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Die vorliegende Erfindung betrifft eine sterile Wundpackung und eine Verpackung
für diese, und insbesondere eine Wundpackung in der Form einer Gaze oder
eines anderen, ähnlich absorbierenden Materials, das mit einem Hydrogelstoff
imprägniert ist, um Wundexsudat zu absorbieren, und eine Verpackung zum
Ausgeben der Wundpackung.
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Sekrete absondernde Hautwunden, wie z. B. Wundliegegeschwüre, und offene
chirurgische Wunden haben lange die medizinische Forderung gestellt, daß
solche Wunden steril und relativ trocken gehalten werden. Tiefe Wunden stellen in
dieser Richtung sogar eine noch größere Anforderung. Die Ansammlung an
Wundexsudat, wie z. B. Blut, Eiter und andere Wundflüssigkeiten in Wundöffnungen
unterstützen das Wachstum von Bakterien und anderen Organismen, welche eine
Infektion verursachen und den Heilungsprozeß verzögern. Solche Wundexsudate
können auch ein Aufweichen von an die Wunde angrenzendem Gewebe
verursachen und eine Infektion desselben fördern.
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Da es jedoch oft wünschenswert ist, einer Wunde zu ermöglichen, in einem etwas
"feuchten" oder okklusiven Zustand zu heilen, was als die Heilung beschleunigend
gehalten wird, muß ein übermäßiges Wundexsudat beseitigt werden. Wenn in
oder an der Wunde ein übermäßiges Wundexsudat bleibt, kann sich unter dem
Wundverband eine "Blase" von Exsudat bilden, welche nicht nur häßlich ist,
sondern auch den Verband undicht werden läßt und dadurch das Ziel der Sterilität
zunichte macht. Existierende Verfahren der Aspiration können jedoch zu
Wundinfektion führen oder die Sterilität zerstören. Außerdem ist es nicht
wünschenswert, das gesamte Exsudat zu entfernen, da dies zu einer "trockenen" Wunde und
damit zu einem langsameren Heilungsprozeß führen würde.
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Es gibt eine wichtige bekannte Substanz bezüglich Wund- und/oder chirurgischer
Verbände oder Packungen zur Behandlung von Hautverletzungen, wie z. B.
Wundliegegeschwüren und offenen Wunden. In manchen Fällen kann der
Wundverband oder die Wundpackung nur für eine vorübergehende Dauer ausgelegt
werden, wie z. B. die Verwendung von Gaze, um Blut und/oder ein anderes
Wun
dexsudat zu absorbieren. In anderen Fällen wird der Wundverband dafür
ausgelegt, in seiner Art dauerhafter zu sein, mehrere Stunden oder Tage während des
Heilungsprozesses an der Verwendungsstelle zu bleiben. In wieder anderen
Fällen wird der Wundverbandsstoff ausgelegt, biologisch abbaubar zu sein und sich
nach einer längeren Dauer, als eine Wunde heilt, aufzulösen.
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Wässerige Feuchtigkeit absorbierende Materialien, wie z. B. ein Hydrogelstoff mit
einem flüssigen Polyethylenglykol-Heilmittel, wie in US-Patent Nr. 4 226 232 von
Spence offenbart, sind auf einer Wundstelle als Verbandmaterialien verwendet
worden, können aber wegen der Bildung von freien Radikalen in dem wässerigen
Material nicht durch Bestrahlung sterilisiert werden. Ein anderes
wasserabsorbierendes Material, das verwendet wurde, um Wundexsudat zu absorbieren, ist ein
hydrophiles Polymer, wie im US-Patent Nr. 4 657 006 von Rawlings et al
offenbart. Rawlings et al offenbaren einen Wundverband, welcher ein hydrophiles
Polymer mit Feuchtigkeits- und Dampfdurchlässigkeitseigenschaften aufweist.
Jedoch gibt es bei dem Wundverband von Rawlings et al das Problem, daß das
Wundexsudat, welches von dem hydrophilen Polymer absorbiert wurde, das
Polymer härtet oder verfestigt, was zwischen dem Polymer und der Wunde Taschen
entstehen läßt, wodurch eine ausgezeichnete Umgebung für eine
Bakterienvermehrung geschaffen wird.
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Außerdem sind früher verwendete Wundverbände für das Verheilen extrem tiefer
Wunden und Wunden mit unregelmäßigen Formen nicht förderlich gewesen. Zu
diesem Zweck sind in der chirurgischen Praxis viele Jahre aus Gaze und
Schaummaterialien gebildete Wundverbände und chirurgische Schaumstoffe
verwendet worden. Diese Schaumstoffe und Wundverbände haben versucht, sowohl
die Vorteile von dünnen, weichen und flexiblen Einzelschichtverbänden als auch
die aufnahmefähigen, schützenden und isolierenden Eigenschaften von dickeren,
polsterähnlichen Strukturen beizubehalten. Folglich sind die Schaumstoffe und
Wundverbände traditionell aus mehreren Lagen dünnen, weichen Gazematerials
mit niederer Garnnummer gebildet worden, welche entlang ziemlich weit
voneinander getrennter Linien, die gewöhnlich längs oder quer verlaufen, vereinigt sind.
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Obwohl solche Wundverbände und chirurgische Schaumstoffe früher für nützlich
gehalten wurden, hat keiner die Fähigkeit gehabt, große Mengen Wundexsudat zu
absorbieren, ohne die Heilung der Wunde zu hemmen, mit der er in Kontakt kam.
Meistens haften all diese Verbände einschließlich der Gaze und der Schaumstoffe
beim Entfernen an der Wunde und schaden dabei den Wunden, an die sie
angelegt werden. Dies wiederum verlängert das Heilen solcher Wunden. Daher wäre
es wünschenswert, einen Wundverband oder eine Wundpackung mit einer
Struktur zu haben, welche dünn, flexibel und weich ist, aber dennoch ein Wundexsudat
in der gleichen Weise wie die dickeren, polsterähnlichen Wundverbände
absorbiert.
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Im US-Patent Nr. 5 115 801 von Cartmell et al wird ein
Dünnfilm-Brandwundenverband offenbart, der einen wässerigen Hydrogelstoff enthält, welcher teilweise
in einen Schaumgummi- oder nicht gewebten Gewebestoff imprägniert ist, der die
Wunde direkt berührt und so eine Beschädigung des neuen Gewebes verhindert,
wenn der Verband entfernt wird. Ein solcher wässeriger Hydrogel-Wundverband
enthält jedoch einen hohen Prozentsatz Wasser, und folglich ist er nicht so gut
absorbierend wie andere Wundverbände. Außerdem erfordert der
Brandwundenverband zusätzliche unterstützende und haftende Lagen, um den Hydrogelstoff
geeignet zu unterstützen, was zu erhöhten Herstellungskosten führt.
