DE69529487T2 - Anschlusskasten - Google Patents
AnschlusskastenInfo
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Classifications
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- H—ELECTRICITY
- H01—ELECTRIC ELEMENTS
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- H01R9/22—Bases, e.g. strip, block, panel
- H01R9/24—Terminal blocks
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Description
- Diese Erfindung betrifft das Gebiet der Anschlusskästen zur Herstellung elektrischer Verbindungen.
- Derartige Bauelemente aus dem Stand der Technik, die dem Erfinder bekannt sind, schließen die in den folgenden Patenten aus den Vereinigten Staaten beschriebenen und dargestellten ein.
- Das Patent 4 593 960 offenbart einen Leistungseingangsverbinder zum Zuführen von Leistung zu einem elektrischen Verteilersystem, das in modularen Wandpaneelen befestigt ist, mit einem Gehäuse, einer Einrichtung in dem Gehäuse zum Festhalten von Kontakten, die Nasen besitzen, die sich aus dem Gehäuse nach außen erstrecken, einer mittels einer Feder befestigten Abdeckung an dem Gehäuse, um die Nasen abzudecken, wenn diese nicht betriebsbereit sind, und um zum Freigeben der Nasen im Betriebszustand gleitend bewegt zu werden.
- Das Patent 4 358 815 offenbart Schaltkreisverbinder für Abzweigungen, die in vertikalen Sammelschienen gesichert sind und beabstandete Paare von aufrecht stehenden mit Gewinde versehenen Polen besitzen, die von Paaren von aufrechtstehenden Stiften flankiert sind, die Seitenleitungsverbinder von eingeschraubten oder eingesteckten Schaltkreisunterbrechern aufnehmen.
- Das Patent 3 644 870 offenbart eine Umgehungsvorrichtung für eine hilfsweise Verteilung zur Verwendung mit einem Hauptpaneel zur Verteilung elektrischer Leistung, einschließend ein mit Abstand vom Hauptpaneel angeordnetes Hilfspaneel mit Einsteckverbindern für Verteilerschaltkreise und Übertragungsschaltern mit zugehöriger Verdrahtung zum Übertragen von Verteilerschaltkreisen, die sich vom Hauptpaneel zu den Verteilereinsteckverbindern erstrecken, und ein tragbares Verteilungspaneel mit einem Hauptleistungseingang und Verteilungsschaltkreisen, die in Anschlusselementen vom Einstecktyp enden, ebenso einschließend mehrere Patchkabelanordnungen zum wahlweisen Verbinden zwischen den Einsteckanschlusselementen des tragbaren Verteilerpaneels und dem Einsteckanschluss des Hilfspaneels.
- Die britische Patentanmeldung 2 230 389 A offenbart einen Anschlusskasten mit einem Block aus elektrisch nicht leitfähigem Material enthaltend vier Sammelschienen und sechs beabstandete Gruppen von Drahtanschlusseinrichtungen.
- Der erfindungsgemäße Anschlusskasten schließt mehrere Verbesserungen gegenüber dem Stand der Technik ein.
- Anschlüsse von Zweiglastschaltkreisen an Schaltkreise, die zu einer Leistungsquelle führen, werden derzeit unter Verwendung eines Verbindungskastens hergestellt, üblicherweise aus elektrisch leitfähigem Metall, und von Anschlüssen, die die Leiter von jedem Schaltkreis zu dem Verbindungskasten führen. Die entsprechenden Kabel eines jeden Schaltkreises, die sich in den Verbindungskasten erstrecken, werden abisoliert und miteinander jeweils durch Lüsterklemmen oder durch Löten oder beides verbunden. Gelötete Verbindungen werden mit elektrischem Isolierband umwickelt, und einige Elektriker umwickeln sogar Lüsterklemmenverbindungen.
