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Diese
Erfindung betrifft eine Spendevorrichtung. Insbesondere betrifft
die Erfindung eine Spendevorrichtung für pharmazeutische Produkte
und Präparate,
welche verbesserte hygienische und taktile Eigenschaften aufweist.
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Es
sind viele Arten von Spendevorrichtungen zum Gebrauch beim Spenden
von pharmazeutischen Produkten und Präparaten bekannt. Diese umfassen
Oralaktuatoren, Nasalaktuatoren, Zwischenstücke, ophtalmische Spender,
Dermalapplikatoren (transdermale oder hyperdermale), nadelfreie
Injektoren, Auralspender, Vaginalspender und dgl.
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Oralaktuatoren
umfassen typischerweise einen Behälter, in dem das Medikament
gespeichert ist. Solche Behälter
umfassen einen Spendebehälter, in
dem das Medikament als ein flüssiges
Medium gespeichert ist. Der Spendebehälter kann unter Druck stehen,
wobei das Medikament unter Verwendung eines flüchtigen Treibmittels abgeben
wird, oder kann nicht unter Druck stehen, wobei das Medikament unter
Verwendung einer Pumpe oder eines nicht verflüssigten Gassystems abgeben
wird. Alternativ kann das Medikament von zerbrechbar abgedichteten
Behältern
abgegeben werden, bei denen das Medikament als ein trockenes Pulver
gespeichert ist und unter Verwendung eines Luftstroms abgegeben
wird. Varianten solcher oralen Aktuatoren umfassen Inhalatoren mit
Dosiszumessung, unter Druck stehende Inhalatoren mit Dosiszumessung,
Trockenpulverinhalatoren, durch Atem betätigte Inhalatoren und atmungskoordinierte
Inhalatoren.
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Nasalaktuatoren
umfassen typischerweise eine Ampulle oder einen anderen Behälter zum
Speichern des Medikaments. Die Abgabe des Medikaments über eine
Auslassdüse
wird durch Verwenden eines volatilen Treibmittels erreicht, und
zwar angetrieben durch einen Luftstrom oder mittels eines Drucks,
der über
ein Treibmittel auf das flüssige
Medikament ausgeübt
wird. Alternativ kann die Abgabe durch Schwerkraft angetrieben sein,
wie etwa im Fall von „Tropfern" (engl. droppers)
für Nasentropfenpräparate.
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Zwischenstücke werden
in Verbindung mit einer anderen Spendevorrichtung verwendet, um eine
Kammer oder einen anderen im Allgemeinen abgeschlossenen Raum bereitzustellen,
in dem die Geschwindigkeit von abgegebenen Medikamentpartikeln verlangsamt
werden kann, bevor diese einem Benutzer, entweder oral oder nasal,
appliziert werden.
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Ophtalmische
Spender umfassen „Tropfer" für Augentropfenpräparate,
Augenbäder
zum Baden der Augen mit einem Medikament-"Waschmittel" und (unter Druck stehende sowie nicht
unter Druck stehende) Spendebehälter
zum Abgeben von Medikamenten als Nebel mit geringer Geschwindigkeit
zum Auge hin.
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Dermalapplikatoren
umfassen hyperdermale Spritzen, Katheder und andere derartige Vorrichtungen,
welche die Hautgrenzschicht körperlich
durchdringen.
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Nadelfreie
Injektoren werden, im Gegensatz zu hyperdermischen Spritzen, verwendet
zum Abgeben von Medikamenten subkutan, jedoch ohne dass irgend ein
Abschnitt des Injektors die Hautgrenzschicht durchdringt. Typischerweise
arbeiten solche Injektoren durch Treiben des Medikaments mit hohen Geschwindigkeiten über die
Hautgrenze hinweg unter Verwenden eines komprimierten Mediums, etwa komprimierter
Luft, um die Treibkraft zu erzeugen.
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Auralspender
umfassen „Tropfer" für Ohrentropfenpräparate und
andere Applikatoren zum Aufbringen von Flüssigkeiten, Cremes und dgl.
im Ohr.
