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DE60124913T2 - Spender für medien - Google Patents

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DE60124913T2
DE60124913T2 DE60124913T DE60124913T DE60124913T2 DE 60124913 T2 DE60124913 T2 DE 60124913T2 DE 60124913 T DE60124913 T DE 60124913T DE 60124913 T DE60124913 T DE 60124913T DE 60124913 T2 DE60124913 T2 DE 60124913T2
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DE
Germany
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cap
housing
outlet
thermoplastic elastomer
band
Prior art date
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DE60124913T
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English (en)
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DE60124913D1 (de
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Hilde King's Lynn POLLET
Sally Rowlands Castle BEKEN
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Consort Medical Ltd
Original Assignee
Bespak PLC
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Publication date
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Application filed by Bespak PLC filed Critical Bespak PLC
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Publication of DE60124913T2 publication Critical patent/DE60124913T2/de
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Description

  • Diese Erfindung betrifft eine Spendevorrichtung. Insbesondere betrifft die Erfindung eine Spendevorrichtung für pharmazeutische Produkte und Präparate, welche verbesserte hygienische und taktile Eigenschaften aufweist.
  • Es sind viele Arten von Spendevorrichtungen zum Gebrauch beim Spenden von pharmazeutischen Produkten und Präparaten bekannt. Diese umfassen Oralaktuatoren, Nasalaktuatoren, Zwischenstücke, ophtalmische Spender, Dermalapplikatoren (transdermale oder hyperdermale), nadelfreie Injektoren, Auralspender, Vaginalspender und dgl.
  • Oralaktuatoren umfassen typischerweise einen Behälter, in dem das Medikament gespeichert ist. Solche Behälter umfassen einen Spendebehälter, in dem das Medikament als ein flüssiges Medium gespeichert ist. Der Spendebehälter kann unter Druck stehen, wobei das Medikament unter Verwendung eines flüchtigen Treibmittels abgeben wird, oder kann nicht unter Druck stehen, wobei das Medikament unter Verwendung einer Pumpe oder eines nicht verflüssigten Gassystems abgeben wird. Alternativ kann das Medikament von zerbrechbar abgedichteten Behältern abgegeben werden, bei denen das Medikament als ein trockenes Pulver gespeichert ist und unter Verwendung eines Luftstroms abgegeben wird. Varianten solcher oralen Aktuatoren umfassen Inhalatoren mit Dosiszumessung, unter Druck stehende Inhalatoren mit Dosiszumessung, Trockenpulverinhalatoren, durch Atem betätigte Inhalatoren und atmungskoordinierte Inhalatoren.
  • Nasalaktuatoren umfassen typischerweise eine Ampulle oder einen anderen Behälter zum Speichern des Medikaments. Die Abgabe des Medikaments über eine Auslassdüse wird durch Verwenden eines volatilen Treibmittels erreicht, und zwar angetrieben durch einen Luftstrom oder mittels eines Drucks, der über ein Treibmittel auf das flüssige Medikament ausgeübt wird. Alternativ kann die Abgabe durch Schwerkraft angetrieben sein, wie etwa im Fall von „Tropfern" (engl. droppers) für Nasentropfenpräparate.
  • Zwischenstücke werden in Verbindung mit einer anderen Spendevorrichtung verwendet, um eine Kammer oder einen anderen im Allgemeinen abgeschlossenen Raum bereitzustellen, in dem die Geschwindigkeit von abgegebenen Medikamentpartikeln verlangsamt werden kann, bevor diese einem Benutzer, entweder oral oder nasal, appliziert werden.
  • Ophtalmische Spender umfassen „Tropfer" für Augentropfenpräparate, Augenbäder zum Baden der Augen mit einem Medikament-"Waschmittel" und (unter Druck stehende sowie nicht unter Druck stehende) Spendebehälter zum Abgeben von Medikamenten als Nebel mit geringer Geschwindigkeit zum Auge hin.
  • Dermalapplikatoren umfassen hyperdermale Spritzen, Katheder und andere derartige Vorrichtungen, welche die Hautgrenzschicht körperlich durchdringen.
  • Nadelfreie Injektoren werden, im Gegensatz zu hyperdermischen Spritzen, verwendet zum Abgeben von Medikamenten subkutan, jedoch ohne dass irgend ein Abschnitt des Injektors die Hautgrenzschicht durchdringt. Typischerweise arbeiten solche Injektoren durch Treiben des Medikaments mit hohen Geschwindigkeiten über die Hautgrenze hinweg unter Verwenden eines komprimierten Mediums, etwa komprimierter Luft, um die Treibkraft zu erzeugen.
