DE4412865A1 - Leichtbauelement - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Leichtbauelement, insbesondere für die Herstellung
von Formteilen.
Formteile, wie sie in großen Mengen beispielsweise im Kraftfahrzeugbau
eingesetzt werden, bestehen in erster Linie aus Blechen, die je nach den
bestehenden Anforderungen an die Festigkeit in ihrer Dicke dimensioniert sind.
Vom Materialeinsatz her und auch fertigungstechnisch sind Bleche für die
Herstellung von Formteilen, insbesondere bei der Massenherstellung,
wirtschaftlich. Die Hauptnachteile bei dem Einsatz von Blechen bestehen
darin, daß die Bleche aufgrund der Anforderungen an die Festigkeit
vergleichsweise stark, das heißt dick dimensioniert sein müssen, daher schwer
sind und vor allem unter Schwingungsbelastungen dröhnen. Darüber hinaus
ermöglichen Bleche keine beliebig schwierigen Verformbarkeitsgrade, so daß
häufig aufwendige Verbindungskonstruktionen, beispielsweise durch
Schweißen, erforderlich sind. Schließlich können Bleche keine
Zusatzfunktionen übernehmen. So müssen aufwendige Zusatzmaterialien
eingesetzt werden, beispielsweise für die akustische und/oder thermische
Dämmung. Je nach den Anforderungen an die Festigkeit oder die
Dämmeigenschaften können auch doppelwandige Ausführungen erforderlich
sein, wodurch der Raumbedarf und das Gewicht erhöht und die
Dröhnungsneigung verstärkt werden.
Im Stand der Technik sind unterschiedliche Leichtbauelemente bekannt. So
sind beispielsweise Wabenkonstruktionen bekannt, wobei zwischen zwei
Tragschichten eine zu den Tragschichtebenen im wesentlichen senkrecht
ausgerichtete Wabenstruktur angeordnet ist. Die Waben werden in bekannter
Weise in sechseckiger Ausführung beispielsweise durch die Verbindung
entsprechend gebogener Materialstreifen aufgebaut und bilden zur
Tragschichtebene senkrecht stehende Röhrensegmente. Dadurch werden die
Leichtbauelemente sehr druckfest, lassen sich jedoch nicht beliebig verformen.
Insbesondere sind schwierige Verformungen ausgeschlossen, es sei denn man
nimmt eine Beschädigung der durch die Waben gebildeten Tragstruktur und
damit eine Einbuße hinsichtlich der Festigkeit in Kauf. Außerdem sind
Wabenkonstruktionen noch vergleichsweise schwer und vor allem dick. Eine
Integration von Zusatzfunktionen, beispielsweise akustischen
Dämmungseigenschaften, ist mit geringem Aufwand nicht möglich.
Weiterhin bekannt sind Mehrschicht-Bauelemente, bei denen zwischen
Tragschichten wenigstens eine wellblechartige Schicht angeordnet ist. Diese
Schicht wird durch ein Blech oder eine biegesteife Folie hergestellt, welche mit
einer in einer Richtung verlaufenden und über die gesamte Breite
ausgebildeten Welle versehen ist. Das entstehende Verbundbauteil entspricht
im Querschnitt dem Aufbau einer Wellpappe und hat auch in etwa die gleichen
Eigenschaften. So ist das vorbekannte Verbundbauteil nicht sehr druckfest
und vor allem nicht in allen Richtungen verformbar. Durch die
Wellenorientierung ist die Verformbarkeit entlang quer zu den Wellen
liegenden Richtungen ohne Beschädigung ausgeschlossen. Auch die
Verformbarkeit um eine in Richtung einer Welle liegenden Kante läßt zu
Wünschen übrig, da der Aufbau zum Knicken neigt oder der Strukturverbund
verändert wird, indem sich die Schichten voneinander ablösen.
