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Die
vorliegende Erfindung betrifft solche Gegenstände, die zumindest ein Produkt
umfassen, das mit Hilfe eines weichen Films verpackt ist.
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Beispielsweise
ist aus dem Dokument EP-0 357 841, 6, ein Gegenstand
bekannt, der einen Konfekt aufweist, der in einem weichen Film verpackt ist,
der eine Umhüllung
bildet, die das Produkt umschließt. Der Film weist eine vorgeschnittene
Linie auf. Auf diese Weise kann der Film von einem Verbraucher leicht
aufgerissen werden, indem man der vorgeschnittenen Linie folgt,
um schnell an das Produkt zu gelangen. Eine solche An von Verpackung
ist vorteilhaft. Es besteht allerdings immer noch das Bedürfnis, einen
noch leichteren und noch schnelleren Zugang zu dem Produkt zu erhalten.
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Weiterhin
ist aus der US-A-4 432 826 eine hermetische Verpackung bekannt,
die ein Produkt enthält,
das aus dieser herausgezogen werden kann, indem an einander gegenüberliegenden
Seiten gezogen wird, um den Film zu zerreißen, der die Verpackung bildet,
wobei man einer Schwächungslinie folgt.
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Weiterhin
ist aus der WO 98/45127 eine Vorrichtung zur Diffusion eines flüssigen beziehungsweise
fließfähigen Produkts
bekannt, bei der das fließfähige Produkt
in einem dichten Vorrat enthalten ist, der durch eine Umhüllung gebildet
wird, die zumindest teilweise aus einem weichen Material besteht,
so daß ein
Druck, mit dem der Vorrat zusammengedrückt wird, das Platzen der Umhüllung in
Höhe einer Schwächungszone
der Umhüllung
und das Ausstoßen
des fließfähigen Produkts
zur Folge hat.
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Ein
Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen Gegenstand
bereitzustellen, bei dem das Produkt in zweckmäßiger Weise durch seine Umhüllung vor
dem Öffnungsvorgang
geschützt
ist, wobei aber ein schnellerer und einfacherer Zugang zu dem Produkt
in einem gewünschten
Augenblick geboten wird, ohne daß ein Werkzeug notwendig ist.
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Im
Hinblick auf die Lösung
dieser Aufgabe wird gemäß der vorliegenden
Erfindung ein Gegenstand geschaffen, mit zumindest einem Produkt
und einer weichen Verpackungsfolie, die eine dichte Umhüllung bildet,
die das Produkt oder die Produkte sowie eine Gasmenge umschließt, wobei
die Folie eine vorgeschnittene Linie aufweist, wobei die Gasmenge so
gewählt
ist, daß ein
Verbraucher den Gegenstand in der Weise erfassen kann, daß er ihn
zusammendrücken
kann, um einen Druck des Gases bis zu einem Punkt zu vergrößern, an
dem eine Durchbiegung an dem Gegenstand ein plötzliches Reißen der Folie
auf einem größeren Teil
der vorgeschnittenen Linie nach sich zieht und einen Zugang zu dem
Produkt oder den Produkten schafft.
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Auf
diese Weise schützt
die Umhüllung
das Produkt bis zu einem gewollten Öffnungsvorgang durch den Verbraucher.
Wenn der Verbraucher einen Zugang zu dem Produkt wünscht, ruft
der Druck und anschließend
die Biegung an dem Gegenstand die Öffnung der Verpackung entlang
der vorgeschnittenen Linie hervor. Dieser Öffnungsvorgang ist augenblicklich.
Er zeugt außerdem
ein charakteristisches ansprechendes Geräusch von der Art eines Platzens,
was auf die schlagartige Freisetzung des Gases zurückzuführen ist.
Die Reißlinie
erzeugt Öffnungsränder, die
sauber und glatt sind.
