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Die vorliegende Erfindung betrifft
Polyorganosiloxanzusammensetzungen, die zu Siliconelastomeren heiß vulkanisierbar
sind, das heißt
bei Materialtemperaturen vulkanisierbar sind, die im Allgemeinen
zwischen 100 °C
und 200 °C
liegen und bei Bedarf bis zu 250 °C
gehen können.
Die Erfindung betrifft ferner die Verwendung dieser Zusammensetzungen
insbesondere für
die Herstellung der Ummantelungen oder primären Isolierungen, die in den
Aufbau von elektrischen Drähten
oder Kabeln, die gegen Brand geschützt sind, eingehen. Die Erfindung
betrifft schließlich
die gegen Brand geschützten
elektrischen Drähte
oder Kabel, die mittels der Verwendung solcher Zusammensetzungen
hergestellt werden.
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Mit dem Ausdruck "gegen Brand geschützte elektrische Drähte oder
Kabel" sollen elektrische
Drähte oder
Kabel definiert werden, die ein Brandverhalten von hoher Qualität wenigstens
hinsichtlich der Bindigkeit der Asche sicherstellen müssen. Die
Merkmale, die die gegen Brand geschützten elektrischen Drähte oder
Kabel aufweisen müssen,
sind in zahlreichen Ländern
Gegenstand von Gesetzesvorschriften und strenge Normierungen wurden
aufgestellt.
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In Frankreich beispielsweise ist
eine wichtige Norm bezüglich
der Versuche zum Brandverhalten der elektrischen Kabel, der man
genügen
sollte, die Norm NF C 32-070 CR1, die die Betriebsdauer der Kabel,
die unter definierten Bedingungen brennen, betrifft. Die Brandbeständigkeit
ist auf die Erzeugung von Asche zurückzuführen, die eine gewisse Bindigkeit
aufweisen muss, die es ermöglicht,
eine Isolierung zu erhalten, die für das Funktionieren der Kabel
ausreicht. In diesem Versuch werden Kabelproben in einen Ofen gegeben, dessen
Temperatur in 50 Minuten 920 °C
erreicht, und diese Temperatur wird dann 15 Minuten lang gehalten; während dieses
Versuchs werden die Kabel regelmäßigen Stößen unterworfen;
der Versuch ist zufrieden stellend, wenn Kontrolllampen, die an
die Kabel, die mit einer Nennspannung gespeist werden, angeschlossen sind,
am Ende der Versuchsdauer (das heißt nach 65 Minuten) nicht erloschen
sind.
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Die oben angeführte Norm kann nur für elektrische
Drähte
oder Kabel erfüllt
werden, bei denen wenigstens die primären isolierenden Materialien
speziell in Bezug auf ihre Nichtbrandausbreitung ausgelegt wurden.
In der Praxis gemäß dem bekannten
Stand der Technik wurde festgestellt, dass die isolierenden primären Materialien
auf der Basis von Siliconelastomeren, die durch Heißvulkanisieren
von geeigneten Polyorganosiloxanzusammensetzungen erhalten werden,
den Versuchen zur Nichtflammenausbreitung genügen können. Wenn das Siliconelastomer
brennt, wandelt es sich in eine ascheartige Substanz auf der Basis
von Siliciumdioxid um, die isoliert und eine gewisse Bindigkeit
hat. Jedoch sind solche Zusammensetzungen, die bisher vorgeschlagen
wurden, nicht vollkommen zufrieden stellend und erfordern noch Verbesserungen,
um insbesondere bindigere Aschen zu erhalten, was im Fall eines
Brands zu längeren
Betriebszeiten der Kabel führt.
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Gemäß dem bekannten Stand der Technik
besteht ein elektrisches Kabel aus einem oder mehreren Einzelleiter(n)
(im Allgemeinen auf der Basis von Cu oder Al); jeder dieser Einzelleiter
wird von einer Ummantelung oder primären Isolierung geschützt, die
aus einer oder mehreren konzentrischen Schicht(en) auf der Basis
von Siliconelastomer gemacht ist. Um diese Ummantelung oder diese
Ummantelungen (im Fall eines Kabels mit mehreren Einzelleitern)
ist (sind) ein oder mehrere Füllelement(e)
und/oder ein oder mehrere Verstärkungselement(e)
auf der Basis insbesondere von Glasfasern und/oder Mineralfasern
vorgesehen. Dann fertigt man anschließend die äußere Umhüllung an, die eine oder mehrere
Umhüllung(en)
umfassen kann. Im Fall eines elektrischen Kabels mit mehreren Einzelleitern
bildet (bilden) das (oder die) Füllelement(e)
und/oder das (oder die) Verstärkungselement(e),
das (die) um die Einzelleiter (jeder mit seiner primären Isolierung
ausgestattet) herum angeordnet ist (sind), eine gemeinsame Ummantelung
für die
Gesamtheit der Einzelleiter. Obwohl das Siliconelastomer, das in
den Aufbau der Kabel eingeht, im Wesentlichen das Grundmaterial
der primären
Isolierung(en) ist, kann es auch in veränderlichen Anteilen vorhanden
sein: in dem (oder den) Füllelement(en)
und/oder dem (oder den) Verstärkungselement(en)
(die im Fall eines Kabels mit mehreren Einzelleitern die gemeinsame
Ummantelung bilden); und/oder in der (oder den) äußeren Umhüllung(en).