- Im Laufe der Zeit erzeugen derartige Verbindungen aus dem Stand der Technik Probleme, indem sie sich lösen können und dies tatsächlich tun. Probleme wie das Bilden von Lichtbögen und Kurzschlüssen können ein Feuer verursachen und auch den Rückleiterschaltkreis nichtleitend machen. Die elektrischen Vorschriften erfordern, dass die Verbindungskästen aus dem Stand der Technik nicht versteckt oder hinter Wände, Decken oder unter Fußböden in einer Weise platziert werden dürfen, dass kein Zugang mehr zu solchen Verbindungskästen erhalten werden kann, aufgrund der vorstehenden Probleme und im Stand der Technik vorhandenen Gefahren der Verfahren zum Verbinden von Zweiglastschaltkreisen an elektrische Versorgungsschaltkreise.
- Die vorliegende Erfindung löst diese Probleme.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein Anschlusskasten entsprechend Anspruch 1 vorgeschlagen.
- Der bevorzugte Anschlusskasten weist einen elektrisch nichtleitenden Kasten mit darin eingebetteten leitfähigen Sammelschienen auf, die jeweils Anschlüsse zum Verbinden von entsprechenden Kabeln von Schaltkreisen besitzen, die von dem Schaltkreis zu einer elektrischen Quelle an einem Ende einer jeden Sammelschiene führen. Jede Sammelschiene hat außerdem einen oder mehrere zusätzliche Anschlüsse zum Verbinden entsprechender Kabel des Schaltkreises, die zu einem oder mehreren Lasten führen.
- Der Anschlusskasten besteht aus einem festen nichtleitfähigen Material wie beispielsweise Polystyrol mit einer offenen Seite als Zugang zu länglichen Durchgängen, die auf drahtaufnehmende Bohrungen der entsprechenden Sammelschienenanschlüsse ausgerichtet sind. Die isolierten zur elektrischen Quelle führenden Drähte des Schaltkreises werden abisoliert und durch entsprechende längliche Durchgänge einer Anschlussabteilung geführt. Der weiße oder neutrale. Draht wird in dem Durchgang in Übereinstimmung mit der drahtaufnehmenden Bohrung der Sammelschiene, welche Anschlussverbindungen für diesen Draht eines jeden Schaltkreises besitzt, aufgenommen. Der schwarze oder stromführende Draht wird in dem Durchgang in Übereinstimmung mit der drahtaufnehmenden Bohrung der Sammelschiene, welche Anschlussverbindungen für diesen Draht eines jeden Schaltkreises hat, aufgenommen. Der Erdungsdraht wird in dem Durchgang in Übereinstimmung mit der drahtaufnehmenden Bohrung in der Sammelschiene mit Anschlussverbindungen für den Erdungsdraht eines jeden Schaltkreises, der verbunden werden soll, aufgenommen.
- Die entsprechenden zu einer ersten Last führenden Drähte des Schaltkreises werden in ähnlicher Form mit ihrer entsprechenden Sammelschiene über längliche Durchgänge einer zweiten Anschlussabteilung des Anschlusskastens verbunden.
- Das gleiche kann für einen Schaltkreis vorgenommen werden, der zu einer zweiten Last führt und eine dritte Anschlussabteilung des Anschlusskastens verwendet. Der Anschlusskasten kann größer ausgeführt werden, mit einer geeigneten Anzahl von zusätzlichen Abteilungen zum Verbinden von Schaltkreisen, die zu weiteren Lasten führen.
- Die in den entsprechenden drahtaufnehmenden Bohrungen aufgenommenen Drähte der entsprechenden Sammelschienen werden darin durch geeignete Einrichtungen befestigt, wie beispielsweise Anziehschrauben, die durch mit Gewinde versehene Nasen der Sammelschienen aufgenommen sind, welche sich mit den drahtaufnehmenden Bohrungen schneiden und die auf entsprechende Anziehschraubendurchgänge durch die Anschlusswandabschnitte einer jeden Anschlussabteilungsöffnung zu einem Zugangsinnenraum ausgerichtet sind, der durch eine nichtleitende Abdeckplatte abgedeckt ist, wenn die Verbindungen fertiggestellt sind.
- Fig. 1 ist eine Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Anschlusskasten.
- Fig. 2 ist eine Draufsicht auf den Anschlusskasten aus Fig. 1 bei abgenommener Abdeckung.