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Der
Gegenstand kann weiterhin zumindest eines der folgenden Merkmale
aufweisen:
- – der Gegenstand ist so ausgebildet,
daß das
Reißen
ausschließlich
auf der vorgeschnittenen Linie erfolgt;
- – die
Folie weist eine Verbindungslinie unmittelbar benachbart zu der
vorgeschnittenen Linie auf, wobei der Gegenstand so ausgebildet
ist, daß das Reißen zumindest
auf dem gesamten Teil der vorgeschnittenen Linie erfolgt, der sich
außerhalb
der Verbindungslinie befindet;
- – der
Gegenstand weist eine größere Abmessung auf,
wobei sich die vorgeschnittene Linie in einer Ebene erstreckt, die
senkrecht zu dieser Abmessung ist;
- – der
Gegenstand weist zumindest zwei Produkte auf, wobei die vorgeschnittene
Linie sich gegenüber
einem Zwischenraum zwischen den beiden Produkten oder zwei der Produkte
erstreckt;
- – der
Gegenstand weist zwei Produkte mit im wesentlichen den gleichen
Abmessungen auf;
- – die
Folie weist zumindest zwei Schichten von übereinander angeordneten Materialien
auf;
- – die
vorgeschnittene Linie erstreckt sich hauptsächlich in einer der Schichten,
in Bezug auf eine Dicke der Folie;
- – die
vorgeschnittene Linie erstreckt sich durch die gesamte Dicke von
einer der Schichten;
- – die
vorgeschnittene Linie erstreckt sich in einer der Schichten, die
eine äußere Oberfläche des Gegenstands
bildet, vorzugsweise ohne sich in die andere der Schichten zu erstrecken,
die eine innere Oberfläche
des Gegenstands bildet;
- – die
Folie weist eine Schicht aus Polypropylen auf, in der sich die vorgeschnittene
Linie erstreckt;
- – die
Folie weist eine Schicht aus Polyethylen auf, die nicht von der
vorgeschnittenen Linie durchdrungen ist;
- – das
oder jedes Produkt ist ein Nahrungsmittelprodukt, insbesondere eine
Süßigkeit
oder Konfekt; und
- – das
oder jedes Produkt ist gefroren.
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Der
Gegenstand gemäß der vorliegenden Erfindung,
der eine ausgesprochen schnelle Öffnung ermöglicht,
ist insbesondere gut angepaßt
dafür,
um ein Nahrungsmittelprodukt auf der Grundlage einer gefrorenen
Creme zu enthalten, deren Schmelzvorgang während der gesamten Zeit, während der
es im Zusammenhang mit einer herkömmlichen Verpackung gehandhabt
wird, beschleunigt abläuft.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird weiterhin ein Verfahren zum Verpacken bereit gestellt, mit
dem eine dichte Umhüllung
mit Hilfe einer weichen Folie realisiert wird, indem in der Umhüllung zumindest
ein Produkt und Gas eingeschlossen wird, wobei die Folie einen Vorschnitt
aufweist, und wobei bei dem Verfahren in der Umhüllung eine Gasmenge eingeschlossen
wird, die so angepaßt
ist, daß ein Verbraucher
den fertigen Gegenstand so erfassen kann, daß er ihn zusammendrücken kann,
um einen Druck des Gases bis zu einem solchen Punkt zu erhöhen, daß eine Durchbiegung
an dem Gegenstand ein schlagartiges Reißen der Folie auf einem größeren Teil
der vorgeschnittenen Linie nach sich zieht und einen Zugang zu dem
Produkt oder den Produkten schafft. In bevorzugter Weise ist vorgesehen,
daß die
Folie vor dem Schließen
der Umhüllung
so angepaßt
wird, daß die
Gasmenge eingeschlossen wird.
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Weiterhin
ist gemäß der vorliegenden
Erfindung eine Vorrichtung zum Verpacken vorgesehen, mit Mitteln
zum Realisieren einer dichten Umhüllung ausgehend von einer weichen
Folie, und um in der Umhüllung
zumindest ein Produkt und Gas einzuschließen, wobei die Folie einen
Vorschnitt aufweist, wobei die Vorrichtung so eingerichtet ist,
daß sie
in der Umhüllung
eine Gasmenge einschließt,
die so angepaßt
ist, daß ein
Verbraucher den fertigen Gegenstand auf eine solche Weise erfassen
kann, daß er
ihn zusammendrücken
kann, um einen Druck des Gases bis zu einem solchen Punkt zu erhöhen, daß eine Durchbiegung
an dem Gegenstand ein schlagartiges Reißen des Films auf einem größeren Teil
der vorgeschnittenen Linie nach sich zieht und einen Zugang zu dem
Produkt oder den Produkten schafft.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung werden aus der folgenden Beschreibung
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung deutlich, die als nicht beschränkendes Beispiel gegeben wird.
