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DE60029623T2 - Einheit für mikrobiologische prüfung einer flüssigen probe unter druck und verfharen für das leeren dieser einheit - Google Patents

Einheit für mikrobiologische prüfung einer flüssigen probe unter druck und verfharen für das leeren dieser einheit Download PDF

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DE60029623T2
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DE
Germany
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locking
membrane
drainage
wall
receiving body
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DE60029623T
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Jean Lemonnier
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Millipore SAS
Original Assignee
Millipore SAS
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Publication date
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Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf Vorrichtungen zur mikrobiologischen Untersuchung einer Flüssigkeitsprobe unter Druck.
  • Eine solche Vorrichtung ist bereits durch das französische Patent 2677664 bekannt, das einen Aufnahmekörper, eine Filtermembran und einem Drainagekörper hat. Der Aufnahmekörper hat einen Behälter, in dessen eine Wand eine Flüssigkeitseingabeöffnung eingebracht ist, wobei die Membran diesen Behälter verschließt, indem sie am Rand der Seitenwand dieses Behälters angeschweißt ist und der Drainagekörper so gestaltet ist, dass er die Membran auf der dem Behälter gegenüberliegenden Seite haltert, und indem sie mit einer Flüssigkeitsausgabeöffnung versehen ist, wobei der Aufnahmekörper und der Drainagekörper durch Verschrauben mittels integral geformter Gewindeelemente miteinander verriegelt werden.
  • Das Entnehmen einer zu untersuchenden Probe wird durch Verbinden der Eingabeöffnung des Behälters des Aufnahmekörpers mit einer Flüssigkeit unter Druck vorgenommen, so dass sich der Behälter mit dieser Flüssigkeit füllt, die aus diesem nur durch die Filtermembran austreten kann, wobei diese Flüssigkeit von der anderen Seite der Membran durch den Drainagekörper zurückgewonnen wird und aus diesem durch die Ausgabeöffnung entleert wird.
  • Um zu vermeiden, dass die Flüssigkeit, welche die Membran passiert hat, aus dem Drainagekörper irgendwo anders entweicht als durch die Ausgabeöffnung, hat der Aufnahmekörper um die Membran herum einen Flansch, der mit einer Lippe versehen ist, welche am Drainagekörper anliegt, um die erforderliche Dichtung zu erzielen.
  • Dies macht es insbesondere möglich, beispielsweise durch Sammeln der durch die Ausgabeöffnung entleerten Flüssigkeit in einem skalierten Behälter genau das Volumen der Flüssigkeitsprobe zu kennen, welches die Membran passiert hat.
  • EP 059809 A offenbart eine wegwerfbare Filtereinheit für die gleichen Zwecke, bei der aber die Flüssigkeitsprobe nicht unter Druck steht. Diese Vorrichtung umfasst als Aufnahmekörper eine offenendige Umhüllung und als Drainagekörper einen napfförmigen Behälter, eine trichterförmige Halterungsplatte für die Filtermembran und ein auf die Halterungsplatte aufgelegtes Halterungspolster, das von einer inneren Schulter des Behälters getragen wird, an dem es permanent durch einen geeigneten Zement oder durch Ultraschallschweißung angebracht sein kann. Das untere Ende der Umhüllung hat einen Halsabschnitt, so dass es an einem Rand des Behälters aufgenommen werden kann, wobei die axiale Länge des Halsabschnitts und seine Position innerhalb des Randes derart sind, dass eine bestimmte axiale Distanz zwischen der Oberseite des Behälterrandes und einer Kante des Halsabschnitts besteht. Mehrere Vertikalrippen sind integral mit der Umhüllung ausgebildet. Diese Rippen haben eine ausreichende Länge, um diese axiale Distanz zu überbrücken, und können am oberen Ende des Behälterrandes durch Ultraschallschweißung angebracht werden, so dass sie die Umhüllung am Behälter befestigen. Da die Befestigung der Rippen am Behälter nur in um den Umfang des Behälters herum beabstandeten Intervallen erfolgt, bieten die Rippen schwache "Wegbrechpunkte" "breakaway points", so dass ein Entfernen der Umhüllung vom Behälter erleichtert wird. In einer Ausführungsform ist eine flache Ringdichtung zwischen der unteren Endfläche der Umhüllung und der Halterungsplatte angeordnet, wobei der Innenumfang dieser Dichtung zwischen einem inneren Fuß der Umhüllung und der Filtermembran eingequetscht wird, während der Außenumfang der Dichtung durch einen äußeren Fuß der Umhüllung gequetscht wird und auf dem Rand der Halterungsplatte ruht, womit diese Dichtung einerseits eine flüssigkeitsdichte Abdichtung zwischen der Umhüllung und der Filtermembran und andererseits eine luftdichte Abdichtung zwischen der Umhüllung und der Halterungsplatte bietet. In anderen Ausführungsformen umfasst die Halterungsplatte eine hochstehende Zunge, die zwischen dem inneren Fuß und dem äußeren Fuß der Umhüllung aufgenommen ist, während die flache ringförmige Dichtung durch eine Dichtung ersetzt wird, die in einem Raum zwischen dem Rand und der Zunge des Behälters eingebracht wurde.
  • US-4678576A offenbart eine Vorrichtung für ähnliche Zwecke, aber nicht für eine Flüssigkeit unter Druck. Die offenbarte Vorrichtung umfasst als Aufnahmekörper einen offenendigen oberen Körper, und als Drainagekörper einen napfförmigen Behälter und eine Halterungsplatte, wobei ferner ein Verriegelungsrand vorgesehen ist, um den Aufnahmekörper und den Drainagekörper zu verriegeln. Die Halterungsplatte ist sandwichartig zwischen einem oberen Kragenabschnitt eines Kragens, der in dem Behälter enthalten ist, und einer inneren Schulter eines Halsabschnitts, die den oberen Körper aufweist, aufgenommen, wobei der Ring jeweils durch sein Innengewinde mit dem Außengewinde des unteren Abschnitts des Kragens des Behälters in Eingriff steht und über einen oberen Rand mit der unteren äußeren Schulter eines geteilten Flansches, der im oberen Körper enthalten ist. In einer Ausführungsform sind zwei O-Ringe jeweils beiderseits der Halterungsplatte vorgesehen, während in einer weiteren Ausführungsform eine einzelne H-förmige Dichtung vorgesehen ist.
