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Die
Erfindung bezieht sich auf die Erfassung eines Druckzustands in
einem Luftreifen, insbesondere auf eine Vorrichtung, die eine tragbare
Anzeigeeinheit beinhaltet, damit eine Überprüfung des Druckzustands im Luftreifen
außerhalb
des Fahrzeugs möglich
ist.
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Im
US-Patent Nr. 5,289,161 ist ein bekannter Reifendruckanzeiger offenbart,
der einen Satz Druckmesser, von denen jeder in einem entsprechenden Luftreifen
an einem Fahrzeug montiert ist, sowie eine Empfängervorrichtung beinhaltet,
die in einem Fahrgastraum des Fahrzeugs angeordnet ist. Jeder Druckmesser überträgt drahtlos
ein Drucksignal, das dann vom Empfangsgerät empfangen wird, wenn der Druck
in einem entsprechenden Luftreifen nicht innerhalb eines vorbestimmten
normalen Betriebsdruckbereichs ist. Auf diese Weise kann das Empfangsgerät den Fahrer
des Fahrzeugs im Fall eines abnormalen Reifendruckszustands hierauf
aufmerksam machen.
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Der
bekannte Reifendruckanzeiger erlaubt jedoch nur eine Überprüfung des
Druckzustands im Luftreifen von innerhalb der Fahrgastzelle des
Fahrzeugs, während
das Fahrzeugleistungssystem aktiviert ist. Es besteht daher ein
Bedarf danach, dass eine Überprüfung des
Druckzustands im Luftreifen von außerhalb des Fahrzeugs möglich wird,
ohne dass dazu das Fahrzeugleistungssystem aktiviert zu werden braucht.
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Die
Druckschrift WO 88/07941 offenbart eine weitere Vorrichtung zum
Erfassen eines Druckzustands in einem Luftreifen an einer Fahrzeugkarosserie.
Sie entspricht dem Oberbegriff der Ansprüche 1 und 8.
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Es
ist daher die Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung
vorzusehen, die eine tragbare Anzeigeeinheit beinhaltet, die eine Überprüfung des
Druckzustands in einem Luftreifen an einer Fahrzeugkarosserie von
außerhalb
der Fahrzeugkarosserie zulässt.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung
vorzusehen, die ohne die Notwendigkeit einer Aktivierung des Fahrzeugleistungssystems
eine Prüfung
des Druckzustands in einem Luftreifen eines Fahrzeugs erlaubt.
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Nach
einem Aspekt der Erfindung wird eine Vorrichtung gemäß Anspruch
1 zum Erfassen eines Druckzustands in einem Luftreifen an einer
Fahrzeugkarosserie eingesetzt.
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Vorzugsweise
ist sowohl der Druckmesser als auch die Anzeigeeinheit dazu ausgelegt,
elektrische Leistung von einer entsprechenden Batteriezelle zu beziehen.
Die Überwachungseinheit
ist dazu ausgelegt, elektrische Leistung von einem Leistungssystem
an der Fahrzeugkarosserie unabhängig
davon zu beziehen, ob das Leistungssystem aktiviert ist oder nicht.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung wird eine Vorrichtung gemäß Anspruch
8 zum Erfassen eines Druckzustands in einem Luftreifen an einer
Fahrzeugkarosserie eingesetzt.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden in der folgenden
detaillierten Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen anhand der beiliegenden
Zeichnungen deutlich. Es zeigt:
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1 eine
schematische Darstellung, die ein Fahrzeug zeigt, das einen Satz
Druckmesser und eine Überwachungseinheit
der ersten bevorzugten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Druckzustanderfassungsvorrichtung
aufweist;
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2 eine
perspektivische Darstellung, die eine tragbare Anzeigeeinheit der
ersten bevorzugten Ausführungsform
veranschaulicht;
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3 ein
schematisches Blockschaltbild der ersten bevorzugten Ausführungsform;
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4 ein
schematisches Schaltbild eines Druckmessers der ersten bevorzugten
Ausführungsform;
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5 einen
schematischen Schaltplan der Überwachungseinheit
der ersten bevorzugten Ausführungsform;
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6 ein
schematisches Schaltbild der tragbaren Anzeigeeinheit der ersten
bevorzugten Ausführungsform;
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7 einen
Schaltplan der zweiten bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Druckzustandserfassungsvorrichtung;
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8 einen
Schaltplan eines Druckmessers und einer Überwachungseinheit der zweiten
bevorzugten Ausführungsform;
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9 einen
Schaltplan der dritten bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Druckzustandserfassungsvorrichtung;
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10 einen
Schaltplan der vierten bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Druckzustandserfassungsvorrichtung;
und
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11 einen
Schaltplan eines Druckmessers der vierten bevorzugten Ausführungsform.
