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DE68916703T2 - Garntexturierungsmaschine. - Google Patents

Garntexturierungsmaschine.

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DE68916703T2
DE68916703T2 DE1989616703 DE68916703T DE68916703T2 DE 68916703 T2 DE68916703 T2 DE 68916703T2 DE 1989616703 DE1989616703 DE 1989616703 DE 68916703 T DE68916703 T DE 68916703T DE 68916703 T2 DE68916703 T2 DE 68916703T2
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DE
Germany
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yarn
spinneret
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DE1989616703
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Martin John Wheeler
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Rieter Scragg Ltd
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Rieter Scragg Ltd
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    • DTEXTILES; PAPER
    • D02YARNS; MECHANICAL FINISHING OF YARNS OR ROPES; WARPING OR BEAMING
    • D02GCRIMPING OR CURLING FIBRES, FILAMENTS, THREADS, OR YARNS; YARNS OR THREADS
    • D02G1/00Producing crimped or curled fibres, filaments, yarns, or threads, giving them latent characteristics
    • D02G1/16Producing crimped or curled fibres, filaments, yarns, or threads, giving them latent characteristics using jets or streams of turbulent gases, e.g. air, steam
    • DTEXTILES; PAPER
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  • Physics & Mathematics (AREA)
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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Yarns And Mechanical Finishing Of Yarns Or Ropes (AREA)

Description

  • Diese Erfindung betrifft Garntexturiermaschinen, und speziell Textilmaschinen für die Texturierung von Garnen mittels Fluidspinndüsen.
  • Es sind Textilmaschinen bekannt, in denen ein oder mehrere Garne in einfädiger, paralleler oder Kerneffekt-Form einer Fluidspinndüse zur Bildung von Schleifen zugeführt werden, wobei ein für unterschiedliche Textilanwendungen geeignetes einfädiges oder Mischbauschgarn hergestellt wird. Zur Erleichterung dieses Prozesses kann eine Garnbefeuchtungsvorrichtung unmittelbar oberhalb der Fluidspinndüse angeordnet werden, die auf einige oder alle Garne wirkt, und in solchen Fällen sind Garnbefeuchtungsvorrichtung und Fluidspinndüse normalerweise in einem gemeinsamen Gehäuse oder "Spinndüsenkasten" untergebracht. Bei parallelen und, spezieller, Kerneffekt-Anordnungen ist es zwecks Gewährleistung akzeptabler Texturierung des Garns erforderlich, daß durch die Befeuchtungsvorrichtung laufendes Garn von anderem Garn oder Garnen getrennt gehalten werden, bis sie in der Fluidspinndüse selbst zusammenkommen. Wenn dies nicht geschieht, können sich die Filamente der Garne oberhalb der Fluidspinndüse verschlingen, und dies verhindert oder hemmt die Texturierung des Garns. Zur Verhinderung einer derartigen Vorverschlingung ist es üblich, Führungen für die beiden Garne am Eingang des Spinndüsenkastens und auch am Gehäuse der Düse selbst zu verwenden. Diese Führungen ermöglichen auch Richtungsänderungen des Garnlaufs, während sie den Ablauf der Garne getrennt halten, wodurch die Fadenspannung erhöht wird, wenn ein Garn um eine Führung läuft. Deshalb können die Fadenspannungen vor dem Einlauf in den Spinndüsenkasten erheblich geringer sein als diejenigen am Einlauf zur Spinndüse selbst. Weil die Spannungswirkung der Fluidspinndüse bei Erhöhung der Garndurchsatzgeschwindigkeit reduziert wird, ergibt sich eine Obergrenze der Garndurchsatzgeschwindigkeit, wenn die Fadenspannungen oberhalb der Eingangsführungen des Spinndüsenkastens auf einen Wert abfallen, bei dem der Fadenlauf instabil wird. Zur Vermeidung eines solchen Problems ist es bekannt, die beiden Garne von den Zuführungsvorrichtungen zur Luftdüse in beabstandeten, jedoch konvergierenden, geraden Fadenwegen zuzuführen, zum Beispiel in U.S.-Patent Nr. 4 608 814. Eine derartige Anordnung eliminiert die Veränderung der Fadenspannung entlang dem Fadenweg. Bei diesem älteren Patent wird die winkelige Trennung der Garne als spitzwinkelig, spezieller als < 60º (vgl. Anspruch 14), normalerweise < 45º, vorzugsweise < 30º, und noch bevorzugter von 8º bis 25º spezifiziert. Bei den derzeitigen hohen Verarbeitungsgeschwindigkeiten sind die Spannungen oberhalb der Luftdüse jedoch gering, und es ist festgestellt worden, daß die obenerwähnte Verschlingung der Garne bei einer solchen Anordnung stattfinden kann. Es ist außerdem festgestellt worden, daß eine zu große winkelige Trennung der konvergierenden Garne zu einer Qualitätsverschlechterung des resultierenden texturierten Garns führt.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Garntexturiermaschine anzugeben, welche die obenerwähnten Nachteile mindestens in wesentlichem Ausmaß verhindert, und welche hinreichende Steuerung des Garns während seines Durchlaufs durch die Maschine gewährleistet.
