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DE69416435T2 - Verfahren und Vorrichtung zum Kompostieren von organischen Abfällen - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Kompostieren von organischen Abfällen

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DE69416435T2
DE69416435T2 DE69416435T DE69416435T DE69416435T2 DE 69416435 T2 DE69416435 T2 DE 69416435T2 DE 69416435 T DE69416435 T DE 69416435T DE 69416435 T DE69416435 T DE 69416435T DE 69416435 T2 DE69416435 T2 DE 69416435T2
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DE
Germany
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chamber
composting
chambers
rotting
maturation
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Poretti Gaggini S A
Original Assignee
Poretti Gaggini S A
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Kompostieren organischer zerkleinerter Abfälle wie Gartenabfälle oder Forstabfall, rohe oder gekochte Küchenabfälle, gemäss der Beschreibung in den Ansprüchen 1 und 8.[0001]
  • Das Problem der Umwandlung organischer Abfälle in der Natur wiederverwendbaren Kompost wurde schon im 12. Jahrhundert von den Templern in Praxis umgesetzt, ein Orden der mit grosser Genauigkeit die nötigen Grundlagen für ein modernes Kompostierverfahren festhielt.
  • [0002] Gestützt auf jene Lehre erfolgt die Kompostierung vegetabilischer Abfälle in den folgenden vier Phasen:
  • 1. Das Befeuchten des Materials.
  • 2. Die aktive Phase bei erhöhter Temperatur, auch heute noch Vorkompostierung oder Verrottung genannt, während der die Temperatur 80ºC erreichen kann.
  • 3. Die Phase der Reifung, die je nach der verfügbaren Zeit und den Bedingungen, unter denen sie abläuft, mehr oder weniger vollständig erfolgen kann.
  • 4. Das horizontale Ausbreiten des kompostierten Materials auf dem Boden. Die von den Templern festgehaltene Methode hat in der praktischen Anwendung gute Resultate geliefert und liefert sie auch heute noch, hat jedoch den grossen Nachteil, dass diskontinuierlich gearbeitet werden muss, besonders während der Reifung, während der das Material während mehrerer Monate auf dem Boden liegen bleibt und Eingriffe erfordert, die eine genügende Feuchtigkeit sicherstellen, bis der Übergang zur Phase 4 erfolgt.
  • Trotz einer Reifungsdauer von drei Monaten war der Kompost noch nicht reif, d. h. biologisch inert, wie dies die Templer forderten, da sie einen noch nicht vollständig inerten Kompost auf dem Boden ausbreiten wollten, sondern einen, der noch etwas Wärme zu erzeugen in der Lage war.
  • Die Unannehmlichkeit des Systems der Templer besteht vor allem darin, dass es sich um ein diskontinuierliches System handelt, das schwierig zu mechanisieren ist, und das vor allem lange Reifungsdauern erfordert, so dass die Anlagen zur Anwendung dieser Methode sehr umfangreich und sperrig werden, da die für die Abwicklung der Phasen 2 und 3 erforderlichen Flächen sehr gross sind.
  • Es wurde schon versucht, die Dauer der Phasen der Vorkompostierung und der Reifung zu verkürzen unter Anwendung moderner Technik zum systematischen Wenden der Materialhaufen. Solche Anlagen, die heute in grosser Zahl in Betrieb stehen, und deren Zweck im Wesentlichen darin besteht, die Durchlüftung der Haufen zu verbessern und damit die für den aeroben Abbau erforderliche Sauerstoffmenge zu erhöhen, sind jedoch immer noch mit den oben erwähnten Nachteilen behaftet, da sie viel Wartung und Überwachung erfordern. Wo solche mechanisierte Anlagen dieser Art erstellt worden sind, d. h. solche, in welchen das Material in Haufen abgelegt und mechanisch umgewendet wird, handelt es sich durchwegs um sehr grosse und kostspielige Anlagen, welche zur Lösung der Kompostierprobleme kleinerer oder weniger dicht bevölkerter Regionen absolut ungeeignet sind, wo das Einsammeln der vegetabilischen Abfälle sowie der Küchenabfälle beträchtliche Transportprobleme mit sich bringt. Darüber hinaus weisen diese Anlagen den weiteren Nachteil auf, dass insbesondere während des mechanischen Umwendens recht starke Geruchsemissionen auftreten, so dass die Anlagen in grossen und kostspieligen geschlossenen Hallen eingebaut werden müssen.
  • Anlagen dieser Art sind schon oft Gegenstand zahlreicher Patentanmeldungen gewesen, von welchen hier jene mit der Bezeichnung DE-A-28 43 785 zu nennen ist, die darlegt, wie in den Haufen des zu kompostierenden Materials Kammern geschaffen werden, die die Belüftungsfläche vergrössern sollen, sowie die Patentanmeldung DE-A-34 01 889, gemäss welcher zur Reduktion der Geruchsemissionen, die von der Vergärung des Materials herrühren, Luft quer durch den Haufen eingeblasen wird, sowie die Patentanmeldung PCT- WO.90111263, in der eine Kompostieranlage grosser Abmessungen mit einer Vorrichtung zur Materialbewegung beschrieben ist.
  • Ein weiterer interessanter Vorschlag, beschrieben in der Patentanmeldung CH A-676235, besteht darin, dass die Phase der Vorkompostierung in einem geschlossenen Bereich erfolgt, in dem das Material reichlich befeuchtet wird. Nach dieser Bearbeitungsphase wird das Material aus dem Container entnommen und für den Reifungsprozess auf natürlichen Boden gehäuft. Der Vorteil dieses Vorgehens liegt darin, dass das Umwenden der Haufen und die Emission unangenehmer Gerüche dadurch vermieden wird, dass die Vorkompostierung in einem geschlossenen Bereich erfolgt. Hingegen weist dieses System den Nachteil auf, dass es nicht automatisch funktioniert, da die Beschickung und die Entleerung des Containers sowie das Aufschichten der Haufen von Hand erfolgen, und dass darüber hinaus die Reifungsdauern relativ lang sind.
  • Der Zweck der vorliegenden Erfindung ist daher, ein Verfahren zur Kompostierung vorzuschlagen, mit welchem in der praktischen Anwendung die Lehre der Templer unter folgenden Anpassungen an die Forderungen unserer heutigen Gesellschaft realisiert werden kann, nämlich:
  • a) Die Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens muss automatisch funktionieren, d. h. es sollen keine Wartungsarbeiten erforderlich sein, sondern nur Überwachungsaufgaben.
  • b) Der Verfahrensablauf muss kontinuierlich erfolgen, d. h. der Materialfluss durch die Anlage muss ohne Unterbrechung erfolgen.
  • c) Die Dauer der Phasen des Vorkompostierungsprozesses und des Reifungsprozesses muss eine Verkleinerung der Abmessungen der Anlage auf eine annehmbare Grösse erlauben.