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Das US-Patent Nr. 5 154 706 betrifft einen Wundverband für eine tiefe Wunde,
der eine mit Hydrogel imprägnierte Lage aufweist. Diese Lage ist in einem
kastenförmigen Behälter abgelegt, welcher mit einer Schutzschicht bedeckt ist. Die
mit Hydrogel imprägnierte Lage hat die Form eines ziemlich dicken,
schaumstoffähnlichen Wundpackungsstoffs, um in eine tiefe Wunde eingesetzt zu werden.
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Das US-Patent Nr. 4 296 179 betrifft eine Verpackung für sterilisierte Produkte,
welche dichte erste und zweite Folien mit dem sterilisierten Produkt dazwischen
aufweisen. Eine vergleichbare Verpackung für eine Kompresse, welche mit einem
Medikament imprägniert ist, das aus einer Flüssigkeit, einer Paste oder einem Gel
besteht, ist in dem US-Patent Nr. 4 281 650 offenbart.
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In dem US-Patent Nr. 2 004 614 ist ein kastenförmiger Behälter für absorbierende
Watte in Strang- oder Streifenform offenbart, welche aus diesem in kleinen
Mengen entnommen werden kann, wenn sie benötigt wird. Der Strang oder Streifen ist
in dreidimensionaler Spulenform abgelegt.
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Folglich besteht bei Fachleuten Bedarf an einer Wundpackung, welche große
Mengen an Wundexsudat absorbieren kann, ohne die Heilung der Wunde zu
hemmen, mit der sie in Kontakt kommt, und ohne die Notwendigkeit zusätzlicher
Hilfslagen. Es besteht auch Bedarf an einem Wundverband, welcher eine
biegsame, weiche Struktur hat, um zu ermöglichen, den Wundverband ohne weiteres
bei Wunden aufzulegen, die unregelmäßige Formen und Tiefen aufweisen.
Schließlich besteht Bedarf an einem Wundverband, der zweckmäßig verpackt und
ausgegeben werden kann, während seine Sterilität beibehalten wird.
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Die vorliegende Erfindung erfüllt diese Bedürfnisse durch Bereitstellen eines
sterilen Wundpackungsmaterials und einer Verpackung dafür. Die Wundpackung hat
die Form einer Gaze oder eines ähnlichen absorbierenden Materials und kann
einen zum Teil oder weitgehend dehydrierten Hydrogelstoff aufweisen, der zum
Absorbieren von Wundexsudat imprägniert ist. Die Wundpackung kann leicht
große Mengen Wundexsudat absorbieren, ohne zusätzliche Hilfslagen oder
Strukturen zu benötigen. Die Wundpackung klebt nicht an der Wunde an und wird ohne
Schwierigkeit entfernt, ohne die Heilung der Wunde zu hemmen, mit der sie in
Kontakt gebracht wird. Außerdem ist die vorliegende Wundpackung weich und
biegsam, was ermöglicht, die Wundpackung ohne Schwierigkeiten auf Wunden
mit unregelmäßiger Form und Tiefe aufzulegen. Ferner bietet der Wundverband
bei Ausführungsbeispielen, bei denen das Hydrogel noch eine gewisse Menge
Wasser enthält, wegen der Verdunstung von Feuchtigkeit aus dem verwendeten
Hydrogel einen Kühleffekt für die Wunde und den umgebenden Hautbereich eines
Patienten.
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Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine sterile Wundpackung
bereitgestellt, die eine sterile Wundpackung und eine Verpackung dafür aufweist.
Die Wundpackung enthält eine absorbierende Lage, welche Wundexsudat
absor
bieren kann. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel hat die Wundpackung die
Form einer weitgehend flachen, zusammengerollten, spiralförmig geschnittenen
Lage. Die absorbierende Lage der Wundpackung ist vorzugsweise aus der
Gruppe ausgewählt, die aus gewebter Gaze, Gewebe, nicht gewebten natürlichen oder
synthetischen Fasern, polymeren Folien und Filmen und dergleichen besteht.
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In bestimmten Ausführungsbeispielen der Erfindung, bei denen gewünscht ist,
daß die Wundpackung eine ausgedehnte Zeitdauer an der Verwendungsstelle
bleibt, ist die absorbierende Lage mit einem Hydrogel imprägniert, welches ein
teilweise dehydriertes Hydrogel sein kann, das von etwa 5 bis 55 Gewichtsprozent
Wasser, vorzugsweise von etwa 40 bis etwa 45 Gewichtsprozent Wasser enthält.
Mit 'teilweise dehydriert' ist gemeint, daß aus dem Hydrogelstoff mindestens ein
Teil, aber nicht das gesamte Wasser entfernt worden ist. Vorzugsweise weist die
absorbierende Lage Zwischenräume auf, und der teilweise dehydrierte
Hydrogelstoff ist vollständig in die Zwischenräume imprägniert, so daß der Hydrogelstoff an
der Außenfläche der absorbierenden Lage weitgehend freigelegt ist.
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Auf diese Weise ist der teilweise dehydrierte Hydrogelstoff mit der Wunde
weitgehend in Kontakt, während der Kontakt der absorbierenden Lage mit der Wunde
auf ein Minimum reduziert ist und so verhindert wird, daß die absorbierende Lage
an der Wunde anklebt. Dies ist wünschenswert, da die Heilung der Wunde
gehemmt wird, wenn die absorbierende Lage an dem neuen Zellgewebe, das sich in
der Wunde bildet, anklebt oder in anderer Weise anhaftet. Diese Anordnung ist
auch wünschenswert, weil der teilweise dehydrierte Hydrogelstoff wegen der
Verdunstung von Wasser aus dem verwendeten Hydrogel einen wünschenswerten
Kühleffekt bietet, wenn die Wundpackung auf die Haut eines Patienten aufgelegt
ist. Darüber hinaus ist festgestellt worden, daß der teilweise dehydrierte
Hydrogelstoff an der absorbierenden Lage ausreichend haftet und genügend strukturelle
Unverschriheit besitzt, um die Notwendigkeit für unterstützende oder klebende
Lagen zu beseitigen, die zusätzliche Unterstützung für den Hydrogelstoff bieten.
