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Die
Erfindung betrifft die Verwendung eines Anti-Endotoxins bei der
prophylaktischen und fördernden Behandlung
einer pulmonalen bakteriellen Infektion oder einem symptomatischen
pulmonalen Kontakt mit Endotoxin durch Inhalation.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Das
Auftreten von Gramm-negativen Bakteriämien in den Vereinigten Staaten
von Amerika wird auf ungefähr
100.000 bis 300.000 Fälle
pro Jahr geschätzt
mit einer Sterbensrate von 30–60%.
Es werden üblicherweise
Antibiotika als primäre
Chemotherapie für
diese Erkrankung eingesetzt, jedoch kann deren bakterizide Wirkung
die Zerstörung
des Bakteriums und die damit verbundene Freisetzung von Endotoxin,
d.h. dem Lipopolysaccharid (LPS)-Rest der äußeren Membran des Bakteriums
bewirken. Das freigesetzte LPS löst
eine Anzahl von pathophysiologischen Ereignissen in Säugetieren
aus (die zusammen als Gramm-negative Endotoxämien oder als Sepsis-Syndrom
bezeichnet werden). Diese umfassen Fieber, Allgemeinentzündung, disseminierte
intravasale Koagulation (DIC), Hypotonie, akutes Nierenversagen,
akutes Atemnotsyndrom (ARDS), hepatocelluläre Destruktion und Herzversagen.
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Obwohl
Endotoxin einen septischen Schock auslöst, besitzt es geringe oder
keine toxische Wirkung auf Gewebe; stattdessen steuert es eine biologische
Immunantwort, die zu einer Freisetzungskaskade von Cytokinen, wie
Tumor-Nekrose-Faktor (TNF), Interleukin-1, Interleukin-6 und Interleukin-8
und anderen biologischen Mediatoren wie Stickstoffoxid sowie einer
Reihe von sekundären
Mediatoren (z.B. Prostaglandinen, Leukotrienen, Interferonen, Plättchen-aktivierender
Faktor, Endorphinen und Kolonie-stimulierenden Faktoren) führt. Die
Erzeugung von pathophysiologischen Konzentrationen von diesen Cytokinen
und inflammatorischen Mediatoren beeinflusst den Vasomotorentonus,
die mikrovasculäre
Permeabilität
und die Aggregation von Leukozyten und Plättchen, was zu einem Syndrom,
das als „systemisches
inflammatorisches Antwortsyndrom" (oder
SIRS) bezeichnet wird und zu septischem Schock führt.
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Das
bakterielle Lipopolysaccharid-Molekül besteht aus drei Hauptregionen:
ein langkettiges Polysaccharid (O-Antigen), eine Kernregion und
eine Lipid-A-Region. Das gesamte Lipopolysaccharid-Molekül als auch
dessen einzelne Bestandteile weisen wie oben beschrieben toxische
Wirkungen auf. Die meisten dieser toxischen Wirkungen sind jedoch
vermutlich auf den Lipid-A-Teil zurückzuführen. Strukturell ist Lipid-A
aus einem diphosphorilierten Disaccharid, das durch langkettige
Fettsäure
acyliert ist, aufgebaut.
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Therapien
für Endotoxin-bezogene
Erkrankungen sind im Allgemeinen auf die Kontrolle der Entzündungsantwort
gerichtet worden. Solche Therapien umfassen eine Corticosteroid-Behandlung,
von der angenommen wird, dass sie eine Endotoxinvermittelte Zellmembramverletzung
verbessert und die Herstellung von bestimmten biologischen Mediatoren
verringert; die Verabreichung von Antikörpern, die so entworfen worden sind,
dass sie bakterielles LPS neutralisieren; die Behandlung mit Agenzien
zur Supprimierung von Hypotonie oder mit Naloxon, welches die Hypotonie-Wirkungen,
die mit einem Sepsis-Syndrom in Verbindung stehen, hemmt und die
Behandlung mit nicht steroidalen anti-inflammatorischen Arzneimitteln,
von denen behauptet wird, dass sie Cyclooxygenasen hemmen und dadurch
die Herstellung von bestimmten sekundären Mediatoren wie Prostaglandine
und Thromboxan verringern.
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Jedoch
führte
keine dieser Therapien bis jetzt zu einer signifikanten Verringerung
bei der Morbidität und
der Sterblichkeitsrate, die auf Sepsis und das septische Schock-Syndrom
zurückzuführen sind.
Daher besteht ein seit längerem
bestehender Bedarf an Agenzien, um diese Erkrankung vorteilhaft
zu behandeln.
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Christ
et al., „Anti-Endotoxin
Compounds", US-Patentnr.
5,530,113 offenbaren bestimmte Disaccharid-Verbindungen wie das
unten gezeigte B531, die zur Behandlung von Endotoxämie verwendbar
sind.
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Andere
Literaturstellen, die bestimmte Lipodisaccharide offenbaren, umfassen
Macher et al., Britische Patentnr. 2,179,945; Meyers et al., Britische
Patentnr. 2,220,211; Shiba et al., Europäische Patentnr. 172,581; Anderson
et al., US-Patentnr.
4,495,346 und Shiba et al., US-Patentnr. 5,066,794. WO 96/39411
offenbart substituierte Lipopolysaccharide, die zur Behandlung und
Vorbeugung von Endotoxämie
verwendbar sind.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft die Prävention und Behandlung von
pulmonaler bakterieller Infektion oder von symptomatischem pulmonalen
Kontakt mit Endotoxinen und damit verbundenen Erkrankungen unter Verwendung
von Liposaccharid-Analoga, die durch Inhalation verabreicht werden.
Die in der vorliegenden Erfindung eingesetzten Verbindungen besitzen
Vorteile bezüglich
deren pharmazeutischen Verwendung wie eine erhöhte pharmakologische Selektivität, Wirksamkeit
und insbesondere eine erhöhte
Wirkungsdauer. Eine beispielhafte Verbindung von dieser Erfindung,
Verbindung 1 (1287; SGEA), ist unten gezeigt:
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Weiter
betrifft die vorliegende Erfindung die prophylaktische und fördernde
Behandlung einer beliebigen LBS-vermittelten Erkrankung. Diese Erkrankungen
umfassen, sind aber nicht beschränkt
auf Sepsis, Septikämie,
(einschließlich,
aber nicht beschränkt
auf) Endotoxämie,
Endotoxämie,
die auf eine Gramm-negative Bakteriämie zurückzuführen ist (mit deren Begleitsymptomen
wie Fieber, Allgemeinentzündung,
disseminierte intravasale Koagulation, Hypotonie, akutes Nierenversagen,
akutes Atemnotsyndrom, Atemnotsyndrom bei Erwachsenen (ARDS), hepatocelluläre Destruktion
und/oder Herzversagen) und verschiedene Formen von septischem Schock
(einschließlich,
aber nicht beschränkt
auf endotoxischen Schock). Auch sind die erfindungsgemäßen Verbindungen
bei der prophylaktischen oder fördernden
Behandlung einer lokalisierten oder systemischen Entzündungsantwort
gegenüber
einer Infektion von unterschiedlichen Arten von Organismen, einschließlich Gramm-negativen
Bakterien und bei Erkrankungen, die auf eine Verlagerung von Gramm-negativen
Bakterien oder Endotoxin aus dem Darm zurückzuführen sind, einsetzbar. Zusammen
werden diese Erkrankungen als systemisches inflammatorisches Antwortsyndrom
oder SIRS bezeichnet (zur Erörterung
von diesen Begriffen siehe Bone et al., Chest 101:1644-1655, 1992).
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DEFINITIONEN
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In Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung und so wie hier verwendet, besitzen
die folgenden Ausdrücke
die folgenden Bedeutungen, soweit es nicht explizit anders angegeben
ist.
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Der
Ausdruck „Alkyl" bezeichnet aliphatische
organische Gruppen, die entweder verzweigt oder geradkettig sein
können
und die gegebenenfalls mit einem oder mehreren Halogenatomen an
einer beliebigen Position entlag der Alkylkette substituiert sein
können.
Alkylgruppen umfassen sowohl Gruppen, die eine einzelne unbesetzte
Valenz aufweisen, z.B. -CH2-CH3 sowie
Alkylengruppen, die zwei nicht besetzte Valenzen besitzen, z.B.
-CH2-CH2-. Da es
für den
Fachmann offensichtlich ist, wird eine einzeln oder doppelt unbesetzte Valenz
als zweckdienlich erachtet, um Verbindungen zu beschreiben, die
chemisch stabil sind.
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Der
hier verwendete Ausdruck „Prodrug" (Pro-Pharmakon)
bezeichnet eine beliebige Verbindung, die eine geringere intrinsische
Aktivität
aufweist als das korrespondierende „Arzneimittel", welches jedoch
bei einer Verabreichung an ein biologisches System die „Arzneimittel"-Substanz entweder
als Ergebnis einer spontanen chemischen Reaktion oder durch Enzymkatalyse
oder metabolische Reaktion erzeugt. Es wird auf verschiedene Prodrugs
wie Acylester, Carbonate, Phosphate und Urethane, die hier als Beispiele
eingeschlossen sind, Bezug genommen. Die beschriebenen Gruppen sind
beispielhaft und nicht erschöpfend
und ein Fachmann könnte
andere bekannte Abwandlungen von Prodrugs herstellen. Solche Prodrugs
der Verbindungen der Formel I fallen innerhalb des Umfangs der vorliegenden
Erfindung.
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Der
Ausdruck „pharmazeutisch
verträgliches
Salz" umfasst Salze
von Verbindungen der Formel I, die von der Kombination einer erfindungsgemäßen Erfindung
abgeleitet sind und eine organische oder anorganische Säure oder
Base einschließen.
Die Verbindungen der Formel I sind sowohl in der nicht-ionisierten
als auch in deren Salzform verwendbar. In der Praxis kommt der Verwendung
einer Salzform der Verwendung einer Basenform gleich; beide Formeln
fallen innerhalb des Umfangs der Erfindung.
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Der
Ausdruck „geometrische
Isomere" bezeichnet „trans" oder „cis" (oder „entgegen" oder „zusammen")-Isomere, wie es
im Allgemeinen von dem Fachmann verstanden wird. Alle geometrische
Isomere fallen innerhalb des Umfangs der Erfindung.
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Weiter
können
die erfindungsgemäßen Verbindungen
asymmetrische Kohlenstoffatome enthalten und können daher als Stereoisomere,
d.h. sowohl als Enantiomere als auch als Diastereomere vorkommen.
Alle Stereoisomere und Gemische davon sollen innerhalb des Umfangs
der vorliegenden Erfindung fallen. Die hier genannten synthetischen
Beispiele beziehen sich auf das am meisten bevorzugte Isomer. Es
ist offensichtlich, dass neben dem Zuckerrest zusätzliche
asymmetrische Kohlenstoffatome in den Verbindungen der Formel I vorhanden
sein können,
beispielsweise in den Seitenketten. In diesem Fall werden alle daraus
entstehenden Diastereomere als innerhalb des Umfangs der vorliegenden
Erfindung fallend angesehen werden.
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KURZE BESCHREIBUNG DER
ZEICHNUNGEN
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1 zeigt
die Inhibition der Freisetzung von TNF-α durch Verbindung 1, was die
Inhibition einer LPS-vermittelten Induktion von Tumor-Nekrose-Faktor
(TNF) in humanem Vollblut durch eine erfindungsgemäße Erfindung
verdeutlicht.
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2 zeigt
das allgemeine Schema, das zur Analyse der antagonistischen Wirksamkeit
eines Arzneimittels nach der Inkubation in Vollblut für verschiedene
Zeiten verwendet wird.
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3 zeigt
die Beziehung zwischen der Zeit gegenüber der Fähigkeit der Testverbindung
TNF-α zu inhibieren
und beweist, dass die Verbindung 1 eine bessere Wirkungsdauer als
LPS-Antagonist im Vergleich zu B531 besitzt. Diese Daten stellen den
Durchschnitt von sieben getrennten Experimenten dar, wobei jedes dreifach
durchgeführt
wurde.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
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Die
Erfindung betrifft Verfahren zur Prävention und Behandlung einer
pulmonalen bakteriellen Infektion, einem symptomatischen pulmonalen
Kontakt mit Endotoxin und damit verbundenen Zuständen in einem Patienten durch
Verabreichung einer Anti-Endotoxin-Verbindung durch Inhalation an
den Patienten. Diese Verbindungen und Verfahren sind im Folgenden
weiter beschrieben.
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LIPOSACCHARIDE
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In
einem Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung die Verwendung von
substituierten Liposacchariden, welche die Verbindungen der allgemeinen
Formel I einschließen.
worin
R
1 ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend
aus
worin
jedes J, K und Q unabhängig
voneinander geradkettiges oder verzweigtes C1-bis C15-Alkyl ist;
L O, NH oder
CH
2 ist; M O oder NH ist; und G NH, O, S,
SO oder SO
2 ist;
R
2 geradkettiges
oder verzweigtes C5- bis C15-Alkyl ist;
R
3 ausgewählt ist
aus der Gruppe bestehend aus geradkettigem oder verzweigtem C5-
bis C18-Alkyl,
worin
E NH, O, S, SO oder SO
2 ist; wobei A, B
und D jeweils unabhängig
voneinander geradkettiges oder verzweigtes C1- bis C15-Alkyl sind;
R
4 ausgewählt
ist aus der Gruppe bestehend aus geradkettigem oder verzweigtem
C4- bis C20-Alkyl und
worin U und V jeweils unabhängig voneinander
geradkettiges C2- bis C15-Alkyl sind und W Wasserstoff oder geradkettiges
oder verzweigtes C1- bis C5-Alkyl ist;
R
A R
5 oder R
5-O-CH
2- ist, wobei R
5 ausgewählt ist
aus der Gruppe bestehend aus Wasserstoff, J', -J'-OH, -J'-O-K', -J'-O-K'-OH, und -J'-O-PO(OH)
2, wobei jedes J' und K' unabhängig voneinander geradkettiges
oder verzweigtes C1- bis C5-Alkyl ist;
R
6 ausgewählt ist
aus der Gruppe bestehend aus einer Hydroxygruppe, Halogen, C1- bis
C5-Alkoxy, und C1- bis C5-Acyloxy;
A
1 und
A
2 unabhängig
voneinander ausgewählt
sind aus der Gruppe bestehend aus
worin
Z geradkettiges oder verzweigtes C1- bis C10-Alkyl ist;
oder
pharmazeutisch verträgliche
Salze davon.
