DE4415094B4 - Verfahren und Vorrichtung zum Behandeln von Werkstücken durch Partikelstrahlen - Google Patents
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Abstract
Verfahren
zum Behandeln von Oberflächen
von Werkstücken
durch Partikelstrahlen mittels eines Schleuderrades, dadurch gekennzeichnet,
daß das Partikelstrahlen
bei unteratmosphärischem
Druck zwischen 10–2 und 500 mbar durchgeführt wird.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Behandeln von Oberflächen von Werkstücken durch Partikelstrahlen mittels eines Schleuderrades.
- Unter dem Begriff "Strahlen" versteht man in der Fertigungstechnik einen Bearbeitungsprozeß, bei dem eine technische Oberfläche durch abrasive oder elastische Partikel bombardiert wird. Die abrasiven Partikel bewirken eine Mikrozerspanung der Oberflächenschicht, während elastische Partikel eine plastische Verformung der Werkstoffoberfläche bewirken und zu deren Verdichtung führen. Die Wirksamkeit dieses Bearbeitungsverfahrens wird im wesentlichen durch die kinetische Energie bestimmt, die diese Partikel an der Bearbeitungsfläche in Zerspanungs- bzw. Verdichtungsarbeit umsetzen können.
- Die Energieaufnahme der Partikel kann beispielsweise über ein strömendes Fluid erfolgen. Bei einem strömenden Gas oder einer strömenden Flüssigkeit als Treibmittel werden die Partikel in Strompfaden allseitig von dem treibenden Medium umgeben. Im Kollisionspunkt mit der bearbeiteten Oberfläche muß das Treibmittel verdrängt werden, bevor das Partikel die Oberfläche berührt. Diese Verdrängungsarbeit mindert den Wirkungsgrad des Verfahrens.
- Ein weiterer Energieverlust ist bei der Beschleunigung der Partikel zu verzeichnen. Dabei tritt eine starke Verwirbelung des Treibmediums auf, die gleichzeitig zu einer Auffächerung des Bearbeitungsstrahles führt. Kennzeichnend für ein Strahlverfahren mit einem Fluid als Treibmittel sind große Verhältnisse der Massenstromstärken von Treibmittel zu Massenstromstärken der Partikel.
- Ein vom Energieaufwand wesentlich günstigeres Strahlverfahren ist durch die Anwendung des sogenannten Schleuderrades gegeben. Die Partikel werden mechanisch durch die Zentrifugalkraft beschleunigt, verlassen aber das Schleuderrad nur teilweise in tangentialer Richtung, da die radial angeordneten Förderschaufeln für die Partikel auch die Umgebungsluft beschleunigen und auf diese eine Förderwirkung ausüben. Das Schleuderrad selbst verursacht durch die Beschaufelung große Wirbelverluste, die auch dazu führen, daß die Partikel teilweise von den Luftwirbeln mitgerissen werden und hierbei bereits einen Teil ihrer Energie verlieren. Gleichzeitig wird dadurch eine Streuung der Partikel erzwungen, so daß die Zielgenauigkeit nachläßt. Auf dem weiteren Wege der Partikel findet eine zusätzliche Aufspreizung des Partikelstrahls und eine Abbremsung der Partikel statt, so daß erhebliche Verluste an Energie eintreten. Ein Hauptnachteil des bekannten Verfahrens ist jedoch die Notwendigkeit des Einsatzes großer Zyklon-Abscheider, da sowohl die Partikel als auch der von den Partikeln erzeugte Staub aus der Luftströmung entfernt werden müssen. Durch die Förderwirkung des Schleuderrades werden große Luftmengen umgewälzt. Eine derartige Technologie ist durch die Druckschrift "Schleuderrad-Strahlanlagen für jede Oberfläche" der Firma OMSG (Deutschland GmbH) bekannt. von einem solchen Stand der Technik geht die Erfindung aus.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein derartiges Verfahren dahingehend zu verbessern, daß Energieverluste durch Verwirbelung und Abbremsung der Partikel vermieden werden und bei gegebener Anfangsenergie der Partikel eine wesentlich größere Bearbeitungswirkung erzielt wird. Unter dem Begriff "Bearbeitung" werden die Reinigung, Verfestigung und Glättung der bestrahlten Oberflächen verstanden. Je nach dem angestrebten Bearbeitungsergebnis werden dabei abrasive oder elastische Partikel verwendet, wobei diese Partikel aus der Gruppe Quarzsand, Kunststoff- und Stahlsplitter, Stahl-, Glas- und Kunststoffkugeln ausgewählt werden können.