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Bei einem alternativen Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die absorbierende
Lage der Wundpackung mit einem weitgehend dehydrierten Hydrogel imprägniert,
das weniger als 5 Gewichtsprozent Wasser enthält. Das weitgehend dehydrierte
Hydrogel ist, wie oben beschrieben, vorzugsweise in die Zwischenräume der
absorbierenden Lage imprägniert, so daß der Hydrogelstoff an der Außenfläche der
absorbierenden Lage weitgehend freiliegend ist. Weil die Wundpackung wenig
oder kein Wasser enthält, kann sie auch ohne die Verwendung irgendwelcher
zusätzlicher Hilfslagen angewendet werden.
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Die Verpackung für die Wundpackung weist verschlossene erste und zweite
Lagen mit der flexiblen Wundpackung dazwischen auf. Die ersten und zweiten
Lagen sind aus irgendeinem geeigneten Material hergestellt, welches die Sterilität
des Inhalts der Verpackung aufrechterhält, wie z. B. aus Metallfolie,
metallbeschichtetem Polymer, Polymer, Papier oder beschichtetem Papier.
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Die Verpackung wird vorzugsweise durch Abziehen der ersten und zweiten
dichten Lagen geöffnet. Vorzugsweise ist ein Bereich der Verpackung so
verschlossen, daß eine freistehende Kante oder Ecke vorgesehen ist, um das Abziehen der
Lagen zu erleichtern.
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Bei Ausführungsbeispielen, wo die Wundpackung die Form einer weitgehend
flachen, spiralförmig geschnittenen Lage hat, kann die Verpackung so konstruiert
sein, daß sie durch Eindrücken einer der Lagen geöffnet wird, um in der
Verpackung eine Öffnung zu bilden. Die spiralförmig geschnittene Verpackung kann dann
durch Herausziehen an einem Ende derselben durch die Öffnung entnommen
werden. Die Wundpackung kann auf die benötigte Länge abgeschnitten werden
oder kann so entworfen sein, daß sie in unterschiedlichen Breiten und Längen
verpackt ist.
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Um beim Öffnen der Verpackung zu helfen, kann die Verpackung eine Einrichtung
zum Versteifen der Verpackung enthalten, um ein leichtes Eindrücken zu
unterstützen. Die Versteifungseinrichtung enthält ein in der Verpackung angeordnetes
Kartonmaterial oder eine steife polymere Lage. Alternativ weist die
Versteifungseinrichtung an dem flexiblen Material eine Ablösezwischenlage auf. Bei einem
weiteren Ausführungsbeispiel können eine oder beide die Verpackung bildenden
Lagen einen geschwächten Bereich aufweisen, wieder zum Helfen beim Öffnen
der Verpackung. Der geschwächte Bereich kann z. B. ein Raster von
Einkerbungslinien oder Perforationen aufweisen, welche leicht durchbrochen werden
können, um den Zugriff auf ein Ende der spiralförmig geschnittenen
Wundpakkung in der Verpackung zu erleichtern. Um jedoch die Sterilität der Verpackung
beizubehalten, sollten die Einkerbungslinien oder Perforationen nicht die
Verpackung durchdringen.
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Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel weist die Verpackung in einem der ersten
und zweiten Lagen eine Öffnung auf, die neben einem Ende des
Verpackungsmaterials angebracht ist, um einen Zugriff auf das Verpackungsmaterial zu bieten,
und eine abnehmbare Einrichtung zum Verschließen der Öffnung. Um beim
Öffnen der Verpackung zu helfen, kann es auch eine Einrichtung zum Versteifen des
Bereichs um die Öffnen geben, wie z. B. ein Kartonmaterial, das auf eine
Innenfläche der Verpackung rund um die Öffnung geklebt ist. Die Öffnung kann im
wesentlichen in der Mitte der Verpackung neben einem Ende der spiralförmig
geschnittenen Wundpackung oder alternativ nahe einer Kante der Verpackung
neben dem entgegengesetzten Ende der Wundpackung angeordnet sein.
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Bei Ausführungsbeispielen, bei denen die Wundpackung spiralförmig geschnitten
ist, weist die Verpackung vorzugsweise auch eine Trägerlage auf, die auf einen
Bereich der Innenfläche einer der ersten und zweiten Lagen geklebt ist, wobei die
Wundpackung auf der Trägerlage angeordnet ist. Vorzugsweise besitzt die
Trägerlage ein Polymer, wie z. B. Polyester, welches auf seiner Oberfläche einen
Ablöseüberzug aufweist. Die Wundpackung ist auf der Trägerlage so angebracht,
daß sie den Ablöseüberzug berührt. Die Trägerlage verhindert, daß sich die
Wundpackung in der ungeöffneten Verpackung verschiebt, und nachdem die
Verpackung einmal geöffnet worden ist, stützt sie die Verpackung, während diese
geleert wird.
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Die Verpackung enthält vorzugsweise auch eine Einrichtung zum Schützen der
Wundpackung vor Verschmutzung, bevor sie aus der geöffneten Verpackung
ent
nommen wird, die eine Ablösezwischenlage oder ein Kartonmaterial aufweist,
welche bzw. welches die Wundpackung in der Verpackung überlagert.
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Folglich ist es ein Merkmal der vorliegenden Erfindung, eine Wundpackung
bereitzustellen, welche ohne Schwierigkeit große Mengen Wundexsudat absorbieren
kann, ohne die Heilung der Wunde zu hemmen, mit der sie in Kontakt gebracht
wird, und ohne Bedarf an zusätzlichen Hilfslagen. Es ist auch ein Merkmal der
Erfindung, eine Wundpackung bereitzustellen, welche eine biegsame, weiche
Struktur für die Anwendung bei Wunden mit unregelmäßigen Formen und Tiefen
besitzt. Schließlich ist es ein Merkmal der vorliegenden Erfindung, eine
Verpackung bereitzustellen, welche ermöglicht, daß die Wundpackung ohne
Schwierigkeit ausgegeben und in einem verschlossenen, sterilen Zustand unbegrenzt
gelagert werden kann. Diese und weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden
Erfindung werden aus der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung, den
beigefügten Zeichnungen und den anhängenden Patentansprüchen ersichtlich.
