DE4329138C2 - Isolierkanne - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Isolierkanne nach dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1.
Eine derartige Isolierkanne ist beispielsweise aus der
DE 39 40 508 C2 bekannt. Der Behälter der dort beschriebenen
Isolierkanne besteht aus einem mit einer Ummantelung versehenen
doppelwandigen Glaskolben, der in seinem Bodenbereich mit einer
Abdeckung aus einem gut wärmeleitenden Material, beispielsweise
Metall, versehen ist, dessen spektrales Emissionsvermögen im
Temperaturbereich des heißen Getranks wesentlich kleiner als das
von Glas ist. Dabei steht die Abdeckung sowohl mit der äußeren
Wand des Bodens als auch mit der Warmhalteplatte in gutem Wärme
kontakt, während die Ummantelung sich derart über den Boden des
Glaskolbens hinaus erstreckt, daß sich beim Abstellen der
Isolierkanne auf einer ebenen Unterlage zwischen der Unterlage
und der Abdeckung ein Luftpolster bildet. Für den Fall, daß die
Isolierkanne auf der Warmhalteplatte einer Brühgetränkemaschine
steht, ist es Zweck dieser Abdeckung eine gute Wärmeankoppelung
der äußeren Wand des Glaskolbens an die Warmhalteplatte aufrecht
zuerhalten. Für den Fall, daß die Isolierkanne außerhalb der
Brühgetränkemaschine auf einer Unterlage steht, dient die Ab
deckung dazu, die durch Wärmestrahlung verursachten Wärmeverluste
zu minimieren. Wärmeverluste durch Wärmeleitung werden bei Ab
stellen der Isolierkanne auf einer Unterlage durch das zwischen
Unterlage und Abdeckung sich ausbildende Luftpolster weitgehend
vermieden.
Die Abdeckung wirkt also als eine Art "thermischer Einbahn
straße", d. h., es läßt sich eher Wärme von der Warmhalteplatte
auf die äußere Wand des Glaskolbens bringen (durch Wärmeleitung),
als daß Wärme durch Wärmestrahlung von der Außenwand des Glas
kolbens in die umgekehrte Richtung abfließt.
Wesentlicher Nachteil dieser bekannten Isolierkanne ist es, daß
aufgrund des evakuierten Zwischenraums zwischen äußerer und
innerer Wand trotz beheizter Warmhalteplatte zum einen bei Beginn
des Brühvorgangs, wenn die Innenwand der Isolierkanne nur etwa
Zimmertemperatur aufweist, Wärme nicht schnell genug von der
Warmhalteplatte auf die Innenwand gebracht werden kann und zum
anderen nicht genügend Wärme zur längeren Aufrechterhaltung der
Temperatur eines Brühgetränks.
Infolgedessen wird bei der Herstellung einer kleinen Getränke
menge diese merklich abgekühlt, da eine relativ große Wärmemenge
zur Aufheizung der inneren Wand des Glaskolbens nötig ist, die
dem Brühgetränk entzogen wird. Stellt man größere Mengen eines
Brühgetränks her, so tritt zwar kaum mehr eine durch Aufheizung
der inneren Wand bedingte Abkühlung der betreffenden Getränke
menge mehr ein, doch kann das Getränk auch nicht allzu lange
warmgehalten werden, da von der Warmhalteplatte über den
evakuierten Zwischenraum nicht ausreichend Wärme nachgeliefert
werden kann.