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Die Anzahl an konzentrischen Schicht(en)
auf der Basis von Siliconelastomer, das die Ummantelung oder primäre Isolierung
jedes Einzelleiters bildet, und die Wandstärke jeder Schicht hängen im
Wesentlichen von den vorgegebenen Anforderungen für die Aufrechterhaltung
des Betriebs gemäß den Bestimmungen
der Normen und insbesondere der Norm NFC 32-070 CR1 ab. Im Allgemeinen
ist es wünschenswert,
einen solchen Betrieb mittels der Verwendung von einer oder von
zwei Schichten zu erhalten, wobei jede geeigneterweise eine Dicke
gleich wenigstens 0,6 mm und vorzugsweise gleich wenigstens 0,8
mm hat.
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Ein Ziel der vorliegenden Erfindung
ist folglich die Entwicklung von Polyorganosiloxanzusammensetzungen,
die zu Siliconelastomeren heiß vulkanisierbar
sind, die in der Lage sind, bereits wenn sie für die alleinige Herstellung
der primären
Isolierung verwendet werden, den elektrischen Drähten und Kabeln ein Brandverhalten
hoher Qualität
zu verleihen, das wenigstens durch das Erreichen einer Verbesserung
der Bindigkeit der Asche gekennzeichnet ist, die es für alle erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
ermöglicht,
der Norm NF C 32-070 CR1 unter 500 Volt zu genügen, wobei sie die Betriebszeit
der Drähte
oder Kabel, bezogen auf den Schwellenwert von 65 Minuten, der von
der Norm gefordert wird, um mehr als 30 % verlängert.
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Ein weiteres Ziel der vorliegenden
Erfindung ist auch die Entwicklung von heiß vulkanisierbaren Polyorganosiloxanzusammensetzungen,
die, wobei sie eine verbesserte Beständigkeit bei der Verbrennung
besitzen, gleichzeitig gute mechanische Eigenschaften im nicht nachgehärteten Zustand
wie im nachgehärteten Zustand
und insbesondere nach einem Altern von 10 Tagen bei 200 °C besitzen,
das gemäß der Norm
CEI 2 ausgeführt
wird, (insbesondere bezüglich:
SHORE A Härte,
Reißfestigkeit,
Reißdehnung,
Elastizitätsmodul).
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Im Stand der Technik werden Polyorganosiloxanzusammensetzungen
beschrieben, die zu Siliconelastomeren heiß vulkanisierbar sind, worin
man neben einem Polyorganosiloxanpolymer, das durch eine Peroxidkatalyse
vernetzt, Füllstoffe
vom Schmelzmitteltyp und/oder vom Plättchentyp verwendet, die mit
Platin und Metalloxiden kombiniert sein können oder nicht, um im Fall
eines Brands zur Bildung einer ascheartigen Substanz, die isoliert
und eine bestimmte Bindigkeit hat, zu führen, die es ermöglicht,
die Betriebszeit der Kabel, die gerade brennen, zu verlängern. Man
führt insbesondere
die Schrift EP A 0 467 800 an, die die gleichzeitige Verwendung
von ZnO (als Schmelzmittel) und von Glimmer (als plättchenförmiger Füllstoff),
gegebenenfalls kombiniert mit einer Platinverbindung und/oder Metalloxiden,
wie beispielsweise Titanoxid und das Oxid Fe3O4, vorschlägt. Es wurde festgestellt,
dass die Zusammensetzungen und die Siliconelastomere, die durch
eine Katalyse mit 2,4-Dichlorbenzoylperoxid vernetzt werden, die
sich aus der Lehre dieser EP-Schrift ergeben, es für bestimme
unter ihnen ermöglichen,
die Norm NF C 32-070 CR 1 unter 500 Volt zu schaffen, aber mit einer
Betriebszeit, die bei 79 Minuten an der oberen Grenze ist, das heißt eine
ungenügende
Verlängerung
der Betriebszeit: sie ist höchstens
gleich 21,5 %, bezogen auf den Schwellenwert von 65 Minuten, der von
der Norm gefordert wird.
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Es wurden jetzt gefunden und dies
stellt den ersten Gegenstand der vorliegenden Erfindung dar, Polyorganosiloxanzusammensetzungen,
die zu Siliconelastomeren heiß vulkanisierbar
sind, die insbesondere verwendbar sind auf dem Gebiet der Herstellung
von elektrischen Drähten
oder Kabeln mit einem verbesserten Brandverhalten, verglichen mit
dem, was geschieht, wenn man die Lehre des Stands der Technik anwendet, mit
dem Ziel, wenigstens die oben erklärten Verbesserungen, die die
Bindigkeit der Asche angehen, zu erreichen.