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In
den 1, 2 und 3 ist die
erste bevorzugte Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Druckzustandserfassungsvorrichtung
gezeigt. Demnach enthält
sie einen Satz von Druckmessern 1, eine Überwachungseinheit 2 und
eine tragbare Anzeigeeinheit 3. Jede der Druckmesseinrichtungen 1 ist
so ausgelegt, dass sie innerhalb eines entsprechenden Luftreifens 91 an
einer Fahrzeugkarosserie 90 angebracht werden kann. Die Überwachungseinheit 2 ist
dazu ausgelegt, dass sie innerhalb einer Fahrgastzelle der Fahrzeugkarosserie 90 angeordnet
werden kann. Die Anzeigeeinheit 3 ist dazu ausgelegt, dass
sie vom Eigentümer
des Fahrzeugs aus der Fahrgastzelle der Fahrzeugkarosserie 90 herausgenommen
werden kann.
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Gemäß den 3 und 4 enthält jede Druckmesseinrichtung 1 eine
Leistungsquelle 11, einen Drucksensor 12, einen
Prozessor 13 und einen drahtlosen Sender 14, wie
zum Beispiel einen Hochfrequenzsender. Die Leistungsquelle 11,
wie zum Beispiel eine Batteriezelle, ist mit dem Prozessor 13 verbunden
und liefert die für
den Betrieb der Druckmesseinrichtung 1 benötigte elektrische
Energie. Der Prozessor 13 ist mit dem Drucksensor 12 und
dem drahtlosen Sender 14 verbunden und steuert ihre Versorgung
mit elektrischer Energie, um den Energieverbrauch zu minimieren.
Der Drucksensor 12 ist ein Festkörpergerät und hat eine äquivalente
Schaltung in der Form einer Widerstandsbrücke. Der Widerstand von zweien
der Widerstände 121, 122 der Widerstandsbrücke variiert
gemäß den Veränderungen
des Druckzustands innerhalb des Luftreifens 91. Die Spannung
an den variablen Widerständen 121, 122 dient
als Eingabe an zwei Analog-Digital-Wandler (A/D-Wandler) 123 bzw. 124.
Die Ausgänge
der A/D-Wandler 123, 124 sind mit dem Prozessor 13 verbunden.
Der Prozessor 13 vergleicht die von den A/D-Wandlern 123, 124 empfangenen
digitalen Signale und erzeugt ein Drucksignal, das den Druckzustand
innerhalb des Luftreifens 91 anzeigt. Das Drucksignal moduliert
ein Trägerausgangssignal
einer Oszillatorschaltung 141 des drahtlosen Senders 14 unter
Verwendung der bekannten Verfahren der Frequenzumtastung (Frequency
Shift Keying/FSK) oder Amplitudenumtastung (Amplitude Shift Keying/ASK).
Das modulierte Trägerausgangssignal, das
für die
Druckmesseinrichtung 1 eindeutig ist, wird hiernach drahtlos über eine
Antenne 142 des drahtlosen Senders 14 übertragen.
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Gemäß den 3 und 5 weist
die Überwachungseinheit 2 eine
Leistungsversorgungseinheit 21, einen drahtlosen Empfänger 22,
einen Prozessor 23, eine Anzeigeeinheit 24, einen
drahtlosen Sender 25 und eine Steuerungsschnittstelle 26 auf.
