DE4336357A1 - Dünnfilm-Ablagerungsgerät - Google Patents
Dünnfilm-AblagerungsgerätInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Dünnfilm-
Ablagerungsgerät zum Gebrauch bei Halbleiter-
Herstellungsverfahren oder ähnlichem und insbesondere auf
die Verbesserung des Bedeckungsgrads einer Bodenfläche und
einer Seitenfläche einer feinen Einkerbung oder eines
Lochs, falls ein dünner Film, wie beispielsweise ein
Diffusionsbarrierenfilm, auf einem Substrat abgelagert
wird, das die feine Einkerbung oder das Loch (im folgenden
als Kontaktloch bezeichnet) mit einem höheren
Seitenverhältnis aufweist.
Bei Halbleitervorrichtungen, wie beispielsweise
hochintegrierten Schaltungen, besteht die Tendenz, daß ein
aufgedampfter Film aufgrund hochintegrierter Bauelemente
eine feinere Struktur hat. Insbesondere wurde in steigendem
Maße ein Kontaktloch oder ein Durchgangsloch von großer
Abmessung, das heißt mit einem Verhältnis (Seitenverhältnis
AR) der Lochtiefe zum Durchmesser von 1 oder mehr,
verwendet.
Fig. 6 ist eine Schnittansicht, die einen Aufbau eines
Dünnfilm-Ablagerungsgeräts, das ein herkömmliches Sputter-
Verfahren verwendet und beispielsweise in der japanischen
Offenlegungsschrift Nr. 4-64 222 offenbart ist, zeigt. In
Fig. 6 bezeichnet ein Bezugszeichen 1 eine Vakuumkammer,
und 2 bezeichnet eine Pumpöffnung, die von einem
Bodenabschnitt der Vakuumkammer 1 ausgeht und die an eine
(nicht gezeigte) Hochvakuumpumpe angeschlossen ist. Ferner
bezeichnet ein Bezugszeichen 3 ein Aufdampfmaterial, das
beispielsweise aus hochreinem Titan (Ti) hergestellt ist,
wenn ein Diffusionsbarrierenfilm abgelagert wird, oder aus
hochreinem Aluminium (Al) oder einer Legierung, die im
wesentlichen Aluminium enthält, hergestellt ist, wenn ein
Verbindungsfilm abgelagert wird. Das Aufdampfmaterial 3
wird von einem Halter 5 gehalten, der in der Vakuumkammer 1
durch ein isolierendes Tragelement 4 angebracht
ist. Ein Bezugszeichen 6 bezeichnet ein Substrat, das an
einem Substrathalter 8, der einen Heizer 7 enthält,
angebracht ist, und das Aufdampfmaterial 3, das mit dem
Substrat 6 zusammen verwendet wird, sollte größere
Abmessungen als das Substrat 6 haben. Beispielsweise wird,
falls das Substrat 6 einen Durchmesser von 200 mm hat, das
Aufdampfmaterial 3 mit einem Durchmesser in einem Bereich
von ungefähr 250 bis 300 mm verwendet.
Ein Bezugszeichen 9 bezeichnet eine an den Halter 5
angeschlossene Sputter-Stromversorgung, und 10 bezeichnet
eine Glimmentladung, die zwischen dem Aufdampfmaterial 3
und dem Substrat 6 gebildet wird, und die Entladung wird
durch ein hochreines Argongas (Ar) aufrechterhalten, das
durch ein Gaseinlaßventil 11 zugeführt wird. Falls
Titannitrid (TiN) als der Diffusionsbarrierenfilm
abgelagert wird, wird ein Mischgas aus dem hochreinen
Argongas und hochreinem Stickstoff zugeführt. Ein
Bezugszeichen 12 bezeichnet ein Schutzschild, um eine
Entstehungsposition der Glimmentladung 10 zu begrenzen und
eine abnorme Entladung auf die Vakuumkammer 1 oder
ähnliches zu verhindern.
Im folgenden soll eine Beschreibung des Dünnfilm-
Ablagerungsverfahrens gegeben werden, das das herkömmliche
Gerät verwendet, das wie im vorhergehenden dargelegt gebaut
ist. Das Substrat 6, auf dem der Dünnfilm abgelagert wird,
wird auf dem Substrathalter 8 angebracht, und die
Vakuumkammer 1 wird unter Verwendung der Hochvakuumpumpe
bis zu einem Druckpegel von 10-4 Pa evakuiert. Anschließend
wird das hochreine Argongas durch Einstellen des
Gaseinlaßventils 11 zugeführt, bis der Druck in der
Vakuumkammer 1 gleich 0,1 Pa wird. Dann wird zum Erzeugen
der Glimmentladung zwischen dem Aufdampfmaterial 3 und dem
Substrat 6 die Sputter-Stromversorgung 9 eingeschaltet.
Folglich sputtert ein Argonion in einem Entladungsraum das
Aufdampfmaterial 3, was dazu führt, daß Teilchen 3a aus dem
Aufdampfmaterial 3 ausgestoßen werden. So werden diese
Teilchen 3a des Aufdampfmaterials 3 auf dem Substrat 6
abgelagert, um den Dünnfilm zu bilden. Bei einem solchen
Sputter-Verfahren beträgt der Abstand zwischen dem
Aufdampfmaterial 3 und dem Substrat 6 ungefähr 10 cm, der
Druck zur Zeit der Dünnfilm-Ablagerung beträgt ungefähr
0,6 Pa, und die mittlere freie Weglänge (λ) der Teilchen 3a
des Aufdampfmaterials beträgt ungefähr 1 cm. Deshalb ergibt
sich die Knudsenzahl Kn (=λ/H), die von dem Verhältnis der
mittleren freien Weglänge (λ) der Verbindungsmaterial-
Teilchen 3a zu dem Abstand (H) zwischen dem
Aufdampfmaterial 3 und dem Substrat 6 abhängt, zu 0,1. Die
Aufdampfmaterial-Teilchen 3a, die von dem Aufdampfmaterial
3 ausgestoßen werden, können das Substrat 6 erreichen,
während sie mittels eines Entladungsgases oder eines
Restgases gestreut werden.
Im folgenden soll gemäß Fig. 7(A) bis 7(D) eine
Beschreibung eines Verfahrens zum Ablagern eines
mehrschichtigen Verbindungsfilms unter Verwendung des im
vorangehenden dargelegten Sputter-Verfahrens auf dem
Kontaktloch gegeben werden. In Fig. 7(A) bezeichnen ein
Bezugszeichen 6 ein Substrat aus Silizium oder ähnlichem,
12 eine Diffusionsschicht, 13 einen isolierenden Film, der
beispielsweise unter Verwendung eines CVD-Verfahrens aus
Siliziumdioxid (SiO2) hergestellt ist und eine Dicke von
1 µm hat, und in dem isolierenden Film 13 ist ein
Kontaktloch 13a vorhanden, das einen Durchmesser von
ungefähr 0,6 µm, eine Tiefe von 1 µm und ein Seitenverhältnis
von 1,7 hat. Bei dem ersten Schritt wird gemäß Fig. 7(B)
das hochreine Titan zum Ablagern eines
Diffusionsbarrierenfilms 14 aus Titannitrid entsprechend
einem reaktiven Sputter-Verfahren, bei dem das
Aufdampfmaterial 3 unter Verwendung eines Entladungsgases
gesputtert wird, bei dem das Argon und der Stickstoff in
einem Verhältnis von 1 : 1 gemischt sind, als das
Aufdampfmaterial 3 verwendet. Als nächstes wird bei dem
zweiten Schritt gemäß Fig. 7(C) eine Aluminium-Silizium-
Kupfer-Legierung als das Aufdampfmaterial 3 verwendet, und
das als das Entladungsgas dienende Argon wird in die
Vakuumkammer 1 eingelassen, und die Substrattemperatur wird
auf Raumtemperatur gehalten, um das Aufdampfmaterial 3 zu
sputtern, so daß ein erster Verbindungsfilm 15 gebildet
wird. Ferner wird in dem dritten Schritt gemäß Fig. 7(D)
das aus einer Aluminium-Legierung hergestellte
Aufdampfmaterial 3 gesputtert, während das Substrat schnell
auf die Substrattemperatur von 500°C erwärmt wird, was
einen zweiten Verbindungsfilm 16 ergibt, der durch
Verstopfen des Kontaktloches 13a mit dem
Verbindungsmaterial gebildet wird.
Bei dem im vorangehenden beschriebenen Sputter-Verfahren
stoßen die Teilchen des Aufdampfmaterials mit dem
Entladungsgas zusammen, was zu einer geringen Bündelung der
Teilchen führt. Ferner ist bekannt, daß für den Winkel,
unter dem die Aufdampfmaterial-Teilchen auf dem Substrat
auftreffen, eine Verteilung gemäß dem Kosinus-Gesetz gilt.
Das heißt, bei dem Sputter-Verfahren trifft viel von dem
Verbindungsmaterial diagonal auf dem Substrat auf, und
wenig von dem Verbindungsmaterial kann einen Bodenabschnitt
des Kontaktloches erreichen. Ferner ist es schwierig, den
Diffusionsbarrierenfilm oder den Verbindungsfilm mit gutem
Bedeckungsgrad in einem Kontaktloch, das ein
Seitenverhältnis von 2 oder mehr hat, abzulagern. Falls ein
Aufdampferverfahren wie bei dem beispielsweise in der
japanischen Offenlegungsschrift Nr. 2-271 634
veröffentlichten Verbindungsfilm-Ablagerungsgerät verwendet
wird, wird allgemein angenommen, daß das Aufdampfverfahren
eine gute Bündelung der Teilchen des Verbindungsmaterials
zeigt. Jedoch ist es gemäß der vorangehenden Beschreibung
aufgrund eines Schatteneffekts auch schwierig, den
Diffusionsbarrierenfilm oder den Verbindungsfilm auf einer
Bodenfläche des Kontaktloches mit gutem Bedeckungsgrad
abzulagern.
Demzufolge wird ein weiteres Verfahren untersucht, bei dem
das Substrat erwärmt wird, um die Fluidität des
Verbindungsmaterials zu erhöhen und das Material in das
Kontaktloch zu gießen. Wenn zum Beispiel die Aluminium-
Legierung als das Verbindungsmaterial verwendet wird, wird
das Verbindungsmaterial gesputtert, während das Substrat
auf eine Temperatur im Bereich von 400 bis 500°C erwärmt
wird, und das Verbindungsmaterial wird in das Kontaktloch
gegossen, um den Bedeckungsgrad zu verbessern.