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Ausführungsformen
der oben genannten Formel umfassen die folgenden oder die Kombinationen
der folgenden:
R
2 ist C8- bis C15-geradkettiges
oder verzweigtes Alkyl;
R
2 ist C9-
bis C12-geradkettiges oder verzweigtes Alkyl;
R
2 ist
C10-geradkettiges oder verzweigtes Alkyl;
A
1 und
A
2 sind unabhängig OH oder -O-PO(OH)
2;
R
6 ist eine
Hydroxygruppe;
R
5 ist C1- bis C5-geradkettiges
oder verzweigtes Alkyl;
R
1 ist ausgewählt aus
der Gruppe bestehend aus
worin
jedes J, K und Q unabhängig
voneinander geradkettiges oder verzweigtes C1- bis C15-Alkyl ist;
R
3 ausgewählt ist
aus der Gruppe bestehend aus
worin jedes A, B und D unabhängig voneinander
geradkettiges oder verzweigtes C1- bis C18-Alkyl ist;
die Doppelbindungen
R
3 cis oder zusammen sind;
die Doppelbindungen
von R
3 trans oder entgegen sind;
R
4 ausgewählt
ist aus der Gruppe bestehend aus geradkettigem oder verzweigtem
C4- bis C20-Alkyl und
worin U geradkettiges oder
verzweigtes C2- bis C5-Alkyl ist, V geradkettiges oder verzweigtes
C5- bis C12-Alkyl und W Wasserstoff ist oder geradkettiges oder
verzweigtes C1- bis C5-Alkyl;
R
A R
5 ist und R
A R
5-O-CH
2- ist.
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In
anderen Ausführungsformen
sind A
1 und A
2 unabhängig voneinander
ausgewählt
aus der Gruppe bestehend aus OH und -O-PO(OH)
2;
R
1 ist ausgewählt aus der Gruppe bestehend
aus
worin jedes J, K und Q unabhängig voneinander
geradkettiges oder verzweigtes C1- bis C15-Alkyl ist;
R
2 geradkettiges
oder verzweigtes C8- bis C15-Alkyl ist;
R
3 ausgewählt ist
aus der Gruppe bestehend aus
worin jedes A, B und D unabhängig voneinander
geradkettiges oder verzweigtes C1- bis C15-Alkyl ist;
R
4 ist,
worin U geradkettiges
oder verzweigtes C2- bis C5-Alkyl ist, V geradkettiges oder verzweigtes
C5- bis C12-Alkyl ist und W Wasserstoff oder geradkettiges oder
verzweigtes C1- bis C5-Alkyl ist; und R
5 geradkettiges
oder verzweigtes C1- bis C5-Alkyl ist und
R
6 eine
Hydroxygruppe ist.
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In
einer anderen Ausführungsform
sind A
1 und A
2 -O-PO(OH)
2;
R
1 ist ausgewählt aus
der Gruppe bestehend aus
worin jeweils J und Q unabhängig voneinander
geradkettiges oder verzweigtes C1- bis C5-Alkyl sind
und K geradkettiges
oder verzweigtes C8- bis C15-Alkyl ist;
R
2 geradkettiges
oder verzweigtes C8- bis C15-Alkyl ist;
R
3 ist,
worin A geradkettiges
oder verzweigtes C5- bis C12-Alkyl ist und B geradkettiges oder
verzweigtes C6- bis C12-Alkyl ist;
R
4 ist,
worin U geradkettiges
oder verzweigtes C2- bis C5-Alkyl ist, V geradkettiges oder verzweigtes
C5- bis C12-Alkyl ist und W Wasserstoff oder geradkettiges oder
verzweigtes C1- bis C5-Alkyl ist; und
R
5 geradkettiges
oder verzweigtes C1- bis C5-Alkyl ist; und
R
6 eine
Hydroxygruppe ist.
-
In
einer anderen Ausführungsform
sind A
1 und A
2 -O-PO(OH)
2;
R
1 ist ausgewählt aus
der Gruppe bestehend aus
worin jeweils J und Q unabhängig voneinander
geradkettiges oder verzweigtes C- bis
C3-Alkyl sind und
K geradkettiges oder verzweigtes C10- bis
C12-Alkyl ist;
R
2 geradkettiges oder
verzweigtes C9- bis C12-Alkyl ist;
R
3 worin A geradkettiges oder
verzweigtes C8- bis C12-Alkyl ist und B geradkettiges oder verzweigtes
C6- bis C10-Alkyl ist;
R
4 ist,
worin U geradkettiges
oder verzweigtes C2- bis C4-Alkyl ist, V geradkettiges oder verzweigtes
C5- bis C10-Alkyl ist und W Wasserstoff oder geradkettiges oder
verzweigtes C1- bis C3-Alkyl ist und
R
5 geradkettiges
oder verzweigtes C1- bis C3-Alkyl ist; und
R
6 eine
Hydroxygruppe ist.
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In
einer anderen Ausführungsform
sind A
1 und A
2 -O-PO(OH)
2;
R
1 ist
R
2 ist
(CH
2)
9CH
3;
R
3 ist
R
4 ist
R
5 ist
-CH
3; und
R
6 ist
eine Hydroxygruppe.
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Auch
innerhalb des Umfangs der Erfindung sind Verbindungen, in denen
R1 und R3 Sulfonyle sind, d.h. Verbindungen, in denen das Carbonyl
auf diesen Seitenketten mit SO2 ersetzt
ist. Diese Verbindungen könnten
hergestellt werden, indem der passend substituierte alkoholische
Zucker mit dem passenden Alkylsulfonylchlorid behandelt wird. Somit
können
R1 und R3 auch aus dem Folgenden ausgewählt sein, wobei A, B, D, E,
J, K, L, Q und M wie oben defniert sind:
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-
Weiter
fallen innerhalb des Umfangs der Erfindung Verbindungen, in denen
der Sättigungspunkt
innerhalb der R3-Seitenkette keine Doppelt- oder Dreifach-Kohlenstoff-Kohlenstoff-Bindung
ist, sondern eine gegebenenfalls substituierte aromatische Gruppe
ist, d.h. Verbindungen, in denen R3 die folgende Struktur haben kann:
worin E NH, O, S, SO oder
SO
2 ist, jeweils A geradkettiges oder verzweigtes
C1- bis C15-Alkylen ist; D geradkettiges oder verzweigtes C1- bis
C15-Alkyl ist; F H, -OT, NT
1T
2,
-CO2T, Phenyl oder Null ist, worin jeweils T, T
1 und
T
2 unabhängig
voneinander ausgewählt
sind aus Wasserstoff oder C1- bis C15-Alkyl; worin B neben F liegt
und F Null ist, B geradkettiges oder verzweigtes C1- bis C15-Alkyl
ist;
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Im
Allgemeinen sind Verbindungen bevorzugt, in denen:
R
1 ausgewählt
ist aus der Gruppe bestehend aus:
worin
jeweils J, K und Q unabhängig
voneinander geradkettiges oder verzweigtes C1- bis C15-Alkyl sind;
R
2 geradkettiges oder verzweigtes C8- bis
C12-Alkyl ist;
R
3 ausgewählt ist
aus der Gruppe bestehend aus
worin
jeweils A, B und D unabhängig
voneinander geradkettiges oder verzweigtes C1- bis C15-Alkyl sind;
R
1 ist,
worin U geradkettiges
oder verzweigtes C2- bis C5-Alkyl ist, V geradkettiges oder verzweigtes
C4- bis C10-Alkyl ist und W Wasserstoff oder geradkettiges oder
verzweigtes C1- bis C5-Alkyl ist;
R
5 ausgewählt ist
aus der Gruppe bestehend aus: Wasserstoff, -J', und -J'OH, worin J' C1- bis C5-geradkettiges oder verzweigtes
Alkyl ist;
R
6 ausgewählt ist
aus der Gruppe bestehend aus Hydroxygruppe, Halogenatom und C1-
bis C5-Acyloxygruppe;
jeweils A
1 und
A
2 unabhängig
voneinander ausgewählt
sind aus der Gruppe bestehend aus
OH und
und pharmazeutisch annehmbare
Salze davon.
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Am
meisten bevorzugt sind Verbindungen der Formel I, in denen:
R
1 ausgewählt
ist aus der Gruppe bestehend aus:
worin
J geradkettiges oder verzweigtes C1- bis C5-Alkyl ist und K geradkettiges
oder verzweigtes C9- bis C14-Alkyl;
R
2 geradkettiges
oder verzweigtes C8- bis C12-Alkyl ist;
R
3 ist,
worin A geradkettiges
oder verzweigtes C6- bis C12-Alkyl ist und B geradkettiges oder
verzweigtes C4- bis C8-Alkyl ist;
R
4 ist,
worin U geradkettiges
oder verzweigtes C2- bis C4-Alkyl ist, V geradkettiges oder verzweigtes
C5- bis C9-Alkyl ist und W Wasserstoff oder geradkettiges oder verzweigtes
C1- bis C3-Alkyl ist;
R
5 C1- bis C3-geradkettiges
oder verzweigtes Alkyl ist;
R
6 eine
Hydroxygruppe ist;
A
1 und A
2 sind;
oder pharmazeutisch
verträgliche
Salze davon.
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ALLGEMEINE SYNTHESEVERFAHREN
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Diese
Erfindung betrifft auch Verfahren zur Herstellung von Verbindungen
der Formel I. Es sind hier allgemeine Synthesewege zur Herstellung
von unterschiedlich substituierten erfindungsgemäßen Verbindungen offenbart.
Die Synthese einer erfindungsgemäßen Verbindung,
Verbindung 1 (1287; SGEA), ist unten gezeigt.
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Die
meisten der Reagenzien und Ausgangsstoffe sind für den Fachmann auf dem Gebiet
bekannt. Bestimmte Reagenzien und Ausgangsstoffe für diese
Herstellung wurden im Detail von Christ et al., US-Patentnr. 5,530,113
beschrieben, wobei deren Offenbarung unter Bezugnahme eingeschlossen
ist.
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Eine
Synthese der erfindungsgemäßen Verbindungen
ist unten aufgeführt.
Obwohl dieses Beispiel die Herstellung der Verbindung 1 (1287; SGEA)
beschreibt, wird die Verwendung von alternativen Ausgangsstoffen
andere erfindungsgemäße Analoga
hervorbringen. Daher ist die Synthese der Art nach tatsächlich allgemeingültig.
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Zum
Beispiel bringt die Verwendung von alternativen alkylierenden Agenzien
in dem Syntheseschritt 22 Analoga mit strukturell unterschiedlichen
Substituenten bei R1 hervor. Das Substitutionsmuster bei R2 wird durch
die Verwendung des geeigneten alkylierenden Agenzes in Schritt 15
kontrolliert. Weiter wird die Substitution von geeigneten alternativen
Verbindungen in Schritt 25 in der Synthese Analoga hervorbringen,
die sich bezüglich
R3 unterscheiden.
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Es
können
Analoga ohne oxidierte Seitenketten bei RA hergestellt
werden, indem das unten genannte Syntheseschema geringfügig variiert
wird, was für
den Fachmann bekannt ist. Bei der Verbindung, in der RA eine
Methylgruppe ist, könnte
z.B. das Produkt des Syntheseschrittes 8, das Tosylat, diese Abgangsgruppe mit
Jod in der Finklestein-Reaktion ersetzt haben. Die Jod-Verbindung
könnte
durch Behandlung mit Zinkmetall dehalogeniert werden, um eine Methylgruppe
an der Position RA hervorzubringen.
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Eine
beispielhafte Synthese der R4-Seitenkette ist unten aufgeführt. Die
Herstellung von Variationen dieser Seitenkette kann erreicht werden,
indem der Ausgangsstoff mit anderen geeigneten Ausgangsstoffen ersetzt
wird. Zum Beispiel kann die Länge
oder die Verzweigung dieser Seitenkette erzeugt werden, indem mit dem
geeigneten Ausgangsstoff gestartet wird. Somit wird die Verwendung
von alternativen Tosylaten in Schritt 6 Variationen in R4 hervorbringen.
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Somit
stellt die unten kurz aufgeführte
Synthese vielseitige Wege zu den erfindungsgemäßen Verbindungen bereit (für Details
bezüglich
der Synthese siehe die folgenden experimentellen Beispiele).
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Die
Anmelder glauben, dass die oben genannte Route, Route 1, das beste
Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Verbindungen ist. Aufgrund
der Vielzahl von Faktoren, wie die Verwendung von billigeren Ausgangsstoffen,
höheren
Ausbeuten und die Verwendung von weniger toxischen chemischen Agenzien
kann die unten veranschaulichte Route, Route 2, verwendet werden,
um die erfindungsgemäßen Verbindungen
herzustellen.
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Die
meisten der Reagenzien und Ausgangsstoffe sind für den Fachmann bekannt. Bestimmte
Reagenzien und Ausgangsstoffe für
diese Herstellung sind im Detail beschrieben von Christ et al.,
US-Patentnr. 5,530,113, wobei die Offenbarung davon unter Bezugnahme
eingeschlossen ist. Obwohl dieses Beispiel die Herstellung von Verbindung
1 beschreibt, wird die Verwendung von alternativen Ausgangsstoffen
andere erfindungsgemäße Analoga
hervorbringen. Daher ist die Synthese der Art nach tatsächlich allgemeingültig.
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Zum
Beispiel wird die Verwendung von alternativen alkylierenden Agenzien
für die
Herstellung von dem Zwischenprodukt U Analoga mit strukturell unterschiedlichen
Substituenten bei R1 hervorbringen. Das Substitutionsmuster bei
R2 wird durch die Verwendung des geeigneten alkylierenden Agenzes
bei der Herstellung des Zwischenprodukts O kontrolliert. Weiter
wird die Substitution von geeigneten alternativen Verbindungen für das Zwischenprodukt
E bei der Herstellung des Zwischenprodukts G Analoga hervorbringen,
die sich hinsichtlich R3 unterscheiden.
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Eine
beispielhafte Synthese der R4-Seitenkette ist unten aufgeführt. Die
Erzeugung von Variationen in dieser Seitenkette kann erreicht werden,
indem der Ausgangsstoff mit anderen geeigneten Ausgangsstoffen ersetzt
wird. Zum Beispiel kann die Länge
oder die Verzweigung dieser Seitenkette erzeugt werden, indem mit dem
geeigneten Ausgangsstoff gestartet wird. (Für Details bezüglich der
Synthese siehe die folgenden experimentellen Beispiele).
