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Geb iet der
Erfindung
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Diese
Erfindung betrifft ein verbessertes Epoxidationsverfahren, bei dem
eine titanhaltige Katalysatorzusammensetzung verwendet wird. Die
Katalysatorzusammensetzung wird durch Flüssigphasenimprägnierung
eines siliciumhaltigen Feststoffs mit einem Titanhalogenid wie Titantetrachlorid
in einem Kohlenwasserstofflösungsmittel
und anschließendes
Calcinieren hergestellt. Bei Bedarf wird der Katalysator auch mit
Wasser und/oder einem Silylierungsmittel umgesetzt. Die Katalysatorleistung
wird dadurch verbessert, dass man die Calcinierung bei hoher Temperatur
(vorzugsweise mindestens 700°C)
im Wesentlichen ohne Sauerstoff durchführt.
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Hintergrund
der Erfindung
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Es
sind bereits viele verschiedene Verfahren zur Herstellung von Epoxiden
entwickelt worden. Ein solches Verfahren beinhaltet die Epoxidation
eines Olefins in einer Flüssigphasenreaktion
unter Verwendung eines organischen Hydroperoxids als Oxidationsmittel
und bestimmter solubilisierter Metallverbindungen als Katalysator.
Frühere
Studien auf diesem Gebiet kamen zu dem Schluss, dass optimale Epoxidationsgeschwindigkeiten
und Selektivitäten
für Epoxid
im Allgemeinen dadurch erzielt werden, dass man in einem organischen Reaktionsmedium
lösliche
Metallkatalysatoren verwendet.
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Ein
klarer Nachteil eines Epoxidationsverfahrens, bei dem eine lösliche Metallverbindung
als Katalysator verwendet wird, ist die schwierige Rückgewinnung
des Katalysators zur Wiederverwendung in späteren Durchläufen. Wenn
die anderen Komponenten eines Epoxidationsreaktionsgemischs (typischerweise
Epoxid, nicht umgesetztes Olefin, Lösungsmittel, nicht umgesetztes
Hydroperoxid und der vom umgesetzten Hydroperoxid abgeleitete Alkohol)
relativ flüchtig
sind, können
diese Komponenten durch Destillation vom löslichen, nicht flüchtigen
Katalysator getrennt und der Katalysator in Form eines Bodenstroms
zurückgewonnen
werden. Ein Problem dieses Verfahrens besteht jedoch darin, dass
der Bodenstrom dazu neigen kann, bestimmte schwere Substanzen wie
Säuren
und Polymere zu akkumulieren, was sich bei der Wiederverwendung
des Stroms nachteilig auf die Epoxidselektivität oder Olefinumwandlung auswirken
kann. Der Katalysator kann auch dazu neigen, aus der Lösung auszufallen,
wenn der Bodenstrom übermäßig konzentriert
wird. Daher kann es erforderlich sein, einen relativ umfangreichen
Bodenstrom zurückzuführen, was
die Produktivität
des Epoxidationsverfahrens beeinträchtigen kann. Daher wäre es besonders
wünschenswert,
einen unlöslichen (heterogenen)
Epoxidationskatalysator zu entwickeln, der über hohe Aktivität und Selektivität verfügt und durch
Filtration oder ähnliche
Trenntechniken ohne weiteres aus einem Epoxidationsgemisch zurückgewonnen
bzw. in Form eines Festbetts und dergleichen verwendet werden kann.
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US-A-4,367,342
offenbart ein Olefinepoxidationsverfahren, bei dem ein Olefin in
Gegenwart eines unlöslichen
Katalysators aus einer anorganischen Sauerstoffverbindung von Titan
mit einem organischen Hydroperoxid in Kontakt gebracht wird. Solche
Katalysatoren sind in GB-1 332 527 und US-A-4,021 454, 3,829,392 und
3,923,843 näher
beschrieben. Leider haben nach den in diesen Veröffentlichungen beschriebenen
Verfahren hergestellte Katalysatoren keine optimale Aktivität und Selektivität. Auch
das Inkorporieren relativ hoher Titanmengen in Katalysatoren dieses
Typs, um die Katalysatoraktivität
zu verbessern, war nicht einfach.
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Folglich
wäre es
höchst
erwünscht,
alternative Verfahren zur Synthese heterogener titanhaltiger Katalysatoren
zu entwickeln, die die Mängel
der Verfahren des Standes der Technik nicht aufweisen, sondern verlässlich und
praktisch Materialien mit höherer
Aktivität
und Selektivität
in Olefinepoxidationsreaktoren zur Verfügung stellen.
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GB-1
332 527 lehrt ein Verfahren zur Herstellung eines verbesserten Siliciumdioxid-Titandioxid-Katalysators,
das durch Imprägnieren
eines anorganischen siliciumhaltigen Feststoffs mit einer im Wesentlichen nichtwässrigen
Lösung
einer Titanverbindung in einem mit Sauerstoff substituierten Kohlenwasserstofflösungsmittel,
das Entfernen des Lösungsmittels
aus dem imprägnierten
siliciumhaltigen Feststoff und das anschließende Calcinieren des imprägnierten
siliciumhaltigen Feststoffs gekennzeichnet ist. Für diesen
Zweck geeignete Lösungsmittel
sind auf oxa- und/oder oxo-substituierte Kohlenwasserstoffe beschränkt, die
bei Umgebungsbedingungen flüssig
sind und im Allgemeinen 1 bis 12 Kohlenstoffatome umfassen. Solche
Lösungsmittel
schließen
Alkohole, Ketone, Ether und Ester ein. Laut diesem Patent liegt
der Grund, warum Siliciumdioxid-Titandioxid-Katalysa toren, die durch
ein Verfahren erzeugt werden, bei dem ein mit Sauerstoff substituiertes
Kohlenwasserstoff-Imprägnierungslösungsmittel
verwendet wird, im Vergleich zu ähnlichen,
durch andere Verfahren hergestellten Katalysatoren über verbesserte
Eigenschaften verfügen,
darin, dass ein solcher Katalysator einen gleichmäßigeren
Gehalt an Titandioxid hat, das nicht agglomeriert ist.
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Eine
später
eingereichte Patentanmeldung (
EP
0 345 856 ) offenbart die Herstellung von Epoxidationskatalysatoren,
die angeblich aktiver sind als die durch bisher bekannte Verfahren
erhaltenen analogen Katalysatoren.
EP
0 345 856 lehrt die Imprägnierung von Siliciumdioxid
mit einem gasförmigen
Strom aus Titantetrachlorid mit anschließender Calcinierung, Hydrolyse
und ggfs. Silylierung. In einem Vergleichsbeispiel erwies sich ein
Katalysator, der durch Imprägnierung
von Siliciumdioxid mit einer Lösung
von Tetraisopropylorthotitanat im Komplex mit Acetylaceton in Isopropanol
als Lösungsmittel
hergestellt wurde, als um das 4,5-Fache weniger aktiv als der Katalysator,
der durch Dampfphasenimprägnierung
mit Titantetrachlorid hergestellt wurde. Dieser Offenbarung ist
zu entnehmen, dass es nicht möglich
ist, eine ähnliche
katalytische Aktivität
zu erreichen und dabei eine hohe Epoxidselektivität aufrechtzuerhalten,
wenn man eine Flüssigphase
anstelle eines Dampfphasenimprägnierungsverfahrens
verwendet.
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EP-0
734 764 lehrt eine Verbesserung des in GB 1 323 527 offenbarten
Flüssigphasenimprägnierungsverfahrens,
bei der der Katalysator nach dem Imprägnieren von Siliciumdioxid
mit einer Lösung
einer Titanverbindung in einem sauerstoffhaltigen organischen Lösungsmittel
und Entfernen des Imprägnierungslösungsmittels
mit einem Waschlösungsmittel
gewaschen und dann calciniert wird. Vorzugsweise ist das Waschlösungsmittel
ein Alkohol. Es wird gelehrt, dass die Wäsche vor dem Calcinieren notwendig
ist, um einen Katalysator zu erhalten, der sowohl über ausgezeichnete
Aktivität
als auch Selektivität
verfügt,
obwohl eine Prüfung
der in
EP 0 734 764 enthaltenen
Beispiele zeigt, dass man mit diesem Verfahren tatsächlich nur
eine sehr bescheidene Verbesserung der Katalysatorleistung erzielt.