Die Leistungsversorgungseinheit 21 ist dazu ausgelegt,
elektrische Energie vom (nicht gezeigten) Fahrzeugleistungssystem
unabhängig
davon zu beziehen, ob das Fahrzeugleistungssystem aktiviert ist
oder nicht. Die Leistungsversorgungseinheit 21 ist mit
dem Prozessor 23 verbunden und liefert die elektrische
Leistung, die für
den Betrieb der Überwachungseinheit 2 benötigt wird.
Der Prozessor 23 ist mit dem drahtlosen Empfänger 22,
der Anzeigeeinheit 24, dem drahtlosen Sender 25 und
der Steuerungsschnittstelle 26 verbunden und steuert deren
Versorgung mit elektrischer Leistung, um den Energieverbrauch zu
minimieren. Der drahtlose Empfänger 22,
wie zum Beispiel ein Hochfrequenzempfänger, enthält eine Antenne 221 zum
Empfangen der von den Druckmesserrichtungen 1 ausgegebenen
modulierten Trägerausgangssignale.
Die Antenne 221 ist mit einem Bandpassfilter 222 verbunden,
und das Bandpassfilter 222 ist mit einem Verstärker 223 zum
Verstärken des
Ausgangssignals des Bandpassfilters 222 verbunden. Der
Verstärker 223 ist
mit einem Demodulator 224 zum Demodulieren des Ausgangssignals
des Verstärkers 223 verbunden.
Der Demodulator 224 ist mit einem Tiefpassfilter 225 zum
Herausfiltern unerwünschter
Hochfrequenzkomponenten verbunden. Ein Komparator 226 ist
mit dem Tiefpassfilter 225 verbunden und dient zur Formung
des Ausgangssignals des Tiefpassfilters 225 zur Wiederherstellung der
gewünschten
Reifendruckzustandsinformation. Der Prozessor 23 ist mit
dem Komparator 226 zum Empfangen der Reifendruckzustandsinformation
verbunden. Auf der Grundlage der hierdurch empfangenen Reifendruckzustandsinformation
aktiviert der Prozessor 23 Leuchtdioden 241 der
Anzeigeeinheit 24, um den Druckzustand in den Luftreifen 91 anzuzeigen.
In einer bevorzugten Implementierung wird jede der Leuchtdioden 241 nur
dann aktiviert, wenn erfasst wird, dass der entsprechende Luftreifen 91 einen
abnormalen Druckzustand aufweist. In einer weiteren bevorzugten
Implementierung ist jede der Leuchtdioden 241 so konstruiert,
dass sie Licht einer ersten Farbe, wie zum Beispiel rot, dann erzeugen kann,
wenn erfasst wird, dass der entsprechende Luftreifen 91 einen
abnormalen Druckzustand aufweist, und Licht einer zweiten Farbe,
wie zum Beispiel grün,
dann erzeugen kann, wenn erfasst wird, dass der entsprechende Luftreifen 91 einen
normalen Druckzustand aufweist. Die Anzeigeeinheit 24 kann
weiter eine Flüssigkristallanzeigevorrichtung (LCD) 224 aufweisen,
die vom Prozessor 23 gesteuert wird, um den exakten Druckwert
in jedem der Luftreifen 91 anzuzeigen. Der Prozessor 23 liefert
außerdem
ein Druckzustandssignal an den drahtlosen Sender 25, wie
zum Beispiel einen Hochfrequenzsender. Das Druckzustandssignal enthält Information über den
Druckzustand in jedem der Luftreifen 91 und moduliert ein
Trägerausgangssignal
der Oszillatorschaltung 251 des drahtlosen Senders 25.
Das modulierte Trägerausgangssignal
der Oszillatorschaltung 241 wird hiernach drahtlos über eine
Antenne 252 des drahtlosen Senders 25 übertragen. Die
Steuerschnittstelle 26 ist zum Steuern des Betriebs des
Prozessors 23 vorgesehen.