Das herkömmliche Dünnfilm-Ablagerungsgerät ist gemäß der
vorangehenden Beschreibung aufgebaut, und der Dünnfilm wird
gemäß der vorangehenden Beschreibung abgelagert. Deshalb
ist es nur bei dem Aufdampfmaterial mit einem relativ
niedrigen Schmelzpunkt möglich, das Verfahren zur
Verbesserung des Bedeckungsgrades des Verbindungsfilms oder
des Diffusionsbarrierenfilms anzuwenden, indem das Substrat
während oder nach dem Aufdampfen erwärmt wird. Folglich
sind folgende Probleme vorhanden:
Das Verfahren kann nicht für die Ablagerung eines
Diffusionsbarrierenfilms angewendet werden, bei dem ein
schwer schmelzendes Material, wie beispielsweise
Titannitrid, das eine erhöhte
Diffusionsbarrierenwirksamkeit aufweist, verwendet wird, da
eine Erwärmungstemperatur bei dem ein Siliziumsubstrat
verwendenden LSI-Herstellungsverfahren begrenzt ist. Ferner
ist es schwierig, den Diffusionsbarrieren-Dünnfilm mit
einem guten Bedeckungsgrad in dem Kontaktloch abzulagern,
da das Kontaktloch ein größeres Seitenverhältnis hat, wenn
eine integrierte Schaltung entwickelt wird, die eine
feinere Struktur und eine höher integrierte Struktur hat.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Dünnfilm-
Ablagerungsgerät zu schaffen, das einen dünnen Film mit
gutem Bedeckungsgrad, wie beispielsweise einen
Diffusionsbarrierenfilm, auf einer Bodenfläche oder einer
Seitenfläche einer in einem Substrat vorhandenen feinen
Einkerbung oder einem in dem Substrat vorhandenen Loch mit
einem größeren Seitenverhältnis ablagern kann.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mit dem Dünnfilm-
Ablagerungsgerät gemäß einem der Patentansprüche gelöst.
Gemäß dem vorangehenden wird bei dem erfindungsgemäßen
Dünnfilm-Ablagerungsgerät die Kleinflächen- und Punktquelle
oder die ringförmige Quelle an einer Position angeordnet,
die ein Bestrahlen der feinen Einkerbung oder des Lochs mit
den Aufdampfmaterial-Teilchen erlaubt. Ferner wird das Gas,
dessen relative Molekülmasse kleiner als die Masse des
Aufdampfmaterial-Teilchens ist, in das Vakuum eingelassen,
und die Bestrahlungsrichtung des Aufdampfmaterial-Teilchens
wird durch Zusammenstoß mit einem Gasmolekül leicht
verändert. Dadurch ist es möglich, den Dünnfilm mit gutem
Bedeckungsgrad auf der Bodenfläche und der Seitenfläche der
feinen Einkerbung oder des Lochs in dem Substrat
abzulagern.
Die Aufgabe und die neuen Merkmale der Erfindung werden aus
der folgenden ausführlichen Beschreibung genauer
ersichtlich, wenn diese in Verbindung mit der beiliegenden
Zeichnung gelesen wird. Es wird jedoch ausdrücklich darauf
hingewiesen, daß die Zeichnungen nur der Veranschaulichung
dienen und nicht als Begrenzung der Erfindung gedacht sind.
Fig. 1 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil
eines einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung
entsprechenden Dünnfilm-Ablagerungsgerätes zeigt;
Fig. 2 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil
eines einem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung
entsprechenden Dünnfilm-Ablagerungsgerätes zeigt;
Fig. 3(A) und 3(B) sind Diagramme, die eine Anordnung eines
jeden Teils des erfindungsgemäßen Dünnfilm-
Ablagerungsgeräts und ein Kontaktloch zeigen;
Fig. 4(A) bis 4(C) sind typische Diagramme, die
Filmdickenprofile eines Dünnfilms auf einer Bodenfläche des
Kontaktloches zeigen, der mittels des erfindungsgemäßen
Dünnfilm-Ablagerungsgeräts abgelagert ist;
Fig. 5 ist ein Diagramm, das die Abhängigkeit des
Filmdickenprofils des Dünnfilms auf der Bodenfläche des
Kontaktloches, der mittels des erfindungsgemäßen Dünnfilm-
Ablagerungsgeräts abgelagert ist, von der Entfernung vom
Mittelpunkt des Substrats zeigt;
Fig. 6 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil
eines Dünnfilm-Ablagerungsgerätes zeigt, das ein
herkömmliches Sputter-Verfahren verwendet;
Fig. 7(A) bis 7(D) sind typische Diagramme, die ein
Verfahren zum Ablagern eines mehrschichtigen
Verbindungsfilms in einem Kontaktloch mittels des Dünnfilm-
Ablagerungsgeräts nach Fig. 6 zeigen;
Fig. 8 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil
eines einem vierten Ausführungsbeispiel der Erfindung
entsprechenden Dünnfilm-Ablagerungsgerätes zeigt;
Fig. 9 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil
eines einem achten Ausführungsbeispiel der Erfindung
entsprechenden Dünnfilm-Ablagerungsgerätes zeigt;
Fig. 10 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen
Teil eines einem zehnten Ausführungsbeispiel der Erfindung
entsprechenden Dünnfilm-Ablagerungsgerätes zeigt;
Fig. 11(A) und 11(B) sind Diagramme, die einen Vergleich
zwischen einem Zustand eines mittels des Dünnfilm-
Ablagerungsgerätes des zehnten Ausführungsbeispiels auf
einer Bodenfläche eines Kontaktlochs abgelagerten Dünnfilms
und dem Zustand eines mit dem herkömmlichen Sputter-
Verfahren auf der Bodenfläche des Kontaktloches
abgelagerten Dünnfilms zeigen;
Fig. 12(A) und 12(B) sind typische Diagramme, die jeweils
Filmdickenprofile von mittels der Dünnfilm-
Ablagerungsgeräte des zehnten Ausführungsbeispiels und des
elften Ausführungsbeispiels der Erfindung auf der
Bodenfläche des Kontaktloches abgelagerten Dünnfilmen
zeigen;
Fig. 13 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen
Teil eines Dünnfilm-Ablagerungsgerätes zeigt, das ein dem
sechzehnten Ausführungsbeispiel der Erfindung
entsprechendes Sputter-Verfahren verwendet, und
Fig. 14 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen
Teil eines Dünnfilm-Ablagerungsgerätes zeigt, das ein dem
zwanzigsten Ausführungsbeispiel der Erfindung
entsprechendes Ionenstrahl-Sputter-Verfahren verwendet.
Im folgenden sollen bevorzugte Ausführungsbeispiele der
Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen
ausführlich beschrieben werden.
Zuerst soll das Prinzip eines Verfahrens zum Ablagern eines
Dünnfilms auf einer Bodenfläche eines Kontaktlochs unter
Verwendung eines erfindungsgemäßen Dünnfilm-
Ablagerungsgerätes beschrieben werden.
Bei dem Verfahren zum Ablagern des Dünnfilms auf der
Bodenfläche des Kontaktloches unter Verwendung des
Dünnfilm-Ablagerungsgerätes der Erfindung wird eine
Kleinflächen- und Punktquelle oder eine ringförmige Quelle
verwendet. Ferner erfolgt das Aufdampfen unter Bedingungen,
bei denen die Knudsenzahl Kn (= λ/H), die durch das
Verhältnis der mittleren freien Weglänge (λ) der
Aufdampfmaterial-Teilchen zu dem Abstand (H) zwischen der
Aufdampfquelle und einem Substrat gegeben ist, gleich 0,1
oder mehr wird.
Es wurden Berechnungen zur Untersuchung von
Filmdickenprofilen von auf der Bodenfläche des Kontaktlochs
abgelagerten Dünnfilmen durchgeführt, wobei verschiedene
Positionen und Beziehungen zwischen der Aufdampfquelle und
dem Substrat eingenommen wurden. Als Ergebnis wurden
Bedingungen gefunden, die einen guten Bedeckungsgrad
gewährleisten können. Gemäß Fig. 3(A) bezeichnen r den
Abstand des Kontaktlochs vom Mittelpunkt des Substrats, H
den Abstand zwischen der Aufdampfquelle und dem Substrat, L
einen exzentrischen Abstand der Aufdampfquelle von einer
Mittelachse des Substrats, und x ist als radiale Richtung
der Bodenfläche des Kontaktloches definiert, während y als
Umfangsrichtung definiert ist. Gemäß Fig. 3(B) sind h die
Tiefe, du der Durchmesser eines oberen Abschnitts des
Kontaktlochs und db der Durchmesser des unteren Abschnitts
der Kontaktlochs. In diesem Fall ist das Seitenverhältnis
AR definiert durch h/du. Zusätzlich ist ein Fall, bei dem
ein Film während einer Drehung des Substrats abgelagert
wird, in dem die Kleinflächen- und Punktquelle an einer
exzentrisch um den Abstand L versetzten Position angeordnet
ist, zu einem Fall, bei dem der Film ohne Drehung des
Substrats unter Verwendung der ringförmigen Quelle mit
einem Radius L abgelagert wird, geometrisch äquivalent.
Falls die ringförmige Quelle mit dem Radius L verwendet
wird, beschreibt der Mittelpunkt des oberen Abschnitts des
Kontaktlochs einen kreisförmigen geometrischen Ort auf der
Bodenfläche des Kontaktlochs, und der kreisförmige
geometrische Ort kann durch folgenden Ausdruck (1)
ausgedrückt werden
(x-2×AR×r/H)2+y2=(2×AR×r/H)2 . . . (1).
So kann das Filmdickenprofil auf der Bodenfläche des
Kontaktlochs durch Überlagern von durch den oberen
Abschnitt des Kontaktlochs hindurchgehenden kreisförmigen
Aufdampffilmflächen mit dem geometrischen Ort als
Mittelpunkt berechnet werden. Die x-Koordinate des
Mittelpunkts des von dem geometrischen Ort gebildeten
Kreises ist 2×AR×r/H und ist zum Abstand r des
Kontaktloches vom Mittelpunkt des Substrats proportional,
und der Radius des auf dem geometrischen Ort gebildeten
Kreises ist 2×AR×L/H. Das Filmdickenprofil ändert sich
mit der x-Koordinate und dem Radius. Im folgenden wird
gemäß Fig. 4 die Änderung des Filmdickenprofils besonders
beschrieben. Fig. 4 zeigt eine Verteilung der Filmdicke auf
dem Bodenabschnitt des Kontaktlochs in einem mittleren
Abschnitt des Substrats (r = 0). In Fig. 4 stellt die
Abszisse den Abstand vom Mittelpunkt des Bodenabschnitts
des Kontaktlochs mit dem Radius des oberen Abschnitts als
Einheit dar, und die Koordinate stellt den Abstand mit
einer Filmdicke eines flachen Abschnitts des Substrats als
Einheit dar.
