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DE4440944A1 - Vorrichtung zur Einstellung der Höhenlage und bzw. oder der Winkellage einer dem Siebband einer Anlage zur Papiererzeugung zugeordneten Leiste - Google Patents

Vorrichtung zur Einstellung der Höhenlage und bzw. oder der Winkellage einer dem Siebband einer Anlage zur Papiererzeugung zugeordneten Leiste

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DE4440944A1
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DE
Germany
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carriage
carrier
bar
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grooves
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DE4440944A
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Inventor
Heinz Ing Bartelmuss
Klaus Bartelmuss
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BARTELMUSS KLAUS MAG
Original Assignee
BARTELMUSS KLAUS MAG
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    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21FPAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
    • D21F1/00Wet end of machines for making continuous webs of paper
    • D21F1/48Suction apparatus
    • D21F1/483Drainage foils and bars
    • D21F1/486Drainage foils and bars adjustable

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  • Paper (AREA)
  • Transmission Devices (AREA)

Description

Die gegenständliche Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Einstellung der Höhenlage und bzw. oder der Winkellage einer dem Siebband einer Anlage zur Papiererzeugung zugeordneten Leiste, welche sich quer zur Bewegungsrichtung des Siebbandes erstreckt, mit einem Schlitten, welcher längs einer gestell­ festen Führungsschiene verschiebbar ist, wodurch die Höhenlage und bzw. oder die Winkellage der Leiste einstellbar sind.
Es ist bekannt, in einer Anlage zur Papiererzeugung an der Unterseite des Siebbandes mehrere in der Bewegungsrichtung des Siebbandes zueinander versetzte Leisten anzuordnen. Der Zweck dieser Leisten besteht einerseits darin, das aus dem Papierbrei austretende und das Siebband durchsetzende Wasser abzustreifen. Andererseits wird durch diese Leisten an deren in Bewegungs­ richtung des Siebbandes vorderen Enden ein Luftstau bewirkt, durch welchen die Fasern des Papierbreis verwirbelt werden, wo­ durch die Struktur des Papieres verändert bzw. die Qualität der erzeugten Papiere verbessert wird.
Es ist weiters bekannt, Siebbänder doppellagig auszubilden, wo­ bei sich der Papierbrei zwischen den beiden Siebbändern befin­ det, und sowohl der Unterseite als auch der Oberseite der beiden Siebbänder derartige Leisten zuzuordnen. Zur Erzielung der angestrebten technischen Wirkungen müssen dabei die Höhen­ lagen der Leisten genau einstellbar sein. Hierbei kann es auch vorteilhaft sein, wenn das mindestens eine Siebband durch die an dieses anliegenden Leisten in einer geringfügig gewellten Bahn geführt wird.
Es ist weiters bekannt, die Leisten gegenüber dem mindestens einen Siebband in Winkellagen anzuordnen. Dabei liegen die in Bewegungsrichtung des Siebbandes ersten Leisten an das Siebband flächig an. Demgegenüber sind die in Bewegungsrichtung des Siebbandes vorgesehenen weiteren Leisten so angeordnet, daß diese mit dem Siebband einen spitzen Winkel in der Größe bis zu 5° einschließen. Durch die sich zwischen dein Siebband und den Leisten ausbildenden keilförmigen Spalte wird auf den auf dem Siebband bzw. zwischen zwei Siebbändern befindlichen Papierbrei ein Unterdruck ausgeübt, durch welchen in diesem enthaltenes Wasser abgesaugt wird. Für die Absaugung des Wassers sind zudem Vakuumkästen vorgesehen.
Unter Berücksichtigung dessen, daß die technischen Gegebenhei­ ten von der Art der Papiere, welche hergestellt werden, abhän­ gen, besteht dabei das Erfordernis, die Höhenlagen und die Winkellagen der Leisten in einfacher Weise genau einstellen und zudem leicht ändern zu können.