  • Auralspender umfassen „Tropfer" für Ohrentropfenpräparate und andere Applikatoren zum Aufbringen von Flüssigkeiten, Cremes und dgl. im Ohr.
  • Vaginalspender umfassen Vorrichtungen zum Aufbringen von Flüssigkeiten, Cremes und dgl. Präparaten in der Vagina.
  • Ein gemeinsames Merkmal aller oben beschriebenen Vorrichtungen ist es, dass ein Auslass vorgesehen ist, durch den das Medikament abgegeben wird. Der Auslass kann im Fall von beispielsweise Oralaktuatoren und Zwischenstücken ein Mundstück sein oder im Fall von beispielsweise Nasal-, Aural-, Dermal- oder Vaginalaktuatoren ein allgemein konisches Ende sein. Der Auslass wird typischerweise während des Gebrauchs mit dem Verwender in Kontakt gebracht. Daher ist es wichtig, dass die Oberflächen des Auslasses frei von Schmutz, Staub und anderen Schmutzstoffen gehalten werden. Weiterhin ist es vorteilhaft, ein Mittel zum Abdichten des Auslasses der Vorrichtung bereitzustellen, um das Eindringen von Schmutz, Staub und anderen Schmutzstoffen in den Körper der Vorrichtung zu verhindern.
  • Ein Problem bei einer solchen Spendevorrichtung besteht darin, dass das Material der Vorrichtung dann Unannehmlichkeiten verursachen kann, wenn es während der Abgabe in Kontakt mit dem Benutzer gelangt. Beispielsweise können sich herkömmliche Polymerkunststoffe, etwa Polypropylen und Polyethylen hoher Dichte, bei Berührung „kalt" anfühlen und bei Gebrauch abgenutzt werden, wobei sich scharfe Kanten Kanten oder Ecken bilden, welche bei einem Verwender Schmerz und Verletzungen verursachen können. Beispielsweise kann das Mundstück oder die Dichtkappe eines Oralaktuators die Zunge, die Lippen oder das Gesicht des Benutzers kratzen oder schneiden, falls scharfe Kanten oder Ecken vorhanden sind. Dementsprechend kann das Ende eines Nasalaktuators das Nasalgewebe eines Benutzers schneiden oder kratzen, wenn es aufgerauht wird.
  • Ein anderes Problem bei einer solchen Spendevorrichtung liegt darin, dass sie schwer zu greifen und zu handhaben sein kann, insbesondere durch junge und schwache Menschen. Typische Polymerkunststoffe, die für die Gehäuse von solchen Spendevorrichtungen verwendet werden, tendieren dazu, ziemlich glatt zu sein, insbesondere wenn sie nass sind. Weiterhin kann die Vorrichtung, insbesondere mit einer Hand, schwer zu greifen und zu bedienen sein.
  • Die EP 0808635 wird als nächstliegender Stand der Technik angesehen und offenbart eine Vorrichtung zum Abgeben eines Medikaments, umfassend ein Gehäuse, das einen Auslass definiert, durch den bei Gebrauch ein Medikament abgegeben wird, eine abnehmbare Kappe, die mit dem Auslass zum Schließen des Auslasses in Eingriff bringbar ist, und ein Band, das die Kappe mit dem Gehäuse verbindet, wodurch die Kappe immer noch an dem Gehäuse angebracht ist, wenn sie außer Eingriff mit dem Auslass gebracht ist. Die vorliegende Erfindung ist gegenüber dem Stand der Technik dadurch gekennzeichnet, dass das Band aus einem thermoplastischen Elastomer gebildet ist, welches eine ausreichende Elastizität aufweist, um das Bringen der Kappe in Eingriff und außer Eingriff mit dem Auslass aufzunehmen.
  • Ausführungsformen der Erfindung werden nun lediglich beispielhaft unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben, in denen:
  • 1 eine Perspektivansicht einer ersten Spendevorrichtung ist;
  • 2 eine Perspektivansicht einer zweiten Spendevorrichtung ist;
  • 3 eine Perspektivansicht einer dritten Spendevorrichtung ist;
  • 4 eine Perspektivansicht einer vierten Spendevorrichtung ist, wobei diese eine Ausführungsform der Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung ist, welche ein integral ausgebildetes Band aufweist, das an einer Seitenwand angebracht ist, und bei der die Kappe außer Eingriff mit dem Mundstück gebracht ist.
