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DE60007973T2 - Matrixprotein zusammensetzungen für pfropfung in nicht mineralisierten geweben - Google Patents

Matrixprotein zusammensetzungen für pfropfung in nicht mineralisierten geweben Download PDF

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DE60007973T2
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graft
approximately
proteins
active enamel
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DE60007973T
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Petter St le LYNGSTADAAS
Stina Gestrelius
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Institut Straumann AG
Original Assignee
Biora BioEx AB
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Publication date
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Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf die Verwendung von Zahnschmelzmatrix, Zahnschmelzmatrix-Derivaten und/oder Zahnschmelzmatrix-Proteinen oder -Peptiden als therapeutische oder prophylaktische Mittel in Verbindung mit Transplantation bei nicht-mineralisiertem Gewebe.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Zahnschmelzmatrix-Proteine wie jene, die in der Zahnschmelzmatrix vorhanden sind, sind insbesondere als Vorläufer von Zahnschmelz bekannt. Über Zahnschmelz-Proteine und Zahnschmelzmatrix-Derivate wurde kürzlich in der Patentliteratur beschrieben, dass sie die Bildung von hartem Gewebe (d. h. Zahnschmelzbildung, US-Patent 4,672,032 (Slavkin)) oder die Bindung zwischen harten Geweben (EP-B-0 337 967 und EP-B-0 263 086) induzieren. Somit konzentriert sich der Stand der Technik allein auf die Regeneration harter Gewebe, während die vorliegende Erfindung sich mit günstigen Wirkungen auf die Transplantation von weichem Gewebe beschäftigt.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung basiert auf der Erkenntnis, dass Zahnschmelzmatrix, Zahnschmelzmatrix-Derivate und/oder Zahnschmelzmatrix-Proteine (die im Folgenden zusammenfassend „eine aktive Zahnschmelzsubstanz" genannt werden) günstige Mittel zur Verstärkung oder Verbesserung des Anhaftens oder der Heilung von Transplantaten bei nicht-mineralisiertem Gewebe sind. Wie hierin im experimentellen Teil gezeigt, zeigen die Zahnschmelzmatrix, Zahnschmelzmatrix-Derivate und/oder Zahnschmelzmatrix-Proteine besonders nützliche Wirkungen bei der Heilung von Hauttransplantaten.
  • Dementsprechend bezieht sich die Erfindung auf die Verwendung einer Zusammensetzung einer aktiven Zahnschmelzsubstanz zur Herstellung einer pharmazeutischen oder kosmetischen Zusammensetzung zur Förderung der Transplantatannahme bei nicht-mineralisiertem Gewebe. Es wird vorweggenommen, dass zusätzlich zu der Heilung selbst das Ausmaß der Narbenbildung, die oft mit Transplantatverfahren einhergeht, durch eine solche Verwendung reduziert werden kann.
  • Im vorliegenden Zusammenhang soll der Ausdruck „Transplantatannahme" den gesamten Heilungsprozess angeben, der bei dem Transplantationsverfahren von dem anfänglichen Anhaften des Transplantats, zu Proliferation von Fibroblasten, Erzeugung eines Granulationsgewebes, Erzeugung von Kollagen durch Fibroblasten und Revaskularisierung, und, im Falle von Oberflächentransplantaten wie Haut- oder Schleimhauttransplantaten, Wanderung von Keratinozyten in das Transplantatbett, umfasst ist. Der Ausdruck „Säugetier" soll ein Mitglied einer Säugetierart angeben, welches vorteilhafterweise mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens behandelt werden kann, einschließlich domestizierter Säugetiere wie Pferde, Rinder, Schweine, Hunde und Katzen, oder, bevorzugt, Menschen.
  • DETAILLIERTE OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
  • Basierend auf den derzeitigen Erkenntnissen der Erfinder glaubt man, dass die aktive Zahnschmelzsubstanz besonders vorteilhaft zur Verwendung in Verbindung mit Transplantaten aus nicht-mineralisiertem Gewebe wie beispielsweise weichem Gewebe, das einen wesentlichen Anteil von Epithelzellen umfasst, wie beispielsweise Haut und Schleimhaut, ist. Jedoch kann die aktive Zahnschmelzsubstanz auch erfolgreich in Verbindung mit Transplantaten anderer Gewebe mit höheren regenerativen Eigenschaften verwendet werden, wie beispielsweise Knorpel, oder sogar in Verbindung mit Hornhauttransplantaten.
  • Haut- und Schleimhaut-Transplantation
  • In der dermatologischen Chirurgie werden Transplantate am häufigsten verwendet, um Läsionen, die nach chirurgischem Ausschneiden auftreten, wie dem Entfernen von Hautkrebs, und traumatische Läsionen, z. B. solche die aus Unfällen, Verbrennungen (ob nun thermal, chemisch oder elektrisch) oder pathologischen Prozessen herrühren, z. B. von Bein- oder Fuß-Geschwüren, zu versorgen.
  • Abhängig von dem Läsionstyp, der durch Transplantation versorgt werden soll, z. B. abhängig davon, ob es eine tiefe oder eher oberflächliche Läsion ist, und von dem Ort der Läsion, z. B. davon, ob das Rezipienten-(Transplantat-)Bett eine ausreichende vaskuläre Versorgung für kapillares Wiederwachstum umfasst oder ob das Gewebe an der Rezipientenstelle freiliegender Knochen, Knorpel oder ein Band ist, welches keine ausreichende vaskuläre Versorgung enthält, werden normalerweise unterschiedliche Transplantattypen angewendet. Daher wurden Vollhauttransplantate traditionell verwendet, um Gesichtsläsionen zu versorgen, da solche Transplantate oft ein ästhetisch ansprechenderes Ergebnis hervorbringen. „Vollhauttransplantate" sollen auf Transplantate hindeuten, welche sowohl aus der Epidermis als auch der gesamten Dicke der Dermis bestehen, einschließlich der Strukturen wie Haarfollikeln, Schweißdrüsen und Nerven. Vollhauttransplantate werden daher auch zur Verwendung in Verbindung mit Haartransplantaten bevorzugt. Bei der Durchführung der Vollhauttransplantationen wird die Donorhaut an einer geeigneten Stelle ausgeschnitten und entfettet (d. h. Fettgewebe wird von dem Transplantat entfernt). Das Rezipienten-Bett wird mit einem antibakteriellen Mittel gereinigt und gespült. Das Transplantat wird auf geeignete Weise auf die Größe der Rezipientenstelle zugeschnitten und mit der Dermis nach unten auf das Rezipienten-Bett platziert. Das Transplantat wird dann durch Nähen gesichert und kann mittels eines geeigneten Wundverbands oder einer Bandage weiter immobilisiert werden. Während Vollhauttransplantate von einem ästhetischen Standpunkt aus dazu neigen, die besten Ergebnisse hervorzubringen, ist die Transplantatannahme oft schwieriger zu erreichen, da die Revaskularisierung des Transplantats erforderlich ist.
  • Ein anderer Transplantattyp ist das Spalthauttransplantat, das sich aus der gesamten Dicke der Epidermis und einem Teil der Dicke der Dermis zusammensetzt. Diese haben den Vorteil, weniger Gewebe zur Revaskularisierung zu enthalten, und es ist eher wahrscheinlich, dass diese bei verschiedenen Arten von Rezipienten-Betten erfolgeich sind als bei Vollhauttransplantaten zu erwarten. Spalthauttransplantate werden oft verwendet, um ausgedehntere Läsionen zu bedecken, aber sie sind oft ästhetisch weniger attraktiv als die Vollhauttransplantate. Um große Läsionen wie ausgedehnte Verbrennungen zu bedecken, können Spalthauttransplantate als Streu- oder Netz-Transplantate verwendet werden, was bedeutet, dass das Transplantat in kleinere Teile (wie Streifen) geteilt wird und auf die Läsion aufgebracht wird. Neues Epithelwachstum findet dann ausgehend von jedem der Hautteile statt, die auf die Läsion transplantiert wurden.
  • Kürzlich wurde eine Reihe von Hautäquivalenten entwickelt, entweder aus biotechnologischen Epidermiszellen wie Fibroblasten und Keratinozyten, oder aus azellulärer Hautmatrix. Beispiele von kultivierten epidermalen Zellen umfassen humane Fibroblasten (abgeleitet von neonataler Vorhaut), welche von Novartis unter dem Handelsnamen Appligraf vermarktet werden, und Hautgewebezellen, die von Smith & Nephew unter dem Handelsnamen Dermagraft und Dermagraft TC vermarktet werden. Andere Beispiele umfassen kultivierte Keratinozytentransplantate, kultivierte allogenische Keratinozytentransplantate, azelluläre Kollagenmatrizes und zelluläre Matrizes (wie in einem Übersichtsartikel zusammengefasst z. B. in WH Eaglstein und V. Falanga, Cutis 62 (1. Anhang), Juli 1998, S. 1–8). Ein Beispiel eines azellulären Produktes ist AlloDerm, das von LifeCell Corp. hergestellt wird.
  • Knorpeltransplantate
  • Es wurde zuvor offenbart (B Rahfoth et al., Osteoarthritis Cartilage 6(1), 1998, S. 50–65), dass Schäden von Gelenkknorpel in Knien und anderen Gelenken mittels Implantaten repariert werden können, die sich aus Chondrozyten zusammensetzen, die in eine Trägermatrix wie Agarose eingebettet sind. Es wird erwartet, dass die Aufnahme einer aktiven Zahnschmelzsubstanz in solche Implantate die Heilung des Transplantats wesentlich stimulieren kann.
  • An Stellen der Transplantatanhaftung besteht ein erhöhtes Risiko, dass das neue Gewebe, das an der Fläche zwischen dem transplantierten Gewebe und dem Rezipienten-Bett gebildet wird, sich strukturell und chemisch vom ursprünglichen Gewebe unterscheidet (Narbengewebe). In dem frühen Stadium der Gewebereparatur ist ein Prozess, der fast immer beteiligt ist, die Bildung eines transienten Bindegewebes im Bereich der Gewebeverletzung. Dieser Prozess beginnt mit der Bildung einer neuen extrazellulären Kollagenmatrix durch Fibroblasten. Diese neue extrazelluläre Kollagenmatrix bildet dann während des Endheilungsprozesses die Grundlage für ein Bindegewebe. Die Endheilung ist in den meisten Geweben eine Narbenbildung, die Bindegewebe enthält. In Geweben, welche regenerative Eigenschaften besitzen, wie Haut und Knochen, umfasst die Endheilung die erneute Bildung des ursprünglichen Gewebes. Dieses regenerierte Gewebe besitzt häufig ebenfalls gewisse Narbeneigenschaften, z. B. eine Verdickung der geheilten Knochenfraktur.
