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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Träger für hämostatische Klammern.
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Eine hämostatische Klammer ist eine kleine Klammer, die allgemein aus Metall besteht,
und die näherungsweise die Form eines "U" aufweist, und die dafür bestimmt ist,
während eines chirurgischen Eingriffs über einem Blutgefäß angeordnet und zugeklemmt
zu werden, um das Blutgefäß zu verschließen.
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Die Klammern werden den Benutzern auf einem Träger zugeführt, der üblicherweise als
Klemmhalter oder Halteleiste bezeichnet wird, und der eine bestimmte Anzahl von
nebeneinander angeordneten Klammern, beispielsweise zehn, aufweist.
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Während seines Eingriffs nimmt der Chirurg nacheinander, je nach seinem Bedarf, die
Klammern mit Hilfe einer Spezialzange ab, welche ihm nach dem Abnehmen auch dazu
dient, die Klammer über dem Blutgefäß anzuordnen und sie zusammenzudrücken, um
dieses letztere zuzuklemmen und zu verschließen.
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Die Klammerträger umfassen gewöhnlich eine bestimmte Anzahl von quer bezüglich der
Längsrichtung der Halteleiste angeordneten Aufnahmen, in denen die Klammern in
umgedrehter Position (umgedrehtes "U") gelagert sind.
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Vorrichtungen dieser Art sind beispielsweise in den Schriften US-A-3 326 216 und 4 696
396 beschrieben.
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Bei diesen bekannten Vorrichtungen geschieht das Halten der Klammer durch Reibung,
wobei die Schenkel des "U" im Verschlusssinn derart vorgespannt sind, dass sie die
Wand der Halteleiste mit einer gewissen Reibung einspannen.
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Diese Halteweise ist ziemlich unzuverlässig und das Abnehmen der Klammern mittels
der Zange ist nicht immer einfach, so dass der Klammerträger dazu neigt, sich mit der
Abnahmezange anzuheben.
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Daher ist es oft notwendig, sich beider Hände zu bedienen was für den Chirurgen nicht
praktisch ist.
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Aus der WO-91/04925 ist außerdem ein Klammerträger der erwähnten Art bekannt, bei
welchem das Halten der Klammern mit Hilfe von elastischen Laschen mit Einkerbungen
geschieht, welche mit den Seitenschenkeln der umgedrehten Klammer
zusammenwirken.
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Auch wenn diese Vorrichtung ermöglicht, den soeben dargelegten Nachteil zu beheben,
stellt sich dennoch das Problem des gegenseitigen Störens der Zange und der
Haltelaschen, da diese gegen die Schenkel der Klammer anliegen, welche eben die
Bereiche bilden, in welche auch die Zange eingreift.
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Dies ist die Ursache für Störungen. Außerdem erhöht das Vorhandensein von seitlichen,
verformbaren Laschen auf jeder Seite der Klammer ganz erheblich den Raumbedarf in
der Breite der Halteleiste.
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Bei der Vorrichtung, die Gegenstand der Schrift US-A-4 961 499 ist, ist jede Klammer
rittlings auf einem festen Element mit komplementärer Form gelagert, das von einem
Paar massiver Querwände gesäumt ist, die dazu dienen, die Klammer zu halten. Hierzu
weisen diese Wände einander gegenüberliegend Ausstülpungen auf, die dazu in der
Lage sind, den Mittelbereich des Bodens der Klammer zu blockieren. Die Wände
besitzen eine gewisse Biegsamkeit aufgrund des Vorhandenseins von Schlitzen, die in
ihrer Dicke ausgebildet sind, und sie können sich vorübergehend auseinander biegen,
um den Durchgang der Klammer durch Rampenwirkung zum Zeitpunkt ihrer Anordnung
und ihres Abnehmens zuzulassen.
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Dennoch ist die Steifheit der Wände relativ groß und diese Vorrichtung lässt nicht zu, die
Klammern mit einem geringen und konstanten Aufwand herauszuziehen; im Gegenteil,
der Bediener trifft auf einen harten Punkt und es ist praktisch nicht möglich, eine Zange
mit Mündungskerben zu benutzen, um das Herausziehen durchzuführen. In der Tat
entsteht bei dieser Art Zange die Verbindung zwischen den Spannbacken der Zange und
der Klammer nur durch Reibung und sie kann eine hohe und/oder abrupte
Gegenwirkung nicht überwinden.
