DE4429505C2 - Verschleißwiderstandserhöhende Beschichtung von Werkzeugen für die keramische Industrie - Google Patents
Verschleißwiderstandserhöhende Beschichtung von Werkzeugen für die keramische IndustrieInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf Stahlbauteile, die eine Ver
schleißschutzschicht aus Substanzen der Gruppe Boride,
Carbide, Nitride, Carbonitride oder Oxide der Elemente der
Nebengruppen IVb, Vb oder VIb des periodischen Systems
oder Mischungen davon aufweisen, wobei die Verschleiß
schutzschicht mittels des PVD- oder CVD-Verfahrens aufge
bracht worden ist. PVD steht für physical vapour deposition, CVD
für chemical vapour deposition (vgl. Römpp, 9. Auflage,
Seiten 3688 bzw. 818). - Stahlbauteile bestehen im wesent
lichen aus Normalstählen, wie z. B. ST 52, oder aus ver
gütbaren Stählen, wie z. B. 1.2288. Die Stahlbauteile können
ferner sowohl aus Normalstählen als auch aus vergütbaren
Stählen zusammengesetzt sein. Im letzteren Falle ist die
Trägerkonstruktion des Stahlbauteils in der Regel aus
Normalstahl. Eine Verschleißschutzschicht ist eine meist
als dünne Schicht aufgebrachte Oberflächenschicht hoher
Härte. Wegen der geringen Dicke der Verschleißschutzschicht
gleicht die Kontur des mit einer Verschleißschutzschicht
ausgestatten Stahlbauteils praktisch der Kontur des Stahl
bauteils ohne Verschleißschutzschicht. Die Verschleiß
schutzschicht gewährleistet, daß die Kontur und die Maße
des Stahlbauteils auch bei abrasiver Belastung besonders
lange erhalten bleiben. Somit werden hohe Standzeiten der
Stahlbauteile eingerichtet. Das PVD-Verfahren und das
CVD-Verfahren beruhen auf der Abscheidung der Substanzen
aus der Gasphase auf ein Substrat, hier auf ein unbeschich
tetes Stahlbauteil. In ersterem Falle wird die Substanz
physikalisch verdampft, beispielsweise durch Erhitzen oder
Sputtern, und auf dem Substrat niedergeschlagen. Dabei muß
das Substrat auf eine vergleichsweise niedrige Temperatur
aufgeheizt werden. Beim CVD-Verfahren wird die relativ
stark aufgeheizte Oberfläche des Substrats einer Mischung
aus Gasen ausgesetzt, welche an der heißen Oberfläche zu
der Substanz der Verschleißschutzschicht reagieren und sich
ablagern. Beide Verfahren sind an sich bekannt.
Stahlbauteile der eingangs genannten Art sind als Werkzeuge
für die kunststoffverarbeitende Industrie, z. B. aus der
Literaturstelle DE 35 06 668 C2 bekannt. Dabei ist die Ver
schleißschutzschicht dem Kunststoff ausgesetzt und wird von
diesem gerichtet abrasiv beansprucht. Die insofern bekann
ten Werkzeuge funktionieren im wesentlichen deshalb befrie
digend, weil die relativ geringen, von dem Kunststoff aus
geübten gerichteten Schubkräfte nicht ausreichen, um die
Verschleißschutzschicht von dem Werkzeug zu lösen; und dies
obwohl mit CVD- oder PVD-Verfahren aufgebrachte Schichten
in der Regel vergleichsweise schwach mit dem Substrat ver
bunden sind.
Auf der anderen Seite sind Werkzeuge oder Werkzeugteile,
die in der keramischen Industrie einem mineralischen Abrieb
ausgesetzt sind, und die eine Verschleißschutzschicht auf
weisen, aus der Praxis bekannt. Bei diesen Werkzeugen be
steht die Verschleißschutzschicht aus einer sog. Panzerung
relativ hoher Materialstärke. Die Panzerung wird üblicher
weise durch Auftragschweißen oder thermisches Spritzen
(z. B. Plasmaspritzen oder Detonationsspritzen) aufgebaut.