  • 5a eine schematische Querschnittsansicht einer fünften Spendevorrichtung ist, wobei diese eine weitere Ausführungsform der Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung ist, welche ein integral ausgebildetes Band aufweist, das an einer Endwand angebracht ist, und bei der die Kappe sich in der Eingriffsstellung mit dem Mundstück befindet;
  • 5b eine schematische Querschnittsansicht der Vorrichtung von 5a ist, die die Kappe in koaxialer Ausrichtung mit dem Mundstück unmittelbar vor der Bewegung der Kappe in die Eingriffsstellung an dem Mundstück zeigt,
  • 5c eine schematische Querschnittsansicht der Vorrichtung von 5a ist, die die Kappe in einer nicht im Eingriff befindlichen Stellung zeigt, z.B. während der Betätigung der Vorrichtung;
  • 6a eine Seitenansicht einer sechsten Spendevorrichtung ist, wobei diese eine Ausführungsform der Spendevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung ist;
  • 6b eine Endansicht der Vorrichtung von 6a ist;
  • 7 eine Schnittansicht einer siebten Spendevorrichtung ist, wobei diese eine Ausführungsform der Spendevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung ist;
  • 8 eine Schnittansicht einer achten Spendevorrichtung ist, wobei diese eine Ausführungsform der Spendevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung ist; und
  • 9 eine vergrößerte Schnittansicht des Auslasses der Vorrichtung von 8 ist.
  • 1 bis 6b zeigen sechs Varianten von Spendevorrichtungen. Die Spendevorrichtungen haben als gemeinsame Merkmale ein Gehäuse 2, das aus einem röhrenförmigen Körper 3 mit einer röhrenförmigen Seitenwand und einem offenen Ende 4 besteht. Der Körper 3 ist an seinem entgegengesetzten Ende durch eine Endwand 5 verschlossen und ein röhrenförmiges Mundstück 6 steht lateral von dem Körper an einer Stelle unmittelbar neben der Endwand 5 vor. Das Mundstück 6 besitzt einen röhrenförmigen Lippenabschnitt 7, der eine äußere Fläche 8 aufweist, die in Gebrauch zu den Lippen eines Benutzers geführt wird, der oral über das Mundstück ein Aerosolspray zu inhalieren wünscht, das aus einem unter Druck stehenden Behälter (nicht gezeigt) erzeugt wird, der normalerweise innerhalb der Körpers 3 aufgenommen ist.
  • Die Vorrichtung 1 umfasst ferner eine Kappe 9. Die Kappe 9 ist verschiebbar auf den Lippenabschnitt 7 aufgesetzt, so dass eine Innenfläche 12 der Kappe die Außenfläche 8 des Lippenabschnitts vollständig überdeckt, wenn die Kappe in eine Eingriffsstellung bewegt wird, in der sie mit dem Mundstück 6 in Eingriff steht.
  • Der Lippenabschnitt 7 und die Kappe 9 sind mit zusammenwirkenden Schnappverschlussverbindern versehen, welche eine Arretierung 13 umfassen, die von dem Lippenabschnitt 8 in einer mit einer Nut (nicht gezeigt), die in der Innenfläche 12 der Kappe ausgebildet ist, zusammenwirkenden Beziehung vorspringt.
  • Bei bekannten Vorrichtungen sind Gehäuse 2 und Kappe 9 typischerweise aus einem Kunststoffmaterial wie Polypropylen oder Polyethylen hoher Dichte (HDPE) hergestellt.
  • Die Vorrichtung ist hergestellt durch Ko-Formen von HDPE, Polypropylen oder ähnlichem Material zusammen mit thermoplastischem Elastomer, um eine oder mehrere Oberflächeneigenschaften an der Vorrichtung 1 auszubilden zur Verbesserung der Hygiene oder der taktilen Eigenschaften der Vorrichtung.