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Damit die Erfindung leichter verstanden wird, wird nun auf die beigefügten
Zeichnungen als Beispiel Bezug genommen, wobei:
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Fig. 1 eine Draufsicht einer erfindungsgemäßen Wundpackung ist;
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Fig. 1A eine Draufsicht einer Wundpackung ist, welche die spiralförmig
geschnittene Ausführung zeigt;
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Fig. 2 eine perspektivische Ansicht einer die Wundpackung enthaltenden
verschlossenen Verpackung mit einer freistehenden Kante zum Abziehen ist;
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Fig. 2A ein alternatives Ausführungsbeispiel der in Fig. 2 gezeigten Verpackung
ist;
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Fig. 3 eine perspektivische Explosionsansicht der Wundpackung und der
Verpackung von Fig. 2A ist;
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Fig. 3A eine Abweichung von dem in Fig. 3 gezeigten Ausführungsbeispiel ist;
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Fig. 3B eine perspektivische Explosionsansicht einer Wundpackung mit einer
Trägerlage und einer Ablöselage ist;
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Fig. 4 eine perspektivische Ansicht einer Verpackung mit einer spiralförmig
geschnittenen Wundpackung ist, welche nach dem Entfernen des
Verschlußstreifens durch ein zentral angeordnetes Zugriffsloch entnommen wird;
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Fig. 4A eine perspektivische Ansicht einer Verpackung ist, die eine spiralförmig
geschnittene Wundpackung enthält, von welcher eine Trägerlage der Verpackung
abgezogen ist;
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Fig. 5 und 5A vergrößerte, teilweise weggeschnittene Perspektiven verschiedener
Anwendungen der erfindungsgemäßen Wundpackung sind;
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Fig. 6 und 6A schematische Ansichten sind, die ein Verfahren zeigen, durch
welches die Wundpackung und die Verpackung hergestellt werden können;
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Fig. 7 ein Ausführungsbeispiel der Wundpackung zeigt, nachdem diese auf eine
dränierende Wunde aufgelegt war; und
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Fig. 8 eine Querschnittansicht der Wundpackung von Fig. 7 ist.
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Die vorliegende Erfindung stellt eine Wundpackung in der Form eines
absorbierenden Materials bereit, welche einen teilweise oder weitgehend dehydrierten
Hydrogelstoff haben kann, in den ein Hydrogel imprägniert wurde, um ein
Wundexsudat zu absorbieren. Die Verwendung eines teilweise oder weitgehend
dehydrierten Hydrogelstoffs bietet mehrere Vorteile gegenüber früher verwendeten
Wundverbänden. Weil von dem Hydrogelstoff mindestens ein Teil des Wassers
entfernt worden ist, absorbiert die Wundpackung Flüssigkeiten von der Wunde
leichter als wässerige Hydrogel-Wundverbände. Für das Ausführungsbeispiel,
welches einen teilweise dehydrierten Hydrogelstoff verwendet, enthält das
Hydro
gel noch genügend Wasser, so daß ein gewünschter Kühleffekt entsteht, wenn
der Wundverband mit der Haut eines Patienten in Kontakt kommt. Die
Verwendung eines teilweise oder weitgehend dehydrierten Hydrogels bietet auch den
Vorteil, daß das Hydrogel durch die Gaze oder ein anderes absorbierendes
Material ohne Bedarf an zusätzlichen Hilfslagen, Struktur- oder Dichtungsmaterialien
ausreichend unterstützt wird.
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Wie in Fig. 1 gezeigt, stellt die vorliegende Erfindung eine Wundpackung 10 in der
Form einer dünnen, biegsamen, absorbierenden Struktur bereit, welche für die
Verwendung bei der Behandlung von Wunden an einem Patienten geeignet ist.
Die Wundpackung 10 weist eine flexible, absorbierende Lage 12 auf, welche
wahlweise aus einem teilweise oder weitgehend dehydrierten Hydrogelstoff 14
bestehen kann, der zum Absorbieren von Wundexsudat in diesen imprägniert ist.
Da Fachleute die Schwierigkeit verstehen werden, das Vorhandensein eines
Hydrogelstoffs 14 in einer absorbierenden Lage 12 zu zeigen, sollte verständlich
sein, daß der teilweise oder weitgehend dehydrierte Hydrogelstoff, wenn er
verwendet wird, vorzugsweise vollständig in die Zwischenräume zwischen Fasern der
absorbierenden Lage 12 imprägniert ist.
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Es wird bevorzugt, daß die absorbierende Lage 12 aus Material gebildet wird,
welches Wundexsudat und/oder Blutzellen absorbieren sowie den wahlfreien
Hydrogelstoff 14 unterstützen kann. Für Fachleute wird verständlich sein, daß
Materialien mit Zwischenräumen, in welche Materialien absorbiert oder imprägniert
werden können, für solche Zwecke besonders geeignet sind.
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Der teilweise oder weitgehend dehydrierte Hydrogelstoff 14 muß fähig sein, an der
absorbierenden Lage 12 zu haften, um eine biegsame, dünne Struktur zu bildet,
welche, wenn sie mit einer dränierenden Wunde in Kontakt gebracht wird, große
Mengen Wundexsudat absorbiert, ohne die Heilung dieser Wunde zu hemmen.
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Beispiele geeigneter Materialien für eine absorbierende Lage 12 beinhalten
gewebte Gaze, natürliche oder synthetische Fasern, nichtgewebte natürliche oder
synthetische Fasern (z. B. Filz) oder polymere Lagen und Filme bis zu der
Aus
dehnung, mit der sie hergestellt werden können, bei der sie Zwischenräume
einschließen und absorbierend sind. Eine absorbierende Lage 12 kann aus einer
Einzelfaserlage, einer Mehrzahl von aufeinander gestapelten Lagen oder einem
filzähnlichen, nichtgewebten Material bestehen. Typischerweise wird das Material
einer absorbierenden Lage 12 eine Dicke von einigen Tausendstel Zoll bis zu
wenigen Zehntel Zoll haben (etwa 0,076 mm bis 7,6 mm).
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Wie in Fig. 1A gezeigt, kann eine Wundpackung 10 auch die Form einer
weitgehend flachen, zusammengerollten, spiralförmig geschnittenen Materiallage haben.
Das Material kann in der Form eines endlosen Gewebes hergestellt sein, welches
dann wahlweise mit einem Hydrogel imprägniert und in gewünschte Größen
geschnitten werden kann. Z. B. kann eine Scheibe mit ungefähr 13 cm Durchmesser
aus absorbierendem Material spiralförmig zu einem endlosen Band mit 0,6 cm
Breite geschnitten werden, um eine Wundpackung von etwa 2 Metern zu
erzeugen. Auf ähnliche Weise kann eine Scheibe mit etwa 20 cm Durchmesser aus
absorbierendem Material spiralförmig zu einem endlosen Band mit 2,5 cm Breite
geschnitten werden, um eine Wundpackung 10 von etwa 1 Meter zu erzeugen.
