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DE4329138C2 - Isolierkanne - Google Patents

Isolierkanne

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DE4329138C2
DE4329138C2 DE19934329138 DE4329138A DE4329138C2 DE 4329138 C2 DE4329138 C2 DE 4329138C2 DE 19934329138 DE19934329138 DE 19934329138 DE 4329138 A DE4329138 A DE 4329138A DE 4329138 C2 DE4329138 C2 DE 4329138C2
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jug
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vacuum
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Braun GmbH
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Braun GmbH
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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    • A47J41/02Vacuum-jacket vessels, e.g. vacuum bottles
    • A47J41/022Constructional details of the elements forming vacuum space
    • A47J41/028Constructional details of the elements forming vacuum space made of metal
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Description

Die Erfindung betrifft eine Isolierkanne nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Eine derartige Isolierkanne ist beispielsweise aus der DE 39 40 508 C2 bekannt. Der Behälter der dort beschriebenen Isolierkanne besteht aus einem mit einer Ummantelung versehenen doppelwandigen Glaskolben, der in seinem Bodenbereich mit einer Abdeckung aus einem gut wärmeleitenden Material, beispielsweise Metall, versehen ist, dessen spektrales Emissionsvermögen im Temperaturbereich des heißen Getranks wesentlich kleiner als das von Glas ist. Dabei steht die Abdeckung sowohl mit der äußeren Wand des Bodens als auch mit der Warmhalteplatte in gutem Wärme­ kontakt, während die Ummantelung sich derart über den Boden des Glaskolbens hinaus erstreckt, daß sich beim Abstellen der Isolierkanne auf einer ebenen Unterlage zwischen der Unterlage und der Abdeckung ein Luftpolster bildet. Für den Fall, daß die Isolierkanne auf der Warmhalteplatte einer Brühgetränkemaschine steht, ist es Zweck dieser Abdeckung eine gute Wärmeankoppelung der äußeren Wand des Glaskolbens an die Warmhalteplatte aufrecht­ zuerhalten. Für den Fall, daß die Isolierkanne außerhalb der Brühgetränkemaschine auf einer Unterlage steht, dient die Ab­ deckung dazu, die durch Wärmestrahlung verursachten Wärmeverluste zu minimieren. Wärmeverluste durch Wärmeleitung werden bei Ab­ stellen der Isolierkanne auf einer Unterlage durch das zwischen Unterlage und Abdeckung sich ausbildende Luftpolster weitgehend vermieden.
Die Abdeckung wirkt also als eine Art "thermischer Einbahn­ straße", d. h., es läßt sich eher Wärme von der Warmhalteplatte auf die äußere Wand des Glaskolbens bringen (durch Wärmeleitung), als daß Wärme durch Wärmestrahlung von der Außenwand des Glas­ kolbens in die umgekehrte Richtung abfließt.
Wesentlicher Nachteil dieser bekannten Isolierkanne ist es, daß aufgrund des evakuierten Zwischenraums zwischen äußerer und innerer Wand trotz beheizter Warmhalteplatte zum einen bei Beginn des Brühvorgangs, wenn die Innenwand der Isolierkanne nur etwa Zimmertemperatur aufweist, Wärme nicht schnell genug von der Warmhalteplatte auf die Innenwand gebracht werden kann und zum anderen nicht genügend Wärme zur längeren Aufrechterhaltung der Temperatur eines Brühgetränks.
Infolgedessen wird bei der Herstellung einer kleinen Getränke­ menge diese merklich abgekühlt, da eine relativ große Wärmemenge zur Aufheizung der inneren Wand des Glaskolbens nötig ist, die dem Brühgetränk entzogen wird. Stellt man größere Mengen eines Brühgetränks her, so tritt zwar kaum mehr eine durch Aufheizung der inneren Wand bedingte Abkühlung der betreffenden Getränke­ menge mehr ein, doch kann das Getränk auch nicht allzu lange warmgehalten werden, da von der Warmhalteplatte über den evakuierten Zwischenraum nicht ausreichend Wärme nachgeliefert werden kann.