- Fig. 3 ist eine Draufsicht auf den Anschlusskasten aus Fig. 1 und Fig. 2 bei abgenommener Abdeckung und voneinander getrennten elektrischen Leitern.
- Fig. 4 ist eine Seitenansicht des Anschlusskastens aus Fig. 3 mit aufgelegter Abdeckung.
- Fig. 5 ist eine Draufsicht auf die Sammelschienen, die innerhalb des Anschlusskastens eingebettet sind, dargestellt in ihren Relativpositionen, aber bei entferntem Anschlusskasten, um die Sammelschienen selbst und ihre Platzierung relativ zueinander deutlicher darzustellen.
- Fig. 6 ist eine Schnittansicht längs der Linie 6-6 aus Fig. 3.
- Fig. 7 ist eine Seitenansicht einer der Sammelschienen, um jeden der aufwärtsragenden Stege und der dort hindurchtretenden drahtaufnehmenden Anschlussbohrungen zu zeigen.
- Fig. 8 ist eine Seitenansicht der Abdeckung für den Anschlusskasten.
- Fig. 9 ist eine Unteransicht der Abdeckung gemäß der Erfindung.
- Ein erfindungsgemäßer Anschlusskasten schließt einen Block 2 aus elektrisch nicht leitfähigem Material wie beispielsweise Polystyrol in Form eines Rechtecks (Quaders) ein, mit einer geschlossenen Rückwand 4 von vorzugsweise etwa 9 cm (3 1/2 Zoll) Breite, einer ersten Seitenwand 6 und einer gegenüberliegenden zweiten Seitenwand 8, die jeweils vorzugsweise etwa 7 1/2 cm (3 Zoll) lang sind, und einer offenen oder Zugangsvorderwand 10 zur Aufnahme der elektrischen Leiter 12, 14 und 16 zur Herstellung elektrischer Verbindungen. Die offene Vorderwand 10 ist ebenfalls vorzugsweise etwa 9 cm (3 1/2 Zoll) breit.
- Die Rück-, Vorder- und Seitenwände sind integral ausgebildet mit und erstrecken sich nach oben von einem Boden 17, der eine Längsdimension entsprechend derjenigen der Seitenwände 6 und 8 besitzt und eine Rückwanddimension, die vorzugsweise etwa 13 cm (5 Zoll) breit ist und sich dadurch nach außen über jede Seitenwand 6 und 8 um etwa 2 cm (3/4 Zoll) hinaus erstreckt.
- Der Boden 17 ist vorzugsweise etwa 1/2 cm (1/4 Zoll) dick, die Seitenwände 6 und 8 und die Rück- und Vorderwände 4 und 10 erstrecken sich von dem Boden um vorzugsweise etwa 2 cm (3/4 Zoll) nach oben. Der rechtwinklige Block 2 besitzt einen festen ebenen Boden 18 und eine offene Oberseite 19 mit einer Abdeckung 20, um den Innenraum 21 des Blockes 2 zu verschließen, wenn sie an ihrem Platz ist, und um Zugang zu dem Innenraum 21 zu ermöglichen, wenn die Abdeckung 20 abgenommen ist.
- Der Innenraum 21 wird durch längliche Rippen 22 in mehrere Abteile getrennt, die jeweils einen Innenraumboden 24 besitzen, der sich von der Zugangswand 10 zu einem erhobenen Abschnitt 26 mit kurzen aufwärtsragenden und zueinander versetzten Anschlusswänden 28, 30 und 32 mit länglichen dorthinein öffnenden Anschlussschlitzen 34, 36 und 38 nach innen erstreckt, um zum Beispiel entsprechend einen von den weißen isolierten Drähten 40, den Erdungsdraht 42 oder den schwarzen isolierten Draht 44 eines der elektrischen Leiter 12, 14 oder 16 aufzunehmen.
