aktiven Bestandteile
und ihren Verhältnissen
zueinander statt von der Konzentration der verwendeten sauren wässrigen
Zusammensetzung abzuhängen,
und es ist nicht beobachtet worden, dass die Trocknungsgeschwindigkeit
eine technische Auswirkung auf die Erfindung hat, obwohl sie aus ökonomischen
Gründen
wichtig sein kann. Wenn dies mit Hinblick auf die Größe des behandelten
Gegenstandes und die Größe der Bereiche
des zu behandelnden Gegenstandes praktisch ist, kann das Trocknen
durch das Anordnen der zu behandelnden Oberfläche entweder vor oder nach
dem Auftragen einer flüssigen
Zusammensetzung bei einem erfindungsgemäßen Verfahren auf die Oberfläche in einem
Ofen, die Verwendung einer Strahlungs- oder Mikrowellenheizung oder
dergleichen beschleunigt werden. Wenn eine Schnelligkeit des Verfahrens
erwünscht
ist, das Anordnen des gesamten Gegenstandes in einem Ofen aber unzweckmäßig ist,
kann eine tragbare Quelle für
Heißluft
oder Strahlung nur im (in den) ausgebesserten Bereich(en) verwendet
werden. Auf jeden Fall ist eine Erwärmung der Oberfläche vor
der Behandlung gegenüber einer
Erwärmung
nach der Behandlung bevorzugt, wenn dies praktisch ist, und Vorwärmtemperaturen
von bis zu wenigstens 65 °C
können
zufriedenstellend verwendet werden.
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Wenn
ausreichend Zeit zu akzeptablen ökonomischen
Kosten zur Verfügung
steht, kann ein gemäß dieser
Erfindung aufgetragener flüssiger
Film oft einfach mit gleich guten Ergebnissen insoweit spontan an
der Umgebungsatmosphäre
trocknen gelassen werden, als die Schutzqualität der Beschichtung betroffen
ist. Für jeden
Fall geeignete Verfahren sind Fachleuten leicht ersichtlich.
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Vorzugsweise
wird die erfindungsgemäß zu behandelnde
Fläche
zuerst von allen Verunreinigungen, insbesondere organischen Verunreinigungen
und feinen metallischen Fremdstoffen und/oder Einschlüssen, gereinigt.
Eine solche Reinigung kann mittels den Fachleuten bekannten Verfahren
bewerkstelligt und an den speziellen Typ des zu behandelnden Substrats
angepasst werden. Zum Beispiel wird bei verzinkten Stahlflächen das
Substrat am meisten bevorzugt mit einem herkömmlichen, heißen, alkalischen
Reiniger gereinigt, dann mit heißem Wasser gespült und getrocknet.
Bei Aluminium wird die zu behandelnde Fläche am meisten bevorzugt zuerst
mit einem herkömmlichen,
heißen,
alkalischen Reiniger in Kontakt gebracht, dann in heißem Wasser
gespült
und dann gegebenenfalls mit einer neutralisierenden Säurespülung in
Kontakt gebracht und/oder desoxidiert, bevor sie mit einer oben
beschriebenen sauren, wässrigen
Zusammensetzung in Kontakt gebracht wird. Gewöhnlich sind Reinigungsverfahren,
die für
die darunterliegenden Metalle geeignet sind, auch für jeden
Teil der anfänglichen
Schutzbeschichtung, der auch in einern erfindungsgemäßen Verfahren
beschichtet wird, zufriedenstellend, wobei aber sorgfältig darauf
zu achten ist, dass ein Reinigungsverfahren und eine Reinigungszusammensetzung
ausgewählt
werden, die nicht selbst die Schutzeigenschaften der anfänglichen
Schutzbeschichtung in nicht ausgebesserten Bereichen beschädigen. Wenn
die anfängliche
Schutzbeschichtung dick genug ist, kann die Fläche zufriedenstellend gereinigt
werden, indem der (die) zu reinigende(n) Bereich(e) und eine erwünschte Überlappungszone,
in der die anfängliche
Schutzbeschichtung um die beschädigten,
auszubessernden Bereiche noch vorhanden ist, wie mit Sandpapier
oder einem anderen aufgetragenen Schleifmittel physikalisch abgeschliffen
wird. Der Schleifstaub kann dann durch Blasen, Bürsten, Spülen oder durch ein Anhaften
an einem Reinigungswerkzeug wie einem feuchtem Tuch entfernt werden.
