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DE60005992T2 - Verwendung von ubiquinon q 10 zur vorbeugung und behandlung von postoperativen okularen pathologien - Google Patents

Verwendung von ubiquinon q 10 zur vorbeugung und behandlung von postoperativen okularen pathologien Download PDF

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DE60005992T2
DE60005992T2 DE60005992T DE60005992T DE60005992T2 DE 60005992 T2 DE60005992 T2 DE 60005992T2 DE 60005992 T DE60005992 T DE 60005992T DE 60005992 T DE60005992 T DE 60005992T DE 60005992 T2 DE60005992 T2 DE 60005992T2
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DE
Germany
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ubiquinone
treatment
weight
laser
cells
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DE60005992T
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DE60005992D1 (de
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Rosario Brancato
Sergio Capaccioli
Fabrizio Marco SAETTONE
Nicola Schiavone
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VISUFARMA S.P.A, IT
Original Assignee
SIMONELLI GUISEPPE
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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf die Verwendung des Chinons Q10 (Ubichinon) als Wirkstoff zur Verwendung in einer pharmazeutischen Zusammensetzung zur okularen, topischen Anwendung zur Behandlung von ophthalmologischen Befunden sowie für die Verhinderung von unerwünschten Nebenwirkungen in der Hornhaut nach einer Behandlung durch die Refraktionschirurgie mit einem Excimerlaser und nach Exposition mit ultravioletten Strahlen des Sonnenlichts und von anderen Quellen. Unter der Refraktionschirurgie wird zum Beispiel die photorefraktive Keratektomie (PRK) und die Laser-unterstützte in situ Keratomileusis (LASIK) verstanden.
  • In den letzten Jahren wurde ein neuer Typ der chirurgischen Technik populär und bekannt, nämlich die photorefraktive Keratektomie (PRK), welche refraktive Fehler, wie die Kurzsichtigkeit, die Weitsichtigkeit und den Astigmatismus, durch die Verwendung eines Excimerlasers korrigiert. Dieses chirurgische Verfahren stellt den ersten Schritt zur Hornhaut-Epithelentfernung bereit, welcher, selbst mit verschiedenen Techniken, die Entfernung der ersten Hornhautschicht, welche das Epithel ist, und die Exposition des darunter liegenden Hornhautstromas erlaubt.
  • Der Excimerlaser wirkt durch einen photoablativen Effekt exakt auf der Höhe der frontalen Stromaoberfläche, indem deren Rekonstruktion bewirkt wird. Dies beinhaltet in der letzten Analyse eine Rekonstruktion der frontalen Hornhautoberfläche, da die Epithelreformierung während den ersten Tagen nach der Operation dem Profil der photoabgetragenen, frontalen Stromaoberfläche folgt.
  • Die mit der PRK verbundenen Probleme sind dargestellt durch die möglichen, unerwünschten Nebenwirkungen, welche die mögliche Regression des refraktiven Ergebnisses reduzieren und/oder die Bildung einer geringen Hornhauttrübung, die, falls sie in einem großen Umfang vorliegt, eine ernsthafte, quantitative und qualitative Abnahme der Sehfunktionalität bewirkt, welche in diesem Fall selbst mit Brillen nicht korrigierbar ist. Die Regression und die Trübung haben beide eine Ätiologie aufgrund von mehreren Faktoren.
  • Die ersten Faktoren sind individuelle Merkmale (genetische Prädisposition) und als solche nicht beeinflussbar. Der Typ des photoablativen Mechanismus und die Größe des photoablativen Bereiches sind dann wichtig, wobei größere und regelmäßigere Ablationsbereiche tatsächlich eine Zunahme der Stabilität des refraktiven Ergebnisses erscheinen lassen. Die Verbesserung der photoablativen Technik ist jedoch auf die Excimer-Lasertechnik bezogen.
  • Der letzte wichtige ätiologische Faktor ist mit der Rolle der Apoptose verknüpft (Wilson SE et al., Exp. Eye Res., 1996, 62: 325–328; Helena BC, Inv. Ophthal. & Visual Science, 1988, 39: 276–283).
  • Die Apoptose ist ein programmierter Zelltod, der im Gegensatz zu gewöhnlichen nekrotischen Vorgängen begleitet ist von einer schwachen entzündlichen Reaktion und durch einen Ausfall der Freisetzung von zellabbauenden Komponenten, welche andererseits Schäden an dem benachbarten Gewebe hervorrufen würden. In der Hornhaut wurde eine Apoptose der Stromakeratozyten beobachtet nach Herpes simplex-Infektionen und in Reaktion auf einen epithelialen Insult, wie er während des ersten Hornhaut-Epithelentfernungsschritts bei einem photorefraktiven Keratektomievorgang auftritt. Diese Epithelentfernung führt, ob auftretend durch eine mechanische Wirkung oder durch eine andere Technik, zu einer Freisetzung von Cytokininen (zum Beispiel Interleukin-1) durch die beschädigten epithelialen Zellen, wobei diese Cytokinine an die darunter liegenden Stromakeratozyten binden und dann deren Apoptose vermitteln. Der programmierte Zelltod von diesen Stromakeratozyten führt zu einer Aktivierung der benachbarten Keratozyten, was auf die Wiederbesiedlung des frontalen Stromas abzielt, und ist verbunden mit einer erhöhten Abscheidung von Kollagen und mit dessen Disorganisation, wobei von beiden Phänomenen angenommen wird, dass sie für das Auftreten der Trübung und für die Regression nach photorefraktiver Keratektomie verantwortlich sind (zur Übersicht siehe Wilson SE, J. Refractive Surgery, 1997, 13: 171– 175). Die Rolle der Apoptose in einem weiten Bereich von okularen Befunden wurde in einem großen Umfang gezeigt (siehe Capaccioli S. et. al., in Bisantis C. und Carella G. „Vascular systems of the optic nerve and perioptic area". I. N. C Editor, Rome, Italien, 1998).
  • Es ist bekannt, dass die Mittel, welche eine Apoptose fördern, sehr verschieden sein können und das sie chemischer (zum Beispiel genotoxische Arzneimittel), physikalischer (Strahlungen, mechanischer Insult). oder biologischer (zum Beispiel Virus) Natur sein können (Capaccioli et al., in: „Monografie delta Società Italiana di Oftalmologia", Publishing House I. N. C., Rom, 1998).
