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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine verpackte Applikatoranordnung
mit einem Applikator zum Aufbringen einer Zusammensetzung auf eine
Fläche.
Die Erfindung bezieht sich auch auf ein Verfahren zum Bereitstellen
eines Applikators für
die Verwendung.
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Applikatoren
zum Aufbringen von Zusammensetzungen auf Flächen werden weithin für verschiedene
Anwendungen in der Medizin, im gewerblichen Bereich und im Haushalt
eingesetzt. Typische Beispiele für
solche Applikatoren sind Bürsten
und Tupfer mit einer insgesamt stielartigen Konfiguration. Relativ
preisgünstige
Applikatoren sind für
den Benutzer sehr praktisch, weil der Applikator nach einer einzigen
Verwendung weggeworfen werden kann.
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In
manchen Fällen
sind Einwegapplikatoren einzeln in verschlossenen, versiegelten
Behältern verpackt.
Einzeln verpackte Applikatoren sind in Arzt- und Zahnarztpraxen
von Vorteil, weil die Sterilität
des Applikators so lange gewährleistet
werden kann, bis der Applikator zur Bereitstellung für die Verwendung aus
der Verpackung genommen wird. Beispiele bekannter verpackter Applikatoren
sind Tupfer, die zwischen zwei Lagen einer Kunststoff- oder Papierfolie gelagert
sind, und Tupfer, die in einem Kunststoffröhrchen oder -gehäuse gelagert
sind.
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Eine
andere, in der Technik bekannte Art Einwegapplikator ist unter dem
Namen "Microbrush" von der Microbrush
Corporation aus Grafton, Wisconsin, erhältlich. Dieser Applikator hat
einen länglichen Griff,
der mit einer äußeren Spitze
verbunden ist. Die Spitze ist mit mehreren kleinen Fasern beflockt,
die das Ausbreiten einer Zusammensetzung über den Aufbringort erleichtern.
Der Griff weist einen flexiblen Abschnitt mit kleinerem Durchmesser
auf, der über seine
Streckgrenze hinaus in eine gewünschte
Winkelausrichtung gebogen werden kann, um die Platzierung der Zusammensetzung
in bestimmten Fällen zu
erleichtern, wie wenn es beispielsweise notwendig ist, die Zusammensetzung
auf einen Bereich aufzubringen, auf den nur begrenzt zugegriffen
werden kann.
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Bei
manchen Vorgängen
wird die mit dem Applikator aufzubringende Zusammensetzung in Großbehältern bereitgestellt.
In diesen Fällen
kann der Benutzer sich dafür
entscheiden, den Tupfer oder die Bürstenspitze des Applikators
direkt in den Behälter
zu tauchen, um eine geringe Menge der Zusammensetzung auf die Spitze
aufzubringen. Die Spitze wird dann aus dem Behälter genommen und über die gewünschte Fläche bewegt,
um die Zusammensetzung von der Spitze zur Fläche zu übertragen.
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Bei
vielen medizinischen und zahnmedizinischen Anwendungen ist das direkte
Eintauchen des Applikators in einen Großbehälter jedoch nicht zufriedenstellend,
weil Kreuzkontaminationen zwischen Patienten möglich sind. Wenn der Applikator
beispielsweise in einem zahnmedizinischen Vorgang zum Aufbringen
eines Klebstoffs auf die Oberfläche einer
Zahnstruktur verwendet wird, kann der Zahnarzt unbewusst Infektionskrankheiten
von einem Patienten zum anderen übertragen,
wenn der Applikator nach der anfänglichen
Verwendung im Mundraum in den Großbehälter zurückgelegt wird. Kreuzkontaminierung
kann vermieden werden, indem in den Fällen, in denen zusätzliche
Zusammensetzung benötigt wird,
ein neuer Applikator verwendet wird, aber ein solches Vorgehen stellt
eine zusätzliche
Auslage dar; außerdem
ist das Holen, Öffnen
und Bereitstellen eines neuen verpackten Applikators für die Verwendung
mit einem gewissen Zeitaufwand verbunden.
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Die
oben genannten Probleme mit der Kreuzkontaminierung können bei
Verwendung eines Ausgabenäpfchens
oder -kissens vermieden werden. Bei zahnärztlichen Vorgängen wird
beispielsweise eine kleine Menge Zusammensetzung aus dem Großbehälter in
das Näpfchen
oder auf das Kissen ausgegeben, wonach die Spitze des Applikators zum Übertragen
der Zusammensetzung aus dem Näpfchen
oder vom Kissen zur Zahnstruktur des Patienten verwendet wird. Durch
ein derartiges Vorgehen muss der Applikator nicht in den Großbehälter zurückgelegt
werden, so dass eine Kreuzkontaminierung zwischen Patienten vermieden
werden kann. Nach dem Ende des Vorgangs wird das Näpfchen oder
das Kissen weggeworfen oder zur Wiederverwendung gesäubert.