  • US 4319996 offenbart eine Filtervorrichtung mit einem Gehäuse und einer porösen Membran. Das Gehäuse ist in der Form eines oberen und unteren Formteils gefertigt, die zusammengepasst und abgedichtet werden, wobei der runde Umfang der Membran dazwischenliegt. Die Membran unterteilt das Gehäuse in eine untere Einlasskammer und eine obere Auslasskammer. Die Einlasskammer hat eine Flüssigkeits-Einlassöffnung für den Einlass der zu filternden Flüssigkeit, und die Auslasskammer hat eine Wand mit einer Flüssigkeits-Auslassöffnung für das Filtrat.
  • US 5588460 offenbart ein Verfahren zur Herstellung hermetisch abgedichteter Filtereinheiten. Ein Filterelement ist zwischen zwei Gehäuseteilen und einer thermoplastischen Umfassung ausgerichtet. Nach dem Zusammendrücken der Gehäuseteile wird ein thermoplastisches Overmould-Band um die äußeren Abschnitte der Gehäuseteile spritzgegossen, um eine hermetische Dichtung am Rand des Filterelements zu bilden.
  • EP 0319701A offenbart eine Filtervorrichtung, die besonders geeignet für hydraulische Betriebs- und Steuersysteme ist. Die Vorrichtung hat eine Fein-Filterschicht zwischen durchlässigen Halterungs- bzw. Trägerflächen und bietet einen bemerkenswerten Strömungswiderstand.
  • Es ist anzumerken, dass die Einheiten gemäß US 4319996 , US 5688460 und EP 0319701A nicht geöffnet werden sollen, um das Filterelement zu entnehmen.
  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung der gleichen Art, wie sie durch das französische Patent 2667664 bekannt ist, ist aber einfacher, bequemer und wirtschaftlicher sowohl bei der Herstellung als auch im Gebrauch.
  • Zu diesem Zweck wird eine Vorrichtung zur mikrobiologischen Untersuchung einer Probe einer unter Druck stehenden Flüssigkeit vorgeschlagen, mit einem Aufnahmekörper, einer Filtermembran und einem Drainagekörper, wobei der Aufnahmekörper ein Reservoir aufweist, in dessen eine Wand eine Flüssigkeitseingabeöffnung eingebracht ist, wobei die Membran das Reservoir verschließt, und wobei der Drainagekörper Mittel zum Haltern der Membran auf der dem Reservoir gegenüberliegenden Seite und eine Flüssigkeitsausgabeöffnung aufweist, und wobei der Aufnahmekörper und der Drainagekörper integral geformte Mittel zur gegenseitigen Verriegelung besitzen, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran an dem Umfang zwischen einem ersten Element, das einen Teil des Aufnahmekörpers bildet, und einem zweiten Element, das einen Teil des Drainagekörpers bildet, ringförmig gegriffen ist, wobei das erste Element oder das zweite Element eine elastomere Dichtung aufweist, mittels derer es in Kontakt mit der Membran kommt, und dadurch, dass die Verriegelungsmittel das Öffnen der Vorrichtung zulassen können, indem nur eine Trennbewegung zwischen dem ersten Element und dem zweiten Element erforderlich ist, wobei die Verriegelungsmittel Mittel zum axialen Verriegeln zwischen dem Aufnahmekörper und dem Drainagekörper aufweisen, und entweder der Aufnahmekörper oder der Drainagekörper mindestens einen axial ausgerichteten Verriegelungsansatz hat, während der jeweils andere Mittel zum Aufnehmen des Verriegelungsansatzes hat, und wobei sich der Verriegelungsansatz von dem Rand einer Umfassung, die einen Teil des sie enthaltenden Aufnahmekörpers oder Drainagekörpers bildet, vorstehend erstreckt.
  • Somit wird im Gegensatz zu der oben erwähnten vorbekannten Vorrichtung, die aus dem französischen Patent 2677664 bekannt ist, bei dem das Verriegelungsmittel durch Gewindeelemente gebildet ist, das Öffnen der Vorrichtung gemäß der Erfindung ohne Drehbewegung zwischen dem Aufnahmekörper und dem Drainagekörper bewerkstelligt.
  • Die Vorrichtung gemäß der Erfindung ermöglicht es daher, jegliches Risiko des Verschmierens der Membran beim Öffnen der Vorrichtung zu eliminieren, wenn sie sich in dem benetzten Zustand befindet.
  • Ferner ermöglicht es die elastomere Dichtung, obwohl sie nur auf einer der Seiten der Membran vorhanden ist, eine Abdichtung auf beiden Seiten der Membran zu erhalten, das heißt sowohl mit dem ersten Element als auch mit dem zweiten Element, und zwar wegen der einfachen Tatsache, dass die Elemente die Membran festhalten, das heißt, dass sie nahe aneinandergehalten werden, so dass es nicht notwendig ist, eine Drehbewegung zu vollziehen, um die Vorrichtung gemäß der Erfindung zu verschließen, im Gegensatz zu der oben erwähnten früheren Vorrichtung, die durch das französische Patent 2677664 bekannt ist, und die erfordert, dass die Montage durch Anschrauben mit einer erheblichen Drehmoment ausgeführt wird, so dass die Dichtungslippe am Aufnahmekörper zur Anlage mit der erforderlichen Intensität am Drainagekörper kommt.
  • Die Vorrichtung gemäß der Erfindung ist daher viel einfacher und bequemer zu handhaben als die oben erwähnte vorbekannte Vorrichtung, die durch das französische Patent 2677664 bekannt ist, und ist ferner einfacher herzustellen, da einerseits kein Bedarf besteht, Maßnahmen zur Erzielung einer Abdichtung zwischen der Membran und dem Aufnahmekörper durch Schweißen zu treffen, und andererseits eine Abdichtung um die Membran zwischen dem Aufnahmekörper und dem Drainagekörper herzustellen, da bei der Vorrichtung gemäß der Erfindung das Festhalten der Membran zwischen dem ersten Element und dem zweiten Element es ermöglicht, diese beiden Fälle einer direkten Abdichtung zu erzielen.
  • Dank der Tatsache, dass die Verriegelungsmittel Mittel zum axialen Verriegeln zwischen dem Aufnahmekörper und dem Drainagekörper aufweisen, ist die Montage der Vorrichtung gemäß der Erfindung besonders einfach, da es ausreicht, den Aufnahmekörper und den Drainagekörper zusammenzubringen, um sie durch Einrasten zu verriegeln.
  • Es ist anzumerken, dass die Elastomerdichtung wegen ihrer Elastizität das notwendige Spiel aufnimmt, um eine Verriegelung zu ermöglichen, so dass nach der Montage der Aufnahmekörper und der Drainagekörper ohne axiales Spiel gegeneinander zusammengehalten werden.
