DE69523657T2 - Vorrichtung zum Aufrechterhalten eines positiven Ausatemdruckes - Google Patents
Vorrichtung zum Aufrechterhalten eines positiven AusatemdruckesInfo
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Description
- Diese Erfindung bezieht sich im allgemeinen auf Atmungstherapie- Vorrichtungen und im besonderen auf eine Atmungstherapie-Vorrichtung zur Verwendung durch einen einzelnen Patienten. Konkreter, aber ohne Einschränkung auf die dargestellte besondere Verwendung, welche als die beste in Betracht gezogene Ausführungsform dieser Erfindung beschrieben wird, bezieht sich die Erfindung auf eine preisgünstige Atmungstherapie- Vorrichtung für die Verwendung durch Einzelpersonen, welche im wesentlichen widerstandsfreies Einatmen und mit selektiv gesteuertem Widerstand behaftetes Ausatmen ermöglicht, mit einer Druckbereichs-Überwachungseinheit, um dem Patienten visuelle Rückmeldungen zu liefern und dem Patienten so die Überwachung der richtigen Verwendung der Vorrichtung zu ermöglichen.
- Personen, welche an Lungenproblemen leiden, die zur Erzeugung großer Mengen Schleim in der Lunge führen, benötigen häufig Unterstützung bei der Entfernung dieser Sekrete. Wenn diese Sekrete in der Lunge belassen werden, tritt eine Obstruktion der Atemwege auf, was eine mangelhafte Sauerstoffzufuhr und mögliche Lungenentzündung und/oder den Tod zur Folge hat. Eine der klinisch anerkannten Behandlungen dieses Zustandes ist ein als Therapie durch positiven Ausatmungsdruck oder PEP [positive expiratory pressure therapy] bekanntes Verfahren. Bei der PEP-Therapie atmet ein Patient gegen einen Widerstand aus, um Ausatmungsdruck bei einer im wesentlichen konstanten Durchflußmenge zu erzeugen. Vorgeschriebene Ausatmungsdrücke liegen im allgemeinen im Bereich von. 10-20 cm H&sub2;O, obgleich andere Druckbereiche und Drücke verwendet werden können.
- Durch klinische Forschung wurde belegt, daß die PEP-Therapie gleich oder besser als übliche Brust-Physiotherapie-Verfahren ist, welche zwar wirksam, aber zeitaufwendig sind und von vielen Patienten nicht toleriert werden, die während längerer Zeiträume in bestimmten, für die Durchführung üblicher Brust-Physiotherapie erforderlichen Stellungen nur mühsam atmen können. Folglich wird angenommen; daß die PEP-Therapie für Patienten, welche an zystischer Fibrose leiden, bedeutende Vorteile bietet und daß sie für viele Patienten letzten Endes die Brust-Physiotherapie ersetzen wird.
- Bei der Anwendung der PEP-Therapie atmet ein Patient durch eine Begrenzungsblende, um beim Ausatmen einen positiven Druck in der Lunge zu erzeugen, wobei der Druck am Ende des Ausatmungsvorgangs auf Null abfällt. Durch die Wahl eines Blendenlochs geeigneter Größe wird ein bestimmter Druck für die von einem einzelnen Patienten erzeugte Durchflußmenge von Ausatmungsluft festgelegt. Diese verlängerte Ausatmung bei im wesentlichen konstanter Strömung und erhöhtem Druck hat sich als wirksam erwiesen, um in der Lunge eingeschlossener Sekrete zu den größeren Luftwegen zu befördern, aus denen sie durch Husten entfernt werden können. FR 7435041 beschreibt eine Vorrichtung gemäß dem ersten Teil der Ansprüche 1 und 2.
- Die zur Zeit verwendeten PEP-Therapie-Vorrichtungen sind sehr wirksam bei der Durchführung der PEP-Therapie. Jedoch erfordern diese Vorrichtungen die Verwendung eines kostspieligen Druckmessers, welcher nicht Bestandteil der PEP-Vorrichtung ist, sondern bei Verwendung gesondert mit der Vorrichtung verbunden wird. Wenn bei solchen Vorrichtungen das Krankenhaus oder der Patient nicht einen kostspieligen Druckmesser zur Verbindung mit der Vorrichtung erwirbt, kann der Patient deren Verwendung nicht überwachen. Ohne die Möglichkeit zur Überwachung des Ausatmungsdrucks kann der Patient nicht feststellen, ob das PEP- Therapieverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wird.