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In
den vergangenen Jahren bestand vermehrtes Interesse an verpackten
Einwegapplikatoren mit einer Spitze, die bereits mit einer Menge
einer Zusammensetzung versehen ist. Diese vorverpackten Applikatoren
sind von bedeutendem Vorteil, da die Zeit, die ansonsten für den Umgang
mit einem Großbehälter und
einem Ausgabenäpfchen
oder -kissen aufgewendet würde,
eingespart werden kann. Außerdem
sind solche verpackten Applikatoren besonders vorteilhaft, wenn
sie mit Zusammensetzungen verwendet werden, die zu Verschmutzungen
führen
oder als gefährlich
eingestuft werden.
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Ein
Beispiel einer verpackten Tupferanordnung wird in der US-PS 4,952,204
beschrieben und weist einen Tupfer mit einer Wattespitze auf, die
bereits mit einer Menge an Zusammensetzung versehen ist. Der Tupfer
befindet sich in einer Kunststoffhülse, die an einem Ende einen
zylindrischen Griffabschnitt mit relativ kleinem Durchmesser, einen
Behälterabschnitt
mit wesentlich größerem Durchmesser am
gegenüberliegenden
Ende und einen Übergangsabschnitt
mit zusammengesetzter Konfiguration zwischen dem Abschnitt mit dem
kleinen Durchmesser und dem Abschnitt mit dem größeren Durchmesser aufweist.
Wenn die Hülse
an der Stelle zwischen ihrem Behälterabschnitt
mit größerem Durchmesser und
ihrem Übergangsabschnitt
gequetscht wird, so geht aus dem Patent hervor, platzt das Material
der Hülse
oder bricht auf oder reißt
derart, dass der Tupfer für
den Gebrauch nach dem Herausnehmen des Behälterabschnitts freiliegt.
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Aus
der EP-A-0 411 578 ist ein Flüssigkeitsapplikator
mit einem Gehäuse
für die
Flüssigkeit
und einem im Gehäuse
untergebrachten Aufbringelement zum Aufbringen der Flüssigkeit
bekannt. Das Gehäuse
wird zum Freilegen des Aufbringelements aufgebrochen, wodurch die
Flüssigkeit
mit dem Aufbringelement aufgebracht werden kann. Die distale Endfläche des
Aufbringelements ist so ausgebildet, dass sie im Wesentlichen derart
rautenförmig
oder elliptisch ist, dass die Dicke in einer Richtung größer ist als
die Dicke in einer anderen, senkrecht zu der einen Richtung verlaufenden
Richtung. (Das Aufbringelement ist flexibel und kann beim Aufbrechen
des Gehäuses
gebogen werden.)
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In
der Technik sind zwar, wie oben dargelegt, die verschiedensten Applikatoren
und Aufbringverfahren bekannt, aber es besteht Bedarf an einem verbesserten
Applikator, der sich besonders für
die Verwendung in Bereichen eignet, die nur beschränkt zugänglich sind.
Besonders nützlich
wäre ein
derartiger Applikator bei zahnärztlichen
Anwendungen, bei denen eine Zusammensetzung auf entlegene hintere Bereiche
der Mundhöhle
eines Patienten aufgebracht werden muss.
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Die
vorliegende Erfindung wird durch die Ansprüche definiert.
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine verpackte Applikatoranordnung,
die im Vergleich zu bekannten Applikatoren und Applikatoranordnungen
eine bedeutende Verbesserung darstellt. Die erfindungsgemäße Anordnung
weist einen Applikator und eine Kappe auf, und der Applikator weist
einen flexiblen Abschnitt auf. Wenn die Kappe vom Applikator gelöst wird,
wird der flexible Abschnitt bogenförmig gebogen, um die Verwen dung
des Applikators besonders in Bereichen, die nur beschränkt zugänglich sind,
zu erleichtern.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung trägt
eine Spitze des Applikators eine Menge einer Zusammensetzung wie
ein Dental-Klebstoff, die anfänglich
mit der Kappe bedeckt ist. Bei Entfernen der Kappe kann der flexible
Abschnitt des Applikators in einem beliebigen von mehreren Winkeln
gebogen werden, um das Ausbreiten des Klebstoffs auf der entsprechenden
Zahnstruktur des Patienten zu erleichtern. Als solches ist es also
nicht notwendig, den Applikator von Hand zu biegen, wenn die Kappe entfernt
worden ist, und ein möglicher
Kontakt zwischen dem Klebstoff und den Fingern des Zahnarztes oder
anderen Strukturen kann vermieden werden.