Aus der US 5,168,793 ist ein anderer Weg für die Schaffung einer "thermischen Einbahnstraße" beschritten worden. Auch hier liegt eine doppelwandig ausgebildete Isolierkanne nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 vor. Es wird allerdings am ebenfalls eine Warmhalteplatte kontaktierenden Boden keine Abdeckung angebracht, sondern der Bodenbereich ist der einzige Bereich, in dem bei dieser Isolierkanne keine Vorkehrungen gegen den Transport von Wärmestrahlung von äußerer zur inneren Wand getroffen worden sind. In den übrigen Bereichen wird ein derartiger Transport von Wärmestrahlung weitgehend unterdrückt, und zwar entweder durch Anbringung von Infrarotstrahlung absorbierenden Beschichtungen auf den einander zugewandten Seiten von innerer und äußerer Wand oder durch Verwendung eines Infrarotstrahlung absorbierenden Materials im Bodenbereich. In den übrigen Bereichen sind die einander zugewandten Seiten von äußerer und innerer Wand entweder mit Infrarotstrahlung reflektierenden Schichten überzogen oder bestehen als solche aus einem Material, welches diese Eigen­ schaften bereits aufweist.
Der wesentliche Nachteil dieser Isolierkanne ist wiederum der­ selbe wie bei der aus der DE 39 40 508 C2 bekannten Isolierkanne, so daß beide Ausführungsformen in Bezug auf Vorheizung der inneren Wand und in Bezug auf die längere Warmhaltung größerer Kaffeemengen keine befriedigende Lösung darstellen.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Isolierkanne nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 derart weiterzuentwickeln, daß zum einen mit Beginn des Brühvorgangs die innere Wand im Bereich des Bodens der Isolierkanne aufgeheizt wird und daß zum anderen auch nach Aufbrühen größerer Mengen eines Brühgetränks von der Warmhalteplatte soviel Wärme auf die innere Wand der Isolierkanne transportiert wird, daß das Brühgetränk damit lange warmgehalten werden kann.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Bodenbereichs der Isolierkanne wird es möglich, der inneren Wand des Bodens über die Wärmeleitbrücke von der Warmhalteplatte ausgehende Wärme zu­ zuführen. Dies hat zur Folge, daß die innere Wand unmittelbar mit Beginn des Brühvorgangs merklich vorgeheizt wird. Beim Brühen kleiner Getränkemengen tritt also eine wesentlich geringere Ab­ kühlung des Getränkes auf. Andererseits kann ebenfalls durch Wärmeleitung über die Wärmeleitbrücke ausreichend Wärme zur längeren Warmhaltung auch von größeren Getränkemengen von der Warmhalteplatte auf die innere Wand der Isolierkanne transpor­ tiert werden. Für den Fall, daß die Isolierkanne nicht auf der Warmhalteplatte steht, sondern auf einer unbeheizten Unterlage abgestellt wird, sind die durch eine Wärmeleitbrücke verursachten Wärmeverluste nicht von entscheidender Bedeutung, da auch hier das isolierende Luftpolster vorhanden ist. Die "Größe" der Wärme­ leitbrücke wird so dimensioniert, daß ein optimaler Kompromiß zwischen Vor- und Nachwärmung in der Brühgetränkemaschine und der Warmhaltung außerhalb der Maschine erreicht wird.
Die Ausführungsform der Erfindung nach Anspruch 2 hat den Vor­ teil, daß ein Abfließen von Wärme von der äußeren Wand im Boden­ bereich auf die äußere Seitenwand eingedämmt wird, da an den Berührungspunkten der äußeren Wand mit der Warmhalteplatte der Wärmewiderstand in Richtung innerer Wand relativ gering ist, so daß ein erheblicher Teil der von der Warmhalteplatte auf die Isolierkanne übertragenen Wärmemenge in das Brühgetränk und nicht auf deren äußere Seitenwand abfließt, was für den Benutzer zu einer Verbrennungsgefahr führen könnte.
Bildet man die Isolierkanne nach Anspruch 3 weiter, so hat dies zur folge, daß sich zwar deren äußere Seitenwand mit der Zeit mehr oder weniger aufheizen kann, wenn der Bodenbereich der Isolierkanne mit der Warmhalteplatte in thermischem Kontakt steht. Auf der anderen Seite wird aber im Bodenbereich der inneren Wand im Verlauf der geregelten Beheizung der Warmhalteplatte bei einem Einschalten der Heizeinrichtung nicht schubweise und punktuell über vorhandene Wärmeleitbrücken Wärme zugeführt. Die zugeführte Wärme wird vielmehr zunächst den übrigen Bereichen der äußeren Wand zugeführt, um dann in eher kontinuierlicher Form über die Wärmeleitbrücken auf die innere Wand und damit in das warmzu­ haltende Brühgetränk einzufließen. Auf diese Weise werden aroma­ schädigende Wärmezufuhrspitzen im Brühgetränk vermieden.
