DE4431947A1 - Strömungsmaschine mit verringertem abrasiven Verschleiß - Google Patents
Strömungsmaschine mit verringertem abrasiven VerschleißInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Strömungsmaschine zur Förderung von
mit festen Partikeln beladenen Medien, mit einem oder mehreren
innerhalb eines Gehäuses angeordneten Laufrädern.
Derartige Strömungsmaschinen, wobei es sich um Pumpen,
Turbinen, Pumpturbinen oder dergleichen handeln kann, finden in
den unterschiedlichsten Gebieten der Technik Anwendung. Es ist
seit langem das Bestreben der Konstrukteure, bei Maschinen, die
einem Materialverschleiß durch abrasive Partikeln ausgesetzt
sind, deren Standzeiten zu verbessern.
Erste Maßnahmen dazu sind im allgemeinen die Verwendung von
besonders harten und verschleißbeständigen Werkstoffen. Als
besonders verschleißempfindliche Bereiche zum Beispiel bei
Kreiselpumpen haben sich die Radseitenräume und die in diesem
Bereich befindlichen Dichtungen erwiesen. Tritt durch einen
Materialverschleiß eine Vergrößerung der Spalte der Dichtungen
auf, so entstehen erhöhte hydraulische Verluste und als Folge
davon ein verringerter Wirkungsgrad. Des weiteren entstehen
dadurch bei mehrstufigen Maschinen starke Schwingungen, die bis
zum Ausfall des Aggregates führen können.
Durch die EP-B 0 346 677 ist eine Maßnahme bekannt, bei der ein
eine Wellenabdichtung aufnehmender Raum und eine
Wellenabdichtung selbst vor Verschleiß geschützt werden soll.
Der Raum befindet sich hinter dem Laufrad und ist durch eine
Spaltdichtung gegenüber dem eigentlichen, einen höheren Druck
aufweisenden Radseitenraum getrennt.
Durch die DE-OS 22 10 556 ist eine Kreiselpumpe bekannt, bei
der mit Hilfe von besonders verschleißbeständigen
Gehäuseteilen, wie den Spiralraum und den Laufradseitenraum
begrenzenden Schleißplatten, die Standzeit der Maschine
verbessert werden soll. Des weiteren kann bei dieser Maschine
durch Einspeisung von feststofffreiem Material der
Radseitenraum und auch die Dichtung vor verschleißenden
Partikeln geschützt werden.
Wiederum eine andere Maßnahme zeigt die DE-OS 23 44 576, deren
Konstruktion im Bereich der Spaltdichtungen zusätzliche
Förderkanäle vorsieht, deren Eintritten eine umlaufende
Ringkammer vorgeschaltet ist. Mittels dieser Maßnahme soll in
die Spaltdichtung eintretendes Fördermedium von den abrasiven
Partikeln befreit werden. Die Partikeln werden in der Ringkammer
ausgesondert, durch die Förderkanäle in den Radseitenraum
transportiert und das davon befreite Wasser strömt dann im
quasi feststofffreien Zustand der eigentlichen Spaltdichtung
zu. Diese Maßnahme mag zwar einen gewissen Anfangserfolg
zeigen, aber nach einer kurzfristigen Betriebsdauer werden die
Förderkanäle in ihrer Wirkung nachlassen. Denn im Bereich des
Spalteintrittes wird sich in Verbindung mit nachströmendem
Medium eine Konzentrationserhöhung der Partikeln einstellen und
damit der Verschleiß beschleunigt.
Eine andere Maßnahme ist durch die EP-B 0 288 500 bekannt, bei
der auf der Außenseite von Laufraddeckscheiben Hilfsschaufeln
angebracht sind. Diese Hilfsschaufeln sind aber durch
ringförmige Stege unterbrochen und sollen damit den
Flüssigkeitsstrom im Radseitenraum reduzieren. Wie aber
praktische Versuche gezeigt haben, vermag auch diese Lösung den
Verschleiß nicht zu verhindern.
Die DE-OS 38 08 598 versucht mit Hilfe einer bestimmten Neigung
der Umfangswandfläche des einem Laufrad nachgeordneten Raumes
die Standfestigkeit zu erhöhen.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, die vorstehend
geschilderten Verschleißprobleme grundsätzlich in ihrer Ursache
zu verringern bzw. zu beseitigen. Die Lösung dieses Problems
sieht vor, daß die die Radseitenräume zwischen Laufradaustritt
und Spaltdichtung begrenzenden Wandflächen Gestaltungen
aufweisen, deren Form die wandnahe Strömung des Mediums in
Bereiche höherer Rotationsbewegung leitet. Es wurde erkannt,
daß die abrasiven Partikel immer in der Nähe der stehenden, d. h.
der nicht rotierenden Wandflächen radial einwärts wandern.