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Vaginalspender
umfassen Vorrichtungen zum Aufbringen von Flüssigkeiten, Cremes und dgl. Präparaten
in der Vagina.
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Ein
gemeinsames Merkmal aller oben beschriebenen Vorrichtungen ist es, dass
ein Auslass vorgesehen ist, durch den das Medikament abgegeben wird.
Der Auslass kann im Fall von beispielsweise Oralaktuatoren und Zwischenstücken ein
Mundstück
sein oder im Fall von beispielsweise Nasal-, Aural-, Dermal- oder
Vaginalaktuatoren ein allgemein konisches Ende sein. Der Auslass
wird typischerweise während
des Gebrauchs mit dem Verwender in Kontakt gebracht. Daher ist es
wichtig, dass die Oberflächen
des Auslasses frei von Schmutz, Staub und anderen Schmutzstoffen
gehalten werden. Weiterhin ist es vorteilhaft, ein Mittel zum Abdichten
des Auslasses der Vorrichtung bereitzustellen, um das Eindringen
von Schmutz, Staub und anderen Schmutzstoffen in den Körper der
Vorrichtung zu verhindern.
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Ein
Problem bei einer solchen Spendevorrichtung besteht darin, dass
das Material der Vorrichtung dann Unannehmlichkeiten verursachen
kann, wenn es während
der Abgabe in Kontakt mit dem Benutzer gelangt. Beispielsweise können sich
herkömmliche
Polymerkunststoffe, etwa Polypropylen und Polyethylen hoher Dichte,
bei Berührung „kalt" anfühlen und
bei Gebrauch abgenutzt werden, wobei sich scharfe Kanten Kanten
oder Ecken bilden, welche bei einem Verwender Schmerz und Verletzungen verursachen
können.
Beispielsweise kann das Mundstück
oder die Dichtkappe eines Oralaktuators die Zunge, die Lippen oder
das Gesicht des Benutzers kratzen oder schneiden, falls scharfe
Kanten oder Ecken vorhanden sind. Dementsprechend kann das Ende
eines Nasalaktuators das Nasalgewebe eines Benutzers schneiden oder
kratzen, wenn es aufgerauht wird.
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Ein
anderes Problem bei einer solchen Spendevorrichtung liegt darin,
dass sie schwer zu greifen und zu handhaben sein kann, insbesondere durch
junge und schwache Menschen. Typische Polymerkunststoffe, die für die Gehäuse von
solchen Spendevorrichtungen verwendet werden, tendieren dazu, ziemlich
glatt zu sein, insbesondere wenn sie nass sind. Weiterhin kann die
Vorrichtung, insbesondere mit einer Hand, schwer zu greifen und
zu bedienen sein.
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Die
EP 0808635 wird als nächstliegender Stand
der Technik angesehen und offenbart eine Vorrichtung zum Abgeben
eines Medikaments, umfassend ein Gehäuse, das einen Auslass definiert,
durch den bei Gebrauch ein Medikament abgegeben wird, eine abnehmbare
Kappe, die mit dem Auslass zum Schließen des Auslasses in Eingriff
bringbar ist, und ein Band, das die Kappe mit dem Gehäuse verbindet, wodurch
die Kappe immer noch an dem Gehäuse
angebracht ist, wenn sie außer
Eingriff mit dem Auslass gebracht ist. Die vorliegende Erfindung
ist gegenüber dem
Stand der Technik dadurch gekennzeichnet, dass das Band aus einem
thermoplastischen Elastomer gebildet ist, welches eine ausreichende
Elastizität
aufweist, um das Bringen der Kappe in Eingriff und außer Eingriff
mit dem Auslass aufzunehmen.