  • Soweit eine ultraviolette Strahlung beteiligt ist, wird zur Zeit bei Patienten, die mit der refraktiven Keratektomie operiert wurden, festgestellt, dass Oxidationsprozesse auf der Hornhautebene induziert werden, die beide bei der Bildung von „Trübung" und der Regression beteiligt sind. Tatsächlich wird bei PRK- und LASIK-operierten Patienten am Ende der Sommersaison oft ein hohes Auftreten der Trübung nachgewiesen, dass heißt, am Ende des Zeitraumes im Jahr, wo die Exposition mit der Sonnenstrahlung maximal ist. Diese Oxidationsprozesse führen zur Freisetzung von frelen Radikalen, was bei Labor-Epithelpräparaten von Testtieren, die mit dem Excimerlaser behandelt wurden, gezeigt wurde, wobei diese freien Radikale den Verlauf der Apoptese und eine direkte Zellschädigung bewirken können.
  • Das Chinon Q10 spielt eine wichtige Rolle in der Natur, da es zu der mitochondrialen Transportkette der Elektronen gehört, wobei es ferner als ein wirksames Antioxidans bekannt ist.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht in der Bereitstellung eines Arzneimittels, das der Apoptose der Hornhautstroma-Keratozyten bei der photorefraktiven Keratektomie (PRK und LASIK) entgegenwirkt, und das die Oxidationsprozesse, welche durch die Exposition und ultraviolette Strahlung des Sonnenlichtes induziert werden, reduziert.
  • Es ist somit eine Aufgabe gemäß der vorliegenden Erfindung Ubichinon Q10 Coenzym in Form von Augentropfen für die topische, ophthalmische Verwendung zu benutzen, um ein Arzneimittel herzustellen für die Behandlung von okularen Befunden im allgemeinen und insbesondere für die effektive Vorbeugung und Behandlung einer Hornhauttrübung nach Hornhauttrauma, allgemeiner Chirurgie und Refraktionschirurgie, um eine Regression der korrigierenden Wirkungen nach Refraktionschirurgie vorzubeugen, die mittels konventioneller Chirurgie oder mit Laserstrahlung durchgeführt wurde, und um das Auge vor einem Schaden zu schützen, der durch Bestrahlung mit Sonnenlicht oder mit ultravioletter Strahlung induziert wird.
  • Die topische, ophthalmische Verwendung von Ubichinon Q10 für die Vorbeugung und Behandlung, oder für ein Zufallstrauma oder ein Trauma nach Operation der frontalen Camera Bulbi, einschließlich der Iris und der Linse, ist vom Umfang der Erfindung umfasst.
  • Es ist insbesondere eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Formulierung in der Form von Augentropfen und ein Verfahren für deren Herstellung anzugeben für die ophthalmische Verabreichung von Ubichinon, für den Hornhautschutz gegen die Apoptose der Hornhautstroma-Keratozyten, die nach einer Behandlung mit der Refraktionschirurgie und/oder der Excimerlaser-Chirurgie und Exposition mit ultravioletten Strahlen der Sonne gefördert werden würde.
  • Es ist bekannt, dass die Apoptose ein Phänomen des programmierten Zelltodes ist und als solche durch sehr präzise Signalwege innerhalb der Zelle gekennzeichnet ist. Trotz fundamentaler Ereignisse, die bisher nachgewiesen und in tatsächliche Arbeitskompartimente eingruppiert worden sind (Initiator-, Modulator-, Effektorkompartiment), sind die genauen molekularen Mechanismen, welche die Grundlage davon bilden, extrem kompliziert. Das heutige Verständnis von diesen Vorgängen weist noch zahlreiche Lücken auf. Es gilt als sicher, dass während das Modulator- und Effektorkompartiment mit einer limitierten Zahl von alternativen Signalwegen verbunden sein kann, das Initiatorkompartiment dagegen auf mehrere Reize reagiert, die sehr unterschiedlich voneinander sind, selbst wenn alle davon eine potentielle Apoptosenatur haben. Unter diesen sind biologische Mittel, einschließlich den Viren, die Hypoxie und zahlreiche chemische und physikalische Mittel nachgewiesen worden, wie genotoxische Mittel, Oxidationsmittel, anregende, ionisierende und elektromagnetische Strahlen, mechanische Insults, Reiz durch Kitocyne, Defekt bei trophischen Faktoren, etc.
  • Obwohl die Antioxidationseigenschaften von Q10 seit einiger Zeit bekannt sind, ist dessen Kennzeichnung als Mittel mit Einfluss auf die Apoptose von Hornhautstroma-Keratozyten in der photorefraktiven Keratektomie im Stand der Technik nicht bekannt. Es gibt tatsächlich nur einen indirekten Hinweis über die Q10-Beteiligung an dem Apoptosemechanismus. Falls Q10 im Serum zirkuliert, bringt dieses Q10 zum Beispiel einen Vorteil in der Therapie des Reperfusion-Ischämieinsults, was ein pathologischer Befund ist, wobei die Apoptose beteiligt ist (Sharov et al., Am J. Pathol. 148(1): 141–9, 1996). Bei diesem pathologischen Befund wird jedoch angenommen, dass die Rolle von Q10 auch in der vollständigen Aufrechterhaltung der Elektronentransportkette liegt, um eine ATP-Menge zu produzieren, die für eine optimale Herzaktivität ausreichend ist. Somit ist die Rolle von Q10 nicht nur limitiert auf die Rolle eines Antioxidationsmoleküls, sondern es stellt auch eine Schlüsselkomponente der Atmungskette dar, wo dieses Coenzym als Komponente von drei Multienzymkomplexen beteiligt ist. Die Atmungskette ist ein Weg, der zur Herstellung von chemischer Energie in Form von ATP führt.
  • Eine dritte Funktion von Ubichinon, die kürzlich demonstriert wurde, besteht in der Regulation der sogenannten Mikropore der mitochondrialen Permeabilitätstransition (Permeabilitätstransitionspore, PTP), die in der inneren mitochondrialen Membran vorliegt, wo das Q10 aufgrund einer Bindung an einen spezifischen Bindungsplatz vorliegt. Der funktionale Status der oben erwähnten Mikropore besteht in der Regulation des Komplexes 1 der Atmungskette, wobei Q10 ein Teil davon ist. Auf dieser Stufe wirkt Q10 durch die Hemmung der Mikroporenöffnung, was ein frühes Ereignis des Apoptoseprogramms ist, da es die Cytochromemission in das Cytoplasma ermöglicht und dessen Bindung an APAFI, was das Caspase-Aktivierungsverfahren fördert (Fontaine E. et al., J. Biol. Chem. 271: 6746–6751, 1998).