Aufgrund der durch die Radseitenreibung eines Laufrades
entstehenden Förderwirkung radial nach außen, welche bei den
bekannten Laufrädern durch äußere Hilfsschaufeln noch verstärkt
wird, strömt im gleichen Maße partikelhaltiges Medium an den
stillstehenden Wandflächen radial einwärts und den Dichtungen
zu. Demzufolge sieht die erfindungsgemäße Lösung eine
Vermeidung des radial einwärts gerichteten Partikeltransports
im Bereich der stillstehenden Begrenzungswände vor und, falls
dies nicht vollständig möglich ist, vor den Spaltdichtungen die
Überleitung der wandnahen Partikel bzw. einer damit behafteten
wandnahen Strömung in einen Bereich höherer Rotationsbewegung
des Fördermediums. Aus diesem Bereich sind dann die Partikel
problemlos nach außen und von den gefährdeten Wandflächen weg
förderbar. In Abhängigkeit von den Leistungsdaten der
Strömungsmaschine können die Gestaltungen in bezug auf den
Laufradaußenradius auf unterschiedlichen, d. h. für den
jeweiligen Verwendungszweck bestgeeigneten Radien angeordnet
werden. Dies kann z. B. im Bereich eines Laufradaustrittes,
unmittelbar vor einer Spaltdichtung oder einer Wellendichtung,
im Bereich dazwischen, aber auch in einem Radseitenraum
zwischen Welle und Spaltdichtung angeordnet sein. Die
Unteransprüche der Erfindung beschreiben hierzu weitere
Ausgestaltungen der Erfindung, die im Zusammenhang mit den
einzelnen Figurenbeschreibungen näher erläutert werden.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Figuren
dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben. Hierbei
zeigen die
Fig. 1 als Beispiel einer Strömungsmaschine eine
einstufige Kreiselpumpe mit Spiralgehäuse im
Schnitt, die
Fig. 2 als Strömungsmaschine eine mehrstufige
Kreiselpumpe mit den Laufrädern nachgeordneten
Leiträdern und die
Fig. 3 bis 25 Details der Gestaltungen zwischen einer
stillstehenden und rotierenden Wandfläche.
In der Fig. 1 ist innerhalb eines Gehäuses 1 ein Laufrad 2 mit
einem Außenradius r₂ angeordnet, dessen Schaufeln 3 zwischen
einer druckseitigen Laufraddeckscheibe 4 und einer saugseitigen
Laufraddeckscheibe 5 angeordnet sind. Diesen gegenüberliegend
befinden sich stillstehende Gehäusewandflächen, eine
druckseitige 6 und eine saugseitige Gehäusewandfläche 7. Das
Laufrad 2 ist von einem Spiralraum 8 umgeben, der mit einem
Druckstutzen 9 in Verbindung steht. Aufgrund des Druckgefälles
innerhalb der Radseitenräume strömt ein Teil des innerhalb des
Gehäuses 1 befindlichen Mediums zur Spaltdichtung 10 im Bereich
des Laufradeintritts bzw. zur druckseitigen Spaltdichtung 11 im
Bereich einer Wellenabdichtung. Die Radseitenreibung an den
Laufraddeckscheiben 4, 5 erzeugt bekanntermaßen eine Strömung
in dem druckseitigen Radseitenraum 12 und in dem saugseitigen
Radseitenraum 13.
Hierbei ist die Strömungsbedingung in den verschiedenen Räumen,
erklärt am Beispiel der Radseitenräume 12, 13, differenziert zu
betrachten. In einem saugseitigen Radseitenraum 13 oder einem
dementsprechenden Raum ergibt sich eine Durchströmung infolge
des existierenden Druckgefälles. Das Medium strömt also vom
Bereich eines höheren Druckes zum Bereich eines niedrigeren
Druckes, z. B. bei einer Pumpe vom Laufradaustritt zum
Laufradeintritt. Dieser Strömung ist eine Strömung überlagert,
die aufgrund der Radseitenreibung zwischen rotierender Fläche
und diese benetzendem Medium entsteht. Gleiches gilt für einen
druckseitigen Radseitenraum 12 bzw. einem entsprechenden Raum,
wenn dort die Möglichkeit für eine Durchströmung durch das
Medium gegeben ist. Dies könnte eine
Axialschubentlastungsbohrung sein, oder jede andere, eine
Durchströmung ermöglichende Öffnung. Für den Fall jedoch, daß
keine Durchströmung des Raumes existiert, kommt es dennoch zu
einer radial einwärts gerichteten Strömung an einer stehenden
Wandfläche. Ursächlich dafür ist dann die Radseitenreibung.