  • d) Die Anlage zur Durchführung des Verfahrens darf keine Geruchsemissionen verursachen, so dass die Anlage in bebauten Zonen aufgestellt werden kann.
  • e) Die Anlage muss auch als kleinere Einheit erstellt werden können, damit sich lange Transportwege für das Einsammeln der zu kompostierenden Abfälle vermeiden lassen.
  • [0003] Diese sowie weitere Zielsetzungen, die im Folgenden in allen Einzelheiten zu beschreiben sind, werden erfüllt mit Hilfe eines Verfahrens zur Kompostierung, dessen Eigenschaften im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 8 beschrieben sind, während im Patentanspruch 1 die Eigenschaften einer Vorrichtung zur Durchführung des hier dargestellten Verfahrens gekennzeichnet sind.
  • [0004] Die weiteren Ansprüche betreffen weitere Verbesserungen sowohl des Verfahrens als auch der Ausgestaltung der Vorrichtung, die im Folgenden in ihren Einzelheiten beschrieben werden.
  • Die vorliegende Erfindung ist im Folgenden unter Bezugnahme auf die in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben. Es zeigen die:
  • Fig. 1 Einen vertikalen Schnitt durch eine Kompostiervorrichtung gemäss der vorliegenden Erfindung längs der Achse A-A gemäss der Fig. 2, wobei die hauptsächlichen Teile schematisch dargestellt sind,
  • Fig. 2 Die Vorrichtung gemäss der Fig. 1 im Grundriss in schematischer Darstellung,
  • Fig. 3 Eine Einzelheit der Vorrichtung gemäss den Fig. 1 und 2 zur Darstellung des Systems der Materialaustrag aus der Verrottungskammer,
  • Fig. 4 oder 5 Schematische Darstellung einer Vorrichtung zur Kompostierung mit einer Variante des Systems zur Austragung des reifen Materials aus der Reifungskammer,
  • In den Fig. 1 und 2 ist ein erstes Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zur Kompostierung, mittels welcher das erfindungsgemässe Verfahren bewerkstelligt werden kann.
  • [0005] Anhand der Figuren wird im Folgenden das Verfahren gemäss der vorliegenden Erfindung erklärt, in welchem gemäss dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 die folgenden drei voneinander getrennten Arbeitsphasen vorgesehen sind:
  • a) Befeuchten des Materials unter genau festgelegten Bedingungen (Dauer 2 bis 10 Stunden).
  • b) Aerobe Vorkompostierung in einem Vorkompostier- oder Verrottungsraum während einer genau vorgegebenen Zeitdauer (von 2 bis 6 Tagen) bei einer Temperatur zwischen 65º und 80ºC.
  • c) Aerobe Reifung im geschlossenen Reifungsraum während einer Zeitdauer zwischen 8 und 20 Tagen bei einer mittleren Temperatur zwischen 25 und 40ºC, wobei die Arbeitsphasen kontinuierlich ablaufen.
  • [0006] Die folgenden Erklärungen beziehen sich auf die im Patentanspruch 1 enthaltenen Angaben:
  • Bezüglich der mittleren Temperatur ist zu bemerken, dass das der betreffenden Behandlungsphase unterworfene Material Arbeitszonen durchläuft, in welchen die Temperatur in recht weiten Grenzen schwanken kann. Unter mittlerer Temperatur ist dabei der mittlere Wert der über die ganze Zeitdauer der Behandlungshase berechneten Temperatur zu verstehen.
  • Das Konzept der "kontinuierlichen" Behandlung bedeutet, dass das Material einer andauernden Behandlung unterworfen wird, d. h. nicht auf diskontinuierliche Art behandelt wird, wie dies der Fall wäre, wenn die Behandlungsphasen zyklisch, im Wesentlichen statisch, eine nach der anderen verlaufen würden. Das Konzept der "kontinuierlichen" Behandlung enthält also, gemäss der Idee der vorliegenden Erfindung, eine "Dynamik" in dem Sinn, dass das Material die verschiedenen Behandlungsphasen des Prozesses dynamisch durchläuft. In der praktischen Anwendung bedeutet dies, dass das Material beim Durchlaufen der Anlage ständig in Bewegung bleibt. Die absolute Durchlaufgeschwindigkeit des Materials durch die verschiedenen Behandlungsphasen kann natürlich beträchtlich variieren, entsprechend dem Materialvolumen, das in jeder der Behandlungsphasen parallel behandelt wird. Darüber hinaus enthält das Konzept der "kontinuierlichen" Behandlung die grundsätzliche Idee, dass das Material bei einer kontinuierlichen Lösung von einer Behandlungsphase zur andern durchläuft, ohne dass Eingriffe von aussen erforderlich wären, d. h. wie in einem kontinuierlichen Materialfluss.
  • [0007] Das Verfahren zur Kompostierung gemäss dem Patentanspruch 1 weist demnach den Vorteil auf, dass ein automatisierter Arbeitsablauf realisiert wird, der keinerlei manuellen Eingriff erfordert, wobei das Material während des Prozesses eine vollständige, oder mindestens eine im Wesentlichen vollständige Umwandlung vom angelieferten Rohmaterial zum reifen und gebrauchsfertigen Kompost erfährt. Dabei ist zu unterstreichen, dass die Definition des Begriffs der Reife des Kompostes einige Schwierigkeit bereitet, da der von der Aktivität der die Umwandlung bewirkenden Bakterien abhängige Reifungsprozess asymptotisch verläuft. In einem vollständig ausgereiften Kompost hat jedwelche Bakterienaktivität aufgehört, wobei auch keine Wärme mehr erzeugt wird. Das erhaltene Produkt muss daher vollständig stabilisiert sein und muss den Sterilitätsbedingungen entsprechen, die eine Vermarktung ohne Lagerzeitbegrenzung erlaubt.
