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Prostata-Krebs
ist ein weit verbreiteter Krebs und eine maßgebliche Ursache für Morbidität und Mortalität unter
Männern.
Behandlungen für
Prostata-Krebs schließen
Chirurgie, Hormone, Bestrahlung und Chemotherapie ein. Es gibt kaum
eine effektive Behandlung für
eine metastasenbildende Prostata-Erkrankung, so dass daher die Identifizierung
von Genen und/oder Genprodukten, die genaue diagnostische und prognostische
Marker als auch Ziele bzw. Targets für die Therapie darstellen,
bedeutsam ist. Prostata spezifisches Antigen (PSA) stellt einen
derartigen Krebs-Marker dar, dessen Werte bei der klinischen Diagnose
und dem Einstufen von Prostata-Krebs nützlich ist. Mit PSA kann jedoch
in dem Bereich von 4–10
ng/ml nicht eine gutartige Prostata-Hyperplasie (BPH) von einer
Prostatitis oder einem Prostata-Krebs unterschieden werden, was
folglich eine zytologische und/oder histologische Beurteilung notwendig
macht, um die genaue Diagnose zu bestätigen (9).
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Prostata
spezifisches Membran-Antigen (PSMA) ist ein 750 Aminosäuren umfassendes,
Typ II Transmembran Glykoprotein von ungefähr 110 kD, das 54% Homologie
zu dem Transferrin-Rezeptor aufweist. PSM' stellt eine alternativ gespleißte Form
von PSMA dar, die in dem Zytoplasma angeordnet vorliegt. PSMA weist 3
strukturelle Domänen
auf, einschließlich
einer 19 Aminosäuren
umfassenden intrazellulären
Domäne,
einer 24 Aminosäuren
umfassenden Transmembran-Domäne
und einer 707 Aminosäuren
umfassenden extrazellulären
Domäne.
Das PSMA-Protein zeigt Neurocarboxypeptidase und Folat-Hydrolase Aktivität, und kann
somit mit der neuroendokrinen Regulation eines Prostatawachstums
und einer Differenzierung (7) in Beziehung stehen.
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Untersuchungen
der PSMA-Expression zeigte, dass es einen neuen Marker darstellt,
der hauptsächlich
durch Epithelzellen der Prostata exprimiert wird. Weiterhin wird
die Expression von PSMA bei Prostata-Krebs erhöht, insbesondere bei schwach
differenzierten, metastasenbildenden und Hormon unempfindlichen
Karzinomen (8, 11). PSMA stellt daher ein wertvolles diagnostisches,
prognostisches und therapeutisches Ziel bei Prostata-Krebs dar.
Gering gradige Expression von PSMA wurde ebenfalls in Geweben außerhalb
der Prostata, wie beispielsweise dem Dünndarm, der Speicheldrüse, der
Duodenalmukosa, den proximalen Nierentubuli und dem Gehirn (11)
beobachtet.
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PSMA
im Gehirn steht mit der Umsetzung des Neurotransmitters NAAG zu
HAA und freiem Glutamat in Beziehung, das bei der Pathogenese neurologischer
Erkrankungen wie beispielsweise multipler Sklerose, amyotropher
Lateralsklerose, Alzheimer-Erkrankung und Schizophrenie (12) von
Bedeutung sein kann. Die PSMA-Expression wird ebenfalls in Endothelzellen
von Kapillargefäßen in peritumoralen
und endotumoralen Bereichen bestimmter bösartiger Erkrankungen, einschließlich Nierenzellkarzinomen
und Kolonkarzinomen, jedoch nicht in Blutgefäßen von normalem Gewebe beobachtet,
was nahe legt, dass dessen Expression ebenfalls mit einer Tumorangiogenese
(11) in Beziehung steht.
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Die
WO 97/35616 beschreibt monoklonale Antikörper, die an die extrazelluläre Domäne von Prostata spezifischem
Membran-Antigen (PSMA) binden und Verfahren zur Verwendung derartiger
Antikörper
bei der Diagnose und Behandlung von Krebs. Vaughan, T. J. et al.,
Nature Biotechnology 16(6) (1998), 535–539 und Brüggemann, M. and Neuberger,
M. S., Immunology Today 17(8) (1996), 391–397 beschreiben Strategien
zur Herstellung von menschlichen Antikörpern in transgenen Mäusen.
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Curnow,
R. T., Cancer Immunology and Immunotherapy 45 (1997), 210–215 beschreibt
die Verwendung von eine gegen CD64 gerichtete Immuntherapie bei
der Behandlung von Krebs. Curnow verwendete bispezifische humanisierte
Antikörper
MDX-447 (humanisiertes Fab Anti-CD64 × humanisiertes Fab Anti-EGFR) und
MDX-H210 (humanisiertes Fab Anti-CD64 × Fab Anti-HER2/neu).
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Die
vorliegende Erfindung stellt isolierte menschliche monoklonale Antikörper bereit,
die spezifisch an menschliches Prostata spezifisches Membran-Antigen
(PSMA) mit einer Affinitätskonstanten
von mindestens 107 M–1 binden,
als auch Zusammensetzungen die einen oder eine Kombination derartiger
Antikörper
umfassen. Der menschliche Antikörper
ist durch eine Bindung an PSMA mit einer Affinitätskonstanten von mindestens
107 M–1 gekennzeichnet, und
weist die Fähigkeit
auf eine Zytolyse einer PSMA (in vitro) exprimierenden Zelle in
der Gegenwart von menschlichen Effektorzellen (beispielsweise polymorphkernigen
Zellen, Monozyten, Makrophagen und dendritischen Zellen) mit einer
Konzentration von 10 μg/ml
oder weniger zu vermitteln und kann eine Zytolyse von PSMA-exprimierenden
Zellen durch menschliche Effektorzellen mit einer IC50 von 1 × 10–7 oder
weniger in vitro vermitteln. Demgemäß können die erfindungsgemäßen menschlichen
monoklonalen Antikörper
als diagnostisches oder therapeutisches Mittel in vivo und in vitro
verwendet werden.
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Die
erfindungsgemäßen isolierten
menschlichen Antikörper
umfassen verschiedene Isotypen von Antikörpern, wie beispielsweise IgG1,
IgG2, IgG3, IgG4, IgM, IgA1, IgA2, IgAsec, IgD und IgE. Gewöhnlich umfassen
sie IgG1 (beispielsweise IgG1k) und IgM Isotypen. Die Antikörper können die
volle Länge
(beispielsweise einen IgG1 oder IgG4 Antikörper) umfassen. In einer Ausführungsform
sind die menschlichen Antikörper rekombinante
menschliche Antikörper.
In einer anderen Ausführungsform
werden die menschlichen Antikörper durch
ein Hybridom hergestellt, dass eine B-Zelle umfasst, die von einem
transgenen nicht-menschlichen Tier, beispielsweise einer transgenen
Maus erhalten wurde, die ein Genom aufweist, das ein in eine immortalisierte Zelle
fusioniertes Transgen einer menschlichen schweren Kette und ein
Transgen einer leichten Kette umfasst. Die Antikörper können durch die hier bezeichneten
Hybridome 4A3, 7F12, 8A11, 16F9 und 8C12 hergestellt werden.
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In
einer anderen Ausführungsform
können
die erfindungsgemäßen menschlichen
anti-PSMA Antikörper durch
eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften ausgezeichnet sein:
- a) Spezifität
für das
PSMA;
- b) einer Bindungsaffinität
für PSMA
mit einer Affinitätskonstante
von mindestens ungefähr
107 M–1, vorzugsweise ungefähr 109 M–1 und noch bevorzugter
ungefähr
1010 M–1 bis 1011 M–1 oder
höher;
- c) einer Assoziationskonstante (Kassoc)
für PSMA
von mindestens ungefähr
103, noch bevorzugter ungefähr 104 und am meisten bevorzugt ungefähr 105 M–1S–1;
- d) einer Dissoziationskonstante (Kdis)
für PSMA
von ungefähr
10–3 s–1,
vorzugsweise ungefähr
10–4 s–1,
noch bevorzugter 10–5 s–1 und
am meisten bevorzugt 10–6 s–1;
- e) die Fähigkeit
eine PSMA-exprimierende Zelle zu opsonisieren; oder
- f) die Fähigkeit
ein Wachstum zu hemmen und/oder eine Phagozytose und ein Abtöten von
PSMA-exprimierenden Zellen (beispielsweise einer Tumorzelle) in
der Gegenwart menschlicher Effektorzellen mit einer Konzentration
von ungefähr
10 μg/ml
oder weniger (beispielsweise in vitro) zu vermitteln.
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Beispiele
von Tumorzellen, auf die mit den erfindungsgemäßen menschlichen Antikörper gezielt
(getargetet) werden können,
umfassen, ohne darauf beschränkt
zu sein Prostata- Nieren- und Kolon-Tumorzellen.
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Die
erfindungsgemäßen isolierten
menschlichen Antikörper
binden an PSMA-Antigen mit einer Affinitätskonstante von mindestens
107 M–1, vorzugsweise etwa
108 M–1, noch be vorzugter
ungefähr
109 M–1 und am meisten bevorzugt
ungefähr
1010 bis 1011 M–1 oder
stärker,
und können
ein Wachstum hemmen und/oder eine Phagozytose und ein Abtöten von
PSMA-exprimierenden Zellen durch menschliche Effektorzellen, beispielsweise
polymorphkernigen Zellen (PMNs), Monozyten und Makrophagen mit einer
IC50 von ungefähr 1 × 10–7 M
oder weniger, oder bei einer Konzentration von ungefähr 10 μg/ml oder
weniger in vitro vermitteln.
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In
einer anderen Ausführungsform
stellt die Erfindung ein isoliertes Nukleinsäuremolekül bereit, das die variable
Region eines erfindungsgemäßen menschlichen
monoklonalen Antikörpers
kodiert. Demgemäß können rekombinante
Expressionsvektoren die erfindungsgemäßen Antikörper kodierenden Nukleinsäuren umfassen,
Wirtszellen können
mit derartigen Vektoren transfiziert und die erfindungsgemäßen Antikörper können durch
Züchten
dieser Wirtszellen hergestellt werden.
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Isolierte
B-Zellen eines transgenen nicht-menschlichen Tieres, beispielsweise
eine transgene Maus, die verschiedene Isotypen (beispielsweise IgG,
IgA und/oder IgM) von spezifisch an PSMA bindende menschliche monoklonale
Antikörper
exprimieren kann, kann erhalten werden. Vorzugsweise werden die
isolierten B-Zellen von einem transgenen nicht-menschlichen Tier, beispielsweise einer
transgenen Maus erhalten, die mit einer gereinigten oder angereicherten
Präparation
von PSMA-Antigen und/oder das PSMA-exprimierenden Zellen immunisiert
wurden. Vorzugsweise weist das transgene nicht-menschliche Tier,
beispielsweise eine transgene Maus, ein Genom auf, das ein menschliches
schwere Ketten Transgen und ein menschliches leicht Kette Transgen
umfasst. Die isolierten B-Zellen werden anschließend immortalisiert, um eine
Quelle (beispielsweise ein Hybridom) von menschlichen monoklonalen
Antikörpern
gegen PSMA bereitzustellen.
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Demgemäß stellt
die vorliegende Erfindung ebenfalls ein Hybridom bereit, das menschliche
monoklonale Antikörper
herstellen kann, die spezifisch an PSMA binden. In einer Ausführungsform
umfasst das Hybridom eine B-Zelle, die von einem transgenen nicht-menschlichen Tier,
beispielsweise einer transgenen Maus, erhalten wurde, mit einem
Genom, das ein in eine immortalisierte Zelle fusioniertes menschliches
schwere Ketten Transgen und ein menschliches leichte Ketten Transgen
umfasst. Das transgene nicht-menschliche Tier kann mit einer gereinigten
oder angereicherten Präparation
von PSMA-Antigen und/oder PSMA-exprimierenden Zellen immunisiert
werden, um Antikörper
bildende Hybridome zu erzeugen. Insbesondere umfassen die Hybridome
4A3, 7F12, 8A11, 16F9 und 8C12.
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In
noch einer anderen Ausführungsform
stellt die Erfindung ein transgenes, nicht-menschliche Tier, beispielsweise eine
transgene Maus (ebenfalls hier als ein "HuMab" bezeichnet), mit einem ein menschliches schwere
Ketten Transgen und einem ein menschliches leichte Ketten Transgen
umfassendes Genom bereit, das einen menschlichen monoklonalen Antikörper, der
wie hier definiert an PSMA spezifisch bindet, exprimiert. In einer
besonderen Ausführungsform
ist das transgene nicht-menschliche Tier eine transgene Maus. Das transgene
nicht-menschliche Tier kann mit einer gereinigten oder angereicherten
Präparation
von PSMA-Antigen und/oder PSMA-exprimierenden Zellen immunisiert
werden. Vorzugsweise kann das transgene nicht-menschliche Tier,
beispielsweise die transgene Maus, mehrere Isotypen gegen PSMA (beispielsweise IgG,
IgA und/oder IgM) gerichteter menschlicher monoklonaler Antikörper durch
Ausführen
einer V-D-J Rekombination und einem Isotypen-Umschaltung (Isotypen-Switching)
herstellen. Eine Isotypen-Umschaltung kann beispielsweise durch
klassisches oder nicht-klassisches Isotypen-Umschalten erfolgen.
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In
einer anderen Ausführungsform
stellt die vorliegende Erfindung Verfahren zum Herstellen menschlicher
monoklonaler Antikörper
bereit, die wie hier definiert mit PSMA spezifisch reagieren. Das
Verfahren umfasst, Immunisieren eines transgenen nicht-menschlichen
Tieres, beispielsweise einer transgenen Maus, die ein Genom aufweist,
das ein menschliches schwere Ketten Transgen und ein menschliches
leichte Ketten Transgen umfasst, mit einer gereinigten oder angereicherten
Präparation
von PSMA-Antigen und/oder PSMA-exprimierenden Zellen. B-Zellen (beispielsweise
B-Zellen aus der Milz) des Tieres werden anschließend erhalten
und mit Myelomzellen fusioniert, um immortalisierte Hybridomzellen
zu bilden, die die menschlichen monoklonalen Antikörper gegen
PSMA sezernieren.
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Die
erfindungsgemäßen isolierten
menschlichen monoklonalen anti-PSMA Antikörper oder Antigen bindende
Bereiche davon können
derivatisiert oder mit einem anderen funktionellen Moleküle, beispielsweise einem
anderen Peptid oder Protein (beispielsweise ein Fab'-Fragment) verbunden
werden. Beispielsweise kann ein erfindungsgemäßer Antikörper oder Antigen bindender
Bereich an einen oder mehrere andere Moleküleinheiten bzw. Entitäten, wie
beispielsweise einen anderen Antikörper (beispielsweise einen
bispezifischen oder mehrfach-spezifischen Antikörper) funktionell gebunden
werden (beispielsweise durch chemische Kopplung, genetische Fusion,
nicht kovalente Assoziation oder anderweitig). Dementsprechend fördert eine
andere erfindungsgemäße Ausführungsform
ein bispezifisches oder mehrfach-spezifisches Molekül, das mindestens eine
erste Bindungsspezifität
für PSMA,
d.h. einen wie hier definierten menschlichen monoklonalen Antiköper und
eine zweite Bindungsspezifität
für einen
Fc-Rezeptor, wie beispielsweise einen menschlichen FcγRI oder einen
Fcα-Rezeptor,
umfasst.
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Erfindungsgemäße mehrfach-spezifische
Moleküle
umfassen ebenfalls tri-spezifische, tetra-spezifische und andere
mehrfach-spezifische Moleküle.
In einer Ausführungsform
umfasst das mehrfach-spezifische Molekül einen Anti-Verstärkungs-
bzw. Enhancement-Faktor
(EF) Bereich, beispielsweise ein Molekül, das an ein mit zytotoxischer
Aktivität
in Beziehung stehendes Oberflächenprotein
bindet.
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In
einer besonderen Ausführungsform
umfassen erfindungsgemäße bispezifische
und mehfach-spezifische Moleküle
mindestens einen Antikörper,
oder ein Fragment davon (beispielsweise ein Fab, Fab', F(ab')2,
Fv, oder ein Einzel-Ketten Fv).
In einer besonderen Ausführungsform
liegt der Antikörper
oder das Fragment davon als ein vollständiger menschlicher Antikörper oder
als ein Bereich davon vor, oder als ein "chimärer" oder ein "humanisierter" Antikörper oder
ein Bereich davon (weist beispielsweise eine variable Region auf oder
mindestens eine Complementarity Determining Region (CDR), die von
einem nicht-menschlichen Antikörper
(beispielsweise Maus) abgeleitet ist, wobei der/die verbleibende(n)
Bereich(e) im Ursprung menschlich sind).
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In
einer Ausführungsform
bindet der mindestens eine Antikörper
oder das Fragment davon von dem bispezifischen oder multispezifischen
(mehrfach-spezifischen) Molekül
an einen Fc-Rezeptor, wie beispielsweise einen menschlichen IgG-Rezeptor,
beispielsweise einen Fc-gamma Rezeptor (FcγR), wie beispielsweise FcγRI (CD64),
FcγRII (CD32)
und FcγRIII
(CD16). Ein bevorzugter Fcγ-Rezeptor
ist der Fcγ-Rezeptor FcγRI mit hoher
Affinität.
Andere Fc-Rezeptoren, wie beispielsweise menschliche IgA-Rezeptoren
(beispielsweise FcαRI)
können
ebenfalls getroffen werden. Der Fc-Rezeptor ist vorzugsweise an
der Oberfläche
einer Effektorzelle, beispielsweise einem Monozyten, Makrophagen
oder einer aktivierten polymorphkernigen Zelle, angeordnet. In einer
bevorzugten Ausführungsform
binden die bispezifischen oder mehrfach-spezifischen Moleküle an einem
Ort bzw. Stelle an einen Fc-Rezeptor, der von der Immunglobulin
Fc- (beispielsweise IgG oder IgA) Bindungsstelle des Rezeptors verschieden
ist. Die Bindung der bispezifischen und mehrfach-spezifischen Moleküle wird
daher nicht durch physiologische Pegel von Immunglobulinen blockiert.
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In
einer anderen Ausführungsform
fördert
die vorliegende Erfindung einen menschlichen anti-PSMA Antikörper, oder
ein Fragment davon, der/das an eine therapeutische Komponente, beispielsweise
ein zytotoxisches Arzneimittel, ein enzymatisch aktives Toxin, oder
ein Fragment davon, ein Radioisotop, oder ein Anti-Krebs-Arzneimittel
aus einem kleinen Molekül,
konjugiert vorliegt.
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Es
können
Ziel-spezifische (für
das Ziel spezifische) Effektorzellen bereitgestellt werden, die
eine Fc-Rezeptor exprimierende Effektorzelle, beispielsweise einen
Makrophagen oder eine aktivierte PMN-Zelle und ein erfindungsgemäße bispezifisches
oder mehrfach-spezifisches
Molekül
umfassen.
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In
einer anderen Ausführungsform
stellt die vorliegende Erfindung Zusammensetzungen, beispielsweise
pharmazeutische oder diagnostische Zusammensetzungen bereit, die
einen pharmazeutisch verträglichen
Träger
und mindestens einen erfindungsgemäßen menschlichen monoklonalen
Antikörper
umfassen, der spezifisch an PSMA bindet. In einer Ausführungsform
umfasst die Zusammensetzung eine Kombination der menschlichen Antikörper oder
der Antigen bindenden Bereiche davon, vorzugsweise jeden, der an
ein unterschiedliches Epitop bindet. Eine pharmazeutische Zusammensetzung,
die beispielsweise einen menschlichen monoklonalen Antikörper, der
in Gegenwart von Effektorzellen ein hoch effektives Abtöten von
Target-Zellen (Zielzellen) vermittelt, kann mit einem anderen monoklonalen
Antikörper
kombiniert werden, der das Wachstum von PSMA-exprimierenden Zellen
hemmt. Die Kombination stellt somit mehrere zugeschnittene bzw.
maßgeschneiderte
Therapien bereit, um den maximalen therapeutischen Nutzen bereitzustellen.
Zusammensetzungen, beispielsweise pharmazeutische Zusammensetzungen,
die eine Kombination von mindestens einem erfindungsgemäßen menschlichen
monoklonalen Antikörper
und mindestens einem erfindungsgemäßen bispezifischen oder mehrfach-spezifischen
Molekül
umfassen, liegen ebenfalls innerhalb dem Umfang der Erfindung.
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In
noch einer anderen Ausführungsform
stellt die Erfindung ein ex vivo Verfahren zur Hemmung der Vermehrung
und/oder Differenzierung einer PSMA-exprimierenden Zelle bereit,
indem das Wachstum gehemmt wird und/oder indem eine Phagozytose
und/oder ein Ab töten
von Target-Zellen (Zielzellen) durch menschliche Effektorzellen,
wie beispielsweise menschliche polymorphkernige Zellen (PMNs), Monozyten, Makrophagen
unter Verwendung eines Antikörpers
oder eines erfindungsgemäßen bispezifischen
oder mehrfach-spezifischen
Antikörpers
induziert wird. In einer Ausführungsform
umfasst das Verfahren, in vitro Inkontaktbringen einer PSMA-exprimierenden
Zelle mit einem oder einer Kombination von erfindungsgemäßen menschlichen
monoklonalen Antikörpern,
oder einem Antigen bindenden Bereich davon in der Gegenwart einer
menschlichen Effektorzelle. Das Verfahren kann in Kultur, beispielsweise
in vitro oder ex vivo (beispielsweise Kulturen umfassend PSMA-exprimierende
Zellen und Effektorzellen) ausgeführt werden. Beispielsweise können eine
PSMA-exprimierende Zellen beinhaltende Probe und Effektorzellen
in vitro kultiviert und mit einem erfindungsgemäßen Antikörper, oder einem erfindungsgemäßen bispezifischen
oder multispezifischen Molekül
kombiniert werden.
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Für beispielhafte
Zwecke können
in vivo Verfahren, der Antikörper
oder ein Antigen bindender Bereich davon (oder ein erfindungsgemäßes bispezifisches
oder mehrfach-spezifisches
Molekül)
einem menschlichen Wesen bzw. Subjekt verabreicht werden, das an
einer mit PSMA in Beziehung stehenden Erkrankung, wie Krebsen bzw.
Karzinomen der Prostata, Niere und Kolon leidet, so dass Wachstumshemmung,
Phagozytose und/oder Abtöten
von PSMA-exprimierenden Zellen induziert wird. Das Wesen kann zusätzlich mit
einem Mittel behandelt werden, das die Expression oder Aktivität von Fc-Rezeptoren,
beispielsweise einen Fcα-Rezeptor
oder einen Fcγ-Rezeptor,
moduliert, beispielsweise erhöht
oder hemmt, indem das Wesen beispielsweise mit einem Zytokin behandelt
wird. Bevorzugte Zytokine zur Verabreichung während der Behandlung mit dem bispezifischen
oder mehrfach-spezifischen Molekül,
umfassen Granulozyten-Kolonie stimulierender Faktor (G-CSF), Granulozyten-Makrophagen
Kolonie stimulierender Faktor (GM-CSF), Interferon-γ (IFN-γ) und Tumor-Nekrose Faktor (TNF).
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Zusammensetzungen
von erfindungsgemäßen isolierten
menschlichen monoklonalen Antikörpern können ebenfalls
in Kombination mit anderen bekannten Therapien, beispielsweise einer
Anti-Krebs-Therapie, verabreicht werden. Die Erfindung stellt somit
eine Verwendung eines hier beschriebenen menschlichen monoklonalen
Antikörpers
oder bispezifischen oder mehrfach-spezifischen Moleküls zur Herstellung
eines Medikaments zur Behandlung oder Verhinderung von kanzerogenen
Erkrankungen bereit. Derartige Erkrankun gen umfassen Krebs der Prostata,
Niere und des Kolons.
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In
noch einer anderen Ausführungsform
stellt die vorliegende Erfindung ein Verfahren bereit, bei dem in
vitro die Gegenwart von PSMA-Antigen in einer Probe, beispielsweise
zur Diagnose einer mit PSMA in Beziehung stehenden Erkrankung, nachgewiesen
bzw. festgestellt wird. In einer Ausführungsform wird dies durch Inkontaktbringen
einer zu untersuchenden Probe, gemeinsam mit einer Kontrollprobe,
mit einem erfindungsgemäßen menschlichen
monoklonalen Antikörper,
oder einem bispezifischen oder mehrfach-spezifischen Molekül unter
Bedingungen erreicht, die eine Bildung eines Komplexes zwischen
dem Antikörper
und dem PSMA ermöglichen.
Es wird dann eine Komplexbildung in beiden Proben festgestellt (beispielsweise
unter Verwendung eines ELISA), wobei eine beliebige statistisch
signifikante Differenz bei der Bildung von Komplexen zwischen den
Proben darauf hinweist, dass PSMA-Antigen in der Test-Probe vorhanden
ist.
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Andere
Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus der
folgenden Beschreibung und den Ansprüchen offenbar werden.
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1 zeigt
ein schematisches Diagramm der gezielten Insertion einer Neo-Kassette
in die SmaI-Stelle des μ-Exons.
Tafel A zeigt die genomische Struktur des μ Lokus, wobei die gefüllten Boxen
die μ-Exons
darstellen. Tafel B ist ein schematisches Diagramm des CmD-Targeting
Vektors. Tafel C zeigt den targeted μ-Lokus (den Lokus μ, auf den
gezielt wurde), in den die Neo-Kassette in μl eingefügt wurde.
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2 ist
eine schematische Beschreibung der Herstellung von IgG1k menschlichen
monoklonalen Antikörpern
(HuMabs) gegen PSMA, Her2/neu und CD89 (FcαR) durch Immunisieren transgener
Mäuse.
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3 zeigt
ein vollständiges
menschliches bispezifisches Molekül, 14.1 × 8C12, das an CD89 (FcαR) und an
PSMA bindet. Das Molekül
beinhaltet ein Anti-CD89 Fab' Antikörperfragment
(abgeleitet von dem menschlichen monoklonalen Anti-CD89Antikörper, 14.1),
das durch eine Disulfidbindung an ein Anti-PSMA Fab' Antikörperfragment
(abgeleitet von dem menschlichen monoklonalen anti-PSMA Antikörper, 8C12)
chemisch gekoppelt ist.
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4 zeigt
die Reaktivität
von menschlichen monoklonalen anti-PSMA Antikörpern mit Membranfraktionen
von menschlichem Prostata Adenokarzinom LNCaP und PC3 Zellen, wie
sie durch ELISA festgestellt wurde. Das Hintergrundsabsorptionsvermögen bei
405 nm betrug 0,05.
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5 zeigt,
wie durch Durchflusszytometrieanalyse festgestellt, die Bindung
von menschlichen anti-PSMA Antikörpern
an LNCaP und PC3 Tumorzellen. Grünes
Histogramm Bindung an LNCaP-Zellen; Rosa Histogramm Bindung an PC3-Zellen;
Violettes Histogramm irrelevantes menschlichen IgG1. Tafel A, Antikörper 4A3;
Tafel B, Antikörper
7F12; Tafel C, Antikörper
8A11, Tafel D, Antikörper
8C12, Tafel E, Antikörper
16F9.
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6 stellt
eine graphische Darstellung dar, die eine in 3 gezeigte
Bindung des bispezifischen Moleküls
14.1 × 8C12
an PSMA-exprimierende LNCaP-Zellen als eine Funktion der Konzentration
des bispezifischen Moleküls
zeigt.
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7 stellt
eine graphische Darstellung dar, die eine in 3 gezeigte
Bindung des bispezifischen Moleküls
14.1 × 8C12
an CD89 exprimierende U937-Zellen als ein Funktion der Konzentration
des bispezifischen Moleküls
zeigt.
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8 zeigt
eine Immunpräzipitation
von PSMA aus Detergenslysaten von LNCaP-Zellen unter Verwendung spezifischer
menschlicher anti-PSMA Antikörper.
Spur 1, LNCaP-Zelllysat;
Spur 2 bis Spur 7, Immunpräzipitation
mit den folgenden Antikörpern:
irrelevanter menschlicher IgG1, 4A3, 7F12, 8A11, 8C12 beziehungsweise
16F9. Es wurden durch SDS-Gel
Elektrophorese und Western-Blot die Immunkomplexe unter Verwendung
des Maus anti-PSMA Antikörpers
4D8 analysiert.
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9 zeigt
die Wirkung einer Hitzedenaturierung von isoliertem PSMA auf die
Bindung durch menschliche anti-PSMA Antikörper.
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10 zeigt
eine vergleichende Bindungsanalyse der menschlichen anti-PSMA Antikörper, wie
sie durch Durchflusszytometrie erfasst wurden. Eine Vorbehandlung
wurde mit den folgenden Antikörpern
durchgeführt:
Irrelevantes menschlichen IgG1 (solides violettes Histogramm); 4A3
(gelbes Histogramm); 7F12 (Grünes
Histogramm); 8A11 (Blaues Histogramm); 8C12 (Rosa Histogramm) und
16F9 (orangenes Histogramm). Tafel A, FITC A43; Tafel B, FITC 7F12;
Tafel C, FITC 8A11 und Tafel D, FITC 8C12.