  • Die Tatsache, dass entweder der Aufnahmekörper oder der Drainagekörper zumindest einen axial ausgerichteten Verriegelungsansatz aufweist, während der andere ein Mittel zur Aufnahme der Verriegelungsansatzes hat, wird aus Gründen der Einfachheit als auch der Bequemlichkeit sowohl bei der Herstellung als auch bei der Anwendung bevorzugt.
  • Vorzugsweise wird die Membran ausschließlich aufgrund dessen festgehalten, dass sie an dem Umfang zwischen dem ersten Element und dem zweiten Element ringförmig gegriffen ist.
  • Die Herstellung und die Verwendung der Vorrichtung gemäß der Erfindung sind somit besonders einfach, da kein Arbeitsgang, wie z.B. dass Abdichten der Membran, das bei der früheren Vorrichtung bestand, implementiert werden muss, während nach dem Öffnen der Vorrichtung gemäß der Erfindung die Membran, die weder am ersten Element noch am zweiten Element befestigt ist, direkt zurückgewonnen werden kann, beispielsweise mit sterilen Pinzetten, um in eine Kultur in einer herkömmlichen Petrischale eingebracht zu werden.
  • Wiederum vorzugsweise ist der Verriegelungsansatz mit dem Rest des Aufnahmekörpers oder des Drainagekörpers, der ihn aufweist, durch eine Soll-Bruchzone verbunden.
  • Die Freigabe des Verriegelungsmittels zwischen dem Verriegelungskörper und dem Drainagekörper kann so durch ein einfaches Abbrechen des Verriegelungsansatzes oder auch einer Anzahl von Verriegelungsansätzen erfolgen, falls die Vorrichtung gemäß der Erfindung mehr als einen davon aufweist.
  • Gemäß anderen bevorzugten Eigenschaften hat der Drainagekörper ein an seinem Zentrum vorgesehenen kreisförmiges Tablett mit Mitteln zum Haltern der Membran, und hat um das Halterungsmittel herum eine Wand mit einer Oberfläche, die der elastomeren Dichtung zugewandt ist, welche einen Teil des Aufnahmekörpers bildet, wobei die Membran zwischen der Oberfläche und der Dichtung festgequetscht ist.
  • Diese Anordnung bietet in der Tat den Vorteil, relativ einfach zu implementieren zu sein und ausgezeichnete Ergebnisse hinsichtlich der Abdichtung zu erzielen.
  • Gemäß anderen bevorzugten Eigenschaften befindet sich aus den gleichen Gründen die Ausgangsöffnung des Drainagekörpers in der Fortsetzung des internen Durchgangs eines koaxial angeordneten Ausgangsrohrs.
  • Vorzugsweise hat der Drainagekörper um das Ausgangsrohr eine ringförmige Rippe, die zu dessen Ende hin konisch zuläuft.
  • Diese Rippe ermöglicht es insbesondere, die Vorrichtung gemäß der Erfindung zu drainieren, indem sie direkt auf ein Vakuumfläschchen aufgebracht wird, wobei das Ausgangsrohr mit dem zentralen Loch des Stopfens des Fläschchens in Eingriff steht und die ringförmige Rippe auf diesem Stopfen ruht.
  • Die Erfindung bezieht sich nach einem zweiten Aspekt auch auf ein Verfahren, um die Vorrichtung gemäß der Erfindung auf diese Weise zu drainieren.
  • Die Erläuterung der Erfindung wird nun mit der Beschreibung einer beispielhaften Ausführungsform fortgesetzt, die nachstehend als nicht-einschränkende Veranschaulichung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen gegeben wird.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Aufrissansicht einer Vorrichtung gemäß der Erfindung,
  • 2 eine Schnitt-Aufrissansicht dieser Vorrichtung,
  • 3 und 4 ähnliche Ansichten, die aber jeweils nur den Aufnahmekörper und den Drainagekörper zeigen,
  • 5 eine Vergrößerung des unten rechts befindlichen Teils von 2,
  • 6 eine Teilschnitt-Aufrissansicht der Dichtung, mit der der Aufnahmekörper versehen ist,
  • 7 eine Schnitt-Aufrissansicht zur Darstellung, wie die Vorrichtung gemäß der Erfindung für die Probenahme der zu untersuchenden Flüssigkeit benutzt wird,
  • 8 eine ähnliche Ansicht, die zeigt, wie die Vorrichtung gemäß der Erfindung nach Entnahme einer Probe mittels einer Spritze drainiert wird,
  • 9 die entsprechende Draufsicht auf eine zweite mögliche Stelle für die Spritze, die mit einer teilweise dargestellten Spritze gezeigt ist,
  • 10 eine Ansicht ähnlich 8, wobei die Drainage ähnlich wie bei einem Vakuumfläschchen erfolgt,
  • 11 und 12 Schnitt-Aufrissansichten, die zeigen, wie die Verriegelungsansätze vom Aufnahmekörper losgebrochen werden, um letzteren vom Drainagekörper loszulösen,
  • 13 eine Darstellung, wie die Membran mit Pinzetten nach ihrer Freigabe zurückgewonnen wird, und
  • 14 eine Darstellung, wie die Membran in eine Petrischale eingebracht wird.
  • Die Vorrichtung 1 zur mikrobiologischen Untersuchung einer flüssigen Probe unter Druck gemäß den Zeichnungen und insbesondere 1 und 2 hat allgemein Drehsymmetrie um eine Mittelachse. Sie hat einen Aufnahmekörper 2, einen Drainagekörper 3 und eine Filtermembran 4.
  • Der Aufnahmekörper 2 hat ein Reservoir 5, eine Umfassung 6, die extern mit dem Reservoir 5 verbunden ist, sowie vier Verriegelungsansätze 7, die sich von der Umfassung in einer Axialrichtung vorspringend erstrecken.
  • Das Reservoir 5 hat eine Endwand 8 und eine Seitenwand 9.
  • Zwei diametral gegenüberliegende Rohre 10 erstrecken sich von der lateralen Wand 0 nach außen vorspringend oberhalb der Umfassung 6, wobei jedes dieser Rohre einen weiblichen Luer-Verbinder darstellt, der in sich einen männlichen Luer-Verbinder aufnehmen kann, wie nachstehend mit Hilfe von 7 erläutert wird, wobei der interne Durchgang jedes Rohrs 10 sich in einer in die Wand 9 eingebrachten Öffnung 11 fortsetzt, und diese Öffnung sich in unmittelbarer Nähe der Endwand 8 befindet.
  • Die Seitenwand 9 endet an dem der Endwand 8 gegenüberliegenden Ende in einem Kantenbildungsteil einer Dichtung 13, wobei eine Nut 14 zu diesem Zweck in den starren Teil der Wand 9 eingebracht ist, wie nachstehend in näheren Einzelheiten mit Hilfe der 2, 3 und 6 erläutert wird.