Aus der US 5,168,793 ist ein anderer Weg für die Schaffung einer
"thermischen Einbahnstraße" beschritten worden. Auch hier liegt
eine doppelwandig ausgebildete Isolierkanne nach dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1 vor. Es wird allerdings am ebenfalls eine
Warmhalteplatte kontaktierenden Boden keine Abdeckung angebracht,
sondern der Bodenbereich ist der einzige Bereich, in dem bei
dieser Isolierkanne keine Vorkehrungen gegen den Transport von
Wärmestrahlung von äußerer zur inneren Wand getroffen worden
sind. In den übrigen Bereichen wird ein derartiger Transport von
Wärmestrahlung weitgehend unterdrückt, und zwar entweder durch
Anbringung von Infrarotstrahlung absorbierenden Beschichtungen
auf den einander zugewandten Seiten von innerer und äußerer Wand
oder durch Verwendung eines Infrarotstrahlung absorbierenden
Materials im Bodenbereich. In den übrigen Bereichen sind die
einander zugewandten Seiten von äußerer und innerer Wand entweder
mit Infrarotstrahlung reflektierenden Schichten überzogen oder
bestehen als solche aus einem Material, welches diese Eigen
schaften bereits aufweist.
Der wesentliche Nachteil dieser Isolierkanne ist wiederum der
selbe wie bei der aus der DE 39 40 508 C2 bekannten Isolierkanne,
so daß beide Ausführungsformen in Bezug auf Vorheizung der
inneren Wand und in Bezug auf die längere Warmhaltung größerer
Kaffeemengen keine befriedigende Lösung darstellen.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Isolierkanne nach dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 1 derart weiterzuentwickeln, daß
zum einen mit Beginn des Brühvorgangs die innere Wand im Bereich
des Bodens der Isolierkanne aufgeheizt wird und daß zum anderen
auch nach Aufbrühen größerer Mengen eines Brühgetränks von der
Warmhalteplatte soviel Wärme auf die innere Wand der Isolierkanne
transportiert wird, daß das Brühgetränk damit lange warmgehalten
werden kann.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung durch
die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1
gelöst.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Bodenbereichs der
Isolierkanne wird es möglich, der inneren Wand des Bodens über
die Wärmeleitbrücke von der Warmhalteplatte ausgehende Wärme zu
zuführen. Dies hat zur Folge, daß die innere Wand unmittelbar mit
Beginn des Brühvorgangs merklich vorgeheizt wird. Beim Brühen
kleiner Getränkemengen tritt also eine wesentlich geringere Ab
kühlung des Getränkes auf. Andererseits kann ebenfalls durch
Wärmeleitung über die Wärmeleitbrücke ausreichend Wärme zur
längeren Warmhaltung auch von größeren Getränkemengen von der
Warmhalteplatte auf die innere Wand der Isolierkanne transpor
tiert werden. Für den Fall, daß die Isolierkanne nicht auf der
Warmhalteplatte steht, sondern auf einer unbeheizten Unterlage
abgestellt wird, sind die durch eine Wärmeleitbrücke verursachten
Wärmeverluste nicht von entscheidender Bedeutung, da auch hier
das isolierende Luftpolster vorhanden ist. Die "Größe" der Wärme
leitbrücke wird so dimensioniert, daß ein optimaler Kompromiß
zwischen Vor- und Nachwärmung in der Brühgetränkemaschine und der
Warmhaltung außerhalb der Maschine erreicht wird.
Die Ausführungsform der Erfindung nach Anspruch 2 hat den Vor
teil, daß ein Abfließen von Wärme von der äußeren Wand im Boden
bereich auf die äußere Seitenwand eingedämmt wird, da an den
Berührungspunkten der äußeren Wand mit der Warmhalteplatte der
Wärmewiderstand in Richtung innerer Wand relativ gering ist, so
daß ein erheblicher Teil der von der Warmhalteplatte auf die
Isolierkanne übertragenen Wärmemenge in das Brühgetränk und nicht
auf deren äußere Seitenwand abfließt, was für den Benutzer zu
einer Verbrennungsgefahr führen könnte.
Bildet man die Isolierkanne nach Anspruch 3 weiter, so hat dies
zur folge, daß sich zwar deren äußere Seitenwand mit der Zeit
mehr oder weniger aufheizen kann, wenn der Bodenbereich der Isolierkanne
mit der Warmhalteplatte in thermischem Kontakt steht.