  • Die Stufen der Transplantatanhaftung und -heilung umfassen normalerweise eine Entzündung (normalerweise 1–3 Tage), die Migration (normalerweise 1–6 Tage), die Proliferation (normalerweise 3–24 Tage) und die Reifung (normalerweise 1–12 Monate). Der Heilungsprozess ist ein komplexer und wohl geordneter physiologischer Prozess, der Migration, Proliferation und Differenzierung einer Vielzahl von Zelltypen sowie die Synthese von Matrixkomponenten umfasst. Der Heilungsprozess kann in die folgenden Phasen aufgeteilt werden:
  • i) Hämostase und Entzündung
  • Wenn Blutplättchen außerhalb des Blutkreislaufssystems auftreten und Thrombin und Kollagen ausgesetzt werden, werden sie aktiviert und sie aggregieren. Somit initiieren Blutplättchen den Reparaturprozess, indem sie aggregieren und einen temporären Pfropfen bilden, um die Blutstillung sicherzustellen und das Eindringen von Bakterien zu verhindern. Die aktivierten Blutplättchen initiieren das Blutgerinnungssystem und setzen Wachstumsfaktoren wie Blutplättchen-abgeleiteten Wachstumsfaktor (PDGF) und epidermale Wachstumsfaktoren (EGFs) und transformierende Wachstumsfaktoren (TGFs) frei.
  • Die ersten Zellen, die in die Stelle einer Transplantation eindringen, sind Neutrophile, gefolgt von Monozyten, welche von Makrophagen aktiviert werden.
  • Die Hauptrolle der Neutrophilen scheint es zu sein, das Rezipienten-Bett am Transplantatort von Bakterien zu befreien oder das Transplantat gegen kontaminierende Bakterien zu verteidigen, und die Heilung des Transplantats zu verbessern, indem tote Zellen und Blutplättchen entfernt werden. Die Infiltration durch Neutrophile stoppt ungefähr innerhalb der ersten 48 Stunden, vorausgesetzt, dass keine bakterielle Kontamination in der Wunde vorhanden ist. Überschüssige Neutrophile werden von Gewebemakrophagen phagozytiert, die aus dem zirkulierenden Pool Blut-transportierter Monozyten rekrutiert werden. Man glaubt, dass Makrophagen für eine effiziente Wundheilung essentiell sind, da sie auch für die Phagozytose von pathogenischen Organismen und das Befreien von Gewebedebris verantwortlich sind. Außerdem setzen sie zahlreiche Faktoren frei, die an den nachfolgenden Ereignissen des Heilungsprozesses beteiligt sind. Die Makrophagen ziehen Fibroblasten an, welche mit der Produktion von Kollagen beginnen.
  • ii) Bildung von Granulationsgewebe
  • Innerhalb von 48 Stunden nachdem ein Transplantat aufgebracht wurde beginnen Fibroblasten zu poliferieren und aus dem Bindegewebe am Rande des Transplantats in den Ort der Transplantation zu wandern. Man fand überraschenderweise heraus, dass die Anwendung der aktiven Zahnschmelzsubstanz am Transplantatort die Fibroblasten dazu stimuliert, Kollagene und Glykosaminoglykane zu produzieren, welche an der Anhaftung des Transplantats an das Transplantatbett teilnehmen. Unter anderem stimuliert ein niedriger Sauerstoffzug bei dem Transplantat die Proliferation von Epithelzellen, welche ein Kapillarnetzwerk hervorbringen. Erfindungsgemäß wurde überraschenderweise herausgefunden, dass das Aufbringen der aktiven Zahnschmelzsubstanz auf das Rezipienten-Bett, bevorzugt vor dem Aufbringen des Transplantats, die Proliferation von Fibroblasten und deren Produktion von einer Reihe von Wachstumsfaktoren wie TGF-β, PDGF und Interleukin-6 stimuliert. Man leitet davon ab, dass die aktive Zahnschmelzsubstanz die Prozesse, insbesondere die Bildung eines Granulationsgewebes, das es einem Transplantat erlaubt, angenommen zu werden, d. h. fest an das Rezipienten-Bett anzuhaften, fördert. Die aktive Zahnschmelzsubstanz kann für eine Zeitspanne bis zu 72 Stunden bevor das Transplantat auf das Rezipienten-Bett aufgebracht wird angewendet werden, um eine gewünschte Stimulierung von Fibroblasten sicherzustellen, um die Aufnahme des Transplantats zu fördern.
  • Kollagenasen und Plasminogenaktivatoren werden von Keratinozyten sezerniert. Wenn das Transplantat ungestört und mit Sauerstoff und Nährstoffen wohlgenährt bleibt, wandern Keratinozyten in das Transplantat-Bett. Man glaubt, dass Keratinozyten nur über wachstumsfähiges Bindegewebe wandern und dass die Keratinozyten dementsprechend über die Ränder des Transplantats in den Bereich unterhalb des toten Gewebes und der Kruste der Wunde wandern.
  • Man sagt, dass eine klinische Heilung des Transplantats eingetreten ist, wenn visuell keine Gewebeunterbrechung mehr beobachtet werden kann und lediglich leichte Anzeichen einer Entzündung vorhanden sind, wie leichte Rötung, Exsudat oder ein leicht geschwollenes Gewebe. Zusätzlich gibt es keine Beschwerden über Schmerz, wenn das transplantierte Gewebe entspannt oder unberührt ist.
  • Wie oben erwähnt, bezieht sich die Erfindung auf die Verwendung von Zahnschmelzmatrix, Zahnschmelzmatrix-Derivaten und/oder Zahnschmelzmatrix-Proteinen als Mittel, welches die Transplantatannahme bei nicht-mineralisiertem Gewebe beschleunigt, stimuliert oder fördert.
  • Es wurde zuvor vorgeschlagen, dass Wachstumsfaktoren wie Epidermiswachstumsfaktor (EGF), transformierender Wachstumsfaktor-α (TGF-α), Blutplättchen-abgeleiteter Wachstumsfaktor (PDGF), Fibroblastenwachstumsfaktoren (FGFs) einschließlich saurer Fibroblastenwachstumsfaktor (α-FGF) und basischer Fibroblastenwachstumsfaktor (β-FGF), transformierender Wachstumsfaktor-β (TGF-β) und insulinähnliche Wachstumsfaktoren (IGF-1 und IGF-2) Vermittler des Wundheilungsprozesses sind und sie werden häufig als Förderer der Wundheilung zitiert, auch in Verbindung mit Transplantation; tatsächlich können sie jedoch zu Fibrose führen, was wiederum selbst eine erfolgreiche Heilung stören kann. Obwohl eine Beschleunigung der Heilung am ehesten eine Reduzierung des Risikos einer Infektion und der daraus hervorgehenden Entzündung, die zu Narbenbildung führen kann, verspricht, waren therapeutische Versuche, den normalen Transplantatheilungsprozess zu beschleunigen, mit relativ geringem Erfolg verbunden. Dies ist auch wahrscheinlich, da der Reparaturprozess das konzertierte Einbinden einer Reihe von Faktoren umfasst, siehe oben.
  • Dazu haben die gegenwärtigen Erfinder beobachtet, dass in verschiedenen Zellkulturen von Fibroblasten (embryonalen, dermalen, abgeleitet vom periodontalem Ligament, Fisch oder Vogel) viermal so viel TGFβ1 in den Zellkulturen hergestellt wird, die mit EMDOGAIN® stimuliert wurden, im Vergleich mit nicht-stimulierten Kulturen, wenn z. B. mittels ELISA eine Probe des Kulturmediums untersucht wird. Der Anstieg findet nach 24 Stunden Kultur statt, ist aber signifikanter an den folgenden Tagen (Tag 3 und 4). Nach dem zweiten Tag ist auch die Zellproliferation in Zellkulturen, die mit EMDOGAIN® stimuliert wurden, erhöht. Da TGFβ1 von zentraler Wichtigkeit bei der Epithelisierung von Haut- und Schleimhauttransplantaten zu sein scheint, stützen diese Ergebnisse das Konzept der vorliegenden Erfindung.
  • Die gegenwärtigen Erfinder haben nun herausgefunden, dass Zahnschmelzmatrix, Zahnschmelzmatrixderivate und/oder Zahnschmelzmatrixproteine Transplantat-heilende Eigenschaften besitzen. Außerdem gibt es Anzeichen dafür, dass das Aufbringen von Zahnschmelzmatrix, Zahnschmelzmatrixderivaten und/oder Zahnschmelzmatrixproteinen auf Transplantationsorte zu verbesserter Anhaftung und/oder Heilung führt. Insbesondere haben die Erfinder beobachtet, dass nach dem Aufbringen von Zahnschmelzmatrixproteinen und/oder Zahnschmelzmatrixderivaten das Entzündungsstadium verkürzt ist und die typischen Anzeichen wie Wärme, Rötung, Ödeme und Schmerz weniger auffällig sind, und neue Gewebe schneller gebildet werden. Die beobachtete Zeit zur Transplantatheilung (z. B. nach dermatologischer Chirurgie) ist wesentlich verkürzt im Vergleich mit chirurgischen Eingriffen ohne die Verwendung von Zahnschmelzmatrix, Zahnschmelzmatrixderivaten und/oder Zahnschmelzmatrixproteinen.
  • Ein zusätzlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Verwendung der aktiven Zahnschmelzsubstanz ist der, dass herausgefunden wurde, dass sie Infektions-vermindernde Eigenschaften besitzt. Da Infektionen eine häufige Komplikation in Verbindung mit Transplantationen sind, welche zu Transplantatabstoßung oder zumindest zu einer gestörten Heilung des Transplantats und einem erhöhten Risiko der Narbenbildung führen können, tragen die Infektions-vermindernden Eigenschaften der aktiven Zahnschmelzsubstanz zu den Verbesserungen bei der Anhaftung und der Heilung des Transplantats bei, welche beobachtet werden, wenn die aktive Zahnschmelzsubstanz verwendet wird. Insbesondere fand man heraus, dass die aktive Zahnschmelzsubstanz antibakterielle Eigenschaften in dem Sinne aufweist, dass sie das Wachstum von Bakterien unterdrückt. Von besonderem Interesse für den vorliegenden Zweck ist die Inhibierung von Bakterien, die Wundinfektionen hervorrufen, insbesondere von Staphylokokken wie Staphylococcus aureus.
  • Die therapeutische und/oder prophylaktische Aktivität der aktiven Zahnschmelzsubstanz kann natürlich durch in-vivo-Tests unter Verwendung von Versuchstieren (siehe Beispiel 2 unten) oder von Menschen bewiesen werden. Jedoch kann man einen Hinweis auf die Wirksamkeit und/oder Aktivität der aktiven Zahnschmelzsubstanz erhalten, indem man relativ einfache in-vitro-Tests durchführt, wie z. B. Tests mit Zellkulturen.
  • Außerdem gibt es eine Reihe von Parametern, welche verwendet werden können, um eine Transplantatheilungswirkung zu bewerten. Diese umfassen:
    • – Computer-gestützte Planimetrie (Bestimmung der Transplantatheilungsrate)
    • – Laser-Doppler-Bildgebung (Ermittlung der Transplantatperfusion)
    • – Tensiometrie (Ermittlung der Transplantatstärke)
    • – Histopathologie/-zytologie (mikroskopische Untersuchung von Transplantatgeweben und -flüssigkeiten)
    • – Biochemie (HPLC/RIA/ELISA) (Untersuchung verschiedener Arzneien und biochemischer Komponenten der Gewebeheilung)
    • – Elektrodiagnostiken (Untersuchung des Zusammenhangs zwischen Transplantatheilung und Innervation)
    • – Szintigraphie (Radionuklidbildgebung von Transplantatgewebe)
  • In Verbindung mit der Präparation der jeweiligen Stellen für die Transplantation können Wundausschneidung und Säuberung des Transplantatbetts von besonderer Wichtigkeit sein. Man glaubt, dass die Säuberung und/oder die Wundausschneidung von Transplantatbetten vor der Transplantation eine Voraussetzung für die erfolgreiche Anhaftung des Transplantats und den Transplantatsheilungsprozess sind. Man glaubt außerdem, dass die aktive Zahnschmelzsubstanz ihre Wirkung auf frisches und lebendiges Gewebe ausüben muss und nicht auf totes oder kontaminiertes Gewebe. Die Wundausschneidung von nektrotischem Gewebe kann mittels mindestens vier verschiedener Verfahren durchgeführt werden: (1) scharfer Wundausschnitt, (2) mechanischer Wundausschnitt, (3) enzymatischer Wundausschnitt und (4) autolytischer Wundausschnitt.
