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DE60032814T2 - Verpackte applikatoranordnung - Google Patents

Verpackte applikatoranordnung Download PDF

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DE60032814T2
DE60032814T2 DE60032814T DE60032814T DE60032814T2 DE 60032814 T2 DE60032814 T2 DE 60032814T2 DE 60032814 T DE60032814 T DE 60032814T DE 60032814 T DE60032814 T DE 60032814T DE 60032814 T2 DE60032814 T2 DE 60032814T2
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DE
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applicator
cap
composition
tip
handle
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DE60032814T
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W. Robert Saint Paul PETRICH
R. Bruce Saint Paul BROYLES
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3M Innovative Properties Co
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3M Innovative Properties Co
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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine verpackte Applikatoranordnung mit einem Applikator zum Aufbringen einer Zusammensetzung auf eine Fläche. Die Erfindung bezieht sich auch auf ein Verfahren zum Bereitstellen eines Applikators für die Verwendung.
  • Applikatoren zum Aufbringen von Zusammensetzungen auf Flächen werden weithin für verschiedene Anwendungen in der Medizin, im gewerblichen Bereich und im Haushalt eingesetzt. Typische Beispiele für solche Applikatoren sind Bürsten und Tupfer mit einer insgesamt stielartigen Konfiguration. Relativ preisgünstige Applikatoren sind für den Benutzer sehr praktisch, weil der Applikator nach einer einzigen Verwendung weggeworfen werden kann.
  • In manchen Fällen sind Einwegapplikatoren einzeln in verschlossenen, versiegelten Behältern verpackt. Einzeln verpackte Applikatoren sind in Arzt- und Zahnarztpraxen von Vorteil, weil die Sterilität des Applikators so lange gewährleistet werden kann, bis der Applikator zur Bereitstellung für die Verwendung aus der Verpackung genommen wird. Beispiele bekannter verpackter Applikatoren sind Tupfer, die zwischen zwei Lagen einer Kunststoff- oder Papierfolie gelagert sind, und Tupfer, die in einem Kunststoffröhrchen oder -gehäuse gelagert sind.
  • Eine andere, in der Technik bekannte Art Einwegapplikator ist unter dem Namen "Microbrush" von der Microbrush Corporation aus Grafton, Wisconsin, erhältlich. Dieser Applikator hat einen länglichen Griff, der mit einer äußeren Spitze verbunden ist. Die Spitze ist mit mehreren kleinen Fasern beflockt, die das Ausbreiten einer Zusammensetzung über den Aufbringort erleichtern. Der Griff weist einen flexiblen Abschnitt mit kleinerem Durchmesser auf, der über seine Streckgrenze hinaus in eine gewünschte Winkelausrichtung gebogen werden kann, um die Platzierung der Zusammensetzung in bestimmten Fällen zu erleichtern, wie wenn es beispielsweise notwendig ist, die Zusammensetzung auf einen Bereich aufzubringen, auf den nur begrenzt zugegriffen werden kann.
  • Bei manchen Vorgängen wird die mit dem Applikator aufzubringende Zusammensetzung in Großbehältern bereitgestellt. In diesen Fällen kann der Benutzer sich dafür entscheiden, den Tupfer oder die Bürstenspitze des Applikators direkt in den Behälter zu tauchen, um eine geringe Menge der Zusammensetzung auf die Spitze aufzubringen. Die Spitze wird dann aus dem Behälter genommen und über die gewünschte Fläche bewegt, um die Zusammensetzung von der Spitze zur Fläche zu übertragen.
  • Bei vielen medizinischen und zahnmedizinischen Anwendungen ist das direkte Eintauchen des Applikators in einen Großbehälter jedoch nicht zufriedenstellend, weil Kreuzkontaminationen zwischen Patienten möglich sind. Wenn der Applikator beispielsweise in einem zahnmedizinischen Vorgang zum Aufbringen eines Klebstoffs auf die Oberfläche einer Zahnstruktur verwendet wird, kann der Zahnarzt unbewusst Infektionskrankheiten von einem Patienten zum anderen übertragen, wenn der Applikator nach der anfänglichen Verwendung im Mundraum in den Großbehälter zurückgelegt wird. Kreuzkontaminierung kann vermieden werden, indem in den Fällen, in denen zusätzliche Zusammensetzung benötigt wird, ein neuer Applikator verwendet wird, aber ein solches Vorgehen stellt eine zusätzliche Auslage dar; außerdem ist das Holen, Öffnen und Bereitstellen eines neuen verpackten Applikators für die Verwendung mit einem gewissen Zeitaufwand verbunden.
  • Die oben genannten Probleme mit der Kreuzkontaminierung können bei Verwendung eines Ausgabenäpfchens oder -kissens vermieden werden. Bei zahnärztlichen Vorgängen wird beispielsweise eine kleine Menge Zusammensetzung aus dem Großbehälter in das Näpfchen oder auf das Kissen ausgegeben, wonach die Spitze des Applikators zum Übertragen der Zusammensetzung aus dem Näpfchen oder vom Kissen zur Zahnstruktur des Patienten verwendet wird. Durch ein derartiges Vorgehen muss der Applikator nicht in den Großbehälter zurückgelegt werden, so dass eine Kreuzkontaminierung zwischen Patienten vermieden werden kann. Nach dem Ende des Vorgangs wird das Näpfchen oder das Kissen weggeworfen oder zur Wiederverwendung gesäubert.