Fachleute werden erkennen, daß es viele Kombinationen von Breite und Länge
des Wundpackungsmaterials gibt, die gefertigt werden können. Wegen des
spiralförmig geschnittenen Entwurfs kann die Wundpackung ohne Schwierigkeit
raumsparend und in einer Vielfalt von Breiten und Längen verpackt werden.
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Nun zu Fig. 2, in welcher eine Verpackung 20 für die Wundpackung bereitgestellt
ist. Die Verpackung 20 umfaßt peripherisch verschlossene erste und zweite Lagen
22, 24, welche dazwischen eine Wundpackung 10 (nicht gezeigt) enthalten. Die
ersten und zweiten Lagen 22, 24 können aus irgendeinem geeigneten Material
gefertigt sein, das die Sterilität der Wundpackung 10 innerhalb der Verpackung
aufrechterhalten kann. Beispiele geeigneten Folienmaterials umfassen
Metallfolien, mit Metall beschichtete Polymerfolien, Polymere (einschließlich, aber nicht
begrenzt auf solche, welche Feuchtigkeits- und/oder Gas-Trenneigenschaften
bieten), Papier oder beschichtetes Papier. Wo ein teilweise dehydriertes Hydrogel
wahlweise in die Wundpackung imprägniert ist, wird bevorzugt, daß eine
Verpac
kung mit Feuchtigkeits-Trenneigenschaften verwendet wird, um eine lange
Lagerbeständigkeit der Verpackung zu gewährleisten.
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Wie in Fig. 2 gezeigt, ist ein Seitenbereich des Umfangs der Verpackung so
verschlossenen, daß die Ränder der zwei Lagen freistehend sind und
auseinandergezogen werden können. Es wird verständlich sein, daß auch andere Variationen
dieses Ausführungsbeispiels eingesetzt werden können. Z. B. kann die
Verpackung so ausgelegt sein, daß die Lagen einen freistehenden Eckteil der
Verpackung aufweisen. Wenn gewünscht, kann zwischen den zwei Lagen entlang einer
Kante oder in einer Ecke eine Schlaufe enthalten sein, um das Erfassen und
Auseinanderziehen der Lagen zu erleichtern. Die Verpackung kann auch einen
Einschnitt oder eine Kerbe entlang einer Kante aufweisen, welche das Reißen zum
Öffnen der Verpackung erleichtert.
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Die Lagen können durch Wärme oder durch Klebung verschlossen werden, wie z.
B. durch einen Wulst aus peripherem Klebstoff 26 (in Fig. 3 gezeigt) an einer oder
beiden Lagen. Alternativ ist jedes Verschlußverfahren geeignet, das zu einem
luftdichten Verschluß führt, um die Sterilität der Wundpackung in der Verpackung
aufrecht zu erhalten.
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In einem in Fig. 2A und 4 gezeigten alternativen Ausführungsbeispiel kann die
Verpackung 20 so ausgelegt sein, daß sie mittels Durchstechen einer oder beider
Lagen 22, 24 geöffnet werden kann, um eine Öffnung zu bilden, durch welche ein
Ende einer absorbierenden Lage 12 gezogen werden kann.
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In dem in Fig. 2A und 3 gezeigten Ausführungsbeispiel weist die Verpackung 20 in
der Lage 22 eine vorgeschnittene Öffnung 27 auf, welche sich neben einem Ende
der spiralförmig geschnittenen Wundpackung befindet. In Fig. 2A und 3 ist diese
Öffnung so gezeigt, als wäre sie auf der Verpackung zentral über dem Ende der
Wundpackung, dem Zentrum der absorbierenden Lage 12 am nächsten
angeordnet. Alternativ kann die Öffnung über dem entgegengesetzten Ende der
Wundpackung angeordnet sein. Während zu Beispielszwecken als kreisförmig gezeigt,
ist die Größe und Form der Öffnung nicht entscheidend so lang, wie ein leichter
Zugriff zu einem Ende der Wundpackung 10 ausgebildet ist.
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Die Verpackung 20 weist eine entfernbare Einrichtung zum Verschließen der
Öffnung auf, wie z. B. eine Lasche 30, welche angeklebt werden oder eine Öffnung
27 anderweitig verschließen kann. Wenn ein druckempfindlicher Klebstoff
verwendet wird, um die Lasche über eine Öffnung 27 zu kleben, dann kann die
Lasche auch verwendet werden, um die Öffnung, wenn gewünscht, wieder zu
verschließen, nachdem eine gewünschte Länge einer Wundpackung 10 entnommen
und abgeschnitten worden ist. Eine Lasche 30 kann eine freie oder rein
anzuhebende Kante 32 aufweisen, welche ergriffen werden kann, um ihr Entfernen zu
erleichtern. Wenn eine Lasche 30 einmal entfernt worden ist, kann ein Ende eines
absorbierenden Materials 12 bis zu einer gewünschten Länge aus der Öffnung 27
gezogen werden, wie in Fig. 4 gezeigt ist. Das flexible Material kann dann
abgeschnitten werden. Alternativ kann der ganze Inhalt der Verpackung 20 entnommen
und auf einmal verwendet werden.
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Wie in Fig. 3 gezeigt, kann die Verpackung 20 auch eine Versteifungseinrichtung
enthalten, um ein leichtes Eindrücken oder Öffnen der Verpackung zu
unterstützen. Eine solche Versteifungseinrichtung kann aus einem Kartonmaterial 34 oder
einer polymeren Versteifungsfolie bestehen, welches bzw. welche in der
Verpackung angeordnet ist. Das Kartonmaterial 34 selbst kann eine entsprechende
Öffnung 35 aufweisen und an der Unterseite der Lage 22 unter der Öffnung 28
angeordnet oder befestigt sein.