Es ist gefunden worden, dass, wenn ein Trockenschliff als letzte
präparative
Reinigungsmethode eingesetzt wird, die Korrosionsbeständigkeit
der Beschichtung üblicherweise
nicht optimal ist und die Beschichtung schmutzig aussieht. Ein Trockenschliff,
gefolgt von einem Spülen,
ist jedoch zufriedenstellend und ein oft bevorzugtes Reinigungsverfahren.
Ein Anzeichen dafür,
dass die Fläche
ausreichend sauber ist, besteht darin, dass ein auf die Fläche gesprühter Wasserfilm
trocknet, ohne Tropfen zu bilden.
-
Nach
der vorbereitenden Reinigung kann die Fläche durch eine Absorption der
Reinigungsflüssigkeit, Verdampfung
oder jedes den Fachleuten bekannte Verfahren getrocknet werden.
Wenn eine Verzögerung
zwischen der vorbereitenden Reinigung oder der Reinigung und der
Trocknung und der Beschichtung der Fläche auftritt, ist die Korrosionsbeständigkeit üblicherweise
nicht optimal. Die Zeitdauer zwischen der Reinigung oder der Reinigung
und der Trocknung und der Beschichtung der Fläche sollte nicht mehr als,
mit einer steigenden Bevorzugung in der aufgeführten Reihenfolge, 48 oder
0,1 h betragen.
-
Gewöhnlich ist
es als Vorsichtsmaßnahme
während
eines erfindungsgemäßen Ausbesserungsverfahrens
bevorzugt, die zur Ausbesserung verwendete Zusammensetzung nicht
nur auf offensichtlich blankes Metall oder offensichtlich beschädigte Bereiche
der anfänglichen
Schutzbeschichtung, sondern auch auf eine Übergangs- oder Überlappungszone
aus offensichtlich unbeschädigter
anfänglicher
Schutzbeschichtung neben solchen Bereichen, die offensichtlich einer
Ausbesserung bedürfen,
aufzutragen. Mit einer steigenden Bevorzugung in der aufgeführten Reihenfolge
hat eine solche Übergangszone
eine Breite von wenigstens 0,2 oder 2,0 mm, und sie beträgt unabhängig bevorzugt
hauptsächlich
aus Gründen
der Wirtschaftlichkeit nicht mehr als, mit einer steigenden Bevorzugung
in der aufgeführten
Reihenfolge, 25 oder 3,0 mm.
-
Praktisch
jede Art von anfänglicher
Schutzbeschichtung kann effektiv für viele Zwecke durch ein Verfahren
gemäß dieser
Erfindung ausgebessert werden. Insbesondere sei hier, ohne darauf
beschränkt
zu sein, auf Umwandlungsbeschichtungen verwiesen, die gemäß den Lehren
eines beliebigen der folgenden U.S.-Patente auf darunterliegendem
Metall erzeugt sind, wobei auf die Offenbarungen all dieser Patente
mit derjenigen Ausnahme, dass sie mit expliziten Angaben dieser
Anmeldung inkonsistent sind, ausdrücklich Bezug genommen wird,
und durch ein Verfahren gemäß dieser
Erfindung effektiv ausgebessert werden können: 5 769 667, 23.. Juni
1998, Dolan; 5 700 334, 23. Dezember 1997, Ishii et al.; 5 645 650,
8. Juli 1997, Ishizaki et al.; 5 683 816, 4. November 1997, Goodreau;
5 595 611, 21. Januar 1997, Boulos et al.; 5 551 994, 3. September
1996, Schriever; 5 534 082, 9. Juli 1996, Dollman et al.; 5 507
084, 16. April 1996, Ogino et al.; 5 498 759, 12. März 1996,
Nakada et al.; 5 498 300, 12. März
1996, Aoki et al.; 5 487 949, 30. Januar 1996, Schriever, 5 472
524, 5. Dezember 1995; 5 472 522, 5. Dezember 1995, Kawaguchi et
al.; 5 452 884, 3. Oktober 1995; 5 451 271, 19. September 1995,
Yoshida et al.; 5 449 415, 19. September 1995, Dolan; 5 449 414,
12. September 1995, Dolan; 5 427 632, 27. Juni 1995, Dolan; 5 415
687, 16. Mai 1995, Schriever; 5 411 606, 2. Mai 1995, Schriever; 5
399 209, 21. März
1995, Suda et al.; 5 395 655, 7. März 1995, Kazuyuki et al.; 5
391 239, 21. Februar 1995, Boulos; 5 378 392, 3. Januar 1995, Miller
et al.; 5 366 567, 22. November 1994, Oginc et al.; 5 356 490, 18. Oktober
1994, Dolan et al.; 5 342 556, 30. August 1994, Dolan; 5 318 640,
7. Juni 1994, Ishii et al., 5 298 092, 29. März 1994, Schriever; 5 281 282,
25. Januar 1994, Dolan et al.; 5 268 042, 7. Dezember 1993, Carlson;
5 261 973, 16. November 1993, Sienkowski et al.; 5 242 714, 7. September
1993, Steele et al.; 5 143 562, 1. September 1992, Boulos; 5 141
575, 25. August 1992, Yoshitake et al.; 5 125 989, 30. Juni 1992,
Hallman; 5 091 023, 25. Februar 1992, Saeki et al.; 5 089 064, 18.