  • Zahnschmelzmatrix, Zahnschmelzmatrixderivate und Zahnschmelzmatrixproteine
  • Zahnschmelzmatrix ist ein Actodental-abgeleiteter Vorläufer von Zahnschmelz und kann aus jeder passenden natürlichen Quelle erhalten werden, d. h. aus einem Säuger, bei dem sich die Zähne in der Entwicklung befinden. Eine geeignete Quelle sind sich entwickelnde Zähne von geschlachteten Tieren wie beispielsweise Kälbern, Schweinen oder Lämmern. Eine andere Quelle ist beispielsweise Fischhaut.
  • Zahnschmelzmatrix kann wie zuvor beschrieben (EP-B-0 337 967 und EP-B-0 263 086) aus sich entwickelnden Zähnen präpariert werden. Die Zahnschmelzmatrix wird abgekratzt und es werden Zahnschmelzmatrixderivate präpariert, z. B. durch Extraktion mit einer wässrigen Lösung wie einem Puffer, einer verdünnten Säure oder Base oder mit einem Wasser/Lösungsmittel-Gemisch, gefolgt von einer Größenexklusion, Entsalzung oder anderen Reinigungsschritten, gefolgt von Gefriertrocknung. Enzyme können durch Behandlung mit Hitze oder Lösungsmitteln deaktiviert werden, wobei die Derivate in flüssiger Form ohne Gefriertrocknung gelagert werden.
  • In dem vorliegenden Zusammenhang sind Zahnschmelzmatrixderivate Derivate von Zahnschmelzmatrix, welche ein oder mehrere Zahnschmelzmatrixproteine oder Teile solcher Proteine, die natürlich durch alternatives Spleissen oder durch Prozessierung erzeugt werden, oder durch entweder enzymatische oder chemische Spaltung von Proteinen natürlicher Länge erzeugt werden, oder aber die durch Synthese von Polypeptiden in vitro oder in vivo (rekombinante DNA-Verfahren oder Kultivierung diploider Zellen) hergestellt werden, umfassen. Zahnschmelzmatrixproteinderivate umfassen auch Zahnschmelzmatrix-verwandte Polypeptide oder Proteine. Die Polypeptide oder Proteine können an geeignete bioabbaubare Trägermoleküle gebunden sein, wie beispielsweise Polyaminosäuren oder Polysaccharide oder Kombinationen davon. Weiterhin umfasst der Ausdruck Zahnschmelzmatrixproteine auch synthetische analoge Substanzen.
  • Proteine sind biologische Makromoleküle, die aus Aminosäureresten zusammengesetzt sind, die durch Peptidbindungen verbunden sind. Proteine als lineare Polymere von Aminosäuren werden auch Polypeptide genannt. Typischerweise weisen Protein 50–800 Aminosäurereste auf und besitzen daher Molekulargewichte im Bereich von ungefähr 6000 bis ungefähr mehrere hunderttausend Dalton oder mehr. Kleine Proteine werden Peptide oder Oligopeptide genannt.
  • Zahnschmelzmatrixproteine sind Proteine, welche normalerweise in der Zahnschmelzmatrix vorkommen, d. h. die Vorläufer für Zahnschmelz (Ten Cate: Oral Histology, 1994; Robinson: Eur. J. Oral Science, Jan. 1998, 106 Anhang 1: 282–91), oder Proteine, welche durch Abbau solcher Proteine erhalten werden können. Im Allgemeinen besitzen solche Proteine ein Molekulargewicht niedriger als 120000 Dalton und umfassen Amelogenine, non-Amelogenine, Prolin-reiche non-Amelogenine, Ameline (Ameloblastin, Sheathlin), Enemaline und Tufteline.
  • Beispiele für Proteine zur erfindungsgemäßen Verwendung sind Amelogenine, Prolin-reiche non-Amelogenine, Tufteline; Tuftproteine, Serumproteine, Speichelproteine, Amelin, Ameloblastin, Enemaline, Sheathlin, und Derivate davon, und Gemische daraus. Eine Zusammensetzung, die eine aktive Zahnschmelzsubstanz enthält, für die erfindungsgemäße Verwendung kann auch mindestens zwei der zuvor genannten proteinösen Substanzen umfassen. Weiterhin finden sich andere Proteine zur erfindungsgemäßen Verwendung in dem vermarkteten Produkt EMDOGAIN® (Biora AB).
  • Im Allgemeinen sind die Hauptproteine einer Zahnschmelzmatrix als Amelogenine bekannt. Sie stellen ungefähr 90% Gew./Gew. der Matrixproteine dar. Die übrigen 10% Gew./Gew. umfassen Prolin-reiche non-Amelogenine, Tuftelin, Enemaline, Tuftproteine, Serumproteine und mindestens ein Speichelprotein; jedoch können auch andere Proteine vorhanden sein, wie z. B. Amelin (Ameloblastin, Sheathlin), welche in Verbindung mit Zahnschmelzmatrix identifiziert wurden. Weiterhin können die verschiedenen Proteine zu unterschiedlichen Größen synthetisiert und/oder prozessiert worden sein (d. h. unterschiedlichen Molekulargewichten). Man hat daher herausgefunden, dass die dominierenden Proteine in der Zahnschmelzmatrix, Amelogenine, in zahlreichen verschiedenen Größen vorkommen, welche zusammen supramolekulare Aggregate bilden. Sie sind ausgesprochen hydrophobe Substanzen, welche unter physiologischen Bedingungen unlösliche Aggregate bilden. Sie können andere Proteine oder Peptide tragen oder Trägerstoffe für diese sein.
  • Andere Proteinsubstanzen wurden ebenfalls als geeignet zur erfindungsgemäßen Verwendung vorgeschlagen. Beispiele umfassen Proteine wie Prolin-reiche Proteine und Polyproline. Andere Beispiele von Substanzen, welche als für die erfindungsgemäße Verwendung geeignet vorgeschlagen wurden, sind Aggregate solcher Proteine, von Zahnschmelzmatrixderivaten und/oder von Zahnschmelzmatrixproteinen sowie Abbauprodukte von Zahnschmelzmatrix, Zahnschmelzmatrixderivaten und Zahnschmelzmatrixproteinen. Die Abbauprodukte können jede Größe haben, und zwar im Bereich der Größe der Proteine bis zu der von kurzen Peptiden.
  • Wie oben erwähnt besitzen die Proteine, Polypeptide oder Peptide zur erfindungsgemäßen Verwendung typischerweise ein Molekulargewicht von maximal 120 kDa, wie z. B. maximal 100 kDa, 90 kDa, 80 kDa, 70 kDa oder 60 kDa, bestimmt durch SDS-PAGE-Elektrophorese.
  • Die Proteine zur erfindungsgemäßen Verwendung liegen normalerweise in Form einer Zusammensetzung vor, wobei der Proteingehalt der aktiven Zahnschmelzsubstanz in der Zusammensetzung in einem Bereich von ungefähr 0,05% Gew./Gew. bis 100% Gew./Gew. liegt, wie z. B. ungefähr 5–99% Gew./Gew., ungefähr 10–95% Gew./Gew., ungefähr 15–90% Gew./Gew., ungefähr 20–90% Gew./Gew., ungefähr 30–90% Gew./Gew., ungefähr 40–85% Gew./Gew., ungefähr 50–80% Gew./Gew., ungefähr 60–70% Gew./Gew., ungefähr 70–90% Gew./Gew. oder ungefähr 80–90% Gew./Gew.
  • Eine Zusammensetzung einer aktiven Zahnschmelzsubstanz zur erfindungsgemäßen Verwendung kann auch ein Gemisch von Proteinen mit unterschiedlichen Molekulargewichten enthalten.
  • Die Proteine einer Zahnschmelzmatrix können in einen Teil mit hohem Molekulargewicht und einen Teil mit niedrigem Molekulargewicht aufgeteilt werden, und man hat herausgefunden, dass eine wohl definierte Fraktion von Zahnschmelzmatrixproteinen wertvolle Eigenschaften im Hinblick auf die Behandlung von paradontalen Defekten (d. h. paradontalen Wunden) besitzt. Diese Fraktion enthält Essigsäure-extrahierbare Proteine, die im Allgemeinen Amelogenine genannt werden, und sie stellt den Teil mit niedrigem Molekulargewicht einer Zahnschmelzmatrix dar (s. EP-B-0 337 967 und EP-B-0 263 086).
  • Wie oben diskutiert besitzt der niedermolekulargewichtige Teil einer Zahnschmelzmatrix eine geeignete Aktivität, die Bindung zwischen harten Geweben in paradontalen Defekten zu induzieren. Im vorliegenden Zusammenhang sind die aktiven Proteine jedoch nicht auf den niedermolekulargewichtigen Teil einer Zahnschmelzmatrix beschränkt. Zur Zeit umfassen bevorzugte Proteine Zahnschmelzmatrixproteine wie Amelogenin, Amelin, Tuftelin etc. mit Molekulargewichten unterhalb von 60000 Dalton (gemessen in vitro mittels SDS-PAGE), aber Proteine mit einem Molekulargewicht über 60000 Dalton besitzen ebenfalls vielversprechende Eigenschaften als Kandidaten für die Wundheilung, als antibakterielle und/oder antiinflammatorische Mittel.
  • Dementsprechend wird vorgeschlagen, dass die aktive Zahnschmelzsubstanz für die erfindungsgemäße Verwendung ein Molekulargewicht von bis zu 40000 aufweist, wie z. B. ein Molekulargewicht zwischen ungefähr 5000 und ungefähr 25000.
  • Innerhalb des Umfangs der vorliegenden Erfindung liegen auch Peptide, die in der WO 97/02730 beschrieben sind, d. h. Peptide, welche mindestens ein Sequenzelement, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus den Tetrapeptiden DGEA (Asp-Gly-Glu-Ala), VTKG (Val-Thr-Lys-Gly), EKGE (Glu-Lys-Gly-Glu) und DKGE (Asp-Lys-Gly-Glu), umfassen, und welche weiterhin eine Aminosäuresequenz umfassen, von der ein aufeinanderfolgender Strang von 20 Aminosäuren zu einem Grad von mindestens 80% identisch ist mit einem Strang von Aminosäuren derselben Länge, ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus der Aminosäuresequenz, die in SEQ ID NO: 1 gezeigt ist, und einer Sequenz bestehend aus den Aminosäuren 1 bis 103 von SEQ ID NO: 1, und Aminosäuren 6 bis 324 von SEQ ID NO: 2, die in der WO 97/02730 gezeigt sind.
