DE4332342A1 - Verfahren und Packmaschine zum Entnehmen von Gefäßen aus Transportbehältern - Google Patents
Verfahren und Packmaschine zum Entnehmen von Gefäßen aus TransportbehälternInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Entnehmen von
Gefäßen aus Transportbehältern gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 und eine hierfür geeignete Packmaschine gemäß
dem Oberbegriff des Anspruchs 14.
Durch die DE 25 34 183 C3 wird bereits vorgeschlagen, vom
Verbraucher unsortiert in Kästen zurückkommendes Leergut
mehreren hintereinander angeordneten Packmaschinen
zuzuführen, wobei jede der Packmaschinen aus den Kästen nur
Gefäße mit bestimmten Merkmalen, z. B. Höhe oder Farbe,
entnimmt und auf eine zugeordnete Abfördereinrichtung
abstellt. Diese Lösung erfordert einen nicht unerheblichen
Aufwand, da für jede Gefäßsorte eine eigene Packmaschine
vorgesehen werden muß. Ganz abgesehen vom mechanischen und
antriebstechnischen Aufwand beansprucht diese Ausführung zur
Aufstellung der Packmaschinen und der zugeordneten
Fördereinrichtungen reichlich Stellfläche.
Der Erfindung liegt dem zufolge die Aufgabe zugrunde, ein
Verfahren und eine hierfür geeignete Packmaschine der
eingangs genannten Art zu verbessern.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß ein in einem
Transportbehälter befindliches Gefäß von einem steuerbaren
Greiforgan entnommen wird und das Greiforgan an mehreren
Gefäßabgabestationen vorbeiführbar ist, wobei das Gefäß in
Abhängigkeit bestimmter Merkmale vom Greiforgan wahlweise an
einer der Gefäßabgabestationen freigebbar ist.
Die Erkennung der maßgebenden Gefäßmerkmale kann vor dem
Erfassen und Entnehmen der Gefäße aus dem Transportbehältnis
erfolgen. Hierfür eignet sich eine im Einlaufbereich der
Packmaschine stationär angeordnete Prüfeinrichtung, die
mittels Signal- und Steuerleitungen, erforderlichenfalls
über Schleifkontakte, mit den Greiforganen in Verbindung
steht. Anstelle dessen können Greiforgane mit integrierten
bzw. unmittelbar zugeordneten Sensoren oder Vorrichtungen
zur Erkennung bestimmter Gefäßmerkmale, wie Farbe,
Schulterkontur oder Höhe, verwendet werden. Greiforgane mit
zugeordneten Farberkennungssensoren sind aus der
DE-GM 93 14 112.2 bekannt. Kann ein Gefäß bei der
Merkmalsfeststellung keiner der Gefäßabgabestationen
zugeordnet werden, kann es entweder im Transportbehälter
verbleiben oder einer speziell zur Aufnahme von Fremdgefäßen
vorgesehenen Gefäßabgabestation zugeführt werden.
Die Zufuhr der Transportbehälter, das Entnehmen der Gefäße
aus den Transportbehältern, das Absetzen der Gefäße an den
einzelnen Gefäßabgabestationen und das Abtransportieren der
Gefäße von den Gefäßabgabestationen kann taktweise erfolgen.
Bei einer taktweise arbeitenden Packmaschine können die
Fördereinrichtung zur Zufuhr der Transportbehälter und die
den einzelnen Gefäßabgabestationen zugeordneten Fördermittel
parallel nebeneinander verlaufend angeordnet werden, wobei
die Greiforgane von der Gefäßentnahmestation der Reihe nach
an den einzelnen Gefäßabgabestationen, insbesondere quer zu
den Fördermitteln, vorbeigeführt werden und nach Erreichen
der letzten Gefäßabgabestation wieder zur
Gefäßentnahmestation zurückkehren.