Aufgrund dieser entsteht an der rotierenden Fläche eine
Strömung mit einer radial auswärts gerichteten Komponente, die
zu einer Rückströmung an der stillstehenden Wandfläche, also zu
einer Zirkulation, führt. In all den beschriebenen
Durchströmungs- oder Zirkulationsfällen strömt das mit
abrasiven Partikeln beladene Medium den stillstehenden Flächen
folgend radial einwärts.
In entsprechender Weise verhält sich dies in der in Fig. 2
gezeigten anderen Ausführungsform einer mehrstufigen
Strömungsmaschine. Bei deren Betrieb als Pumpe würde das
partikelbehaftete Medium durch die Saugstutzen 14.1, 14.2 den
Laufrädern 2.1, 2.2 zuströmen. Im Gegensatz zur Ausführungsform
der Fig. 1 weisen die Laufräder 2.1, 2.2 der ersten Stufe nur
im Bereich des Wellendurchganges zwischen den einzelnen Stufen
eine druckseitige Spaltdichtung auf.
Nach Verlassen der ersten Laufräder strömt das Medium durch
Leiteinrichtungen 15.1, 15.2 und fließt einem zweiflutigen
Laufrad 16 einer zweiten Stufe zu. Von dort tritt es in einen
Spiralraum 8 ein, von wo aus es über einen Druckstutzen 9
abströmt. Die am Beispiel der Fig. 1 näher beschriebene
Umgebung des Laufrades gilt in entsprechender Weise auch für
das Ausführungsbeispiel der Fig. 2.
Mit Ausnahme der Fig. 13, 14, 16, 17, 21, 24 und 25 sind die
Darstellungen der Fig. 3 bis 23 vom Aufbau her einheitlich. Es
handelt sich hier um beispielhafte Gestaltungen zwischen einer
jeweils linksseitig als stillstehend angeordneten Wandfläche
und einer rechtsseitig rotierend angeordneten Wandfläche.
Entsprechend der Fig. 1 wären dies also Gestaltungen, welche im
Bereich eines saugseitigen Radseitenraumes 13 Verwendung finden
könnten. Die Drehachse für den rotierenden Wandflächenteil
befindet sich immer unterhalb der jeweiligen Darstellung.
Selbstverständlich würden die hier gezeigten Darstellungen in
entsprechender Weise auch für den druckseitigen Radseitenraum
12 gelten, wobei dann aber die Darstellung spiegelverkehrt zu
sehen wäre. Der Einfachheit halber beschränkt sich die
Beschreibung auf die vorstehend erwähnte Festlegung.
In den Fig. 3 bis 8 ist ein an der feststehenden Gehäusewand 7
angebrachter vorspringender Ring 17 zu sehen, dem gegenüber mit
einem Spalt 18 die rotierende Laufraddeckscheibe 5 angeordnet
ist. Die entlang der feststehenden Gehäusewand 7 radial
einwärts wandernde Strömung mit den abrasiven Partikeln wird
durch den hier verwendeten Ring 17 in Richtung Laufrad und
damit zur rotierenden Laufraddeckscheibe 5 umgelenkt und von
dort mit der durch die Radseitenreibung bedingten Strömung nach
außen abgeführt.
Die Breite t₁des Ringes 17 sollte größer sein als die Hälfte
der Radseitenraumbreite b, das heißt t1/b 0,5. In praktischen
Versuchen hat sich als besonders vorteilhaft eine Anordnung des
Ringes 17 auf einem relativen Radius r₁ erwiesen, der in Bezug
auf den Außenradius r₂ des Laufrades bzw. dessen
Laufraddeckscheibe 5 dem Verhältnis r₁/r₂ ungefähr 0,8
entspricht. Die Wirksamkeit ist auch noch auf anderen Radien r₁
feststellbar. Für den Spalt S, als Differenz der
Radseitenraumbreite b minus der Breite t₁ des Ringes 17 gilt,
daß er nicht kleiner als 2 mm sein darf. Der Spalt hat
keinesfalls die Funktion eines Dichtspaltes; ein solcher würde
durch hindurchströmende Partikel zerstört werden. Durch die
Mindestspaltbreite von 2 mm oder größer, wird innerhalb des
Spaltbereiches das Auftreten eines erhöhten Verschleißes
verhindert. Dies gibt in entsprechender Weise auch für die
Darstellungen in den nachfolgenden anderen Figuren.