- Zwar kann ein kostspieliger Druckmesser mit der Vorrichtung verbunden werden kann, um den durch den Patienten ausgeübten Ausatmungsdruck anzuzeigen, jedoch erfordert die ordnungsgemäße Durchführung der PEP- Therapie nicht die Ermittlung eines genauen Mänometerdrucks durch den Patienten. Die PEP-Therapie kann ordnungsgemäß durchgeführt werden, sofern der Patient während der Verwendung der Vorrichtung erkennen kann, daß der Ausatmungsdruck innerhalb eines angemessenen vorbestimmten Druckbereichs gehalten wird:
- Es ist daher ein Ziel dieser Erfindung, Atmungstherapie-Vorrichtungen zur Verwendung durch einzelne Personen zu verbessern.
- Ein anderes Ziel dieser Erfindung ist der Einbau einer Druckbereichs- Überwachungseinheit mit visueller Rückmeldung für einen Patienten als integrierten Bestandteil einer Atmungstherapie-Vorrichtung zur Verwendung durch einzelne Personen.
- Ein weiteres Ziel dieser Erfindung ist der Einbau einer preisgünstigen Druck-Überwachungsvorrichtung als integrierten Bestandteil einer Atmungstherapie-Vorrichtung zur Verwendung durch einzelne Personen.
- Diese und andere Ziele dieser Erfindung werden gemäß der vorliegenden Erfindung erreicht, bei der eine Atmungstherapie-Vorrichtung zur Verwendung durch einzelne Personen geschaffen wird, welche eine Drückbereichs-Überwachungseinheif aufweist, die dem Patienten visuelle Rückmeldungen zur Überwachung der korrekten Verwendung der Vorrichtung liefert, um die Vorteile der Therapie durch positiven Ausatmungsdruck zu erhöhen.
- Weitere Ziele der Erfindung sowie zusätzliche zu ihr beitragende Merkmale und daraus erwachsende Vorteile gehen aus der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung hervor, welche in den beigefügten Zeichnungen gezeigt ist, wobei gleiche Bezugszeichen im gesamten Text auf entsprechende Teile verweisen, wobei:
- Fig. 1 eine Perspektivansicht einer Atmungstherapie-Vorrichtung zur Verwendung durch einzelne Patienten ist, welche eine Drückbereichs- Überwachungseinheit beinhaltet, um dem Verwender visuelle Rückmeldungen zur Überwachung der Durchführung der Therapie durch positiven Ausatmungsdruck (PEP-Therapie) zu liefern;
- Fig. 2 eine Vergrößerte Querschnittsansicht eines Teils der in Fig. 1 gezeigten PEP-Vorrichtung zur besseren Veranschaulichung des Patieriten- Einblasteils der Vorrichtung ist;
- Fig. 3 und 4 entlang der Linien 3-3 und 4-4 in Fig. 2 geschnittene Querschnittsansichten des Patienten-Einblasteils der in Fig. 1 dargestellten Vorrichtung sind, um dessen inneren Aufbau besser zu veranschaulichen;
- Fig. 5 eine Perspektivansicht einer Variante des Patienten-Einblasteils der Vorrichtung ist;
- Fig. 6 eine vergrößerte Querschnittsansicht der in Fig. 5 veranschaulichten Vorrichtung ist;
- Fig. 7 eine vergrößerte Ansicht einer weiteren Variante des Patienten- Einblasteils der Vorrichtung ist, wobei ein Teil weggebrochen ist, um die Art und Weise zu veranschaulichen, wie die Vorrichtung abgeändert werden kann, um eine andere Art Patienteneinblasvorrichtung aufzunehmen;
- Fig. 8 eine vergrößerte Querschnittsansicht des Druckbereichs- Überwachungsteils der in Fig. 1 gezeigten Vorrichtung ist, um seine Bestandteile vor der Druckzufuhr besser zu veranschaulichen;
- Figur. 9 eine vergrößerte Querschnittsansicht des Druckbereichs- Überwachungsteils der in Fig. 1 gezeigten Vorrichtung ist, um seine Bestandteile während der Druckzufuhr besser zu veranschaulichen;
- Fig. 10 eine vergrößerte horizontale Draufsicht des Druckbereichs- Überwachungsteils der in Fig. 1 gezeigten Vorrichtung ist, um die relative Anordnung seiner Bestandteile zueinander besser zu veranschaulichen.