  • In einem ersten Schritt des Ko-Formens wird das Gehäuses 2 aus Polypropylen, HDPE oder einem ähnlichen Material geformt. In einem zweiten Schritt werden die thermoplastischen Elastomerkomponenten der Vorrichtung in sehr engem Kontakt mit dem Gehäuse 2 geformt. Die thermoplastischen Elastomerkomponenten werden an dem Gehäuse 2 durch eine Mischung aus physikalischer und chemischer Bindung gehalten. Weiterhin können falls erforderlich zusätzliche Befestigungsmittel verwendet werden, um eine bessere Verbindung bereitzustellen, z.B. Schweißen, mechanische Befestigungsmittel, Klebstoff, usw.
  • Vorzugsweise werden beide Schritte des Ko-Formungsprozesses in demselben Formwerkzeug ausgeführt. Alternativ kann das geformte Gehäuse 2 für den zweiten Schritt zu einem anderen Formwerkzeug bewegt werden.
  • Die beiden Formungsschritte könnten in ihrer Reihenfolge umgekehrt werden. Das verwendete thermoplastische Elastomer kann ein beliebiges aus Santoprene, Pebax, Vitaprene, Hytrel oder dgl. sein. Verschiedene thermoplastische Elastomerkomponenten können vorteilhaft an der Gehäuse 2 geformt werden, wie unten beschrieben ist.
  • In der in 1 gezeigten Spendevorrichtung ist ein Polster 20 aus einem thermoplastischen Elastomer an der Endwand 5 ausgebildet. Vorzugsweise ist das Polster 20 mit Stegen 22 oder anderen Oberflächenvorsprüngen oder -vertiefungen versehen. Diese dienen dazu, den Griff der Finger oder des Daumens des Benutzers beim Halten der Vorrichtung 1 zu verbessern. Das Polster 20 ist vorzugsweise in eine vertiefte „Schlüsselaussparung" 21 in der Endwand 5 des röhrenförmigen Körpers „als Schlüssel eingesetzt". Die Anordnung als „Schlüssel" und „Schlüsselaussparung" sorgt für eine verbesserte Verbindung zwischen dem thermoplastischen Elastomer und dem Polypropylen oder HDPE-Material. Alternativ kann das Polster 20 einfach an der Oberfläche der Endwand 5 ohne die Verwendung einer „Schlüsselaussparung" angeklebt sein. Das Gehäuse 2 kann mit einer in sich zurückkehrenden Eigenschaft versehen sein, durch die das Polster 20 derart geformt ist, dass es für eine verbesserte Anbringung des Polsters 20 am Gehäuse 2 vorgesehen ist.
  • Einer oder mehrere Abschnitte 23 des röhrenförmigen Körpers 3 sind mit einem Abschnitt von thermoplastischem Elastomer versehen. Die thermoplastischen Elastomerabschnitte 23 sorgen für einen verbesserten Griff an den Seiten des röhrenförmigen Körpers 3. Die Abschnitte 23 können an die Oberfläche des röhrenförmigen Körpers 3 geklebt sein oder „als Schlüssel" in in der Oberfläche ausgebildete Aussparungen eingesetzt sein. Aufschriften und/oder Abbildungen können in den Abschnitten 23 entweder als „Ausschnitts-"bereiche oder als Vertiefungen oder als Vorsprünge ausgebildet sein. Auf diese Weise kann Information wie Dosierungsanweisungen, Produktwarnungen und Markenzeichen an dem Gehäuse 2 vorgesehen sein. Erhabene Aufschrift oder Blindenschrift kann für Sehbehinderte bereitgestellt werden. Vorteilhaft sind die Aufschriften und/oder Abbildungen, die ein sehr innig mit derselben verbundener Teil der Vorrichtung 1 sind, beständig gegenüber Entfernung oder Zerstörung im Laufe der Zeit. Dies ist besonders wichtig für Dosierungsanweisungen und Warnungshinweise, welche bislang in der Regel auf Klebeetiketten und ähnlichen leicht entfernbaren Elementen angebracht sind.
  • In der in 2 gezeigten Spendevorrichtung sind eine Reihe von in Längsrichtung ausgerichteten Stegen 32 auf den Seiten des röhrenförmigen Körpers 3 ausgebildet. Die Stege sind aus einem ko-geformten thermoplastischen Elastomer des oben beschriebenen Typs und in der oben beschriebenen Weise gebildet. Stege 33 können auch an der Kappe 9 vorgesehen sein. Vorzugsweise sind die Stege 33 lateral derart orientiert, dass sie den Fingergriff eines Benutzers, der an der Kappe 9 zieht oder dieselbe schiebt, verbessern. Die Stege 33, 33 können „als Schlüssel" in die Oberfläche eingesetzt sein oder an die Oberfläche geklebt sein.