  • In den vergangenen Jahren bestand vermehrtes Interesse an verpackten Einwegapplikatoren mit einer Spitze, die bereits mit einer Menge einer Zusammensetzung versehen ist. Diese vorverpackten Applikatoren sind von bedeutendem Vorteil, da die Zeit, die ansonsten für den Umgang mit einem Großbehälter und einem Ausgabenäpfchen oder -kissen aufgewendet würde, eingespart werden kann. Außerdem sind solche verpackten Applikatoren besonders vorteilhaft, wenn sie mit Zusammensetzungen verwendet werden, die zu Verschmutzungen führen oder als gefährlich eingestuft werden.
  • Ein Beispiel einer verpackten Tupferanordnung wird in der US-PS 4,952,204 beschrieben und weist einen Tupfer mit einer Wattespitze auf, die bereits mit einer Menge an Zusammensetzung versehen ist. Der Tupfer befindet sich in einer Kunststoffhülse, die an einem Ende einen zylindrischen Griffabschnitt mit relativ kleinem Durchmesser, einen Behälterabschnitt mit wesentlich größerem Durchmesser am gegenüberliegenden Ende und einen Übergangsabschnitt mit zusammengesetzter Konfiguration zwischen dem Abschnitt mit dem kleinen Durchmesser und dem Abschnitt mit dem größeren Durchmesser aufweist. Wenn die Hülse an der Stelle zwischen ihrem Behälterabschnitt mit größerem Durchmesser und ihrem Übergangsabschnitt gequetscht wird, so geht aus dem Patent hervor, platzt das Material der Hülse oder bricht auf oder reißt derart, dass der Tupfer für den Gebrauch nach dem Herausnehmen des Behälterabschnitts freiliegt.
  • Aus der EP-A-0 411 578 ist ein Flüssigkeitsapplikator mit einem Gehäuse für die Flüssigkeit und einem im Gehäuse untergebrachten Aufbringelement zum Aufbringen der Flüssigkeit bekannt. Das Gehäuse wird zum Freilegen des Aufbringelements aufgebrochen, wodurch die Flüssigkeit mit dem Aufbringelement aufgebracht werden kann. Die distale Endfläche des Aufbringelements ist so ausgebildet, dass sie im Wesentlichen derart rautenförmig oder elliptisch ist, dass die Dicke in einer Richtung größer ist als die Dicke in einer anderen, senkrecht zu der einen Richtung verlaufenden Richtung. (Das Aufbringelement ist flexibel und kann beim Aufbrechen des Gehäuses gebogen werden.)
  • In der Technik sind zwar, wie oben dargelegt, die verschiedensten Applikatoren und Aufbringverfahren bekannt, aber es besteht Bedarf an einem verbesserten Applikator, der sich besonders für die Verwendung in Bereichen eignet, die nur beschränkt zugänglich sind. Besonders nützlich wäre ein derartiger Applikator bei zahnärztlichen Anwendungen, bei denen eine Zusammensetzung auf entlegene hintere Bereiche der Mundhöhle eines Patienten aufgebracht werden muss.
  • Die vorliegende Erfindung wird durch die Ansprüche definiert.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine verpackte Applikatoranordnung, die im Vergleich zu bekannten Applikatoren und Applikatoranordnungen eine bedeutende Verbesserung darstellt. Die erfindungsgemäße Anordnung weist einen Applikator und eine Kappe auf, und der Applikator weist einen flexiblen Abschnitt auf. Wenn die Kappe vom Applikator gelöst wird, wird der flexible Abschnitt bogenförmig gebogen, um die Verwen dung des Applikators besonders in Bereichen, die nur beschränkt zugänglich sind, zu erleichtern.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung trägt eine Spitze des Applikators eine Menge einer Zusammensetzung wie ein Dental-Klebstoff, die anfänglich mit der Kappe bedeckt ist. Bei Entfernen der Kappe kann der flexible Abschnitt des Applikators in einem beliebigen von mehreren Winkeln gebogen werden, um das Ausbreiten des Klebstoffs auf der entsprechenden Zahnstruktur des Patienten zu erleichtern. Als solches ist es also nicht notwendig, den Applikator von Hand zu biegen, wenn die Kappe entfernt worden ist, und ein möglicher Kontakt zwischen dem Klebstoff und den Fingern des Zahnarztes oder anderen Strukturen kann vermieden werden.
  • Im Einzelnen richtet sich die vorliegende Erfindung in einem Aspekt auf eine Applikatoranordnung, die einen Applikator mit einem Griff und einem mit dem Griff verbundenen länglichen Schaft aufweist. Der Schaft weist eine vom Griff entfernt liegende Spitze und einen zwischen der Spitze und dem Griff liegenden flexiblen Abschnitt auf. Die Anordnung weist ferner eine Kappe auf, die sich über die Spitze und mindestens einen Teil des flexiblen Abschnitts erstreckt. Die Kappe ist lösbar mit dem Applikator verbunden. Der flexible Abschnitt des Applikators kann gebogen werden, wenn die Kappe vom Applikator gelöst wird.