- Unter Bezugnahme auf die Zeichnungen zeigt Fig. 1 eine gemäß der vorliegenden Erfindung ausgeführte PEP-Therapie-Vorrichtung. Die Vorrichtung weist ein Patienten-Einblasteil 10 auf, durch das ein Patient atmet und das mit einem Druckbereichs-Überwachungsteil 50 mittels einer biegsamen Leitung 30 verbunden ist, durch die Ausatmungsluftdruck geleitet wird, zu einem Zweck und auf eine Art, die unten detailliert beschrieben werden. Das Einblasteil 10 umfaßt eine Ausatmungsdruck-Steuerungsvorrichtung 20 oder Loch-Auswahlvorrichtung zur Festlegung des für den Zustand des Patienten für Therapiezwecke geeigneten Verhältnisses von Durchflußmenge und Druck der Ausatmungsluft. Das Druckbereichs-Überwachungsteil 50 liefert dem Patienten eine Sichtanzeige dafür, daß der zugeführte Ausatmungsdruck in dem vorbestimmten gewünschten Bereich für eine ordnungsgemäße Durchführung der Therapie liegt. Die Druckbereichs-Überwachungsvorrichtung 50 hat einen abnehmbaren Sockel 51 für Reinigungszwecke, um das Entfernen von Kondensat zu ermöglichen, das sich ansammeln könnte.
- Das Einblasteil 10 weist ein Mundstück 11 auf, durch welches der Patient in die Vorrichtung hinein atmet. Wie in den Fig. 1, 2, 5 und 6 gezeigt, handelt es sich bei dem Mundstück 11 um den Typ, bei dem der Patient das Teil in den Mund einführt, aber die Vorrichtung soll nicht auf derartige Anwendungen beschränkt werden. Eine übliche Maske 61; wie in Fig. 7 gezeigt, wie eine im Handel erhältliche Anästhesiemaske oder ein Tracheal- Anschlußstück, kann auch verwendet werden. Zu diesem Zweck ist die. Größe des Einblaskörpers 12 so gewählt, daß er einen Masken-/Mundstück- Aufnahmeanschluß 13 mit einem Außendurchmesser von 22 mm zur Aufnahme eines üblichen Mundstücks mit einem Innendurchmesser von 22 mm oder einer Maske mit einem Innendurchmesser von 22 mm hat sowie einen Einlaßanschluß 15 mit einem Außendurchmesser von 22 mm zur Aufnahme eines üblichen Anschlußstücks mit einem Innendurchmesser von 22 mm zur - Verbindung mit einer üblichen Atemvorrichtung. Wie am besten in den Fig. 1 und 2 zu sehen ist, ist bei einer bevorzugte Ausführungsform ein T-Stück 14 zwischen dem Mundstück 11 und dem Einblasteil 12 eingebaut. Das T-Stück 14 hat einen Auslaßanschluß 14a zur Verbindung mit der Leitung 30.
- Der Einlaßanschluß 15 enthält ein Einweg-Ventil 16, das einem Patienten das Einatmen ermöglicht, aber das Ausatmen durch den Einlaß 15 verhindert. Dieses Einweg-Ventil ist bei der bevorzugten Ausführungsform vorzugsweise aus einem steifen spritzgegossenen Kunststoffrahmen und einer biegsamen Silikongummischeibe 16a hergestellt. Bei der Verwendung wird Luft in den Einbläskörper 12 durch das an dem Einlaßanschluß 15 positionierte Einweg-Ventil 16 gezogen, welches sich öffnet und so dem Patienten im wesentlichen widerstandsfreies Einatmen ermöglicht. Beim Ausatmen wird die Luft durch Schließen dieses Ventils am Austreten durch den Einlaßanschluß 15 gehindert. Daher muß die Ausatmungsluft durch eine an dem Einblaskörper 12 angeordnete Ausatmungsdruck-Steuervorrichtung 20 auf eine unten detailliert zu beschreibende Art und Weise austreten.
- Damit ein Patient die Vorrichtung während der Verwendung überwachen kann, um sicherzustellen, daß die PEP-Therapie ordnungsgemäß durchgeführt wird, ist der Einblaskörper 12 mit einer Druckbereichs- Überwachungseinheit 50" verbunden, deren Einzelheiten am besten in Fig. 8- 10 veranschaulicht sind. Eine biegsame Leitung 30 ist mit einem Ende am T-Stück 14 über den Druckanschluß 14a angeschlossen, um den von dem Patienten beim Ausatmen geschaffenen Luftdruck der Druckbereichs- Überwachungseinheit 50 durch den Druck-Einlaßanschluß 52a zuzuführen.