Auf der anderen Seite wird aber im Bodenbereich der inneren Wand
im Verlauf der geregelten Beheizung der Warmhalteplatte bei einem
Einschalten der Heizeinrichtung nicht schubweise und punktuell
über vorhandene Wärmeleitbrücken Wärme zugeführt. Die zugeführte
Wärme wird vielmehr zunächst den übrigen Bereichen der äußeren
Wand zugeführt, um dann in eher kontinuierlicher Form über die
Wärmeleitbrücken auf die innere Wand und damit in das warmzu
haltende Brühgetränk einzufließen. Auf diese Weise werden aroma
schädigende Wärmezufuhrspitzen im Brühgetränk vermieden.
Die Ausführungsform der Isolierkanne nach Patentanspruch 4 hat
den Vorteil, daß bei einer derartig angeordneten Wärmeleitbrücke
die von der Warmhalteplatte angebotene Wärmemenge zu einem erheb
lichen Anteil über die Wärmeleitbrücke in das Brühgetränk fließt
und nur ein entsprechend verminderter Anteil im Bodenbereich ent
lang der äußeren Wand geleitet wird, um schließlich über die
Seitenwandung der Isolierkanne Wärme an die Umgebungsluft abzu
geben. Die zentrale Anordnung der Wärmeleitbrücke hat zur Folge,
daß die von der Warmhalteplatte durch Wärmeleitung an die äußere
Wand abgegebene Warme zu einem möglichst hohen Anteil auf die
innere Wand weitergeleitet wird, was den Vorteil hat, daß eine
unerwünschte Temperaturerhöhung der äußeren Wand - insbesondere
im Bereich der Seitenwand der Isolierkanne - und die damit ver
bundene Verbrennungsgefahr für den Benutzer bei deren Berührung
vermieden wird.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die flächenmäßige Aus
dehnung der Wärmeleitbrücke relativ gering gehalten werden kann,
so daß für den Fall, daß die Isolierkanne vorübergehend auf einer
unbeheizten Unterlage abgestellt wird, relativ wenig Wärme vom
Brühgetränk abgezogen wird.
Durch die weitgehende Trennung von Warmhalteplatte und Wärmeleit
brücke durch das Luftpolster wird vermieden, daß über die Wärme
leitbrücke immer dann schubweise Wärme in das Brühgetränk ge
langt, wenn die Warmhalteplatte von der Heizeinrichtung gerade
beheizt wird, bevor sie von einer Regeleinrichtung wieder abge
schaltet wird. Das Luftpolster wirkt vielmehr als Ausgleichsmittel
für Wärmespitzen, die bei der geregelten Beheizung unvermeidlicherweise
auftreten. Auf diese Weise werden aromaschädi
gende Wärmeschübe in das Brühgetränk vermieden. Durch die elasti
sche Verformbarkelt der Bleche ergibt sich unabhängig von der an
gewendeten Verbindungstechnik zur Herstellung der Wärmeleitbrücke
der Vorteil, daß auch Bleche mit größeren Abweichungen von ihren
Normmaßen noch zu einer einen guten Wärmekontakt aufweisenden Wär
meleitbrücke verarbeitet werden können.
Bei der Ausführungsform der Isolierkanne nach Anspruch 6 kann die
Innenfläche der inneren Wand, die mit dem Brühgetränk in Kontakt
gelangt, im wesentlichen ohne scharfe Ecken eben ausgebildet wer
den, was den Vorteil hat, daß der gesamte Innenraum der Isolier
kanne leichter zu reinigen ist als es bei uneben ausgebildetem
Bodenbereich der Fall wäre.
Für den Fall, daß die verformbaren Bleche aus Edelstahl bestehen
(Anspruch 7), ergibt sich der Vorteil, daß die Wände im Bodenbe
reich der Isolierkanne korrosionsbeständig ausgeführt sind. Dies
ist deshalb von Bedeutung, weil sich zum einen auch bei entleer
ter Isolierkanne auf der Innenfläche der inneren Wand Flüssigkeitsreste
ansammeln können. Zum anderen ist die Außenfläche der
äußeren Wand im Bodenbereich stärkeren mechanischen Beanspruchun
gen und auch der von der Warmhalteplatte ausgehenden Hitze aus
gesetzt.