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Im
Einzelnen richtet sich die vorliegende Erfindung in einem Aspekt
auf eine Applikatoranordnung, die einen Applikator mit einem Griff
und einem mit dem Griff verbundenen länglichen Schaft aufweist. Der
Schaft weist eine vom Griff entfernt liegende Spitze und einen zwischen
der Spitze und dem Griff liegenden flexiblen Abschnitt auf. Die
Anordnung weist ferner eine Kappe auf, die sich über die Spitze und mindestens
einen Teil des flexiblen Abschnitts erstreckt. Die Kappe ist lösbar mit
dem Applikator verbunden. Der flexible Abschnitt des Applikators
kann gebogen werden, wenn die Kappe vom Applikator gelöst wird.
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In
einem anderen Aspekt richtet sich die vorliegende Erfindung auf
ein Verfahren zum Bereitstellen eines Applikators für eine Verwendung.
Das Verfahren weist die folgenden Handlungen auf: Bedecken einer
Spitze des Applikators mit einer Kappe und Verbinden der Kappe mit
dem Applikator. Eine weitere Handlung des Verfahrens ist das Lösen der Kappe
von dem Applikator, wobei zu dem Lösen der Kappe von dem Applikator
das Biegen eines Schafts des Applikators gehört.
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Die
vorliegende Erfindung eignet sich für ein Verfahren zum Aufbringen
einer Dentalzusammensetzung auf eine Zahnstruktur. Das Verfahren
weist die folgenden Handlungen auf: Bereitstellen eines Applikators
mit einem Griff, einer Spitze und einem Schaft, wobei der Schaft
zwischen dem Griff und der Spitze angeordnet ist; Bedecken der Spitze
mit einer Kappe und Platzieren einer Dentalzusammensetzung auf die
Spitze; Entfernen der Kappe von der Spitze, wobei zum Entfernen
der Kappe von der Spitze das Biegen des Schafts gehört; und
Berühren
der Zahnstruktur mit der Spitze, um mindestens einen Teil der Zusammensetzung
auf die Zahnstruktur zu übertragen.
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Vorzugsweise
werden der Applikator und die Kappe nach dem einmaligen Gebrauch
weggeworfen. Als solche eignet sich die Erfindung besonders für Dentalzusammensetzungen,
bei denen die Kreuzkontaminierung ansonsten zu einem Problem werden
könnte.
Die Erfindung eignet sich auch beim Einsatz zur Ausgabe und zum
Aufbringen einer Zusammensetzung, die nicht ohne Weiteres aus einem Großbehälter über eine
gewisse Zeit hinweg ausgegeben werden kann, wie eine Zusammensetzung, die
schnell härtet,
wenn sie der Umgebungsluft oder dem Umgebungslicht ausgesetzt wird.
Gegebenenfalls weist die Kappe ein Reservoir der Zusammensetzung
auf, so dass der Benutzer die Spitze neu benetzen kann, indem er
sie wieder in die Kappe steckt, was ein besonders nützlicher
Vorteil bei Fällen
ist, bei denen ein zusätzliches
Aufbringen notwendig ist.
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Diese
und andere Aspekte der Erfindung werden in den Merkmalen der Ansprüche definiert.
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Bevorzugte
Ausführungsformen
der Erfindung werden in Verbindung mit den Zeichnungen beschrieben.
Es zeigen:
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1 eine
Perspektivansicht einer Applikatoranordnung mit einer erfindungsgemäßen Konstruktion,
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2 eine
Seitenquerschnittsansicht der in 1 dargestellten
Applikatoranordnung,
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3 eine
Perspektivansicht der in 1 und 2 dargestellten
Applikatoranordnung nach dem Ablösen
der Kappe der Anordnung von einem Applikator zum Freilegen einer
Spitze des Applikators und
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4 eine
Seitenquerschnittsansicht einer Applikatoranordnung mit einer Konstruktion
nach einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung.
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Eine
Applikatoranordnung nach einer Ausführungsform der Erfindung wird
allgemein mit der Bezugszahl 20 in 1-3 bezeichnet.
Die Anordnung 20 hat einen Applikator 22 und eine
Kappe 24, die lösbar
mit dem Applikator 22 verbunden ist. Anfänglich,
und wie in 1 gezeigt, hat die Anordnung
eine insgesamt zylindrische Konfiguration entlang des Großteils ihrer
Länge und
hat eine gerade mittlere Längsbezugsachse.