Ein weiterer praktischer Nachteil dieses Verfahrens liegt darin,
dass große
Mengen an Lösungsmittelabfall
erzeugt werden, die entweder entsorgt oder gereinigt und zurückgeführt werden
müssen.
Eine solche Entsorgung oder Reinigung wird die Herstellungskosten
des Katalysators wesentlich erhöhen.
Noch ein Nachteil besteht darin, dass es schwierig ist, große Mengen
Titan zu inkorporieren, da beim Waschen erhebliche Mengen an Titan
entfernt werden. Dieser Effekt ist noch stärker ausgeprägt, wenn
man bezogen auf das Siliciumdioxid große Mengen des Titanreagenz
verwendet. Darüber hinaus
ermöglicht
dieses Verfahren keine genaue Steuerung des endgültigen Titangehalts des Katalysators.
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Wir
haben jetzt ein effektives, praktisches Verfahren zur Herstellung
von Katalysatorzusammensetzungen mit einer Epoxidationsaktivität und -selektivität gefunden,
die denen der durch die in
EP
0 345 856 gelehrten Techniken erhaltenen Katalysatoren
zumindest vergleichbar sind.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die
Erfindung stellt ein Olefinepoxidationsverfahren zur Verfügung, wobei
die darin verwendete Katalysatorzusammensetzung durch ein Verfahren
mit folgenden Schritten erhalten wird:
- (a)
Imprägnieren
eines organischen siliciumhaltigen Feststoffs mit einer Lösung eines
Titanhalogenids in einem nicht oxidierten Kohlenwasserstofflösungsmittel,
um einen imprägnierten
siliciumhaltigen Feststoff herzustellen;
- (b) Calcinieren des imprägnierten
siliciumhaltigen Feststoffs
wobei das Verfahren durch die
wesentliche Ausschließung
von Wasser, bis zumindest Schritt (a) vollendet ist, gekennzeichnet
ist.
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Gegebenenfalls
umfasst das Verfahren zur Herstellung des Katalysators die zusätzlichen
Schritte des Erwärmens
des Katalysators in Gegenwart von Wasser (das gleichzeitig wie das
Calcinieren erfolgen kann) und/oder der Behandlung des Katalysators
mit einem Silylierungsmittel. Die Epoxidationsaktivität des Katalysators
kann signifikant verbessert werden, wenn man den Calcinierungsschritt
bei relativ hoher Temperatur (z.B. 500 bis 1000°C) im Wesentlichen ohne Sauerstoff
durchführt.
Die schädlichen
Effekte der Anwesenheit von Sauerstoff während des Calcinierens können jedoch
dadurch aufgefangen werden, dass man ein reduzierendes Gas wie Kohlenmonoxid
in die Calcinierungsatmosphäre
einleitet.
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Detaillierte
Beschreibung der Erfindung
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Das
erfindungsgemäße Epoxidationsverfahren
verwendet einen titanhaltigen heterogenen Katalysator, der durch
ein spezielles Verfahren hergestellt wird. Wie sich unerwartet herausgestellt
hat, kann man mit diesem Verfahren Materialien erzeugen, die im
Vergleich zu Materialien, die durch andere Imprägnierungsverfahren in der Flüssigphase
hergestellt wurden, bessere Epoxidationsergebnisse erzielen. Das
Herstellungsverfahren des Katalysators ist durch Imprägnieren
eines anorganischen siliciumhaltigen Feststoffs mit einer Titanhalogenidlösung in
einem nicht oxidierten Kohlenwasserstofflösungsmittel gekennzeichnet.
Für diesen
Zweck geeignete Lösungsmittel
sind diejenigen Kohlenwasserstoffe, die keine Sauerstoffatome enthalten,
bei Umgebungstemperaturen flüssig
sind und das Titanhalogenid solubilisieren können. Allgemein gesprochen
ist es wünschenswert,
Kohlenwasserstofflösungsmittel
zu wählen,
mit denen Titanhalogenidkonzentrationen von mindestens 0,5 Gew.-%
bei 25°C
erzielt werden können.
Das Kohlenwasserstofflösungsmittel
sollte vorzugsweise relativ flüchtig
sein, damit es nach dem Imprägnieren
ohne weiteres aus dem anorganischen siliciumhaltigen Feststoff entfernt
werden kann. Es können
daher Lösungsmittel
mit normalen Siedepunkten von 25 bis 150°C mit gutem Ergebnis verwendet
werden. Besonders bevorzugte Klassen von Kohlenwasserstoffen umfassen
unter anderem aliphatische C5-C12-Kohlenwasserstoffe
(geradkettig, verzweigt oder cyclisch), aromatische C6-C12-Kohlenwasserstoffe
(darunter mit Alkyl substituierte aromatische Kohlenwasserstoffe),
halogenierte aliphatische C1-C10-Kohlenwasserstoffe
und halogenierte aromatische C6-C10-Kohlenwasserstoffe. Am meisten bevorzugt
enthält
das Lösungsmittel
keine anderen Elemente als Kohlenstoff, Wasserstoff und (ggfs.)
Halogen. Wenn Halogen im Lösungsmittel
ist, handelt es sich vorzugsweise um Chlorid.
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Auf
Wunsch können
auch Gemische von nicht oxidierten Kohlenwasserstoffen verwendet
werden. Vorzugsweise ist das zu Imprägnierungszwecken verwendete
Lösungsmittel
im Wesentlichen frei von Wasser (d.h. wasserfrei). Es können zwar
auch sauerstoffhaltige Kohlenwasserstoffe wie Alkohole, Ether, Ester,
Ketone und dergleichen in Beimischung mit dem notwendigen, nicht
oxidierten Kohlenwasserstoff vorliegen, doch in einer wünschenswerten
Ausführungsform
der Erfindung ist während
des Imprägnierens
nur nicht oxidierter Kohlenwasserstoff vorhanden. Beispiele für geeignete
Kohlenwasserstofflösungsmittel
umfassen n-Pentan, n-Hexan,
n-Heptan, n-Octan, n-Nonan, n-Decan, Neohexan, Cyclohexan, Cyclopentan,
2-Methylbutan, Methylpentane, Methylcyclohexan, Dimethylpentane,
Methylhexane, Dimethylhexane, Methylheptane, Trimethylpentane, Benzol,
Toluol, Xylole, Cumol, Ethylbenzol, t-Butylbenzol, Methylenchlorid,
Chloroform, Kohlenstofftetrachlorid, Ethylchlorid, Dichlorethane,
Tetrachlorethane, Chlorbenzol, Dichlorbenzole, Trichlorbenzole,
Benzylchlorid, Chlortoluole und dergleichen sowie deren Isomere.
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Im
Gegensatz zu dem in Beispiel 1 von US-A-4,021,454 beschriebenen
Verfahren, bei dem Wasser zu einem Gemisch aus Titantetrachlorid
und Siliciumdioxid in n-Heptan gegeben wird, ist das erfindungsgemäße Verfahren
in bevorzugten Ausführungsformen
dadurch gekennzeichnet, dass Wasser im Wesentlichen ausgeschlossen
wird, jedenfalls zumindest, bis die Imprägnierung abgeschlossen ist
(d.h. nach der Entfernung des Imprägnierungslösungsmittels), und vorzugsweise
bis nach dem Calcinieren. Im Sinne dieser Erfindung bedeutet "im Wesentlichen ausgeschlossen", dass Wasser nicht
absichtlich zugesetzt oder eingeleitet wird oder, falls doch, vor
der Einleitung von Titanhalogenid entfernt wird (weil dieses dazu
neigt, mit Wasser zu reagieren und die erwünschte Interaktion des Titanhalogenids
mit der Oberfläche
des anorganischen siliciumhaltigen Feststoffs stört). Die Verwendung von Reagenzien
und Ausgangsmaterialien, die Wasser in den Spurenmengen enthalten,
welche normalerweise und meistens in solchen im Handel verkauften
Substanzen vorhanden sind, liegt im Rahmen der Erfindung. Vorzugsweise
sind im nicht oxidierten Kohlenwasserstoff weniger als 500 ppm Wasser
(stärker
bevorzugt weniger als 100 ppm Wasser) vorhanden. Wie nachstehend
im Einzelnen beschrieben, ist es besonders wünschenswert, den anorganischen
siliciumhaltigen Feststoff vor der Verwendung zu trocknen.
