DE4443727A1 - Blockformungsmaschine mit Spiralscheiben und Zerspanwerkzeugsatz für solche Spiralscheiben - Google Patents
Blockformungsmaschine mit Spiralscheiben und Zerspanwerkzeugsatz für solche SpiralscheibenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Blockformungsmaschine
der Gattung, die zwei zusammenwirkende, drehbare
und eine kegelstumpfförmige Grundform aufweisende Scheiben
umfaßt, die je mit demontierbaren Zerspanwerkzeugen bestückt
sind, die die Aufgabe haben, aus entgegengesetzten Seiten eines
die Maschine durchlaufenden, axial geführten Rundholzstammes,
Holzmaterial auszuhacken unter der Bildung von teils einem Block
mit flachen, entgegengesetzten Oberflächen, teils Spänen aus
Überschußmaterial, wobei die Zerspanwerkzeuge der einzelnen
Scheibe in eine oder mehrere spiralförmigen Bahnen verlegt sind,
de je eine große Anzahl von im wesentlichen äquidistanten
Zerspanwerkzeugen umfassen und je sich an der kegelförmigen
Fläche der Scheibe entlang, von einem äußeren Zerspanwerkzeug
im Bereich des gröberen Endes des Kegelteils bis zu einem
inneren Zerspanwerkzeug im Bereich des schwächeren, entgegen der
anderen Scheibe gerichteten Endes des Kegelteils, erstrecken,
wobei im Bereich der letzteren eine Kreissägeklinge mit vielen
Zähnen montiert ist, die die Aufgabe haben, den Planflächen des
Stammblockes Glätte zu verleihen und wobei einzelne Zerspanwerkzeuge
in jeder von der peripherischen Außenkante der Scheibe
gegen ihr schwächeres Ende sich erstreckenden Spiralbahn teils
eine Hauptschneide aufweisen, die in einem zur Faserrichtung des
Holzstammes parallelen Plan belegen ist, und die Aufgabe hat die
Fasern zu zerspalten, teils eine quer zur Faserrichtung gerichtete
Nebenschneide mit der Aufgabe, die Fasern in jedem spanbildenden
Faserkörper, der durch Abspaltung durch die Hauptschneide
im Werden ist, abzuschneiden.
Im allgemeinen können solche Blockformungsmaschinen, die
in Sägewerken verwendet werden, in zwei Hauptkategorien eingeteilt
werden, und zwar abhängig davon, wie die Reduzierscheiben,
die die Zerspanwerkzeuge tragen, gestaltet sind, nämlich auf der
einen Seite solche Maschinen, die Spiralscheiben mit faserspaltenden
Zerspanwerkzeugen verwenden, und auf der anderen
Seite Maschinen deren Reduzierscheiben Zerspanwerkzeuge haben,
die hauptsächlich faserschneidend sind. In der Praxis werden die
letztgenannten Reduzierscheiben Langmesser- oder Stufenscheiben
benannt.
Es sind hauptsächlich die faserspaltenden Zerspanwerkzeuge,
die durchgehend auf Spiralscheiben mit kegelförmiger
Grundform montiert sind, die sog. parallelgeschnittene Späne
zerspanen, und zwar dadurch, daß die einzelnen Zerspanwerkzeuge
eine verhältnismäßig lange, parallel zur Faserrichtung des
axial durchlaufenden Holzstammes gerichtete Hauptschneide haben,
um auf diese Weise das Faserholz in Ebenen zu zerspalten oder zu
zersplittern, die im wesentlichen parallel zur Zentrumachse des
Holzstammes sind, und eine verhältnismäßig kurze Nebenschneide,
die quergestellt ist (z. B. in einem Winkel von 45° gegen die
Hauptschneide) und die Aufgabe hat, die Fasern abzuschneiden.
Hierdurch werden die Form und die Dimensionen des abgetrennten,
einzelnen Spankörpers durch mehrere verschiedene Faktoren
bestimmt, wie die Stammzufuhrgeschwindigkeit gegen die Drehzahl
der Spiralscheibe, die Holzart, die Zähigkeit, die Temperatur,
usw. Im allgemeinen kann doch behauptet werden, daß die Stärke
des Spankörpers wohldefiniert ist insofern, daß diese immer
durch den gegenseitigen Abstand zwischen den Axialebenen, in
welchen die faserspaltenden Hauptschneiden von benachbarten
Zerspanwerkzeugen in der gleichen Spiralbahn arbeiten, bestimmt
wird, daß die Länge des Spankörpers in der Faserrichtung immer
regelbar ist, in dem die Drehzahl der Reduzierscheibe im Verhältnis
zur Stammzufuhrgeschwindigkeit auf geeignete Weise
eingestellt wird, daß aber die Breite des Spankörpers sich
nicht durch äußere Parameter steuern läßt, in dem daß eine
Zerbrechung der bandförmigen Holzfaserstücke, die vom Stamm
gelöst werden, in Abhängigkeit von in der Holzrohware natürlich
vorkommende Eigenschaften, die abhängig von der Holzart, der
Zähigkeit (Gefrorenheitsgrad) und ähnliches variieren,
geschieht. Unter Fachleuten wird deshalb die Spiralscheibe als
vorteilhaft angesehen, und zwar gerade aus dem Grund, daß zwei
aus drei dimensionsbestimmenden Massen der Späne, nämlich gerade
die spanqualitätsbestimmenden Masse, Länge und Stärke, durch
bewußte Beeinflussung von außen, festzustellen sind. Andere
Vorteile der Spiralscheibe sind, daß dieselbe bei verhältnismäßig
niedrigem Energieverbrauch eine sanfte und vibrationsfreie
Zerspanung des Holzstammes leistet. Dies beruht in erster
Stelle darauf, daß die Spiralscheibe eine große Anzahl von
relativ kleinen und nah zueinander befindlichen Zerspanwerkzeugen
(beispielsweise kann jede Scheibe 75-90 Zerspanwerkzeuge
umfassen, verteilt in drei Spiralbahnen um je 25 bis 30 Stück)
ausnützt. Eine Beschränkung bei derartigen Maschinen, die
Spiralscheiben verwenden, ist jedoch, daß sie nur für relativ
mäßige Stammzufuhrgeschwindigkeit anzuwenden sind, z. B. im
Bereich 50-80 m/min.