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Der
Applikator 22 der Anordnung 20 hat einen äußeren Griff 26 und
einen länglichen
Schaft 28, der mit dem Griff 26 verbunden ist.
In der bestimmten gezeigten Ausführungsform
erstreckt sich der Schaft 28 durch fast die gesamte Länge des
Griffs 26. Der Schaft 28 hat eine äußere Spitze 30,
die sich in einer vom Griff 26 entfernt gelegenen Position
befindet. Gegebenenfalls, und wie in 2 und 3 dargestellt,
hat die Spitze 30 eine allgemein kugelförmige Konfiguration, obwohl
andere Formen auch möglich sind.
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Die
Spitze 30 weist vorzugsweise, aber nicht notwendigerweise,
ein Material auf, das das Ausbreiten einer Zusammensetzung über die
Fläche,
auf die die Zusammensetzung aufzubringen ist, erleichtert. Das Material kann
jede geeignete Struktur haben, die mit der Zusammensetzung kompatibel
ist, und dient dazu, die Zusammensetzung über die Aufnahmefläche zu verteilen.
Als geeignete Materialien kommen kleine Borsten oder Fasern in Frage,
die als Bürste dienen
und an der gesamten Spitze 30 oder nur an einem Teil davon
angebracht sind.
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Gegebenenfalls
können
Fasern durch einen Beflockungsvorgang an der Spitze 30 angebracht werden.
Die Beflockung kann mit einer beliebigen, in der Technik bekannten
Arbeitsweise erfolgen. Vorzugsweise definieren die geflockten Fasern
kleine Zwischenräume,
die sich vorteilhaft mit der Zusammensetzung füllen können und eine kleine Menge
der Zusammensetzung halten und suspendieren können, die wirksam auf die interessierende
Fläche
aufgebracht werden kann. Die Fasern gestatten vorzugsweise auch
eine relativ gleichmäßige Aufbringung
der Zusammensetzung über
die Fläche,
und zwar unabhängig
davon, ob die Fläche
unregelmäßig, rau
oder glatt ist, und bringen die Zusammensetzung wie eine Bürste auf.
Bei Verwendung bei einer zahnärztlichen
Vorgehensweise kann die Zusammensetzung dank der sich nach außen erstreckenden
Fasern leicht auf Seiten- und überhängende Flächen einer
Zahnkavität
sowie auf den Boden der Zahnkavität aufgebracht werden.
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Als
Alternative können
andere Arten von Material auf die Spitze 30 aufgebracht
werden, um das Ausbreiten der Zusammensetzung über eine Fläche zu erleichtern. Zu Beispielen
solcher anderen Materialien zählen
ein offenzelliges Schaumstoffmaterial wie Polyurethanschaum oder
ein synthetischer Schwamm. Zu weiteren Beispielen geeigneter Materialien
gehören
Gewebe und Vliesstoffe, Gazen und dgl. Mikrostrukturierte Oberflächen könnten auch verwendet
werden, einschließlich
mikrostrukturierter Oberflächen,
die einstückig
als Teil der Spitze 30 ausgebildet sind.
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Der
Schaft 28 des Applikators 22 weist auch einen
flexiblen Abschnitt 32 auf, der sich zwischen der Spitze 30 und
dem Griff 26 befindet. Der flexible Abschnitt 32 kann
durch Fingerdruck über
seine Streckgrenze hinaus deformiert werden, so dass er eine beliebige
von mehreren Winkelausrichtungen hat, und behält im Wesentlichen von sich
aus eine gebogene Ausrichtung bei, ohne zu seiner anfänglich geraden
Ausrichtung zurückzukehren.
Ein gewisses Maß an
Rückkehr
zu seiner anfänglich
geraden Position ist zwar möglich,
besonders wenn der flexible Abschnitt aus einem federnden Material
hergestellt ist, aber der flexible Abschnitt 32 behält vorzugsweise
ungefähr
dieselbe Winkelausrichtung bei, in die er nach dem Entspannen des
Biegedrucks gebogen worden ist.
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Ein
Verfahren zur Herstellung des flexiblen Abschnitts 32 beinhaltet
die Bereitstellung einer oder mehrerer Nuten, die dazu dienen, das
Biegen des Schafts 28 zu erleichtern. In dem in den Zeichnungen gezeigten
Beispiel weist der flexible Abschnitt 32 eine einzelne
Nut auf, die um den Schaft 28 herumläuft. Die Nut liegt in einer
Bezugsebene, die senkrecht zur Längsachse
der Anordnung 20 ausgerichtet ist. Andere Konstruktionen
sind jedoch auch möglich,
einschließlich
der Verwendung einer Reihe von Nuten, eines Abschnitts mit kleinerem
Querschnitt mit einer anderen Form oder eines Gelenks zum leichteren Biegen.