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Geeignete
Titanhalogenide umfassen Titanverbindungen mit mindestens einem
Halogensubstituenten, vorzugsweise Chlorid, der am Titanatom befestigt
ist. Obwohl das für
die Verwendung am meisten bevorzugte Titanhalogenid Titantetrachlorid
ist, umfassen Beispiele anderer im Imprägnierungsschritt brauchbarer Titanhalogenide
Titantetrafluorid, Titantetrabromid, Titantetraiodid, Titantrichlorid
sowie die gemischten Halogenide von Ti(III) oder Ti(IV). Neben dem
Halogenid können
auch andere Substituenten wie Alkoxid oder Aminogruppen vorhanden
sein. Vorzugsweise sind jedoch alle am Titan hängenden Substituenten Halogenid.
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Die
Konzentration des Titanhalogenids im Kohlenwasserstofflösungsmittel
ist zwar nicht kritisch, doch liegt sie typischerweise im Bereich
von 0,01 bis 1,0 Mol/1. Die Konzentration des Titanhalogenids im
Kohlenwasserstofflösungsmittel
und die Menge der verwendeten Lösung
wird vorzugsweise so eingestellt, dass im fertigen Katalysator ein
Titangehalt von 0,01 bis 10 Gew.-% (berechnet als Ti bezogen auf
das Gesamtgewicht des Katalysators) zur Verfügung gestellt wird. Der optimale
Titangehalt wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Im allgemeinen
gilt: Je größer die
Oberfläche
des anorganischen siliciumhaltigen Feststoffs, desto größer die
Titanmenge, die ohne Verlust an Aktivität (gemessen bei einer konstanten
Ti-Menge unter Epoxidationsbedingungen) oder Selektivität in den
Katalysator eingebaut werden kann. Wenn die Oberfläche des
anorganischen siliciumhaltigen Feststoffs z.B. im Bereich von 250
bis 350 m²/g
liegt, sollte der Titangehalt des Katalysators 1 bis 5 Gew.-% betragen.
Um den erwünschten
Titangehalt und die erwünschte
Aktivität
zu erzielen, kann man auch mehrfach imprägnieren, und zwar mit oder
ohne Trocknen und/oder Calcinieren dazwischen.
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Für die Zwecke
der Erfindung geeignete anorganische siliciumhaltige Feststoffe
sind feste Materialien, die einen größeren Teil Siliciumdioxid enthalten.
Amorphe (d.h. nicht kristalline) Siliciumoxide werden besonders
bevorzugt. Im Allgemeinen sind geeignete anorganische siliciumhaltige
Feststoffe außerdem
dadurch gekennzeichnet, dass sie im Verhältnis zu ihrer Masse eine relativ
große
Oberfläche
haben. Der hier und normalerweise auch in der Technik verwendete
Begriff, um das Verhältnis
der Oberfläche
zur Masse auszudrücken, ist "spezifische Oberfläche". Numerisch wird
die spezifische Oberfläche
in Quadratmeter pro Gramm (m²/g) ausgedrückt. Im
Allgemeinen hat der anorganische siliciumhaltige Feststoff eine
spezifische Oberfläche
von mindestens 1 m²/g;
vorzugsweise beträgt
die durchschnittliche spezifische Oberfläche 25 bis 1.200 m²/g.
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Geeignete
anorganische siliciumhaltige Feststoffe umfassen synthetische poröse Siliciumdioxide
aus Teilchen von amorphem Siliciumoxid, die Flocken gebildet haben
oder miteinander verbunden sind, so dass sie relativ dichte, eng
gepackte Massen bilden. Beispiele für solche Materialien sind Siliciumoxidgel
und ausgefälltes
Siliciumoxid. Diese Siliciumoxidprodukte sind porös, d.h.
sie haben zahlreiche Poren, Hohlräume oder Zwischenräume in ihren
Strukturen.
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Andere
geeignete anorganische siliciumhaltige Feststoffe umfassen synthetische
Siliciumoxidpulver aus Teilchen von amorphem Siliciumoxid, die Flocken
in of fen gepackten, leicht zerfallbaren und lose verbundenen Aggregaten
gebildet haben. Beispielhafte Siliciumoxidpulver umfassen pyrogenen
Quarzstaub, der durch die Verbrennung von Wasserstoff und Sauerstoff
mit Siliciumtetrachlorid oder -tetrafluorid hergestellt wurde.
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Synthetische
anorganische Oxidmaterialien, die einen größeren Siliciumoxidanteil enthalten,
umfassen eine weitere Klasse anorganischer siliciumhaltiger Feststoffe.
Solche Materialien sind als feuerfeste Oxide bekannt und umfassen
Siliciumdioxid-Aluminiumoxid, Siliciumdioxid-Magnesiumoxid, Siliciumdioxid-Zirconiumdioxid,
Siliciumdioxid-Aluminiumoxid-Bor und Siliciumdioxid-Aluminiumoxid-Magnesiumoxid.
Molekularsiebe, vor allem großporige
oder mesoporige Molekularsiebe wie MCM-41, MCM-48 und M41S können ebenfalls als
anorganischer siliciumhaltiger Feststoff verwendet werden.
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Besonders
bevorzugte synthetische anorganische siliciumhaltige Feststoffe
sind solche, die im Wesentlichen aus reinem Siliciumdioxid bestehen,
z.B. Materialien aus mindestens 99 % Siliciumoxid.
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Siliciumhaltige
anorganische Feststoffe sind in der Technik bekannt und wurden bereits
in der Vergangenheit zur Herstellung titanhaltiger heterogener Katalysatoren
verwendet, wie z.B. in US-4,367,342, 4,021,454, 3,829,392 und 3,923,843,
EP-A-O 129 814, 0 345 856 und 0 734 764, der Japanischen Anmeldung Kokai
Nr. 77-07 98 (Chem. Abstracts 98: 135000s), der PCT-Anmeldung Nr.
WO 74/23834, der deutschen Patentschrift Nr. 3 205 648 sowie von
Castillo et al. in J. Catalysis 161, S. 524 bis 529 (1996) beschrieben,
deren Lehren hiermit in ihrer Gesamtheit in diese Anmeldung einbezogen
werden. Alle in diesen Dokumenten beschriebenen siliciumhaltigen
anorganischen Feststoffe eignen sich auch zur Verwendung in der
hier beanspruchten Erfindung.
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Es
ist besonders wünschenswert,
den anorganischen siliciumhaltigen Feststoff vor dem Imprägnieren zu
trocknen. Dieses Trocknen kann z.B. dadurch erfolgen, dass man den
anorganischen siliciumhaltigen Feststoff mehrere Stunden bei einer
Temperatur von 100 bis 700°C,
vorzugsweise mindestens 200°C
erwärmt.
Im Allgemeinen ist nicht notwendig, Temperaturen von mehr als 700°C einzusetzen,
um einen ausreichenden Trockenheitsgrad zu erreichen. Ein Vakuum
oder ein fließender
Strom aus trockenem Gas wie Stickstoff kann dazu verwendet werden,
den Trocknungsprozess zu beschleunigen.
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Es
können
alle herkömmlichen
Methoden verwendet werden, mit denen ein poröser Feststoff mit einem löslichen
Imprägniermittel
imprägniert
werden kann. Beispielsweise kann das Titanhalogenid im Kohlenwasserstofflösungsmittel
gelöst
und dann zu den anorganischen siliciumhaltigen Feststoffen gegeben
oder auf andere Weise damit kombiniert werden. Die anorganischen
siliciumhaltigen Feststoffe könnten
auch der Kohlenwasserstofflösung
des Titanhalogenids zugesetzt werden.