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In einem in Fig. 3A gezeigten alternativen Ausführungsbeispiel der Erfindung, wo
gleiche Bezugszahlen gleiche Elemente darstellen, weist die Lage 22 einen
abgeschwächten Bereich 36 auf, um beim Öffnung der Verpackung 20 zu helfen. Der
abgeschwächte Bereich 36 weist, wie gezeigt, eine Reihe von Einkerbungslinien
oder Perforationen auf, welche leicht durchbrochen werden können, um den
Zugriff auf ein Ende einer absorbierenden Lage 12 zu erleichtern. Andererseits sind
Raster und Größe des abgeschwächten Bereichs nicht entscheidend so lang wie
ein leichter Zugriff zu einem Ende der Wundpackung 10 ausgebildet ist. Jedoch
sollte man vorsichtig sein, daß die Einkerbungslinien oder Perforationen nicht
vollständig in die Verpackung eindringen und einen Verlust der Sterilität der
Verpackung bewirken. Bei diesem in Fig. 3A gezeigten Ausführungsbeispiel liegt eine
Ablösezwischenlage 38 unter einer flexiblen absorbierenden Lage 12. Die
Ablösezwischenlage 38 kann auch als Versteifungseinrichtung dienen, um ein leichtes
Öffnen der Verpackung 20 zu unterstützen.
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In noch einem weiteren in Fig. 3B gezeigten, alternativen Ausführungsbeispiel
enthält die Verpackung eine Trägerlage 28, welche an die Innenfläche der Lage
24 geklebt ist. Die Trägerlage weist vorzugsweise ein Polymer auf, wie z. B.
Polyester oder Polyethylen, obwohl andere geeignete Materialien, wie z. B. Papier,
verwendet werden können. Polyester ist die bevorzugte Trägerlage für die
vorliegende Erfindung, da es ein kräftiger Film ist, welcher zu Fertigungszwecken leicht
zu stanzen ist, was nachfolgend ausführlicher erklärt wird. Die Trägerlage ist auf
ihrer Oberfläche mit einem Ablöseüberzug, wie z. B. Silizium, und auf der
entgegengesetzten Oberfläche mit einem druckempfindlichen Klebstoff beschichtet,
welcher an der Innenfläche der Lage 24 haftet. Die Wundpackung 10 ist auf der
Trägerlage 28 angeordnet, so daß sie den Ablöseüberzug berührt. Sobald die
Trägerlage auf die Innenseite der Verpackung geklebt ist, hält sie die
Wundpackung in der Position, bis sie ausgegeben wird.
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Die Verpackung weist auch vorzugsweise eine Einrichtung zum Schützen der
Wundpackung vor Verschmutzung auf, bevor sie ausgegeben wird, welche aus
einer Ablösezwischenlage 38 besteht. Die Ablösezwischenlage besteht
vorzugsweise aus Polyethylen und kann auf der Seite der Einlage einen Ablöseüberzug
aufweisen, welcher die Wundpackung 10 berührt. Ein vorzugsweise beschichtetes
Kartonmaterial kann auch als alternative Einrichtung zum Schutz verwendet
werden.
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Nun zu Fig. 4A, bei der, sobald die ersten und zweiten Lagen 22 und 24 entfernt
und die Ablösezwischenlage 38 von der Wundpackung abgezogen worden sind,
ein Ende des absorbierenden Materials 12 von der Trägerlage 28 bis zu einer
gewünschten Länge oder Größe abgezogen werden kann. Das absorbierende
Mate
rial 12 kann dann abgeschnitten werden. Alternativ kann der ganze Inhalt der
Verpackung 20 entnommen und auf einmal verwendet werden.
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Zum Zwecke der Erzeugung eines intuitiveren Verständnisses der Wundpackung
10 und der Verpackung 20 ist ein Prozeß, bei welchem die Wundpackung 10 und
die Verpackung hergestellt werden kann, in den Fig. 6 und 6A schematisch
dargestellt. Wie in Fig. 6 zu sehen ist, wird eine Trägerfolie 28, vorzugsweise mit
einem Ablöseüberzug auf ihrer Oberfläche, auf einer Zubringerlinie vorgeschoben.
Die Lage 28 weist auf ihrer entgegengesetzten Oberfläche, welche mit einer
Ablösezwischenlage 46 bedeckt ist, einen druckempfindlichen Klebstoff auf.
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Ferner wird eine absorbierende Lage 12 in einer endlosen Gewebeform auf die
Zubringerlinie geschoben, so daß das Gewebe mit der beschichteten
Ablösefläche der Trägerlage 28 in Kontakt ist, wie z. B. einem siliziumbeschichteten
Polyester. Die absorbierende Lage 12 wird unter eine Appliziereinrichtung 40
eingeführt, welche eine Flüssigkeit oder einen ungehärteten Hydrogelstoff 45 von einer
Quelle (nicht gezeigt) aufnehmen und auftragen kann, ohne eine Möglichkeit zu
bieten, innerhalb seiner Komponenten auszutrocknen. Die Appliziereinrichtung 40
bringt ungehärteten Hydrogelstoff 45 auf eine absorbierende Lage 12 in einer
Menge auf, die zum Imprägnieren ihrer Zwischenräume ausreicht und ein
Einwirken des Hydrogels auf die Außenflächen der Lage 12 bewirkt. Wie für Fachleute
verständlich sein dürfte, wird sich die Menge des aufgebrachten ungehärteten
Hydrogelstoffs 45 mit dem jeweils als absorbierende Lage 12 verwendeten Stoff und
der Breite und Dicke des zu überziehenden Gewebes ändern.
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Ungehärtetem Hydrogelstoff 45 wird dann ermöglicht, auf der Zubringerlinie
stromabwärts zu härten, um einen hydrierten Hydrogelstoff 52 zu bilden, der eine
absorbierende Lage 12 umgibt und imprägniert (Fig. 8). Anschließend wird die
Wundpackung 10 teilweise getrocknet, ofengetrocknet oder in anderer Weise
teilweise dehydriert, um einen Teil des in dem Hydrogelstoff 52 enthaltenen Wassers
zu verdampfen. Normalerweise werden 50 Gewichtsprozent oder mehr des
anfangs in dem Hydrogel enthaltenen Wassers entfernt.
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Jedoch sollte auch verständlich sein, daß die Wundpackung getrocknet oder
ofengetrocknet werden kann, so daß fast alles des in dem Hydrogelstoff 52
enthaltenen Wassers verdampft wird. Der entstehende weitgehend dehydrierte
Hydrogelstoff sollte weniger als 5 Gewichtsprozent Wasser enthalten. Während ein
solcher Hydrogelstoff große Mengen Wundexsudat absorbieren kann, wird die
resultierende Wundpackung wegen der Trockenheit des Hydrogels etwas steifer.
Aus diesem Grund wird vorgezogen, daß der Hydrogelstoff nur teilweise
dehydriert wird, wie oben beschrieben ist, so daß er von etwa 5 Gewichtsprozent bis
etwa 55 Gewichtsprozent Wasser, und vorzugsweise von etwa 40
Gewichtsprozent bis etwa 45 Gewichtsprozent Wasser enthält.
