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DE69530297T2 - Sicherheitsrasierer - Google Patents

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DE69530297T2
DE69530297T2 DE69530297T DE69530297T DE69530297T2 DE 69530297 T2 DE69530297 T2 DE 69530297T2 DE 69530297 T DE69530297 T DE 69530297T DE 69530297 T DE69530297 T DE 69530297T DE 69530297 T2 DE69530297 T2 DE 69530297T2
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Germany
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blade unit
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skin
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DE69530297T
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Brian Oldroyd
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Gillette Co LLC
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Gillette Co LLC
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26BHAND-HELD CUTTING TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft Rasiervorrichtungen und eine Klingeneinheit für einen Sicherheitsrasierer mit mindestens einer Klinge mit einer Schneidkante, die über die Oberfläche der rasierten Haut mithilfe eines Handstücks bewegt wird, an dem die Klingeneinheit angebracht ist. Die Klingeneinheit kann trennbar an dem Handstück angebracht werden, um einen Austausch der Klingeneinheit gegen eine unbenutzte Klingeneinheit zu ermöglichen, wenn die Schärfe der Klinge auf einen nicht mehr zufriedenstellenden Wert abgenommen hat, oder sie kann dauerhaft an dem Handstück angebracht werden, wobei beabsichtigt wird, dass der gesamte Rasierer entsorgt wird, wenn die Klinge oder die Klingen stumpf geworden sind. Rasierklingeneinheiten weisen allgemein eine Schutzeinrichtung auf, welche eine Oberfläche zur Berührung der Haut vor der bzw. den Klinge(n) definieren, sowie eine Kappe zur Berührung der Haut hinter der bzw. den Klinge(n), wobei die Kappe und die Schutzeinrichtung wichtige Aufgaben bei der Erzeugung der sogenannten "Rasurgeometrie" erfüllen, d.h. der Parameter, welche die Ausrichtung und die Position der Klingen im Verhältnis zu der Haut während der Rasur bestimmen. Die vorliegende Erfindung betrifft im Besonderen die Schutzeinrichtung und/oder die Kappe einer Rasierklingeneinheit.
  • Als vorbereitender Schritt vor der Rasur wird für gewöhnlich ein die Rasur vorbereitendes Mittel auf die Haut aufgetragen, wie etwa eine Rasierseife oder dergleichen, um die Rasur zu erleichtern. Ein Effekt eines auf die Rasur vorbereitenden Mittels ist zum Beispiel das Schmieren der Haut, so dass der Rasierer leichter über die Haut gleitet. In bestimmten Situationen wird die Haut jedoch nicht so gut vorbereitet, wie dies möglich wäre. Ferner wird der Großteil der Präparation bis zum Ende der Rasur entfernt. Aus diesem Grund kann es vorteilhaft sein, den Rasierer mit einer Einrichtung bzw. einem Mittel für die Zufuhr einer die Rasur fördernden Zusammensetzung oder eines entsprechenden Mittels während der Rasur vorzusehen. Bekannt ist somit das Vorsehen einer Klingeneinheit mit einem Materialsteifen, aus dem Gleitmittel sehr allmählich während der Rasur ausgelaugt wird. Die Vorteile eines derartigen Gleitstreifens haben sich gut bewährt, wobei die aktiven Stoffe, die in diesen eingeschlossen werden können, wie etwa im Rahmen des Fertigungsprozesses, jedoch beschränkt sind, und wobei die Rate, mit der das Gleitmittel ausgegeben wird, so niedrig ist, dass eine effektive Vorbereitung der Haut vor der Rasur weiterhin erforderlich ist. Ebenfalls vorgeschlagen wurden Rasierer mit einer Kammer, die eine flüssige Rasurpräparation aufweist, und ein System zur Abgabe der Flüssigkeit auf operative Teile des Rasierers, indem ein mit der Flüssigkeit getränkter Schwamm durch Fingerdruck gequetscht wird. Benötigt wird jedoch weiterhin ein Rasierer, der in der Lage ist, ein die Rasur unterstützendes Produkt allmählich über die Nutzungsdauer der Rasierklingeneinheit abzugeben, ohne dass dafür eine spezielle Aufmerksamkeit des Benutzers erforderlich ist, wie etwa zum Nachfüllen eines Speichers oder zum Bewirken der Abgabe des Produkts, wenn dies erforderlich ist.
