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DE60000297T2 - Schlachtstab und Dichtung - Google Patents

Schlachtstab und Dichtung

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DE60000297T2
DE60000297T2 DE60000297T DE60000297T DE60000297T2 DE 60000297 T2 DE60000297 T2 DE 60000297T2 DE 60000297 T DE60000297 T DE 60000297T DE 60000297 T DE60000297 T DE 60000297T DE 60000297 T2 DE60000297 T2 DE 60000297T2
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DE
Germany
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slaughtering
stick
rod
animal
seal
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Andrew Butterworth
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University of Bristol
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    • A22BUTCHERING; MEAT TREATMENT; PROCESSING POULTRY OR FISH
    • A22BSLAUGHTERING
    • A22B5/00Accessories for use during or after slaughtering
    • A22B5/0005Eviscerating devices, e.g. removing rectum, anus, intestines, brain tissue, hypophysis
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A22BUTCHERING; MEAT TREATMENT; PROCESSING POULTRY OR FISH
    • A22BSLAUGHTERING
    • A22B3/00Slaughtering or stunning
    • A22B3/02Slaughtering or stunning by means of bolts, e.g. slaughtering pistols, cartridges
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A22BUTCHERING; MEAT TREATMENT; PROCESSING POULTRY OR FISH
    • A22BSLAUGHTERING
    • A22B5/00Accessories for use during or after slaughtering
    • A22B5/20Splitting instruments
    • A22B5/201Removing the spinal cord or other nervous tissues

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Schlachtstab und eine zugehörige Dichtung.
  • Nutzvieh kann entweder in einem Schlachthofgeschlachtet oder auf dem Bauernhofbei einer "Hausschlachtung" getötet werden, wobei dies insbesondere auf Rinder, Schafe und Schweine zutrifft. Bisher setzt ein Tierarzt oder Schlachter zu diesem Zweck üblicherweise ein Betäubungsgerät mit Fangbolzen ein, wobei der Fangbolzen in den Schädel des Tieres geschossen wird. Durch derartige Geräte wird in den Kopf des Tieres ein Loch geschlagen, wobei der Durchmesser eines solchen Loches bemerkenswert konstant ist. Beim Einsatz eines Fangbolzen-Betäubungsgerätes verliert das Tier sofort das Bewußtsein, wobei es jedoch nicht notwendigerweise auch getötet wird. Gegebenenfalls ist es dann nötig, zur Tötung des bewußtlosen Tieres ein zusätzliches Verfahren durchzuführen. Derartige Verfahren bestehen bisher herkömmlicherweise im Ausbluten (Verbluten) bzw. in der Durchtrennung des Rückenmarks (Zerstörung des Nervengewebes).
  • Durch den Einsatz eines Fangbolzens wird zwangsläufig der Kopf des Tieres verletzt, was insofern als potentielles Gesundheitsrisiko angesehen wird, als hierbei mit dem Erreger der bovinen spongiformen Enzephalopathie (BSE) infiziertes Tiergewebe austreten kann, wobei dann die Gefahr einer Kontamination anderer Tiere oder von Menschen besteht. Insbesondere das Ausbluten von am Bauernhofhausgeschlachteten Tieren sowie von Tieren, die zur vollständigen Verbrennung der Kadaver geschlachtet werden, erregt insofern Besorgnis, als hier die Möglichkeit besteht, daß es zu einem Ausströmen von Blut kommt, wobei außerdem der mit dem Ausbluten verbundene Gewichtsverlust kommerzielle Probleme mit sich bringt.
  • In Schlachthöfen, in denen das Fangbolzen- Betäubungsgerät zum Einsatz kommt, ist es bereits bekannt, einen langen Stab in das vom Bolzen hervorgerufene Loch im Tierschädel einzuführen und diesen Stab durch das Stammhirn und den oberen Bereich des Rückenmarks derart nach unten zu führen, daß das entfernte Ende des Stabes bei einer wiederholten Bewegung des Stabes das Nervengewebe des Tieres beschädigt und so eine Tötung des Tieres sicherstellt. Bei Rindern ist es hierbei vorteilhaft, wenn der obere Bereich des Rückenmarks zerstört wird, weil dieser Bereich für Reflexe verantwortlich ist, die dazu führen, daß sich die Beine des Tieres auch noch bewegen, nachdem es betäubt wurde. Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird nun ein Schlachtstab vorgesehen, der eine Dichtung umfaßt, welche eine im wesentlichen fluiddichte Abdichtung zwischen dem Stab und dem Kopf eines Tieres herstellt.