  • Die Umfassung 6 ist mit dem Reservoir 5 durch die Außenseite der Seitenwand 9 auf einer Höhe verbunden, die zwischen der Nut bzw. Rille 14 und den Rohren 10 gelegen ist, wobei die Umfassung 6 eine kegelstumpfförmige Wand 15 und eine zylindrische Wand 16 aufweist, und die Umfassung 6 mit der Wand 9 durch das Ende kleinen Durchmessers der Wand 15 verbunden ist, während die Verbindung zwischen den Wänden 15 und 16 durch das Ende großen Durchmessers der Wand 15 erfolgt, wobei sich die Verbindung zwischen den Wänden 15 und 16 annähernd auf Höhe des Randes der Wand 9 befindet.
  • Jeder der Verriegelungsansätze 7 hat im Umriss allgemein die Form eines Trapezes, das in Bezug auf die Axialrichtung symmetrisch ist, wobei die das freie Ende 18 des Ansatzes 7 bildende Seite parallel zu derjenigen ist, durch die dieser Ansatz mit der Umfassung 6 verbunden ist, genauer gesagt mit der Kante der Wand 16, wobei der Ansatz 7 sich nach und nach zwischen seiner Verbindung mit der Umfassung 6 und seinem freien Ende verjüngt.
  • Beidseitig jedes Ansatzes 7 ist eine Einkerbung 17 in die Wand 16 über eine bestimmte Strecke von deren Rand eingebracht.
  • Jeder Ansatz 7 hat von seinem freien Ende 18 aus einen Innenfläche 19, die gerade ist, das heißt parallel zu der Axialrichtung, und zwar bis zu einem Dieder 20, dessen Oberfläche 19 einwärts und zu der Wand 16 hin geneigt ist.
  • Was die Außenfläche 21 jedes Ansatzes 16 betrifft, so ist sie nach außen und zu der Wand 16 hin geneigt, wobei sich die Oberfläche 21 zwischen der Oberfläche 18 und einer quer ausgerichteten Oberfläche 22 erstreckt, welche die Oberfläche 21 und eine Nut 23 verbindet, die sich zwischen einer externen Schulter 24, deren Oberfläche 22 den Rand bildet, und einer einwärts in Bezug auf die Oberfläche 21 versetzten Oberfläche 25 gebildet ist, befindet, wobei die Oberfläche 25 sich in der Fortsetzung der Außenfläche der Wand 16 befindet.
  • Es ist anzumerken, dass der Abschnitt jedes Ansatzes 7, der sich zwischen dem Boden bzw. der Unterseite der Nut 23 und dem Rand der Wand 16 befindet, eine Dicke aufweist, die auf der Höhe des Dieders 20 ein Minimum aufweist.
  • Infolgedessen ist in dem Bereich des Dieders 20, das der Ansatz 7 wegbricht, falls ein ausreichend großer Druck auf die Oberfläche 21 ausgeübt wird, und allgemeiner gesagt, falls auf den Ansatz 7 eine einwärts gerichtete Radialkraft einwirkt, die Kraft, die zum Zerbrechen des Ansatzes 7 notwendig ist, umso kleiner ist, je näher sie an der Endfläche 18 aufgebracht wird.
  • Wie insbesondere aus 1 ersichtlich ist, hat die Oberfläche 21 zu der Axialrichtung parallele Ränder, wobei jeder Ansatz 7 eine Einkerbung 26 mit einem L-förmigen Profil zwischen den Seitenrändern der Oberfläche 21 und den Seitenrändern des Ansatzes 7 aufweist.
  • Wie besser aus 4 hervorgeht, hat der Drainagekörper 3 ein kreisförmiges Tablett 30 und eine in einer Stufe um das Tablett 30 herum angeordnete Umfassung 31.
  • Die letztere hat eine ringförmige Querwand 32, die auf der der Umfassung 31 gegenüberliegenden Seite durch eine Oberfläche 33 begrenzt ist, die hauptsächlich flach ist, aber zur Außenseite hin eine geringfügige Konizität aufweist.
  • Der Innenumfang der Wand 32 ist mit einer Wand 34 verbunden, die auf der Seite der Oberfläche 33 durch eine Oberfläche 35 begrenzt ist, die hauptsächlich konkav ist, und in Bezug auf die Oberfläche 32 in der Axialrichtung zu der Umfassung 31 hin versetzt ist, wobei der Umfang der Oberfläche 35 und der Innenumfang der Oberfläche 33 durch eine leicht kegelstumpfförmige Oberfläche 36 verbunden sind.
  • Die Wand 34 ist zentral mit einem Rohr 37 verbunden, dessen Innendurchgang sich in die Wand 34 durch eine Ausgangsöffnung 38 erstreckt, die konzentrisch mit Drainagekanälen 39 ist, welche in die Wand 34 von der Oberfläche 35 aus eingebracht ist, wobei radial ausgerichtete Kanäle (in den Zeichnungen nicht sichtbar) ebenfalls mit der gleichen Tiefe wie die Kanäle 39 eingebracht sind, wobei diese radialen Kanälen natürlich in die Ausgangsöffnung 38 münden, durch die daher die gesamte Flüssigkeit ausströmt, die durch die in der in Bezug auf die Oberfläche 35 hohl ausgebildeten Wand 34 eingebrachten Kanäle abgezogen wird.
  • An der Verbindungsstelle zwischen den Wänden 32 und 34 befindet sich eine ringförmige Rippe 40, die in Bezug auf die Wände 32 und 34 auf der Seite der Umfassung 31 vorstehen, wobei diese Rippe sich zu ihrem freien Ende hin in einem V-förmigen Profil verjüngt, so dass dieses Ende eine scharfe Kante bildet.
  • Der Tisch 30 hat auch eine rohrförmige Seitenwand 41, die an einem Ende mit der Wand 32 verbunden ist, während sie am anderen Ende mit der Umfassung 31 verbunden ist. Die letztere hat eine quer ausgerichtete Ringwand 42 und eine axial ausgerichtete Zylinderwand 43, wobei die Wand 42 an einem ihrer Enden mit der Wand 41 und am anderen mit der Wand 43 verbunden ist.
  • In der Wand 42 sind in Nähe der Wand 41 vier Öffnungen 44 eingebracht, die zwischen ihnen die gleiche Winkelbeabstandung aufweisen wie zwischen den Verriegelungsansätzen 7, das heißt, dass sie voneinander um 90° beabstandet sind, wobei diese Öffnungen einen Umriss aufweisen, welcher dem größten Umriss der Ansätze 7 entspricht, so dass die letzteren jeweils durch eine betreffende Öffnung 44 passieren können.