In den beigefügten
Zeichnungen zeigt:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines Gegenstands nach der vorliegenden
Erfindung;
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2 eine örtliche
Ansicht im Querschnitt des Gegenstands nach 1, wobei
die Dicke des Films im Bereich des Vorschnitts dargestellt ist;
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3, 4 und 5 drei
Ansichten, die die Handhabung des Produkts nach 1 durch
einen Verbraucher zum Zwecke der Öffnung zeigen; und
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6 eine
perspektivische schematische Ansicht, die eine Vorrichtung zur Herstellung
des Gegenstands nach 1 zeigt.
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In 1 ist
ein Gegenstand 2 gemäß der vorliegenden
Erfindung dargestellt, so wie er hergestellt ist und vor dem Öffnungsvorgang
zum Verbrauch. Der Gegenstand weist eine Folie 4 auf, die auf
sich selbst zurückgefaltet
und versiegelt ist, wobei eine geschlossene, dichte Umhüllung gebildet wird,
die im Ganzen die Form eines rechteckigen länglichen Parallelepipeds aufweist.
Gemäß einer
an sich bekannten Ausführung
ist die Folie an ihren beiden longitudinalen Rändern 6 auf sich selbst
gesiegelt, wobei diese sich einander gegenüberliegend erstrecken und eine
longitudinale Verbindungsstelle 8 oder Büschel bilden,
die beziehungsweise das in 1 nicht
sichtbar ist, allerdings in 6 dargestellt ist.
Im Übrigen
sind zwei gegenüberliegende
Seiten bzw. Flächen
der Umhüllung
an jedem longitudinalen Ende der Umhüllung eine gegen die andere
versiegelt, wobei zwei transversale Verbindungsstellen 10 gebildet
werden.
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Unter
Bezugnahme auf 2 ist die Folie 4 eine
Verbundfolie, die in diesem Fall an jeder Zone der Folie mit zwei
Materialschichten versehen ist. Die Folie weist eine Schicht 12 auf,
die eine äußere Seite 14 der
Folie 4 und des Gegenstands 2 bildet. Bei dieser
Schicht handelt es sich hierbei um eine Schicht aus orientiertem
Polypropylen mit einer Dicke von 15 μm, die auf ihren beiden Seiten
einer Koronabehandlung unterworfen worden ist. Die innere Seite
dieser Schicht 12 ist mit einem lösungsmittelfreien Lack 16 bedeckt.
Die Folie weist eine zweite Materialschicht 18 auf, die
den Lack 16 derart bedeckt, daß dieser zwischen den beiden
Schichten 12 und 18 angeordnet ist. Die zweite
Schicht 18 ist in diesem Fall eine Schicht aus Polyethylen
mit geringer Dichte, in der Masse weiß, mit einer Dicke von 40 μm. Diese Schicht
weist eine Seite 20 auf, die eine innere Seite der Folie
und des Gegenstands bildet. Diese Seite 20 ist örtlich mit
einer Klebstoffschicht bedeckt, die eine Versiegelung im kalten
Zustand der Folie auf sich selbst ermöglicht. Alternativ könnte eine
Versiegelung im heißen
Zustand der Folie auf sich selbst vorgesehen sein. Diese Schicht 22 ist
in dem Sinne örtlich,
daß sie
nur die Bereiche der inneren Seite 20 bedeckt, die dazu
vorgesehen sind, miteinander versiegelt zu werden. In 2 ist
diese Schicht 22 zum Zwecke einer größeren Deutlichkeit dargestellt
worden, wobei sie allerdings am Ort des Einschnitts nicht vorhanden
ist. Der Lack 16 gewährleistet
die gegenseitige Verklebung der Schichten 12 und 18.
Die unterschiedlichen Elemente, die die Folie 4 bilden,
und die unterschiedlichen Techniken, die auf diese angewendet werden,
sind als solche bekannt und werden an dieser Stelle nicht beschrieben.
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Die
Folie 4 weist eine vorgeschnittene Linie oder eine Schwächungslinie 24 auf.
Diese Linie 24 erstreckt sich in diesem Fall in einer Ebene,
die senkrecht zu der longitudinalen Richtung des Gegenstands 2 ist,
in mittlerer Entfernung von ihren beiden longitudinalen Endabschnitten 10.