- Die Druckbereichs-Überwachungseinheit 50 enthält einen in einem Gehäuse 54 gehaltenen Balg 53. Das Innere des Gehäuses 54 ist mit einem durch die Innenseite der Balgdichtung 53 gebildeten, abgedichteten unteren Abschnitt ausgebildet, wobei der einzige Lufteinlaß oder -auslaß der Druck- Einlaßanschluß 52a ist, durch den Druckluft eingeleitet wird, wenn ein Patient in das Mundstück 11 hinein ausatmet. Die Abdichtung des Gehäuses 54 erfolgt durch die Balgdichtung 53, welche durch einen O-Ring 53a abgedichtet wird, der ein integraler Bestandteil der Balgdichtung 53 ist und zwischen einem oberen und dem dichten unteren Teil des Gehäuses 54 liegt, um dazwischen abzudichten. Der obere Abschnitt oder das Oberteil des Gehäuses 54b ist mit dem unteren Abschnitt 54a des Gehäuses 54 verbunden, um den O-Ring 53a dazwischen einzuschließen, wodurch eine druckdichte Abdichtung zwischen der Balgdichtung 53 und dem unteren Abschnitt 54a des Gehäuses bewirkt wird. Der obere Abschnitt 54b des Gehäuses 54 ist der Atmosphäre ausgesetzt, wobei Luft aus dem oberen Abschnitt entweichen und somit das Druckdifferential die Anzeige 60 bewegen kann. Wenn Luftdruck dem Gehäuse durch die Druckeinlaßanschluß 52a zugeführt wird, wird auf diese Weise der Balg 53 in Abhängigkeit von der Erhöhung des Luftdrucks bewegt:
- Wie zuvor offenbart, ist bei der Verwendung der bevorzugten Ausführungsform das Gehäuse 54 mit dem Sockel 51 luftdicht verschlossen. Da der Sockel 51 entfernt werden kann, beispielsweise um die Druckkammer mit Desinfektionsmittel zu spülen, ist ein Schutzgitter 54c als Teil des offenen Endes des Gehäuses 54 ausgebildet, um den Balg 53 zu schützen, wenn der Sockel 51 so entfernt wird. Ein Anschlag 54d, am besten veranschaulicht in den Fig. 8 und 9, ist an dem Gitter 54c befestigt; um die Abwärtsbewegung der Anzeige 60 zu begrenzen. Wenn er montiert ist, bildet der Sockel 51 einen Schnappverschluß mit komplementären Rippen 51a am offenen Ende des Gehäuses 54, so daß eine wirksame luftdichte Abdichtung erzeugt wird. Weitere Arten der Herstellung einer geeigneten entfernbaren luftdichten Abdichtung; wie ein Drehverschluß oder ein Deckel mit Gewinde, sind den Fachleuten bekannt. Zudem könnte der Sockel 51 permanent verschlossen sein, wenn das Merkmal der Abnehmbarkeit nicht gewünscht wäre.
- Um es dem Patienten zu ermöglichen, den beim Ausatmen ausgeübten Ausatmungsdruck zu überwachen, wird eine Anzeigevorrichtung 60 verwendet, welche dem Patienten eine visuelle Anzeige liefert, wenn die Erfindung verwendet wird. Zu diesem Zweck ist die Anzeigevorrichtung 60 mit einem unteren Ende an dem Oberteil der Balgdichtung 53 an deren geschlossener Seite befestigt und verläuft nach oben innerhalb des oberen Abschnitts 54b des Gehäuses 54. Die Anzeigevorrichtung 60 verläuft nach oben durch eine Öffnung in einem Flanschabschnitt 65, so daß ihr Ende während der Bewegung durch den Flansch 65 geführt wird, wobei dessen Unterseite als Anschlag für ein Ende einer Druckfeder 67 dient. Die Druckfeder 67 ist um die Anzeigevorrichtung 60 herum angeordnet, wobei ihr anderes Ende innerhalb eines Abschnittes 60a in Form eines umgedrehten Napfes der Anzeigevorrichtung 60 gehalten wird. Das oberste Ende oder der Rand des Abschnittes 60a in Form eines umgedrehten Napfes dient auch als Anschlag zur Begrenzung der Aufwärtsbewegung der Anzeigevorrichtung 60 durch Anlage gegen den Flansch 65. Eine weitere vorteilhafte Wirkung, die sich aus der Verwendung des napfförmigen umgedrehten Abschnittes 60a ergibt, besteht darin, daß die Balgdichtung 53 während der Bewegung sich korrekt verformt und somit rund bleibt. Dadurch wird die Balgdichtung 53 daran gehindert, Ecken auszubilden, welche den Dichtungswiderstand oder den Bewegungswiderstand erhöhen könnten.
- Die Druckfeder 67 erzeugt eine Kraft entgegen der Bewegung des Balgs 53, so daß der Betrag des innerhalb des Gehäuses 54 durch das Ausatmen des Patienten wirkenden Drucks ein nahezu lineares Verhältnis zu der Bewegung der Anzeigevorrichtung 60 schafft. Folglich ist die Feder 67 so beschaffen, daß sie bei steigendem Druck in dem Gehäuse 54 die Anzeigevorrichtung 60 in eine lineare oder nahezu lineare Bewegung versetzt. Um die Zufuhr von Ausatmungsdruck zur geschlossenen Seite des Balgs 53 zu erleichtern, wenn ein Patient die Benutzung der Erfindung beginnt, befindet sich in Ruhestellung des gegen den Anschlag 54d anliegenden Balgs 53 seine Unterseite im Abstand von dem Boden des Gehäuses, wie am besten in Fig. 8 gezeigt.