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Der
Schaft 28 weist auch einen Greifabschnitt 33 auf,
der hinter dem flexiblen Abschnitt 32 angeordnet ist. Der
Greifabschnitt 33 ist aus einer Reihe von Nuten 34 hergestellt,
die gleichmäßig voneinander
beabstandet sind. Der Greifabschnitt 33 ist wahlfrei und
wird während
des Gebrauchs des Applikators 22 nicht ergriffen, weil
er im hohlen Griff 26 angeordnet ist.
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Bei
der in den Zeichnungen gezeigten Ausführungsform weist der Schaft 28 auch
einen verjüngten
Abschnitt 36 auf, der zwischen dem flexiblen Abschnitt 32 und
der Spitze 30 angeordnet ist. Der verjüngte Abschnitt 36 hat
eine allgemein konische Konfiguration und sorgt vorteilhafterweise
für Abstand
in Bereichen in der Nähe
der Spitze 30 bei Einsatz für gewisse Anwendungen. Wenn
beispielsweise die Spitze 30 zum Aufbringen einer Dentalzusammensetzung
auf überhängende Zahnflächen verwendet wird,
erleichtert der verjüngte
Abschnitt 36 das Aufbringen der Zusammensetzung in Bereichen
unter dieser überhängenden
Fläche.
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Die
Kappe 24 hat eine innere Höhlung, die die Spitze 30,
den flexiblen Abschnitt 32 und den verjüngten Abschnitt 36 umgibt,
wenn die Kappe 24 mit dem Applikator 22 verbunden
ist. Vorzugsweise stellt die Kappe 24 ein Reservoir für auszugebende
und durch die Spitze 30 aufzubringende Zusammensetzung
bereit. Gegebenenfalls weist das Reservoir ein poröses Material
auf, das das Halten der Zusammensetzung in der Kappe 24 erleichtert,
so dass die Zusammensetzung nicht von der Kappe 24 tropft,
wenn die Kappe 24 nach dem Lösen vom Applikator 22 umgestülpt wird.
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Vorzugsweise
ist das Reservoir ein zusammendrückbares
poröses
Material wie ein synthetischer Schwamm 38 (siehe 2).
Ein geeignetes Material für
den Schwamm 38 ist beispielsweise Polyurethan. Andere Materialien
einschließlich
Geweben und Vliesstoffen und Gazen sind jedoch auch möglich.
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Vorzugsweise
hat der Schwamm 38 geeignete Abmessungen und ist derart
in der Kappe 24 angeordnet, dass die Spitze 30 den
Schwamm 38 leicht zusammendrückt, wenn die Kappe 24 mit
dem Applikator 22 verbunden wird. Ein derartige Konstruktion gewährleistet,
dass die Spitze 30 mit der vom Schwamm 38 getragenen
Zusammensetzung benetzt bleibt. Wenn nach dem Erschöpfen der
Zusammensetzung auf der Spitze 30 zusätzliche Zusammensetzung benötigt wird,
kann die Spitze 30 außerdem
wieder in die Kappe 24 eingeführt werden, um den Schwamm 38 wieder
zu berühren
und zusätzliche
Zusammensetzung auf die Spitze 30 zu übertragen.
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Die
Kappe 24 ist über
eine beliebige geeignete, in der Technik bekannte Verbindung mit
dem Applikator 22 verbunden. Ein Beispiel für eine geeignete
lösbare
Verbindung ist eine Schwächungslinie 40,
die in einem über
dem flexiblen Abschnitt 32 liegenden Bereich um die Anordnung 20 läuft. Vorzugsweise
handelt es sich bei der Schwächungslinie 40 um
einen zerbrechbaren Bereich mit verringerter Querschnittsdicke,
der die Kappe 24 anfänglich
einstückig
mit dem Griff 26 verbindet. Andere lösbare Verbindungen sind auch
möglich,
einschließlich
die Verwendung eines Klebstoffs, eines Presssitzes oder eines druckempfindlichen
Bands, das die Kappe 24 anfänglich sicher mit dem Applikator 22 verbindet.
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Im
Gebrauch ergreift der Benutzer die Anordnung 20 vorzugsweise
mit einer Hand am Griff 26 und der anderen an der Kappe 24.
Als nächstes
werden der Applikator 22 und die Kappe 24 in einem
Bogen derart zueiander bewegt, dass sich die Längsachse des Applikators 22 von
einer zu der Längsachse
der Kappe 24 kollinearen Position in eine Ausrichtung in einem
Winkel, der nicht null ist, zur Längsachse der Kappe 24 bewegt.