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Gemäß den 3 und 6 enthält die Anzeigeeinheit 3 eine
Leistungsquelle 31, einen drahtlosen Sender 32,
einen drahtlosen Empfänger 33,
einen Prozessor 34, eine Anzeigeeinheit 35 und
eine Steuerungsschnittstelle 36. Die Leistungsquelle 31, wie
zum Beispiel eine Batteriezelle, ist mit dem Prozessor 34 verbunden
und liefert die zum Betrieb der Anzeigeeinheit 3 benötigte elektrische
Leistung. Der Prozessor 34 ist mit dem drahtlosen Sender 32,
dem drahtlosen Empfänger 33,
der Anzeigeeinheit 35 und der Steuerungsschnittstelle 36 verbunden
und steuert deren Versorgung mit elektrischer Energie, um den Energieverbrauch
zu minimieren. Nach der Erfassung durch den Prozessor 34,
dass der drahtlose Empfänger 33 innerhalb
eines vorbestimmen Zeitraums das modulierte Trägerausgangssignal von der Überwachungseinheit 2 nicht
empfangen hat, erzeugt der Prozessor 34 ein Anforderungssignal,
das an den drahtlosen Sender 32 geliefert wird. Der drahtlose
Sender 32, wie zum Beispiel ein Hochfrequenzsender, enthält eine
Oszillatorschaltung 321 und eine Antenne 322.
Das Anforderungssignal moduliert ein Trägerausgangssignal der Oszillatorschaltung 321,
und das modulierte Trägerausgangssignal wird
drahtlos von der Antenne 322 übertragen, um dann vom drahtlosen
Empfänger 22 der Überwachungseinheit 2 empfangen
zu werden. Wenn der Prozessor 23 der Überwachungseinheit 2 das
Anforderungssignal vom drahtlosen Empfänger 22 empfängt, erzeugt
der Prozessor 23 das Druckzustandssignal, das dann an den
drahtlosen Sender 25 geliefert wird und von diesem drahtlos
ausgesendet wird. Der drahtlose Empfänger 33, wie zum Beispiel
ein Hochfrequenzempfänger,
hat eine Antenne 331 zum Empfangen der drahtlosen Übertragung
von der Überwachungseinheit 2.
Die Antenne 331 ist mit einem Bandpassfilter 332 verbunden,
und der Bandpassfilter 332 ist mit einem Verstärker 333 zum
Verstärken
des Ausgangssignals des Bandpassfilters 332 verbunden.
Der Verstärker 333 ist
mit einem Demodulator 334 zum Demodulieren des Ausgangssignals
des Verstärkers 333 verbunden.
Der Demodulator 334 ist mit einem Tiefpassfilter 335 verbunden,
um unerwünschte
Hochfrequenzkomponenten herauszufiltern. Ein Komparator 336 ist
mit dem Tiefpassfilter 335 verbunden und dient zur Formung
des Ausgangssignals des Tiefpassfilters 335 zur Wiederherstellung
der gewünschten
Reifendruckzustandsinformation. Der Prozessor 34 ist mit
dem Komparator 336 verbunden, um die Reifendruckzustandsinformation
zu empfangen. Auf der Grundlage der hierdurch empfangenen Reifendruckzustandsinformation
aktiviert der Prozessor 34 die Anzeigeeinheit 35.
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Wieder
mit Bezug auf 2 sind die verschiedenen Komponenten
der Anzeigeeinheit 3 innerhalb eines handgehaltenen Gehäuses 37 angebracht.