Leistungsfähiger ist jedoch ein Verfahren und eine hierfür
vorgesehene Packmaschine, bei der die Greiforgane
kontinuierlich mit gleichbleibendem Umlaufsinn auf einer
′geschlossenen Bewegungsbahn geführt werden. Diese
Bewegungsbahn kann im wesentlichen in einer horizontalen
oder vertikalen Ebene liegen.
Vorteilhafterweise kann bei einer derartigen Lösung die
Zufuhr der Transportbehälter und die Abfuhr der an den
einzelnen Gefäßabgabestationen abgestellten Gefäße
kontinuierlich erfolgen. Ein weiterer Vorteil liegt darin,
daß die kontinuierliche Arbeitsweise den Einsatz mehrerer,
in Umlaufrichtung zueinander beabstandeter Packköpfe, die
jeweils aus einer Gruppe von Greiforganen bestehen, erlaubt.
Mit einer kontinuierlich arbeitenden Packmaschine sind hohe
Arbeitsleistungen erreichbar.
Laufen die Greiforgane oder Packköpfe im wesentlichen in
einer horizontalen Ebene um, können die Gefäßabgabestationen
ebenfalls in einer gemeinsamen horizontalen Ebene liegend
entlang der Umlaufbahn nacheinander versetzt angeordnet
werden. Es ist denkbar, die Gefäßabgabestationen in
Umlaufrichtung auch höhenmäßig, z. B. treppenartig, versetzt
anzuordnen.
Werden die Greiforgane oder Packköpfe auf einer in einer
vertikalen Ebene liegenden Umlaufbahn geführt, können
günstigerweise die den einzelnen Gefäßabgabestationen
zugeordneten Fördermittel parallel über dem Förderer zur
Zufuhr der Transportbehälter verlaufend, zu diesem fluchtend
angeordnet werden. Bei dieser Anordnung der Fördermittel
ergibt sich für das Bedienungspersonal von einer Seite her
eine sehr gute Zugänglichkeit zu allen wichtigen Bereichen
der Packmaschine.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der
Unteransprüche.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel anhand der Fig.
erläutert. In der Fig. ist eine Packmaschine zum Auspacken
von Flaschen aus Flaschenkästen in einer Seitenansicht
schematisch dargestellt.
Die Packmaschine besteht im wesentlichen aus einer vertikal
ausgerichteten, ortsfest gehaltenen Gestellplatte 14, an der
ein kontinuierlich umlaufend antreibbarer Träger 13 drehbar
gelagert ist. Die Packmaschine besitzt insgesamt vier,
jeweils aus einer Gruppe von Greiforganen 3 bestehende
Packköpfe 4. Jeder Packkopf 4 ist mittels einer steuerbaren
Aufhängung 12 am umlaufenden Träger 13 befestigt. Eine
Aufhängung 12 besteht aus insgesamt vier Hebelarmen 15, 16,
17, 18, wobei die Hebelarme 15 und 16 schwenkbar am
umlaufenden Träger 13 gelagert sind. Der Hebelarm 16 ist mit
dem Hebelarm 17 und dieser mit dem den Packkopf 4 tragenden
Hebelarm 18 verbunden, während der Hebelarm 15 direkt
gelenkig mit dem Hebelarm 18 verbunden ist. Die
Gestellplatte 14 ist mit zwei Nutkurven 19 und 20
ausgestattet, wobei eine am Hebelarm 15 befestigte
Kurvenrolle 15′ in die Nutkurve 20 und eine am Hebelarm 16
befestigte Kurvenrolle 16′ in die Nutkurve 19 eingreift. Die
Nutkurven 19 und 20 sind so gestaltet, daß sich die
Packköpfe 4 bei einer Drehung des Trägers 13 in etwa auf der
dargestellten Umlaufbahn 21 bewegen. Die Packköpfe 4 werden
durch eine nicht dargestellte Getriebeeinrichtung während
eines vollständigen Umlaufes immer in Horizontallage
gehalten.