  • Mit dem Ausdruck "Sequenzidentität" ist die Identität bei der Sequenz der Aminosäuren in der Übereinstimmung im Hinblick auf Identität und Position der Aminosäuren der Peptide gemeint. Eine Lücke wird geeigneterweise als nicht-Identität für eine oder mehrere Aminosäuren gewertet.
  • Solche Peptide können 6 bis 300 Aminosäuren, z. B. mindestens 20 Aminosäuren, mindestens 30 Aminosäuren, mindestens 60 Aminosäuren, mindestens 90 Aminosäuren, mindestens 120 Aminosäuren, mindestens 150 Aminosäuren oder mindestens 200 Aminosäuren, umfassen.
  • Ein Verfahren zur Isolierung von Zahnschmelzmatrixproteinen umfasst die Extraktion der Proteine und das Entfernen von Calcium- und Phosphationen aus dem gelösten Hydroxyapatit mittels eines geeigneten Verfahrens, z. B. Gelfiltration, Dialyse oder Ultrafiltration (siehe z. B. Janson, J-C & Rydén, L. (Hrsg.), Protein purification, VCH Publishers 1989 und Harris, ELV & Angal, S., Protein purification methods – A practical approach, IRL Press, Oxford 1990).
  • Eine typische lyophilisierte Proteinpräparation kann vornehmlich oder ausschließlich bis zu 70–90% Amelogenine mit einem Molekulargewicht (MW) zwischen 40.000 und 5.000 Dalton enthalten, wobei sich die 10–30% aus kleineren Peptiden, Salzen und Restwasser zusammensetzen. Die Hauptproteinbanden liegen bei 20 kDa, 12–14 kDa und um 5 kDa herum.
  • Durch Auftrennen der Proteine, z. B. durch Präzipitation, Ionenaustauschchromatographie, präparative Elektrophorese, Gelpermeationschromatographie, Umkehrphasenchromatographie oder Affinitätschromatographie, können die Amelogenine unterschiedlichen Molekulargewichts aufgereinigt werden.
  • Die Kombination von Amelogeninen unterschiedlichen Molekulargewichts kann verändert werden, von einer dominierenden 20 kDa-Verbindung zu einem Aggregat von Amelogeninen mit vielen verschiedenen Molekulargewichten zwischen 40 und 5 kDa, und zu einer dominierenden 5 kDa-Verbindung. Andere Zahnschmelzmatrix-Proteine wie Amelin, Tuftelin oder proteolytische Enzyme, die man normalerweise in Zahnschmelzmatrix findet, können hinzugefügt werden und von dem Amelogenin-Aggregat getragen werden.
  • Als alternative Quelle der Zahnschmelzmatrix-Derivate oder -Proteine können auch allgemein anwendbare synthetische Wege, die einem Fachmann wohl bekannt sind, verwendet werden, oder es können kultivierte Zellen oder Bakterien verwendet werden, die durch rekombinante DNA-Techniken modifiziert wurden (siehe z. B. Sambrook J. et al.: Molecular Cloning, Cold Spring Harbor Laboratory Press, 1989).
  • Physikochemische Eigenschaften von Zahnschmelzmatrix, Zahnschmelzmatrix-Derivaten und Zahnschmelzmatrix-Proteinen
  • Im Allgemeinen sind die Zahnschmelzmatrix, Zahnschmelzmatrix-Derivate und Zahnschmelzmatrix-Proteine hydrophobe Substanzen, d. h. insbesondere bei erhöhten Temperaturen weniger löslich in Wasser. Im Allgemeinen sind diese Proteine bei nicht-physiologischen pH-Werten und bei einer niedrigen Temperatur wie ungefähr 4–20°C löslich, während sie bei Körpertemperatur (35–37°C) und neutralem pH aggregieren und präzipitieren werden.
  • Mindestens ein Teil der aktiven Zahnschmelz-Substanz zur erfindungsgemäßen Verwendung kann in Form von Aggregaten vorliegen oder nach der Anwendung in vivo in der Lage sein, Aggregate zu bilden. Die Partikelgröße der Aggregate liegt in einem Bereich von ungefähr 20 nm bis ungefähr 1 μm.
  • Es wird in Erwägung gezogen, dass die Löslichkeitseigenschaften der aktiven Zahnschmelzsubstanz in Verbindung mit der prophylaktischen und therapeutischen Aktivität der Substanz von Bedeutung sind. Wenn eine Zusammensetzung, die die aktive Zahnschmelzsubstanz enthält, z. B. einem Menschen verabreicht wird, werden die proteinösen Substanzen aufgrund des unter physiologischen Bedingungen normalerweise vorherrschenden pH-Wertes präzipitieren. Daher wird eine Lage von Zahnschmelzmatrix, Zahnschmelzmatrix-Derivaten und/oder Zahnschmelzmatrix-Proteinen an der Anwendungsstelle gebildet und diese Lage (welche auch eine molekulare Lage sein kann, und zwar in jenen Fällen, in denen Aggregate gebildet wurden) ist unter physiologischen Bedingungen schwer abzuwaschen. Weiterhin ist die präzipitierte Lage aufgrund der bioadhäsiven Eigenschaften der Substanzen (siehe unten) fest an das Gewebe gebunden, und zwar auch am Rand zwischen der präzipitierten Lage und dem Gewebe. Die proteinöse Lage bedeckt daher das Gewebe, auf welches die aktive Zahnschmelzsubstanz oder die Zusammensetzung daraus aufgebracht wurde, und die aktiven Zahnschmelzsubstanzen werden in situ über eine verlängerte Zeitspanne aufrecht erhalten, d. h. es ist nicht notwendig, die aktive Zahnschmelzsubstanz innerhalb kurzer Intervalle zu verabreichen. Außerdem kann die in situ gebildete Lage beinahe mit einem Okklusiv-Verband verglichen werden, d. h. die gebildete Lage schützt das Gewebe, auf welcher die Lage gebildet ist, vor der Umgebung. Im Falle von Transplantatgewebe schützt eine solche Lage solch ein Gewebe vor weiterer Kontamination durch Mikroorganismen, die in der Umgebung vorhanden sind. Weiterhin kann die proteinöse Lage ihre Wirkung durch direkten Kontakt mit dem Gewebe oder mit Mikroorganismen, die in/an/auf dem Gewebe vorhanden sind, ausüben.
  • Um es zu ermöglichen, dass eine proteinöse Lage in situ nach der Anwendung gebildet wird, kann es vorteilhaft sein, eine geeignete Puffersubstanz in eine pharmazeutische oder kosmetische Zusammensetzung der aktiven Zahnschmelzsubstanz aufzunehmen; der Zweck solch einer Puffersubstanz könnte es sein, die Auflösung der Zahnschmelzsubstanz an der Stelle der Anwendung zu verhindern.
  • Es wurde (von den Erfindern) auch beobachtet, dass die aktive Zahnschmelzsubstanz bioadhäsive Eigenschaften besitzt, d. h. sie besitzen eine Fähigkeit, an Hautoberflächen anzuhaften. Diese Eigenschaften sind in Verbindung mit einer therapeutischen und/oder prophylaktischen Behandlung zumindest aus den folgenden Gründen äußerst wertvoll:
    • – die prophylaktisch und/oder therapeutisch aktive(n) Substanz(en) kann/können an der Anwendungsstelle über eine längere Zeitspanne aufrecht erhalten werden, (d. h. i) die Verabreichungsfrequenz kann reduziert werden, ii) ein kontrollierter Ausschüttungseffekt der aktiven Substanz kann erhalten werden und/oder iii) eine lokale Behandlung der Anwendungsstelle wird verbessert),
    • – die Substanzen können selbst als Vehikel für andere prophylaktisch oder therapeutisch aktive Substanzen geeignet sein, da ein Vehikel, das die aktive Zahnschmelzsubstanz enthält, als bioadhäsives Vehikel formuliert werden kann (d. h. ein neues bioadhäsives Arzneiverabreichungssystem basierend auf den bioadhäsiven Eigenschaften der aktiven Zahnschmelzsubstanz).
  • Theorien im Hinblick auf den Wirkmechanismus
  • Zahnschmelzmatrix ist ein Beispiel für eine extrazelluläre Proteinmatrix, welche sowohl an Mineraloberflächen als auch an proteinöse Oberflächen anhaftet. Bei physiologischem pH und bei physiologischer Temperatur bilden die Proteine ein unlösliches supra-molekulares Aggregat (Fincham et al. in J. Struct. Biol. 1994 März–April; 112(2): 103–9 und in J. Struct. Biol. 1995 Juli–August; 115(1): 50–9), welches durch proteolytische Enzyme allmählich abgebaut wird (was sowohl in vivo als auch in vitro auftritt, vorausgesetzt dass die Proteasen keiner Inaktivierung unterzogen wurden).
  • Bei vielen Arten findet man Überbleibsel von Zahnschmelzmatrix in der neumineralisierten Krone, wenn ein Zahn in die Mundhöhle hervorbricht. Man könnte argumentieren, dass ein neuer Zahn sehr verwundbar wäre gegenüber einem bakteriellen Angriff durch übliche orale Bakterien, wenn er nicht einen natürlichen Schutz während dieser Anfangsphase aufwiese. Dies wird durch die Tatsache gestützt, dass Kinder mit unvollständiger Amelogenese weniger Kariesläsionen entwickeln (siehe S. Sundell, Swed. Dent. J. 10(4), 1986, S. 151–163).
  • Entsprechend der vorliegenden Erfindung kann die aktive Zahnschmelzsubstanz zur Herstellung einer pharmazeutischen oder kosmetischen Zusammensetzung zum Fördern von Heilprozessen sowie für präventive Zwecke verwendet werden. Weiterhin kann die aktive Zahnschmelzsubstanz zusammen mit anderen aktiven Arzneisubstanzen verwendet werden, wie z. B. antibakteriellen, antiinflammatorischen, antiviralen, und antifungalen Substanzen, immunsuppressiven Mitteln wie Cyclosporinen oder Ascomycinen, oder in Kombination mit Wachstumsfaktoren wie z. B. TGFβ, PDGF, IGF, FGF, EGF, Keratinocyten-Wachstumsfaktor oder deren Peptidanaloga (man vermutet, dass EGF die Heilung fördert, indem die Migration und Zellteilung von Epithelzellen erhöht wird; weiterhin erhöht EGF die Fibroblastenanzahlen in Wunden, was zu einer größeren Kollagenproduktion führt). Enzyme – entweder inhärent in der Zahnschmelzmatrix oder der Präparation daraus vorhanden oder hinzugefügt – können ebenfalls in Kombination mit der aktiven Zahnschmelzsubstanz verwendet werden, insbesondere Proteasen.
  • Eine Zusammensetzung der aktiven Zahnschmelzsubstanz wird normalerweise als pharmazeutische oder kosmetische Zusammensetzung formuliert. Solch eine Zusammensetzung kann natürlich aus der proteinösen Präparation bestehen oder außerdem ein pharmazeutisch-annehmbares Exzipienz umfassen. Besonders geeignete Exzipienzien zur Verwendung in pharmazeutischen oder kosmetischen Zusammensetzungen sind Propylenglykolalginat oder Hyaluronsäure oder Salze oder Derivate davon.