Die Anzeigeeinheit 35 enthält einen Satz Leuchtdioden 351,
die auf der Oberfläche
des Gehäuses 37 angeordnet
sind, um den Druckzustand in den Luftreifen 91 jeweils
anzuzeigen. In einer bevorzugten Implementierung wird jede der Leuchtdioden 351 nur
dann aktiviert, wenn erfasst wird, dass der entsprechende Luftreifen 91 einen
abnormalen Druckzustand aufweist. In einer weiteren bevorzugten
Implementierung ist jede der Leuchtdioden 351 so konstruiert,
dass sie Licht einer ersten Farbe, wie zum Beispiel rot, dann erzeugt,
wenn erfasst wird, dass der entsprechende Luftreifen 91 einen
abnormalen Druckzustand aufweist, und Licht einer zweiten Farbe,
wie zum Beispiel grün,
dann erzeugt, wenn erfasst wird, dass der entsprechende Luftreifen 91 einen
normalen Druckzustand aufweist. Die Anzeigeeinheit 35 kann
weiter eine (hier nicht gezeigte) Flüssigkristallanzeigevorrichtung
(LCD) aufweisen, die vom Prozessor 34 gesteuert wird, um
den exakten Druckwert in jedem der Luftreifen 91 anzuzeigen.
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Wieder
mit Bezug auf die 3 und 6 ist die
Steuerungsschnittstelle 36 vorgesehen, um den Betrieb des
Prozessors 34 zu steuern. Zum Beispiel in einem Zustand,
in dem die Überwachungseinheit 2 das
Druckzustandssignal nicht automatisch und periodisch sendet, oder
in dem die Anzeigeeinheit 3 das Druckzustandssignal von
der Überwachungseinheit 2 nicht
innerhalb des vorbestimmten Zeitraums empfängt, kann die Steuerungsschnittstelle 36 so
betrieben werden, dass sie es dem Prozessor 34 erlaubt, das
genannte Anforderungssignal zu erzeugen, das an den drahtlosen Sender 32 geliefert
wird. Hierbei versteht es sich, dass in dem Fall, in dem die Überwachungseinheit 2 das
Druckzustandssignal periodisch und automatisch sendet, die Anzeigeeinheit 3 das
Anforderungssignal nicht zu senden braucht.
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Gemäß den 7 und 8 ist
zu sehen, dass die zweite bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Druckzustandserfassungsvorrichtung
auch einen Satz Druckmesseinrichtungen 4 (von denen nur
eine gezeigt ist), eine Überwachungseinheit 5 und
eine tragbare Anzeigeeinheit 6 aufweist. Der Hauptunterschied
zwischen der ersten und der zweiten bevorzugten Ausführungsform
besteht darin, in welcher Weise Drucksignale von den Druckmesseinrichtungen 4 an
die Überwachungseinheit 5 übertragen
werden. Wie das Druckzustandssignal von der Überwachungseinheit 5 an
die Anzeigeeinheit 6 übertragen
wird und von ihr verarbeitet wird, ist ähnlich der ersten bevorzugten
Ausführungsform und
wird aus Gründen
der Kürze
der Beschreibung hier nicht weiter beschrieben.
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Jede
der Druckmesseinrichtungen 4 enthält eine Leistungsquelle 41,
einen Drucksensor 42, einen Prozessor 43 und einen
drahtlosen Sender in der Form einer ersten Sensorspule 44.
Die Leistungsquelle 41, wie zum Beispiel eine Batteriezelle,
ist mit dem Prozessor 43 verbunden und liefert die zum
Betrieb der Druckmesseinrichtung 4 benötigte elektrische Leistung.
Der Prozessor 43 ist mit dem Drucksensor 42 und
der ersten Sensorspule 44 verbunden und steuert deren Versorgung
mit elektrischer Leistung, um den Energieverbrauch zu minimieren.
Wie der Drucksensor 12 der Druckmesseinrichtung 1 der vorhergehenden
Ausführungsform
ist der Drucksensor 42 eine Festkörpervorrichtung und hat eine äquivalente
Schaltung in der Form einer Widerstandsbrücke mit zwei variablen Widerständen 421, 422.
Die an den variablen Widerständen 421, 422 anliegenden
Spannungen dienen als Eingangssignale für die beiden Komparatoren 423 bzw. 424.
Die Ausgänge der
Komparatoren 423, 424 sind mit dem Prozessor 43 verbunden.
Der Prozessor 43 vergleicht die Ausgangssignale von den
Komparatoren 423, 424 und erzeugt ein Drucksignal,
das den Druckzustand innerhalb des entsprechenden Luftreifens anzeigt.