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11 zeigt
eine vergleichende Bindungsanalyse von menschlichen anti-PSMA Antikörpern gegenüber Konformations-spezifischen
anti-PSMA Antikörpern
der Maus, wie sie durch Durchflusszytometrie erfasst wurde. Eine
Vorbehandlung wurde mit den folgenden Antikörpern ausgeführt: Irrelevantes
menschliches IgG1 (solides violettes Histogramm); 4A3 (gelbes Histogramm);
7F12 (grünes
Histogramm); 8A11 (blaues Histogramm); 812 (rosa Histogramm) und
16F9 (orangenes Histogramm). Tafel A, FITC 1G9; Tafel B, FITC 3C6 und Tafel
C, FITC 4D4.
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12, Tafel A ist eine graphische Darstellung,
die eine Monozyten vermittelte Antikörper abhängige Zell-Zytotoxizität (ADCC)
von PSMA-exprimierenden Zellen über
das in 3 gezeigte 14.1 × 8C12 bispezifische Molekül als eine
Funktion der Konzentration des bispezifischen Moleküls zeigt.
Ergebnisse wurden als Prozentsatz spezifischer Zell-Lyse ohne Zusatz
eines Hemmstoffs erfasst; 50 μg/ml
freier anti-FcRαR
(14.1) F(ab')2 und 50 μg/ml
freier FcγRI
(H22) F(ab')2; Tafel B ist eine graphische Darstellung,
die eine Monozyten vermittelte Antikörper abhängige Zell-Zytotoxizität (ADCC)
von LNCaP-Zellen über
das bispezifische Molekül 14A8 × 8C12 und
den monoklonalen Antikörper
8C12 mit einem Effektor:Target-Verhältnis von 100:1; Tafel C ist
eine graphische Darstellung, die eine Monozyten vermittelte Antikörper abhängige Zell-Zytotoxizität (ADCC) von
LNCaP-Zellen über
das bispezifische Molekül
in Abwesenheit von Hemmstoff oder in der Gegenwart von überschüssigen Mengen
von 14A8 F(ab')2 oder H22 F(ab')2, und bei
einem Effektor:Target-Verhältnis von 100:1
zeigt.
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13. Tafel A ist eine graphische Darstellung,
die eine Neutrophilen vermittelte Antikörper abhängige Zell-Zytotoxizität (ADCC)
von PSMA-exprimierenden Zellen über
das in 3 gezeigte bispezifische Molekül 14.1 × 8C12, als eine Funktion der
Konzentration des bispezifischen Moleküls, zeigt. Ergebnisse wurden
als Prozent einer spezifischen Zell-Lyse unter Verwendung keines
zugegebenen Hemmstoffs erfasst, 25 μg/ml freier anti-FcRαR (14.1)
F(ab')2 und
25 μg/ml
freier anti-FcγRI
(H22) F(ab')2; Tafel B ist eine graphische Darstellung,
die eine Neutrophilen vermittelte Antikörper abhängigen Zell-Zytotoxizität (ADCC) von LNCaP-Zellen über das
bispezifische Molekül
14A8 × 8C12
in der Abwesenheit von Hemmstoff, oder in der Gegenwart überschüssiger Mengen
von 14A8 F(ab')2 oder H22 F(ab')2 und mit einem
Effektor:Target Verhältnis
von 200:1 zeigt.
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14. Tafel A ist eine graphische Darstellung,
die eine Gesamt-Blut vermittelte Antikörper abhängige Zell-Zytotoxizität (ADCC)
von PSMA-exprimierenden Zellen über
das in 3 gezeigte bispezifische Molekül 14.1 × 8C12 als eine Funktion der
Konzentration des bispezifischen Moleküls zeigt. Ergebnisse wurden
als Prozent einer spezifischen Zelllyse unter Verwendung keines
zugegebenen Hemmstoffs erfasst, 25 μg/ml freier anti-FcRαR/14.1) F(ab')2 und
25 μg/ml
freier anti-FcγRI
(H22) F(ab')2; Tafel B ist eine graphische Darstellung, die
eine Gesamt-Blut vermittelte Antikörper abhängige Zell-Zytotoxizität (ADCC)
von LNCaP-Zellen über
das bispezifische Molekül
14.A8 × 8C12
in der Abwesenheit von Hemmstoff oder in der Gegenwart überschüssiger Mengen
von 14A8 F(ab')2 oder H22 F(ab')2 zeigt.
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15 ist eine graphische Darstellung, die eine bispezifische
Molekül
(14.1 × 8c12)
vermittelte Phagozytose von PSMA-exprimierenden (LNCaP) Zellen durch
von Monozyten abgeleiteten Makrophagen (MDM) (Kreise) zeigt. Ergebnisse
wurden als Prozent einer Phagozytose sowohl in der Gegenwart als
auch der Abwesenheit überschüssigen 14.1
Antikörpers
als ein Hemmstoff (Quadrate) und H22 Antikörper als eine Kontrolle (Diamanten)
erfasst.
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16 ist eine graphische Darstellung, die eine bispezifische
Molekül
vermittelte Phagozytose und eine Antikörper (8C12) vermittelte Phagozytose
von LnCAP Tumorzellen durch von Monozyten abgeleiteten Makrophagen
(MDM) zeigt.
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17 ist eine graphische Darstellung, die eine bispezifische
Molekül
(14.1 × 8C12)
vermittelte Phagozytose von LnCAP Tumorzellen durch von Monozyten
abgeleiteten Makrophagen (MDM) (Kreise) zeigt. Der Einsatz ist eine
graphische Darstellung, die eine durch das bispezifische Molekül (1 μg/ml) vermittelte
Phagozytose in der Gegenwart von überschüssigem 14A8 F(ab')2 oder
H22 F(ab')2 zeigt.
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Die
vorliegende Erfindung stellt neue, auf Antikörper basierende Therapien zur
Behandlung und Diagnose von Erkrankungen bereit, die durch Expression,
insbesondere Überexpression
von Prostata spezifischem Membran-Antigen (hier als "PSMA" bezeichnet) und/oder
verwandten Molekülen
ausgezeichnet sind. In erfindungsgemäßen Therapien werden isolierte
menschliche monoklonale Antikörper,
oder Antigen bindende Bereiche davon verwendet, die an ein auf PSMA
vorhandenes Epitop binden. In einer Ausführungsform werden die menschlichen
Antikörper
in einem nicht-menschlichen transgenen Tier, beispielsweise einer
transgenen Maus hergestellt, das mehrere Isotypen menschlicher monoklonaler
Antikörper
gegen PSMA (beispielsweise IgG, IgA und/oder IgM) durch Ausführen einer
V-D-J Rekombination und eines Isotypen-Switching bzw. Klassenwechsels
herstellen kann. Demgemäß umfassen
verschiedene erfindungsgemäße Ausführungsformen
Antikörper
und pharmazeutische Zusammensetzungen davon, als auch nicht-menschliche
transgene Tiere, und B-Zellen und Hybridome zur Herstellung derartiger
monoklonaler Antikörper.
Verfahren einer Verwendung der erfindungsgemäßen Antikörper, um eine PSMA-exprimierende
Zelle oder einen verwandten kreuzreagierenden Wachstum-Faktor-Rezeptor zu erfassen
oder Wachstum, Differenzierung und/oder Motilität einer PSMA-exprimierenden Zelle
in vitro zu hemmen sind ebenfalls durch die Erfindung umfasst.
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Um
die vorliegende Erfindung leichter verstehen zu können, werden
zuerst bestimmte Begriffe definiert. Zusätzlich Definitionen werden
durch die ausführliche
Beschreibung dargelegt.
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Der
Begriff "Prostata
spezifisches Membran-Antigen", "PSMA" und "PSMA-Antigen" werden hier untereinander
austauschbar verwendet, und umfassen Varianten, Isoformen und Spezies-Homologe
von menschlichem PSMA. In einer bevorzugten Ausführungsform hemmt die Bindung
eines erfindungsgemäßen Antikörpers an
das PSMA-Antigen das Wachstum von PSMA-exprimierenden Zellen (beispielsweise
einer Tumorzelle). In einer anderen bevorzugten Ausführungsform
vermittelt die Bindung eines erfindungsgemäßen Antikörpers an das PSMA-Antigen eine
Effektorzell-Phagozytose und/oder ein Abtöten von PSMA-exprimierenden Zellen.
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Der
wie hier verwendete Begriff "Antikörper" betrifft ein Glycoprotein,
das mindestens zwei schwere (H) Ketten und zwei leichte (L) Ketten
durch Disulfidbrücken
verbunden umfasst. Jede schwere Kette umfasst eine variable Region
der schweren Kette (hier als HCVR abgekürzt) und eine konstante Region
der schweren Kette. Der konstante Bereich der schweren Kette umfasst
drei Domänen
CH1, CH2 und CH3. Jede leichte Kette umfasst eine variable Region
der Leichten-Kette (hier als LCVR oder VL angekürzt) und konstante Region der
Leichten-Kette. Die konstante Region der Leichten-Kette umfasst
eine Domäne
CL. Die VH und VL Regionen können
weiter in Regionen einer Hypervariabilität unterteilt werden, die als
Complementarity Determining Regions/Komplement bestimmender Bereich
(CDR) bezeichnet werden, die mit mehr konservierten Regionen durchsetzt
sind, die als Gerüstregionen
(FR) bezeichnet werden. Jede VH und VL ist aus drei CDRs und vier FRs
zusammengesetzt, die vom Amino-Terminus zum Carboxy-Terminus in
der folgenden Ordnung angeordnet sind: FR1, CDR1, FR2, CDR2, FR3,
CDR3, FR4. Die variablen Regionen der schweren und leichten Ketten weisen
eine Bindungs-Domäne
auf, die mit einem Antigen wechselwirkt. Die konstanten Regionen
der Antikörper
können
die Bindung des Immunglobulins an Wirtsgewebe oder Faktoren, einschließlich verschiedner
Zellen des Immunsystem (beispielsweise Effektorzellen) und dem ersten
Komplement (C1q) des klassischen Komplementsystems vermitteln.
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Der
wie hier verwendete Begriff "Antigenbindungs-Bereich/Stelle" eines Antikörpers (oder
einfach "Antikörperbereich" bezieht sich auf
ein oder mehrere Fragmente eines Antikörpers, die die Fähigkeit
beibehalten an ein Antigen (beispielsweise PSMA) spezifisch zu binden.
Es wurde gezeigt, dass die Antigenbindungs-Funktion eines Antikörpers durch
Fragmente eines Voll-Längen
Antikörpers
ausgeführt
werden kann. Beispiele von Bindungsfragmenten, die von dem Begriff "Antigenbindungs-Bereich" eines Antikörpers umfasst werden,
schließen
(i) ein Fab-Fragment ein, ein monovalentes Fragment, das aus den
VL, VH, CL und CH1-Domänen besteht,
(ii) ein F(ab')2 Fragment, ein bivalentes Fragment, das
zwei Fab Fragmente umfasst, die an der Hinge-Region (Gelenkbereich)
durch eine Disulfidbrücke
verbunden sind; (iii) ein Fd-Fragment, das aus den VH und CH1 Domänen besteht;
(iv) ein Fv-Fragment, das aus den VL und VH Domänen eines einzelnen Arms eines
Antikörpers
besteht, (v) ein dAb-Fragment (Ward et al., Nature 341 (1989), 544–546), das
aus einer VH-Domäne
besteht, und (vi) eine isolierte Complementarity Determining Region
(CDR). Weiterhin können,
obwohl die zwei Domänen
des Fv Fragments, VL und VH,
durch getrennte Gene kodiert werden, unter Verwendung rekombinanter
Verfahren, durch einen synthetischen Linker verbunden werden, der
ihnen ermöglicht
als eine einzelne Proteinkette hergestellt zu werden, in der sich
die VL und VH Regionen
paaren, um monovalente Moleküle
zu bilden (bekannt als Einzel-Kette Fv 8scFv); siehe beispielsweise
Bird et al., Science 242 (1988), 423–426; und Huston et al., Proc.
Natl. Acad. Sci. USA 85 (1988), 5879–5883). Derartige Einzel-Ketten
Antikörper
sind ebenfalls vorgesehen von dem Begriff "Antigenbindungs-Bereich" umfasst zu werden.
Diese Antikörperfragmente
werden unter Verwendung dem Fachmann bekannten herkömmlichen
Techniken erhalten, wobei die Fragmente auf die gleiche Weise wie
intakte Antikörper
auf Nützlichkeit
durchmustert werden.
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Der
Begriff "bispezifisches
Molekül" soll ein beliebiges
Mittel, beispielsweise ein Protein, ein Peptid, oder einen Protein-
oder Peptidkomplex einschließen,
das zwei unterschiedliche Bindungsspezifitäten aufweist, die (a) an ein
Zelloberflächen-Antigen
und (b) an einen Fc-Rezeptor auf der Oberfläche einer Effektorzelle binden
oder damit wechselwirken. Der Begriff "mehrfach-spezifisches Molekül" oder "hetero-spezifisches Molekül" soll ein beliebiges
Mittel, beispielsweise ein Protein, ein Peptid, oder einen Protein-
oder Peptidkomplex einschließen,
der mehr als zwei unterschiedliche Bindungsspezifitäten aufweist,
die (a) an ein Zelloberflächen-Antigen,
(b) an einen Fc-Rezeptor auf der Oberfläche einer Effektorzelle, und
(c) mindestens ein andere Komponente binden oder damit wechselwirken.
Demgemäß umfasst
die Erfindung, ist jedoch nicht auf bispezifische, trispezifische,
tetraspezifische oder andere mehrfach-spezifische Moleküle beschränkt, die
auf Zelloberflächen-Antigene, wie beispielsweise
PSMA, und auf Fc-Rezeptoren auf Effektorzellen gerichtet sind. Der Begriff "bispezifische Antikörper" umfasst weiterhin
Diabodies. Diabodies sind bivalente, bispezifische Antikörper, bei
denen die VH und VL Domänen
an einer einzelnen Polypeptidkette exprimiert sind, wobei jedoch
ein Linker verwendet wird, der zu kurz ist, um ein Paaren zwischen
den zwei Domänen
an der gleichen Kette zu ermöglichen,
wodurch die Domänen
gezwungen werden sich mit komplementären Domänen anderer Ketten zu paaren
und zwei Antigen-Bindungs-Stellen (siehe beispielsweise Holliger,
P. et al., Proc. Natl. Acad. Sci. USA 90 (1993), 6444–6448; Poljak,
R. J., et al., Structure 2 (1994), 1121–1123).
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Der
Begriff "Hetero-Antikörper" bezieht sich, wie
hier verwendet, auf zwei oder mehrere Antikörper, Antikörper bindende Fragmente (beispielsweise
Fab), Derivate davon, oder miteinander verbundene Antigenbindungs-Bereiche,
die mindestens zwei unterschiedliche Spezifitäten aufweisen. Diese unterschiedlichen
Spezifitäten
umfassen eine Bindungsspezifität
für einen
Fc-Rezeptor auf einer Effektorzelle, und eine Bindungsspezifität für ein Antigen
oder Epitop auf einer Zielzelle, beispielsweise einer Tumorzelle.
Der Begriff "menschlicher
Antikörper" ist, wie hier verwendet,
vorgesehen Antikörper
zu umfassen, die variable und konstante Regionen aufweisen, die
von menschlichen Keimbahnsequenzen von Immunglobulinen abgeleitet
sind. Die erfindungsgemäßen menschlichen
Antikörper
können
Aminosäurereste
umfassen, die nicht durch menschliche Keimbahnsequenzen der Immunglobuline
(beispielsweise durch Zufall oder Orts spezifische Mutagenese in
vitro oder durch somatische Mutation in vivo eingeführte Mutationen)
kodiert werden. Der wie hier verwendete Begriff "menschlicher Antikörper" ist jedoch nicht dazu vorgesehen Antikörper zu
umfassen, in denen von der Keimbahn anderer Säugerspezies, wie beispielsweise
einer Maus, abgeleitete CDR Sequenzen auf menschliche Gerüstsequenzen übertragen
wurden.
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Der
wie hier verwendete Begriff "monoklonaler
Antikörper" oder "monoklonale Antikörper-Zusammensetzung" bezieht sich auf
eine Präparation
von Antikörper-Molekülen von
individuellen molekularen Zusammensetzung. Eine monoklonale Antikörper-Zusammensetzung
zeigt eine einzige Bindungsspezifität und Affinität für ein bestimmtes
Epitop. Demgemäß bezieht
sich der Begriff "menschlicher
monoklonaler Antikörper" auf eine einzige
Bindungsspezifität
zeigende Antikörper,
welche variable und konstante Regionen von menschlichen Keimbahnsequenzen
von Immunglobulinen aufweisen. In einer Ausführungsform werden die menschlichen
monoklonalen Antikörper
durch ein Hybridom hergestellt, das eine B-Zelle umfasst, die von
einem transgenen nicht-menschliche Tier, beispielsweise einer transgenen
Maus erhalten wurde, die ein Genom aufweist, das ein menschliches
Transgen der schweren Kette und ein Transgen der leichten Kette
fusioniert an eine immortalisierte Zelle aufweist.
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Der,
wie hier verwendete Begriff "rekombinanter
menschlicher Antikörper" soll alle menschlichen
Antikörper
umfassen, die durch rekombinante Mittel hergestellt bzw. präpariert,
exprimiert, erzeugt oder isoliert werden, wie beispielsweise von
einem Tier (beispielsweise einer Maus) isolierte Antikörper, das
für menschliche
Immunglobulingene (weiter in Abschnitt I nachfolgend beschrieben)
transgen ist, Antikörper,
die unter Verwendung eines in eine Wirtszelle transfizierten rekombinanten
Expressionsvektors exprimiert werden, Antikörper, die von einer rekombinanten,
kombinatorischen menschlichen Antikörperbibliothek isoliert werden,
oder Antikörper,
die durch ein beliebiges anderes Mittel, das Splicing (Spleissen)
menschlicher Immunglobulingensequenzen an andere DNA-Sequenzen einschließt, hergestellt,
exprimiert, erzeugt oder isoliert werden. Derartige menschliche
Antikörper
weisen variable und konstante Regionen auf, die von menschlichen
Keimbahn Immunglobulinsequenzen abgeleitet sind. In bestimmten Ausführungsform
werden jedoch rekombinante menschliche Antikörper einer in vitro Mutagenese
(oder, wenn ein für
menschliche Ig-Sequenzen transgenes Tier verwendet wird eine in
vivo somatische Mutagenese) unterzogen, wobei somit die Aminosäuresequenzen der
VH und VL Regionen der rekombinanten Antikörper Sequenzen darstellen,
die obwohl von menschlichen Keimbahn VH und VL Sequenzen abgeleitet
und dazu/damit ähnlich
bzw. verwandt sind, nicht natürlicher
Wiese in dem menschlichen Keimbahn Antikörperrepertoire in vivo vorkommen
können.
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Wie
hier verwendet, ist "heterologer
Antikörper" in Bezug zu dem
transgenen nicht-menschlichen
Organismus definiert, der einen derartigen Antikörper herstellt. Dieser Begriff
bezieht sich auf einen Antikörper, der
eine Aminosäuresequenz
oder eine kodierende Nukleinsäure-Sequenz
aufweist, die der in einem Organismus aufgefundenen entspricht,
welche nicht zu dem transgenen nicht-menschlichen Tier gehört, und
im Allgemeinen von einer anderen Spezies als der des transgenen
nicht-menschlichen Tiers stammt.
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Wie
hier verwendet, betrifft ein "heterohybrider
Antikörper" einen Antikörper, der
eine leichte und eine schwere Kette eines unterschiedlichen Organismusursprungs
aufweist. Ein heterohybrider Antikörper ist beispielsweise ein
Antikörper,
der eine menschliche schwere Kette assoziiert mit einer leichten
Kette von Maus aufweist. Beispiele heterohybrider Antikörper umfassen
chimäre
und humanisierte Antikörper,
die vorstehend erwähnt
wurden.
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Ein
wie hier verwendeter "isolierter
Antikörper" soll einen Antikörper betreffen,
der im Wesentlichen frei von anderen Antikörpern mit unterschiedlichen
antigenen Spezifitäten
(beispielsweise ein isolierter Antikörper, der PSMA spezifisch bindet,
liegt im Wesentlichen frei von Antikörpern vor, die andere Antigene
als PSMA spezifisch binden) vorliegt. Ein isolierter Antikörper, der
an ein Epitop, eine Isoform oder eine Variante menschlichen PSMA
spezifisch bindet, kann jedoch eine Kreuzreaktivität an andere ähnliche
Antigene, beispielsweise von anderen Spezies (beispielsweise PSMA
Spezieshomologe), aufweisen. Außerdem
kann ein isolierter Antikörper
im Wesentlichen frei von anderem zellulären Material und/oder Chemikalien
vorliegen. In einer erfindungsgemäßen Ausführungsform wird eine Kombination
von "isolierten" monoklonalen Antikörpern mit
unterschiedlichen Spezifitäten
in einer wohl definierten Zusammensetzung kombiniert.
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Wie
hier verwendet, bezieht sich "spezifische
Bindung" auf eine
Antikörperbindung
an ein bestimmtes Antigen. Gewöhnlich
bindet der Antikörper
mit einer Affinität
von mindestens ungefähr
1 × 107 M–1, und bindet an das
bestimmte Antigen mit einer Affinität, die mindestens doppelt so
hoch ist wie dessen Affinität
zur Bindung eines nicht spezifischen Antigens (beispielsweise BSA,
Casein), das anders ist als das bestimmte Antigen oder ein nahe
verwandtes Antigen. Der Ausdruck "ein ein Antigen erkennender Antikörper" und "ein für ein Antigen
spezifischer Antikörper" werden hier mit
dem Begriff "ein
an ein Antigen spezifisch bindender Antikörper" austauschbar verwendet.
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Wie
hier verwendet, betrifft der Begriff "hohe Affinität" einen IgG-Antikörper mit einer Bindungsaffinität von mindestens
ungefähr
107 M–1, vorzugsweise mindestens
ungefähr
109 M–1, noch bevorzugter
mindestens ungefähr
1010 M–1, 1011 M–1,
1012 M–1 oder größer, beispielsweise
bis zu 1013 M–1 oder
mehr. Die Bindung mit "hoher
Affinität-" kann jedoch für andere
Antikörper-Isotypen
variieren. Beispielsweise bezieht sich Bindung mit "hoher Affinität" für einen
IgM-Isotyp auf eine Bindungsaffinität von mindestens ungefähr 1 × 107 M–1.
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Der
wie hier verwendete Begriff "Kassoc" soll
sich auf die Dissoziationskonstante einer bestimmten Antikörper-Antigen
Wechselwirkung betreffen.
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Wie
hier verwendet, bezieht sich "Isotyp" auf die Antikörper-Klasse
(beispielsweise IgM oder IgG), die durch konstante Region-Gene der
schweren Kette kodiert werden.
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Wie
hier verwendet bezieht sich "Isotypen-Umschaltung" auf das Phänomen durch
das die Klasse oder der Isotyp eines Antikörpers von einer Ig-Klasse zu
einer der anderen Ig-Klassen
verändert
wird.
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Wie
hier verwendet, bezieht sich "nicht
gewechselter Isotyp" auf
die Isotypen-Klasse einer schweren Kette, die hergestellt wird,
wenn kein Isotypen-Umschaltung stattgefunden hat, wobei das den
nicht gewechselten Isotyp kodierende CH-Gen gewöhnlich das erste CH-Gen gleich/sofort/umgehend
stromabwärts
von dem funktionell umgeordneten VDJ-Gen ist. Isotypen-Umschaltung
wurde als klassische und nicht-klassische Isotypen-Umschaltung klassifiziert.
Klassische Isotypen-Umschaltung erfolgt durch Rekombinationsereignisse,
bei denen mindestens eine Umschaltsequenzregion in dem Transgen
einbezogen wird. Nicht-klassiche Isotypen-Umschaltung
kann beispielsweise durch homologe Rekombination zwischen menschlichem σμ und menschlichem Σμ (δ-assoziierter
Deletion) erfolgen. Alternative nicht-klassische Umschaltmechanismen,
wie beispielsweise intertransgene und/oder interchromosomale Rekombination
können
unter anderen erfolgen und Isotyp-Switching herbeiführen.
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Wie
hier verwendet, bezieht sich der Begriff "Umschalt-Sequenz" auf solche DNA-Sequenzen, die für eine Umschalt-Rekombination
verantwortlich sind. Eine "Umschalt-Spender"-Sequenz, gewöhnlich eine μ Umschalt-Region,
wird sich 5' (d.h.
stromaufwärts)
der Konstruktbereich befinden, die während der Umschalt-Rekombination
entfernt wird. Der "Umschalt-Akzeptor"-Bereich wird sich
zwischen dem zu entfernenden Konstruktbereich und der Ersetzung
des konstanten Bereichs (d.h. γ, ε, etc.) befinden.
Da es keine spezifische Stelle gibt, an der Rekombination immer
stattfindet, werden die Endsequenzen des Konstrukts gewöhnlich nicht
vorhersagbar sein.
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Wie
hier verwendet, wird "Glycosylierungsmuster" als ein Muster von
Kohlehydrateinheiten definiert, die an ein Protein, insbesondere
an ein Immunglobulin-Protein, kovalent angebracht sind. Ein Glycosylierungsmuster
eines heterologen Antikörpers
kann derart gekennzeichnet werden, dass es im Wesentlichen ähnlich zu
Glycosylierungsmustern ist, die natur gemäß an Antikörpern vorkommen, die durch
Spezies des nicht-menschlichen transgenen Tiers hergestellt werden,
wenn ein Fachmann das Glycosylierungsmuster des heterologen Antikörpers als
dem Glycosylierungsmuster in der Spezies des nicht-menschlichen
transgenen Tiers ähnlicher
erkennen würde
als die Spezies von der die CH-Gene des Transgens abgeleitet wurden.
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Der
wie hier verwendete Begriff "natürlich vorkommend" bezieht sich, da
auf einen Gegenstand angewendet, auf die Tatsache, dass ein Gegenstand
in der Natur aufgefunden werden kann. Eine in einem Organismus (einschließlich Viren)
beispielsweise vorkommende Polypeptid- oder Nukleinsäure-Sequenz,
die von einer Quelle in der Natur isoliert werden kann und die durch
den Menschen im Labor nicht absichtlich modifiziert wurde ist natürlich vorkommend.
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Der
wie hier verwendete Begriff "umgeordnet" bezieht sich auf
eine Konfiguration eines Immunglobulin-Lokus einer schweren Kette
oder einer leichten Kette, worin ein V-Segment unmittelbar angrenzend an ein V-D-J
oder J Segment in einer Konformation positioniert vorliegt, die
im Wesentlichen eine vollständige
VH beziehungsweise VL Domäne
kodiert. Ein umgeordneter Immunglobulin-Genlokus kann durch ein
Vergleich mit Keimbahn DNA identifiziert werden, wobei ein umgeordneter
Lokus mindestens ein rekombiniertes Heptamer/Nonamer Homologieelement
aufweisen wird.
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Der
wie hier in Bezug auf ein V-Segment verwendete Begriff "nicht umgeordnet" oder "Keimbahnkonfiguration" betifft die Konfiguration,
in der das V-Segment nicht rekombiniert ist, um so unmittelbar angrenzend an
einem D- oder J-Segement vorzuliegen.
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Der
wie hier verwendete Begriff "Nukleinsäure-Molekül" soll DNA Moleküle und RNA
Moleküle
umfassen. Ein Nukleinsäure-Molekül kann einzelsträngig oder
doppelsträngig
sein, wobei jedoch doppelsträngige DNA
bevorzugt wird.
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Der
wie hier in Bezug auf PSMA bindende Antikörper oder Antikörperbereiche
(beispielsweise VH, VL, CDR3) verwendete Begriff "isoliertes Nukleinsäure-Molekül" ist vorgesehen sich
auf ein Nukleinsäure-Molekül zu beziehen,
bei dem die den Antikörper
oder Antikörperbereich
kodierenden Nukleotidsequenzen frei von anderen Nukleotidsequenzen
sind, die Antikörper
oder Antikörperbereiche
kodieren, die andere Antigene als PSMA binden, welche anderen Sequenzen
natürlicher
Weise die Nukleinsäure
in menschlicher genomischer DNA flankieren können.