Bei den vorbekannten Leichtbauelementen lassen insbesondere die
Verformbarkeit, vor allem bei schwierigen Verformungsforderungen, und die
Integrierbarkeit weiterer Funktionen, wie beispielsweise eine akustische oder
thermische Dämmung, zu Wünschen übrig. Die vorbekannten
Leichtbauelemente sind auch nicht ohne Beschädigung in herkömmlichen
Verfahren, beispielsweise einem Tiefziehvorgang, umformbar. Damit kommen
die vorbekannten Leichtbauelemente nicht als Ersatzwerkstoff für Bleche zur
Herstellung von Blechformteilen, insbesondere im Kraftfahrzeugbau, in
Betracht.
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein
Leichtbauelement bereitzustellen, welches ohne Einbußen an
Festigkeitseigenschaften gegenüber herkömmlichen Blechbauteilen auch bei
schwierigen Verformungsanforderungen spanlos verformbar ist und weiterhin
die Integration von insbesondere Dämmfunktionen ermöglicht.
Zur technischen Lösung dieser Aufgabe wird ein Leichtbauelement
bereitgestellt, welches aus mindestens zwei Schichten, vorzugsweise aus
metallischem Werkstoff gebildet ist, die übereinanderliegend angeordnet
wenigstens punktweise aneinander befestigt sind, wobei wenigstens eine der
Schichten eine dreidimensionale Struktur aufweist, welche in wenigstens zwei
in der Schichtebene in einem Winkel zueinander liegenden Richtungen
durchbrochen ist.
Durch die durchbrochene Struktur in einer der beiden Schichten, die
vorzugsweise aus metallischen Werkstoffen gebildet sind, wird das
erfindungsgemäße Leichtbauelement einfach in jeder in einem Winkel zur
Plattenebene liegenden Richtung verformbar. Durch die durchbrochene
Struktur wird keine Biegekanten-Lagerichtung vorgeschrieben, so daß auch
schwierige Verformungen einfach möglich sind. Die Schichten sind
vorzugsweise aus metallischen Werkstoffen, können jedoch auch aus anderen
Werkstoffen gebildet sein, sofern die Festigkeits- und/oder
Funktionsanforderungen erfüllt werden. Die Integration insbesondere von
Dämmfunktionen ist besonders einfach, da eine der wenigstens zwei
Schichten mit entsprechenden, die gewünschte Funktion erfüllenden
Eigenschaften versehen sein kann. So kann eine Schicht als Deckschicht, als
Tragschicht, als akustische Dämmschicht durch die Anordnung von Löchern
und dergleichen ausgebildet sein. Die andere Schicht kann aufgrund ihrer
Struktur dementsprechend angepaßt werden. Mit Vorteil wird angegeben, daß
die Struktur in jeder der Richtungen gleichmäßig durchbrochen ist, wodurch
die Verformbarkeit begünstigt wird.
In vorteilhafter Weise ist wenigstens eine der Schichten ein Blech. Aufgrund
der Sandwich-Anordnung von wenigstens zwei Schichten kann dieses Blech
gegenüber einem Blech, welches normalerweise für die Herstellung des
jeweiligen Bauteils verwendet wird, dünnwandig ausgelegt werden, da durch
die zweite Schicht die Festigkeitseigenschaften verbessert werden können. In
vorteilhafter Weise ist wenigstens eine der Schichten eine Folie. Mit
besonderem Vorteil wird vorgeschlagen, daß als Folie eine Streckfolie
eingesetzt wird. Streckfolien weisen in wenigstens zwei Richtungen
durchbrochene Strukturen auf, die sich auch je nach gewünschter Funktion
variieren lassen. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, daß wenigstens eine der
Schichten eine Mehrschichtstreckfolie ist. Streckfolien können mehrschichtig
gepreßt werden, wodurch sich die Einzelsegmente verkrallen. Dadurch lassen
sich sehr leichte, aber dicke und gut verformbare Schichten herstellen. In
vorteilhafter Weise werden die gepreßten Streckfolien miteinander verbunden.