Darüber hinaus weist Edelstahl im interessierenden Temperaturbe
reich einen relativ niedrigen spektralen Immissionskoeffizienten
auf, der durch eine Nickelbeschichtung noch weiter abgesenkt wer
den kann. Dadurch werden auch noch Wärmeverluste durch Wärme
strahlung weitgehend vermieden.
Das erfindungsgemäße Verfahren nach Anspruch 8 ermöglicht es, auf
äußerst einfache Weise eine dauerhafte Wärmeleitbrücke zwischen
den beiden Blechen herzustellen. Dabei bleibt der Wärmewiderstand
der Wärmeleitbrücke über lange Zeit derselbe, da widerstandser
höhende Korrosionserscheinungen auf den Berührungsflächen beider
Bleche aufgrund der Evakuierung des Zwischenraums und dessen gas
dichten Verschlusses praktisch nicht auftreten können.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann mit geringem Aufwand und mit
großer Zuverlässigkeit durchgeführt werden, wenn man für den
Restdruck im Zwischenraum und die Dicke der Bleche die in An
spruch 9 angegebenen Werte wählt.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Isolierkanne und ein Verfahren zu deren Herstellung anhand der
einzigen Figur beschrieben, die einen Schnitt durch die auf einer
Warmhalteplatte stehende erfindungsgemäße Isolierkanne zeigt.
Die in der Figur im ganzen mit dem Bezugszeichen 1 versehene Iso
lierkanne weist einen aus einem Edelstahlblech geformten,
rotationssymmetrischen Innenbehälter 2 und einen ebenfalls
rotationssymmetrischen Außenbehälter auf, der ebenfalls aus
Edelstahl besteht, aber aus zwei verschiedenen Blechen, nämlich
aus einem Mantel 3 und in seinem Bodenbereich aus einem Boden
blech 4 zusammengesetzt ist. Der Mantel 3 weist an seinem unteren
Ende einen umlaufenden Rand 5 (vgl. Achse X-X) auf, während das
Bodenblech 4 eine dem Rand 5 in der Form angepaßte ebenfalls um
laufende Abknickung 6 aufweist. Auf diese Weise läßt sich das
Bodenblech 4 bei entsprechender Dimensionierung durch die vom
Rand 5 auf die Abknickung 6 ausgeübten elastischen Kräfte in den
Mantel 3 einpressen. Die endgültige Befestigung des Boden
bleches 4 am Mantel 3 erfolgt durch Verschweißung längs einer
Schweißnaht 9, welche am Stoß von Rand 5 und Abknickung 6 um
läuft. Im Bodenbereich der Isolierkanne 1 entsteht damit eine
innere Wand 7 und eine äußere Wand 8. Die äußere Wand 8 weist in
ihrem achsnahen Bereich (vgl. Achse X-X) eine Ausbuchtung 10 auf,
die die ihr gegenüberliegende Fläche der inneren Wand 7 berührt
und damit eine mit dem Bezugszeichen 12 versehene Wärmeleitbrücke
bildet.
Wird der Innenbehälter 2 längs einer Schweißnaht 11, an seinem
oberen Rand mit dem Mantel 3 verschweißt, so entsteht ein rota
tionssymmetrischer Zwischenraum 13, dessen Luftinhalt über einen
Evakuierungsstutzen 14 weitgehend abgepumpt werden kann. Damit
kann Wärmeleitung vom Innenbehälter 2 bzw. Bodenblech 4 zum
Mantel 3 kaum mehr auftreten mit der Einschränkung, daß sowohl
über die Schweißnaht 11 unerwünschte und über die Wärmeleitbrücke
12 erfindungsgemäß erwünschte Wärmeleitung auftreten kann.