Im Gegensatz zur Spiralscheibe, ist die Langmesser-
oder die Stufenscheibe bestückt mit relativ wenigen Zerspanwerkzeugen,
deren gerade, lange Hauptschneiden im wesentlichen
rechtwinklig zur Faserrichtung gerichtet sind. Dies bedeutet,
daß die Schneide in Frage in das Holz eindringt und eine
Abschneidung der Fasern stattfindet, und wenn dieselbe eine
bestimmte Tiefe im Holz erreicht hat, dann wird ein größerer
Faserkörper abgeschoben oder abgebrochen, welcher seinerseits,
z. B. durch Kontakt mit anderen, kollidierenden Faserkörpern, in
kleinere Körper zersplittert werden, die die endgültigen Dimensionen
der fertigen Späne haben. Der erste Vorteil bei
Reduzierscheiben mit in erster Stelle faserabschneidenden
Zerspanwerkzeugen ist, daß sie hohe Stammzufuhrgeschwindigkeiten
ermöglichen, z. B. 100 m/min oder mehr. Bei solchen
Reduzierscheiben läßt indessen nur eine Spandimension, und zwar
die Länge in der Faserrichtung, sich bewußt durch äußere
Regelung beeinflussen, genauer gesagt durch passende Einstellung
der Stammzufuhrgeschwindigkeit im Verhältnis zur Drehzahl der
Reduzierscheiben.
In diesem Zusammenhang sollte darauf hingewiesen
werden, daß gewisse Sorten von Reduzierscheiben mit faserabschneidenden
Zerspanwerkzeugen an und für sich ihre Zerspanwerkzeuge
spiralförmig über einer kegelstumpfförmigen Fläche
angeordnet haben können. In diesen Fällen haben aber die
Zerspanwerkzeuge immer noch ihre wirksame Hauptschneide hauptsächlich
rechtwinklig zur Faserrichtung gerichtet, was
bedeutet, daß die Spanbildung hauptsächlich eher durch
Faserabschneidung als durch Abspaltung parallel zur Faserrichtung
geschieht. Weiter sollte erwähnt werden, daß die
Langmesserscheiben ihre Zerspanwerkzeuge in der Form messerähnlichen
Elemente ausgeführt haben, derer Hauptschneide sich
entlang der ganzen Breite der Scheibe erstreckt.
Spiralscheiben mit faserspaltenden Zerspanwerkzeugen
sind früher bekannt durch SE 339 389, SE 8104721-9 (Veröff.-Nr.
446 838), SE 9100345-9 (Veröff.-Nr. 467 915) und DE 31 14 332.
Reduzierscheiben in der Form von Langmesser- oder Stufenscheiben
mit abschneidenden Zerspanwerkzeugen sind bekannt durch SE
7203989-4 (Veröff.-Nr. 388 158), SE 7708706-2 (Veröff.-Nr.
432 733), DE 15 28 197, DE 33 12 033, US 3 812 891, US 3 880 215
und US 4 984 614.
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine
Blockformungsmaschine der Gattung, die gerade auf der Verwendung
von Spiralscheiben beruht, d. h. Reduzierscheiben deren Zerspanwerkzeuge
ihre Hauptschneide in einer mit der Faserrichtung des
Holzstammes parallelen Ebene verlegt haben, um in erster Stelle
die Fasern zu zerspalten oder zersplittern, eher als sie
hauptsächlich abzuschneiden. Früher bekannte Spiralscheiben,
beispielsweise die in den oben genannten Veröffentlichungen
Beschriebenen, sind mit einigen Nachteilen behaftet. Ein solcher
Nachteil ist, daß die Spiralscheibe früher nicht mit einer
vorsägenden Sägeklinge hat versehen werden können, d. h. eine
Klinge deren Zahnkranz einen so großen Durchmesser hat, daß
die Sägezähne vermögen, einen planen Schnitt im Holzstamm zu
sägen, bevor die innersten Zerspanwerkzeuge damit anfangen, das
Faserholz im Bereich neben der planen Seitenfläche des werdenden
Blockes zu bearbeiten. An und für sich sind Versuche gemacht
worden, auch Spiralscheiben mit vorsägenden Sägeklingen zu
versehen, aber diese Versuche waren nicht erfolgreich wegen der
Tatsache, daß Spanmaterial dazu neigt, mit großer Kraft im
keilförmigen Raum zwischen der Klinge und der inneren, konischen
Schmalendpartie der Scheibe, festgekeilt zu werden und
steckenzubleiben, welche Partie sich im Bereich vor jedem
innersten Zerspanwerkzeug befindet. Dabei hat das somit festgekeilte
Spanmaterial eine Sprengwirkung auf die Klinge
ausgeübt, wobei die Klinge dazu geneigt hat, teils deformiert zu
werden, teils überhitzt zu werden. Ferner ist bei den vorgenommenen
Versuchen jedes innerste Zerspanwerkzeug teilweise in
vergrößerten Zahnlücken im Zahnkranz der Klingen aufgenommen,
d. h. Lücken, die dadurch erzeugt worden sind, daß mindestens
ein Zahn für jedes Zerspanwerkzeug aus der im übrigen äquidistanten
Folge von Sägezähnen beseitigt worden ist. Dies hat
die Folge gehabt, daß jeder hinter einer Zahnlücke befindlicher
Zahn extrem großen Kräften ausgesetzt worden ist; was seinerseits
schlechte Flächenglätte beim fertigen Block, bzw. zahlreiche
Klingenaustausche, verursacht hat. Ein besonderes Problem
bei diesen Versuchen, Spiralscheiben mit vorsägender Sägeklingen
zu versehen, ist der Umstand gewesen, daß die Klinge, indem sie
mindestens etwas an den innersten Zerspanwerkzeugen jeder
Spiralbahn vorbei hinausragt, hindernd auf die Möglichkeiten
gewirkt hat, verschlissene Zerspanwerkzeuge abzumontieren und
scharfgeschliffene Zerspanwerkzeuge wiederzumontieren, in dem
die gebräuchlichen Zerspanwerkzeuge eine beträchtliche Räumlichkeit
zwischen benachbarten Sägezähnen fordert, um von der
Scheibe entfernt werden zu können. Dieses Problem ist besonders
gravierend im Hinblick darauf, daß gerade die innersten
Zerspanwerkzeuge jeder Scheibe dem größten Verschleiß ausgesetzt
sind, in dem sie immer im Betrieb sind, und zwar
unabhängig davon, ob der Durchmesser des durchgeführten Holzstammes
groß oder klein ist. Wegen des letztgenannten Grundes
haben die allerinnersten Zerspanwerkzeuge eine relativ kurze
Lebensdauer von 4 bis 5 Stunden, während sowohl die Sägeklinge
als übrige Zerspanwerkzeuge eine erheblich längere Lebensdauer
haben (z. B. der Größenordnung 40-50 St.).