  • Ein Beispiel für einen derartigen Rasierer wird in dem U.S. Patent US-A-5,134,775 an Althaus et al. offenbart. In US-A-5,134,775 wird ein Rasiererkopf für einen Nassrasierer vorgesehen, der ein Kunststoffgehäuse mit einem vorderen Führungsstreifen und einer hinteren Abdeckkappe aufweist. Eine Speicherkammer ist in dem Gehäuse zur Aufnahme und zum Speichern eines flüssigen, die Rasur unterstützenden Mittels angeordnet. Die Speicherkammer weist eine lateral verschiebbare, röhrenförmige Einheit auf, welche das die Rasur unterstützende Mittel aufweist. Die Einheit weist mindestens eine Bohrung zur Abgabe des die Rasur unterstützenden Mittels durch eine Öffnung in dem Gehäuse auf, wenn die Bohrung und die Öffnung miteinander ausgerichtet sind.
  • Vorgesehen ist gemäß der vorliegenden Erfindung eine Klingeneinheit für einen Sicherheitsrasierer mit mindestens einer elongierten Klinge und einem Hauteingriffselement, das sich longitudinal zu der oder den Klinge(n) erstreckt, wobei das genannte Element eine Hautberührungsoberfläche aufweist, die derart exponiert ist, dass sie die Haut eines Benutzers während der Rasur berührt, dadurch gekennzeichnet, dass das Hauteingriffselement eine Mehrzahl von Taschen aufweist, die jeweils eine Öffnung an der Hautberührungsoberfläche aufweist, die durch Seitenwandabschnitte definiert ist, welche von der Hautberührungsoberfläche einwärts abhängig sind, wobei die genannten Taschen entsprechende Abschnitte eines nicht starren, die Rasur unterstützenden Produkts halten können, das ein ausreichendes Fließvermögen zum Eintritt in die Taschen und eine ausreichende Viskosität und ausreichende Oberflächenspannungseigenschaften aufweist, so dass das Produkt in den Taschen gehalten wird, ohne dass es ungehindert aus den Taschenöffnungen fließt und so dass es allmählich während der Rasur aus diesen abgegeben wird, und wobei die genannten Taschen entlang der Hautberührungsoberfläche und über deren Breite in einer Mehrzahl sich allgemein longitudinal erstreckender Reihen verteilt sind, die eine Anordnung bilden, die im Wesentlichen die ganze Fläche der Hautberührungsoberfläche überspannt.
  • Ein gemäß der vorliegenden Erfindung vorgesehenes Hauteingriffselement kann die Abgabe von Stoffen ermöglichen, die in dem Stand der Technik entsprechenden Gleitstreifen nicht eingeschlossen werden können, und zwar zum Beispiel aufgrund der Tatsache, dass sie dem Fertigungsprozess nicht standhalten können. Bei dem die Rasur unterstützenden Produkt kann es sich um eine Zusammensetzung wie etwa ein halbfestes Gel handeln, das mit den gewünschten Lösungseigenschaften entwickelt worden ist, das aufgrund der Eigenschaften des Produkts in praktischer Weise in den Taschen gehalten wird. Bei dem Produkt kann es sich um ein viskoses Fluid oder ein Gel handeln, und es kann mit Wasser mischbar sein, wobei Wasser während der Rasur allgemein gegenwärtig ist, wobei das Produkt aber auch in Wasser lösbar sein kann, so dass das Produkt zur Abgabe aus den Taschen mehr in Fluidform vorgesehen werden kann.
  • Zum Vorsehen der zweckmäßigen Zufuhr des die Rasur unterstützenden Produkts über die Nutzungsdauer der Klingeneinheit können die Taschen an den inneren Enden mit einer Speicherkammer kommunizieren, welche das die Rasur unterstützende bzw. fördernde Produkt aufweist, das über die Taschen abgegeben werden soll.
  • Die Taschen sollten in einer Anordnung mit ausreichender Packdichte angeordnet sein, um einen zufriedenstellenden Auftrag des Produkts während der Rasur zu gewährleisten. Unter Beibehaltung einer ausreichend definierten Hautberührungsoberfläche gilt eine Breite der Oberfläche zwischen benachbarten Taschen von 5% bis 100% der maximalen transversalen Abmessungen der Taschen als zweckmäßig.