  • Pharmazeutische oder kosmetische Zusammensetzungen
  • Im Folgenden werden Beispiele für geeignete Zusammensetzungen gegeben, die die aktive Zahnschmelzsubstanz enthalten. Abhängig von der Verwendung der aktiven Zahnschmelzsubstanz kann eine Zusammensetzung eine pharmazeutische oder eine kosmetische Zusammensetzung sein. Im Folgenden soll der Ausdruck "pharmazeutische Zusammensetzung" auch kosmetische Zusammensetzungen umfassen, sowie Zusammensetzungen, die zu dem Graubereich zwischen pharmazeutischen und kosmetischen Zusammensetzungen gehören, die sogenannten Kosmozeutika.
  • Zur Verabreichung an ein Individuum (ein Tier oder einen Menschen) wird die aktive Zahnschmelzsubstanz und/oder eine Präparation davon bevorzugt zu einer pharmazeutischen Zusammensetzung formuliert, die die aktive Zahnschmelzsubstanz und wahlweise ein oder mehrere pharmazeutisch annehmbare Exzipienzien enthält.
  • Die Zusammensetzungen können z. B. in Form von festen, halbfesten oder flüssigen Zusammensetzungen vorliegen, wie z. B. bioabsorbierbaren Stücken, Güssen, Verbänden, Hydrogel-Verbänden, Hydrocolloid-Verbänden, Folien, Schäumen, flächigen Bahnen, Verbänden, Pflastern, Verabreichungsgeräten, Implantaten, Pudern, Granula, Granulaten, Kapseln, Agarose- oder Chitosan-Kügelchen, Tabletten, Pillen, Pellets, Mikrokapseln, Mikrosphären, Nanopartikeln, Gelen, Hydrogelen, Pasten, Salben, Cremes, Seifen, Lösungen, Dispersionen, Suspensionen, Emulsionen, Gemischen, Lotionen, Kits, die z. B. zwei getrennte Behälter enthalten, wobei der erste der Behälter die aktive Zahnschmelzsubstanz, z. B. als Puder oder in gefriergetrockneter Form, enthält, wahlweise mit einer anderen Arzneisubstanz/anderen Arzneisubstanzen und/oder pharmazeutisch annehmbaren Exzipienzien gemischt, und wobei der zweite Behälter ein geeignetes Medium enthält, das dafür vorgesehen ist, zu dem ersten Behälter vor der Verwendung hinzugegeben zu werden, um eine gebrauchsfertige Zusammensetzung zu erhalten.
  • Zusammensetzungen zur Anwendung auf der Haut oder der Schleimhaut werden im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung als am Wichtigsten angesehen. Daher kann eine Zusammensetzung, die die zu verabreichende aktive Zahnschmelzsubstanz enthält, zur Verabreichung über jeden geeigneten Weg, z. B. mittels topischer (dermaler) Verabreichung, angepasst werden. Außerdem kann eine Zusammensetzung der Verabreichung in Verbindung mit chirurgischer Behandlung angepasst werden, z. B. in Verbindung mit Einschnitten in den Körper, um die Heilung interner Gewebezerstörung zu verbessern, wie bei Knochen- oder Knorpel-Transplantaten.
  • Die Zusammensetzungen können entsprechend konventioneller pharmazeutischer Praxis formuliert werden, siehe z. B. "Remington's Pharmaceutical Sciences", und "Encyclopedia of Pharmaceutical Technology", hrsg. Swarbrick, J. & J. C. Boylan, Marcel Dekker, Inc., New York, 1988.
  • Eine pharmazeutische Zusammensetzung, die eine active Zahnschmelzsubstanz enthält, dient als Arzneimittelverabreichungssystem. Im vorliegenden Zusammenhang bezeichnet der Ausdruck "Arzneimittelverabreichungssystem" eine pharmazeutische Zusammensetzung (eine pharmazeutische Formulierung oder eine Dosierungsform), welche nach der Verabreichung die aktive Substanz dem Körper eines Menschen oder eines Tieres präsentiert.
  • Daher umfasst der Ausdruck "Arzneimittelverabreichungssystem" schlichte pharmazeutische Zusammensetzungen wie z. B. Cremes, Salben, Flüssigkeiten, Puder, etc. sowie kompliziertere Formulierungen wie Sprays, Pflaster, Bandagen, Verbände, Geräte, etc.
  • Neben der aktiven Zahnschmelzsubstanz kann eine pharmazeutische Zusammensetzung zur erfindungsgemäßen Verwendung pharmazeutisch-annehmbare Exzipienzien umfassen.
  • Ein pharmazeutisch-annehmbares Exzipienz ist eine Substanz, welche im Wesentlichen für das Individuum, an das die Zusammensetzung zu verabreichen ist, harmlos ist. Solch ein Exzipienz erfüllt normalerweise die Erfordernisse, die von den nationalen Gesundheitsstellen vorgegeben werden. Offizielle Arzneibücher wie z. B. die "British Pharmacopoeia", die Pharmacopoeia der Vereinigten Staaten und die Europäische Pharmacopoeia setzen Standards für pharmazeutisch-annehmbare Exzipienzien fest.
  • Ob ein pharmazeutisch-annehmbares Exzipienz zur Verwendung in einer pharmazeutischen Zusammensetzung geeignet ist, hängt im Allgemeinen davon ab, bei welcher Dosierungsform sie zur Verwendung bei einer bestimmten Art von Wunde ausgewählt ist. Im Folgenden werden Beispiele für geeignete pharmazeutisch-annehmbare Exzipienzien zur Verwendung in unterschiedlichen Arten von Zusammensetzungen zur erfindungsgemäßen Verwendung gegeben.
  • Im Folgenden wird eine Übersicht relevanter pharmazeutischer Zusammensetzungen zur erfindungsgemäßen Verwendung gegeben. Die Übersicht basiert auf dem jeweiligen Verabreichungsweg. Es wird jedoch berücksichtigt, dass in jenen Fällen, in denen ein pharmazeutisch-annehmbares Exzipienz in unterschiedlichen Dosierungsformen oder Zusammensetzungen verwendet werden kann, die Anwendung eines besonderen pharmazeutisch-annehmbaren Exzipienz nicht auf eine besondere Dosierungsform oder eine besondere Funktion des Exzipienz beschränkt ist.
  • Die Auswahl eines pharmazeutisch annehmbaren Exzipienz/von pharmazeutisch annehmbaren Exzipienzien in einer Zusammensetzung zur erfindungsgemäßen Verwendung und dessen/deren optimale Konzentrationen) können im Allgemeinen nicht vorhergesagt werden und müssen auf der Grundlage einer experimentellen Untersuchung der Endzusammensetzung bestimmt werden. Jedoch kann ein Fachmann auf dem Gebiet der pharmazeutischen Formulierung eine Richtlinie finden, z. B. in "Remington's Pharmaceutical Sciences", 18. Auflage, Mack Publishing Company, Easton, 1990.
  • Topische Zusammensetzungen
  • Zum Aufbringen auf die Schleimhäute oder die Haut können die Zusammensetzungen zur erfindungsgemäßen Verwendung konventionell nicht-toxische pharmazeutisch oder kosmetisch annehmbare Trägerstoffe und Exzipienzien enthalten einschließlich Mikrosphären und Liposomen.
  • Die Zusammensetzungen zur erfindungsgemäßen Verwendung umfassen alle Arten von festen, halbfesten und flüssigen Zusammensetzungen. Zusammensetzungen von besonderer Relevanz sind z. B. Pasten, Salben, hydrophile Salben, Cremes, Gele, Hydrogele, Lösungen, Emulsionen, Suspensionen, Lotionen, Einreibemittel, Shampoos, Gelees, Seifen, Stifte, Sprays, Puder, Folien, Schäume, Pads, Schwämme (z. B. Collagen-Schwämme), Pads, Verbände (wie z. B. absorbierende Wundverbände), Güsse, Bandagen und Pflaster.
  • Die pharmazeutisch annehmbaren Exzipienzien können Lösungsmittel, Puffermittel, Konservierungsstoffe, Befeuchtungsmittel, Cheliermittel, Antioxidantien, Stabilisatoren, Emulgatoren, suspendierende Mittel, Gelbildungsmittel, Salbengrundstoffe, Penetranzverstärker, Geruchsstoffe und Hautschutzmittel umfassen.
  • Beispiele für Lösungsmittel sind z. B. Wasser, Alkohole, vegetabile oder marine Öle (z. B. Speiseöle wie Mandelöl, Rhizinusöl, Kakaobutter, Kokosnussöl, Maisöl, Baumwollsamenöl, Leinsamenöl, Olivenöl, Palmenöl, Erdnussöl, Mohnöl, Rapsöl, Sesamöl, Sojabohnenöl, Sonnenblumenöl und Teeamenöl), Mineralöle, Fettöle, flüssiges Paraffin, Polyethylenglykole, Propylenglykole, Glycerin, flüssige Polyalkylsiloxane, und Gemische daraus.
  • Beispiele für Puffermittel sind z. B. Zitronensäure, Essigsäure, Weinsäure, Milchsäure, Phosphorsäure, Diethylamin etc.
  • Geeignete Beispiele für Konservierungsmittel für die Verwendung in Zusammensetzungen sind Parabene wie Methyl-, Ethyl-, Propyl-p-hydroxybenzoat, Butylparaben, Isobutylparaben, Isopropylparaben, Kaliumsorbat, Sorbinsäure, Benzoesäure, Methylbenzoat, Phenoxyethanol, Bronopol, Bronidox, MDM Hydantoin, Jodpropynylbutylcarbamat, EDTA, Benzalconiumchlorid und Benzylalkohol, oder Gemische von Konservierungsmittel.
  • Beispiele für Befeuchtungsmittel sind Glycerin, Propylenglykol, Sorbitol, Milchsäure, Harnstoff, und Gemische daraus.
  • Beispiele für Cheliermittel sind Natrium-EDTA und Zitronensäure.
  • Beispiele für Antioxidantien sind butyliertes Hydroxyanisol (BHA), Ascorbinsäure und Derivate davon, Tocopherol und Derivate davon, Cystein, und Gemische daraus.
  • Beispiele für Emulgatoren sind natürlich vorkommende Gummis, z. B. Akaziengummi oder Tragant; natürlich vorkommende Phosphatide, z. B. Sojabohnenlecithin; Sorbitanmonooleat-Derivate; Wollfette; Wollalkohole; Sorbitanester; Monoglyceride; Fettalkohole; Fettsäureester (z. B. Triglyceride von Fettsäuren); und Gemische daraus.
  • Beispiele für Suspendiermittel sind z. B. Cellulosen und Cellulose-Derivate wie z. B. Carboxymethylcellulose, Hydroxyethylcellulose, Hydroxypropylcellulose, Hydroxypropylmethylcellulose, Caragenan, Akaziengummi, Gummi arabicum, Tragant, und Gemische daraus.