In der Fig. 4 sind an der rotierenden Laufraddeckscheibe 5 in
gleicher Höhe wie der vorstehende Ring 17 und ebenfalls mit
geringem Abstand dazu mehrere Schaufeln 19 an der
Laufraddeckscheibe angebracht. Die radiale Erstreckung dieser
Schaufeln 19 ist gleich oder ungleich der radialen Erstreckung
des Ringes. Gemäß Fig. 5 sind die Schaufeln 19 benachbart auf
größerem Durchmesser und mit einer größeren radialen
Erstreckung an der rotierenden Laufraddeckscheibe 5 befestigt.
Die in den Fig. 3 bis 5 gezeigten strichpunktierten Linien,
welche den Ring 17 einschließen, symbolisieren Bereiche
unterschiedlicher Neigungen der Ringoberflächen.
In Fig. 6 ist an der rotierenden Deckscheibe 5 ein Ring 20
angeordnet, der sich auf größerem Durchmesser als der
feststehende Gehäusering 17 befindet. Die dem feststehenden
Ring 17 zugekehrte Unterseite des rotierenden Ringes 20 ist mit
Schaufeln 19 ausgestattet, die einen Bereich höherer
Rotationsbewegung erzeugen und somit die partikelbehaftete
wandnahe Strömung zum Laufradaußendurchmesser ablenken.
Anstelle der Schaufeln 19 können auch eine Förderwirkung
erzeugende Nuten angeordnet werden, die beispielsweise in das
Material des Laufrades eingebracht sein können. Bei Paarungen
von Ring und Schaufeln bzw. Nuten ist eine Schrägung des
Spaltes zwischen beiden vorteilhaft, die eine radial nach außen
gerichtete Zwangsbewegung der Partikel bewirkt. Die Schaufeln
oder Nuten können sowohl in axialer Richtung und senkrecht zur
Umdrehungsrichtung angeordnet sein als auch unter einem
bestimmten Winkel zur Achsrichtung, wie es beispielhaft die
Fig. 16 und 17 zeigen.
Gemäß Fig. 7 ist der rotierende Ring 20 auf kleinerem
Durchmesser als der feststehende Ring 17 angeordnet und verfügt
über Nuten oder Schaufeln 19 zur Erzeugung einer höheren
Rotationsbewegung zwecks Ablenkung der partikelbehafteten
wandnahen Strömung. Die Nuten oder Schaufeln 19 sind bezüglich
ihrer Förderleistung so bemessen, daß ihre Förderenergie die
wandnahe Strömung geringfügig beeinflußt. Sie sind aber so
klein, daß sie keine verstärkende Zirkularströmung innerhalb
des Radseitenraumes 13 produzieren, was mit den bisher
bekannten äußeren Hilfsschaufeln verstärkt der Fall ist.
Gemäß der Fig. 8 sind ober- und unterhalb des stillstehenden
und vorstehenden Ringes 17 am rotierenden Laufradteil 5 kurze
Schaufeln 19.1, 19.2 angeordnet. Die Spalte 21, 22 zwischen dem
Ring 17 und den Schaufeln verlaufen in schräger Richtung.
Die in den Fig. 5 bis 8 sowie die in den nachfolgenden Figuren
gezeigten Schaufeln können auch ganz oder teilweise von
deckscheibenförmigen Elementen nach Art eines geschlossenen
Laufrades abgedeckt sein.
In den Abbildungen der Fig. 9 bis 12 ist der Gehäusering 17 mit
einer radial nach außen weisenden Scheibe 23 versehen, die den
Ablenkvorgang der partikelbehafteten wandnahen Strömung
verstärkt. Des weiteren sind hier die rotierenden Laufrad
deckscheiben 5 mit oder ohne kurze Schaufeln 19 ausgestattet.
Die Scheibe 23 kann an dem Ring 17 sowohl an dessen Stirnseite
als auch in dessen mittlerem Bereich vorgesehen sein.
Die in den Fig. 11 gezeigten strichpunktierten Linien, welche
die Scheibe 23 einschließen, symbolisieren auch hier Bereiche
unterschiedlicher Neigungen der Scheibenoberflächen.