Die Ausführungsform der Isolierkanne nach Patentanspruch 4 hat den Vorteil, daß bei einer derartig angeordneten Wärmeleitbrücke die von der Warmhalteplatte angebotene Wärmemenge zu einem erheb­ lichen Anteil über die Wärmeleitbrücke in das Brühgetränk fließt und nur ein entsprechend verminderter Anteil im Bodenbereich ent­ lang der äußeren Wand geleitet wird, um schließlich über die Seitenwandung der Isolierkanne Wärme an die Umgebungsluft abzu­ geben. Die zentrale Anordnung der Wärmeleitbrücke hat zur Folge, daß die von der Warmhalteplatte durch Wärmeleitung an die äußere Wand abgegebene Warme zu einem möglichst hohen Anteil auf die innere Wand weitergeleitet wird, was den Vorteil hat, daß eine unerwünschte Temperaturerhöhung der äußeren Wand - insbesondere im Bereich der Seitenwand der Isolierkanne - und die damit ver­ bundene Verbrennungsgefahr für den Benutzer bei deren Berührung vermieden wird.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die flächenmäßige Aus­ dehnung der Wärmeleitbrücke relativ gering gehalten werden kann, so daß für den Fall, daß die Isolierkanne vorübergehend auf einer unbeheizten Unterlage abgestellt wird, relativ wenig Wärme vom Brühgetränk abgezogen wird.
Durch die weitgehende Trennung von Warmhalteplatte und Wärmeleit­ brücke durch das Luftpolster wird vermieden, daß über die Wärme­ leitbrücke immer dann schubweise Wärme in das Brühgetränk ge­ langt, wenn die Warmhalteplatte von der Heizeinrichtung gerade beheizt wird, bevor sie von einer Regeleinrichtung wieder abge­ schaltet wird. Das Luftpolster wirkt vielmehr als Ausgleichsmittel für Wärmespitzen, die bei der geregelten Beheizung unvermeidlicherweise auftreten. Auf diese Weise werden aromaschädi­ gende Wärmeschübe in das Brühgetränk vermieden. Durch die elasti­ sche Verformbarkelt der Bleche ergibt sich unabhängig von der an­ gewendeten Verbindungstechnik zur Herstellung der Wärmeleitbrücke der Vorteil, daß auch Bleche mit größeren Abweichungen von ihren Normmaßen noch zu einer einen guten Wärmekontakt aufweisenden Wär­ meleitbrücke verarbeitet werden können.
Bei der Ausführungsform der Isolierkanne nach Anspruch 6 kann die Innenfläche der inneren Wand, die mit dem Brühgetränk in Kontakt gelangt, im wesentlichen ohne scharfe Ecken eben ausgebildet wer­ den, was den Vorteil hat, daß der gesamte Innenraum der Isolier­ kanne leichter zu reinigen ist als es bei uneben ausgebildetem Bodenbereich der Fall wäre.
Für den Fall, daß die verformbaren Bleche aus Edelstahl bestehen (Anspruch 7), ergibt sich der Vorteil, daß die Wände im Bodenbe­ reich der Isolierkanne korrosionsbeständig ausgeführt sind. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil sich zum einen auch bei entleer­ ter Isolierkanne auf der Innenfläche der inneren Wand Flüssigkeitsreste ansammeln können. Zum anderen ist die Außenfläche der äußeren Wand im Bodenbereich stärkeren mechanischen Beanspruchun­ gen und auch der von der Warmhalteplatte ausgehenden Hitze aus­ gesetzt.
Darüber hinaus weist Edelstahl im interessierenden Temperaturbe­ reich einen relativ niedrigen spektralen Immissionskoeffizienten auf, der durch eine Nickelbeschichtung noch weiter abgesenkt wer­ den kann. Dadurch werden auch noch Wärmeverluste durch Wärme­ strahlung weitgehend vermieden.