  • In einem anderen Aspekt richtet sich die vorliegende Erfindung auf ein Verfahren zum Bereitstellen eines Applikators für eine Verwendung. Das Verfahren weist die folgenden Handlungen auf: Bedecken einer Spitze des Applikators mit einer Kappe und Verbinden der Kappe mit dem Applikator. Eine weitere Handlung des Verfahrens ist das Lösen der Kappe von dem Applikator, wobei zu dem Lösen der Kappe von dem Applikator das Biegen eines Schafts des Applikators gehört.
  • Die vorliegende Erfindung eignet sich für ein Verfahren zum Aufbringen einer Dentalzusammensetzung auf eine Zahnstruktur. Das Verfahren weist die folgenden Handlungen auf: Bereitstellen eines Applikators mit einem Griff, einer Spitze und einem Schaft, wobei der Schaft zwischen dem Griff und der Spitze angeordnet ist; Bedecken der Spitze mit einer Kappe und Platzieren einer Dentalzusammensetzung auf die Spitze; Entfernen der Kappe von der Spitze, wobei zum Entfernen der Kappe von der Spitze das Biegen des Schafts gehört; und Berühren der Zahnstruktur mit der Spitze, um mindestens einen Teil der Zusammensetzung auf die Zahnstruktur zu übertragen.
  • Vorzugsweise werden der Applikator und die Kappe nach dem einmaligen Gebrauch weggeworfen. Als solche eignet sich die Erfindung besonders für Dentalzusammensetzungen, bei denen die Kreuzkontaminierung ansonsten zu einem Problem werden könnte. Die Erfindung eignet sich auch beim Einsatz zur Ausgabe und zum Aufbringen einer Zusammensetzung, die nicht ohne Weiteres aus einem Großbehälter über eine gewisse Zeit hinweg ausgegeben werden kann, wie eine Zusammensetzung, die schnell härtet, wenn sie der Umgebungsluft oder dem Umgebungslicht ausgesetzt wird. Gegebenenfalls weist die Kappe ein Reservoir der Zusammensetzung auf, so dass der Benutzer die Spitze neu benetzen kann, indem er sie wieder in die Kappe steckt, was ein besonders nützlicher Vorteil bei Fällen ist, bei denen ein zusätzliches Aufbringen notwendig ist.
  • Diese und andere Aspekte der Erfindung werden in den Merkmalen der Ansprüche definiert.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung werden in Verbindung mit den Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine Perspektivansicht einer Applikatoranordnung mit einer erfindungsgemäßen Konstruktion,
  • 2 eine Seitenquerschnittsansicht der in 1 dargestellten Applikatoranordnung,
  • 3 eine Perspektivansicht der in 1 und 2 dargestellten Applikatoranordnung nach dem Ablösen der Kappe der Anordnung von einem Applikator zum Freilegen einer Spitze des Applikators und
  • 4 eine Seitenquerschnittsansicht einer Applikatoranordnung mit einer Konstruktion nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung.
  • Eine Applikatoranordnung nach einer Ausführungsform der Erfindung wird allgemein mit der Bezugszahl 20 in 1-3 bezeichnet. Die Anordnung 20 hat einen Applikator 22 und eine Kappe 24, die lösbar mit dem Applikator 22 verbunden ist. Anfänglich, und wie in 1 gezeigt, hat die Anordnung eine insgesamt zylindrische Konfiguration entlang des Großteils ihrer Länge und hat eine gerade mittlere Längsbezugsachse.
  • Der Applikator 22 der Anordnung 20 hat einen äußeren Griff 26 und einen länglichen Schaft 28, der mit dem Griff 26 verbunden ist. In der bestimmten gezeigten Ausführungsform erstreckt sich der Schaft 28 durch fast die gesamte Länge des Griffs 26. Der Schaft 28 hat eine äußere Spitze 30, die sich in einer vom Griff 26 entfernt gelegenen Position befindet. Gegebenenfalls, und wie in 2 und 3 dargestellt, hat die Spitze 30 eine allgemein kugelförmige Konfiguration, obwohl andere Formen auch möglich sind.
  • Die Spitze 30 weist vorzugsweise, aber nicht notwendigerweise, ein Material auf, das das Ausbreiten einer Zusammensetzung über die Fläche, auf die die Zusammensetzung aufzubringen ist, erleichtert. Das Material kann jede geeignete Struktur haben, die mit der Zusammensetzung kompatibel ist, und dient dazu, die Zusammensetzung über die Aufnahmefläche zu verteilen. Als geeignete Materialien kommen kleine Borsten oder Fasern in Frage, die als Bürste dienen und an der gesamten Spitze 30 oder nur an einem Teil davon angebracht sind.