Eine Vorrichtung, mittels welcher die Winkellage der Leisten jederzeit einstellbar ist, ist aus der EP-A2 539 027 bekannt. Diese bekannte Vorrichtung weist eine gestellfeste Führungs­ schiene auf, welche sich quer zur Bewegungsrichtung des Sieb­ bandes erstreckt und längs welcher ein Schlitten verschiebbar ist. Der Schlitten bildet dabei den Träger für eine an seiner Oberseite angeordnete Abstreifleiste. Um die Winkellage dieser Leiste verstellen zu können, ist die Führungsschiene in ihrer Längsrichtung mit mehreren längsverlaufenden Nuten ausgebildet, in welche vom Schlitten bzw. vom Träger für die Leiste ab­ ragende Bolzen einragen. Da diese Führungsnuten zur Bewegungs­ richtung des Schlittens geneigt verlaufen und da die auf unter­ schiedlichen Seiten vorgesehenen Nuten unterschiedlich geneigt sind, wird durch eine Verschiebung des Schlittens gegenüber der Führungsschiene dessen Winkellage geändert, wodurch auch die Winkellage der dem Siebband gegenüber liegenden Oberseite der Leiste verändert wird.
Diese bekannte Vorrichtung ist jedoch insofern nachteilig, als die Länge der Leiste der Breite des Siebbandes zuzüglich der Länge der Führungsnuten entsprechen muß. Unter Berücksichtigung dessen, daß derartige Leisten aus einem hochwertigen kerami­ schen Material gefertigt sind, bedingt dies einen hohen Kosten­ aufwand. Zudem besteht bei der bekannten Vorrichtung der Nach­ teil, daß es Schwierigkeiten bedingt, die einzelnen Bauteile gegenüber dem Eintritt des abgestreiften Wassers zu schützen. Hierfür sind zwar Dichtungsleisten vorgesehen, jedoch sind diese nur unvollständig wirksam.
Aus der DE 40 19 921 A1 ist weiters eine Vorrichtung bekannt, welche mit einer dem Siebband zugeordneten Leiste ausgebildet ist, die auf ihrer einen Seite verschwenkbar gelagert ist und welcher auf der anderen Seite eine quer zum Siebband verschiebbare Keilleiste zugeordnet ist. Durch Verschiebung der Keilleiste kann die Winkellage der Leiste gegenüber dem Siebband verstellt werden, ohne daß hierdurch die Leiste selbst verschoben wird.
Diese bekannte Vorrichtung entspricht jedoch deshalb nicht den Erfordernissen, da die Leiste nur in ihrer Winkellage verstellt werden kann, wogegen deren Verstellung in der Höhenlage nicht möglich ist.
Der gegenständlichen Erfindung liegt demnach die Aufgabe zu­ grunde, eine Vorrichtung zu schaffen, mittels welcher die Leiste in Abhängigkeit von der Ausbildung des Schlittens und eines diesem zugeordneten Trägers für die Leiste sowohl in ihrer Winkellage als auch in ihrer Höhenlage gegenüber dem Siebband verstellt werden kann. Dies wird erfindungsgemäß da­ durch erzielt, daß der Schlitten zwischen der Führungsschiene und einem unverschiebbaren Träger für die Leiste angeordnet ist und daß der Träger für die Leiste an seinen beiden Seiten­ flächen mit Nuten ausgebildet ist, in welche im Schlitten ange­ ordnete Führungselemente, insbesondere Kugeln, einragen, wobei die Nuten zur Bewegungsrichtung des Schlittens in Winkeln zwischen 0,5° und 5° geneigt verlaufen bzw. daß im Schlitten entsprechend geneigt verlaufende Nuten vorgesehen sind, in welche im Träger vorgesehene Führungselemente, insbesondere Kugeln, einragen, wodurch der Träger in seiner Höhenlage und bzw. oder in seiner Winkellage einstellbar ist.
Da hierdurch die Leiste gegenüber dem Siebband nicht verschoben zu werden braucht, reicht es hin, daß ihre Länge der Breite des Siebbandes gleich ist, wodurch der Materialaufwand und der Her­ stellungsaufwand minimiert werden. Zudem können diejenigen Bau­ teile, welche zur Einstellung der Höhenlage bzw. der Winkellage der Leiste dienen, mit einer Abdeckung versehen werden, wodurch ein wirksamer Schutz gegen den Eintritt von Wasser erzielbar ist.