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Die gleichen Nachteile treten bei den Vorrichtungen auf, die in den Schriften US-A-4 076
120 und EP-A-0 482 861 beschrieben sind, welche, wie zuvor, die Blockierung des
Mittelbereichs des Bodens der Klammer durch zwei einander gegenüberliegende
Elemente erreichen, welche symmetrisch auf beiden Seiten der Ebene der Klammer
angeordnet sind, und welche sich nur in sehr begrenztem Ausmaß verformen können.
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Die Vorrichtung der Schrift EP-A-0 583 151 - die eine Weiterentwicklung der EP-A-0 482
861 ist - bezieht sich auf eine Klammer mit besonderer, nicht symmetrischer Form. Sie
besitzt eine kleine elastische Lasche in Form eines Hakens, der seitlich auf die Klammer
einwirkt. Diese Vorrichtung weist eine Konfiguration auf, welche der Lasche ebenfalls nur
eine sehr begrenzte elastische Ausdehnung ermöglicht; außerdem ist sie nicht dafür
eingerichtet, Klammern in Form eines "U" zu tragen und zu halten.
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Die vorliegende Erfindung zielt darauf ab, diese Probleme zu beheben, indem sie einen
Träger für hämostatische Klammern der erwähnten Art vorschlägt, der dafür bestimmt
ist, Klammern mit der allgemeinen und ungefähren Form eines "U" aufzunehmen, der
eine einfache Gestaltung aufweist, und der ein korrektes Halten der Gesamtheit der
Klammern gewährleistet, wobei er leicht zu benutzen ist, sowohl während der Anordnung
der Klammern in der Fabrik als auch während ihres Abnehmens durch den Chirurgen
zum Zeitpunkt des Eingriffs, wobei dieses Abnehmen unter Entwicklung einer relativ
geringen und praktisch konstanten Kraft, sogar mit Hilfe einer Zange mit
Mündungskerben geschehen kann.
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Dieser Klammerträger ist für eine Klammeranordnung bestimmt, welche näherungsweise
die Form eines "U" mit einem Bodenbereich und einem Paar Seitenschenkeln aufweist,
und er besteht aus einem langgestreckten Balken, der Vorrichtungen aufweist, um die
Klammern einzeln nebeneinander in umgekehrter Position in parallelen Querebenen zu
tragen und zu halten, wobei diese Vorrichtungen ausschließlich mit den Bodenbereichen
der Klammern zusammenwirken, während ihre Seitenschenkel frei sind.
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Dieser Träger zeichnet sich dadurch aus, dass die Vorrichtungen zum Tragen und zum
Halten jeder der Klammern einerseits aus einem festen Bereich, der wenigstens eine
Auflagefläche trägt, auf welcher der Bodenbereich der Klammer zu ruhen kommt, und
andererseits aus einem beweglichen Bereich in Form einer durch Biegung elastisch
verformbaren, dünnen und weichen Lasche bestehen, deren Länge wenigstens gleich -
und vorzugsweise länger - als die Höhe der Klammer ist, und welche im oberen Bereich
eine Verriegelungsklemme mit konvexer Wand (bauchig) aufweist, die sich gegen den
mittleren Bereich des Bodenbereiches der Klammer presst, um sie zu halten, wobei
diese beiden Bereiche konvergierende Eingangswände aufweisen, welche die Führung
der Klammer und die provisorische Spreizung der Verriegelungsklemme zum Zeitpunkt
deren Anordnung sicherstellen.
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So weisen bei dem Träger, der Gegenstand der Erfindung ist, die Vorrichtungen, die das
Tragen und die Verriegelung jeder Klammer sicherstellen, keine symmetrische
Konfiguration bezüglich der Ebene auf, in welcher die Klammer liegt. Dahingegen sind
sie voneinander unabhängig ausgebildet, wobei die (festen) Vorrichtungen, welche der
Auflage der Klammer dienen, auf der einen Seite angeordnet sind, während die
(beweglichen) Vorrichtungen, welche ihre Verriegelung bewirken, auf der anderen Seite
angeordnet sind.
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Aufgrund dessen, dass die Lasche dünn und lang ausgebildet ist, besitzt sie eine sehr
große Biegsamkeit (geringe Steifheit), welche das Abnehmen und Herausziehen der
Klammer "auf sanfte Weise" mit einer geringen und praktisch konstanten Kraft mittels
einer Zange ermöglicht, einschließlich einer Zange, deren Enden der Einkerbungen offen
sind.