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Ausführungsformen
der Erfindung werden nun lediglich beispielhaft unter Bezugnahme
auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben, in denen:
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1 eine
Perspektivansicht einer ersten Spendevorrichtung ist;
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2 eine
Perspektivansicht einer zweiten Spendevorrichtung ist;
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3 eine
Perspektivansicht einer dritten Spendevorrichtung ist;
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4 eine
Perspektivansicht einer vierten Spendevorrichtung ist, wobei diese
eine Ausführungsform
der Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
ist, welche ein integral ausgebildetes Band aufweist, das an einer
Seitenwand angebracht ist, und bei der die Kappe außer Eingriff
mit dem Mundstück
gebracht ist.
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5a eine
schematische Querschnittsansicht einer fünften Spendevorrichtung ist,
wobei diese eine weitere Ausführungsform
der Vorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung ist, welche ein integral ausgebildetes Band aufweist,
das an einer Endwand angebracht ist, und bei der die Kappe sich
in der Eingriffsstellung mit dem Mundstück befindet;
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5b eine
schematische Querschnittsansicht der Vorrichtung von 5a ist,
die die Kappe in koaxialer Ausrichtung mit dem Mundstück unmittelbar
vor der Bewegung der Kappe in die Eingriffsstellung an dem Mundstück zeigt,
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5c eine
schematische Querschnittsansicht der Vorrichtung von 5a ist,
die die Kappe in einer nicht im Eingriff befindlichen Stellung zeigt,
z.B. während
der Betätigung
der Vorrichtung;
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6a eine
Seitenansicht einer sechsten Spendevorrichtung ist, wobei diese
eine Ausführungsform
der Spendevorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung ist;
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6b eine
Endansicht der Vorrichtung von 6a ist;
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7 eine
Schnittansicht einer siebten Spendevorrichtung ist, wobei diese
eine Ausführungsform
der Spendevorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung ist;
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8 eine
Schnittansicht einer achten Spendevorrichtung ist, wobei diese eine
Ausführungsform
der Spendevorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung ist; und
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9 eine
vergrößerte Schnittansicht
des Auslasses der Vorrichtung von 8 ist.
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1 bis 6b zeigen
sechs Varianten von Spendevorrichtungen. Die Spendevorrichtungen haben
als gemeinsame Merkmale ein Gehäuse 2, das
aus einem röhrenförmigen Körper 3 mit
einer röhrenförmigen Seitenwand
und einem offenen Ende 4 besteht. Der Körper 3 ist an seinem
entgegengesetzten Ende durch eine Endwand 5 verschlossen und
ein röhrenförmiges Mundstück 6 steht
lateral von dem Körper
an einer Stelle unmittelbar neben der Endwand 5 vor. Das
Mundstück 6 besitzt
einen röhrenförmigen Lippenabschnitt 7,
der eine äußere Fläche 8 aufweist,
die in Gebrauch zu den Lippen eines Benutzers geführt wird,
der oral über
das Mundstück ein
Aerosolspray zu inhalieren wünscht,
das aus einem unter Druck stehenden Behälter (nicht gezeigt) erzeugt
wird, der normalerweise innerhalb der Körpers 3 aufgenommen
ist.
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Die
Vorrichtung 1 umfasst ferner eine Kappe 9. Die
Kappe 9 ist verschiebbar auf den Lippenabschnitt 7 aufgesetzt,
so dass eine Innenfläche 12 der Kappe
die Außenfläche 8 des
Lippenabschnitts vollständig überdeckt,
wenn die Kappe in eine Eingriffsstellung bewegt wird, in der sie
mit dem Mundstück 6 in
Eingriff steht.
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Der
Lippenabschnitt 7 und die Kappe 9 sind mit zusammenwirkenden
Schnappverschlussverbindern versehen, welche eine Arretierung 13 umfassen,
die von dem Lippenabschnitt 8 in einer mit einer Nut (nicht
gezeigt), die in der Innenfläche 12 der
Kappe ausgebildet ist, zusammenwirkenden Beziehung vorspringt.
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Bei
bekannten Vorrichtungen sind Gehäuse 2 und
Kappe 9 typischerweise aus einem Kunststoffmaterial wie
Polypropylen oder Polyethylen hoher Dichte (HDPE) hergestellt.
