DE4429022A1 - Koaxiales Hochfrequenzkabel mit Lichtwellenleitern - Google Patents
Koaxiales Hochfrequenzkabel mit LichtwellenleiternInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein koaxiales
Hochfrequenzkabel aus einem rohrförmigen metallischen
Innenleiter und einem ebenfalls rohrförmigen metallischen
Außenleiter, die durch eine abstandhaltende Isolierung in
ihrer räumlichen Lage zueinander fixiert sind und der
Innenleiter mindestens eine optische Faser enthält.
Koaxiale Kabel zur Übertragung hochfrequenter Energie
sind seit Jahren bekannt, je nach Höhe der zu
übertragenden Leistung unterscheiden sie sich
insbesondere durch die äußeren Abmessungen und der
Ausbildung der Isolierung zwischen dem Innen- und
Außenleiter. Mit dem Einzug optischer
Übertragungselemente in die Technik hat man auch bereits
damit begonnen, elektrischen Übertragungselementen
optische Datenübertragungselemente parallel zu schalten,
sei es um die hiermit zu übermittelnden Daten zu Steuer-
oder Regelzwecke einzusetzen oder Schaltvorgänge
herbeizuführen, sei es um mit Hilfe des optischen
Parallelweges in Form einer Sensorleitung Veränderungen
in der Umgebung des Kabels aufzunehmen und entsprechende
Signale an eine zentrale Stelle weiterzugeben mit dem
Ziel einer Überwachung des jeweiligen Betriebszustandes,
z. B. zur Überwachung der Betriebstemperatur eines
koaxialen Hochfrequenzkabels großer Leistung. Um in
solchen Fällen mit der Schaffung eines parallelen
optischen Übertragungsweges negative Einflüsse auf die
elektrischen Übertragungseigenschaften des koaxialen
Kabels auszuschalten und die Gewähr zu bieten, daß die
beiderseitigen Montageschritte bei der Herstellung von
Anschlüssen und Verbindungen jeder für sich unabhängig
voneinander problemlos durchgeführt werden können, hat
man bereits vorgeschlagen (P 43 11 915.8), bei einem
abstrahlenden Hochfrequenzkabel die optischen Fasern in
den Innenleiter des koaxialen Kabels zu verlegen.
Die vorliegende Erfindung befaßt sich nun mit einer
Verbesserung des bereits vorgeschlagenen
Hochfrequenzkabels mit im Innenleiter befindlichen
optischen Fasern und sieht zur Aufnahme der optischen
Fasern im Innern des Innenleiters ein gesondertes
Aufnahmeröhrchen vor. Dieses zusätzliche Aufnahmeröhrchen
bietet einen sicheren Schutz der gegen äußere mechanische
Einflüsse empfindlichen optischen Fasern, insbesondere
dann, wenn es sich bei der zwischen dem Innenleiter und
dem Außenleiter befindlichen Isolierung um eine
sogenannte Scheibenisolierung handelt, bei der der für
die Scheiben dienende Kunststoff mit hohem Druck radial
auf den Innenleiter des koaxialen Hochfrequenzkabels
aufgepreßt wird. Darüberhinaus bietet die Erfindung die
Möglichkeit des sicheren und problemlosen Einbringens der
optischen Fasern in das Innere eines koaxialen
Hochfrequenzkabels. Wellenwiderstand, Leitungsdämpfung
usw., also alle Charakteristika des Hochfrequenzkabels
werden durch die im Innern des Innenleiters vorgesehene
Maßnahme nicht verändert.
Die innerhalb des Aufnahmeröhrchens angeordneten
optischen Fasern können in besonderen Fällen auch eine
definierte Überlänge, beispielsweise von 5‰ aufweisen,
so daß wirksam werdende äußere Zugkräfte sich nicht
nachteilig auf die optischen Übertragungswerte auswirken.
Die Erfindung beruht dabei nämlich auf der Erkenntnis,
daß eine zentrischen Anordnung der optischen Fasern mit
einer Überlänge in der genannten Größenordnung zu keinen
Änderungen in den optischen Übertragungseigenschaften
führt, wenn auf die optischen Fasern Zugkräfte einwirken.