  • [0008] Gemäss einer ersten bevorzugten Ausgestaltungsform des erfindungsgemässen Verfahrens wird zum Erlangen einer kontrollierten und korrekt durchgeführten aeroben Vorkompostierung eine Luftströmung durch das Material im Vorkompostierraum geführt. Die Dosierung dieses Luftstroms und die geeignete Wahl seiner Eigenschaften (beispielsweise der Temperatur und der Luftfeuchtigkeit) erlaubt eine Beeinflussung der Bedingungen der Vorkompostierung, die eine Vergleichmässigung des Prozesses bezweckt. Dabei ist klar, dass ein kontinuierlicher Materialdurchlauf gemäss der vorliegenden Erfindung sicher einen Vorteil darstellt. In der Tat ist es in der Praxis, wie es in der CH-A- 676235 der Fall ist - die übrigens gleich ist wie die EP-A-04431212 ohne jedoch deren Priorität zu beanspruchen - angebracht, während der Vorkompostierungsphase einen Luftstrom durch das Material zu drücken. Genau in diesem Punkt liegen die wichtigsten Vorteile der vorliegenden Erfindung. Denn das Einblasen eines Luftstroms in einen festliegenden Haufen oder in eine unbewegliche Materialsäule bewirkt die Ausbildung von Kanälen, durch welche die Luft vorzugsweise strömt, da die Luft immer den Weg des geringsten Widerstandes wählt. So bilden sich in der Materialmasse infolge stärkerer Sauerstoffzufuhr Bereiche mit intensiverer Umwandlung aus, begünstigt durch die angeregte bakterielle Aktivität in den durchströmten Bereichen. Daraus ergibt sich ein Unterschied in der Geschwindigkeit der Materialumwandlung, die dadurch inhomogen wird. Dies bewirkt überdies insgesamt auch eine Verlangsamung des Prozessablaufs, da für ein annehmbares Resultat in allen Teilen der Anlage ein bestimmter Mindest-Reifegrad erreicht werden muss, unterhalb welchem weder die Stabilisierung noch die genügende Sterilität des Materials sichergestellt sind. Es sind also jene Bereiche, in denen die Luftdurchströmung geringer ist, welche die Dauer der einzelnen Phasen bestimmen. Dieses Problem lässt sich elegant und wirksam lösen dank der oben erwähnten Eigenschaft des kontinuierlichen Ablaufs der Behandlung, da die kontinuierliche Bewegung, der das Material sowohl während der Phase der Vorkompostierung als auch während der nachfolgenden Reifungsphase unterworfen ist, die Ausbildung bevorzugter Luftkanäle im Material verhindert.
  • Auf diese Weise erreicht man gleiche und gleichbleibende Behandlungsbedingungen im Innern der gesamten Materialmasse und somit eine optimale Homogenisierung des Materials mit der Möglichkeit, die Dauer der verschiedenen Behandlungsphasen zu verkürzen. Diese kontinuierliche Behandlung in Verbindung mit der ununterbrochenen Wanderung des Materials durch alle Teile der Anlage spielt für die Eigenheit der vorliegenden Erfindung eine wesentliche Rolle, denn ihr sind grossenteils die zusätzlichen Vorteile des erfindungsgemässen Verfahrens gegenüber dem Stand der Technik zu verdanken, die zu den bereits erwähnten hinzukommen, und die folgendermassen zusammengefasst werden können:
  • - Gute Homogenität des Endproduktes, das in seiner ganzen Masse steht ist, da die Temperatur überall einen mittleren Wert von über 65ºC erreicht.
  • - Schneller Ablauf der Behandlung, der insbesondere auch die Automatisierung der aeroben Reifungsphase erlaubt, für die bisher die Methode der auf dem Boden aufgeschichteten Haufen angewendet wurde.
  • [0009] Eine andere Variante des erfindungsgemässen Behandlungsprozesses sieht ein Vorheizen der für die Vorkompostierung erforderlichen Luft vor, wobei diese im Gegenstrom gegen die Materialtransportrichtung durch thermisch nicht isolierte Kanäle geführt wird. Diese Variante ergibt zwei zusätzliche weitere Vorteile, nämlich:
  • - Einerseits erlaubt sie eine Beschleunigung des Prozessablaufs der Vorkompostierung. Die Luft, die das Material im Verrottungs- oder Vorkompostierraum durchströmt, trifft zuerst bereits erwärmt auf die frischeste Materialschicht mit einer Temperatur, die um einige Grade wärmer, in der Regel mehr als 10ºC wärmer ist, als die Umgebungstemperatur. Der Beginn des aeroben Abbaus des Materials, also eines kritischen Punktes ist entscheidend für eine erfolgreiche Kompostierung, da man weisst, dass die Anfangsphase der Fermentation eine beträchtliche Sauerstoffzufuhr erfordert, damit eine intensive bakterielle Aktivität gewährleistet ist. Die Vorerwärmung der Luft für die Vorkompostierungsphase dient auch dazu, die Wärmeverluste durch die Wände des Verrottungs- oder Vorkompostierungsraums zu vermeiden, ohne dass aufwendige äussere Isolationen angebracht werden müssen.
  • Eine Anordnung, welche die Realisierung des oben erwähnten Behandlungsverfahrens erlaubt, ist im Sinn eines Beispiels unter Bezugnahme auf die Fig. 1 und 2 beschrieben.
  • In den Fig. 1 und 2, in denen die Bauteile lediglich schematisch, jedoch für die Erklärung der Funktionen ausreichend dargestellt sind, ist die Befeuchtungskammer mit der Referenzzahl 1 bezeichnet. Diese Kammer wird von einem oben vollständig offenen Zylinder gebildet, an dessen unteren Teil die zylindrische Wand 2 über ein Antriebsmittel (nicht gezeigt) mit einer tragenden Drehachse 3 verbunden ist, um die sich die Befeuchtungskammer 1 sehr langsam dreht. Zu diesem Zweck ist die Achse 3 in nicht gezeigten Lagern gelagert und wird von einem Motor mit Untersetzungsgetriebe (ebenfalls nicht gezeigt) mittels Übertragungsorganen in Drehung versetzt.
  • [0010] Gemäss einer bevorzugten Ausführungsform, die nicht dargestellt ist, da sie zum Verständnis der vorliegenden Erfindung nicht wesentlich ist, wird die Achse 3 mittels eines darauf angebrachten Kettenrades und einer Kette angetrieben, wobei sich der Motor mit dem Untersetzungsgetriebe ausserhalb der eigentlichen Anlage befindet. Auf der Aussenwand der zylindrischen Wand 2 der Befeuchtungskammer 1 ist eine Archimedische Schraube 4 angeordnet, mit dem Zweck, das unten aus der Befeuchtungskammer 1 austretende Material zu ergreifen und in einen Raum zu füllen, der oben mit einem Sternrad, das die zylindrische Wand 2 hält, und unten durch den Boden 5 eines feststehenden Zylinders 6, der die Archimedische Schraube 4 mit kleinem seitlichem Spiel umgibt, abgeschlossen ist.
  • Die Auslegung einer solchen im Innern eines zylindrischen Mantels 6 angeordneten endlosen Schraube 4, welche die Materialspeisung von unten nach oben sicherstellt, ist dem Fachmann auf dem Gebiet wohlbekannt und erfordert keine weitere Erklärung. Es sei hier bloss festgehalten, dass die endlose Schraube 4 sich an ihrem freien Ende unter dem Sternrad, das die Befeuchtungskammer 1 unterstützt, nach unten verlängert, um den Boden 5 des fest stehenden Zylinders 6 zu bestreichen, d. h. dass sie in den mit Material gefüllten Raum eingreift. Das Innere der Befeuchtungskammer 1 und der sie umgebende Raum, in welchen sich die endlose Schraube 4 dreht, bilden also ein System kommunizierender Gefässe, die bis zu einer vorbestimmten Höhe mit Wasser gefüllt sind, so dass die Befeuchtung des Materials durch vollständiges Untertauchen erfolgt.