Die Fig. 13 und 14 zeigen eine Draufsicht auf den gehäusefesten
Ring 17, welcher nach der Fig. 13 als ein geschlossener Ring,
gemäß der Fig. 14 jedoch auch als ein geteilter Ring
ausgebildet sein kann. Die Teilung kann hierbei so gewählt
sein, daß mehrere Ringsegmente 17.2 eine Anordnung aufweisen,
die gegenüber der Gehäusewand 7 einen schaufelförmigen Verlauf
zeigen. Der oder die Mittelpunkte der Ringsegmente 17.2
befinden sich außerhalb des Mittelpunktes der Drehachse, aber
verschoben in der zugehörigen vertikalen und/oder horizontalen
Schnittebene. Die einzelnen Ringsegmente öffnen sich hierbei im
Umdrehungssinne des - nicht dargestellten - Laufrades nach
außen. Somit kann eine unterschiedliche Anstellung und damit
eine Beeinflussung der Strömung erlangt werden. Der Pfeil zeigt
die Laufraddrehrichtung an.
Die Fig. 15 zeigt am Beispiel einer saugseitigen Spaltdichtung
10 eine erfindungsgemäße Gestaltung. Ein rotierender Ring 20
ist auf der zum stillstehenden Ring 17 weisenden Seite mit
Schaufeln 19 versehen. Statt der Schaufeln können auch eine
entsprechende Wirkung erzeugende Nuten Verwendung finden.
Hierbei befindet sich der rotierende Teil des Dichtspaltes auf
größerem Durchmesser als der stehende Teil und unter
Zwischenschaltung eines engen Spaltes. Die Schaufeln 19 oder
Nuten können sowohl in axialer Richtung und senkrecht zur
Umdrehungsrichtung angeordnet sein als auch unter einem
bestimmten Winkel zur Achsrichtung.
Die in Fig. 15 dargestellte Schnittlinie A-A zeigt in den Fig.
16, 17 die Abwicklungen der Schaufeln 19 oder Nuten in
Umfangsrichtung des Laufrades. Dessen Drehrichtung ist dabei
durch die Pfeile angegeben.
Die Fig. 18 bis 20 zeigen Wandflächengestaltungen, bei denen
anstelle eines vorstehenden Ringes die Wand selbst über eine
Art Ausnehmung 25 verfügt, deren als Abströmkante 26
ausgebildeter Auslauf auf die gegenüberliegende rotierende
Laufraddeckscheibe 5 zeigt. Je nach Betrachtungsweise kann
diese Wandflächengestaltung auch als eine den Radseitenraum 13
oder 14 verengende Formgebung angesehen werden. Dieser ist dann
eine die Umlenkung der partikelbehafteten wandnahen Strömung
bewirkende Ausnehmung 25 nachgeordnet. Die Umlenkung der
partikelbehafteten wandnahen Strömung entlang der
stillstehenden Gehäusewandfläche 7 erfolgt zum Radseitenraum 13
mit darin vorherrschender höherer Rotationsbewegung. Auch
hierbei können an den rotierenden Laufraddeckscheiben 5
Schaufeln 19 mit einer geringen radialen Erstreckung angebracht
sein, um den ablenkenden Effekt der Partikel in einen Bereich
höherer Rotationsenergie zu beschleunigen.
Am Beispiel der Fig. 18 sind die Verhältnisse näher
spezifiziert. Der in Fig. 18 angegebene Winkel α sollte 30°
nicht überschreiten; für das Verhältnis der Länge l zur Tiefe
t₂ der Ausnehmung 25 gilt, daß es den Wert l/t₂ = 3 nicht
unterschreiten soll. Die Tiefe t₂ sollte so bemessen sein, daß
sie mindestens dem Dreifachen der örtlichen Grenzschichtdicke
entspricht. Die Grenzschichtdicke ergibt sich aus den üblichen
Rechengängen (z. B. nach Schlichting: Grenzschichttheorie, G.
Braun, Karlsruhe 1982). Die Grenzschichtdicke ist hierbei zu
einem großen Teil abhängig vom Medium, der Laufraddrehzahl, vom
Radius r₁ bzw. r₁¹sowie von der Breite b des Radseitenraumes
13.