Die Isolierkanne 1 ruht auf einer Warmhalteplatte 15 einer nicht
dargestellten Brühgetränkemaschine, wobei die Warmhalteplatte 15
auch nach Abschluß des Brühvorgangs geregelt weiterbeheizt wird.
Üblicherweise erfolgt die geregelte Beheizung der Warmhalteplatte
15 durch Ein- und Ausschalten derselben Heizeinrichtung, die wäh
rend des Brühvorgangs einen Durchlauferhitzer dauernd beheizt
(vgl. dazu z. B. DE 34 47 237).
Nach der Figur weist die Heizeinrichtung einen Rohrheizkörper 18,
ein Wasserrohr 19, einen Thermostatregler 20 und drei Bleche 21a,
21b und 21c auf, die die genannte als Durchlauferhitzer arbei
tende Anordnung auf hier nicht näher interessierende Weise zu
sammenhalten. Das Blech 21a steht dabei zum einen in direkten
Wärmekontakt mit dem Rohrheizkörper 18 und zum anderen mit der
Warmhalteplatte 15, während das mit dem Thermostatregler 20 in
Wärmekontakt stehende Blech 21c auch noch mit dem Wasserrohr 19
in direktem Wärmekontakt steht. Die Regelung der Temperatur der
Warmhalteplatte 15 erfolgt dabei beispielsweise auf die in der
DE 34 47 237 beschriebene Weise, wobei ein Hauptproblem der Rege
lung darin besteht, daß die einzige Heizeinrichtung - nämlich der
Rohrheizkörper 18 - im Aufbrühbetrieb der Brühgetränkemaschine
dauernd seine volle im Bereich von bis zu 1000 Watt liegende
Leistung abgeben soll, während im Warmhaltebetrieb je nach Wärme
verlust der Isolierkanne 1 nur einige 10 Watt benötigt werden.
Daher wird die Spannungsversorgung des Rohrheizkörpers 18 vom
Thermostatregler 20 immer nur für kurze Zeit eingeschaltet, um
einer dadurch bedingten Temperaturerhöhung des Thermostatreg
lers 20 wieder für längere Zeit ausgeschaltet zu werden.
Die Warmhalteplatte 15 weist einen umlaufenden Rand 16 auf, der
beispielsweise aus hitzeunempfindlichem Gummi bestehen kann. Nach
der Figur weist die Isolierkanne 1, eine stufenförmig ausgebil
dete, umlaufende Einfassung 22 auf, die aus elastischem Kunst
stoff besteht und daher im Bereich des Bodenblechs 4 auf die
Isolierkanne 1 "aufgeklipst" werden kann. Die Form der Ein
fassung 22 und des Randes 16 sind so aufeinander abgestimmt, daß
sich beim Abstellen der Isolierkanne 1 auf der Warmhalte
platte 15 zwischen dem Kernbereich der Warmhalteplatte 15 und dem
Bodenblech 4 ein Luftpolster 17 ausbildet.
Mit Beginn des Brühvorgangs erwärmt sich die Warmhalteplatte 15
und damit auch die Luft innerhalb des Luftpolsters 17 und
schließlich auch die äußere Wand 8 im Bodenbereich. Über die
Wärmeleitbrücke 12 wird somit auch die innere Wand 7 des Innenbe
hälters 2 durch Wärmeleitung aufgeheizt. Bei entsprechender
Dimensionierung der Dicke des Luftpolsters 17 der flächenmäßigen
Ausdehnung der Wärmeleitbrücke 12 und der auf die Warmhalteplatte
15 abgegebenen Heizleistung wird also sofort mit Beginn des Brüh
vorgangs der Innenbehälter 7 vorgeheizt, bevor erste Brühgeträn
kemengen in die Isolierkanne 1 einfließen. Diese zeitliche Ver
zögerung zwischen Einfließen der ersten Brühgetränkemengen und
dem Einschalten der Heizeinrichtung hängt zum einen damit zu
sammen, daß von der einzigen Heizeinrichtung zunächst beträcht
liche Wärmemengen zur Warmhalteplatte 15 abfließen, bevor der
Durchlauferhitzer so heiß wird, daß er erste Heißwassermengen zu
einem nicht dargestellten Filter fördert. Zum anderen benötigt es
einige Zeit, bis in das Filter eingeflossenes Heißwasser dieses
als Brühgetränk wieder verläßt und in den Isolierbehälter 1 ein
fließt, da vorher eine Strecke von Kaffeemehl zu durchfließen ist.