  • In der Fig. 1 ist das Wasser, das den unteren Teil der Befeuchtungskammer 1 und der oben erwähnten Ringkammer bedeckt, symbolisch mit wellenförmigen Linien dargestellt: Es ist ersichtlich, dass im dargestellten Ausführungsbeispiel das Wasser etwa 1/3 der Höhe der Befeuchtungskammer 1 füllt. Dieses Niveau kann je nach der erforderlichen Befeuchtungsdauer und natürlich in Funktion der Materialdurchlaufgeschwindigkeit durch die Kammer 1 nach Wunsch gewählt werden. Die vorliegende Erfindung sieht vor, dass die Zeitdauer der vollständigen Befeuchtung - die der Zeitdauer entspricht, welche das Material benötigt, um in der Befeuchtungskammer 1 vom oberen Niveau des Wassers bis auf den Boden 5 abzusinken und anschliessend, gestossen von der endlosen Schraube 4, durch die ringförmige Kammer zwischen der Aussenwand der Kammer 1 und der Innenwand des feststehenden Zylinders 5 wieder bis zum oberen Niveau des Wassers aufzusteigen, - zwischen 2 und 10 Stunden liegen soll. Diese Zeitdauer ist demnach einerseits durch die Drehgeschwindigkeit der endlosen Schraube 4 bestimmt, die auch die Materialdurchsatzmenge der Anlage festlegt, und andererseits durch das Niveau des in den oben erwähnten kommunizierenden Gefässen enthaltenen Wassers.
  • [0011] Die Befeuchtungskammer 1 ist von mehreren andern Kammern 7,7', 7", ... 7x umgeben, die zusammen den Verrottungs- oder Vorkompostierraum bilden. Die Kammern 7 bis 7x sind im Wesentlichen zylindrisch mit vertikaler Achse ausgebildet, und sie umgeben die zylindrische Befeuchtungskammer 1 vollständig. Bei geeigneter Wahl der Abmessungen lässt sich erreichen, dass sich die Kammern 7, 7', 7", ... 7x sich untereinander gerade berühren, und dass sie auf ihrer inneren Seite die Aussenwand des feststehenden Zylinders 6 tangieren. Diese Anordnung wird beispielsweise erreicht, wie dies in der Fig. 2 dargestellt ist, wenn die Kammern 7, 7', 7", ... 7x im wesentlichen den gleichen Durchmesser aufweisen wie der feststehende Zylinder 6 und wenn sechs Kammern 7, 7', 7", ... 7x um den feststehenden Zylinder herum angeordnet sind. Es ist jedoch durchaus möglich, eine der gezeigten Auslegung analoge Anordnung zu erreichen, wenn irgend eine Anzahl Kammern zur Bildung des Verrottungs- oder Vorkompostierraums gewählt wird, beispielsweise 5 oder 8 Kammern. Dann genügt es, den feststehenden Zylinder 6 entsprechend zu dimensionieren. Die lediglich im Sinn eines Beispiels gewählte dargestellte Anzahl der Kammern von zylindrischer Form, welchen den Verrottungs- oder Vorkompostierraum bilden und die Befeuchtungskammer umgeben, darf nicht im Sinn irgend einer Beschränkung der erfinderischen Idee aufgefasst werden. Es sind durchaus auch andere Formen der Kammern denkbar, die den Verrottungs- oder Vorkompostierraum bilden, als die Zylinderform, beispielsweise trapezoide Formen (nicht gezeigt). Diese liegen ebenfalls im Rahmen der vorliegenden Erfindung. Hingegen bieten zylindrische Kammern mehrere nennenswerte Vorteile, so dass die zylindrische Form der Kammern eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt. Vor allem sind solche Kammern als zylindrische Silos einfach herzustellen und sind daher weniger kostspielig als andere Konstruktionsformen. Sie können, sofern sie aus Stahl bestehen, aus eingerolltem Stahlblech geformt werden, oder wenn sie aus Kunstharz bestehen, auf einem Kern gewickelt werden, welche Technik bei der Herstellung von Futtersilos, usw., breite Anwendung findet.
  • Die bestgeeignete Form der Kammern 7, 7', 7", ... 7x der Verrottungs- oder Vorkompostierkammem kann also von der Wahl des Materials für die Herstellung der Kammern abhängen, ist jedoch im Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht auf eine zylindrische Form mit kreisrundem Querschnitt eingeschränkt.
  • [0012] Ferner ergibt sich mit der Wahl der dargestellten zylindrischen Form der Vorteil, der im Folgenden näher beschrieben wird, dass Kanäle 8, 8', 8", ... 8x von dreieckigem Querschnitt mit konkaven Seitenwänden, die über die ganze Höhe der Kammern 7, 7', 7", ... 7x des Verrottungs- oder Vorkompostierraums und der Befeuchtungskammer 1 an den feststehenden Zylinder 6 anschliessen. Diese Kanäle 8, 8', 8", ... 8x eignen sich ideal, wie dies im Folgenden noch beschrieben wird, als Zufuhrkanäle für die vorgewärmte Luft für den Verrottungs- oder Vorkompostierraum. Mit der Wahl der zylindrischen Form mit rundem Querschnitt ergibt sich zudem eine sehr solide selbsttragende Struktur, die jegliche weitere Tragstruktur erübrigt.
  • Überdies besteht ein Vorteil der Kammern 7, 7', 7", ... 7x, die den Verrottungs- oder Vorkompostierraum bilden, im Zusammenhang mit der Austragung des Materials aus den Kammern, da gemäss der vorliegenden Erfindung diese letzteren in ihrem unteren Teil mit einer Entnahmevorrichtung 9 für das Material versehen sind, wie dies in den Fig. 1 und 2 schematisch dargestellt ist, und deren besonders wirksame Ausführungsform im Folgenden unter Bezugnahme auf die Fig. 3 näher erklärt wird. Auf jeden Fall ist klar ersichtlich, dass eine Kammer mit kreisrundem Querschnitt besonders günstige Bedingungen für die Auslegung eines solchen Systems bietet, das als eine um die zentrale Achse rotierende Scheibe ausgebildet sein kann. Genau diese Ausführungsform liegt dem Ausführungsbeispiel gemäss den Fig. 1 und 2 zugrunde. Aus diesen Figuren ist ersichtlich, dass der Boden der Kammern 7, 7', 7", ... 7x von einer Blechscheibe 10 gebildet wird, die auf einer Welle als Drehachse 11 befestigt ist, und die mit einer Reihe von Öffnungen versehen ist (in der fig. 2 dargestellt), die in verschiedenen Abständen von der Scheibenachse angebracht sind, und die im Folgenden unter Bezugnahme auf die Fig. 3 als Ausführungsbeispiel näher beschrieben werden.
  • [0013] Es sei jedoch bereits hier festgehalten, dass das Entnahmesystem für das Material aus den Kammern 7, 7', 7", ... 7x, die den Verrottungs- oder Vorkompostierraum bilden, nicht auf die dargestellte Lösung mit der Scheibe 10 und der Drehachse 11 eingeschränkt ist, sondern auch auf verschiedene andere Arten realisiert werden kann, die hier nicht gezeigt aber in der Praxis wohlbekannt sind, ähnlich wie jene beispielsweise, die im Zusammenhang mit einer Ausführungsvariante für die Reifungskammer gezeigt werden wird.