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Genauer betrifft die vorliegende
Erfindung in ihrem ersten Gegenstand Zusammensetzungen, die enthalten
(alle Teile sind in Gewichtsteilen angegeben):
– 100 Teile
eines Bestandteils a), der aus wenigstens einem Polyorganosiloxanpolymer
besteht,
– 5
bis 80 Teile eines Bestandteils b), der aus wenigstens einem Verstärkungsfüllstoff
besteht,
– 0,2
bis 8 Teile eines Bestandteils c), der aus einem organischen Peroxid
besteht,
– 8
bis 30 Teile eines Bestandteils d), der aus Glimmer besteht,
– 6 bis
20 Teile eines Bestandteils e), der aus Zinkoxid besteht,
– 0 bis
15 Teile eines Bestandteils f), der aus wenigstens einem Zusatz
besteht, der üblicherweise
auf dem Gebiet der heiß vulkanisierbaren
Polyorganosiloxanzusammensetzungen verwendet wird,
wobei besagte
Zusammensetzungen dadurch gekennzeichnet sind, dass sie zusätzlich als
weitere zwingende Bestandteile enthalten:
– 0,0010 bis 0,02 Teile eines
Bestandteils g), der aus Platin, einer Platinverbindung und/oder
einem Platinkomplex besteht,
– 2 bis 10 Teile eines Bestandteils
h), der aus Titanoxid besteht, und
– 50 bis 120 Teile eines Bestandteils
i), der aus wenigstens einem Füllstoff
zum Auffüllen
besteht.
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So hat der Anmelder entdeckt, dass
die Kombination:
– von
wenigstens einem Füllstoff
zum Auffüllen
i), der in einer Menge von wenigstens 50 Teilen des besagten Bestandteils
auf 100 Teile Polymer(e) a) verwendet wird, mit
– den mineralischen
Bestandteilen gemäß der Lehre
von EP A 0 467 800, die aus Glimmer, Zinkoxid, Platin (oder einer
Verbindung oder einem Komplex, die davon enthalten) und Titanoxid
bestehen (wobei diese beiden letzteren Bestandteile jetzt zwingend
und nicht mehr optional verwendet werden, wie dies bei diesem Stand der
Technik der Fall war),
zu einer bemerkenswerten Verstärkungswirkung
in dem fertigen Elastomer führt,
die es ermöglicht,
insbesondere bei der Anwendung als elektrische Drähte oder
Kabel eine gemäß den oben
angegebenen Erklärungen verbesserte
Bindigkeit der Asche zu erhalten.
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So umfassen die Zusammensetzungen
gemäß der vorliegenden
Erfindung wenigstens ein Polyorganosiloxanpolymer (a), das 0 bis
4 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 3 Gew.-% Vinylgruppen enthält. Wenn
diese Polyorganosiloxanpolymere a) Viskositäten bei 25 °C zwischen 50.000 und 1.000.000
mPa·s
haben, werden sie Öle
genannt, aber ihre Viskosität
kann höher
als 1.000.000 mPa·s
sein und dann werden sie Gummis genannt. In den Zusammensetzungen
gemäß der vorliegenden
Erfindung können
die Polyorganosiloxanpolymere Öle
oder Gummis oder Gemische sein. Diese Polyorganosiloxanpolymere
sind lineare Polymere, deren Diorganopolysiloxankette im Wesentlichen
aus Einheiten der Formel R2SiO besteht.
Diese Kette ist an jedem Ende mit einer Einheit der Formel R3Si0,5 und/oder einem
Rest der Formel OR' blockiert.
In diesen Formeln:
– stellen
die Symbole R, die gleich oder verschieden sind, einwertige Kohlenwasserstoffreste
dar, wie Alkylreste, beispielsweise Methyl, Ethyl, Propyl, Octyl,
Octadecyl usw. . . .,
Arylreste, beispielsweise Phenyl, Tolyl, Xylyl usw. . . .,
Aralkylreste, wie Benzyl, Phenylethyl usw. . . .,
Cycloalkyl- und Cycloalkenylreste, wie Cyclohexyl-, Cycloheptyl-,
Cyclohexenylreste usw. . . .,
Alkenylreste, beispielsweise Vinyl-, Allylreste usw. . . .,
Alkarylreste, Cyanalkylreste, wie ein Cyanethylrest usw. . . .,
Halogenalkyl-, Halogenalkenyl- und Halogenarylreste, wie Chlormethyl-,
3,3,3-Trifluorpropyl-, Chlorphenyl-, Dibromphenyl-, Trifluormethylphenylreste,
– stellt
das Symbol R' ein
Wasserstoffatom, einen Alkylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen,
den beta-Methoxyethylrest dar.
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Vorzugsweise stellen wenigstens 60
% der Gruppen R Methylreste dar. Die Gegenwart entlang der Diorganopolysiloxankette
von geringen Mengen an von R2SiO verschiedenen
Einheiten, beispielsweise Einheiten der Formel RSiO1,5 und/oder
SiO2, ist jedoch in dem Anteil von höchstens
2 % nicht ausgeschlossen (wobei diese % die Anzahl der Einheiten
T und/oder Q auf 100 Siliciumatome ausdrücken).