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Die
Vorrichtung ist hergestellt durch Ko-Formen von HDPE, Polypropylen
oder ähnlichem
Material zusammen mit thermoplastischem Elastomer, um eine oder
mehrere Oberflächeneigenschaften
an der Vorrichtung 1 auszubilden zur Verbesserung der Hygiene
oder der taktilen Eigenschaften der Vorrichtung.
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In
einem ersten Schritt des Ko-Formens wird das Gehäuses 2 aus Polypropylen,
HDPE oder einem ähnlichen
Material geformt. In einem zweiten Schritt werden die thermoplastischen
Elastomerkomponenten der Vorrichtung in sehr engem Kontakt mit dem
Gehäuse 2 geformt.
Die thermoplastischen Elastomerkomponenten werden an dem Gehäuse 2 durch
eine Mischung aus physikalischer und chemischer Bindung gehalten.
Weiterhin können
falls erforderlich zusätzliche
Befestigungsmittel verwendet werden, um eine bessere Verbindung
bereitzustellen, z.B. Schweißen,
mechanische Befestigungsmittel, Klebstoff, usw.
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Vorzugsweise
werden beide Schritte des Ko-Formungsprozesses in demselben Formwerkzeug
ausgeführt.
Alternativ kann das geformte Gehäuse 2 für den zweiten
Schritt zu einem anderen Formwerkzeug bewegt werden.
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Die
beiden Formungsschritte könnten
in ihrer Reihenfolge umgekehrt werden. Das verwendete thermoplastische
Elastomer kann ein beliebiges aus Santoprene, Pebax, Vitaprene,
Hytrel oder dgl. sein. Verschiedene thermoplastische Elastomerkomponenten
können
vorteilhaft an der Gehäuse 2 geformt werden,
wie unten beschrieben ist.
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In
der in 1 gezeigten Spendevorrichtung ist ein Polster 20 aus
einem thermoplastischen Elastomer an der Endwand 5 ausgebildet.
Vorzugsweise ist das Polster 20 mit Stegen 22 oder
anderen Oberflächenvorsprüngen oder
-vertiefungen versehen. Diese dienen dazu, den Griff der Finger
oder des Daumens des Benutzers beim Halten der Vorrichtung 1 zu
verbessern. Das Polster 20 ist vorzugsweise in eine vertiefte „Schlüsselaussparung" 21 in der
Endwand 5 des röhrenförmigen Körpers „als Schlüssel eingesetzt". Die Anordnung als „Schlüssel" und „Schlüsselaussparung" sorgt für eine verbesserte Verbindung
zwischen dem thermoplastischen Elastomer und dem Polypropylen oder
HDPE-Material. Alternativ kann das Polster 20 einfach an
der Oberfläche
der Endwand 5 ohne die Verwendung einer „Schlüsselaussparung" angeklebt sein.
Das Gehäuse 2 kann
mit einer in sich zurückkehrenden
Eigenschaft versehen sein, durch die das Polster 20 derart geformt
ist, dass es für
eine verbesserte Anbringung des Polsters 20 am Gehäuse 2 vorgesehen
ist.
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Einer
oder mehrere Abschnitte 23 des röhrenförmigen Körpers 3 sind mit einem
Abschnitt von thermoplastischem Elastomer versehen. Die thermoplastischen
Elastomerabschnitte 23 sorgen für einen verbesserten Griff
an den Seiten des röhrenförmigen Körpers 3.
Die Abschnitte 23 können
an die Oberfläche
des röhrenförmigen Körpers 3 geklebt
sein oder „als
Schlüssel" in in der Oberfläche ausgebildete Aussparungen
eingesetzt sein. Aufschriften und/oder Abbildungen können in
den Abschnitten 23 entweder als „Ausschnitts-"bereiche oder als
Vertiefungen oder als Vorsprünge
ausgebildet sein. Auf diese Weise kann Information wie Dosierungsanweisungen,
Produktwarnungen und Markenzeichen an dem Gehäuse 2 vorgesehen sein.