- Der erhobene Abschnitt 26 besitzt eine ebene eingeschnittene Oberseite 46 in einer Ebene etwa 0,3 cm (1/8 Zoll) unterhalb der oberen Oberfläche 48 der länglichen Rippen 22. Die obere Oberfläche 48 der länglichen Rippen ist andererseits etwa 0,3 cm (1/8 Zoll) unterhalb der oberen Oberfläche 50 der Seitenwände 6 und 8 und der Rückwand 4. Wenn die Abdeckung 20 an ihren Platz zwischen den Seitenwänden 6 und 8 und der benachbarten Rückwand 4 gesetzt ist und auf der oberen Oberfläche 48 der länglichen Rippen 22 ruht, ist die obere Oberfläche 52 der Abdeckung 20 koplanar mit der oberen Oberfläche 50 der Seitenwände 6 und 8 und der Rückwand 4.
- Öffnungen 54 öffnen sich zur eingeschnittenen Oberseite 46 des erhobenen Abschnittes 26, jeweils positioniert, um entsprechende der länglichen Anschlussschlitze 34, 36 und 38 in jeder der durch die länglichen Rippen 22 voneinander getrennten Abteilungen zu schneiden.
- Der rechtwinklige Block 2 besitzt mehrere darin ausgebildete Kanäle zum Aufnehmen von mehreren entsprechenden Sammelschienen, einschließlich einer ersten Sammelschiene 56 zum Aufnehmen und Verbinden entsprechender Drähte 40, die in den länglichen Anschlussschlitzen 34 einer jeden entsprechenden Abteilung aufgenommen sind, einer zweiten Sammelschiene 60 zum Aufnehmen und Verbinden entsprechender Drähte 44, die in länglichen Anschlussschlitzen 38 aufgenommen sind, und einer dritten Sammelschiene 58 zum Aufnehmen und Verbinden entsprechender Drähte 42, die in den länglichen Anschlussschlitzen 36 aufgenommen sind.
- Jede Sammelschiene 56, 58 und 60 weist einen länglichen seitlich verlaufenden Abschnitt 62, einen ersten nach oben aufragenden Steg 64 an einem Ende, einen zweiten nach oben aufragenden Steg 66 in der Mitte und einen dritten nach oben aufragenden Steg 68 auf der anderen Seite auf. Die drahtaufnehmende Bohrung 70 erstreckt sich durch jeden Steg 64, 66 und 68 benachbart zu seinem oberen Ende und eine mit einem Gewinde versehene Anziehschraubenbohrung 72 öffnet sich zum oberen Ende eines jeden Steges 64, 66 und 68 und schneidet die drahtaufnehmende Bohrung 70 eines jeden Steges dort, wo diese sich von dem oberen Ende eines jeden Steges nach unten erstreckt.
- Die nach oben aufragenden Stege 64, 66 und 68 der Sammelschiene 56 werden in entsprechenden nach oben laufenden Kanälen aufgenommen, die die länglichen Anschlussschlitze 34 in jeder Abteilung in Übereinstimmung mit den entsprechenden Öffnungen 54 schneiden, die jeden länglichen Schlitz 34 schneiden, der sich zu der eingeschnittenen Oberseite 46 eines jeden erhobenen Abschnittes 26 öffnet. In dem Moment, in dem die längliche drahtaufnehmende Bohrung 70 durch jeden Steg der Sammelschiene 56 in Übereinstimmung mit entsprechenden der länglichen Anschlussschlitze 34 in jeder Abteilung ist, ist auch die Anziehschraubenbohrung 72 in jedem Steg in Übereinstimmung mit entsprechenden der Öffnungen 54, um eine Anziehschraube darin aufzunehmen und den Draht 40 zu sichern, der in jeder drahtaufnehmenden Bohrung 70 der Sammelschiene 56 aufgenommen ist.
- Die nach oben aufragenden Stege 64, 66, und 68 der Sammelschiene 58 werden in entsprechenden nach oben laufenden Kanälen des rechtwinkligen Blockes 2 aufgenommen, die die länglichen Anschlussschlitze 36 in jeder Abteilung in Übereinstimmung mit den entsprechenden Öffnungen 54 schneiden, die jeden länglichen Anschlussschlitz 36 schneiden, der sich zu der eingeschnittenen Oberseite 46 eines jedes erhobenen Abschnittes 26 öffnet. In dem Moment, in dem die längliche drahtaufnehmende Bohrung 70 durch jeden Steg der Sammelschiene 58 in Übereinstimmung mit entsprechenden der länglichen Anschlussschlitze 36 in jeder Anschlussabteilung ist, ist auch die Bohrung 72 für die Anziehschrauben eines jeden Steges in Übereinstimmung mit entsprechenden der Öffnungen 54 der Erfindung, um eine Anziehschraube darin aufzunehmen und den Draht 42 zu sichern, der in jeder drahtaufnehmenden Bohrung 70 der Sammelschiene 58 aufgenommen ist.