Februar 1992, Reghi; 5 082 511, 21. Juni 1992, Farina et al.; 5
073 196, 17. Dezember 1991; 5 045 130, 3. September 1991, Gosset
et al.; 5 000 799, 19. März
1991, Miyawaki; 4 992 196, 13. Februar 1991, Hallman; 4 985 087,
15. Januar 1992, Mori et al.; 4 966 634, 30. Oktober 1990, Saeki
et al.; 4 961 794, 9. Oktober 1990, Miyamoto et al.; 4 956 027,
11. September 1990, Saeki et al.; 4 927 472, 22. Mai 1990, Matsushima
et al.; 4 880 476, 14. November 1989, Matsuda et al.; 4 874 480, 17.
Oktober 1989, Sonoda et al.; 4 865 653, 12. September 1989, Kramer;
4 849 031, 18. Juli 1989, Hauffe et al.; 4 846 897, 11. Juli 1989,
Nakagawa et al.; 4 812 175; 14. März 1989, Reghi; 4 801 337,
31. Januar 1989, Higgins; 4 756 805, 12. Juli 1988, Terada et al.;
4 749 418, 7. Juni 1988, Saeki et al.; 4 722 753, 2. Februar 1988,
Zurilla et al.; 4 717 431, 5. Januar 1988, Knaster et al.; 4 673
444, 16. Juni 1987, Saito et al.; 4 668 305, 26. Mai 1987, Dollman
et al.; 4 650 525, 17. März
1987, Yoshida et al.; 4 617 346, 3. März 1987, Prescott; 4 644 029,
17. Februar 1987, Cable et al.; 4 643 778, 17. Februar 1987, Donofrio
et al.; 4 637 840, 20. Januar 1987, Fujii et al.; 4 637 838, 20.
Januar 1987, Rausch et al.; 4 617 068, 14. Oktober 1986, King; 4
596 607, 24. Juni 1986, Huff et al.; 4 595 424, 17. Juni 1986, Hacias;
4 565 585, 21. Juni 1986, Matsuda; 4 559 087, 17. Dezember 1985,
Jörns et
al.; 4 509 992, 9. April 1985, Higgins; 4 498 935, 12. Februar 1985,
Kent et al.; 4 496 404, 29. Januar 1985, King; 4 486 241, 4. Dezember
1984, Donofrio; 4 475 957, 9. Oktober 1984, Sander; 4 433 015, 21.
Februar 1984, Lindert; 4 419 199, 6. Dezember 1983, Hauffe et al.;
4 419 147, 6. Dezember 1983, Murakami et al.; 4 416 705, 22. November
1983, Siemund et al.; 4 389 260, 21. Juni 1983, Hauffe et al.; 4
385 096, 24. Mai 1983, Wetzel; 4 281 203, 26. April 1983, Reinhold;
4 370 177, 25. Januar 1983, Frelin et al.; 4 341 558, 27. Juli 1982,
Yashiro et al.; 4 339 310, 13. Juli 1982, Oda et al.; 4 338 141,
6. Juli 1982, Senzaki et al.; 4 338 140, 6. Juli 1982, Reghi; 4
316 751, 23. Februar 1982, Prescott et al.; 4 313 769, 2. Februar
1982, Frelin et al.; 4 311 535, 19. Januar 1982, Yasuhara et al.;
4 306 917, 22. Dezember 1981, Oda et al.; 4 295 899, 20. Oktober
1981, Oppen; 4 292 096, 29. September 1981, Murakami et al.; 4 287
004, 1. September 1981, Murakami et al.; 4 278 477, 14. Juli 1981,
Reinhold; 4 273 592, 16. Juni 1981, Kelly; 4 264 378, 28. April
1981, Oppen et al.; 4 220 486, 2. September 1980, Matsushima et
al.; 4 191 596, 4. März
1980, Dollman et al.; 4 183 772, 15. Juni 1980, Davis; 4 174 980,
20. November 1979, Howell, Jr. et al.; 4 169 741, 2. Oktober 1979,
Lampatzer et al.; 4 163 679, 7. August 1979, Nagae et al.; 4 153
479, 8. Mai 1979, Ayano et al.; 4 149 909, 17. April 1979, Hamilton;
4 148 670, 10. April 1979, Kelly; 4 146 410, 27. März 1979,
Reinhold; 4 142 917, 6. März
1979, Yashiro et al.; 4 136 073, 25. Januar 1979, Mori et al.; 4
131 489, 26. Dezember 1978, Newhard, Jr.; 4 108 690, 22. August
1978, Heller; 4 101 339, 18. Juli 1978, Kaneko et al.; 4 063 968,
20. Dezember 1977, Matsushima et al.; 4 059 452, 22. November 1977,
Nishijima et al.; 4 054 466, 18. Oktober 1977, King et al.; 4 017
334, 12. April 1977, Matsushima et al.; 3 989 550, 2. November 1976,
Newhard; 3 964 936, 22. Juni 1976, Das; 3 912 458, 4. Oktober 1975,
Faigen; 3 879 237, 22. April 1975, Faigen; 3 876 435, 8. April 1975,
Dollman; 3 860 455, 14. Januar 1975, Hansen et al.; 3 850 700, 26.