  • Die Erfindung ermöglicht eine Garntexturiermaschine, die eine Spinndüsen-Texturiervorrichtung für mehrere Garne zur Formung eines texturierten Garns und entsprechende Zuführungsvorrichtungen für jedes dieser Garne aufweist, wobei jede der genannten Zuführungsvorrichtungen in der Maschine relativ zu der anderen Zuführungsvorrichtung und zur Spinndüsen-Texturiervorrichtung so angeordnet ist, daß das entsprechende Garn entlang einem im wesentlichen geraden Fadenweg von den Zuführungsvorrichtungen zur Spinndüsen-Texturiervorrichtung zugeführt wird, wobei der Fadenweg vom Weg des oder der anderen Garne beabstandet ist, jedoch innerhalb der Spinndüsen-Texturiervorrichtung damit in einen Winkel zwischen 70º und 60º zueinander konvergiert. Die die Fadenwege enthaltende Ebene kann zur Achse der Spinndüse in einem Winkel zwischen 60º und 90º, vorzugsweise im wesentlichen von 70º, geneigt sein.
  • Alle Zuführungsvorrichtungen können ein Paar Zuführwalzen aufweisen, die dazwischen einen Walzenspalt bilden, durch welchen das entsprechende Garn ablaufen kann. Eine Walze eines jeden Paars Zuführwalzen kann in Rotation angetrieben werden. Die Maschine kann für jedes Garn entsprechende erste Zuführungsvorrichtungen enthalten, die als Beschickung des Garns zu entsprechenden Zuführungsvorrichtungen bei einer Geschwindigkeit funktionieren, die geringer ist als diejenige, mit der das Garn der Spinndüsen-Texturiervorrichtung zugeführt wird, wobei das Garn zwischen den ersten Zuführungsvorrichtungen und den entsprechenden Abzugszuführungsvorrichtungen abgezogen wird. Jede erste Zuführungsvorrichtung kann ein Paar erste Zuführwalzen aufweisen, die dazwischen einen Walzenspalt bilden, durch welchen das entsprechende Garn ablaufen kann.
  • Eine Walze eines jeden Paars erster Zuführwalzen kann in Rotation angetrieben werden.
  • Zwischen den entsprechenden ersten Zuführungsvorrichtungen und der entsprechenden Abzugszuführungsvorrichtungen kann für jedes Garn eine Heizeinrichtung vorgesehen werden, und diese Heizeinrichtung kann eine Platte, einen Stift oder eine Rolle umfassen. Für mehrere Garne kann eine gemeinsame Heizeinrichtung vorgesehen werden, und diese Heizeinrichtung kann eine elektrische oder Dampfphasen- Heizeinrichtung sein.