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Eine
beispielhafte Herstellung des „linken" Teils ist unten
aufgeführt.
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Eine
beispielhafte Synthese des „rechten" Teils der Verbindung
1 ist unten gezeigt.
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Diese
zwei „Hälften" des Moleküls werden
dann wie unten aufgeführt,
miteinander verbunden und weiter behandelt, um die Verbindung 1
hervorzubringen.
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FORMULIERUNGEN
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Die
hier beschriebenen Lipid-A-Analoga werden dem Respirationstrakt
eines Menschen, der unter einer pulmonalen bakteriellen Infektion
oder einen symptomatischen pulmonalen Kontakt mit Endotoxin leidet oder
einem Risiko dafür
ausgesetzt ist, verabreicht. In Abhängigkeit von den Umständen kann
die Verabreichung chronisch oder akut erfolgen. Im Falle einer chronischen
Verabreichung wird die Therapie über
einen ausgedehnten Zeitraum durchgeführt (in einigen Fällen über die
gesamte Lebensdauer des Menschen), so dass die Konzentration des
Arzneimittels in dem Oberflächenfluid
oder Serum des Luftweges während
des gesamten Verlaufs der Behandlung auf einem therapeutisch oder
prophylaktisch wirksamen Spiegel aufrecht erhalten wird. Eine akute
Arzneimittelverabreichung wird unter den Umständen durchgeführt, bei
denen ein kurzfristiger pulmonaler Kontakt mit Bakterien und/oder
Endotoxin diagnostiziert worden ist, einschließlich einer kürzlich diagnostizierten
bakteriellen Infektion oder dem Risiko einer bevorstehenden Infektion.
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CHRONISCHE BEHANDLUNG
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Eine
chronische Verabreichung des Lipid-A-Analogs kann mittels einer
periodischen Bolus-Verabreichung durch eine kontinuierliche, dosierte
Inhalation oder durch eine Kombination von diesen beiden bewirkt werden.
Eine Einzeldosis wird durch Inhalation von 1 μg-24 mg, z.B. 5–150 μg oder vorzugsweise
10–100 μg des Arzneimittels
verabreicht. Natürlich
kann eine sehr beständige
Erkrankung die Verabreichung von relativ hohen Dosen erforderlich
machen, beispielsweise 5 mg, wobei die geeigneten Mengen davon durch
den Fachmann bestimmt werden können.
Eine geeignete Verabreichungshäufigkeit
kann durch den Fachmann bestimmt werden und kann beispielsweise
1–4, z.B.
2–3 mal
pro Tag erfolgen. Vorzugsweise wird das Arzneimittel einmal pro
Tag verabreicht.
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Eine
der Hauptklassen der Zustände,
die eine chronische Verabreichung erfordern, ist eine angeborene
oder erworbene Prädisposition
gegenüber
einer pulmonalen bakteriellen Infektion. Beispiele für diese
Bedingungen in dieser Klasse sind:
Zystische Fibrose
Immundefizienzen,
einschließlich:
Abwehrschwäche aufgrund
einer Anti-Krebs-Therapie
Abwehrschwäche aufgrund einer Anti-Abstoßungs-Therapie
nach einer Organtransplantation
Asplenie
Hypogammaglobulinämie
Dysglobulinämien
Defizienzen
bei Bestandteilen der Komplementkaskade
HIV-Infektion oder
andere virale Infektionen
Polymorphnukleare Granulocytendefekte
Ziliar-Dyskinäsie (z.B.
Katagener's Syndrom)
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Obstruktioe
Lungenerkrankungen, einschließlich:
Dekompensierte
Herzinsuffizienz mit pulmonalem Ödem
Chronische
obstruktive pulmonale Erkrankung
Tumore, die zu einer bronchialen
Obstruktion führen
Bronchiektase
(z.B. als eine Komplikation von Asthma)
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AKUTE BEHANDLUNG
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Eine
akute Verabreichung des Lipid-A-Analogs kann, wie eine chronische
Verabreichung, durch ein Bolus oder durch kontinuierliche Verabreichung
oder durch eine Kombination der beiden bewirkt werden. Der Unterschied
besteht in der Dauer der Behandlung: Während eine chronische Behandlung
für Wochen,
Monate oder sogar Jahre durchgeführt
werden kann, wird eine akute Behandlung typischerweise für Zeiträume von Stunden
oder Tagen durchgeführt.
Eine Einzeldosis wird durch Inhalation von 1 μg bis 24 mg, z.B. 5–150 μg oder vorzugsweise
10–100 μg des Arzneimittels
verabreicht. Natürlich
kann eine sehr beständige
Erkrankung die Verabreichung von relativ hohen Dosen erforderlich
machen, z.B. 5 mg, wobei die geeigneten Mengen davon durch den Fachmann
bestimmt werden können.
Die geeignete Verabreichungshäufigkeit
kann durch den Fachmann bestimmt werden und kann beispielsweise
1 bis 4 z.B. 2–3
mal täglich
erfolgen. Vorzugsweise wird das Arzneimittel einmal pro Tag verabreicht.
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Die
Dosierung eines Arzneimittels, das akut über einen Zeitraum von 24 Stunden
abgegeben wird, kann höher
sein als die chronisch verabreichte Dosis. Jedoch wird im Allgemeinen
eine 1–6malige
Verabreichung über
einen Zeitraum von 24 Stunden durchgeführt, wenn eine einzelne Bolus-Verabreichung
eingesetzt wird. Eine Verabreichung des Arzneimittels kann so lange
stattfinden, bis die Symptome der pulmonalen bakteriellen Infektion
oder der pulmonale Kontakt mit Endotoxin in dem Patienten bis zu
einem befriedigenden Maß zurückgegangen
sind oder vorzugsweise verschwunden sind. Es kann nun in einigen
Fällen
notwendig sein, die Verabreichung für mehrere Tage, z.B. 1, 2,
3 oder 4 Wochen weiter durchzuführen.
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Eine
akute Verabreichung wird im Allgemeinen entweder prophylaktisch
oder unmittelbar nach einer Diagnose von einem Endotoxin-Kontakt
oder dem Vorkommen eines Zustandes, der einem Patienten für eine pulmonale
bakterielle Infektion oder Endotoxin-Kontakt empfindlich machen
würde,
durchgeführt.
Zu einer Gruppe von solchen prädisponierenden
Bedingungen gehören
Beschäftigungsfelder,
in denen eine Inhalation von Feinstaub sehr wahrscheinlich ist.
Das Arzneimittel kann routinemäßig an die
Arbeiter in solchen Beschäftigungsfeldern
vor dem Kontakt mit Feinstaub verabreicht werden. Diese Zustände umfassen:
Kontakt
mit Pflanzen (z.B. Korn- oder Baumwoll-)Produktstäube
Kontakt
mit Bakterien-beladenen Aerosolen (z.B. von Abwasser, kontaminiertem
Wasser, Müll
oder Abfall von Menschen)
Kontakt mit inhaherbaren Mineralteilchen,
welche die Integrität
der Lunge zerstören
(z.B. Kieselerde)
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Eine
andere Klasse von Zuständen,
die eine akute Arzneimittelverabreichung erforderlich machen, sind
akute Lungenverletzungen, die prädisponiert
sind für
eine Infektion, welche die Sensitivität gegenüber Endotoxin erhöhen oder
die Fähigkeit
beeinflussen, Endotoxin zu reinigen. Diese umfassen:
Inhalation
von Rauch oder Hitzeaussetzung (z.B. Verbrennung; Inhalation von
heißer
Luft oder Dampf)
Einatmung von Mageninhalten
Beinahes
Ertrinken
Inhalation von gesundheitsschädlichen Substanzen
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Beispiele
für eine
abschließende
Klasse von Zuständen
oder Umständen,
die eine pulmonale bakterielle Infektion oder einen Anstieg der
Sensitivität
gegenüber
Endotoxin prädisponieren,
sind unten aufgeführt; die
meisten davon erfordern eine akute Arzneimittelverabreichung, jedoch
wird in einigen Fällen,
in denen der Zustand über
einen längeren
Zeitraum andauert, eine chronische Verabreichung erforderlich:
Trauma
(z.B. Brusttrauma)
Maschinelle Beatmung
Intubation mit
einer endotrachealen Röhre
Zigarettenrauchen
(Emphysem; Tendenz zu Bronchitis)
Intravenöser Missbrauch von Substanzen
Chronischer
Kontakt mit verschmutzter Luft
Bordetella pertussis-Infektion
Krampfanfall-auslösende Erkrankung
(erhöhtes
Atmungsrisiko, das beispielsweise zu einer chemischen Verletzung
durch Magensäure
führt)
Alkoholismus
(erhöhtes
Atmungsrisiko, das beispielsweise zu einer chemischen Verletzung
durch Magensäure führt)
Intestinale
Ischämie
und Reperfusion
Nierenversagen/Urämie
Hypotonie und Schock
Lebererkrankung,
einschließlich
Zirrhose
Pankreatitis
Unterernährung
Verbrennungen
Virale
Pneumonien, einschließlich
solche, die durch Myxovirus verursacht werden (z.B. Influenza)
Intravasculäre Infektionen
(z.B. infektiöse
Endocarditis)
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Sowohl
eine chronische als auch eine akute Verabreichung können standardgemäße Formulierungen für eine pulmonale
Arzneimittelverabreichung einsetzen. Eine Verabreichung über diese
Route bietet mehrere Vorteile, beispielsweise ein schnelles Einsetzen
der Wirkung durch Verabreichen des Arzneimittels an die gewünschte Wirkungsstelle
bei höheren
lokalen Konzentrationen. Pulmonale Arzneimittelformulierungen werden im
Allgemeinen als Zerstäuber-
und aerosolisierte Formulierungen, die weiter wie folgt beschrieben
werden, eingestuft.
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Zerstäuber setzen
das Arzneimittel in Tropfenform, in Lösung oder Suspension zusammen
mit einem pharmazeutisch verträglichen
Flüssigkeitsträger ein.
Beispiele für
einen solchen Ansatz wie eine Strahl-Zerstäubung sind beispielsweise in
Flament et al., Drug Development and Industrial Pharmacy 21(20):2285,
1995 beschrieben. Kurz gesagt wird in solchen Verfahren Luft schnell
durch eine enge Düse
von einem Röhrchen mittels
einer Pumpe hindurchgelassen, wobei der Luftdruck fällt und
ein Vakuum erzeugt, was ein Ansaugen der Flüssigkeit, die in einem Reservoir
enthalten ist, das mit den Röhrchen
verbunden ist, bewirkt. Die angesaugte Flüssigkeit wird dadurch zu einem
feinen Spray oder Nebel reduziert, der inhaliert werden kann.
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Aerosole
sind Trockenpulverformulierungen, die gewöhnlicher Weise über druckgesteuerte,
dosierte Doseninhalatoren (pMDIs) abgegeben werden. Techniken für eine Aerosol-Formulierung,
die in der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden können, sind
beispielsweise in Sciarra, „Aerosols", Kapitel 92 in Remington's Pharmaceutical
Sciences, 16. Ausgabe, (Hrsg. A. Osol), Seiten 1614-1628 beschrieben.
Die Verwendung von pMDIs hat einige Nachteile, wie die Verwendung
von Treibgasen wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe, die für die Umwelt
schädlich
sind. Daher können
Alternativen wie Trockenpulverinhalatoren, Spacer-Vorrichtungen
und Haltekammern verwendet werden (siehe z.B. Malcolmson et al.,
PSTT 1(9):394-398, 1998 und Newman et al., „Development of New Inhalers
for Aerosol Therapy" in
Proceedings of the Second International Conference on the Pharmaceutical
Aerosol, Seiten 1-20).
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Es
soll jedoch so verstanden werden, dass der spezifische Dosisspiegel
für jeden
einzelnen Patienten von einer Vielzahl von Faktoren abhängen wird,
einschließlich
der Aktivität
der eingesetzten spezifischen Verbindung; dem Alter, Körpergewicht,
dem allgemeinen Gesundheitszustand, und dem Geschlecht des zu behandelnden
Individuums, der Verabreichungszeit und -route; der Ausscheidungsrate;
anderen Arzneimitteln, die zuvor verabreicht worden sind und der
Schwere der speziellen Erkrankung, die therapiert wird.
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BEISPIELE
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Beispiele
für die
Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens
umfassen die folgenden. Die erfindungsgemäßen Verbindungen und deren
Herstellung können
weiter durch die Beispiele nachvollzogen werden, die einige der
Verfahren veranschaulichen, durch welche diese Verbindungen hergestellt
oder verwendet werden. Diese Beispiele sollten nicht als spezifische
Beschränkung
der Erfindung ausgelegt werden und Variationen der Erfindung, die
nicht bekannt oder später
entwickelt werden, sollen innerhalb des Umfangs der vorliegenden
Erfindung wie sie nachfolgend beansprucht wird, fallen.
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Auf
die erfindungsgemäßen Verbindungen
wird entsprechend den unten genannten Tabellen durch die Verbindungsnummer
Bezug genommen.
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CHEMISCHE BEISPIELE
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Soweit
nichts anderes angegeben ist, wurden alle Reaktionen unter einer
inerten Atmosphäre
durchgeführt.
Die Zwischenprodukte und Endprodukte brachten Spektralanalysen (z.B.
Kernspinresonanzspektroskopie und/oder Massenspektroskopie) hervor,
die mit deren vorhergesagten Strukturen übereinstimmten. Die Reaktionen
wurden über
Kieselgel-Dünnschichtchromatographie
verfolgt. Präparative
Chromatographien wurden, soweit nichts anderes angegeben ist, auf
einem Kieselgel durchgeführt.
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HERSTELLUNG VON VERBINDUNG
1 (1287; SGEA) durch Route 1
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Alle
empfindlichen Reaktionen wurden unter Stickstoff und in einer trockenen
Umgebung durchgeführt und
wasserfreies Natriumsulfat wurde als Trocknungsagenz, soweit nichts
anderes angemerkt ist, verwendet. Alle Produkte ergaben zufriedenstellende
nukleare magnetische Resonanzspektren.