Die Greiforgane 3 der Packköpfe 4 sind jeweils mit einem
integrierten Sensor 5 zur Farberkennung ausgestattet. Auf
jedem Packkopf 4 ist eine Steuereinrichtung 7 angeordnet,
die mit den Sensoren 5 in Verbindung steht und unter
Berücksichtigung der erkannten Flaschenfarbe die
Greiffunktion der Greiforgane 3 steuert. Diese
Steuereinrichtung 7 steht außerdem mit einem nicht
dargestellten Stellungsgeber in Verbindung, der die
momentane Drehstellung des umlaufenden Trägers 13 anzeigt.
Durch einen bodennah horizontal verlaufenden Kastenförderer
8 werden mit unsortiertem Leergut gefüllte Flaschenkästen 2
in Pfeilrichtung der Packmaschine zugeführt. Parallel über
dem Kastenförderer 8 sind drei Förderbänder 9, 10 und 11
höhenmäßig versetzt angeordnet, wobei das Förderband 9 der
ersten Gefäßabgabestation II, das Förderband 10 der zweiten
Gefäßabgabestation III und das Förderband 11 der dritten
Gefäßabgabestation IV zugeordnet ist. Der Antrieb der
Förderbänder 9 und 10 erfolgt gleichsinnig zum
Kastenförderer 8, während das Förderband 11 gegensinnig
angetrieben wird. Sowohl der Kastenförderer 8 als auch die
Förderbänder 9, 10 und 11 werden kontinuierlich synchron zum
Träger 13 der Packmaschine angetrieben.
Die die Umlaufbahn 21 bestimmenden Nutkurven 19 und 20 sind
so gestaltet, daß die Packköpfe 4 und deren Greiforgane 3 im
Bereich der Gefäßentnahmestation I und der
Gefäßabgabestationen II, III, IV jeweils eine mit der
Fördergeschwindigkeit übereinstimmende horizontale
Bewegungskomponente besitzen.
Ein vollständiger Arbeitszyklus eines Packkopfes 4 beginnt
mit dem Eintauchen der Greiforgane 3 in einen Flaschenkasten
2 im Bereich der Gefäßentnahmestation I. Sobald die
Greifograne die Flaschenköpfe höhenmäßig erreicht haben,
werden alle Greiforgane 3 des Packkopfes 4 durch die
Steuereinrichtung 7 in die Zugriffstellung überführt, so daß
nachfolgend alle in einem Flaschenkasten 2 befindlichen
Flaschen 1 aus diesem herausgehoben und in Richtung zur
ersten Gefäßabgabestation II transportiert werden. Während
dessen erfolgt die Feststellung der Farbe jeder einzelnen
Flasche durch die Sensoren 5 an den Greiforganen 3. Bei
Erreichen der ersten Gefäßabgabestation II werden von der
Steuereinrichtung 7 beispielsweise nur diejenigen
Greiforgane 3 des Packkopfes 4 in die Grifflösestellung
überführt, die zuvor aus dem Flaschenkasten 2 eine
Weißglasflasche entnommen haben. Alle übrigen Greiforgane 3
verbleiben in der Zugriffsposition. Demzufolge werden an der
Gefäßabgabestation II nur Weißglasflaschen freigegeben.
Anschließend wird der Packkopf 4 mit den übrigen,
anders farbigen Flaschen 1 vom Förderband 9 abgehoben und in
Richtung zur zweiten Gefäßabgabestation III überführt. Bei
dieser Station veranlaßt die Steuereinrichtung 7
beispielsweise die Freigabe aller Grünglasflaschen auf das
der Abgabestation zugeordnete Förderband 10, indem die
jeweiligen Greiforgane 3 entsprechend angesteuert werden und
in die Grifflösestellung überwechseln. Bei der
darauffolgenden dritten Gefäßabgabestation IV werden alle
übrigen sich noch in der Zugriffsposition befindenden
Greiforgane 3 betätigt, so daß die verbliebenen, weder
weißen noch grünen, z. B. braunen Flaschen 1 auf das
Förderband 11 gestellt werden.