  • Gegebenenfalls können Fasern durch einen Beflockungsvorgang an der Spitze 30 angebracht werden. Die Beflockung kann mit einer beliebigen, in der Technik bekannten Arbeitsweise erfolgen. Vorzugsweise definieren die geflockten Fasern kleine Zwischenräume, die sich vorteilhaft mit der Zusammensetzung füllen können und eine kleine Menge der Zusammensetzung halten und suspendieren können, die wirksam auf die interessierende Fläche aufgebracht werden kann. Die Fasern gestatten vorzugsweise auch eine relativ gleichmäßige Aufbringung der Zusammensetzung über die Fläche, und zwar unabhängig davon, ob die Fläche unregelmäßig, rau oder glatt ist, und bringen die Zusammensetzung wie eine Bürste auf. Bei Verwendung bei einer zahnärztlichen Vorgehensweise kann die Zusammensetzung dank der sich nach außen erstreckenden Fasern leicht auf Seiten- und überhängende Flächen einer Zahnkavität sowie auf den Boden der Zahnkavität aufgebracht werden.
  • Als Alternative können andere Arten von Material auf die Spitze 30 aufgebracht werden, um das Ausbreiten der Zusammensetzung über eine Fläche zu erleichtern. Zu Beispielen solcher anderen Materialien zählen ein offenzelliges Schaumstoffmaterial wie Polyurethanschaum oder ein synthetischer Schwamm. Zu weiteren Beispielen geeigneter Materialien gehören Gewebe und Vliesstoffe, Gazen und dgl. Mikrostrukturierte Oberflächen könnten auch verwendet werden, einschließlich mikrostrukturierter Oberflächen, die einstückig als Teil der Spitze 30 ausgebildet sind.
  • Der Schaft 28 des Applikators 22 weist auch einen flexiblen Abschnitt 32 auf, der sich zwischen der Spitze 30 und dem Griff 26 befindet. Der flexible Abschnitt 32 kann durch Fingerdruck über seine Streckgrenze hinaus deformiert werden, so dass er eine beliebige von mehreren Winkelausrichtungen hat, und behält im Wesentlichen von sich aus eine gebogene Ausrichtung bei, ohne zu seiner anfänglich geraden Ausrichtung zurückzukehren. Ein gewisses Maß an Rückkehr zu seiner anfänglich geraden Position ist zwar möglich, besonders wenn der flexible Abschnitt aus einem federnden Material hergestellt ist, aber der flexible Abschnitt 32 behält vorzugsweise ungefähr dieselbe Winkelausrichtung bei, in die er nach dem Entspannen des Biegedrucks gebogen worden ist.
  • Ein Verfahren zur Herstellung des flexiblen Abschnitts 32 beinhaltet die Bereitstellung einer oder mehrerer Nuten, die dazu dienen, das Biegen des Schafts 28 zu erleichtern. In dem in den Zeichnungen gezeigten Beispiel weist der flexible Abschnitt 32 eine einzelne Nut auf, die um den Schaft 28 herumläuft. Die Nut liegt in einer Bezugsebene, die senkrecht zur Längsachse der Anordnung 20 ausgerichtet ist. Andere Konstruktionen sind jedoch auch möglich, einschließlich der Verwendung einer Reihe von Nuten, eines Abschnitts mit kleinerem Querschnitt mit einer anderen Form oder eines Gelenks zum leichteren Biegen.
  • Der Schaft 28 weist auch einen Greifabschnitt 33 auf, der hinter dem flexiblen Abschnitt 32 angeordnet ist. Der Greifabschnitt 33 ist aus einer Reihe von Nuten 34 hergestellt, die gleichmäßig voneinander beabstandet sind. Der Greifabschnitt 33 ist wahlfrei und wird während des Gebrauchs des Applikators 22 nicht ergriffen, weil er im hohlen Griff 26 angeordnet ist.
  • Bei der in den Zeichnungen gezeigten Ausführungsform weist der Schaft 28 auch einen verjüngten Abschnitt 36 auf, der zwischen dem flexiblen Abschnitt 32 und der Spitze 30 angeordnet ist. Der verjüngte Abschnitt 36 hat eine allgemein konische Konfiguration und sorgt vorteilhafterweise für Abstand in Bereichen in der Nähe der Spitze 30 bei Einsatz für gewisse Anwendungen. Wenn beispielsweise die Spitze 30 zum Aufbringen einer Dentalzusammensetzung auf überhängende Zahnflächen verwendet wird, erleichtert der verjüngte Abschnitt 36 das Aufbringen der Zusammensetzung in Bereichen unter dieser überhängenden Fläche.
  • Die Kappe 24 hat eine innere Höhlung, die die Spitze 30, den flexiblen Abschnitt 32 und den verjüngten Abschnitt 36 umgibt, wenn die Kappe 24 mit dem Applikator 22 verbunden ist. Vorzugsweise stellt die Kappe 24 ein Reservoir für auszugebende und durch die Spitze 30 aufzubringende Zusammensetzung bereit. Gegebenenfalls weist das Reservoir ein poröses Material auf, das das Halten der Zusammensetzung in der Kappe 24 erleichtert, so dass die Zusammensetzung nicht von der Kappe 24 tropft, wenn die Kappe 24 nach dem Lösen vom Applikator 22 umgestülpt wird.