  • Was oben beschrieben worden ist, befähigt nicht zur Behauptung, dass die Beobachtung bei dem Herzmuster ohne weiteres auf das Hornhautmuster erstreckbar ist.
  • Im folgenden wird die einzig bekannte Arbeit ereähnt, wo Q10 direkt mit einem Molekül assoziiert ist, das in der Signalroute des Apopteseweges beteiligt ist (Barroso M. P. et al, J. Bionerg. Biomembr., 1997, 29: 259–67). Tatsächlich scheint die Gegenwart von Q10 in der Plasmamembran die Ceramidmengen zu reduzieren, was ein Abbauprodukt von Sphyngomyelin ist und einen bekannten Wandler des Apoptosesignals darstellt.
  • Selbst wenn festgestellt wurde, dass unerwünschte Wirkungen der PRK-Technik weitgehend auf dem apoptotischen Tod der Zellen beruhen, sind die sofortigen Effekte des Excimerlasers bzw. die cytotoxischen Mechanismen davon nicht bekannt.
  • Es wurde gezeigt, dass andere Antioxidanzien, wie Ascorbinsäure, Pyrrolidindithiocarbamat (PDTC), Vitamin E und ähnliches, sehr unterschiedliche Wirkungen auf die Apoptose zeigen, die durch verschiedene Reize induziert wird. Es wurde zum Beispiel für Ascorbinsäure gezeigt, dass sie bei der Hemmung der Apoptose wirksam ist, welche durch oxidativen Stress durch ziemlich hohe Konzentrationen induziert wird (Witenberg B. et al., Biochem. Pharmacol., 1999, 57: 823–32), wobei aber für Derivate davon gezeigt wurde, dass sie in Gegenwart von H2O2 toxisch sind (Iwasaka K., Biochem. Anticancer Res., 1998, 18: 4333–7).
  • Bei PDTC hat sich gezeigt, dass es gegen Apoptose schützt, die durch den Tumornekrosefaktor induziert wird (TNF) (Higuchi M. et al., Oncogene, 1998, 17: 2515– 2524), während für Vitamin E gezeigt wurde, dass es die Apoptose in einer zellulären Linie des Rektumkrebses induziert (CRC) (Chinery R. et al., Nat. Med. 1997, 11: 1233– 41) induziert.
  • Aufgrund dieser antioxidativen Merkmale konnte es somit nicht vorhergesehen werden, dass die Verwendung von Q10 als vorbeugendes und therapeutisches Mittel bei der Hornhaut-Refraktionschirurgie einen vorteilhaften Effekt haben würde bei der Vorbeugung und Behandlung von unerwünschten Nebenwirkungen der photorefraktiven Chirurgie (PRK und LASIK) und bei der Exposition durch ultraviolette Strahlen.
  • Es konnte in ähnlicher Weise nicht vorhergesehen werden, in welchem Ausmaß die Verwendung von Q10 Zellen gegen Apoptose bei solchen ophthalmologischen Krankheiten schützt, wo dieser Zelltodprozess eine Schlüsselrolle in dem pathogenetischen Mechanismus zu spielen scheint.
  • Die Tatsache, dass für Q10 keine Daten hinsichtlich den cytotoxischen Effekten der Konzentrationen, die bisher bei den in vitro-Forschungen verwendet wurden, vorliegen, belegt die Harmlosigkeit dieses Mittels hinsichtlich seiner toxischen Wirkungen.
  • Der Q10-Schutzeffekt gegen Apoptose und Nekrose, die durch ultraviolette Strahlung (beide mit 193 nm ArF Excimerlaser und mit 254 nm Strahlung) an Kulturen von Hornhautkeratozyten des Kaninchens induziert wurden, wurde im Labor belegt. Die Apoptose wurde durch frühe und späte Marken überprüft, wie die Analyse des Zytoplasma-Redoxstatus (Malonaldehyd-Test), ATP-Mengen, konfokale Mikroskopie und Transmissionselektronik, Expression des p53-Gens, qualitative/quantitative Analyse der Veränderungen der Zellmorphologie mittels periodischer Videomikroskopie.
  • Die zu verwendende Dosierung sollte in dem Bereich zwischen 2 μM und 500 μM, vorzugsweise bei 10 μM, liegen.
  • Ferner wurde eine Zubereitung, die unter einem pharmazeutischen Gesichtspunkt für die topische Verabreichung als Q10-Augentropfen akzeptabel ist, erfunden.
  • Die 1a ist ein Diagramm, welches die Malonaldehydmengen gemäß Beispiel 2 nach Behandlung mit UV bei 254 nm und im direkten Vergleich mit oder ohne Verwendung von Vitaminen, Q10 oder beides zeigt.
  • Die 1b ist ein Diagramm, das die Malonaldehydmengen gemäß Beispiel 2 nach Behandlung mit einem 193 nm Excimerlaser und im direkten Vergleich mit oder ohne Verwendung von Q10 zeigt.
  • Die 2a und 2b sind Diagramme, welche die ATP-Mengen gemäß Beispiel 3 nach Behandlung mit dem Excimerlaser bzw. mit UV zeigen.
  • Die 3 zeigt drei Fotografien A, B und C, die gemäß Beispiel 5 24 Stunden nach Behandlung der Zellen aufgenommen wurden, die mit der oben erwähnten Dosis der 193 nm Laserstrahlen ausgesetzt war.
  • Die 4 zeigt eine UV/Reaktionsdosiskurve von vitalen Zellen gemäß Beispiel 4. Die 5a und 5b zeigen die Schutzwirkungen von Q10 gemäß Beispiel 4 hinsichtlich der Behandlung mit einer 25 nm UV-Bestrahlung bzw. mit einem Excimerlaser.
  • Die 6a und 6b sind Diagramme, welche die Zählung von vitalen Zellen darstellen gemäß der Beschreibung von Beispiel 4 nach der Behandlung mit UV-Strahlen bzw. mit dem Excimerlaser.
  • Beispiel 1
  • Löslichkeit von Q10 in einem Lösungsmittel, das für die Verabreichung im Kulturmedium geeignet ist:
  • Bei der Augentropfenformulierung für die Q10-Verabreichung ist die Auswahl eines Vehiculums ein wichtiger Schritt, da das Molekül stark hydrophob ist. Zu diesem Zweck wurde eine Mutterlösung von 2316 μM (0,2%) Q10 in Lutrol F127TM, 10% in Wasser, unter Rühren hergestellt. Die Lösung wurde dann in Teile von jeweils 500 μl aufgeteilt und die Teile wurden mit perlendem, gasförmigen Stickstoff gesättigt und bei 4°C gehalten. Vor Verwendung wurde die Mutterlösung weiter verdünnt mit dem Kulturmedium, um eine Tochterlösung 100 × (1.000 μm) zu erzielen. Diese Lösung wurde dann verwendet, um die Zellkulturen mit einer Q10-Endkonzentration von 10 μM zu behandeln. Auf diese Weise betrug die Endkonzentration der Tragersubstanz (Lutrol F127TM) in dem Kulturmedium etwa 0,04%.