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Der
Begriff "wesentliche
Homologie" für Nukleinsäuren bedeutet,
dass zwei Nukleinsäuren,
oder ausgewiesene Sequenzen davon, wenn sie optimal ausgerichtet
und verglichen werden, mit geeigneten Nukleotid-Insertionen oder
Deletionen, in mindestens ungefähr
80% der Nukleotide, gewöhnlich
mindestens ungefähr 90%
bis 95% und noch bevorzugter mindestens ungefähr 98% bis 99,5% der Nukleotide
identische sind. Alternativ kann wesentliche Homologie vorliegen,
wenn die Segmente unter ausgewählten
Hybridisierungsbedingungen an das Komplement des Strangs hybridisieren
werden.
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Die
prozentuale Identität
zwischen zwei Sequenzen ist eine Funktion der durch die Sequenzen
geteilten Anzahl identischer Positionen (d.h. % Homologie = # identische
Positionen/gesamte # von Positionen × 100), wobei die Anzahl der
Lücken
und die Länge
jeder Lücke
berücksichtigt
wird, die für
eine optimale Ausrichtung der zwei Sequenzen notwendig sind. Der
Vergleich von Sequenzen und die Bestimmung einer prozentualen Identität zwischen
zwei Sequenzen kann unter Verwendung eines mathematischen Algorithmus,
wie in den nachfolgenden nicht beschränkenden Beispielen beschrieben
wird, erreicht werden.
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Die
prozentuale Identität
zwischen zwei Nukleotidsequenzen kann unter Verwendung des GAP Programms
in der GCG Software Packet (erhältlich
bei http://www.gcg.com), wobei eine NWSgapdna.CMP Matrix und eine
Lückengewichtung
von 40, 50, 60, 70 oder 80 und eine Längengewichtung von 1, 2, 3,
4, 5 oder 6 verwendet werden. Die prozentuale Identität zwischen
zwei Nukleotid- oder Aminosäuresequenzen
kann unter Verwendung des Algorithmus von E. Meyers und W. Müller (Comput.
Appl. Biosci. 4 (1988), 11–17)
bestimmt werden, der unter Verwendung einer Gewichtungsreste-Tabelle,
einer Lückenlängen-Strafe
bzw. Penalty von 12 und einem Lückenpenalty
von 4 in das ALIGN Programm (Version 2.0) eingebaut wurde. Zusätzlich kann die
prozentuale Identität
zwischen zwei Aminosäuresequenzen
unter Verwendung des Needleman und Wunsch (J. Mol. Biol. 48 (1970),
444–453)
Algorithmus bestimmt werden, der unter Verwendung einer Blossum 62
Matrix oder einer PAM250 Matrix, und einer Lückengewichtung von 16, 14,
12, 10, 8, 6 oder 4 und einer Längengewichtung
von 1, 2, 3, 4, 5 oder 6 in das GAP Programm in der GCG Software
Packet eingebaut wurde.
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Die
erfindungsgemäßen Nukleinsäure- und
Proteinsequenzen können
weiterhin als eine "Such-Sequenz" verwendet werden,
um eine Suche gegenüber öffentlichen
Datenbanken auszuführen,
um beispielsweiseverwandte Sequenzen zu identifizieren. Derartige
Suchen können
unter Verwendung der NBLAST und XBLAST Programme (Version 2.0) von
Altschul et al., J. Mol. Biol. 215 (1990), 403–410 ausgeführt werden. BLAST Nukleotid-Suchen können mit
dem NBLAST Programm ausgeführt
werden, Score = 100, Wortlänge
= 12, um zu erfindungsgemäßen Nukleinsäure-Molekülen homologe
Nukleotidsequenzen zu erhalten. BLAST Protein-Suchen können mit
dem XBLAST Programm mit einem Score = 50, Wortlänge = 3 ausgeführt werden, um
zu den erfindungsgemäßen Proteinmolekülen homologe
Aminosäuresequenzen
zu erhalten. Um auf Ausrichtungen bzw. Alignments mit Lücken zu
Vergleichszwecken zu erhalten, kann, wie bei Altschul et al., Nucleic Acids
Res. 25(17) (1997), 3389–3402,
GAPPED BLAST verwendet werden. Werden BLAST und GAPPED BLAST Programme
verwendet, dann können
Standardparameter der entsprechenden Programme (beispielsweise XBLAST
und NBLAST) verwendet werden. Siehe http://www.ncbi.nlm.nih.gov.
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Die
Nukleinsäuren
können
in ganzen Zellen, in einem Zelllysat oder in einer teilweise gereinigten
oder im Wesentlichen reinen Form vorliegen. Ein Nukleinsäure liegt "isoliert" oder im Wesentlichen
gereinigt" vor, wenn
sie von anderen zellulären
Bestandteilen oder anderen Verunreinigungen, beispielsweise anderen
Nukleinsäuren
oder Proteinen, durch Standardmethoden, einschließlich alkalische/SDS
Behandlung, CsCl-Banding, Säulen-Chromatographie,
Agarosegel-Elektrophorese und andere im Stand der Technik wohl bekannte gereinigt
vorliegt. Siehe F. Ausubel et al., ed. Current Protocols in Molecular
Biology, Greene Publishing and Wiley Interscience, New York (1987).
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Die
erfindungsgemäßen Nukleinsäure-Zusammensetzungen
können,
obwohl sie häufig
in einer nativen Sequenz (ausgenommen für modifizierte Restriktionsstellen
und dergleichen) aus entweder cDNA, genomischer oder Gemischen davon
können
entsprechend Standardmethoden mutiert werden, um Gensequenzen bereitzustellen.
Diese Mutationen können,
wie erwünscht,
bei kodierenden Sequenzen die Aminosäuresequenz beeinflussen. Insbesondere
werden DNA Sequenzen, die im Wesentlichen homolog zu nativen V,
D, J, konstanten, Umschaltungen und anderen derartigen hier beschriebenen
Sequenzen oder davon abgeleitet sind in Betracht gezogen (wobei "abgeleitet" anzeigt, dass eine
Sequenz identisch oder von einer anderen Sequenz modifiziert ist).
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Eine
Nukleinsäure
ist "operativ verbunden", wenn sie in einer
funktionellen Beziehung mit einer anderen Nukleinsäuresequenz
angeordnet vorliegt. Beispielsweise ist ein Promoter oder Enhancer
an eine kodierende Sequenz betriebsbereit verbunden, falls sie die
Transkription der Sequenz beeinflusst. In Bezug auf regulatorische
Sequenzen der Transkription bedeutet betriebsbereit verbunden, dass
die verbundenen DNA Sequenzen angrenzend vorliegen und wo erforderlich,
um zwei Protein kodierende Bereiche zu verbinden, angrenzend und
im Leseraster vorliegen. Bei Umschalt-Sequenzen bedeutet operativ
(betriebsbereit) verbunden, dass die Sequenzen eine Umschalt-Rekombination
bewirken können.
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Der
wie hier verwendete Begriff "Vektor" soll sich auf ein
Nukleinsäure-Molekül beziehen,
das eine andere Nukleinsäure,
mit dem es verbunden wurde, transportieren kann. Ein Typ eines Vektors
ist ein "plasmid", das sich auf eine
kreisförmige
doppelsträngige
DNA-Schleife bezieht,
in die zusätzliche
DNA Segmente ligiert sein können.
Ein anderer Vektortyp ist ein viraler Vektor, worin zusätzliche
DNA-Segmente in das virale Genom ligiert sein können. Bestimmte Vektoren können in
einer Wirtszelle, in die sie eingefügt wurde (beispielsweise weisen
bakterielle Vektoren einen bakteriellen Replikationsursprung und
episomale Säugetiervektoren
auf) autonom replizieren. Andere Vektoren (beispielsweise nicht
episomale Säugetiervektoren)
können
auf Einführen in
die Wirtszelle in das Genom einer Wirtszelle integrieren und werden
dadurch zusammen mit dem Wirtsgenom repliziert. Bestimmte Vektoren
können
außerdem
die Expression von Genen lenken, an die sie betriebsbereit verbunden
sind. Derartige Vektoren werden hier als "rekombinante Expressionsvektoren" (oder einfach "Expressionsvektoren") genannt. Im Allgemeinen
liegen Expressionsvektoren, die bei DNA-Rekombinationsverfahren
von Nutzen sind häufig
in der Form von Plasmiden vor. In der vorliegenden Spezifikation
kann "Plasmid" und "Vektor" austauschbar verwendet
werden, da das Plasmid die am häufigsten
verwendete Form eines Vektors darstellt. In der Erfindung ist jedoch
vorgesehen derartige andere Formen von Expressionsvektoren, wie
beispielsweise virale Vektoren (beispielsweise replikationsdefekte
Retroviren, Adenoviren und Adeno assoziierte Viren) einzuschließen, die
gleichwertige Funktionen dienen.
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Der
wie hier verwendete Begriff "rekombinante
Wirtszelle" (oder
einfach "Wirtszelle") soll sich auf eine Zelle
beziehen, in die ein rekombinanter Expressionsvektor eingefügt wurde.
Es sollte klar sein, dass derartige Begriffe vorgesehen sind sich
nicht lediglich auf eine bestimmte gegenständliche bzw. Subjekt Zelle
zu beziehen, sondern auf die Nachkommen einer derartigen Zelle.
Da aufgrund von entweder Mutationen oder Umwelteinflüssen bestimmte
Modifikationen in aufeinander folgenden Generationen auftreten können, können derartige
Nachkommen in der Tat nicht mit der Elternzelle identisch sein,
wobei sie jedoch immer noch von dem Umfang des Begriffs "Wirtszelle" umfasst sind.
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Es
werden verschiedene erfindungsgemäße Ausführungsformen in den folgenden
Unterabschnitten weiter ausführlich
beschrieben werden.
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I. Herstellung menschlicher
Antikörper
gegen PSMA
-
Die
erfindungsgemäßen monoklonalen
Antikörper
(mAbs) können
durch verschiedene Verfahren, einschließlich herkömmlicher monoklonaler Antikörper-Methodologie,
beispielsweise dem Standard-Verfahren der somatischen Zell-Hybridisierung
von Köhler
und Milstein, Nature 256 (1975), 495, hergestellt werden. Obwohl
die Verfahren der somatischen Zell-Hybridisierung bevorzugt werden,
können
prinzipiell andere Verfahren zur Herstellung monoklonaler Antikörper, beispielsweise
eine Virus oder oncogene Transformation von B-Lymphozyten, angewendet werden.
-
Das
bevorzugte Tiermodell zum Herstellen von Hybridomen ist das Maussystem.
Die Herstellung eines Hybridom in der Maus stellt ein sehr gut eingeführtes Verfahren
dar. Immunisierungsprotokolle und Verfahren zur Isolation von immunisierten
Milzzellen zur Fusion sind in Stand der Technik bekannt. Fusionspartner (beispielsweise
Myelomzellen der Maus) und Fusionsverfahren sind ebenfalls bekannt.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform
können
gegen PSMA gerichtete menschliche monoklonalen Antikörper unter
Verwendung transgener Mäuse,
die nun Teile des menschlichen Immunsystems als die das Maussystems
tragen, erzeugt werden. Diese transgenen Mäuse, hier als "HuMAb"-Mäuse bezeichnet,
beinhalten einen menschlichen Immunglobulin-Gen Minilocus, der nicht
umgeordnete Immunglobulin-Sequenzen der menschlichen schweren (μ und γ) und k leichten
Kette kodiert, zusammen mit gerichteten Mutationen, die die endogenen μ- und k-Ketten-Loci
(Lonberg, N. et al., Nature 368 (1994), 856–859) inaktivieren. Demgemäß zeigen
die Mäuse
eine verringerte Expression von Maus IgM oder k, wobei als Antwort
auf Immunisierung die eingefügten
menschlichen Transgene für
die schwere und leichte Kette Klassenumschaltung und somatische Mutation
ausführen,
um menschliche monoklonale IgGk mit hoher Affinität zu erzeugen
(Lonberg, N. et al., supra (1994); rezensiert in Lonberg, N. (1994)
Handbokk of Experimental Pharmacology 113: 49–101; Lonberg, N. and Huszar,
D. Intern. Rev. Immunol. Vol. 13 (1995), 65–93; und Harding, F. and Lonberg,
N- Ann. N.Y. Acad. Sci. 764 (1995), 535–546). Die Zubereitung von
HuMAb Mäusen
wird beschrieben, nachfolgend ausführlich in Abschnitt II und
in Taylor, L. et al., Nucleic Acids Research 20 (1992), 6287–6295; Chen,
J. et al., International Immunology 5 (1993), 647–656; Tuaillon
et al., Proc. Natl. Acad. Sci. USA 90 (1993), 3720–3724; Choi
et al., Nature Genetics 4 (1993), 117–123; Chen, J. et al., EMBO
J 12 (1993), 821–830;
Tuaillon et al., J. Immunol. 152 (1994), 2912–2920; Lonberg, N. et al.,
Nature 368 (6474) (1994), 856–859;
Lonberg, N. Handbook of Experimental Pharmacology 113 (1994), 49–101; Taylor,
L. International Immunology 6 (1994), 579–591; Lonberg, N. and Huszar,
D. Intern. Rev. Immunol. Vol. 13 (1995), 65–93; Harding, F. and Lonberg,
N. Ann. N.Y. Acad. Sci. 764 (1995), 536–546; Fishwild, D. et al. Nature
Biotechnology 14 (1996), 845–851.
Siehe weiter US-P-5,545,806; 5,569,825; 5,625,126; 5,633,425; 5,789,650;
5,877,397; 5,661,016; 5,814,318; 5,874,299 und 5,770,429, alle von
Lonberg und Kay und GenPharm International; US-P-5,545,807 von Surai
et al.; Internationale Veröffentlichungen
WO 98/24884, die am 11 Juni 1998 veröffentlich wurde; WO 94/25585,
die am 10. November veröffentlicht
wurde; WO 93/1227, die am 24. Juni 1993 veröffentlicht wurde; WO 92/22645,
die am 23. Dezember 1992 veröffentlicht
wurde; WO 92/03918, die am 19. März
veröffentlicht wurde.
Alternativ kann die in Beispiel 2 beschriebene transgene Maus HCO12
eingesetzt werden, um menschliche anti-PSMA Antikörper zu
erzeugen.
-
Zur
Herstellung voll humaner monoklonaler Antikörper gegen PSMA können HuMab-Mäuse mit einer gereinigten oder
angereicherten Zubereitung an PSMA-Antigen und/oder PSMA-exprimierende
Zellen immunisiert werden, wie in Lonberg N. et al., Nature 368(6474)
(1994), 856–859;
Fishwild D. et al., Nature Biotechnology 14 (1996), 845–851 und
WO 98/24884 beschrieben. Die Mäuse
sind bei der Infusion vorzugsweise 6–16 Wochen alt. So kann beispielsweise
eine gereinigte oder angereicherte Zubereitung an PSMA-Antigen (5–20 μg) (beispielsweise
gereinigt aus PSMA-exprimierenden LNCaP-Zellen) zur Immunisierung
der HuMab-Mäuse
intraperitoneal eingesetzt werden. Falls die Immunisierungen unter
Verwendung einer gereinigten oder angereicherten Zubereitung an
PSMA-Antigen nicht
Antikörper
ergibt, können
die Mäuse
auch mit PSMA-exprimierenden Zellen, beispielsweise einer Tumorzelllinie,
immunisiert werden, um Immunantworten zu fördern.
-
Eine
gesteigerte Erfahrung mit unterschiedlichen Antigenen zeigte, dass
die transgenen HuMab-Mäuse
am besten dann antworten, wenn sie anfänglich intraperitoneal (IP)
mit Antigen in vollständiges
Freund's Adjuvans
immunisiert wurden, gefolgt von wöchentlichen IP-Immunisierungen
(bis zu insgesamt 6) mit Antigen in unvollständigem Freund's Adjuvans. Die Immunantworten
können
im Verlauf des Immunisierungs-Protokolls mit Plasma-Proben, die durch
retroorbitale Blutungen erhalten wurden, überwacht werden. Das Plasma
kann mittels ELISA (wie nachstehend beschrieben) durchgemustert
werden, und Mäuse
mit ausreichendem Titer an humanem anti-PSMA-Immunglobulin können zur
Fusion eingesetzt werden. Die Mäuse
können
mit Antigen 3 Tage vor deren Opferung und Entfernung der Milz intravenös geboostet
werden. Es wird davon ausgegangen, dass für jedes Antigen 2–3 Fusionen
erforderlich sein können.
Mehrere Mäuse
werden mit jedem Antigen immunisiert. So können beispielsweise insgesamt
12 HuMab der Stämme
HC07 und HC012 immunisiert werden.
-
Generierung von Hybridoma,
welche humane monoklonale Antikörper
gegen PSMA produzieren
-
Die
Maus-Milzzellen können
isoliert und mittels PEG mit Maus-Myelomzelllinien gemäß Standard-Protokollen
(8, 13) fusioniert werden. Die so erhaltenen Hybridoma werden dann
zur Herstellung von Antigen spezifischen Antikörpern durchmustert. So werden
beispielsweise Einzelzell-Suspensionen von Milz-Lymphozyten aus
immunisierten Mäusen
mit 1/6 der Anzahl an P3X63-Ag8.653 nicht sezernierenden Maus-Myelomzellen
(ATCC, CRL 1580) mit 50% PEG fusioniert. Die Zellen werden bei 2 × 105 in Flachboden-Mikrotiterplatten ausgebracht,
gefolgt von einer zweiwöchigen
Inkubation in Selektionsmedium mit 20% fötalem Klonserum, 18% "653" Konditionierungsmedium,
5% Origen (IGEN), 4 mM L-Glutamin,
1 mM L~Glutamine, 1 mM Natriumpyruvat, 5 mM Hepes, 0,055 mM 2-Mercaptoethanol,
50 Einheiten/ml Penicillin, 50 mg/ml Streptomycin, 50 mg/ml Gentamycin
und 1 × HAT
(Sigma; das HAT wird 24 Stunden nach der Fusion zugesetzt). Nach
2 Wochen werden die Zellen in Medium gezüchtet, in dem das HAT durch
HAT ersetzt wurde. Einzelne Vertiefungen werden dann mittels ELISA
auf monoklonale humane anti-PSMA IgM und IgG-Antikörper durchmustert.
Sobald substantielles Wachstum der Hybridoma erfolgt, wird das Medium
gewöhnlich
nach 10–14
Tagen überprüft. Die
Antikörper
sezernierenden Hybridoma werden erneut ausgebracht, erneut durchmustert,
und, wenn für
humanes IgG noch positiv, können
monoklonale anti-PSMA-Antikörper
durch limitierende Verdünnung
mindestens zweimal subkloniert werden. Die stabilen Subklone werden
dann in vitro gezüchtet,
um kleine Antikörper-Mengen
in Gewebe-Kulturmedium zur Charakterisierung zu erzeugen.
-
Charakterisierung der
Bindung von monoklonalem humanen Antikörpern an PSMA
-
Um
Bindung der erfindungsgemäßen monoklonalen
humanen PSMA-Antikörper
zu charakterisieren, können
Seren von immunisierten Mäusen,
beispielsweise mittels ELISA, untersucht werden. In Kürze, Mikrotiterplatten
werden mit gereinigtem PSMA bei 0,25 μg/ml in PBS beschichtet, und
dann mit 5% Kälber-Serumalbumin
in PBS blockiert. Plasma-Verdünnungen
von PSMA-immunisierten Mäusen
werden in jede Vertiefung gegeben und für 1–2 Stunden bei 37°C inkubiert.
Die Platten werden mit PBS/Tween gewaschen und dann mit einem humanen
Ziegen-anti-Mensch IgG Fc-spezifischen, polyklonalen Reagenz, das
mit alkalischer Phosphatase konjugiert ist, für 1 Stunde bei 37°C inkubiert.
Nach dem Waschen werden die Platten mit pNPP-Substrat (1 mg/ml)
entwickelt, und dann bei einem OD von 405–650 analysiert. Vorzugsweise
werden Mäuse,
die die höchsten
Titer entwickeln, für
Fusionen eingesetzt.
-
Ein
ELISA-Assay, wie vorstehend beschrieben, kann ebenfalls dazu verwendet
werden, nach Hybridomas zu suchen, die eine positive Reaktivität mit PSMA-Immunogen
zeigen. Hybridoma, welche stark an PSMA binden, werden subkloniert
und weiter charakterisiert. Ein Klon aus jedem Hybridom, welcher
die Reaktivität
der Elternzellen (mittels ELISA) beibehält, kann zur Herstellung einer
Zell-Bank mit 5–10
Gefäßen, die bei –140°C gelagert
werden, und zur Antikörper-Aufreinigung
eingesetzt werden.
-
Zur
Aufreinigung von humanen anti-PSMA-Antikörpern können bestimmte Hybridome in
2 L Schüttel-Behälter zur
Aufreinigung von monoklonalen Antikörpern gezüchtet werden. Überstände können vor
Affinitätschromatographie
mit Protein A-Sepharose (Pharmacia, Piscataway, NJ) filtriert und
konzentriert werden. Eluiertes IgG kann mittels Gelelektropherese
und Hochleistungsflüssigkeitschromatographie
zur Sicherstellung der Reinheit überprüft werden.
Die Pufferlösung
kann in PBS getauscht werden, und die Konzentration kann bei einem
OD280 bei einem Extinktionskoeffizienten
von 1,43 bestimmt werden. Die monoklonalen Antikörper können aliquotiert und bei –80°C gelagert
werden.
-
Zur
Bestimmung, ob bestimmte humane monoklonale anti-PSMA Antikörper an
spezifische Epitope binden, kann jeder Antikörper unter Verwendung im Handel
erhältlicher
Reagenzien biotinyliert werden (Pierce, Rockford, IL). Vergleichsstudien
unter Verwendung nicht-markierter monoklonaler Antikörper und
biotinylierter monoklonaler Antikörper kön nen unter Verwendung von mit
PSMA beschichteten ELISA-Platten wie vorstehend beschrieben durchgeführt werden.
Bindung von biotinyliertem mAb kann mit einer Streptavidin-akalische
Phosphatase Sonde erfasst werden.
-
Um
den Isotyp der gereinigten Antikörper
zu bestimmen, können
Isotyp-ELISAs durchgeführt
werden. Vertiefungen von Mikrotiterplatten können mit 10 μg/ml an anti-Mensch Ig über Nacht
bei 4°C
beschichtet werden. Nach Blocken mit 5% BSA werden die Platten mit
10 μg/ml
monoklonalem Antikörper
oder gereinigten Isotypen-Kontrollen bei Umgebungstemperatur für 2 Stunden
umgesetzt. Die Vertiefungen können
dann mit IgG1 oder humanem IgM-spezifischen, mit alkalischer Phosphatase
konjugierten Sonden umgesetzt werden. Die Platten werden wie vorstehend
beschrieben entwickelt und beschrieben.
-
Um
eine Bindung der monoklonalen Antikörper bei lebenden, PSMA-exprimierenden
Zellen zu zeigen, kann Strömungszytometrie
eingesetzt werden. In Kürze,
PSMA-exprimierende
Zelllinien (bei Standardwachstumsbedingungen gezüchtet) werden mit unterschiedlichen
Konzentrationen an monoklonalen Antikörper in PBS, welches 0.1% Tween
80 und 20% Mausserum enthält,
gemischt und bei 37°C
für 1 Stunde
inkubiert. Nach Waschen werden die Zellen mit mit Fluorescein markiertem
anti-Mensch IgG-Antikörper
bei den gleichen Bedingungen wie das primäre Antikörper-Färben umgesetzt. Die Proben
können
mittels FACSscan-Instrumenten analysiert werden, wobei Licht- und
Seiten-Streuungseigenschaften verwendet werden, um auf einzelne Zellen
abzustellen. Ein alternativer Assay unter Verwendung von Fluoreszenzmikroskopie
kann zusätzlich
(zusätzlich
oder anstelle) des Strömungszytometrie-Assay
verwendet werden. Zellen können
genau wie vorstehend beschrieben gefärbt und mittels Fluoreszenzmikroskopie
untersucht werden. Dieses Verfahren ermöglicht eine Sichtbarmachung
einzelner Zellen, kann jedoch je nach der Sensitivität des Antigens
eine verringerte Sensitivität
aufweisen.
-
Humane
anti-PSMA IgGs können
weiter mittels Western-Blotting auf Reaktivität mit PSMA-Antigen untersucht
werden. In Kürze,
Zellextrakte von PSMA-exprimierenden Zellen können hergestellt und einer
Natriumdodecylsulfat(SDS)-Polyacrylamidgelelektrophorese unterworfen
werden. Nach Elektrophorese werden die getrennten Antigene auf Nitrocellulosemembrane überführt, mit
20% Mausserum blockiert, und mit den zu untersuchenden monoklonalen
Antikörpern
untersucht. Eine Bindung von humanem IgG kann unter Verwendung von
anti-Mensch IgG alkalischer Phosphatase erfasst und mit BCIP/NBT-Substrat tabletten
(Sigma Chem. Co., St. Louis, MO) entwickelt werden.
-
Phagozytische- und Zellabtötungs-Aktivitäten von
humanen monoklonalen Antikörper
gegen PSMA
-
Zusätzlich zur
spezifischen Bindung an PSMA können
humane monoklonale anti-PSMA-Antikörper können auf
deren Fähigkeit
Phagozytose und Abtötung
von PSMA-exprimierende Zellen zu vermitteln untersucht werden. Die
Untersuchung von monoklonaler Antikörper-Aktivität in vitro
wird eine anfängliche
Durchmusterung vor dem Testen in in vivo-Modellen liefern. In Kürze, polymorphkernige
Zellen (PMN) oder andere Effektorzellen aus gesunden Donoren, können mit
Ficoll-Hypaque-Dichtezentrifugation, gefolgt von Lyse kontaminierender
Erythrozyten gereinigt werden. Gewaschene PMNs können in RPMI, das mit 10% Hitze-deaktiviertem
fötalem
Kälberserum
ergänzt
wurde, suspendiert und mit 51Cr-markierten,
PSMA-exprimierenden Zellen bei unterschiedlichen Verhältnissen
von Effektorzellen zu Tumorzellen (Effektorzellen:Tumorzellen) vermischt.
Gereinigte humane anti-PSMA
IgGs können
dann in unterschiedlichen Konzentrationen zugesetzt werden. Irrelevantes
humanes IgG kann als Negativkontrolle verwendet werden. Assays können für 0–120 Minuten
bei 37°C
durchgeführt
werden. Proben können
zur Zytolyse durch Erfassen der 51Cr-Freisetzung
in den Kultur-Überstand
untersucht werden. Monoklonale anti-PSMA können in Kombinationen miteinander
untersucht werden, um zu bestimmen, ob die Zytolyse mit mehreren
monoklonalen Antikörpern
gesteigert wird.
-
Humane
monoklonalen Antikörper,
welche an PSMA binden, können
auch in einem in vivo Modell (beispielsweise in Mäusen)untersucht
werden, um deren Wirksamkeit bei der Vermittlung der Phagozytose
und Abtöten
von PSMA-exprimierenden Zellen, beispielsweise Tumorzellen, zu bestimmen.
Diese Antikörper
können
ausgewählt
werden, beispielsweise basierend auf den folgenden Kriterien, die
nicht exklusiv sein sollen:
- 1. Binden an PSMA-exprimierenden
lebende Zellen;
- 2. Binden mit hoher Affinität
an PSMA;
- 3. Binden an ein spezifisches Epitop auf PSMA (um die Möglichkeit
zu eliminieren, dass monoklonale Antikörper mit komplementären Aktivitäten bei
gemeinsamer Verwendung bei der Bindung an das gleiche Epitop konkurrieren);
- 4. Opsonierung der PSMA-exprimierenenden Zellen;
- 5. Vermittlung der Wachstumsinhibierung, Phagozytose und/oder
dem Abtöten von
PSMA-exprimierenden Zellen in Anwesenheit von humanen Effektorzellen.
-
Bevorzugte
erfindungsgemäße humane
monoklonale Antikörper
erfüllen
ein oder mehrere und vorzugsweise alle dieser Kriterien. In einer
bestimmten Ausführungsform
werden die humanen monoklonalen Antikörper in Kombination verwendet,
beispielsweise als eine pharmazeutische Zusammensetzung mit zwei
oder mehreren monoklonalen anti-PSMA
Antikörpern
oder Fragmenten davon. So können
beispielsweise humane anti-PSMA Antikörper mit unterschiedlichen,
jedoch komplementären
Aktivitäten
in einer einzigen Therapie kombiniert werden, um einen gewünschten
therapeutischen oder diagnostischen Effekt zu erzielen. Eine Darstellung
wäre eine
Zusammensetzung mit einem humanen monoklonalen anti-PSMA Antikörper, welche
hoch effektiv ein Abtöten
von Zielzellen in Anwesenheit von Effektorzellen vermitteln, kombiniert
mit einem anderen humanen monoklonalen anti-PSMA Antikörper, welcher das Wachstum
von PSMA-exprimierenden Zellen inhibieren.