Falls eine Beziehung zwischen dem Abstand H zwischen der
Aufdampfquelle und dem Substrat, dem exzentrischen Abstand
L von der Mittelachse des Substrats zur Aufdampfquelle und
dem Seitenverhältnis AR in einem Bereich liegt, der durch
folgenden Ausdruck (2) ausgedrückt werden kann
L H/(2×AR) . . . (2)
ergibt sich eine vulkankegelförmige Verteilung des
Filmdickenprofils, bei der der mittlere Abschnitt die
gleiche Filmdicke wie der flache Abschnitt des Substrats
hat und Ränder an beiden Seiten gemäß Fig. 4(A) vorhanden
sind. Falls der abgelagerte Dünnfilm ein
Diffusionsbarrieren-Dünnfilm ist, ändert sich das
Seitenverhältnis des Kontaktlochs nur wenig, selbst wenn
der Dünnfilm abgeschieden wird, da die Filmdicke kleiner
als die Höhe h des Kontaktlochs ist, d. h., das
Filmdickenprofil auf der Bodenfläche des Kontaktlochs hängt
ausschließlich von der Position und der Beziehung zwischen
dem Substrat und der Aufdampfquelle und dem
Seitenverhältnis des Kontaktlochs ab. Fig. 5 zeigt die
Abhängigkeit des Filmdickenprofils von dem Abstand r von
dem Mittelpunkt des Substrats. Wie aus Fig. 5 ersichtlich
ist, ändert sich, obwohl sich der Abstand zwischen dem
Mittelpunkt des Filmdickenprofils und dem Mittelpunkt des
Kontaktlochs proportional zu r ändert, die Form des Profils
nicht.
Wenn hingegen die Beziehung zwischen dem Abstand H zwischen
der Aufdampfquelle und dem Substrat, dem exzentrischen
Abstand L der Aufdampfquelle von der Mittelachse des
Substrats und dem Seitenverhältnis AR in einem Bereich
liegt, der durch den folgenden Ausdruck (3) ausgedrückt
werden kann
L=H/(2×AR) . . . (3)
ergibt sich eine im wesentlichen flache und kuppenförmige
Verteilung des Filmdickenprofils gemäß Fig. 4(B).
Falls ferner die Beziehung zwischen dem Abstand H zwischen
der Aufdampfquelle und dem Substrat, dem exzentrischen
Abstand L der Aufdampfquelle von der Mittelachse des
Substrats und dem Seitenverhältnis AR in einem Bereich
liegt, der durch folgenden Ausdruck (4) ausgedrückt werden
kann
LH/(2×AR) . . . (4)
zeigt das Filmdickenprofil eine kraterförmige Verteilung,
bei der gemäß Fig. 4(C) in einem mittleren Abschnitt kein
Film aufgedampft ist.
Die Erfindung gründet sich auf die im vorangehenden
beschriebene Untersuchung zur Spezifizierung einer
Bedingung, unter der der Film auf der Bodenfläche des
Kontaktlochs mit einer Filmdicke von 10% oder mehr des
flachen Substratabschnitts und mit einem flacheren
Filmdickenprofil abgelagert werden kann. Im folgenden wird
jedes Ausführungsbeispiel der Erfindung unter Bezugnahme
auf die Zeichnungen beschrieben.
Fig. 6 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil
eines dem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung
entsprechenden Dünnfilm-Ablagerungsgerätes zeigt. In Fig. 1
bezeichnet ein Bezugszeichen 21 eine Vakuumkammer, die über
eine Pumpöffnung 22 an eine (nicht gezeigte)
Hochvakuumanlage angeschlossen ist, 23 bezeichnet einen
umschlossenen Tiegel, in dessen oberem Abschnitt eine Düse
23a ausgebildet ist, und der Tiegel 23 ist mit Titan (Ti)
als Aufdampfmaterial 24 gefüllt. Ein Bezugszeichen 25
bezeichnet einen Heizdraht zum Erwärmen des Tiegels 23, und
ein Wärmestrahlungsschild 26 ist außerhalb des Heizdrahts
25 angeordnet. Ferner befinden sich oberhalb des Tiegels 23
eine Ionisationsglühwendel 28 zum Aussenden eines
Thermoelektrons 27 zur Ionisation und eine Elektronen-
Extraktionselektrode 30 zum Extrahieren des Thermoelektrons
27 aus der Ionisationsglühwendel 28, um einen Strahl 29 des
Aufdampfmaterials 24 mit dem Thermoelektron 27 zu
bestrahlen. Der Aufdampfmaterial-Strahl 29 enthält ein
Cluster 31, in dem eine Vielzahl von Atomen des
Aufdampfmaterials 24 lose verbunden sind. Ein
Wärmestrahlungsschild 32 zum Reduzieren der abgestrahlten
Wärme ist außerhalb der Ionisationsglühwendel 28
angebracht. Ferner bezeichnet ein Bezugszeichen 33 eine
Beschleunigungselektrode zum Beschleunigen des ionisierten
Clusterion und zum Bewirken von Zusammenstößen mit einem
Substrat 34, 35 ist ein Ventil zum Einstellen der
Einlaßmenge eines Heliumgases 36, das in die Vakuumkammer
21 eingelassen wird, und 37 bezeichnet einen auf dem
Substrat 34 gebildeten Titan-Dünnfilm. Diese Bestandteile,
die durch die Bezugszeichen 23 bis 26, 28, 30, 32 und 33
oder ähnliche bezeichnet sind, bilden eine Clusterionen-
Strahlquelle 40, die als die Kleinflächen- und Punktquelle
dient. Ein Siliziumwaver mit einem Durchmesser im Bereich
von 150 bis 200 mm wird als das Substrat 34 verwendet, und
die Clusterionen-Strahlquelle 40 befindet sich unmittelbar
auf einer Mittelachse des Substrats 34.
Ein horizontaler Schnitt eines Kontaktlochs kann eher oval
oder elliptisch als völlig kreisförmig ausgebildet sein.
Ferner kann das Kontaktloch einen ausgeprägt kegelförmigen
oberen Abschnitt oder ähnliches haben. Deshalb wird ein
Seitenverhältnis vorzugsweise unter Verwendung der
Abmessungen geeigneter Abschnitte entsprechend den Formen
des Kontaktlochs berechnet. Ein Kegelwinkel R einer
Seitenfläche des Kontaktlochs kann durch den folgenden
Ausdruck (5) erhalten werden
R=arctan {(du-db)/h} . . . (5).
Ferner wird der Abstand zwischen der Aufdampfquelle und dem
Substrat 34 innerhalb eines Bereichs festgelegt, der durch
den folgenden Ausdruck (6) ausgedrückt wird
R/Htan (R) . . . (6)
so daß ein Dünnfilm selbst auf der Bodenfläche eines
Kontaktlochs abgelagert werden kann, das sich am äußersten
Rand des Substrats 34 befindet.
Im folgenden soll das Betreiben des Gerätes beschrieben
werden.
Zuerst wird, nachdem die Vakuumkammer 21 auf einen
Druckpegel von 10-4 Pa (ungefähr 10-5 Torr) evakuiert worden
ist, das Ventil 35 so eingestellt, daß das Heliumgas 36 bis
zu einem Druckbereich von 10-2 bis 10-1 Pa in die
Vakuumkammer 21 eingelassen wird. Als nächstes wird zum
Erwärmen des Tiegels 23 mittels Strahlungswärme und
Thermoelektron der Heizdraht 25 erregt und erwärmt, so daß
das Aufdampfmaterial 24 verdampft wird. Falls der Tiegel 23
erwärmt wird, wird der Dampfdruck des Aufdampfmaterials 24
1 bis 103 Pa (10-2 bis einige zehn Torr) erreicht, wird der
Dampfstrahl 29 des Aufdampfmaterials aus der Düse 23a
ausgestoßen. Zu dieser Zeit wird in dem Dampfstrahl 29 des
Aufdampfmaterials durch adiabatische Expansion, die durch
eine Differenz zwischen dem Druck in dem Tiegel 23 und
einem äußeren Druck verursacht wird, eine klumpenförmige
Atomgruppe, d. h. ein Cluster 38, in dem viele Atome lose
verbunden sind, gebildet. Die Ionisationsglühwendel 28
bestrahlt den Dampfstrahl 29 des Aufdampfmaterials mit dem
Thermoelektron 27. Dadurch wird ein Atom in dem Cluster 38
ionisiert, so daß ein Clusterion 31 gebildet wird. Das
Clusterion 31 wird durch ein zwischen der
Beschleunigungselektrode 33 und der Elektronen-
Extraktionselektrode 30 erzeugtes elektrisches Feld
geeignet beschleunigt. Dann stößt das Clusterion 31
zusammen mit einem nichtionisierten neutralen Cluster 38
mit einem an einer (nicht gezeigten) Substrat-
Haltevorrichtung angebrachten Substrat 34 zusammen, was zur
Bildung des als Unterlage eines Diffusionsbarrierenfilms
dienenden Titan-Dünnfilms 37 führt.
Falls der Clusterionenstrahl 40 der Kleinflächen- und
Punktquelle verwendet wird, die an der im vorangehenden
beschriebenen Position angeordnet ist, wird das Heliumgas
36 eingelassen, um den Dünnfilm bei einem Druck in einem
Bereich von 10-2 bis 10-1 Pa abzulagern, woraus sich eine
mittlere freie Weglänge der Teilchen des Aufdampfmaterials
in einem Bereich von ungefähr 3,5 bis 35 cm und eine
Knudsenzahl in einem Bereich von ungefähr 0,1 bis 1
ergeben. Folglich stoßen die Teilchen des
Aufdampfmaterials, wie beispielsweise das Cluster 38, in
dem Dampfstrahl 29 des von der Clusterionen-Strahlquelle 40
emitierten Aufdampfmaterials mit dem Helium-Gasatom 36 im
Mittel 1- bis 10mal zusammen und können danach das Substrat
34 erreichen (die durchschnittliche Zahl der Zusammenstöße
der Teilchen des Aufdampfmaterials entspricht im
wesentlichen dem Inversen der Knudsenzahl). Die Masse der
Teilchen des Aufdampfmaterials, wie beispielsweise des
Clusters 38, beträgt das zehnfache oder mehr der Masse der
Helium-Gasatome, und ein Streuwinkel der Teilchen des
Aufdampfmaterials beträgt für einen Zusammenstoß ungefähr
5° oder weniger, ist also klein. Deshalb kann das Teilchen
des Aufdampfmaterials auf die Bodenfläche oder die
Seitenfläche des Kontaktlochs auftreffen, welche von der
Clusterionen-Strahlquelle 40 aus nicht zu sehen sind.
Ferner kann der Einfallswinkel verkleinert werden, so daß
der Titan-Dünnfilm 37 auf der Bodenfläche und der
Seitenfläche des Kontaktlochs mit gutem Bedeckungsgrad ohne
Verzögerung der Ablagerungsrate abgelagert werden kann.