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Techniken
mit "einsetzender
Nässe", bei denen eine
minimale Menge an Lösungsmittel
verwendet wird, um die Bildung einer Aufschlämmung zu vermeiden, sind ebenfalls
geeignet. Das resultierende Gemisch kann ggfs. unter Rühren oder
mit einer anderen Mischtechnik gealtert werden, ehe man es weiterverarbeitet. Im
allgemeinen sollte die Imprägnierlösung so
lange mit den anorganischen siliciumhaltigen Feststoffen in Kontakt
gebracht werden, dass die Lösung
das verfügbare
Porenvolumen der Feststoffe ganz durchdringt. Das zum Imprägnieren
verwendete Kohlenwasserstofflösungsmittel
kann anschließend
durch Trocknen bei einer mäßig erhöhten Temperatur
(z.B. 50 bis 200°C)
und/oder verringertem Druck (z.B. 1 mm Hg bis 100 mm Hg) entfernt
werden, ehe calciniert wird. Die Bedingungen im Schritt zur Entfernung
des Lösungsmittels
werden vorzugsweise so gewählt,
dass mindestens 80 % und vorzugsweise mindestens 90 % des zum Imprägnieren verwendeten
Lösungsmittels
vor dem Calcinieren entfernt werden. Dem Trocknungsschritt kann
ein Dekantieren, Filtrieren oder Zentrifugieren vorangehen, um alle überschüssige Imprägnierungslösung zu
entfernen. Das Waschen des imprägnierten
siliciumhaltigen Feststoffs ist nicht erforderlich. So ist eine
wünschenswerte Ausführungsform
dieser Erfindung durch das Fehlen eines solchen Waschschritts gekennzeichnet.
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Die
imprägnierten
siliciumhaltigen Feststoffe werden durch Brennen bei erhöhter Temperatur
calciniert. Das Calcinieren kann in Gegenwart von Sauerstoff (z.B.
aus der Luft) oder – vorzugsweise – einem
Inertgas, das im Wesentlichen frei von Sauerstoff ist, wie z.B.
Stickstoff, Argon, Neon, Helium und dergleichen oder ein Gemisch
dieser Gase, erfolgen. Der Einsatz einer im Wesentlichen sauerstofffreien
Atmosphäre
während
des Calcinierens ergibt im Allgemeinen einen viel aktiveren Katalysator
als bei Einsatz einer sauerstoffhaltigen Atmosphäre wie Luft. In einer Ausführungsform
der Erfindung erfolgt das Calcinieren zuerst in einer im Wesentlichen
sauerstofffreien Atmosphäre,
in die später
Sauerstoff eingeleitet wird. Vorzugsweise enthält die Calcinierungsatmosphäre weniger
als 10.000 ppm-Mol
Sauerstoff. Stärker
bevorzugt sind in der Calcinierungsatmosphäre weniger als 2000 ppm-Mol
Sauerstoff vorhanden. Idealerweise beträgt die Sauerstoffkonzentration
während
des Calcinierens weniger als 500 ppm. Es wird jedoch anerkannt,
dass es in industriellen Verfahren im großen Maßstab schwierig ist, einen
im Wesentlichen sauerstofffreien Zustand zu erreichen. Überraschend
hat sich herausgestellt, das Katalysatoren mit einer Epoxidationsaktivität, die der
von praktisch ohne Sauerstoff calcinierten Katalysatoren vergleichbar
ist, hergestellt werden können,
selbst wenn etwas Sauerstoff (z.B. bis zu 25.000 ppm-Mol) vorhanden
ist, solange auch reduzierendes Gas vorhanden ist. Kohlenmonoxid
ist ein besonders effektives reduzierendes Gas für diesen Zweck. Die Verwendung
von Wasserstoff als Reduktionsgas ist im Allgemeinen nicht erwünscht, da
die damit erhaltenen Katalysatoren eine geringere Aktivität aufweisen
(möglicherweise,
weil sich unter den Calcinierungsbedingungen Wasser bildet). Die optimale
Menge des Reduktionsgases schwankt natürlich in Abhängigkeit
von verschiedenen Faktoren wie der Sauerstoffkonzentration in der
Calcinierungsatmosphäre
und der Art des Reduktionsgases, doch Reduktionsgasmengen von 0,1
bis 10 Mol-% in der Calcinierungsatmosphäre sind typischerweise ausreichend.
In einer Ausführungsform
der Erfindung wird das Calcinieren in einer Atmosphäre durchgeführt, die
aus Sauerstoff, einem Reduktionsgas (vorzugsweise Kohlemonoxid)
und ggfs. einem oder mehreren Inertgasen (z.B. Stickstoff, Helium,
Argon, Kohlendioxid) besteht.
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Der
Katalysator kann während
des Calcinierens in einem Festbett gehalten werden, wobei ein Gasstrom
durch das Katalysatorbett geleitet wird. Um die Epoxidationsaktivität des Katalysators
zu verbessern, ist es wichtig, dass das Calcinieren bei einer Temperatur
von mindestens 500°C
durchgeführt
wird. Stärker
bevorzugt beträgt
die Calcinierungstemperatur mindestens 700°C, aber nicht mehr als 1000°C. Typischerweise reichen
Calcinierungszeiten von etwa 0,1 bis 24 Stunden aus.
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Der
Katalysator kann nach dem und/oder während des Calcinierungsvorgangs
mit Wasser umgesetzt werden. Eine solche Reaktion kann beispielsweise
durch In-Kontakt-bringen
des Katalysators mit Wasserdampf bei erhöhter Temperatur (vorzugsweise
einer Temperatur von mehr als 100°C,
stärker
bevorzugt einer Temperatur im Bereich von 150 bis 650°C) über etwa
0,1 bis 6 Stunden bewirkt werden. Die Reaktion mit Wasser ist erwünscht, um
die Menge an rückständigem Halogenid
im Katalysator, das aus dem Titanhalogenidreagenz stammt, zu verringern
und die Hydroxydichte des Katalysators zu erhöhen.
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Der
Katalysator kann auch bei erhöhter
Temperatur mit einem organischen Silylierungsmittel behandelt werden.
Die Epoxidselektivität
wird durch die Silylierung im Allgemeinen besser. Vorzugsweise wird
die Silylierung nach dem Calcinieren, besonders bevorzugt nach sowohl
dem Calcinieren als auch der Reaktion mit Wasser durchgeführt. Geeignete
Silylierungsverfahren, die für
die Erfindung angepasst werden können, sind
in US-A-3,829,392 und 3,923,843 (die hiermit in ihrer Gesamtheit
in diese Anmeldung einbezogen werden) beschrieben. Geeignete Silylierungsmittel
umfassen Organosilane, Organosilylamine und Organosilazane.
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Organosilane,
die einen bis drei organische Substituenten enthalten, können verwendet
werden, darunter z.B. Chlortrimethylsilan, Dichlordimethylsilan,
Nitrotrimethylsilan, Chlortriethylsilan, Chlordimethylphenylsilan
und dergleichen. Bevorzugte Organohalogensilan-Silylierungsmittel
umfassen tetrasubstituierte Silane mit 1 bis 3 aus Chlor, Brom und
Iod ausgewählten
Halogensubstituenten, wobei die übrigen
Substituenten Methyl, Ethyl oder eine Kombination davon sind. Organodisilazane
werden durch die Formel
dargestellt, in der die R-Gruppen unabhängig voneinander
Hydrocarbylgruppen (vorzugsweise C
1-C
4-Alkyl) oder Wasserstoff sind. Besonders
bevorzugt für
die Verwendung sind die mit Hexaalkyl substituierten Disilazane
wie z.B. Hexamethyldisilazan.
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Die
Behandlung mit dem Silylierungsmittel kann entweder in der Flüssigphase
(d.h. wenn das Silylierungsmittel als Flüssigkeit, und zwar entweder
allein oder als Lösung
in einem geeigneten Lösungsmittel
wie Kohlenwasserstoff, auf den Katalysator aufgebracht wird) oder
in der Dampfphase (d.h. wenn das Silylierungsmittel in Form eines
Gases mit dem Katalysator in Kontakt gebracht wird) erfolgen. Die
Behandlungstemperaturen liegen bevorzugt im Bereich von 80 bis 450°C, wobei
etwas höhere
Temperaturen (z.B. 300 bis 425°C) im
Allgemeinen bevorzugt werden, wenn das Silylierungsmittel ein Organohalogensilan
ist, und bei Organosilazanen etwas niedrigere Temperaturen (z.B.