-
II. Herstellung von transgenen,
nicht-menschlichen Tieren, welche humane monoklonale anti-PSMA Antikörper erzeugen
-
In
noch einer anderen Ausführungsform
liefert die Erfindung transgene nicht-menschliche Tiere, beispielsweise eine
transgene Maus, die humane monoklonale Antikörper exprimieren kann, di spezifisch
an PSMA binden, vorzugsweise mit hoher Affinität. In einer bevorzugten Ausführungsform
weisen die transgenen nicht-menschlichen Tiere, beispielsweise die
transgenen Mäuse
(HuMab-Mäuse)
ein Genom auf, das ein Transgen der humanen schweren Kette und ein
Transgen der leichten Kette umfasst. In einer Ausführungsform wurden
die transgenen nicht-menschlichen Tiere, beispielsweise die transgenen
Mäuse,
mit einer gereinigten oder angereicherten Zubereitung an PSMA-Antigen
und/oder PSMA-exprimierenden
Zellen immunisiert. Die transgenen, nicht-menschlichen Tiere, beispielsweise
die transgenen Mäuse,
können
mehrere Isotypen von humanen monoklonalen Antikörpern gegen PSMA (beispielsweise
IgG, IgA und/oder IgE) durch erzeugen, indem ein V-D-J-Rekombination und
Isotypen-Umschaltung abläuft.
Eine Isotypen-Umschaltung kann durch beispielsweise klassische oder
nicht-klassische Isotypen-Umschaltung erfolgen.
-
Die
Erstellung eines transgenen, nicht-menschlichen Tiers, das auf Stimulierung
mit fremden Antigen mit einem heterologen Antikörper-Repertoire reagiert, erfordert,
dass die heterologen Immunglobulin-Transgene in dem transgenen Tier über den
Weg der B-Zell-Entwicklung korrekt funktionieren. In einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst ein korrektes Funktionieren eines heterologen Transgens
der schweren Kette Isotypen-Umschaltung. Die erfindungsgemäßen Transgene
sind daher so aufgebaut, dass sie eine Isotypen-Umschaltung erzeugen
und ein oder mehrere der folgenden: (1) Expression in hohem Maße und Zell-spezifisch, (2) funktionale
Gen-Umlagerung, (3) Aktivierung von und Antwort auf allelische Exclusion;
(4) Expression eines ausreichenden primären Repertoires, (5) Signaltransduction,
(6) somatische Hypermutation, und (7) Dominierung des transgenen
Antikörper-Lokus
während
der Immunantwort.
-
Nicht
alle der vorstehenden Kriterien müssen erfüllt werden. So braucht beispielsweise
in den Ausführungsformen,
in denen die endogenen Immunglobulin-Loci des transgenen Tiers funktionell
unterbrochen sind, das Transgen allelische Exclusion nicht aktivieren.
Weiter ist in den Ausführungsformen,
bei denen das Transgen ein funktionell umgelagertes Immunglobulin-Gen
für die
schwere und/oder die leichte Kette umfasst, das zweite Kriterium
der funktionellen Gen-Umlagerung unnötig, mindestens für das Transgen,
das bereits umgelagert ist. Als Hintergrundinformation für molekulare
Immunologie, siehe Fundamental Immunology, 2. Ausgabe (1989), Paul
William E., Hrsg. Raven Press, N.Y..
-
In
bestimmten Ausführungsformen
enthalten die transgenen nicht-menschlichen Tiere, die zur Erzeugung
der erfindungsgemäßen, humanen
monoklonalen Antikörper
verwendet wurden, umgelagerte und nicht-umgelagerte heterologe Immunglobulin-Transgene
für die
schwere und leichte Kette in der Keimbahnlinie des transgenen Tiers.
Jedes der Transgene für
die schwere Kette umfasst mindestens ein CH-Gen.
Darüber hinaus
kann das Transgen für
die schwere Kette funktionelle Isotypen-Umschalt-Sequenzen enthalten,
die eine Isotypen-Umschaltung
eines heterologen Transgens, das mehrere CH-Gene
in den B-Zellen des transgenen Tiers kodiert, fördern können. Derartige Umschalt-Sequenzen
können
jene sein, die in dem Immunglobulin-Lokus der Keimbahn der Spezies,
welcher als Quelle der transgenen CH-Gene
dienen, natürlich
vorkommen, oder derartige Umschaltungs-Sequenzen, die von jenen
abgeleitet sind, die in der Spezies vorkommen, das das transgene
Konstrukt aufnehmen soll (das transgene Tier). So kann beispielsweise
ein humanes transgenes Konstrukt, das zur Herstellung einer transgenen
Maus eingesetzt wird, eine Isotypen-Umschaltung mit höherer Frequenz
erzeugen, wenn es Umschaltungs-Sequenzen vergleichbar zu jenen aufweist,
die in dem Lokus der schwere Kette der Maus natürlich vorkommen, da die Umschaltungs-Sequenzen
der Maus wahrscheinlich dahingehend optimiert sind, mit dem Maus-Umschaltungs-Re kombinase-Enzymsystem
zu funktionieren, während
die humanen Umschaltungs-Sequenzen dies nicht sind. Umschaltungs-Sequenzen
können isoliert
und mittels herkömmlicher
Klonierungsmethoden kloniert werden, oder können de novo aus überlappenden
synthetischen Oligonukleotiden synthetisiert werden, die auf der
Grundlage veröffentlichter
Sequenzinformation die Immunglobulin-Umschaltungsbereich-Sequenzen
betreffend erstellt wurden (Mills et al., Nucl. Acids Res. 15 (1991),
7305–7316;
Sideras et al., Intl. Immunol. 1 (1989), 631–642).
-
Für jedes
der vorstehenden transgenen Tiere werden funktionell umgelagerte
heterologe Immunglobulin-Transgene der schweren und leichten Kette
in einem erheblichen Teil der B-Zellen des transgenen Tiers gefunden
(mindestens 10%).
-
Die
zur Erzeugung des erfindungsgemäßen transgenen
Tiers verwendeten Transgene umfassen ein Transgen der schwere Kette
mit einer DNA, welche mindestens ein variables Gensegment, ein Diversitäts-Gensegment,
ein Verbindungs-Gensegment und mindestens ein Gensegment für den konstanten
Bereich kodiert. Das Immunglobulin-Transgen für die leichte Kette umfasst
DNA, welche mindestens ein variables Gensegment, ein Verbindungs-Gensegment und mindestens
ein Gensegment für
den konstanten Bereich enthält. Die
Gensegmente, die die Gensegmente für die schwere Kette und leichte
Kette kodieren sind für
das transgene, nicht-menschlich Tier heterolog, da sie abgeleitet
sind von, oder einer DNA entsprechen, die Immunglobulin-Gensegmente
für die
schwere und leichte Kette von einer Spezies kodieren, die nicht
aus dem transgenen, nicht-menschlichen Tier bestehen. In einer Ausführungsform
der Erfindung ist das Transgen aufgebaut, so dass die einzelnen
Gensegmente nicht-umgelagert sind, d.h. nicht umgelagert, so dass
es eine funktionelle leichte oder schwere Kette eines Immunglobulin
kodieren. Derartige nicht-umgelagerte Transgene fördern die Rekombination
der V, D, und J-Gensegmente (funktionelle Umlagerung) und fördern vorzugsweise
eine Inkorporierung von allen oder einem Teil der Gensegmente des
D-Bereichs in der so erhaltenen, umgelagerten schwere Kette des
Immunglobulins in dem transgenen, nicht-menschlichen Tier, wenn
es einem PSMA-Antigen ausgesetzt wird.
-
In
einer alternativen Ausführungsform
umfassen die Transgene einen nicht-umgelagerten "Mini-Lokus". Derartige Transgene umfasst gewöhnlich einen
erheblichen Teil der C-, D-, und J-Segmente, sowie einen Untersatz
an V-Gensegmenten. In derartigen transgenen Konstrukten umfassen
die regulatorischen Sequenzen, beispielsweise Promotoren, Enhancer,
Klassen-Umschaltungsbereiche, Spleißdonor- und Spleißakzeptor-Sequenzenen
für das Prozessieren
von RNA, Rekombinationssignale und dergleichen, entsprechende Sequenzen,
die von der heterologen Dann abgeleitet sind. Derartige regulatorische
Sequenzen können
in das Transgen von der gleichen oder einer verwandten Spezies des
in der Erfindung verwendeten nicht-menschlichen eingebracht werden.
So können
beispielsweise humane Immunglobulin-Gensegmente mit einer Immunglobulin-Enhancer-Sequenzen
eines Nagers in einem Transgen zur Verwendung in einer transgenen
Maus kombiniert werden. Alternativ können synthetische regulatorische
Sequenzen in das Transgen inkorporiert werden, wobei derartige regulatorische
Sequenzen zu einer funktionellen DNA-Sequenz, die in den Genomen von
Säugern
natürlich
vorkommen, nicht homolog sind. Synthetische regulatorische Sequenzen
sind gemäß den Konsensus-Regeln
ausgestaltet, wie beispielsweise jene, die die erlaubten Sequenzen
einer Spleiß-Akzeptor-Stelle
oder ein Promotor-/Enhancer-Motiv darstellen. So umfasst beispielsweise
ein Mini-Lokus einen Bereich des genomischen Immunglobulin-Lokus
mit mindestens einer internen (d.h. nicht am Ende des Bereichs)
Deletion eines unwesentlichen DNA-Bereichs (beispielsweise dazwischenliegende
Sequenzen, Intron oder Teil davon) im Vergleich zu dem natürlichen
vorkommenden Ig-Locus der Keimbahn.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung enthält
das zur Erzeugung humaner Antikörper gegen
PSMA verwendete transgene Tier mindestens ein, gewöhnlich 2–10 und
manchmal 20–50
oder mehr Kopien des in Beispiel 12 der WO 98/24884 beschriebenen
Transgens (beispielsweise pHC1 oder pHC2), welches mit einem Tier
gekreuzt wird, das eine einzige Kopie eines Transgens einer leichte
Kette, wie in den Beispielen 5, 6, 8 oder 14 der WO 98/24884 beschrieben,
enthält,
wobei die Nachkommen mit dem Tiere gekreuzt werden, denen das JH fehlt, wie in Beispiel 10 der WO 98/24884
beschrieben ist. Die Tiere werden zur Homozygose für diese
drei Eigenschaften gekreuzt. Derartige Tiere weisen den folgenden
Genotyp auf: Eine einzige Kopie (pro haploidem Chromosomensatz)
eines humanen Mini-Lokus mit nicht-umgelagerter schweren Kette (in
Beispiel 12 der WO 98/24884 beschrieben), eine einzige Kopie (pro
haploidem Chromosomensatz) eines Konstrukts einer umgelagerten humanen
leichten κ-Kette
(in Beispiel 14 der WO 98/24884 beschrieben), und eine Deletion
in jedem endogenen Maus-Lokus der schweren Kette, die alle funktionellen
JH-Segmente entfernt (in Beispiel 10 der
WO 98/24884 beschrieben). Derartige Tiere werden mit Mäusen gekreuzt,
die für
die Deletion der JH-Segmente homozygot sind
(Beispiel 10 der WO 98/24884), um Nachkommen zu erhalten, die für die JH-Deletion homozygot und für die Konstrukte
für die
schwere und leichte Kette hemizygot sind. Den so erhaltenen Tieren
werden Antigene injiziert und zur Herstellung von humanen monoklonalen
Antikörpern
gegen diese Antigene verwendet.
-
Von
einem derartigen Tier isolierte B-Zellen sind hinsichtlich der humanen
schweren und leichten Kette monospezifisch, da sie nur eine einzige
Kopie eines jeden Gens enthalten. Darüber hinaus werden sie hinsichtlich
humaner oder Maus schwerer Ketten monospezifisch sein, da, aufgrund
der Deletion, die den JH-Bereich überspannt,
eingebracht wie in Beispiel 9 und 12 der WO 98/24884 beschrieben,
beide Kopien des endogenen Maus-Gens der schweren Kette nicht funktionell
sind. Weiter wird ein erheblicher Teil der B-Zellen hinsichtlich
der humanen oder Maus leichten Ketten aufgrund der Expression einer
einzigen Kopie der umgelagerten humanen leichten κ-Kette allelisch
oder isotypisch die Umlagerung der endogenen Gene der Maus-κ und -λ-Kette in
einem erheblichen Teil der B-Zellen verhindern.
-
Die
transgene Maus der bevorzugten Ausführungsform zeigt eine Immunglobulin-Produktion mit einem
erheblichen Repertoire, welches idealerweise im Wesentlichen ähnlich ist
zu der einer nativen Maus. So werden beispielsweise in Ausführungsformen,
bei denen endogene Ig-Gene inaktiviert wurden, die Gesamt-Immunglobulin-Mengen
daher von etwa 0,1 bis 10 mg/ml Serum, vorzugsweise 0,5 bis 5 mg/ml,
idealerweise mindestens etwa 1,0 mg/ml. Wurde ein Transgen, welches
eine Umlagerung von IgG zu IgM bewirken kann, in die transgene Maus
eingebracht wurde, dann ist das Verhältnis von Serum igG zu IgM
in der erwachsenen Maus vorzugsweise etwa 10:1. Das Verhältnis IgG
zu IgM wird in der nicht-reifen
Maus viel tiefer liegen. Im allgemeinen exprimieren mehr als etwa
10%, vorzugsweise 40 bis 80% der Milz- und Lymphknoten-B-Zellen
ausschließlich
humanes IgG-Protein.
-
Das
Repertoire wird idealerweise das sein, das in der nicht-transgenen
Maus auftritt, gewöhnlich
mindestens etwa 10% so hoch, vorzugsweise 25 bis 50% oder mehr.
Im allgemeinen werden mindestens etwa 1000 unterschiedliche Immunglobuline
(vorzugsweise IgG), vorzugsweise 104 bis
106 oder mehr, hergestellt, abhängig vor
allem von der Anzahl der unterschiedlichen V, J und D-Bereiche,
die in das Maus-Genom eingebracht wurde. Diese Immunglobuline werden
gewöhnlich
etwa ½ oder
mehr der hoch antigenen Proteine, beispielsweise Staphylococcus
Protein A, erkennen. Die Immunglobuline zeigen gewöhnlich eine
Affinität
für bestimmte
Antigene von mindestens 107 M–1,
vorzugsweise mindestens etwa 107 M–1,
mehr bevorzugt mindestens etwa 107 M–1,
107 M–1, 107 M–1 oder
größer, beispielsweise
bis zu 107 M–1 oder
mehr.
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In
einigen Ausführungsformen
kann es bevorzugt sein, Mäuse
mit bestimmten Repertoires zu erzeugen, um die Auswahl an V-Genen
zu begrenzen, die in der Antikörper-Antwort auf einen
bestimmten Antigen-Typ dargestellt sind. Ein Transgen der schweren
Kette mit einem bestimmten Repertoire kann beispielsweise humane
VH-Gene umfassen, die vorzugsweise bei Antikörper-Antworten
auf bestimmte Antigen-Typen in Menschen eingesetzt werden. Alternativ
können
einige VH-Gene von einem bestimmten Repertoire
aus verschiedenen Gründen
ausgeschlossen werden (sie weisen beispielsweise eine geringe Wahrscheinlichkeit
auf, Hochaffinitäts-V-Bereiche
für ein
bestimmtes Antigen zu kodieren, weisen eine geringe Wahrscheinlichkeit
auf, somatische Mutation und Affinitäts-Verbesserung zu durchlaufen, oder sind
immunogen gegenüber
einigen Menschen). Vor der Umlagerung eines Transgens mit verschiedenen
Gensegmenten für
die schwere oder leichte Kette, können derartige Gensegmente
daher leicht, beispielsweise durch Hybridisierung oder DNA-Sequenzierung,
als von einer Spezies eines Organismuses abgeleitet identifiziert
werden, die nicht das transgene Tier ist.
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Die
erfindungsgemäße transgene
Maus kann mit einer gereinigten oder angereicherten Zubereitung des
PSMA-Antigens und/oder PSMA-exprimierenden Zellen, wie vorstehend
beschrieben, immunisiert werden. Die Maus wird B-Zellen herstellen,
in denen über
eine innerhalb des Transgens ablaufende Umschaltungs-Rekombination
(Cis-Umschaltung) eine Umschaltung der Klassen abläuft, und
in denen Immunglobuline exprimiert werden, welche mit PSMA reaktiv
sind. Die Immunglobuline können
Antikörper
mit humaner Sequenz sein, worin die Polypeptide der schweren und
leichten Kette durch humane Transgen-Sequenzen kodiert werden, welche
Sequenzen umfassen können,
die von somatischer Mutation und rekombinanten Verbindungen mit
einem V-Bereich, sowie Keimbahn-kodierten Sequenzen abgeleitet sind.
Diese Immunglobuline mit humaner Sequenz können dahingehend beschrieben
werden, dass sie im Wesentlichen identisch sind zu einer Polypeptid-Sequenz,
die von einem menschlichen VL-VH-Gensegment
und einem menschlichen JL-JL-Segment
kodiert wird, obwohl andere, nicht-Keimbahn-Sequenzen als Ergebnis
somatischer Mutation und differenzieller V-J- und V-D-J Rekombinationsverbindungen
vorhanden sein können.
Im Hinblick auf derartige Antikörper
mit humaner Sequenz sind die variablen Regionen jeder Kette gewöhnlich zu
mindestens 80% von humanen V, J der Keimbahn kodiert, und im Fall
von schweren Ketten von D-Gensequenzen. Häufig werden mindestens 80%
der variablen Regionen von humanen Keimbahn-Sequenzen kodiert, welche
auf dem Transgen vorhanden sind. Häufig werden 90 oder 95% oder
mehr der Sequenzen der variablen Region von humanen Keimbahn-Sequenzen
kodiert, welche sich auf dem Transgen befinden. Da jedoch nicht-Keimbahn-Sequenzen
durch somatische Mutation und VJ- und VDJ-Verbindungen eingeführt wurden,
werden die Antikörper
mit humaner Sequenz häufig
einige Sequenzen der variablen Region (und weniger häufig Sequenzen
der konstanten Region) aufweisen, welche nicht von humanen V-, D-,
J-Gensegmenten kodiert werden, wie in dem/den human(en) Transgen(en)
in der Keimbahn der Maus gefunden wird. Gewöhnlich werden sich derartige
nicht-Keimbahn-Sequenzen (oder einzelne Nukleotidpositionen) in
oder nahe CDRs anhäufen,
oder in Bereichen, in denen sich somatische Mutationen bekanntermaßen häufen.
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Die
Antikörper
mit humaner Sequenz, welche an das bestimmte Antigen binden, können von
einer bestimmten Isotypen-Umschaltung herrühren, so dass humane Antikörper hergestellt
werden, welche eine γ-Kette
einer humanen Sequenz (wie γ1, γ2, γ2b oder γ3) und einen
leichte Kette (wie κ umfassen).
Derartige Isotypen-umgeschaltete Antikörper humaner Sequenz enthalten
häufig
ein oder mehrere somatische Mutationen, gewöhnlich in dem variablen Bereich
und häufig
in oder innerhalb etwa 10 Reste eines CDR, was ein Ergebnis der
Affinitäts-Reifung
und Selektion von B-Zellen durch Antigen ist, insbesondere nach
einer zweiten (oder nachfolgenden) Antigen-Anregung. Diese Hochaffinitäts-Antikörper humaner
Sequenz können
Bindungsaffinitäten
von mindestens 1 × 109 M–1, gewöhnlich mindestens
5 × 109 M–1, häufig mehr als 1 × 1010 M–1, und manchmal 5 × 1010 M–1 und manchmal 1 × 1011 M–1 oder mehr aufweisen.
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Eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung betrifft die B-Zellen derartiger Mäuse, welche zur Herstellung
von Hybridoma eingesetzt werden können, welche humane monoklonale
Antikörper
exprimieren, die mit hoher Affinität (beispielsweise mehr als
2 × 109 M–1) an PSMA binden. In
einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform
werden dieses Hybridomas dazu verwendet, eine Zusammensetzung herzustellen,
welche ein Immunglobulin mit einer Affinitäts-Konstante (Ka) von mindestens
2 × 109 M–1 zur Bindung an PSMA
umfasst, worin das Immunglobulin umfasst:
eine leichte Kette
humaner Sequenz, welche zusammengesetzt ist aus, (1) einer variablen
Region einer leichten Kette mit einer Polypeptid-Sequenz, welche
im Wesentlichen identisch ist zu der Polypeptid-Sequenz, welche
durch ein humanes VL-Gensegment und ein
humanes JL-Segment kodiert wird, und (2)
eine konstante Region einer leichten Kette mit einer Polypeptid-Sequenz,
welche im Wesentlichen identisch ist zu der Polypeptid-Sequenz,
welche durch ein humanes CL-Gensegment kodiert
wird, und
einer schweren Kette humaner Sequenz, welche zusammengesetzt
ist aus, (1) einer variablen Region einer schweren Kette mit einer
Polypeptid-Sequenz, welche im Wesentlichen identisch ist zu einer
Polypeptid-Sequenz die durch ein VH-Gensegment
kodiert wird, wahlweise einem D-Bereich und einem humanen JH-Segment, und (2) einer konstanten Region
mit einer Polypeptid-Sequenz welche im Wesentlichen identisch ist
zu einer Polypeptid-Sequenz, die durch ein humanes CH-Segment
kodiert wird.
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Die
Entwicklung von humanen monoklonalen Antikörpern mit hoher Affinität von PSMA
wird durch ein Verfahren zum Expandieren des Repertoires humaner
Gensegmente variabler Region in einer transgenen Maus mit einem
Genom erleichtert, welches ein integriertes humanes Immunglobulin-Transgen
enthält,
wobei das Verfahren umfasst, Einbringen eines V-Gen-Transgens mit
V-Region-Gensegmenten in das Genom, welche in dem integrierten humanen
Immunglobulin-Transgen nicht vorhanden sind. Häufig ist das V-Region-Transgen ein artifizielles
Hefe-Chromosom mit einem Teil eines humanen VH-
oder VL- (VK) Gensegment-Array,
welches in einem humanen Genom natürlich vorkommen kann oder separat
mittels rekombinanter Methoden zusammengespleißt werden kann, welche kaputte
oder weggelassene V-Gensegmente beinhalten. Häufig sind meistens fünf oder
mehr funktionelle V-Gensegmente auf dem YAC enthalten. In dieser
Variation ist es möglich,
eine transgene Maus herzustellen, welche durch die V-Repertoire
V-Expansions-Methode produziert wurde, worin die Maus einen Immunglobulinkette
exprimiert, welche eine Sequenz einer variablen Region umfasst,
die durch ein V-Region-Gensegment kodiert wird, welches auf dem
V-Region-Transgen enthalten ist, und ein C-Region, welche von dem
humanen Ig-Transgen
kodiert wird. Mittels des V-Repertoire-Expansionsverfahrens können transgene
Mäuse mit
mindestens fünf
unterschiedlichen V-Genen hergestellt werden sowie Mäuse, mit
mindestens 24 V-Genen oder mehr. Einige V-Gensegmente können nicht
funktional sein (beispielsweise Pseudogene und dergleichen), wobei
dieses Segment zurückgehalten
werden oder durch rekombinante Methoden, welche dem Durchschnittsfachmann
bekannt sind nach Wunsch selektiv entfernt werden können.
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Sobald
die Maus-Keimbahnlinie dahingehend modifiziert wurde, dass ein funktionelles
YAC mit einem expandierten Segment-Repertoire enthalten ist, welches
im Wesentlichen nicht in dem humanen Ig-Transgen mit den J- und
C-Segmenten vorhanden ist, kann die Eigenschaft weitergegeben und
in einen anderen genetischen Hintergrund eingekreuzt werden, einschließlich einem
Hintergrund, bei dem das funktionale YAC mit einem expandierten
V-Segment-Repertoire in eine Maus-Keimbahnlinie eingekreuzt wird,
welche unterschiedliche humane Ig-Transgene aufweist. Mehrere funktionelle
YACs mit einem expandierten V-Segment-Repertoire können in
eine Keimbahnlinie eingekreuzt werden, um mit einem humanen Ig-Transgen
(oder mehreren humanen Ig-Transgenen) zusammen zu wirken. Obwohl
hier als YAC-Transgene bezeichnet, können derartigen Transgenen
bei Integration in das Genom im Wesentlichen die Hefesequenzen fehlen,
wie Sequenzen, die zur autonomen Replikation in Hefe erforderlich
sind. Derartige Sequenzen können
wahlweise durch genetische Manipulation (beispielsweise Restriktionsverdau
und Puls-Feld-Gelelektrophorese oder andere geeignete Verfahren)
entfernt werden, da eine Replikation in Hefe nicht weiter erforderlich
ist (d.h. vor Einführung
in eine Maus ES-Zelle oder Maus-Prozygote). Verfahren zur Weitergabe
der Eigenschaft einer Expression eines Immunglobulins mit humaner
Sequenz beinhalten Züchten
einer transgenen Maus mit dem (den) humanen Ig-Transgen(en), und wahlweise auch eines
funktionellen YAC's
mit einem expandierten V-Segment-Repertoire.
Sowohl das VH- als auch das VL-Gensegment
können
auf dem YAC vorhanden sein. Die transgene Maus kann in jeden, vom
Fachmann gewünschten
Hintergrund eingebracht werden, einschließlich einem Hintergrund mit
anderen Transgenen, einschließlich
Ig-Transgenen und/oder Transgenen, welche andere humane Lymphozyten-Proteine
kodieren. Die Erfindung liefert weiter ein Immunglobulin humaner
Sequenz mit hoher Affinität,
welches von einer transgenen Maus mit einem expandierten V-Region-Repertoire-YAC-Transgen hergestellt
wurde. Obwohl das vorstehende eine bevorzugte Ausführungsform
des erfindungsgemäßen transgenen
Tiers beschreibt, sind andere Ausführungsformen umfasst, welche
in 4 Kategorien klassifiziert wurden:
- I. transgene
Tiere mit einem Immunglobulin-Transgen einer nicht-umgelagerten
schweren und umgelagerten leichten Kette;
- II. transgene Tiere mit einem Immunglobulin-Transgen einer nicht-umgelagerten schweren
und nicht-umgelagerten leichten Kette;
- III. transgene Tiere mit einem Immunglobulin-Transgen einer
umgelagerten schweren und nicht-umgelagerten leichten Kette; und
- IV. transgene Tiere mit einem Immunglobulin-Transgen einer umgelagerten
schweren und umgelagerten leichten Kette.
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Von
diesen Kategorien transgener Tiere ist die bevorzugte Reihenfolge
wie folgt: II > I > III > IV, wobei die endogenen
Gene der leichten Kette (oder mindestens das κ-Gen), durch homologe Rekombination
(oder einem anderen Verfahren) nicht funktionell gemacht wurde (knock-out)
und I > II > III > IV, wobei die Gene
der endogenen leichten Kette nicht-funktionell gemacht wurden (ausgeknockt
wurden; knock-out) und durch allelische Exklusion dominiert werden
müssen.
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III. Bispezifische/Multispezifische
Moleküle,
welche an PSMA binden
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In
noch einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform können humane
monoklonale Antikörper gegen
PSMA oder Antigen-bindende Bereiche davon derivatisiert oder an
ein anderes funktionelles Molekül gebunden
werden, beispielsweise an ein anderes Peptid oder Protein (beispielsweise
ein Fab'-Fragment),
um ein bispezifisches oder multispezifisches Molekül zu bilden,
welches an mehrere Bindungsstellen oder Ziel-Epitope bindet. So
kann beispielsweise ein Antikörper
oder ein Antigen-bindender Bereich der Erfindung funktionell (beispielsweise
durch chemisches Kuppeln, genetische Fusion, nicht-kovalente Assoziation
oder auf andere Art und Weise) an ein oder mehrere bindende Moleküle, wie
einen anderen Antikörper,
ein Antikörper-Fragment,
ein Peptid oder ein Bindungs-Mimetikum, gebunden werden.
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Die
vorliegende Erfindung beinhaltet daher bispezifische und multispezifische
Moleküle,
welche mindestens eine erste Bindungsspezifität für PSMA und eine zweite Bindungsspezifität für ein zweites
Ziel-Epitop aufweist. In einer bestimmten Ausführungsform der Erfindung ist
das zweite Ziel-Epitop ein Fc-Rezeptor, beispielsweise ein humaner
FcγRI (CD64)
oder ein humaner Fcα-Rezeptor
(CD89). Die Erfindung beinhaltet daher bispezifische und multispezifische
Moleküle,
welche sowohl an FcγR-,
FcαR- oder
FcεR-exprimierende
Effektorzellen (beispielsweise Monozyten, Makrophagen oder polymorphkernige
Zellen (PMNs)) binden als auch an Zielzellen, welche PSMA exprimieren.
Diese bispezifi schen und multispezifischen Moleküle leiten PSMA-exprimierende
Zellen zu Effektorzellen und lösen,
wie die humanen monoklonalen Antikörper der Erfindung, Fc-Rezeptor
vermittelte Effektorzell-Aktivitäten
aus, wie Phagozytose einer PSMA-exprimierenden Zelle, Antikörper abhängige, Zell-vermittelte
Cytotoxizität
(ADCC), Cytokin-Freisetzung oder Generierung von Superoxidanionen.