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin,
die obengenannten Nachteile zu überwinden und eine für Blockformungsmaschinen
vorgesehene Spiralscheibe so zu entwickeln,
daß dieselbe erfolgreich mit einer vorsägenden Kreissägeklinge
versehen werden kann. Eine grundlegende Aufgabe der Erfindung
besteht deshalb darin eine Spiralscheibe zu schaffen, bei der
Spanmaterial nicht dazu tendiert, massiv zwischen der Kreissägeklinge
und dem kegelförmigen Schmalende der Scheibe
zusammengebacken oder festgekeilt zu werden, um dadurch die
Gefahr für Warmlaufen bzw. Deformationen der Klinge zu
beseitigen. Eine gleichzeitige Aufgabe besteht darin, eine
Spiralscheibe zu schaffen, bei der einzelne Zähne der Sägeklinge
nicht extremen Druck- oder Stoßbelastungen ausgesetzt werden,
die schnell dazu tendieren würden, den einzelnen Zahn zu
deformieren und zu verderben. Noch eine Aufgabe der vorliegenden
Erfindung besteht darin, eine Spiralscheibe zu schaffen, deren
innersten, am häufigsten arbeitende Zerspanwerkzeuge, schnell
und einfach zu demontieren und wiederzumontieren sind trotz des
Vorhandenseins einer vorsägenden Klinge mit großem Durchmesser.
Eine dieser Aufgabe untergeordnete Aufgabe besteht darin, ein
neues, für Spiralscheiben vorgesehenes Zerspanwerkzeug zu
schaffen, das durch seine spezielle Ausführung eine solche
Montierung bzw. Demontierung ermöglicht. Eine weitere Ausgabe
ist es, ein für Spiralscheiben vorgesehenes, neues Zerspanwerkzeug
zu schaffen, das sich auf rationale und kostengünstige
Weise umschleifen läßt. Noch eine Aufgabe der Erfindung besteht
darin, ein für Spiralscheiben vorgesehenes Zerspanwerkzeug zu
schaffen, das eine Begrenzung auf bloß zwei Ausführungsformen
zuläßt, die zwei verschiedene Funktionen auszuführen vermögen,
auf sowohl eine Links- als eine Rechtsscheibe in der Maschine.
Gemäß der Erfindung wird zum mindesten die grundlegende
Aufgabe gelöst durch die Merkmale, die im kennzeichnenden
Teil des Anspruchs 1 angegeben sind. Vorteilhafte
Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Maschine bzw. ihrer
Spiralscheiben sind im übrigen in den unabhängigen Ansprüchen
angegeben.
Nach einem anderen Aspekt bezieht sich die Erfindung
auf einen Satz von Zerspanwerkzeugen für eine Maschine mit
Spiralscheiben. Die besonderen Merkmale dieses Zerspanwerkzeugsatzes
sind aus den Ansprüchen 4 und 5 zu entnehmen.
Die Zeichnungen stellen dar:
Fig. 1 und 2 äußerst vereinfachte Perspektivsichten, die
prinzipiell den Funktionsunterschied zwischen
faserabschneidenden und faserspaltenden oder -splitternden
Zerspanwerkzeugen bei Stufenscheiben bzw.
Spiralscheiben beleuchten,
Fig. 3 eine zum Teil geschnittene und vereinfachte Seitensicht,
die eine einzelne erfindungsgemäße Spiralscheibe
veranschaulicht,
Fig. 4 eine zum Teil geschnittene oder sektionierte Draufsicht
von einem in einer Blockformungsmaschine inbegriffenen
Paar von Spiralscheiben, betrachtet in der Richtung der
Pfeile P in Fig. 3, d. h. von unten,
Fig. 5 ein vergrößerter Detailschnitt, der ein inneres
Zerspanwerkzeug im Anschluß an eine Kreissägeklinge
veranschaulicht,
Fig. 6 ein vertikaler, zum Teil in Ansicht gezeigter Schnitt
entsprechend Fig. 4, obwohl in einer Vertikalebene
gezeigt,
Fig. 7-10 vergrößerte Perspektivsichten, die zwei verschiedene
Ausführungen von Zerspanwerkzeugen zeigen, nämlich eine
Rechtsausführung und eine Linksausführung,
Fig. 11 eine vergrößerte Perspektivsicht von einem Abschnitt
der Scheibe im Anschluß an ein inneres Zerspanwerkzeug,
Fig. 12 eine Endansicht des Zerspanwerkzeuges gemäß Fig. 11,
die seine Anbringung zwischen zwei Zähnen auf der Sägeklinge
zeigt, und
Fig. 13 eine vereinfachte Darstellung, die eine Mehrzahl von in
einer Schleifaufspannplatte angeordneten Zespanwerkzeugen
zeigt.
Bevor die Erfindung ins Detail beschrieben wird, wird
auf die prinzipiellen Darstellungen in Fig. 1 und 2 verwiesen.
In Fig. 1 wird äußerst schematisch das Arbeitsprinzip
veranschaulicht von einer Stufenscheibe mit faserabschneidenden
Zerspanwerkzeugen a und einer vorsägenden Kreissägeklinge b. Der
Holzstamm c, der axial durch eine Blockformungsmaschine geführt
wird, und dabei an zwei Reduzierscheiben vorbeiläuft, die an
beiden Seiten der Holzstamm-Mitte angebracht sind, wird zu einem
Block mit zwei flachen Seitenflächen d geformt werden, wobei
gleichzeitig außenliegendes Holzmaterial zu Spänen verarbeitet
wird, genauer gesagt mit Hilfe der Spanwerkzeuge a. Dadurch,
daß jedes Zerspanwerkzeug a seine Hauptschneide e in Winkel
oder quer zur Faserrichtung des Holzstammes hat, wird die
Spanbildung in erster Stelle durch Faserabschneiden geschehen,
wie einleitend beschrieben wurde.