Vorzugsweise ist der Schlitten in der Führungsschiene mittels Kugeln oder Walzen gelagert. Hierfür kann der Schlitten in seinen Seitenwänden mit längsverlaufenden Nuten ausgebildet sein, in welche in der Führungsschiene gelagerte Kugeln ein­ ragen. Dabei können die Kugeln in der Führungsschiene mittels Kugelspannschrauben gehalten sein.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist der Schlitten in an sich bekannter Weise mittels einer Stellspindel verschiebbar, wobei der Stellspindel eine Maßskala zugeordnet ist, von wel­ cher die Höhenlage bzw. die Winkellage der Leiste ablesbar ist.
Sofern in an sich bekannter Weise der Neigungswinkel der­ jenigen Nut, welche sich auf der der Vorderkante der Leiste zu­ gewandten Seite befindet, geringer ist als der Neigungswinkel derjenigen Nut, welche sich auf der der Vorderkante der Leiste abliegenden Seiten befindet, wird durch Verstellung des Schlit­ tens die Winkellage der Leiste verstellt.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist der Träger für die Leiste zweiteilig ausgebildet, wobei sich zwischen den beiden Teilen, welche miteinander starr verbunden sind, eine die Führungsschiene, den Schlitten und einen ersten Teil des Trägers umschließende Hülle aus einem elastischen Material, z. B. aus Gummi oder aus Kunststoff, befindet. Hierdurch wird ein vollkommen wirksamer Schutz gegenüber dein Eintritt von Wasser erzielt.
Vorzugsweise ist die Leiste am Träger lösbar befestigt. Hierfür kann die Leiste mit einer Nut ausgebildet sein, welche auf einen im Querschnitt T-förmigen Teil des Trägers aufschiebbar ist. Weiters ist vorzugsweise der Schlitten mit längsverlaufen­ den Ausnehmungen ausgebildet, welche von in der Führungsschiene verankerten Bolzen durchsetzt sind, wobei die freien Enden der Bolzen in Ausnehmungen, welche im Träger für die Leiste ange­ ordnet sind, einragen. Hierdurch ist der Träger unverschiebbar gehalten, jedoch kann er gegenüber dem Schlitten sowohl in seiner Höhenlage als auch in seiner Winkellage verstellt werden.
Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher er­ läutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit einer Leiste, im Schnitt,
Fig. 2 die Vorrichtung nach Fig. 1 in einer geänderten Win­ kellage der Leiste, im Schnitt nach der Linie II-II der Fig. 3,
Fig. 3 einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Vor­ richtung, in gegenüber den Fig. 1 und 2 verkleinertem Maßstab,
Fig. 4 ein Detail dieser Vorrichtung, in Seitenansicht,
Fig. 4a eine Variante dieses Details und
Fig. 5 und 6 Schnitte nach den Linien V und VI der Fig. 4a.
Wie aus den Fig. 1 bis 4 ersichtlich ist, besteht eine erfin­ dungsgemäße Vorrichtung aus einer gestellfesten Führungsschiene 1, welche im Querschnitt U-förmig ausgebildet ist, wobei sich in ihren seitlich nach oben abragenden Schenkeln 11 nach innen ragende Kugelspannschrauben 12 befinden. In der Führungsschiene 1 ist ein Schlitten 2 geführt, welcher mit einer mittig ver­ laufenden Leiste 23 ausgebildet ist, welche zwischen die beiden Schenkel 11 der Führungsschiene 1 einragt, und welche gleich­ falls mit zwei seitlichen, nach oben abragenden Schenkeln 21 ausgebildet ist, in welchen nach innen ragende Kugelspann­ schrauben 22 angeordnet sind.
Die mittige Leiste 23 ist an ihren beiden Seitenwänden mit Nuten 24 ausgebildet, in welche die Kugeln der Kugelspann­ schrauben 12 einragen. Hierdurch wird der Schlitten 2 in der Schiene 1 geführt.