  • Beispiel 2
  • Indirekte Auswertung der Herstellung von freien Radikalen nach Behandlung mit 193 nm Excimerlaser und 254 nm ultravioletten Strahlen durch Messung der Malondialdehydmengen und der Q10-Wirksamkeit, um dieses zu verhindern:
  • Malondialdehyd ist ein Produkt der Lipidperoxidation, die nach Exposition mit freien Radikalen von mehrfach ungesättigten Fettsäuren auftritt. Die Malondialdehydproduktion wird dann routinemäßig interpretiert als Produktionsindex für die Radikale selbst aufgrund der Behandlung mit elektromagnetischen Strahlen oder oxidierender Substanzen. Das Q10 führt als Antioxidans zu einer Abnahme der Malondialdehydproduktion durch Anzeige seiner Wirkung, welche die Bildung von freien Radikalen hemmt. Um den Malondialdehyd-Test durchzuführen, wurden RCE-Zellen (Rabbit Corneal Epithelial Cells, die mit SV 40 unsterblich gemachte Kaninchen-Hornhautkeratozyten sind) mit einer Dichte von 5 × 105 Zellen/Schale in 10 Petrischalen mit einem Durchmesser von 10 cm aufgebracht und dann über Nacht bei 37°C und in einer 5% CO2-Atmosphäre inkubiert. Die Schalen wurden dann vorinkubiert für 2 Stunden mit 10 μM Q10, Vitamin E, Vitamin C, gelöst in Lutrol F127TM, allein oder in Kombination und nur mit Lutrol F127TM, wie dies in der 1 dargestellt ist. Anschließend wurden die Zellen mit 8 ml physiologischer Kochsalzlösung gewaschen, die mit sterilem Phosphat (PBS) gepuffert und mit Ca++ und Mg++ ergänzt war, um zu vermeiden, dass sich die Zellen von dem Träger ablösten. Die getrockneten Schalen wurden dann einer Behandlung mit einem Excimerlaser (λ = 194 nm) und bei verschiedenen Dosen (wie in der 1a gezeigt) oder mit einer 254 nm ultravioletten Strahlung (15.000 μJ/cm2) unterworten, wie dies in der 1b dargestellt ist. Anschließend wurde das PBS durch frisches Kulturmedium, ergänzt mit den obigen Reagenzien, ersetzt und die Schalen wurden für weitere 2 Stunden inkubiert. Zum Zeitpunkt des Tests wurden die Zellen mit Trypsin gemäß Standardverfahren abgelöst und mit einer Zellzählkammer gezählt. Die Zellen der verschiedenen Proben wurden dann durch Zugabe von Trichloressigsäure (TCA) lysiert und für 20 Minuten bei 12.000 rpm zentrifugiert, um die Proteine zu fällen.
  • Zu 300 μl der Leukozyten- und Thrombozytenschicht wurden 300 μl 1% Thiobarbitursäure (TBA) zugesetzt. Die Mischungen wurden bei 95°C für 30 Minuten inkubiert, für 20 Minuten bei 12.000 RPM zentrifugiert und die Absorption der Leukozyten- und Thrombozytenschicht wurde durch spektrophotometrische Analyse bei λ = 532 nm bestimmt.
  • Die erzielten Werte wurden mit einer Standardkalibrierungskurve verglichen und hinsichtlich der Zahl der Zellen normiert.
  • In der 1a ist der Schutzeffekt von Q10 allein oder in Kombination mit anderen Antioxidanzien nach Behandlung mit UV-Strahlen gezeigt.
  • Die erzielten Werte, die in der Abbildung der 1b gezeigt sind, belegen den reduzierenden Effekt von Q10 auf die Malondialdehyd-Produktion nach Behandlung mit verschiedenen Dosen einer 193 nm Excimerlaser-Bestrahlung.
  • Die Experimente belegen durch direkten Vergleich mit anderen bekannten Mitteln die durch Q10 geleistete Reduktion auf dem Peroxidationsniveau der Fettsäuren durch die freien Radikalen, und indirekt den Schutzeffekt gegen diese freien Radikale selbst durch die Laserbehandlung.
  • Beispiel 3
  • Prüfung der Adenosintriphosphat (ATP) -Mengen nach Behandlung mit einem Excimerlaser und einer Bestrahlung bei 254 nm und des Q10-Effektes auf diese Mengen:
  • Die ATP-Mengen sind streng korreliert mit dem Zelltodtyp, der nach biochemischer Schädigung auftritt. Ein ATP-Gehalt von zum Beispiel weniger als 20% im Vergleich zu dem Normalwert ist für eine Nerkrose verantwortlich, während höhere Mengen noch das Auftreten einer Apoptose ermöglichen, die ein Energie bedürftiger Prozess darstellt.
  • Es wurde überprüft, dass die ATP-Mengen drastisch nach einer Bestrahlungsbehandlung reduziert werden, wobei es sich hier gemäß der Erfindung herausgestellt hat, dass Q10 in der Lage ist, diese Reduktion zu verhindern. Um den ATP-Test durchzuführen, wurden RCE-Zellen mit einer Dichte von 5 × 105 Zellen/Schale auf 10 Petrischalen mit einem Durchmesser von 10 cm angeordnet und über Nacht bei 37°C in einer 5% CO2-Atmosphäre inkubiert. Dann wurden die Platten für 2 Stunden mit 10 μM Q10, gelöst in einer Lutrol F127TM-Lösung, oder nur mit Lutrol F127TM vorinkubiert. Das Kulturmedium wurde dann durch 8 ml steriles PBS ersetzt, welches mit Ca++ und Mg++ ergänzt war, um die Ablösung der Zellen von dem Träger zu vermeiden. Die Schalen wurden einer Behandlung mit einem Excimerlaser (λ = 193 nm) unterworfen, wie dies in der 2a gezeigt ist, oder mit einem 254 nm Ultraviolettlaser, wie dies in der 2b gezeigt ist. Anschließend wurde das PBS durch frisches Kulturmedium, das durch die obigen Reagenzien ergänzt war, ersetzt, und die Schalen wurden für weitere 2 Stunden inkubiert. Zum Zeitpunkt des Tests wurden die Zellen mit Trypsin gemäß Standardverfahren abgelöst und mittels einer Zellzählkammer gezählt. Die Zellen wurden dann wieder in destilliertem Wasser mit einer Konzentration von 6 × 104 Zellen/1.000 ml resuspendiert, für 5 Minuten sofort gekocht und dann bei –20°C für die nachfolgenden Analysen eingefroren. Die Bestimmung der ATP-Menge in den Extrakten wurde mit dem „ATP Determination Kit" (Molecular Probes, USA) gemäß den Anweisungen des Herstellers durchgeführt. Der Test beruht auf der Flammfliege-Lucipherase. Um die Fluoreszenz zu bestimmen wurde ein Analysiergerät für die Flüssigkeitsszintillation (Camberra Packard, USA), das für die Biolumineszenzanalyse eingestellt war, verwendet.