Während
dieser Biegebewegung bricht die Schwächungslinie 40 entlang
ihrer gesamten umlaufenden Länge
oder mindestens eines Teils davon. Durch eine solche Biegebewegung
der Kappe 24 bezüglich
des Applikators 22 wird auch der flexible Abschnitt 32 gebogen.
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Die
Kappe 24 wird dann in einer Richtung entlang der Länge des
Applikators 22 vom Griff 26 weg bewegt, um die
Spitze 30 freizulegen. Nachdem sich der flexible Abschnitt 32 während der
Biegebewegung beim Entfernen der Kappe über seine Streckgrenze hinaus
bewegt hat, bleibt er in seiner deformierten, gebogenen Ausrichtung,
wie in 3 gezeigt, nachdem die Kappe 24 vom Applikator 22 getrennt
worden ist. Wenn der Benutzer mit der sich ergebenden Winkelausrichtung
nicht zufrieden ist, kann die Kappe 24 vorübergehend
wieder auf den Applikator 24 aufgesetzt werden, so dass
der Benutzer die Spitze 30 oder die Zusammensetzung während zusätzlicher
Biegebewegungen nicht mit seinen Fingern zu berühren braucht.
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1 und 2 zeigen
die Anordnung 20 in ihrer anfänglichen Erscheinungsform,
während 3 die
Anordnung zeigt, nachdem die Kappe 24 vom Griff 26 entfernt
und der Schaft 28 im Bereich des flexiblen Abschnitts 32 gebogen
worden ist. Es versteht sich, dass die Applikatoranordnung 20 insoweit
vorteilhaft ist, als das Biegen des Applikators 22 gleichzeitig
mit dem Entfernen der Kappe 24 ausgeführt werden kann. Eine solche
Konstruktion spart dem Benutzer Zeit, da ein getrennter Schritt
des Biegens des Applikators 22 nach dem Entfernen der Kappe 30 normalerweise
nicht erforderlich ist.
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Indem
das Biegen des Applikators 22 zur gleichen Zeit wie das
Lösen der
Kappe 24 erfolgt, kann der Applikator 22 in eine
beliebige gewünschte Winkelausrichtung
gebogen werden, ohne dass eine Kontaminierung der Spitze 30,
des verjüngten
Abschnitts 36, des flexiblen Abschnitts 32 oder
der Zusammensetzung auf der Spitze 30 befürchtet werden muss.
Dank einer derartigen Konstruktion muss die unbedeckte Spitze 30 nicht
mit einer Hand zum Biegen des flexiblen Abschnitts 32 ergriffen
werden oder zum Biegen des flexiblen Abschnitts 32 die
Spitze 30 gegen irgendeine andere Fläche gedrückt werden. Die Spitze 30 und
die Zusammensetzung werden sicher so lange von der Kappe 24 bedeckt,
bis die gewünschte
Winkelausrichtung erreicht ist.
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Gegebenenfalls
kann der Applikator 22 in anderen Bereichen als am flexiblen
Abschnitt 32 flexibel sein, wie beispielsweise in Bereichen
des verjüngten Abschnitts 36.
Wenn die Kappe 24 jedoch durch eine relative Biegebewegung
vom Applikator 22 gelöst wird,
neigt sie dazu, den vorderen Abschnitt des Applikators 22 während des
Biegens so lange in einer geraden Ausrichtung zu halten, wie die
Kappe 24 eng über
den vorderen Abschnitt des Applikators passt. Somit biegt sich der
Applikator 22 nur in einem wesentlichen Ausmaß in diesen
Fällen
in Bereichen in der Nähe
der Schwächungslinie 40.
Vorteilhafterweise stellen der Griff 26 und die Kappe 30 eine
Hebelwirkung bereit, um das Biegen des Applikators zu erleichtern.
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Ein
bevorzugtes Verfahren zur Herstellung der Anordnung 20 wird
mit einer Länge
eines zylindrischen Röhrchens
ausgeführt;
ein Schwamm (wie Schwamm 38) wird in der Nähe eines
Endes des Röhrchens
angeordnet. Dieses Ende des Röhrchens wird
dann zwischen ein Paar beweglicher, heizbarer Backen (oder in eine
beheizte Platten- und Amboßanordnung)
platziert, die den äußeren Endbereich
des Röhrchens
heißversiegeln.
Die Backen werden dann aufeinander zu bewegt und drücken gegen
gegenüberliegende
Seiten des Röhrchens.