  • Jede Öffnung 44 ist an der Außenseite durch einen axial ausgerichteten Zahn 45 umgrenzt, der auf der dem Tisch 30 gegenüberliegenden Seite vorsteht.
  • Jeder Zahn 45 erstreckt sich über eine Höhe vorspringend, die der Tiefe der Nut 23 entspricht und eine geringere Dicke als die Breite der Nut 23 aufweist, wobei die jeden Zahn 45 von der Wand 43 beabstandende Distanz größer als die Dicke der Schulter 24 ist (siehe 5).
  • Auf Höhe jeder Öffnung 44 hat die Wand 43 eine Einkerbung 46 von allgemein rechteckiger Form mit abgerundeten Ecken, die sich über etwa zwei Drittel der Höhe der Wand 43 erstreckt, und über eine Breite, die annähernd das Doppelte der Breite der Verriegelungsansätze 7 beträgt.
  • Die Wand 43 hat auch vier Einkerbungen 47, die jeweils auf halbem Weg zwischen zwei aufeinanderfolgenden Einkerbungen 46 angeordnet sind, wobei die Einkerbungen 47 eine abgerundete Form aufweisen, deren maximale Höhe annähernd einem Drittel der Wand 43 entspricht.
  • Der Drainagekörper 3 hat auch ein poröses Polster 48 (in 4 nicht dargestellt), das eine konstante Dicke mit zwei gegenüberliegenden Oberflächen der gleichen Form wie die Oberfläche 35 aufweist, wobei der Durchmesser und ihre Dicke gleich demjenigen der Oberfläche 36 sind.
  • Wenn der Filterkörper 2, der Drainagekörper 3 und die Membran 4 montiert sind, wie im einzelnen in 1 und 2 gezeigt ist, ist die Membran 4 zwischen dem Rand der Seitenwand 9 des Reservoirs 5 des Aufnahmekörpers 2 und der Oberfläche 33 der Wand 32 des kreisförmigen Tischs 3 des Drainagekörpers 3 festgehalten, wobei die Körper 2 und 3 mittels der Verriegelungsansätze 7 und der Umfassung 31 verriegelt sind, die einander gegenüber angeordnet sind, wie insbesondere in 5 zu erkennen ist.
  • Es ist anzumerken, dass der Zahn 45 der Wand 42 in die Nut 23 des Ansatzes 7 passt, und dass die Schulter 24 dieses Ansatzes in den zwischen der Wand 43 und dem Zahn 45 befindlichen Raum passt, so dass das Zusammenwirken zwischen der Schulter 24 und dem Zahn 45 eine extrem starke Verriegelung des Ansatzes 7 in der Umfassung 31 bereitstellt, welche relativ großen Kräften widerstehen kann, die dazu tendieren, die Körper 2 und 3 voneinander weg zu bewegen.
  • Es ist auch anzumerken, dass das Ende 18 des Ansatzes 7 in Bezug auf das freie Ende der Wand 43 mit einer Ausnehmung versehen ist, so dass, wenn die Vorrichtung 1 auf eine Oberfläche mit dem Drainagekörper 3 am Boden aufgebracht wird, die Vorrichtung 1 mittels der Umfassung 31 auf dieser Oberfläche ruht, wobei aus diesem Grund keine Kraft auf die Ansätze 7 ausgeübt wird, die daher keine Gefahr laufen, versehentlich abgebrochen zu werden.
  • Wie aus 2 ersichtlich ist, wird, wenn die Vorrichtung 1 zusammengebaut ist, die Dichtung 13 und insbesondere deren Polster im Vergleich zu der Off-Load-Form dieser Dichtung gemäß 6 stark komprimiert.
  • Wie oben angedeutet wurde, hat diese Dichtung ein allgemein T-förmiges Profil, dessen longitudinaler Zweig eine Rippe 50 bildet, die so gestaltet ist, dass sie in die Nut 14 eingesetzt werden kann, und deren Transversalzweig ein Polster 51 bildet, das in Kontakt mit der Membran 4 treten soll.
  • Das freie Ende des Polsters 51 hat einen zentralen Schlitz 52, der es ermöglicht, zwei ringförmige Lippen 53 freizugeben, welche das beste Zusammenwirken des Polsters 51 mit der Membran 4 ermöglichen.
  • Es ist anzumerken, dass die Verbindungsstelle zwischen der Rippe 50 und dem Polster 51 durch eine gerade Oberfläche an der Innenseite vorgenommen wird, während an der Außenseite eine Konizität 54 vorhanden ist.
  • Diese Konizität entspricht in Wirklichkeit einer abgefasten Lippe 55 am Außenumfang des Endes des starren Teils der Wand 9, wobei die abgefaste Lippe es ermöglicht, lateral das Polster 51 an der Außenseite aufzunehmen, damit sie hauptsächlich einwärts strömt, das heißt, zu der von der Membran 4 und dem Reservoir begrenzten Kammer.
  • Der Aufnahmekörper 2 wird mit Ausnahme der Dichtung 13 durch Formen eines relativ starren und transparenten Kunststoffs erhalten, und dann wird auf dieses Teil die Dichtung 13 aufgeformt, die aus einem Elastomer geformt ist, wobei dieses Overmolding beispielsweise durch eine Doppeleinspritzung durchgeführt wird.
  • Der Teil des Drainagekörpers 3, der in 4 dargestellt ist, ist auch aus relativ starrem Formkunststoff hergestellt, hier in weißer Farbe, wobei dieses Teil als nächstes durch einfaches Ansetzen mit einem porösen Polster 48 ausgestattet wird.
  • Um den Aufnahmekörper 1, den Drainagekörper 3 und die Membran 4 zusammenzubauen, wird letztere auf den Tisch 30 konzentrisch mit diesem aufgebracht, dann wird der Aufnahmekörper 2 dem Drainagekörper 3 zugewandt positioniert, wobei die Verriegelungsansätze 7 mit den Öffnungen 44 ausgerichtet werden, dann der Körper 2 fest gegen den Körper 3 gepresst, so dass die Ansätze 7 in die Öffnungen 44 eingreifen, die aufgrund der geneigten Oberfläche 21, die auch als Rampe wirkt, leicht nachgeben, wobei die ausgeübte Kraft gestattet, dass die Oberfläche 22 der Schulter 24 über den Zahn 45 am Ende der Eindruckbewegung mittels der Feder der Ansätze 7 hinausgeht, wobei sich die Dichtung 13 als nächstes geringfügig entspannt, so dass das Spiel zwischen den Ansätzen 7 und der Umfassung 31 vollkommen ausgeglichen wird, wobei die Elastizität der Dichtung 13, die dann komprimiert ist bzw. wird, die so erhaltene Verriegelung aufrechterhält.