Dabei entstehen Interdiffusionsschichten mit erheblicher
Ausdehnung senkrecht zu der Grenzfläche zwischen Substrat
und Panzerung, wodurch eine extreme Haftung der Panzerung
auf dem Substrat gewährleistet ist. Diese extreme Haftung
ist deshalb eingerichtet, weil sehr hohe gerichtete Schub
kräfte durch den mineralischen Abrieb aufgrund dessen Härte
ausgeübt werden können. Das Ausstatten der Werkzeuge mit
einer Panzerung ist aufwendig. Zudem ist meist eine auf
wendige Nachbearbeitung der Oberfläche der Panzerung erfor
derlich. Weiterhin ist es bekannt, Werkzeuge oder Werk
zeugteile für die keramische Industrie durch Hartverchromen
mit einer Verschleißschutzschicht auszustatten. Diese Werk
zeuge befriedigen hinsichtlich ihrer Standzeit nicht. Zudem
kommt es öfters zum Abblättern der Chromschicht, vermutlich
aufgrund der Bildung von Korrosionsprodukten in der Grenz
ebene zwischen Substrat und Verschleißschutzschicht. Eine
solche Korrosion kann stattfinden, da einerseits Hartchrom
schichten in der Regel porös sind und da andererseits in
der keramischen Industrie zu verarbeitende Stoffe korrosive
Komponenten aufweisen können.
Demgegenüber liegt der Erfindung das technische Problem
zugrunde, ein Werkzeug bzw. Werkzeugteile zur Verfügung zu
stellen, welche in der keramischen Industrie einem minera
lischen Abrieb ausgesetzt sind und welche dennoch einfach
herzustellen und gleichzeitig hinsichtlich der Standzeit
verbessert sind.
Zur Lösung dieses technischen Problems lehrt die Erfindung
die Verwendung von Stahlbauteilen, die eine Verschleiß
schutzschicht aus einer Substanz der Gruppe Boride, Car
bide, Nitride, Carbonitride oder Oxide der Elemente der
Nebengruppen IVb, Vb oder VIb des periodischen Systems
oder Mischungen davon aufweisen, als einem Verschleiß durch
mineralischen Abrieb ausgesetzte Werkzeuge oder Werkzeug
teile in der keramischen Industrie mit den Maßgaben, daß
zumindest die dem Verschleiß ausgesetzte Oberfläche des
Stahlbauteils mit der Verschleißschutzschicht ausgerüstet
worden ist, daß die Verschleißschutzschicht mittels des PVD- oder
CVD-Verfahrens aufgebracht worden ist und daß die Verschleiß
schutzschicht eine Schichtdicke von zumindest 3 µm auf
weist, und mit der weiteren Maßgabe, daß das Stahlbauteil nach
dem Aufbringen der Verschleißschutzschicht thermisch gehärtet
worden ist. Überraschenderweise reicht die Haftfähigkeit zwi
schen der Verschleißschutzschicht und dem Substrat bei den
erfindungsgemäßen Werkzeugen völlig aus, um beim Einsatz in
der keramischen Industrie auftretende Schubbeanspruchungen
an der Grenzebene zwischen der Verschleißschutzschicht und
dem Substrat aufzunehmen. Dies überrascht deshalb, weil
aufgrund der hohen Härte der in der keramischen Industrie
zu verarbeitenden Stoffe bzw. Stoffbestandteile eine sehr
hohe gerichtete Schubbeanspruchung und folglich ein Ablösen
der Verschleißschutzschicht erwartet werden würde. Die
Erfindung funktioniert vermutlich deshalb, weil die Ver
schleißschutzschicht aufgrund des CVD- bzw. PVD-Verfahrens
einerseits eine in Richtung senkrecht zur Oberfläche im
wesentlichen lamellare Struktur hat und andererseits
ansonsten mikrokristallin ist, und weil die Verschleiß
schutzschicht als inhärente Eigenschaft der Substanzen eine
höhe Härte aufweist. Vermutlich ist dadurch eine Oberfläche
geschaffen, die besonders wenig Ansatzpunkte für Reibung
mit den zu verarbeitenden Stoffen bietet, wodurch auch nur
geringe Schubkräfte entstehen können. Zudem hat eine
Verschleißschutzschicht mit lamellarem Aufbau eine relativ
hohe Zähigkeit, wodurch möglicherweise eine bessere
Verteilung von lokalen Schubbeanspruchungen in der Ver
schleißschutzschicht stattfindet. Erfindungsgemäße Stahl
bauteile sind vergleichsweise einfach und mit geringen
Kosten herstellbar und gewährleisten dennoch eine deutlich
erhöhte Standzeit.
Es empfiehlt sich,
die Oberfläche des Stahlbauteils vor dem Aufbringen der
Verschleißschutzschicht zu reinigen, da
Verunreinigungen der Stahlbauteil-Oberfläche vor dem Auf
bringen der Verschleißschutzschicht die Haftung der Ver
schleißschutzschicht erheblich verschlechtern können. Als
Reinigungsverfahren kommen insbesondere galvanochemisches,
thermisches oder Ionenstrahlätzen bzw. Plasmaätzen in
Frage. Es können auch Kombinationen dieser Verfahren einge
setzt werden. Durch die Reinigung wird auch eine die
Haftung der Verschleißschutzschicht verbessernde Aktivie
rung der Oberfläche des Stahlbauteils eingerichtet.