Während
dieses Drückens
und Heißversiegelns
wird ein benachbarter Endabschnitt des Schwamms zwischen inneren Wänden des
Röhrchens
in der Nähe
der Heißversiegelung
zusammengedrückt,
um den Schwamm festzuhalten. Als nächstes wird ein dünner, hohler
Fühler durch
das offene Ende des Röhrchens
in dieses eingeführt,
und eine Menge an Zusammensetzung wird auf den Schwamm ausgegeben.
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Danach
wird ein Applikatorstiel wie der oben beschriebene Applikator der
Marke "Microbrush" derart in das Röhrchen eingesetzt,
dass die Spitze den Schwamm berührt
und diesen leicht zusammendrückt.
In dieser Position erstreckt sich das offene äußere Ende des Röhrchens,
das von der Spitze entfernt ist, knapp über den innen umgebenen Applikatorstiel
hinaus. Ein Paar beheizter Backen wird dann gegen gegenüberliegende
Seiten des verbleibenden offen Endbereichs des Röhrchens gedrückt, um
die Öffnung
heißzuversiegeln
und auch das benachbarte Ende des Applikatorstiels mechanisch durch
Presssitz festzuhalten.
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Das
im obigen Verfahren beschriebene Röhrchen kann aus einem beliebigen
Material hergestellt sein, das der sich ergebenden Anordnung während Versand,
Lagerung, Umgang und Gebrauch, einschließlich des oben beschriebenen
Entfernens der Kappe, ausreichende Festigkeit und Steifheit verleiht.
Das ausgewählte
Material sollte auch mit der im Schwamm enthaltenen Zusammensetzung
kompatibel sein und zufriedenstellende Haltbarkeit aufweisen. Ein
geeignetes Röhrchenmaterial
ist beispielsweise Polyethylen.
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Gegebenenfalls
kann das Röhrchen
eine Laminatkonstruktion aufweisen und aus einer oder mehreren Schichten
unterschiedlichen Materials hergestellt sein, wobei eine Materialart
hervorragende Verpackungsmerkmale in einer Hinsicht und ein anderes
Material hervorragende Verpackungsmerkmale in einer anderen Hinsicht
bereitstellen kann. Beispielsweise kann ein Laminatröhrchen mit
zwei Schichten gewählt
werden, bei dem eine erste Schicht aus einem Material hergestellt
ist, das hervorragende Sperreigenschaften wie Fluid- und Dampfübertragungsfestigkeit
bereitstellt. In diesem Beispiel kann die zweite Schicht aus einem
Material hergestellt sein, das hervorragende Festigkeits- und Steifheitseigenschaften
bereitstellt, um sicherzustellen, dass die sich ergebende Anordnung 20 zwar
fest und etwas flexibel ist, sich aber trotzdem zuverlässig mit
einer gespannten Zerreißwirkung
durch ein Brechen entlang der Schwächungslinie 40 öffnen lässt, wenn
dies gewünscht
wird.
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Die
anfänglich
gerade Ausrichtung der Applikatoranordnung 20 ist bei Herstellung,
Versand und Lagerung von Vorteil, weil viele Anordnungen 20 kompakt
und eng verpackt mit sehr wenig Platzverschwendung werden können.
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Außerdem gestattet
es die anfänglich
gerade Konfiguration der Anordnung 20 in Kombination mit dem
flexiblen Abschnitt 32 dem Benutzer, den Applikator 22 in
eine gewählte,
bevorzugte Ausrichtung, die sich für die jeweils zu erfüllende Aufgabe
am besten eignet, zu biegen. Eine solche Konstruktion ist Applikatoren
vorzuziehen, die vom Hersteller vorgebogen sind, da der vom Hersteller
gewählte
Winkel möglicherweise
nicht in jeder Lage optimal oder auch nur zufriedenstellend ist.
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Gegebenenfalls
kann die Anordnung 20 ohne Biegen des Applikators geöffnet werden,
und zwar in Fällen,
in denen der Benutzer den Applikator 22 für den Gebrauch
in einer geraden Konfiguration behalten will. Zum Öffnen der
Anordnung 20 ohne Biegen des Applikators 22 kann
die Kappe 24 in einem Bogen um ihre Längsachse gedreht werden, während der
Griff 26 stillgehalten wird.
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Vorzugsweise
trägt die
Spitze 30, wenn sie aus der Kappe 24 genommen
wird, eine Menge der Zusammensetzung, die für die gewählte Aufgabe ausreichend ist.