Gemäß dem in Fig. 2 gezeigten, für Spiralscheiben
typischen Arbeitsprinzip, haben die Zerspanwerkzeuge ihre Hauptschneiden
f parallel mit der Faserrichtung verlegt (genauer
gerechnet, liegt die Hauptschneide in einer Vertikalebene, die
parallel zur axialen Ausdehnung des Holzstammes ist, d. h. zur
Faserrichtung, obwohl diese in dieser Vertikalebene auf
verschiedene Weisen schräggestellt gegenüber der Horizontalebene
sein kann, abhängig vom aktuellen Angriffspunkt). Auf diese
Weise wird die Hauptschneide f in erster Stelle die Fasern
zerspalten oder zersplittern, eher als sie abzuschneiden (in der
Praxis haben die Zerspanwerkzeuge in Frage auch kürzere, in Fig. 2
nicht gezeigte faserabschneidende Nebenschneiden, wie aus der
Beschreibung unten zu entnehmen sein wird).
In Fig. 3-6 werden zwei, in ihrer Ganzheit mit 1 bzw. 2
bezeichneten Reduzierscheiben dargestellt, die zusammen eine
Blockformungsmaschine bilden oder von einer solchen umfaßt
werden. Diese Maschine hat die Aufgabe, einen zwischen die
Scheiben laufenden axial geführten Holzstamm 3 zu planverarbeiten,
so daß dieser zwei entgegengesetzte, plane Flächen 4,
4′ erhält. Gleichzeitig soll die Maschine Späne produzieren aus
dem Holzüberschußmaterial, das im Bereich außerhalb der
genannten Planflächen vom Holzstamm umfaßt wird. Die beiden
Reduzierscheiben 1, 2 sind um eine gemeinsame geometrische Achse
5 drehbar und haben eine allgemeine kegelstumpfförmige Grundform.
In Fig. 4 ist das innere, schmale Ende jeder Scheibe mit 6
bezeichnet, während das entgegengesetzte, gröbere Ende mit 7
bezeichnet ist. Wie aus Fig. 4 ersichtlich ist, ist das schmale
Ende jeder Scheibe nach innen, gegen den vorbeigeführten
Holzstamm gedreht, während das Grobende 7 vom Holzstamm entfernt
ist. Jede Scheibe ist mit einer großen Anzahl von demontierbaren
Zerspanwerkzeugen bestückt. Wie näher unten beschrieben
wird, gibt es zwei verschiedene Ausführungen oder Typen dieses
Zerspanwerkzeuges, nämlich einen Rechtstyp 9 und einen Linkstyp
8. Die Zerspanwerkzeuge sind mit Hilfe von Schraubverbänden
demontierbar angeordnet in besonderen, in der Hauptsache
ringförmigen Haltern 10, die ihrerseits in Löchern 11 in jeder
Scheibe 1, 2 fest angebracht sind, am besten durch Schweißen.
Dank der Ringform des Halters 10, wird im Anschluß an jedes
Zerspanwerkzeug 8, 9 eine Öffnung oder Passage gebildet, durch
welche Späne von der Stirnseite der Scheibe, die gegen den
Holzstamm gewendet ist, zur Kehrseite der Scheibe passieren
können. Jede Reduzierscheibe umfaßt außerdem eine in ihrer
Ganzheit mit 12 bezeichnete Kreissägeklinge, deren Zähne mit 13
bezeichnet sind. Aus Fig. 4 und 6 ist deutlich zu ersehen, wie
die Klinge 12 auf einem ringförmigen Teil 14 festgeschraubt ist,
das seinerseits von der Kehrseite aus an einem scheibenförmigen
Naben- oder Zentrumteil 15 der einzelnen Reduzierscheibe festgeschraubt
ist. Im Raum innerhalb des Ringteils 14 ist am
Nabenteil 15 eine Distanzscheibe 16 festgeschraubt.
Wie aus Fig. 3 zu ersehen ist, sind die Zerspanwerkzeuge
der einzelnen Reduzierscheibe, im vorliegenden Falle
Scheibe 1, in einer oder mehreren Spiralbahnen entlang der
konischen Fläche der Scheibe angeordnet (es möge unterstrichen
werden, daß die Zerspanwerkzeuge in der genannten Figur nur
schematisch veranschaulicht sind). Im Beispiel sind die
Zerspanwerkzeuge in drei verschiedenen Spiralbahnen verteilt,
die mit A, B bzw. C bezeichnet sind. Sämtliche äußere Zerspanwerkzeuge
9 in jeder solchen Spiralbahn, gerechnet vom äußeren,
groben Ende der Scheibe bis zum zweitinnersten Zerspanwerkzeug,
sind von einem und demgleichen Typ, in diesem Fall dem Rechtstyp,
während das allerinnerste Zerspanwerkzeug 8 vom gegenteiligen
Typ, d. h. bei der Scheibe 1 gemäß Fig. 3 vom Linkstyp,
ist. In der Praxis können in jeder solchen Spiralbahn 25 bis 30
Zerspanwerkzeuge umfaßt sein, d. h. insgesamt 75 bis 90 auf der
ganzen Scheibe. Die Hauptschneiden der Zerspanwerkzeuge sind im
wesentlichen parallel zur Zufuhrrichtung oder Faserrichtung des
Holzstammes plaziert, d. h. in Vertikalebenen die im wesentlichen
rechtwinklig zur Rotationsachse 5 sind. Dies bedeutet, daß die
Hauptschneiden der Zerspanwerkzeuge bei Kontakt mit dem Holzstamm
die Fasern im Holz zerspalten oder zersplittert werden,
eher als sie abzuschneiden.
Mit Ausnahme der obengenannten Verwendung der Zerspanwerkzeuge
in sinngemäßen Rechts- bzw. Linksausführungen, ist
die beschriebene Maschine in allem wesentlichen früher bekannt.