Das Drucksignal wird an die erste Sensorspule 44 geliefert.
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Die Überwachungseinheit 5 weist
eine Leistungsversorgungseinheit 51, mehrere zweite Sensorspulen 52 (von
denen nur eine gezeigt ist), mehrere Wiederherstellungsschaltungen 53 (von
denen nur eine gezeigt ist), einen Prozessor 54, eine Anzeigeeinheit 55,
einen drahtlosen Sender 56 und einen drahtlosen Empfänger 57 auf.
Die Leistungsversorgungseinheit 51 ist so ausgelegt, dass
sie elektrische Leistung vom (nicht gezeigten) Fahrzeugleistungssystem
unabhängig
davon bezieht, ob das Fahrzeugleistungssystem aktiviert ist oder
nicht. Die Leistungsversorgungseinheit 51 ist mit dem Prozessor 54 verbunden
und liefert die zum Betrieb der Überwachungseinheit 5 benötigte elektrische
Leistung. Der Prozessor 54 ist mit den zweiten Sensorspulen 52, den
Wiederherstellungsschaltungen 53, der Anzeigeeinheit 55,
dem drahtlosen Sender 56 und dem drahtlosen Empfänger 57 verbunden
und steuert deren Versorgung mit elektrischer Leistung, um den Energieverbrauch
zu minimieren. Jede der zweiten Sensorspulen 52 ist dazu
ausgelegt, an der (hier nicht weiter gezeigten) Fahrzeugkarosserie
neben einem entsprechenden (nicht gezeigten) Luftreifen montiert zu
sein. Jede der zweiten Sensorspulen 52 funktioniert als
ein drahtloser Empfänger
und arbeitet mit der ersten Sensorspule 44 der Druckmesseinrichtung 4 in
dem entsprechenden Luftreifen durch eine gegenseitige Resonanz zusammen,
um das Drucksignal von der ersten Sensorspule 44 in der
zweiten Sensorspule 52 zu induzieren, während die Druckmesseinrichtung 4 bewegt
wird, um so aufgrund der Drehung des Luftreifens im Verhältnis zur
Fahrzeugkarosserie der zweiten Sensorspule 52 nahe zu sein. Jede
der Wiederherstellungsschaltungen 53 ist mit einer entsprechenden
zweiten Sensorspule 52 verbunden und stellt die gewünschte Druckzustandsinformation
aus dem Drucksignal wieder her, das in der entsprechenden zweiten
Sensorspule 52 induziert wurde. Der Prozessor 54 ist
mit den Wiederherstellungsschaltungen 53 verbunden, um
von ihnen die Reifendruckzustandsinformation zu empfangen. Aufgrund
der hierdurch empfangenen Reifendruckzustandsinformation aktiviert
der Prozessor 54 die Leuchtdioden 551 der Anzeigeeinheit 55 zum
Anzeigen des Druckzustands in den Luftreifen. In einer bevorzugten
Implementierung wird jede der Leuchtdioden 551 nur dann
aktiviert, wenn entdeckt wird, dass der entsprechende Luftreifen
einen abnormalen Druckzustand aufweist. In einer weiteren bevorzugten
Implementierung ist jede der Leuchtdioden 551 so konstruiert,
dass sie Licht einer ersten Farbe, wie zum Beispiel rot, dann erzeugt,
wenn erfasst wird, dass der entsprechende Luftreifen einen abnormalen Druckzustand
aufweist, und Licht einer zweiten Farbe, wie zum Beispiel grün, dann
erzeugt, wenn erfasst wird, dass der entsprechende Luftreifen einen normalen
Druckzustand aufweist. Der Prozessor 54 liefert außerdem ein
Druckzustandssignal an den drahtlosen Sender 56, wie zum
Beispiel einen Hochfrequenzsender. Das Druckzustandssignal enthält Information über den
Druckzustand in jedem der Luftreifen und moduliert ein Trägersignal
des drahtlosen Senders 56. Das modulierte Trägersignal
wird dann durch den drahtlosen Sender 56 zum Empfang durch die Anzeigeeinheit 6 übertragen.