Das erfindungsgemäße Verfahren nach Anspruch 8 ermöglicht es, auf äußerst einfache Weise eine dauerhafte Wärmeleitbrücke zwischen den beiden Blechen herzustellen. Dabei bleibt der Wärmewiderstand der Wärmeleitbrücke über lange Zeit derselbe, da widerstandser­ höhende Korrosionserscheinungen auf den Berührungsflächen beider Bleche aufgrund der Evakuierung des Zwischenraums und dessen gas­ dichten Verschlusses praktisch nicht auftreten können.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann mit geringem Aufwand und mit großer Zuverlässigkeit durchgeführt werden, wenn man für den Restdruck im Zwischenraum und die Dicke der Bleche die in An­ spruch 9 angegebenen Werte wählt.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Isolierkanne und ein Verfahren zu deren Herstellung anhand der einzigen Figur beschrieben, die einen Schnitt durch die auf einer Warmhalteplatte stehende erfindungsgemäße Isolierkanne zeigt.
Die in der Figur im ganzen mit dem Bezugszeichen 1 versehene Iso­ lierkanne weist einen aus einem Edelstahlblech geformten, rotationssymmetrischen Innenbehälter 2 und einen ebenfalls rotationssymmetrischen Außenbehälter auf, der ebenfalls aus Edelstahl besteht, aber aus zwei verschiedenen Blechen, nämlich aus einem Mantel 3 und in seinem Bodenbereich aus einem Boden­ blech 4 zusammengesetzt ist. Der Mantel 3 weist an seinem unteren Ende einen umlaufenden Rand 5 (vgl. Achse X-X) auf, während das Bodenblech 4 eine dem Rand 5 in der Form angepaßte ebenfalls um­ laufende Abknickung 6 aufweist. Auf diese Weise läßt sich das Bodenblech 4 bei entsprechender Dimensionierung durch die vom Rand 5 auf die Abknickung 6 ausgeübten elastischen Kräfte in den Mantel 3 einpressen. Die endgültige Befestigung des Boden­ bleches 4 am Mantel 3 erfolgt durch Verschweißung längs einer Schweißnaht 9, welche am Stoß von Rand 5 und Abknickung 6 um­ läuft. Im Bodenbereich der Isolierkanne 1 entsteht damit eine innere Wand 7 und eine äußere Wand 8. Die äußere Wand 8 weist in ihrem achsnahen Bereich (vgl. Achse X-X) eine Ausbuchtung 10 auf, die die ihr gegenüberliegende Fläche der inneren Wand 7 berührt und damit eine mit dem Bezugszeichen 12 versehene Wärmeleitbrücke bildet.
Wird der Innenbehälter 2 längs einer Schweißnaht 11, an seinem oberen Rand mit dem Mantel 3 verschweißt, so entsteht ein rota­ tionssymmetrischer Zwischenraum 13, dessen Luftinhalt über einen Evakuierungsstutzen 14 weitgehend abgepumpt werden kann. Damit kann Wärmeleitung vom Innenbehälter 2 bzw. Bodenblech 4 zum Mantel 3 kaum mehr auftreten mit der Einschränkung, daß sowohl über die Schweißnaht 11 unerwünschte und über die Wärmeleitbrücke 12 erfindungsgemäß erwünschte Wärmeleitung auftreten kann.
Die Isolierkanne 1 ruht auf einer Warmhalteplatte 15 einer nicht dargestellten Brühgetränkemaschine, wobei die Warmhalteplatte 15 auch nach Abschluß des Brühvorgangs geregelt weiterbeheizt wird. Üblicherweise erfolgt die geregelte Beheizung der Warmhalteplatte 15 durch Ein- und Ausschalten derselben Heizeinrichtung, die wäh­ rend des Brühvorgangs einen Durchlauferhitzer dauernd beheizt (vgl. dazu z. B. DE 34 47 237).
Nach der Figur weist die Heizeinrichtung einen Rohrheizkörper 18, ein Wasserrohr 19, einen Thermostatregler 20 und drei Bleche 21a, 21b und 21c auf, die die genannte als Durchlauferhitzer arbei­ tende Anordnung auf hier nicht näher interessierende Weise zu­ sammenhalten. Das Blech 21a steht dabei zum einen in direkten Wärmekontakt mit dem Rohrheizkörper 18 und zum anderen mit der Warmhalteplatte 15, während das mit dem Thermostatregler 20 in Wärmekontakt stehende Blech 21c auch noch mit dem Wasserrohr 19 in direktem Wärmekontakt steht. Die Regelung der Temperatur der Warmhalteplatte 15 erfolgt dabei beispielsweise auf die in der DE 34 47 237 beschriebene Weise, wobei ein Hauptproblem der Rege­ lung darin besteht, daß die einzige Heizeinrichtung - nämlich der Rohrheizkörper 18 - im Aufbrühbetrieb der Brühgetränkemaschine dauernd seine volle im Bereich von bis zu 1000 Watt liegende Leistung abgeben soll, während im Warmhaltebetrieb je nach Wärme­ verlust der Isolierkanne 1 nur einige 10 Watt benötigt werden.