- Dieser obere Abschnitt 54b des Gehäuses 54 trägt auch Anzeigemarkierungen 66, um einem Patienten anzuzeigen, wann ein vorbestimmter Ausatmungsdruck wirkt. Wenn das Oberteil der Anzeigevorrichtung sich auf der Höhe der unteren Markierung oder Linie befindet, liegt bei der dargestellten Ausführungsform der Druck an der Untergrenze des vorgeschriebenen Bereichs. Wenn das Oberteil der Anzeigevorrichtung sich auf der Höhe der oberen Markierung befindet, liegt der Druck an der Obergrenze des Druckbereichs. Wenn das Oberteil der Anzeigevorrichtung sich zwischen der oberen und der unteren Markierung befindet, liegt der Druck im korrekten Bereich für die richtige Durchführung der Therapie. Wenn dies auch die bevorzugte Art ist, dem Patienten eine visuelle Anzeige bezüglich der ordnungsgemäßen Verwendung der Erfindung zu liefern, so kann alternativ die Anzeigevorrichtung 60 mit Anzeigemitteln versehen sein, wie ein oder mehrere farbige Bänder, welche, wenn sie sichtbar sind, dem Vorhandensein eines gewünschten von dem Patienten ausgeübten Drucks entsprechen.
- Wie zuvor offenbart, ist die Ausatmungsdruck-Steuervorrichtung 20 in den Einblaskörper 12 eingebaut, damit ein Patient einen gewünschten Ausatmungsdruck erzeugt. Die Ausatmungsdruck-Steuervorrichtung 20, deren innerer Aufbau am besten in Fig. 2-4 weranschaulicht ist, ist in dem Einblaskörper angeordnet, um die Durchflußmenge der Ausatmungsluft des Patienten zu steuern und dadurch einen gewünschten Ausatmungsdruck in der Lunge des Patienten zu erzeugen, welcher mittels der Druckbereichs- Überwachungseinheit 50 überwacht werden kann. Die Steuervorrichtung 20 weist eine Auswahl-Ringskala 21 mit Anzeigemitteln 21a auf, welche auf ihr angebracht sind, um Öffnungen verschiedener Größen 22 zu entsprechen, die in einer gelochten Planscheibe 23 ausgebildet sind, welche die Auswahl- Ringskala 21 zur selektiven Drehung auf einem innerhalb des Einblaskörpers 12 ausgebildeten Rohrstutzen 17 trägt. Während bei einer bevorzugten Ausführungsform Öffnungen verschiedener Größen 22 in der Planscheibe 23 verwendet werden, ist anzumerken, daß eine alternative Ausführungsform einen mit dem Bezugszeichen 22a gekennzeichneten Schlitz in der Planscheibe 23 verwenden könnte, so daß der Schlitz 22a relativ zu der Öffnung 18a in der Platte 18 positioniert werden kann, um die Größe der Öffnung, durch welche Luft strömt, zu variieren. Der Rohrstutzen 17 liegt innerhalb des Einblaskörpers 12 auf einer Platte 18, welche das Innere des Einblaskörpers 12 gegen den Luftstrom verschließt, mit Ausnahme einer in ihr ausgebildeten Öffnung 18a und des offenen Innenteils des Rohrstutzens 17.
- Während der Benutzung wird, wenn ein Patient einatmet, Luft in den Einblaskörper 12 durch den Einlaß 15, durch das Einweg-Ventil 16 gezogen und strömt durch die mittlere Öffnung 17a des Rohrstutzens 17, wobei die Luft frei und im wesentlichen widerstandsfrei in die Lunge des Patienten eingezogen wird. Wenn ein Patient jedoch ausatmet; schließt sich das Einweg-Ventil 16 und verhindert das Ausströmen von Luft durch die Öffnung 17a in dem Rohrstutzen und den Einlaß 15 des Einblaskörpers. Beim Ausatmen wird das Ausströmen der Luft nur durch die Öffnung 18a und eine der ausgewählten Öffnungen 22 der Auswahl-Ringskala 21 zugelassen, wenn sie mit der Öffnung 18a fluchtet. Ein Einweg-Auslaßventil 19, durch welches die Ausatmungsluft strömt, gewährleistet, daß beim Einatmen sämtliche Luft durch den Einlaß gelangt. Auf diese Weise kommt es nicht zu einer Beeinträchtigung von Zusatzbehandlungen, welche zur Verwendung zusammen mit der Vorrichtung mit dem Einlaß 15 des Einblaskörpers 12 verbunden werden könnten, wie Aerosol-Medikamente oder ein stimulierendes Spirometer.