Erhabene Aufschrift oder Blindenschrift kann für Sehbehinderte bereitgestellt
werden. Vorteilhaft sind die Aufschriften und/oder Abbildungen,
die ein sehr innig mit derselben verbundener Teil der Vorrichtung 1 sind,
beständig gegenüber Entfernung
oder Zerstörung
im Laufe der Zeit. Dies ist besonders wichtig für Dosierungsanweisungen und Warnungshinweise,
welche bislang in der Regel auf Klebeetiketten und ähnlichen
leicht entfernbaren Elementen angebracht sind.
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In
der in 2 gezeigten Spendevorrichtung sind eine Reihe
von in Längsrichtung
ausgerichteten Stegen 32 auf den Seiten des röhrenförmigen Körpers 3 ausgebildet.
Die Stege sind aus einem ko-geformten thermoplastischen Elastomer
des oben beschriebenen Typs und in der oben beschriebenen Weise
gebildet. Stege 33 können
auch an der Kappe 9 vorgesehen sein. Vorzugsweise sind
die Stege 33 lateral derart orientiert, dass sie den Fingergriff
eines Benutzers, der an der Kappe 9 zieht oder dieselbe schiebt,
verbessern. Die Stege 33, 33 können „als Schlüssel" in die Oberfläche eingesetzt sein oder an die
Oberfläche
geklebt sein.
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Die
dritte Spendevorrichtung umfasst eine ähnliche Anordnung, gezeigt
in 3, außer
dass die Stege 42 diagonal orientiert sind und dass erhöhte Punkte 43 an
der Kappe 9 vorgesehen sind.
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4 zeigt
eine vierte Spendevorrichtung, welche eine Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung ist, während 5a bis 5c eine
fünfte Spendevorrichtung
zeigen, die auch eine Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist.
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Bezug
nehmend auf 4 ist die Kappe 9 mit
dem Körper 3 durch
ein Band 10 verbunden, das aus einem thermoplastischen
Elastomermaterial wie Santoprene (RTM), Pebax (RMT), Vitaprene (RTM), Hytrel
(RTM) oder dgl. gebildet ist. Das Band 10 ist mit der Kappe 9 und
dem Gehäuse 2 durch
mechanische Befestigungsmittel, Klebstoff, Wärme- oder Ultraschallschweißverbindungen
oder eine Kombination dieser Mittel verbunden.
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In
der Ausführungsform
einer Spendevorrichtung, die in 4 gezeigt
ist, ist die Kappe 9 an einer Seite des röhrenförmigen Körpers 3 angebracht.
In der fünften
Ausführungsform,
die in 5a bis 5c gezeigt
ist, ist das Band 10 an der Endwand 5 angebracht.
In anderen Aspekten sind die vierte und die fünf te Ausführungsform identisch. Als solches
wird das Bringen der Kappe in Eingriff und außer Eingriff nun unter Bezugnahme
auf lediglich die fünfte
Ausführungsform
beschrieben.
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Vorteilhaft
erlaubt die inhärente
Elastizität des
thermoplastischen Elastomermaterials es, dass sich das Band 10 in
seiner Länge
dehnt und verlängert,
wenn die Kappe 9 in einer Richtung weg von dem röhrenförmigen Körper 3 gezogen
wird.
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Die
Kappe 9 befindet sich in einem Gleitsitz auf dem Lippenabschnitt 7,
so dass eine Innenfläche 12 der
Kappe die Außenfläche 8 des
Lippenabschnitts vollständig überdeckt,
wenn die Kappe in eine Eingriffsstellung gezogen wird, wie in 5a gezeigt
ist, in der sie mit dem Mundstück 6 in
Eingriff steht.
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Der
Lippenabschnitt 7 und der Kappe 9 sind mit zusammenwirkenden
Schnappverschlussverbindern versehen, die eine Arretierung 13 umfassen,
die von dem Lippenabschnitt in zusammenwirkender Beziehung mit einer
in der Innenfläche 12 der
Kappe 9 ausgebildeten Nut (nicht gezeigt) vorsteht.