- Die Lösung der gestellten Aufgabe erfolgt bei dem eingangs angegebenen Verfahren erfindungsgemäß dadurch, daß das Partikelstrahlen bei unteratmosphärischem Druck zwischen 10–2 und 500 mbar durchgeführt wird.
- Das erfindungsgemäße Verfahren kann, beispielsweise bei Drücken vorzugsweise in einem Druckbereich zwischen 1 und 100 mbar mit Erfolg durchgeführt werden. Es versteht sich, daß die Wirkung um so günstiger wird, je weiter sich der Druck von dem atmosphärischen Druck entfernt, d. h. je besser das Vakuum ist.
- Durch die starke Herabsetzung der Dichte des gasförmigen Mediums im Bereich des Schleuderrades und des Werkstücks lösen sich die Partikel in der Tat nahezu tangential von dem Schleuderrad, und sie treffen auch mit ungebremster Energie auf die zu behandelnde Werkstückoberfläche auf. Je nach der Höhe des Vakuums erreichen die beschleunigten Partikel die Werkstückoberfläche zumindest weitgehend mit ihrer Anfangsenergie. Durch die Vermeidung einer Wirbelschleppe um das Schleuderrad erfolgt kein Mitreißen der Partikel auf dem Umfang des Schleuderrades, wodurch die Zielgenauigkeit wesentlich verbessert wird. Außerdem werden von den Partikeln keine Einrichtungsteile der Vorrichtung außerhalb des Werkstücks getroffen. Die Partikelbahnen stellen echte Wurfparabeln und keine ballistischen Bahnen dar, die durch den Gaswiderstand beeinflußt werden. Unabhängig von der Partikelgröße und -masse ist die Geschwindigkeit aller Partikel gleich. Im Unterschied zum Stande der Technik tragen alle Partikel im Vakuum zur Oberflächenbearbeitung bei. Der Streuwinkel des Partikelstrahls wird ausschließlich durch die Laufdauer der Partikel auf den radial angeordneten Schleuderschaufeln vorgegeben. Die Bahnkurve der Partikel wird lediglich durch die Gravitationskraft beeinflußt und in deren Richtung gegebenenfalls gekrümmt.
- Ein weiterer Vorteil der Vakuum-Schleuderrad-Strahlung besteht in der vollständigen Vermeidung jeglicher Staubentwicklung, so daß besondere Maßnahmen für die Staubbeseitigung entfallen. Insbesondere kann dadurch auf den Einsatz großvolumiger Zyklon-Abscheider verzichtet werden, die den Aufwand einer herkömmlichen Schleuderrad-Strahlanlage erheblich vergrößern.
- Das erfindungsgemäße Verfahren kann für alle Arten von Werkstücken eingesetzt werden, insbesondere auch beim Recyclen von Verbrennungsmotoren, die in großer Zahl anfallen und in der Regel schwer lösbare Verkrustungen, von Ölen, Fetten und Schmutz aufweisen.