- Der auf diese Weise gesteuerte Ausatmungsluftstrom tritt durch ein Einweg- Ventil 19 hinaus und strömt aus dem Einblaskörper 12 durch den Zwischenraum zwischen dem Einblaskörper und der Auswahl-Ringskala 21. Da die Durchflußmenge der Ausätmungsluft derart -gesteuert wird, wird ein Gegendruck in der Lunge des Patienten erzeugt, welcher auch der Druckbereichs-Überwachungsvorrichtung 50 durch den Druckanschluß 14a zugeführt wird, um dem Patienten die Überwachung des Ausatmungsluftdrucks zu ermöglichen. Durch selektives Drehen der Ringskala 21 können Öffnungen verschiedener Größen verwendet werden, um die Ausströmungsmenge der Ausatmungsluft und damit den durch den Patienten erzeugten Ausatmungsluftdruck zu steuern.
- Bei der Ausführungsform der Fig. 5 und 6, in denen gleiche Bezugszeichen die zuvor beschriebenen entsprechenden Teile bezeichnen, kann das Mundstück direkt mit dem Einblaskörper 12 ohne das T-Stück 14 verbunden werden. Dies würde einem Patienten die Durchführung einer kurzfristigen Therapie ermöglichen, wobei man sich auf die Fähigkeit des Patienten verlassen würde; den erzeugten Lungendruck wahrzunehmen, um anhand seines Gedächtnisses den korrekten Druckbereich zu schätzen. Allerdings könnte der Patient den zugeführten Druck nicht visuell überwachen, und eine derartige Anwendung ist nur für kurze Zeiträume zu empfehlen.
- Obwohl die Erfindung unter Bezugnahme auf bevorzugte Ausführungsformen beschrieben wurde, wird Fachleuten klar sein, daß verschiedene Änderungen vorgenommen und Elemente der Erfindung durch gleichwertige ersetzt werden können, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Zudem können zahlreiche Abänderungen vorgenommen werden, um eine besondere Situation oder Material an die Lehre der Erfindung anzupassen, ohne deren Umfang zu verlassen. Daher ist die Erfindung nicht auf die besonderen Ausführungsformen zu beschränken, welche als die beste bisher bekannte Art und Weise der Ausführung dieser Erfindung in der Beschreibung offenbart und in den Zeichnungen gezeigt werden, sondern die Erfindung soll sämtliche in den Umfang der beigefügten Ansprüche fallenden Ausführungsformen umfassen.
Claims (12)
1. Atmungstherapie-Vorrichtung, welche Ausatmen bei einem selektiv
gesteuerten Widerstand überwacht und folgendes umfaßt:
- ein Gehäuse (10) mit einer Auslaßöffnung (18a), durch welche ein zu
behandelnder Patient Ausatmungsluft hindurchleitet, und einer
Einblasöffnung (15), in welche ein zu behandelnder Patient ausatmet, um einen
durch den Patienten erzeugten Ausatmungsluftstrom zu schaffen;
- ein an dem genannten Gehäuse (10) angebrachtes Luftstrom-
Steuerungsmittel (20) zur Steuerung der Durchflußmenge der durch die
genannte Auslaßöffnung (18a) hindurchströmenden Ausatmungsluft, um
dadurch einen Ausatmungsdruck in der Lunge des Patienten bei der
Erzeugung eines Ausatmungsluftstroms hervorzurufen, wobei das genannte
Luftstrom-Steuerungsmittel beweglich betätigbar ist, um selektiv die
Durchflußmenge der aus der genannten Auslaßöffnung (18a)
ausströmenden Ausatmungsluft zu variieren zur Änderung des Ausatmungsdrucks in
Abhängigkeit davon;
- eine mit dem genannten Gehäuse (10) in Strömungsverbindung stehende
Druck-Überwachungsvorrichtung (50), wobei die genannte Druck-
Überwachungsvorrichtung in Abhängigkeit von dem Ausatmungsdruck in
dem genannten Gehäuse (10) betätigbar ist;
- und fest mit der genannten Druck-Überwachungsvorrichtung (50)
verbundene Anzeigemittel, um es einem Patienten zu ermöglichen; einen
gewünschten Ausatmungsluftdruck in Abhängigkeit von den genannten
Anzeigemitteln zu erzeugen und aufrechtzuerhalten;
dadurch gekennzeichnet:
- daß das genannte Luftstrom-Steuerungsmittel (20) eine feststehende Platte
(18) mit einem darin ausgebildeten Loch (18a) aufweist, durch welches
Ausatmungsluft zu der genannten Auslaßöffnung geleitet wird, sowie eine