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Als konkrete Beispiele für Einheiten
der Formeln R2SiO und R3SiO0,5 und für
Reste der Formel OR' können diejenigen
der Formeln:
(CH3)2SiO,
CH3(CH2=CH)SiO,
CH3(C6H5)SiO,
(C6H5)2SiO,
CH3(C2H5)SiO,
(CH3CH2CH2)CH3SiO, CH3(n-C3H7)SiO,
(CH3)3SiO0,5,
(CH3)2(CH2=CH)SiO0,5, CH3(C6H5)2SiO0,5,
CH3(C6H5)
(CH2=CH)SiO0,5,
OH,
-OCH3, -OC2H5, -O-n-C3H7, -O-iso-C3H7, -O-n-C4H9,
-OCH2CH2OCH3
angeführt werden.
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Diese Öle und Gummis werden von den
Siliconherstellern verkauft oder können hergestellt werden, indem
man gemäß bereits
bekannten Techniken vorgeht.
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Der Verstärkungsfüllstoff b) besteht aus Siliciumdioxid,
Aluminiumoxid oder einem Gemisch dieser beiden Spezies. Als verwendbares
Siliciumdioxid strebt man Füllstoffe
an, die durch eine feine Teilchengröße, oft kleiner oder gleich
0,1 um, und ein hohes Verhältnis
der spezifischen Oberfläche
zum Gewicht, das im Allgemeinen in dem Intervall von etwa 50 Quadratmeter
pro Gramm bis mehr als 300 Quadratmeter pro Gramm liegt, gekennzeichnet
ist. Die Siliciumdioxide dieses Typs sind im Handel erhältliche
Produkte und sind in der Technik der Herstellung der Siliconkautschuke
gut bekannt. Diese Siliciumdioxide können auf pyrogenem Weg (Siliciumdioxide
aus Verbrennung oder Rauch genannt) oder durch Nassverfahren (ausgefällte Siliciumdioxide)
hergestellt werden und können
mit siliciumorganischen Verbindungen, die üblicherweise für diese
Anwendung verwendet werden, behandelt werden oder nicht. Die chemische
Natur und das Herstellungsverfahren sind für die vorliegende Erfindung
nicht wichtig, sofern das Siliciumdioxid eine Verstärkungswirkung
in dem fertigen Elastomer ausüben
kann. Selbstverständlich
kann man auch Verschnitte von verschiedenen Siliciumdioxiden verwenden.
Als verwendbares Aluminiumoxid zur Verstärkung verwendet man vorteilhafterweise
ein hoch dispergierbares Aluminiumoxid, das auf bekannte Weise dotiert
ist oder nicht dotiert ist. Selbstverständlich kann man auch Verschnitte
von verschiedenen Aluminiumoxiden verwenden. Als nicht beschränkende Beispiele
für solche
Aluminiumoxide führt
man die Aluminiumoxide A 125, CR 125, D 65CR der Firma BAÏKOWSKI an.
Vorzugsweise ist der verwendete Verstärkungsfüllstoff ein Siliciumdioxid
aus Verbrennung, allein genommen oder im Gemisch mit Aluminiumoxid.
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Das organische Peroxid, das den Bestandteil
c) bildet, kann jedes beliebige von denjenigen sein, die als Vulkanisierungsmittel
gegenüber
den Siliconelastomere bildenden Zusammensetzungen wirken. So kann es
sich um ein beliebiges der Peroxide oder Perester handeln, das zur
Verwendung mit den Siliconelastomeren bekannt ist, beispielsweise
Di-tert.-butylperoxid, Benzoylperoxid, tert-Butylperacetat, Dicumylperoxid,
2,5-Dimethylhexan-2,5-diperbenzoat und Bis-2,5-(t-butylperoxy)-2,5-dimethylhexan. Die
Wahl des Peroxids hängt
in der Praxis von dem Verfahren ab, das zum Härten des Elastomers angewandt
wird. Für
die meisten Anwendungen, insbesondere wenn die Isolierung durch
Extrusion aufgetragen wird, wie dies bei der Herstellung von elektrischen
Kabeln oder Drähten
der Fall ist, verwendet man ein Peroxid, das in Abwesenheit von
ausgeübtem
Druck aktiv ist, beispielsweise Monochlorbenzoylperoxid oder 2,4-Dichlorbenzoylperoxid.
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Der Glimmer, der den Bestandteil
d) der Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung bildet, kann vom
Muskovit Typ oder vom Phlogopit Typ sein und die Größe der Glimmerteilchen
ist nicht speziell entscheidend, sofern sie ausreichend klein ist,
um eine gleichmäßige Dispersion
in den Bestandteilen der Zusammensetzung zu ermöglichen. Der Glimmer wird vorzugsweise
in Form von pulverisiertem Glimmer oder von Glimmermehl mit Teilchengrößen kleiner
als 100 μm
eingebracht.