Das erste Ausführungsbeispiel wurde unter Bezugnahme auf
den Fall beschrieben, daß Titan als das Aufdampfmaterial 24
verwendet wird und das Heliumgas 36 als das Gas, das in die
Vakuumkammer 21 eingelassen wird, verwendet wird. Jedoch
können beispielsweise Gold oder Wolfram als das
Aufdampfmaterial 24 verwendet werden, und ein Neongas kann
anstelle des Heliumgases 36 in die Vakuumkammer 21
eingelassen werden, um einen Gold- oder Wolfram-Dünnfilm zu
bilden. In diesem Fall kann die gleiche Wirkung erwartet
werden, wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel, da die
Masse des Ausgangsmaterials ungefähr das Zehnfache der
Atommasse des Neongases beträgt. Falls andererseits das
Heliumgas für Gold oder Wolfram verwendet wird, liegt das
Massenverhältnis ungefähr bei 50. Dementsprechend ist es
möglich, den Dünnfilm mit größerem Bedeckungsgrad
abzulagern, da der Streuwinkel beim Zusammenstoß gegenüber
dem Fall, in dem Neongas verwendet wird, reduziert werden
kann.
Gemäß der vorangehenden Beschreibung bestätigen
Computersimulationen, daß der Dünnfilm mit gutem
Bedeckungsgrad abgeschieden werden kann, falls das
Verhältnis der Masse des Aufdampfmaterial-Teilchens zur
Masse eines Gasmoleküls innerhalb eines Bereichs von
ungefähr 10 bis 50 liegt.
Fig. 2 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil
eines dem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung
entsprechenden Dünnfilm-Ablagerungsgerätes zeigt. In Fig. 2
werden für die Bestandteile, die mit denen des dem ersten
Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 entsprechenden Dünnfilm-
Ablagerungsgeräts identisch sind, die gleichen
Bezugszeichen verwendet, und auf deren Beschreibung wird
verzichtet. In Fig. 2 bezeichnet ein Bezugszeichen 39 ein
Ventil zum Einstellen einer Einlaßmenge eines
Stickstoffgases 41, das in eine Vakuumkammer 21 eingelassen
wird, und 42 bezeichnet einen auf einem Substrat 34
abgelagerten Titannitrid-Diffusionsbarrieren-Dünnfilm.
Im folgenden soll das Betreiben des Geräts beschrieben
werden.
Zuerst wird, nachdem ein Ventil 35 zum Abpumpen eines in
der Vakuumkammer 21 befindlichen Heliumgases 36 geschlossen
wurde, das Ventil 39 eingestellt, um das Stickstoffgas 41
in die Vakuumkammer 21 bis zu einem Druckbereich von 10-3
bis 10-2 Pa einzulassen. Als nächstes wird das Ventil 35
eingestellt, um das Heliumgas 36 in dem Maße einzulassen,
daß die Knudsenzahl in einem Bereich von 0,1 bis 1 liegt.
Danach wird wie in dem Fall der Ablagerung des Titan-
Dünnfilms 37 bei dem ersten Ausführungsbeispiel ein Tiegel
23 erwärmt, um einen Dampfstrahl 29 des Aufdampfmaterials
aus einer Düse 23a auszustoßen, so daß sich ein Cluster 38
bildet. Das Cluster 38 wird zur Bildung eines Clusterions
38 teilweise ionisiert, und das Clusterion 31 wird mittels
eines elektrischen Feldes geeignet beschleunigt, so daß es
mit dem Substrat 34 zusammenstößt. Zu dieser Zeit wird der
Dampfstrahl 29 des Aufdampfmaterials auf dem Substrat 34
mit Stickstoff kombiniert und bildet einen Titannitrid
film, d. h. den Diffusionsbarrieren-Dünnfilm 42.
Da gemäß der vorangehenden Beschreibung bei dem dritten
Ausführungsbeispiel Stickstoffgas 41 als reaktionsfähiges
Gas in die Vakuumkammer 21 eingelassen wird, spielt ein
Stickstoff-Gasmolekül dieselbe Rolle wie das Heliumatom im
Falle der Ablagerung des Titan-Dünnfilms bei dem ersten
Ausführungsbeispiel. Deshalb stoßen die Teilchen des
Aufdampfmaterials, wie beispielsweise das Cluster 38, die
von einer Clusterionen-Strahlquelle 40 emitiert werden, mit
diesem Stickstoff-Gasmolekül und danach mit dem Substrat 34
zusammen. Jedoch ist der zum Nitrieren erforderliche Druck
des Stickstoffgases 41 niedriger als der Druck des
Heliumgases 36 beim ersten Ausführungsbeispiel war, und die
Knudsenzahl ist unter diesen Bedingungen größer als 1. Die
Teilchen des Aufdampfmaterials stoßen bei hohen Raten eher
mit dem Substrat 34 als den Stickstoff-Gasmolekülen
zusammen. Daher wird zur Erhöhung des Drucks das Heliumgas
36 eingelassen, um die Knudsenzahl so zu verkleinern, daß
sie in einem Bereich von 0,1 bis 1 liegt. Gemäß der
vorangehenden Beschreibung ist es möglich, den
Diffusionsbarrieren-Dünnfilm 42 aus Titannitrid auf der
Bodenfläche und der Seitenfläche des Kontaktlochs mit gutem
Bedeckungsgrad abzulagern, indem zusätzlich zu dem
reaktionsfähigen Stickstoffgas 41 das Heliumgas 36 mit einer
geringen relativen Molekülmasse eingelassen wird. In diesem
Fall wird zum Verkleinern der Knudsenzahl, so daß sie in
einem Bereich von 0,1 bis 1 liegt, das Heliumgas 36
eingelassen, um den Gasdruck zu erhöhen, anstatt die
Einlaßmenge des Stickstoffgases 41 zu erhöhen. Das hat den
Grund, daß das Stickstoff-Gasmolekül siebenmal so schwer
als das Helium-Gasatom ist und sich deshalb der Streuwinkel
des Aufdampfteilchens für einen Zusammenstoß erhöht, was zu
einer Vergrößerung der Menge der Teilchen führt, die nicht
in das Kontaktloch gelangen können.
Fig. 8 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil
eines dem vierten Ausführungsbeispiel der Erfindung
entsprechenden Dünnfilm-Ablagerungsgerätes zeigt. In Fig. 8
werden für Bestandteile, die mit denen der dem ersten und
dem zweiten Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 und 2
entsprechenden Dünnfilm-Ablagerungsgeräte identisch sind,
die gleichen Bezugszeichen verwendet, und es wird auf eine
Beschreibung derselben verzichtet. In Fig. 8 bezeichnet ein
Bezugszeichen 44 eine mit einem Ventil 35 verbundene Düse,
um ein Heliumgas 36 an eine Position unmittelbar unterhalb
eines Substrates 34 zu bringen, 45 bezeichnet einen
Bereich, in dem der Druck mittels des durch die Düse 44
zugeführten Heliumgases 36 auf einen Druckbereich von 10-1
bis 1 Pa erhöht wird, und U bezeichnet eine Breite des
Bereichs in einer Richtung senkrecht zu dem Substrat 34.
Ferner bezeichnet ein Bezugszeichen 46 eine Substrat-
Haltevorrichtung, mit der das Substrat 34 so gehalten wird,
daß eine Drehung innerhalb der Ebene ermöglicht wird, und
47 bezeichnet eine Drehwelle, die zum Tragen der Substrat-
Haltevorrichtung 46 und zum Drehen der Substrat-
Haltevorrichtung 46 mittels eines außerhalb der
Vakuumkammer 21 erzeugten Drehmoments dient.
Gemäß dem im vorangehenden beschriebenen vierten
Ausführungsbeispiel wird das Ventil 35 so eingestellt, daß
das Heliumgas 36 durch die Düse 44 zu der Position
unmittelbar unterhalb des Substrats 34 eingelassen wird, um
den Bereich 45 zu bilden, in dem sich der Gasdruck erhöht.
Für die Knudsenzahl Kn (λ/U) ergibt sich, daß sie von der
mittleren freien Weglänge λ der Teilchen des
Aufdampfmaterials in dem Bereich 45 und der vertikalen
Breite U des Bereiches 45 abhängt, und sie wird so
eingestellt, daß sie in einem Bereich von 0,1 bis 1 liegt.
Folglich stoßen die Teilchen des Aufdampfmaterials mit den
Helium-Gasatomen 36 in dem Bereich 45 und anschließend mit
dem Substrat 34 zusammen. Demzufolge ist es möglich, den
Dünnfilm auf einer Bodenfläche und einer Seitenfläche des
Kontaktlochs mit gutem Bedeckungsgrad abzulagern.
Bei dem im vorangehenden beschriebenen vierten
Ausführungsbeispiel bewegt sich, falls die Düse 44 gemäß
Fig. 8 angeordnet ist, das von der Düse 44 ausgestoßene
Heliumgas 36 gemäß Fig. 8 zur linken Seite. Deshalb werden
die Teilchen des Aufdampfmaterials nur auf der linken Seite
nach dem Zusammenstoß gestreut, und auf der rechten Seite
des (nicht gezeigten) Kontaktlochs wird kein Film
abgelagert. Daher ist es, falls die Substrat-
Haltevorrichtung 46 von außerhalb der Vakuumkammer 21 über
die Drehwelle 47 gedreht wird, möglich, den Film auf allen
Flächen des Kontaktlochs gleichmäßig abzulagern.
Bei dem im vorangehenden beschriebenen vierten
Ausführungsbeispiel wird ein Dünnfilm auf allen Flächen in
einem Kontaktloch gleichmäßig abgelagert, in dem eine ein
Substrat 34 haltende Substrat-Haltevorrichtung 46 gedreht
wird, jedoch kann zum Erzielen der gleichen Wirkung wie bei
dem vorgenannten vierten Ausführungsbeispiel eine Vielzahl
von Düsen 44 zum Einlassen eines Heliumgases 36 um das
Substrat herum angeordnet sein.
Bei den vorgenannten Ausführungsbeispielen wird eine
vorbestimmte Menge an Heliumgas 36 in eine Vakuumkammer 21
eingelassen, so daß die Knudsenzahl gleich einem gegebenen
Wert in einem Bereich von 0,1 bis 1 wird. Jedoch kann die
Zufuhr des Heliumgases 36 während der Ablagerung im Laufe
der Zeit folgendermaßen variiert werden:
Das Ventil 35 wird für einen Zeitraum zu Beginn der
Ablagerung gedrosselt, um die Zufuhr des Heliumgases 36 zu
reduzieren, und das Ventil 35 wird zu einem späteren
Zeitraum der Ablagerung geöffnet, um die Zufuhr des
Heliumgases 36 zu erhöhen. Dadurch ist es möglich, den Film
auf einer Bodenfläche und einer Seitenfläche eines
Kontaktlochs mit verbessertem Bedeckungsgrad abzulagern.