Dem Schlitten 2 ist ein Träger 3 für eine Leiste 4, welche sich unterhalb des Siebbandes 5 einer Anlage zur Papiererzeugung be­ findet, zugeordnet. Der Träger 3 besteht aus einem ersten Teil 31, welcher zwischen die beiden Schenkel 21 des Schlittens 2 einragt. Die beiden Seitenwände dieses ersten Teiles 31 sind mit mehreren Sätzen von Nuten 34 und 34a ausgebildet, in welche die Kugeln der Kugelspannschrauben 22 einragen. Weiters besteht der Träger 3 aus einem zweiten Teil 32, welcher mit dem ersten Teil 31 mittels Schrauben 33 verbunden ist. Der zweite Teil 32 ist im Querschnitt T-förmig ausgebildet, wodurch auf ihn die mit einer gegengleichen Nut 44 ausgebildete Leiste 4 aufschieb­ bar ist. Die Leiste 4 besteht aus einem ersten Teil 41, welcher aus glasfaserverstärktem Kunststoff hergestellt ist, und aus einem auf diesem mittels formschlüssiger Klammern befestigten zweiten Teil 42, welcher aus einem hochwertigen keramischen Material hergestellt ist und welcher die eigentliche, dem Sieb­ band 5 zugeordnete Leiste darstellt.
Die Führungsschiene 1, der Schlitten 2 und der erste Teil 31 des Trägers 3 sind von einer Hülle 6 aus elastischem Material umgeben, welche sich zwischen den beiden Teilen 31 und 32 er­ streckt. Zudem sind in der Führungsschiene 1 Bolzen 13 ver­ schraubt, welche im Schlitten 2 vorgesehene, sich längser­ streckende Ausnehmungen 26 durchsetzen und welche in nach unten offene, im ersten Teil 31 des Trägers 3 vorgesehenen schlitzartige Ausnehmungen 36 einragen, welche sich quer zur Bewegungsrichtung des Schlittens 2 erstrecken.
Die im ersten Teil 31 des Trägers 3 vorgesehenen Nuten 34, 34a schließen mit der Bewegungsrichtung des Schlittens 2 einen Winkel von etwa 3° ein.
Wie weiters aus Fig. 3 ersichtlich ist, ist der Führungsschiene 1 eine Stelleinrichtung 7 zugeordnet, welche aus einer Hand­ kurbel 71 und einer in der Führungsschiene 1 verschraubbar ge­ lagerten Stellspindel 72 besteht, wobei der Schlitten 2 mit dem freien Ende der Stellspindel 72 mittels einer Scheibe 73 auf Mitnahme gekuppelt ist. Zudem ist die Stelleinrichtung 7 mit einer Maßskala 74 ausgebildet.
Gemäß einer in Fig. 4 dargestellten ersten Ausführungsform weisen die Nuten 34 und 34a, welche an den beiden Seitenwänden des ersten Teiles 31 vorgesehen sind, die gleiche Neigung auf. Soferne der Schlitten 2 mittels der Stelleinrichtung 7 verstellt wird, rollen die Kugeln der Kugelspannschrauben 12 in den Nuten 24 ab. Zudem rollen die Kugeln der Kugelspannschrauben 22 in den Nuten 34 und 34a ab. Hierdurch wird eine Verstellung der Höhenlage des Trägers 3 und damit auch eine Verstellung der Höhenlage der Leiste 4 gegenüber dem Siebband 5 bewirkt. Eine Verschiebung des Trägers 3 wird mittels der in die Ausnehmungen 36 einragenden Bolzen 13 verhindert. Da jedoch die Nuten 34 und 34a gegenüber der Stellrichtung des Schlittens 2 in einem Winkel von etwa 3° geneigt sind, erfolgt hierdurch eine Änderung der Höhenlage des Trägers 3 und mit diesem der Leiste 4. Das Ausmaß der Verstellung kann auf einer Maßskala abgelesen werden.
Mittels dieser Vorrichtung kann somit in einfacher Weise die Höhenlage der Leiste 4 genau eingestellt werden.