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Das Zinkoxid, das den Bestandteil
e) der Zusammensetzungen gemäß der vorliegenden
Erfindung bildet, ist ein weißes
oder leicht gelbliches Pulver.
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Das Platin, Bestandteil g), kann
vorliegen: in Form von metallischem Platin (elementar); oder insbesondere
in Form von Chloroplatinsäure
(beispielsweise Hexachloroplatinsäure H2PtCl6); oder in Form von Platinkomplexen und
organischen Produkten: wie insbesondere die Komplexe von Platin
und Vinylorganosiloxanen (beispielsweise der Karstedt-Komplex),
die Komplexe, wie diejenigen der Formel (PtCl2,Olefin)2 und H(PtCl3,Olefin),
worin das Olefin Ethylen, Propylen, Butylen, Cyclohexen oder Styren
darstellt, die Komplexe von Platinchlorid und Cyclopropan.
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Das Titanoxid h) ist ein weißes Pulver.
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Der Füllstoff zum Auffüllen i)
ist am allgemeinsten ein kristallines Siliciumdioxid. Ein solcher
Füllstoff weist
oft eine Teilchengröße größer als
0,1 μm auf.
Diese Füllstoffe
i) werden spezieller dargestellt von gemahlenem Quarz und den Diatomeenerden.
Selbstverständlich
kann man auch Verschnitte von verschiedenen kristallinen Siliciumdioxiden
verwenden. Vorzugsweise ist der Füllstoff zum Auffüllen i}
gemahlener Quarz.
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Zusätzlich zu den oben spezifizierten
zwingenden Bestandteilen a), b), c), d), e), g), h) und i) können die
Zusammensetzungen gemäß der vorliegenden
Endung gegebenenfalls außerdem
einen oder mehrere Hilfszusatz(zusätze) f) enthalten, wie insbesondere:
wenigstens ein Produkt, das "Antistruktur"mittel genannt wird,
f1); und/oder wenigstens ein Polysiloxanharz f2); und/oder wenigstens
ein Stabilisierungsmittel f3); und/oder wenigstens ein Kopplungsmittel
f4); und/oder wenigstens ein Pigment f5), um farbige Drähte und
Kabel herzustellen; und/oder wenigstens eine Verbindung auf der
Basis von Bor f6).
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Gemäß einer bevorzugten Ausführung der
Erfindung strebt man Zusammensetzungen an, die zu Siliconelastomeren
heiß vulkanisierbar
sind, die auf der Basis von 100 Gewichtsteilen Polyorganosiloxanpolymer(en)
a) enthalten:
– 20
bis 40 Teile Verstärkungsfüllstoff(e)
b),
– 1
bis 6 Teile organisches Peroxid c),
– 10 bis 20 Teile Glimmer d),
– 7 bis
12 Teile Zinkoxid e),
– 4
bis 12 Teile Hilfszusatz(zusätze)
f),
– 0,0015
bis 0,015 Teile Bestandteil g), ausgedrückt in Gewicht Platinmetall
(elementar), (das heißt
15 ppm bis 150 ppm),
– 3
bis 6 Teile Titanoxid h) und
– 80 bis 110 Teile Füllstoff(e)
zum Auffüllen
i).
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Gemäß einer anderen Darstellung,
worin die Mengen der verschiedenen Bestandteile dieses Mal in Gew.-%,
bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzungen, ausgedrückt sind,
enthalten die "bevorzugten" Zusammensetzungen
der Erfindung (wobei die Summe der Bestandteile in jedem Fall gleich
100 Gew. % sein muss): Polyorganosiloxan(e) a): 30 bis 40 %,
– Verstärkungsfüllstoff(e)
b): 6 bis 16 %,
– organisches
Peroxid c): 0,3 bis 2,4 %,
– Glimmer d): 3 bis 8 %,
– Zinkoxid
e): 2,4 bis 4,8 %,
– Hilfszusatz(zusätze) f):
1,2 bis 4,8 %,
– Platinmetall
g): 0,00045 bis 0,006 %,
– Titanoxid
h): 0,9 bis 2,4 %,
– Füllstoff(e)
zum Auffüllen
i): 24 bis 44 %.