  • Die quantitativen Ergebnisse belegen den Schutzeffekt von Q10 auf die Abnahme des durch die UV-Bestrahlung reduzierten ATP-Niveaus hinsichtlich des Zelltodes des nekrotischen Typs. Dies bestätigt die Tatsache, dass der Zelltodtyp in Gegenwart von Q10 sich zu Ätiologien bewegt, die unterschiedlich sind zu solchen, die sich in dessen Abwesenheit manifestieren.
  • Beispiel 4
  • Zählung der vitalen Zellen nach Behandlung mit einem 193 nm ArF Excimerlaser und einer 254 nm UV-Bestrahlung sowie Bestimmung des Schutzeffektes von Q10 mittels des Trypanblau-Ausschlußtests auf RCE-Zellen:
  • Die Bestimmung der vitalen Zellen nach einem bestimmten Behandlungszeitraum ist ein wichtiger Parameter bei der Bestimmung der Bestrahlungseffekte, selbst wenn dies eine vorläufige Bestimmung ist, da dies nichts über das weitere Schicksal der Zellen aussagt (Zellzyklusblock, Apoptose, Nekrose). Die Tatsache jedoch, das Q10 einen allgemeinen Schutzeffekt gegen den Tod durch Bestrahlung besitzt, ist eine wichtige Information bei der Verhinderung von kollateralen Effekten von PDK. Um den Trypanblau-Test durchzuführen, wurden RCE-Zellen mit einer Dichte von 5 × 105 Zellen/ Schalen mit 10 cm Durchmesser angeordnet, über Nacht bei 37°C in 19% CO2 inkubiert. Dann wurden die Schalen für 2 Stunden mit 10 μM Q10, gelöst in Lutrol F127TM-Lösung, oder nur mit Lutrol F127TM vorinkubiert. Das Kulturmedium wurde dann durch 8 ml steriles PBS ersetzt, welches mit Ca++ und Mg++ ergänzt war, um eine Zellablösung von dem Träger zu vermeiden. Die Platten unterlagen dann der Behandlung mit dem Excimerlaser und einer λ = 254 UV-Bestrahlung in einem Stratalinker-Gerät, Modell 1800 (Stratagene). Anschließend wurde das PBS durch frisches Kulturmedium, welches mit den obigen Reagenzien ergänzt war, ersetzt. Die Schalen wurden für die Zeit, die in der 6a und in der 6b angezeigt ist, inkubiert und anschließend durch Trypsin mittels Standardverfahren abgelöst und in PBS resuspendiert. Zu der Zellsuspension wurde eine Tryptanblau-Lösung in PBS mit 1 Konzentration zugegeben und zwar direkt vor der Zählung mit einer Zellzählkammer. Die Zahl der lebenden Zellen ist in den 4, 5a und 5b mit dem nicht-behandelten Probenprozentsatz angegeben.
  • Die 4 zeigt die UV-Dosis/Reaktionskurve, wonach eine 15.000 μJ/cm2 Dosis für die nachfolgenden UV-Behandlungen ausgewählt wurde, um den besten apoptotischen Effekt zu erzielen, ohne dass der Linearitätsereich verlassen wird Für den Excimerlaser wurde eine Dosis verwendet, die vergleichbar zu der Dosis ist, die in vivo die Hornhautschichten erreicht, die bei den oben beschriebenen Phänomenen beteiligt sind, welche für das Auge nachteilig sind. In den 5a und 5b ist die Schutzwirkung von Q10 gegen einen Schaden durch eine 254 nm UV-Bestrahlung und durch einen Excimerlaser dargestellt.
  • Das Experiment gemäß Beispiel 4 zeigt in einer direkten quantitativen Weise die Schutzwirkung von Q10 auf die Vitalität von Zellen, welche mit einem Excimerlaser und mit 254 nm UV behandelt wurden.
  • Beispiel 5
  • Quantitative Analyse im Lichtmikroskop des Schutzeffektes von Q10 gegen die Apoptose, die durch den 193 nm Excimerlaser induziert wurde:
  • RCE-Zellen wurden gemäß dem folgenden Beispiel 6 behandelt. Die 3A, 3B und 3C zeigen Aufnahmen, die 24 Stunden nach der Behandlung der Zellen aufgenommen wurden, welche einer 193 nm Laserbestrahlung mit der oben erwähnten Dosierung ausgesetzt waren. Die rundlichen, lichtbrechenden Zellen sind kollabierte Zellen, die durch die typische apoptotische Morphologie abgelöst sind.
  • Beispiel 6
  • Bestimmung der anti-apoptotischen Effekte von Q10 mittels der Videomikroskopie zu bestimmten Zeitintervallen nach einer Behandlung von RCE-Zellen mit einem 193 nm Excimerlaser und einer 254 nm UV-Bestrahlung:
  • Die Videomikroskopie in Zeitintervallen ist bis heute eine der wenigen Techniken, wenn nicht überhaupt die einzige Technik, welche, abgesehen von der Charakterisierung des Zelltodtyps, eine exakte Quantifizierung davon ermöglicht. Durch die kontinuierliche Darstellung der Zellpopulation ist es möglich, die kumulativen Todesraten zu berechnen, ohne dass ein Todesereignis aufgrund der Disintegration des Zellkörpers verloren geht, die typischerwieise während der Apoptose auftritt.