Die Fasern selbst können in Weiterführung der Erfindung
Bestandteil im Aufnahmeröhrchen längsgeführter optischer
Elemente sein, beispielsweise eine oder mehrere Hohladern
oder Festadern oder auch Aderbändchen.
Für die Zwecke der Erfindung besonders geeignet sind
querdruckstabile Aufnahmeröhrchen, solche Röhrchen können
beispielsweise an sich bekannte Edelstahlröhrchen sein.
Diese bestehen vorzugsweise aus einem rohrförmig
gebogenen, längsnahtgeschweißten Stahlband dünner
Wandstärke. Eine andere vorteilhafte Variante ist die,
wenn das Aufnahmeröhrchen ein glasfaserverstärktes
Kunststoffröhrchen ist, ein sogenanntes GFK-Röhrchen.
Wie bereits ausgeführt, bestimmen die äußeren Abmessungen
des koaxialen Hochfrequenzkabels den Frequenzbereich
und/oder die Übertragungsleistung dieser Kabel. Durch die
vorliegende Erfindung ergibt sich noch der besondere
Vorteil, daß parallele optische und elektrische
Übertragungswege bis hin zu kleinsten äußeren Abmessungen
problemlos möglich sind. So kann beispielsweise der
Durchmesser des Aufnahmeröhrchens weniger als 2 mm
betragen. Solche geringen äußeren Abmessungen mit
entsprechenden Abmessungen des Innenleiters sowie im
Durchmesser verringertem Außenleiter führen zu einer
weiteren Miniaturisierung von elektrischen/optischen
Übertragungswegen und erschließen damit neue
Anwendungsgebiete. Das Aufnahmeröhrchen befindet sich im
Innern des Innenleiters des koaxialen Kabels, bei
Abweichungen im Durchmesser von Innenleiter und
Aufnahmeröhrchen kann es mitunter vorteilhaft sein, das
Aufnahmeröhrchen in seinem Durchmesser bis auf den
Innendurchmesser des Innenleiters aufzudicken. Hierzu
können beliebige Kunststoffe verwendet werden, die auf
das Aufnahmeröhrchen aufgebracht werden, gleichzeitig
führt die isolierende Zwischenschicht zu einer
elektrischen Trennung der Aufnahmeröhrchen,
beispielsweise wenn es sich um ein Edelstahlröhrchen
handelt, und dem Innenleiter des elektrischen Kabels.
Diese Möglichkeit kann dazu genutzt werden, elektrische
Energie, beispielsweise zur Steuerung zugeschalteter
Geräte oder Einrichtungen, zu übertragen.
Die Aufdickung kann nicht nur zur Abstandshalterung
zwischen dem Aufnahmeröhrchen und dem Innenleiter dienen,
dieser Bereich ist zusätzlich geeignet, Zug- und/oder
Stauchentlastungselemente aufzunehmen, die entweder in
ein Kunststoffmaterial eingebettet sind oder selbst die
Aufdickung bis auf den Innendurchmesser des Innenleiters
zu übernehmen. Zugfeste Elemente können Fäden oder
Stränge aus Polyamid oder Polyaramid sein, wie sie unter
dem Handelsnamen Kevlar bekannt sind, oder auch solche
Elemente in stauchfester Form, wobei die Fasern in Harze,
beispielsweise Epoxidharze, eingebettet sind.
Eine andere vorteilhafte Variante ist in Durchführung der
Erfindung die, daß das Aufnahmeröhrchen für die optischen
Fasern Selbstträger für den Innenleiter ist. Das
bedeutet, daß der Innenleiter beispielsweise aus einer
auf der Oberfläche des Aufnahmeröhrchens befindlichen
metallischen Beschichtung besteht. Diese Beschichtung
kann aus einem längsnahtgeschweißten, das
Aufnahmeröhrchen rohrförmig umschließende Metallband
dünner Wandstärke bestehen, die Beschichtung kann aber
auch aus einem chemisch oder elektrochemisch gebildeten
Metallauftrag hergestellt sein. Ähnlich wie bei bekannten
Ausführungsformen koaxialer Hochfrequenzkabel mit einem
kupferplattierten Aluminiumdraht als Innenleiter des
Kabels ist aufgrund des Skineffektes auch bei den
Ausführungsformen der Erfindung die problemlose
Hochfrequenzübertragung über die auf dem Aufnahmeröhrchen
befindliche Schicht problemlos möglich.
