DE69512185T2 - Werkzeug für parodontische behandlung und verfahren dazu - Google Patents
Werkzeug für parodontische behandlung und verfahren dazuInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft Instrumente zur parodontalen Behandlung und insbesondere Instrumente, die die gleichzeitige Entfernung von Zahnstein auf der Wurzeloberfläche und an den Schleimhäuten in Zahnfleischtaschen ermöglichen.
- Die WO-A-8909572 beschreibt ein parodontales Instrument mit schleifenden Oberflächen.
- Der Erfolg parodontaler Behandlungen hängt im großen Maße von der vollständigen Unterdrückung des in den Zahnfleischtaschen auftretenden Zahnsteins ab. Es ist bekannt, daß die Wurzeloberflächen von Zähnen, die von Paradontitis befallen sind, in der aktiven Phase in der Tiefe der Alveolen von einem mikrobiellen Plaque und Zahnstein überzogen sind, wodurch bekanntermaßen eine schadhafte Wurzeloberfläche und nekrotischer Zement hervorgerufen werden. Die Beseitigung des Plaque, des Zahnsteins und des nekrotischen Zements erlaubt die Wiederherstellung einer biologischen gingivalen Umschließung als Voraussetzung für ein gesundes Parodontium.
- Bis heute vorbekannte Mittel umfassen einerseits manuelle Küretten und darüber hinaus Aufsätze, die auf schwingenden Handstücken, insbesondere Ultraschallgeräten, aufmontiert sind. Diesen Mitteln haftet der Nachteil an, daß wegen der Starrheit der Instrumente eine Behandlung tiefer Zahnfleischtaschen sowie eine gute Reinigung der Furkation unmöglich gemacht wird. Der praktizierende Arzt ist daher gezwungen gemäß der klassischen Methoden der parodontalen Chirurgie vorzugehen und die Hautlappen aufzuschneiden.
- Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde ein Instrument und ein Verfahren zur Behandlung parodontaler Erkrankungen bereitzustellen, daß eine Behandlung tiefer Zahnfleischtaschen und der Furkationsbereiche erlaubt, ohne auf ein Zerschneiden von Hautlappen zurückgreifen zu müssen.
- Genauer betrachtet betrifft die Erfindung ein Instrument zur parodontalen Behandlung mit einer Haltestange und einer Klinge; dadurch gekennzeichnet, daß die Klinge einen aktiven Bereich mit zwei in Längsrichtung der Klinge unterteilten Abschnitten aufweist, die jeweils auf einer Seite einer durch die Achse der Klinge verlaufenden Ebene angeordnet sind, wobei die Abschnitte unterschiedliche Agressivitätsgrade aufweisen, so daß das während der Behandlung in eine Zahnfleischtasche eingeführte Instrument mit seinem aggressivsten Abschnitt in Kontakt mit der Wurzeloberfläche des Zahnes und mit dem anderen weniger aggressiven in Kontakt mit der Schleimhaut tritt, und daß das Instrument an seiner Haltestange von einem Handstück gehalten ist, das es zum Entfernen unerwünschten Zahnsteines durch die beiden Abschnitte in eine Schwingungsbewegung versetzt.
- Das zahnchirurgische Instrument gemäß der vorliegenden Erfindung weist den Vorteil auf, daß es, wenn es in die parodontale Alveole eingefügt ist, Tiefen erreichen kann, die für Instrumente gemäß dem Standard der Technik unzugänglich sind.
- Ein weiterer, durch das erfindungsgemäße Instrument erzielter Vorteil besteht darin, daß bei seiner Verwendung gleichzeitig einerseits die Wurzeloberfläche und andererseits die Schleimhäute behandelt werden. Weitere Vorteile und Merkmale des zahnchirurgischen Instruments gemäß der vorliegenden Erfindung werden für den Fachmann durch die nachfolgende detaillierte Beschreibung zweier Ausführungsbeispiele mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen erkennbar, von denen:
- Fig. 1 das Instrument in einer Seitenansicht zeigt,
- Fig. 2 eine Seitenansicht der in Bezug auf Fig. 1 gegenüberliegenden Seite zeigt,
- Fig. 3 eine Schnittansicht entlang der Linie A-A' gemäß Fig. 2 zeigt,
- Fig. 4 eine Seitenansicht eines zweiten Ausführungbeispiels zeigt,
- Fig. 5 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Variante zeigt und
- Fig. 6 eine Schnittansicht entlang der Linie B-B' gemäß Fig. 5 zeigt.