  • Um dieses Experiment durchzuführen, wurden RCE-Zellen mit einer Dichte von 5 × 105 Zellen/ Schalen mit einem 10 cm Durchmesser plattiert und über Nacht bei 37°C, 10 % CO2 inkubiert. Anschließend wurden die Schalen für 2 Stunden mit 10 μM Q10, gelöst in Lutrol F127TM-Lösung, oder nur mit Lutrol F127TM vorinkubiert. Das Kulturmedium wurde dann durch 8 ml steriles PBS, welches mit Ca++ und Mg++ ergänzt war, ersetzt, um eine Zellablösung von dem Träger zu vermeiden. Die Platten wurden dann einer Behandlung mit dem Excimerlaser und einer λ = 254 UV-Bestrahlung in einem Stratalinker-Gerät, Model 1800 (Stratagene) mit verschiedenen Dosen unterworfen. Anschließend wurde das PBS durch frisches Kulturmedium ersetzt, welches mit den oben genannten Reagenzien ergänzt war. Das Zählen der einzelnen apoptotischen Ereignisse basierend auf der besonderen Morphologie der apoptotischen Zelle wurde kontinuierlich durch die Videomikroskopie zu bestimmten Zeitintervallen durchgeführt, wobei ein selbst zusammengebautes Gerät verwendet wurde, wobei Zeiss-Mikroskope, Televal 31 Modell, Panasonic BR90300 Zeitraffer-Videorecorder und eine Panasonic-Videokamera verwendet wurden. Die Aufnahmen wurden über einen Zeitraum von 24– 72 Stunden nach Bestrahlungsbehandlung durchgeführt. Das Zählen der kumulativen, apoptotischen Todesfälle wurde stets von der gleichen Person durchgeführt und die Ergebnisse sind in einer zeitlichen Darstellung (6) gezeigt.
  • Das Beispiel 6 zeigt in einer quantitativen Weise und durch direkten Bezug auf das Muster des apoptotischen Todes den Schutzeffekt von Q10 auf Zellen, die mit einem 193 nm Excimerlaser sowie mit einer 254 nm UV-Bestrahlung behandelt wurden. Die biochemischen Veränderungen, die in den Extrakten von Keratozyten, welche mit Q10 (ATP-Mengen und Malonaldehyd) behandelt wurden, nachgewiesen wurden, sowie die phänotypischen Effekte zeigen bona fide die Auswirkung des Moleküls auf die Zellen.
  • Topische Formulierung für eine ophthalmische Verabreichung von Ubichinon Allgemeine Überlegungen:
  • Es ist bekannt, dass die schwache Löslichkeit in Wasser, die bei verschiedenen, pharmakologisch aktiven Substanzen beobachtet wird, oft zu deutlichen Formulierungsschwierigkeiten führt, insbesondere wenn einfach zu verabreichende, wässrige Lösungen gewünscht werden. Dies gilt insbesondere für das Gebiet der flüssigen Zubereitungen für eine topische, ophthalmische Anwendung und für die Verwendung einer oralen Mukosa.
  • Hinsichtlich des besonderen Gebietes der ophthalmischen Anwendung muss ein therapeutisch wirksames, aktives Prinzip in der Lage sein, die Hornhaut zu durchdringen und die Wirkorte innerhalb des Auges zu erreichen. Die Hornhaut hat eine hydrophile Struktur und enthält etwa 78% Wasser, Kollagen (12–15%) und Proteoglycane (1–3%), lösliche Proteine, Glucoproteine und einen kleinen Teil an Lipiden. Es ist somit verständlich, dass ein Wirkstoff, falls er in einem wässrigen Trägerstoff verabreicht wird und ähnlich der Hornhautstruktur ist, schneller eindringt und in einer größeren Menge innerhalb des Auges vorliegt. Dies führt zu einer schnelleren und besser andauernden therapeutischen Aktivität.
  • Andererseits gibt es einige schwach wasserlösliche Wirkstoffe, für die es im Gegensatz dazu extrem vorteilhaft und effizient wäre, wenn sie durch einen topischen Weg in Form von Augentropfen verabreicht werden. Als Beispiele können Antiglaucomamittel (Dapiprazol, Forskolin), entzündungshemmende Mittel des Nicht-Steroidtyps (Piroxicam, Indomethacin), Antioxidationsmittel (Ubichinon, Tocopherol), antibakterielle Mittel (Amphotericin B, Rufloxacin) erwähnt werden. In all diesen Fällen ist die Löslichkeit des Wirkstoffes in Wasser so schwach, dass es nicht möglich oder nicht geeignet ist, diese in Form von Augentropfen zu kommerzialisieren, oder es ist notwendig, deren Konzentrationen in herstellbaren Zubereitungen drastisch zu reduzieren.
  • Es wurde verschiedene Verfahren untersucht und vorgeschlagen, um die Löslichkeit und damit die Formulierbarkeit und die Bioverfügbarkeit von schwach wasserlöslichen Arzneimitteln zu erhöhen. Diese Verfahren umfassen chemische Veränderungen des unlöslichen Moleküls, das Löslichmachen durch oberflächenwirksame Mittel (micellare Lösungen), die Einführung von Liposomvesikeln und die Komplexierung durch Polymere.
  • Die Überführung des Wirkstoffes in ein ionisches oder ionisierbares Derivat (z. B. einen Ester) ist ein sehr bekanntes Verfahren zur Löslichmachung. Unzählige wissenschaftliche Publikationen behandeln das Thema der micellaren Solubilisierung von Arzneimitteln durch oberflächenwirksame Mittel. Die Micellen sind aufgrund ihres lipophil-hydrophilen Merkmals in der Lage, lipophile Produkte eingebettet in einer wässrigen Lösung zu halten. Ein ähnlicher Mechanismus wird durch die Verwendung von Liposomen bewirkt, die Vesikel darstellen, welche in ihrem Innern verschiedene Typen und Mengen von Molekülen, selbst besonders lipophile Moleküle, einkapseln und enthalten können. Die äußere Hülle der Liposomen zeigt dagegen stark hydrophile Merkmale, so dass sie einfach in einer wässrigen Lösung dispergierbar sind. Die Bildung eines Komplexes, Lösungen und Feststoffdispersionen durch geeignete Polymere ist ein anderes Verfahren, um die Löslichkeit von pharmazeutisch aktiven Substanzen in Wasser zu erhöhen.
  • Es ist bekannt, dass das Q10-Coenzym eine nicht-wasserlösliche Substanz ist und somit gibt es gemäß den bisherigen Techniken keine topische Anwendung für die Hornhaut in Form einer wässrigen Augentropfenlösung.