Der Innenleiter des koaxialen Hochfrequenzkabels wird in
der Regel als Glattrohr ausgeführt sein, falls es jedoch
in besonderen Fällen darauf ankommt, daß neben bestimmten
elektrischen und optischen Übertragungseigenschaften auch
eine erhöhte Flexibilität des Kabels gefordert wird, kann
der Innenleiter auch gewellt sein, um so die notwendige
Flexibilität herbeizuführen. Gleiches gilt auch für das
im Innern des Innenleiters geführten Aufnahmeröhrchens,
das, insbesondere wenn es sich um ein
längsnahtgeschweißtes Edelstahlröhrchen handelt,
ebenfalls mit einer Wellung versehen sein kann, um die
Flexibilität der gesamten Anordnung zu verbessern.
Das erfindungsgemäße Hochfrequenzkabel mit integriertem
optischen Übertragungsweg kann für alle die Zwecke
eingesetzt werden, wo solche Hochfrequenzkabel bereits
heute schon im Einsatz sind. Ein besonderes
Anwendungsgebiet ergibt sich dann, wenn der Außenleiter
eines solchen Hochfrequenzkabels längs des Kabels
angeordnete Öffnungen zur Abstrahlung elektrischer
Energie aufweist, beispielsweise mit einer quer zur
Längsachse des Kabels angeordneten Schlitzkonfiguration
versehen ist. Solche Kabel, auch als abstrahlende
Hochfrequenzkabel oder Leckkabel bezeichnet, werden
insbesondere in Tunnelstrecken eingesetzt, um vom
durchfahrenden Verkehr elektrische Signale aufzufangen
und weiterzuleiten bzw. dem durchfahrenden Verkehr von
außen Informationen zukommen zu lassen.
Die Erfindung sei anhand der in den Fig. 1 und 2
dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Ein erfindungsgemäßes koaxiales Hochfrequenzkabel besteht
aus dem Innenleiter 1, einer Isolierung 2, die im
dargestellten Ausführungsbeispiel eine sich über die
gesamte Länge des Kabels erstreckende Schaumisolierung
ist, sowie aus dem Außenleiter 3, der von einem äußeren
mechanische Kräfte aufnehmenden Außenmantel 4 umschlossen
wird. Anstelle der Schaumisolierung 2 können andere heute
übliche Isolierkonfigurationen verwendet werden,
beispielsweise auf den Innenleiter 1 aufgespritzte
Scheiben oder auf den Innenleiter 1 aufgewickelte Wendeln
aus geeigneten Kunststoffen. In der dargestellten
Ausführungsform besteht der Außenleiter 3 beispielsweise
aus einem um die Schaumisolierung 2 herumgelegten
Kupferband, deren Kanten einander überlappen und
miteinander verklebt sind oder deren Kanten bekannter
Technik längsnahtverschweißt sind. Zur Erhöhung der
Flexibilität solcher Kabel ist es auch bereits üblich,
den Innenleiter 1 mit der darüber befindlichen
Schaumisolierung 2 und die Schaumisolierung 2 wiederum
mit dem Außenleiter 3 des koaxialen Kabels zu verkleben.
Dies kann beispielsweise mittels handelsüblicher
Schmelzkleber erfolgen, wobei auch der Außenleiter 3
zusätzlich mit dem Mantel 4 verklebt sein kann.
Um ein solches elektrisches Hochfrequenzkabel auch mit
einem optischen Übertragungsweg auszustatten und dafür zu
sorgen, daß die optischen Elemente einmal bei der
Herstellung des Kabels, aber auch bei der Verlegung und
der Inbetriebnahme sicher geschützt sind ohne daß die
Übertragungseigenschaften des elektrischen Teiles des
Hochfrequenzkabels beeinflußt werden, ist erfindungsgemäß
innerhalb des Innenleiters 1, der beispielsweise ein
glattes oder gewelltes Kupferrohr sein kann, das
Aufnahmeröhrchen 5 angeordnet, in dessen Innern, wie
dargestellt, beispielsweise drei optische Fasern 6 mit
einer Überlänge verlaufen. Zum Schutz dieser Fasern 6,
gleichzeitig aber auch zur Längsabdichtung kann eine
Dichtmasse 7 eingebracht sein, beispielsweise auf
Petrojelly-Basis, auch in tixotropierter Form.