Dies kann beispielsweise durch Löten oder Kleben geschehen. In vorteilhafter
Weise wird vorgeschlagen, daß die Streckfolien PE-beschichtet (Polyethylen)
sind. Dadurch kann nach dem Pressen des Streckfolienverbundes eine
einfache Verklebung bewirkt werden.
Als Bleche kommen neben glatten Flächen, die Deckschichten bilden können
und je nach Einsatzzweck auch optisch gestaltet werden können, gemäß
einem Vorschlag der Erfindung Stegbleche in Betracht. Stegbleche bestehen
aus schmalen Streifen, die im Querschnitt einen im wesentlichen eckigen,
wellenförmigen Verlauf haben. Solche Streifen werden zueinander versetzt in
Längsrichtung miteinander verbunden. Die Stegbleche werden durch die
versetzte Anordnung der Stege zueinander damit auch in quer zum
Stegverlauf liegenden Richtungen verformbar. Stegbleche eignen sich
besonders dafür, Leichtbauelemente mit großen Dicken herzustellen, da die
Steghöhe variabel ist. Darüber hinaus wird durch die Stegoberfläche eine gute
Angriffsfläche für die Herstellung der Verbindung mit einer anderen Schicht
bereitgestellt.
Gemäß einem weiteren Vorschlag der Erfindung ist wenigstens eine der
Schichten ein Noppenschlitzblech. Noppenschlitzbleche weisen Erhebungen
auf, zwischen denen Schlitze angeordnet sind. Noppenschlitzbleche
verbessern die Verformbarkeit des erfindungsgemäßen Leichtbauelementes in
nahezu allen Richtungen und weisen eine vergleichsweise geringe Dicke auf.
Mit Vorteil wird vorgeschlagen, daß wenigstens eine der Schichten eine
Noppenstruktur aufweist. Durch die Noppen werden in einer im wesentlichen
senkrecht zur Schichtebene liegenden Richtung ausgerichtete kuppelartige
Gewölbe gebildet, welche die Druckfestigkeit der Schicht erheblich erhöhen.
Darüber hinaus wird durch die Noppenstruktur die Verformbarkeit in nahezu
allen Richtungen begünstigt und an den Noppenoberflächen gute
Angriffsflächen für die Herstellung von Verbindungen zur benachbarten
Schicht bereitgestellt.
In vorteilhafter Weise wird vorgeschlagen, daß die Schichten aus Aluminium
oder einer Aluminium-Knetlegierung gebildet sind.
In vorteilhafter Weise werden die Schichten miteinander durch Löten
verbunden. Gemäß einem mit Vorteil vorgeschlagenen anderen Vorgehen
werden die Schichten durch Schweißen verbunden. Mit besonderem Vorteil
wird vorgeschlagen, daß die Schichten miteinander durch Kleben verbunden
sind.
Das erfindungsgemäße Leichtbauelement zeichnet sich durch einfache und
automatisierbare Herstellbarkeit und sehr gute Festigkeitseigenschaften aus.
Durch die zwischen den Schichten gebildeten Hohlräume weist das
erfindungsgemäße Leichtbauelement ein sehr niedriges spezifisches Gewicht
auf. Die Hohlräume wirken weiterhin der Neigung zum Dröhnen entgegen, so
daß das erfindungsgemäße Leichtbauelement gegenüber herkömmlichen
Blechformteilen nicht zum Dröhnen unter Schwingungsbelastungen neigt. Das
erfindungsgemäße Leichtbauelement ist in nahezu jeder in einem Winkel zur
Plattenebene liegenden Richtung gut verformbar, so daß auch schwierige
Verformungsanforderungen einfach und auch automatisch realisierbar sind.