November 1974, Heller; 3 839 099, 1. Oktober 1974, Jones; 3 819
424, 25. Juni 1974, Russell et al.; 3 819 422, 25. Juni 1974, Schneider;
3 819 385, 25. Juni 1974, Schumichen et al.; 3 759 549, 6. März 1974,
Matsushima et al.; 3 758 349, 11. September 1973, Engesser, 3 723 334,
27. März
1973, Maurer, 3 723 192, 27. März
1973, Obi et al.; 3 706 604, 19. Dezember 1972, Paxton; 3 697 332,
10. Oktober 1972, Kuehner; 3 671 332, 20. Juni 1972, Rausch et al.;
3 660 172, 2. Mai 1972, Otto; 3 645 797, 29. Februar 1972, Lorin;
3 632 447, 4. Januar 1972, Albrecht et al.; 3 625 777, 7. Dezember
1971, Okabe et al.; 3 620 777, 16. November 1971, Okabe et al.;
3 619 300, 9. November 1971, Heller et al.; 3 615 912, 26. Oktober
1971, Dittel et al.; 3 615 890, 26. Oktober 1971, Montella; 3 607
453, 21. September 1971, Engesser et al.; 3 573 997, 6. April 1971,
Paxton; 3 565 699, 23. Februar 1971, Paxton; 3 547 711, 15. Dezember
1970, Ashdown; 3 544 388, 1. Dezember 1970, Russell; 3 535 168,
20. Oktober 1970, Thompson; 3 533 859, 13. Oktober 1970, Engesser
et al.; 3 519 494, 7. Juli 1970, Engesser et al.; 3 516 875, 23.
Juni 1970, Rausch et al.; 3 515 600, 2. Juni 1970, Jones et al.;
3 505 129, 7. April 1970, Burstein et al.; 3 501 352, 17. März 1970,
Shah; 3 493 441, 3. Februar 1970, Rausch et al.; 3 493 440, 3. Februar
1970, Ashdown; 3 484 304, 16. Dezember 1969, Beach; 3 468 724, 23.
September 1969, Reinhold; 3 467 589, 16. September 1969, Rausch
et al.; 3 462 319, 19. August 1969, Campbell; 3 459 604, 5. August
1969, Freeman et al.; 3 454 483, 8. Juli 1969, Freeman; 3 450 578,
17. Juni 1969, Siemund et al.; 3 450 577, 17. Juni 1969, Beach;
3 449 229 und 3 449 222, 10. Juni 1969, Freeman et al.; 3 444 007,
13. Mai 1969, Maurer et al.; 3 425 947, 4. Februar 1969, Rausch
et al.; 3 404 046 und 3 404 044, 1. Oktober 1968, Russell et al.;
3 404 043, 1. Oktober 1968, Dell; 3 397 093, 13. August 1968, Oswald
et al.; 3 397 092, 13. August 1968, Cavanagh; 3 397 091 und 3 397 090,
13. August 1968, Russell et al.; 3 385 738, 28. Mai 1968, Russell;
3 380 858, 30. April 1968, Champaneria et al.; 3 377 212, 9. April
1968, Newhard; 3 347 713, 17. Oktober 1967, Lodeseen et al.; 3 338
755, 29. August 1967, Jenkins et al.; 3 307 980, 7. März 1967,
Freeman; 3 297 493, 10. Januar 1967, Blum et al.; 3 294 593, 27.