Daher wird die Spannungsversorgung des Rohrheizkörpers 18 vom Thermostatregler 20 immer nur für kurze Zeit eingeschaltet, um einer dadurch bedingten Temperaturerhöhung des Thermostatreg­ lers 20 wieder für längere Zeit ausgeschaltet zu werden.
Die Warmhalteplatte 15 weist einen umlaufenden Rand 16 auf, der beispielsweise aus hitzeunempfindlichem Gummi bestehen kann. Nach der Figur weist die Isolierkanne 1, eine stufenförmig ausgebil­ dete, umlaufende Einfassung 22 auf, die aus elastischem Kunst­ stoff besteht und daher im Bereich des Bodenblechs 4 auf die Isolierkanne 1 "aufgeklipst" werden kann. Die Form der Ein­ fassung 22 und des Randes 16 sind so aufeinander abgestimmt, daß sich beim Abstellen der Isolierkanne 1 auf der Warmhalte­ platte 15 zwischen dem Kernbereich der Warmhalteplatte 15 und dem Bodenblech 4 ein Luftpolster 17 ausbildet.
Mit Beginn des Brühvorgangs erwärmt sich die Warmhalteplatte 15 und damit auch die Luft innerhalb des Luftpolsters 17 und schließlich auch die äußere Wand 8 im Bodenbereich. Über die Wärmeleitbrücke 12 wird somit auch die innere Wand 7 des Innenbe­ hälters 2 durch Wärmeleitung aufgeheizt. Bei entsprechender Dimensionierung der Dicke des Luftpolsters 17 der flächenmäßigen Ausdehnung der Wärmeleitbrücke 12 und der auf die Warmhalteplatte 15 abgegebenen Heizleistung wird also sofort mit Beginn des Brüh­ vorgangs der Innenbehälter 7 vorgeheizt, bevor erste Brühgeträn­ kemengen in die Isolierkanne 1 einfließen. Diese zeitliche Ver­ zögerung zwischen Einfließen der ersten Brühgetränkemengen und dem Einschalten der Heizeinrichtung hängt zum einen damit zu­ sammen, daß von der einzigen Heizeinrichtung zunächst beträcht­ liche Wärmemengen zur Warmhalteplatte 15 abfließen, bevor der Durchlauferhitzer so heiß wird, daß er erste Heißwassermengen zu einem nicht dargestellten Filter fördert. Zum anderen benötigt es einige Zeit, bis in das Filter eingeflossenes Heißwasser dieses als Brühgetränk wieder verläßt und in den Isolierbehälter 1 ein­ fließt, da vorher eine Strecke von Kaffeemehl zu durchfließen ist.
Als folge dieser Vorbeheizung der inneren Wand 7 werden bei der Zubereitung von nur kleineren Mengen eines Brühgetränks diesem beim Auftreffen auf der inneren Wand 7 wesentlich geringere Wärmemengen entzogen, so daß eine weit geringere Abkühlung des­ selben eintritt. Bei der Zubereitung größerer Mengen eines Brüh­ getränks spielt dieser Effekt nur noch eine kleinere Rolle. Wichtiger ist in diesem Fall, daß über die Wärmeleitbrücke 12 und das Luftpolster 17 auf die innere Wand 7 des Innenbehälters 2 genügend von der Warmhalteplatte 15 abgegebene Wärme gebracht werden kann, um das Brühgetränk im inneren des Isolierbehälters 1 sehr lange warmzuhalten.