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Um auf den (die) Hilfszusatz(zusätze) zurückzukommen,
wenn man einen oder mehrere von ihnen verwendet, wird er (werden
sie} genauer dargestellt von [auf 100 Gewichtsteile Polyorganosiloxanpolymer(e) a)]:
– 0,1 bis
15 Gewichtsteilen eines Produkts, das "Antistruktur"mittel genannt wird, f1) auf der Basis
von Polydimethylsiloxanöl(en)
mit einer Viskosität
zwischen 10 und 3000 mPa·s
bei 25 °C,
das (die) an jedem Kettenende durch Hydroxygruppen blockiert ist
(sind), und/oder von Poly(methylvinyl)siloxanöl(en) mit einer Viskosität zwischen
10 und 1000 mPa·s
bei 25 °C,
das (die) an jedem Kettenende durch Hydroxygruppen blockiert ist
(sind); und/oder
– 0,1
bis 5 Teilen Polysiloxanharz(en) f2), dargestellt von: MQ genannten
Harzen, die im Wesentlichen umfassen Einheiten R2
3SiO0,5 und SiO2, worin R2 gegebenenfalls
halogenierte einwertige Kohlenwasserstoffgruppen mit weniger als
7 Kohlenstoffatomen darstellt, wobei das Gewichtsverhältnis R2
3SiO0,5 zu
SiO2 zwischen 0,5/1 und 1/2/1 liegt; M'Q-Harzen, die im Wesentlichen umfassen
Einheiten HR2
2SiO0,5 und SiO2, worin
R2 die oben angegebene Bedeutung hat, wobei
das Gewichtsverhältnis
HR2
2SiO0,5 zu
SiO2 zwischen 0,5/1 und 10/1 liegt; und/oder
– 0,01 bis
4 Teilen Stabilisierungsmittel f3), wie insbesondere: ein Metallsalz
einer organischen Säure,
wie ein Eisen- oder Cersalz, beispielsweise Eisen- oder Ceroctoat
(wobei die Anteile spezieller von 0,01 bis 0,06 Teile gehen); ein
Ceroxid, ein Cerhydroxid, ein Eisenoxid (wobei die Anteile spezieller
von 0,1 bis 4 Teile gehen); das Oxid CaO, das Oxid MgO (wobei die
Anteile spezieller von 0,01 bis 0,4 Teile gehen); und/oder
– 0,01 bis
2 Teilen Kopplungsmittel f4) auf der Basis von Methacryloxyalkyltrialkoxysilan
und/oder Aryloxyalkyltrialkoxysilan, worin der Alkylteil 1 bis 3
Kohlenstoffatome besitzt; und/oder
– 0,01 bis 5 Teilen farbiges
(farbige) Pigment(e) f5); und/oder
– 0,01 bis 3 Teilen Verbindung(en)
f6) auf der Basis von Bor, wie Borsäure und ihre Derivate, beispielsweise vom
Typ Alkylester mit 1 bis 3 Kohlenstoffatomen;
– wobei
die Gesamtmenge an Zusatz (Zusätzen),
wenn man einen oder mehrere davon verwendet, gleich sein muss: 15
Gewichtsteilen im Fall der allgemein beschriebenen Zusammensetzungen;
und 12 Teilen im Fall der Zusammensetzungen, die "bevorzugte" genannt werden.
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Für
die Herstellung der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen werden
die verschiedenen Bestandteile mittels der in der Siliconelastomerindustrie
gut bekannten Vorrichtungen innig gemischt, wobei die Reihenfolge
des Zugebens beliebig sein kann. Es ist jedoch vorteilhaft, zuerst
in dem (oder den) Polyorganosiloxan(en) a) in der beispielsweise
nachstehend angegebenen Reihenfolge die Grundbestandteile zu dispergieren:
möglicher
(mögliche)
Zusatz (Zusätze)
f3) und f6), dann Füllstoff(e)
zum Auffüllen
i), dann Glimmer d), dann Zinkoxid e), dann Bestandteil g) auf der
Basis von Pt, dann Titanoxid h), dann möglicher (mögliche) Zusatz (Zusätze) f1),
f2) und f4), dann Verstärkungsfüllstoff(e)
b) auf mehrere Male; zu diesem Gemisch fügt man anschließend die
gewünschte
Menge an Katalysator c) und den möglichen Zusatz f5) hinzu.
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Außerdem bezieht sich die Erfindung
in einem zweiten Gegenstand auf die Verwendung der eben beschriebenen
Polyorganosiloxanzusammensetzungen für die Herstellung insbesondere
der Ummantelungen oder primären
Isolierungen der Einzelleiter, die in den Aufbau der elektrischen
Drähte
oder Kabel eingehen, die gegen Brand geschützt sind.
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In einem dritten Gegenstand bezieht
sich die Erfindung auf die elektrischen Drähte oder Kabel, die mittels
der Verwendung der Polyorganosiloxanzusammensetzungen gemäß dem ersten
Gegenstand der Erfindung hergestellt sind.
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Im Rahmen einer solchen Verwendung
kann die Abscheidung einer erfindungsgemäßen Zusammensetzung um jeden
Einzelleiter herum gemäß den üblichen
Verfahren, insbesondere durch Extrusionsverfahren, erfolgen. Die
so erhaltene Abscheidung wird dann durch Erhitzen vernetzt, um zur
Bildung der primären
Isolierung aus Siliconelastomer zu führen. Die Dauer des Erhitzens
variiert natürlich
mit der Materialtemperatur und dem eventuellen Arbeitsdruck. Sie
liegt im Allgemeinen in der Größenordnung
von einigen bis mehreren Minuten bei etwa 100 °C – 120 °C und von einigen Sekunden bei
etwa 180 °C – 200 °C. Es ist
möglich,
mehrere Schichten zusammen mit Hilfe einer Tandemextrusion, die
beispielsweise mit einem Querspritzkopf ausgestattet ist, oder einer
Coextrusion abzuscheiden.