Dezember 1966, Wyszomirski et al.; 3 268 367, 23. August 1966, Nelson;
3 240 633, 18. März
1966, Gowman et al.; 3 222 226, 7. Dezember 1965, Maurer et al.;
3 218 200, 16. November 1965, Henricks; 3 210 219, 5. Oktober 1965,
Jenkins; 3 202 551, 24. August 1965, Gerischer et al.; 3 197 344,
27. Juli 1965, Paxton; 3 185 596, 25. Mai 1965, Schiffman; 3 161
549, 15. Dezember 1964, Kallenbach; 3 154 438, 27. Oktober 1964, Keller
et al.; 3 146 113, 25. August 1964, Lantoin; 3 130 086 und 3 130
085, 21. April 1964, Otto; 3 101 286, 20. August 1963, Reinhold;
3 090 710, 21. Mai 1963, Triggle et al.; 3 046 165, 24. Juli 1962,
Halversen et al.; 3 041 215, 26. Juni 1962, Jenkins et al., 3 007
817, 7. November 1961, Cavanagh et al.; 2 988 465, 13. Juni 1961,
Newhard et al;; 2 979 430, 11. April 1961, Keller et al.; 2 967
791, 10. Januar 1961, Halversen; 2 955 061, 4. Oktober 1960, Jenkins
et al.; 2 928 763, 15. März
1960, Russell et al.; 2 902 390, 1. September 1959, Bell; 2 892
884, 23. Juni 1959, Rausch et al.; 2 882 189, 14. April 1959, Russell
et al.; 2 868 682, 13. Januar 1959, Dell; 2 851 385, 9. September
1958, Spruance et al.; 2 840 498, 24. Juni 1958, Logue et al.; 2
835 617, 20. Mai 1958, Maurer; 2 832 707, 29. April 1958, Rossteutscher,
2 825 697, 4. März
1958, Carroll et al.; 2 819 193, 7. Januar 1958, Rausch; 2 813 814,
19. November 1957, Goodspeed et al.; 2 813 813, 19. November 1957,
Ley et al.; 2 813 812, 19. November 1957, Somers et al.; 2 809 138,
8. Oktober 1957, Wagner et al.; 2 805 969, 10. September 1957, Goodspeed
et al.; 2 800 421, 23. Juli 1957, Goodspeed et al.; 2 798 829, 9.
Juli 1957, Newhard et al.; 2 796 370, 18. Juni 1957, Ostrander et
al.; 2 769 737, 6. Novermber 1956, Russell; 2 702 768, 22. Februar
1955, Hyams; 2 692 840, 26. Oktober 1954, Bell; 2 665 231, 5. Januar
1954, Amundsen et al.; 2 609 308, 2. September 1952, Gibson; 2 591
479, 1. April 1952, Ward; 2 438 887, 30. März 1948, Spruance, Jr.; 2 298
280, 13. Oktober 1942, Clifford et al.; 2 210 850, 6. August 1940,
Curtin; 2 121 574, 21. Juni 1938, Romig; 2 120 212, 7. Juni 1938,
Curtin; 1 911 537, 30. Mai 1933, Tanner, 1 895 968, 31. Januar 1933, Curtin
et al.; 1 651 694, 6. Dezember 1927, Green et al.; 1 525 904, 10.
Februar 1925, Allen; 1 291 352, 14. Januar 1919, Allen; 1 287 605,
17. Dezember 1918, Allen; und 1 248 053, 27. November 1917, Allen.
-
Ein
Verfahren gemäß dieser
Erfindung wird besonders vorteilhaft auf die Ausbesserung einer
Fläche angewandt,
bei der die unbeschädigten
Teile durch eine Beschichtung geschützt sind, die aus der Gruppe
bestehend aus einer Phosphat-Umwandlungsbeschichtung, einer Chromat-Umwandlungsbeschichtung
und einer Umwandlungsbeschichtung, die durch das In-Kontakt-Bringen
einer hauptsächlich
aluminiumhaltigen oder hauptsächlich
zinkhaltigen Fläche
mit einer sauren Behandlungslösung,
die wenigstens eine der Verbindungen Fluorosilicat, Fluorotitanat
und Fluorozirconat umfasst, ausgewählt ist.
-
Darüber hinaus
können
natürlich
Metallflächen
mit jedem anderen Typ einer zuvor aufgetragenen Schutzbeschichtung
oder ohne eine zuvor vorsätzlich
aufgetragene Beschichtung bei einem erfindungsgemäßen Verfahren
beschichtet werden.