In besonderen Fällen ist es vorteilhaft, wenn die Ober
fläche des Stahlbauteils vor dem Aufbringen der Verschleiß
schutzschicht mit einer Zwischenschicht zur Haftvermittlung
ausgerüstet worden ist. Dies empfiehlt sich insbesondere, wenn
die Stahlbauteile aus rostfreien Stählen hergestellt sind.
Die Zwischenschicht hat eine Schichtdicke von vorzugsweise
< 3 mm und kann beispielsweise durch Auftragschweißen oder
thermisches Spritzen aufgebracht worden sein. Als Stoffe kommen
für die Zwischenschicht z. B. hochcarbidhaltige, rostfreie
Werkstoffe in Frage. Neben der Haftvermittlung kann die
Zwischenschicht eine Verbesserung der Druckfestigkeit des
Stahlbauteils bewirken.
Nach dem Aufbringen der Verschleißschutzschicht auf das
Stahlbauteil, ist das Stahlbauteil thermisch gehärtet
worden. Der Begriff der thermischen Härtung bezieht sich
hierbei auf die für Stähle üblichen Härtungsverfahren durch
Wärme. Eine solche Härtung des Substrats ist besonders
vorteilhaft, wenn das Stahlbauteil hohen Druckbelastungen
ausgesetzt ist, da dann mechanische Spannungen zwischen der
per se harten Verschleißschutzschicht und dem Substrat,
bzw. dem oberflächennahen Bereich des Substrates, reduzier
bar sind. Es versteht sich, daß das Stahlbauteil nach dem
thermischen Härten auf übliche Weise nach Maßgabe der
Anforderungen angelassen worden sein kann. Überraschenderweise
ist eine thermische Härtung des Substrats trotz der
unterschiedlichen thermischen Ausdehnungskoeffizienten von
Stahl und den Beschichtungs-Substanzen möglich, ohne daß
ein Ablösen der Verschleißschutzschicht beobachtet wird.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die
Oberfläche der Verschleißschutzschicht geglättet worden. Hierdurch
sind die in der Grenzebene zwischen Substrat und der Ver
schleißschutzschicht anfallenden gerichteten Schubbeanspru
chungen weiter reduzierbar. Methoden für das Glätten der
Verschleißschutzschicht sind beispielsweise das Polier
läppen oder Polierschleifen.
In einer weiterhin vorteilhaften Ausführungsform der Erfin
dung ist die Verschleißschutzschicht durch Aufbringen von
Verschleißschutzteilschichten in aufeinander folgenden Ver
fahrensstufen lamellar aufgebracht worden. Mit dieser Vorgehens
weise wird die vorteilhafte lamellare Struktur der
Verschleißschutzschicht sichergestellt. Eine hinsichtlich
der Eigenschaften und der Verteilung von Schubbeanspruchun
gen verbesserte Verschleißschutzschicht erhält man, wenn
die aufeinander folgenden Verschleißschutzteilschichten aus
verschiedenen Substanzen aufgebaut worden sind.
Bei erfindungsgemäßen Stahlbauteilen handelt es sich bei
spielsweise um Mundstückeinsätze für die Ziegelfertigung,
um Mundstücke für technische Keramikprodukte aus Aluminium
oxid oder Siliziumcarbid, um Schnecken- und/oder Zylinder
einsätze für die Porzellanherstellung, um Formen für tech
nische Keramikprodukte, für die Kalksandsteinproduktion
oder für die Herstellung keramischer Vliese, und um
Maschinenteile für die MIM- und CIM-Verfahrenstechniken
(Metal- bzw. Ceramic-Injection Moulding).
Die Erfindung wird im folgenden anhand von lediglich
Ausführungsbeispiele darstellenden Beispielen näher erläu
tert.
Ein Mundstückeinsatz für die Ziegelfertigung, welcher aus
einer Trägerkonstruktion aus Normalstahl ST 52 und Form
stücken aus dem vergütbaren Werkstoff 1.2288 besteht, wurde
zunächst mittels der üblichen Verfahren entfettet und
galvanochemisch geätzt. Danach wurde der Mundstückeinsatz
in mehreren aufeinander folgenden CVD-Verfahrensstufen mit
einer TiN-Schicht ausgestattet. Die Temperatur des Mund
stückeinsatzes betrug dabei 950 bis 1050°C. Die
TiN-Schicht mit lamellarer Struktur hatte eine Schichtdicke
von 20 µm. Nach dem Aufbringen der Verschleißschutzschicht
wurde der Mundstückeinsatz im Vakuum bei 1065°C gehärtet
und nachfolgend bei 250 bis 300°C angelassen. Es versteht
sich, daß die Härtung im wesentlichen bezüglich des
vergütbaren Werkstoffes erfolgte. Die Prüfung der
Haftfähigkeit der TiN-Schicht mittels DB-Verfahren ergab
einen Wert von 2, d. h. eine sehr gute Haftung. Die
Standzeit des Mundstückeinsatzes betrug etwa das Vierfache
eines zu Vergleichszwecken hartverchromten Mundstückein
satzes.