  • Die in den Fig. 1 und 2 gezeigte Lösung hat überdies den Vorteil, dass sie sich bestens für die Mechanisierung eignet, da die Achsen der Befeuchtungskammer 3 und der Kammern 7, 7', 7", ... 7x (die in den Figuren mit 11, 11', 11", 11x bezeichnet sind kinematisch, über ihre Kettenräder mit einer einzigen Antriebskette verbunden und von einem einzigen ausserhalb der Anlage angeordneten Motor mit Untersetzungsgetriebe angetrieben werden können. Diese Eigenschaften der Auslegung sind indessen im Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht wesentlich, weshalb hier auf eine nähere Beschreibung verzichtet wird. Wichtig ist lediglich, dass die Kammern 7, 7', 7", ... 7x, die den Verrottungs- oder Vorkompostierraum bilden, über ihren oberen Teil mit Hilfe der endlosen Schraube 4 beschickt werden können, und dass das Material sich darin unter dem Einfluss der Schwerkraft während einer Zeitspanne, die erfindungsgemäss zwischen 2 und 6 Tagen festgelegt werden kann, von oben nach unten bewegen kann, wobei darauf zu achten ist, dass in den Kammern 7, 7', 7", ... 7x eine mittlere Temperatur zwischen 65ºC und 80ºC eingehalten wird, und dass das Material 9 aus dem unteren Teil mittels einer geeigneten Entnahmevorrichtung ausgetragen werden kann.
  • Zur Erleichterung der Verteilung des von der endlosen Schraube 4 in die Kammern 7, 7', 7", ... 7 geförderten Materials sind Verteilsysteme vorgesehen, im Beispiel gemäss den Fig. 1 und 2 in der Form von an der äussern Wand des Zylinders 2 angebrachten tangentialen Armen 12, 12', usw. Ferner weist der feststehende Zylinder 6 in seinem oberen Teil einen horizontalen Aufsatz auf, der von den Armen 12 bestrichen wird, und der als Abschluss des oberen Teils der Kanäle 8, 8', 8", ... 8x dient, damit das von der endlosen Schraube 4 geförderte Material nicht in diese Kanäle fallen kann. Die Verteilarme 12 stossen das Material, das oben aus dem ringförmigen Raum von der endlosen Schraube 4 gehoben wird, also über den Aufsatz 13 in solcher Weise, dass das Material dank der Arme gleichmässig verteilt in die Kammern fällt, die den Verrottungs- oder Vorkompostierraum bilden. Mit Hilfe geeigneter Auslegung der Geschwindigkeitsregelung der Entnahmevorrichtung 9, die hier nicht gezeigt sind, aber dem Fachmann auf dem Gebiet wohlbekannt sind, können die nötigen Massnahmen so getroffen werden, dass die Materialdurchlaufgeschwindigkeit gegen den Boden der Kammern 7, 7', 7", ... 7x hin entsprechend der Dauer der Vorkompostierungsphase gemäss der vorliegenden Erfindung von 2 bis 6 Tagen so eingestellt werden kann, dass die Kammern 7, 7', 7", ... 7x stets mit Material aufgefüllt sind.
  • Die Temperatur in den Kammern 7, 7', 7", ... 7x des Verrottungs- oder Vorkompostierraums wird mit Hilfe geeigneter Mittel eingehalten, welche die im Gegenstrom durch das Material zu drückende Luftmenge, wie dies die Pfeile in der Fig. 1 andeuten, solchermassen regulieren, dass die Temperatur, als mittlere Temperatur gemäss der weiter oben angegebenen Definition, zwischen 65ºC und 80ºC gehalten wird.
  • Unterhalb der Befeuchtungskammer 1 und der Kammern 7, 7', 7", ... 7x, die den Verrottungs- oder Vorkompostierraum bilden, befindet sich eine Reifungskammer 14, in welche die Entnahmevorrichtungen 9 das Material entleeren. Das so aus den Kammern 7, 7', 7", ... 7x ausgeschaffte Material fällt, wie im Folgenden anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels beschrieben wird, also in die Kammer 14, wo es einen Haufen bildet, der in der praktischen Anwendung diese Kammer auffüllt. Natürlich fällt das Material aus mehreren Kammern 7, 7', 7", ... 7x so an, dass der sich in der Kammer 14 bildende Haufen keine flache Oberfläche aufweist, sondern leicht gewellt ist. Dies ist jedoch im Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht von Belang.
  • [0014] Die Reifungskammer 14 weist auf ihrem Boden ebenfalls ein Materialaustragsystem 15 auf, mit dessen Hilfe das reife Material im wesentlichen kontinuierlich abtransportiert wird. Erfindungsgemäss wird das Volumen der Reifungskammer 14 solchermassen gewählt, dass das Material während eines Zeitraums von 8 bis 20 Tagen darin verweilen kann, wobei die Behandlungs dauer in dieser Phase sowohl in Abhängigkeit vom behandelten Material bzw. seiner Qualität, als auch vom Reifungsgrad des Kompostes, den man erhalten möchte, festgelegt wird. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die vorgesehene maximale Verweildauer von 20 Tagen für die Behandlung der meisten anfallenden Rohmaterialien ausreicht, um einen ausgereiften Kompost zu erzeugen, der absolut stabilisiert und frei von pathogenen Keimen ist, und der sich für die verschiedensten Zwecke (z. B. Verkauf in Säcken, Anwendung für Gartenbau, Obstkultur und Ackerbau oder Blumenzucht, usw.) eignet. Die mittlere Temperatur kann, unter gewissen Vorsichtsmassnahmen, im Innern des Haufens des reifenden Materials zwischen 25ºC und 40ºC gehalten werden. Die Reifungskammer 14 gemäss den Fig. 1 und 2 ist als Zylinder mit kreisrundem Querschnitt ausgebildet, welche Form mit der Auslegung des Materialaustragsystems 15 im Zusammenhang steht, das im Folgenden näher erklärt wird.
  • Eine solche Kammer könnte jedoch irgend eine beliebige Form aufweisen; es genügt, wenn das aus dem Verrottungs- oder Vorkompostierraum anfallende Material die Kammer einigermassen gleichmässig füllt, und dass ein Materialaustragsystem 15 auf der ganzen Bodenfläche wirken kann.