  • Beispiele für Gelgrundstoffe, viskositätserhöhende Mittel oder Komponenten, welche in der Lage sind, ein Exsudat von einer Wunde aufzunehmen, sind: flüssiges Paraffin, Polyethylen, Fettöle, Kolloid-Kieselsäure oder -Aluminium, Zinkseifen, Glycerin, Propylenglykol, Tragant, Carboxyvinylpolymere, Magnesium-Aluminium-Silikate, Carbopol®, hydrophile Polymere wie z. B. Stärke oder Cellulose-Derivate wie z. B. Carboxymethylcellulose, Hydroxyethylcellulose und andere Cellulose-Derivate, Wasser-quellfähige Hydrocolloide, Carragenane, Hyaluronate (z. B. Hyaluronat-Gel, das wahlweise Natriumchlorid enthält), und Alginate einschließlich Propylenglykolalginat.
  • Beispiele für Salbengrundstoffe sind z. B. Bienenwachs, Paraffin, Hexadecanol, Palmitinsäurecetylester, vegetabile Öle, Sorbitanester von Fettsäuren (Span), Polyethylenglykole, und Kondensationsprodukte von Sorbitanestern mit Fettsäuren und Ethylenoxid, z. B. Polyoxyethylensorbitanmonooleat (Tween).
  • Beispiele für hydrophobe oder Wasser-emulsierende Salbengrundstoffe sind Paraffine, vegetabile Öle, Tierfette, synthetische Glyceride, Wachse, Lanolin, und flüssige Polyalkylsiloxane.
  • Beispiele für hydrophile Salbengrundstoffe sind feste Makrogole (Polyethylenglykole).
  • Andere Beispiele für Salbengrundstoffe sind Triethanolamin-Seifen, sulfatisierte Fettalkohole und Polysorbate.
  • Beispiele für Puderkomponenten sind: Alginat, Collagen, Lactose, Puder, welches in der Lage ist ein Gel zu bilden, wenn es auf ein Transplantat aufgebracht wird (absorbiert Flüssigkeit/Wundexsudat). Normalerweise müssen Puder, die für das Aufbringen auf Transplantate vorgesehen sind, steril sein und die vorhandenen Partikel müssen mikronisiert sein.
  • Beispiele anderer Exzipienzien sind Polymere wie Carmellose, Natriumcarmellose, Hydroxymethylpropylmethylcellulose, Hydroxyethylcellulose, Hydroxypropylcellulose, Pectin, Xanthangummi, Johannisbrotkernmehl, Akaziengummi, Gelatine, Carbomer, Emulgatoren wie Vitam E, Glycerinstearate, Cetanylglykosid, Collagen, Carragenan, Hyaluronate und Alginate und Chitosane.
  • Verbände und/oder Bandagen können auch als Verabreichungssysteme für die aktive Zahnschmelzsubstanz verwendet werden. Wenn Verbände als Dosierungsform verwendet werden, kann die aktive Zahnschmelzsubstanz vor oder während der Herstellung des Verbandes mit den anderen Inhaltsstoffen vermischt werden oder die aktive Zahnschmelzsubstanz kann auf irgendeine Weise auf den Verband aufgebracht werden, z. B. durch Eintauchen des Verbandes in eine Lösung oder Dispersion der aktiven Zahnschmelzsubstanz oder durch Aufsprühen einer Lösung oder Dispersion der aktiven Zahnschmelzsubstanz auf den Verband. Alternativ dazu kann die aktive Zahnschmelzsubstanz in Form eines Puders auf den Verband aufgebracht werden. Verbände können in Form von absorbierenden Wundverbänden zur Anwendung auf exsudierende Wunden vorliegen. Verbände können auch in Form von Hydrogel-Verbänden (z. B. vernetzten Polymeren wie z. B. Intrasite®, welches Carboxymethylcellulose, Propylenglykol oder Polysaccharide, Disaccharide und Proteine enthält) oder in Form von Occlusiv-Verbänden wie z. B. Alginaten, Chitosan, hydrophilem Polyurethanfilm, Collagenlagen, Platten, Puderschäumen oder Schwämmen, Schäumen (z. B. Polyurethan oder Silicon), Hydrocolloiden (z. B. Carboxymethylcellulose, CMC), Collagen- und Hyaluronsäure-basierten Verbänden vorliegen, einschließlich Kombinationen daraus.
  • Alginat-, Chitosan- und Hydrocolloid-Verbände nehmen Wundexsudat auf, wenn sie auf einem Transplantat platziert werden. Dabei produzieren sie ein wässriges Gel auf der Oberfläche des Transplantats und man glaubt, dass dieses Gel für die Heilung des Transplantats aufgrund des Zurückhaltens von Feuchtigkeit an der Transplantatstelle günstig für die Heilung ist.
  • Zusammensetzungen, die sich als günstig in Verbindung mit topischer Anwendung erwiesen haben, sind jene, welche thixotrophe Eigenschaften besitzen, d. h. die Viskosität der Zusammensetzung wird z. B. durch Schütteln oder Rühren beeinflusst, so dass die Viskosität der Zusammensetzung zum Zeitpunkt der Verabreichung reduziert werden kann, und die Viskosität sich erhöht, wenn die Zusammensetzung aufgebracht wurde, so dass die Zusammensetzung am Anwendungsort verbleibt.
  • Dosierungen von Zahnschmelzmatrix, Zahnschmelzmatrixderivaten und Zahnschmelzmatrixproteinen
  • In einer pharmazeutischen Zusammensetzung zur erfindungsgemäßen Anwendung auf der Haut oder auf der Schleimhaut ist eine aktive Zahnschmelzsubstanz im Allgemeinen in einer Konzentration im Bereich von ungefähr 0,01% bis ungefähr 99,9% Gew./Gew. vorhanden. Die Menge der aufgebrachten Zusammensetzung führt normalerweise zu einer Menge Gesamtprotein pro cm2 des Rezipientenbettbereichs, die ungefähr 0,01 mg/cm2 bis ungefähr 20 mg/cm2 entspricht, wie beispielsweise ungefähr 0,1 mg/cm2 bis ungefähr 15 mg/cm2.
  • Die aufgebrachte Menge der Zusammensetzung hängt von der Konzentration der aktiven Zahnschmelzsubstanz in der Zusammensetzung ab und von der Freisetzungsrate der aktiven Zahnschmelzsubstanz aus der Zusammensetzung, aber sie liegt im Allgemeinen in einem Bereich, der maximal ungefähr 15 bis 20 mg/cm2 entspricht.
  • In jenen Fällen, in denen die aktive Zahnschmelzsubstanz in Form einer flüssigen Zusammensetzung verabreicht wird, liegt die Konzentration der aktiven Zahnschmelzsubstanz in der Zusammensetzung in einem Bereich von ungefähr 0,1 bis ungefähr 50 mg/ml. Höhere Konzentrationen sind in einigen Fällen wünschenswert und können auch erreicht werden, wie beispielsweise eine Konzentration von mindestens ungefähr 100 mg/ml.
  • Die Konzentration der aktiven Zahnschmelzsubstanz in einer pharmazeutischen Zusammensetzung hängt von der spezifischen Zahnschmelzsubstanz, ihrer Wirksamkeit, der Schwere der zu verhindernden oder zu behandelnden Krankheit und dem Alter und dem Zustand des Patienten ab. Methoden, die angewandt werden können, um passende Konzentrationen der aktiven Zahnschmelzsubstanz in der pharmazeutischen Zusammensetzung auszuwählen, sind einem Fachmann wohl bekannt und können entsprechend etablierten Richtlinien für gute klinische Praxis (GCP) oder den "Investigational New Drug Exemption" ("IND")-Richtlinien durchgeführt werden, wie beschrieben z. B. in dem internationalen Standard ISO/DIS 14155 Klinische Untersuchung medizinischer Geräte, 1994 und ICH ("International Committee for Harmonisation"): Harmonisierte Dreiteilige Richtlinie für Gute Klinische Praxis, Brookwood Medical Publications, LTD., Surrey, UK, 1996. Ein Fachmann würde mittels Verwendung der in Standardlehrbüchern, Richtlinien und Vorschriften, wie oben beschrieben, sowie unter Anwendung des allgemeinen Fachwissens, in der Lage sein, die genaue Dosierungskur auszuwählen, die für jede aktive Zahnschmelzsubstanz und/oder ausgewählte andere aktive Substanzen durchgeführt werden muss, und ebenso die Dosierungsform, in dem er lediglich Routineexperimente durchführt.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER FIGUREN
  • Die Erfindung wird im Folgenden weiter beschrieben mit Bezugnahme auf die anhängenden Figuren:
  • 1 ist eine Darstellung, die das Anhaften von humanen dermalen Fibroblasten (NHDF)-Zellen an der Oberfläche von Kulturschalen zeigt, die mit EMD beschichtet sind, im Vergleich zu unbeschichteten Kulturschalen, die als Kontrolle verwendet wurden;
  • 2 ist eine Darstellung, die DNA-Synthese durch NHDF-Zellen zeigt, die in Anwesenheit oder Abwesenheit von EMD gemessen wurde, gemessen mittels des Einbaus von 5-Brom-2'-desoxyuridin (BrdU) in neu synthetisierte DNA proliferierender Zellen;
  • 3 ist eine Darstellung, die nach 72 Stunden die Dichte von NHDF-Zellen zeigt, die in Anwesenheit oder Abwesenheit von EMD gewachsen sind;
  • 4 ist eine Darstellung, die die Menge von intrazellulärem cAMP in NHDF-Zellen zeigt, die in Anwesenheit oder Abwesenheit von EMD gewachsen sind;
  • 5 ist eine Darstellung, die die Überlebensrate von NHDF-Zellen zeigt, die in Anwesenheit oder Abwesenheit von EMD gewachsen sind, gemessen mittels des Apoptose-Wertes spezifischer Nucleinsäure-Abbauprodukte; und
  • 6 ist eine Darstellung, die die Bildung von Multilayer-Kolonien von NHDF-Zellen nach 72 und 96 Stunden in Anwesenheit oder Abwesenheit von EMD zeigt.
  • Die vorliegende Erfindung wird in den folgenden Beispielen weiter beschrieben, welche in keinster Weise den Umfang der Erfindung, wie er beansprucht ist, begrenzen sollen.
  • EXPERIMENTELLER TEIL
  • Material und Methoden
  • Zahnschmelzmatrix-Derivate, EMDOGAIN®, von BIORA AB, S-205 12 Malmö, Schweden, enthaltend 30 mg gefriergetrocknetes Zahnschmelzmatrix-Protein (im Folgenden EMD abgekürzt), und 1 ml Vehikellösung (Propylenglykolalginat), welche vor der Anwendung gemischt werden, es sei denn das Protein und das Vehikel werden getrennt getestet. Das Gewichtsverhältnis der Haupt-Protein-Peaks bei 20, 14 bzw. 5 kDa ist ungefähr 85/5/10.
  • BEISPIELE
  • Beispiel 1
  • Material und Methoden
  • Normale humane Hautfibroblasten wurden von BioWhittaker, CC-2511, NHDF, einzelner Spender, männlicher Erwachsener, Chargennr. NHDF-4196, Lot Nr. 16503 bezogen. Die Zellen wurden in Dulbecco's modifiziertem Eagle-Medium, versetzt mit 10% fötalem Kälberserum, gezogen. EMD wurde sowohl durch Beschichten der Oberfläche der Kulturschalen mit einer 0,5 mg/ml EMD-Lösung in 0,1% HAc zugesetzt, als auch indem dem Medium 100 μg EMD pro ml Medium zugesetzt wurden. Alle Experimente begannen bei einer Zelldichte von 50.000 Zellen pro ml Kulturmedium.