Das erfindungsgemäße Leichtbauelement kann im Tiefziehverfahren verformt
werden und ist grundsätzlich gut spanlos umformbar. Es eignet sich gut als
Alternativwerkstoff für herkömmlicherweise aus Blechen hergestellten
Formbauteilen, insbesondere im Kraftfahrzeugbau. Schließlich können weitere
Funktionen, vorzugsweise Dämmfunktionen zur akustischen und/oder
thermischen Dämmung integriert werden. Dadurch kann auf Zusatzwerkstoffe
verzichtet und Gewicht und Raum eingespart werden. Das erfindungsgemäße
Leichtbauelement ist damit äußerst wirtschaftlich herstell- und einsetzbar.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden
Beschreibung anhand der Figuren. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine schematische perspektivische Ansicht einer Ausführungsform
für ein Leichtbauelement;
Fig. 2a eine Draufsicht auf eine Ausführungsform einer Schicht;
Fig. 2b eine schematische Schnittansicht der Schicht gemäß Fig. 2a;
Fig. 3a eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform einer Schicht;
Fig. 3b eine schematische Schnittansicht der Schicht gemäß Fig. 3a;
Fig. 4a eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform einer Schicht;
Fig. 4b eine schematische Schnittansicht der Schicht gemäß Fig. 4a;
Fig. 5a eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform einer Schicht;
Fig. 5b eine schematische Schnittansicht der Schicht gemäß Fig. 5a;
Fig. 6a eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform einer Schicht;
Fig. 6b eine schematische Schnittansicht der Schicht gemäß Fig. 6a;
Fig. 7a eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform einer Schicht;
Fig. 7b eine schematische Schnittansicht der Schicht gemäß Fig. 7a;
Fig. 8a eine Draufsicht auf eine Darstellung einer Ausführungsform eines
Leichtbauelementes;
Fig. 8b eine schematische Schnittansicht des Leichtbauelementes gemäß
Fig. 8a;
Fig. 9a eine Draufsicht auf eine Darstellung einer weiteren Ausführungsform
eines Leichtbauelementes;
Fig. 9b eine schematische Schnittansicht des Leichtbauelementes gemäß
Fig. 9a;
Fig. 10a eine Draufsicht auf eine Darstellung einer weiteren Ausführungsform
eines Leichtbauelementes;
Fig. 10b eine schematische Schnittansicht des Leichtbauelementes gemäß
Fig. 10a;
Fig. 11a eine Draufsicht auf eine Darstellung einer weiteren Ausführungsform
eines Leichtbauelementes und
Fig. 11b eine schematische Schnittansicht des Leichtbauelementes gemäß
Fig. 11a.
In den Figuren sind unterschiedlichste Ausführungsformen für
Leichtbauelemente und dafür verwendbare Schichtelemente gezeigt.
Rein schematisch ist in Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines
Leichtbauelementes 9 gezeigt, welches aus zwei Schichtelementen, nämlich
einem glatten Schichtelement 1 und einem strukturierten Schichtelement 2
gebildet ist. Die Schichtelemente können in unbeschränkter Weise kombiniert
sein. Ausführungsformen für strukturierte Schichtelemente sind in den Fig.
2 bis 7 gezeigt. Die mit a bezeichneten Figuren zeigen regelmäßig eine
Draufsicht, die mit b bezeichneten Figuren eine Schnittansicht. Bei dem in
Fig. 2 gezeigten strukturierten Schichtelement handelt es sich um ein
gerundetes Noppenblech 3, in welches zur Bildung von kuppelartigen
Gewölben Noppen in dem Blech ausgebildet sind, die einen gerundeten
Querschnitt aufweisen. Die Noppen bei dem gerundeten Noppenblech 3
weisen eine Mittelsenkrechte auf, die im wesentlichen senkrecht zur
Blechebene steht. Es ist ohne weiteres möglich, die Noppen auszurichten, so
daß sich entsprechend winklige Ausbildungen ergeben, was die
Verformbarkeit in bestimmten Richtungen verbessert.