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Die weiche Lasche kann sich biegen, indem sie sich gemäß einer senkrecht zu der
Ebene der Klammer liegenden Bahn von dem festen Bereich wegspreizt.
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Außerdem gemäß einer Anzahl zusätzlicher, die Erfindung aber nicht begrenzender
Eigenschaften:
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- besitzt der feste Bereich zwei Auflageflächen, welche die Zwischenbereiche der
Klammer, die zwischen dem Mittelbereich und den Seitenschenkeln angeordnet
sind, tragen;
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- weist der feste Bereich eine Fläche auf, die einen Laufendanschlag für die
Greifzange der Klammern bildet;
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- sind die verschiedenen festen und verformbaren Bereiche paarweise, zueinander
umgedreht angeordnet, so dass jeder feste Bereich - mit Ausnahme der
Endbereiche - das Halten von zwei Klammern in Verbindung mit zwei
verformbaren Klemmen sicherstellt.
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Diese Anordnung ermöglicht, die Kompaktheit der Vorrichtung zu vergrößern.
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In einer möglichen Ausführungsform, die insbesondere für Klammern mittlerer oder
kleiner Größe eingerichtet ist, besitzt der bewegliche Bereich in Form einer Lasche eine
Breite, die praktisch kleiner als diejenige der Klammer ist, und dass er von festen
Elementen gesäumt ist, gegenüber denen sich die Seitenschenkel der Klammer
anordnen.
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Dank dieser Anordnung besteht keine Gefahr, dass durch ein unkorrektes Anordnen der
Zange die Lasche vorzeitig beansprucht wird, wodurch ein ungewolltes Herausziehen
der Klammer bewirkt würde, denn die Schenkel der Zange ordnen sich zwangsläufig
gegenüber den festen Elementen an.
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Weitere Eigenschaften und Vorteile der Erfindung werden aus der Beschreibung
hervorgehen, die jetzt von einer bevorzugten Ausführungsform unter Bezugnahme auf
die beigefügten Zeichnungen gemacht wird, in welchen:
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- Abb. 1 eine Vorderansicht des Trägers ist, die teilweise durch eine vertikale
Längsebene geschnitten ist;
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- Abb. 2 eine Draufsicht auf den Träger der Abb. 1 ist, die teilweise
durch eine horizontale Ebene geschnitten ist;
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- die Abb. 3 und 4 Querschnittsansichten jeweils entlang der mit III-III und
IV-IV in Abb. 1 bezeichneten Ebenen sind;
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- Abb. 5 eine schematische Ansicht im Querschnitt ist, welche die Art und
Weise illustriert, mit welcher das Abnehmen einer Klammer mittels einer Ad-hoc-
Zange durchgeführt wird;
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- Abb. 6 eine Klammer darstellt;
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- Abb. 7 ein Schema im großen Maßstab ist, welches die Art und Weise zeigt,
mit welcher das Festklemmen der Klammer auf dem Träger zum Zeitpunkt ihres
Eingriffs auf diesem (Anordnung in der Fabrik) durchgeführt wird.
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Die Abb. 8 bis 13 stellen eine Variante des Trägers dar.
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- die Abb. 8, 9 und 10 sind jeweils Draufsichten, Vorderansichten und
teilweise Schnittansichten von oben auf diese Variante;
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- die Abb. 11A, 11B und 11C sind Schnittansichten gemäß den
Querebenen A-A, B-B (strichpunktierte Ebene) und jeweils C-C (strichpunktierte
Ebene) der Abb. 9;
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- Abb. 12 ist eine Einzelheit aus Abb. 9, welche ein Ende des Trägers
darstellt;
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- Abb. 13 ist eine Einzelheit im großen Maßstab, welche den in Abb. 9
mit XIII gekennzeichneten eingekreisten Bereich zeigt.
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Der in den Abb. 1 bis 4 dargestellte Träger für hämostatische Klammern besteht
aus einem Block 1 aus Kunststoffmaterial mit einer gewissen Elastizität. Es handelt sich
beispielsweise um ein spritzgeformtes Polycarbonat. Dieser Block weist die allgemeine
Form eines rechteckigen Quaders auf, dessen unterer Teil 10 massiv ausgebildet ist und
eine flache Unterseite besitzt, die dafür bestimmt ist, auf einem Tisch oder irgendeinem
anderen horizontalen Träger angeordnet zu werden.