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Bispezifische
und multispezifische Moleküle
der Erfindung können
zusätzlich
zu einer anti-Fc-Bindungsspezifität und einer anti-PSMA-Bindungsspezifität weiter
eine dritte Bindungsspezifität
beinhalten. In einer Ausführungsform
ist die dritte Bindungsspezifität
ein anti-Verstärkungsfaktor(EF)-Bereich,
beispielsweise ein Molekül,
das an ein Oberflächenprotein
bindet, welches an der cytotoxischen Aktivität beteiligt ist, und dadurch
die Immunantwort gegen die Zielzelle verstärkt. Dieser "anti-Verstärkungsfaktor-Bereich" kann ein Antikörper, ein
funktionelles Antikörper-Fragment
oder ein Ligand sein, das ein bestimmtes Molekül bindet, beispielsweise ein
Antigen, einen Rezeptor, was zu einer Verstärkung des Effekts der Bindung
von Determinanten für
den Fc-Rezeptor oder das Ziel-Zellantigen
führt.
Der "anti-Verstärkungsfaktor-Bereich" kann einen Fc-Rezeptor
oder einen Ziel-Zellantigen binden. Alternativ kann der anti-Verstärkungsfaktor-Bereich
an eine Einheit binden, welche verschieden ist von der Einheit,
an die die erste und zweite Bindungsspezifität bindet. So kann beispielsweise
der anti-Verstärkungsfaktor-Bereich
eine cytotoxische T-Zelle binden (beispielsweise über CD2,
CD3, CD8, CD28, CD4, CD40, ICAM-1 oder über eine andere Immunzelle,
die zu einer verstärkten
Immunantwort gegen die Zielzelle führt.
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In
einer Ausführungsform
umfassen die bispezifischen und multispezifischen Moleküle der Erfindung als
eine Bindungsspezifität
mindestens einen Antikörper
oder einen Antikörper-Fragment
davon, einschließlich beispielsweise
ein Fab, Fab', F(ab')2,
Fv oder ein Einzelketten-Fv. Der Antikörper kann weiter ein Dimer
einer leichten oder schweren Kette sein oder jedes Minimalfragment
davon, wie ein Fv oder ein Einzelketten-Konstrukt, wie in Ladner
et al., US-P-4,946,778 beschrieben, welches am 07. August 1999 erteilt
wurde und dessen Inhalt hier durch in Bezugnahme explizit aufgenommen
wird.
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In
einer Ausführungsform
umfassen die bispezifischen und multispezifischen Moleküle der Erfindung eine
Bindungsspezifität
für FcγR oder FcαR, welches
auf der Oberfläche
einer Effektorzelle vorhanden sind, und eine zweite Bindungsspezifität für ein Ziel-Zellantigen, beispielsweise
PSMA.
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In
einer Ausführungsform
wird die Bindungsspezifität
für einen
Fc-Rezeptor durch einen humanen monoklonalen Antikörper geliefert,
dessen Bindung durch humanes Immunglobulin G (IgG) nicht blockiert
wird. Wie hier verwendet betrifft der Ausdruck "IgG-Rezeptor" jede der acht γ-Ketten-Gene,
welche sich auf Chromosom 1 befinden. Diese Gene kodieren insgesamt
12 Transmembran- oder lösliche
Rezeptor-Isoformen, welche in drei Fcγ-Rezeptor-Klassen gruppiert werden: FcγRI (CD64),
FcγRII (CD32)
und FcγRIII
(CD16). In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Fcγ-Rezeptor
ein humaner FcγRI
mit hoher Affinität.
Der humane FcγRI
ist ein 72 kDa Molekül,
welches für
monomeres IgG eine hohe Affinität
aufweist (108–109 M–1).
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Die
Herstellung und Charakterisierung dieser bevorzugten monoklonalen
Antikörper
sind durch Fanger et al. in der PCT-Anmeldung WO 88/00052 und in
der US-P-4,954,617 beschrieben. Diese Antikörper binden an ein Epitop von
FcγRI, FcγRII oder
FcγRIII
an einer Stelle, welche verschieden ist von der Fcγ-Bindungsstelle
des Rezeptors, wobei deren Bindung durch physiologische Mengen an
IgG nicht wesentlich blockiert wird. Spezifische, in diese Erfindung
nützliche
anti-FcγRI-Antikörper sind
mAb22, mAb32, mAb44, mAb62 und mAb197. Das den mAb32 produzierende
Hybridom ist von der American Type Culture Collection unter der
Hinterlegungsnummer ATCC HB 9469 erhältlich. Anti-FcγRI-mAb22,
F(ab)'2-Fragmente
von mAb22 sind von Medarex Inc. (Annanale N.J.) erhältlich.
In anderen Ausführungsformen
ist der anti-Fcγ-Rezeptor-Antikörper eine humanisierte
Form des monoklonalen Antikörpers
22 (H22). Die Herstellung und Charakterisierung des Antikörpers 22
ist in Graziano, R. F. et al., J. Immunol. 155(10) (1995), 4996–5002 und
der PCT/US93/10384 beschrieben. Die den Antikörper H22 produzierende Zelllinie
wurde bei der American Type Culture Collection am 4. November 1992
mit der Bezeichnung HA022CL1 hinterlegt und hat die Hinterlegungsnummer
CRL 11177.
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In
noch weiteren bevorzugten Ausführungsformen
wird die Bindungsspezifität
für einen
Fc-Rezeptor durch einen Antikörper
bereitgestellt, welcher an einen humanen IgA-Rezeptor bindet, beispielsweise einen Fc-α-Rezeptor
(FcαRI (CD89)),
wobei dessen Bindung vorzugsweise nicht durch humanes Immunglobulin
A (IgA) blockiert wird. Der Ausdruck "IgA-Rezeptor" soll das Genprodukt eines α-Gens (FcαRI) umfassen,
welches sich auf Chro mosom 19 befindet. Dieses Gen kodiert bekanntermaßen mehrere,
alternativ gespleißte Transmembran-Isoformen
von 55 bis 110 kDa. FcαRI
(CD89) wird auf Monozyten/Makrophagen, Eosinophilen und neutrophilen
Granulozyten, jedoch nicht auf Effektorzell-Populationen konstitutiv
exprimiert. FcαRI
weist eine mittlere Affinität
(≈ 5 × 107 M–1) für IgA 1 und für IgA 2
auf, welche bei Aussetzen an Zytokine wie G-CSF oder GM-CSF (Morton
H. C. et al., Critical Reviews in Immunology 16 (1995), 423–440) erhöht ist.
Vier monoklonale FcαRI-spezifische
Antikörper,
welche als A3, A59, A62 und A77 bezeichnet werden und FcαRI ausserhalb
der IgA-Liganden Bindungsdomäne
binden, wurden beschrieben (Monteiro, R. C. et al., J. Immunol.
148 (1992), 1764).
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FcαRI und FcγRI sind bevorzugte
Auslöser-Rezeptoren
zur Verwendung in der Erfindung, da sie (1) hauptsächlich auf
Immun-Effektorzellen (beispielsweise Monozyten, PMNs, Makrophagen
und dentritischen Zellen) exprimiert sind, (2) in hohen Mengen (beispielsweise
5.000–100.000
pro Zelle) exprimiert sind, (3) Mediatoren zytotoxischer Aktivitäten (beispielsweise
ADCC, Phagozytose) sind, (4) eine verstärkte Antigen-Präsentation
von Antigenen vermitteln, einschließlich Selbst-Antigenen, die
darauf gerichtet sind.
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In
anderen Ausführungsformen
umfassen bispezifische und multispezifische Moleküle der Erfindung weiter
eine Bindungsspezifität,
welche ein Zielzell-Antigen, beispielsweise PSMA, erkennt, beispielsweise
daran bindet. In einer bevorzugten Ausführungsform wird die Bindungsspezifität durch
einen humanen monoklonalen Antikörper
der Erfindung bereitgestellt.
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Ein "Effektorzell-spezifischer
Antikörper", wie hier verwendet,
betrifft einen Antikörper,
oder ein funktionelles Antikörper-Fragment
das den Fc-Rezeptor von Effektorzellen bindet. Bevorzugte Antikörper zur
Verwendung in der vorliegenden Erfindung binden den Fc-Rezeptor
von Effektorzellen an einer Stelle, welche von endogenem Immunglobulin
nicht gebunden wird.
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Wie
hier verwendet betrifft der Ausdruck "Effektorzelle" eine Immunzelle, die an der Effektorphase
einer Immunantwort beteiligt ist, im Gegensatz zu den kognitiven
und Aktivierungs-Phasen einer Immunantwort. Beispielhaft genannte
Immunzellen umfassen eine Zelle myeloiden oder lymphoiden Ursprungs,
beispielsweise Lymphozyten (beispielsweise B-Zellen und T-Zellen
einschließlich
zytolytischen T-Zellen (CTLs), Killerzellen, natürliche Killerzellen, Makrophagen,
Monozyten, Eosinophile, Neutrophile, polymorphkernige/-nukleäre Zellen,
Granulozyten, Mastzellen und Basophile. Einige Effektorzellen exprimieren
spezifisch Fc-Rezeptoren und bewirken spezifische Immunfunktionen.
In bevorzugten Ausführungsformen
kann eine Effektorzelle Antikörper
abhängige,
Zell vermittelte Zytotoxizität
(ADCC) induzieren, beispielsweise ein Neutrophil, der ADCC induzieren
kann. So sind beispielsweise Monozyten, Makrophagen, die FcR exprimieren,
beim spezifischen Abtöten
von Zielzellen und Darbieten von Antigenen an andere Komponenten
des Immunsystems oder bei der Bindung an Zellen, welche Antigen
präsentieren,
beteiligt. In anderen Ausführungsformen
kann eine Effektorzelle ein Ziel-Antigen, eine Zielzelle oder einen
Mikroorganismus phagozytieren. Die Expression eines bestimmten FcR
auf einer Effektorzelle kann durch humorale Faktoren, wie Zytokine,
reguliert werden. So wurde beispielsweise gefunden, dass die Expression
von FcRI durch Interferon Gamma (IFN-γ) hochreguliert wird. Diese
erhöhte
Expression verstärkt
die zytotoxische Aktivität
von FcγRI
tragenden Zellen gegen Ziele. Eine Effektorzelle kann ein Ziel-Antigen
oder eine Zielzelle phagozytieren.
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Eine "Zielzelle" soll eine unerwünschte Zelle
in einem Subjekt (beispielsweise einem Menschen oder einem Tier)
bezeichnen, auf welche mittels einer Zusammensetzung der Erfindung
(beispielsweise einem humanen monoklonalen Antikörper, einem bispezifischen
oder einem multispezifischen Molekül) abgestellt werden kann.
In bevorzugten Ausführungsformen
ist die Zielzelle eine Zelle, welche PSMA exprimiert oder überexprimiert.
PSMA-exprimierende
Zellen umfassen gewöhnlich
Tumorzellen, wie Prostata-, Nieren- und Darm-Tumorzellen.
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Obwohl
humane monoklonale Antikörper
bevorzugt sind, sind andere Antikörper, welche in den erfindungsgemäßen bispezifischen
oder multispezifischen Molekülen
eingesetzt werden können,
chimäre,
monoklonale Maus- und humanisierte Antikörper.
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Chimäre, monoklonale
Maus-Mensch Antikörper
(d.h. chimäre
Antikörper)
können
durch rekombinante DNA-Techniken, welche im Stand der Technik bekannt
sind, hergestellt werden. So wird beispielsweise ein Gen welches
den konstanten Fc-Bereich eines Maus (oder einer anderen Spezies)
monoklonalen Antikörper Moleküls kodiert
mit Restriktionsenzymen verdaut, um den Bereich zu entfernen, welcher
den Maus-Fc Teil kodiert, wobei der equivalente Bereich eines Gens,
welche einen konstanten Fc-Bereich kodiert, eingesetzt wird (siehe
Robinson et al., Internationale Patentveröffentlichung PCT/US86/02269;
Akira et al., Europäische
Patentanmeldung 184,187; Taniguchi, M., Europäische Patentanmeldung 171,496;
Morrison et al., Europäische Patentanmeldung
173,494; Neuberger et al.; Internationale Anmeldung WO 86/01533;
Cabilly et al. US Patent No. 4,816,567; Cabilly et al., Europäische Patentanmeldung
125,023; Better et al., Science 240 (1988), 1041–1043); Liu et al., PNAS 84
(1987), 3439–3443;
Liu et al.; J. Immunol. 139 (1987), 3521–3526; Sun et al. PNAS 84 (1987),
214–218;
Nishimura et al., Canc. Res. 47 (1987) 999–1005; Wood et al. Nature 314
(1985), 446–449;
und Shaw et al., J. Natl. Cancer Inst. 80 (1988), 1553–1559).
-
Der
chimäre
Antikörper
kann weiter durch Ersetzen von Sequenzen des variablen Fv-Bereichs, welcher
nicht direkt an der Antigen-Bindung beteiligt sind, mit equivalenten
Sequenzen von humanen variablen Fv-Bereichen humanisiert werden.
Allgemeine Übersichten
von humanisierten chimären
Antikörpern
werden gegeben von Morrison S. L., Science 229 (1985), 1202–1207 und
Oi et al., Bio Techniques 4 (1986), 214. Diese Verfahren beinhalten
Isolieren, Manipulieren und Exprimieren der Nukleinsäuresequenzen
welche alle oder einen Teil der variablen Fv-Bereiche des Immunglobulins
von mindestens einer der schweren oder leichten Kette kodieren.
Quellen für
derartige Nukleinsäuren
sind dem Fachmann wohlbekannt und können beispielsweise von 7E3,
einem GPIIbIIIa-Antikörper produzierenden
Hybridom erhalten werden. Die rekombinante DNA, welche den chimären Antikörper oder
ein Fragment davon kodiert, kann dann in einen geeigneten Expressionsvektor
kloniert werden. Geeignete humanisierte Antikörper können alternativ durch CDR-Substitutionen
hergestellt werden (US-P-5,225,539; Jones et al. Nature 321 (1986),
552–525;
Verhoeyan et al. Science 239 (1988), 1534; und Beidler et al. J.
Immunol. 141 (1988), 4053–4060.
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Alle
der CDRs eines bestimmten humanen Antikörpers können mit mindestens einem Teil
eines nicht-humanen CDR ersetzt werden, oder nur einige der CDRs
können
mit nicht-humanen
CDRs ersetzt werden. Es ist nur erforderlich die Anzahl an CDRs,
welche zur Bindung des humanisierten Antikörpers an den Fc-Rezeptor erforderlich
sind, zu ersetzen.
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Ein
Antikörper
kann durch jedes Verfahren humanisiert werden, welches mindestens
einen Bereich eines CDRs eines humanen Antikörpers und einen von einem nicht-humanen
Antikörper
abgeleiteten CDR ersetzen kann. Winter beschreibt ein Verfahren,
welches zur Herstellung der humanisierten Antikörper der vorliegenden Erfindung
eingesetzt werden kann (UK Patentanmeldung
GB 2188638A , eingereicht
am 26. März 1987),
dessen Inhalt hier durch Bezugnahme explizit mit aufgenommen ist.
Die humanen CDRs können
mit nicht-humanen
CDRs unter Verwendung von Oligonukleotid-Positions-dirigierter-Mutagenese
ersetzt werden, wie in der Internationalen Patentanmeldung WO 94/10332
mit dem Titel Humanized Antibodies to Fc Receptors for Immunoglobin
G on Human Mononuclear Phagocytes beschrieben ist.
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Ebenfalls
im Bereich der Erfindung sind chimäre und humanisierte Antikörper, bei
denen spezifische Aminosäuren
substituiert, entfernt oder hinzugefügt wurden. So weisen bevorzugte
humanisierte Antikörper insbesondere
Aminosäuresubstitutionen
in dem Gerüstbereich
auf, um die Bindung an das Antigen zu verbessern. So können beispielsweise
in einem humanisierten Antikörper
mit Maus-CDRs Aminosäuren,
welche sich in dem humanen Gerüst-Bereich
befinden, mit den Aminosäuren
ersetzt werden, die sich an den entsprechenden Positionen in dem
Maus-Antikörper
befinden. Derartige Substitutionen verbessern in einigen Fällen bekanntermaßen die
Bindung von humanisierten Antikörpern
an das Antigen. Antikörper,
bei denen Aminosäuren zugesetzt,
entfernt oder substituiert werden, werden hier als modifizierte
Antikörper
oder veränderte
Antikörper bezeichnet.
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Der
Ausdruck modifizierter Antikörper
soll auch Antikörper
umfassen, wie monoklonale Antikörper,
chimäre
Antikörper
und humanisierte Antikörper,
welche durch beispielsweise Zufügen,
Entfernen oder Substituieren von Bereichen des Antikörpers modifiziert
wurden. So kann beispielsweise ein Antikörper durch Entfernen des konstanten
Bereichs oder dessen Ersetzen mit einem konstanten Bereich zur Erhöhung der
Halbwertszeit, beispielsweise der Serum-Halbwertszeit, der Stabilität oder Affinität des Antikörpers, der
Serum-Halbwertszeit, der Stabilität oder Affinität des Antikörpers modifiziert
werden. Jede Modifikation ist innerhalb des Bereichs der Erfindung,
solange das bispezifische und multispezifische Molekül mindestens
einen Antigen-Bindungsbereich aufweist, welcher für ein FcγR spezifisch
ist und mindestens eine Effektorfunktion auslöst. Bispezifische und multispezifische
Moleküle
der vorliegenden Erfindung können
unter Verwendung verschiedener Techniken (siehe beispielsweise D.
M. Kranz et al., Proc. Natl. Acad. Sci. USA 78 (1981), 5807), "Polydoma"-Techniken (siehe
US-P-4,474,893 von Reading) oder rekombinanten DNA-Techniken hergestellt werden.
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So
können
insbesondere bispezifische und multispezifische Moleküle der vorliegenden
Erfindung durch konjugieren der entsprechenden Bindungsspezifitäten, beispielsweise
den anti-FcR- und anti-PSMA-Bindungsspezifitäten, unter Verwendung vom im
Stand der Technik bekannten Verfahren, welche in den hier gelieferten
Beispielen beschrieben werden, hergestellt werden. So kann beispielsweise
jede Bindungsspezifität
des bispezifischen und multispezifischen Moleküls separat erzeugt und dann
aneinander konjugiert werden. Sind die Bindungsspezifitäten Proteine
oder Peptide, dann können
eine Vielzahl von Kupplungs- oder Vernetzungs-Mittel für eine kovalente
Konjugation eingesetzt werden. Beispiele für Vernetzungs-Mittel umfassen
Protein A, Carbodiimid, N-Succinimidyl-S-acetyl-thioacetat (SATA),
5,5'-Dithiobis(2-nitrobenzosäure) (DTNB),
O-Phenylendimaleimid (OPDM), N-Succinimidyl-3-(2-pyridyldithio)propionat
(SPDP) und Sulfosuccinimidyl-4-(N-maleimidmethyl)cyclohexan-1-carboxylat
(sulfo-SMCC) (siehe beispielsweise Karpovsky et al., J. Exp. Med.
160 (1984), 1686; Liu, M. A. et al., Proc. Natl. Acad. Sci. USA
82 (1985), 8648. Andere Verfahren umfassen jene, welche beschrieben
wurden von Paulus (Behring Ins. Mitt. 78, (1985), 118–132); Brennan
et al. (Science 229 (1985), 81–83)
und Glennie et al. (J. Immunol. 139 (1987), 2367–2375). Bevorzugte Konjugationsmittel
sind SATA und sulfo-SMCC,
welche beide von Pierce Chemical Co. (Rockford IL) erhältlich sind.
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Sind
die Bindungsspezifitäten
Antikörper
(beispielsweise zwei humanisierte Antikörper), dann können sie über eine
Sulfhydryl-Bindung der C-terminalen Gelenkbereiche der zwei schweren
Ketten konjugiert werden. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform
ist der Gelenkbereich vor der Konjugation modifiziert, so dass er
eine ungerade Anzahl an Sulfhydryl-Resten, vorzugsweise eine, aufweist.
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Alternativ
können
beide Bindungsspezifitäten
in dem gleichen Vektor kodiert und in der gleichen Wirtszelle exprimiert
und angesammelt werden. Dieses Verfahren ist insbesondere dann nützlich,
wenn das bispezifische und multispezifische Molekül ein mAb × mAb, mAb × Fab, Fab × F(ab')2 oder
ein Ligand × Fab-Fusionsprotein
ist. Ein erfindungsgemäßes bispezifisches
und multispezifisches Molekül,
beispielsweise ein bispezifisches Molekül kann ein Einzelkettenmolekül sein,
wie ein bispezifischer Einzelketten-Antikörper, ein bispezifisches Einzelketten-Molekül mit einem
Einzelketten-Antikörper
und eine Bindungsdeterminante, oder ein bispezifisches Einzelketten-Molekül mit zwei
Bindungsdeterminanten. Bispezifische und multispezifische Moleküle können weiter
Einzelkettenmoleküle
sein oder können
zumindest zwei Einzelkettenmoleküle
umfassen. Verfahren zur Herstellung von bi- und multispezifischen
Molekülen
sind beispielsweise beschrieben in US-P-5,260,203; US-P-5,455,030;
US-P-4,881,175; US-P-5,132,405; US-P-5,091,513; US-P-5,476,786; US-P-5,013,653; US-P-5,258,498
und US-P-5,482,858.
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Eine
Bindung der bispezifischen und multispezifischen Moleküle an deren
bestimmte Ziele kann durch einen mit Enzym-verbundenen Immunosorbent-Assay
(ELISA); Radioimmunassay (RIA); FACS-Analyse; einen Bioassay (beispielsweise
Wachstumsinhibition) oder einen Western Blot-Assay bestätigt werden.
Jeder dieser Assays weist im Allgemeinen die Anwesenheit von Protein-Antikörper-Komplexen
von bestimmten Interesse nach, indem ein markiertes Reagenz (beispielsweise
ein Antikörper)
eingesetzt wird, das für
den Komplex von Interesse spezifisch ist. So können beispielsweise FcR-Antikörper-Komplexe
unter Verwendung von beispielsweise einem mit einem Enzym verbundenen
Antikörper
oder Antikörper-Fragment
erfasst werden, welches die Antikörper-FcR-Komplexe erkennt und
spezifisch daran bindet. Alternativ können die Komplexe unter Verwendung
jeder der vielen anderen Immunoassays erfasst werden. So kann beispielsweise
der Antikörper
radioaktiv markiert und in einem Radioimmunassay (RIA) eingesetzt
werden (siehe beispielsweise Weintraub, B., Principles of Radioimmunoassays,
Seventh Training Course on Radioligand Assay Techniques, The Endocrine
Society, March 1986). Das radioaktive Isotop kann durch Mittel,
wie die Verwendung eines γ-Zählers oder
eines Scintillations-Zählers,
oder durch Autoradiographie erfasst werden.
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IV. Antikörper Konjugate/Immunotoxine
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In
einem weiteren Gesichtspunkt betrifft die vorliegende Erfindung
einen monoklonalen humanen anti-PSMA-Antikörper oder ein Fragment davon,
welcher/welches an eine therapeutische Gruppe, wie ein Zytotoxin,
ein Arzneimittel oder ein Radioisotop gebunden ist. Bei Konjugierung
an ein Zytotoxin werden diese Antikörper-Konjugate als "Immunotoxine" bezeichnet. Ein
Zytotoxin oder zytoxisches Mittel umfasst jedes Mittel, das für Zellen
schädlich
ist (beispielsweise diese tötet).
Beispiele umfassen Taxol, Cytochchalasin B, Gramicidin D, Ethidiumbromid,
Emetin, Mitomycin, Etoposid, Tenoposid, Vincristin, Vinblastin,
Colchicin, Doxorubicin, Daunorubicin, Dihydroxyanthracindion, Mitoxantron,
Mithramycin, Actinomycin D, 1-Dehydrotestosteron, Glucocorticoid,
Procain, Tetracain, Lidocain, Propranolol und Puromycin und Analoge
oder Honologe davon.
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Therapeutische
Mittel umfassen, ohne darauf begrenzt zu sein, Antimetaboliten (beispielsweise
Methotrexat, 6-Mercaptopurin, 6-Thioguanin, Cytarabin, 5-Fluorouracil decarbazin),
alkylierende Mittel (beispielsweise Mechlorethamin, Thioepachlorambucil,
Melphalan, Carmustin (BSNU) und Lomustin (CCNU), Cyclothosphamid,
Busulfan, Dibrommannitol, Streptozotocin, Mitomycin C und cis-Dichlordiaminplatin(II)
(DDP) cisplatin), Anthracykline (beispielsweise Daunorubicin (bis
dato Daunomycin) und Doxorubicin) Antibiotika (beispielsweise Dactinomycin
(bis dato Actinomycin), Bleomycin, Mithramycin, und Anthramycin
(AMC)) und anti-mitotische Mittel (beispielsweise Vincristin und
Vinblastin). Ein erfindungsgemäßer Antikörper kann
an ein Radioisotop konjugiert sein, beispielsweise radioaktives
Iod, um zytotoxische Radiopharmazeutika zur Behandlung von mit PSMA
assoziierten Störungen,
wie Krebs, zu behandeln.
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Die
erfindungsgemäßen Antikörper-Konjugate
können
eingesetzt werden, um eine bestimmte biologische Antwort zu modifzieren,
wobei die Arzneimittel-Gruppe nicht ausgelegt werden soll, auf klassische
chemische therapeutische Mittel begrenzt zu sein. Die Arzneimittelgruppe
kann beispielsweise ein Protein oder ein Polypeptid sein, welches
eine gewünschte
biologische Aktivität
aufweist. Derartige Proteine umfassen beispielsweise ein enzymatisch
aktives Toxin oder ein aktives Fragment davon, wie Abrin, Ricin
A, Pseudonomas Exotoxin oder Diphterietoxin, ein Protein wie Tumor-Nekrose-Faktor
oder Interferon-γ,
oder biologische Antwort-Modifizierungsmittel, wie beispielsweise
Lymphokine, Interleukin-1 ("IL-1"), Interleukin-2
("IL2"), Interleukin-6
("IL-6"), Granulocyten-Makrophagen-Kolonie-stimulierender
Faktor ("GM-CSF") oder Granulocyten-stimulierender
Faktor ("G-CSF") oder andere Wachstumsfaktoren.
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Techniken
zur Konjugierung derartiger therapeutischen Gruppen an Antikörper sind
wohlbekannt, siehe beispielsweise Arnon et al., "Monoclonal Antibodies For Immunotargeting
Of Drugs In Cancer Therapy",
in Monoclonal Antibodies and Cancer Therapy, Reisfeld et al., (Hrsg.),
243–56
(Alan R. Liss, Inc., 1985); Hellstrom et al., "Antibodies For Drug Delivery", in Controlled Drug
delivery (2. Ausgabe), Robinson et al. (Hrsg.), 623–53 (Marcel
Dekker, Inc. 1987); Thorpe, "Antibody
Carriers Of Cytotoxiy Agents In Cancer Therapy: A Review". In Monoclonal Antibodies '84: Biological And
Clinical Applications, Pinchera et al. (Hrsg.), 475–506 (1985); "Analysis, Results,
And Future Prospective Of The Therapeutic Use Of Radiolabeled Antibody
In Cancer Therapy",
in Monoclonal Antibodies For Cancer Detection And Therapy, Baldwin
et al. (Hrsg.), 303–16 (Academic
Press 1985), and Thorpe et al. "The
Preparation And Cytotoxic Properties of Antibody-Toxin Conjugates" Immunol. Rev., 62
(1982), 119–58.
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V. Pharmazeutische Zusammensetzungen
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In
einem weiteren Gesichtspunkt liefert die vorliegende Erfindung eine
Zusammensetzung, beispielsweise eine pharmazeutische Zusammensetzung,
welche ein oder eine Kombination von humanen monoklonalen Antikörpern oder
Antigen-bindende Bereichen davon, der vorliegenden Erfindung, formuliert
zusammen mit einem pharmazeutisch annehmbaren Träger enthält. In einer bevorzugten Ausführungsform
umfassen die Zusammensetzung eine Kombination von mehreren (beispielsweise
zwei oder mehr) isolierten, humanen Antikörpern oder Antigen-bindenden
Bereichen davon der Erfindung. Vorzugsweise bindet jeder der Antikörper oder
jeder der Antigen-bindenden Bereiche davon der Zusammensetzung an
ein bestimmtes, vorgewähltes Epitop
von PSMA.