Statt der optischen Fasern 6 können selbstverständlich
andere optische Elemente hier verwendet werden,
beispielsweise Fest- oder Hohladern oder auch Bändchen,
gegebenenfalls in gestapelter Form.
Das Aufnahmeröhrchen 5, im vorliegenden Beispiel aus
einem längsnahtgeschweißten Stahlband hergestellt,
entspricht, wie aus der Figur ersichtlich, nicht dem
durch den Innenleiter 1 gebildeten Hohlraum, das ist
schon dann nicht der Fall, wenn das elektrische
Hochfrequenzkabel für höhere Leistungen ausgelegt ist und
das Kabel die entsprechenden Abmessungen für Innen- und
Außenleiter aufweisen muß, um die notwendige Energie zu
übertragen. In solchen Fällen hat es sich entsprechend
der Erfindung als nützlich und vorteilhaft erwiesen, eine
Aufdickung 8 vorzusehen, die das Aufnahmeröhrchen
umschließt und auf die dann der Innenleiter 1,
beispielsweise durch Herumformen eines längseinlaufenden
Kupferbandes, gebildet wird. Als Material für die
Aufdickung 8 können beliebige Kunststoffe verwendet
werden, vorteilhaft sind solche, die auch bisher in der
Koaxialkabelfertigung Einsatz gefunden haben,
beispielsweise Polyethylen, Hochdruckpolyethylen oder
solche auf Basis extrudierbarer Fluorkunststoffe.
Eine Aufdickung 8 kann ebenfalls vorgesehen werden, wenn
das Aufnahmeröhrchen 5 nicht aus einem Edelstahl oder aus
einem anderen geeigneten Metall besteht, sondern aus
einem vorzugsweise glasfaserverstärkten Kunststoff
hergestellt ist.
Abweichend von der Ausführungsform nach der Fig. 1 zeigt
die Fig. 2 ein erfindungsgemäßes elektrisches
Hochfrequenzkabel, bei dem über dem Aufnahmeröhrchen 9
für die optischen Elemente 10, beispielsweise Fasern,
Fest- oder Hohladern oder Bändchen, der Innenleiter 11
des elektrischen Hochfrequenzkabels unmittelbar
aufgebracht ist. Dies kann dadurch erreicht werden, daß
das z. B. aus einem glasfaserverstärkten Kunststoff oder
auch aus einem Metall hergestellte Aufnahmeröhrchen 9 von
einem längseinlaufend um dieses Aufnahmeröhrchen zum Rohr
herum gelegten Kupferband dünner Wandstärke besteht oder
auch dadurch, daß der Innenleiter aus einem Metallauftrag
besteht, der auf chemischem oder elektrochemischem Wege
zu einem metallurgischen Verbund mit der Oberfläche des
Aufnahmeröhrchens 9 geführt hat.
Der elektrische Teil des Hochfrequenzkabels ist wie
üblich ausgeführt, der Innenleiter 11 wird umschlossen
von der Schaumisolierung 12, wenn nicht einer Scheiben-
oder Wendelform der Vorzug gegeben wird. Über der
Schaumisolierung 12 und gegebenenfalls mit dieser in
verklebtem Zustand befindet sich der Außenleiter 13,
beispielsweise ein längseinlaufend um die
Schaumisolierung rohrförmig gebogenes und an den Kanten
verschweißtes Kupferband dünner Wandstärke, das
gegebenenfalls auch mit einer Wellung versehen sein kann.
Der das Kabel gegen äußere mechanische Einflüsse
schützende Kunststoffmantel 14 ist hinreichend
abriebfest, er kann auch flammfest ausgebildet sein durch
Zugabe bekannter Materialien.