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Der Klammerträger wird normalerweise an seinen Enden zwischen dem Daumen und
dem Zeigefinger gegriffen. Um das Greifen des Balkens sicherer und bequemer zu
gestalten, weisen dessen Enden vorteilhafterweise konkave und leicht gerippte,
ergonomisch geformte Oberflächen auf, welche das Risiko des versehentlichen
Rutschens zwischen dem Balken und dem chirurgischen Handschuh verringern, der
feucht sein könnte.
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Der obere Teil des Blocks weist Anordnungen auf, welche ermöglichen, nebeneinander
eine Gesamtheit hämostatischer Klammern 5 aufzunehmen, weiche mit gestrichelten
Linien in den Abb. 1 bis 4 dargestellt sind.
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Wie Abb. 6 zeigt, weist die Klammer 5 die allgemeine Form eines umgedrehten "U"
auf, welches zwei Seitenschenkel 50 und einen Bodenbereich 51, 52 aufweist.
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Dieser Bodenbereich weist die allgemeine Form eines "V" auf, dessen Mittelbereich mit
52 bezeichnet ist, während die Schenkel mit 51 bezeichnet sind.
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Der Winkel dieses "V", der mit α bezeichnet ist, hat beispielsweise einen Wert von 90º.
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Die Schenkel 50 laufen ebenfalls auseinander, aber nur sehr leicht, mit einem Winkel β
in der Größenordnung von 15º.
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Andere Abmessungen der Klammern können natürlich vorgesehen werden, abhängig
von den Anwendungsfällen.
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Richtungsweisen kann eine "große" Klammer beispielsweise eine Höhe l&sub1; in der
Größenordnung von 11 mm und eine Breite l&sub2; in der Größenordnung von 10 mm
aufweisen.
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Bei einer "kleinen" Klammer können l&sub1; und l&sub2; einen Wert in der Größenordnung von 3 bis
mm aufweisen.
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Die Klammer besteht aus einem Metallfaden, vorzugsweise aus Titan, mit einem
Querschnitt in Form eines ungefähr gleichseitigen Dreiecks, aber mit abgerundeten
Winkeln, wobei die Abmessung des Querschnitts (Seite des Dreiecks) beispielsweise
zwischen 0,2 und 1 mm liegt.
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Es versteht sich von selbst, dass die Abmessungen des Trägers an diejenigen der
Klammern, die er aufnehmen soll, angepasst werden.
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Wenn es sich um eine kleine Klammer handelt, weist der Träger 1 richtungsweisend
beispielsweise eine Länge von 28 mm, eine Breite von 12 mm und eine Höhe von 9 mm
auf.
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Er ist dafür eingerichtet, nebeneinander 10 Klammern in umgekehrter Position (Öffnung
des "U" nach unten gedreht) aufzunehmen, wobei die Ebene jeder Klammer in einer
vertikalen Querebene liegt, die in Abb. 1 mit T bezeichnet ist.
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Jede Klammer 5 ist zwischen einem festen Bereich 2 und einem elastisch verformbaren
Bereich 3 eingeschlossen.
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Diese beiden Bereiche bilden integrierte Teile des unteren Teils 10, wobei der gesamte
Komplex dem Spritzformen entstammt.
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Die Bereiche 2 und 3 weisen die allgemeine Form von Querplättchen auf, wobei die
relativ dicken Plättchen 2 unverformbar sind, wohingegen die dünneren Plättchen 3
durch Biegung in Längsrichtung (senkrecht zu den Querebenen T) elastisch verformbare
Laschen bilden.
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Sie können sich bezüglich ihres Anschlussbereichs an den Bereich 10 des Trägers
biegen, da das Kunststoffmaterial, aus dem dieser besteht, elastische Eigenschaften
aufweist, die zur Ermöglichung dieser Biegung ausgewählt wurden.
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Die Länge l, die dem biegsamen Bereich der Laschen 3 entspricht, ist gemäß einer
wichtigen Eigenschaft der Erfindung mindestens gleich - und vorzugsweise größer - als
die Höhe l&sub1; der Klammern.
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Unter Bezugnahme auf die Abb. 3 und 4 ist festzustellen, dass seitliche
Längsrillen 100 vorhanden sind, welche den Block 1 derart versteifen, dass die von dem
Bediener angewandte Greifkraft nicht das Herausziehen der Klammern stört. Außerdem
bilden diese Rillen einen Schutzgürtel für die Klammern.