  • Der Wirkstoff, Ubichinon Q10, kann zum Beispiel durch eine Polyvinylpyrrolidon-Lösung oder mittels eines kationischen Lipides in der Form von Liposomen befördert werden.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung konnte in überraschender Weise eine pharmazeutische Formulierung mit einem innovativen Charakter für die Ubichinonbeförderung, wobei dies sowohl unter dem Gesichtspunkt der Verabreichungsroute und der Zusammensetzung gilt, etabliert werden. Gemäß dem Stand der Technik wurde bisher keine Zubereitung auf Ubichinonbasis für eine ophthalmische, topische Verwendung formuliert, wobei die Verabreichungswege auf kutane, topische (bei kosmetischen Zubereitungen) oder auch orale Systeme beschränkt waren.
  • Die erfindungsgemäße Formulierung ermöglicht die Verabreichung in Form von Augentropfen als durchsichtige und sterile, wässrige Lösung, welche durch die Tränenflüssigkeit isotonisch gemacht wird. Bei der Formulierung wurde sogar ein lipophiles Vitamin (Tocopherol oder insbesondere Vitamin E) mit Antioxidansaktivität, welche die Stabilität des aktiven Wirkstoffes Ubichinon erhöhen kann, eingeführt.
  • Für die Solubilisierung des Wirkstoffes gemäß der vorliegenden Erfindung wurde eine Zusammensetzung verwendet, die nicht-ionische, oberflächenwirksame Mittel enthält.
  • Diese Zusammensetzung umfasst Ubichinon Q10, 0,01 bis 2,0% Teile pro Gewicht, Tocopherol, 0,005 bis 0,1% Teile pro Gewicht, und eine Mischung, die ein modifiziertes Kastoröl und ein Blockcopolymer des hydrophilen Ethylenoxids und des lipophilen Propylenoxids umfasst, wobei das Blockcopolymer einen vorherrschenden Anteil von Polyoxyethylen, eine mittlere relative Molekülmasse zwischen 10.000 und 13.000 Dalton und einen HLB-Wert (hydrophiles/lipophiles Gleichgewicht) von größer als 15 hat, in einer Menge, die ausreicht, um die Komponenten in einer wässrigen Lösung löslich zu machen, im allgemeinen zwischen 10 und 15% Teile pro Gewicht.
  • Die Mischung von diesen beiden oberflächenwirksamen Mittel (Polyoxyethylen-Polyoxypropylen) und des modifizierten Kastoröls (Polyethylenglycolglyceroltriricinoleat) erzeugt die volle micellare Solubilisierung der Komponenten der pharmazeutischen Formulierung.
  • Ein besonderes Beispiel für das oben erwähnte Blockpolymer ist ein kommerzielles Produkt, das Lutrol F127 genannt wird.
  • Die Ubichinonkonzentrationen, die für die Formulierung der ophthalmischen Lösungen verwendet werden können, liegen zwischen 0,01 und 2,0% Teile pro Gewicht, wobei der Bereich zwischen 0,1 und 1,0% Teile pro Gewicht mehr bevorzugt ist. Die ideale Konzentration als Hornhaut-„antitrübungsmittel" liegt bei 0,2% Teile pro Gewicht. Die Tocopherolkonzentrationen in diesen Zubereitungen liegen im allgemeinen zwischen 0,005% und 0,1% Teile pro Gewicht, wobei der Bereich zwischen 0,01 und 0,5% Teile pro Gewicht mehr bevorzugt ist.
  • Eine bevorzugte Zusammensetzung umfasst Ubichinon Q10 mit etwa 0,2% Teile pro Gewicht, Tocopherol mit 0,02 bis 0,04% Teile pro Gewicht, und die Mischung, welche Polyethylenglycolglyceroltriricinoleat und ein Ethylenoxid/Propylenoxid-Blockcopolymer umfasst, welches einen Anteil von Polyoxyethylen von etwa 70%, eine mittlere relative Molekülmasse von etwa 12.000 Dalton und einen HLB-Wert von 22 hat.
  • Der Bestandteil, der notwendigerweise den Formulierungen zugesetzt werden muss, ist ein Produkt, was den richtigen osmolaren Wert der Lösung einstellt. Die Lösung, die nur den Wirkstoff enthält, ist hypotonisch im Vergleich zu der Tränenflüssigkeit. Andere Inhaltsstoffe, die hinzugefügt werden können, sind pH-Verbesserer (Salze umfassend, die einen Puffer in der Lösung bilden), Produkte mit antiseptischen Eigenschaften, Komplexbildner und Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel und synergistische Mittel.
  • Das Verfahren für die Herstellung der Augentropfen umfasst ein Verfahren für die Solubilisierung in Wasser und in wässrigen Vehicula von Ubichinon (Q10-Coenzym).
  • Durch dieses Verfahren ist es insbesondere möglich, die Löslichkeit in Wasser von dieser Verbindung stark zu erhöhen, um wässrige Lösungen mit Konzentrationen zu erzielen, die unter einem therapeutischen und kommerziellen Gesichtspunkt nützlich sind.
  • In einem größeren Detail ermöglicht das Verfahren die Einführung eines fettlöslichen Vitamins, was per se eine fast Nichtlöslichkeit in Wasser besitzt, in der gleichen wässrigen Lösung.
  • Gemäß diesem Verfahren werden Ubichinon, Tocopherol, das Blockpolymer, das modifizierte Kastoröl bei einer Temperatur zwischen 40 und 80°C, vorzugsweise bei 60° C, geschmolzen. Zu der Schmelzmasse wird Wasser bei der gleichen Temperatur (etwa 60°C) unter Rühren zugesetzt. Die Dispersion wird gerührt, um die volle Solubilisierung der Komponenten zu erzielen. Dann können mögliche Additive zugesetzt werden.
  • Ausführungsformen für diese Formulierung sind beispielhaft im folgenden aufgeführt: Formulierung 1
    Bestandteile Konzentration: % Teile pro Gewicht
    Ubichinon 0,20
    Tocopherol 0,04
    Copolymer 10,00
    modifiziertes Kastoröl 5,00
    NaCl 0,45
    Benzalkoniumchlorid 0,01
    bidestilliertes Wasser q. s. auf 100,00
    Formulierung 2
    Bestandteile Konzentration: % Teile pro Gewicht
    Ubichinon 0,10
    Tocopherol 0,02
    Copolymer 1.5,00
    Mannit 2,50
    Benzalkoniumchlorid 0,01
    bidestilliertes Wasser q. s. auf 100,00
    Formulierung 3
    Bestandteile Konzentration: % Teile pro Gewicht
    Ubichinon 0,20
    Copolymer 10,00
    NaCl 4,50
    Benzalkoniumchlorid 0,01
    Phosphatbuffer Sorensen, pH 7,4 quantum sufficit auf 100,00
  • Obwohl die vorliegende Erfindung im Detail beschrieben worden ist, ist es selbstverständlich, dass Variationen und Veränderungen, die davon abgeleitet werden können, innerhalb des Umfangs und des Geistes der vorliegenden Erfindung liegen.