dazu koaxial ausgerichtete drehbare Platte (23) mit einer Vielzahl darin
ausgebildeter Öffnungen (22) verschiedener Größen, wobei jeweils nur
eine von allen genannten Öffnungen unterschiedlicher Größen in der
genannten drehbaren Plätte fluchtend mit dem in der genannten
feststehenden Platte (18) ausgebildeten genannten Loch (18a) positioniert
werden kann, um die Durchflußmenge der durch dieses strömenden
Ausätmungsluft zu steuern,
- daß das genannte Gehäuse (10) eine Einlaßöffnung (15) aufweist, durch
die der Patient Einatmungsluft im wesentlichen widerstandsfrei einzieht,
- und daß das genannte Gehäuse (10) einen Strömungspfad für im
wesentlichen widerstandsfreie Bewegung von Einatmungsluft durch die genannte
Einlaßöffnung (15) und ein Einweg-Ventil (16) zu einem Patienten-
Mundstück (11) definiert sowie einen Strömungspfad einer Bewegung mit
variablem Widerstand von Ausatmungsluft von dem Patienten-Mundstück
(11) durch das genannte Loch (18a) und eine der jeweils einzeln
positionierbaren Öffnungen (22), welche mit dem genannten Loch (18a) fluchtet,
um einen variablen Widerstand gegen die Durchströmung von
Ausätmungsluft des Patienten zu schaffen.
2. Atmungstherapie-Vorrichtung, welche Ausatmen bei einem selektiv
gesteuerten Widerstand überwacht und folgendes umfaßt:
- ein Gehäuse (10) mit einer Auslaßöffnung (18a), durch welche ein zu
behandelnder Patient Ausatmungsluft hindurchleitet, und einer
Einblasöffnung (15), in welche ein zu behandelnder Patient ausatmet, um einen
durch den Patienten erzeugten Ausatmungsluftstrom zu schaffen;
- ein an dem genannten Gehäuse (10) angebrachtes Luftstrom-
Steuerungsmittel (20) zur Steuerung der Durchflußmenge der durch die
genannte Auslaßöffnung (18a) hindurchströmenden Ausatmungsluft, um
dadurch einen Ausatmungsdruck in der Lunge des Patienten bei der
Erzeugung eines Ausatmungsluftstroms hervorzurufen, wobei das genannte
Luftstrom-Steuerungsmittel beweglich betätigbar ist, um selektiv die
Durchflußmenge der aus der genannten Auslaßöffnung (18a)
ausströmenden Ausatmungsluft zu variieren zur Änderung des Ausatmungsdrucks in
Abhängigkeit davon;
- eine mit dem genannten Gehäuse (10) in Strömungsverbindung stehende
Druck-Überwachungsvorrichtung (50), wobei die genannte Druck-
Überwachungsvorrichtung in Abhängigkeit von dem Ausatmungsdruck in
dem genannten Gehäuse (10) betätigbar ist;
- und fest mit der genannten Druck-Überwachungsvorrichtung (50)
verbundene Anzeigemittel, um es einem Patienten zu ermöglichen, einen
gewünschten Ausatmungsluftdruck in Abhängigkeit von den genannten
Anzeigemitteln zu erzeugen und aufrechtzuerhalten;
dadurch gekennzeichnet:
- daß das genannte Luftstrom-Steuerungsmittel (20) eine feststehende Platte
(18) mit einem darin ausgebildeten Loch (18a) aufweist, durch welches
Ausatmungsluft zu der genannten Auslaßöffnung geleitet wird, sowie eine
dazu koaxial ausgerichtete drehbare Platte (23) mit einem darin
ausgebildeten Schlitz (22a), wobei der genannte Schlitz relativ zu dem in der
genannten feststehenden Platte (18) ausgebildeten genannten Loch (18a)
positioniert werden kann, um die Durchflußmenge der durch dieses
strömenden Ausatmungsluft zu steuern,
- daß das genannte Gehäuse (10) eine Einlaßöffnung (15) aufweist, durch
die der Patient Einatmungsluft im wesentlichen widerstandsfrei einzieht,
- und daß das genannte Gehäuse (10) einen Strömungspfad für im
wesentlichen widerstandsfreie Bewegung von Einatmungsluft durch die genannte
Einlaßöffnung (15) und ein Einweg-Ventil (16) zu einem Patienten-
Mundstück (11) definiert sowie einen Strömungspfad einer Bewegung mit
variablem Widerstand von Ausatmungsluft von dem Patienten-Mundstück
(11) durch das genannte Loch (18a) und den genannten Schlitz (22a),
welcher relativ zu dem genannten Loch (18a) positioniert ist, um einen
variablen Widerstand gegen die Durchströmung von Ausatmungsluft des
Patienten zu schaffen.