-
Die
Praxis dieser Erfindung kann unter Betrachtung der folgenden, nicht
einschränkenden
Arbeitsbeispiele weiter gewürdigt
werden.
-
GRUPPE 1 (nicht gemäß der vorliegenden
Erfindung)
-
Bei
dieser Gruppe wurde ein bevorzugter Typ einer Grundlösung zur
Herstellung einer Arbeitszusammensetzung zur Verwendung in einem
erfindungsgemäßen Verfahren
zuerst wie folgt hergestellt: 0,94 Teile perlenförmige Maisstärke wurden
zusammen mit 8,00 Teilen deionisierten (hiernach gewöhnlich als "DI" abgekürzt) Wassers
aufgeschlämmt.
In einem getrennten Behälter
wurden 300 Teile DI-Wasser, 8,56 Teile Chromsäure- (d.h. CrO3-)Kristalle und 1,00
Teil einer wässrigen,
75% H3PO4 enthaltenden
Lösung
miteinander vermischt. Die zuvor hergestellte Mischung mit aufgeschlämmter Stärke wurde
dann zur anderen Mischung gegeben, und die gesamte so gebildete
neue Mischung wurde unter Rühren
bis zur Siedetemperatur erwärmt, wobei
Wasser verdampfte, und 90 min lang sieden gelassen, um eine vollständige Reaktion
der Stärke
zu gewährleisten.
Eine spätere
Analyse zeigte, dass 5,2 Teile der ursprünglich zugegebenen 8,56 Teile
Chromsäure nach
dieser Reaktion (und jeder Reaktion, die mit anderen, später zur
Herstellung einer vollständigen
Arbeitszusammensetzung zur Verwendung gemäß dieser Erfindung zugegebenen
Bestandteilen erfolgt sein könnte) in sechswertiger
Form verblieben waren. Es wird angenommen, dass der Rest des anfänglich zugegebenen Chroms
zu Chrom(III)-Kationen reduziert wurde, die gelöst in Lösung verbleiben. (Es wird angenommen,
dass das einzige signifikante Produkt, das unter diesen Reaktionsbedingungen
von der Stärke
stammt, Kohlendioxid ist, das in die Atmosphäre austritt, wobei aber, wenn
irgendein nichtflüchtiges
Produkt gebildet wird und nach dem Sieden im Produkt verbleibt,
ein solcher Rückstand
aus der Stärke
die Verwendung des Produkts nicht beeinträchtigt und die Beschaffenheit
der Erfindung nicht wesentlich ändert).
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Die
Grundlösung,
die gemäß der Beschreibung
im unmittelbar vorhergehenden Absatz hergestellt wurde, wurde zur
Bildung von erfindungsgemäßen, als
Kandidaten dienenden Arbeitszusammensetzungen verwendet, indem einer
der in Tabelle 1 aufgeführten
Stoffe zu einem Anteil dieser mit DI-Wasser verdünnten und mit diesen Zusätzen versehenen
Grundlösung
so gegeben wurde, dass die "Teile" der von Stärke verschiedenen
Bestandteile und der Anteil der anfänglich zugegebenen, durch die
Reaktion mit Stärke
modifizierten Chromsäure,
die wie oben aufgeführt
zur Herstellung der Grundlösung
verwendet wurde, auf 1000 Gesamtteile der fertigen Arbeitszusammensetzung
vorhanden waren. (Es wird angenommen, dass alle Chromatome, die
in der ursprünglich
verwendeten Chromsäure
enthalten waren, in der Lösung
verbleiben, wobei diejenigen Atome, die nicht zu einer dreiwertigen
Lösung
reduziert wurden, als sechswertige Chromatome verbleiben, die als
unveränderte
Chromsäure
und/oder als Chromat und/oder als kondensierte Chromatanionen vorhanden
sein können.
Es wird angenommen, dass alle Formen des in diesen Lösungen vorhandenen
sechswertigen Chroms bei der Bildung einer Schutzbeschichtung bei
einem Verfahren gemäß dieser
Erfindung im Wesentlichen gleich wirksam sind.)
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Die
Oberflächen
von herkömmlichen
rechteckigen (7,6 × 25
cm) Blech-Prüfstücken der
Aluminiumtypen 7075, 6061 und/oder 2024-T3 wurden nach einer vorbereitenden
Reinigung und einer anderen Behandlung, wie nachfolgend aufgeführt ist,
erfindungsgemäß behandelt.