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In
einer Ausführungsform
werden humane monoklonale anti-PSMA Antikörper mit komplementären Aktivitäten in Kombination,
beispielsweise als pharmazeutische Zusammensetzung mit zwei oder
mehreren monoklonalen, humanen anti-PSMA-Antikörpern eingesetzt. So kann beispielsweise
ein humaner monoklonaler Antikörper,
welcher hoch effektiv ein Abtöten
von Zielzellen in Anwesenheit von Effektorzellen vermittelt, mit einem
anderen humanen monoklonalen Antikörper kombiniert werden, der
das Wachstum von PSMA-exprimierenden Zellen inhibiert.
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In
einer anderen Ausführungsform
umfasst die Zusammensetzung ein oder eine Kombination von bispezifischen
oder multispezifischen Molekülen
der Erfindung (beispielsweise solche, welche mindestens eine Bindungsspezifität für einen
Fc-Rezeptor und mindestens eine Bindungsspezifität für PSMA enthalten.
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Erfindungsgemäße pharmazeutische
Zusammensetzungen können
auch in einer Kombinationstherapie, d.h. mit einem anderen Mittel
kombiniert, verabreicht werden. Die Kombinationstherapie kann beispielsweise
eine Zusammensetzung der vorliegenden Erfindung mit mindestens einem
anti-Tumor-Mittel oder einer anderen herkömmlichen Therapie umfassen.
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Wie
hier verwendet umfasst der Begriff "pharmazeutisch annehmbarer Träger" jedes und alle Lösungsmittel,
Dispersionsmedien, Beschichtungen, antibakterielle und anti-Pilz-Mittel, isotonische
und Absorptions-verzögernde
Mittel und dergleichen, welche physiologisch kompatibel sind. Der
Träger
ist vorzugsweise zur intravenösen
intramuskulären,
intra subkutanen, parenteralen, spinalen oder epidermalen Verabreichung (mittels
Injektion oder Infusion) geeignet. In Abhängigkeit von dem Verabreichungsweg
kann die aktive Verbindung, der Antikörper, das bispezifische und
multispezifische Molekül,
mit einem Material beschichtet werden, um die Verbindung vor der
Wirkung von Säuren
oder anderen natürlichen
Bedingungen, welche die Verbindung inaktivieren können, zu
schützen.
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Ein "pharmazeutisch annehmbares
Salz" betrifft ein
Salz, welches die gewünschte
biologische Aktivität
der eigentlichen Verbindung beibehält, und welches keine unerwünschten
toxikologischen Auswirkungen nach sich zieht (siehe beispielsweise
Berge, S. M. et al. J. Pharm. Sci. 66 (1977), 1–19). Beispiele derartiger Salze
umfassen Säureadditionssalze
und Basenadditionssalze. Säureadditionssalze
umfassen jene, welche von nicht toxischen anorganischen Säuren, wie
Salzsäure,
Salpetersäure,
Phosphorsäure,
Schwefelsäure, Bromsäure, Jodsäure, Phosphoriger
Säure und
dergleichen, sowie von nicht toxischen organischen Säuren, wie
aliphatischen Mono- und Dicarbonsäuren, Phenyl-substituierten
Alkansäuren,
Hydroxylalkansäuren,
aromatischen Säuren,
aliphatischen Säuren,
aromatischen Sulfonsäuren
und dergleichen abgeleitet sind. Basenadditionssalze umfassen jene,
die von Erdalkalimetallen, wie Natrium, Kalium, Magnesium, Calcium
und dergleichen, sowie von nicht toxischen organischen Aminen, wie
N,N'-Dibenzylethylendiamin,
N-Methylglucamin, Chloroprocain, Cholin, Diethanolamin, Ethylendiamin,
Procain und dergleichen.
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Eine
Zusammensetzung der vorliegenden Erfindung kann durch Vielzahl von
im Stand der Technik bekannten Verfahren verabreicht werden. Wie
dem Fachmann klar ist, hängt
der Verabreichungsweg und die Art der Verabreichung von den gewünschten
Ergebnissen ab. Die aktiven Verbindungen können mit Trägern hergestellt werden, welche
die Verbindung gegen die schnelle Freisetzung schützen, wie
eine gesteuerte Freisetzungsformulierung einschließlich Implantate
transdermale Pflaster und mikroeingekapselte Liefersysteme. Bioabbaubare,
biokompatible Polymere können
eingesetzt werden, wie Ethylenvinylacetat, Polyanhydrid, Polyglycolsäure, Kollagen,
Polyorthoester und Polymilchsäure.
Viele Verfahren zur Herstellung derartiger Formulierungen sind patentiert
oder dem Fachmann allgemein bekannt. Siehe beispielsweise Sustained
and Controlled Release Drug Delivery Systems, J. R. Robinson Hrsg.,
Marcel Dekker, Inc., New York, 1978.
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Um
eine erfindungsgemäße Erfindung über bestimmte
Verabreichungswege zu verabreichen kann es nötig sein, die Verbindung mit
einem Material zur Verhinderung deren Inaktivierung zu beschichten
oder diese damit zu verabreichen. So kann beispielsweise die Verbindung
an ein Subjekt in einem geeigneten Träger, beispielsweise Liposomen,
oder einem Verdünnungsmittel
verabreicht werden. Pharmazeutisch annehmbare Verdünnungsmittel
umfassen Kochsalzlösungen
und wässrige
Pufferlösungen.
Liposome umfassen Wasser-in-Öl-in-Wasser
CGF-Emulsionen, sowie herkömmlich
Liposomen (Strejan et al. J. Neuroimmunol. 7 (1984), 27).
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Pharmazeutisch
annehmbare Träger
umfassen sterile wässrige
Lösungen
oder Dispersionen und sterile Puffer zur unvorbereiteten Zubereitung
von sterilen, injizierbaren Lösungen
oder Dispersionen. Die Verwendung derartiger Medien und Mittel für pharmazeutisch
aktive Substanzen ist im Stand der Technik bekannt. Mit der Maßgabe, dass
das herkömmliche
Medium oder Mittel mit der aktiven Verbindung nicht kompatibel ist, wird
die Verwendung davon in den erfindungsgemäßen pharmazeutischen Zusammensetzungen
in Betracht gezogen. Zusätzliche
aktive Verbindungen können
in die Zusammensetzungen ebenfalls eingebracht werden.
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Therapeutische
Zusammensetzungen müssen
gewöhnlich
bei den Bedingungen der Herstellung und Lagerung steril und stabil
sein. Die Zusammensetzung kann als eine Lösung, Mikroemulsion, als ein
Liposom, oder als eine andere geordnete Struktur formuliert sein,
welche für
hohe Arzneimittelkonzentrationen geeignet ist. Der Träger kann
ein Lösungsmittel
oder ein Dispersions-Medium mit beispielsweise Wasser, Ethanol,
Polyol (beispielsweise Glycerin, Propylenglycol und flüssiges Polyethylenglycol
und dergleichen) und geeignete Gemische davon sein. Die geeignete
Fluidität
kann beispielsweise durch Verwendung einer Beschichtung wie Lecithin,
durch Beibehalten der gewünschten
Teilchengröße im Fall
einer Dispersion und durch Verwendung von Oberflächen-aktiven Mitteln aufrecht
erhalten werden. In vielen Fällen
ist es bevorzugt, isotonische Mittel, beispielsweise Zucker, Polyalkohole
wie Mannitol, Sorbitol oder Natriumchlorid, in die Zusammensetzung
einzubringen. Eine verlängerte
Absorption der injizierbaren Zusammensetzungen können durch Einbringen eines Mittels
in die Zusammensetzung erreicht werden, welche die Absorption verzögert, beispielsweise
Monostearat-Salze und Gelatine.
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Sterile
injizierbare Lösungen
können
durch Einbringen der aktiven Verbindung in der erforderlichen Menge
in ein geeignetes Lösungsmittel
mit einem der vorstehend aufgeführten
oder mit einer Kombination der Inhaltsstoffe, nach Bedarf, gefolgt
von Sterilisations mikrofiltration hergestellt werden. Im Allgemeinen
werden Dispersionen durch Einbringen der aktiven Verbindung in einen
sterilen Träger
hergestellt, welcher ein basisches Dispersionsmedium enthält, und
die erforderlichen anderen der vorstehend aufgeführten Inhaltsstoffe. Im Fall
von sterilen Pulvern zur Herstellung von sterilen, injizierbaren
Lösungen
sind die bevorzugten Herstellungsverfahren Trocknen bei verringertem
Druck und Gefriertrocknung (Lyophilisierung), welches ein Pulver des
aktiven Inhaltsstoffes zuzüglich
jedes weiteren gewünschten
Inhaltsstoffes aus einer zuvor steril filtrierten Lösung davon
ergibt.
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Die
Dosierungen werden eingestellt, um die optimale gewünschte Antwort
zu liefern (beispielsweise eine therapeutische Antwort). So kann
beispielsweise eine einzige Dosis verabreicht werden, mehrere geteilte Dosen
können über die
Zeit verabreicht werden oder die Dosis kann proportional reduziert
oder gesteigert werden, wie durch die Dringlichkeit der therapeutischen
Situation angezeigt ist. Es ist insbesondere vorteilhaft, parenterale
Zusammensetzungen in Einheitsdosisform zu formulieren, um die Verabreichung
und Einheitlichkeit der Dosierung zu erleichtern. Eine Einheitsdosisform,
wie hier verwendet, betrifft körperlich
unterschiedliche Einheiten, welche für die zu behandelnden Subjekte
als einheitliche Dosen geeignet sind. Jede Einheit enthält eine
bestimmte Menge der aktiven Verbindung, berechnet, um den gewünschten
therapeutischen Effekt zu erzielen, zusammen mit dem erforderlichen
pharmazeutischen Träger.
Die Anforderung an die Dosiseinheitsformen der Erfindung werden
diktiert und sind direkt abhängig
von (a) den bestimmten Eigenschaften der aktiven Verbindung und
dem bestimmten therapeutischen Effekt, der erzielt werden soll,
und (b) den Beschränkungen, welche
in der Technik der Formulierung einer derartigen aktiven Verbindung
zur Behandlung der Sensitivität
in Individuen inhärent
ist.
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Beispiele
für pharmazeutisch
annehmbare Antioxidantien umfassen: (1) wasserlösliche Antioxidantien, wie
Ascorbinsäure,
Cysteinhydrochlorid, Natriumbisulfat, Natriummetabisulfit, Natriumsulfid
und dergleichen; (2) Öl-lösliche Antioxidantien,
wie Ascorbylpalmitat, butyliertes Hydroxyanisol (BHA), butyliertes
Hydroxytoluol (BHT), Lecithin, Propylgallat, alpha-Tocopherol und
dergleichen; (3) Metall-chelatierende Mittel, wie Zitronensäure, Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA),
Sorbitol, Weinsäure,
Phosphorsäure
und dergleichen.
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Für therapeutische
Zusammensetzungen umfassen erfindungsgemäße Formulierungen jene, welche für eine orale,
nasale, topikale (einschließlich
buccal und sublingual), rektale, vaginale und/oder parenterale Verabreichung
geeignet sind. Die Formulierungen können zweckmäßig in Einheitsdosisform dargeboten
werden und können
mit jedem in der Pharmazie bekannten Verfahren hergestellt werden.
Die Menge an aktivem Inhaltsstoff, welche mit einem Trägermaterial
zur Herstellung einer Einheitsdosisform kombiniert werden kann, variiert
in Abhängigkeit
von dem zu behandelnden Subjekt und dem bestimmten Verabreichungsmodus.
Die Menge an aktivem Inhaltsstoff, welche mit einem Trägermaterial
zur Herstellung einer Einheitsdosisform kombiniert werden kann,
wird im Allgemeinen die Menge der Zusammensetzung sein, welche einen
therapeutischen Effekt hervorruft. Im Allgemeinen, aus 100%, wird
diese Menge von etwa 0,01% bis etwa 99% aktiver Inhaltsstoff, vorzugsweise
von etwa 0,1% bis etwa 70%, am meisten bevorzugt von etwa 1% bis
etwa 30% reichen.
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Erfindungsgemäße Formulierungen,
welche für
eine vaginale Verabreichung geeignet sind, umfassen weiter Pessarien,
Tampons, Cremes, Gele, Pasten, Schäume oder Spray-Formulierungen, welche
Träger
beinhalten, die im Stand der Technik als geeignet bekannt sind.
Dosisformen für
die topische oder transdermale Verabreichung der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
umfassen Pulver, Sprays, Salben, Pasten, Cremes, Lotions, Gels,
Lösungen,
Pflaster und Inhalationsstoffe. Die aktive Verbindung kann unter
sterilen Bedingungen mit einem pharmazeutisch annehmbaren Träger und
mit jeden Konservierungsstoffen oder Puffern oder Treibmittel, welche
erforderlich sein können,
gemischt werden. Die Ausdrücke "parenterale Verabreichung" und "parenteral verabreicht", wie hier verwendet,
bezeichnet Verabreichungswege, welche nicht-enterale und topische
Verabreichung sind, gewöhnlich
durch Injektion, und beinhalten, ohne Begrenzung, intravenöse, intramuskuläre, intraarterielle,
intratekale, intrakapsuläre,
intraorbitale, in das Herz, intradermale, intraperitonale, transtracheale,
subkutane, subkutikuläre,
intraartikuläre,
subkapsuläre,
subarachnoide, intraspinale, epidurale und intrasternale Injektion
und Infusion.
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Beispiele
für geeignete
wässrige
und nicht-wässrige
Träger,
welche in den erfindungsgemäßen pharmazeutischen
Zusammensetzungen verwendet werden können, umfassen Wasser, Ethanol,
Polyole (wie Glycerin, Propylen Glykol, Polyethylen Glykol und dergleichen),
und geeignete Gemische davon, Gemüseöle, wie Olivenöl und injizierbare
organische Esther, wie Ethyloleat. Eine geeignete Fluidität kann durch
beispielsweise Verwendung von Beschichtungsmaterialien, wie Lecithin,
durch Aufrechterhalten der gewünsch ten
Teilchengröße in Fall
von Dispersionen, und durch Verwendung von Oberflächenaktiven
Mittel aufrechterhalten werden.
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Diese
Zusammensetzungen können
weiter Hilfsmittel, wie Konservierungsstoffe, Benetzungsmittel, Emulgatoren
und Dispersionsmittel enthalten. Ein Ausschluß der Anwesenheit von Mikroorganismen
kann sichergestellt werden durch vorstehend aufgeführten Sterilisationsverfahren
und durch Einbringen unterschiedlicher antibakterieller und anti-fungizider Mittel,
beispielsweise Parabin, Chlorbutanol, Phenolsorbinsäure und dergleichen.
Es kann weiter erwünscht
sein, isotonische Mittel, wie Zucker, Natriumchlorid und dergleichen
in die Zusammensetzungen einzubringen. Darüber hinaus kann eine verlängerte Absorption
der injizierbaren pharmazeutischen Form durch Einschluß von Mitteln
herbeigeführt
werden, welche die Absorption verzögern, wie Aluminiummonostearat
und Gelatine.
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Werden
die erfindungsgemäßen Erfindungen
als Pharmazeutika an Menschen und Tiere verabreicht, dann können sie
alleine oder als pharmazeutische Zusammensetzung verabreicht werden,
welche beispielsweise 0,01–99,5%
(mehr bevorzugt 0,1–90%)
des aktiven Inhaltsstoffes zusammen mit einem pharmazeutisch annehmbaren
Träger
enthält.
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Ohne
Berücksichtigung
des gewählten
Verabreichungsweges werden die erfindungsgemäßen Verbindungen, welche in
einer geeigneten hydrierten Form eingesetzt werden können, und/oder
die erfindungsgemäßen pharmazeutischen
Zusammensetzungen in pharmazeutisch annehmbare Dosisformen durch
herkömmliche,
dem Fachmann bekannte Methoden formuliert.
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Die
tatsächlichen
Dosismengen der aktiven Inhaltsstoffe in den erfindungsgemäßen pharmazeutischen
Zusammensetzungen können
variiert werden, um eine Menge des aktiven Inhaltsstoffes zu erhalten, welche
zur Erreichung der gewünschten
therapeutischen Antwort für
einen bestimmten Patienten, für
die Zusammensetzung und für
die Art der Verabreichung wirksam ist, ohne für den Patienten toxisch zu
sein. Die gewählte
Dosismenge hängt
von einer Vielzahl von pharmakokinetischen Faktoren ab, einschließlich der
Aktivität
der verwendeten bestimmten erfindungsgemäßen Zusammensetzungen, oder
des Esters, des Salz oder des Amids davon, des Verabreichungswegs,
der Verabreichungszeit, der Exkretionsrate der bestimmten, verwendeten
Verbindung, der Dauer der Behandlung, anderen Arzneimitteln, Verbindungen
und/oder Materialien, welche zusammen mit den bestimmten Verbindungen
verwendet werden, dem Alter, dem Geschlecht, dem Gewicht, dem Zustand,
dem allgemeinen Gesundheitszustand und der Krankheitshistorie des
zu behandelnden Patienten und ähnlichen
Faktoren, die in der Medizin wohlbekannt sind. Ein Durchschnitts-Arzt
oder -Tierarzt kann die wirksame Menge der erforderlichen pharmazeutischen
Zusammensetzung leicht bestimmen und verschreiben. So könnte der
Arzt oder Tierarzt beispielsweise mit Dosen der in der pharmazeutischen
Zusammensetzung verwendeten, erfindungsgemäßen Verbindungen in Mengen
starten, welche unter den liegen, die erforderlich sind, um einen
gewünschten
therapeutischen Effekt zu erzielen, und dann langsam die Dosierung ansteigen
lassen, bis der gewünschte
Effekt erzielt wird. Im Allgemeinen ist eine geeignete tägliche Dosis
einer erfindungsgemäßen Zusammensetzung
die Menge der Verbindung, welche die geringste Dosis ist, die zur
Erzeugung eines therapeutischen Effekts wirksam ist. Eine derartige
effektive Dosis hängt
im Allgemeinen von den vorstehend beschriebenen Faktoren ab. Es
ist bevorzugt, das die Verabreichung intravenös, intramuskulär, intraperitonal
oder subcutan, vorzugsweise proximal zur Zielstelle verabreicht,
erfolgt. Wenn gewünscht, kann
die wirksame tägliche
Dosis einer therapeutischen Zusammensetzung als zwei, drei, vier,
fünf, sechs oder
mehrere Unterdosierungen verabreicht werden, welche in geeigneten
Intervallen während
des Tages, wahlweise in Einheitsdosisformen, separat verabreicht
werden. Obwohl eine erfindungsgemäße Verbindung allein verabreicht
werden kann ist es bevorzugt, die Verbindung als eine pharmazeutische
Formulierung (Zusammensetzung) zu verabreichen.
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Therapeutische
Zusammensetzungen können
mit im Stand er Technik bekannten medizinischen Einrichtungen verabreicht
werden. In einer bevorzugten Ausführungsform kann eine therapeutische
Zusammensetzung der Erfindung mit einer nadellosen hypodermischen
Injektionseinrichtung verabreicht werden, wie den Einrichtugen,
die in den US-P-5,399,163,
5,383,851, 5,312,335, 5,064,431, 4,941,880, 4,790,824 oder 4,596,556
offenbart sind. Beispiele wohlbekannter Implantate und Module, welche
in der vorliegenden Erfindung nützlich
sind, umfassen: US-P-4,487,603, welche eine implantierbare Mikroinfusions-Pumpe
zum Verteilen des Arzneimittels in einer gesteuerten Rate offenbart;
US-P-4,486,194, welche eine therapeutische Einrichtung zur Verabreichung
von Arzneimitteln über
die Haut offenbart; US-P-4,447,233, welche eine Arzneimittel-Infusionspumpe
zur Lieferung von Arzneimitteln in einer genauen Infusionsrate offenbart;
US-P-4,447,224, welche einen implantierbaren Infusionsapparat mit
variabler Strömung
zur kontinuierlichen Arzneimittellieferung offenbart; US-P-4,439,196,
welche ein osmotisches Arzneimittel-Liefersystem mit mehreren Kammerabteilungen
offenbart; und US-P-4,475,196, welche ein osmotisches Arzneimittel-Liefersystem offenbart.
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Viele
andere derartige Implantate, Liefersysteme und Module sind dem Fachmann
bekannt.
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In
bestimmten Ausführungsformen
können
die erfindungsgemäßen Antikörper noch
formuliert werden, um eine geeignete Verteilung in vivo sicher zu
stellen. So schließt
beispielsweise die Blut-Hirn-Schranke (BBB) viele stark hydrophile
Verbindungen aus. Um sicher zu stellen, dass die erfindungsgemäßen therapeutischen Verbindungen
die BBB, wenn gewünscht, überschreiten,
können
sie an beispielsweise in Liposomen formuliert werden. Für Verfahren
zur Herstellung von Liposomen, siehe beispielsweise US-P-4,522,811,
5,374,548, und 5,399,331. Die Liposomen können ein oder mehrere Gruppen
umfassen, welche selektiv in bestimmte Zellen oder Organe transportiert
werden, um eine gezielte Arzneimittellieferung zu fördern (siehe
beispielsweise V. V. Ranade, J. Clin. Pharmakol. 29 (1989), 685).
Beispielhaft genannte Zielgruppen umfassen Folat oder Biotin (siehe
beispielsweise US-P-5,416,016
von Low et al.), Mannoside (Umezawa et al., Biochem. Biophys. Res. Commun.
153 (1988), 1038), Antikörper
(P. G. Bloeman et al., FEBS Lett. 357 (1995), 140; M. Owais et al., Antimicrob.
Agents Chemother. 39 (1995), 180); Oberflächenprotein-A-Rezeptor (Briscoe
et al., Am J. Physiol. 1233 (1995), 134) wobei unterschiedliche
Spezien davon die erfindungsgemäßen Formulierungen
sowie Komponente der erfindungsgemäßen Moleküle enthalten können; p120
(Schreier et al., J. Biol. Chem. 269 (1994), 9090); siehe auch K.
Keinanen; M. L. Laukkanen; FEBS Lett. 346 (1994), 123; J. J. Killion;
I. J. Fidler Immunomethods 4 (1994), 273. In einer erfindungsgemäßen Ausführungsform
sind die erfindungsgemäßen therapeutischen
Verbindungen in Liposomen formuliert. In einer mehr bevorzugten
Ausführungsform
umfassen die Liposomen eine Zielgruppe. In einer meisten bevorzugten
Ausführungsform
werden die erfindungsgemäßen therapeutischen
Verbindungen in den Liposomen durch Bolusinjektion zu einer Stelle
proximal zum Tumor oder der Infektion geliefert. Diese Zusammensetzung
muss in einem Masse fluid sein, so dass eine leichte Verarbeitung
in der Spritze existiert. Sie muss daher unter den Bedingungen der
Herstellung und Lagerung stabil und gegenüber kontaminierender Wirkung
von Mikroorganismen, wie Bakterien und Pilzen, konserviert sein.
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Eine "therapeutisch wirksame
Dosis" inhibiert
das Tumorwachstum im Vergleich zu nicht behandelten Subjekten vorzugsweise
um mindestens etwa 20%, mehr bevorzugt um mindestens etwa 40%, sogar
noch mehr bevorzugt um mindestens etwa 60%, und noch mehr bevorzugt
um mindestens etwa 80%. Die Fähigkeit einer
Verbindung Krebs zu inhibieren kann in einem Tiermodel-System, welches
für die
Wirksamkeit in humanen Tumoren aussagekräftig ist, evaluiert werden.
Alternativ kann diese Eigenschaft einer Zusammensetzung durch Überprüfen der
Fähigkeit
der Verbindung zur Inhibierung evaluiert werden, wie eine Inhibierung
in vitro durch dem Durchschnittsfachmann bekannte Assays. Eine therapeutisch
wirksame Menge einer therapeutischen Verbindung kann die Tumorabmessungen
verkleinern oder anderweitig Symptome in einem Subjekt erleichtern.
Ein Durchschnittsfachmann wäre
in der Lage, derartige Mengen aufgrund von Faktoren, wie der Größe des Subjekts,
der Schwere der Symptome des Subjekts und der bestimmten Zusammensetzung
oder dem gewählten
Verabreichungsweg zu bestimmen.
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Die
Zusammensetzung muss steril und in dem Masse fluid sein, dass die
Zusammensetzung über
eine Spritze geliefert werden kann. Zusätzlich zu Wasser kann der Träger eine
isotonisch gepufferte Kochsalzlösung,
Ethanol, Polyol (zum Beispiel, Glycerin, Propylenglycol, und flüssiges Polyethylenglycol,
und dergleichen), und geeignete Gemische davon sein. Eine geeignete
Fluidität
kann beispielsweise durch Verwendung von Beschichtungen, wie Lecitin,
durch Aufrechterhalten der gewünschten
Teilchengröße im Falle
einer Dispersion und durch Verwendung von Oberflächen-aktiven Mitteln aufrechterhalten
werden. In vielen Fällen,
ist es bevorzugt, in die Zusammensetzung isotonische Mittel, beispielsweise
Zucker, Polyalkohol, sowie Mannitol oder Sorbitol, und Natriumchlorid
einzubringen. Eine Langzeit-Absorption der injizierten Zusammensetzungen kann
durch Einbringen eines Mittel in die Zusammensetzung erreicht werden,
welche die Absorption verzögert, beispielsweise
Aluminummonosterat oder Gelatine.
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Ist
die aktive Verbindung, wie vorstehend beschrieben, in geeigneter
Weise geschützt,
dann kann die Verbindung oral verabreicht werden, beispielsweise
mit einem inerten Verdünnungsmittel
oder einem assimilierbaren, essbaren Träger.
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VI. Verwendung und Verfahren
der Erfindung
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Die
Zusammensetzungen (beispielsweise humane molekulare Antikörper gegen
PSMA und Derivate/Konjugate davon) der vorliegenden Erfindung weisen
in vitro und in vivo diagnostische und therapeutische Einsatzmöglichkeiten
auf. So können
diese Moleküle beispielsweise
an Zellen in Kulturen verabreicht werden, beispielsweise in vitro
oder ex vivo, oder an ein Subjekt, beispielsweise in vivo, um eine
Vielzahl von Störungen zu
behandeln, zu verhindern oder zu diagnostizieren. Wie hier verwendet,
soll der Ausdruck "Subjekt" menschliche und
nicht menschliche Tiere umfassen. Bevorzugte menschliche Tiere umfassen
einen menschlichen Patienten mit einer Störung, welche durch eine Expression,
gewöhnlich
eine gestörte
Expression, beispielsweise Überexpression)
durch PSMA gekennzeichnet ist. Die Verfahren und Zusammensetzungen
der vorliegenden Erfindung können
beispielsweise dazu verwendet werden, ein Subjekt mit einer tumorigenen
Störung
zu behandeln, beispielsweise einer Störung, die durch die Anwesenheit
von PSMA-exprimierenden Tumorzellen gekennzeichnet ist, einschließlich beispielsweise
Prostata-, Darm- und Nieren- (Niere) Tumorzellen. Der Ausdruck "nicht-menschliche
Tiere" der Erfindung
umfasst alle Vertebraten, beispielsweise Säuger und Nicht-Säuger, wie
nicht-menschliche Primaten, Schafe, Hund, Kuh, Hühner, Amphibien, Reptilien
usw..
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Die
Zusammensetzungen (beispielsweise humane Antikörper, multispezifische und
bispezifische Moleküle)
der vorliegenden Erfindung können
anfänglich
auf deren Bindungsaktivität,
welche mit einer therapeutischen oder diagnostizierten Verwendung
assoziiert ist, in vitro untersucht werden. So können beispielsweise Zusammensetzungen
der Erfindung unter Verwendung der in den nachstehenden Beispielen
beschriebenen ELISA- und strömungszytometrischen
Assays untersucht werden. Darüber
hinaus kann die Aktivität
der Moleküle
zum Auslösen
von mindestens einer Effektor-vermittelten Effektorzell-Aktivität, einschließlich Zytolyse
von PSMA-exprimierenden Zellen untersucht werden. Protokolle zum
Untersuchen von Effektorzell-vermittelter Phagozytose sind in den
nachstehenden Beispielen beschrieben.
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Die
Zusammensetzungen (beispielsweise humane Antikörper, multispezifische und
bispezifische Moleküle)
der Erfindung weisen einen weiteren Nutzen in der Therapie und Diagnose
von mit PSMA-assoziierten Erkrankungen auf. So können beispielsweise die humanen
monoklonalen Antikörper,
den multispezifischen oder bispezifischen Moleküle verwendet werden, um beispielsweise
in vivo oder in vitro ein oder mehrere der folgenden biologischen
Aktivitäten
hervorzurufen. Zum Opsonieren einer PSMA-exprimierenden Zelle; zur
Vermittlung von Phagozytose oder Zytolyse einer PSMA-exprimierenden
Zelle in Anwesenheit von humanen Effekorzellen; oder um das Wachstum
einer PSMA-exprimieren den Zelle zu inhibieren.
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In
einer bestimmten Ausführungsform
werden human Antikörper
und Derivate davon in vivo verwendet, um eine Vielzahl von mit PSMA-assoziierten
Erkrankungen zu behandeln, zu verhindern oder zu diagnostizieren.