Die nach Farben sortierten Leerflaschen können von den
Förderbändern 9, 10 und 11 einem Flaschenlager oder
Einpackmaschinen zum Einsetzen der sortierten Flaschen in
Kästen zugeführt werden. Es ist aber denkbar, daß zumindest
eines der Förderbänder direkt zu einer Flaschenreinigungs- und
Füllinie führt.
Claims (26)
1. Verfahren zum Entnehmen von Gefäßen aus
Transportbehältern, insbesondere Flaschen oder dgl. aus
Kästen oder Kartons, unter Berücksichtigung bestimmter
Gefäßmerkmale, insbesondere Farbe, Form oder Höhe,
dadurch gekennzeichnet, daß ein in einem
Transportbehälter befindliches Gefäß von einem
steuerbaren Greiforgan entnommen wird und das Greiforgan
an mehreren Gefäßabgabestationen vorbeiführbar ist,
wobei das Gefäß in Abhängigkeit eines oder mehrerer
Merkmale vom Greiforgan an einer bestimmten
Gefäßabgabestation freigebbar ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Erkennung bestimmter Gefäßmerkmale vor dem Erfassen
und Entnehmen der Gefäße aus einem Transportbehälter
erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Erkennung bestimmter Gefäßmerkmale beim Erfassen
oder während dem anschließenden Transport durch ein
Gefäßorgan erfolgt.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Erkennung bestimmter Gefäßmerkmale durch das
Greiforgan selbst mittels zugeordneter Vorrichtungen
oder Sensoren erfolgt.
5. Verfahren nach wenigstens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Greiforgan
auf einer bei jedem Arbeitszyklus gleichförmigen
Bewegungsbahn zwangsgeführt wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
das Greiforgan auf einer geschlossenen Bewegungsbahn mit
gleichbleibendem Umlaufsinn, insbesondere kontinuierlich
zwangsgeführt wird.
7. Verfahren nach wenigstens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Gefäßabgabestationen versetzt entlang der Bewegungsbahn
des Greiforgans angeordnet sind und das Greiforgan
nacheinander jeder Gefäßabgabestation zugeführt wird.
8. Verfahren nach wenigstens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bewegungsbahn
des Greifkopfes im wesentlichen in einer vertikalen
Ebene liegt.
9. Verfahren nach wenigstens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die an den
Gefäßabgabestationen freigegebenen Gefäße kontinuierlich
abgeführt werden.
10. Verfahren nach wenigstens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die an den
Gefäßabgabestationen freigegebenen Gefäße gesammelt oder
in Behälter gestellt werden.
11. Verfahren nach wenigstens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Entnahme der
Gefäße aus den Transportbehältern während der
Förderbewegung der Transportbehälter erfolgt.
12. Verfahren nach wenigstens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß alle in einem
Transportbehälter befindlichen Gefäße gleichzeitig von
einer Gruppe von Greiforganen erfaßt und entnommen
werden, die Gruppe von Greiforganen an den
Gefäßabgabestationen vorbeigeführt wird und jedes
Greiforgan der Gruppe zur Freigabe des von ihm
gehaltenen Gefäßes an einer der Gefäßabgabestation
einzeln in Abhängigkeit der festgestellten Gefäßmerkmale
ansteuer- und betätigbar ist.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
an der letzten Gefäßabgabestation vor der
Gefäßentnahmestation jedes noch verbliebene Gefäß
unabhängig von seinen Merkmalen freigegeben wird.
14. Packmaschine zum Entnehmen von Gefäßen (1) aus
Transportbehältern (2), insbesondere Flaschen oder dgl.
aus Kästen oder Kartons, mit wenigstens einem von einer
Gefäßentnahmestation (I) zu einer Gefäßabgabestation
(II) und zurück überführbaren Greiforgan (3), das unter
Berücksichtigung bestimmter, durch eine Prüfeinrichtung
(5) erkennbare Gefäßmerkmale steuerbar ist, dadurch
gekennzeichnet, daß das Greiforgan (3) nach der
Gefäßentnahmestation (I) an mehreren
Gefäßabgabestationen (II, III, IV), vorbeiführbar und so
ansteuerbar ist, daß ein ein bestimmtes Merkmal
aufweisendes Gefäß (1) an einer bestimmten
Gefäßabgabestation (II, III, IV) freigebbar ist.