  • Es ist anzumerken, dass die Beibehaltung der Dichtung im komprimierten Zustand es ermöglicht, für eine ausgezeichnete Dichtung zwischen der Membran 4 und dem Rand der Wand 9 zu sorgen, und ferner durch Reaktion zwischen der Membran 4 und der Oberfläche 33.
  • Es ist auch anzumerken, dass die Innenfläche der Wand 16 lokal begrenzte Bereiche einer zusätzlichen Dicke 27 aufweist (3), die in Kontakt mit der Außenfläche der Wand 41 kommen, welche eine laterale Verkeilung zwischen diesen Oberflächen bereitstellt, die von ähnlichem Durchmesser sind, und allgemeiner zwischen den Körpern 2 und 3.
  • Schließlich ist anzumerken, dass es nötig ist, sobald die Vorrichtung 1 auf diese Weise zusammengebaut wurde, sie in eine Packung zu geben, und sie mit einem Gas, wie z.B. ETO, oder durch Strahlung zu sterilisieren.
  • Natürlich wird vor dem Verpacken der zusammengebauten Vorrichtung 1 und deren Sterilisierung jedes der Rohre 10 und 37 mit einem Stopfen ausgestattet.
  • Im folgenden wird erläutert, wie die Probenahme einer Flüssigkeit unter Druck mit der Vorrichtung 1 durchgeführt wird.
  • Zunächst wird der eines der Rohre 10 blockierende Stopfen und der das Rohr 37 blockierende Stopfen entfernt, dann wird das nicht-verschlossene Rohr 10 mit einer Quelle von Flüssigkeit unter Druck verbunden, beispielsweise gemäß 7 mittels eines Probenverbinders 60 mit einer männlichen Luer-Spitze 61, die in den Durchgang des nicht verstopften Rohrs 10 eingeführt wird, und das Ventil 62 des Verbinders 60 wird so manipuliert, dass die von dem Reservoir 5 und der Membran 4 gebildete Kammer auf dem gleichen Druck wie die Flüssigkeit, beispielsweise auf 3 bar angehoben wird, wobei die Flüssigkeit in das Reservoir 5 über die Öffnung 11 eintritt, und das Reservoir verlässt, in dem sie die Membran 4 passiert, welche auf dem porösen Polster 48 zu ruhen kommt, wobei die Flüssigkeit, die die Membran 4 passiert hat, durch die Kanäle 39 zu der Öffnung 38 geleitet wird, und die Flüssigkeit die Vorrichtung über das Rohr 37 verlässt, wobei ein graduierter Behälter, vorzugsweise unter der Vorrichtung 1 angeordnet ist, um die aus dem Rohr 37 kommende Flüssigkeit zurückzugewinnen, um zu erkennen, wann das für die Probenahme erforderliche Volumen die Membran 4 durchlaufen hat.
  • Wenn dieses Volumen erreicht worden ist, wird das Ventil 62 geschlossen und die Vorrichtung 1 wird aus dem Verbinder 60 entfernt, wonach in dem nicht-verstopften Rohr 10 ein Luftsterilisierungsfilter 63 angeordnet wird (in 10, jedoch nicht in 8 dargestellt), und die Drainage der insbesondere in 5 noch vorhandenen Flüssigkeit als nächstes durch ein Saugen durch die Ausgangsöffnung 38 durchgeführt wird.
  • In dem in 8 dargestellten Beispiel wird die Drainage mit einer Spritze oder Pumpe 64 ausgeführt, die einen mit einer Saugspitze 66 versehenen Verbinder 65 aufweist, der in den Durchgang des Rohrs 37 eingeführt wurde, wobei die von der Spitze 66 aufgesaugte Flüssigkeit durch die Spitze 67 ausgetrieben wird, wenn die Welle 69 in den Körper 68 gedrückt wird, indem auf den Stößel 66 gedrückt wird.
  • Es ist anzumerken, dass die in die Wand 43 eingebrachten Einkerbungen 47 es ermöglichen, die Pumpe oder Spritze 64 korrekt in Bezug auf die Vorrichtung 1 an vier um 90° voneinander entfernten Positionen anzubringen, wobei zwei dieser Positionen in 8 gezeigt sind. Eine weitere Möglichkeit des Extrahierens der in der Vorrichtung 1 nach der Probenahme verbleibenden Flüssigkeit ist die Anwendung eines Vakuumfläschchens, wie in 10 gezeigt ist.
  • Das dargestellte Vakuumfläschchen 71 hat einen Glaskörper 72, der auf der Höhe seines Halses ein Rohr 73 aufweist, das auf nicht dargestellte Weise mit einer Vakuumpumpe verbunden ist, und an der Oberseite dieses Halses einen flexiblen Stopfen 74 mit einer zentralen Öffnung 75 darin, wobei das Fläschchen 71 von einem in der Praxis allgemein anzutreffenden Typ ist.
  • Die Vorrichtung 1 wird einfach auf den Stopfen 74 aufgebracht, wobei das Rohr 37 in die Öffnung 75 eingreift, und die Rippe 40 an der Oberseite des Stopfens 74 gehaltert ist.
  • Wegen des schräg zulaufenden Profils der Rippe 40 verformt letztere den Stopfen 74 lokal und stellt eine Dichtung bereit, die es ermöglicht, die Restflüssigkeit, wie dargestellt ist, herauszusaugen.
  • Sobald die in der Vorrichtung 1 verbleibende Flüssigkeit aus dieser entfernt wurde, kann die Vorrichtung 1 geöffnet werden, was durch Abbrechen der vier Verriegelungsansätze 7 erfolgt, und zwar durch einfachen Druck auf die Ansätze über die jeweiligen Einkerbungen 46, wie oben erläutert und in den 11 und 12 dargestellt wurde.
  • Es ist dann möglich, den Aufnahmekörper 2 vom Drainagekörper 3 zu entfernen, und die Membran 4 beispielsweise mit sterilen Pinzetten 80 aufzunehmen, wie in 13 gezeigt ist, und die Membran, durch die die zu untersuchende Probe hindurchgegangen ist, in einer Petrischale 81 abzulegen, wie 14 zeigt, und dann die herkömmliche Inkubation der Membran-/Petrischalen-Anordnung durchzuführen.