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Die vorliegende Erfindung wird mit
Hilfe der nachfolgend angegebenen Beispiele detaillierter beschrieben.
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BEISPIEL und VERGLEICHSBEISPIEL
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Erfindungsgemäße Zusammensetzung
(alle Teile sind in Gewichtsteilen angegeben)
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1.1 – Herstellung
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In einem Knetmischwerk mit Z-förmigem Arm
mischt man 2 Stunden lang bei Raumtemperatur (23 °C):
– 33,3 Teile
eines Polyorganosiloxans a), das ein Poly(dimethyl)(methylvinyl)siloxan
ist, das an jedem seiner beiden Enden mit einer Trimethylsiloxyeinheit
blockiert ist, das in der Kette 720 ppm Vi-Gruppen enthält, mit einer
Viskosität
von 20 Millionen mPa·s
bei 25 °C;
– 66,7 Teile
eines Polyorganosiloxans a), das ein Polydimethylsiloxan ist, das
an jedem seiner beiden Enden mit einer Dimethylvinylsiloxyeinheit
blockiert ist, das 120 ppm Vi-Gruppen enthält, mit einer Viskosität von 20 Millionen
mPa·s
bei 25 °C;
– 0,28 Teile
Calciumoxid f3);
– 0,05
Teile Eisenoctoat f3);
– 2,94
Teile Ce(OH)4 f3);
– 105,6 Teile gemahlener Quarz
i), der von der Firma SIFRACO (Paris, Frankreich) unter der Bezeichnung E600
verkauft wird;
– 17,50
Teile Glimmer vom Muskovit-Typ d);
– 9,72 Teile Zinkoxid e);
– 0,0056
Teile Platinmetall g), eingebracht in Form einer Lösung in
Divinyltetramethyldisiloxan eines Platinkomplexes mit 10 Gew.-%
Platin mit Divinyltetramethyldisiloxan-Liganden (Karstedt-Komplex);
– 4,44 Teile
TiO2 aus Verbrennung h);
– 2,92 Teile
eines Polydimethylsiloxanöls
f1); das an seinen beiden Enden mit Dimethylhydroxysiloxyeinheiten blockiert
ist, das 9 Gew.-% OH enthält,
mit einer Viskosität
von 50 mPa·s
bei 25 °C;
– 1,83 Teile
eines Poly(methylvinyl)siloxanöls
f1), das an seinen beiden Enden mit Methylvinylhydroxysiloxyeinheiten
blockiert ist, das 9 Gew.-% OH und in der Kette 3 Gew.-% Vi-Gruppen
enthält,
mit einer Viskosität von
25 mPa·s
bei 25 °C;
– 18,61
Teile Siliciumdioxid aus Verbrennung, D4 behandelt (Octamethylcyclotetrasiloxan)
b) mit einer spezifischen Oberfläche
von 200 m2/g;
– 11,94 Teile Siliciumdioxid
aus Verbrennung b) mit einer spezifischen Oberfläche von 150 m2/g.
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Das oben erhaltene Gemisch wird dann
auf einem Knetwerk mit 2 Walzen bearbeitet und man fügt ihm hinzu:
– 3,47 Teile
2,4-Dichlorbenzoylperoxid c).
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1.2 – Charakterisierung der Zusammensetzung
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(i) Ein Teil der auf dem Knetwerk
erhaltenen homogenen Masse wird für die Messung der mechanischen
Eigenschaften des Siliconelastomers verwendet, das sich aus dem
Heißvulkanisieren
der Polyorganosiloxanzusammensetzung ergibt. Dazu wird der zu diesem
Zweck ausgewählte
Teil der homogenen Masse dann 8 Minuten lang bei 115 °C vulkanisiert,
indem man in einer geeigneten Form arbeitet, die es ermöglicht, Platten
mit 2 mm Dicke zu erhalten. Man erhält so Platten im nicht nachgehärteten Zustand
(NR). Man unterzieht dann einen Teil der Platten einem Nachhärten oder
Altern (R) von 10 Tagen bei 200 °C.
Man entnimmt dann aus der Gesamtheit dieser Platten standardisierte
Proben und misst die folgenden Eigenschaften:
– Shore
A Härte
(DSA) gemäß der Norm
DIN 53505,
– Reißfestigkeit
(R/R) in MPa gemäß der Norm
AFNOR NF T 46002,
– Reißdehnung
(A/R) in % gemäß der vorhergehenden
Norm,
– Elastizitätsmodul
(ME) bei 100% in MPa gemäß der vorhergehenden
Norm.
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Man misst ferner die Dichte des Siliconelastomers
im Zustand NR, indem man gemäß den Angaben der
Norm AFNOR NF T 46030 vorgeht.