In diesem Zusammenhang sollte doch betont werden, daß die
Kreissägeklinge bei früheren bekannten Spiralscheiben einen
wesentlich kleineren Durchmesser als die in Fig. 3-6 gezeigte
Klinge gehabt haben, während dieselben bei Betrieb nur eine
putzende, wohl aber nicht eine vorsägende Funktion gehabt haben.
Nun wird auf Fig. 7-10 hingewiesen, auf denen ein für
beide Spiral- oder Reduzierscheiben 1, 2 vorgesehenen Satz von
Zerspanwerkzeugen von zwei verschiedenen, obschon analogen
Typen, dargestellt wird, nämlich von einem Linkstyp 8 und einem
Rechtstyp 9. Jedes einzelne Zerspanwerkzeug umfaßt eine
gerippebildende Platte 17, die an einem Ende eine verhältnismäßig
lange Hauptschneide aufweist, die zwischen einer ersten
planen Fläche auf der einen Seite oder Stirnseite der Platte 17
und einer schrägen Giebel- oder Endseite 20 gebildet ist. Bei
ihrem entgegengesetzten Ende geht die Platte 17 in zwei
getrennte, gegenseitig parallele Schenkel 21, 21′ über. Im
Anschluß an die eine von zwei entgegengesetzten Langseitekanten
der Platte ist ein Wulst 22, 22′ vorgesehen, der eine zur
Hauptschneide sich anschließende, verhältnismäßig kurze
Nebenschneide hat, die sich quer oder schräg zur Hauptschneide
erstreckt. Auch die Nebenschneide 23 ist zwischen einer planen
Stirnfläche 24 und einer schrägen Giebelseite 25 geformt. Aus
einem Vergleich zwischen Fig. 7 und 9 geht hervor, daß der die
Nebenschneide tragende Wulst 22 an der rechten Langseitenkante
der Platte 17 entlang am Werkzeug 9 vom Rechtstyp plaziert ist,
während der entsprechende Wulst 22′ am Zerspanwerkzeug 8 vom
Linkstyp entlang der linken Langseitenkante der Platte plaziert
ist.
Sofern die in Fig. 7-10 gezeigten Zerspanwerkzeuge bis
jetzt beschrieben sind, sind sie im allen wesentlichen früher
bekannt. Gemäß früher bekannten Zerspanwerkzeugen dieser Art
haben indessen die Schenkel einen hauptsächlich quadratischen
oder viereckigen Querschnitt gehabt. Im Gegensatz dazu sind die
erfindungsgemäßen Zerspanwerkzeuge mit Schenkeln geformt, die
eine hauptsächlich dreieckige Querschnittsform aufweisen. Diese
Querschnittsform ist erreicht worden, indem die Schenkel mit
schrägen Flächen 26, 26′versehen werden, die sich nicht nur an
den Schenkeln entlang erstrecken, sondern auch an den beiden
entgegengesetzten Langseiten der Gerippeplatte entlang. Das
Vorhandensein dieser schrägen Flächen 26, 26′ ermöglicht, daß
das Zerspanwerkzeug als ein Innenzerspanwerkzeug in jeder
einzelnen Spiralbahn A, B, C verwendet werden kann, wie im Bezug
auf Fig. 11 und 12 weiter beschrieben wird.
Aus Fig. 7 und 9 ist weiter zu entnehmen, daß jedes
einzelne Zerspanwerkzeug ein Gewindeloch 27 hat, das in die
zwischen den beiden Schenkeln 21, 21′ gelegene, gerundete
Bodenfläche 27′ mündet. In diesem Loch kann eine Stellschraube
28 (siehe Fig. 13) festgeschraubt werden, die die Aufgabe hat,
die Position der Hauptschneide des Zerspanwerkzeugs gegenüber
einem Anhalt (teils in der Reduzierscheibe, teils in der
Schleifaufspannplatte) zu bestimmen.
Jetzt wird wieder auf die Fig. 3-6 hingewiesen, und
auch mit einem gewissen Rückblick auf Fig. 2, die das grundlegende
Arbeitsprinzip für Spiralscheiben darstellt, d. h.
Reduzierscheiben deren Zerspanwerkzeuge ihre Hauptschneiden
parallel zur Faserrichtung des Holzstammes orientiert haben. Wie
aus Fig. 3 ersichtlich, sind sämtliche äußere Zerspanwerkzeuge,
d. h. sämtliche Zerspanwerkzeuge ab dem zweitinnersten in jeder
Spiralbahn bis zum Äußersten in der Hauptsache, äquidistant
(auch wenn die tangentialen c/c-Abstände zwischen den Zerspanwerkzeugen
mit einer oder einigen mm wechseln können, abhängig
von der Plazierung der Zerspanwerkzeuge an der Scheibe, sind sie
doch stets in der Hauptsache äquidistant, solange die axialen
Abstände - gerechnet an der Rotationsachse 5 entlang - zwischen
den Vertikalebenen, in welchen benachbarte Zerspanwerkzeuge
arbeiten, in der Hauptsache immer gleich groß sind). In der
Praxis sind diese c/c-Abstände etwas kleiner als die axiale
Ausdehnung der faserabschneidenden Nebenschneiden 23, so daß die
Nebenschneiden jeden lamellartigen vertikalen Raum überbrücken
werden, der zwischen nahgelegenen Vertikalebenen, in denen die
Hauptschneiden von nahgelegenen Zerspanwerkzeugen rotieren, wenn
im Betrieb, abgegrenzt wird.
Wie der Fig. 3 zu entnehmen ist, wird der Holzstamm in
einen Maschinenbereich hauptsächlich unter der zentralen
Drehachse 5 des Scheibenpaares geführt, genauer gesagt in die
Richtung des Pfeiles D. Gleichzeitig drehen sich die Scheiben in
die Richtung des Pfeiles E, wodurch sowohl die Zähne der
Sägeklinge als die Zerspanwerkzeuge den Holzstamm in Richtung
von oben nach unten angreifen werden.