80 bis 300°C)
bevorzugt werden. Die Silylierung kann diskontinuierlich, halbkontinuierlich
oder kontinuierlich erfolgen.
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Die
Zeitdauer, in der das Silylierungsmittel mit der Oberfläche des
Katalysators reagieren muss, hängt teilweise
von der Temperatur und dem verwendeten Mittel ab. Niedrigere Temperaturen
erfordern im Allgemeinen längere
Reaktionszeiten. Meisten reichen 0,1 bis 48 Stunden aus.
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Die
Menge des verwendeten Silylierungsmittels kann in einem weiten Rahmen
schwanken. Geeignete Mengen des Silylierungsmittels können im
Bereich von etwa 1 Gew. % (bezogen auf das Gewicht der gesamten
Katalysatorzusammensetzung) bis etwa 75 Gew.-% liegen, wobei typischerweise
Mengen von 2 bis 50 Gew.-% bevorzugt werden. Das Silylierungsmittel
kann entweder in einer einzigen Behandlung oder einer Reihe von
Behandlungen auf den Katalysator aufgebracht werden.
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Die
durch dieses Verfahren erhaltene Katalysatorzusammensetzung hat
im Allgemeine eine Zusammensetzung mit etwa 0,1 bis 10 Gew.-% (vorzugsweise
1 bis 5 Gew.-%) Titan (typischerweise in Form von Titanoxid, vorzugsweise
in einem hohen positiven Oxidationszustand), wobei der Rest in bevorzugten
Ausführungsformen
der Erfindung überwiegend
oder ausschließlich
aus Siliciumdioxid besteht. Wenn der Katalysator silyliert wurde,
enthält
er typischerweise auch 1 bis 4 Gew.-% Kohlenstoff in Form organischer
Silylgruppen. Relativ kleine Mengen Halogenid (z.B. bis zu etwa
5000 ppm) können
ebenfalls im Katalysator vorhanden sein. Ein erwünschtes Merkmal dieser Erfindung
besteht darin, dass sie hoch aktive und selektive Katalysatorzusammensetzungen
erzeugen kann, die relativ große
Mengen Titan (z.B. 1 Gew.-% oder mehr) enthalten. Angesichts der
Lehre des Standes der Technik, nach der sauerstoffhaltige Lösungsmittel
verwendet werden müssen,
um die Titanagglomeration zu minimieren und die Katalysatoreffizienz
zu maximieren, war dieser Vorteil völlig unerwartet. Der Katalysator
hat typischerweise einen porösen
Charakter und eine relativ große
Oberfläche
und kann dadurch gekennzeichnet werden, dass er eine anorganische
Sauerstoffverbindung von Silicium in chemischer Kombination mit
einer anorganischen Sauerstoffverbindung von Titan (z.B. ein Oxid
oder Hydroxid) umfasst.
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Katalysatorzusammensetzungen
können
bei Bedarf nicht störende
oder den Katalysator beschleunigende Substanzen enthalten, vor allem
solche, die gegenüber
den Epoxidationsreaktanten und -produkten inert sind. Die Katalysatoren
können
kleinere Mengen an Beschleunigern enthalten, z.B. Alkalimetalle
(wie Natrium oder Kalium) oder Erdalkalimetalle (wie Barium, Calcium,
Magnesium) als Oxide oder Hydroxide. Typischerweise sind Mengen
an Alkalimetall und/oder Erdalkalimetall vom 0,01 bis 5 Gew.-% bezogen
auf das Gesamtgewicht der Katalysatorzusammensetzung geeignet.
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Die
Katalysatorzusammensetzungen können
in jeder passenden physikalischen Form verwendet werden, z.B. als
Pulver, Flocken, Granulat, Kügelchen
oder Pellets. Der anorganische siliciumhaltige Feststoff kann vor
dem Imprägnieren
oder Calcinieren in einer solchen Form vorliegen oder – alternativ – nach dem
Imprägnieren
und/oder Calcinieren aus einer Form in eine andere physikalische
Form umgewandelt werden. Dazu bedient man sich herkömmlicher
Techniken wie Extrusion, Pelletisierung, Mahlen und dergleichen.
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Als
olefinische Reaktanten kann man im erfindungsgemäßen Epoxidierungsverfahren
alle Kohlenwasserstoffe verwenden, die mindestens eine olefinische
Kohlenstoff-Kohlenstoff-Doppelbindung und im allgemeinen 2 bis 60
Kohlenstoffatome, vorzugsweise 3 bis 10 Kohlenstoffatome aufweisen.
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Besonders
bevorzugte olefinische Reaktanten sind die acyclischen Alkene mit
3 bis 10 Kohlenstoffatomen wie Propylen, Buten, Penten, Hexen, Hepten,
Octen, Nonen, Decen und deren Isomere. Ebenfalls bevorzugt werden
olefinisch ungesättigte
Verbindungen, die mit einer Hydroxyl- oder Halogengruppe wie Allylchlorid
oder Allylalkohol substituiert sind. Bevorzugte organische Hydroperoxide
sind Kohlenwasserstoffhydroperoxide mit 3 bis 20 Kohlenstoffatomen.
Besonders bevorzugt werden sekundäre und tertiäre Hydroperoxide mit
3 bis 15 Kohlenstoffatomen, insbesondere sekundäre Alkylhydroperoxide, in denen
sich die Hydroperoxygruppe auf einem Kohlenstoffatom befindet, das
direkt am aromatischen Ring hängt,
z.B. Ethylbenzolhydroperoxid. Weitere beispielhafte organische Hydroperoxide,
die sich für
die Verwendung eignen, umfassen t-Butylhydroperoxid, t-Amylhydroperoxid,
Cyclohexylhydroperoxid und Cumolhydroperoxid.
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In
einem solchen Epoxidationsverfahren ist das Hydroperoxidmolverhältnis nicht
besonders kritisch, doch bevorzugt wird ein Molverhältnis von
1 : 1 bis 20 : 1 verwendet.
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Die
Epoxidationsreaktion wird in der Flüssigphase in Lösungsmitteln
oder Verdünnern
durchgeführt, die
bei der Reaktionstemperatur und dem Reaktionsdruck flüssig und
gegenüber
den Reaktanten bzw. den daraus hergestellten Produkten im Wesentlichen
inen sind. Bei der industriellen Anwendung ist es im Allgemeinen
am wirtschaftlichsten, als Lösungsmittel
den Kohlenwasserstoff zu verwenden, der zur Herstellung des organischen
Hydroperoxidreaktanten eingesetzt wurde. Wenn beispielweise Ethylbenzolhydroperoxid
verwendet wird, wird die Verwendung von Ethylbenzol als Epoxidationslösungsmittel
bevorzugt. Die Reaktion wird bei mäßigen Temperaturen und Drücken durchgeführt. Typischerweise
liegt das organische Hydroperoxid in Konzentrationen von etwa 1
bis 50 Gew.-% des Epoxidationsgemischs (einschließlich Olefin)
vor. Geeignete Reaktionstemperaturen schwanken zwischen 0 und 200°C, betragen
aber vorzugsweise 25 bis 150°C.
Die Reaktion wird vorzugsweise auf dem oder oberhalb des atmosphärischen
Drucks durchgeführt.
Der genaue Druck ist nicht kritisch. Das Reaktionsgemisch kann beispielsweise
im Wesentlichen in einer nichtgasförmigen Phase oder als Zweiphasensystem
(Gas und Flüssigkeit)
gehalten werden. Die Katalysatorzusammensetzung ist natürlich vom
Charakter her heterogen und liegt daher während des erfindungsgemäßen Epoxidationsverfahrens
als feste Phase vor. Typische Drücke
liegen zwischen 1 atm und 100 atm.