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Wie
in 5c gezeigt ist, ist die Kappe 9 bewegbar,
wenn sie außer
Eingriff mit dem Mundstück 8 in
eine Stellung gebracht ist, in der sie an einer Stelle liegt, die
von der axialen Erstreckung des Körpers 3 und von der
axialen Erstreckung des Mundstücks 6 um
einen Abstand versetzt ist, der durch die Länge des Bandes bestimmt ist.
Aufgrund der relativen Flexibilität des Bandes 10 tendiert
die Kappe dazu, von dem Mundstück 6,
wenn dieses außer
Eingriff gebracht ist, „wegzufallen", was den Zugang
zu dem Mundstück 6 in
großem
Maß verbessert.
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In
dieser Stellung ist der Benutzer in der Lage, das Gehäuse ohne
Störung
durch das Vorhandensein der Kappe 9 und des Bandes 10 zu
greifen, wobei der Benutzer typischerweise einen Daumen auf die
Endwand 5 und einen Zeigefinger um den trommelförmigen Körper 3 gefegt
hält.
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Um
die Kappe 9 von dieser Stellung von 5c in
die Eingriffsstellung von
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5a zu
bewegen, ist es nötig,
die Kappe 9 von dem Körper 3 weg
in eine koaxiale Ausrichtung mit dem Mundstück 6 zu bringen, und
zwar in einer Stellung, in der die Kappe 9 sich über die
axiale Erstreckung des Lippenabschnitts 7 hinaus erstreckt, wie
in 5b gezeigt ist. Während dieser Bewegung wird
das Band 10 gedehnt. Die maximale Länge des Bandes 10 muss
wenigstens dieser Konfiguration entsprechen. Die Bewegung der Kappe
in die Eingriffsstellung geht dann weiter durch Schieben der Kappe 9 zu
dem Körper 3 hin
in gleitender Beziehung in Bezug auf den Lippenabschnitt 7,
bis die Arretierung 13 eine Schnappverschlussverbindung
bewirkt und die Kappe in der vollständig im Eingriff befindlichen
Stellung in 5a einrastet, in der die gesamte Außenfläche 8 des
Lippenabschnitts 7 überdeckt
ist.
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In
dieser Eingriffsstellung von 5a ist
ersichtlich, dass das Band 10 elastisch seine ursprüngliche
Form und ursprüngliche
Länge wiedergewonnen
hat, so dass das Band 10 eng am Körper 3 gehalten bleibt
und sich nicht von dem Körper 3 in
einer schleifenförmigen
Formation weg erstreckt. Als ein Ergebnis ist das Risiko, dass das
Band 10 an einem Objekt eingefangen wird und dass das Band 10 unbeabsichtigt
zufällig
entfernt wird, stark verringert. Auch die Gesamtabmessungen der
Vorrichtung in dem Speicherzustand sind verringert.
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Die
Kappe 9 kann aus einem Kunststoffmaterial etwa Polypropylen
geformt sein. Vorteilhaft kann gemäß einem weiteren Aspekt der
vorliegenden Erfindung die Kappe 9 auch aus einem thermoplastischen
Elastomer geformt sein. Die Kappe 9 und das Band 10 können dann
als ein einheitlicher Körper mittels
eines Formungsprozesses gebildet werden. Die inhärente Flexibilität des thermoplastischen
Elastomer ermöglicht
es, dass die Kappe 9 deformiert oder zerbrochen wird und
dann zu ihrer ursprünglichen
Form zurückkehrt.
Dies ist darin vorteilhaft, dass es sowohl das Entfernen als auch
das in Eingriff Bringen der Kappe 9 mit dem Mundstück 8 vereinfacht,
wenn die Kappe 9 etwas stören kann, aber auch darin,
dass die Kappe nicht zu dem Risiko des Verkratzens des Gesichts
des Benutzer bei Gebrauch führt.