D.h., der Druck des Heliumgases 36 wird reduziert, um die
Knudsenzahl gleich 1 zu setzen und dadurch Bedingungen zu
schaffen, bei denen die Teilchen des Aufdampfmaterials
wenig Zusammenstöße erleiden. Die Ablagerung wird bei
diesen Bedingungen vorgenommen, um die Teilchen des
Aufdampfmaterials, die senkrecht mit einem Substrat 34
zusammenstoßen, während des Zeitraums zu Beginn der
Ablagerung ausreichend auf einem Bodenabschnitt des
Kontaktlochs abzulagern. Danach wird der Druck erhöht, um
die Knudsenzahl gleich 0,1 zu setzen, und die Ablagerung
wird bei Bedingungen vorgenommen, bei denen die Teilchen
des Aufdampfmaterials häufig Zusammenstöße erleiden.
Dadurch können die Teilchen des Aufdampfmaterials, die
diagonal auf das Substrat 34 auftreffen, während des
späteren Zeitraums der Ablagerung auf der Seitenfläche des
Kontaktlochs abgelagert werden.
Die vorgenannten Ausführungsbeispiele wurden in Bezug auf
einen Fall beschrieben, in dem Heliumgas 36 als das
inaktive Gas, das in ein Vakuum 21 eingelassen wird,
verwendet wird. Es ist jedoch zu beachten, daß die
Erfindung sich nicht auf das Heliumgas beschränkt und jedes
andere Gas verwendet werden kann, dessen relative
Molekülmasse kleiner als die Masse eines Teilchens des
Aufdampfmaterials in einem Aufdampfmaterial-Strahl 29 ist,
und das für die Reaktion auf einem Substrat 34 unerheblich
ist. Ferner verkleinert sich, wenn die relative Molekülmasse
des Gases kleiner wird, der Streuwinkel der Teilchen des
Aufdampfmaterials bei einem Zusammenstoß noch weiter, was
zu noch vorteilhafteren Bedingungen für die Ablagerung
eines gleichmäßigen Films in dem Kontaktloch führt.
Fig. 9 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil
eines dem achten Ausführungsbeispiel der Erfindung
entsprechenden Dünnfilm-Ablagerungsgeräts zeigt. In Fig. 9
werden für Bestandteile, die mit denen des dem ersten
Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 entsprechenden Dünnfilm-
Ablagerungsgerätes identisch sind, die gleichen
Bezugszeichen verwendet, und auf eine Beschreibung
derselben wird verzichtet. In Fig. 9 bezeichnet ein
Bezugszeichen 48 eine Substrat-Haltevorrichtung, die zum
Halten und Erwärmen eines Substrats 34 dient und eine
Drehung innerhalb der Ebene erlaubt, und die Substrat-
Haltevorrichtung 48 enthält einen Heizer 49. Ferner
bezeichnet ein Bezugszeichen 50 eine Drehwelle, die zum
Tragen der Substrat-Haltevorrichtung 48 und zum Drehen der
Substrat-Haltevorrichtung mittels eines von außerhalb einer
Vakuumkammer 21 angewendeten Drehmoments dient.
Eine Clusterionen-Strahlquelle 40 befindet sich an einer um
einen Abstand L gegenüber einer Dreh- und Mittelachse des
Substrates 34 exzentrisch versetzten Position. Der
exzentrische Abstand L liegt in einem Bereich von -20 bis
+20% eines durch den vorgenannten Ausdruck (3) bestimmten
Wertes, d. h. der exzentrische Abstand L liegt in einem
Bereich, der durch den folgenden Ausdruck (7) ausgedrückt
wird
0.8×H/(2×AR)L1.2×(2×AR) . . . (7).
Bei dem dem achten Ausführungsbeispiel entsprechenden,
gemäß der Vorbeschreibung aufgebauten Dünnfilm-
Ablagerungsgerät kann beispielsweise ein Siliziumwaver mit
einem Radius von 100 mm als das Substrat 34 verwendet
werden. Der Siliziumwaver weist ein Kontaktloch mit dem
maximalen Seitenverhältnis von 2,8 auf. Mit dem
Siliziumwaver wurde das Aufdampfen auf die gleiche Weise
wie beim ersten Ausführungsbeispiel vorgenommen, wobei H
gleich 700 mm und L gleich 120 mm gesetzt wurden, so daß
eine Aufdampfgeschwindigkeit bei 5 nm/min und eine
Rotationsgeschwindigkeit des Substrats 34 bei 10 rpm
(Umdrehungen pro Minute) lag. Dementsprechend war es
möglich, einen Titan-Dünnfilm 37 auf einer Bodenfläche des
Kontaktlochs auf allen Flächen des Substrats mit einem
Bedeckungsgrad von 50% oder mehr abzulagern.
Der Abstand H zwischen der Clusterionen-Strahlquelle 40 und
dem Substrat 34 wird vorzugsweise so eingestellt, daß ein
gegebener Bedeckungsgrad in einem Kontaktloch am Ende des
Substrats 34 entsprechend dem maximalen Radius R des
Substrats 34 sichergestellt werden kann. Beispielsweise
kann, um einen Bedeckungsgrad von 20% oder mehr in dem
Kontaktloch am Ende des Substrats 34 mit dem Radius von 100
mm sicherzustellen, der Abstand H von der Clusterionen-
Strahlquelle 40 zu dem Substrat 34 durch den folgenden
Ausdruck (8) erhalten werden
(2×AR×R)/(1.6-db/du)H . . . (8)
wobei der Wert 1,6 im Nenner der linken Seite des
vorstehenden Ausdrucks einer Position entspricht, an der
ein kuppenförmiges Filmdickenprofil in der Bodenfläche des
Kontaktlochs 20% erreicht.
Das vorstehende achte Ausführungsbeispiel wurde in Bezug
auf einen Fall beschrieben, in dem nur eine Clusterionen-
Strahlquelle 40 als Aufdampfquelle an einer um einen
Abstand L gegenüber einer Dreh- und Mittelachse des
Substrats 34 exzentrisch versetzten Position angeordnet
ist. Jedoch kann zum Durchführen des Aufdampfens eine
Vielzahl von Clusterionen-Strahlquellen auf einem
gemeinsamen Kreis mit dem Abstand L als Radius angeordnet
sein. Dadurch ist es möglich, die gleiche Wirkung wie beim
achten Ausführungsbeispiel zu erzielen und aufgrund der
Vielzahl von Aufdampfquellen die Aufdampfgeschwindigkeit zu
erhöhen.
Fig. 10 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen
Teil eines dem zehnten Ausführungsbeispiel der Erfindung
entsprechenden Dünnfilm-Ablagerungsgeräts zeigt. Gemäß Fig.
10 sind Clusterionen-Strahlquellen 40 als Kleinflächen- und
Punktquellen wie bei den vorangehenden
Ausführungsbeispielen angeordnet und befinden sich jeweils
in exzentrischen Abständen L1, L2 von einer Dreh- und
Mittelachse eines Substrats 34. Die jeweiligen
exzentrischen Abstände L1, L2 liegen in einem Bereich, der
durch den folgenden Ausdruck (9) ausgedrückt wird:
R-H/(2×AR)L1H/(2×AR)L2H/(2×AR)+L1 . . . (9).
Zwei Clusterionen-Strahlquellen 40, die gemäß der
vorangehenden Beschreibung angeordnet sind, werden so
betrieben, daß sie im wesentlichen die gleiche
Strahlintensität besitzen. Falls ein Siliziumwaver mit
einem Radius von 100 mm als das Substrat 34 verwendet wird
und der Siliziumwaver ein Kontaktloch mit dem maximalen
Seitenverhältnis von 2,8 aufweist, werden für H = 700 mm
die Bedingungen für L1 und L2 durch den folgenden Ausdruck
(10) ausgedrückt:
12.5L187.5L287.5+L1 . . . (10).
Beispielsweise wurde das Aufdampfen bei den Bedingungen
durchgeführt, daß L1 gleich 80 mm und L2 gleich 160 mm
waren, so daß die Strahlintensität
(Aufdampfgeschwindigkeit) der jeweiligen Clusterionen-
Strahlquellen 40 bei 5 nm/min. und die
Rotationsgeschwindigkeit des Substrats 34 bei 10 rpm lag.
Dementsprechend war es möglich, einen Titannitrid-Dünnfilm
auf einer Bodenfläche des Kontaktlochs auf allen Flächen
des Substrats mit einem Bedeckungsgrad von 50% oder mehr
abzulagern.
Fig. 11(A) und 11(B) sind Diagramme, die einen Vergleich
des gemäß der vorangehenden Beschreibung bedampften
Kontaktlochs des zehnten Ausführungsbeispiels mit einem
Querschnitt eines mittels eines herkömmlichen Sputter-
Verfahrens bedampften Kontaktlochs zeigt. Fig. 11(A) ist
ein typisches Diagramm, das den Fall des zehnten
Ausführungsbeispiels zeigt, und Fig. 11(B) ist ein
typisches Diagramm, das den Fall des herkömmlichen Sputter-
Verfahrens zeigt.
Wie auch aus den Zeichnungen ersichtlich ist, kann bei dem
dem zehnten Ausführungsbeispiel der Erfindung
entsprechenden Aufdampfen ein Bodenbedeckungsgrad (tB/t)
des Kontaktlochs von 50% erreicht werden, während bei dem
dem herkömmlichen Sputter-Verfahren entsprechenden
Aufdampfen nur ein Bodenbedeckungsgrad des Kontaktlochs von
3% erreicht wird.
D.h., bei dem vorstehenden zehnten Ausführungsbeispiel
werden die Profile nach Fig. 4(A) und 4(C) kombiniert, um
ein flacheres Filmdickenprofil zu schaffen. Der Ausdruck
(1), d. h., der vorgenannte Ausdruck für den geometrischen
Ort, zeigt, daß der Mittelpunkt des geometrischen Ortes an
seiner ursprünglichen Position bleiben kann, selbst wenn L
verändert wird, solange H nicht verändert wird. Unter
Nutzung dieser Tatsache wird das Filmdickenprofil bei dem
zehnten Ausführungsbeispiel erhalten, indem dem
Fußabschnitt des vulkankegelförmigen Profils das
kraterförmige Profil überlagert wird. Das Filmdickenprofil
der Bodenfläche des Kontaktlochs wird gemäß Fig. 12
erhalten.
Das vorstehende zehnte Ausführungsbeispiel wurde in Bezug
auf einen Fall beschrieben, in dem zwei Clusterionen-
Strahlquellen 40 die gleiche Aufdampfgeschwindigkeit
besitzen. Jedoch kann beispielsweise die
Aufdampfgeschwindigkeit der in einem exzentrischen Abstand
L2 angeordneten Clusterionen-Strahlquelle das 1,5 bis
4fache der Aufdampfgeschwindigkeit der in einem
exzentrischen Abstand L1 angeordneten Clusterionen-
Strahlquelle betragen. In diesem Fall ist es möglich, auf
einer Bodenfläche eines Kontaktlochs ein gleichmäßigeres
Filmdickenprofil gemäß Fig. 12(B) zu schaffen.