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Sobald die absorbierende Lage mit Hydrogel imprägniert worden ist, wird auf die
Oberseite der hydrogelimprägnierten absorbierenden Lage 12 ein beschichteter
Ablöse-Polymerfilm 31 laminiert, so daß die absorbierende Lage zwischen die
Lagen 31 und 28 eingeschoben wird, wie in Fig. 6A gezeigt ist.
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Danach kann, wenn gewünscht, das endlose Gewebe einer Wundpackung 10 in
einzelne Lagen geschnitten werden. Gemäß der vorliegenden Erfindung wird die
Wundpackung dann spiralförmig zu der in Fig. 1 gezeigten Form zugeschnitten.
Das spiralförmige Zuschneiden wird ausgeführt, indem eine Stanzschablone
verwendet wird, wobei das Stanzeisen den ablösebeschichteten Film 31 und die mit
Hydrogel imprägnierte absorbierende Lage 12, aber nicht die Trägerlage 28
durchtrennt. Nach dem Schneiden wird der Film 31 dann entfernt, und eine frische
Lage eines ablösebeschichteten Materials, wie z. B. siliziumbeschichtetes
Polyethylen, wird auf die spiralförmig geschnittene Wundpackung laminiert. Diese Lage
aus Polyethylen bleibt als Ablösezwischenlage 38 auf der Wundpackung.
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Die Polyethylen- und Polyesterlagen werden dann so gestanzt, daß sich beide
Lagen über die Kanten der Wundpackung erstrecken. Die Auslöseeinlage 46 wird
danach von der mit Klebstoff beschichteten Oberfläche der Trägerlage 28
entfernt. Die Trägerlage 28 kann dann, mit der spiralförmig geschnittenen
Wundpackung zwischen die Trägerlage 28 und die Auslöseeinlage 38 eingeschoben, an die
Innenfläche einer der Lagen der Verpackung geklebt werden. Die ersten und
zweiten Lagen der Verpackung werden dann zusammengeklebt und bilden eine
dichte Verpackung 20, wie in Fig. 2 gezeigt ist.
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Nun zu Fig. 7, welche zu Zwecken der Darstellung wesentlich vergrößert worden
ist, wo ein kleines Stück Wundpackung 10 gezeigt ist, nachdem es mit einer
drainierenden Wunde in Kontakt gekommen ist. Wo ein teilweise oder weitgehend
dehydriertes Hydrogel verwendet worden ist, zeigt Fig. 7 die Ausbreitung oder
Schwellung (wie durch die Pfeile in den punktierten Linien gezeigt) des
Hydrogelstoffs nach der Aufnahme von Körperflüssigkeiten, wie z. B. Wundexsudat, von
der Wunde, auf welche die Wundpackung 10 aufgelegt wurde. Auf den
ausgedehnten oder hydrierten Hydrogelstoff wird hierin durch die Bezugszahl 52 Bezug
genommen. Daher ist die Wundpackung 10, wenn sie optional Hydrogel enthält,
analog einem Schwamm, indem ihr anfänglich teilweise oder weitgehend
dehydrierter Zustand sich ausdehnt, wenn Flüssigkeiten absorbiert werden.
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Fig. 8 kann auch betrachtet werden, eine Querschnittansicht eines kleinen Stücks
einer Wundpackung 10 darzustellen, die in Fig. 7 dargestellt ist, und zeigt einen
Hydrogelstoff 52, der in und um eine absorbierende Lage 12 herum
angeschwollen ist. Wie Fachleute erkennen werden, ist der in Fig. 7 dargestellte Hydrogelstoff
derselbe wie der getrocknete Hydrogelstoff 52, der unter Bezugnahme auf den
Prozeß erwähnt wurde, durch welchen in Fig. 6 eine Wundpackung 10 gefertigt
und gezeigt wurde. Im wesentlichen kann gehärteter und hydrierter Hydrogelstoff
52 anfangs für die Verpackung teilweise oder weitgehend dehydriert und dann
nach der Wundexsudat-Absorption in seinen ursprünglichen hydrierten Zustand
zurückversetzt werden.
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Der bevorzugte Hydrogelstoff für die Verwendung in der vorliegenden Erfindung
wird aus einer wässerigen Mischung aus einem Polyalkohol, einem
abgeschlossenen aliphatischen Diisocyanat-Vorpolymerisat, einem auf Polyethylenoxid
basierenden Diamin und Natriumchlorid gebildet. Ein solcher wässeriger Hydrogelstoff
ist im US-Patent Nr. 5 115 801 von Cartmell et al erklärt und enthält, wenn er
vollständig hydriert ist, ungefähr 61 Gewichtsprozent Wasser. Vorzugsweise ist aus
der Gruppe bestehend aus Polypropylenglykol, Polyethylenglykol und Glyzerin der
Polyalkohol ausgewählt. Nach dem Aushärten der Mixtur wird aus dem
resultierenden Hydrogel, wie oben beschrieben, mindestens ein Teil des Wassers
entfernt, um den teilweise oder weitgehend dehydrierten Hydrogelstoff zu bilden.
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Der Hydrogelstoff 52 in seinem teilweise oder weitgehend dehydrierten Zustand,
auf den hierin als Hydrogelstoff 14 Bezug genommen wird, stellt einen stark
absorbierenden Stoff bereit, der fähig ist, große Mengen Wundexsudat
zurückzuhalten, und macht ihn dadurch für die Verwendung in Wundverbänden sehr
geeignet. Durch Bilden des Hydrogelstoffs 14 aus der oben erwähnten wässerigen
Mixtur und dann Entfernen von Wasser bleibt der Wundverband 10 unbeschädigt,
während er Wundexsudat von der Wunde absorbiert.
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Darüber hinaus klebt der bevorzugte Hydrogelstoff an der Wunde nicht an oder
bleibt haften und erlaubt dadurch ein leichtes Entfernen der Wundpackung 10
weitgehend in einem Stück. Zudem ist die biologische Verträglichkeit des
Hydrogelstoffs innerhalb der Wunde extrem günstig. Somit bietet der resultierende
Hydrogelstoff 52 und demzufolge der dehydrierte Hydrogelstoff 14 ein biologisch
kompatibles, nicht reizendes, Flüssigkeit absorbierendes, bakteriell schützendes,
dämpfendes, hautähnliches Medium über der Wundstelle. Ein zusätzlicher Vorteil
des Hydrogelstoffs 52 ist, daß er transparent sein kann, was ermöglicht, die
Wundstelle durch eine absorbierende Lage 12 zu prüfen, ohne die Wundpackung
10 zu entfernen.