Zum Verfahren zur Herstellung der Isolierkanne 1 ist über das vorstehend bereits beschriebene folgendes zu ergänzen:
Wird ein eine Ausbuchtung 10 aufweisendes, ansonsten aber durch­ gehend ebenes elastisches Bodenblech 4 in den umlaufenden Rand 5 des Mantels 3 eingespannt und entlang der Schweißnaht 9 rundum luftdicht verschweißt und ist weiter auch der Innenbehälter 2 längs der Schweißnaht 11 rundum mit dem Mantel 3 luftdicht ver­ schweißt, kann der nach außen gasdicht verschlossene Zwischenraum 13 über den Evakuierungsstutzen 14 entsprechend der verwendeten Pumpenart und aufgebrachter Pumpenleistung bis auf sehr niedrige Restdrücke evakuiert werden. Im Verlauf des Evakuierungsprozesses bildet sich dann aufgrund des zunehmenden Unterdrucks und der elastischen Verformbarkeit der äußeren Wand 8 ein zunehmend engerer Wärmekontakt zwischen innerer Wand 7 und der Ausbuchtung 10 und damit die Wärmeleitbrücke 12. Dabei beult sich auch die Innere Wand 7 des Innenbehälters 2 etwas in Richtung äußerer Wand 8 des Bodenbleches 4 aus. In der Praxis hat es sich gezeigt, daß dieser Vorgang zuverlässig eintritt, wenn die Dicke der aus Edelstahl bestehenden Bleche für die innere 7 und äußere 8 Wand zwischen 0,4 und 0,8 mm beträgt und wenn der Zwischenraum 13 auf einen Restdruck von weniger als 10-3 bar abgepumpt wird.

Claims (9)

1. Isolierkanne (1) zur Aufnahme eines in einer Brühgetränke­ maschine mittels einer elektrischen Heizeinrichtung er­ zeugten heißen Getränks, bestehend aus einem oben offenen, durch einen Deckel verschließbaren Behälter, der ansonsten aber einschließlich seines eine äußere Wand (8) und innere Wand (7) aufweisenden Bodenbereichs durchgehend doppelwandig ausgebildet ist und bei dem der dadurch entstehende Zwi­ schenraum (13) weitgehend evakuiert und anschließend gasdicht verschlossen ist, wobei der Bodenbereich der Isolierkanne (1) auch nach Fertigstellung des Brühgetränks von einer mit der Heizeinrichtung thermisch gekoppelten Warmhalteplatte (15) beheizt wird, dadurch gekennzeichnet, daß im Bodenbereich der Isolierkanne (1) äußere (8) und innere (7) Wand einander derart berühren, daß dort jeweils eine Wärmeleitbrücke (12) entsteht, über die Wärme von der Warmhalteplatte (15) in das in der Isolierkanne (1) sich be­ findliche Getränk fließen kann.
2. Isolierkanne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenbereich der Isolierkanne (1) im wesentlichen nur im Bereich von Wärmeleitbrücken (12) mit der Warmhalte­ platte (15) in direktem Wärmekontakt steht.
3. Isolierkanne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenbereich der Isolierkanne (1) im wesentlichen nur außerhalb der Wärmeleitbrücken (12) mit der Warmhalte­ platte in direktem Wärmekontakt steht.
4. Isolierkanne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß nur eine Wärmeleitbrücke (12) vorgesehen ist, die bei auf der Warmhalteplatte (15) abgestellter Isolierkanne (1) im Mittenbereich der Warmhalteplatte (15) liegt und daß im wesentlichen der gesamte Bodenbereich der Isolierkanne (1) von der Warmhalteplatte (15) durch ein Luftpolster (17) ge­ trennt ist.
5. Isolierkanne nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere (8) und die innere (7) Wand aus elastisch verformbaren Blechen bestehen, deren Abstand zueinander so gering gewählt ist, daß die äußere (8) und innere (7) Wand bei einer aufeinander zu gerichteten elastischen Verformung beider Bleche sich so weit aufeinander zu bewegen, daß sie sich dort berühren.
6. Isolierkanne nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Wand (7) im wesentlichen eben ausgebildet ist, während die äußere Wand (8) im Bereich der Wärmeleit­ brücke (12) eine zur inneren Wand (7) hin sich erstreckende Ausbuchtung (10) aufweist.
7. Isolierkanne nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die elastisch verformbaren Bleche aus reinem oder mit Nickel beschichteten Edelstahl bestehen.
8. Verfahren zur Herstellung einer Isolierkanne nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die aufeinander zu gerichtete elastische Verformung von Innerer (7) und äußerer (8) Wand dann entsteht, wenn aus dem Zwischenraum (13) zum Zweck seiner weitgehenden Evakuierung Luft abgepumpt wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß für die innere (7) und äußere (8) Wand Bleche verwendet werden, die eine Dicke zwischen 0,4 und 0,8 mm aufweisen und daß der Zwischenraum (13) bis auf einen Restdruck von weniger als 10-3 bar evakuiert wird.
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