  • Die Maschine kann ein Spulengatter aufweisen, wobei die ersten Zuführungsvorrichtungen zum Abziehen von Garnen aus dem im Spulengatter montierten Garnvorrat funktionieren. Die Maschine kann einen Hauptrahmen enthalten, der vom Spulengatter beabstandet ist, und auf den Spinndüsen- Texturiervorrichtung, Abzugszuführungsvorrichtungen und erste Zuführungsvorrichtungen montiert sind, wobei die ersten Zuführungsvorrichtungen die Garne aus den Garnvorräten entlang Zuführungswegen abziehen, die über einem Gang für das Bedienungspersonal, der zwischen Spulengatter und Hauptrahmen angeordnet ist, verlaufen.
  • Die Maschine kann auch Garnbefeuchtungsvorrichtungen enthalten, die neben, aber oberhalb der Spinndüsen-Texturiervorrichtung angeordnet sind. Die Befeuchtungsvorrichtungen können Einrichtungen umfassen, die für den Auftrag von Wasser auf mindesten ein Garn geeignet sind, in welchem Fall die Befeuchtungsvorrichtungen so angeordnet sein können, daß Wasser auf ein Garn aufgetragen wird, das ein Kerngarn des texturierten Garns bildet.
  • Die Maschine kann Aufspulvorrichtungen aufweisen, die im Hauptrahmen unter der Spinndüsen-Texturiervorrichtung montiert werden können. Die Zuführungs- und Aufspulvorrichtungen können von entsprechenden Antriebswellen angetrieben werden, die längs zur Maschine verlaufen. Die Maschine kann auch weitere Behandlungsvorrichtungen, z.B. Heizvorrichtungen enthalten, die ein Längskontaktheizgerät aufweisen können, das am Hauptrahmen über der Spinndüsen- Texturiervorrichtung montiert ist und sich von dort nach oben erstreckt. Die weiteren Behandlungsvorrichtungen können außerdem Garnumlenk-Führungsvorrichtungen enthalten, um welche das texturierte Garn zwischen einem Aufwärts- und einem Abwärtsdurchgang über den Heizvorrichtungen ablaufen kann. Die Garnumlenk-Führungsvorrichtungen können auf das weitere Behandlungsheizgerät so montiert werden, daß sie entlang demselben zwischen einer Einfädelstelle am unteren Ende des weiteren Behandlungsheizgerätes und einer Betriebsstelle am oberen Ende des weiteren Behandlungsheizgerätes bewegbar sind. Die Garnumlenk- Führungsvorrichtungen können auf einen Schlitten montiert werden. Die weiteren Behandlungsheizvorrichtungen können eine Heizplatte aufweisen, in die ein Paar im wesentlichen parallele Nuten eingelassen ist, die sich vom unteren Ende zum oberen Ende des Heizgerätes erstrecken.
  • Die Erfindung wird jetzt mit Verweis auf die beigefügten Zeichnungen näher beschrieben; in diesen Zeichnungen sind:
  • Figur 1 ein Fadenlaufdiagramm einer Maschine nach der Erfindung;
  • Figur 2 eine Querschnittsansicht eines Teils der Maschine aus Figur 1 in vergrößertem Maßstab, und
  • Figur 3 eine Vorderansicht des Teils der Maschine aus Figur 2.