Ein Mundstückeinsatz für die Ziegelfertigung entsprechend
dem Beispiel 1 wurde wie dort beschrieben vorbehandelt. Das
Aufbringen der lamellaren Verschleißschutzschicht mittels
des CVD-Verfahrens erfolgte bei 980 bis 1100°C mit Gas
wechsel bis zu einer Schichtdicke von 12 µm. Die Prüfung
der Haftfähigkeit ergab wiederum einen Wert von 2. Die
Standzeit betrug mehr als das Dreifache der Standzeit des
hartverchromten Vergleich-Mundstückeinsatzes.
Eine Preßschnecke aus rostfreiem Chrom/Nickel-Stahl für die
Erzeugung von Brennhilfsmitteln aus Siliziumcarbid oder
Aluminiumoxid für die Porzellanherstellung, welche aus
einem zweiflügeligen Spitzkopf und acht Halbschnecken
besteht, wurde vorbehandelt durch Auftragschweißen einer
rostfreien Chrom/Chromcarbid-haltigen Zwischenschicht auf
den Triebseiten und Außenkanten. Die Dicke dieser Zwischen
schicht betrug ca. 4 mm. Anschließend wurde auf der Preß
schnecke eine TiN-Schicht von ca. 12 µm auf den Trieb
seiten, Kanten und Naben durch das CVD-Verfahren entspre
chend dem Beispiel 1 aufgebracht. Die Prüfung der Haft
fähigkeit ergab einen Wert von 2. Die Preßschnecke hatte
eine um den Faktor 2 bis 3 höhere Standzeit als eine Ver
gleich-Preßschnecke, welche zwar mit einer Chrom/Chrom
carbid-Beschichtung, nicht jedoch mit einer TiN-Verschleiß
schutzschicht ausgestattet war.
Claims (5)
1. Verwendung von Stahlbauteilen, die eine Verschleiß
schutzschicht aus Substanzen der Gruppe Boride, Carbide,
Nitride, Carbonitride oder Oxide der Elemente der
Nebengruppen IVb, Vb oder VIb des periodischen Systems
oder Mischungen davon aufweisen,
als einem Verschleiß durch mineralischen Abrieb ausgesetzte Werkzeuge oder Werkzeugteile in der keramischen Industrie
mit den Maßgaben, daß zumindest die dem Verschleiß ausgesetzte Oberfläche des Stahlbauteils mit der Verschleißschutzschicht ausgerüstet worden ist, daß die Verschleißschutzschicht mittels des PVD- oder CVD-Verfahrens aufgebracht worden ist, daß die Verschleiß schutzschicht eine Schichtdicke von zumindest 3 µm aufweist und mit der weiteren Maßgabe, daß das Stahlbauteil nach dem Aufbringen der Verschleißschutz schicht thermisch gehärtet worden ist.
als einem Verschleiß durch mineralischen Abrieb ausgesetzte Werkzeuge oder Werkzeugteile in der keramischen Industrie
mit den Maßgaben, daß zumindest die dem Verschleiß ausgesetzte Oberfläche des Stahlbauteils mit der Verschleißschutzschicht ausgerüstet worden ist, daß die Verschleißschutzschicht mittels des PVD- oder CVD-Verfahrens aufgebracht worden ist, daß die Verschleiß schutzschicht eine Schichtdicke von zumindest 3 µm aufweist und mit der weiteren Maßgabe, daß das Stahlbauteil nach dem Aufbringen der Verschleißschutz schicht thermisch gehärtet worden ist.
2. Verwendung nach Anspruch 1 mit der Maßgabe, daß die
Oberfläche des Stahlbauteils vor dem Aufbringen der
Verschleißschutzschicht mit einer Zwischenschicht zur
Haftvermittlung ausgerüstet worden ist.
3. Verwendung nach Anspruch 1 oder 2 mit der Maßgabe, daß
die Oberfläche der Verschleißschutzschicht geglättet
worden ist.
4. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 3 mit der
Maßgabe, daß die Verschleißschutzschicht durch Aufbringen
von Verschleißschutzteilschichten in aufeinander folgenden
Verfahrensstufen lamellar aufgebracht worden ist.
5. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 4 mit der
Maßgabe, daß Verschleißschutzteilschichten aus
verschiedenen Substanzen aufgebaut worden sind.
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