  • In einer bevorzugten Konstruktion sind die Taschen zylindrisch, d.h. sie weisen weich gekrümmte Seitenwände auf, und praktischer Weise sind die Taschen gerade kreisförmig zylindrisch, wobei ihre Achsen im Wesentlichen senkrecht zu der Hautberührungsoberfläche sind. Es sind allerdings auch andere Formen möglich, wie etwa hexagonale oder elliptische Querschnitte. Die Tiefe der Taschen ist kleiner als der Taschendurchmesser, wie zum Beispiel ungefähr gleich dem Taschenradius, und wobei die Dicke des Materials zwischen benachbarten Taschen kleiner ist als der Radius.
  • Die Taschen sind vorzugsweise in einer Vorderwand einer Kammer ausgebildet, um einen Vorrat eines die Rasur unterstützenden Produkts in Fluidform zu speichern, wobei jede der Taschen über eine eingeschränkte Öffnung mit der Kammer kommuniziert, um den Fluss des Produkts in die Taschen zu regeln und somit an der Hautberührungsoberfläche freizusetzen.
  • Bei dem Hauteingriffselement kann es sich um die Schutzeinrichtung der Klingeneinheit handeln oder um ein anderes Element wie etwa die Kappe.
  • Die folgende genaue Beschreibung in Bezug auf die beigefügten Zeichnungen macht die vorliegende Erfindung besser verständlich. In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 eine Schnittperspektivansicht einer erfindungsgemäßen Rasierklingeneinheit;
  • 2 einen transversalen Querschnitt durch die Klingeneinheit.
  • Die in den Zeichnungen abgebildete Klingeneinheit für einen Sicherheitsrasierer umfasst ein Klingenpaar 1, 2, die in Tandemanordnung in einem Stützrahmen angebracht sind, wobei eine Schutzeinrichtung 3 an dem Rahmen angebracht ist, und wobei eine hohle Speicherkammer 4 definiert wird, und wobei eine Kappe 5 wie zum Beispiel in Form eines Gleitmaterialstreifens von dem Rahmen hinter den Klingen getragen wird.
  • Die Schutzeinrichtung weist eine obere Wand 8 mit einer freiliegenden Oberfläche 9 auf, die so angeordnet ist, dass sie die Haut während der Rasur berührt. In dieser Wand ist eine Mehrzahl von Taschen 10 ausgebildet, die in einer regelmäßigen Anordnung positioniert sind, die sich über die Länge und die Breite der Hautberührungsoberfläche erstreckt. Die Taschen sind in einer Mehrzahl von Längsreihen angeordnet, und in dem dargestellten Beispiel sind drei Reihen mit Taschen in benachbarten Reihen vorgesehen, die longitudinal versetzt sind, um einen engen Abstand zwischen den Taschen zu ermöglichen. Die Taschen weisen eine runde Konfiguration auf, und in dem veranschaulichten Ausführungsbeispiel weisen alle Taschen den gleichen Durchmesser auf.
  • Jede Tasche 10 steht über eine Öffnung 12 in Übertragungsverbindung mit der Speicherkammer 4, wobei die Öffnung mit einer eingeschränkten Fläche an dem inneren Ende der Tasche dargestellt ist. Die Durchflussfläche der Öffnung wird so ausgesucht, dass sie es ermöglicht, dass das in der Kammer 4 enthaltene, die Rasur unterstützende Produkt mit geregelter Rate in die Taschen fließt, wo sich das Produkt sammelt und weiter gespeichert wird, wie zum Beispiel unter den Oberflächenspannungseigenschaften des Fluidprodukts, und zwar bereit zur Abgabe während der Rasur. Die eingeschränkte Öffnung dient auch dazu, den Verlauf des die Rasur unterstützenden Produkts von der Tasche zurück in die Speicherkammer zu blockieren, so dass die Taschen weiter mit dem Produkt beschickt bleiben. In der Praxis weist die Speicherkammer ein ausreichendes Volumen des die Rasur unterstützenden Produkts über die gesamte Nutzungsdauer der Klingeneinheit auf, das heißt, bis die Klingen stumpf geworden sind.