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6a und 6b zeigen
eine sechste Spendevorrichtung, wobei diese eine Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist. Ähnliche
Komponenten wie diejenigen, die in den vorangehenden Ausführungsformen
gezeigt worden sind, sind mit denselben Bezugszeichen versehen und
werden hier nicht in weiterem Detail beschrieben. Das Band 10 ist wie
bei der fünften
Ausführungsform
mit der Kappe 9 verbunden. Am anderen Ende des Bands 9 ist
ein Polster 20 aus einem thermoplastischen Elastomermaterial,
etwa Santoprene, Pebax, Vitaprene, Hytrel oder dgl. gebildet. Das
Polster 20 kann mit dem Band 10 durch ein beliebiges
der oben in Verbindung mit den vorangehenden Ausführungsformen
beschriebenen Verfahren verbunden werden. Jedoch sind vorzugsweise
das Band 10 und das Polster 20 als ein einheitlicher
Körper
durch einen Formungsprozess gebildet. In dem Fall, dass das Band 10,
die Kappe 9 und das Polster 20 alle aus thermoplastischem
Elastomer ausgebildet sind, sind sie vorzugsweise als ein einziger
einheitlicher Körper
mittels eines Formungsprozesses gebildet.
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Das
Polster 20 dient als ein „Schlüsselelement", das in einer vertieften „Schlüsselausnehmung" 21 in der
Endwand 5 des röhrenförmigen Körpers 3 aufgenommen
ist. Das Polster 20 ist fest an der vertieften „Schlüsselausnehmung" 21 durch
ein beliebiges der oben in der der ersten Ausführungsform beschriebenen Verfahren
angebracht, z.B. durch Schweißen,
mechanische Befestigungsmittel, Klebstoff, usw. Die Anordnung aus „Schlüssel" und „Schlüsselausnehmung" stellt eine verbesserte
Verbindung zwischen dem thermoplastischen Elastomer und den Polypropylenmaterialien
bereit. Alternativ kann das Polster 20 einfach an die Oberfläche der Endwand 5 ohne
die Verwendung einer Schlüsselausnehmung
geklebt sein.
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Vorzugsweise
kann dann, wenn die Kappe 9, das Band 10 und das
Polster 20 alle aus einem thermoplastischen Elastomer gebildet
sind, die Vorrichtung als ein 2-Stufen Formteil ausgebildet werden.
Im ersten Schritt wird das Gehäuse 2 aus
einem Polypropylen- oder ähnlichen
Material geformt und in dem zweiten Schritt wird die Kappe 9,
das Band 10 und das Polster 20 aus einem thermoplastischen
Elastomer direkt in Position an dem Gehäuse 2 geformt, wobei
das Polster 20 an dem Gehäuse 2 durch eine Mischung
aus physikalischer und chemischer Bindung gehalten ist. Vorzugsweise
werden beide Schritte in dem Formungsprozess in demselben Formwerkzeug
durchgeführt.
Alternativ kann das Gehäuse 2 für den zweiten
Schritt zu einem anderen Formwerkzeug bewegt werden. Die beiden
Schritt könnten
in ihrer Reihenfolge umgekehrt werden.
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Optional
ist das Gehäuse
mit einer in sich zurückkehrenden
Eigenschaft versehen, durch die das Polster 20 derart geformt
ist, dass es für
eine verbesserte Anbringung des Polsters 20 am Gehäuse 2 vorgesehen
ist.
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Vorzugsweise
ist das Polster 20 mit Stegen 22 oder anderen
Oberflächenvorsprüngen oder
-vertiefungen versehen. Diesen dienen dazu, den Griff des Fingers
oder des Daumens eines Benutzers beim Halten der Vorrichtung zu
verbessern.
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7 zeigt
eine siebte Spendevorrichtung, wobei diese eine Ausführungsform
der der Spendevorrichtung in der Form eines Zwischenstücks 40 ist, das
an einem Oralaktuator die in den 1 bis 6b gezeigten
Typs angebracht ist.