Als folge dieser Vorbeheizung der inneren Wand 7 werden bei der
Zubereitung von nur kleineren Mengen eines Brühgetränks diesem
beim Auftreffen auf der inneren Wand 7 wesentlich geringere
Wärmemengen entzogen, so daß eine weit geringere Abkühlung des
selben eintritt. Bei der Zubereitung größerer Mengen eines Brüh
getränks spielt dieser Effekt nur noch eine kleinere Rolle.
Wichtiger ist in diesem Fall, daß über die Wärmeleitbrücke 12 und
das Luftpolster 17 auf die innere Wand 7 des Innenbehälters 2
genügend von der Warmhalteplatte 15 abgegebene Wärme gebracht
werden kann, um das Brühgetränk im inneren des Isolierbehälters 1
sehr lange warmzuhalten.
Zum Verfahren zur Herstellung der Isolierkanne 1 ist über das
vorstehend bereits beschriebene folgendes zu ergänzen:
Wird ein eine Ausbuchtung 10 aufweisendes, ansonsten aber durch gehend ebenes elastisches Bodenblech 4 in den umlaufenden Rand 5 des Mantels 3 eingespannt und entlang der Schweißnaht 9 rundum luftdicht verschweißt und ist weiter auch der Innenbehälter 2 längs der Schweißnaht 11 rundum mit dem Mantel 3 luftdicht ver schweißt, kann der nach außen gasdicht verschlossene Zwischenraum 13 über den Evakuierungsstutzen 14 entsprechend der verwendeten Pumpenart und aufgebrachter Pumpenleistung bis auf sehr niedrige Restdrücke evakuiert werden. Im Verlauf des Evakuierungsprozesses bildet sich dann aufgrund des zunehmenden Unterdrucks und der elastischen Verformbarkeit der äußeren Wand 8 ein zunehmend engerer Wärmekontakt zwischen innerer Wand 7 und der Ausbuchtung 10 und damit die Wärmeleitbrücke 12. Dabei beult sich auch die Innere Wand 7 des Innenbehälters 2 etwas in Richtung äußerer Wand 8 des Bodenbleches 4 aus. In der Praxis hat es sich gezeigt, daß dieser Vorgang zuverlässig eintritt, wenn die Dicke der aus Edelstahl bestehenden Bleche für die innere 7 und äußere 8 Wand zwischen 0,4 und 0,8 mm beträgt und wenn der Zwischenraum 13 auf einen Restdruck von weniger als 10-3 bar abgepumpt wird.
Wird ein eine Ausbuchtung 10 aufweisendes, ansonsten aber durch gehend ebenes elastisches Bodenblech 4 in den umlaufenden Rand 5 des Mantels 3 eingespannt und entlang der Schweißnaht 9 rundum luftdicht verschweißt und ist weiter auch der Innenbehälter 2 längs der Schweißnaht 11 rundum mit dem Mantel 3 luftdicht ver schweißt, kann der nach außen gasdicht verschlossene Zwischenraum 13 über den Evakuierungsstutzen 14 entsprechend der verwendeten Pumpenart und aufgebrachter Pumpenleistung bis auf sehr niedrige Restdrücke evakuiert werden. Im Verlauf des Evakuierungsprozesses bildet sich dann aufgrund des zunehmenden Unterdrucks und der elastischen Verformbarkeit der äußeren Wand 8 ein zunehmend engerer Wärmekontakt zwischen innerer Wand 7 und der Ausbuchtung 10 und damit die Wärmeleitbrücke 12. Dabei beult sich auch die Innere Wand 7 des Innenbehälters 2 etwas in Richtung äußerer Wand 8 des Bodenbleches 4 aus. In der Praxis hat es sich gezeigt, daß dieser Vorgang zuverlässig eintritt, wenn die Dicke der aus Edelstahl bestehenden Bleche für die innere 7 und äußere 8 Wand zwischen 0,4 und 0,8 mm beträgt und wenn der Zwischenraum 13 auf einen Restdruck von weniger als 10-3 bar abgepumpt wird.