In der Praxis kann die Schraubverbindung, die die
einzelne Zerspanerplatte im dazugehörigen Halter 10 festhält,
aus einem mit dem Halter fest verbundenen Gewindebolzen oder
Zapfen 29 (siehe Fig. 5) bestehen, auf den eine Mutter 30
geschraubt wird, die gegen eine Spannplatte 31 festziehbar ist,
die an ihrem vorderen Ende einen spanbrechenden Wulst 32
aufweist. Die Zerspanerplatte wird zwischen die Spannplatte 32
und einen Sitz im Halter 10 eingeschoben, wobei der Gewindebolzen
29 zwischen den beiden Schenkeln 21, 21′ der Platte
angebracht ist. Die Lage der Hauptschneide 18 im Verhältnis zum
Gewindebolzen 29 wird mit Hilfe der Stellschraube 28 bestimmt.
Nach einem für die Erfindung kennzeichnenden Merkmal,
ist das allerinnerste Zerspanwerkzeug 8 jeder Spiralbahn, z. B.
der Spiralbahn A nach Fig. 3, vom zweitinnersten Zerspanerzeug 9
der gleichen Spiralbahn durch einen Abstand getrennt, der
wesentlich größer ist, vorzugsweise ungefähr doppelt so groß,
als der Abstand zwischen den übrigen, äquidistanten Zerspanwerkzeugen
9 der gleichen Spiralbahn. Der somit vergrößerte
oder verdoppelte Raum zwischen dem innersten Zerspanwerkzeug 8
und dem Zweitinnersten 9 ist gemäß der Erfindung ausgenützt
worden, um eine vergrößerte Öffnung 33 in der dazugehörigen
Reduzierscheibe zu bilden. Wie aus nicht nur Fig. 3 sondern auch
Fig. 11 zu entnehmen ist, kann diese Öffnung die Form eines
länglichen Loches mit gerundeten Endpartien haben, in dem das
innerste Zerspanwerkzeug 8 aufgenommen wird. Genauer gesagt ist
das Zerspanwerkzeug 8 so plaziert, daß seine Hauptschneide 18
der axialen Spalte zwischen einerseits dem Kranz von Sägezähnen
13 und andererseits der Hauptschneide des zweitinnersten Zerspanwerkzeuges
9, das in der Drehrichtung der Scheibe dem innersten
Zerspanwerkzeug vorangeht. Das innerste Zerspanwerkzeug gewährleistet
somit, daß auch das Holzmaterial, das sich unmittelbar
außerhalb des von den Zähnen 13 der Klinge zustande gebrachten
Sägeschnittes 13′ (siehe Fig. 4) befindet, zerspant wird. Wie
deutlich aus der Fig. 12 hervorgeht, ist die Einfuhr der mit
Schneide versehenen Endpartie des innersten Zerspanwerkzeuges 8
durch die eine der beiden Schrägflächen 26, 26′ ermöglicht
worden, die zusammenhängend an der ganzen Länge des Zerspanwerkzeuges
sich entlang erstrecken. Auf diese Weise können sämtliche
Zähne der Klinge äquidistant ausgeführt werden, d. h. ohne
besondere vergrößerte Zahnlücken für in Frage kommende Zerspanwerkzeuge.
Durch das Vorhandensein der vergrößerten Öffnung 33
in der Reduzierscheibe, können die Späne, die vor allem vom
allerinnersten Zerspanwerkzeug losgemacht werden, frei zur
Kehrseite der Scheibe passieren, ohne daß sie zwischen der
Außenseite der Schmalendpartie der Scheibe und der Innenseite
der Sägeklinge festgestopft oder festgekeilt werden. Auf diese
Weise wird jedes Risiko für Warmlaufen bzw. Deformation deswegen,
beseitigt.
Vom oben gesagten dürfte deutlich hervorgehen wie die
Erfindung auf vorteilhafter Weise nur zwei Typen von Zerspanwerkzeugen
benötigt; was in hohem Grad die Lagerhaltung vereinfacht.
Bei sämtlichen Typen von Spiralscheiben, sowohl bekannten
als auch den Scheiben laut der Erfindung, ist immer notwendig
zwei Typen von Zerspanwerkzeugen zu verwenden, nämlich einen
Rechtstyp für eine Rechtsscheibe und einen Linkstyp für eine
Linksscheibe. Nach der Erfindung wird für jede Linksscheibe
Zerspanwerkzeuge vom Linkstyp als äußere Zerspanwerkzeuge in
jeder Spiralbahn benützt, während das innerste Zerspanwerkzeug
in der einzelnen Spiralbahn aus einem Zerspanwerkzeug des
Rechtstyps besteht. Die erstgenannten, äußeren Zerspanwerkzeuge
haben hierbei ihre Hauptschneiden parallel zur Faserrichtung
gerichtet (d. h. die Hauptschneiden liegen immer in einer mit der
Faserrichtung parallelen Vertikalebene während der Rotation),
während dagegen das innerste Zerspanwerkzeug seine Hauptschneide
quer oder schräg zur Faserrichtung oder zur Vertikalebene hat.
Deswegen wird in der Praxis die Hauptschneide des allerinnersten
Zerspanwerkzeuges als faserabschneidend wirken, während
sämtliche übrige, äußere Zerspanwerkzeuge faserzerspaltend
wirken.
Bei der entgegengesetzten Scheibe herrschen die
umgekehrten Bedingungen, d. h. als äußeres Zerspanwerkzeug
werden Werkzeuge vom Rechtstyp verwendet, während die drei
innersten Zerspanwerkzeuge vom Linkstyp und faserabschneidend
sind.
Aus Fig. 3 geht hervor, wie nicht bloß das allerinnerste
Zerspanwerkzeug 8, sondern auch das Zweitinnerste 9
teilweise in einer Lücke zwischen zwei benachbarten Sägezähnen
13 aufgenommen ist, wobei das Werkzeug 9 gegenüber dem Werkzeug
8 gedreht ist. Daraus folgt, daß die beiden Schrägflächen 26,
26′ auf dem einzelnen Zerspanwerkzeug notwendig sind, um die
Passage des Werkzeuges zwischen zwei benachbarte Zähne zu
ermöglichen, und zwar in dem einen Falle die Fläche 26 wenn ein
Linkswerkzeug als faserabschneidendes Werkzeug auf einer Scheibe
dient, und im anderen Falle die Fläche 26′ wenn ein Rechtswerkzeug
als faserabschneidendes Werkzeug auf der gleichen Scheibe
dient, und vice versa.