Alternativ dazu kann beispielsweise eine Clusterionen-
Strahlquelle 40 in einem exzentrischen Abstand L1
angeordnet sein, und zwei bis vier Clusterionen-
Strahlquellen 40 können in einem exzentrischen Abstand L2
angeordnet sein. Dadurch ist es möglich, dieselbe Wirkung
wie bei dem vorstehenden elften Ausführungsbeispiel zu
erzielen, selbst wenn die jeweiligen Clusterionen-
Strahlquellen 40 die gleiche Aufdampfgeschwindigkeit
besitzen.
Die vorstehenden Ausführungsbeispiele 10 bis 12 wurden in
Bezug auf einen Fall beschrieben, in dem Clusterionen-
Strahlquellen 40 an zwei Positionen angeordnet sind, die
durch exzentrische Abstände L1, L2 definiert sind, welche
den vorgenannten Ausdrücken (2) und (4) genügen. Es
versteht sich jedoch von selbst, daß die Erfindung auf
einen Fall anwendbar ist, in dem Clusterionen-Strahlquellen
40 an Positionen angeordnet sind, die durch drei oder mehr
exzentrische Abstände definiert sind.
Die vorgenannten Ausführungsbeispiele wurden in Bezug auf
einen Fall dargestellt, in dem eine Vielzahl von
Aufdampfquellen so angeordnet ist, daß der Abstand H
zwischen einem Substrat und der Aufdampfquelle jeweils der
gleiche ist und jedes Filmdickenprofil einen gemeinsamen
Mittelpunkt hat. Jedoch kann die Vielzahl von
Aufdampfquellen mit verschiedenen Abständen zwischen den
Aufdampfquellen und dem Substrat zum Ablagern verwendet
werden, um einen vorbestimmten Bedeckungsgrad zu erreichen.
Die vorgenannten Ausführungsbeispiele wurden in Bezug auf
einen Fall dargestellt, in dem eine Clusterionen-
Strahlquelle als Aufdampfquelle verwendet wurde. Jedoch
kann die Erfindung eine kleinflächige und punktförmige oder
eine ringförmige Quelle, die Aufdampfmaterial erzeugt, und
jedes Ablagerungsverfahren unter den physikalischen
Ablagerungsverfahren verwenden, das erlaubt, daß die
Ablagerung bei Bedingungen erfolgt, bei denen die
Knudsenzahl Kn (=λ/H), die durch das Verhältnis der
mittleren freien Weglänge (λ) eines Teilchens des
Aufdampfmaterials zum Abstand (H) zwischen der
Aufdampfquelle und einem Substrat gegeben ist, in einem
Bereich von 0.1 bis 1 liegt. Beispielsweise kann anstelle
der Clusterionen-Strahlquelle eine als Kleinflächen- und
Punktquelle dienende Elektronenstrahl-Aufdampfquelle
verwendet werden, und die Aufdampfquelle und das Substrat
können an den im vorangehenden beschriebenen Positionen
angeordnet sein, um während der Drehung des Substrats die
Ablagerung durchzuführen. Alternativ dazu kann eine
Vielzahl von Aufdampfquellen, die aus kleinen widerstands
geheizten Schiffchen bestehen, auf einem konzentrischen
Kreis mit einem Radius L angeordnet sein, um eine
ringförmige Quelle zu bilden und das Ablagern ohne Drehung
des Substrats vorzunehmen. In diesem Fall ist es, falls
eine Vorrichtung zum automatischen Zuführen eines linearen
Aufdampfmaterials vorhanden ist, möglich, den Durchsatz
beim Ablagern zu steigern.
Fig. 13 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen
Teil eines dem sechzehnten Ausführungsbeispiel der
Erfindung entsprechenden Dünnfilm-Ablagerungsgeräts zeigt,
das ein Sputter-Verfahren verwendet. In Fig. 13 werden für
Bestandteile, die mit denen des herkömmlichen Dünnfilm-
Ablagerungsgeräts gemäß Fig. 6 identisch sind, die gleichen
Bezugszeichen verwendet, und auf eine Beschreibung
derselben wird verzichtet. In Fig. 13 bezeichnet ein
Bezugszeichen 51 eine Triggerelektronen-
Entladungselektrode, die vorhanden ist, um einen
Entladungsstart bei niedriger Spannung zu erleichtern, und
52 bezeichnet einen Magneten, mit dem lokal ein Magnetfeld
angelegt wird, um ein Quellenmaterial 300 ringförmig zu
sputtern.
Bei dem gemäß der vorangehenden Beschreibung aufgebauten
Dünnfilm-Ablagerungsgerät wird durch Justieren der Position
des an der Rückseite des Quellenmaterials 300 angeordneten
Magneten 52 ein ringförmiger Sputter-Bereich mit einem
Radius L geschaffen. Die Beziehung zwischen dem Abstand H
des Quellenmaterials 300 von einem Substrat 6 und dem
Radius L des Sputter-Bereichs wird auf einen durch den
Ausdruck (7) des vorangehenden achten Ausführungsbeispiels
ausgedrückten Bereich festgelegt. Wenn beispielsweise ein
Titannitrid-Dünnfilm abgelagert wurde, wurde ein Mischgas
aus Argon und Stickstoff in eine Vakuumkammer 1
eingelassen, und das Quellenmaterial 300 wurde danach
gesputtert. Folglich war es möglich, einen Titannitrid-
Diffusionsbarrieren-Dünnfilm auf einer Bodenfläche und
einer Seitenfläche eines Kontaktlochs mit gutem
Bedeckungsgrad abzulagern.
Alternativ dazu können zwei ringförmige Sputter-Bereiche
durch Variieren der Anordnung eines auf der Rückseite eines
Quellenmaterials 300 vorhandenen Magneten geschaffen
werden, wobei die Beziehung zwischen den jeweiligen Radien
L1 und L2 der jeweiligen Sputter-Bereiche innerhalb eines
durch den Ausdruck (9) des zehnten Ausführungsbeispiels
ausgedrückten Bereichs liegt, um das Quellenmaterial 300 zu
sputtern. In diesem Fall ist es möglich, einen
Diffusionsbarrieren-Dünnfilm auf einer Bodenfläche und
einer Seitenfläche eines Kontaktlochs mit gutem
Bedeckungsgrad abzulagern.
Die jeweiligen Ausführungsbeispiele 16 und 17 wurden in
Bezug auf ein scheibenförmiges Quellenmaterial 300
beschrieben. Die Erfindung kann jedoch auch ein Verfahren
verwenden, bei dem eine Seitenfläche eines ringförmigen
Materials oder eines zylindrischen Aufdampfmaterials
gesputtert wird, um die Verfügbarkeit des Aufdampfmaterials
zu verbessern und eine herausragende praktische Wirkung zu
erzielen.
Ferner kann, falls die Erfindung beispielsweise auf ein
Substrat 6 mit einem Durchmesser von 200 mm angewendet
wird, ein Quellenmaterial mit einem kleinen Durchmesser von
20 mm oder weniger verwendet und gesputtert werden, um als
einen Quellenmaterial-Teilchenstrahl erzeugende Quelle zu
dienen. Die Erzeugungsquelle kann als Kleinflächen- und
Punktquelle dienen, so daß die Erzeugungsquelle anstelle
einer Clusterionen-Strahlquelle in der bei den
vorangehenden Ausführungsbeispielen dargestellten
Konfiguration verwendet werden kann, um einen Dünnfilm auf
einer Bodenfläche und einer Seitenfläche eines Kontaktlochs
mit gutem Bedeckungsgrad abzulagern.
Fig. 14 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen
Teil eines dem zwanzigsten Ausführungsbeispiel der
Erfindung entsprechenden Dünnfilm-Ablagerungsgerätes zeigt,
das ein Sputter-Verfahren verwendet. In Fig. 14 werden für
Bestandteile, die mit denen des Dünnfilm-Ablagerungsgerätes
gemäß den vorangehenden Ausführungsbeispielen identisch
sind, die gleichen Bezugszeichen verwendet, und auf die
Beschreibung derselben wird verzichtet. In Fig. 14
bezeichnet ein Bezugszeichen 53 eine Ionenquelle, die einen
Ionen erzeugenden Abschnitt 53a, eine Fokussierelektrode
53b und eine Ablenkelektrode 53c enthält, und die
Ionenquelle 53 erzeugt einen Ionenstrahl 54, wie
beispielsweise Argon, um ein Quellenmaterial 300 zu
sputtern.
Falls ein Substrat 34 einen Durchmesser von 200 mm hat,
kann ein Sputter-Bereich des Quellenmaterials 300, das
mittels des von der Ionenquelle 53 ausgestoßenen
Ionenstrahls 54 gesputtert wird, als Kleinflächen- und
Punktquelle in einem begrenzten Bereich von 20 mm oder
weniger dienen. Deshalb ist es, falls jeder Bestandteil an
derselben Position wie bei den jeweiligen
Ausführungsbeispielen 1 bis 8 angeordnet ist, möglich,
einen Diffusionsbarrieren-Dünnfilm auf einer Bodenfläche
und einer Seitenfläche eines Kontaktlochs mit gutem
Bedeckungsgrad wie bei den jeweiligen Ausführungsbeispielen
abzulagern.
Ferner kann, um dieselbe Wirkung wie bei dem zehnten
Ausführungsbeispiel zu erzielen, ein von einer Ionenquelle
53 gemäß dem zwanzigsten Ausführungsbeispiel ausgestoßener
Ionenstrahl 54 abgelenkt werden, so daß eine Vielzahl von
Sputter-Bereichen auf einem Quellenmaterial 300 geschaffen
wird.
Alternativ dazu kann, um dieselbe Wirkung wie bei der
Verwendung einer ringförmigen Quelle zu erzielen, ein
Aufdampfmaterial 300 ringförmig mit einem von einer
Ionenquelle 53 gemäß dem zwanzigsten Ausführungsbeispiel
ausgestoßenen Ionenstrahl 54 bestrahlt werden.
Wenn die jeweiligen Ausführungsbeispiele auch in Bezug auf
einen Fall dargestellt wurden, in dem ein horizontaler
Schnitt eines Kontaktlochs kreisförmig ist, ist zu
beachten, daß die Erfindung in ähnlicher Weise auf ein
anderes Kontaktloch anwendbar ist, dessen horizontaler
Schnitt eine elliptische oder ovale Form aufweist. Im Falle
des kreisförmigen Schnitts ergibt sich das maximale
Seitenverhältnis bei Verwendung des minimalen Radius d und
einer Tiefe h. Im Falle des elliptischen oder ovalen
Schnittes kann anstelle der bei dem 15. Ausführungsbeispiel
dargestellten ringförmigen Quelle eine Aufdampfquelle von
elliptischer oder ovaler Form verwendet werden, da ein
guter Bedeckungsgrad sichergestellt werden kann, wenn der
geometrische Ort des Mittelpunkts des oberen Abschnitts des
Kontaktlochs auf der Bodenfläche des Kontaktlochs
elliptisch oder oval ist.