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Die
Epoxidation kann unter Einsatz aller herkömmlichen Reaktorkonfigurationen
durchgeführt
werden, die in der Technik zur Umsetzung von Olefin und organischem
Hydroperoxid in Gegenwart eines unlöslichen Katalysators bekannt
sind. Es können
sowohl kontinuierliche als auch diskontinuierliche Verfahren eingesetzt werden.
Beispielsweise kann man den Katalysator in Form eines Festbetts
oder einer Aufschlämmung
verwenden, wobei Vorkehrungen zur Entfernung der als Ergebnis der
exothermen Epoxidationsreaktion entstandenen Wärme getroffen werden müssen. Ein
katalytischer Festbettreaktor, der für das erfindungsgemäße Verfahren geeignet
ist, ist in
EP 0 323 663 beschrieben.
Wenn die Epoxidation bis zum gewünschten
Ausmaß fortgeschritten
ist, werden das Produktgemisch getrennt und die Produkte (Epoxid
und der aus dem organischen Hydroperoxid abgeleitete Alkohol) durch
herkömmliche
Verfahren wie fraktionierende Destillation, selektive Extraktion,
Filtration und dergleichen zurückgewonnen.
Das Reakti onslösungsmittel,
die Katalysatorzusammensetzung und das gesamte nicht umgesetzte
Olefin oder organische Hydroperoxid werden zur weiteren Verwendung
zurückgeführt.
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Beispiele
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Beispiel 1-A
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Dieses
Beispiel zeigt die Herstellung eines erfindungsgemäßen Katalysators.
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Eine
getrocknete Probe von Grace V-432 Siliciumdioxid (30 g) mit einer
Oberfläche
von 320 m²/g
und einem Porenvolumen von 1,1 ml/g wurde in einen 500 ml 3-Hals-Rundbodenkolben
eingebracht, der mit einem Kondensator, einem Einlass für Inertgas
und einem Gaswäscher,
der eine wässrige
Natriumcarbonatlösung enthielt,
ausgerüstet
war. Eine Lösung,
die 51 g Heptan und 2,1 ml (3,6 g, 0,019 Mol) Titantetrachlorid
enthielt, wurde dann unter einer trockenen Inertgasatmosphäre in den
Kolben eingebracht. Das resultierende Gemisch wurde zwei Stunden
unter Verwendung eines Ölbads
bis zum Rückfluss
erwärmt.
Dann erhöhte
man die Temperatur des Ölbades
auf 150°C
und trieb das Lösungsmittel
ab, indem man ein Inertgas durch den Kolben leitete. Anschließend erhöhte man
die Temperatur des Ölbads
auf 200°C
und hielt sie zwei Stunden auf diesem Wert.
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Die
resultierenden Feststoffe wurden in einen Quarzreaktor eingebracht
und unter einem Luftstrom auf 800°C
erwärmt.
Die während
der Temperaturerhöhung
erzeugte Salzsäure
wurde unter Verwendung der wässrigen
Natriumcarbonatlösung
ausgewaschen. Anschließend
wurde das Produkt in Gegenwart des Luftstroms zwei Stunden bei 800°C calciniert.
Der Quarzreaktor wurde auf 400°C
abgekühlt
und sein Inhalt bei dieser Temperatur unter Verwendung eines Inertgases
als Träger
mit Dampf behandelt. Insgesamt wurden 4,5 g (0,25 Mol) Wasser durch
das Katalysatorbett geleitet. Nach dem Abkühlen des Quarzreaktors auf
200°C wurde
der Katalysator mit einem fließenden
Inertgasstrom behandelt, der Hexamethyldisilazan in Dampfform enthielt. Insgesamt
wurden 3,0 g Hexamethyldisilazan durch den Katalysator geleitet.
Anschließend
wurde der Reaktor unter dem Inertgasstrom auf Umgebungstemperatur
gekühlt,
um die endgültige
Katalysatorzusammensetzung zu ergeben.
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Beispiel 1-B
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Das
Verfahren von Beispiel 1-A wurde wiederholt mit dem Unterschied,
dass die Dampfbehandlung bei 500°C
unter Verwendung von Luft als Trägergas
durchgeführt
wurde.
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Beispiel 1-C
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Das
Verfahren von Beispiel 1-A wurde wiederholt mit dem Unterschied,
dass die Dampfbehandlung bei 600°C
unter Verwendung von Luft als Trägergas
durchgeführt
wurde.
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Beispiel 1-D
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Das
Verfahren von Beispiel 1-A wurde wiederholt mit dem Unterschied,
dass der Katalysator bei 600°C calciniert
wurde.
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Beispiel 1-E
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Das
Verfahren von Beispiel 1-A wurde wiederholt mit dem Unterschied,
dass der Katalysator bei 700°C calciniert
wurde.
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Beispiel 1-F
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Das
Verfahren von Beispiel 1-A wurde wiederholt mit dem Unterschied,
dass der Katalysator bei 900°C calciniert
wurde.
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Beispiel 1-G
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Das
Verfahren von Beispiel 1-A wurde wiederholt mit dem Unterschied,
dass die Dampfbehandlung weggelassen wurde.
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Beispiel 1-H
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Das
Verfahren von Beispiel 1-A wurde wiederholt mit dem Unterschied,
dass der Silylierungsschritt weggelassen wurde.
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Beispiel 1-I (Vergleichsbeispiel)
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Das
Verfahren von Beispiel 1-A wurde wiederholt mit dem Unterschied,
dass anstelle von Heptan wasserfreies Isopropanol als Lösungsmittel
für die
Imprägnierung
verwendet wurde.
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Vergleichsbeispiel 2
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Dieses
Beispiel zeigt zu Vergleichszwecken die Herstellung eines Katalysators
unter Verwendung eines Alkohols als Imprägnierungslösungsmittel und eines Titanalkoxids
als Titanquelle.
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Eine
Lösung,
die 137 g Isopropanol und 13,8 g Titandüsopropoxidbis(acetylacetonat)
enthält,
wird hergestellt.
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Die
Lösung
wird in einem Rundbodenkolben zu getrocknetem Siliciumdioxid gegeben
und gründlich vermischt.
(Die relativen Mengen werden variiert, um die Katalysatoren 2-A
und 2-B herzustellen, die, wie in Tabelle 1 zu sehen, einen unterschiedlichen
Titangehalt haben.). Anschließend
wird das Lösungsmittel
mit einem Rotationsverdampfer mit einer Bedtemperatur von 85°C entfernt.
Nach dem Trocknen wird das Material bei 800°C (Rampengeschwindigkeit 5°C/min) sechs
Stunden an der Luft calciniert.
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Ein
Teil des calcinierten Produkts (78 g) wird in einen röhrenförmigen Glasreaktor
(1,25 Inches Außendurchmesser,
30 Inches Länge)
eingebracht, der mit einem Temperaturmessstutzen, einem 500 ml 3-Hals-Rundbodenkolben,
einem Heizmantel, einem Inengaseinlass und einem wasserhaltigen
Gaswäscher ausgerüstet ist.
Der Reaktor wird unter Verwendung eines 3-Zonen-Ofens unter einem
Stickstoffstrom (300 bis 600 cc/min) erwärmt. Die Energiezufuhr wird
so eingestellt, dass die Temperatur in jeder der drei Zonen zwischen
190 und 200°C
liegt. Hexamethyldisilazan (5,7 g) wird dem Kolben zugesetzt und
dieser dann unter Verwendung des Heizmantels bis zum Rückfluss
erwärmt.
Dämpfe
des Hexamethyldisilazans werden dann unter Verwendung eines Inertgases
durch das Katalysatorbett geleitet. Nach einer Stunde ist das gesamte
Hexamethylsilazan verbraucht. Die Betttemperatur wird auf 190 bis
200°C gehalten,
während
noch fünf
Stunden lang ein Strom aus Inertgas durch das Reaktorbett geleitet
wird. Dann wird der Apparat unter einem Inertgasstrom auf Umgebungstemperatur
gekühlt.