Die Vorteile der Erfindung sind offensichtlich. Durch
die Erfindung ist somit ermöglicht worden, die Reduzierscheiben
von Spiraltyp mit einer vorsägenden Sägeklinge zu versehen, die
stets eine große Flächenglätte beim geformten Block gewährleistet.
Dies läßt sich verwirklichen durch die effektive
Spanabfuhr durch die vergrößerte Öffnung im Anschluß an jedes
innerste Zerspanwerkzeug; was seinerseits das Risiko für Warmlaufen
und die Entstehung von Deformationen in der Sägeklinge
beseitigt. Dadurch, daß die Zerspanwerkzeuge sich in dem
relativ begrenzten Raum zwischen zwei benachbarten Zähnen von einer
Klinge mit äquidistanten Zähnen installieren lassen, und sie in
ihrer Ganzheit aus dem dazugehörigen Halter durch diesen
begrenzten Raum hinausgezogen werden, wird ferner sichergestellt,
daß die am meisten arbeitenden Zerspanwerkzeuge,
nämlich die innersten, auf schnelle und praktische Weise ersetzt
werden können, in dem die Klinge, die eine bedeutend längere
Lebensdauer als die innersten Zerspanwerkzeuge hat, nicht zuerst
auf umständliche und zeitraubende Weise demontiert zu werden
braucht. Ein in der Konstruktion enthaltener Vorteil ist weiter
gerade der, daß die Klinge mit äquidistanten Zähnen ausgeführt
werden kann, was mit sich bringt, daß einzelne Zähne in der
Klinge nicht extremen Druck- oder Stoßbelastungen ausgesetzt
werden.
Nun wird auf Fig. 13 hingewiesen, die veranschaulicht
wie die vorgenannten Stellschrauben 28 nicht nur auf vorteilhafte
Weise genützt werden können, um die Lage der Hauptschneide
gegenüber dem Bolzen 29 in einem Halter 10 zu bestimmen, sondern
auch im Zusammenhang mit dem Umschleifen von verschlissenen
Zerspanwerkzeugen. In der Figur wird mit 34 eine Schleifscheibe
angedeutet, wobei die Schleifscheibe im Anschluß an eine mit in
ihrer Ganzheit mit 35 bezeichnete Aufspannvorrichtung angeordnet
ist, in der ein Lineal 36 umfaßt ist, auf dem verschiedene
Zerspanwerkzeuge 9 sich anbringen lassen, genauer gesagt in eine
schräge Position, in der die Giebelseiten 20 der Zerspanwerkzeuge
dem Einfluß der Schleifscheibe ausgesetzt werden können.
Der Schleifgrad jedes Zerspanwerkzeuges kann durch Einstellung
der Schrauben 28 in den verschiedenen Werkzeugen bestimmt
werden. Nach dem die Zerspanwerkzeuge geschliffen worden sind,
hat jedes einzelnes unter ihnen gleich große und vorausbestimmte
Abstände zwischen dem freien Ende der Stellschraube
einerseits und der hervorgeschliffenen Hauptschneide andererseits.
Das Schleifen der Nebenschneide geschieht auf ähnliche
Weise unter Ausnutzung der Stellschraube als lagebestimmendes
Element.
Es liegt auf der Hand, daß die Erfindung nicht nur auf
die beschriebene und auf den Zeichnungen gezeigte Ausführungsform
beschränkt ist. In der Praxis ist somit an und für sich
möglich, als innere Zerspanwerkzeuge auf jeder Scheibe besondere
Zerspanwerkzeuge ohne Nebenschneide zu verwenden, d. h. mit einer
einzigen geraden Hauptschneide, obwohl die oben dargelegte
Verwendung von bloß zwei Typen in der Praxis bevorzugt wird.
Claims (5)
1. Blockformungsmaschine, die zwei zusammenwirkende,
drehbare und eine kegelstumpfförmige Grundform aufweisende
Scheiben (1, 2) umfaßt, die je mit demontierbaren Zerspanwerkzeugen
(8, 9) bestückt sind, die die Aufgabe haben, aus
entgegengesetzten Seiten eines die Maschine durchlaufenden,
axial geführten Rundholzstammes (3), Holzmaterial auszuhacken
unter der Bildung von teils einem Block mit flachen, entgegengesetzten
Oberflächen (4, 4′), teils Spänen aus Überschußmaterial,
wobei die Zerspanwerkzeuge der einzelnen Scheibe in
eine oder mehrere spiralförmigen Bahnen (A, B, C) verlegt sind,
die je eine große Anzahl von im wesentlichen äquidistanten
Zerspanwerkzeugen umfassen und sich jeweils an der kegelförmigen
Fläche der Scheibe entlang, von einem äußeren Zerspanwerkzeug
im Bereich des gröberen Endes (7) des Kegelteils bis zu einem
inneren Zerspanwerkzeug im Bereich des schwächeren, entgegen der
anderen Scheibe gerichteten Endes (6) der Kegelfläche,
erstrecken, wobei im Bereich der letzteren eine Kreissägeklinge
(12) mit vielen Zähnen (13) montiert ist, die die Aufgabe haben,
den Planflächen des Stammblockes Glätte zu verleihen und wobei
einzelne Zerspanwerkzeuge in jeder von der peripherischen
Außenkante der Scheibe gegen ihr schwächeres Ende sich
erstreckenden Spiralbahn teils eine Hauptschneide (18) aufweisen,
die in einem zur Faserrichtung des Holzstammes
parallelen Ebene gelegen ist, und die Aufgabe hat die Fasern zu
zerspalten, teils eine quer zur Faserrichtung gerichtete
Nebenschneide (23) mit der Aufgabe, die Fasern in jedem
spanbildenden Faserkörper, der durch Abspaltung durch die
Hauptschneide im Werden ist, abzuschneiden, dadurch
gekennzeichnet, daß der Zahnkranz der Kreissägeklinge
(12) einen größeren Durchmesser hat, als der
Flugkreisdurchmesser, den mindestens Teile der inneren
Zerspanwerkzeuge (8, 9) beschreiben, so daß die Sägezähne (13)
der Klinge auf an sich bekannte Weise einen planen Schnitt (13′)
im Holzstamm vorsägen, wobei innerhalb dieses Schnittes der
Block abgegrenzt wird und außerhalb welchen die Zerspanwerkzeuge
das Holzmaterial in Späne verarbeiten, daß sämtliche
Sägezähne (13) auf der Klinge hauptsächlich äquidistant sind und
daß das allerinnerste Zerspanwerkzeug jeder Spiralbahn (A, B,
C) eine faserabschneidende Schneide (18) hat, die teilweise
zwischen zwei benachbarten Zähne (13) auf der Klinge (12) hineinragt
und die Spalte zwischen dem Zahnkranz und der Ebene, in der
das zweitinnerste Zerspanwerkzeug der Spiralbahn rotiert,
überbrückt, wobei die genannte Schneide (18) vom zweitinnersten
Zerspanwerkzeug durch einen Abstand getrennt ist, der wesentlich
größer ist, z. B. doppelt so groß, als der Abstand zwischen den
übrigen, äquidistanten Zerspanwerkzeugen in der Spiralbahn, und
wobei im Bereich zwischen dem innersten Zerspanwerkzeug und dem
Zweitinnersten in der Scheibe eine Öffnung (33) ausgenommen ist,
durch welche Späne von der Außenseite der Scheibe an ihre
Innenseite passieren können, ohne in dem keilförmig sich
verjüngenden, vor dem innersten Zerspanwerkzeug gelegenen Raum,
der von der kegelförmigen Endpartie der Scheibe und der von
dieser hinausragenden Klinge begrenzt ist, festgestopft zu
werden.