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Jedes
Blech wurde auf eine rutschfeste Fläche aus Kunststoffgewebe auf
absorbierenden Tüchern
angeordnet, und ein rechteckiges (5,1 × 7,6 cm), grünes, locker-elastisches,
vliesbeschichtetes, mit Wasser gesättigtes Schleifkissen Scotch-BriteTM 96 Very Fine wurde verwendet, um das Blech
in Längsrichtung
zu schleifen, wobei lange, gerade Hübe mit leichtem bis mäßigem Druck
angewandt wurden. Dann wurde das Kissen mit sauberem Leitungswasser
gespült
(und wassergesättigt
gelassen), und unter Verwendung derselben Seite des Kissens wurde
mit diesem mit ähnlichen
Hüben in
Querrichtung geschliffen. Das Kissen wurde nochmals gespült, und
mit derselben Seite des Kissens, aber mit dem frischen Ende wurde
das Blech mit vergleichbaren Hüben
nochmals in Längsrichtung
geschliffen. Das Blech wurde dann kurz mit Wasser gespült und anschließend mit
einem frischen Wischtuch aus absorbierendem Papier trockengewischt.
Das Blech wurde zur Seite gelegt, und das Kissen wurde gut ausgespült. (Die
andere Seite des Kissens wurde auf dieselbe Weise am nächsten Blech
verwendet, und dann wurde das Kissen entsorgt).
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Nachdem
zwei Bleche gereinigt und getrocknet worden waren, wurde eine erste
erfindungsgemäße Behandlung
aus einer im U.S.-Patent 5 702 759 beschriebenen Auftragvorrichtung
in Längsrichtung
auf eine gereinigte Blechfläche
aufgetragen, wobei gleichmäßige Striche
mit einer Überlappung
von 50% angewandt wurden. Ein mäßiger und
gleichmäßiger Druck
(nicht so hoch, dass das Ventil in der Auftragvorrichtung aktiviert
wurde) wurde angewandt, weil durch die Verwendung eines solch mäßigen und
gleichmäßigen Drucks die
Bildung einer gleichmäßigen Beschichtung
mit einer nur geringen Tendenz zur Entnetzung erleichtert wird. Während diese
Beschichtung trocknete, wurden zwei weitere Bleche gewöhnlich gemäß der Beschreibung
im unmittelbar vorangehenden Abschnitt gereinigt. Gewöhnlich waren
zu dem Zeitpunkt, an dem zwei weitere Bleche gereinigt worden waren,
die beschichteten Bleche soweit fertig, dass sie ihre zweite Beschichtung
erhalten konnten. Die zweite Beschichtung wurde in Querrichtung
aufgetragen, und dann erhielten die beiden frisch gereinigten Bleche
ihre erste Beschichtung.
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Die
behandelten Bleche wurden dann einem Salzsprühtest unterzogen und mittels
einer Sichtprüfung qualitativ
nur hinsichtlich Korrosionsbeständigkeit
bewertet. Gemäß dieser
Bewertung nahm die Korrosionsbeständigkeit in der Tabelle von
oben nach unten ab, wobei alle Bleche jedoch für viele Einsatzzwecke zufriedenstellend
wären.
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GRUPPE 2
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In
dieser Gruppe wurden die vielversprechenderen Additive von Gruppe
1 zusammen mit einem organischen Polymerharz und einigen Kombinationen
dieser Stoffe gründlicher
untersucht. Die Grundlösung
war dieselbe wie für
Gruppe 1, außer
der Zugabe des FLUORAD
TM FC 430 in einer
Menge, die 0,1 ppt der endgültigen
Arbeitszusammensetzung entsprach, und der zusätzliche Bestandteil oder die
zusätzlichen
Bestandteile sind in Tabelle 2 aufgeführt. In dieser Tabelle bedeutet
die Abkürzung "AC-73" RHOPLEX
TM AC-73, eine Acrylpolymer-Suspension,
die von Rohm & Haas
kommerziell vertrieben wird und für die der Lieferant aufführt, dass sie
46–47%
endgültige
Harzfeststoffe enthält. TABELLE
2
- * nicht gemäß der vorliegenden Erfindung
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Bei
den Testsubstraten handelte es sich um herkömmliche glatte Bleche einer
Aluminiumlegierung vom Typ 2024, die von Advanced Coating Technologies
("ACT") und der Aluminum
Company of America ("ALCOA") bezogen wurden,
oder um eine Aluminiumlegierung vom Typ 7075, die von ALCOA oder
von der Kaiser Aluminium Company ("Kaiser") bezogen wurden. Diese wurden auf dieselbe
Weise wie in Gruppe 1 hergestellt und behandelt, außer, dass
eine zweite erfindungsgemäße Behandlung
nur auf die Hälfte
eines jeden Substratblechs aufgetragen wurde, so dass die Auswirkungen
sowohl der einfachen als auch der doppelten Behandlung auf jedes
Blech bestimmt werden konnten. Die beschichteten Bleche wurden dann
504 h lang einem Salzsprühtest
gemäß dem Verfahren
B 117 der American Society for Testing and Materials mit der Ausnahme
unterzogen, dass die getesteten Bleche während der Einwirkung in einem
Winkel von 6° von
der Vertikalen gehalten wurden, wie dies in MIL-C-5541E beschrieben
ist. Die Ergebnisse sind in Tabelle 3 aufgeführt. TABELLE
3

- * nicht gemäß der vorliegenden Erfindung
-
Abkürzungen und andere Bemerkungen
zu Tabelle 3
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"D" bedeutet "Verfärbung", "SP" bedeutet "kleine Löcher", "P" bedeutet "Löcher", "Gut" bedeutet keine Löcher und
keine Verfärbung,
manchmal mit Ausnahme eines Bereichs innerhalb von 0,5 cm der freiliegenden Kante,
der gemäß der Testspezifikationen
zu ignorieren war.