    • (a) NHDF-Zellen wurden auf der Oberfläche von Kulturschalen, die mit EMD beschichtet waren, für 30, 60, 120 oder 240 Minuten gezogen, bevor die Kulturschalen mit PBS (Phosphat-gepufferter Kochsalzlösung) gewaschen wurden, um nicht anhaftende Zellen zu entfernen. Zellen, die in unbeschichteten Kulturschalen gezogen wurden, dienten als Kontrollen. Die anhaftenden Zellen wurden dann durch Trypsinierung abgelöst und in einer Bürker-Zählkammer gezählt (n = 3 zu jedem Zeitpunkt). Aus 1 scheint ersichtlich, dass die anfängliche Anhaftung von NHDF-Zellen signifikant durch Anwesenheit von EMD erhöht wird.
    • (b) NHDF-Zellen wurden 24, 48, 72 oder 96 Stunden in Anwesenheit oder Abwesenheit (Kontrollen) von EMD kultiviert, bevor sie einem Zellproliferations-Immunoassay unterzogen wurden, der den Einbau von 5-Brom-2'-desoxyuridin (BrdU) misst. Über eine Zeitspanne von 4 Stunden wurde BrdU anstelle von Thymidin in die neu synthetisierte DNA proliferierender Zellen eingebaut. Nach der Markierung wurden die Zellen gewaschen, fixiert und denaturiert, und die Menge an eingebautem BrdU wurde mittels colorimetrischem ELISA unter Verwendung eines Peroxidase-gekoppelten anti-BrdU-Antikörpers entsprechend den Anweisungen des Herstellers (Boehringer Mannheim, Cat. No. 1647 229) gemessen (n = 6 zu jedem Zeitpunkt). Es scheint aus 2 hervorzugehen, dass die Zellen, die in Anwesenheit von EMD gezogen wurden, eine verstärkte DNA-Synthese zeigen, verglichen mit den Kontrollzellen, mit einer Ausnahme bei 24 Stunden.
    • (c) NHDF-Zellen wurden in Kulturen für 24, 48, 72, 96 und 120 Stunden in Anwesenheit oder Abwesenheit (Kontrollen) von EMD gezogen. Die Kulturen wurden dann mit PBS gewaschen und die Zellen wurden im Mikroskop unter Verwendung eines festen Rasters gezählt. Es wurden fünf unterschiedliche Bereiche in jeder von 6 parallelen Kulturen zu jedem Zeitpunkt ausgezählt. Nach 72 Stunden zeigten die Zellkulturen, die in Anwesenheit von EMD gezogen wurden, einen schnellen Anstieg in der Zelldichte, verglichen mit den unbehandelten Kontrollen (3).
    • (d) NHDF-Zellen wurde für 24 oder 120 Stunden kultiviert, zweimal mit PBS gewaschen und zentrifugiert. 100 μl Zellen von jeder Kultur (n = 6 bei jedem Zeitpunkt/Experiment) wurden dann lysiert und freigesetztes intrazelluläres cAMP wurde mittels eines kompetitiven Enzym-Immunassays (EIA) unter Verwendung eines Amersham Pharmacia Biotech "Biotrak cAMP EIA"-Kits (Cat. No. RPN 225) entsprechend den Anweisungen des Herstellers gemessen. Verglichen mit den Kontrollen, die in Abwesenheit von EMD gezogen wurden, zeigten NHDF-Zellen einen merklichen Anstieg an intrazellulärem cAMP nach 24 Stunden Wachstum in Anwesenheit von EMD (4). Dieser Anstieg konnte immer noch nach 120 Stunden in Kultur beobachtet werden. Der Anstieg an intrazellulärem cAMP deutet darauf hin, dass die Zellen, die in Anwesenheit von EMD gezogen wurden, ein internes Signal/interne Signale erzeugen, das/die ein Teil eines Signalwegs für Wachstumsregulation und Differenzierung sein könnte(n).
    • (e) NHDF-Zellen wurden von Kulturen nach 24, 48, 72, 96 oder 120 Stunden geerntet (n = 5 bei jedem Zeitpunkt/Experiment), in PBS gewaschen und zentrifugiert. 200 μl Zellen wurden lysiert, und der Apoptose-Spiegel spezifischer Nukleinsäureabbauprodukte (Histon-gebundene DNA-Fragmente) wurde mittels Sandwich-ELISA unter Verwendung eines "Cell Death Detection ELISA"-Kits (Cat. No. 1 774 425) von Boehringer Mannheim entsprechend den Anweisungen des Herstellers quantifiziert. Die Ergebnisse sind als Verhältnis von EMD-behandelten Zellen zu unbehandelten Zellen dargestellt. Daher deuten Werte oberhalb von 1 auf induzierten Zelltod hin, während Werte unterhalb von 1 ein verlängertes Überleben der Zellen widerspiegeln. Es scheint aus 5 hervorzugehen, dass die NHDF-Zellen eine erhöhte Überlebensrate zeigten, wenn EMD in den Kulturen anwesend ist (Werte unterhalb von 1).
    • (f) NHDF-Zellen wurden für 24, 48, 72 und 96 Stunden in Anwesenheit oder Abwesenheit (Kontrollen) von EMD kultiviert, mit PBS gewaschen, und die Anzahl von Multilayer-Kolonien wurde im Mikroskop unter Verwendung eines festen Rasters gezählt. Fünf unterschiedliche Bereiche wurden in jeder von 9 parallelen Kulturen zu jedem Zeitpunkt ausgezählt. Die Zellen wurden dann durch Trypsinierung geerntet und in einer Bürker-Zählkammer ausgezählt, und die Anzahl von Multilayer-Kolonien pro 1000 Zellen wurde errechnet. Es scheint aus 6 hervorzugehen, dass die Anzahl an Multilayer-Kolonien in NHDF-Zellkulturen erhöht wurde, wenn die Zellen in Anwesenheit von EMD gezogen wurden. Multilayer-Koloniebildung konnte nach 72 Stunden Kultur beobachtet werden, und dieser ging ein Anstieg an cAMP voran (4), und sie fällt mit dem Einsetzen der TGF-β-Produktion zusammen (nicht gezeigt).
  • Basierend auf diesen Ergebnissen wurde geschlussfolgert, dass NHDF-Zellen, die in Anwesenheit von EMD kultiviert wurden, eine höhere Replikation, höhere Metabolismus-Aktivität, erhöhte Anhaftungsrate, und die Entwicklung einer höheren Anzahl von Multilayer-Kolonien zeigen.
  • Beispiel 2
  • Pilotstudie zur Hauttransplantation bei Schweinen
  • Einführung
  • Ziel
  • Das Ziel dieser Pilotstudie war es, den Heilungsprozess von Spalthaut-transplantierten Wunden bei Schweinen zu untersuchen und die Wirkung von EMD auf diese Wunden zu untersuchen.
  • Material und Methoden
  • Tiere
  • Das Experiment wurde mit 4 weiblichen SPF-Schweinen durchgeführt (Mischrasse aus Danish Country, Yorkshire und Duroc). Zu Beginn der Akklimatisierungsphase betrug das Körpergewicht der Tiere ungefähr 35 kg.
  • Eine Akklimatisierungsphase von 1 Woche wurde gewährt während der die Tiere täglich beobachtet wurden, um ein Tier auszuschließen, das einen schlechten Zustand zeigte. Alle Beobachtungen wurden aufgenommen.
  • Haltung
  • Die Studie fand in einem Tierstall statt, der mit gefilterter Luft bei einer Temperatur von 21°C ± 3°C, relativer Feuchte von 55% ± 15%, und einem Luftaustausch von 10 Mal/Stunde versorgt wurde. Der Raum wurde so beleuchtet, dass sich ein Zyklus von 12 Stunden Licht und 12 Stunden Dunkelheit ergab. Die Tiere wurden individuell in Boxen gehalten.
  • Lagerstreu
  • Die Lagerstreu war Weichholzsägemehl "LIGNOCEL H ¾" von Hahn & Co., D-24796 Bredenbek-Kronsburg. Eine regelmäßige Untersuchung auf mögliche relevante Kontaminanten wurde durchgeführt.
  • Futter
  • Kommerziell erhältliches Schweinefutter "Altromin 9033", von Chr. Petersen A/S, DK-4100 Ringsted wurde zur Verfügung gestellt (ungefähr 800 g zweimal täglich). Eine Analyse im Hinblick auf die Hauptnährstoffkomponenten und relevante mögliche Kontaminanten wurde regelmäßig durchgeführt.
  • Trinkwasser
  • Zweimal täglich wurde den Tieren Trinkwasser von Tierhaltungsqualität angeboten. Analysen im Hinblick auf relevante mögliche Kontaminanten wurden regelmäßig durchgeführt.
  • Verwundung und Transplantation
  • Die Wunden wurden am Tag 1 zugefügt. Die Tiere wurden mit Stresnil® Vet. Janssen, Belgien (40 mg Azaperon/ml, 1 ml/10 kg), und Atropin DAK, Dänemark (1 mg Atropin/ml, 0,5 ml/10 kg), verabreicht als einzelne intramuskuläre Injektion, gefolgt von einer intravenösen Injektion Hypnodil® Janssen, Belgien (50 mg Metomidat/ml, ungefähr 2 ml), anästhesiert. Ein Bereich dorso-lateral auf jeder Seite des Rückens des Tiers wurde rasiert, mit Seife und Wasser gewaschen, mit 70% Ethanol desinfiziert, welcher mit steriler Kochsalzlösung weggewaschen wurde, und am Ende mit sterilem Mull getrocknet.
  • Acht Spalthautwunden (25 × 25 × 0,4 mm) wurden im vorbereiteten Bereich erzeugt, 4 auf jeder Seite des Rückgrats, unter Verwendung eines ACCU-Dermatoms (GA 630, Aesculap®. Die Wunden wurden durchnummeriert von 1 (am weitesten kranial) bis 4 (am weitesten kaudal) auf der linken Seite des Tieres und von 5 (am weitesten kranial) bis 8 (am weitesten kaudal) auf der rechten Seite des Tieres. Direkt nach der Verwundung und der Hämostase wurde die ausgeschnittene Epidermis der Wunden der Behandlung C und D auf die Wundoberfläche aufgebracht. Geronnenes Blut wurde mit sterilem Mull entfernt.
  • Direkt vor der Operation, ungefähr 8 Stunden nach Ende der Operation, und wann immer danach notwendig, wurde den Tieren eine intramuskuläre Injektion Anorfin®, A/S GEA, Dänemark (0,3 mg Buprenorphin/ml, 0,04 ml/kg) verabreicht.
  • Dosierung
  • Nach dem Zufügen der Wunden wurden die Transplantationsbetten wie folgt behandelt:
    Figure 00230001
  • C
    Transplantat
    D
    Transplant + EMD
  • Ungefähr 15 Minuten vor der Dosierung wurde die EMD-Formulierung entsprechend den Anweisungen, die vom Hersteller gegeben werden, hergestellt. Die EMD-Formulierung wurde innerhalb von 2 Stunden nach der Herstellung verwendet. Für die Wunden der Behandlung D wurde EMD als eine dünne Schicht zwischen der ersetzten ausgeschnittenen Epidermis und der Wundoberfläche aufgebracht. Ein Fläschchen EMD wurde für 4 Wunden verwendet.