15. Packmaschine nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Prüfeinrichtung zur Erkennung bestimmter
Gefäßmerkmale der Packmaschine vorgeordnet ist.
16. Packmaschine nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß dem Greiforgan (3) eine Prüfeinrichtung (5) oder
mehrere Prüfelemente zur Erkennung von Gefäßmerkmalen,
insbesondere zur Erkennung der Farbe oder Höhe,
zugeordnet sind.
17. Packmaschine nach wenigstens einem der vorhergehenden
Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die
Betätigung des Greiforgans (3) zum Erfassen oder Abgeben
eines Gefäßes (1) durch eine Steuereinrichtung (7)
erfolgt, die mit einer stationären Prüfeinrichtung oder
an den Greiforganen (3) angeordneten Prüfeinrichtungen
(5) in Verbindung steht.
18. Packmaschine nach wenigstens einem der vorhergehenden
Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere
Greiforgane (3) zu einem Packkopf (4) zusammengefaßt
sind, aber die Greiffunktion jedes einzelnen Greiforgans
(3) unabhängig von den benachbarten steuerbar ist.
19. Packmaschine nach wenigstens einem der vorhergehenden
Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß den
Gefäßabgabestationen (II, III, IV) antreibbare
Fördermittel (9, 10, 11) zum Abführen der sortierten
Gefäße (1) zugeordnet sind.
20. Packmaschine nach wenigstens einem der vorhergehenden
Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die
Transportbehälter (2) durch einen antreibbaren
Behälterförderer (8) der Packmaschine zuführbar sind.
21. Packmaschine nach Anspruch 19 und 20, dadurch
gekennzeichnet, daß die Fördermittel (9, 10, 11) der
Gefäßabgabestationen (II, III, IV) über dem
Behälterförderer (8) angeordnet sind, vorzugsweise
parallel und fluchtend zu diesem.
22. Packmaschine nach wenigstens einem der vorhergehenden
Ansprüche 14 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die
Fördermittel (9, 10, 11) der Gefäßabgabestationen (II,
III, IV) höhenmäßig, insbesondere treppenartig versetzt
zueinander angeordnet sind.
23. Packmaschine nach wenigstens einem der vorhergehenden
Ansprüche 14 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß das
Greiforgan (3) oder ein Packkopf (4) im Bereich der
Gefäßabgabestationen (II, III, IV) und der
Gefäßentnahmestation (I) eine horizontale
Bewegungskomponente aufweist, die mit der
Fördergeschwindigkeit des Behälterförderers (8) und der
Fördermittel (9, 10, 11) übereinstimmt.
24. Packmaschine nach wenigstens einem der vorhergehenden
Ansprüche 14 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß das
Greiforgan (3) oder ein mehrere Greiforgane aufweisender
Packkopf (4) durch eine zwangsgesteuerte Aufhängung (12)
von der Gefäßentnahmestation (I) zu den
Gefäßabgabestationen (II, III, IV) und zurück überführt
wird und vorzugsweise die Aufhängung (12) auf einem
kontinuierlich antreibbaren Träger (13) befestigt ist.
25. Packmaschine nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet,
daß mehrere Packköpfe (4) mittels zwangssteuerbarer
Aufhängungen (12) am Träger (13) in Umlaufrichtung
beabstandet befestigt sind.
26. Packmaschine nach wenigstens einem der vorhergehenden
Ansprüche 14 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß das
Greiforgan (3) oder der Packkopf (4) während eines
vollständigen Arbeitszykluses im wesentlichen in einer
vertikalen Ebene umläuft.
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