- In Fig. 1 ist erkennbar, daß das erfindungsgemäße zahnchirurgische Instrument im wesentlichen aus einer Klinge 1 gebildet wird, die einen merklich elliptischen Bereich und auf ihrer Seite eine Vielzahl von voneinander beabstandeten Vorsprüngen aufweist, die ihr die gewünschte Rauhigkeit verleihen. Diese Vorsprünge sind entlang paralleler Linien 2, 2' etc. angeordnet, die vorzugsweise gegenüber der rechtwinklig zur Achse des Instruments verlaufenden Ebene geneigt sind. Ihre Neigung kann über einen großen Bereich hinweg variieren, jedoch ebenso gleich Null sein. Der vertikale Abstand jeder Linie 2 zu der jeweils benachbarten Linie liegt zwischen 0,25 und 2 cm und vorzugsweise zwischen 0,5 und 1 cm.
- Die die Linien 2 ausbildenden Vorsprünge ragen ungefähr 0,25 bis 0,5 mm und vorzugsweise 0,05 mm an der Seite des Instruments 1 hervor.
- Die Klinge 1 weist an einem Ende ein Ansatzstück 4 zum Anschluß an das zum Antrieb des Instruments verwendete Gerät auf. Die Gesamtlänge des Instruments entspricht mit ungefähr 12 bis 25 cm derjenigen vorbekannter endodentaler Feilen. Die Dicke der Klinge 1 liegt zwischen 0,1 und 3 mm und deren Breite zwischen 0,2 und 3,5 mm. Zum Antrieb des Instruments ist ein beliebiges zweckmäßiges Gerät verwendbar, wobei jedoch bevorzugt Ultraschallgeräte verwendet werden. Ultraschallschwingungen weisen in der Tat intrinsische anti bakterielle Eigenschaften auf und sind gleichzeitig in der Lage, Zahnsteinrückstände auf der Wurzeloberfläche zu lösen. Darüber hinaus ist das Gerät dank dieser Schwingungen in der Lage selbst die unzugänglichsten Bereiche der Alveole zu erreichen und zu bearbeiten, ohne zurückbleibendes Bindegewebe, das diese umschließt, zu verletzen.
- In Fig. 2 ist erkennbar, daß die andere Seite der Klinge 1 ebenfalls eine Vielzahl paralleler Linien 5, 5' etc. von Vorsprüngen aufweist. Im Hinblick auf die Neigung dieser Linien sind die im Zusammenhang mit den Linien 2, 2' gemäß Fig. 1 dargelegten Ausführungen anwendbar. Auf der anderen Seite treten Unterschiede auf, die den vertikalen Abstand der Linien 5, 5' und die Ausmaße der Vorsprünge betreffen. Der Abstand zwischen einer Linie 5 zu der jeweils benachbarten Linie ist größer als der Abstand zwischen den Linien 2 und entspricht vorzugsweise ungefähr dem Doppelten dieses Wertes. Im Gegensatz dazu sind die Ausmaße der die Linien 5 bildenden Vorsprünge 7 geringer als diejenigen der die Linien 2 ausbildenden Vorsprünge 6 und entsprechen vorzugsweise ungefähr der Hälfte der letzteren.