Die Linie 24 ist in 1, 3 und 6 in
gestrichelten Linien der Deutlichkeit halber dargestellt, aber sie
ist tatsächlich auf
dem Gegenstand 2 nur wenig sichtbar. Die vorgeschnittene
Linie 24 erstreckt sich in diesem Fall lediglich über die
Dicke der äußeren Schicht 12 und
bleibt in einem Abstand von der inneren Schicht 18, die
unversehrt bleibt. Die vorgeschnittene Linie erstreckt sich in diesem
Fall über
die gesamte Dicke der äußeren Schicht 12,
von der äußeren Seite 14 bis
zu dem Lack 16. Wie in 1 und 6 dargestellt
ist, erstreckt sie sich über
fast die gesamte Breite der Folie 4, wobei sie ein kurzes
Stück vor
jedem longitudinalen Rand 6 vor deren Versiegelung endet,
so daß sie geringfügig in die
longitudinale Verbindung 8 nach der Versiegelung auf dem
fertig gestellten Gegenstand eindringt. In jedem Falle kann man
es so machen, daß die
vorgeschnittene Linie sich in die Verbindung 8 hinein erstreckt,
aber für
die Öffnung
des Gegenstands in der Verbindung 8 nicht wirksam ist. Die
vorgeschnittene Linie 24 ist mit Hilfe eine Lasers gemäß einer
an sich bekannten Technik hergestellt, beispielsweise gemäß der Technik,
wie sie in den Dokumenten EP-0 357 841 und EP-398 447 beschrieben
ist.
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Der
Gegenstand 2 weist in diesem Beispiel zwei Produkte 26 auf,
die untereinander identisch sind. Es handelt sich hierbei um mit
Schokolade versehene Süßigkeiten
auf der Grundlage einer Eiscreme in Form von Stangen oder Riegeln.
Die beiden Riegel 26 sind mit ihrer Länge parallel zur Länge des Gegenstands 2 ausgerichtet
und erstrecken sich entsprechend dieser Länge einer hinter dem anderen und
beiderseits der Ebene der vorgeschnittenen Linie 24, die
auf diese Weise eine Symmetrieebene sowohl für die beiden Riegel 26 als
auch für
den Gegenstand bildet.
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Die
dichte Umhüllung,
die durch die Folie 4 gebildet wird, umschließt die weiteren
Produkte 26 ebenso wie eine bestimmte Menge von Gas, wobei es
sich hierbei um Luft handelt. Vorzugsweise ist diese Gasmenge nicht
so groß,
daß sie
dem Gegenstand eine insgesamt aufgeblähte Form gibt. Auf diese Weise
läßt sich
die Form der Riegel 26 noch teilweise unter der weichen
Folie 4 erahnen, die teilweise in Kontakt mit den Riegeln
bleibt.
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Um
den Gegenstand 2 zu öffnen,
hat der Verbraucher die Möglichkeit,
diesen mit beiden Händen
in der Nähe
seiner longitudinalen Enden 10 zu ergreifen, wie dies in 3 dargestellt
ist, wobei man den mittleren Abschnitt 28 des Gegenstands
frei läßt, so wie
man einen Stab ergreifen würde,
um ihn zu biegen bzw. durchzubrechen. Die Gasmenge innerhalb der
Umschließung
reicht dafür
aus, daß das
Erfassen des Gegenstands an seinen longitudinalen Endabschnitten
mit der Hand, lediglich unter dem Druck der Finger, ein Aufblähen des
mittleren Abschnitts 28 zur Folge hat, der die vorgeschnittene
Linie 24 aufweist und freigelassen ist beziehungsweise nicht
erfaßt
wird. Das Aufblähen
besteht nicht in einer örtlichen
Dehnung der Folie, die im Übrigen
auch nicht elastisch zu sein braucht. Es handelt sich lediglich
um das Auftreten einer großen örtlichen
Spannung in der Folie im Bereich des mittleren Abschnitts 28.