- Die nach oben aufragenden Stege 64, 66 und 68 der Sammelschiene 60 werden in entsprechenden nach oben laufenden Kanälen des rechtwinkligen Blocks 2 aufgenommen, die die länglichen Anschlusseinschnitte 38 in jeder Abteilung in Übereinstimmung mit den entsprechenden Öffnungen 54 schneiden, die jeden länglichen Schlitz 38 schneiden, der sich zu der eingeschnittenen Oberseite 46 eines jeden erhobenen Abschnittes 26 öffnet. In dem Moment, in dem die längliche drahtaufnehmende Bohrung 70 durch jeden Steg der Sammelschiene 60 in Übereinstimmung mit entsprechenden der länglichen Schlitze 38 in jeder Anschlussabteilung ist, ist auch die Anziehschraubenbohrung 72 eines jeden Steges in Übereinstimmung mit entsprechenden der Öffnungen 54, um eine Anziehschraube darin aufzunehmen und den Draht 44 zu sichern, der in jeder drahtaufnehmenden Bohrung 70 der Sammelschiene 60 aufgenommen ist.
- In dem vorstehend gegebenen Beispiel besitzt der von einer elektrischen Quelle kommende weiße isolierte Draht 40 ein freies Ende, das ungefähr ein 1/2 cm (1/4 Zoll) abisoliert ist und in den länglichen Anschlussschlitz 34 der ersten Abteilung des Blockes 2 und in die drahtaufnehmende Bohrung 70 des Steges 64 der Sammelschiene 56 eingeführt wird. Ein von der elektrischen Quelle kommender Erdungsdraht 42 wird in den Anschlussschlitz 36 der ersten Anschlussabteilung des Blockes 2 und in die drahtaufnehmende Bohrung 70 des Steges 64 der Sammelschiene 58 eingeführt. Der von der elektrischen Quelle kommende schwarze isolierte Draht 44 wird um etwa 1/2 cm (1/4 Zoll) abisoliert und in den Anschlussschlitz 38 der ersten Anschlussabteilung des Blockes 2 und in die drahtaufnehmende Bohrung 70 des Steges 64 der Sammelschiene 60 eingeführt.
- Dann wird der weiße, zu einer ersten Last führende isolierte Draht 40 abisoliert und in den Anschlussschlitz 34 einer zweiten Anschlussabteilung des Blockes 2 und in die Bohrung 70 des Steges 66 der Sammelschiene 56 eingeführt, der zur ersten Last führende Erdungsdraht 42 wird in den Anschlussschlitz 36 der zweiten Anschlussabteilung des Blockes 2 und in die Bohrung 70 des Steges 66 der Sammelschiene 58 eingeführt, der schwarze, zu der ersten Last führende isolierte Draht 44 wird abisoliert und in den Anschlussschlitz 38 der zweiten Anschlussabteilung des Blockes 2 und in die Bohrung 70 des Steges 66 der Sammelschiene 60 eingeführt.
- Anziehschrauben werden dann durch die Öffnungen 54 und die Anziehschraubenbohrungen 72 angezogen, um die Drähte an ihrem Platz innerhalb der entsprechenden Bohrungen der entsprechenden Sammelschienenstege zu sichern. Der erfindungsgemäße Anschlusskasten hat nunmehr eine Verbindung zwischen einer elektrischen Quelle und einer ersten Last fertig gestellt.