- Versuche mit Motorenteilen, wie Zylinderkopfdeckeln, Ventilgehäusen, Motorblöcken und Ölwannen haben gezeigt, daß diese nach dem erfindungsgemäßen Partikelstrahlen das Aussehen von Neuteilen haben, so daß diese Teile unmittelbar für die Herstellung neuer Motoren oder sogenannter Tauschmotoren verwendet werden können. Selbst hartnäckigste Öl- und Schmutzverkrustungen in toten Ecken, Hinterschneidungen und Winkeln werden durch das erfindungsgemäße Partikelstrahlen restlos entfernt. Auch verrippte Zylinderköpfe von luftgekühlten Verbrennungsmotoren können mit dem Erfindungsgegenstand zuverlässig gereinigt und behandelt werden. Es ist dabei mit besonderem Vorteil möglich, nacheinander abrasive und elastische Partikel zu verwenden, wodurch die Anfangs erzeugte, samtartige Oberflächenaufrauhung nachträglich wieder geglättet wird. Die damit erzielte Oberfläche ist metallisch glänzend.
- Es ist dabei besonders vorteilhaft, wenn das erfindungsgemäße Strahlverfahren bei Werkstücktemperaturen zwischen der Temperatur flüssigen Stickstoffs und 450 °C durchgeführt wird. Hierbei werden aus den Fett- und Ölverkrustungen bei den angegebenen Vakua und Temperaturen die betreffenden flüchtigen Bestandteile verdampft, so daß eine Versprödung des Oberflächenbelages erfolgt. Dieser läßt sich sehr viel leichter durch Partikelstrahlen entfernen als eine zähe fett- und ölhaltige Masse. Bei Oberflächen mit Bereichen aus elastomeren Werkstoffen, z.B. mit hervorstehenden Dichtungen, ist es besonders vorteilhaft, eine möglichst tiefe Temperatur der Werkstücke anzuwenden und in einem Temperaturbereich zu arbeiten, in dem das Elastomer versprödet ist.
- Es ist aber besonders vorteilhaft, wenn vor dem Partikelstrahlen ein Abdampfen der flüchtigen Verunreinigungen durchgeführt wird. Dieses Abdampfen kann in der gleichen Vorrichtung durch eine entsprechende Verfahrensführung durchgeführt werden, d.h. mit dem Partikelstrahlen wird erst dann begonnen, wenn der Oberflächenbelag bereits versprödet ist. Dadurch wird eine Verklebungsneigung der Partikel wirksam verhindert.
- Es ist dabei besonders vorteilhaft, wenn das Abdampfen bei Drücken zwischen 10–3 und 50 mbar und bei Temperaturen zwischen 20 und 450 °C durchgeführt wird, wobei in ganz besonders zweckmäßiger Weise das Abdampfen bei abnehmendem Druck und steigender Temperatur durchgeführt wird.
- Es ist dabei wiederum mit besonderem Vorteil möglich, die flüchtigen Verunreinigungen nach dem Abdampfen zu kondensieren und wieder zu gewinnen.
- Es ist dabei im Zuge weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen der Erfindung mit Vorteil möglich, die Partikel vor dem Einbringen in das Vakuum zu entgasen und/oder vorzuwärmen und/oder zu trocknen.
- Für den Fall einer kontinuierlichen Verfahrensführung, bei der auch die Werkstücke durch Vakuum-Schleusen in das Vakuum eingeführt und aus diesem wieder ausgeführt werden, ist es mit besonderem Vorteil möglich, die Partikel durch eine Vakuum-Schleuse in das Vakuum einzubringen.
- Die Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zur Durchführung des beschriebenen Verfahrens.
- Zur Lösung der gleichen Aufgabe sieht die Vorrichtung vor, daß das Schleuderrad und mindestens ein Werkstück in einer Vakuumkammer untergebracht sind und in der Vakuumkammer auch ein Partikelbehälter angeordnet ist.
- Um die Werkstücke auf die weiter oben beschriebene günstige Behandlungstemperatur zu bringen, ist es besonders vorteilhaft, wenn die Vakuumkammer mit einer Heizeinrichtung versehen ist. Diese kann auf der Außenwand der Vaku umkammer angeordnet werden und ist dann zweckmäßig besonders gut gegenüber der Umgebung thermisch zu isolieren.