  • Die dritte Spendevorrichtung umfasst eine ähnliche Anordnung, gezeigt in 3, außer dass die Stege 42 diagonal orientiert sind und dass erhöhte Punkte 43 an der Kappe 9 vorgesehen sind.
  • 4 zeigt eine vierte Spendevorrichtung, welche eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist, während 5a bis 5c eine fünfte Spendevorrichtung zeigen, die auch eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist.
  • Bezug nehmend auf 4 ist die Kappe 9 mit dem Körper 3 durch ein Band 10 verbunden, das aus einem thermoplastischen Elastomermaterial wie Santoprene (RTM), Pebax (RMT), Vitaprene (RTM), Hytrel (RTM) oder dgl. gebildet ist. Das Band 10 ist mit der Kappe 9 und dem Gehäuse 2 durch mechanische Befestigungsmittel, Klebstoff, Wärme- oder Ultraschallschweißverbindungen oder eine Kombination dieser Mittel verbunden.
  • In der Ausführungsform einer Spendevorrichtung, die in 4 gezeigt ist, ist die Kappe 9 an einer Seite des röhrenförmigen Körpers 3 angebracht. In der fünften Ausführungsform, die in 5a bis 5c gezeigt ist, ist das Band 10 an der Endwand 5 angebracht. In anderen Aspekten sind die vierte und die fünf te Ausführungsform identisch. Als solches wird das Bringen der Kappe in Eingriff und außer Eingriff nun unter Bezugnahme auf lediglich die fünfte Ausführungsform beschrieben.
  • Vorteilhaft erlaubt die inhärente Elastizität des thermoplastischen Elastomermaterials es, dass sich das Band 10 in seiner Länge dehnt und verlängert, wenn die Kappe 9 in einer Richtung weg von dem röhrenförmigen Körper 3 gezogen wird.
  • Die Kappe 9 befindet sich in einem Gleitsitz auf dem Lippenabschnitt 7, so dass eine Innenfläche 12 der Kappe die Außenfläche 8 des Lippenabschnitts vollständig überdeckt, wenn die Kappe in eine Eingriffsstellung gezogen wird, wie in 5a gezeigt ist, in der sie mit dem Mundstück 6 in Eingriff steht.
  • Der Lippenabschnitt 7 und der Kappe 9 sind mit zusammenwirkenden Schnappverschlussverbindern versehen, die eine Arretierung 13 umfassen, die von dem Lippenabschnitt in zusammenwirkender Beziehung mit einer in der Innenfläche 12 der Kappe 9 ausgebildeten Nut (nicht gezeigt) vorsteht.
  • Wie in 5c gezeigt ist, ist die Kappe 9 bewegbar, wenn sie außer Eingriff mit dem Mundstück 8 in eine Stellung gebracht ist, in der sie an einer Stelle liegt, die von der axialen Erstreckung des Körpers 3 und von der axialen Erstreckung des Mundstücks 6 um einen Abstand versetzt ist, der durch die Länge des Bandes bestimmt ist. Aufgrund der relativen Flexibilität des Bandes 10 tendiert die Kappe dazu, von dem Mundstück 6, wenn dieses außer Eingriff gebracht ist, „wegzufallen", was den Zugang zu dem Mundstück 6 in großem Maß verbessert.
  • In dieser Stellung ist der Benutzer in der Lage, das Gehäuse ohne Störung durch das Vorhandensein der Kappe 9 und des Bandes 10 zu greifen, wobei der Benutzer typischerweise einen Daumen auf die Endwand 5 und einen Zeigefinger um den trommelförmigen Körper 3 gefegt hält.
  • Um die Kappe 9 von dieser Stellung von 5c in die Eingriffsstellung von
  • 5a zu bewegen, ist es nötig, die Kappe 9 von dem Körper 3 weg in eine koaxiale Ausrichtung mit dem Mundstück 6 zu bringen, und zwar in einer Stellung, in der die Kappe 9 sich über die axiale Erstreckung des Lippenabschnitts 7 hinaus erstreckt, wie in 5b gezeigt ist. Während dieser Bewegung wird das Band 10 gedehnt. Die maximale Länge des Bandes 10 muss wenigstens dieser Konfiguration entsprechen. Die Bewegung der Kappe in die Eingriffsstellung geht dann weiter durch Schieben der Kappe 9 zu dem Körper 3 hin in gleitender Beziehung in Bezug auf den Lippenabschnitt 7, bis die Arretierung 13 eine Schnappverschlussverbindung bewirkt und die Kappe in der vollständig im Eingriff befindlichen Stellung in 5a einrastet, in der die gesamte Außenfläche 8 des Lippenabschnitts 7 überdeckt ist.