  • [0015] Gemäss einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind die nach aussen gerichteten Wandpartien der kreisrunden Kammern 7, 7', 7", ... 7x, die den Verrottungs- oder Vorkompostierraum bilden, und die in den Fig. 2 und 4 mit 16, 16', 16", ... 16x bezeichnet sind, thermisch isoliert, wäs in den Figuren mit kreuzweiser Schraffur der grossen Dicke der Wände angedeutet ist Hingegen sind die nach innen gegen die Befeuchtungskammer 1 gerichteten Wandpartien 17, 17', 17", ... 17x der kreisrunden Kammern 7, 7', 7", ... 7x, die den Verrottungs- oder Vorkompostierraum bilden, nicht mit thermischer Isolation belegt. Zwischen zwei benachbarten Kammern 7, 7', 7", ... 7x, die den Verrottungs- oder Vorkompostierraum bilden, und der Befeuchtungskammer 1 wird ein vertikaler Kanal 8, 8', 8", ... 8x von dreieckigem Querschnitt eingegrenzt, dessen Wände konkav sind. Durch diesen Kanal 8, 8', 8", ... 8x wird die Luft über eine Anordnung von Zufuhrrohren (von denen in der Fig. 1 nur eines gezeigt und mit der Bezugsnummer 18 bezeichnet ist) von unten nach oben geblasen, die anschliessend nach Austritt aus den Kanälen 8, 8', 8", ... 8x unter dem Aufsatz 13 durch die Kammern 7, 7', 7", ... 7x im Gegenstrom durch das Material strömt, wie dies mit den Pfeilen f angedeutet ist. Beim Durchströmen der Kanäle 8, 8', 8", ... 8x im Gegenstrom gegenüber dem Material, das sich in den Kammern 7, 7', 7", ... 7x intensiv aufwärmt, lädt sich die Luft mit einem Teil der Wärme auf, die durch Wärmeleitung durch die nicht isolierten Wandpartien 17, 17', 17", ... 17x übertragen wird, und wird dadurch vorgewärmt, so dass diese Luft beim Eintritt in die Kammern 7, 7', 7", ... 7x bereits eine erhöhte Temperatur erreicht hat. Dies ist dienlich für das beschleunigte Ingangbringen der bakteriellen Aktivität der Vorkompostierungsphase, da bekanntlich eine erhöhte Temperatur (die jedoch unter 80ºC liegen muss) die Vermehrung der Bakterien fördert.
  • Gemäss einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die in den Fig. 1, 2 und 4, 5 ebenfalls schematisch und in der Fig. 3 genauer dargestellt ist, wird die Entnahmevorrichtung für das Material 9 aus jeder der zylindrischen Kammern 7, 7', 7", ... 7x, welche den Verrottungs- oder Vorkompostierraum bilden, von einer Blechscheibe 10 gebildet, die um ihre vertikale Achse 11 rotiert, und welche den unteren Teil der Kammern 7, 7', 7", ... 7x abschiesst. Die Scheibe 10 weist auf ihrer Oberfläche eine Reihe rechteckiger Öffnungen 19 auf, die radial mit zunehmendem Abstand von der Drehachse 11 so angeordnet sind, dass der ganze Bereich der Scheibe 10 überstrichen wird, wobei an den, in der Richtung der Scheibendrehung gegenüber dem Material gesehen, vorderen Rändern der Öffnungen 19 je eine Reihe von Spitzen 20 angebracht ist, wobei diese Spitzen in den unteren Teil der Materialsäule 21 eingreifen, um Material loszukratzen und durch die betreffende Öffnung in die Reifungskammer 14 fallen zu lassen.
  • Diese Entnahmevorrichtung 9 für das Material hat sich für die Entnahme des am Ausgang der Kammern 7, 7', 7", ... 7x des Verrottungs- oder Vorkompo stierraums anfallenden sehr kompakten Materials als wirksam erwiesen, da ein Abkratzen notwendig ist, um das Material von der Materialsäule zu trennen. Die eingreifenden Zähne bezwecken dabei ein "Auskämmen" des Materials.
  • [0016] Gemäss einer in den Fig. 1 und 2 dargestellten ersten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung besteht das Materialaustragsystem 15 für das reife Material aus dem Reifungsraum 14 aus einer Fördervorrichtung mit einer radial auf dem Boden 23 der im Wesentlichen zylindrisch ausgebildeten Reifungskammer 14 angeordneten endlosen Schraube 22. Die Fördervorrichtung mit der endlosen Schraube 22 ist an ihrem einen Ende im Zentrum der Reifungskammer 14 befestigt, wohin die endlose Schraube 22 das reife Material vom äusseren Bereich der Reifungskammer 14 fördert, und von wo das Material durch einen zentralen Entleerungskanal 24 entfernt wird. Diese Lösung bietet den Vorteil, dass sie einfach ist und eine gleichmässige und kontinuierliche Materialentnahme von der ganzen Bodenfläche 23 der Reifungskammer 14 sicherstellt. Diese Lösung lässt sich vorteilhaft anwenden, wenn die Reifungskammer zylindrisch ausgebildet sein kann, da in diesem Fall die endlose Schraube 22 die ganze Bodenfläche bestreichen kann. Diese Lösung ist jedoch wegen der maximal möglichen Abmessungen der Reifungskammer nur relativ begrenzt anwendbar. Überschreitet nämlich der Radius der Reifungskammer 14 ein gewisses Mass, so wird die zur Verschiebung des Materials erforderliche Kraft, der die endlose Schraube ausgesetzt ist, zu gross, sowohl die Kraft zur Rotation der Schraube um sich selbst als auch für die Drehung auf dem Boden 23 der Reifungskammer 14, so dass der Energiebedarf gegen diese Lösung spricht, wenn die Anlage eine gewisse Grösse übersteigt.
  • [0017] Diese Schwierigkeit lässt sich umgehen, wenn die Lösung für das Materialaustragsystem gemäss der in den Fig. 4 und 5 dargestellten bevorzugten Ausführungsform gewählt wird. Diese Ausführungsform der vorliegenden Erfindung unterscheidet sich von der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Lösung lediglich darin, dass die Reifungskammer 14 hier rechteckig ausgebil det ist, statt kreisrund. Die übrigen Elemente, d. h. die horizontalen Elemente über der Reifungskammer 25, sind genau gleich ausgebildet wie jene im vorhergehenden Ausführungsbeispiel und tragen daher die gleichen Bezugsziffern.
  • Das Austragsystem 15 für das reife Material aus der quadratischen Reifungskammer umfasst einen auf dem Boden 27 der genannten Kammer 25 angeordneten Rechen 26. Der Rechen 26 weist die Form eines Gatters auf mit einer Reihe von Leisten 28, deren Länge etwas kürzer ist als die Seitenlänge der Kammer 25. Die Leisten weisen einen dreieckigen Querschnitt auf, so dass bei der Hin- und Herbewegung des Rechengatters 26 im rechten Winkel zu den genannten Leisten 28 diese das Material immer in derselben Richtung stossen - in der Fig. 4 von rechts nach links - wobei die ganze Bodenfläche der Reifungskammer 25 überstrichen und das reife Material gegen eine der Wände (in der Fig. 4 jene rechts) hin verschoben wird, von wo aus das genannte Material nach aussen mittels bekannter, aber hier nicht gezeigter Mittel (z. B. Endlose Schraube, Absaugkanal, Förderband, usw.) abtransportiert wird.