  • Auf diese Weise ist es möglich, einen Schlachtstab vorzusehen, der im Kadaver des Tieres verbleiben kann, wodurch verhindert wird, daß Nervengewebe des Tieres oder verseuchtes Blut aus dem Loch ausdringt, das durch den Einsatz des Eindringungs-Betäubungsgeräts erzeugt wurde.
  • Die Dichtung umfaßt dabei vorzugsweise einen Bereich mit größerem Durchmesser, beispielsweise eine Dichtungsscheibe oder einen vorspringenden Rand, die bzw. der den Schaft des Schlachtstabs umgibt, oder einen Flansch am Ende des Stabes, der beim Einsatz gegen das Fleisch am Tierschädel anliegt. Zusätzlich oder alternativ hierzu kann die Dichtung einen kegelstumpfförmigen, kegelförmigen, abgestuften oder mit einem Grad versehene Querschnitt aufweisen, um das Einschieben in den Schädel des Tieres und die Abdichtung gegenüber dem Schädel zu erleichtern. Die Dichtung besteht dabei vorzugsweise aus einem Elastomermaterial, etwa einem weichen Kunststoff, einem Gummi oder einem geschäumten Material, so daß sie sich den Konturen des Tierschädels und/oder Ungleichmäßigkeiten des im Tierschädel erzeugten Bolzenlochs anpassen und hierzu eine Abdichtung bilden kann.
  • Die Dichtung kann einstückig mit dem Schlachtstab ausgebildet sein. Weil allerdings auch bei einem Schlachtstab, der seinerseits verbrannt oder in anderer Weise entsorgt wird, eine gute Abdichtung vorhanden sein soll, kann die Dichtung auch als gesondertes Element ausgebildet werden, das vor dem Einsatz am Schlachtstab angebracht wird. So können der Schlachtstab und die Dichtung beispielsweise aus einem Kunststoffmaterial, wie hochdichtem Polyurethan oder Polypropylen, bestehen. Bei einer alternativen Anordnung kann der Hauptteil des Stabes allerdings auch aus Holz gefertigt werden, während es sich bei der Dichtung um ein Elastomerelement handelt, das vor Gebrauch rund um den Schlachtstab positioniert und an diesem befestigt wird.
  • Der Schlachtstab umfaßt in vorteilhafter Weise Halterungsmittel, die ihn im Schädel des Tieres haltern. Zur Halterung des Stabes kann dabei rund um dessen Umfang ein wendelförmiges Gewinde ausgebildet sein, wobei dann das Gewinde in den Schädel des Tieres eingreift und so den Stab in seiner Position hält. Alternativ hierzu können rund um den Stab elastisch verformbare Elemente in Form von Stiften, Stacheln oder kreissymmetrischen Elementen derart vorgesehen sein, daß sich diese Eingriffelemente während des Einschiebens des Stabes in den Schädel zusammenklappen und wieder aufklappen, sobald der Stab eingeschoben ist, wodurch sie dann ein Entfernen des Stabs vom Schädel verhindern. Stattdessen können aber auch angelenkte Elemente, beispielsweise Knebel, entlang der Achse des Stabes derart vorgesehen werden, daß sie beim Einschieben in einer mit der Längsachse des Stabes fluchtenden Ausrichtung verbleiben, sich jedoch sodann derart schrägstellen, daß sie schräg zur Längsachse zu liegen kommen und so ein Entfernen des Stabes aus dem Schädel verhindern. Eine derartige Anordnung wird besonders bevorzugt, weil hier nur noch eine Bewegung des Schlachtstabs in eine Richtung möglich ist, sobald der Stab ausreichend weit eingeschoben wurde, was ein Herausziehen und erneutes Benutzen des Stabes verhindert. Die Eingriffmittel, die eine Bewegung in nur einer Richtung erlauben, kommen dabei in vorteilhafter Weise mit dem Schädel in Eingriff, ehe das entfernte Ende des Schlachtstabes den obersten Bereich des Rückenmarks erreicht hat. Sobald also der Stab in eine Einsatzposition gebracht wurde, in der er den oberen Bereich des Rückenmarks zerstören kann, läßt er sich nicht mehr aus dem Tier entfernen. Statt dessen kann der Stab aber auch mit dem Tierschädel in einen Reibeingriff kommen, wodurch sichergestellt wird, daß die Dichtung zusammengedrückt bleibt und ein Aussickern von Tiergewebe aus dem Kadaver verhindert wird. Eine solche Anordnung stellt allerdings natürlich nicht sicher, daß der Stab nur einmal benutzt werden kann.