Wie dies aus den Fig. 4a, 5 und 6 ersichtlich ist, verlaufen demgegenüber gemäß einer zweiten Ausführungsform die Nuten 34 und 34a gegenüber der Bewegungsrichtung des Schlittens 2 in unterschiedlichen Winkeln, wobei der Winkel der der Vorderkante 45 der Leiste 4 näher liegenden Nuten 34 kleiner ist als der Winkel der abliegenden Nuten 34a.
In Fig. 1 ist diejenige Lage der Leiste 4 dargestellt, bei welcher deren Oberseite 46 vollflächig an die Unterseite des Siebbandes 5 anliegt. Soferne die Nuten 34 und 34a die gleiche Neigung aufweisen, erfolgt durch eine Verschiebung des Schlittens 2 nur eine Höhenverstellung der Leiste 4.
In Fig. 2 ist demgegenüber eine Schwenklage der Leiste 4 darge­ stellt, welche dann durch eine Verschiebung des Schlittens 2 bewirkt wird, sofern die Nuten 34 und 34a unterschiedlich geneigt sind. Durch diese Schwenklage wird zwischen der Unterseite des Siebbandes 5 und der Oberseite 46 der Leiste 4 ein keilförmiger Spalt 40 gebildet. Durch diesen Spalt 40 wird infolge der Bewegung des Siebbandes 5 in Richtung des Pfeiles A ein Unterdruck erzeugt, durch welchen aus dem am Siebband 5 befindlichen Papierbrei 50 Wasser abgesaugt wird.
Durch entsprechende Auswahl der unterschiedlichen Winkel der Nuten 34 und 34a wird gewährleistet, daß bei einer Verschwen­ kung der Leiste 4 deren Vorderkante 45 auf exakt der gleichen Höhenlage gehalten wird. Dies kann deshalb von Bedeutung sein, da zur Vermeidung eines zu großen Verschleißes der Leisten 4 bzw. von zusätzlichen Belastungen des Siebbandes 5 die Leisten 4 in ihren Lagen genau positioniert sein müssen.
Durch die Bolzen 13, welche in die im Träger 3 befindlichen Ausnehmungen 36 einragen, ist gewährleistet, daß sich der Träger 3 nicht verschieben kann. Gleichzeitig ist jedoch die Verstellbarkeit des Trägers 3 zur Einstellung der Höhenlage und bzw. oder der Schwenklage nicht behindert.
Anstelle der Führung des Schlittens 2 in der Schiene 1 mittels Kugeln kann auch eine Gleitführung vorgesehen sein. Zudem kann der Träger 3 für die Abstreifleisten 4 mit Kugeln ausgebildet sein, welche in schräg verlaufenden Nuten, welche im Schlitten 2 vorgesehen sind, geführt sind. Zudem kann auch eine andere gegenseitige Führung zwischen dem Schlitten 2 und dem Träger 3 vorgesehen sein. Wesentlich ist, daß der Träger 3 für die Leiste 4 unverschiebbar aber höhenverstellbar bzw. verschwenk­ bar ist, wobei durch die Verschiebung des Schlittens 2, welcher in einer gestellfesten Schiene 1 geführt ist, dessen Höhenlage und bzw. oder dessen Verschwenklage einstellbar sind.
In der Zeichnung ist eine solche Anlage dargestellt, welche nur ein einziges Siebband aufweist, auf dessen Oberseite sich der Papierbrei befindet und an dessen Unterseite die Leisten, welche zur Erzeugung eines Luftstromes oder zum Abstreifen des das Siebband durchsetzenden Wassers dienen, angeordnet sind. Erfindungsgemäße Vorrichtungen können jedoch auch bei solchen Anlagen zur Papiererzeugung angeordnet werden, bei welchen zwei Siebbänder vorgesehen sind, zwischen welchen sich der Papier­ brei befindet, wobei die beschriebenen Leisten an der Unterseite und gegebenenfalls auch an der Oberseite der beiden Siebbänder angeordnet sind.
Zudem können zur Verstärkung der angestrebten Wirkungen Saugkästen vorgesehen sein, durch welche der Papierbrei der Wirkung von Unterdrücken unterworfen wird. Weiters können die Höhenlagen der einzelnen Leisten so gewählt werden, daß das mindestens eine Siebband längs derselben in einem wellenförmigen Verlauf geführt wird.