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Mit Ausnahme der festen Endbereiche 2a und 2b wirkt jeder feste Bereich 2 durch seine
beiden gegenüberliegenden Flächen mit einem verformbaren Bereich 3 zusammen,
wobei der gesamte Komplex eine "zueinander umgedrehte" Konfiguration aufweist, die
sich bei der einfachen Betrachtung der Abb. 1 und 2 erschließt.
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Die Fläche der Bereiche 2, die gegenüber einem verformbaren Bereich 3 angeordnet ist,
weist zwei parallele Vertikale Rillen 20 (siehe Abb. 3) auf, deren abgeschrägte
Oberkanten 200 dafür ausgebildet sind, als Auflage für die Bereiche 51 der Klammer zu
dienen.
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Auf einer höheren Ebene als derjenigen der Auflageflächen 200 weist jeder Bereich 2
eine Schlifffläche 21 auf, die dafür bestimmt ist, sich gegen die Flanke der Klammer auf
der Höhe ihres Mittelsbereichs 52 zu stützen.
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Wie genauer in Abb. 7 zu sehen, ist diese Schlifffläche 21 derart geneigt, dass sie
sich dem beweglichen Bereich 3 annähert, dem sie zugeordnet ist, wenn man von oben
nach unten schaut.
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Jeder verformbare Bereich 3 weist auf seiner Fläche, welche dem zugehörigen festen
Bereich 2 zugewandt ist, eine bauchige Halteklemme 30 auf.
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Diese ist derart ausgebildet und angeordnet, dass sie sich passend gegen die Oberkante
des Bereichs 52 der Klammer auf der Flanke anlegt, welche derjenigen gegenüberliegt,
die gegen die Schlifffläche 21 lehnt.
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Wie in Abb. 2 zu sehen, weist die Klemme 30 eine axiale Mittelposition bezüglich
der beiden Rillen 20 auf.
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Gegenüber dieser beiden Bereiche 20 ist der Bereich 3 ausgehöhlt und weist zwei
vertikale Rillen 31 auf.
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Wie in Abb. 7 zu sehen, weist die bauchige Klemme 30 eine geneigte
Eingangsfläche 300 gemäß einer praktisch symmetrischen Anordnung (bezüglich einer
Querebene) zu derjenigen der festen Schlifffläche 21 auf. In dieser Abbildung ist der
dreieckige Umriss mit abgerundeten Ecken des Querschnitts der Klammer und genauer
des Querschnitts ihres Mittelbereichs 52 auszumachen.
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Die Form des Dreiecks ist praktisch gleichseitig, wobei eine der Seiten horizontal
angeordnet ist. Es ist zu verstehen, dass während der Anordnung der Klammer auf dem
Träger - ein Vorgang, der in der Fabrik geschieht - der Bereich 52 zwischen den
geneigten Flächen 21 und 30 in dem Maße seines Einschiebens von oben nach unten
geführt wird.
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Die feste. Schlifffläche 21 spielt die Rolle einer Rampe, welche die Klammer axial
zurückdrückt, welche wiederum die elastische Klemme 30 zurückdrückt (Pfeil F,
Abb. 7).
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Wenn die Basis des Abschnittbereiches 52 einmal den bauchigen Teil der Klemme 30
passiert hat, kann sich diese in umgekehrter Richtung zu F verformen, allerdings auf
einer begrenzten Bahn, derart, dass sie gegen den Bereich 52 zu pressen kommt, um
ihn elastisch zugleich auf die Auflageflächen 200 und gegen die Basis der Schlifffläche
zu drücken.
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Die elastische Klemme 30 übt somit eine Kraft aus, die zugleich axial zu dem festen
Element 2 und nach unten hin gerichtet ist, infolge der dreieckigen Form des
Querschnitts der Klammer.
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Die Klammer ist somit genau in dem Träger auf der Höhe des Bereichs 52 und ihrer
Zwischenschenkel 51 immobilisiert.
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Im Gegenzug sind die Schenkel 50 vollständig frei und derart zugänglich, dass ihr
Herausziehen mittels einer Zange sehr bequem stattfinden kann.