Beispiele für
mit PSMA-assoziierte Erkrankungen umfassen eine Vielzahl von Krebsarten,
wie Prostata-, Nieren- und Darm-Krebs.
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Verfahren
zur Verabreichung von Zusammensetzungen (beispielsweise humanen
Antikörpern,
multispezifischen und bispezifischen Molekülen) der Erfindung sind im
Stand der Technik bekannt. Geeignete Dosisformen der verwendeten
Moleküle
hängen
vom Alter und Gewicht des Subjekts und dem bestimmten verwendeten
Arzneimittel ab. Die Moleküle
können
an Radionukleide gekoppelt werden, wie 131I, 90Y, 105Rh, usw., wie
in Goldenberg, D. M. et al., Cancer Res. 41 (1981), 4354–4360 und
in der
EP 0 365 997 beschrieben. Die
Zusammensetzungen (beispielsweise humane Antikörper, multispezifische und
bispezifische Moleküle) der
Erfindung können
darüber
hinaus an anti-infektiöse
Mittel gekoppelt werden.
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Ziel-spezifische
Effektorzellen, beispielsweise Effektorzellen welche mit Zusammensetzungen
(beispielsweise humanen Antikörpern,
multispezifischen und bispezifischen Molekülen) der Erfindung verknüpft sind,
können
weiterhin als therapeutische Mittel eingesetzt werden. Effektorzellen
zum Zielen können
humane Leukozyten sein, wie Makrophagen, Neutrophile oder Monozyten.
Andere Zellen beinhalten Eosinophile, natürliche Killerzellen und andere
IgG- oder IgA-Rezeptor tragende Zellen. Wenn gewünscht, können die Effektorzellen von
dem zu behandelten Subjekt erhalten werden. Die Ziel-spezifischen
Effektorzellen können
als eine Suspension von Zellen in einer physiologischen annehmbaren
Lösung
verabreicht werden. Die Anzahl an verabreichten Zellen kann in der
Größenordnung
von 108–109 liegen, wird jedoch in Abhängigkeit
vom therapeutischen Zweck variieren. Im Allgemeinen wird die Menge
ausreichend sein, um eine Lokalisierung an der Zielzelle zu erhalten,
beispielsweise einer PSMA-exprimierenden Tumorzelle, und um ein
Abtöten
der Zelle zu bewirken, beispielsweise durch Phagozytose. Die Verabreichungswege
können
ebenfalls variieren.
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Die
Therapie mit Ziel-spezifischen Effektorzellen kann zusammen mit
anderen Techniken zur Entfernung von Zielzellen durchgeführt werden.
So kann beispielsweise eine Anti-Tumortherapie
unter Verwendung der Zusammensetzungen (beispielsweise humane Antikörper, multispezifische
und bispezifische Moleküle) der
Erfindung und/oder unter Verwendung von mit diesen Zusammensetzungen
bewaffneten Effektorzellen zusammen mit einer Chemotherapie durchgeführt werden.
Darüber
hinaus kann eine Kombinations-Immunotherapie
verwendet werden, um zwei unterschiedliche zytotoxische Effektor-Populationen auf
eine Tumor-Abstoßung
zu lenken. So können
beispielsweise anti-PSMA-Antikörper, welche
an anti-FcγRI
oder anti-CD3 gekoppelt wurden, zusammen mit IgG- oder IgA-Rezeptor-spezifischen
Mitteln eingesetzt werden.
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Bispezifische
oder mutispezifische Moleküle
der Erfindung können
darüber
hinaus eingesetzt werden, um FcγR-
oder FcαR-Mengen
auf Effektorzellen zu modulieren, wie durch Kappen ("Capping") und Eliminieren von
Rezeptoren auf der Zelleoberfläche.
Gemische von anti-Fc-Rezeptoren können für diesen Zweck ebenfalls eingesetzt
werden.
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Die
Zusammensetzungen (beispielsweise humane Antikörper, multispezifische und
bispezifische Moleküle)
der Erfindung, welche komplementäre
Verbindungsbereiche aufweisen, wie Bereiche von IgG1, -2, oder -3
oder IgM, welches Komplement bindet, können weiter in Anwesenheit
von Komplement eingesetzt werden. In einer Ausführungsform kann eine ex vivo
Behandlung einer Zellpopulation mit Zielzellen, mit einem Bindungsmittel
der Erfindung und geeigneten Effektorzellen, ergänzt werden durch Zugabe von
Komplement oder Komplement enthaltendem Serum. Eine Phagozytose
von Zielzellen, die mit einem erfindungsgemäßen Bindungsmittel beschichtet
sind, kann durch Binden von Komplement-Proteinen verbessert werden. In einer
anderen Ausführungsform
können
mit den Zusammensetzungen (beispielsweise humane Antikörper, multispezifische
und bispezifische Moleküle)
der Erfindung beschichtete Zielzellen weiter mit Komplement lysiert
werden.
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Die
Zusammensetzungen (beispielsweise humane Antikörper, multispezifische und
bispezifische Moleküle)
der Erfindung können
gemeinsam mit Komplement verabreicht werden. Infolgedessen sind
im Bereich der Erfindung Zusammensetzungen welche humane Antikörper, multispezifische
oder bispezifische Moleküle und
Serum oder Komplement umfassen. Diese Zusammensetzungen sind daher
vorteilhaft, da das Komplement in naher Nachbarschaft zu den humanen
Antikörpern,
den multispezifischen oder bispezifischen Molekülen vorhanden sind. Alternativ
können
die humanen Antikörper,
die multispezifischen oder bispezifischen Molekülen der Erfindung und das Komplement
oder das Serum getrennt verabreicht werden.
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Ebenfalls
im Bereich der Erfindung sind Kits, welche Zusammensetzungen (beispiels weise
humane Antikörper,
multispezifische oder bispezifische Moleküle) der Erfindung und die Instruktionen
zur Verwendung enthalten. Der Kit kann mindestens ein weiteres Reagenz
enthalten, wie Komplement, ein oder mehrere weitere humane Antikörper der
Erfindung (beispielsweise ein humaner Antikörper mit einer komplementären Aktivität, welcher
an ein Epitop im PSMA-Antigen bindet, welches unterschiedlich ist
von dem des ersten humanen Antikörpers).
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In
anderen Ausführungsformen
kann das Subjekt weiter mit einem Mittel behandelt werden, das die Expression
oder Aktivität
von Fcγ-
oder Fcα-Rezeptoren
moduliert, verstärkt
oder inhibiert, indem das Subjekt zum Beispiel mit einem Zytokin
behandelt wird. Bevorzugte Zytokine zur Verabreichung während der
Behandlung mit dem multispezifischen Molekül umfassen Granulozyten-Kolonie-stimulierender
Faktor (G-CSF), Granulozyten-Makrophagen-Kolonie-stimulierender
Faktor (GM-CSF), Interferon-γ (IFN-γ), und Tumor
Nekrose Faktor (TNF).
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Die
Zusammensetzungen (beispielsweise humane Antikörper, multispezifische oder
bispezifische Moleküle)
der Erfindung können
darüber
hinaus eingesetzt werden, um FcγR- oder PSMA-exprimierenden
Zielzellen zu leiten, beispielsweise zu Markierung derartiger Zellen.
Für einen
derartigen Einsatz kann das Bindungsmittel mit einem Molekül verknüpft sein,
welches erfaßt
werden kann. Die Erfindung liefert demnach Lösungen zur Lokalisierung von
Zellen in vivo oder in vitro, welche Fc-Rezeptoren exprimieren,
wie FcγR
oder PSMA. Der nachweisbare Marker kann beispielsweise ein Radioisotop,
eine fluoreszierende Verbindung, ein Enzym oder eine Enzym-Cofaktor
sein.
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In
einer Ausführungsform
liefert die Erfindung Verfahren zur Erfassung der Anwesenheit von
PSMA-Antigenen in einer Probe, oder zum Messen der Menge an PSMA-Antigenen, welches
umfasst, InKontaktbringen der Probe und einer Kontroll-Probe mit
einem humanen monoklonalen Antikörper
oder einem Antigen-bindenden Bereich davon, welches spezifisch an
PSMA bindet, unter Bedingungen, welche die Bindung eines Komplexes
zwischen dem Antikörper,
oder dem Bereich davon, und PSMA ermöglicht. Die Bildung eines Komplexes
wird dann erfaßt,
wobei eine unterschiedliche Komplexbildung zwischen der Probe im
Vergleich zur Kontroll-Probe die Anwesenheit von PSMA-Antigen in
der Probe anzeigt.
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In
einer noch weiteren Ausführungsform
liefert die Erfindung ein Verfahren zum Nachweis der Anwesenheit
oder der Quantifizierung der Menge an Fc-exprimierenden Zellen in
vivo oder in vitro. Das Verfahren umfasst (i) Verabreichen einer
Zusammensetzung (beispielsweise eines multispezifischen oder bispezifischen Moleküls) der
Erfindung oder eines Fragments davon an ein Subjekt, welches mit
einem nachweisbaren Marker konjugiert ist, (ii) Aussetzen des Subjekts
an ein Mittel zur Erfassung des nachweisbaren Markers um Bereiche
mit Fc-exprimierenden Zellen zu identifizieren. Die vorliegende
Erfindung wird weiter durch die folgenden Beispiele erläutert, welche
nicht als weiter begrenzend angesehen werden sollen.
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BEISPIELE
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Beispiel 1: Erstellung
von auf Cmu zielorientierten Mäusen
zur Herstellung von humanen anti-PSMA Antikörpern
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Konstruktion
eines auf CMD zielorientierten Vektors
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Das
Plasmid pICEmu enthält
ein EcoRI/XhoI-Fragment des Maus schwere Ketten Ig-Lokus, welche das
mu-Gen überspannt,
welches von einer genomischen Lambda-Phagenbank von Balb/C erhalten
wurde (Marcu et al., Cell 22 (1980), 187). Dieses genomische Fragment
wurde in die XhoI/EcoRI Stellen des Plasmids pICEMI9H (Marsh et
al., Gene 32 (1984), 481–485,)
subkloniert. Die in pICEmu enthaltenen Sequenzen der schweren Kette
erstrecken sich stromabwärts
der EcoRI-Stelle, die 3' des
mu intronischen Verstärkers
angeordnet ist, bis zur XhoI-Stelle, welche 1 kb stromabwärts des
letzten Transmembran-Exon des mu-Gens angeordnet ist. Ein Großteil der
mu-Umschaltungs-Wiederholregion wurde jedoch durch Weitergabe in
E. coli entfernt.
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Der
Zielvektor wurde wie folgt erstellt (siehe 1). Ein
1,3 kb HindIII/SmaI-Fragment
wurde aus pICEmu herausgeschnitten und in einen HindIII/SmaI verdauten
pBluescript (Stratagene, La Jolla, CA) subkloniert. Dieses pICEmu-Fragment
erstreckt sich von der HindIII-Stelle, welche etwa 1 kb 5' von Cmu1 angeordnet
ist, zur SmaI-Stelle, welches sich innerhalb Cmu1 befindet. Das
so erhaltene Plasmid wurde mit SmaI/SpeI verdaut und das etwa 4
kb große
SmaI/XbaI Fragment aus pICEmu, welches sich von der SmaI-Stelle
in Cmu1 3' von der
XbaI-Stelle gerade stromabwärts
des letzten Cmu-Exons befindet, wurde inseriert. Das so erhaltene Plasmid
pTAR1 wurde an der SmaI-Stelle linearisiert und eine Neo-Expressions-Kassette
wurde inseriert. Diese Kassette besteht aus dem Neo-Gen, welches
sich unter der transkriptionellen Steuerung des Maus- Phosphoglycerat-Kinase(pgk)-Promotors
(XbaI/TaqI-Fragment; Adra et al., Gene 60 (1987), 65–74) befindet
und die pgk-Polyadenylierungsstelle enthält (PvuII/HindIII-Fragment;
Boer et al. Biochemical Genetics 28 (1990), 299–308). Diese Kassette wurde
aus dem Plasmid pKJI (beschrieben von Tybulewicz et al., Cell 65
(1991), 1153–1163)
erhalten, aus dem die Neo-Kassette als ein EcoRI/HindIII-Fragment
herausgeschnitten wurde und in einen mit EcoRI/HindIII verdauten
pGEM-7Zf(+) subkloniert wurde, um pGEM-7f (KJI) zu bilden. Die Neo-Kassette
wurde aus pGEM-7 (KJI) durch EcoRI/SalI-Verdau herausgeschnitten,
die Enden wurden glatt gemacht und die Kassette wurde in die SmaI-Stelle
des Plasmids pTARI in der entgegengesetzten Richtung der genomischen
Cmu-Sequenzen subkloniert. Das so erhaltene Plasmid wurde mit NotI
linearisiert und eine Herpes Simplex Virus Thymidinkinase(tk)Kassette
wurde inseriert, um eine Anreicherung von ES-Klonen mit homologen
Rekombinanten, wie von Mansur et al. Nature 336 (1988), 348–352 beschrieben,
zu erhalten. Diese Kassette besteht aus den kodierenden Sequenzen
des tk-Gens, welche eingeklammert sind von dem Maus-pgk-Promoter
und der Polyadenylierungs-Stelle, wie von Tybulewicz et al. Cell
65 (1991) 1153–1163)
beschrieben werden. Der CMD-Zielvektor weist insgesamt etwa 5,3
kb Homologie zu dem Lokus der schweren Kette auf und ist ausgestaltet,
ein mutiertes mu-Gen zu erzeugen, in das eine Neo-Expressions-Kassette
in der einzigen SmaI-Stelle
des ersten Cmu-Exons inseriert wurde. Der Zielvektor wurde mit PvuI
vor Elektroporation in ES Zellen linearisiert, welches innerhalb
Plasmid Sequenzen schneidet.
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Generierung und Analyse
von Ziel-ES-Zellen
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AB-1
ES Zellen (McMahon. A. P. und Bradley, A., Cell 62 (1990), 1073–1085) wurden
auf methodisch inaktiven SNL76/7 Zell Nährstoffschichten (ibid) im
Wesentlichen wie beschrieben (Robertson, E. J. in Teratocarcinomas
and Embryonic Stem Cells: a Practical Approach (E. J. Robertson,
ed.) Oxford: IRL Press (1987), 71–112) gezüchtet. Der linearisierte CMD-Zielvektor
wurde durch Elektroporation in AB-I Zellen mit den von Hasty et
al. (Hasty, P. R. et al., Nature 350 (1991), 246) beschriebenen
Verfahren eingebracht. Elektroporierte Zellen wurden in 100 mm Schalen
in einer Dichte von 1–2 × 106 Zellen/Schale ausplattiert. Nach 24 Stunden wurden
G418 (200 μg/ml
aktive Verbindung) und FIAU (5 × 10–7 M)
zu dem Medium zugesetzt, und Stoff-resistente Klone konnten sich über 8–9 Tage
entwickeln. Die Klone wurden herausgenommen, trypsinisiert, in zwei
Teile aufgeteilt und weiter expandiert. Die Hälfte der von jedem Klon abgeleiteten
Zellen wurde dann eingefroren während
die andere Hälfte
auf homologe Rekombination zwischen Vektor und Zielsequenz untersucht
wurde. Eine DNA-Analyse wurde durch Southern Blot-Hybridisierung durchgeführt. DNA
wurde aus den Klonen, wie von Laird et al. (Laird. P. W. et al.,
Nucleic Acids Res., 19 (1991), 4293) beschrieben, isoliert. Isolierte
gnomische DNA wurde mit SpeI verdaut und mit einem 915 bp SacI-Fragment,
Sonde A (siehe 1), untersucht, welches an eine
Sequenz zwischen dem intronischen mu-Verstärker (Enhancer) und dem mu-Umschaltbereich
hybridisiert. Die Sonde A erfaßt
ein 9,9 kb SpeI-Fragment des Wildtyp-Lokus und eine diagnostische
7,6 kb-Bande von einem mu-Lokus, welcher mit dem CMD-Zielvektor
homolog rekombiniert hat (die Neo-Expressions Kassette enthält eine
SpeI-Stelle). Von
1132 G418 und FIAU resistenten Klonen, welche mittels Southern-Blot-Analyse
gemustert wurden, zeigten 3 7,6 kb SpeI-Bande, welche homologe Rekombination am
mu-Lokus anzeigt.
Diese 3 Klone wurden mit den Enzymen BglI, BstXI und EcoRI weiter
verdaut, um sicher zu stellen, dass sich der Vektor homolog in das
mu-Gen inserierte. Bei Hybridisierung mit Sonde A zeigen Southern
Blots von Wildtyp-DNA, die mit BglI, BstXI, oder EcoRI verdaut wurde,
Fragmente mit 15,7, 7,3 und 12,5 kb, wobei die Anwesenheit eines
zielorientierten mu-Allels durch die Fragmente 7,7, 6,6 und 14,3
kb angezeigt wird. Alle drei positiven Klone, welche durch die SpeI-Verdauung
erfasst wurden, zeigten die erwarteten BglI, BstXI und EcoRI Restriktions-Fragmente,
welche eine Insertion auf der Neo Kassette in das Cmu1-Exon anzeigt.
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Generierung von Mäusen mit
dem mutierten mu-Gen
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Die
drei Ziel-ES-Klone welche mit den Nummern 264, 272 und 408 bezeichnet
wurden, wurden aufgetaut und in C57BL/6J Blastozysten wie von Bradley
beschrieben (Bradley, A. (1987) in Teratocarcinomas and Embryonic
Stem Cells: a Practical Approach. (E. J. Robertson hrsg.) Oxford:
IRL Press, p. 113–151)
injiziert. Injizierte Blastozysten wurden in die Uteri von pseudo-schwangeren
Weibchen überführt, um
chimäre Mäuse zu erzeugen,
welche ein Gemisch von Zellen darstellen die von den eingebrachten
ES-Zellen und Wirts-Blastozysten
abgeleitet sind. Das Ausmaß der
ES-Zell-Verteilung in den Chimären
kann durch das Ausmaß von
Agouti-Fellfärbung
eingeschätzt
werden, welche von der ES-Zelllinie auf den schwarzen C57BL/6J Hintergrund
abgeleitet ist. Die Klone 272 und 408 brachten nur einen geringen
Prozentsatz von Chimäre
hervor (d.h. einen geringen Prozentsatz von Agouti-Pigmentierung) wobei
Klon 264 männliche
Chimäre
in einem hohen Prozentsatz hervor brachte. Diese Chimären wurden
mit C57BL/6J-Weibchen gekreuzt und Agouti-Nachkommen wurden gezeugt,
was die Keimbahn-Übertragung
des ES-Zellgenoms anzeigt. Eine Durchmusterung nach dem Ziel-mu-Gen
wurde mittels Southern Blot Analyse der mit BglI verdauten DNA von
Schwanz-Biopsien durchgeführt
(wie vorstehend für
die Analyse von ES-Zell-DNA beschrieben). Etwa 50% der Agouti-Nachkommen
zeigte eine hybridisierende BglI-Bande von 7,7 kb zusätzlich zu
der Wildtyp-Bande von 15,7 kb, was eine Keimbahnübertragung des Ziel-mu-Gens
zeigt.
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Analyse von Transgenen
Mäusen
auf funktionelle Inaktivierung des mu-Gens
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Um
zu bestimmen, ob die Insertion der Neo-Kassette in Cmu1 das Ig-Gen
der schweren Kette inaktivierte, wurde eine Chimäre des Klons 264 mit einer
Maus gekreuzt, welche für
die JHD-Mutation homozygot war, wobei die Expression der schweren
Kette als Ergebnis der Deletion der JHD-Genseqeumente inaktiviert wird
(Chen et al., Immunol 5 (1993), 647–656). Vier Agouti-Nachkommen
wurden gezeugt. Im Alter von einem Monat wurde von diesen Tieren
Serum erhalten und mittels ELISA auf die Anwesenheit von Maus-IgM untersucht. Zwei
von vier Nachkommen fehlte IgM vollständig (siehe Tabelle 1). Eine
Genotypisierung der vier Tiere mittels Southern Blot-Analyse von
DNA durch Schwanz-Biopsien
durch BglI-Verdau und Hybridisierung mit Sonde A (siehe 1)
und mittels StuI-Verdau und Hybridisierung mit einem 475 bp EcoRI/StuI-Fragment (ibid.)
zeigte, dass die Tiere, welche kein IgM im Serum aufwiesen jene
sind, in denen ein Allel des Lokus der schweren Kette die JHD-Mutation
beinhaltet, während
das andere Allel die Cmu1-Mutation beinhaltet. Mäuse, welche für JHD-Mutation
heterozygot waren, zeigten Wildtyp-Mengen an Serum Ig. Diese Daten
zeigen, dass die Cmu1-Mutation die Expression des mu-Gens inaktiviert.
-
-
Die
Tabelle 1 zeigt Serum IgM-Menge, welche mittels ELISA erfasst wurden,
für Mäuse, welche
die CMD- und die JHD-Mutation tragen (CMD/JHD), für Mäuse, welche
für die
JHD-Mutation heterozygot sind (+/JHD), für Wildtyp-Mäise (129Sv × C57BL/6J)F1 (+/+) und für Mäuse, denen
B-Zellen fehlen und die homozygot für die JHD-Mutation (JHD/JHD)
sind.
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Beispiel 2: Erzeugung
von transgenen HCO12-Mäusen
zur Herstellung von humanen anti-PSMA Antikörpern
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Das Humane HCO12 Transgen
der schweren Kette
-
Das
HCO12-Transgen wurde durch gleichzeitige Injektion des 80 kb-Inserts
von pHC2 Taylor et al., Int. Immunol., 6 (1994), 579–591) und
dem 25 kb Insert von pVx6 erzeugt. Das Plasmid pVx6 wurde wie nachstehend
beschrieben hergestellt.
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Ein
8,5 kb HindIII/SalI DNA-Fragment, welches das Humane Keimbahngen
VHI-18 (DP-14) zusammen mit etwa 2,5 kb von 5' angrenzenden, und 5 kb von 3' angrenzenden genomischen
Sequenzen umfasst, wurde in den Plasmidvektor pSP72 (Promega, Madison,
WI) subkloniert, um das Plasmid p343.7.16 zu erzeugen. Ein 7 kb
BamHI/HindIII-DNA-Frament, welche das humane Keimbahn-Gen VH5-51
(DP-73) zusammen mit etwa 5 kb von 5' angrenzenden und 1 kb von 3' angrenzenden genomischen
Sequenzen umfasst, wurde in den auf den Plasmid pBR322 basierenden
Klonierungsvektor pGPIf (Taylor et al., Nucleic Acids Res. 20 (1992),
6287–6295)
kloniert, um das Plasmid p25Ifzu erzeugen. Ein neuer, von pGPIf
abgeleiteter Klonierungsvektor, pGPIk, wurde mit EcoRV/BamHI verdaut
und an ein 10 kb EcoRV/BAmHI DNA-Fragment ligiert, welches das humane
Keimbahn-Gen VH3-23 (DP47) zusammen mit etwa 4 kb von 5' angrenzender und
5 kb von 3' angrenzender
genomischen Sequenzen umfasst. Das so erhaltene Plasmid p112.2RR,
wurde mit BamHI/SalI verdaut und mit dem gereinigten 7 kb BamHI/SalI
Insert p25If ligiert. Das so erhaltene Plasmid pVx4 wurde mit XhoI
verdaut und mit dem XhoI/SalI Insert von p343.7.16 ligiert.
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Ein
Klon wurde mit dem Gen VHI-18 erhalten, welches in der gleichen
Orientierung vorlag, wie die anderen zwei V-Gene. Dieser Klon, als
pVx6 bezeichnet, wurde mit NotI verdaut und das gereinigte 26 kb
Insert zusammen mit dem gereinigten 80 kb NotI Insert von pHC2 in
einem Molverhältnis
von 1:1 in die Pronuklei von einem halben Tag alten (C57BL/6J × DBA/2J)F2
Embryos, wie von Hogan et al. beschrieben (B. Hogan et al., Manipulating
the Mouse Embryo, A Laboratory Manual., 2nd Edition,
1994, Cold Spring Harbour Laboratory Press, Plainview NY) injiziert.
Drei unanhängige
Linien transgener Mäuse,
welche Sequenzen von Vx6 und HC2 enthielten, wurden von Mäusen erstellt,
die sich aus den injiziierten Embryos entwickelten. Diese Linien wurden
(HCO12)14881, (HCO12)15083 und (HCO12)15087 bezeichnet. Jede der
drei Linien wurde dann mit Mäusen
gekreuzt, welche die CMD-Mutation, welche in Beispiel 1 beschrieben
wurde, die JKD-Mutation
(Chen et al. EMBO J. 12 (1993), 811–820) und das (KCo5)9272-Transgen
(Fishwild et al., Nature Biotechnology 14 (1996), 845–851) enthielten.
Die so erhaltenen Mäuse
exprimieren humane Immunglobulin Gene der schweren und leichten
Kappa-Kette in einem Hintergrund, welcher für die Zerstörung der Maus-Loci für die schweren und
leichten Kappa-Kette homozygot ist.
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Beispiel 3: Herstellung
von humanen monoklonalen Antikörpern
und bispezifischen Molekülen
gegen PSMA
-
Humane
monoklonale anti-PSMA-Antikörper
wurden durch Immunisieren der HCO7- und HCO12-Stämme von HuMAb-Mäusen mit
PSMA-Antigen erzeugt, welches von PSMA exprimierenden LNCaP-Zellen
gereinigt wurde, und/oder von einer Roh-Membran Zubereitung von
LNCaP Zellen.
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HCO7
HuMAb-Mäuse
wurden wie in den US-P-5,770,429 und 5,545,806 beschrieben erzeugt.
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So
wurden insbesondere HCO7 und HCO12 Mäuse anfänglich mit Antigenen immunisiert,
welche in vollständigem
Freund's Adjuvans
emulgiert waren. In nachfolgenden Immunisierungen wurden die Antigene mit
unvollständigem
Freund's Adjuvans
vermischt. Schließlich
wurde vor der Entnahme der Milz eine intravenöse Verabreichung von Antigenen
mit gereinigtem Antigen ohne Adjuvans durchgeführt. Die Mäuse wurden jede 2–3 Wochen
immunisiert. Nach der dritten und den folgenden Immunisierungen
wurde der humane IgG anti-PSMA Titer mittels ELISA, (wie nachstehend
beschrieben) bestimmt. Mäusen,
welche eine anti-PSMA IgG-Antwort entwickelt, wurden gereinigtes
Antigen i.v. währen
drei Tage und auch drei und vier Tage vor der Entnahme der Milz
verabreicht. Die Milz der entsprechenden Mäuse wurde entnommen und in
einzelne Zellen dispergiert.
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Um
anti-PSMA-Antikörper
herstellende Hybridoma zu erzeugen wurden Milzzellen aus Mäusen, welche
im Plasma anti-PSMA Antikörper
aufwiesen, mit P3X63-Ag8.653 Zellen (hinterlegt bei der ATCC unter
der Hinterlegungsnummer ATCC CRL 1580, nicht sekretierende Maus-Myelom
Zellen) und PEG fusioniert. Nach Auswachsen der Hybridoma (etwa
10–14
Tage) wurde jede, Hybridom enthaltene Vertiefung auf die Herstellung
von humanen IgG unter Verwendung eines anti-Mensch IgG-ELISA durchmustert.
-
Positive
Hybridoma wurden durchmustert und auf die folgenden Eigenschaften
selektiert: (1) Herstellung von humanen IgG1κ-Antikörpern, (2) Binden an gereinigtes
PSMA, und (3) Binden an PSMA-exprimierende Tumorzellen. Eine DNA-Sequenz-Analyse
bestätigte,
dass die Anti-PSMA-Antikörper
durch V(D)J Umlagerungen der humanen Immunoglobulin-Transgene kodiert
wurden.
-
In
Kürze,
ein auf einem Festphasen-ELISA basierender Assay wurde für die Analyse
von humanen anti-PSMA-Antikörper
eingesetzt. Über
Immunoaffinität
gereinigtes PSMA von LNCaP-Zellen wurde auf Maxi-Sorp Mikrotiterplatten
mit 96 Vertiefungen (Nunc, Rochester, NY) beschichtet und über Nacht
bei 4°C
inkubiert. Die Platten wurden dann mit PBS-0,2% Tween-20 gewaschen
und mit 5% Kälberserumalbumin
in PBS für
eine Stunde bei Raumtemperatur blockiert. In die Vertiefungen wurden
die Überstände aus
dem anti-PSMA herstellenden
Hybridom (50 μl)
oder gereinigter Antikörper
(1–5 μg/ml in PBS)
gegeben und für
zwei Stunden bei Raumtemperatur inkubiert. Die Platten wurden mit
PBS/Tween wie vorstehend gewaschen und dann mit 50 μl von HRP-konjugiertem
Kaninchen-anti-Mensch IgG (1:5000; Jackson Immunoresearch, West
Grove, PA) für
eine Stunde bei Raumtemperatur inkubiert. Nach Waschen wurde in
jede Vertiefung 100 μl
ABTS (150 mg 2,2'-Azino-bis-3-ethylbezthiazolin-6-sulfonsäure in 500
ml 0,1 M Zitronensäure,
pH 4.35)/H2O2 (10 μl) 30% H2O2 pro 10 ml von
ABTS Lösung)
Chromagen/Substrat-Lösung
gegeben, und die Proben wurden mit einem Mikroplatte-Lesegerät bei einer
Wellenlänge
von 405 nm gelesen.