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Beispiel 3
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Um
die Leistung der in Beispiel 1 und Vergleichsbeispiel 2 hergestellten
Katalysatoren zu bewerten, wurden diskontinuierliche Epoxidationen
von 1-Octen unter Verwendung von Ethylbenzolhydroperoxid durchgeführt. Dazu
verwendete man folgendes Verfahren: Ein Gemisch, das 17,0 g 1-Octen,
10 g einer Lösung
von Ethylbenzolhydroperoxid in Ethylbenzol (erhalten durch Oxidation
von Ethylbenzol mit Luft) und 1,0 g Nonan (interner Standard) enthält, wird
in einen 4-Hals-Rundbodenkolben
eingebracht, der mit einem Kondensator, einem Thermopaar, einem
Rührstab
und einer Öffnung
zur Entnahme von Proben ausgerüstet
ist. Der Katalysator (0,5 g) wird nach dem Erwärmen des Gemischs auf 80°C zugesetzt.
Das Gemisch wird 30 Minuten auf 80°C gehalten.
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Die
Ergebnisse der diskontinuierlichen Epoxidation unter Verwendung
der wie vorstehend beschrieben hergestellten Katalysatoren sind
in Tabelle 1 zusammengefasst. Die Umwandlung und Selektivität werden auf
der Grundlage der Analyse der Beschickung und des Reaktionsprodukts
durch Gaschromatographie berechnet. Diese Ergebnisse zeigen, dass
Katalysatoren, die durch Flüssigphasenimprägnierung
von Siliciumdioxid mit einer Lösung
von Titantetrachlorid in einem Kohlenwasserstoff hergestellt wurden,
bei ähnlicher
Titanbeladung sowohl über
höhere
Aktivität
als auch höhere
Selektivität
verfügen
als Katalysatoren, die durch Flüssigphasenimprägnierung
von Siliciumdioxid mit einer Lösung
von Titanalkoxid in einem Alkohol hergestellt wurden.
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Beispiel 4-A
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Eine
getrocknete Probe von Siliciumdioxid (30 g) wurde in einen 500 ml
3-Hals-Rundbodenkolben
eingebracht, der mit einem Kondensator, einem Inertgaseinlass und
einem Natriumcarbonatlösung
enthaltenden Gaswäscher
ausgerüstet
war. Dann wurde dem Kolben unter einer trockenen Inertgasatmosphäre eine
Lösung
zugesetzt, die 51 g Heptan und 2,1 ml (3,6 g, 0,019 Mol) TiCl4 enthielt. Nach gründlichem Mischen des Kolbeninhalts
unter einer trockenen Inertgasatmosphäre wurde die Temperatur des Ölbads auf
150°C erhöht und das
Lösungsmittel
dadurch abgetrieben, dass man Inertgas durch das System strömen ließ. Dann
wurde die Temperatur des Ölbads
weiter auf 200°C
erhöht
und 2 Stunden auf diesem Wert gehalten. Das getrocknete imprägnierte
Siliciumdioxid wurde dann in einen Quarzreaktor eingebracht und
mit einem durch den Reaktor geleiteten Luftstrom auf 850°C erwärmt. Die
während
der Temperaturerhöhung
erzeugte Salzsäure
wurde mit der Natriumcarbonatlösung
ausgewaschen. Nachdem man bei 850°C
noch eine halbe Stunde erwärmt
hatte, wurde der Reaktor auf 400°C
gekühlt
und der Katalysator unter Verwendung eines Inertgases als Träger mit Wasserdampf
behandelt. Insgesamt wurden 4,5 g (0,25 Mol) Wasser durch das Katalysatorbett
geleitet. Anschließend
wurde der Reaktor auf 200°C
gekühlt
und der Katalysator anschließend
mit einem Inertgasstrom behandelt, der Hexamethyldisilazan (HMDS)
in Dampfform enthielt. Insgesamt wurden 3,0 g HMDS durch das Katalysatorbett
geleitet. Anschließend
wurde der Reaktor unter einem Inertgasstrom abgekühlt.
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Beispiel 4-B
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Beispiel
4-A wurde wiederholt mit dem Unterschied, dass das Calcinieren bei
850°C 30
Minuten unter Verwendung eines Heliumstroms durchgeführt wurde.
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Beispiel 4-C
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Beispiel
4-A wurde wiederholt mit dem Unterschied, dass das Calcinieren unter
Verwendung eines Heliumstroms durchgeführt wurde und die Temperatur
während
des Calcinierens während
eines Zeitraums von 1,5 Stunden auf 900°C erhöht und dann auf 600°C gesenkt
wurde.
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Beispiel 4-D
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Beispiel
4-A wurde wiederholt mit dem Unterschied, dass das Hexan als Imprägnierungslösungsmittel verwendet
wurde.
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Beispiel 5
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Die
katalytische Leistung der in den Beispielen 4-A bis 4-D hergestellten
Materialien wurde verglichen. Dazu verwendete man das gleiche Verfahren
einer diskontinuierlichen Epoxidation wie in Beispiel 3 beschreiben.
Die in der folgenden Tabelle 2 zusammengefassten Ergebnisse bestätigen, dass
die Aktivität
signifikant besser wird, wenn unter einer Inertgasatmosphäre (Beispiele
4-B bis 4-D) anstelle einer sauerstoffhaltigen Atmosphäre (Beispiel
4-A) calciniert wird. Es ist keine nachteilige Auswirkung auf die
Epoxidselektivität
zu beobachten.
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Beispiel 6
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Die
Leistung des Katalysators 4-A wurde in einer Propylenepoxidationsreaktion
im Festbett getestet. Der Reaktor wurde mit 25 g Katalysator beschickt.
Dann wurde mit einer Raumgeschwindigkeit der Flüssigkeit von 8 h–1 und
einem Druck von 885 psig ein Reaktionsgemisch aus 12 Mol Propylen
pro Mol Ethylbenzolhydroperoxid in Ethylbenzol eingespeist. Die
Konzentration von Ethylbenzolhydroperoxid in Ethylbenzol betrug
35 Gew.-%. Nach 266 Stunden betrug die durchschnittliche Betttemperatur
78°C, und
die Ethylbenzolhydroperoxid-Umwandlung
und Propylenoxidselektivität
betrugen 98 bzw. 99 %.
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Beispiel 7
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Die
Leistung des Katalysators 4-C wurde unter den gleichen Bedingungen
getestet wie in Beispiel 6. Nach 261 Stunden betrug die durchschnittliche
Betttemperatur 73°C
und die Ethylbenzolhydroperoxid-Umwandlung und die Propylenoxidselektivität 99 bzw.
98 %.
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Beispiel 8-A
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Eine
getrocknete Probe von Siliciumdioxid (103 g) wurde in einen 500
ml 3-Hals-Rundbodenkolben eingebracht,
der mit einem Inertgaseinlass, einem Gasauslass und einem wässrige Natriumhydroxidlösung enthaltenden
Gaswäscher
ausgerüstet
war. Eine Lösung,
die 143 g n-Heptan (99+ %, <50
ppm Wasser) und 7,4 ml Titan(IV)-tetrachlorid (12,8 g, 0,067 Mol)
enthielt, wurde dem Kolben unter einer trockenen Inertgasatmosphäre zugesetzt.
Das Gemisch wurde durch Verwirbelung gründlich gemischt. Das Lösungsmittel
wurde unter Verwendung eines Rotationsverdampfers bei 80°C und 5 bis
10 mBar Druck entfernt.
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Ein
Teil des auf diese Weise erhaltenen imprägnierten Siliciumdioxids wurde
in einen röhrenförmigen Quarzreaktor
(1 Inch Außendurchmesser,
16 Inches lang) eingebracht, der mit einem Temperaturmessstutzen, einem
500 ml 3-Hals-Rundbodenkolben, einem Heizmantel, einem Inertgaseinlass
und einem (wässriges
Natriumhydroxid enthaltenden) Gaswäscher ausgerüstet war.
Das Bett aus imprägnierten
Siliciumdioxid wurde unter einem trockenen Stickstoffstrom (99,999
% Reinheit; 400 cc/min) erwärmt.