Falls gewünscht,
kann jedoch bei Bedarf eine zusätzliche
Menge an Zusammensetzung auf die Spitze 30 übertragen
werden, indem die Spitze 30 in die Kappe 24 zurückgesteckt
wird und so den Schwamm 38 berührt. Vorzugsweise hat das Material
der Spitze 30 eine Affinität für die Zusammensetzung, um die Übertragung
der Zusammensetzung vom Schwamm 38 auf die Spitze 30 zu
erleichtern.
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Eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung wird in 4 dargestellt. Dort weist eine
Applikatoranordnung 20a einen Applikator 22a und
eine Kappe 24a auf. Außer
wie unten beschrieben, ist die Anordnung 20a mit der Anordnung 20 identisch,
weshalb auf eine ausführliche
Beschreibung der jeweiligen ähnlichen
Merkmale, Elemente und Aspekte verzichtet wird.
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Der
Applikator 22a hat einen hohlen Schaft 28a und
eine innere Kammer 42a, die sich entlang seiner Länge erstreckt.
Die Kammer 42a hat einen kleinen Durchgang 44a,
der sich durch sowohl einen verjüngten
Abschnitt 36a als auch eine Spitze 30a erstreckt.
Gegebenenfalls kann die Anordnung 20a im Vergleich zu einem
bevorzugten Durchmesser der Anordnung 20 einen etwas größeren Außendurchmesser
haben, damit genügend
Raum für
die Kammer 42a vorhanden ist. Ein Griff 26a erstreckt
sich über
einen Abschnitt des Schafts 28a. Gegebenenfalls wird der
anfänglich
offene hintere Endbereich des Schafts 28a in einem ihn
umgebenden heißversiegelten
Bereich des Griffs 26a durch Heißversiegelung verschlossen,
um die Kammer 42a zu verschließen, nachdem die Zusammensetzung
hinzugefügt wurde.
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Eine
Menge an Zusammensetzung wird anfänglich in der Kammer 42a aufgenommen.
Vorzugsweise trägt
auch die Spitze 30a eine gewisse Menge derselben Zusammensetzung,
wenn sich der Applikator 22a in der Kappe 24a befindet,
so dass der Applikator 22a für den unmittelbaren Gebrauch
bereitsteht, sobald die Kappe 24a entfernt wird. Bei dieser Ausführungsform
ist ein Schwamm in der Kappe 24a (wie der oben beschriebene
Schwamm 38) wahlfrei.
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Im
Gebrauch wird die Kappe 24a, wie oben in Verbindung mit
der Anordnung 20 beschrieben, vom Applikator 22a gelöst. Sobald
die von der Spitze 30a getragene Zusammensetzung jedoch
zum Teil aufgebraucht ist, kann der Benutzer den Vorrat an Zusammensetzung
an der Spitze 30a nachfüllen,
indem er die Wände
des Griffs 26a zusammenquetscht. Durch das Zusammendrücken der
Wände des
Griffs 26a wird der Raum in der Kammer 42a kleiner,
wodurch ein Teil der Zusammensetzung in der Kammer 42a durch
den Durchgang 44a und auf die Spitze 30a gedrückt wird.
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Die
oben beschriebenen Applikatoranordnungen eignen sich für den Einsatz
mit verschiedensten Zusammensetzungen für verschiedene Vorgänge. Bei
der Zusammensetzung könnte
es sich um eine Flüssigkeit,
eine Halbflüssigkeit,
ein Gel, eine Paste oder ein Pulver handeln. Eine besonders bevorzugte
Zusammensetzung ist ein einteiliger Dental-Klebstoff, der bei Belichtung
härtet.
Ein Beispiel für
einen geeigneten Dental-Klebstoff ist der Klebstoff der Marke "Single Bond" von 3M Company.
Als weitere geeignete Zusammensetzungen kommen Dental-Ätzmittel, -Versiegelungsmittel
und -Haftlacke in Frage. Wie in dieser Schrift gebraucht, umfasst
der Begriff "dental" alle Bereiche der
Zahnmedizin, einschließlich
Kieferorthopädie
und Endodontie.
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Für die oben
beschriebenen Applikatoranordnungen gibt es mehrere Optionen und
Alternativen. Beispielsweise könnten
die oben beschriebenen Griffe mit einem Flansch oder Bund versehen
werden, um sicherzustellen, dass die Zusammensetzung nicht auf die
Finger des Benutzers tropft, wenn die Spitze beim Gebrauch nach
oben gehalten wird. Für den
Fachmann sind mehrere andere Optionen ebenfalls offensichtlich.
Dementsprechend sollte die Erfindung nicht als auf die bestimmten,
oben ausführlich beschriebenen
Beispiele beschränkt
gelten, sondern nur durch einen angemessenen Schutzumfang der folgenden
Ansprüche
und ihrer Äquivalente.