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Die
Ergebnisse in Tabelle 3 lassen vermuten, dass gewöhnlich mehr
als 1 ppt Hexafluorozirconsäure erforderlich
ist, um eine hervorragende Korrosionsbeständigkeit in einer einzigen
Beschichtung zu erreichen, dass diese qualitativ höherwertigen
Ergebnisse aber sogar mit höheren
Konzentrationen an Hexafluorozirconsäure nicht konsistent erreicht
werden. (Für
diese Inkonsistenz gibt es wenigstens zwei offensichtliche Ursachen:
leichte Schwankungen der Substratzusammensetzung und unvermeidbare
Inkonsistenzen bei der von Hand erfolgenden Auftragung der verwendeten
Beschichtung. Andere unerkannte Gründe sind natürlich auch möglich).
Andererseits ergeben die meisten Zusammensetzungen bei zwei Beschichtungen
hervorragende Ergebnisse. Dies lässt
vermuten, dass bei Ausbesserungsverfahren, bei denen wahrscheinlich
wenigstens zwei Beschichtungen verwendet werden, um auf jeden Fall
eine gleichmäßige und
vollständige
Schutzbeschichtung zu gewährleisten,
eine Konzentration nahe 1,0 ppt wahrscheinlich am meisten bevorzugt
ist, weil sie wirtschaftlicher als eine höhere Konzentration ist und
gute Ergebnisse ergibt, wenn sie wenigstens zweimal verwendet wird.
Im Gegensatz dazu wären
zur Beschichtung von zuvor ungeschütztem Metall, wenn die Beschichtungsbedingungen
mit einer zuverlässigen
Steuerung eingerichtet werden können,
wie beispielsweise bei der herkömmlichen
kontinuierlichen Verarbeitung von Wicklungen und bei der Verwendung
eines konsistent geeigneten Substrats, höhere Konzentrationen an Hexafluorozirconsäure normalerweise
bevorzugt, weil Zusammensetzungen mit solchen höheren Konzentrationen in einem
einzigen Beschichtungsvorgang einen hervorragenden Korrosionsschutz
ergeben können.
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GRUPPE 3
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In
dieser Gruppe wurde die Lagerstabilität einiger als Kandidaten dienenden,
erfindungsgemäß zu verwendenden
Behandlungszusammensetzungen untersucht. Die Zusammensetzungen wurden
mit derselben Grundlösung
wie für
Gruppe 2 hergestellt, wobei die Konzentrationen an Fluorwasserstoffsäure und
Hexafluorozirconsäure
in Tabelle 4 aufgeführt
sind. Jede Zusammensetzung wurde bei 49 °C in einem geschlossenen Behälter angeordnet
und bei dieser Temperatur gehalten, indem dieser in einem thermostatisch
geregelten Ofen gestellt wurde. Jeder Behälter wurde täglich mindestens
30 Tage lang untersucht, sofern die Bildung eines festen Niederschlags
nicht schon früher
beobachtet wurde. Wenn ein Niederschlag beobachtet wurde, wurde
der Test der Lagerbeständigkeit
beendet. Die Ergebnisse sind in Tabelle 4 aufgeführt.
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Die
Ergebnisse in Tabelle 4 deuten darauf hin, dass wenigstens 0,50
ppt HF zur Stabilisierung einer wenigstens 5,0 ppt H2ZrF6 enthaltenden Zusammensetzung gegenüber der
Bildung eines Niederschlags während
der Aufbewahrung unter praktischen Einsatzbedingungen erforderlich
sind.