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(2i) Ein anderer Teil der auf dem
Knetwerk erhaltenen homogenen Masse wird in Form von Streifen geschnitten,
die einen Extruder speisen werden, der zur Herstellung eines elektrischen
Kabels eingesetzt wird. Die Herstellung des Kabels ist ein Standardaufbau,
der darin besteht, ein Kabel mit 2,8 mm Durchmesser herzustellen,
das einen Einzelleiter aus Kupfer mit 1,05 mm Durchmesser umfasst,
um den herum eine Ummantelung oder primäre Isolierung aus Siliconelastomer
mit einer Dicke von 0,875 mm angeordnet wird, die erhalten wird,
indem man den mit der oben angeführten
homogenen Polyorganosiloxanzusammensetzung beschichteten Einzelleiter
einem Vulkanisieren unterzieht, das in einem Heißluftofen bei einer Temperatur
in der Größenordnung
von 250 °C
(die eine Materialtemperatur in der Größenordnung von 130 °C – 140 °C liefert) 46
Sekunden lang ausgeführt
wird. Man entnimmt dann an dem Kabel standardisierte Proben und
misst die Bindigkeit der Asche unter 500 Volt gemäß der Norm
NF C 32-070 CR1.
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Die erhaltenen Ergebnisse sind in
der Tabelle, die im Folgenden erscheint, aufgeführt.
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2. Zusammensetzung des
Vergleichsbeispiels
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2.1 – Herstellung
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In einem Knetmischwerk mit Z-förmigem Arm
mischt man 2 Stunden lang bei Raumtemperatur (23 °C):
– 45,4 Teile
eines Polyorganosiloxans a), das ein Poly(dimethyl)(methylvinyl)siloxan
ist, das an jedem seiner beiden Enden mit einer Trimethylsiloxyeinheit
blockiert ist, das in der Kette 720 ppm Vi-Gruppen enthält, mit einer
Viskosität
von 20 Millionen mPa·s
bei 25 °C;
– 50,9 Teile
eines Polyorganosiloxans a), das ein Poly(dimethyl)(methylvinyl)siloxan
ist, das an jedem seiner beiden Enden mit einer Dimethylvinylsiloxyeinheit
blockiert ist, das an den Kettenenden 120 ppm Vi-Gruppen und in
der Kette 450 ppm Vi-Gruppen enthält, mit einer Viskosität von 20
Millionen mPa·s
bei 25 °C;
– 3,7 Teile
eines Polyorganosiloxans a), das ein Polydimethylsiloxan ist, das
an jedem seiner beiden Enden mit einer Dimethylvinylsiloxyeinheit
blockiert ist; das 120 ppm Vi-Gruppen enthält, mit einer Viskosität von 20 Millionen
mPa·s
bei 25 °C;
– 0,15 Teile
Calciumoxid f3);
– 0,05
Teile Eisenoctoat f3);
– 2,72
Teile Ce(OH)4 f3);
– 47,72 Teile gemahlener Quarz
i), der von der Firma SIFRACO (Paris, Frankreich) unter der Bezeichnung E600
verkauft wird;
– 13,76
Teile Glimmer vom Muskovit-Typ d);
– 7,49 Teile Zinkoxid e);
– 0,0029
Teile Platinmetall g), eingebracht in Form einer Lösung in
Divinyltetramethyldisiloxan eines Platinkomplexes mit 10 Gew.-%
Platin mit Divinyltetramethyldisiloxan-Liganden (Karstedt-Komplex);
– 3,77 Teile
TiO2 aus Verbrennung h);
– 3,81 Teile
eines Polydimethylsiloxanöls
f1), das an seinen beiden Enden mit Dimethylhydroxysiloxyeinheiten blockiert
ist, das 9 Gew.-% OH enthält,
mit einer Viskosität
von 50 mPa·s
bei 25 °C;
– 1,49 Teile
eines Poly(methylvinyl)siloxanöls
f1), das an seinen beiden Enden mit Methylvinylhydroxysiloxyeinheiten
blockiert ist, das 9 Gew.-% OH und in der Kette 3 Gew.-% Vi-Gruppen
enthält,
mit einer Viskosität von
25 mPa·s
bei 25 °C;
– 0,18 Teile
gamma-Methacryloxypropyltrimethoxysilan f4);
– 27,33
Teile Siliciumdioxid aus Verbrennung, D4 behandelt (Octamethylcyclotetrasiloxan)
b) mit einer spezifischen Oberfläche
von 200 m2/g;
– 17,25 Teile Siliciumdioxid
aus Verbrennung b) mit einer spezifischen Oberfläche von 150 m2/g.
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Das oben erhaltene Gemisch wird dann
auf einem Knetwerk mit 2 Walzen bearbeitet und man fügt ihm hinzu:
– 2,83 Teile
2,4-Dichlorbenzoylperoxd c).
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2.2 – Charakterisierung der Zusammensetzung
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Man verfährt wie oben in § 1.2 angegeben.
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Die im Folgenden angegebene Tabelle
stellt die erhaltenen Ergebnisse zusammen: TABELLE