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Der
Stoff (5 kg) wurde auf Kieselgel chromatographiert und über einen
Gradienten aus Hexan und EtOAc (100% bis 33% Hexan) eluiert. Die
reinen Fraktionen wurden kombiniert und destilliert (97° bis 100°C bei 0,15
mm Hg). Die Ausbeute des aufgereinigten Stoffes betrug 4,513 g.
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Zu
einer eiskalten Lösung
von Ester (4500 g, 22,2 Mol) in 12,6 l THF wurden Natriumhydroxid
(27 Mol) in 10,8 lWasser zugesetzt. Das Gemisch wurde kurz gerührt und
2,5 l von konzentrierter Salzsäure
wurden zugesetzt. Die Schichten wurden abgetrennt und die wässrige Schicht
wurde mit EtOAc re-extrahiert. Die kombinierten organischen Schichten
wurden mit Salzwasser gewaschen, über Natriumsulfat getrocknet
und konzentriert. Das Produkt kristallisierte langsam und ergab
2983 g weißes
Pulver.
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Zu
einer Lösung
der Säure
(15,8 Mol) in 33 l Acetonitril wurden Dicyclohexylamin (16,7 Mol)
zugesetzt. Die Lösung
wurde auf 60°C
erhitzt und über
Nacht abkühlen
gelassen. Die Kristalle wurden gesammelt, zweimal mit einem Lösungsmittel
gewaschen und aus Acetonitril re-kristallisiert. Zu einer Suspension
des zuvor mit Methanol gewaschenen Amberlit IR-120 Plus (12 kg)
in EtOAc (24 l) und Wasser (24 l) wurde das oben beschriebene Salz
zugesetzt. Das Gemisch wurde für
mehrere Stunden gerührt
und die organische Schicht wurde abgetrennt. Die wässrige Schicht
wurde mit EtOAc (12 l) re-extrahiert und die kombinierten organischen Schichten
wurden getrocknet (Natriumsulfat) und konzentriert, um 2,997 g eines
weißen
Feststoffes zu ergeben.
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Zu
einer heißen
(~ 67°C)
1 Mol Lösung
von Lithiumaluminiumhydrid (8 l) in THF wurde langsam eine Lösung der
Säure (1
kg) in 4 l THF zugesetzt. Der Lösung
wurde es ermöglicht über Nacht
abzukühlen.
Die Lösung
wurde langsam zu einer 1 Mol wässrigen
HCl (5 l) zugesetzt. Das Gemisch wurde mit Toluen (12 l) extrahiert.
Die organische Schicht wurde mit Natriumbicarbonatlösung gewaschen,
getrocknet (Natriumsulfat) und das Lösungsmittel wurde unter Vakuum
entfernt, um einen Sirup zu ergeben, das destilliert wurde (103°C), um 914
g eines hellgelben Öls
zu ergeben.
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Zu
einer 0°C
Lösung
des Diols (913,8 g) in Pyridin (3 l) wurden 3 l Triethylamin zugesetzt,
gefolgt von einer Lösung
Tosylchlorid (1 kg) in Pyridin (1,5 l) und Triethylamin (1,5 l).
Dem Gemisch wurde es ermöglicht, über Nacht
aufzuwärmen
und in eine kalte Lösung
von 6 Mol wässriger
HCl (16 l) und Methylenchlorid (8 l) gegossen. Die organische Schicht
wurde abgetrennt und die wässrige
Schicht wurde mit zusätzlichem
Methylenchlorid extrahiert. Die kombinierten organischen Schichten
wurden getrocknet (Natriumsulfat) und das Lösungsmittel wurde unter reduziertem
Druck entfernt. Der Rest wurde zweimal auf einem Kieselgel chromatographiert
und mit einem Gradienten aus Hexan:EtOAc (9:1 bis 1:6) eluiert,
um 642 g Tosylat hervorzubringen.
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Zu
einer Suspension von 60% Natriumhydrid Öl-Dispersion (8,68 Mol) in
1,15 l DMF und 1,1 l THF wurde langsam das Tosylat (1,139 kg) und
Methyliodid (7,7 kg) in 1,15 l DMF und 1,1 l THF zugesetzt. Das Gemisch
wurde über
Nacht gerührt
und dann mit DMF (3 l) verdünnt
und langsam zu einer gesättigten
wässrigen
Lösung
Ammoniumchlorid zugesetzt. Das Gemisch wurde mit Hexan (8 l), das
getrocknet war (Natriumsulfat), extrahiert und das Lösungsmittel
wurde entfernt, um ein orange-/braunfarbiges Öl hervorzubringen. Das Öl wurde
auf einem Kieselgel chromatographiert und mit einem Gradienten (Hexan:EtOAc
100:0 bis 6:1) eluiert, um 940 g eines hellgelben Öls hervorzubringen.
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Zu
einer Suspension des Aminozuckers (1019 g) in 5 1 MeOH wurde eine
25%ige Lösung
aus NaOMe in MeOH (1080 ml, 5 Mol), gefolgt von 610 ml Ethyltrifluoracetat,
zugesetzt. Das Gemisch wurde über
Nacht gerührt,
das Lösungsmittel
unter reduziertem Druck entfernt und der Rest wurde mit Isopropanol
pulverisiert. Das Gemisch wurde filtriert und der Rest wurde mit
zusätzlichem
Isopropanol gewaschen, um 1369 g des Produktes hervorzubringen.
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Zu
einer Suspension des Hydroxyzuckers (1300 g) in Pyridin (4 l) wurde
Dimethylaminopyridin (79 g), gefolgt von Essigsäureanhydrid (2713 ml) zugesetzt.
Das Gemisch wurde über
Nacht gerührt.
Das Lösungsmittel
wurde unter reduziertem Druck entfernt. Toluen (5 × 500 ml)
wurde zugesetzt und auch unter reduziertem Druck entfernt, um einen
Feststoff zu ergeben, der auf einem Kieselgel chromatographiert
wurde. Eine Elution mit Hexan:EtOAc (1:1) ergab 1479 g eines weißen Feststoffes.
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Zu
einer Lösung
des acetylierten Zuckers (1479 g) in 8 l Methylenchlorid wurde Allylalkohol
(764 ml) zugesetzt, gefolgt von dem langsamen Zusatz von Zinntetrachlorid
(976 ml). Das Gemisch wurde über
Nacht gerührt
und langsam in eiskaltes Wasser (7,5 l) gegossen. Die organische
Schicht wurde abgetrennt und die wässrige Schicht wurde mit zusätzlichem
Methylenchlorid gewaschen. Die kombinierten organischen Schichten
wurden mit wässrigem
Natriumbicarbonat gewaschen, getrocknet und unter reduziertem Druck
konzentriert. Der Rest wurde auf einem Kie selgel (7,5 kg) chromatographiert
und mit einem Hexan:EtOAc-Gradienten (4:1 bis 1:1) eluiert, um 1327
g eines blassgelben Öls
hervorzubringen.
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Zu
einer eiskalten Lösung
von geschütztem
Zucker (1322 g) in 8,5 l Methanol wurde eine 25%ige Lösung von
NaOMe in Methanol (437 ml) über
eine Stunde zugesetzt. Zu dieser wurden 1740 g von zuvor gewaschenem
Amberlit IR-120 Plus-Harz zugesetzt. Das Gemisch wurde filtriert,
konzentriert und der Rest wurde auf Kieselgel chromatographiert.
Eine Elution mit Methanol ergab 907 g des Produktes.
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Das
Triol wurde in Aceton (7,5 l) suspendiert und es wurde Kampfersulfonsäure (85
g) zugesetzt und dann wurden 2,2-Diemethoxypropan (965 ml) langsam
zugesetzt. Das Gemisch wurde über
Nacht gerührt,
gefolgt von dem Zusatz von Triethylamin (51 ml). Das Lösungsmittel
wurde unter reduziertem Druck entfernt, um einen braunen Feststoff
hervorzubringen, der auf einem Kieselgel chromatographiert wurde.
Eine Elution mit einem Hexan:EtOAc-Gradienten (3:1 bis 2:1) brachte
842 g eines seidenweißen
Gummis hervor.
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Zu
einer Suspension von 60% Natriumhydridöldispersion (82 g) in 2,2 l
THF und 580 ml DMF wurde Tosylat (351 g) zugesetzt und eine Lösung des
freien Alkohols (400 g) in einem Gemisch aus 1360 ml THF und 360
ml DMF. Das Gemisch wurde über
Nacht gerührt.
Das Gemisch wurde auf Eis abgekühlt
und Methanol wurde zugesetzt, gefolgt von Wasser (2 l). Das Gemisch
wurde dreimal mit EtOAc extrahiert. Die kombinierten organischen
Schichten wurden getrocknet und konzentriert. Das entstehende Gemisch
wurde auf einem Kieselgel chromatographiert. Eine Gradientenelution
mit Hexan:EtOAc (19:1 bis 1:1) ergab 711 g.
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Zu
einem Gemisch aus 48%iger wässriger
Fluorwasserstoffsäure
in 1500 ml Acetonitril in einer Teflonflasche wurde eine Lösung des
Ausgangsstoffes (613 g) in 750 ml Acetonitril und 750 ml Methylenchlorid
zugesetzt. Das Gemisch wurde für
eine Stunde gerührt
und in 8 l Wasser gegossen. Das Gemisch wurde mit Methylenchlorid
(4 × 2
l) extrahiert. Die kombinierten organischen Schichten wurden mit
wässriger
gesättigter Natriumbicarbonatlösung gewaschen,
getrocknet und unter reduziertem Druck konzentriert. Der Rest wurde auf
einem Kieselgel chromatographiert. Eine Gradientenelution mit Methylenchlorid:Methanol
(39:1 bis 9:1) ergab 519 g des Produktes.
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Zu
einer Lösung
des Diols (577 g) in Pyridin (5 l) wurde Tosylchlorid (339 g) und
N,N-Diemethylaminopyridin (14,5 g) zugesetzt. Das Gemisch wurde
bei Raumtemperatur für
zwei Tage gerührt
und dann in 14 l kalter wässriger
1 molarerM Salzsäure
gegossen. Das Gemisch wurde mit Methylenchlorid extrahiert (2 × 5 l). Die
kombinierten organischen Schichten wurden getrocknet und konzentriert.
Der Rest wurde auf einem Kieselgel chromatographiert. Eine Gradientenelution
(Hexan:EtOAc, 6:1 bis 1:1) ergab 632 g eines gelben Sirups, der
langsam beim Stehenlassen kristallisierte.
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Zu
einer Lösung
(85°C) aus
25%igem Natriummethoxid in Methanol (1825 ml) in DMF (1365 ml) wurde das
Tosylat (714 g) in DMF (1365 ml) über 1,25 Stunden zugesetzt.
Das Gemisch wurde für
30 Minutengerührt und
auf 4°C
abgekühlt
und in ein eiskaltes Gemisch aus wässriger 1 Mol Salzsäure und
4,6 kg Eis gegossen. Das Gemisch wurde für 30 Minuten gerührt und
filtriert. Das Filtrat wurde mit 2 l Wasser gewaschen und die kombinierten
wässrigen
Schichten wurden mit 2 × 41
EtOAc extrahiert. Die kombinierten organischen Schichten wurden
getrocknet und konzentriert. Der Rest wurde auf einem Kieselgel
durch Chromatographie aufgereinigt. Eine Gradientenelution (Hexan:Ethylacetat,
3:1 bis 1:1) ergab 549 g eines blassgelben bis weißen Feststoffes.
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Diese
Reaktion wurde unter Argon laufen gelassen. Zu einer Lösung aus
Kalium-t-Butoxid
(139 g) in 440 ml DMSO wurde eine Lösung des Zuckers (247 g) in
440 ml wasserfreiem DMSO zugesetzt. Das Gemisch wurde auf 85°C für 1,5 Stunden
erhitzt und dann wurden 250 ml Wasser zugesetzt und das Gemisch
wurde über
Nacht bei 85°C
erhitzt und in einem Eisbad abgekühlt. Das Gemisch wurde in 3,5
l Salzwasser gegossen und das Gemisch wurde mit 3 × 750 ml
Methylenchlorid extrahiert. Die kombinierten organischen Schichten wurde
getrocknet und konzentriert, um 560 g eines braunen Öls hervorzubringen.
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Zu
einem Gemisch des freien Amins (199 g), 780 ml THF und 390 ml gesättigtem
wässrigem
Natriumbicarbonat wurden Troc-Cl (157 g) zugesetzt. Nach einer halben
Stunde wurde das Gemisch langsam in eine Lösung aus 500 ml 40%igem wässrigem
Methylamin und 3 l Wasser gegossen. Das Gemisch wurde mit 2 × 1750 ml
Methylenchlorid extrahiert. Die kombinierten organischen Schichten
wurden getrocknet und konzentriert. Der Rest wurde auf einem Kieselgel
chromatographiert.
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Eine
Gradientenelution mit Hexan:EtOAc (5:1 bis 1:1) ergab eine quantitative
Ausbeute von 287 g eines gelben bis cremefarbenen Feststoffs.
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Zu
einer Lösung
des Hydroxyzuckers in 2 l Methylenchlorid wurde Tetrazol (155,6
g), gefolgt von Diallyldiisopropylphosphoramidit (182 ml), zugesetzt.
Nach einer halben Stunde wurde das Gemisch in ein eiskaltes Gemisch
aus Oxone® (Kaliumperoxymonosulfat)
(455,6 g), Wasser (1,25 l) und THF (2,5 l) gegossen. Nach 15 Minuten
wurde dieses Gemisch in kaltes 10%iges wässriges Natriumthiosulfat gegossen.
Nach 15 Minuten wurde das Gemisch mit 2 l Methylenchlorid extrahiert.
Die organische Schicht wurde abgetrennt, die wässrige Schicht mit Methylenchlorid
re-extrahiert und die kombinierten organischen Schichten wurden
getrocknet und das Lösungsmittel
unter Vakuum entfernt. Der Rest wurde auf einem Kieselgel chromatographiert. Eine
Gradientenelution mit Hexan/Ethylacetat (6:1 bis 2:1) ergab 205,7
g eines blassgelben Sirups.