Die in den Fig. 1 und 2 dargestellten koaxialen
Hochfrequenzkabel mit parallelem, integriertem optischen
Übertragungsweg können auch sogenannte abstrahlende
Hochfrequenzkabel verwendet werden. Solche Kabel, auch
als Leckkabel bezeichnet, sind Wellenleiter entsprechend
dem dargestellten Aufbau, bei denen längs des Kabels
angeordnete Öffnungen im Außenleiter, beispielsweise in
Form von Löchern oder insbesondere von Schlitzen, der
Abstrahlung der am einen Kabelende eingeführten Energie
in den umgebenden Außenraum des Kabels dienen, wo diese
Energie mit entsprechenden Antennenanlagen aufgefangen
und die übermittelten Signale ausgewertet werden. Diese
Möglichkeit des Einsatzes eines erfindungsgemäßen
Hochfrequenzkabels als abstrahlendes Kabels ist in der
Fig. 2 angedeutet, hier weist der Außenleiter 13 die
gestrichelt dargestellten Schlitze 15 auf, die senkrecht
zur Kabelachse verlaufen und längs des Kabels in
bestimmten Konfigurationen angeordnet sind, um die
Kabeldämpfung über die Kabellänge möglichst gering zu
halten sowie aufgrund der fortlaufenden Abstrahlung nach
draußen eine Intensitätsabnahme der abgestrahlten
Leistung zu minimieren.
Claims (14)
1. Koaxiales Hochfrequenzkabel aus einem rohrförmigen
metallischen Innenleiter und einem ebenfalls
rohrförmigen metallischen Außenleiter, die durch
eine abstandhaltende Isolierung in ihrer räumlichen
Lage zueinander fixiert sind und der Innenleiter
mindestens eine optische Faser enthält, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Aufnahme der optischen
Fasern im Innern des Innenleiters ein gesondertes
Aufnahmeröhrchen dient.
2. Hochfrequenzkabel nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Aufnahmeröhrchen eine Anzahl
mit einer Überlänge von 5‰ lose geführter
optischer Fasern enthält.
3. Hochfrequenzkabel nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Fasern Bestandteil im
Aufnahmeröhrchen längs geführter optischer Elemente
sind.
4. Hochfrequenzkabel nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die optischen Elemente Adern-
Bändchen sind.
5. Hochfrequenzkabel nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Aufnahmeröhrchen ein
Edelstahlröhrchen ist.
6. Hochfrequenzkabel nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Edelstahlröhrchen aus einem
rohrförmig gebogenen, längsnahtgeschweißten
Stahlband dünner Wandstärke besteht.
7. Hochfrequenzkabel nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Aufnahmeröhrchen ein
glasfaserverstärktes Kunststoffröhrchen ist.
8. Hochfrequenzkabel nach Anspruch 1 oder einem der
folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß das
Aufnahmeröhrchen bis auf den Innendurchmesser des
Innenleiters aufgedickt ist.
9. Hochfrequenzkabel nach Anspruch 1 oder einem der
folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß das
Aufnahmeröhrchen selbst Träger für den Innenleiter
ist.
10. Hochfrequenzkabel nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Innenleiter aus einer auf
der Oberfläche des Aufnahmeröhrchens befindlichen
metallischen Beschichtung besteht.
11. Hochfrequenzkabel nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Beschichtung aus einem
längsnahtgeschweißten, das Aufnahmeröhrchen
rohrförmig umschließenden Metallband dünner
Wandstärke besteht.
12. Hochfrequenzkabel nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Beschichtung aus einem
chemisch oder elektrochemisch gebildeten
Metallauftrag besteht.
13. Hochfrequenzkabel mit einer Aufdickung über dem
Aufnahmeröhrchen nach Anspruch 8 oder einem der
folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß diese
Aufdickung Zug- und/oder Stauchentlastungselemente
enthält oder aus solchen Elementen besteht.
14. Hochfrequenzkabel nach Anspruch 1 oder einem der
folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der
Außenleiter längs des Kabels angeordnete Öffnungen
zur Abstrahlung elektromagnetischer Energie
aufweist.
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE4429022A1 true DE4429022A1 (de) | 1996-02-22 |
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Country Status (1)
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| DE (1) | DE4429022A1 (de) |
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