Nachdem die Betttemperatur 30 Minuten auf 850°C gewesen war, wurde die Energiezufuhr
zum Ofen abgeschaltet und das Katalysatorbett auf 400°C abgekühlt.
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Anschließend wurde
Wasser (5,0 g) in den 3-Hals-Rundbodenkolben gegeben und dessen
Inhalt mit einem Heizmantel bis zum Rückfluss erwärmt, während man den N2-Strom
auf 400 cc/min hielt. Das Wasser wurde über einen Zeitraum von 30 Minuten
durch das Katalysatorbett destilliert, wobei man zum Erwärmen des
Rundbodenkolbens eine Wärmepistole
verwendete, um sicherzustellen, dass das gesamte rückständige Wasser
aus dem Kolben und durch das Reaktorbett getrieben worden war. Nachdem
man das Bett weitere zwei Stunden auf 400°C gehalten hatte, ließ man den
Röhrenreaktor
auf Raumtemperatur abkühlen.
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Der
dadurch erhaltene, mit Wasserdampf behandelte Katalysator (35 g)
wurde zusammen mit 70 g Heptan (<50
ppm Wasser) und 4,4 g Hexamethylsilazan in einen 500 ml 3-Hals-Rundbodenkolben
eingebracht. Der Kolben wurde mit einem Kondensator, einem Thermometer
und einem Gaseinlass ausgerüstet. Anschließend wurde
er unter Verwendung eines 115°C Ölbads unter
einer inerten Atmosphäre
bis zum Rückfluss
(98°C) erwärmt und
4 Stunden am Rückfluss
gehalten. Nach dem Abkühlen
unter einer inerten Gasatmosphäre
wurde die Katalysatorzusammensetzung durch Filtration gesammelt,
mit 100 ml Heptan gewaschen und dann unter einem Inertgasstrom bei
180 bis 200°C
zwei Stunden getrocknet.
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Beispiel 8-B
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Mit
dem gleichen Verfahren wie in Beispiel 8-A wurde eine Katalysatorzusammensetzung
hergestellt mit dem Unterschied, dass die Calcinierungs- und Dampfbehandlungsschritte
nicht unter einem Stickstoffstrom, sondern unter einem Luftstrom
durchgeführt
wurden.
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Beispiel 8-C
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Mit
dem gleichen Verfahren wie in Beispiel 8-A wurde eine Katalysatorzusammensetzung
hergestellt mit dem Unterschied, dass die Calcinierungs- und Dampfbehandlungsschritte
unter Verwendung von Stickstoff, der 2000 ppm-Mol Sauerstoff enthielt,
durchgeführt
wurden.
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Beispiel 8-D
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Mit
dem gleichen Verfahren wie in Beispiel 8-A wurde eine Katalysatorzusammensetzung
hergestellt mit dem Unterschied, dass die Calcinierungs- und Dampfbehandlungsschritte
unter Verwendung von Stickstoff, der 4 Mol-% Kohlendioxid enthielt,
durchgeführt
wurden.
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Beispiel 8-E
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Mit
dem gleichen Verfahren wie in Beispiel 8-A wurde eine Katalysatorzusammensetzung
hergestellt mit dem Unterschied, dass die Calcinierungs- und Dampfbehandlungsschritte
unter Verwendung von Stickstoff, der 6000 ppm-Mol Sauerstoff und
4 Mol-% Kohlenmonoxid enthielt, durchgeführt wurden.
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Beispiel 8-F
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Mit
dem gleichen Verfahren wie in Beispiel 8-A wurde eine Katalysatorzusammensetzung
hergestellt mit dem Unterschied, dass die Calcinierungs- und Dampfbehandlungsschritte
unter Verwendung von Stickstoff, der 1 Mol-% Wasserstoff enthielt,
durchgeführt
wurden.
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Beispiel 8-G
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Mit
dem gleichen Verfahren wie in Beispiel 8-A wurde eine Katalysatorzusammensetzung
hergestellt mit dem Unterschied, dass die Calcinierungs- und Dampfbehandlungsschritte
unter Verwendung von Stickstoff, der 4 Mol-% Wasserstoff und 0,5
Mol % Sauerstoff enthielt, durchgeführt wurden.
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Beispiel 8-H
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Mit
dem gleichen Verfahren wie in Beispiel 8-A wurde eine Katalysatorzusammensetzung
hergestellt mit dem Unterschied, dass die Calcinierung bei 500°C 30 Minuten
lang durchgeführt
wurde.
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Beispiel 8-I
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Mit
dem gleichen Verfahren wie in Beispiel 8-A wurde eine Katalysatorzusammensetzung
hergestellt mit dem Unterschied, dass die Calcinierung bei 400°C 30 Minuten
lang durchgeführt
wurde.
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Beispiel 8-J
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Mit
dem gleichen Verfahren wie in Beispiel 8-A wurde eine Katalysatorzusammensetzung
hergestellt mit dem Unterschied, dass die Calcinierung bei 300°C 30 Minuten
lang durchgeführt
wurde.
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Beispiel 9
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Die
in den Beispielen 8-A bis 8-J hergestellten Katalysatorzusammensetzungen
wurden in einer diskontinuierlichen Epoxidation von 1-Octen mit
folgendem Verfahren getestet. Man stellt durch Mischen von 170 g
1-Octen, 100 g Ethylbenzolhydroperoxidlösung in Ethylbenzol (hergestellt
durch Oxidation von Ethylbenzol) und 10 g Nonan (interner Standard)
eine Beschickungslösung
her. Ein 100 ml 3-Hals-Rundbodenkolben,
der mit einem Kondensator, einem Thermopaar, einem Rührstab und
einer Öffnung
zur Entnahme von Proben ausgerüstet
ist, wird unter einer Inertatmosphäre in ein Ölbad von 60°C getaucht und dann mit 28 g
der vorstehenden Beschickungslösung
beschickt. Die Beschickungslösung
im Kolben wird auf 58 bis 59°C
erwärmt,
während
mit dem Rührstab
mit einer Geschwindigkeit von 700 U/min gerührt wird. Dann werden 0,5 g
der Katalysatorzusammensetzung, die getestet werden soll, in den
Kolben eingebracht. Die Temperatur des Reaktionsgemischs wird in
den ersten zehn Minuten in Intervallen von einer Minute und dann
in Intervallen von 5 Minuten gemessen. Im Allgemeinen schwankt die
Temperatur des Reaktionsgemischs zwischen 60 und 63°C. Eine 3 ml-Probe
des Reaktionsgemischs wird 30 Minuten nach Zugabe der Katalysatorzusammensetzung
entnommen. Sowohl die Beschickungslösung als auch die Produktproben
werden durch Gaschromatographie analysiert, um die Konzentrationen
von Hydroperoxid und Epoxyoctan zu bestimmen. Dann werden die Um- wandlung und die
Epoxidselektivität
bezogen auf das verbrauchte Hydroperoxid berechnet.
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Die
erhaltenen Epoxidationsergebnisse sind in Tabelle 3 aufgeführt. Wie
sich zeigt, wirkte sich die Zusammensetzung der Atmosphäre, unter
der calciniert wurde, signifikant auf die Katalysatoraktivität aus. Selbst die
geringe Menge Sauerstoff die während
des Calcinierens in Beispiel. 8 vorhanden ist, führt zur Produktion eines weniger
aktiven Katalysators (Vergleiche Durchlauf 9-C mit Durchlauf 9-A).
Jedoch kann die nachteilige Auswirkung geringer Mengen an Sauerstoff
vermieden werden, wenn während
des Calcinierens auch ein reduzierendes Gas wie Kohlenmonoxid vorhanden
ist (siehe Durchlauf 9-E). Auch die Calcinierungstemperatur erwies
sich als wichtiger Faktor, der die Aktivität des Katalysators beeinflusste.
Wenn diese Temperatur von 850 auf 500°C gesenkt wurde, sank die Umwandlung
von Ethylbenzolhydroperoxid um mehr als die Hälfte (vergleiche Durchlauf
9-A und 9-H). Weitere Verluste der Katalysatoraktivität wurden
beobachtet, wenn die Calcinierungstemperatur unter 500°C sank.
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