  • In dieser Eingriffsstellung von 5a ist ersichtlich, dass das Band 10 elastisch seine ursprüngliche Form und ursprüngliche Länge wiedergewonnen hat, so dass das Band 10 eng am Körper 3 gehalten bleibt und sich nicht von dem Körper 3 in einer schleifenförmigen Formation weg erstreckt. Als ein Ergebnis ist das Risiko, dass das Band 10 an einem Objekt eingefangen wird und dass das Band 10 unbeabsichtigt zufällig entfernt wird, stark verringert. Auch die Gesamtabmessungen der Vorrichtung in dem Speicherzustand sind verringert.
  • Die Kappe 9 kann aus einem Kunststoffmaterial etwa Polypropylen geformt sein. Vorteilhaft kann gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung die Kappe 9 auch aus einem thermoplastischen Elastomer geformt sein. Die Kappe 9 und das Band 10 können dann als ein einheitlicher Körper mittels eines Formungsprozesses gebildet werden. Die inhärente Flexibilität des thermoplastischen Elastomer ermöglicht es, dass die Kappe 9 deformiert oder zerbrochen wird und dann zu ihrer ursprünglichen Form zurückkehrt. Dies ist darin vorteilhaft, dass es sowohl das Entfernen als auch das in Eingriff Bringen der Kappe 9 mit dem Mundstück 8 vereinfacht, wenn die Kappe 9 etwas stören kann, aber auch darin, dass die Kappe nicht zu dem Risiko des Verkratzens des Gesichts des Benutzer bei Gebrauch führt.
  • 6a und 6b zeigen eine sechste Spendevorrichtung, wobei diese eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist. Ähnliche Komponenten wie diejenigen, die in den vorangehenden Ausführungsformen gezeigt worden sind, sind mit denselben Bezugszeichen versehen und werden hier nicht in weiterem Detail beschrieben. Das Band 10 ist wie bei der fünften Ausführungsform mit der Kappe 9 verbunden. Am anderen Ende des Bands 9 ist ein Polster 20 aus einem thermoplastischen Elastomermaterial, etwa Santoprene, Pebax, Vitaprene, Hytrel oder dgl. gebildet. Das Polster 20 kann mit dem Band 10 durch ein beliebiges der oben in Verbindung mit den vorangehenden Ausführungsformen beschriebenen Verfahren verbunden werden. Jedoch sind vorzugsweise das Band 10 und das Polster 20 als ein einheitlicher Körper durch einen Formungsprozess gebildet. In dem Fall, dass das Band 10, die Kappe 9 und das Polster 20 alle aus thermoplastischem Elastomer ausgebildet sind, sind sie vorzugsweise als ein einziger einheitlicher Körper mittels eines Formungsprozesses gebildet.
  • Das Polster 20 dient als ein „Schlüsselelement", das in einer vertieften „Schlüsselausnehmung" 21 in der Endwand 5 des röhrenförmigen Körpers 3 aufgenommen ist. Das Polster 20 ist fest an der vertieften „Schlüsselausnehmung" 21 durch ein beliebiges der oben in der der ersten Ausführungsform beschriebenen Verfahren angebracht, z.B. durch Schweißen, mechanische Befestigungsmittel, Klebstoff, usw. Die Anordnung aus „Schlüssel" und „Schlüsselausnehmung" stellt eine verbesserte Verbindung zwischen dem thermoplastischen Elastomer und den Polypropylenmaterialien bereit. Alternativ kann das Polster 20 einfach an die Oberfläche der Endwand 5 ohne die Verwendung einer Schlüsselausnehmung geklebt sein.