- Um die gleiche elektrische Quelle mit einer zweiten Last zu verbinden, wird der zu der zweiten Last führende weiße isolierte Draht 40 abisoliert und in den länglichen Anschlussschlitz 34 einer dritten Anschlussabteilung des Blockes 2 und in die Bohrung 70 des Steges 68 der Sammelschiene 56 eingeführt, der zu der zweiten Last führende Erdungsdraht 42 wird in den länglichen Anschlussschlitz 36 der dritten Anschlussabteilung des Blockes 2 und in die Bohrung 70 des Steges 68 der Sammelschiene 58 eingeführt, der zu der zweiten Last führende schwarze isolierte Draht 44 wird abisoliert und in den länglichen Anschlussschlitz 38 der dritten Anschlussabteilung des Blockes 2 und in die Bohrung 70 des Steges 68 der Sammelschiene 60 eingeführt.
- Die Schrauben werden durch die Öffnungen 54 und die Anziehschraubenbohrungen 72 der Stege 68 der Sammelschienen 56, 58 und 60 angezogen, um die Drähte in ihren entsprechenden drahtaufnehmenden Bohrungen 70 festzuhalten. Eine elektrische Verbindung der zweiten Last mit der elektrischen Quelle ist damit fertiggestellt.
- Jede beliebige Anzahl von zusätzlichen Lasten kann mit einer elektrischen Quelle durch den erfindungsgemäßen Anschlusskasten, durch das Vorsehen zusätzlicher Stege an den Sammelschienen und einen größeren Block 2 aus Polystyrol oder einem anderen nicht leitenden Material verbunden werden, der zusätzliche Anschlussabteilungen und längliche Anschlussschlitze wie beschrieben besitzt.
Claims (5)
1. Anschlusskasten zum Verbinden elektrischer Leiter (12, 14, 16),
aufweisend einen elektrisch nicht leitfähigen Block (2), eine erste
Sammelschiene (56) innerhalb des nicht leitfähigen Blocks, eine erste
Drahtverbindungseinrichtung zum Verbinden eines ersten elektrischen
Drahtes (40) mit der ersten Sammelschiene an einem ersten
Anbringungspunkt (64) auf dieser, eine zweite
Drahtverbindungseinrichtung zum Verbinden eines zweiten elektrischen
Drahtes (40) mit der ersten Sammelschiene an einem zweiten
Anbringungspunkt (66) auf dieser, beabstandet von dem ersten
Anbringungspunkt auf der ersten Sammelschiene, eine zweite
Sammelschiene (60) innerhalb des nicht leitfähigen Blocks beabstandet
von der ersten Sammelschiene, eine dritte Drahtverbindungseinrichtung
zum Verbinden eines dritten elektrischen Drahtes (44) mit der zweiten
Sammelschiene an einem Anbringungspunkt (64) auf dieser, und eine
vierte Drahtverbindungseinrichtung zum Verbinden eines vierten
elektrischen Drahtes (44) mit der zweiten Sammelschiene an einem
zweiten Anbringungspunkt (66) auf dieser, beabstandet von dem ersten
Anbringungspunkt auf der zweiten Sammelschiene, wobei der nicht
leitfähige Block eine erste Anschlussabteilung und eine davon
beabstandete zweite Anschlussabteilung aufweist, und die erste
Drahtverbindungseinrichtung zum Verbinden mit der ersten
Sammelschiene und die dritte Drahtverbindungseinrichtung zum Verbinden
mit der zweiten Sammelschiene in der ersten Anschlussabteilung des
Blockes angeordnet sind, während die zweite Drahtverbindungseinrichtung
auf der ersten Sammelschiene und die vierte Drahtverbindungseinrichtung
auf der zweiten Sammelschiene in der zweiten Anschlussabteilung des
Blockes angeordnet sind, wobei alle Abschnitte der Sammelschienen
innerhalb des elektrisch nicht leitfähigen Blockes und vollständig von
diesem umschlossen sind, wobei die erste, zweite, dritte und vierte
Drahtverbindungseinrichtung einschließen:
(i) längliche Anschlusseinschnitte (34, 38), die sich von
Anschlusswänden (28, 32) des nicht leitfähigen Blockes nach innen
erstrecken, um an einer entsprechenden Sammelschiene zu enden
und welche so angeordnet sind, dass die elektrischen Drähte die
Sammelschienen durch die länglichen Anschlusseinschnitte
erreichen,
(ii) Stege (64, 66) an den Sammelschienen, die Draht aufnehmende
Löcher (70) in Justierung auf die länglichen
Anschlusseinschnitte (34, 38) aufweisen,
(iii) Öffnungen (54), welche sich von einer oberen Wand (46) des nicht
leitfähigen Blockes erstrecken, um an einer entsprechenden
Sammelschiene zu enden, und
(iv) mit Bohrungen (72) für Anziehschrauben in den Stegen (64, 68)
und in Justierung auf die Öffnungen;
wobei die Anordnung so ist, dass die Schrauben von den Öffnungen
aufgenommen werden können, und den Bohrungen für die
Anziehschrauben um entsprechende Sammelschienen erreichen zu
können und elektrische Drähte an diesen individuell anzuziehen und
festzulegen.