  • Vorzugsweise ist das Reservoir ein zusammendrückbares poröses Material wie ein synthetischer Schwamm 38 (siehe 2). Ein geeignetes Material für den Schwamm 38 ist beispielsweise Polyurethan. Andere Materialien einschließlich Geweben und Vliesstoffen und Gazen sind jedoch auch möglich.
  • Vorzugsweise hat der Schwamm 38 geeignete Abmessungen und ist derart in der Kappe 24 angeordnet, dass die Spitze 30 den Schwamm 38 leicht zusammendrückt, wenn die Kappe 24 mit dem Applikator 22 verbunden wird. Ein derartige Konstruktion gewährleistet, dass die Spitze 30 mit der vom Schwamm 38 getragenen Zusammensetzung benetzt bleibt. Wenn nach dem Erschöpfen der Zusammensetzung auf der Spitze 30 zusätzliche Zusammensetzung benötigt wird, kann die Spitze 30 außerdem wieder in die Kappe 24 eingeführt werden, um den Schwamm 38 wieder zu berühren und zusätzliche Zusammensetzung auf die Spitze 30 zu übertragen.
  • Die Kappe 24 ist über eine beliebige geeignete, in der Technik bekannte Verbindung mit dem Applikator 22 verbunden. Ein Beispiel für eine geeignete lösbare Verbindung ist eine Schwächungslinie 40, die in einem über dem flexiblen Abschnitt 32 liegenden Bereich um die Anordnung 20 läuft. Vorzugsweise handelt es sich bei der Schwächungslinie 40 um einen zerbrechbaren Bereich mit verringerter Querschnittsdicke, der die Kappe 24 anfänglich einstückig mit dem Griff 26 verbindet. Andere lösbare Verbindungen sind auch möglich, einschließlich die Verwendung eines Klebstoffs, eines Presssitzes oder eines druckempfindlichen Bands, das die Kappe 24 anfänglich sicher mit dem Applikator 22 verbindet.
  • Im Gebrauch ergreift der Benutzer die Anordnung 20 vorzugsweise mit einer Hand am Griff 26 und der anderen an der Kappe 24. Als nächstes werden der Applikator 22 und die Kappe 24 in einem Bogen derart zueiander bewegt, dass sich die Längsachse des Applikators 22 von einer zu der Längsachse der Kappe 24 kollinearen Position in eine Ausrichtung in einem Winkel, der nicht null ist, zur Längsachse der Kappe 24 bewegt. Während dieser Biegebewegung bricht die Schwächungslinie 40 entlang ihrer gesamten umlaufenden Länge oder mindestens eines Teils davon. Durch eine solche Biegebewegung der Kappe 24 bezüglich des Applikators 22 wird auch der flexible Abschnitt 32 gebogen.
  • Die Kappe 24 wird dann in einer Richtung entlang der Länge des Applikators 22 vom Griff 26 weg bewegt, um die Spitze 30 freizulegen. Nachdem sich der flexible Abschnitt 32 während der Biegebewegung beim Entfernen der Kappe über seine Streckgrenze hinaus bewegt hat, bleibt er in seiner deformierten, gebogenen Ausrichtung, wie in 3 gezeigt, nachdem die Kappe 24 vom Applikator 22 getrennt worden ist. Wenn der Benutzer mit der sich ergebenden Winkelausrichtung nicht zufrieden ist, kann die Kappe 24 vorübergehend wieder auf den Applikator 24 aufgesetzt werden, so dass der Benutzer die Spitze 30 oder die Zusammensetzung während zusätzlicher Biegebewegungen nicht mit seinen Fingern zu berühren braucht.
  • 1 und 2 zeigen die Anordnung 20 in ihrer anfänglichen Erscheinungsform, während 3 die Anordnung zeigt, nachdem die Kappe 24 vom Griff 26 entfernt und der Schaft 28 im Bereich des flexiblen Abschnitts 32 gebogen worden ist. Es versteht sich, dass die Applikatoranordnung 20 insoweit vorteilhaft ist, als das Biegen des Applikators 22 gleichzeitig mit dem Entfernen der Kappe 24 ausgeführt werden kann. Eine solche Konstruktion spart dem Benutzer Zeit, da ein getrennter Schritt des Biegens des Applikators 22 nach dem Entfernen der Kappe 30 normalerweise nicht erforderlich ist.
  • Indem das Biegen des Applikators 22 zur gleichen Zeit wie das Lösen der Kappe 24 erfolgt, kann der Applikator 22 in eine beliebige gewünschte Winkelausrichtung gebogen werden, ohne dass eine Kontaminierung der Spitze 30, des verjüngten Abschnitts 36, des flexiblen Abschnitts 32 oder der Zusammensetzung auf der Spitze 30 befürchtet werden muss. Dank einer derartigen Konstruktion muss die unbedeckte Spitze 30 nicht mit einer Hand zum Biegen des flexiblen Abschnitts 32 ergriffen werden oder zum Biegen des flexiblen Abschnitts 32 die Spitze 30 gegen irgendeine andere Fläche gedrückt werden. Die Spitze 30 und die Zusammensetzung werden sicher so lange von der Kappe 24 bedeckt, bis die gewünschte Winkelausrichtung erreicht ist.