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Zu
einer Lösung
von 48% wässriger
Fluorwasserstoffsäure,
400 ml, in Acetonitril, 1,2 l, in einem Teflon-Behälter wurde
eine Lösung
des Zuckers, 138,8 g, in Methylenchlorid, 500 ml, zugesetzt. Das
Gemisch wurde über
Nacht gerührt,
mit 3 l Was ser verdünnt
und mit 2,4 l Methylenchlorid extrahiert. Die organische Schicht
wurde mit wässriger
Natriumbicarbonatlösung
gewaschen, getrocknet und das Lösungsmittel
wurde unter reduziertem Druck entfernt. Der Rest wurde auf einem
Kieselgel chromatographiert. Eine Gradientenelution (Hexan:Ethylacetat,
2:1 bis 1:1), gefolgt durch eine Elution mit einem Gradienten aus
Methylenchlorid:Methanol (19:1 bis 9:1), ergab 129,2 g eines wachsartigen
Gummis.
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Zu
einer eiskalten Lösung
aus 450 g 1-Decanol in 685 ml Triethylamin und 1125 ml Methylenchlorid wurden
330 ml Mesylchlorid zugesetzt. Das Abkühlungsbad wurde nach 1,5 Stunden
entfernt und das Lösungsmittel
wurde unter reduziertem Druck entfernt. Zu dem Rest wurden 2,5 1
l Mol wässriger
Salzsäure
zugesetzt. Dieses Gemisch wurde mit 3 × 2 l Methylenchlorid extrahiert.
Die organischen Schichten wurden kombiniert, getrocknet und das
Lösungsmittel
wurde unter reduziertem Druck entfernt. Der Rest wurde auf einem Kieselgel
chromatographiert. Eine Elution mit 1:1 Hexan:Ethylacetat ergab
651 g des Produkts.
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Zu
einer Suspension einer 60%igen Natriumhydrid-Mineralöldispersion
in 1 l THF und 470 ml DMF wurde eine Lösung des Alkohols in 280 ml
DMF und 1 l THF über
eine Stunde zugesetzt. Das Mesylat, 470 g, wurde dann über einen
Zeitraum von 15 Minuten zugegeben. Nach zwei Tagen wurden 400 ml
Methanol, gefolgt von 4 kg Eis und 4 l Wasser zugegeben. Dieses
Gemisch wurde mit 2 × 4
l Ethylacetat extrahiert. Die kombinierten organischen Schichten
wurden getrocknet und das Lösungsmittel
wurde unter reduziertem Druck entfernt. Der Rest wurde auf einem
Kieselgel chromatographiert. Eine Gradientenelution mit Hexan:EtOAc (39:1
bis 2:1) ergab 618 g.
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Eine
Lösung
des Zuckers, 520 g, in 5,2 l Eisessig und 1,3 l Wasser wurden über Nacht
gerührt.
Sie wurde auf 7,5 l Wasser gegossen und filtriert. Das Filtrat wurde
durch eine azeotrope Destillation mit Toluen (3 × 500 ml) unter reduziertem
Druck getrocknet, um 458 g hervorzubringen.
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Diese
Reaktion wurde unter Argon laufen gelassen. Zu einer Suspension
aus Kalium-t-butoxid, 295 g, in DMSO, 11, wurde eine Lösung aus
340 g des Zuckers in 1,5 l DMSO zugegeben. Das Gemisch wurde auf 85°C für 1 ¼ Stunden
erhitzt und es wurden 1,4 l 3 M wässriges Kaliumhydroxid zugegeben
und das Gemisch wurde über
Nacht bei 85°C
gerührt.
Das Gemisch wurde auf Raumtemperatur abgekühlt und in ein Gemisch aus
3,5 l Salzwasser und 3,5 l Wasser gegossen. Das Gemisch wurde dreimal
mit Methylenchlorid extrahiert, das Gemisch wurde getrocknet und
das Lösungsmittel
wurde unter reduziertem Druck entfernt. Der Rest wurde auf einem
Kieselgel chromatographiert. Eine Gradientenelution mit Methylenchlorid:
Methanol (19:1 bis 4:1) ergab 740 g des Produktes.
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Eine
Lösung
des Aminozuckers, 740 g, in Benzophenonimin, 338 g, wurde auf 45°C über Nacht
erhitzt. Das Gemisch wurde auf einem Kieselgel chromatographiert
und mit einem Gradienten aus Hexan/Ethylacetat (39:1 bis 1/1) eluiert,
um 371 g eines blassgelben Feststoffes hervorzubringen.
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Zu
einer Lösung
des Diolzuckers, 366 g, in 1,3 l DMF wurde Imidazol, 118 g, gefolgt
von t-Butyldimethysilylchlorid, 117 g, zugegeben. Nach 5 Minuten
wurde das Gemisch in 1,4 l wässrigem
gesättigtem
Natriumbicarbonat gegossen. Das Gemisch wurde mit Ethylacetat dreimal
extrahiert. Die organischen Schichten wurden kombiniert, das Lösungsmittel
wurde unter reduziertem Druck entfernt und der Rest wurde auf einem Kieselgel
chromatographiert. Eine Gradientenelution mit Hexan/Ethylacetat
(49:1 bis 4:1) ergab 446 g eines Sirups.
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Zu
einer Lösung
des Alkohols, 437 g, in Toluen, 3 l, wurden 225 ml Pyridin zugegeben
und die Lösung wurde
in einem Eisbad abgekühlt.
Es wurden 531 ml Phosgen einer 1,9 Mol Lösung in Toluen zugegeben und die
Lösung
wurde für
10 Minuten gerührt.
Es wurden 469 ml Allylalkohol zugegeben. Nach 40 Minuten wurden 2,3
l gesättigter
wässriger
Natriumbicarbonatlösung
zugegeben und das Gemisch wurde mit Ethylacetat extrahiert. Die
organische Schicht wurde abgetrennt, getrocknet und das Lösungsmittel
wurde unter reduziertem Druck entfernt. Das Gemisch wurde auf einem
Kieselgel chromatographiert. Eine Gradientenelution mit Hexan/Ethylacetat
(49:1 bis 4:1) ergab 441 g gelben Sirup.
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Zu
einer Lösung
des Zuckers, 431 g, in THF, 200 ml, wurde Eisessig, 330 ml, und
Wasser, 110 ml, zugegeben. Das Gemisch wurde für drei Stunden gerührt, auf
Eis abgekühlt
und 6,6 l 1 M wässriges
Natriumhydroxid wurde zugegeben. Das Gemisch wurde mit Methylenchlorid,
2 × 2
l, extrahiert. Die kombinierten organischen Schichten wurden getrocknet
und das Lösungsmittel
wurde unter reduziertem Druck entfernt. Der Rest wurde auf einem
Kieselgel chromatographiert. Eine Gra dientenelution mit Methylenchlorid:Methanol (19:1
bis 4:1) ergab das Amin, 309 g, als ein Sirup.
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Zu
einer eiskalten Lösung
des Aminozuckers, 309 g, in 3 l Methylenchlorid wurden 435 g von
1-(3-Dimethylaminopropyl)-3-ethylcarbodiimidhydrochlorid (EDC) und
nach 10 Minuten die Carboxylsäure,
275 g, zugegeben. Nach 10 Minuten wurde das Gemisch mit gesättigtem
wässrigem
Natriumbicarbonat extrahiert. Die organische Schicht wurde abgetrennt,
die wässrige
Schicht wurde mit Methylenchlorid reextrahiert, die kombinierten
organischen Schichten wurden getrocknet und das Lösungsmittel
wurde unter reduziertem Druck entfernt. Der Rest wurde auf einem
Kieselgel chromatographiert. Eine Gradientenelution (Hexan:Ethylacetat,
19:1 bis 3:1) ergab 338 g eines blassgelben Sirups.
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-
Zu
einer Lösung
aus 48%iger wässriger
Fluorwasserstoffsäure,
11 ml, in Acetonitril, 293 ml, wurden 4,6 g Kieselgel, gefolgt von
einer Lösung
des Zuckers, 146,7 g, in Methylenchlorid, 147 ml, zugesetzt. Nach
1 ½ Stunden
wurde das Gemisch mit 975 ml Wasser verdünnt und mit Methylenchlorid
extrahiert. Die organische Schicht wurde abgetrennt und die wässrige Schicht
wurde mit Methylenchlorid reextrahiert. Die kombinierten organischen
Schichten wurden mit wässrigen
Natriumbicarbonatlösung
gewaschen, getrocknet und das Lösungsmittel
wurde unter reduziertem Druck entfernt. Der Rest wurde auf einem
Kieselgel chromatographiert. Eine Gradientenelution (Hexan:Ethylacetat,
5:1 bis 0:1) ergab 110,4 g eines cremefarbenen wachsartigen Feststoffes.
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-
Zu
einer Lösung
des Zuckers, 129 g, in 500 g Trichloracetonitril wurden 240 g Kaliumcarbonat
zugegeben. Das Gemisch wurde für
eine halbe Stunde gerührt
und über
Kieselgur filtriert. Der Filterkuchen wurde mit Methylenchlorid
gewaschen und die Filtrate wurden kombiniert und das Lösungsmittel
wurde unter reduziertem Druck entfernt. Der Rest wurde auf einem
Kieselgel chromatographiert. Eine Gradientenelution (Hexan:Ethylacetat,
1:1 bis 0:1) ergab 145,7 g eines gelben Gummis.
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-
Der
linke Zucker, 145,7 g und der rechte Zucker, 109,2 g, wurden azeotropisch
durch Evaporation von Toluen (3 × 200 ml) getrocknet. Eine
Lösung
der zwei Zucker in 750 ml Methylenchlorid wurde zu einer eiskalten
Lösung
aus Silbertriflat, 62,7 g, in 130 ml Methylenchlorid zugegeben.
Das Gemisch wurde auf Raumtemperatur erwärmt und über Nacht gerührt. Das
Gemisch wurde in ein Gemisch aus gesättigtem wässrigem Natriumbicarbonat und
Natriumthiosulfatlösung
gegossen. Die organische Schicht wurde abgetrennt und die wässrige Schicht
wurde mit Methylenchlorid gewaschen. Die kombinierten organischen
Schichten wurden getrocknet und das Lösungsmittel wurde unter reduziertem
Druck entfernt. Der Rest wurde zweimal auf einem Kieselgel chromatographiert.
Eine Gradientenelution mit Hexan:Ethylacetat (5:1 bis 1:1) ergab
189,56 g eines klebrigen Schaumes.
-
-
Zu
einer Lösung
des Disaccharids, 188,7 g, in 590 ml THF wurde Zinkstaub, 457,6
g, gefolgt von Eisessig, 395 ml, zugegeben. Nach einer halben Stunde
wurde das Gemisch über
Kieselgur gereinigt und der Filterkuchen wurde mit THF gewaschen.
Die organischen Schichten wurden kombiniert und das Lösungsmittel wurde
unter reduziertem Druck entfernt. Der Rest wurde azeotropisch durch
destilliertes Benzol aus dem Rest (4 × 250 ml) getrocknet, um 223,1
g eines rosafarbenen Gummis hervorzubringen.
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-
Zu
einer Lösung
des Zuckers, 223,1 g, in 1,3 l THF wurde eine Lösung aus Natriumbicarbonat,
37,5 g, in 250 ml Wasser zugegeben. Es wurden 67,4 g cis-11-Octadecenoylchlorid
zugegeben. Nach 10 Minuten wurde das Gemisch zweimal mit Ethylacetat
extrahiert. Die kombinierten organischen Schichten wurden getrocknet
und das Lösungsmittel
wurde unter reduziertem Druck entfernt. Der Rest wurde auf einem
Kieselgel chromatographiert. Eine Gradientenelution mit Hexan:Ethylacetat
(2:1 bis 0:1) ergab 160,2 g eines blassgelben Wachses.
-
-
Eine
Lösung
des Zuckers, 161,3 g, in Methylenchlorid, 215 ml, in einer Teflon-Flasche wurde zu
einer Lösung
aus 48%iger Fluorwasserstoffsäure,
150 ml, in Acetonitril, 474 ml, zugegeben. Nach vier Stunden wurde
das Gemisch in 500 ml Wasser gegossen. Das Gemisch wurde zweimal
mit Methylenchlorid extrahiert. Die kombinierten organischen Schichten
wurden mit wässrigem
gesättigtem
Natriumbicarbonat gewaschen, getrocknet und das Lösungsmittel
wurde unter reduziertem Druck entfernt. Der Rest wurde auf einem
Kieselgel chromatographiert. Eine Gradientenelution (Methylenchlorid:Ethyacetat:Methanol
500:500:20 bis 500:500:160) ergab einen gelben wachsartigen Gummi.
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-
Der
Zucker, 719 mg, wurde in Methylenchlorid gelöst und Natriumsulfat (1,4 g)
wurde zugegeben. Diallyldiisopropylphosphoramidit (189 μl) und Tetrazol
(162 mg) wurden zugegeben, das Gemisch wurde für 10 Minuten gerührt und
dann auf 78°C
abgekühlt.
Eine Lösung
aus m-Chlorperoxybenzoesäure
(192 mg) in Methylenchlorid (4 ml) wurde tropfenweise zugegeben.
Das Gemisch wurde mit wässrigem
Natriumthiosulfat und mit wässrigem
Natriumbicarboriat gewaschen, getrocknet (Natriumsulfat) und das
Lösungsmittel
wurde unter reduziertem Druck entfernt. Der Rest wurde chromatographiert,
um 660 mg hervorzubringen.
-
-
Zu
einer Lösung
aus Tetrakis(triphenylphosphin)palladium (0) (166 mg) in 2 ml Tetrahydrofuran:Essigsäure (10:1)-Gemisch
wurde eine Lösung
des Zwischenproduktes Z (660 mg) in 3 ml des selben Lösungsmittelgemisches
zugegeben. Nach 30 Minuten wurde zusätzliches Tetrakis(triphenylphosphin)palladium
(0) zugegeben. Nach weiteren 1 ½ Stunden wurde Toluen zugegeben
und das Lösungsmittel
wurde unter reduziertem Druck entfernt. Das Gemisch wurde durch
Chromatographie auf Diethylaminoethylcellulose aufgereinigt. Das aufgereinigte
Gemisch wurde in 0,1 N wässrigem
Natriumhydroxid gelöst, über einen
0,45 μm
Steril-Filter filtriert und durch HPLC auf einer YMC-Pack-ODS-AP-Säule aufgereinigt,
um 130 mg der Verbindung 1 hervorzubringen.