Bei dem in Fig. 3 gezeigten Ausführungsbeispiel handelt es sich um ein
eckiges Noppenblech, bei welchem die Noppenspitzen abgeflacht sind. Die
Klebeangriffsfläche zur Verbindung mit benachbarten Schichten ist damit
vergrößert, wie in Fig. 3b zu sehen ist. Das eckige Noppenblech 4 hat im
übrigen Festigkeits- und Verformbarkeitseigenschaften, die dem des
gerundeten Noppenbleches 3 im wesentlichen entsprechen.
In den Fig. 4a, 4b, 5a und 5b sind Stegblechausführungsformen gezeigt.
Wie die Fig. 4b und 5b zeigen, unterscheiden sich diese hinsichtlich der
Steghöhe. Die Stegbleche 5 und 6 bestehen aus mit Stegen versehenen
Materialstreifen, die mit zueinander versetzten Stegen in Längsrichtung
miteinander verbunden sind. Dadurch weist das Stegblech gute
Festigkeitseigenschaften auf, ermöglicht aber auch eine Verformbarkeit in
einer Richtung, die quer zur Stegausrichtung liegt. Durch die Möglichkeit, die
Stege unterschiedlich hoch auszugestalten, kann dieses Stegblech zur
Überbrückung größerer Höhen, das heißt zur Herstellung von
Leichtbauelementen mit großen Dicken Verwendung finden.
Die Fig. 6a und 6b zeigen ungepreßte Streckfolie. Streckfolie ist eine mit
einer bestimmten Schnittstruktur versehene Folie. Wie in Fig. 6b gezeigt, hat
die ungepreßte Streckfolie 7 nur eine geringe Dicke. Die Verformbarkeit von
Streckfolie im Verbund mit einer anderen Schicht ist excellent. Bei dem in den
Fig. 7a und 7b gezeigten Ausführungsbeispiel wurde eine gepreßte
Streckfolie 8 durch Verpressen einer Vielzahl von Streckfolienschichten
gebildet. Die Schichten verkrallen sich ineinander und können durch Löten
oder Verkleben miteinander verbunden werden. Ist die Streckfolie z. B. PE-
beschichtet, kann die Klebverbindung einfach durch Temperatureinwirkung
hergestellt werden. Die Verformbarkeits- und Dämmeigenschaften einer
derartigen Streckfolie 8 sind hervorragend. Je nach Preßverbund können auch
die Festigkeitseigenschaften bestimmt werden.
In den Fig. 8 bis 11 sind unterschiedliche Ausführungsbeispiele für aus
verschiedenen Schichten gebildeten Leichtbauelementen gezeigt. Bei dem in
den Fig. 8a und 8b gezeigten Leichtbauelement 9 wurde ein glattes
Schichtelement 1 und ein strukturiertes Schichtelement, im gezeigten
Ausführungsbeispiel ein eckiges Noppenblech 4, miteinander zu einem
Leichtbauelement 9 verbunden. Durch die kuppelartigen Gewölbe im eckigen
Noppenblech 4 hat dieses Leichtbauelement 9 hervorragende Festigkeits- und
Verformbarkeitseigenschaften. Es läßt sich in nahezu jeder zur Schichtebene
geneigten Richtung verformen und ermöglicht auch schwierige
Verformbarkeitsgrade.
Bei dem in den Fig. 9a und 9b gezeigten Ausführungsbeispiel ist das
Leichtbauelement 10 aus zwei Lochblechen 13 und einer dazwischen
angeordneten gepreßten Streckfolie 8 aufgebaut. Ein derartiges
Leichtbauelement 10 hat neben guten Festigkeits- und
Verformbarkeitseigenschaften auch hervorragende akustische
Dämmeigenschaften.
Ein ähnliches Leichtbauelement mit verbesserten Festigkeitseigenschaften ist
in den Fig. 10a und 10b gezeigt. Das Leichtbauelement 11 ist durch die
Verbindung eines glatten Schichtelementes 1 in Form eines Bleches 1, zwei
strukturierten Schichtelementen in Form eckiger Noppenbleche 4 und einem
weiteren glatten Schichtelement in Form eines Lochbleches 13 aufgebaut. Ein
derartiges Leichtbauelement 11 hat gute Festigkeitseigenschaften und gute
akustische Dämmeigenschaften.