- In Fig. 3 sind die Profile der die Linien 2 ausbildenden Vorsprünge 6 und die Profile der die Linien 5 ausbildenden Vorsprünge 7 dargestellt. Die Vorsprünge 6 weisen ein merklich halbkreisförmiges Profil auf und gehen allmählich in die Oberfläche der Klinge 1 über. Bei der Fertigung wird jeder dieser Vorsprünge mit einem zweckmäßigen Werkzeug in die Seite der Klinge 1 eingeschnitten. Der Radius jedes Halbkreises liegt vorzugsweise zwischen ungefähr 50 und 100 um. Die Vorsprünge 6 sind bei der Anwendung des Instrumentes dazu vorgesehen, um mit der Wurzeloberfläche in Kontakt zu treten. Die Schwingung des Instrumentes, das an dieser Oberfläche eingesetzt wird, bewirkt die Beseitigung des nekrotischen Zements von der Zahnschicht, deren Ablagerungen, die sich während der Behandlung ausbilden, beseitigt werden.
- Die Vorsprünge 7 weisen so wie die Vorsprünge 6 ein halbkreisförmiges Profil auf und werden wie diese bei der Fertigung mittels eines zweckmäßigen Werkzeuges auf der anderen Seite der Klinge 1 eingeschnitten. Der Durchmesser dieser Halbkreise liegt vorzugsweise zwischen 25 und 250 um. Diese Vorsprünge sind bei der Verwendung des Instrumentes dazu vorgesehen, mit der Schleimhautoberfläche der parodontalen Alveolen in Kontakt zu treten. Die Schwingung des Instruments ruft daher nicht nur die Beseitigung des nekrotischen Zements hervor, sondern darüber hinaus auch die Beseitigung von granulösem Gewebe der Schleimhäute der parodontalen Alveole. Diese Beseitigung stellt eine der Aufgaben einer guten Behandlung des Parodontiums dar, um auf diese Weise ein gesundes Gewebe zu erhalten, das von Bakterien befreit und zum Abdichten der behandelten Wurzeloberfläche durch Adhäsion in der Lage ist.
- In Fig. 3 ist erkennbar, das die Klinge 1 im Schnitt eine elliptisch abgeflachte Form aufweist, die die Bearbeitung abgeflachter Abschnitte oder leicht konvexer Abschnitte der Wurzeloberfläche erlaubt. Die abgeflachte Form eröffnet weiterhin die Möglichkeit, das Instrument während der Behandlung zu verbiegen, um es an die Krümmungen der Wurzelgabelungen anzupassen und die Behandlung von Wurzelbereichen zu ermöglichen, die für Instrumente gemäß dem Stand der Technik unzugänglich sind.
- Das erfindungsgemäße Instrument kann aus einem beliebigen zweckmäßigen Material hergestellt sein. So ist es beispielsweise möglich Materialien zu verwenden, die bei der Herstellung von Küretten gebräuchlich sind. In jedem Falle ist die Verwendung von Titanlegierungen vorteilhaft, die kürzlich bei der Herstellung endodontaler Feilen eingeführt wurden.
- Fig. 4 zeigt eine Variante des Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 1. Während das Instrument gemäß Fig. 1 eine gerade Spitze 8 aufweist, die einfach abgerundet ist, weist diejenigen der Variante gemäß Fig. 4 wie bei vorbekannten Küretten im Endbereich 9 eine Krümmung auf, die eine effektivere Reinigung flacher Wurzeloberflächen im Inneren geräumiger Alveolen ermöglicht.
- Fig. 5 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Vorsprünge, die die Form scharfer Zacken wie die von RISPI-artigen (eingetragene Marke) oder SHAPER-artigen (eingetragene Marke) Zähnen 12 annehmen können, wobei in jeder parallelen Linie beispielsweise drei angeordnet sind. Diese Anzahl kann den Ansprüchen entsprechend variieren.
- Weitere Varianten oder Modifikationen der oben beschriebenen und verdeutlichten Ausführungsbeispiele erschießen sich einem Durchschnittsfachmann und fallen ebenfalls in den Bereich der vorliegenden Erfindung. Diese Varianten können beispielsweise die Form der Klinge 1 betreffen, die sich anstelle einer bevorzugten geraden Form zur Spitze hin verjüngen kann, um diese für die Verwendung im Inneren sehr enger gingivaler Alveolen anzupassen. Darüber hinaus kann die Klinge 1 jeden zweckmäßigen Querschnitt annehmen. Sie kann beispielsweise einen runden, abgeflachten, zylindrischen oder konischen Querschnitt aufweisen.