2. Anschlusskasten nach Anspruch 1, einschließend eine fünfte
Drahtverbindungseinrichtung zum Verbinden eines fünften elektrischen
Drahtes (40) mit der ersten Sammelschiene (56) an einem
Anbringungspunkt (68) beabstandet von den ersten und zweiten
Drahtverbindungseinrichtungen, einer sechsten
Drahtverbindungseinrichtung zum Verbinden eines sechsten elektrischen
Drahtes (44) mit der zweiten Sammelschiene (60) an einem
Anbringungspunkt beanstandet von den dritten und vierten
Drahtverbindungseinrichtungen, wobei der nicht leitfähige Block (2) eine
dritte Anschlussabteilung beabstandet von den ersten und zweiten
Anschlussabteilungen besitzt, wobei die fünfte
Drahtverbindungseinrichtung zum Verbinden mit der ersten
Sammelschiene und die sechste Drahtverbindungseinrichtung zum
Verbinden mit der zweiten Sammelschiene in der dritten
Anschlussabteilung des Blockes angeordnet sind, wobei die fünfte und
sechste Drahtverbindungseinrichtung längliche Anschlusseinschnitte (34,
38), Stege (68) auf den Sammelschienen und Öffnungen (54) einschließt,
die sich von der oberen Wand des nicht leitfähigen Blockes nach innen
erstrecken und an entsprechenden Sammelschienen enden, damit die
elektrischen Drähte die Sammelschienen durch die länglichen
Anschlusseinschnitte erreichen, und mit Bohrungen (72) für
Anziehschrauben in den Stegen (68), so dass die Schrauben
entsprechende der Sammelschienen erreichen und elektrische Drähte an
diesen individuell anziehen und festlegen können.
3. Anschlusskasten nach Anspruch 1, einschließend eine dritte
Sammelschiene (58) innerhalb des nicht leitfähigen Blocks (2) beabstandet
von den ersten und zweiten Sammelschienen, eine erste
Erdungsdrahtverbindungseinrichtung zum Verbinden eines ersten
Erdungsdrahtes (42) in der elektrischen Schaltung von den ersten und
dritten elektrischen Drähten zu der dritten Sammelschiene an einem ersten
Anbringungspunkt (64) auf dieser, eine zweite
Erdungsdrahtverbindungseinrichtung zum Verbinden eines zweiten
Erdungsdrahtes (42) in der elektrischen Schaltung von den zweiten und
vierten elektrischen Drähten mit der dritten Sammelschiene an einem
zweiten Anbringungspunkt (66) beabstandet von dem ersten
Anbringungspunkt auf der dritten Sammelschiene, wobei die erste
Erdungsdrahtverbindungseinrichtung zum Verbinden zu der dritten
Sammelschiene in der ersten Anschlussabteilung des Blockes angeordnet
ist, und die zweite Erdungsdrahtverbindungseinrichtung zum Verbinden mit
der dritten Sammelschiene in der zweiten Anschlussabteilung des Blockes
angeordnet ist, wobei die ersten und zweiten
Erdungsdrahtverbindungseinrichtungen längliche Anschlusseinschnitte
(36), Stege (64, 66) auf den Sammelschienen, Öffnungen (54), die sich
von der oberen Wand (46) des nicht leitfähigen Blockes nach innen
erstrecken und an entsprechenden Sammelschienen enden, damit die
elektrischen Drähte die Sammelschienen durch die länglichen
Anschlusseinschnitte erreichen, und Bohrungen (72) für Anziehschrauben
in den Stegen (64, 66) einschließen, so dass die Schrauben jede
entsprechende Sammelschiene zum individuellen Anziehen und Festlegen
der elektrischen Drähte erreichen können.