  • Das die Rasur unterstützende Produkt weist eine gleitende Eigenschaft auf, wobei es aber auch alternativ oder zusätzlich andere wie zum Beispiel Feuchtigkeit spendende Eigenschaften aufweisen kann, die während der Rasur als vorteilhaft gelten. Das Produkt weist ein angemessenes Fließvermögen auf, das es ermöglicht, dass das Produkt aus der Speicherkammer in die Taschen verläuft, und es weist eine angemessene Viskosität und Oberflächenspannungseigenschaften auf, so dass es in den Taschen gehalten wird, ohne dass es frei aus den Taschenöffnungen fließt und allmählich während der Rasur abgegeben wird, wie zum Beispiel dadurch, dass es durch Kontakt mit Wasser ein höheres Fließvermögen übertragen bekommt, wenn die Schutzoberfläche während der Rasur über die Haut gleitet.
  • Es ist kein wesentliches Merkmal, dass die Taschen mit dem die Rasur fördernden Produkt versorgt werden, und gemäß dem Umfang der vorliegenden Erfindung können die Taschen so geformt und bemessen sein, dass sie ein die Rasur förderndes Produkt sammeln, das während einem Zeitpunkt der Rasur auf die Haut aufgetragen wird, und wobei das Produkt bis zur nächsten Rasur gespeichert wird, um zum Beispiel eine verbesserte Gleitfähigkeit während den ersten Phasen der folgenden Rasur vorzusehen.
  • Natürlich sind Modifikationen möglich, ohne dabei vom zugrunde liegenden Grundsatz der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Zum Beispiel kann das Element, das die mit dem die Rasur unterstützenden Produkt gefüllten Taschen aufweist, aus einem elastischen Material hergestellt werden, so dass das Element während der Rasur leicht biegbar ist, um den Fluss des Produkts aus den Taschen zu fördern. Zusätzlich zu den vorstehend genannten Vorzögen kann das mit Öffnungen versehene Element mit den Taschen einen vorteilhaften Berührungseinfluss auf die Haut besitzen.

Claims (23)

  1. Klingeneinheit für einen Sicherheitsrasierer mit mindestens einer elongierten Klinge (1, 2) und einem Hauteingriffselement, das sich longitudinal zu der oder den Klinge(n) erstreckt, wobei das genannte Element eine Hautberührungsoberfläche aufweist, die derart exponiert ist, dass sie die Haut eines Benutzers während der Rasur berührt, dadurch gekennzeichnet, dass das Hauteingriffselement eine Mehrzahl von Taschen (10) aufweist, die jeweils eine Öffnung an der Hautberührungsoberfläche aufweist, die durch Seitenwandabschnitte definiert ist, welche von der Hautberührungsoberfläche einwärts abhängig sind, wobei die genannten Taschen (10) entsprechende Abschnitte eines nicht starren, die Rasur unterstützenden Produkts halten können, das ein ausreichendes Fließvermögen zum Eintritt in die Taschen (10) und eine ausreichende Viskosität und ausreichende Oberflächenspannungseigenschaften aufweist, so dass das Produkt in den Taschen (10) gehalten wird, ohne dass es ungehindert aus den Taschenöffnungen fließt und so dass es allmählich während der Rasur aus diesen abgegeben wird, und wobei die genannten Taschen entlang der Hautberührungsoberfläche und über deren Breite in einer Mehrzahl sich allgemein longitudinal erstreckender Reihen verteilt sind, die eine Anordnung bilden, die im Wesentlichen die ganze Fläche der Hautberührungsoberfläche überspannt.
  2. Klingeneinheit für einen Sicherheitsrasierer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Taschen (10) benachbarter Reihen longitudinal versetzt angeordnet sind.
  3. Klingeneinheit für einen Sicherheitsrasierer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jede Tasche (10) mit einer Speicherkammer (4) in Übertragungsverbindung steht, welche das genannte die Rasur unterstützende Produkt aufweist, das über die Taschen (10) abgegeben wird.
  4. Klingeneinheit für einen Sicherheitsrasierer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einige der Taschen (10) innere Endstücke aufweisen, die Durchflussmessöffnungen (12) definieren, welche eine Übertragungsverbindung mit der genannten Speicherkammer (4) aufweisen.
  5. Klingeneinheit für einen Sicherheitsrasierer nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Taschen (10) in einer Mehrzahl longitudinaler reihen angeordnet sind.