Claims (14)
1. Instrument zur parodontalen Behandlung mit einer Haltestange
(4) und einer Klinge (1), dadurch gekennzeichnet, daß die
Klinge (1) einen aktiven Bereich mit zwei in Längsrichtung der
Klinge unterteilten, aggressiven Abschnitten (10, 11) aufweist, die
jeweils auf einer Seite einer durch die Achse der Klinge
verlaufenden Ebene angeordnet sind, wobei die Abschnitte (10,
11) unterschiedliche Aggressivitätsgrade aufweisen, so daß
das während der Behandlung in eine Zahnfleischtasche
eingeführte Instrument mit seinem aggressivsten Abschnitt in
Kontakt mit der Wurzeloberfläche des Zahns und mit dem anderen,
weniger aggressiven in Kontakt mit der Schleimhaut tritt, und
daß das Instrument an seiner Haltestange von einem
Handstück gehalten ist, das es zum Entfernen unerwünschten
Zahnsteins durch die beiden Abschnitte (10, 11) in eine
Schwingungsbewegung versetzt.
2. Instrument zur parodontalen Behandlung gemäß Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß einer der Abschnitte (10) der
Klinge (1) ein aktiver Abschnitt und in der andere Abschnitt (11)
ein glatter Abschnitt ist.
3. Instrument zur parodontalen Behandlung gemäß Anspruch 1
oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Klinge (1)
einen im wesentlichen elliptischen Querschnitt aufweist, daß
auf einem der Abschnitte (10) eine Vielzahl von benachbarten,
in parallelen Bahnen (2, 2') angeordneten Vorsprüngen
vorgesehen ist und der andere Abschnitt (11) eine Vielzahl von
kleineren Vorsprüngen (7) aufweist, die auf weiter voneinander
beanstandeten, parallelen Bahnen (5, 5') angeordnet sind.
4. Instrument zur parodontalen Behandlung gemäß einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vorsprünge (6) scharfe Zacken sind.
5. Instrument zur parodontalen Behandlung, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (6) Widerhaken (12) vom
Typ RISPI oder SHAPER sind.
6. Instrument zur parodontalen Behandlung gemäß einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vorsprünge (6) Auskragungen mit 0,05 Millimeter langen
Flanken aufweisen.
7. Instrument zur parodontalen Behandlung gemäß einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Entfernung zwischen den parallelen Bahnen (2, 2') der
Vorsprünge (6) 0,5 Millimeter bis 1 Millimeter beträgt.
8. Instrument zur parodontalen Behandlung gemäß einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
parallelen Bahnen (2, 2'; 5, 5') bezüglich der rechtwinklig zur
Achse der Vorrichtung verlaufenden Ebene geneigt sind und
daß ihre Neigung 40 Grad bis 50 Grad beträgt.
9. Instrument zur parodontalen Behandlung gemäß einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es
im Bereich seiner Spitze eine Krümmung (9) aufweist.
10. Instrument zur parodontalen Behandlung gemäß einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der
aktive Abschnitt (10) im distalen Bereich der Klinge (1)
ausgebildet ist, wobei die Spitze der Klinge inaktiv bleibt.
11. Instrument zur parodontalen Behandlung gemäß einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Klinge (1) einen kreisförmigen Querschnitt aufweist.
12. Instrument zur parodontalen Behandlung gemäß einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Klinge (1) einen länglichen Querschnitt aufweist.
13. Instrument zur parodontalen Behandlung gemäß einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Klinge (1) zylindrisch ist.
14. Instrument zur parodontalen Behandlung gemäß einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Klinge (1) kegelförmig ist.
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