Claims (10)

1. Vorrichtung zur Einstellung der Höhenlage und bzw. oder der Winkellage einer dem Siebband einer Anlage zur Papierer­ zeugung zugeordneten Leiste, welche sich quer zur Bewegungs­ richtung des Siebbandes erstreckt, mit einem Schlitten, welcher längs einer gestellfesten Führungsschiene verschiebbar ist, wo­ durch die Höhenlage und bzw. oder die Winkellage der Leiste einstellbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (2) zwischen der Führungsschiene (1) und einem unverschiebbaren Träger (3) für die Leiste (4) angeordnet ist und daß der Träger (3) für die Leiste (4) an seinen beiden Seitenflächen mit Nuten (34, 34a) ausgebildet ist, in welche im Schlitten (2) vorge­ sehene Führungselemente (22), insbesondere Kugeln, einragen, wobei die Nuten (34, 34a) zur Bewegungsrichtung des Schlittens (2) in Winkeln zwischen 0,5° und 5° geneigt verlaufen bzw. daß im Schlitten (2) entsprechend geneigt verlaufende Nuten (34, 34a) vorgesehen sind, in welche im Träger (3) vorgesehene Füh­ rungselemente, insbesondere Kugeln, einragen, wodurch der Trä­ ger (3) in seiner Höhenlage und bzw. oder in seiner Winkellage einstellbar ist.
2. Vorrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (2) in der Führungsschiene (1) mittels Kugeln oder Walzen gelagert ist.
3. Vorrichtung nach Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (2) in seinen Seitenwänden mit längsverlau­ fenden Nuten (24) ausgebildet ist, in welche in der Führungs­ schiene (1) gelagerte Kugeln einragen.
4. Vorrichtung nach Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kugeln in der Führungsschiene (1) mittels Kugelspann­ schrauben (12) gehalten sind.
5. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 1 bis 4, da­ durch gekennzeichnet, daß der Schlitten (2) in an sich bekannter Weise mittels einer Stellspindel (7) verschiebbar ist, wobei der Stellspindel (7) eine Maßskala (74) zugeordnet ist, von welcher die Höhenlage bzw. die Winkellage der Leiste (4) ablesbar sind.
6. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß in an sich bekannter Weise der Neigungs­ winkel derjenigen Nut (34), welche sich auf der der vorderen Kante (45) der Leiste (4) zugewandten Seite befindet, kleiner ist als der Neigungswinkel derjenigen Nut (34a), welche sich auf der der vorderen Kante (45) abliegenden Seite befindet.
7. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 1 bis 6, da­ durch gekennzeichnet, daß der Träger (3) für die Leiste (4) zweiteilig ausgebildet ist, wobei sich zwischen den beiden Tei­ len (41, 42), welche miteinander starr verbunden sind, eine die Führungsschiene (1), den Schlitten (2) und einen ersten Teil (31) des Trägers (3) umschließende Hülle (6) aus einem elastischen Material, z. B. aus Gummi oder aus Kunststoff, be­ findet.
8. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 1 bis 7, da­ durch gekennzeichnet, daß die Leiste (4) am Träger (3) in an sich bekannter Weise lösbar befestigt ist.
9. Vorrichtung nach Patentanspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiste (4) mit einer Nut (44) ausgebildet ist, welche auf den im Querschnitt T-förmigen zweiten Teil (32) des Trägers (3) aufschiebbar ist.
10. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (2) mit längsverlaufenden Ausnehmungen (26) ausgebildet ist, welche von in der Füh­ rungsschiene (1) verankerten Bolzen (13) durchsetzt sind, wobei die freien Enden der Bolzen (13) in zur Unterseite des Trägers (3) hin offene, sich quer zur Bewegungsrichtung des Schlittens (2) erstreckende Ausnehmungen (36) einragen.
DE4440944A 1993-12-21 1994-11-17 Vorrichtung zur Einstellung der Höhenlage und bzw. oder der Winkellage einer dem Siebband einer Anlage zur Papiererzeugung zugeordneten Leiste Expired - Lifetime DE4440944C2 (de)

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