  • Nun mit Verweis auf die Figuren ist in Figur 1 eine Garntexturiernaschine 10 dargestellt, die einen Hauptrahmen 11 und ein Spulengatter 12 umfaßt, die durch einen Gang 13 für das Bedienungspersonal voneinander getrennt sind. Im Spulengatter 12 befinden sich Vorräte 14 von zwei Garnen 15, 16, z.B. Kern- und Effektgarne. Die Garne 15, 16 werden von ihren Vorratsspulen 14 durch ihre entsprechenden ersten Zuführungsvorrichtungen 17, 18 abgezogen, die am Hauptrahmen 11 auf entsprechenden Antriebswellen 40, 41 so montiert sind, daß die Garne 15, 16 beim Ablauf vom Spulengatter 12 zu den ersten Zuführungsvorrichtungen 17, 18 über dem Gang 13 für das Bedienungspersonal verlaufen. Ebenfalls am Hauptrahmen 11 an entsprechenden Antriebswellen 42, 43 sind Zuführungseinrichtungen 19, 20 montiert, die zur Zuführung des Garns 15 bzw. 16 zu einem Texturierteil 21 funktionieren. Jede der Zuführungsvorrichtungen 17, 18, 19, 20 umfaßt eine Antriebswalze, die von der entsprechenden Antriebswelle 30, 41, 42, 43 angetrieben wird, und eine frei drehbare Walze, die damit einen Walzenspalt bildet, durch welchen das Garn 15 oder 16 verläuft. Die angetriebenen Walzen der Zuführungsvorrichtungen 19, 20 werden so angetrieben, daß sie eine höhere Umfangsgeschwindigkeit als diejenige der Antriebswalzen der ersten Zuführungsvorrichtungen 17, 18 aufweisen, wobei die Garne 15, 16 zwischen den beiden Gruppen der Zuführungsvorrichtungen 17, 18, 19, 20 abgezogen werden. Zur Erleichterung eines derartigen Abzugs ist ein Abzugsstift oder eine Abzugswalze 22 auf dem Hauptrahmen 11 zwischen den ersten Zuführungsvorrichtungen 17, 18 und den Abzugszuführungsvorrichtungen 19, 20 montiert. Wenn Polyamidgarne verarbeitet werden, kann der Abzugsstift oder die Abzugswalze 22 unbeheizt sein, wenn jedoch Garne aus Polyester, Polypropylen, Polyvinyl oder dergleichen verarbeitet werden, kann der Abzugsstift oder die Abzugswalze 22 beheizt sein. Eine derartige Heizung kann aus bekannten Vorrichtungen bestehen, und z.B. eine elektrische oder Dampfphasenheizung sein.
  • Der Texturierteil 21 ist in den Figuren 2 und 3 detaillierter dargestellt und umfaßt einen am Hauptrahmen 11 montierten "Kasten" oder Gehäuse 23, in welchem eine Fluidspinndüse 24, z.B. eine Luftdüse, montiert ist. Die relative Anordnung der Abzugszuführungsvorrichtungen 19, 20 und der Fluidspinndüse 24 ist derart, daß die Garne 15, 16 aus den ersteren der letzteren entlang beabstandeter respektiver, im wesentlichen gerader Wege, die innerhalb der Fluidspinndüse 24 miteinander konvergieren, zugeführt werden, wobei die Ebene der Fadenwege zur Achse A der Fluidspinndüse 24 in einem Winkel &beta; zwischen 60º und 90º, vorzugsweise von im wesentlichen 70º, geneigt ist wie in Figur 3 gezeigt. Die Fadenwege konvergieren vorzugsweise in einem Winkel &alpha; zwischen 70º und 60º, z.B. in wesentlichen 65º wie in Figur 2 gezeigt, womit optimale Steuerung der Garne in diesem spannungsarmen Bereich und einwandfreie Qualität des texturierten Garns bei Abschluß der Texturierung gewährleistet werden. Zwischen den Abzugszuführungwalzen 19, 20 und der Fluidspinndüse 24 befindet sich die Befeuchtungsvorrichtung 25. Die Befeuchtungsvorrichtung 25 entspricht vorzugsweise dem Typ, der im Britischen Patent Nr. 2171931 beschrieben wird, der Flüssigkeit auf das Kern- oder befeuchtete Garn 15 aufträgt, ohne dabei wesentlich von einem geraden Fadenweg von der Abzugszuführungsvorrichtung 20 zur Fluidspinndüse 24 abzuweichen. In diesem speziellen Fall wird Wasser aus einem Vorratsbehälter 