2. Blockformungsmaschine gemäß Anspruch 1, die zwei
Typen von Zerspanwerkzeugen umfaßt, nämlich einen Rechtstyp und
einen Linkstyp, wobei das einzelne Zerspanwerkzeug eine gerippebildende
Platte (17) beinhaltet, die an einem Ende eine verhältnismäßig
lange Hauptschneide (18) aufweist, die zwischen einer
ersten planen Fläche (19) an der einen Seite oder Stirnseite und
einer schrägen Giebel- oder Endfläche (20) geformt ist, und die
an ihrem entgegengesetzten Ende in zwei getrennte Schenkel (21,
21′) übergeht, die dafür vorgesehen sind, von einem Halter (10)
auf der dazugehörigen Reduzierscheibe (1, 2) aufgenommen zu
werden, und wobei im Anschluß an eine von zwei entgegengesetzten
Langseitenkanten der Platte entweder ein rechtsplazierter
oder ein linksplazierter Wulst (22, 22′) angeordnet ist, der
eine zur Hauptschneide (18) sich anschließende, vergleichsweise
kurze Nebenschneide (23) hat, der sich quer oder schräg gegenüber
der Hauptschneide erstreckt, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Schenkel (21, 21′) eine in der Hauptsache
dreieckige Querschnittsform dadurch aufweist, daß er von
Schrägflächen (26, 26′) begrenzt wird, die sich nicht nur an den
Schenkeln entlang erstrecken, sondern auch an den beiden
Langseiten der Gerippeplatte (17) entlang, wobei die dreieckige
Querschnittsform die Passage von dem einzelnen Schenkel durch
eine Zahnlücke auf der mit äquidistanten Zähnen ausgeführten
Kreissägeklinge zuläßt.
3. Blockformungsmaschine gemäß Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die äußeren Zerspanwerkzeuge
einer ersten Reduzierscheibe Linkswerkzeuge sind, während das
innerste Zerspanwerkzeug in jeder Spiralbahn (A, B, C) auf der
gleichen Scheibe ein Rechtswerkzeug ist, und daß die äußeren
Zerspanwerkzeuge der anderen, entgegengesetzten Scheibe Rechtswerkzeuge
sind, während das innerste Zerspanwerkzeug in jeder
Spiralbahn auf der gleichen Scheibe ein Linkswerkzeug ist.
4. Zerspanwerkzeugsatz für zwei zusammenwirkende,
rotierbare und eine kegelstumpfförmige Grundform aufweisende
Reduzierscheiben (1, 2) für eine Blockformungsmaschine, die zwei
Typen von Zerspanwerkzeugen umfaßt, nämlich einen Rechtstyp und
einen Linkstyp, wobei das einzelne Zerspanwerkzeug eine gerippebildende
Platte (17) beinhaltet, die an einem Ende eine
vergleichsweise lange Hauptschneide (18) aufweist, die zwischen
einer ersten planen Fläche (19) auf der einen Seite oder
Stirnseite der Platte und einer schrägen Giebel- oder Endfläche
(20) geformt ist, und an ihrem entgegengesetzten Ende in zwei
getrennte Schenkel (21, 21′) übergeht, die dafür vorgesehen
sind, von einem Halter auf der dazugehörigen Reduzierscheibe
aufgenommen zu werden, und wobei im Anschluß an die eine von
zwei entgegengesetzten Langseitenkanten der Platte entweder ein
rechtsplazierter oder ein linksplazierter Wulst (22, 22′)
gebildet ist, der eine zur Hauptschneide sich anschließende,
vergleichsweise kurze Nebenschneide (23) hat, die sich quer oder
schräg gegenüber der Hauptschneide erstreckt, dadurch
gekennzeichnet, daß jeder Schenkel (21, 21′) eine
in der Hauptsache dreieckige Querschnittsform dadurch aufweist,
daß er von Schrägflächen begrenzt wird, die sich nicht nur an
den Schenkeln entlang erstrecken, sondern auch an den beiden
Langseiten der Gerippeplatte (17) entlang, wobei die dreieckige
Querschnittsform die Passage von dem einzelnen Schenkel durch
eine Zahnlücke auf einer mit äquidistanten Zähnen ausgeführten
Kreissägeklinge auf der betreffenden Reduzierscheibe zuläßt.
5. Zerspanwerkzeugsatz gemäß Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß in der Gerippeplatte (17) ein
in eine Bodenfläche (26) zwischen den beiden Schenkeln (21, 21′)
mündendes Gewindeloch für eine Stellschraube (28) angeordnet
ist, mit deren Hilfe die Position der Hauptschneide im Verhältnis
zu einem Anhalt (29, 36) in einem Zerspanwerkzeughalter
und/oder einer Schleifaufspannvorrichtung (35) einstellbar ist.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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