Der drahtlose Empfänger 57,
wie zum Beispiel ein Hochfrequenzempfänger, ist mit dem Prozessor 54 verbunden
und empfängt
Anforderungssignale, die von der Anzeigeeinheit 6 übertragen
wurden, in ähnlicher
Weise wie der drahtlose Empfänger 22 der Überwachungseinheit 2 der
vorhergehenden Ausführungsform.
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9 zeigt
die dritte bevorzugte Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Druckzustandserfassungsvorrichtung.
Im Gegensatz zur zweiten bevorzugten Ausführungsform weist jede eines
Satzes von Druckmesseinrichtungen 4' (von denen nur eine gezeigt ist)
ein herkömmliches
mechanisches Druckerfassungselement 45 auf, das mit einer
ersten Sensorspule 44 verbunden ist. Nach der Erfassung durch
das Druckerfassungselement 45, dass der Druck innerhalb
des entsprechenden Luftreifens nicht innerhalb des normalen Betriebdruckbereichs ist,
erzeugt das Druckerfassungselement 45 ein entsprechendes
Drucksignal, das an die erste Sensorspule 44 geliefert
wird. Das Drucksignal wird hiernach in der entsprechenden zweiten
Sensorspule 52 der Überwachungseinheit 5 in
einer ähnlichen
Weise wie bei der zweiten bevorzugten Ausführungsform induziert.
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Die
vierte bevorzugte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Druckzustandserfassungsvorrichtung
ist in den 10 und 11 gezeigt.
Im Gegensatz zu den vorhergehenden Ausführungsformen weist die Druckzustandserfassungsvorrichtung
dieser Ausführungsform
lediglich einen Satz von Druckmesseinrichtungen 7 (von
denen nur eine gezeigt ist) und eine tragbare Anzeigeeinheit 8 auf.
Eine Überwachungseinheit ähnlich derjenigen
wie bei der vorhergehenden Ausführungsformen
ist nicht im Einsatz.
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Wie
bei der ersten bevorzugten Ausführungsform
enthält
jede Druckmesseinrichtung 7 eine Leistungsquelle 71,
einen Drucksensor 72, einen Prozessor 73 und einen
drahtlosen Sender 74, von denen alle in einer Art und Weise
betrieben werden, die der in 4 gezeigten
Druckmesseinrichtung 1 ähnlich
ist. Im Gegensatz zur Druckmesseinrichtung 1 der ersten
bevorzugten Ausführungsform
enthält jedoch
die Druckmesseinrichtung 7 weiter einen drahtlosen Empfänger 75,
wie zum Beispiel einen Hochfrequenzempfänger. Der drahtlose Empfänger 75 ist
mit dem Prozessor 73 verbunden und empfängt Anforderungssignale, die
von der Anzeigeeinheit 8 übertragen werden. Wenn der
Prozessor 73 das Anforderungssignal vom drahtlosen Empfänger 75 empfängt, erzeugt
der Prozessor 73 das Drucksignal, das an den drahtlosen
Sender 74 geliefert und dann drahtlos von diesem übertragen
wird, um dann von der Anzeigeeinheit 8 empfangen zu werden.
Es versteht sich, dass in dem Fall, in dem die Druckmesseinrichtungen 7 das
Drucksignal periodisch und automatisch senden, die Anzeigeeinheit 8 das
Anforderungssignal nicht zu senden braucht.
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Es
wurde also gezeigt, dass die erfindungsgemäße Druckzustandserfassungsvorrichtung
eine Prüfung
des Druckzustands in den Luftreifen eines Fahrzeugs von außerhalb
des Fahrzeugs mit der Verwendung einer tragbaren Anzeigeeinheit
erlaubt, ohne dass dabei das Leistungssystem des Fahrzeugs aktiviert
zu werden braucht. Die Aufgaben der Erfindung sind daher erfüllt.