Das Aufblähen
im mittleren Bereich tritt aufgrund der Tatsache auf, daß das Gas,
das aus den Endabschnitten 10 des Gegenstands 2 durch
den Druck, der durch die Finger erzeugt wird, verdrängt wird,
den mittleren Abschnitt der Umhüllung
auszufüllen
beginnt, und aufgrund der Tatsache, daß dieses manuelle Erfassen
eine leichte Vergrößerung des
Drucks des Gases innerhalb der Umhüllung zur Folge hat, was bewirkt,
daß die
Folie um die vorgeschnittene Linie herum unter Spannung gesetzt
wird. Der Verbraucher erzeugt nämlich
eine Kompression des Gases, eine wenig bedeutende Kompression, unwillkürlich lediglich
dadurch, daß er
den Gegenstand in die Hände
nimmt. In bevorzugter Weise wird der Gegenstand so in die Hände genommen,
daß sich
die longitudinale Verbindung 8 in der Nähe der Daumen befindet, d.
h. in Richtung zum Körper
des Verbrauchers.
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An
diesem Punkt genügt
es, daß der
Verbraucher eine Bewegung andeutet, die dahin geht, daß der Riegel
durchgebogen wird, so als ob er ihn in einer Richtung entgegengesetzt
zu seinem Körper durchbrechen
wollte. Diese Bewegung, kaum daß sie begonnen
hat, erzeugt sogleich einen integralen Riß der Folie 4 entlang
der vorgeschnittenen Linie 24, auf eine solche Weise, daß der Verbraucher
nunmehr zwei halbe Gegenstände 2 in
den Händen
hält, die
jeweils durch eine halbe Umhüllung
gebildet sind, die auf ihrem transversalen Querschnitt geöffnet ist,
und durch einen Riegel 26, der durch diese Öffnung hindurch
zugänglich
und sichtbar ist.
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Dieser Öffnungsvorgang
geht schlagartig vor sich, was auf die Tatsache zurückzuführen ist,
daß die
Biegung, die andeutungsweise an dem Gegenstand durchgeführt wird,
in der Folie örtlich
in der Nähe
des Bereichs 30, gegenüberliegend
den Verbraucher, eine Vergrößerung der
Spannungen erzeugt, die dazu neigen, die beiden Zuschnitte von der vorgeschnittenen
Linie zu entfernen. Diese Beanspruchungen, die extrem lokalisiert
auftreten, tragen zur Zerreißbarkeit
dieser Zone 30 bei und zerreißen die Folie an dieser Stelle.
Der Einschnitt beziehungsweise Einriß, der auf diese Weise eingeleitet
worden ist, setzt sich dann auf der gesamten vorgeschnittenen Linie 24 bis
zu der longitudinalen Verbindungsstelle 8 fort, wo er unterbrochen
wird. In jedem Falle ermöglicht
ein Zug an den beiden halben Gegenständen 2, der so gerichtet
ist, um den einen von dem anderen zu entfernen, in sehr einfacher
Weise, die vorgeschnittene Linie auf ihrem noch nicht gerissenen Teil
zu zerreißen,
einschließlich
im Bereich der Verbindungsstelle 8, um die beiden halben
Gegenstände vollständig voneinander
zu lösen,
wie dies in 4 und 5 dargestellt
ist.
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Die
Schnelligkeit des Öffnungsvorgangs hängt sowohl
von der Tiefe der vorgeschnittenen Linie 24 als auch von
der mechanischen Reißfestigkeit der
Folie 4 in demjenigen Teil davon ab, der vor dem Öffnungsvorgang
zu zerreißen
ist, wobei es sich hierbei in erster Linie um die innere Schicht 18 handelt. In
dem vorliegenden Beispiel ist die äußere vorgeschnittene Schicht 12 derjenige
Teil der Folie, der im Wesentlichen die mechanische Festigkeit der
Folie gewährleistet.
Die innere Schicht 18, die relativ leicht zerreißbar ist,
gewährleistet
ihrerseits den größeren Teil
der Dichtigkeit der Umschließung
im Hinblick auf das gefrorene Produkt und das Gas. Es sei darauf verwiesen,
daß diese
Dichtigkeit daher bis zum Öffnungsvorgang
beibehalten bleibt.
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Wie
in 5 dargestellt ist, ist die Konfiguration des Gegenstands
nach seiner Öffnung
in Form von zwei halben Gegenständen 2 vorteilhaft.