  • Gegebenenfalls kann der Applikator 22 in anderen Bereichen als am flexiblen Abschnitt 32 flexibel sein, wie beispielsweise in Bereichen des verjüngten Abschnitts 36. Wenn die Kappe 24 jedoch durch eine relative Biegebewegung vom Applikator 22 gelöst wird, neigt sie dazu, den vorderen Abschnitt des Applikators 22 während des Biegens so lange in einer geraden Ausrichtung zu halten, wie die Kappe 24 eng über den vorderen Abschnitt des Applikators passt. Somit biegt sich der Applikator 22 nur in einem wesentlichen Ausmaß in diesen Fällen in Bereichen in der Nähe der Schwächungslinie 40. Vorteilhafterweise stellen der Griff 26 und die Kappe 30 eine Hebelwirkung bereit, um das Biegen des Applikators zu erleichtern.
  • Ein bevorzugtes Verfahren zur Herstellung der Anordnung 20 wird mit einer Länge eines zylindrischen Röhrchens ausgeführt; ein Schwamm (wie Schwamm 38) wird in der Nähe eines Endes des Röhrchens angeordnet. Dieses Ende des Röhrchens wird dann zwischen ein Paar beweglicher, heizbarer Backen (oder in eine beheizte Platten- und Amboßanordnung) platziert, die den äußeren Endbereich des Röhrchens heißversiegeln. Die Backen werden dann aufeinander zu bewegt und drücken gegen gegenüberliegende Seiten des Röhrchens. Während dieses Drückens und Heißversiegelns wird ein benachbarter Endabschnitt des Schwamms zwischen inneren Wänden des Röhrchens in der Nähe der Heißversiegelung zusammengedrückt, um den Schwamm festzuhalten. Als nächstes wird ein dünner, hohler Fühler durch das offene Ende des Röhrchens in dieses eingeführt, und eine Menge an Zusammensetzung wird auf den Schwamm ausgegeben.
  • Danach wird ein Applikatorstiel wie der oben beschriebene Applikator der Marke "Microbrush" derart in das Röhrchen eingesetzt, dass die Spitze den Schwamm berührt und diesen leicht zusammendrückt. In dieser Position erstreckt sich das offene äußere Ende des Röhrchens, das von der Spitze entfernt ist, knapp über den innen umgebenen Applikatorstiel hinaus. Ein Paar beheizter Backen wird dann gegen gegenüberliegende Seiten des verbleibenden offen Endbereichs des Röhrchens gedrückt, um die Öffnung heißzuversiegeln und auch das benachbarte Ende des Applikatorstiels mechanisch durch Presssitz festzuhalten.
  • Das im obigen Verfahren beschriebene Röhrchen kann aus einem beliebigen Material hergestellt sein, das der sich ergebenden Anordnung während Versand, Lagerung, Umgang und Gebrauch, einschließlich des oben beschriebenen Entfernens der Kappe, ausreichende Festigkeit und Steifheit verleiht. Das ausgewählte Material sollte auch mit der im Schwamm enthaltenen Zusammensetzung kompatibel sein und zufriedenstellende Haltbarkeit aufweisen. Ein geeignetes Röhrchenmaterial ist beispielsweise Polyethylen.
  • Gegebenenfalls kann das Röhrchen eine Laminatkonstruktion aufweisen und aus einer oder mehreren Schichten unterschiedlichen Materials hergestellt sein, wobei eine Materialart hervorragende Verpackungsmerkmale in einer Hinsicht und ein anderes Material hervorragende Verpackungsmerkmale in einer anderen Hinsicht bereitstellen kann. Beispielsweise kann ein Laminatröhrchen mit zwei Schichten gewählt werden, bei dem eine erste Schicht aus einem Material hergestellt ist, das hervorragende Sperreigenschaften wie Fluid- und Dampfübertragungsfestigkeit bereitstellt. In diesem Beispiel kann die zweite Schicht aus einem Material hergestellt sein, das hervorragende Festigkeits- und Steifheitseigenschaften bereitstellt, um sicherzustellen, dass die sich ergebende Anordnung 20 zwar fest und etwas flexibel ist, sich aber trotzdem zuverlässig mit einer gespannten Zerreißwirkung durch ein Brechen entlang der Schwächungslinie 40 öffnen lässt, wenn dies gewünscht wird.
  • Die anfänglich gerade Ausrichtung der Applikatoranordnung 20 ist bei Herstellung, Versand und Lagerung von Vorteil, weil viele Anordnungen 20 kompakt und eng verpackt mit sehr wenig Platzverschwendung werden können.
  • Außerdem gestattet es die anfänglich gerade Konfiguration der Anordnung 20 in Kombination mit dem flexiblen Abschnitt 32 dem Benutzer, den Applikator 22 in eine gewählte, bevorzugte Ausrichtung, die sich für die jeweils zu erfüllende Aufgabe am besten eignet, zu biegen. Eine solche Konstruktion ist Applikatoren vorzuziehen, die vom Hersteller vorgebogen sind, da der vom Hersteller gewählte Winkel möglicherweise nicht in jeder Lage optimal oder auch nur zufriedenstellend ist.