26 derselben einer Rohrverzweigung 27 und dann dem Auftragskopf 28 zugeführt. Das befeuchtete Garn 15 und das Garn 16 werden in die Fluidspinndüse 24 eingeführt, der ebenfalls Luft oder anderes Fluid aus einem entsprechenden Vorrat 29 zugeführt wird. Die Garne 15, 16 werden in der Fluidspinndüse 24 texturiert und zur Bildung eines einfädigen texturierten Garns 30 kombiniert, das aus der Fluidspinndüse 24 kommt und durch eine Führung 31 aus dem Kasten oder Gehäuse 23 nach oben geführt wird. Die von der Antriebswelle 44 angetriebene dritte Zuführungsvorrichtung 32 transportiert das texturierte Garn 30 aus der Fluidspinndüse 24 zu einem. weiteren Behandlungs- oder Fixierungsheizgerät 33, das über dem Texturierteil 21 nach oben verläuft. Die dritte Zuführungsvorrichtung 32 umfaßt außerdem eine von der Antriebswelle 44 angetriebene Walze und eine frei drehbare Walze, die damit einen Walzenspalt bildet, durch welchen das Garn 30 verlaufen kann. Die angetriebene Walze der dritten Zuführungsvorrichtung 32 kann so angetrieben werden, daß sie eine Umfangsgeschwindigkeit aufweist, die niedriger ist als diejenige der angetriebenen Walzen der Abzugszuführungsvorrichtungen 19, 20, so daß die Garne 15, 16, falls gewünscht, dem Texturierteil 21 mit Voreilung zugeführt werden. Das texturierte Garn 30 läuft um eine auf einem Schlitten 35 montierte "Umlenk"-Führung 34, wobei der Schlitten selbst auf dem Heizgerät 33 so montiert ist, daß er längs desselben zwischen einer Einfädelstellung am unteren Ende des Heizgerätes 33 (dargestellt in Figur 2 in gestrichelten Linien) und einer Betriebsstellung am oberen Ende des Heizgerätes 33 (dargestellt in den Figuren 1 und 2 in Vollinien) bewegbar ist. Bei Betriebsstellung des Schlittens 35 verläuft das Garn 30 nach oben und dann nach unten über das weitere Behandlungsheizgerät 33, und passiert in Kontakt damit eine Nut 37 auf seinem Weg nach oben und eine Nut 38 auf seinem Weg nach unten. Die Nuten 37, 38 sind im wesentlichen parallel und verlaufen vom unteren Ende der Heizplatte 39 des Heizgerätes 33 zum oberen Ende derselben. Das Garn 30 wird vom unteren Ende des Heizgerätes 33 durch die vierte Zuführungsvorrichtung 45 nach unten der Aufspulvorrichtung 36 zugeführt, die am Hauptrahmen 11 in drei Reihen übereinander unter dem Texturierteil 21 montiert ist. Die vierte Zuführungsvorrichtung 45 und die Aufspulvorrichtung 36 werden von entsprechenden, längs der Maschine 10 verlaufenden Antriebswellen 46, 47 angetrieben.
  • Andere Aus führungs formen der Texturiermaschine nach der Erfindung sind Fachleuten ohne weiteres offensichtlich. So können zum Beispiel Befeuchtungsvorrichtungen 25 für beide Garne vorgesehen werden, und die Befeuchtungsvorrichtungen 25 können, falls bevorzugt, außen am Gehäuse 23 angeordnet werden, wobei das Gehäuse 23 um die Fluidspinndüse 24 so montiert ist, daß es Sprühmittel enthält, die daraus infolge der Wirkung der Fluidspinndüse auf das befeuchtete Garn aufgetragen werden. Falls bevorzugt, kann das texturierte Garn 30 auch aus dem Gehäuse 23 in Abwärtsrichtung zu einem weiteren Behandlungsheizgerät 33 abgezogen werden, das im Hauptrahmen 11 unter dem Texturierteil 21 und hinter der Aufspulvorrichtung 36 angeordnet ist, obwohl eine solche Anordnung die Länge des Heizgerätes 33 und deshalb den Umfang der weiteren Behandlung des Garns 30 begrenzen kann. Die Bereitstellung der getrennten ersten Zuführungsvorrichtungen und Abzugsvorrichtungen für die beiden Garne 15, 16 ermöglicht verschiedene, auf die beiden Garne aufzubringende