Alternativ dazu ist die Erfindung nicht nur auf das
Kontaktloch, sondern auch auf andere Löcher anwendbar, wie
beispielsweise ein Durchgangsloch, ein Elektrodenloch oder
ein Verbindungsloch. Ferner ist die Erfindung auf eine
feine Einkerbung (einen Graben) anwendbar. Im Falle des
Grabens ergibt sich das maximale Seitenverhältnis bei
Verwendung einer Grabenfibreite w und einer Tiefe h.
Gemäß der vorangehenden Beschreibung wird dem ersten Aspekt
der Erfindung gemäß das Aufdampfen vorgenommen, indem das
Substrat gedreht wird und dafür gesorgt wird, daß der
Dampfstrahl des Aufdampfmaterials diagonal auf das Substrat
auftrifft.
Gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung wird das Aufdampfen
vorgenommen, indem die Aufdampfquellen unmittelbar
unterhalb des Substrats angeordnet werden und so
eingestellt werden, daß der Winkel, unter dem der
Dampfstrahl auf das Substrat auftrifft, nicht größer als
der Kegelwinkel einer Seitenfläche der feinen Einkerbung
oder des Lochs ist.
Gemäß dem dritten Aspekt der Erfindung wird, falls das
maximale Seitenverhältnis AR (h/du), gegeben durch das
Verhältnis der Tiefe h der feinen Einkerbung oder des Lochs
zu der Breite du der feinen Einkerbung oder dem Durchmesser
du des Lochs, definiert ist, wird der exzentrische Abstand
L1 der Kleinflächen- und Punktquelle von der Mittelachse
des Substrats ungefähr gleich H/(2×AR), wenn die
Kleinflächen- und Punktquelle als Aufdampfquelle verwendet
wird, oder der Radius L2 der ringförmigen Quelle wird
ungefähr gleich H/(2×AR) gesetzt, wenn die ringförmige
Quelle als Aufdampfquelle verwendet wird, und das
Aufdampfen wird im Falle der Kleinflächen- und Punktquelle
vorgenommen, während das Substrat gedreht wird.
Gemäß dem vierten Aspekt der Erfindung wird das Aufdampfen
vorgenommen, indem, falls zwei Kleinflächen- und
Punktquellen mit einem gemeinsamen Abstand H als
Aufdampfquellen verwendet werden, das Substrat gedreht wird
und die jeweiligen exzentrischen Abstände L1a und L1b der
jeweiligen Kleinflächen- und Punktquellen von der
Mittelachse des Substrats folgendermaßen eingestellt
werden:
R-H/(2×AR)L1aH/(2×AR)L1bH/(2×AR)+L1a
wobei R der Radius des Substrats ist.
Alternativ dazu wird das Aufdampfen vorgenommen in dem,
falls zwei ringförmige Quellen mit dem gemeinsamen Abstand
H vom Substrat als die Aufdampfquellen verwendet werden,
die jeweiligen Radien L2a und L2b der jeweiligen
ringförmigen Quelle folgendermaßen eingestellt werden:
R-H/(2×AR)L2aH/(2×AR)L2bH/(2×AR)+L2a.
Gemäß dem fünften Aspekt der Erfindung wird das Aufdampfen
vorgenommen, indem der Sputterbereich des Aufdampfmaterials
mit einem Durchmesser, der im wesentlichen ein Zehntel oder
weniger des Durchmessers des Substrats beträgt, versehen
wird, das Aufdampfmaterial so angeordnet wird, daß der
Sputterbereich unmittelbar unterhalb des Substrates liegt,
und so eingestellt wird, daß der Winkel, unter dem das
Teilchen des Aufdampfmaterials auf dem Substrat auftrifft,
nicht größer als der Kegelwinkel einer Seitenfläche der
feinen Einkerbung oder des Lochs ist.
Gemäß dem sechsten Aspekt der Erfindung wird, falls das
maximale Seitenverhältnis als AR (h/du), gegeben durch das
Verhältnis der Tiefe h der feinen Einkerbung oder des Lochs
zu der Breite du der feinen Einkerbung oder dem Durchmesser
du des Lochs, definiert ist, das Aufdampfen vorgenommen,
indem das Aufdampfmaterial ringförmig gesputtert wird, und
ein Radius L3 des ringförmigen Sputter-Bereichs ungefähr
gleich H/(2×AR) gesetzt wird.
Gemäß dem siebten Aspekt der Erfindung wird das Aufdampfen
vorgenommen indem, falls die Sputter-Bereiche des
Aufdampfmaterials sich an zwei Positionen mit einem
gemeinsamen Abstand H vom Substrat befinden, jeweilige
Radien L1a und L1b der jeweiligen Sputterbereiche des
Aufdampfmaterials folgendermaßen eingestellt werden:
R-H/(2×AR)L1aH/(2×AR)L1bH/(2×AR)+L1a
wobei R der Radius des Substrats ist.
Gemäß dem achten Aspekt der Erfindung wird das Aufdampfen
vorgenommen, indem das reaktionsfähige Gas mit einer
relativen Molekülmasse, die kleiner als die Masse des
Teilchens des Aufdampfmaterials in dem Dampfstrahl des
Aufdampfmaterials ist, in das Vakuum eingelassen wird.
Gemäß dem neunten Aspekt der Erfindung wird das Aufdampfen
vorgenommen, indem das inaktive Gas mit einer relativen
Molekülmasse, die kleiner als die Masse des Teilchens des
Aufdampfmaterials in dem Dampfstrahl des Aufdampfmaterials
ist, in das Vakuum eingelassen wird.
Gemäß dem zehnten Aspekt der Erfindung wird das Aufdampfen
vorgenommen, indem das Mischgas aus dem reaktionsfähigen
Gas und dem inaktiven Gas mit einer relativen Molekülmasse,
die kleiner als die Masse des Teilchens des
Aufdampfmaterials in dem Dampfstrahl des Aufdampfmaterials
ist, in das Vakuum eingelassen wird.
Gemäß elften Aspekt der Erfindung, wird das Aufdampfen
vorgenommen, indem die jeweiligen Gase, die beim achten
Aspekt, beim neunten Aspekt und beim zehnten Aspekt genannt
wurden, in dem Maße eingelassen werden, daß die Knudsenzahl
Kn (λ/H), die durch das Verhältnis der mittleren freien
Weglänge (λ) der Teilchen des Aufdampfmaterials in dem
Dampfstrahl zu einer Entfernung (H) zwischen den
Aufdampfquellen und dem Substrat gegeben ist, ungefähr in
einem Bereich von 0,1 bis 1 liegt.
Gemäß dem zwölften Aspekt der Erfindung wird das Aufdampfen
vorgenommen, indem ein Gas in das Vakuum eingelassen wird,
und der Druck des Gases in der Nähe einer Oberfläche des
Substrats so eingestellt wird, daß die Knudsenzahl Kn
(λ/U), die durch das Verhältnis der mittleren freien
Weglänge
(λ) des Teilchens des Aufdampfmaterials in dem Dampfstrahl
bei diesem Druck zu einer vertikalen Breite U eines
Bereichs gegeben ist, dessen Druck durch Zufuhr des Gases
erhöht wurde, ungefähr in einem Bereich von 0,1 bis 1
liegt.
Gemäß dem dreizehnten Aspekt der Erfindung wird das
Aufdampfen vorgenommen, indem ein Gas in das Vakuum
eingelassen wird, und der Druck des Gases für ein
vorbestimmtes Zeitintervall so gehalten wird, daß die
Knudsenzahl Kn (λ/H), die durch das Verhältnis der
mittleren freien Weglänge (λ) des Teilchens des
Aufdampfmaterials in dem Dampfstrahl zu dem Abstand H
zwischen den Aufdampfquellen und dem Substrat gegeben ist,
ungefähr gleich 1 wird, und der Druck des Gases nach
Verstreichen des vorbestimmten Zeitintervalls so erhöht
wird, daß die Knudsenzahl Kn ungefähr gleich 0,1 wird.
Demzufolge ist es möglich, ein Dünnfilm-Ablagerungsgerät zu
schaffen, das einen Dünnfilm mit guten Bedeckungsgrad auf
der Bodenfläche und der Seitenfläche der mit einem höheren
Seitenverhältnis in dem Substrat vorhandenen feinen
Einkerbung oder dem mit einem höheren Seitenverhältnis in
dem Substrat vorhandenen Loch ablagern kann.
Während bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung unter
Verwendung spezifischer Begriffe beschrieben wurden, dient
eine solche Beschreibung ausschließlich dem Zweck der
Veranschaulichung, und es versteht sich von selbst, daß
Veränderungen und Abwandlungen gemacht werden können, ohne
vom Wesen oder Geltungsbereich der folgenden
Patentansprüche abzuweichen.
Es wird ein Dünnfilm-Ablagerungsgerät zum Gebrauch für
Halbleiter-Herstellungsverfahren oder ähnliches geschaffen,
das insbesondere zum Ablagern eines Diffusionsbarrieren-
Dünnfilms auf einem Substrat mit einem konkaven Abschnitt
mit höheren Seitenverhältnis (im folgenden als Kontaktloch
bezeichnet) dient. Bei dem Dünnfilm-Ablagerungsgerät wird
eine Kleinflächen- und Punktquelle oder eine ringförmige
Quelle verwendet, das Aufdampfen wird unter Bedingungen
vorgenommen, bei denen die Knudsenzahl Kn (=λ/H), die
durch das Verhältnis der mittleren freien Weglänge (λ)
eines Teilchens des Aufdampfmaterials zu dem Abstand (H)
zwischen der Aufdampfquelle und dem Substrat gegeben ist,
gleich 0,1 oder größer wird, und eine Beziehung zwischen
dem Substrat und der Aufdampfquelle wird entsprechend dem
Seitenverhältnis des Kontaktlochs eingestellt, was zur
Ablagerung des Dünnfilm mit gutem Bedeckungsgrad auf einer
Bodenfläche des Kontaktlochs führt.
Claims (13)
1. Dünnfilm-Ablagerungsgerät zum Ablagern eines dünnen
Filmes durch Bestrahlen eines Substrates, das eine feine
Einkerbung oder ein Loch aufweist, mit einem Dampfstrahl
aus von Aufdampfquellen ausgestoßenem Aufdampfmaterial in
Vakuum,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Substrat (34) gedreht wird und der Dampf
strahl (29) diagonal auf das Substrat (34) auftrifft.