  6. Klingeneinheit für einen Sicherheitsrasierer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Taschen in einem Wandelement (8) ausgebildet sind, das die Speicherkammer (4) teilweise einschließt.
  7. Klingeneinheit für einen Sicherheitsrasierer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Taschen (10) gleichmäßig geformte Seitenwände aufweisen.
  8. Klingeneinheit für einen Sicherheitsrasierer nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Taschen (10) zylindrisch sind, wobei ihre Achsen im Wesentlichen senkrecht zu der Hautberührungsoberfläche verlaufen.
  9. Klingeneinheit für einen Sicherheitsrasierer nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Taschen (10) gerade kreisförmig zylindrisch sind.
  10. Klingeneinheit für einen Sicherheitsrasierer nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Taschen (10) eine Tiefe aufweisen, die nicht größer ist als der Taschendurchmesser.
  11. Klingeneinheit für einen Sicherheitsrasierer nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass benachbarte Reihen im Verhältnis zueinander in der Längsrichtung in einem Ausmaß versetzt sind, das kleiner ist als das maximale transversale Ausmaß der Taschen, wobei daraus bei einer Betrachtung in eine Richtung, die transversal zu der longitudinalen Extension der Reihen eine Überlappung benachbarter Taschen (10) benachbarter Reihen resultiert.
  12. Klingeneinheit für einen Sicherheitsrasierer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Taschen (10) eine Tiefe aufweisen, die mindestens 50% des maximalen transversalen Ausmaßes der Taschen (10) beträgt.
  13. Klingeneinheit für einen Sicherheitsrasierer nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Taschen (10) eine Tiefe aufweisen, die nicht größer ist als das maximale transversale Ausmaß der Taschen (10).
  14. Klingeneinheit für einen Sicherheitsrasierer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Hauteingriffselement ein elastisches Material umfasst, das sich während der Rasur biegt und eine Zugkraft auf die rasierte Hautoberfläche ausübt.
  15. Klingeneinheit für einen Sicherheitsrasierer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Oberflächendicke zwischen benachbarten Taschen (10) weniger als 50% der maximalen transversalen Dimension der Taschen (10) darstellt.
  16. Klingeneinheit für einen Sicherheitsrasierer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens drei sich longitudinal erstreckende Reihen von Taschen (10) vorgesehen sind.
  17. Klingeneinheit für einen Sicherheitsrasierer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Hauteingriffselement eine Position einer Schutzoberfläche (3) vor der genannten mindestens einen Klinge (1, 2) belegt.
  18. Klingeneinheit für einen Sicherheitsrasierer nach Anspruche 17, dadurch gekennzeichnet, dass ein weiteres Hauteingriffselement eine Position einer Kappenoberfläche (5) hinter der genannten mindestens einen Klinge (1, 2) belegt.
  19. Klingeneinheit für einen Sicherheitsrasierer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Hauteingriffselement eine Position einer Kappenoberfläche (5) hinter der mindestens einen Klinge (1, 2) belegt.
  20. Klingeneinheit für einen Sicherheitsrasierer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine elongierte Klinge (1, 2) ein Klingenelement mit linearer Kante umfasst.
  21. Klingeneinheit für einen Sicherheitsrasierer nach der Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Taschen (10) ferner durch Bodenteilstücke definiert sind, die quer zu den abhängigen Seitenabschnitten ausgebildet sind.
  22. Klingeneinheit für einen Sicherheitsrasierer nach Anspruch 21, ferner dadurch gekennzeichnet, dass eine Speicherkammer (4) so angeordnet ist, dass sie das genannte nicht starre, die Rasur unterstützenden Produkt aufnimmt, und wobei die genannten Bodenteilstücke der Taschen Strömungsbeschränkungsöffnungen (12) definieren, die eine Übertragungsverbindung mit dem Speicher (4) aufweisen, um eine Strömung des Produkts aus dem Speicher (4) auf die Hautberührungsoberfläche zu ermöglichen und um den Rückfluss in den Speicher (4) einzuengen, so dass die Taschen (10) weiter mit dem Produkt beschickt bleiben.
  23. Klingeneinheit für einen Sicherheitsrasierer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass benachbarte Taschen (10) der Anordnung von Taschen in Abständen angeordnet sind, die 5% bis 100% der maximalen transversalen Abmessung der Taschen entsprechen.
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