  • Vorzugsweise kann dann, wenn die Kappe 9, das Band 10 und das Polster 20 alle aus einem thermoplastischen Elastomer gebildet sind, die Vorrichtung als ein 2-Stufen Formteil ausgebildet werden. Im ersten Schritt wird das Gehäuse 2 aus einem Polypropylen- oder ähnlichen Material geformt und in dem zweiten Schritt wird die Kappe 9, das Band 10 und das Polster 20 aus einem thermoplastischen Elastomer direkt in Position an dem Gehäuse 2 geformt, wobei das Polster 20 an dem Gehäuse 2 durch eine Mischung aus physikalischer und chemischer Bindung gehalten ist. Vorzugsweise werden beide Schritte in dem Formungsprozess in demselben Formwerkzeug durchgeführt. Alternativ kann das Gehäuse 2 für den zweiten Schritt zu einem anderen Formwerkzeug bewegt werden. Die beiden Schritt könnten in ihrer Reihenfolge umgekehrt werden.
  • Optional ist das Gehäuse mit einer in sich zurückkehrenden Eigenschaft versehen, durch die das Polster 20 derart geformt ist, dass es für eine verbesserte Anbringung des Polsters 20 am Gehäuse 2 vorgesehen ist.
  • Vorzugsweise ist das Polster 20 mit Stegen 22 oder anderen Oberflächenvorsprüngen oder -vertiefungen versehen. Diesen dienen dazu, den Griff des Fingers oder des Daumens eines Benutzers beim Halten der Vorrichtung zu verbessern.
  • 7 zeigt eine siebte Spendevorrichtung, wobei diese eine Ausführungsform der der Spendevorrichtung in der Form eines Zwischenstücks 40 ist, das an einem Oralaktuator die in den 1 bis 6b gezeigten Typs angebracht ist.
  • Das Zwischenstück 40 ist an das Mundstück 8 des Oralaktuators angebracht und stellt eine Kammer 41 bereit, in der die abgegebenen Medikamentpartikel sich vor dem Inhalieren verlangsamen. Ein Mundstück 42 ist im Allgemeinen gegenüber dem Mundstück 8 des Oralaktuators vorgesehen, wobei eine Kappe 49 an dem Zwischenstückkörper mittels eines Bands 50 angebracht werden kann. Die Struktur, Materialien und die Funktionsweise des Bands sowie die Anordnung der Kappe sind dieselben wie oben. Natürlich können die Anordnung von Band und Kappe der vorliegenden Erfindung auf andere Typen von Zwischenstücken angewendet werden oder angewendet werden können, wo das Zwischenstück an anderen Typen von Aktuatoren angebracht ist.
  • 8 zeigt eine achte Spendevorrichtung, wobei diese eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist, die einen Nasalaktuator 60 mit einem Körper 61, einer Spitze 62 und einer Kappe 69 aufweist. Die Spitze 63 definiert einen Auslass 64, durch den das Medikament abgegeben wird. Der Nasalaktuator 60 ist mit einer Kappe 69 versehen, die an dem Zwischenstückkörper mittels eines Bandes 70 angebracht ist.
  • Die Struktur, die Materialien und die Funktionsweise der Anordnung von Band und Kappe sind dieselben wie oben beschrieben.
  • Das Zwischenstück 40 und der Nasalaktuator 60 kann eine beliebige der thermoplastischen Elastomerkomponenten umfassen, die unter Bezugnahme auf die Oralaktuatoren der 1 bis 6b beschrieben worden sind. Beispielsweise kann das Zwischenstück 40 mit Rippen versehen sein, um den Griff des Benutzers unterstützen, wenn das Zwischenstück 40 angebracht und abgenommen wird.
  • 9 zeigt die Verwendung eines Ko-Formteils 73 eines thermoplastischen Elastomers zum Ausbilden der Auslassspitze eines Nasalaktuators. Ein fester Kern 72 aus Polymerkunststoff oder Metall, der eine Auslassöffnung 71 definiert, ist von einer Schicht 73 aus thermoplastischem Elastomer des oben beschriebenen Typs überlagert. Vorzugsweise erstreckt sich das thermoplastische Elastomer über die gesamte Oberfläche, mit der die Nase des Benutzers in Kontakt gelangt, während sie die Innenfläche 74 der Auslassöffnung 71 frei von thermoplastischem Elastomer lässt. Auf diese Weise wird das Sprühmuster, das von der Geometrie der Auslassöffnung abhängt, nicht negativ beeinträchtigt. Vorteilhafterweise sorgt die Beschichtung 73 mit thermoplastischem Elastomer für eine bequeme, sanfte und hygienische Kontaktfläche für den Benutzer. Außerdem fühlt sich das Material „wärmer" bei einer Berührung an, was sich als eine erwünschte Eigenschaft herausgestellt hat. Das thermoplastische Elastomer ist als ein Ko-Formteil wie oben beschrieben ausgebildet.