4. Anschlusskasten nach Anspruch 2, einschließend eine dritte
Sammelschiene (58) innerhalb des nicht leitfähigen Blocks (2) beabstandet
von den ersten und zweiten Sammelschienen, eine erste
Erdungsdrahtverbindungseinrichtung zum Verbinden eines ersten
Erdungsdrahtes (42) in der elektrischen Schaltung von den ersten und
dritten elektrischen Drähten zu der dritten Sammelschiene an einem ersten
Anbringungspunkt (64) auf dieser, eine zweite
Erdungsdrahtverbindungseinrichtung zum Verbinden eines zweiten
Erdungsdrahtes (42) in der elektrischen Schaltung von den zweiten und
vierten elektrischen Drähten zu der dritten Sammelschiene an einem
zweiten Anbringungspunkt (66) beabstandet von dem ersten
Anbringungspunkt auf der dritten Sammelschiene, eine dritte
Erdungsdrahtverbindungseinrichtung zum Verbinden eines dritten
Erdungsdrahtes (42) in der elektrischen Schaltung von den fünften und
sechsten elektrischen Drähten zu der dritten Sammelschiene an einem
dritten Anbringungspunkt (68) beabstandet von den ersten und zweiten
Anbringungspunkten auf der dritten Sammelschiene, wobei die erste
Erdungsdrahtverbindungseinrichtung zum Verbinden der dritten
Sammelschiene in der ersten Anschlussabteilung des Blockes angeordnet
ist, die zweite Erdungsdrahtverbindungseinrichtung zum Verbinden mit der
dritten Sammelschiene in der zweiten Anschlussabteilung des Blocks
angeordnet ist und die dritte Erdungsdrahtverbindungseinrichtung zum
Verbinden mit der dritten Sammelschiene in einer dritten
Anschlussabteilung des Blockes angeordnet ist, wobei die ersten, zweiten
und dritten Erdungsdrahtverbindungseinrichtungen längliche
Anschlusseinschnitte (36), Stege (64, 66, 68) auf der Sammelschiene,
Öffnungen (54), die sich von der oberen Wand (46) des nicht leitfähigen
Blockes nach innen erstrecken und an entsprechenden Sammelschienen
enden, damit die elektrischen Drähte die Sammelschienen durch die
länglichen Anschlusseinschnitte erreichen, und Bohrungen (72) für
Anziehschrauben in den Stegen (64, 66, 68) einschließen, so dass die
Schrauben entsprechende der Sammelschienen zum individuellen
Anziehen und Festlegen der elektrischen Drähte erreichen können.
5. Anschlusskasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, in welchem
der elektrisch nicht leitfähige Block (2) im Wesentlichen rechtwinklig ist und
eine Unterseite (18), entgegengesetzte Seitenwände (6, 8), eine
geschlossene Rückseite (4), eine offene Seite (10) und eine offene
Oberseite (19) aufweist, eine Hülle (20) die die offene Oberseite bei
Anbringung schließt und die Oberseite öffnet, wenn die Hülle entfernt wird,
wobei die Anschlussabteilungen unterhalb der Hülle sind und die länglichen
Anschlusseinschnitte (34, 36, 38) sich zur offenen Rückseite öffnen, wobei
die Anschlussabteilungen eine nach oben gerichtete Oberfläche gegenüber
der offenen Oberseite und deren Hülle aufweisen, wenn diese angebracht
ist, wobei die Bohrungen für die Anziehschrauben des elektrisch nicht
leitfähigen Blockes sich zur nach oben gerichteten Oberfläche der
Anschlussabteilung öffnen.
Applications Claiming Priority (1)
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