- Es ist aber auch möglich, die Heizeinrichtung innerhalb der Vakuumkammer anzuordnen.
- In besonders vorteilhafter Weise kann auch der Partikelbehälter mit einer Heizeinrichtung versehen sein, so daß jegliche Kondensation von Dämpfen auf dem Partikelbehälter und auf den Partikeln mit Sicherheit vermieden wird.
- Für den Fall einer allseitigen Behandlung von Werkstücken ist es ganz besonders zweckmäßig, in der Vakuumkammer als Werkstückhalter einen Manipulator vorzusehen, mit dem alle Werkstückoberflächen dem Partikelstrahl ausgesetzt werden können.
- In wiederum besonders vorteilhafter Weise kann der Vakuumkammer ein Partikelsammler und/oder ein Kondensator für die Kondensation der flüchtigen Komponenten der Oberflächenverunreinigungen nachgeschaltet sein.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den übrigen Unteransprüchen.
- Ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes wird nachfolgend anhand der
1 bis6 näher erläutert. - Es zeigen:
-
1 einen Vertikalschnitt durch eine Vakuumkammer mit einer perspektivischen Darstellung eines Schleuderrades mit angeschlossenem Partikelbehälter, -
2 bis5 Schleuderräder mit unterschiedlicher Lage der Ablösestellung der Partikelstrahlen vom Radumfang, -
6 eine verkleinerte Darstellung der Vakuumkammer analog1 , jedoch mit zusätzlichen Aggregaten zur Beeinflussung der Verfahrensführung. - In
1 ist eine Vakuumkammer1 dargestellt, die über einen Saugstutzen2 an einen hier nicht gezeigten Vakuum-Pumpsatz angeschlossen ist. Im Innern der Vakuumkammer1 befindet sich ein Schleuderrad3 , das zwischen zwei Kreisringscheiben4 und5 eine Anzahl radialer Förderschaufeln6 besitzt, die mit einer Nabe7 verbunden sind, die verdrehfest an einer hier nicht gezeigten Antriebswelle angeordnet ist. Die Kreisringscheibe4 ist teilweise weggebrochen dargestellt, um einen Einblick in das Innere des Schleuderrades3 zu ermöglichen. - In die Nabe
7 mündet ein Krümmer8 ein, der mit einem Partikelbehälter9 verbunden ist, in dem sich eine lose Schüttung von Partikeln10 befindet. Die Einspeisung der Partikel in die Nabe7 erfolgt dabei an einer solchen Stelle, daß jeweils eine vorgegebene Portion von Partikeln auf der zugehörigen Förderschaufel radial nach außen gefördert wird und sich an der Stelle11 im wesentlichen tangential von dem Förderrad3 trennt. Dadurch entsteht für die Partikel eine Reihe vorgegebener Flugbahnen12 , die unmittelbar auf der Oberfläche13 eines Werkstücks14 enden, das hier nur sehr schematisch dargestellt ist. Das Werkstück14 befindet sich am Ende eines Manipulators15 , der hier nur als dreh- und verschiebbare Welle angedeutet ist. Der Manipulator15 ist durch eine Führungsbuchse16 vakuumdicht in die Vakuumkammer1 eingeführt. Am unteren Ende besitzt die Vakuumkammer1 einen in der Mitte abgesenkten Boden17 , der zum Sammeln der Partikel10 dient, die schließlich durch einen Rohrstutzen18 ohne Aufhebung des Vakuums ausgetragen werden. Es ist ohne weiteres möglich, auf dem Boden17 eine erhebliche Menge an Partikeln10 zu sammeln, bevor die am unteren Ende des Rohrstutzens18 befindliche Schleuse geöffnet wird. Die Vakuumkammer1 besitzt vor der Zeichenebene eine hier nicht dargestellte Tür, die zum Beschicken des Manipulators15 mit einem oder mehreren neuen Werkstücken13 geöffnet werden kann. - Die
2 zeigt einen Partikelstrahl19 , der sich aufgrund einer entsprechend angeordneten Eintrittsstelle des Partikelstroms in die Nabe7 am 6-Uhr-Punkt vom Schleuderrad3 löst. - Durch eine Drehung der Eintrittsstelle des Partikelstroms in die Nabe