-
Analytische
Daten zur Verbindung 1, die durch die oben beschriebenen Verfahren
hergestellt wurde, sind unten angegeben:
Verbindung 1: 1H NMR (CD3OD) δ: 5,3 (1H,
m), 4,6 (1, m), 4,0 (m, m), 3,9 (1H, d), 3,7 (1H, t), 3,6 (1H, t),
3,4 (3H, s), 3,3 (3H, t), 2,6 (2H, t), 2,3 (2H, m), 2,0 (2H, m),
1,7 – 1,2
(m, m), 0,9 (6H, t).
31P NMR (CD3OD) δ:
4,71, 3,98.
-
HERSTELLUNG VON VERBINDUNG
1 DURCH ROUTE 2
-
HERSTELLUNG VON VERBINDUNG
1
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BEISPIEL 1: ZWISCHENPRODUKT
B
-
Zu
einer Suspension des Zwischenprodukts A (15 g), das durch das Verfahren
von Christ et al., Europäische
Patentanmeldung Nr. 92309057.5, in CH2Cl2 (150 ml) und 48% HBF4 (29,2
g) hergestellt und über
ein Eisbad abgekühlt
wurde, wurde TMSCHN2 (165 ml als eine 2M
Lösung
in Hexan) zugegeben. Das Gemisch wurde solange gerührt, bis
die Reaktion beinahe durch TLC beendet war und dann wurde Methanol
(20 ml) gefolgt von Essigsäure
(10 ml) zugegeben. Wässriges
Natriumbicarbonat wurde zugegeben und das Gemisch wurde mit Methylenchlorid
extrahiert. Das Gemisch wurde getrocknet (Natriumsulfat) und das
Lösungsmittel wurde
unter reduziertem Druck entfernt. Eine Chromatographie des Restes
ergab 14,9 g des Zwischenproduktes B.
-
BEISPIEL 2: ZWISCHENPRODUKT
C
-
Zu
einer kalten (0°C)
Lösung
von B (14,9 g) in Methylenchlorid (100 ml) wurde langsam Diisobutylaluminiumhydrid
(140 ml als eine 1 M Lösung
in Hexan) zugegeben, bis die Reaktion beendet war, was durch TLC bestimmt
wurde. Die Reaktion wurde durch den Zusatz von wässriger 1N Salzsäure (100
ml) gefolgt von konzentrierter Salzsäure (50 ml) gelöscht. Den
Schichten wurde es ermöglicht,
sich abzutrennen und die wässrige Schicht
wurde mit CH2Cl2 re-extrahiert.
Die kombinierten organischen Schichten wurden dann mit Salzwasser gewaschen, über Natriumsulfat
getrocknet und unter reduziertem Druck konzentriert. Nach einer
Aufreinigung durch eine Kieselgelchromatographie wurden 12,06 g
des Zwischenproduktes C erhalten.
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BEISPIEL 3: ZWISCHENPRODUKT
D
-
Zu
einer Lösung
von C (10,64 g) in Methylenchlorid (40 ml) wurde Triethylamin (15,75
ml), p-Toluensulfonylchlorid (11,86 g) und Dimethylaminopyridin
(690 mg) zugegeben. Der entstehenden Suspension wurde es ermöglicht,
bis die Reaktion zu Ende war, zu rühren, was durch TLC bestimmt
wurde und wurde dann über einen
Wasseraufbau mittels Methylenchloridextraktion gelöscht. Nach
der Aufreinigung durch eine Kieselgelchromatographie wurden 18,7
g von D erhalten.
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BEISPIEL 4: ZWISCHENPRODUKT
E
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Zu
einer Lösung
von D (18,7 g) in 200 ml Aceton wurde Natriumiodid (24,6 g) zugegeben.
Das Gemisch wurde bei einem Rückfluss
von 1 ½ Stunden,
das Lösungsmittel
wurde unter reduziertem Druck entfernt und der Rest wurde zwischen
Wasser und Hexan aufgeteilt. Die organische Schicht wurde abgetrennt,
getrocknet (Natriumsulfat) und das Lösungsmittel wurde entfernt.
Eine Chromatographie (Kieselgel) ergab 15,4 g von E als eine farblose
Flüssigkeit.
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BEISPIEL 5: ZWISCHENPRODUKT
F
-
Diese
Verbindung wurde durch das Verfahren von Christ et al., Europäische Patentanmeldung
Nr. 92309057.5 hergestellt.
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BEISPIEL 6: ZWISCHENPRODUKT
G
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Zu
einer Lösung
aus 18,6 g des Zwischenprodukts F und 15,4 g des Zwischenprodukts
E in Hexan wurden 23,9 g Silberoxid zugegeben und das Gemisch wurde über Nacht
rückgeführt. Das
Gemisch wurde abgekühlt, über Kieselgur
filtriert, das Lösungsmittel
wurde entfernt und der Rest wurde chromatographiert (Kieselgel),
um das Zwischenprodukt G (21 g) als einen farblosen Sirup hervorzubringen.
-
BEISPIEL 7: ZWISCHENPRODUKT
H
-
Zu
einer kalten (0°C)
Lösung
des Zwischenprodukts G (21 g) in Methylenchlorid wurde tropfenweise 3,5
ml 48%ige Tetrafluorborsäure
zugegeben. Nach 5 Minuten wurde das Gemisch mit wässriger
Natriumbicarbonatlösung
und mit Salzwasser gewaschen. Das Gemisch wurde unter reduziertem
Druck konzentriert und chromatographiert (Kieselgel), um das Zwischenprodukt
H (18,7 g) als einen farblosen Sirup hervorzubringen.
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BEISPIEL 8: ZWISCHENPRODUKT
I
-
Zu
einer Lösung
des Zwischenprodukts H (17,6 g) in puren Methyliodid (105 ml) wurde
Silberoxid (83 g) zugegeben. Das Gemisch wurde über Nacht gerührt und
dann mit Hexan verdünnt
und über
Kieselgur filtriert. Das Gemisch wurde unter reduziertem Druck konzentriert
und der Rest wurde in Methylenchlorid (40 ml) gelöst. Das
Gemisch wurde auf 0°C
abgekühlt
und dazu wurde Imidazol (2,44 g) und t-Butyldimethylsilylchlorid (4,7
ml) zugegeben. Es wurde über
Nacht gerührt
und 150 ml Natriumbicarbonatlösung
wurden zugegeben. Die organische Schicht wurde getrocknet (Natriumsulfat)
und chromatographiert (Kieselgel), um das Zwischenprodukt I, 10,5
g, als einen farblosen Sirup hervorzubringen.
-
BEISPIEL 9: ZWISCHENPRODUKT
J
-
Das
Zwischenprodukt I wurde in 100 ml Methylenchlorid gelöst, zu dem
Diallyldiisopropylphosphoramidit (7,4 ml), gefolgt von Tetrazol
(6,37 g) zugegeben wurde. Das Gemisch wurde abgekühlt und
für 20
Minuten gerührt.
Eine Suspension von meta-Chlorperoxybenzoesäure (24,2 mMol) in 50 ml Methylenchlorid
wurde über
15 Minuten zugegeben, während
die Temperatur der Reaktion unterhalb von –60°C aufrechterhalten wurde. Natriumbicarbonatlösung wurde
zugegeben, die organische Schicht wurde abgetrennt und getrocknet
(Natriumsulfat) und das Lösungsmittel
wurde unter reduziertem Druck entfernt. Eine Chromatographie (Kieselgel) ergab
14 g eines farblosen Sirups des Zwischenprodukts J.
-
BEISPIEL 10: ZWISCHENPRODUKT
K
-
Zu
einer Suspension aus 39,5 g Di(thiopheny)zinn (hergestellt durch
das Verfahren von Christ et al., Europäische Patentanmeldung Nr. 92309057.5)
in 235 ml Methylenchlorid würde
Thiophenol (12 ml) zugegeben. Zu diesem Gemisch wurde tropfenweise
Triethylamin über
15 Minuten zugegeben. Ein Teil (150 ml) dieses „Zinnreagenz"-Gemisches wurde
tropfenweise über
15 Minuten zu einer Lösung
des Zwischenprodukts J (12,9 g) in 25 ml Methylenchlorid zugegeben.
Der verbleibende
-
Rest
des „Zinnreagenzes" wurde über 30 Minuten
zugegeben, um die Reaktion bis zum Ende ablaufen zu lassen. Das
Gemisch wurde mit Methylacetat verdünnt und mit wässrigem
1 N Natriumhydroxid und mit Salzwasser gewaschen. Die organische
Schicht wurde getrocknet (Natriumsulfat), das Lösungsmittel wurde entfernt
und der Rest chromatographiert, um 11,1 g eines gelben Sirups des
Zwischenprodukts K hervorzubringen.
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BEISPIEL 11: ZWISCHENPRODUKT
L
-
Zu
einer kalten Lösung
des Zwischenprodukts K (11,1 g) und Pyridin (7,1 ml) in 80 ml Methylenchlorid wurde
Trichlorethylchloroformat (2,9 ml) zugegeben und das Gemisch wurde über Nacht
gerührt.
Eine wässrige
Natriumbicarbonatlösung
wurde zugesetzt, die organische Schicht wurde abgetrennt, getrocknet
(Natriumsulfat) und das Lösungsmittel
wurde unter reduziertem Druck entfernt. Eine Chromatographie brachte
12,96 g des Zwischenprodukts L als einen hellgelben Feststoff hervor.
-
BEISPIEL 12: ZWISCHENPRODUKT
M
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Das
Zwischenprodukt L, 12,96 g, wurde in Methylenchlorid gelöst. Zu diesem
Gemisch wurde eine 6 M Lösung
von Fluorwasserstoff in Acetonitril zugegeben und das Gemisch wurde
für 4 Stunden
gerührt.
Wässrige
Natriumbicarbonatlösung
wurde zugegeben, die organische Schicht wurde abgetrennt, getrocknet
(Natriumsulfat) und das Lösungsmittel
wurde unter reduziertem Druck entfernt. Eine Chromatographie ergab
10,9 g eines bernsteinfarbenen Sirups, das Zwischenprodukt M.
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BEISPIEL 13: ZWISCHENPRODUKT
N
-
Zu
einer Lösung
des Zwischenprodukt M (9,5 g) in 50 ml Trichloracetonitril wurde
Kaliumcarbonat (15 g) zugegeben und das Gemisch wurde für 10 Minuten
gerührt.
Das Gemisch wurde über
Kieselgur filtriert und das Lösungsmittel
wurde unter reduziertem Druck entfernt. Eine Chromatographie ergab
14,5 g des Zwischenprodukts N, das unmittelbar in Beispiel 19 verwendet
wurde.
-
BEISPIEL 14: ZWISCHENPRODUKT
O
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Zu
einer Lösung
des Zwischenprodukts F (160 g) in Hexan (475 ml) und Ioddecan (474
ml) wurde Silberoxid (723 g) zugegeben. Das Gemisch wurde auf 70°C im Dunkeln
für zwei
Stunden erhitzt und über
Kieselgur filtriert. Die Lösung
wurde unter reduziertem Druck konzentriert und der Rest wurde chromatographiert, um
221 g des Zwischenprodukts O als ein farbloses Öl hervorzubringen.
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BEISPIEL 15: ZWISCHENPRODUKT
P
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Zu
einer Lösung
des Zwischenprodukts O (30 g) in Methylenchlorid (90 ml) und Acetonitril
(90 ml) wurde eine Lösung
aus 48% wässrigem
Fluorwasserstoff (9 ml) in Acetonitril (81 ml) zugegeben. Das Gemisch wurde
für 30
Minuten gerührt
und 350 ml von wässrigem
Natriumbicarbonat wurden zugegeben. Das Gemisch wurde mit Methylenchlorid
extrahiert. Die organische Schicht wurde getrocknet (Natriumsulfat),
das Lösungsmittel
wurde unter reduziertem Druck entfernt und der Rest wurde chromatographiert,
um 30 g des Zwischenprodukts P als ein gelbes Öl zu ergeben.
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BEISPIEL 16: ZWISCHENPRODUKT
Q
-
Zu
einer kalten (0°C)
Lösung
des Zwischenprodukts P (30 g) und Imidazol (10,2 g) in Methylenchlorid (500
ml) wurde t-Butyldimethylsilylchlorid (10,85 g) zugegeben. Das Gemisch
wurde für
1 ½ Stunden
gerührt und
dann in 400 ml gesättigtes
wässriges
Ammoniumchlorid gegossen. Die organische Schicht wurde abgetrennt,
getrocknet (Natriumsulfat), das Lösungsmittel wurde unter reduziertem
Druck entfernt und der Rest wurde chromatographiert, um 34,5 g des
Zwischenprodukts Q als einen farblosen Sirup zu ergeben.
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BEISPIEL 17: ZWISCHENPRODUKT
R
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Zu
einer kalten (0°C)
Lösung
des Zwischenprodukts Q (32,2 g) und Pyridin (184 ml) in Toluen (213
ml) wurde eine 1,94 Mol Lösung
aus Phosphogen in Toluen zugegeben. Nach 20 Minuten wurde Allylalkohol
(31 ml) zugegeben und das Gemisch wurde für 30 Minuten gerührt. Wässriges
Natriumbicarbonat wurde zugegeben, die organische Schicht wurde
abgetrennt und getrocknet (Natriumsulfat) und das Lösungsmittel
wurde unter reduziertem Druck entfernt. Eine Chromatographie ergab
36,9 g des Zwischenprodukts R als ein farbloser Sirup.
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BEISPIEL 18: ZWISCHENPRODUKT
S
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Zu
einer Lösung
von 2,4 ml 48% wässrigem
Fluorwasserstoff in 48 ml Acetonitril wurde eine Lösung des
Zwischenprodukts R (20 g) in Methylenchlorid (24 ml) zugegeben und
das Gemisch wurde über
Nacht gerührt.
Es wurde wässrige
Natriumbicarbonatlösung
zugegeben, die organische Schicht wurde abgetrennt und getrocknet
(Natriumsulfat) und das Lösungsmittel
wurde unter reduziertem Druck entfernt. Eine Chromatographie brachte
11 g des Zwischenprodukt S als einen farblosen Sirup hervor.
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BEISPIEL 19: ZWISCHENPRODUKT
T
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Das
Zwischenprodukt S (8,97 g) und das Zwischenprodukt N (14,5 g) wurden
in Toluen (20 ml) gelöst und
das Gemisch wurde durch ein azeotropes Entfernen des Lösungsmittels
getrocknet. Dieses Verfahren wurde dreimal wiederholt. Das getrocknete
Gemisch wurde in 50 ml Methylenchlorid gelöst, das langsam zu einer Lösung aus
Silbertriflat (5,8 g) in 50 ml Methylenchlorid zugegeben wurde.