  • Der Abstand zwischen der Oberseite des Schädels und dem Stammhirn sowie dem oberen Bereich des Rückenmarks eines Tieres hängt von der Tiergattung, d. h. davon, ob es sich um ein Rind, ein Schaf oder ein Schwein handelt, sowie vom Alter und Geschlecht des Tieres ab. Es ist nun möglich, einen einzigen Schlachtstab in vorteilhafterweise so auszulegen, daß er für alle Tiere unabhängig von Gattung, Alter und Geschlecht geeignet ist. Zu diesem Zweck muß der Stab ausreichend lang sein, um die relevanten Bereich eine großen Tieres, etwa eines ausgewachsenen Bullen, zu erreichen, wobei er gleichzeitig auch für kleinere Tiere geeignet sein muß und wobei der Halterungsbereich des Stabes mit der Oberseite des Schädels in Eingriff kommen muß, um zu verhindern, daß sich der Stab wieder entfernen läßt. Um den unterschiedlichen Größen gerecht zu werden, weist der Schlachtstab vorzugsweise einen Schaft auf, in dem eine Reihe von Kerben, vertieften Bereichen oder Markierungen ausgeformt sind, welche es dem Benutzer ermöglichen, die benötigte Länge des Stabes auszuwählen, und die - sofern es sich um Kerben bzw. vertiefte Bereiche handelt - den Stab derart verjüngen, daß er sich im Bereich der Kerbe leichter abbrechen läßt.
  • Der Schlachtstab ist vorzugsweise mit einem Griff versehen, wodurch ein Benutzer den Stab leichter ergreifen und in den Schädel des Tieres einschieben und sodann zur Beschädigung des Nervengewebes relativ zum Kopf bewegen kann. Der Griff ist am nahen Ende des Stabes ausgebildet und wird durch die Dichtung begrenzt, wodurch verhindert wird, daß die Hand des Benutzers unabsichtlich vom Griff abrutscht und sich weiter am Stab nach unten bewegt, wo sie mit dem Nervengewebe des Tieres in physischen Kontakt kommen könnte. Am Griff ist vorzugsweise ein Befestigungsbereich, beispielsweise eine Öse oder einen Haken, ausgeformt, die bzw. der das mechanische Anheben und das darauffolgende Bearbeiten des Schädels erleichtert. Der Griff bzw. das nahe Ende des Stabs umfaßt vorzugsweise einen Bereich, auf dem Daten, beispielsweise alphanumerische Zeichen oder ein Strichcode, angebracht sein können, oder der einen Transponder aufnehmen kann, wodurch der Stab mit einem Identifizierungsmittel ausgestattet ist.
  • Gemäß einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Dichtungselement vorgesehen, das sich zusammen mit einem Schlachtstab einsetzten läßt, wobei das Dichtungselement einen Durchgang zur Aufnahme des Schaftes des Schlachtstabs und zur Bildung einer im wesentlichen fluiddichten Abdichtung mit diesem Schaft sowie einen Dichtungsbereich aufweist, der mit einem Kopf eines Tieres derart in Eingriff kommt, daß er diesem gegenüber eine Abdichtung herstellt.
  • Im folgenden wird die vorliegende Erfindung beispielhaft unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigen
  • Fig. 1 eine Schemadarstellung eines Schlachtstabs gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung; und
  • Fig. 2 eine Schemadarstellung eines zusammen mit dem Schlachtstab einzusetzenden Dichtungselements gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • Der in Fig. 1 gezeigte Schlachtstab umfaßt einen Schaft 2 mit einem entfernten Ende 4 und einem nahen Ende 6. Am Schaft 2 ist zudem eine Reihe von elastischen Stiften 8 ausgebildet, die sich von beiden Seiten des Schaftes aus erstrecken und schräg zu diesem angeordnet sind. Die Spitzen 10 der Stifte sind auf das nahe Ende 6 des Schlachtstabes hin ausgerichtet, während die jeweilige Basis 12 der Stifte, an denen der jeweilige Stift mit dem Schaft 2 verbunden ist, sich näher am entfernten Ende 4 des Schlachtstabs befindet. Rund um den Schaft 2 ist eine Dichtung 14 in Form eines Kegelstumpfbereichs an einer Position angeordnet, die den dem nahen Ende am nächsten liegenden Stiften 10 benachbart ist. Zwischen der Dichtung 14 und dem nahen Ende 6 ist ein Griff 16 vorgesehen, der das Ergreifen des Schafts erleichtert und die Hand des Benutzers davor schützt, auf Bereiche des Schlachtstabs abzugleiten, die beim Einsatz dem Nervengewebe ausgesetzt sind. Nahe dem Griff 16 oder innerhalb des Griffs 16 ist eine Öse 18 vorgesehen, die die Handhabung vereinfacht.