7 um 90 Grad entgegen dem Uhrzeigersinn, löst sich der Partikelstrom20 nach Figur in der 3-Uhr-Stellung von dem Schleuderrad3 . - Wird die Eintrittsstelle für den Partikelstrom in die Nabe
7 noch um weitere 90 Grad entgegen dem Uhrzeigersinne verdreht, wie dies in4 dargestellt ist, so löst sich der Partikelstrom bei dem in4 dargestellten Schleuderrad am 12-Uhr-Punkt von diesem Schleuderrad, wobei in4 allerdings die Drehrichtung des Schleuderrades3 umgekehrt ist. - Verdreht man aus dieser Stellung die Eintrittsstelle für den Partikelstrom in die Nabe
7 wiederum 90 Grad, diesmal im Uhrzeigersinne, so trennt sich ein Partikelstrahl22 nach5 wiederum am 3-Uhr-Punkt von dem Schleuderrad3 . Die Drehrichtung des Schleuderrades3 ist bei den Beispielen nach den4 und5 gleichsinnig. Es ergibt sich daraus, daß der Erfindungsgegenstand zahlreiche Einbau- und Betriebsvarianten des Schleuderrades3 zuläßt. - Bei den Ausführungsbeispielen nach den
2 und4 übt die durch die Pfeile G angedeutete Schwerkraft einen geringfügig krümmenden Effekt auf den jeweiligen Partikelstrahl aus. Bei dem Ausführungsbeispiel nach3 hat die Wirkung der Schwerkraft G einen verzögernden Effekt auf die Partikelstrahlen, bei dem Ausführungsbeispiel nach5 hat die Schwerkraft G einen beschleunigenden Effekt auf den Partikelstrahl22 . Diese Effekte sind bei der hohen Partikelgeschwindigkeit jedoch von ungeordneter Bedeutung. In jedem Falle fehlt die Abbrems- und Spreizwirkung der ansonsten vorhandenen Atmosphäre. - Die
6 zeigt links oben die Vakuumkammer1 nach1 , jedoch mit folgenden zusätzlichen Aggregaten: Die Vakuumkammer1 ist von einer Heizeinrichtung23 umgeben, die aus Heizwiderständen24 und einer Wärmedämmung25 besteht. Diese Maßnahme dient zur Erwärmung der gesamten Vakuumkammer einschließlich des Schleuderrades3 und der Werkstücke14 , so daß eine Kondensation flüchtiger Bestandteile der Werkstückverschmutzung unterbleibt, wenn diese flüchtigen Bestandteile unter der Wirkung des Vakuums und der Temperatur verdampft werden. - Der Partikelbehälter
9 ist von einer weiteren Heizeinrichtung26 umgeben, damit die Partikel10 gegebenenfalls auf eine höhere Temperatur aufgeheizt werden können, als dies durch die Heizeinrichtung23 möglich wäre. - Der Rohrstutzen
18 ist über ein Vakuum-Ventil27 mit einem Partikel-Sammelbehälter28 verbunden, dessen Boden28a einen Rohrstutzen28b besitzt, der durch ein weiteres Vakuumventil29 verschließbar ist. Durch entsprechende Fördereinrichtungen, die hier nur durch eine gestrichelte Linie30 angedeutet sind, ist es möglich, die Partikel10 nach dem Absieben der von den Werkstücken abgelösten Verunreinigungen wieder dem Partikelbehälter9 zuzuführen. Zu diesem Zwecke ist gegebenenfalls in der Wandung der Vakuumkammer1 eine weitere, hier nicht gezeigte Partikelschleuse angeordnet. - Der Saugstutzen
2 führt in diesem Falle über einen Kondensator31 und einen weiteren Saugstutzen32 zu dem nicht dargestellten Vakuum-Pumpsatz. Der Kondensator31 ist über eine weitere Saugleitung33 mit dem Partikelsammelbehälter28 verbunden, damit auch aus diesem flüchtige und kondensationsfähige Stoffe abgesaugt und im Kondensator31 kondensiert werden können. Im Boden31a des Kondensators31 ist ein Ablaßrohr34 angeordnet, das über ein Vakuumventil35 verschließbar ist. Auf diese Weise ist es in zeitlichen Abständen möglich, kondensierte Stoffe aus dem Kondensator31 ohne Unterbrechung des Vakuums abzuziehen. - Es versteht sich, daß die gesamten Aggregate nach
6 nur in sehr schematischer Darstellungsweise gezeigt sind.