  • Es ist anzumerken, dass die Konkavität der Oberfläche 35 so berechnet worden ist, dass das Verhältnis des Unterschieds zwischen der Länge des dem Profil entsprechenden Bogens in einer diametralen Ebene der Oberfläche des der Membran 4 zugewandten Polsters 48 und zwischen der Länge der Sehne dieses Bogens über der letzteren Länge dem Dehnungskoeffizienten der Membran 4 zwischen dem trockenen Zustand und dem nassen Zustand entspricht.
  • Das Ergebnis hiervon besteht darin, dass die Dehnung der Membran 4, wenn sie vom trockenen Zustand in einen nassen Zustand übergeht, genau dem Längenunterschied zwischen dem dem oben genannten Profil entsprechenden Bogen und der Bogensehne dieses Bogens entspricht, so dass im nassen Zustand die Membran 4 perfekt auf dem Polster 48 ohne Verschmierungen ruht. Das Polster 48 bietet daher eine besonders wirksame Halterung für die Membran 4, wenn diese dem Druckgefälle ausgesetzt ist, das ein Strömen der Flüssigkeit durch sie ermöglicht.
  • Außerdem hat diese Membran, wenn der Anwender die Membran 4 mit der Pinzette 80 herausholt, wie in 13 gezeigt ist, eine konkave Form auf der Seite, auf der das Reservoir 5 gelegen ist, das heißt, auf der Seite, auf der irgendwelche durch die Membran bei der Probenahme zurückgehaltenen Mikroorganismen vorhanden sind, wobei die Krümmung der Membran 4 so in der richtigen Richtung erfolgt, was die Aufbringung auf die Oberfläche des Kulturmediums 82 in der Schale 81 betrifft. Dies liegt daran, dass die Membran 4 auf das Medium 82 von einem Abschnitt der Membran gegenüber der Pinzette 80 aufgebracht wird, und diese so bewegt werden, dass die Membran nach und nach in Kontakt mit dem Medium 92 an der Stelle gelangt, an der sie von der Pinzette gehalten wird. Das Risiko, dass die Membran eine oder mehrere Höhlungen auf der dem Medium 82 entgegengesetzten Seite aufweist, und daher das Risiko besteht, dass sich ein oder mehrere Lufttasche(n) zwischen der Membran 4 und dem Medium 82 bilden, ist somit gleich Null oder auf jeden Fall minimal.
  • Das Kulturmedium 82 in der in 14 dargestellten Schale 81 ist ein Agar-Agar enthaltendes Kulturmedium, das in dem festen Zustand verwendet wird, nachdem es heiß in die Schale gegossen wurde.
  • Wenn erwünscht ist, ein flüssiges Kulturmedium zu benutzen, ist es möglich, die Petrischale 81 mit einer ähnlichen Schale zu ersetzen, aber einer, bei der das Agar-Agar-Kulturmedium 82 gegen ein absorbierendes Kissen ausgetauscht wird, das mit dem flüssigen Kulturmedium getränkt ist.
  • Eine weitere Möglichkeit statt der Kultivierung der Mikroorganismen außerhalb der Vorrichtung 1 besteht darin, flüssiges Kulturmedium darin mittels eines der Rohre 10 einzuspritzen, und dann das überschüssige Kulturmedium mittels des Rohrs 37 abzuziehen, und als nächstes die Vorrichtung 1 direkt zur Inkubation zu geben, wobei die Membran 4 nur zurückgewonnen wird, um die Mikroorganismen nach der Inkubation zu identifizieren und zu zählen.
  • In einem solchen Fall besteht ein Vorteil in der Verwendung eines flüssigen Kulturmediums, das geringfügig höher konzentriert ist als die herkömmlichen Medien, da insbesondere in dem Kissen 48 immer eine bestimmte Menge der Probeflüssigkeit verbleibt, die sich mit dem eingespritzten Kulturmedium mischt, das daher verdünnt wird.
  • Bei nicht-dargestellten Varianten ist es der Drainagekörper 3 und nicht der Aufnahmekörper 2, der die elastomere Dichtung, wie z.B. die oben beschriebene Dichtung 13 aufweist, wobei die männlichen und weiblichen Verriegelungselemente zwischen den Körpern 2 und 3 jeweils am Drainagekörper 3 und am Aufnahmekörper 2 vorgesehen sind statt umgekehrt; und/oder es werden Verriegelungselemente eines unterschiedlichen Typs, Sperrelemente mit Scharniermitteln zwischen den Körpern 2 und 3 sowie Verriegelungsmittel gegenüber den Scharniermitteln oder aber andere Mittel zum Versperren als Verriegelungsmittel angewandt.

Claims (32)

  1. Vorrichtung zur mikrobiologischen Untersuchung einer Probe von Flüssigkeit unter Druck, mit einem Aufnahmekörper, einer Filtermembran und einem Drainagekörper, wobei der Aufnahmekörper ein Reservoir aufweist, in dessen eine Wand eine Flüssigkeitseingabeöffnung eingebracht ist, wobei die Membran das Reservoir verschließt, und wobei der Drainagekörper Mittel zum Haltern der Membran auf der dem Reservoir gegenüberliegenden Seite und eine Flüssigkeitsausgabeöffnung aufweist, und wobei der Aufnahmekörper und der Drainagekörper integral geformte Mittel zur gegenseitigen Verriegelung besitzen, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran (4) an dem Umfang zwischen einem ersten Element (9), das einen Teil des Aufnahmekörpers (2) bildet, und einem zweiten Element (32), das einen Teil des Drainagekörpers (3) bildet, ringförmig gegriffen ist, wobei das erste Element oder das zweite Element eine elastomere Dichtung (13) aufweist, mittels derer es in Kontakt mit der Membran (4) kommt, und dadurch, dass die Verriegelungsmittel (7, 31) das Öffnen der Vorrichtung zulassen können, indem nur eine Trennbewegung zwischen dem ersten Element (9) und dem zweiten Element (32) erforderlich ist, wobei die Verriegelungsmittel Mittel (7, 31) zum axialen Verriegeln zwischen dem Aufnahmekörper (2) und dem Drainagekörper (3) aufweisen, und entweder der Aufnahmekörper (2) oder der Drainagekörper (3) mindestens einen axial ausgerichteten Verriegelungsansatz (7) hat, während der jeweils andere Mittel (42, 44, 45) zum Aufnehmen des Verriegelungsansatzes (7) hat, und wobei sich der Verriegelungsansatz (7) von dem Rand einer Umfassung (6), die einen Teil des sie enthaltenden Aufnahmekörpers (2) oder Drainagekörpers (3) bildet, vorstehend erstreckt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran (4) ausschließlich aufgrunddessen festgehalten wird, dass sie an dem Umfang zwischen dem ersten Element (9) und dem zweiten Element (32) ringförmig gegriffen ist.