  • Beim Einsatz wird das zu schlachtende Tier zuerst mit einem bekannten Eindringungs-Betäubungsgerät betäubt, das ein Loch mit einem Durchmesser von etwa 11 mm im Schädel des Tieres hervorruft. Der Durchmesser des Schlachtstabs wird so gewählt, daß dieser das Loch passieren kann, wodurch sich das entfernte Ende 4 durch das Stammhirn des Tieres und weiter zum obersten Bereich des Rückenmarks führen läßt. Um den unterschiedlichen Größen der Tiere gerecht zu werden, ist der Schaft 2 mit einer Reihe von Kerben 20 versehen, die es dem Benutzer ermöglichen, die benötigte Schaftlänge aufgrund bisheriger Erfahrungen oder durch Nachschlagen in einer Tabelle schnell zu bestimmen und den Schaft auf die gewünschte Länge abzuschneiden oder abzubrechen, wobei die Tatsache genutzt wird, daß der Stab im Bereich der Kerbe körperlich dünner ist als an anderen Bereichen. Während des Einschiebens des Schlachtstabes beginnen die Stifte 8, das Loch im Tierschädel zu passieren. Hierdurch werden die Stifte anfänglich derart gebogen, daß sie im wesentlichen parallel zur Längsachse des Schlachtstabes liegen bzw. zumindest eine Verringerung der Stabbreite hervorrufen. Sobald ein Stift das Loch im Tierschädel passiert hat, springt er zurück in seine Schräglage und verhindert so ein Herausziehen des Stabes. Die Stifte sind über einen länglichen Bereich des Stabes hinweg ausgebildet, wodurch die Verwendung eines einzigen Stabes bei verschiedenen Tiergattungen, beispielsweise Kühen und Schweinen, möglich wird, deren Schädelstruktur sich erheblich unterscheidet. Sobald der Stab bis zur korrekten Tiefe eingeschoben wurde, bewegt der Benutzer den Stab mehrmals durch das Loch im Tierschädel, um die Funktionsfähigkeit des Nervengewebes zu zerstören und die Reflexe des Tieres auszuschalten. Der Stab wird sodann derart vollständig in den Schädel geschoben, daß der Dichtungsbereich 14 mit dem Kopf des Tieres in Eingriff kommt und eine im wesentlichen fluiddichte Abdichtung mit diesem bildet, wodurch ein Austreten von Blut und Nervengewebe aus dem Schädel verhindert wird. Um eine Abdichtung mit dem Tierkopf sicherzustellen, muß das Dichtungselement 14 derart verformbar sein, daß es sich den Konturen des Kopfes anpassen und sich hierzu komplementär verformen kann. Die Dichtung dient zudem zur Begrenzung des Endes des Handbereichs 16, wodurch ein Vorsprung vorhanden ist, der eine Bewegungen der Finger des Benutzers zum kontaminierten Bereich des Schlachtstabes hin begrenzt.
  • Der Stab besteht in vorteilhafter Weise aus Kunststoff, beispielsweise HDPE, das brennbar ist oder in anderer Weise in mechanischen Verwertungsanlagen verarbeitet werden kann.
  • Erfindungsgemäß kann der Schlachtstab jedoch auch aus einem anderen geeigneten Material, wie etwa Holz, hergestellt werden, das die zur Ausbildung des Stabbereichs benötigten Eigenschaften aufweist, dabei jedoch nur eine schlechte Abdichtung bietet. In diesem Fall kann vor dem Gebrauch ein Dichtungs- und Griffbereich am Schlachtstab befestigt werden, wie dies in Fig. 2 dargestellt ist.