Claims (25)
- Verfahren zum Behandeln von Oberflächen von Werkstücken durch Partikelstrahlen mittels eines Schleuderrades,
dadurch gekennzeichnet , daß das Partikelstrahlen bei unteratmosphärischem Druck zwischen 10–2 und 500 mbar durchgeführt wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß abrasive Partikel verwendet werden.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß elastische Partikel verwendet werden.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Partikel aus der Gruppe Quarzsand, Kunststoff- und Stahlsplitter, Stahl-, Glas- und Kunststoffkugeln verwendet werden.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es zur Oberflächenreinigung durchgeführt wird.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es zur Oberflächenverfestigung durchgeführt wird.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es zur Oberflächenglättung durchgeführt wird.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es bei Drücken zwischen 1 und 100 mbar durchgeführt wird.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es bei Temperaturen zwischen 20 und 450° C durchgeführt wird.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es beim Behandeln von Oberflächen, die elastomere Bereiche enthalten, bei Temperaturen unterhalb der Versprödungstemperatur der Elastomeren durchgeführt wird.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Partikelstrahlen ein Abdampfen von flüchtigen Verunreinigungen durchgeführt wird.
- Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdampfen bei Drücken zwischen 10–3 und 50 mbar und Temperaturen zwischen 20 und 450° C durchgeführt wird.
- Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdampfen bei abnehmendem Druck und steigender Temperatur durchgeführt wird.
- Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die flüchtigen Verunreinigungen nach dem Abdampfen kondensiert und wiedergewonnen werden.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufprallgeschwindigkeit der Partikel auf das Werkstück mindestens 15 m/sec, vorzugsweise mindestens 30 m/sec, beträgt.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Partikel vor dem Einbringen in das Vakuum vorentgast werden.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Partikel vor dem Einbringen in das Vakuum vorgewärmt werden.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Partikel vor dem Einbringen in das Vakuum getrocknet werden.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Partikel bei kontinuierlicher Verfahrensführung durch eine Vakuumschleuse in das Vakuum eingebracht werden.
- Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 19, wobei das Schleuderrad (
3 ) und mindestens ein Werkstück (14 ) in einer Vakuumkammer (1 ) untergebracht sind, und wobei in der Vakuumkammer (1 ) ein Partikelbehälter (9 ) angeordnet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Vakuumkammer (
1 ) mit einer Heizeinrichtung (23 ) versehen ist. - Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Partikelbehälter (
9 ) mit einer Heizeinrichtung (26 ) versehen ist. - Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Vakuumkammer (
1 ) als Werkstückhalter mindestens ein Manipulator (15 ) zugeordnet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Vakuumkammer (
1 ) ein Partikelsammelbehälter (28 ) nachgeschaltet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Vakuumkammer (
1 ) ein Kondensator (31 ) nachgeschaltet ist.
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