Sie ermöglicht
eine Handhabung der beiden Riegel 26, ohne daß diese
sich in unmittelbaren Kontakt miteinander befinden. Die Produkte
können
leicht zwischen zwei Verbrauchern aufgeteilt werden. Die beiden
halben Umhüllungen
erleichtern einen hygienischen Verzehr der Produkte, indem die Kontakte
mit den Fingern, die die Riegel über
die Folie halten, verringert werden. Das plötzliche Entweichen des Gases bei
der Öffnung
des Gegenstands 2 erzeugt ein ganz typisches Geräusch eines
Platzens, welches ansprechend und reproduzierbar ist, so daß es sogar
möglich
ist, den Gegenstand wiederzuerkennen.
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Die
Folie 4 ist auf an sich bekannte Weise ausgebildet, um
die folgenden herkömmlichen
Kriterien zu erfüllen:
Eignung zur Handhabung durch eine Maschine; Kompatibilität mit Nahrungsmitteln;
Eignung zur Bedruckung; günstige
Kosten und Wirkung auf die Sinneswahrnehmung (taktile, visuelle
usw. Aspekte).
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Für die Herstellung
des Gegenstands wird jede Schicht 12 und 18 getrennt
laminiert und hergestellt. Die beiden Schichten werden anschließend mit dem
Lack 16 miteinander verklebt. Die Folie 4 wird dann
bedruckt und erhält örtlich die
Klebstoffschicht 22. Auf sich selbst aufgerollt, bildet
die Folie dann eine Ausgangsspule, beispielsweise mit einer Bahnbreite
von einem Meter. Die Ausgangsspule wird dann abgerollt, die Folie
wird abgeschnitten und dann erneut auf mehrere Zweitspulen aufgrollt,
deren Bahnbreite 124 mm beträgt.
Die vorgeschnittene Linie 24 wird mit Hilfe eines Lasers
realisiert, während die
Folie abgerollt wird, bevor sie auf den Zweitspulen aufgerollt wird.
Diese Vorschneiden erfolgt senkrecht zur Richtung der Wicklung der
Folie, und zwar auf der äußeren Schicht 12.
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Jede
Zweitspule wird anschließend
für die Verpackung
der Riegel 26 auf einer Maschine eingesetzt, wie sie in 6 dargestellt
ist, der allgemeinen Bauart „form,
fill and seal" (Formen,
Füllen
und Versiegeln), wie sie als solche seit langem bekannt ist. Die
Folie 4 verläuft
von links nach rechts, wobei sie die Form einer Rinne beziehungsweise
eine U-Form annimmt, unter der Wirkung eines Formteils 32,
das aus Klarheitsgründen
in einem Abstand von der Folie dargestellt ist, mit der es normalerweise
in Kontakt steht. Das Formteil 32 ist hierbei außenliegend,
wobei sich die Folie gegen eine innere Seite des Formteils anlegt,
um der Umhüllung
ihr typisches Profil zu geben. Die Riegel 26 fallen oberhalb
bzw. stromauf des Formteils 32 in die noch nicht verformte
Folie 4. Versiegelungsrollen 31 versiegeln die
Folie gegen sich selbst entlang der longitudinalen Ränder 6.
Das Formteil 32 gibt dem Profil der Umhüllung in einer an sich bekannten
Weise eine voluminöse
Form, nachdem die beiden Riegel 26 in die Umhüllung eingefügt worden
sind. Räder 34,
die die Werkzeuge für
die Versiegelung und für
den Schnitt tragen, erstrecken sich auf der einen und der anderen
Seite des Films und versiegeln und schneiden die Röhre, die
durch die Folie 4 gebildet worden ist, im Bereich der transversalen
Endabschnitte 10, um sie zu versiegeln und die hergestellten
Gegenstände 2 von
einander zu trennen. Ein an sich bekanntes Positionierungsorgan 35,
das oberhalb bzw. stromauf der Rollen 31 angeordnet ist,
gewährleistet
die Ablesung von Kennzeichnungen 36 auf der Folie, um sicherzustellen, daß der Schnitt
durch die Räder 34 an
der richtigen Stelle erfolgt. Die Menge an Gas, das durch die Umhüllung bei
diesem Vorgang eingeschlossen wird, hängt insbesondere von der Form
des Formteils 32 und von den Bedingungen der Einleitung
der Riegel 26 ab, wie beispielsweise Fallhöhe usw.
Es sei darauf verwiesen, daß es
an sich bekannt ist, in gewünschter
Weise eine bestimmte Menge an Gas in einer dichten Verpackung einzuschließen.