  • Das Konzept der vorliegenden Erfindung kann auf andere Typen von Spendevorrichtungen wie ophtalmische Spender, Dermalapplikatoren (transdermale oder hyperdermale), nadelfreie Injektoren, Auralspender und Vaginalspender angewendet werden. Jede beliebige der oben unter Bezugnahme auf die Oralaktuatoren von 1 bis 6b und den Nasalaktuator von 8 beschriebenen thermoplastischen Elastomerkomponenten kann in einer solchen Spendevorrichtung in geeigneter Weise enthalten sein. Beispielsweise kann eine mit einem thermoplastischen Elastomer beschichte ten Spitze an einem Auraltropfer zur Verwendung mit Ohrentropfen oder können thermoplastische Elastomerrippen am Gehäuse eines nadelfreien Aktuators vorgesehen sein.

Claims (13)

  1. Vorrichtung (1) zum Abgeben eines Medikaments, umfassend ein Gehäuse (2), das einen Auslass (6) definiert, durch den bei Gebrauch Medikament abgegeben wird, eine abnehmbare Kappe (9), die mit dem Auslass (6) zum Schließen des Auslasses (6) in Eingriff bringbar ist, und ein Band (10), das die Kappe (9) mit dem Gehäuse verbindet, wodurch die Kappe (9) immer noch an dem Gehäuse (2) angebracht ist, wenn sie außer Eingriff mit dem Auslass (6) gebracht ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Band (10) aus einem thermoplastischen Elastomer gebildet ist, welches eine ausreichende Elastizität aufweist, um das Bringen der Kappe in Eingriff und außer Eingriff mit dem Auslass aufzunehmen.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Länge des Bandes (10) derart ist, dass sich das Band (10) in enger Nähe zu dem Gehäuse (2) befindet, wenn die Kappe (9) mit dem Auslass (6) in Eingriff steht.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, wobei die Kappe (9) aus einem thermoplastischen Elastomer gebildet ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, wobei die Kappe (9) und das Band (10) als ein einheitlicher Körper ausgebildet sind.
  5. Vorrichtung nach einem beliebigen der Ansprüche 1 bis 4, wobei ein Polster (20) aus einem thermoplastischen Elastomermaterial an einem Ende des Bandes (10) ausgebildet ist, wobei das Polster (20) fest an dem Gehäuse (2) zur Bildung einer rutschfesten Oberfläche angebracht ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, wobei das Polster (20), das Band (10) und die Kappe (9) als ein einheitlicher Körper ausgebildet sind.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei eines aus dem Gehäuse (2) oder dem einheitlichen Körper, umfassend das Polster (20), das Band (10) und die Kappe (9), in einem ersten Formungsschritt gebildet ist und das andere aus dem Gehäuse und dem einheitlichen Körper, umfassend das Polster (20), das Band (10) und die Kappe (9), in einem zweiten Formungsschritt gebildet ist.
  8. Vorrichtung nach einem beliebigen der Ansprüche 1 bis 7, wobei einer oder mehrere Abschnitte des Gehäuses (2) mit thermoplastischem Elastomer beschichtet sind, um eine rutschfeste Oberfläche zu bilden.
  9. Vorrichtung nach einem beliebigen der Ansprüche 1 bis 8, wobei die Bewegung der Kappe (9) in und außer Eingriff mit dem Auslass (6) durch eine koaxiale Relativbewegung der Kappe (9) und des Auslasses (6) begleitet ist.
  10. Vorrichtung nach einem beliebigen der Ansprüche 1 bis 9, wobei die Vorrichtung einen unter Druck stehenden Spendebehälter umfasst, der zum Abgeben eines Aerosolsprays betätigbar ist.
  11. Vorrichtung nach einem beliebigen der Ansprüche 1 bis 9, wobei die Vorrichtung einen Inhalator umfasst, der zur Abgabe eines pulverförmigen Medikaments bedienbar ist.
  12. Vorrichtung nach einem beliebigen der Ansprüche 1 bis 9, wobei die Vorrichtung einen Nasalaktuator (60) umfasst.
  13. Vorrichtung nach einem beliebigen der Ansprüche 1 bis 9, wobei die Vorrichtung ein Zwischenstück (40) ist.
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