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In dem Schema der Abb. 7 ist mit P&sub0; der Umriss des biegsamen Bereichs 3 vor der
Anordnung einer Klammer bezeichnet, mit PM die maximale Spreizposition während der
Anordnung der. Klammer und mit PF die Endposition, in welcher die Klemme 30 die
Klammer auf ihrem Träger blockiert.
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Richtungsweisend werden hiernach einige funktionelle Abmessungen angegeben, die in
dem Schema der Abb. 7 aufgeführt sind:
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- Spreizung am Eingang zwischen den Schliffflächen 21 und 300: e = 2 mm;
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- maximaler Rückzugslauf der beweglichen Klemme: d = 0,33 mm;
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- Rückzugslauf der Klemme 30 in der Blockierposition der Klammer: d' = 0,15 mm;
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- Absenklauf der Klammer, der den Rückzug der beweglichen Klemme 30 bewirkt:
h = 1,35 mm;
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- axiale Translation der Klammer zum Zeitpunkt ihres Festklemmens: i = 0,24 mm.
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Abb. 5 illustriert das Abnehmen und das Herausziehen einer Klammer mittels einer
Zange, deren beiden Spannbacken - oder Klemmbacken - mit M bezeichnet sind.
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Mit feinen strichpunktierten Linien, die mit M&sub0; bezeichnet sind, sind die Klemmbacken
der Zange vor ihrem Eingriff in die Klammer dargestellt.
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Diese Klemmbacken weisen in gut bekannter Weise mündende Längsrillen R (nach
unten offen) auf, welche die Außenkante der Schenkel 50 einspannen.
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Eine dieser Rillen ist an der linken Klemmbacke zu sehen, die im Schnitt in Abb. 5
dargestellt ist.
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Bei der einfachen Betrachtung der Abb. 5 wird klar, dass das Absenken der
Klemmbacken frei geschieht, wobei kein Element des Trägers 1 in dem Wirkungsbereich
der Klemmbacken M vorhanden ist.
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Die Klemmbacken führen während ihres Absenkens ein gewisses Zusammenquetschen
der Klammer (Schließen des "U") derart durch, dass sie sie durch Reibung halten.
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Der Senklauf der Zange ist durch einen Anschlag bildende horizontale Flächen 220
begrenzt, die sich nach außen von den Elementen 20 aus erstrecken.
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Der Bediener muss somit nicht herumprobieren. Am Ende des Laufes befindet sich die
Klammer korrekt angeordnet in der Zange.
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Er muss nur noch eine vertikale Zugkraft in der Ebene T der Klammer von unten nach
oben ausüben.
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Das Lösen der Klammer wird durch Rampenwirkung in einer umgekehrten Richtung zu
derjenigen ihrer zuvor unter Bezugnahme auf Abb. 7 beschriebenen Anordnung
erreicht.
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Der Bereich 52 der Klammer, der gegen die bauchige Wand der Klemme 30 reibt,
bewirkt deren Spreizung gemäß dem Pfeil F und die Klammer ist schnell befreit.
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Im Prinzip ist es möglich, die Klammer mit einer einzigen Hand mittels der Zange
abzunehmen, da die für das Abnehmen der Klammer erforderliche Kraft gering und
regelmäßig, praktisch konstant (ohne festen Punkt) ist, wobei sie nicht zum Anheben des
Trägers ausreicht.
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Dennoch kann es nützlich sein, wie es bereits bekannt ist, den Träger in einem schweren
Sockel einzubetten.
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Diese Möglichkeit ist in Abb. 4 illustriert, in welcher der Umriss eines schweren
Sockels 4 mit strichpunktierten Linien eingezeichnet ist.
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Hierzu weist die Basis 10 des Trägers vorteilhafterweise geneigte Seitenflächen auf, die
ein abgerundetes Endstück bilden, das in der Lage ist, sich in eine Rille (Gleitschiene)
mit komplementärer Form einzufügen, die in dem Sockel vorgesehen ist.
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Eine weitere Lösung kann darin bestehen, an der Innenseite des Trägers 1 eine
doppelseitige Klebefolie anzukleben. Zum Zeitpunkt des Eingriffs kann der Operateur ihn
so auf einem geeigneten Träger, beispielsweise einem seiner Handschuhe, festkleben.