Eine andere Form der Beeinflussung der wandnahen Strömung ist
in den Fig. 21 bis 25 gezeigt. Zum einen können dies in eine
stillstehende Wandfläche 7 eingearbeitete Nuten 27 oder
vorspringende Schaufeln 28 sein, die sich in Drehrichtung des
Laufrades bzw. der gegenüberliegenden rotierenden
Scheibenfläche radial nach außen entwickeln. Sie führen dabei
die durch die wandnahe Strömung herangeführten Partikel an der
radial nach außen gerichteten Kontur der Nuten 27 oder
Schaufeln 28 entlang nach außen. Für den Transport eines
Partikelteilchens vom inneren Bereich des Radseitenraumes nach
außen sind mehrere Umläufe innerhalb des Radseitenraumes
erforderlich, bis es innerhalb einer Spirale oder einer
Leiteinrichtung abgeführt werden kann.
Gemäß der Fig. 24 ist eine Art sägezahnförmige Gestaltung der
stillstehenden Gehäusewandfläche 7 vorgenommen worden, wobei
der flache Anstieg 29 der Kontur sich in Drehrichtung der
rotierenden Wandfläche 5 erstreckt. Mit Hilfe dieser Maßnahme
werden die Partikel immer wieder von der stehenden Wand
abgestoßen und gelangen in Bereiche mit einer höheren örtlichen
Rotationsgeschwindigkeit des Mediums, um somit nach mehreren
Umläufen wieder den Radseitenraum 13 oder 14 verlassen zu
können. Die Fig. 25 zeigt eine Draufsicht auf eine derartig
gestaltete Wandfläche 7.
Claims (12)
1. Strömungsmaschine, die mit partikelhaltigen Medien
beaufschlagt ist, insbesondere zur Förderung von mit festen
Partikeln beladenen Medien mit einem oder mehreren
innerhalb eines Gehäuses angeordneten Laufrädern und
zwischen Laufrädern und Gehäusen befindlichen
Radseitenräumen, dadurch gekennzeichnet, daß Wandflächen
(6, 7) die Radseitenräume (12, 13) vor und/oder nach einer
Dichtung (10, 11, 11.1, 11.2) begrenzen, Gestaltungen
aufweisen, deren Form die wandnahen Strömungen des Mediums
ganz oder teilweise in Bereiche höherer Rotationsbewegung
des Fördermediums leiten.
2. Strömungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß an den stillstehenden Gehäusewandflächen (6, 7) eine in
axialer Richtung vorspringende Ringfläche oder ein Ring
(17) angeordnet ist.
3. Strömungsmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß gegenüberliegend dem Endbereich der Ringfläche oder des
Ringes (17) an der rotierenden Wandfläche (4, 5) mehrere
kurze Schaufeln oder Nuten (19) angebracht sind.
4. Strömungsmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ringfläche oder der Ring (17) mit einem an der
rotierenden Wandfläche (4, 5) auf größerem oder kleinerem
Durchmesser angeordneten, beschaufelten oder genuteten
Ringfläche (1) oder Ring (20) zusammenwirkt.
5. Strömungsmaschine nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ringfläche oder der Ring (17) mit
einem sich in radialer Richtung erstreckenden
vorspringenden Scheibenelement (23) versehen ist.
6. Strömungsmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß gegenüberliegend dem Bereich des Scheibenelementes (23)
an der rotierenden Wandfläche (4, 5) mehrere kurze
Schaufeln (19) oder Nuten angeordnet sind.
7. Strömungsmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ringfläche oder der Ring (17) aus mehreren
Segmenten (17.2) besteht, wobei der Mittelpunkt jedes
Segmentes (17.2) außerhalb der Drehachse angeordnet ist.
8. Strömungsmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß am rotierenden Ring (20) angebrachte
Nuten oder Schaufeln (19) schräg zur Drehachse verlaufen.
9. Strömungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß in die stillstehende Wandfläche (6, 7) eine ringförmige
Ausnehmung (25) eingeformt ist, wobei der Übergang zwischen
Ausnehmung (25) und stillstehender Wandfläche (6, 7) mit
einer Abströmkante (26) versehen ist.
10. Strömungsmaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß gegenüber der Abströmkante (26) an der rotierenden
Wandfläche (4, 5) mehrere kurze Schaufeln (19) oder Nuten
angebracht sind.
11. Strömungsmaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß an der stillstehenden
Wandfläche (6, 7) mehrere Nuten (27) und/oder Schaufeln
(28) angebracht sind, die sich in Drehrichtung der
gegenüberliegenden rotierenden Wandfläche radial nach außen
entwickeln.
12. Strömungsmaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die stillstehende
Wandfläche (6, 7) mit sich nach außen entwickelnden, eine
flache Anstiegsfläche (29) aufweisenden Nuten versehen ist.
Priority Applications (7)
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