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Das bevorzugte abgeschlossene aliphatische Diisocyanat-Vorpolymerisat ist ein
abgeschlossenes lsophoron-Diisocyanat-Vorpolymerisat, das auf mehrwertigem
Alkohol basiert, welcher mehr als etwa 40 Gewichtsprozent Polyethylenoxid
enthält und einen Isocyanatgehalt von etwa 3 Gewichtsprozent hat. Das
Molekulargewicht des abgeschlossenen Isophoron-Diisocyanat-Vorpolymerisats liegt
vorzugsweise in einem Bereich von etwa 1500 bis etwa 8000, und insbesondere von
etwa 4000 bis etwa 5000. Das auf Polyethylenoxid basierende Polyamin ist
vorzugsweise ein auf Polyethylenoxid basierendes Diamin mit einem
Molekulargewicht in einem Bereich von etwa 200 bis etwa 6000, und insbesondere von etwa
2000. Es ist auch vorzuziehen, daß das abgeschlossene aliphatische Diisocyanat-
Vorpolymerisat und das auf Polyethylenoxid basierende Polyamin ein
stöchiometrisches Verhältnis von etwa 1 : 1 hat. Für Fachleute wird verständlich sein, daß alle
Bestandteile mit dem bevorzugten Hydrogelstoff leicht künstlich hergestellt oder
handelsüblich gekauft werden können, und von denen keines mehr vorzuziehen
ist.
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Es wurde festgestellt, daß ein mehr bevorzugter Hydrogelstoff 52 und daher der
dehydrierte Hydrogelstoff 14 aus einer wässerigen Mixtur gebildet wird, die von
etwa 0 Gewichtsprozent bis etwa 90 Gewichtsprozent mehrwertigen Alkohol; von
etwa 6 Gewichtsprozent bis etwa 60 Gewichtsprozent abgeschlossenes
aliphatisches Diisocyanat-Vorpolymerisat; von etwa 4 Gewichtsprozent bis etwa 40
Gewichtsprozent auf Polyethylenoxid basierendes Polyamin; bis zu etwa 2
Gewichtsprozent Natriumchlorid und den Rest Wasser enthält. Eine besonders bevorzugte
Hydrogelzusammensetzung zum Bilden des Hydrogelstoffs 52 wird aus einer
Mixtur gebildet, die von etwa 15 Gewichtsprozent bis etwa 30 Gewichtsprozent
Polypropylenglykol; von etwa 8 Gewichtsprozent bis etwa 14 Gewichtsprozent
abgeschlossenes Isophoron-Diisocyanat-Vorpolymerisat; von etwa 5
Gewichtsprozent bis etwa 10 Gewichtsprozent auf Polyethylenoxid basierendes Diamin und bis
zu etwa 1 Gewichtsprozent Natriumchlorid sowie den Rest Wasser enthält.
Insbesondere wird der Hydrogelstoff 52 aus einer Mixtur gebildet mit: (a) von etwa 16
Gewichtsprozent bis 17 Gewichtsprozent Polypropylenglykol; (b) von etwa 10
Gewichtsprozent bis 12 Gewichtsprozent abgeschlossenem lsophoron-Diisocyanat-
Vorpolymerisat; (c) von etwa 7 Gewichtsprozent bis 9 Gewichtsprozent auf
Polyethylenoxid basierendem Diamin; (d) etwa 0,5 Gewichtsprozent bis 1
Gewichtsprozent Natriumchlorid und (e) dem Rest Wasser.
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Die oben erwähnten bevorzugten Hydrogelzusammensetzungen stellen eine
Wundpackung 10 mit den gewünschten Eigenschaften von ausgezeichneter
biologischer Verträglichkeit und ausgezeichneten Exsudatabsorptionseigenschaften
ohne Ankleben an die Wunde bereit. Jedoch können weitere Materialien mit
solchen Merkmalen, welche die oben erwähnten Hydrogelzusammensetzungen
enthalten, aber nicht auf diese beschränkt sind, verwendet werden, um den
erfindungsgemäßen Hydrogelstoff 52 zu bilden.
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Obgleich die erfindungsgemäße Wundpackung 10 selbst als äußerst variable
Wundpackung dient, kann die Wundpackung 10 auch in andere Wundpackungen
eingebaut werden, um deren Wirksamkeit zu verbessern. In Fig. 5 und 5A sind nur
als Beispiel einige solcher Wundpackungs-Ausführungsbeispiele gezeigt. Fig. 5
zeigt die Verwendung der Wundpackung in einem Verband 41 der
selbsthaftenden Sorte. Der selbsthaftende Verband 41 weist ein Substrat 42 mit ersten und
zweiten Seiten 44 bzw. 43 auf, wobei die Seite 44 einen Patienten berührt und
einen druckempfindlichen Klebstoff enthält, der auf mindestens einem Teilstück
der Seite 44 aufgetragen ist.
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Wie in Fig. 5 zu sehen ist, hat der Verband 41 einen druckempfindlichen Klebstoff,
der auf allen Bereichen aufgetragen ist, die letzten Endes den Patienten berühren.
Der Verband 41 enthält auch die Wundpackung 10, die zu der Seite 44 geschützt
ist, zum Kontakt aufnehmen mit einer Wunde des Patienten. Ebenso funktioniert
die Wundpackung 10, und sie ist wie oben beschrieben gebildet. Auf diese Weise
schwillt der Wundverband 10 in dem Verband 41, wenn er Wundexsudat von der
Wunde absorbiert, an welcher er angebracht ist.
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Nun zu Fig. 5A, in welcher die Wundpackung 10 in der Form eines
Rollenspenders 50 gezeigt ist. Die Wundpackung 10 wird wie oben beschrieben gebildet und
dann um eine Spule 54 oder eine ähnliche Vorrichtung so gewickelt, daß auf die
Wundpackung 10 leicht zugegriffen werden kann. Somit erleichtert der
Rollenspender 50 einen schnellen und leichten Zugriff auf die Wundpackung 10, weil ein
Anwender eine ausreichende Menge der Wundpackung 10 abschneiden kann, um
eine Wunde eines Patienten zu behandeln. Es sollte nun für Fachleute
offensichtlich sein, daß die Wundpackung 10 sowohl bei einer großen Vielfalt von
vorhandenen Wundverbänden als auch alleine verwendet werden kann.