  • Diese Materialaustragsystem hat sich als sehr wirksam erwiesen, insbesondere in Anlagen grosser Dimension, weil die für den Betrieb erforderlichen Kräfte reine Zug- und Druckkräfte sind, die von modernen Hydrauliksystemen mit Leichtigkeit aufgebracht werden können.
  • [0018] Ferner ist es äusserst vorteilhaft, das Materialaustragsystem 15 mit der Luftzufuhr zu kombinieren, wobei dieser Prozess eine weitere bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung bildet. Dies erlaubt eine Trocknung bzw. eine Konditionierung des ausgetragenen reifen Materials. Zu diesem Zweck wird die endlose Schraube 22 bzw. das Rechengatter 26 mit einer Leitung für trockenen Luft verbunden (die nicht gezeigt ist, aber dem Fachmann auf dem Gebiet ohne weiteres verständlich ist). Mit dieser Einrichtung wird die Zufuhr trockener Luft, wie mit den Pfeilen F angedeutet, über die ganze Länge der endlosen Schraube 22 bzw. des Rechengatters 26 verteilt, so dass die Luft von unten nach oben über den ganzen Querschnitt durch die ganze Materialsäule 29 gedrückt wird. Dies bewirkt eine Trocknung des reifen Materials von unten nach oben, d. h. das mit Hilfe des Materialaustragsystems abtransportierte Material ist trockener als jenes in den oberen Schichten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass während der Reifungsphase ein gewisser Feuchtigkeitsgrad in der Materialsäule 29 einzuhalten ist, während das kompostierte Material für die Endbehandlung vorzugsweise ziemlich trocken sein sollte, mit einem Feuchtigkeitsgrad von etwa 20%. Dank einer geeigneten Steuerung und geeignetem Zustand (Feuchtigkeit und Temperatur) der durch das Austragorgan 15 für das reife Material eingebrachten Luft kann die Feuchtigkeit des ausgetragenen Kompostes innerhalb ziemlich weiter Grenzen konstant gehalten werden, wodurch der Kompost für die weitere Verwendung angepasst wird.
  • [0019] Bekannterweise erzeugt der bakterielle Abbau von organischem Material oxydierende, und somit korrosive Substanzen. Daher ist es angebracht, die Anlagen vor solchen schädlichen Einflüssen zu schützen.
  • Dies wird erfindungsgemäss dadurch erreicht, dass gemäss einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung die Befeuchtungskammer 1 und/oder die Kammern 7, 7', 7", ... 7x, die zusammen den Verrottungs- oder Vorkompostierraum bilden, und/oder die Reifungskammer 14, 25 aus korrosionsresistentem Material gefertigt werden, das den sich während des Kompostiervorgangs bildenden Säuren und den Gasen widersteht, insbesondere aus rostfreiem Stahl und/oder mineralischem Material wie Beton und/oder Holz und/oder Kunstharzen.
  • Die Materialwahl für den Bau der Einheiten der Anlage richtet sich nach einer Reihe von Einflussfaktoren, darunter die Grösse der Anlage, die ganz bestimmte Probleme bezüglich mechanischer Festigkeiten stellt, ferner das zu kompostierende Material, das einen Einfluss auf die Korrosivität der Kompostierung hat, der Energiebedarf einschliesslich der grauen Energie, die für die Herstellung der Anlage aufgewendet wird, und nicht zuletzt wirtschaftliche Überlegungen im weiteren Sinn, welche die Lebensdauer, die Betriebskosten, usw., der Anlage betreffen.
  • Eine Anlage gemäss der vorliegenden Erfindung umfasst beispielsweise die folgenden Elemente:
  • Eine Befeuchtungskammer mit einem Innendurchmesser von 1,5 m und einer Nutzhöhe von 4 m;
  • - Ein Verrottungs- oder Vorkompostierraum mit 6 zylindrischen Kammern von kreisrundem Querschnitt je mit einem Innendurchmesser von 2 m und einer Nutzhöhe von 4 m;
  • - Eine zylindrische Reifungskammer von kreisrundem Querschnitt mit einem Durchmesser von 9 m und einer Nutzhöhe von 5 m.
  • [0020] Eine solche Anlage erlaubt die kontinuierliche Behandlung von etwa 1500 Tonnen kompostierbaren Materials pro Jahr, entsprechend einem Volumen von 19 m³ pro Tag. Die Anlage kann selbstverständlich innerhalb gewisser Grenzen grösser oder kleiner ausgelegt werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass ihre Rentabilität in der einen wie der anderen Richtung Grenzen setzt.
  • Liste der in den Figuren dargestellten Elemente [0020]
  • 1. Befeuchtungskammer
  • 2. zylindrische Wand
  • 3. tragende Drehachse
  • 4. Endlosschraube
  • 5. Boden
  • 6. feststehender Zylinder
  • 7. Kammern des Verrottungsraums
  • 8. vertikaler Kanal
  • 9. Entnahmevorrichtung für das Material
  • 10. Scheibe am Verrottungsraum
  • 11. vertikale Achse
  • 12. Verteilerarm
  • 13. Aufsatz
  • 14. Reifungskammer
  • 15. Materialaustragsystem
  • 16. nach aussen gerichtete Wandpartien
  • 17. nach innen gerichtete Wandpartien
  • 18. Zufuhrrohr
  • 19. rechteckige Öffnung
  • 20. Spitzen
  • 21. Materialsäule
  • 22. Fördervorrichtung mit Endlosschraube
  • 23. Boden
  • 24. zentrale Transportleitung
  • 25. Reifungskammer
  • 26. Rechengatter
  • 27. Boden
  • 28. Leisten
  • 29. reifes Kompostmaterial

Claims (10)

1. Kompostieranlage zum Ausführen des Verfahrens gemäss Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlage aus den folgenden Elementen besteht:
a) einer Befeuchtungskammer (1) für das Material, das zerkleinert und im Wesentlichen kontinuierlich oben einzufüllen ist, und das mindestens teilweise eine wässerige Flüssigkeit enthält, von zylindrischer Form und mit vertikal ange ordneter Achse (3), oben offen mit einer Einfüllöffnung für das zu kompostierende Material, und unten offen und an einer Drehachse (3) befestigt, um welche die Kammer (1) rotiert, und auf deren Aussenfläche eine endlose Schraube (4) befestigt ist, die in einem feststehenden Zylinder (6) rotiert und das Material im Wesentlichen kontinuierlich von unten nach oben befördert;
b) einer oder mehrerer Kammern (7, 7', ... 7x), die zusammen den Verrottungsraum bilden, wobei jede der zylindrischen Kammern mit vertikaler Achse (11, 11', ... 11x) angeordnet ist, und welcher die Befeuchtungskammer (1) rundherum vollständig umgibt, und der mit dem Material von oben her zu beschicken ist, das mittels der endlosen Schraube (4) heraufgehoben wird, die als Einheit zusammen mit der Befeuchtungskammer (1) rotiert, und die in ihrem unteren Teil mit einer Vorrichtung zur Entnahme von Material (9) versehen ist;
c) einer Reifungskammer für das Material (14, 25), die unterhalb der Befeuchtungskammer (1) und den Kammern (7, 7', ... 7x), die den Zersetzungsraum bilden, angeordnet ist, und in weiche sich die Entnahmevorrichtungen für das Material (9) der einzelnen Kammern (7, 7', ... 7x) erstrecken, und die an ihrem Boden (23) mit einem Materialaustragsystem (15) versehen ist, mittels dem das reife Komposimaterial im Wesentlichen kontinuierlich entnommen wird.