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Das
Zwischenstück 40 ist
an das Mundstück 8 des
Oralaktuators angebracht und stellt eine Kammer 41 bereit,
in der die abgegebenen Medikamentpartikel sich vor dem Inhalieren
verlangsamen. Ein Mundstück 42 ist
im Allgemeinen gegenüber
dem Mundstück 8 des
Oralaktuators vorgesehen, wobei eine Kappe 49 an dem Zwischenstückkörper mittels eines
Bands 50 angebracht werden kann. Die Struktur, Materialien
und die Funktionsweise des Bands sowie die Anordnung der Kappe sind
dieselben wie oben. Natürlich
können
die Anordnung von Band und Kappe der vorliegenden Erfindung auf
andere Typen von Zwischenstücken
angewendet werden oder angewendet werden können, wo das Zwischenstück an anderen
Typen von Aktuatoren angebracht ist.
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8 zeigt
eine achte Spendevorrichtung, wobei diese eine Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist, die einen Nasalaktuator 60 mit
einem Körper 61,
einer Spitze 62 und einer Kappe 69 aufweist. Die
Spitze 63 definiert einen Auslass 64, durch den
das Medikament abgegeben wird. Der Nasalaktuator 60 ist
mit einer Kappe 69 versehen, die an dem Zwischenstückkörper mittels
eines Bandes 70 angebracht ist.
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Die
Struktur, die Materialien und die Funktionsweise der Anordnung von
Band und Kappe sind dieselben wie oben beschrieben.
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Das
Zwischenstück 40 und
der Nasalaktuator 60 kann eine beliebige der thermoplastischen Elastomerkomponenten
umfassen, die unter Bezugnahme auf die Oralaktuatoren der 1 bis 6b beschrieben
worden sind. Beispielsweise kann das Zwischenstück 40 mit Rippen versehen
sein, um den Griff des Benutzers unterstützen, wenn das Zwischenstück 40 angebracht
und abgenommen wird.
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9 zeigt
die Verwendung eines Ko-Formteils 73 eines thermoplastischen
Elastomers zum Ausbilden der Auslassspitze eines Nasalaktuators. Ein
fester Kern 72 aus Polymerkunststoff oder Metall, der eine
Auslassöffnung 71 definiert,
ist von einer Schicht 73 aus thermoplastischem Elastomer
des oben beschriebenen Typs überlagert.
Vorzugsweise erstreckt sich das thermoplastische Elastomer über die
gesamte Oberfläche,
mit der die Nase des Benutzers in Kontakt gelangt, während sie
die Innenfläche 74 der
Auslassöffnung 71 frei
von thermoplastischem Elastomer lässt. Auf diese Weise wird das Sprühmuster,
das von der Geometrie der Auslassöffnung abhängt, nicht negativ beeinträchtigt.
Vorteilhafterweise sorgt die Beschichtung 73 mit thermoplastischem
Elastomer für
eine bequeme, sanfte und hygienische Kontaktfläche für den Benutzer. Außerdem fühlt sich
das Material „wärmer" bei einer Berührung an,
was sich als eine erwünschte
Eigenschaft herausgestellt hat. Das thermoplastische Elastomer ist
als ein Ko-Formteil wie oben beschrieben ausgebildet.
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Das
Konzept der vorliegenden Erfindung kann auf andere Typen von Spendevorrichtungen wie
ophtalmische Spender, Dermalapplikatoren (transdermale oder hyperdermale),
nadelfreie Injektoren, Auralspender und Vaginalspender angewendet
werden. Jede beliebige der oben unter Bezugnahme auf die Oralaktuatoren
von 1 bis 6b und den Nasalaktuator von 8 beschriebenen thermoplastischen
Elastomerkomponenten kann in einer solchen Spendevorrichtung in
geeigneter Weise enthalten sein. Beispielsweise kann eine mit einem
thermoplastischen Elastomer beschichte ten Spitze an einem Auraltropfer
zur Verwendung mit Ohrentropfen oder können thermoplastische Elastomerrippen
am Gehäuse
eines nadelfreien Aktuators vorgesehen sein.