  • Gegebenenfalls kann die Anordnung 20 ohne Biegen des Applikators geöffnet werden, und zwar in Fällen, in denen der Benutzer den Applikator 22 für den Gebrauch in einer geraden Konfiguration behalten will. Zum Öffnen der Anordnung 20 ohne Biegen des Applikators 22 kann die Kappe 24 in einem Bogen um ihre Längsachse gedreht werden, während der Griff 26 stillgehalten wird.
  • Vorzugsweise trägt die Spitze 30, wenn sie aus der Kappe 24 genommen wird, eine Menge der Zusammensetzung, die für die gewählte Aufgabe ausreichend ist. Falls gewünscht, kann jedoch bei Bedarf eine zusätzliche Menge an Zusammensetzung auf die Spitze 30 übertragen werden, indem die Spitze 30 in die Kappe 24 zurückgesteckt wird und so den Schwamm 38 berührt. Vorzugsweise hat das Material der Spitze 30 eine Affinität für die Zusammensetzung, um die Übertragung der Zusammensetzung vom Schwamm 38 auf die Spitze 30 zu erleichtern.
  • Eine weitere Ausführungsform der Erfindung wird in 4 dargestellt. Dort weist eine Applikatoranordnung 20a einen Applikator 22a und eine Kappe 24a auf. Außer wie unten beschrieben, ist die Anordnung 20a mit der Anordnung 20 identisch, weshalb auf eine ausführliche Beschreibung der jeweiligen ähnlichen Merkmale, Elemente und Aspekte verzichtet wird.
  • Der Applikator 22a hat einen hohlen Schaft 28a und eine innere Kammer 42a, die sich entlang seiner Länge erstreckt. Die Kammer 42a hat einen kleinen Durchgang 44a, der sich durch sowohl einen verjüngten Abschnitt 36a als auch eine Spitze 30a erstreckt. Gegebenenfalls kann die Anordnung 20a im Vergleich zu einem bevorzugten Durchmesser der Anordnung 20 einen etwas größeren Außendurchmesser haben, damit genügend Raum für die Kammer 42a vorhanden ist. Ein Griff 26a erstreckt sich über einen Abschnitt des Schafts 28a. Gegebenenfalls wird der anfänglich offene hintere Endbereich des Schafts 28a in einem ihn umgebenden heißversiegelten Bereich des Griffs 26a durch Heißversiegelung verschlossen, um die Kammer 42a zu verschließen, nachdem die Zusammensetzung hinzugefügt wurde.
  • Eine Menge an Zusammensetzung wird anfänglich in der Kammer 42a aufgenommen. Vorzugsweise trägt auch die Spitze 30a eine gewisse Menge derselben Zusammensetzung, wenn sich der Applikator 22a in der Kappe 24a befindet, so dass der Applikator 22a für den unmittelbaren Gebrauch bereitsteht, sobald die Kappe 24a entfernt wird. Bei dieser Ausführungsform ist ein Schwamm in der Kappe 24a (wie der oben beschriebene Schwamm 38) wahlfrei.
  • Im Gebrauch wird die Kappe 24a, wie oben in Verbindung mit der Anordnung 20 beschrieben, vom Applikator 22a gelöst. Sobald die von der Spitze 30a getragene Zusammensetzung jedoch zum Teil aufgebraucht ist, kann der Benutzer den Vorrat an Zusammensetzung an der Spitze 30a nachfüllen, indem er die Wände des Griffs 26a zusammenquetscht. Durch das Zusammendrücken der Wände des Griffs 26a wird der Raum in der Kammer 42a kleiner, wodurch ein Teil der Zusammensetzung in der Kammer 42a durch den Durchgang 44a und auf die Spitze 30a gedrückt wird.
  • Die oben beschriebenen Applikatoranordnungen eignen sich für den Einsatz mit verschiedensten Zusammensetzungen für verschiedene Vorgänge. Bei der Zusammensetzung könnte es sich um eine Flüssigkeit, eine Halbflüssigkeit, ein Gel, eine Paste oder ein Pulver handeln. Eine besonders bevorzugte Zusammensetzung ist ein einteiliger Dental-Klebstoff, der bei Belichtung härtet. Ein Beispiel für einen geeigneten Dental-Klebstoff ist der Klebstoff der Marke "Single Bond" von 3M Company. Als weitere geeignete Zusammensetzungen kommen Dental-Ätzmittel, -Versiegelungsmittel und -Haftlacke in Frage. Wie in dieser Schrift gebraucht, umfasst der Begriff "dental" alle Bereiche der Zahnmedizin, einschließlich Kieferorthopädie und Endodontie.
  • Für die oben beschriebenen Applikatoranordnungen gibt es mehrere Optionen und Alternativen. Beispielsweise könnten die oben beschriebenen Griffe mit einem Flansch oder Bund versehen werden, um sicherzustellen, dass die Zusammensetzung nicht auf die Finger des Benutzers tropft, wenn die Spitze beim Gebrauch nach oben gehalten wird. Für den Fachmann sind mehrere andere Optionen ebenfalls offensichtlich. Dementsprechend sollte die Erfindung nicht als auf die bestimmten, oben ausführlich beschriebenen Beispiele beschränkt gelten, sondern nur durch einen angemessenen Schutzumfang der folgenden Ansprüche und ihrer Äquivalente.