2. Kompostieranlage gemäss dem Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die nach aussen gerichteten Wandpartien (16, 16x) der kreisrunden Kammern (7... 7x), die den Verrottungsraum bilden, thermisch isoliert sind, während die nach innen gegen die Befeuchtungskammer (1) gerichteten Wandpartien (17, ... 17x) der kreisrunden Kammern (7, ... 7x), die den Verrottungsraum bilden, thermisch nicht isoliert sind, wobei zwischen je zwei benachbarten Kammern (7, 7', 7"... 7x), die den Verrottungsraum bilden, und der Befeuchtungskammer (1) ein vertikaler Kanal (8, ... 8x) von etwa dreieckiger Form mit konkaven Wänden eingeschlossen wird, durch den von unten nach oben Luft eingeblasen wird, die nachher den Verrottungsraum im Gleichstrom gegenüber dem Material durchströmt, damit die Phase der Vorkompostierung mit aerobem Abbau des Materials stattfinden kann.
3. Kompostieranlage gemäss dem Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Materialaustragsystem (9) in jeder der zylindri schen Kammern (7, 7x), die den Verrottungsraum bilden, von einer Scheibe (10) gebildet wird, die sich um ihre vertikale Achse (11) dreht und den unteren Teil der Kammer (7, ... 7x) abschliesst, und die an ihrer Oberfläche mit einer Reihe rechteckiger Öffnungen (19) versehen ist, die radial gerichtet mit zunehmendem Abstand von der Achse (11) in solcher Weise versetzt aufgereiht sind, dass die ganze Scheibenfläche davon überdeckt ist, wobei in der Drehrichtung gesehen, der vordere Rand jeder der rechteckigen Öffnungen (19) mit einer Reihe von Spitzen (20) versehen ist, die von unten her in die Materialsäule (21) eingreifen und Material abkratzen, das durch die entsprechende Öffnung (19) in die direkt darunter stehende Reifungskammer (14) fällt.
4. Kompostieranlage gemäss dem Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Materialaustragsystem (15), welches das reife Kompostmaterial aus der Reifungskammer (14) herausfördert, aus einer Fördervorrichtung mit einer im Wesentlichen zylindrischen endlosen Schraube (22) besteht, die sich in radialer Richtung über den Boden (23) der Reifungskammer (14) erstreckt, wobei ein Ende in der Mitte der genannten Kammer (14) befestigt ist, und die sich in solcher Weise um das genannte Ende dreht, dass der ganze Boden (23) der Kammer (14) bestrichen wird, wobei die endlose Schraube (22) das reife Kompostmaterial vom äusseren Rand der Reifungskammer (14) her gegen deren Mitte fördert, wobei das genannte Material durch eine zentrale Transportleitung (24) nach aussen aus der Anlage weggeführt wird.
5. Kompostieranlage gemäss dem Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Materialaustragsystem (15), welches das reife Kompostmaterial (29) aus der Reifungskammer (25) herausfördert; aus einem auf dem Boden (27) der im Wesentlichen rechteckigen Reifungskammer (25) angeordneten Rechengatter (26) besteht, wobei sich dieses abwechslungsweise solchermassen hin- und herbewegt, dass das herauszufördernde reife Kompostmaterial gegen eine der Wände der Reifungskammer (25) hin verschoben wird, von wo es aus der Anlage entfernt wird.
6. Kompostieranlage gemäss den Ansprüchen 4 bzw. 5, dadurch gekennzeichnet, dass die endlose Schraube (22) bzw. das Rechengatter (26) mit einer Zufuhrleitung verbunden ist, aus der trockene Luft über die ganze Länge der endlosen Schraube (22) bzw. des Rechengatters (26) solchermassen verteilt wird, dass sie über den ganzen Querschnitt von unten nach oben in den oberen Teil der Materialsäule (29) gedrückt wird und die Trocknung des reifen Kompostmaterials vor seiner Entnahme bewirkt.
7. Kompostieranlage gemäss dem Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Befeuchtungskammer (1) und/oder die Kammern (7, ... 7x), die zusammen den Verrottungsraum und/oderdie Reifungskammer (14, 25) bilden, aus gegen Säuren und gegen bei der Kompostierung entstehende Gase korrosionsfesten Materialien hergestellt werden, insbesondere aus rostfreiem Stahl und/oder aus Materialien auf Mineralbasis wie Beton oder aus synthetischen Kunstharzen.
8. Verfahren zur Kompostierung organischer zerkleinerter Abfälle wie Gartenabfälle und Forstabfall, gekochte oder rohe Küchenabfälle, in einer Anlage gemäss dem Anspruch 1, wobei das zu kompostierende Material zuerst befeuchtet wird, sodann einer aerobischen Kompostierung in einem Verrottungsraum unterzogen wird, und anschliessend in einer Reifungskammer aerobisch zu reifem Kompost ausgereift wird, gekennzeichnet durch die folgenden Parameter des Arbeitsprozesses:
a) die Befeuchtungsphase wird durch Eintauchen in eine wässerige Flüssigkeit während einer Zeitspanne von 2 bis 10 Stunden bewerkstelligt;
b) die aerobe Vorkompostierungsphase wird in einem Verrottungsraum bewerkstelligt, in welchem das Material während eines Zeitraums von 2 bis 6 Tagen bei einer durchschnittlichen Temperatur von 65º bis 80ºC verweilt;
c) die Phase der aeroben Reifung wird in einer Reifungskammer bewerkstelligt, in welcher das Material während eines Zeitraums von 8 bis 20 Tagen bei einer durchschnittlichen Temperatur von 25º bis 40ºC verweilt, in solcher Weise, dass die Behandlung des Materials während der Phasen a) bis c) kontinuierlich erfolgt.
9. Verfahren gemäss dem Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass zum Erreichen einer aeroben Vorkompostierung in der Phase b) ein Luftstrom im Gleichstrom in der Richtung der Materialbewegung durch das Material geführt wird.
10. Verfahren gemäss dem Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Luft vorgewärmt wird, indem sie im Gleichstrom gegenüber der Materialbewegung im Verrottungsraum mit der Aussenseite der nicht isolierten Wandpartie des Verrottungsraums in Berührung gebracht wird.
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