Dies gilt auch für das in den Fig. 11a und 11b gezeigte
Ausführungsbeispiel. Das Leichtbauelement 12 ist aus insgesamt fünf
Schichten aufgebaut. Zwischen einem glatten Blech 1 und einem Lochblech
13 ist eine gepreßte Streckfolie 8 angeordnet. Das Leichtbauelement 12 hat
damit sehr gute Verformbarkeits- und Festigkeitseigenschaften und darüber
hinaus gute akustische Dämmeigenschaften.
Als Zwischenlagen kommen alle Arten von Gestricken, Gewirken, auch Filze
und Wollmatten, beispielsweise auch aus Aluminium, in Frage. Auch können
die jeweiligen Eigenschaften durch Modifikationen der einzelnen Schichten
beeinflußt werden. Beispielsweise können die seitlichen Flanken der Noppen
eines Noppenbleches mit Löchern versehen sein. Derartige gelochte
Noppenbleche weisen sehr gute akustische Dämmeigenschaften auf,
beispielsweise in Kombination mit einem abdeckenden Lochblech.
Die gezeigten Ausführungsbeispiele sind hinsichtlich der Erfindung nicht
beschränkend nur zur Erläuterung aufgeführt.
Bezugszeichenliste
1 glattes Schichtelement
2 strukturiertes Schichtelement
3 gerundetes Noppenblech
4 eckiges Noppenblech
5 flaches Stegblech
6 hohes Stegblech
7 ungepreßte Streckfolie
8 gepreßte Streckfolie
9 Leichtbauelement
10 Leichtbauelement
11 Leichtbauelement
12 Leichtbauelement
13 Lochblech
2 strukturiertes Schichtelement
3 gerundetes Noppenblech
4 eckiges Noppenblech
5 flaches Stegblech
6 hohes Stegblech
7 ungepreßte Streckfolie
8 gepreßte Streckfolie
9 Leichtbauelement
10 Leichtbauelement
11 Leichtbauelement
12 Leichtbauelement
13 Lochblech
Claims (17)
1. Leichtbauelement, bestehend aus mindestens zwei Schichten,
vorzugsweise aus metallischem Werkstoff, die übereinander liegend
angeordnet wenigstens punktweise miteinander verbunden sind, wobei
wenigstens eine der Schichten eine dreidimensionale Struktur aufweist,
welche in wenigstens zwei in der Schichtebene in einem Winkel
zueinander liegenden Richtungen durchbrochen ist.
2. Leichtbauelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Struktur in jeder der Richtungen gleichmäßig durchbrochen ist.
3. Leichtbauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Schichten ein Blech ist.
4. Leichtbauelement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
Blech ein Stegblech (5, 6) ist.
5. Leichtbauelement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
Blech ein Noppenschlitzblech ist.
6. Leichtbauelement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
Blech ein Noppenblech (3, 4) ist.
7. Leichtbauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Blech wenigstens partiell gelocht ist.
8. Leichtbauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Schichten eine Folie ist.
9. Leichtbauelement nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Folie eine Streckfolie (7, 8) ist.
10. Leichtbauelement nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schicht eine Mehrschichtstreckfolie (8) ist.
11. Leichtbauelement nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Streckfolien (7, 8) gepreßt sind.
12. Leichtbauelement nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Streckfolien miteinander verbunden sind.
13. Leichtbauelement nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die
Streckfolien wenigstens teilweise mit Haftmitteln, beispielsweise PE-
beschichtet sind.
14. Leichtbauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Schichten aus Aluminium
gebildet ist.
15. Leichtbauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schichten miteinander durch Löten verbunden
sind.
16. Leichtbauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schichten durch Schweißen miteinander
verbunden sind.
17. Leichtbauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schichten durch Kleben miteinander verbunden
sind.
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