Das Gemisch wurde für
10 Minuten gerührt
und 250 ml wässrige
Natriumbicarbonatlösung
und 250 ml 10%iges wässriges
Natriumthiosulfat wurden zugegeben. Die organische Schicht wurde
abgetrennt, getrocknet (Natriumsulfat) und das Lösungsmittel wurde unter reduziertem
Druck entfernt. Eine Chromatographie ergab 13 g des Zwischenprodukts T
als einen blassgelben Sirup.
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BEISPIEL 20: ZWISCHENPRODUKT
U
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Zu
einer Lösung
des Zwischenprodukts T in Methylenchlorid (10 ml) wurde langsam
Zinn(II)tris-benzolthiolattriethylaminkomplex (12 ml einer 0,5 M
Lösung
in Methylenchlorid) zugegeben. Nach 10 Minuten wurde ein weiteres Äquivalent
von Zinn-Reagenz zugegeben. Nach weiteren 15 Minuten wurde ein weiteres Äquivalent
zugegeben. Nach 15 Minuten wurde Ethylacetat (250 ml) zugegeben
und das Gemisch wurde mit 1 N wässriger
Natriumhydroxidlösung
(250 ml) extrahiert. Das Gemisch wurde getrocknet (Natriumsulfat
und unter reduziertem Druck konzentriert. Es wurde Toluen zugegeben
und das Lösungsmittel
wurde unter reduziertem Druck entfernt, um ein Öl zu ergeben, das in der nächsten Umwandlung
ohne eine weitere Aufreinigung verwendet wurde.
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BEISPIEL 21: ZWISCHENPRODUKT
V
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Zu
einer gekühlten
(0°C) Lösung des
Zwischenprodukts U (2 mmol) in Methylenchlorid (5 ml) wurde 3-Ketotetradecansäure (997
mg) zugegeben, die durch das Verfahren von Christ et al., Europäische Patentanmeldung
Nr. 92309057.5, hergestellt wurde, gefolgt von dem Zusatz von 1-(3-Dimethylaminopropyl)-3-ethylcarbodiimidhydrochlorid
(1,5 g) und das Gemisch wurde für
ungefähr
30 Minuten gerührt.
Das Gemisch wurde mit Methylenchlorid (150 ml) verdünnt, mit
1 N wässrigem
Natriumhydroxid gewaschen, getrocknet (Natriumsulfat) und das Lösungsmittel
wurde unter reduziertem Druck entfernt. Eine Chromatographie auf
Kieselgel, gefolgt von einer Chromatographie auf basischem Aluminiumoxid
ergab 1,64 g des Zwischenprodukts V.
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BEISPIEL 22: ZWISCHENPRODUKT
W
-
Eine
Lösung
des Zwischenprodukts V (1,45 g) in Eisessig (5 ml) wurde zu einer
Suspension aus einem gut-gerührten
Zinkkupferpaar (14 g) in Essigsäure
(10 ml) zugegeben. Das Gemisch wurde für 15 Minuten gerührt und
ein zusätzliches
Zink/Kupferpaar (10 g) wurde zugegeben. Nach weiteren 15 Minuten
wurde das Gemisch über
Kieselgur filtriert und wurde dann mit Methylacetat gewaschen. Die
kombinierten Waschlösungen wurden
mit Toluen verdünnt
und das Lösungsmittel
wurde unter reduziertem Druck entfernt. Der Rest wurde auf einem
zweischichtigen Gemisch aus basischem Aluminiumoxid und Kieselgel
chromatographiert, um das Zwischenprodukt W hervorzubringen, was
ohne eine weitere Aufreinigung verwendet wurde.
-
BEISPIEL 23: ZWISCHENPRODUKT
X
-
Eine
Lösung
aus Zwischenprodukt W (1,02 mmol) und cis-Vakzensäure (575
mg) wurde in Toluen (5 ml) dreimal gelöst und das Lösungsmittel
wurde unter reduziertem Druck entfernt. Der getrocknete Rest wurde in
Methylenchlorid (3 ml) gelöst
und 1-(3-Dimethylaminopropyl)-3-ethylcarbodiimidhydrochlorid (780
mg) wurden zugegeben und das Gemisch wurde für drei Stunden gerührt. Das
Gemisch wurde mit Methylenchlorid verdünnt und direkt chromatographiert,
um 734 mg des Zwischenprodukts X hervorzubringen. Eine weitere Chromatographie
der unreinen Fraktion ergab zusätzlich
58 mg des Stoffes.
-
BEISPIEL 24: ZWISCHENPRODUKT
Y
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Zu
einer Lösung
des Zwischenprodukts X (785 mg) in Methylenchlorid (10 ml) wurde
eine Lösung
aus 48% wässrigem
Fluorwasserstoff in Acetonitril (15 ml) zugegeben. Das Gemisch wurde
für 90
Minuten gerührt, mit
Methylenchlorid (50 ml) verdünnt,
und mit Wasser und wässriger
Natriumbicarbonatlösung
gewaschen. Das Gemisch wurde getrocknet (Natriumsulfat) und chromatographiert,
um das Zwischenprodukt Y, 719 mg, zu ergeben.
-
BEISPIEL 25: ZWISCHENPRODUKT
Z
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Das
Zwischenprodukt Y (719 mg) wurde in Methylenchlorid gelöst und es
wurde Natriumsulfat (1,4 g) zugegeben. Diallyldiisopropylphosphoramidit
(189 μl)
und Tetrazol (162 mg) wurden zugegeben, das Gemisch wurde für 10 Minuten
gerührt
und dann auf –78°C abgekühlt. Eine
Lösung
aus m-Chlorperoxybenzoesäure (192
mg) in Methylenchlorid (4 ml) wurde tropfenweise zugegeben. Das
Gemisch wurde mit wässrigem
Natriumthiosulfat und wässrigem
Natriumbicarbonat gewaschen, wurde getrocknet (Natriumsulfat) und
das Lösungsmittel
wurde unter redu ziertem Druck entfernt. Der Rest wurde chromatographiert,
um 660 mg des Zwischenprodukts Z hervorzubringen.
-
BEISPIEL 26: VERBINDUNG
1
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Zu
einer Lösung
aus Tetrakis(triphenylphosphin)palladium (0) (166 mg) in 2 ml Tetrahydrofuran:Essigsäure (10:1)-Gemisch
wurde eine Lösung
des Zwischenprodukts Z (660 mg) in 3 ml des selben Lösungsmittelgemisches
zugegeben. Nach 30 Minuten wurde zusätzliches Tetrakis(triphenylphosphin)palladium
(0) zugegeben. Nach weiteren 1 ½ Stunden wurde Toluen zugegeben
und das Lösungsmittel
wurde unter reduziertem Druck entfernt. Das Gemisch wurde durch
Chromatographie auf Diethylaminoethylcellulose aufgereinigt. Das aufgereinigte
Gemisch wurde in 0,1 N wässrigem
Natriumhydroxid gelöst, über einen
0,45 μm
Sterilfilter filtriert und durch HPLC auf einer YMC-Pack-ODS-AP-Säule aufgereinigt,
um 130 mg der Verbindung 1 hervorzubringen.
-
Analytische
Daten für
einige der Verbindungen und der Zwischenprodukte, die durch die
oben beschriebenen Verfahren hergestellt wurden, sind unten angegeben:
Verbindung
1: 1H NMR (CD3OD) δ: 5,3 (1H,
m), 4,6 (1, m), 4,0 (m, m), 3,9 (1H, d), 3,7 (1H, t), 3,6 (1H, t),
3,4 (3H, s), 3,3 (3H, t), 2,6 (2H, t), 2,3 (2H, m), 2,0 (2H, m),
1,7-1,2 (m, m), 0,9 (6H, t).
31P NMR
(CD3OD) δ:
4,71, 3,98.
Verbindung 1: (M + Na)+ =
1333
Verbindung 2: (M + 3 Na)+ = 1363
Verbindung
3: (M + 3 Na)+ = 1365
Verbindung 5:
(M + Na)+ = 1303
Verbindung 6: (M +
Na)+ = 1359
Verbindung 7: (M + Na)+ = 1305
Verbindung 8: (M + 3 Na)+ = 1393
Verbindung 10: (M + Na)+ = 1425
Zwischenprodukt G: 1H NMR (CDCl3) δ: d, (1H),
3,9-3,7 (m, multipel), 3,65 (t, 1H), 3,37 (s,3H), 3,2 (m,2H), 1,75 (q,
2H), 1,52 (s,3H), 1,4 (s,3H), 1,3 (breit m, multipel), 0,95 (s,9H),
0,9 (t,3H), und 0,2 (d,6H)
Zwischenprodukt H: 1H
NMR (CDCl3) δ: 4,58 (d,1H), 4,09 (m,2H),
3,9 (dd, 1H), 3,75 (dd,1H), 3,7 (m,1H), 3,5 (t,1H), 3,37 (s,3H),
3,23 (t,1H), 3,05 (t,1H), 1,8 (m,2H), 1,68 (m,1H), 1,5 (m,1H), 1,3
(breit m, multipel), 0,95 (s,9H), 0,9 (t,3H), 0,2 (d,6H)
Zwischenprodukt
I: 1H NMR (CDCl3) δ: 4,52 (d,1H),
4,05 (m,2H), 3,75 (m,1H), 3,67 (t,1H), 3,5 (t,1H), 3,45 (s,3H),
3,35 (s,3H), 3,25 (t,1H), 3,05 (t,1H), 1,8 (m,2H), 1,65 (m,1H),
1,5 (m,1H), 1,3 (breit s,m), 0,95 (s,9H), 0,9 (t,3H), 0,2 (s,6H)
Zwischenprodukt
J: 1H NMR (CDCl3) δ: 5,95 (m,2H),
5,35 (d,1H), 5,22 (d,1H), 4,6 (q,2H), 4,5 (d,1H), 4,32 (q,1H), 3,9-3,75
(m,3H), 3,7 (dd,1H), 3,65 (dd,1H), 3,45 (m,1H), 3,38 (s,3H), 3,3
(s,3H), 3,27 (t,1H), 3,2 (t,1H), 1,9-1,75 (m,3H), 1,5 (m,1H), 1,3
(breit m,multipel), 0,95 (s,9H), 0,9 (t,3H), 0,2 (s,6H)
Zwischenprodukt
L: 1H NMR (CDCl3) δ: 5,95 (d,1H),
5,4 (d,2H), 5,25 Z(d,2H), 4,95 (d,1H), 4,7 (q,2H), 4,55 (q,2H),
4,32 (q,1H), 3,9-3,75 (m,3H), 3,7 (dd,1H), 3,65 (dd,1H), 3,55 (m,1H),
3,4 (m,1H), 3,4 (s,3H), 3,3 (s,3H), 3,25 (m,1H), 1,75 (m,multipel),
1,5-1,4 (m,2H), 1,3 (breit s,multipel), 0,95-0,9 (breit s,12H),
0,2 (d,6H)
Zwischenprodukt M: 1H NMR
(CDCl3) δ:
5,95 (m,2H), 5,75 (d,1H), 5,4 (d,1H), 5,25 (d,2H), 4,75-5,65 (dd,2H), 4,6
(q,1H), 4,3 (q,1H), 4,1 (m,2H), 3,9 (m,2H), 3,65 (m,1H), 3,4 (s,3H),
3,25 (s,3H), 1,75 (breit m,2H), 1,55-1,4 (m,2H), 1,3 (breit s,multipel),
0,9 (t,3H)
Zwischenprodukt O: 1H NMR
(CDCl3) δ:
4,5 (d,1H), 3,8 (dd,1H), 3,78 (m,2H), 3,6 (m,multipel), 3,2 (m,2H),
1,5 (s,3H), 1,4 (s,3H), 1,3 (breit s, multipel), 0,95 (s,9H), 0,9
(t,3H), 0,18 (d,6H)
Zwischenprodukt P: 1H
NMR (CDCl3) δ: 4,5 (d,1H), 3,75 (dd,2H),
3,6 (q,2H), 3,5 (t,1H), 3,3 (m,1H), 3,2 (t,1H), 3,0 (t,1H), 1,6
(m,2H), 1,25 (breit s,multipel), 0,95 (s,9H), 0,9 (t,3H), 0,18 (d,6H)
Zwischenprodukt
Q: 1H NMR (CDCl3) δ: 4,5 (d,1H),
3,82 (t,2H), 3,7 (m,2H), 3,6 (t,1H), 3,3 (m,1H), 3,2 (t,1H), 3,05
(q,2H), 1,6 (m,2H), 1,3 (breit s,multipel), 0,95 (s,9H), 0,88 (s,9H),
0,85 (t,3H), 0,2 (d,6H), 0,1 (d,6H)
Zwischenprodukt R: 1H NMR (CDCl3) δ: 5,9 (m,1H),
5,4-5,25 (dd,2H), 4,75 (t,1H), 4,6 (d,2H), 4,45 (d,1H), 3,75 (q,1H),
3,7 (d,2H), 3,53 (q,1H), 3,38 (m,1H), 3,25 (t,1H), 3,15 (t,1H),
1n5 (t,2H), 1,25 (s, multipel), 0,95(s,9H), 0,85 (m,12H), 0,2 (s,6H),
0,07 (s,6H)
Zwischenprodukt S: 1H NMR
(CDCl3) δ:
5,9 (m,1H), 5,4-5,25 (dd,2H), 4,75 (t,1H), 4,6 (d,2H), 4,52 (d,1H),
3,7 (m,multipel), 3,65-3,6 (dd,2H), 3,55 (q,1H), 3,4 (m,1H), 3,28
(t,1H), 3,2 (t,1H), 1,5 (t,2H), 1,3 (s, multipel), 0,9 (s,9H), 0,85
(t,3H), 0,2 (s,6H)
Zwischenprodukt T: 1H
NMR (CDCl3) δ: 5,9 (m,3H), 5,6 (d,1H), 5,4-5,2
(m,6H), 4,8 (d,1H), 4,7-4,6 (m,2H), 4,55 (q,1H), 4,5 (d,1H), 4,3
q,1H), 3,8-3,7 (m,multipel), 3,6 (dd, 1H), 3,5 (m,multipel), 3,35
(s,3H), 3,2 (s,3H), 3,15 (t,1H), 1,7 (m,2H), 1,5 (m,2H), 1,3 (s,multipel),
0,95 (t,6H), 0,2 (t,6H)
Zwischenprodukt V: 1H
NMR (CDCl3) δ: 7,3 (d,1H), 5,95 (m,3H), 5,6
(d,1H), 5,4-5,2 (m,6H), 4,95 (d,1H), 4,8 (d,1H), 4,7-4,5 (m,multipel)4,3
(q,1H), 3,9-3,65 (m,multipel), 3,6 (m,multipel), 3,45 (t,1H), 3,4
(t,3H), 3,35 (s,2H), 3,28 (3H), 2,5 (t,2H), 1,8 (m,2H), 1,6 (m,2H),
1,45 (m,2H), 1,3 (breit s,multipel), 0,95-0,8 (m,18H), 0,15 (d,6H)
Zwischenprodukt
X: 1H NMR (CDCl3) δ: 7,3 (d,1H),
5,95 (m,4H), 5,4-5,2 (m,8H), 4,95 (d,1H), 4,8 (d,1H), 4,7 (t,1H),
4,6 (d,1H), 4,55 (q,1H), 4,3 (q,1H), 4,1 (t,1H), 3,9 (q,1H), 3,8
(t,1H), 3,7-3,5 (m,multipel), 3,45 (t,1H), 3,35 (s,3H), 3,3 (s,2H),
3,28 (s,3H), 2,5 (t,2H), 2,2 (t,1H), 2 (d,1H), 1,7 (q,2H), 1,6 (m,2H),
1,3 (s,multipel), 0,95-0,8
(m,21), 0,15 (d,6H)
Zwischenprodukt Y: 1H
NMR (CDCl3) δ: 6,65 (d,1H), 6,55 (d,1H),
5,905 (m,5H), 5,7 (m,1H), 5,4-5,2 (m,12H), 4,8 (m,2H), 4,6 (d,1H),
4,5 (m,10H), 4,3 (q,1H), 4,1 (m,1H), 3,85-3,45 (m,multipel), 3,4
(s,3H), 3,35 (s,3H), 3,25 (s,3H), 3,2 (t,1H), 2,5 (dd,2H), 2,2 (t,2H),
2 (m,multipel), 1,7-1,2 (m,multipel), 0,9 (t,12H).