2. Dünnfilm-Ablagerungsgerät zum Ablagern eines dünnen
Filmes durch Bestrahlen eines Substrates, das eine feine
Einkerbung oder ein Loch aufweist, mit einem Dampfstrahl
aus von Aufdampfquellen ausgestoßenem Aufdampfmaterial in
Vakuum,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufdampfquellen (40; 300, 53, 54) unmittelbar
unterhalb des Substrats (34) angeordnet sind und der
Winkel, unter dem der Dampfstrahl (29) auf das
Substrat (34) auftrifft, so eingestellt ist, daß er nicht
größer als der Kegelwinkel einer Seitenfläche der feinen
Einkerbung oder des Lochs ist.
3. Dünnfilm-Ablagerungsgerät zum Ablagern eines dünnen
Filmes durch Bestrahlen eines Substrates, das eine feine
Einkerbung oder ein Loch aufweist, mit einem Dampfstrahl
aus von Aufdampfquellen ausgestoßenem Aufdampfmaterial in
Vakuum,
dadurch gekennzeichnet,
daß, falls das maximale Seitenverhältnis als AR (h/du),
gegeben durch das Verhältnis der Tiefe h der feinen
Einkerbung oder des Lochs zu der Breite du der feinen
Einkerbung oder dem Durchmesser du des Lochs, definiert
ist, ein exzentrischer Abstand L1 von einer Mittelachse
des Substrats (34) zu einer Kleinflächen- und Punktquelle
ungefähr gleich H/(2×AR) gesetzt ist, wenn die
Kleinflächen- und Punktquelle als Aufdampfquelle (40; 300,
53, 54) verwendet wird, oder ein Radius L2 einer
ringförmigen Quelle ungefähr gleich H/(2×AR) gesetzt
ist, wenn die ringförmige Quelle als Aufdampfquelle (40;
300, 53, 54) verwendet wird, und dadurch, daß das
Substrat (34) im Falle der Kleinflächen- und Punktquelle
gedreht wird.
4. Dünnfilm-Ablagerungsgerät zum Ablagern eines dünnen
Filmes durch Bestrahlen eines Substrates, das eine feine
Einkerbung oder ein Loch aufweist, mit einem Dampfstrahl
aus von Aufdampfquellen ausgestoßenem Aufdampfmaterial in
Vakuum,
dadurch gekennzeichnet,
daß, falls zwei Kleinflächen- und Punktquellen mit einem
gemeinsamen Abstand H zu dem Substrat (34) als die
Aufdampfquellen (40; 300, 53, 54) verwendet werden, das
Substrat gedreht wird und jeweilige exzentrische Abstände
L1a und L1b von einer Mittelachse des Substrats (34) zu
den jeweiligen Kleinflächen- und Punktquellen folgender
maßen eingestellt sind
R-H/(2×AR)L1aH/(2×AR)L1bH/(2×AR)+L1awobei R der Radius des Substrates (34) ist, oder
falls zwei ringförmige Quellen mit gemeinsamem Abstand H
zu dem Substrat (34) als die Aufdampfquellen (40; 300, 53,
54) verwendet werden, die jeweiligen Radien L2a und L2b
der ringförmigen Quellen folgendermaßen eingestellt sindR-H/(2×AR)L2aH/(2×AR)L2bH/(2×AR)+L2a.
5. Dünnfilm-Ablagerungsgerät zum Ablagern eines dünnen
Filmes durch Erzeugen eines Plasmas zwischen einem Paar
von Elektroden in Vakuum, um ein auf einer negativen
Elektrode befindliches Aufdampfmaterial mittels Ionen in
dem Plasma zu sputtern, so daß das Aufdampfmaterial auf
einem auf einer gegenüberliegenden positiven Elektrode
befindlichen Substrat, das eine feine Einkerbung oder ein
Loch aufweist, abgeschieden wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Sputterbereich des Aufdampfmaterials (300) einen
Durchmesser hat, der ungefähr ein Zehntel oder weniger von
dem Durchmesser des Substrats (6) beträgt, das Aufdampf
material (300) so angeordnet ist, daß der Sputterbereich
unmittelbar unterhalb des Substrats (6) liegt und der
Winkel, unter dem ein Teilchen (3a) des Aufdampf
materials (300) auf das Substrat (34) auftrifft, so
eingestellt ist, daß er nicht größer als der Kegelwinkel
einer Seitenfläche der feinen Einkerbung oder des Lochs
ist.
6. Dünnfilm-Ablagerungsgerät zum Ablagern eines dünnen
Filmes durch Erzeugen eines Plasmas zwischen einem Paar
von Elektroden in Vakuum, um ein auf einer negativen
Elektrode befindliches Aufdampfmaterial mittels Ionen in
dem Plasma zu sputtern, so daß das Aufdampfmaterial auf
einem auf einer gegenüberliegenden positiven Elektrode
befindlichen Substrat, das eine feine Einkerbung oder ein
Loch aufweist, abgeschieden wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß falls das maximale Seitenverhältnis als AR (h/du),
gegeben durch das Verhältnis der Tiefe h der feinen
Einkerbung oder des Lochs zu der Breite du der feinen
Einkerbung oder dem Durchmesser du des Lochs, definiert
ist, das Aufdampfmaterial (300) ringförmig gesputtert wird
und ein Radius L3 eines ringförmigen Sputterbereichs
ungefähr gleich H/(2×AR) gesetzt ist.
7. Dünnfilm-Ablagerungsgerät zum Ablagern eines dünnen
Filmes durch Erzeugen eines Plasmas zwischen einem Paar
von Elektroden in Vakuum, um ein auf einer negativen
Elektrode befindliches Aufdampfmaterial mittels Ionen in
dem Plasma zu sputtern, so daß das Aufdampfmaterial auf
einem auf einer gegenüberliegenden positiven Elektrode
befindlichen Substrat, das eine feine Einkerbung oder ein
Loch aufweist, abgeschieden wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß, falls Sputterbereiche des Aufdampfmaterials (300) an
zwei Positionen mit einem gemeinsamen Abstand H zu dem
Substrat (6) angeordnet sind, die jeweiligen Radien L1a
und L1b der jeweiligen Sputterbereiche des Aufdampf
materials (300) folgendermaßen eingestellt sind
R-H/(2×AR)L1aH/(2×AR)L1bH/(2×AR)+L1awobei R der Radius des Substrates (6) ist.
8. Dünnfilm-Ablagerungsgerät zum Ablagern eines dünnen
Filmes durch Bestrahlen eines Substrates, das eine feine
Einkerbung oder ein Loch aufweist, mit einem Dampfstrahl
aus von Aufdampfquellen ausgestoßenem Aufdampfmaterial in
Vakuum,
dadurch gekennzeichnet,
daß dem Vakuum ein reaktionsfähiges Gas (41) zugesetzt
ist, dessen relative Molekülmasse kleiner als die Masse
eines Teilchens (38; 3a) des Aufdampfmaterials (24; 300)
in dem Dampfstrahl (29) ist.
9. Dünnfilm-Ablagerungsgerät zum Ablagern eines dünnen
Filmes durch Bestrahlen eines Substrates, das eine feine
Einkerbung oder ein Loch aufweist, mit einem Dampfstrahl
aus von Aufdampfquellen ausgestoßenem Aufdampfmaterial in
Vakuum,
dadurch gekennzeichnet,
daß dem Vakuum ein inaktives Gas (36) zugesetzt ist,
dessen relative Molekülmasse kleiner als die Masse eines
Teilchens (38; 3a) des Aufdampfmaterials (24; 300) in dem
Dampfstrahl (29) ist.
10. Dünnfilm-Ablagerungsgerät zum Ablagern eines dünnen
Filmes durch Bestrahlen eines Substrates, das eine feine
Einkerbung oder ein Loch aufweist, mit einem Dampfstrahl
aus von Aufdampfquellen ausgestoßenem Aufdampfmaterial in
Vakuum,
dadurch gekennzeichnet,
daß dem Vakuum ein Mischgas aus einem reaktionsfähigen
Gas (41) und einem inaktiven Gas (36) mit einer relativen
Molekülmasse zugesetzt ist, die kleiner als die Masse
eines Teilchens (38; 3a) des Aufdampfmaterials (24; 300)
in dem Dampfstrahl (29) ist.
11. Dünnfilm-Ablagerungsgerät nach einem der Ansprüche 8
bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß jedes Gas solchermaßen zugesetzt ist, daß die Knudsen
zahl Kn (λ/H), die durch das Verhältnis der mittleren
freien Weglänge λ eines Teilchens (38; 3a) des Aufdampf
materials (24; 300) in dem Dampfstrahl (29) zu der Ent
fernung H zwischen den Aufdampfquellen (40; 300, 53, 54)
und dem Substrat (34) gegeben ist, in einem Bereich von
ungefähr 0,1 bis 1 liegt.
12. Dünnfilm-Ablagerungsgerät zum Ablagern eines dünnen
Filmes durch Bestrahlen eines Substrates, das eine feine
Einkerbung oder ein Loch aufweist, mit einem Dampfstrahl
aus von Aufdampfquellen ausgestoßenem Aufdampfmaterial in
Vakuum,
dadurch gekennzeichnet,
daß dem Vakuum ein Gas (36) zugesetzt ist, und der Druck
des Gases (36) in der Nähe einer Oberfläche des Substrates
so eingestellt ist, daß die Knudsenzahl Kn (λ/U), die
durch das Verhältnis der mittleren freien Weglänge λ
eines Teilchens (38) des Aufdampfmaterials (24) in dem
Dampfstrahl (29) bei diesem Druck zu der vertikalen
Breite U eines Bereichs (45) gegeben ist, dessen Druck
durch Zufuhr des Gases (36) erhöht ist, in einem Bereich
von ungefähr 0,1 bis 1 liegt.
13. Dünnfilm-Ablagerungsgerät zum Ablagern eines dünnen
Filmes durch Bestrahlen eines Substrates, das eine feine
Einkerbung oder ein Loch aufweist, mit einem Dampfstrahl
aus von Aufdampfquellen ausgestoßenem Aufdampfmaterial in
Vakuum,
dadurch gekennzeichnet,
daß dem Vakuum ein Gas (36) zugesetzt ist, und der Druck
des Gases über ein vorbestimmtes Zeitintervall so gehalten
wird, daß die Knudsenzahl Kn (λ/H), die durch das
Verhältnis der mittleren freien Weglänge λ eines
Teilchens (38) des Aufdampfmaterials (24) in dem Dampf
strahl (29) zu der Entfernung H zwischen den Aufdampf
quellen (40) und dem Substrat (34) gegeben ist, ungefähr
bei 1 liegt, und der Druck des Gases (36) nach
Verstreichen des vorbestimmten Zeitintervalls so erhöht
wird, daß die Knudsenzahl Kn bei ungefähr 0,1 liegt.
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