Claims (9)
1. Isolierkanne (1) zur Aufnahme eines in einer Brühgetränke
maschine mittels einer elektrischen Heizeinrichtung er
zeugten heißen Getränks, bestehend aus einem oben offenen,
durch einen Deckel verschließbaren Behälter, der ansonsten
aber einschließlich seines eine äußere Wand (8) und innere
Wand (7) aufweisenden Bodenbereichs durchgehend doppelwandig
ausgebildet ist und bei dem der dadurch entstehende Zwi
schenraum (13) weitgehend evakuiert und anschließend
gasdicht verschlossen ist, wobei der Bodenbereich der
Isolierkanne (1) auch nach Fertigstellung des Brühgetränks
von einer mit der Heizeinrichtung thermisch gekoppelten
Warmhalteplatte (15) beheizt wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Bodenbereich der Isolierkanne (1) äußere (8) und
innere (7) Wand einander derart berühren, daß dort jeweils
eine Wärmeleitbrücke (12) entsteht, über die Wärme von der
Warmhalteplatte (15) in das in der Isolierkanne (1) sich be
findliche Getränk fließen kann.
2. Isolierkanne nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Bodenbereich der Isolierkanne (1) im wesentlichen
nur im Bereich von Wärmeleitbrücken (12) mit der Warmhalte
platte (15) in direktem Wärmekontakt steht.
3. Isolierkanne nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Bodenbereich der Isolierkanne (1) im wesentlichen
nur außerhalb der Wärmeleitbrücken (12) mit der Warmhalte
platte in direktem Wärmekontakt steht.
4. Isolierkanne nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß nur eine Wärmeleitbrücke (12) vorgesehen ist, die bei
auf der Warmhalteplatte (15) abgestellter Isolierkanne (1)
im Mittenbereich der Warmhalteplatte (15) liegt und daß im
wesentlichen der gesamte Bodenbereich der Isolierkanne (1)
von der Warmhalteplatte (15) durch ein Luftpolster (17) ge
trennt ist.
5. Isolierkanne nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die äußere (8) und die innere (7) Wand aus elastisch
verformbaren Blechen bestehen, deren Abstand zueinander so
gering gewählt ist, daß die äußere (8) und innere (7) Wand
bei einer aufeinander zu gerichteten elastischen Verformung
beider Bleche sich so weit aufeinander zu bewegen, daß sie
sich dort berühren.
6. Isolierkanne nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die innere Wand (7) im wesentlichen eben ausgebildet
ist, während die äußere Wand (8) im Bereich der Wärmeleit
brücke (12) eine zur inneren Wand (7) hin sich erstreckende
Ausbuchtung (10) aufweist.
7. Isolierkanne nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die elastisch verformbaren Bleche aus reinem oder mit
Nickel beschichteten Edelstahl bestehen.
8. Verfahren zur Herstellung einer Isolierkanne nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die aufeinander zu gerichtete elastische Verformung von
Innerer (7) und äußerer (8) Wand dann entsteht, wenn aus dem
Zwischenraum (13) zum Zweck seiner weitgehenden Evakuierung
Luft abgepumpt wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß für die innere (7) und äußere (8) Wand Bleche verwendet
werden, die eine Dicke zwischen 0,4 und 0,8 mm aufweisen und
daß der Zwischenraum (13) bis auf einen Restdruck von
weniger als 10-3 bar evakuiert wird.
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