  • Verband
  • Die Wunden wurden mit Tegaderm® verbunden. Die Verbände wurden mit einer Mullbandage bedeckt, die durch Fixomul® fixiert wurden. Die Verbände, der Mull und das Fixomul® wurden mittels eines netzartigen Körperstrumpfes am Ort gehalten. Bend-a-rete® (Tesval, Italien). Die Verbände wurden täglich beobachtet. Die Verbände wurden am Tag 2 (bei allen Tieren) und 3 (Tieren Nr. 3 und 4) gewechselt.
  • Vor jedem Wechsel wurden die Tiere mit einer intramuskulären Injektion in den Nacken (1,0 ml/10 kg Körpergewicht) eines Gemisches aus Zoletil 50® Vet., Virbac, Frankreich (125 mg Tiletamin und 125 mg Zolazepam in 5 ml Lösungsmittel, 5 ml), Rompun® Vet., Bayer, Deutschland (20 mg Xylazin/ml, 6,5 ml), und Methadon® DAK, Nycomed DAK, Dänemark (10 mg Methadon/ml, 2,5 ml), anästhesiert.
  • Beobachtung der Transplantate
  • Jedes Transplantat wurde am Tag 2 (bei allen Tieren), 3 (bei allen Tieren) und 4 (bei Tieren Nr. 3 und 4) beobachtet und fotografiert. Der Grad der Exsudation und Entzündung wurde ermittelt.
  • Klinische Anzeichen
  • Alle sichtbaren Anzeichen mangelnder Gesundheit und jedwede Verhaltensveränderungen wurden täglich aufgenommen. Jede Abweichung vom Normalzustand wurde im Hinblick auf den Zeitpunkt des Beginns, der Dauer und der Intensität aufgenommen.
  • Körpergewicht
  • Die Tiere wurden am Tag der Ankunft gewogen, am Tag des Zufügens der Wunde und am Ende der Studie.
  • Endbeobachtungen
  • Am Tag 3 (ungefähr 56 Stunden nach dem Zufügen der Wunde) wurden Tiere Nr. 1 und 2 nach Betäubung mit einer Bolzenpistole durch einen Schnitt durch die Arteria und die Vena subclavia getötet.
  • Am Tag 4 (ungefähr 72 Stunden nach dem Zufügen der Wunde) wurden Tiere Nr. 3 und 4 nach Betäuben mit einer Bolzenpistole durch einen Schnitt durch die Arteria und die Vena subclavia getötet.
  • Probennahme von Gewebe
  • Jede Wunde wurde als Block getrennt von Skelettmuskelgewebe freigeschnitten. Jeder Block wurde in Phosphat-gepuffertem neutralem 4%-igem Formaldehyd fixiert.
  • Histologische Präparation
  • Nach der Fixierung wurden vier repräsentative Proben von allen Wunden in Paraffin eingebettet, mit einer nominellen Dicke von 5 μm geschnitten, und mit Hämatoxylin und Eosin gefärbt. Nach dem Färben wurden die Schnitte unter dem Lichtmikroskop unter Verwendung eines Rasters beobachtet. Dies erlaubte die Messung der Gesamtmenge des Transplantationsbettes und der Länge der epithelialisierten Oberfläche. Dieses Verhältnis wurde als prozentualer Anteil des Transplantationsbettes, der mit Epithelzellen bedeckt war, pro Schnitt ausgedrückt. Die Durchschnittswerte von jeder Wunde wurden genommen, wonach die Durchschnittswerte der Gruppen errechnet wurden.
  • Statistiken
  • Die Daten werden so aufbereitet, dass sie Gruppendurchschnittswerte und Standardabweichungen angeben, wo dies angebracht ist. Mögliche Ausreißer werden ebenfalls identifiziert. Danach wird jede kontinuierliche Variable auf Homogenität der Varianz mit dem Bartlett-Test untersucht. Wenn die Varianz homogen ist, wird die Untersuchung der Varianz für die Variable durchgeführt. Wenn irgendwelche signifikanten Unterschiede gemessen werden, werden mögliche Unterschiede zwischen den Gruppen mit dem Dunnett-Test untersucht. Wenn die Varianz heterogen ist, wird jede Variable auf Normalität mittels des Shapiro-Wilk-Verfahrens getestet. Im Falle einer Normalverteilung werden die möglichen Unterschiede zwischen den Gruppen mittels des Student-t-Tests identifiziert. Ansonsten werden die möglichen Unterschiede zwischen den Gruppen mittels des Kruskal-Wallis'schen Tests untersucht. Wenn jeder signifikante Unterschied zwischen den Gruppen detektiert ist, wird die anschließende Identifikation der Gruppen mittels des Wilcoxon-Rank-Surn-Tests durchgeführt.
  • Die statistischen Analysen werden mit SAS®-Verfahren (Version 6.12), beschrieben in „SAS/STAT® User's Guide, Version 6, Vierte Ausgabe, Band 1 + 2", 1989, SAS Institute Inc., Cary, North Carolina 27513, USA, durchgeführt.
  • Ergebnisse
  • Klinische Beobachtungen in der Pilotstudie zeigten eine schnelle Epithelialisierung der transplantierten Wunden, welche mit EMD behandelt wurden, im Vergleich zu unbehandelten Kontrollen. Es wurde außerdem weniger Exsudat bei diesen Transplantaten beobachtet. Die Ergebnisse der Histologie zeigten weniger Exsudat und weniger extravasierte Blutzellen, was eine geringere Entzündung anzeigt.

Claims (25)

  1. Verwendung einer Zubereitung aus aktiver Zahnschmelzsubstanz zur Herstellung einer pharmazeutischen oder kosmetischen Zusammensetzung zur Förderung der Transplantatannahme bei einem nicht-mineralisierten Gewebe.
  2. Verwendung nach Anspruch 1 zur Anwendung bei Gewebe, das einen wesentlichen Anteil epithelialer Zellen umfasst.
  3. Verwendung nach Anspruch 1, wobei das Transplantat ein Hauttransplantat oder Schleimhauttransplantat ist.
  4. Verwendung nach Anspruch 3, wobei das Transplantat ein autogenes Hauttransplantat ist.
  5. Verwendung nach Anspruch 3 oder 4, wobei das Transplantat ein Vollhautlappen-, Spalthaut-, zusammengesetztes, Streu- oder Netz-Transplantat ist.
  6. Verwendung nach Anspruch 3, wobei das Transplantat kultivierte epidermale Zellen, wie Keratinozyten oder Fibroblasten oder azelluläres Gewebe-erzeugtes Hautmatrixmaterial umfasst.
  7. Verwendung nach Anspruch 1, wobei das Transplantat ein Hornhauttransplantat ist.
  8. Verwendung nach Anspruch 1, wobei das Transplantat ein Haartransplantat ist.
  9. Verwendung nach Anspruch 1, wobei das Transplantat ein Knorpeltransplantat ist.
  10. Verwendung nach Anspruch 9, wobei das Transplantat kultivierte Chondrozyten, die in ein Trägermaterial eingebettet sind, umfasst.
  11. Verwendung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die aktive Zahnschmelzsubstanz Zahnschmelzmatrix, Zahnschmelzmatrix-Derivate und/oder Zahnschmelzmatrix-Proteine sind.
  12. Verwendung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die aktive Zahnschmelzsubstanz ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Enamelinen, Amelogeninen, non-Amelogeninen, Prolin-reichen non-Amelogeninen, Amelinen (Ameloblastin, Sheathlin), Tuftelinen, und deren Derivaten und Gemischen daraus.
  13. Verwendung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die aktive Zahnschmelzsubstanz ein Molekulargewicht von höchstens 120 kDa hat, wie bspw. höchstens 100 kDa, 90 kDa, 80 kDa, 70 kDa oder 60 kDa, bestimmt durch SDS-PAGE-Elektrophorese.
  14. Verwendung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Zubereitung der aktiven Zahnschmelzsubstanz ein Gemisch aus aktiven Zahnschmelzsubstanzen mit unterschiedlichen Molekulargewichten enthält.
  15. Verwendung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Zubereitung der aktiven Zahnschmelzsubstanz mindestens zwei Substanzen, ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Amelogeninen, Prolin-reichen non-Amelogeninen, Tuftelin, Haar proteinen, Serumproteinen, Speichelproteinen, Amelin, Ameloblastin, Sheathlin und Derivate davon, umfasst.
  16. Verwendung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die aktive Zahnschmelzsubstanz ein Molekulargewicht von bis zu ungefähr 40000 hat.
  17. Verwendung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die aktive Zahnschmelzsubstanz ein Molekulargewicht zwischen ungefähr 5000 und ungefähr 25000 hat.
  18. Verwendung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der Hauptteil der aktiven Zahnschmelzsubstanz ein Molekulargewicht von ungefähr 20 kDa hat.
  19. Verwendung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei mindestens ein Teil der aktiven Zahnschmelzsubstanz in Form von Aggregaten vorliegt oder nach der Anwendung in vivo dazu in der Lage ist, Aggregate zu bilden.
  20. Verwendung nach Anspruch 19, wobei die Aggregate eine Partikelgröße von ungefähr 20 nm bis ungefähr 1 um haben.
  21. Verwendung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der Proteingehalt der aktiven Zahnschmelzsubstanz in der Zubereitung in einem Bereich von ungefähr 0,05% Gew./Gew. bis 100% Gew./Gew. liegt, wie bspw. ungefähr 5–99% Gew./Gew., ungefähr 10–95% Gew./Gew., ungefähr 15–90% Gew./Gew., ungefähr 20–90% Gew./Gew., ungefähr 30–90% Gew./Gew., ungefähr 40–85% Gew./Gew., ungefähr 50–80% Gew./Gew., ungefähr 60–70% Gew./Gew., ungefähr 70–90% Gew./Gew. oder ungefähr 80–90% Gew./Gew.
  22. Verwendung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die pharmazeutische oder kosmetische Zusammensetzung außerdem ein pharmazeutisch annehmbares Exzipienz umfasst.
  23. Verwendung nach Anspruch 22, wobei das pharmazeutisch oder kosmetisch annehmbare Exzipienz Propylenglycolalginat ist.
  24. Verwendung nach Anspruch 22, wobei das pharmazeutisch oder kosmetisch annehmbare Exzipienz Hyaluronsäure oder Salze oder Derivate davon sind.
  25. Verwendung nach einem der Ansprüche 1–24, wobei die Zubereitung einer aktiven Zahnschmelzsubstanz a) 30 mg gefriergetrocknetes Zahnschmelzmatrixprotein und eine Trägerlösung, bestehend aus 1 ml Propylenglycolalginat, welche vor der Anwendung gemischt werden und wobei das Gewichtsverhältnis der Hauptproteinpeaks bei 20, 14 und 5 kDa ungefähr 85/5/10 ist, oder b) irgendwelche Proteine oder Peptide, die in a) enthalten sind, enthält.
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