-
Hybridoma,
welches humanes IgG produzierten, das bei ELISA an PSMA band, wurden
weiter mittels ELISA und Strömungszytometrie
auf Isotypen untersucht, welche an PSMA-exprimierenden Tumorzellen
binden und auf fehlendes Binden an PSMA-negative Zellen, wie nachstehend
beschrieben. Hybridoma mit Überständen, welche
diese Eigenschaften aufwiesen, wurden subkloniert und deren Antikörper wurden
nach Aufreinigung weiter charakterisiert.
-
Monoklonale
Antikörper
wurden aus einem Zellmax Bioreaktor (Cellco, Laguna Hills, CA) unter
Verwendung von HyQ-CCMI Medium mit 1 bis 5% Fetaclone (Hyclone,
Logan, UT) isoliert und mittels Chromatographie über eine Protein-G-Agarosesäule gemäß den Vorschriften
des Herstellers (KPL; Gaithersburg, MD) gereinigt.
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Gereinigte
monoklonale Antikörper
wurden ausgiebig gegen 0,3 M Natriumcarbonatpuffer, pH 9,5, dialysiert,
um diese mit fluoreszierendem Isothiocyanat (FITC) zu markieren.
Eine Vorrats-FITC-Lösung
wurde durch Auflösen
von 1 mg festem FITC in 1 ml DSMO hergestellt. Das Vorrats-FITC
wurde unter konstantem Rühren
tropfenweise in einer Menge zugesetzt, um 50 μg FITC pro mg Antikörperprotein
zu liefern. Nach Zugabe von FITC wurde die Lösung in der Dunkelheit 1–3 Stunden
bei Raumtemperatur inkubiert. Mit FITC markierte Antikörper wurden
mittels Gelfiltration auf einer Sephadex G-10 Säule, welche in PBS equilibriert
wurde, isoliert.
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Mehrere
Hybridoma, welche durchmustert wurden, stellten humane IgG1κ-Antikörper her,
welche spezifisch an PSMA binden, wie mittels ELISA und Strömungszytometrie
(beispielsweise 4A3, 7F12, 8A11, 8C12 und 16F9) bestimmt. Aus dem Überstand
des Hybridoms 8C12 gereinigte monoklonale Antikörper, welche eine starke Bindung
an PSMA, wie mittels ELISA erfasst, zeigten wurden mit einer spezifischen
Bindungsaffinität
von ≥ 10–9 charakterisiert.
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Bispezifische
Moleküle,
welche als 14.1 × 8C12
(wie in 3 gezeigt) und 14A8 × 8C12 bezeichnet wurden,
wurden durch chemische Konjugierung des Fab'2-Fragments
aus dem humanen anti-CD89 Antikörper 14.1
oder einem Subclon des 14.1-Antikörpers, der als 14A8 bezeichnet
wurde, und dem humanen anti-PSMA-Antikörper 8C12 über Disulfidbrücken unter
Verwendung von Standardvernetzungsverfahren hergestellt.
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Beispiel 4: Charakterisierung
von humanen monoklonalen Antikörpern
gegen PSMA
-
I. Binden von humanen
anti-PSMA-Antikörper
an Tumorzellen
-
Aus
Hybridoma-Überständen gereinigte
monoklonale Antikörper,
welche ein starkes Binden an PSMA, wie mittels ELISA erfasst, zeigten
(beispielsweise 4A3, 7F12, 8A11, (C12 und 16F9) wurden weiter auf
deren Fähigkeit
an Tumorzellen zu binden, welche hohe Mengen an PSMA exprimieren,
untersucht.
-
Die
Bindungseigenschaften von humanen, spezifischen anti-PSMA-Antikörpern wurden
mittels Festphasen-ELISA unter Verwendung von Plasmamembran-Fraktionen
untersucht, welche von LNCaP und PC3-Zellen abgeleitet wurden. Um
Zellmembran-Fraktionen
von LNCaP und PC3-Zellen herzustellen, wurden die Zellen von Kunststoffschalen
abgekratzt, ausgiebig in PBS gewaschen, und in 10 Volumina deionisiertem Wasser
resuspendiert und mittels drei Schläge mit einem Dounce-Homogenisator
homogenisiert. Die Membranfraktion wurde durch Zentrifugation bei
15.000 × g
für 45
Minuten isoliert und das Pellet in PBS resuspendiert. Die Proteinkonzentration
des Membranpellets wurde unter Verwendung des Pierce-(Rockford, IL)-BSA-Kits
bestimmt.
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LNCaP
und PC3-Membranfraktionen wurden in Platten mit 96 Vertiefungen
seriell verdünnt
und luftgetrocknet. Die Platten wurden mit 5% BSA blockiert und
mit 5 μg/ml
humanem anti-PSMA-Antikörper
in PBS für
eine Stunde behandelt, bevor unter Verwendung von Standard-ELISA-Verfahren,
wie vorstehend beschrieben, die Erfassung durchgeführt wurde.
Die in 4 gezeigten Ergebnisse zeigen, die Ergebnisse
für die
unabhängigen
humanen monoklonalen Antikörper.
Diese Antikörper
zeigen eine hohe Spezifität
für LNCaP-Zellmembranen über einen
Bereich von Antigen-Konzentrationen, während es nur geringe oder gar
keine Antikörper-Bindung über dem
Hintergrund an PC3-Zellen Membranen gab.
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Darüber hinaus
wurde eine Bindung von humanem anti-PSMA-Antikörper an lebende LNCaP- und PC3-Tumorzellen
mittels Strömungszytometrie
untersucht. In Kürze,
Tumorzellen wurden aus Gewebekultur frisch geerntet und eine Einzelzell-Suspension
wurde hergestellt. Etwa 1 Mio. Zellen wurden in PBS mit 0,5% BSA
resuspendiert und mit 50–200 μg/ml FITC
markierten humanen anti-PSMA-Antikörper für 30 Minuten auf Eis inkubiert.
Die Zellen wurden zwei Mal mit PSMA 0,1% BSA, 0,01% NaN3 gewaschen
und auf Fluoreszenzfärbung
auf einem FACS Calibur-Zytometer (Becton-Dickinson, San Jose, CA)
mit der Cellquest Akquisition Software analysiert. Wie in 5 gezeigt,
zeigten die humanen PSMA-Antikörper
4A3, 7F12, 8A11, 8C12 und 16F9 eine starke spezifische Bindung an
lebende LNCaP-Zellen, welche PSMA exprimieren. Im Gegensatz dazu
wurde bei PC3-Zellen eine negative Färbung verzeichnet, oder, wenn
ein Isotypen-passender, irrelevanter humaner Antikörper eingesetzt
wurde, bei LNCaP.
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Das
bispezifische Molekül
14.1 × 8C12
wurde ebenso unter Verwendung vergleichbarer Assays auf die Fähigkeit
untersucht, an PSMA-exprimierende LNCaP-Zellen (6)
und CD89-exprimierende U937 Zellen (7) zu binden.
Wie in den 6 und 7 gezeigt,
bindet das bispezifische Molekül
ein LNCaP und U937 Zellen in einer Dosis-abhängigen Art und Weise.
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II. Bindungsspezifität für humane
anti-PSMA-Antikörper
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Die
Bindungsspezifität
für anti-PSMA-Antikörper 4A3,
7F12, 8A11, 8C12 und 16F9 wurde weiter durch Immunausfällung von
Protein-Lysaten aus LNCaP-Zellen untersucht. In Kürze, ein
Detergens-Lysat von LNCaP-Zellen wurde durch Zusetzen von PBS mit
1% NP-40 zu LNCaP-Zellen
hergestellt, dieses für
1 Stunde inkubiert, gefolgt von Zentrifugation zur Entfernung von
teilchenförmigen
Material. Das Lysat wurde vorgeklärt, indem 150 μg irrelevantes
humanes IgG1 pro ml Lysat zugesetzt und für 1 Stunde bei Raumtemperatur
inkubiert wurde, gefolgt von der Zugabe von 150 μl gepackten Protein-G-Sepharose
Kügelchen
pro ml Lysat. Die Überstandfraktion
wurde nach Zentrifugation zur Entfernung der Kügelchen eingesetzt.
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Aliquots
(100 μl)
des vorgeklärten
LNCaP-Zelllysats wurde mit 5 μg
eines einzelnen humanen anti-PSMA-Antikörpers vermischt und über Nacht
bei 4°C
inkubiert. Die Kügelchen
wurden ausgiebig mit PBS gewaschen, gefolgt von der Zugabe von SDS-Probenpuffer.
Die gebundenen Immunkomplexe wurden einer SDS-Polyacrylamid-Gelelektrophorese
unterworfen und auf PVDF-Membranen für Western Blot Analyse überführt. Die
Membranen wurden über
Nacht in TBS/5% Fett-reduzierter Milch blockiert und mit dem für das lineare
Maus PSMA-Sequenz-Epitop spezifischen Antikörper 4D8, 5 μg/ml in TBS
für 1 Stunde
inkubiert. Blots wurden 5 Mal mit TBS gewaschen, welche 0,5% Tween-20
(TBS-T) enthielten und mit HRP-konjugiertem Ziegen-anti-Maus IgG
(1:5000) inkubiert. Nach fünf
Waschungen mit TBS-T wurden die Blots unter Verwendung des chemilumineszenten
LumiGlo Substrat Kits (KPL, Gaithersburg, MD) entwickelt und durch
Aussetzen an Röntgenstrahl-Filme
sichtbar gemacht. Die Ergebnisse sind in 8 gezeigt.
Die Identitäten
von PSMA und PSM',
eine alternative Spleißvariante,
der die ersten 57 Aminosäureste
des N-Terminus fehlt,
sind durch die Pfeile angegeben. Spur 1 zeigt einer Western-Blot-Reaktivität von PSMA
und PSM', welche
in dem LNCaP-Zelllysat vorhanden ist; Spur 2 zeigt die Ergebnisse
der Immunausfällung
mit einem Isotyp-angepassten (IgG1) irrelevanten Antikörper; die
Spuren 3 bis 7 zeigen die Ergebnisse der Immunausfällungen
mit den Antikörpern
4A3, 7F12, 8A11, 8C12 und 16F9. In jedem Fall werden intensive Banden,
welche PSMA und PSM' entsprechen,
verzeichnet, was zeigt, dass diese Antikörper an der extrazellulären Domäne des Proteins
vorhandene Proteinepitope binden, eine Region, welche die Aminosäurereste
44–750 überspannt.
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Eine
Antikörperbindung
an natives und Hitze-denaturiertes PSMA wurde untersucht, um die
Bedeutung der Proteinkonformation bei der Bindungsspezifität zu bestimmen.
Ein Aliquot von über
Immunoaffinität gereinigtem
PSMA aus LNCaP-Zellen (40 μg/ml
in PBS) wurde durch Kochen für
10 Minuten Hitze-denaturiert und auf Eis gekühlt. Das Hitze-denaturierte
PSMA und ein identisches Aliquot von nicht-denaturiertem PSMA wurde
1:4 in PBS verdünnt,
in die Vertiefungen einer Maxi-Sorb Platte (Nunc) mit 96 Vertiefungen
gegeben und über
Nacht bei 4°C
inkubiert. Nach Beschichten wurden die Platten mit 5% BSA in PBS
für 1 Stunde
blockiert, in PBS gewaschen, und einem Sandwich ELISA unter Verwendung
der humanen anti-PSMA-Antikörper unterworfen.
Der monoklonale anti-PSMA-Antikörper 7E11,
welcher für
ein Epitop aus den ersten 6 Aminosäuren des N-Terminus des Proteins
spezifisch ist, wurde als positive Kontrolle eingesetzt. Wie in 9 gezeigt wies
eine Hitzedenaturierung keinen Einfluß auf die Bindung des 7E11
Antikörpers
auf, was mit dessen Erkennung eines linearen Sequenzepitops übereinstimmt.
Im Gegensatz zu diesen Ergebnissen binden die humanen anti-PSMA-Antikörper 4A3,
7F12, 8A11, 8C12 und 16F9 alle stark an natives gereinigtes PSMA,
während eine
Hitzedenaturierung von PSMA im wesentlichen Antikörperbindung
verhinderte. Diese Ergebnisse zeigen, dass eine native Proteinkonformation
für eine
Bindung des humanen anti-PSMA-Antikörpers erforderlich ist. In Übereinstimmung
mit diesem Ergebnis ist, dass die Antikörper 4A3, 7F12, 8A11, 8C12
und 16F9 bei dem Nachweis von PSMA in einer Western-Blot Analyse
nicht wirksam waren.
-
III. Kompetitive Antikörper-Bindungs-Studien
-
Kompetitive
Antikörper-Bindungs-Studien
wurden unter Verwendung von Strömungszytometrie-Analyse
durchgeführt,
um zu bestimmen, ob die einzelnen humanen anti-PSMA-Antikörper auf PSMA an ähnliche oder
unterschiedliche Epitope binden. In diesen Experimenten wurde die
Fähigkeit
von nichts-markierten anti-PSMA-Antikörpern zur Blockierung der Bindung
von mit FITC markiertem anti-PSMA-Antikörpern an LNCaP Zellen untersucht.
Die Intensität
der FITC-Markierung von LNCaP-Zellen wurde durch Strömungzytometrie
bestimmt.
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Aliquots
von etwa 1 Mio. LNCaP-zellen wurden mit 200 μg/ml gereinigtem, humanem anti-PSMA-Antikörper oder
irrelevanten humanen IgG1-Antikörper
in PBS für
1 Stunde auf Eis vorbehandelt. Die Zellen wurden ausgiebig gewaschen
und weiter mit 50 μg/ml
FITC-konjugiertem, humanem anti-PSMA-Antikörper (oder in einigen Experimenten
mit FITC-konjugiertem Maus-PSMA-spezifischem Antikörper, beispielsweise
1G9, 3C6 und 4D4) für
1 Stunde auf Eis weiter inkubiert. Nach Waschen wurden die Zellen
mit 10 μg/ml Propidiumiodid
gefärbt
und mittels Strömungszytometrie
auf einem FACS-Calibur mit der CellQuest Software analysiert.
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Wie
in 10 gezeigt, wurde eine starke Bindung der mit
FITC markierten, humanen anti-PSMA-Antikörper in jedem Fall bei LNCaP-Zellen
verzeichnet, welche mit irrelevanten humanen IgG1 vorbehandelt wurden.
Im Gegensatz dazu führte
eine Vorbehandlung mit einzelnen humanen anti-PSMA-Antikörpern in
jedem Fall zu einer erheblichen Inhibierung der nachfolgenden Bindung
von mit FITC markierten, humanen anti-PSMA-Antikörpern. Eine leichte Änderung
des Ausmaßes
der Inhibierung der Bindung wurde mit unterschiedlichen Antikörperpaarungen
verzeichnet. So inhibiert beispielsweise 8012 wirksam eine Bindung
von 8A11 und 8C12, weist jedoch eine geringere Auswirkung auf 7F12
auf. Zusammenfassend suggerieren diese Daten, dass das kompetitive
Bindungsverhalten von 7F12 und 16F9 mit anderen humanen anti-PSMA-Antikörpern sehr ähnlich ist.
Insgesamt scheint es, dass die einzelnen humanen anti-PSMA-Antikörper leicht
unterschiedliche, jedoch nah beieinander liegende Konformations-Epitope
auf PSMA erkennen.
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Kompetitive
Antikörper-Bindungs-Studien
wurden weiter unter Verwendung einer kleinen Gruppe an spezifischen
Maus-PSMA-Antikörpern
durchgeführt,
welche als 1G9, 3C6 und 4D4 bezeichnet wurden, welche auch gegen
Konformations-Proteinepitope gerichtet sind, um zu bestimmen, ob
die humanen anti-PSMA-Antikörper
die gleichen Epitope wie die Maus-Antikörper erkennen. Wie in 11 gezeigt,
führte
eine Vorbehandlung mit LNCaP-Zellen
mit einzelnen humanen anti-PSMA-Antikörpern gefolgt von Markierungen
mit entweder FITC-Maus 4D4 und 1G9 zu keiner oder keiner offensichtlichen
Inhibierung. Im Gegensatz dazu wurde eine starke Inhibierung der
Bindung von FITC-Maus 3C6 durch die humanen anti-PSMA-Antikörper 7F12,
8A11, 8C12 und 16F9 verzeichnet, was anzeigt, dass jeder dieser
Antikörper
an ein ähnliches
oder nahe liegendes Epitop, wie von 3C6 erkannt, bindet. Keine Inhibierung
von mit FITC markierten Maus-Konformations-Antikörpern wurde mit dem humanen
anti-PSMA-Antikörper
4a3 verzeichnet, was darauf hindeutet, dass dieses an ein Epitop
bindet, welches unterschiedlich ist von dem Maus 1G9, 3C6 und 4D4.
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Beispiel 5: Aktivität von humanen
anti-PSMA-Antikörpern
-
I. Inhibierung des Wachstums
humaner Tumorzellen unter Verwendung von humanen anti-PSMA-Antikörpern und
bispezifischen Molekülen.
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Anti-PSMA-Antikörper und
bispezifische Moleküle,
welche, wie vorstehend gezeigt, eine spezifische Bindung an PSMA
zeigen, können
auf die Fähigkeit
zur Inhibierung des Wachstums von PSMA-exprimierenden, humanen Tumorzellen
untersucht werden. In Kürze,
gereinigte Antikörper
können
mit den Tumorzellen unter normalen Wachstumsbedingungen inkubiert
und die Zelldichte kann durch Kristallviolet-Färbung gemessen werden.
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II. Antikörper abhängige, Zell-vermittelte
Zytotoxizitäts(ADCC)-Aktivität von humanen
anti-PSMA-Antikörpern und
bispezifischen Molekülen
-
Die
bispezifischen Moleküle
14.1 × 8C12
(in 3 gezeigt) und 14A8 × 8C12, sowie auch der monoklonale
Antikörper
8C12 wurden auf eine polymorphnukleäre, Zellen-vermittelte ADCC-Abtötung von markierten, PSMA-exprimierenden
Tumorzellen untersucht. So wurden insbesondere mononukleäre Zellen
(Monozyten und Neutrophile) sowie Gesamtblut von gesunden Donoren
isoliert und mit 51CR-markierten, PSMA-exprimierenden
Tumorzellen in Anwesenheit des bispezifischen Moleküls 14.1 × 8C12 inkubiert.
Nach etwa 4 Stunden wurde der Kulturüberstand von den Vertiefungen
geerntet und die Freisetzung von 51CR auf
einem Gamma-Zähler
gemessen. Die prozentuale spezifische Lyse wurde gemäß der folgenden
Formel bestimmt: (Experimentelle CPM – Zielfreisetzung CPM)/Detergens-Lyse – CPM-Zielfreisetzung
CPM) × 100%.
Die Ergebnisse, in den 12A, 13A und 14A gezeigt,
weisen darauf hin, dass 14.1 × 8C12
einen dosisabhängige Lyse
von Tumorzellen durch Monozyten und Neutrophilen bzw. Gesamtblut
im Vergleich zu einem Kontroll-Antikörper vermittelt.
-
Mononukleare
Zellen und Gesamtblut wurden weiter mit 51CR-markierten
LNCaP-Tumorzellen
in Anwesenheit des bispezifischen Moleküle 14.1 × 8C12 oder dem monoklonalen
Antikörper
8C12 (12B, 12C, 13B und 14B)
inkubiert. Die LNCaP Zellen wurden mit 100 μCi 51CR
für 1 Stunde
bei 37°C (5%
CO2) vor Inkubation mit mononuklearen Zellen
und Gesamtblut, zusammen mit unterschiedlichen Konzentrationen an
bispezifischem oder monoklonalem Antikörper markiert. Nach Inkubation
für 16
Stunden wurde der Überstand
geerntet und wie vorstehend beschrieben auf Radioaktivität untersucht.
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Monozyten induzierte ADCC
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Wie
in 12A gezeigt vermittelt das bispezifische Molekül 14.1 × 8C12 eine
Zellabtötung
von PSMA exprimierenden Tumorzellen durch Monozyten in einer Dosisabhängigen Art
und Weise. Die Zugabe von 50 μg/ml
von 14.1 Fab'2 blockierte
die ADCC der Tumorzellen durch 1 μg/ml
des bispezifischen Moleküls
14.1 × 8C12
vollständig,
was zeigt, dass das zielorientierte Abtöten der Zellen ausschließlich durch
CD89 in den Effektorzellen vermittelt wurde. Wie in 12B gezeigt vermittelte das bispezifische Molekül 14.1 × 8C12 und der
monoklonale Antikörper
8C12 weiter eine dosisabhängige
Lyse von LNCaP Tumorzellen durch Monozyten. Darüber hinaus inhibierte die Zugabe
von überschüssigem 14A8
F(ab)'2 eine ADCC
der Tumorzellen durch das bispezifische Molekül 14.1 × 8C12 im Vergleich zu H22
F(ab)'2 (humanisierter
anti-γ-FcγRI) vollständig, was
zeigt, dass das zielorientierte Abtöten der Zellen über CD89
vermittelt wurde (siehe 12C).
-
Neutrophil induzierte
ADCC
-
Wie
in 13A gezeigt, vermittelte das bispezifische Molekül 14.1 × 8C12 eine
Zellabtötung
von PSMA-exprimierenden Tumorzellen durch Neutrophile in einer dosisabhängigen Art
und Weise. Die Zugabe von 25 μg/ml
von 14.1 Fab'2 blockierte eine ADCC der Tumorzellen durch
das zielorientierte Abtöten
der Zellen durch das bispezifische Molekül wesentlich, was zeigt, dass
das zielorientierte Abtöten
der Zellen spezifisch durch Binden von CD89 an die Effektorzellen
vermittelt wurde. Wie in 13B gezeigt,
vermittelte das bispezifische Molekül 14.1 × 8C12 auch in einer dosisabhängigen Form
die Lyse von LNCaP-Tumorzellen mittels Neutrophiler. Die Zugabe
von überschüssigem 14A8
F(ab)'2 inhibierte
eine ADCC der Tumorzellen durch 14.1 × 8C12 im Vergleich zu H22
F(ab)'2 (humanisierter
anti-γ-FcγRI) vollständig, was
zeigt, dass das zielorientierte Abtöten der Zellen durch CD89 vermittelt
wurde.
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Gesamtblut induzierte
ADCC
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Wie
in 14A gezeigt, vermittelte das bispezifische Molekül 14.1 × 8C12 eine
Zellabtötung
von PSMA-exprimierenden Tumorzellen durch Gesamtblut in einer dosisabhängigen Art
und Weise. Die Zugabe von 25 μg/ml
von 14.1 Fab'2 blockierte eine ADCC der Tumorzellen durch
das bispezifische Molekül
erheblich, was erneut zeigt, dass das zielorientierte Zellabtöten spezifisch
durch Binden von CD89 an die Effektorzellen vermittelt wurde. In
vergleichbarer Art und Weise vermittelte, wie in 14B gezeigt, das bispezifische Molekül 14A8 × 8C12 weiter
eine dosisabhängige
Lyse von LNCaP-Tumorzellen durch Gesamtblut. Weiter inhibierte die
Zugabe von überschüssigem 14A8F(ab)'2 eine
ADCC der Tumorzellen durch 14A8 × 8C12 im Vergleich zu H22
F(ab)'2 (humanisierter
anti-γ-FcγRI) vollständig, was
anzeigt, das zielorientierte Zellabtöten durch CD89 vermittelt wurde.
-
III. Humane-PSMA-Antikörper und
bispezifische Moleküle
vermitteln Phagocytose und Abtöten
von PSMA-exprimierenden Tumorzellen in Anwesenheit von humanen Effektorzellen
-
Die
bispezifischen Moleküle
14.1 × 8C12
und 14A8 × 8C12,
sowie der monoklonale Antikörper
8C12 wurden auf die Fähigkeit
zur Vermittlung von Phagocytose von markierten PSMA-exprimierenden
Tumorzellen (LNCaP-Zellen) allein, sowie in Anwesenheit von überschüssigem 14.1
(humanem-anti-FcαRI)
Fab'2-Antikörper, oder überschüssigem H22
(humanisierter anti-γ-FcγRI) Fab'-Antikörper als
Kontrolle, untersucht. In Kürze, eine
durch bispezifische Moleküle
vermittelte Phagocytose von LNCaP-Zellen durch Monocyten, welche
von Makrophagen (MDM) abgeleitet waren, wurde durch eine Modifikation
des von Munn et al., J. Exp. Med. 172 (1990), 231–237, beschriebenen
Verfahren untersucht. Monozyten, gereinigt aus Leukopacs (ABI) einer
normalen Erwachsenen-Quelle, wurden in Platten mit 24 Vertiefungen
(1 × 106/ml) in Makrophagenserum freien Medium (Gibco,
Grand Island, NY) welches mit 10% FBS und 10 ng/ml M-CSF ergänzt war,
für 7–12 Tage
differenziert. Die LNCaP-Zellen wurden mit dem lipophilen roten
fluoreszierenden Farbstoff PKH 26 (Sigma, St. Louis, MO) markiert.
Die markierten LNCaP-Zellen wurden in die Vertiefung gegeben, welche
MDM ohne oder mit dem spezifischen Antikörper (oder Kontroll-Antikörper) enthielten,
und bei 37°C
für 5–24 Stunden
(5% CO2) inkubiert. MDM und nicht-phagocytierte
LNCaP-Zellen wurden mit Trypsin gewonnen und mit einem mit FITC-markierten
anti-CD33 mAb (251) und einem anti-CD14 mAb (AML-2-23) für 1 Stunde
auf Eis (4°C)
gefärbt.
Die Zellen wurden gewaschen und mittels des FACScan durch zweifarbige
Fluoreszenz analysiert. Die prozentuale Phagocytose wurde als die
Anzahl von 2-fach positiven Zielzellen (inkorporiert durch MDM)
geteilt durch die Gesamtzahl der Zielzellen × 100% berechnet.
-
Wie
in 15 gezeigt, vermittelte das bispezifische Molekül 14.1 × 8C12 eine
erhöhte
spezifische Phagocytose von Tumorzellen in einer dosisabhängigen Art
und Weise. Die Zugabe von 14.1 Fab'2 blockierte eine
Phagocytose der Tumorzellen durch das bispezifische Molekül erheblich,
was erneut zeigte, dass die gezielte Phagocytose spezifisch durch
Bindung von CD89 an Effektorzellen vermittelt wurde. In vergleichbarer Art
und Weise vermittelte, wie in 16 gezeigt,
das bispezifische Molekül
14.1 × 8C12
und der monoklonale Antikörper
8C12 weiter eine Phagocytose von LNCaP-Zellen in einer dosisabhängigen Art
und Weise. In 17 ist gezeigt, dass 14.1 × 8C12 Phagocytose
von LNCaP-Tumorzellen durch CD89 vermittelt, da dies durch Zugabe
von überschüssigen 14A8
F(ab)'2 im
Vergleich zu H22 F(ab)'2 (humanisierter anti-γ-FcγRI) (siehe Insert 17) inhibiert wurde.
-
Die
vorstehenden Beispiele zeigen die Erzeugung von humanen monoklonalen
Antikörpern
und bispezifischen Molekülen,
welche spezifisch mit hoher Affinität mit PSMA reagieren. Diese
Antikörper
und bispezifischen Moleküle
scheinen native, Konformations-Proteinepitope
zu erkennen, welche in der extrazellulären Domäne des Molekül vorhanden
sind, im Vergleich zu Epitopen, die durch eine lineare Aminosäuresequenz definiert
sind. Darüber
hinaus vermitteln die humanen anti-PSMA-Antikörper und bispezifischen Moleküle davon
einen Zellabtötung
und Phagocytose in Anwesenheit von Effektorzellen gegen humane Tumorzellen
die PSMA in hohen Mengen exprimieren. Diese Ergebnisse stützen die
Schlußfolgerung,
dass die vollständig
humanen monoklonalen Antikörper
gegen PSMA und Fragmente und bispezifische Moleküle davon der vorliegenden Erfindung
zur Diagnose und Behandlung von mit PSMA-assoziierten Störungen nützlich sind.
- 1. G. Kobler and Milstein C. (1975) Continuous
cultures of fused cells secreting antibody of predefined specificity.
Nature 256: 495–497.
- 2. G. L. Boulianne. Hozum N., and Shulman M. J. (1984) Production
of functional chimeric mouse/human antibody. Nature 312: 643–646.
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