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Es
versteht sich von selbst, daß eine
Anzahl von Modifikationen bei der vorliegenden Erfindung vorgenommen
werden können,
ohne daß der
Rahmen der Erfindung verlassen wird.
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Auf
diese Weise könnte
das eingepackte Produkt ein beliebiges Nahrungsmittelprodukt sein, das
möglicherweise
nicht gefroren ist, entweder süß oder salzig
und für
die menschliche oder tierische Ernähung bestimmt ist, insbesondere
für Haustiere. Das
Produkt könnte
ein Gegenstand sein, der kein Nahrungsmittel ist, wie beispielsweise
ein Spielzeug, ein Kleidungsstück,
ein Gerät
usw.. Das Produkt könnte
verzehrbar oder verbrauchbar sein oder nicht, und könnte insbesondere
nach einer begrenzten Anzahl von Verwendungen wegwerfbar sein.
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Der
Gegenstand kann ein einziges Produkt umfassen. Dieses kann einen
mechanischen Widerstand besitzen, der ausreicht, um den Beanspruchungen
zu widerstehen, die auf die Verpackung während der Öffnung aufgebracht werden.
Im Gegensatz hierzu könnte
vorgesehen sein, daß das
einzige Produkt während
des Öffnungsvorgangs
zerbricht, beispielsweise dann, wenn es sich bei dem Produkt um
einen Schokoladenriegel handelt.
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Der
Gegenstand kann mehr als zwei Produkte aufweisen, beispielsweise
drei oder vier. Man kann dann mindestens zwei vorgeschnittene Linien 24 vorsehen,
die unterschiedliche Positionen in Bezug auf die Produkte einnehmen,
um es dem Verbraucher zu ermöglichen,
den Gegenstand nach seiner Wahl mehr in der Nähe eines der Produkte zu öffnen, beispielsweise
in der Mitte, in der Nähe
eines Endes usw..
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Man
kann die Position der vorgeschnittenen Linie 24 verändern, um
sie in einer außermittigen
Position anzuordnen, in der Nähe
eines Endabschnitts usw.. Man kann außerdem ihre Orientierung verändern. Auf
diese Weise kann ihre Ebene schräg
sein, sogar longitudinal. Die vorgeschnittene Linie kann eine nicht
ebene Form haben, d. h. verwunden.
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Es
besteht die Möglichkeit,
die vorgeschnittene Linie lediglich in einen Teil der Dicke der
Schicht 12 einzubringen, so daß diese Schicht nur innerhalb eines
Bruchteils ihrer Dicke vorgeschnitten ist. Die vorgeschnittene Linie
kann so ausgeführt
sein, daß sie
sich ausgehend von der inneren Seite der Folie erstreckt, so daß sie von
der Außenseite
des Gegenstands her vollkommen unsichtbar ist.
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Die
Folie kann eine einzelne Schicht einer herkömmlichen Art aufweisen, die
in zweckmäßiger Weise
ausgewählt
ist. Im Gegensatz dazu kann sie drei oder mehr übereinander angeordnete Schichten aufweisen.
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Die
vorgeschnittene Linie kann unterbrochen sein, bevor sie die longitudinale
Verbindungsstelle 8 erreicht, und sie kann in mehreren
nicht zusammenhängenden
Abschnitten ausgeführt
sein, wobei die der Folie innenwohnende Neigung zu einem Schnittbeziehungsweise
Reißvorgang
unter der Wirkung ihrer Orientierung dann eventuell an die Stelle
der Endabschnitte des oder der vorabgeschnittenen Abschnitte treten
kann, während
der Öffnungsvorgang erfolgt.
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Die
geeignete Menge an Gas, die in der Umhüllung eingeschlossen ist, kann
in diese durch eine Injektionsdüse
eingeleitet werden.
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Die
Umhüllung
kann unterschiedliche Formen aufweisen, beispielsweise würfelförmig, eben (nach
Art eines Beutels), usw..
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Es
ist nicht erforderlich, daß die
Dichtigkeit der Umhüllung
vor dem Öffnungsvorgang
im Hinblick auf das Gas absolut ist. Es genügt, wenn diese Dichtigkeit
ermöglicht,
daß die
Folie durch lokales Zusammendrücken
im Hinblick auf den Öffnungsvorgang durch
Platzen unter Spannung gesetzt werden kann.