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In einer möglichen Variante (nicht illustriert) des Trägers kann die Spreizung der Klemme
30 (in der Richtung F) durch Einwirkung der Zange zum Zeitpunkt ihres Einführens in
den Träger erreicht werden. Hierzu reicht es, Rampen in geeigneter Form an dem
elastischen Bereich 3 vorzusehen, gegen: den die Seitenbereiche der Spannbacken der
Zange während ihres Absenkens drücken, wodurch somit die Klammer befreit wird. Die
für das Herausnehmen erforderliche Kraft ist somit verringert.
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Der Träger, der Gegenstand der Variante der Abb. 8 bis 13 ist, ist besonders für
Klammern mittlerer oder kleiner Größe eingerichtet. Er ist dafür eingerichtet, sechs
Klammern aufzunehmen.
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In diesen Abbildungen sind dieselben Bezugszahlen benutzt worden, um die Elemente
zu bezeichnen, die identisch oder ähnlich zu denjenigen des bereits beschriebenen
Trägers sind.
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Es ist festzustellen, dass der Träger 1 in seinem unteren Bereich Stützräume 101
aufweist, von denen sich einige im Inneren der festen Bereiche 2 erstrecken. Ebenefalls
ist die konkave Form der Enden 102 des Trägers festzustellen, die sein Greifen
erleichtern.
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Wie genauer in den Abb. 9, 11A und 11B zu sehen, weist die dünne und
elastische Lasche 3 eine geringe Breite i auf; sie nimmt nur den Mittelbereich des
Trägers ein. Ihre Dicke (in Abb. 9 zu sehen) verringert sich von unten nach oben
und verleiht ihr einen dreieckigen Querschnitt; so ist die Biegungsbeanspruchung
praktisch konstant über ihre gesamte Höhe.
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Diese Höhe ist größer als die Höhe der Klammer, wie Abb. 11B zeigt, wo eine
Klammer (angeordnet auf dem Träger) mit strichpunktierten Linien dargestellt ist.
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Die bauchige Klemme 30 nimmt den Mittelbereich des oberen Bereiches der Lasche ein.
Ihre Breite k beträgt beispielsweise die Hälfte der Breite i.
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In Abb. 11C ist mit die Breite der Auflageelemente 20 bezeichnet.
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Diese Breite ist praktisch größer als die hier oben erwähnte Breite i.
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Die lasche 3 ist an jeder ihrer Kanten von einem festen Element 6 gesäumt, das sich
nach oben erstreckt. Die Oberkante 60 der Elemente 6 ist leicht abgeschrägt
ausgebildet.
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Die Elemente 6 weisen die Form von Pfeilern auf, die an ihrer Basis mit dem unteren
Bereich des Elementes 1 verbunden sind.
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Die Querflächen der Elemente 6, die zu dem zugehörigen festen Bereich 2 hin gerichtet
sind, befinden sich praktisch in derselben Ebene wie die entsprechende Fläche der
Lasche 3.
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Die freien Seitenschenkel 50 der Klammer befinden sich folglich zwischen zwei festen
Flächen, so dass die Anordnung der Zange im Hinblick auf ihr Abnehmen nicht die
Gefahr birgt, die elastische Lasche Versehentlich zu beanspruchen. Sie wird nur im
Verlauf des nachfolgenden Herausnehmens beansprucht, nachdem die Rillen der Zange
korrekt auf den Schenkeln 50 eingegriffen haben. Die abgeschrägten Kanten 60
erleichtern das Führen der Zange.
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Die Elemente 6 (und die Abschrägungen 60) weisen eine derartige Höhe auf, dass die
Spannbacken der Zange bereits geführt werden, bevor ein Kontakt zwischen den
Spannbacken und der Klammer zustande kommt.
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Es ist festzustellen, dass die feste Rampe 21 eine kegelstumpfartige Form aufweist,
deren Halbwinkel an der Spitze beispielsweise einen Wert von 75º hat, und deren
(fiktive) Spitze, die in Abb. 12 mit C bezeichnet ist, sich in dem Mittelbereich der
zugehörigen Lasche 3 befindet.
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Dieser kegelstumpfartige Bereich ist auf jeder Seite der Lasche von vertikalen
Querflächen 22 abgeschnitten (siehe Abb. 11C).
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Richtungsweisend werden für einen Träger, der dafür bestimmt ist, Klammern
aufzunehmen, deren Höhe l&sub1; wischen 4 und 5 mm beträgt, die folgenden
Abmessungswerte angegeben: l = 8 bis 10 mm; j = 2,5 bis 3,5 mm; 6 = 2 mm; k = 1 mm.