  • Fig. 2 zeigt einen um die Linie A-A kreissymmetrischen Dichtungsaufsatz 30. Der Aufsatz 30 umfaßt ein kegelstumpfförmiges Endstück 32, von dem sich eine zylindrische Wand 34 wegerstreckt. Die Wand 34 trägt mehrere Stifte 8, die von der Wand in einer Schräglage radial nach außen verlaufen, wie dies unter Bezugnahme auf die Fig. 1 im wesentlichen bereits beschrieben wurde. Im zylindrischen Bereich 34 und dem Endstück 32 ist ein Durchgang 36 ausgebildet, der einen Schlachtstab fluiddicht aufnimmt. Die zylindrische Wand 34 kann zudem auch ringförmige Vorsprünge 38 aufweisen, die beim Einsatz in entsprechende ringförmige Vertiefungen im Schlachtstab eingreifen und dann mit dem Dichtungsbereich in Eingriff stehen und ihn so fixieren, daß er nicht weiter am Schaft des Schlachtstabes entlangbewegt werden kann.
  • Auf diese Weise ist es nun möglich, einen einzigen Schlachtstab in Form einer entweder aus einem Teil oder aus zwei Teilen bestehenden Einheit vorzusehen, der den Tierschädel so abdichtet, daß ein Austreten von Nervengewebe und Blut verhindert wird.
  • Bei Abwandlungen der Erfindung können die Halterungsmittel auch allein in der Nähe der Dichtung vorgesehen sein.

Claims (17)

1. Schlachtstab, gekennzeichnet durch eine Dichtung (14, 30), die eine im wesentlichen fluiddichte Abdichtung zwischen dem Stab (2) und einem Tierkopf herstellt.
2. Schlachtstab nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (14) einen Bereich aufweist, dessen Radius größer ist als der des Schaftes (2) des Schlachtstabes.
3. Schlachtstab nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (14) einen kegelförmigen Bereich umfaßt, dessen Durchmesser sich mit zunehmendem Abstand zu einem entfernten Ende (4) des Stabes (2) vergrößert.
4. Schlachtstab nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (14) aus einem Elastomermaterial geformt ist.
5. Schlachtstab nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (14) einstückig mit dem Schlachtstab (4) ausgebildet ist.
6. Schlachtstab nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (30) als gesondertes Element ausgebildet ist.
7. Schlachtstab nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Schlachtstab zusätzlich Halterungsmittel (8) umfaßt, die eine Bewegung des Schlachtstabs relativ zum Tierkopf nur in einer Richtung erlauben, sobald der Stab derart in den Kopf eingeschoben wurde, daß die Halterungsmittel mit dem Tierschädel in Eingriff stehen.
8. Schlachtstab nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterungsmittel (8) mehrere Stifte oder Stachel umfassen, die schräg zu einer Längsachse des Schlachtstabs (4) verlaufen und im Einsatz mit dem Schädel in Eingriff kommen und so ein Herausziehen des Stabes verhindern.
9. Schlachtstab nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei zusätzlich am Schaft (2) des Schlachtstabes Markierungen (20) vorgesehen sind, die es erleichtern, die Länge des Schaftes derart zu reduzieren, daß sie einem Tier einer bestimmten Gattung angemessen ist.
10. Schlachtstab nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft (2) des Schlachtstabs Bereiche aufweist, an denen Material entfernt wurde bzw. im Schaft Nute oder Kerben ausgebildet wurden, wodurch ein Abbrechen des Schaftes an diesen Bereichen erleichtert wird.
11. Schlachtstab nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Schlachtstab zusätzlich einen Griffbereich (16) umfaßt, der am nahen Ende (6) des Stabes ausgebildet ist.
12. Schlachtstab nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das nahe Endstück einen Sicherungsbereich (18) aufweist, durch den sich der Tierkopf leichter anheben läßt.
13. Schlachtstab nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab aus einem Kunststoff besteht, der mit geringer bzw. ganz ohne Aschenbildung verbrennt.
14. Schlachtstab nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab aus einem hochdichten Polyäthylen oder Polypropylen besteht:
15. Dichtungselement, das zusammen mit einem Schlachtstab zum Einsatz kommt und einen Durchgang (36) zur Aufnahme des Schaftes (2) eines Schlachtstabs und zur Ausbildung einer im wesentlichen fluiddichten Abdichtung zusammen mit diesem Schaft sowie eine nach außen weisende Oberfläche (32) umfaßt, die mit einem Tierkopf in Eingriff kommen und dabei mit diesem Tierkopf eine Abdichtung herstellen kann.
16. Dichtungselement nach Anspruch 15, gekennzeichnet durch zusätzlich vorgesehene Halterungsmittel (8) zur Halterung des Dichtungselements in einem Tierkopf.
17. Schlachtstab nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Schlachtstab zusätzlich Mittel zur Identifizierung des Stabes umfaßt.
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