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BIOLOGISCHE BEISPIELE
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Sowohl
bakterielles LPS als auch bakterielles Lipid-A steuern die Herstellung
von Tumor-Nekrose-Faktor (TNF), IL-1β, IL-6 und IL-8 sowie weitere
Cytokine und zelluläre
Mediatoren im menschlichen Vollblut und in menschlichen Makrophagen-Zelllinien. Es wurde
festgestellt, dass die Erzeugung von pathophysiologischen Mengen
dieser Cytokine einen wichtigen Teil bei der Initiation des systemischen
Entzündungsantwortsyndrom
und beim septischen Schock spielen. Die hier beschrieben Polysaccharid-Analoga
inhibieren eine solche LPS- und/oder Lipid-A-vermittelte Induktion von Cytokinen,
was durch die folgenden Experimente veranschaulicht wird.
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BEISPIEL A: In vitro Inhibition
der LPS-induzierten Herstellung von Cytokinen
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Menschliches
Vollblut wurde wie beschrieben hergestellt und getestet (Rose et
al., Infection and Immunity, 63:833-839, 1995). HL-60-Zellen wurden
in RPMI-Medium, das mit 10% fötalem
Kälberserum
und Antibiotika ergänzt
war, kultiviert und induziert, damit sie sich in Makrophagen durch
eine Behandlung mit 0,1 μM 1,25-Dihydroxycholecalciferol
(Vitamin D3; Biomol Research Laboratories, Plymouth Meeting, PA)
differenzieren und auf eine LPS-vermittelte Herstellung von IL-8
getestet. Kurz gesagt wurde bakterielles LPS (z.B. aus E. coli 0111:B4;
Sigma Chemicals, St. Louis, MO) bei 10 ng/ml oder Lipid-A (Daiichi
Chemicals, Tokio, Japan) als 10fach konzentrierte Lösungen in
Ca++, Mg++ freier
ausgeglichener Hank's
Salzlösung
(CMF-HBSS; Gibco) zugegeben. In Experimenten, welche die Analoga
der vorliegenden Erfindung beinhalten, wurde das Analog unmittelbar
vor dem Zusatz von LPS oder Lipid-A in CMF-HBSS (z.B. zwischen 0
und 100 μM
als ein 10fach konzentriertes Aliquot) zugegeben. Nach einer dreistündigen Inkubation
wurde Plasma direkt aus Vollblut hergestellt oder es wurde Kulturüberstand
entfernt und auf das Vorliegen des gezeigten Cytokins unter Verwendung
eines ELISA Assay-Kits von Genzyme (Cambridge, MA) entsprechend
den Anweisungen des Herstellers untersucht, wobei jedoch jeder beliebige
andere Standard ELISA-Kit eingesetzt werden kann. Die Experimente wurden
jeweils dreifach, mindestens aber zweifach durchgeführt.
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Die
Lipid-A-Analoga inhibierten die LPS-induzierte Herstellung von TNF
im menschlichen Vollblut in einer konzentrationsabhängigen Weise.
Von den getesteten Analoga hat sich Verbindung 1 als die am meisten wirksame
Verbindung herausgestellt. Die Ergebnisse von diesem Test sind in 1 gezeigt.
Verbindung 1 inhibiert die LPS-induzierte Herstellung von TNF, und
weist einen IC50 von ungefähr 1,5 nM
auf. Andere Analoga, bei denen festgestellt wurde, dass sie eine
LPS-induzierte TNF-Herstellung
inhibieren, umfassen Verbindung 2, Verbindung 3, Verbindung 4, Verbindung
5, Verbindung 6, Verbindung 7, Verbindung 8, Verbindung 9 und Verbindung
10. Diese Verbindungen wiesen IC50 von zwischen
1,5 nM und 159 nM auf.
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Verbindung
1 inhibierte auch eine LPS-vermittelte Induktion von IL-8 in HL-60
(menschliche Makrophagen-ähnliche)-Zellen.
Die Inhibition der IL-8-Erzeugung war vollständig bei Konzentration von
1 nM oder mehr von Verbindung 1, wenn entweder LPS oder Lipid-A
als Agonist verwendet wurde.
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Die
erfindungsgemäßen Verbindungen
inhibierten in ähnlicher
Weise die LPS-induzierte
Herstellung von anderen Cytokinen im menschlichen Vollblut, obwohl
einige dieser Cytokine mehrere Stunden nach dem Zusatz von LPS erzeugt
wurden. Zum Beispiel benötigen
IL-1β und
IL-6 vier oder mehrere Stunden, um die maximalen Spiegel zu erreichen,
während
IL-8 die maximalen Spiegel zehn oder mehrere Stunden nach dem Zusatz
von LPS erreicht. Unter Verwendung der oben beschriebenen Verfahren
wurden die erfindungsgemäßen Verbindungen
bei Konzentrationen zwischen 0 und 10 μM zugegeben und LPS wurde bei
10 ng/ml zugegeben. Eine Inhibition der Herstellung von TNF, IL-1β, IL-6 und
IL-8 wurde als eine Funktion der Zeit nach dem Zusatz von LPS gemessen.
Es wurde festgestellt, dass diese Inhi bition der Cytokin-Erzeugung
konzentrationsabhängig
war, jedoch betrug in allen Fällen
die Suppression der Cytokin-Synthese >90% bei Konzentrationen von Verbindung
1 von 10 nM und mehr für
bis zu 24 Stunden nach dem Zusatz von LPS.
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BEISPIEL B: Persistenz
von Verbindungen im menschlichen Vollblut
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Obwohl
einige der erfindungsgemäßen Verbindungen
nicht rasch von der Zirkulation entfernt werden, verringert sich
deren Aktivität
bei einer Halbwertszeit von 1–3
Stunden. Um eine antagonistische Wirksamkeit aufrechtzuerhalten,
kann diese schnelle Deaktivierung eine kontinuierliche Verabreichung
erforderlich machen. Die Untersuchung dieser Deaktivierung hat zu
der Entwicklung eines Assays geführt,
um die in vitro Deaktivierung von Arzneimitteln in menschlichem
Vollblut zu messen. Dies wird bewerkstelligt, indem Lipid-A-Antagonisten
mit Blut für
verschiedene Zeiträume
präinkubiert
werden, gefolgt von einem Zusatz des LPS-„Herausforderers", wie oben beschrieben,
der Inkubation für
drei Stunden und der Untersuchung auf freigesetzte Cytokine. Ein
schematisches Diagramm für
diesen Assay ist in 2 gezeigt.
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Unter
Verwendung von diesem Assay konnte gezeigt werden, dass B531, wie
von Christ et al., U.S. Patent Nr. 5,530,113, beschrieben, „deaktiviert" (d.h. Aktivität bei zunehmender
Präinkubationszeit
verliert). Wie in 3 gezeigt, deaktiviert Verbindung
1 ebenfalls, jedoch macht ihre bessere Aktivität und die erniedrigte Deaktivierungsrate
sie nach sechs Stunden genauso wirksam wie B531 unmittelbar nach
dessen Zusatz. Diese Daten stellen den Durchschnitt von sieben getrennten
Experimenten dar, die dreifach durchgeführt worden sind.
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BEISPIEL C: Inhibition
von TNF- oder IL-6-Herstellung in in vitro-Tiermodellsystemen
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Eine
LPS-induzierte TNF- oder IL-6-Herstellung wurde durch die erfindungsgemäßen Verbindungen
in Vollblut oder Makrophagen, die aus Meerschweinchen, Ratten und
Mäusen
isoliert worden sind, inhibiert. Makrophagen aus Hartley White-Meerschweinchen (Elm
Hill Breeders, Chelmsford, MA) und C57BL/6-Mäuse (Jackson Labs, Bar Harbor,
ME) wurden von dem Abdomen der vorbereiteten Tiere isoliert. Die
Vorbereitung wurde durch eine intraperitoneale Injektion von 2 mg
Bacillus calmette guerin (BCG; RIBI Immunochemical Research, Inc.,
Hamilton, MT) bei einer Konzentration von 10 mg/ml in physiologischer
Kochsalzlösung
für Mäuse und
2 mg BCG bei einer Konzentration von 2 mg/7 ml in Mineralöl für Meerschweinchen
durchgeführt.
Drei Tage nach der Injektion wurden peritoneale Makrophagen aus
dem Abdomen der Tiere durch Standardtechniken isoliert. Den Zellen
wurde es ermöglicht,
sich für
zwei bis drei Stunden auf Zellkulturplatten anzuheften und wurden
dann mit RPMI-1640-Medium, enthaltend 10% fötales Kälberserum, kultiviert und dann
wurde LPS (Endkonzentration von 10 ng/ml) wie oben beschrieben zugegeben.
Um eine Inhibition zu testen, wurden die erfindungsgemäßen Verbindungen
(bei einer Konzentration zwischen 0 und 100 μM) zu dem Kulturmedium unmittelbar
vor dem Zusatz von LPS zugegeben. Nach einer dreistündigen Inkubationsperiode
wurden die TNF-Spiegel und/oder IL-6-Spiegel von Meerschweinchen,
Maus und Ratte durch ELISA oder durch den cytolytischen Bioassay,
der in Lymphokines 2;235, 1981 beschrieben worden ist, auf von Makrophagen
des Meerschweinchen freigesetzten TNF gemessen. In peritonealen
Makrophagen der Maus zeigte Verbindung 1 eine wirksame Inhibition
(IC50 = 16 nM für IL-6 bzw. 20 nM für TNF);
in Makrophagen des Meerschweinchens betrug der IC50 der
TNF-Freisetzung 0,3 nM und in peritonealen Makrophagen der Ratte
betrug die IC50 der Freisetzung von TNF
11 nM.
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BEISPIEL D: In vivo-Assays
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BCG-vorbereitete
Mäuse (Vogel
et al., J. Immunology 124:2004-2009. 1980) wurden als ein in vivo-Assay-System
zur Beobachtung der inhibitorischen Wirkungen von Lipid-A-Analoga
auf (1) LPS-induzierte TNF-Herstellung und (2) LPS-induzierte Lethalität wie folgt
eingesetzt.
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Fünf Wochen
alte männliche
C57BL/6-Mäuse
(oben) wurden durch eine intravenöse Injektion in die Schwanzvene
mit 2 mg BCG vorbereitet. Zehn Tage nach der Injektion wurde LPS
von E. coli (oben) in Pyrogen-freier 5%iger Glucoselösung (Otsuka
Pharmaceuticals Inc., Tokio, Japan) intravenös über die Schwanzvene der BCG-vorbereiteten Mäuse verabreicht.
LPS wurde bei 1–3 μg pro Maus
sowohl bei der TNF-Herstellung als auch den Mortalitätsstudien
verabreicht. Die Testverbindung wurde als ein Bestandteil der injizierten LPS-Lösung bei
einer Konzentration zwischen 3 und 300 μg pro Maus verabreicht. Plasma
wurde eine Stunde nach der LPS-Injektion erhalten und das TNF wurde
durch den oben beschriebenen ELISA-Assay gemessen. Eine Mortalität, die auf
einen septischen Schock zurückzuführen war,
wurde für
36 Stunden nach der LPS-Injektion aufgezeichnet.
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Die
erfindungsgemäßen Verbindungen
supprimierten die Herstellung von TNF nach der Verabreichung von
LPS in wirksamer Weise. Verbindung 10 und Verbindung 1 inhibierten
die TNF-Herstellung in vivo in Mäusen
(ED50s = 5 bzw. 10,6 μg pro Maus). Verbindung 2, Verbindung
3, Verbindung 4, Verbindung 5, Verbindung 6, Verbindung 7, Verbindung
8 und Verbindung 9 inhibierten die TNF-Herstellung mit ED50 zwischen 10 und 200 μg pro Maus und die Verbindungen
5, 6 und 7 ergaben ED50-Werte > 100.
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In
parallelen Experimenten, die in Meerschweinchen durchgeführt wurden,
waren diese Analoga auch wirksame Inhibitoren für eine LPS-induzierte TNF-Herstellung
in vivo (Optimum ED50 zwischen 2,3 und 6,1 μg pro Meerschweinchen
für Verbindung
1, Verbindung 7 und Verbindung 10).