3. Atmungstherapie-Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das an dem genannten Gehäuse (10) zum im wesentlichen
widerstandsfreien Durchlaß von Einatmungsluft in dieses angeordilete
Einweg-Ventilmittel (16) das Ausströmen von Ausatmungsluft aus dem
genannten Gehäuse außer durch die genannte Auslaßöffnung verhindert.
4. Atmungstherapie-Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das mit der genannten Einblasöffnung (15) des
genannten Gehäuses (10) verbundene genannte Mundstück (11) dazu bestimmt ist,
das Ausströmen der vom Patienten erzeugten Ausatmungsluft in das Gehäuse
zu erleichtern.
5. Atmungstherapie-Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß sie ferner eine mit der genannten Einblasöffnung (15)
des genannten Gehäuses (10) verbundene Maske (61) aufweist, um sich
wenigstens an einen Teil des Gesichts eines Patienten anzuschmiegen und so
das Ausströmen der vom Patienten erzeugten Ausatmungsluft in das Gehäuse
zu erleichtern.
6. Atmungstherapie-Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die genannte Drucküberwachungs-Vorrichtung (50)
eine geschlossene Kammer mit einer Dichtung (53) aufweist, welche in
Abhängigkeit von den. Veränderungen des der genannten Druck-
Überwachungsvorrichtung zugeführten Ausatmungsdrucks beweglich ist.
7. Atmungstherapie-Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß sie ferner Mittel (67) zur Vorspannung der Bewegung der
genannten Dichtung (53) gegen den der genannten Druck-Überwachungsvorrichtung
(50) zugeführten Ausatmungsdruck aufweist.
8. Atmungstherapie-Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das genannte Anzeigemittel (60) von der genannten Dichtung (53)
gehalten wird, um sich mit diesem zu bewegen.
9. Atmungstherapie-Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die genannte zweite Platte (23) mit wenigstens zwei in ihr
ausgebildeten Öffnungen (22, 22a) verschiedener Größen versehen ist, von denen
jeweils nur eine fluchtend mit dem in der genannten ersten Platte (18)
ausgebildeten genannten Loch (18a) positioniert werden kann, um die Größe
der Öffnung, durch welche die Ausatmungsluft hindurchströmen muß, zu
verändern und so einen Ausatmungsdruck in der Lunge des Patienten
hervorzurufen, wobei die genannte Druck-Überwachungsvorrichtung (50)
eine Druckkammer mit einer beweglichen Dichtung (53) aufweist, welche in
Abhängigkeit von dem auf die genannte Druckkammer einwirkenden
Ausatmungsluftdruck verschiebbar ist, wobei die genannte Leuchtanzeige
(60) funktional mit der genannten beweglichen Dichtung (53) verbunden ist;
und wobei sie ferner eine koaxial um die genannte Anzeige (60) herum
positionierte Druckfeder (67) umfaßt, um auf die Anzeige eine Spannkraft
gegen die Bewegung der genannten beweglichen Dichtung (53) auszuüben.
10. Atmungstherapie-Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die genannte Druckfeder (67) eine im wesentlichen lineare Bewegung
der genannten Anzeige (60) in Abhängigkeit von dem der genannten
Druckkammer zugeführten Ausatmungsdruck schafft.
11. Atmungstherapie-Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die genannte Luftstrom-Steuerungsvorrichtung (20)
folgendes aufweist:
- eine in den Strömungspfad des Ausatmungsluftstroms eingefügte erste
Platte (18) mit einem darin ausgebildeten Loch (18a), durch welches die
Ausatmungsluft hindurchströmen muß, und einem hohlen Rohrstutzen
(17), durch welchen die Einatmungsluft frei zu der genannten
Einblasöffnung strömen kann;
- ein durch den genannten Rohrstutzen gehaltenes Einweg-Ventil (19), um
das Ausströmen von Ausatmungsluft durch die genannte
Ausströmungsöffnung zu ermöglichen; aber den Durchfluß von Einatmungsluft durch
diese zu blockieren.
12. Atmungstherapie-Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die genannte, an dem genannten Rohrstutzen angeordnete,
selektiv drehbare zweite Platte (23) einen darin ausgebildeten Langschlitz
(22a) aufweist, welcher relativ zu dem in der genannten feststehenden Plätte
ausgebildeten genannten Loch (18a) positionierbar ist, um die
Durchflußmenge der durch diese strömenden Ausatmungsluft zu steuern.
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