  3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung (13) entweder an das erste Element (9) oder das zweite Element (32), das sie enthält, angeformt ist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Element (9) die elastomere Dichtung (13) aufweist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Element (9) eine Seitenwand des Reservoirs (5) des Aufnahmekörpers (2) bildet, wobei die Wand (9) an einem Ende in einem einen Rand bildenden Teil der Dichtung (13) endet.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine Nut bzw. Rille (14) an dem Ende eines starren Teils der Seitenwand (9) eingebracht ist, während die Dichtung (13) ein T-förmiges Profil aufweist, dessen Longitudinalzweig eine Rippe (50) bildet, die in die Nut (14) eingesetzt ist, und dessen Transversalzweig ein Polster (51) bildet, das sich in Kontakt mit der Membran (4) befindet.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine kegelförmige Abschrägung (54) zwischen der Rippe (50) und dem Polster (51) auf der Außenseite besteht, während auf der Innenseite die Rippe (50) und das Polster (51) durch eine gerade Fläche verbunden sind.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Polster (51) zwei ringförmige Lippen (53) aufweist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Verriegelungsansatz mit dem Rest des ihn enthaltenden Aufnahmekörpers (2) oder Drainagekörpers (3) durch eine Sollbruchzone verbunden ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Sollbruchzone in dem Bereich eines Dieders (20) an einer der Oberflächen (19) des Verriegelungsansatzes (7) befindet.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Oberfläche (19) mit einem Dieder (20) an der Innenseite des Verriegelungsansatzes (7) befindet.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass entweder der Aufnahmekörper (2) oder der Drainagekörper (3), der Mittel zur Aufnahme des Verriegelungsansatzes (7) aufweist, eine Wand (42) hat, die transversal ausgerichtet ist und mit einer Öffnung (44) versehen ist, durch die der Verriegelungsansatz (7) passieren kann, wobei der Ansatz und die Wand (42) Mittel (23, 24, 45) zum Verhindern des Zurückziehens des Ansatzes (7), wenn dieser richtig in die Öffnung (44) gedrückt worden ist, hat.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Verhindern des Zurückziehens des Verriegelungsansatzes (7) an der Wand (42) einen Zahn (45) haben, der axial ausgerichtet ist und die Öffnung umgrenzt, und an dem Verriegelungsansatz eine Nut bzw. Rille (23) aufweisen, welche den Zahn (45) aufnehmen kann.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die transversal ausgerichtete Wand (42) mit einer Seitenwand (43) verbunden ist, die sich auf der gegenüberliegenden Seite zu derjenigen des den Verriegelungsansatz (7) enthaltenden Aufnahmekörpers (2) oder Drainagekörpers (3), erstreckt, wobei die Dimension in der Axialrichtung der Seitenwand (43) größer ist als die Dimension in der Axialrichtung des Verriegelungsansatzes (7).
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass eine Einkerbung bzw. Ausnehmung (46) in der Seitenwand (46) auf der Höhe der Öffnung (44) eingebracht ist, um einen Druck auf den Verriegelungsansatz (7) zu ermöglichen.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass es der Aufnahmekörper (2) ist, der den Verriegelungsansatz (7) hat, und dass es der Drainagekörper (3) ist, der das Mittel (42, 44, 45) zum Aufnehmen des Verriegelungsansatzes (7) hat.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass entweder der Aufnahmekörper (2) oder der Drainagekörper (3) eine Anzahl der Verriegelungsansätze (7) aufweist.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass er vier Verriegelungsansätze (7) hat.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsmittel ausschließlich die axialen Verriegelungsmittel (7, 31) umfassen.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Drainagekörper (3) einen kreisförmigen Tisch (30) aufweist, der in seiner Mitte mit Mitteln zum Haltern (48) der Membran (4) versehen ist, und um das Halterungsmittel (48) herum eine Wand (32) mit einer der elastomeren Dichtung (13) zugewandten Oberfläche (33) hat, welche einen Teil des Aufnahmekörpers (2) bildet, wobei die Membran (4) zwischen der Oberfläche (33) und der Dichtung (13) gedrückt ist.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterungsmittel (48) eine der Membran (4) zugewandte konkave Oberfläche aufweisen.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis des Unterschieds zwischen der Länge des dem Profil entsprechenden Bogens in einer diametralen Ebene der Oberfläche des Halterungsmittels (48) und zwischen der Länge der Bogensehne dieses Bogens über letzterer Länge dem Dehnungskoeffizienten der Membran (4) zwischen dem trockenen Zustand und dem feuchten Zustand entspricht.
  23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterungsmittel durch ein poröses Polster (48) gebildet sind.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Drainagekörper (3) Drainagekanäle (39) unter dem porösen Polster (48) aufweist, wobei die Drainagekanäle in die Ausgabeöffnung (38) münden.
  25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Außendurchmesser des kreisförmigen Tischs (30) im wesentlichen dem Innendurchmesser einer in dem Aufnahmekörper (2) enthaltenen Umfassung (6) entspricht, wobei die Umfassung (6) den kreisförmigen Tisch (30) kreisförmig umgibt.
  26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass Bereiche (27) zusätzlicher Dicke zur Verkeilung zwischen dem kreisförmigen Tisch (30) und der Umfassung (6) vorgesehen sind.
  27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Drainagekörper eine Umfassung (31) aufweist, die in einer Stufe in Bezug auf den kreisförmigen Tisch (30) angeordnet ist.
  28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Umfassung (31) Mittel zum Verriegeln (42, 44, 45) mit dem Aufnahmekörper (2) aufweist.
  29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Umfassung (31) des Drainagekörpers (3) mindestens eine Einkerbung bzw. Ausnehmung (47) aufweist, die die Anordnung einer Drainagespritze (64) ermöglicht.
  30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausgabeöffnung (38) des Drainagekörpers (3) sich in der Fortsetzung des internen Durchgangs eines koaxial angeordneten Ausgaberohrs (37) befindet.
  31. Vorrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass der Drainagekörper (3) um das Ausgaberohr (37) herum eine ringförmige Rippe (40) aufweist, die zu ihrem Ende hin konisch zuläuft.
  32. Verfahren zur Drainage einer Vorrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass sie auf einem Vakuumfläschchen (71) angeordnet wird, wobei das Ausgaberohr (37) in das Mittelloch (75) des Stopfens (74) des Fläschchens eingerastet wird und die ringförmige Rippe (40) auf diesem Stopfen ruht.
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