Claims (18)

  1. Applikatoranordnung mit: einem Applikator (22) mit einem Griff (26) und einem mit dem Griff verbundenen länglichen Schaft (28), wobei der Schaft eine vom Griff entfernt liegende Spitze und einen zwischen der Spitze und dem Griff liegenden flexiblen Abschnitt aufweist, und einer Kappe (24), die sich über die Spitze und mindestens einen Teil des flexiblen Abschnitts (32) erstreckt, wobei die Kappe lösbar mit dem Applikator verbunden ist, und wobei der flexible Abschnitt des Applikators über seine Streckgrenze hinaus gebogen werden kann, wenn die Kappe vom Applikator gelöst wird.
  2. Applikatoranordnung nach Anspruch 1, die eine Menge von auf der Spitze aufgenommener Zusammensetzung aufweist.
  3. Applikatoranordnung nach Anspruch 2, wobei es sich bei der Zusammensetzung um eine Dentalzusammensetzung handelt, die vorzugsweise aus der aus Dental-Klebstoffen, Dental-Versiegelungsmitteln, Dental-Haftlacken und Dental-Ätzmitteln bestehenden Gruppe ausgewählt ist.
  4. Applikatoranordnung nach Anspruch 1, die ein Reservoir aufweist, das in der Kappe angeordnet ist und eine Menge an Zusammensetzung enthält, wobei das Reservoir vorzugsweise einen Schwamm aufweist.
  5. Applikatoranordnung nach Anspruch 4, wobei der Schwamm die Spitze berührt, wenn die Kappe mit dem Applikator verbunden ist.
  6. Applikatoranordnung nach Anspruch 5, wobei es sich bei der Zusammensetzung um eine dentale Zusammensetzung handelt.
  7. Applikatoranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei der flexible Abschnitt mindestens eine Nut aufweist, wobei die Applikatoranordnung eine Längsachse hat und wobei sich die Nut in einer allgemein senkrecht zur Längsachse verlaufenden Bezugsebene um den Umfang des Applikators erstreckt.
  8. Applikatoranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei die Kappe durch eine Schwächungslinie lösbar mit dem Applikator verbunden ist.
  9. Applikatoranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei sich der Schaft durch mindestens einen Teil des Griffs erstreckt.
  10. Applikatoranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei die Spitze eine Struktur aufweist, um das Ausbreiten der Zusammensetzung über eine Oberfläche eines Zahns zu erleichtern, wobei die Struktur vorzugsweise aus der aus Fasern, Borsten, porösem Material, mikrostrukturierten Flächen, Geweben und Gazen bestehenden Gruppe ausgewählt ist.
  11. Applikatoranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei die Kappe einen heißversiegelten äußeren Endbereich hat, wobei die Kappe vorzugsweise einen Schwamm aufweist und wobei ein Abschnitt des Schwamms im heißversiegelten äußeren Endbereich festgehalten ist.
  12. Verfahren zum Bereitstellen eines Applikators für eine Verwendung mit den folgenden Handlungen: Bedecken einer Spitze des Applikators mit einer Kappe, Verbinden der Kappe mit dem Applikator und Lösen der Kappe von dem Applikator, wobei zu dem Lösen der Kappe von dem Applikator das Biegen eines flexiblen Abschnitts eines Schafts des Applikators über seine Streckgrenze hinaus gehört.
  13. Verfahren zum Bereitstellen eines Applikators für eine Verwendung nach Anspruch 12, wobei das Biegen eines Schafts des Applikators gleichzeitig mit dem Lösen der Kappe von dem Applikator ausgeführt wird.
  14. Verfahren zum Bereitstellen eines Applikators für eine Verwendung nach Anspruch 12, wobei zu dem Lösen der Kappe von dem Applikator das Zerbrechen einer zerbrechbaren Verbindung zwischen der Kappe und dem Applikator gehört.
  15. Verfahren zum Bereitstellen eines Applikators für eine Verwendung nach Anspruch 12, wobei der Applikator eine anfänglich gerade Ausrichtung mit einer Längsachse hat und wobei zu dem Lösen der Kappe von dem Applikator das Wegbewegen der Kappe von dem Applikator in einer im Wesentlichen parallel zu der Längsachse verlaufenden Richtung gehört.
  16. Verfahren zum Bereitstellen eines Applikators für eine Verwendung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, einschließlich des Platzierens einer Menge Zusammensetzung auf die Spitze des Applikators, die sich in der Kappe befindet, wenn die Kappe mit dem Applikator verbunden ist.
  17. Verfahren zum Bereitstellen eines Applikators für eine Verwendung nach einem der Ansprüche 12 bis 16, wobei das Verbinden der Kappe mit dem Applikator das Zusammendrücken eines federnden, porösen Materials umfasst, das sich in der Kappe befindet.
  18. Verfahren zum Bereitstellen eines Applikators für eine Verwendung nach einem der Ansprüche 12 bis 17, einschließlich des Quetschens des Applikators, um sich in einer Kammer des Applikators befindende Zusammensetzung zu einer Spitze des Applikators zu drücken.
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