Claims (22)

  1. Verwendung von Coenzym Ubichinon Q10 für die Herstellung eines Arzneimittels zur ophthalmischen topischen Verwendung für die Vorbeugung und Behandlung von pathologischen Befunden oder eines zufälligen oder postoperativen Traumas der vorderen Augenkammer.
  2. Verwendung von Ubichinon Q10 nach Anspruch 1, wobei die Behandlung die Vorbeugung und Behandlung einer Homhauttrübung nach Homhauttrauma, allgemeiner Chirurgie und Refraktionschirurgie, die Vorbeugung vor einer Regression der korrigierenden Wirkungen nach Operation durch die Refraktionschirurgie, die mittels konventioneller Chirurgie oder mit Laserstrahlung durchgeführt wird, und einen Augenschutz vor einem Schaden, der durch Sonnenlicht und ultraviolette Strahlung verursacht wird, umfasst.
  3. Verwendung von Ubichinon Q10 nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Behandlung darauf gerichtet ist, Augenzellen vor einem reversiblen oder ineversiblen Schaden zu schützen, der durch chirurgische Operation und/oder Laser sowie durch Exposition von Sonnenlicht und ultravioletter Strahlung induziert wird.
  4. Verwendung von Ubichinon Q10 nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der irreversible Schaden der Zellen die Apoptose ist.
  5. Verwendung von Ubichinon Q10 nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Zellen Hornhautstroma-Keratozyten sind.
  6. Verwendung von Ubichinon Q10 nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Hornhautchirurgie die photorefraktive Keratektomie (PRK) und die Laser-unterstützte in situ Keratomileusis (LASIK) ist.
  7. Verwendung von Ubichinon Q10 nach Anspruch 6, wobei die photorefraktive Keratektomie (PRK) und die Laser-unterstützte in situ Keratomileusis (LASIK) mit Laserlichtquellen durchgeführt wird.
  8. Verwendung von Ubichinon Q10 nach Anspruch 7, wobei die Laserlichtquellen Excirnerlaser sind.
  9. Verwendung von Ubichinon Q10 nach Anspruch 8, wobei die Laserquelle ein 193 nm ArF Excimerlaser ist.
  10. Augenwasserzusammensetzung für die topische ophthalmische Anwendung zur Vorbeugung und Behandlung von pathologischen Befunden oder eines zufälligen oder postoperativen Traumas des vorderen Teils des Auges, umfassend Coenzym Ubichinon Q10 in einer wirksamen Menge für diese Behandlung und in einer wässrigen Lösung einer Mischung vorliegend, die a) ein Blockcopolymer des hydrophilen Ethylenoxids und des lipophilen Propylenoxids, und b) ein modifiziertes Kastoröl, und eine pharmazeutisch kompatible Trägerflüssigkeit umfasst, wobei das Blockcopolymer einen vorherrschenden Anteil von Polyoxyethylen, eine mittlere relative Molekülmasse zwischen 10.000 und 13.000 Dalton und einen HLB-Wert von größer als 15 hat.
  11. Augenwasserzusammensetzung nach Anspruch 10, wobei das Copolymer etwa 70% Polyoxyethylen aufweist und einen HLB-Wert von etwa 22,0 hat.
  12. Augenwasserzusammensetzung nach Anspruch 10 oder 11, wobei das modifizierte Kastoröl Polyethylenglycolglyceroltriricinoleat ist.
  13. Augenwasserzusammensetzung nach den Ansprüchen 10–12, welche die folgenden Komponenten umfasst: Ubichinon Q10 von 0,01 bis zu 2,0% Gewichtsteile; Tocopherol von 0,005 bis zu 0,1% Gewichtsteile, und eine Mischung, die ein modifiziertes Kastoröl und ein Blockcopolymer des hydrophilen Ethylenoxids und des lipophilen Propylenoxids umfasst, wobei das Blockcopolymer einen vorherrschenden Anteil an Polyoxyethylen, eine mittlere relative Molekülmasse zwischen 10.000 und 13.000 Dalton und einen HLB-Wert von größer als 15 hat, in einer Menge, die ausreicht, um die Komponenten in einer wässrigen Lösung löslich zu machen.
  14. Zusammensetzung nach Anspruch 13, Ubichinon von 0,1 bis zu 1,0% Gewichtsteile umfassend.
  15. Zusammensetzung nach Anspruch 13, Ubichinon von etwa 0,2% Gewichtsteile umfassend.
  16. Zusammensetzung nach Anspruch 13, Tocopherol von 0,01 bis zu 0,05% Gewichtsteile umfassend.
  17. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 13 bis 16, wobei das modifizierte Kastoröl Polyethylenglycolglyceroltriricinoleat ist.
  18. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 13 bis 17, welche die folgenden Komponenten in einer wässrigen Lösung umfasst: Ubichinon Q10 mit etwa 0,2% Gewichtsteilen, Tocopherol von 0,02 bis zu 0,04% Gewichtsteile, und eine Mischung, die Polyethylenglycolglyceroltriricinoleat und ein Blockcopolymer von Ethylenoxid und von Propylenoxid umfasst, wobei das Blockcopolymer einen Anteil an Polyoxyethylen von etwa 70%, eine mittlere relative Molekülmasse von etwa 12.000 Dalton und einen 22 HLB Wert hat, von 10 bis zu 15%.
  19. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 13 bis 18, welche ferner als Zusatzbestandteile pH-Verbesserer, Pfuffersalze, Antiseptica, Komplexbildner, Antioxidationsmittel, synergistische Mittel und Konservierungsmittel umfasst.
  20. Verfahren zur Herstellung einer Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 13 bis 19, welches die Schritte umfasst: Schmelzen des Ubichinons, des Tocopherols, des Blockcopolymers und des modifizierten Kastoröls bei einer Temperatur von 40 bis 80°C bis eine Schmelzmasse erzielt ist; Zugabe von Wasser zu der Schmelzmasse bei der gleichen Temperatur bis eine Dispersion erzielt ist; vollständiges Solubilisieren der Komponenten unter Rühren.
  21. Verfahren nach Anspruch 20, wobei die Temperatur 60°C beträgt.
  22. Verfahren nach Anspruch 20 oder 21, wobei die Zusatzbestandteile nach der Solubilisierung zugesetzt werden.
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