Abzugsverhältnisse und verschiedene Zuführungsgeschwindigkeiten in den Texturierteil 21. Als eine Alternative zur gezeigten Ausführungsform können getrennte Abzugstifte oder -walzen 22, falls gewünscht, vorgesehen werden, speziell wenn die Abzugstemperatur für die beiden Garne verschieden ist. Als eine weitere Alternative können die Garne 15, 16 jedoch um Teile derselben Abzugswalze mit unterschiedlichen Durchmessern verlaufen, um verschiedene Zuführungsgeschwindigkeiten und/oder Abzugsverhältnisse zu erzielen. Außerdem kann die relative Stellung der Fluidspinndüse 24 und der Abzugszuführungsvorrichtungen 19, 20 so eingestellt werden, daß der Konvergenzwinkel der beiden Garne 15, 16 variiert, falls gewünscht. Falls gewünscht, können alle oder jede der Zuführungsvorrichtungen 17, 18, 19, 20, 32, 45 durch eine Walzen-/Riemchen-, Doppelriemchen- oder Bandantriebs- Zuführungsvorrichtung ersetzt werden, die jeweils von einer entsprechenden Antriebswelle, die sich gemeinsam für die entsprechenden Zuführungsvorrichtungen aller Garnverarbeitungsstationen längs zur Maschine erstreckt, angetrieben werden. Die in Figur 3 getrennt gezeigten weiteren Behandlungsheizgeräte 33 für jede Garnverarbeitungsstation können als Bestandteil eines mehrstufigen Heizgerätes verbunden werden, zum Beispiel mittels eines Längskessels, der sich längs zur Maschine 10 eines Dampfphasenheizgerätes erstreckt.
  • Zur Erzielung einer praktisch langen Lebensdauer der das Garn kontaktierenden Teile der Spinndüse, die der abreibenden Wirkung des Garns ausgesetzt sind, bestehen die Spinndüse 24 oder mindestens deren das Garn kontaktierende Teile aus keramischem Werkstoff. Die Verwendung eines solchen Werkstoffs ermöglicht den Garnen 15, 16, in die Spinndüse 24 unter Spannung im Winkel zwischen 60º und 90º zur Achse A der Spinndüse 24 ohne übermäßigen Verschleiß am Eingangsteil der Spinndüse 24 einzulaufen.

Claims (10)

1. Garntexturiermaschine (10), umfassend eine Spinndüsen- Texturiervorrichtung (24) für mehrere Garne (15, 16) zur Bildung eines texturierten Garns (30), und entsprechende Zuführungsvorrichtungen (19, 20) für jedes der Garne (15, 16), wobei jede der Zuführungsvorrichtungen (19, 20) in der Maschine (10) relativ zu den anderen Zuführungsvorrichtungen (20, 19) und zur Spinndüsen-Texturiervorrichtung (24) so angeordnet ist, daß das ,entsprechende Garn (15, 16) entlang einem im wesentlichen geraden Fadenweg von den Zuführungsvorrichtungen (19, 20) der Spinndüsen- Texturiervorrichtung (24) zugeführt wird, wobei der Fadenweg (15, 16) vom Weg des oder der anderen Garne (16, 15) beabstandet ist, aber innerhalb der Spinndüsen-Texturiervorrichtung (24) damit konvergiert, dadurch gekennzeichnet, daß die Fadenwege (15, 16) in einem Winkel zwischen 70º und 60º miteinander konvergieren.
2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine die Fadenwege (15, 16) enthaltende Ebene zur Achse A der Spinndüse (24) in einem Winkel zwischen 60º und 90º geneigt ist.
3. Maschine nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß für jedes der Garne (15, 16) entsprechende erste Zuführungsvorrichtungen (17, 18) als Vorschub für die Garne (15, 16) zu entsprechenden Zuführungsvorrichtungen (19, 20) bei einer Geschwindigkeit funktionieren, die niedriger ist als diejenige, bei welcher die Garne (15, 16) der Spinndüsen-Texturiervorrichtung (24) zugeführt werden, wobei die Garne (15, 16) zwischen den ersten Zuführungsvorrichtungen (17, 18) und den entsprechenden Abzugszuführungsvorrichtungen (19, 20) abgezogen werden.
4. Maschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß jede Zuführungsvorrichtung (17, 18, 19, 20) ein Paar Zuführwalzen, die dazwischen einen Walzenspalt bilden, enthält, worin eine Walze eines jeden Paars Zuführwalzen von einer Antriebswelle (40, 41, 42, 43), die längs zur Maschine (10) verläuft, in Rotation angetrieben wird.
5. Maschine nach Anspruch 3 oder Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine gemeinsame Heizvorrichtung (22) für die Garne (15, 16) zwischen den ersten Zuführungsvorrichtungen (17, 18) und den Abzugszuführungsvorrichtungen (19, 20) angeordnet ist.
6. Maschine nach Anspruch 3, umfassend ein Spulengatter (12) und einen vom Spulengatter (12) beabstandeten Hauptrahmen (11), auf dem die Spinndüsen-Texturiervorrichtung (24), die Abzugszuführungsvorrichtungen (19, 20) und die ersten Zuführungsvorrichtungen (17, 18) montiert sind, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Zuführungunsvorrichtungen (17, 18) die Garne (15, 16) aus Garnvorräten (14) entlang Fadenwegen abziehen, die über einem Gang (13) für das Bedienungspersonal, der zwischen dem Spulengatter (12) und dem Hauptrahmen (11) angeordnet ist, verlaufen.
7. Maschine nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch eine Garnbefeuchtungsvorrichtung (25), die neben, aber oberhalb der Spinndüsen-Texturiervorrichtung (24) angeordnet ist, worin die Garnbefeuchtungsvorrichtung (25) zum Auftrag von Wasser auf mindestens ein Garn (15), das ein Kerngarn des texturierten Garns (30) bildet, geeignet ist.
8. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, umfassend Aufspulvorrichtungen (36) für das texturierte Garn (30) und einen Hauptrahmen (11), dadurch gekennzeichnet, daß die Aufspulvorrichtungen (36) im Hauptrahmen 11 unter der Spinndüsen-Texturiervorrichtung (24) montiert sind, und daß die Aufspulvorrichtungen (36) von entsprechenden, längs zur Maschine (10) verlaufenden Antriebswellen (47) angetrieben werden.
9. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, umfassend eine weitere Behandlungsvorrichtung (33), die zur Behandlung des texturierten Garns (30) funktioniert, und einen Hauptrahmen (11), worin die weitere Behandlungsvorrichtung (33) ein Längskontakt-Heizgerät (33) enthält, das auf dem Hauptrahmen (11) über der Spinndüsen-Texturiervorrichtung (24) montiert ist und sich von dort nach oben erstreckt, und worin das Längsheizgerät (33) eine Heizplatte (39) mit einem Paar im wesentlichen parallel verlaufender Nuten (37, 38) aufweist, die darin vom unteren Ende des Längsheizgerätes (33) zum oberen Ende desselben verlaufen.
10. Maschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Behandlungsvorrichtung (33) eine Umlenkführung (34) aufweist, um welche das texturierte Garn (30) zwischen einem Aufwärts- und einem Abwärtsdurchgang über dem Längsheizgerät (33) ablaufen kann, und daß die Umlenkführungsvorrichtung (34) auf dem Längsheizgerät (33) so montiert ist, daß sie entlang demselben zwischen einer Einfädelstelle am unteren Ende des Heizgerätes (33) und einer Betriebsstellung am oberen Ende desselben bewegbar ist.
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GB888811843A GB8811843D0 (en) 1988-05-19 1988-05-19 Yarn texturing machine
GB888811842A GB8811842D0 (en) 1988-05-19 1988-05-19 Yarn texturing machine

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DE68916703D1 DE68916703D1 (de) 1994-08-18
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EP (1) EP0342870B1 (de)
JP (1) JPH0226949A (de)
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GB (1) GB2218716B (de)

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