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DE4328321C2 - Vorrichtung zur Temperierung von Infusionslösungen - Google Patents

Vorrichtung zur Temperierung von Infusionslösungen

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DE4328321C2
DE4328321C2 DE19934328321 DE4328321A DE4328321C2 DE 4328321 C2 DE4328321 C2 DE 4328321C2 DE 19934328321 DE19934328321 DE 19934328321 DE 4328321 A DE4328321 A DE 4328321A DE 4328321 C2 DE4328321 C2 DE 4328321C2
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    • A61M5/1414Hanging-up devices
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Temperierung von Infusionslösungen gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruchs.
Infusionslösungen werden üblicherweise aus einem oberhalb eines Patienten aufgehängten Behälter über Schläuche dem Patienten zugeführt. Dabei befinden sich die Infusionslösungen im wesentlichen auf Raumtemperatur, also auf einer Temperatur, die erheblich unter der Körpertemperatur des Patienten liegt. In vielen Fällen, etwa bei längeren Operationen, bei älteren Patienten oder bei größeren verabreichten Infusionslösungsmengen, führt die übliche Praxis zu einer erheblichen Unterkühlung des Patienten, die vor allem von körperlich geschwächten Patienten nur langsam wieder ausgeglichen werden kann. Die starke Abkühlung wird von den Patienten nicht nur als unangenehm empfunden, sondern sie führt nach Operationen auch zu einer verlängerten "Aufwachphase" in der Intensivstation.
Aus der GB 2 248 106 A ist eine taschen- oder beutelförmige, mit einem Reißverschluß versehene Aufnahme für Infusionsbehälter bekannt, in die ein Infusionsbehälter eingelegt werden kann. Nach dem Schließen des Reißverschlusses ist der Infusionsbehälter vollständig durch die isolierende und gegebenenfalls auch erwärmende Aufnahme eingeschlossen. Wenn die Aufnahme nicht übermäßig sperrig ausgeführt werden soll, ist das Einfügen des Infusionsbehälters durch den Reißverschluß in die Aufnahme umständlich und zeitraubend. Die Aufnahme und insbesondere deren Inneres lassen sich nur schlecht reinigen, so daß sich große Mengen von Erregern aller Art im Inneren der Aufnahme bilden können. Das ist im Krankenhaus naturgemäß äußerst unerwünscht.
Eine ähnliche Lösung zeigt das DE 92 01 792 A1, das einen Infusionserwärmer beschreibt, der eine Rückseite aus wärmeisolierendem Material mit eingebetteten Heizdrähten und eine Vorderseite aus durchsichtiger Kunststoff-Folie offenbart.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen, die es gestattet, Infusionslösungen in besonders einfacher Weise auf der gewünschten Temperatur zu halten.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
In diesen Aufnahmebehälter können Infusionsflaschen oder Beutel mit nach unten gerichteter Auslaßöffnung eingesetzt und erwärmt oder zumindest - nach vorheriger Erwärmung - warmgehalten werden. Aufgrund eines gewissen, unvermeidlichen Temperaturabfalls zwischen der Infusionsflasche und dem Patienten wird es in der Regel zweckmäßig sein, die Erwärmungs- oder Warmhaltetemperatur etwas höher als die Körpertemperatur einzustellen.
Erfiindungsgemäß ist ein becherförmiger Aufnahmebehälter aus Metall vorgesehen, der oben offen ist und einen Schlitz in einer Seitenwand aufweist, der sich vom oberen Rand bis zur unteren Austrittsöffnung erstreckt.
Der Behälter weist vorzugsweise eine Aufhängevorrichtung auf, die eine Dre­ hung des Behälters um eine senkrechte Achse gestattet, so daß dieser bei­ spielsweise so gedreht werden kann, daß der Schlitz vorne liegt und der Füll­ stand, gegebenenfalls mit Hilfe einer im oder am Aufnahmebehälter ange­ brachten Skala, vom Betrachter beobachtet werden kann. Andererseits kann es auch zweckmäßig sein, die Aufhängevorrichtung so zu gestalten, daß der Aufnahmebehälter schräg geneigt werden kann, so daß sich die Infusionsflasche oder der Beutel gegen die warme Innenwand des Aufnahmebehälters anlegt und die Wärmeübertragung verstärkt wird. Dies ist insbesondere vor­ teilhaft, wenn die Infusionsflasche oder der Infusionsbeutel nicht genau dem Innenquerschnitt des Aufnahmebehälters entsprechen.
Dieser Innenquerschnitt kann rund, rechteckig bzw. quadratisch oder auch polygonal sein und weist vorzugsweise Abmessungen auf, die denjenigen der marktgängigen Infusionsbehälter entsprechen.
Der Aufnahmebehälter kann mit einer Steuerung für die Heiztemperatur ver­ bunden sein, der in ausreichendem Maße Temperatursensoren zugeordnet sind, von denen einer insbesondere in einem möglichst weit stromabwärts die Infusionslösungstemperatur im Schlauch ermitteln sollte, so daß eine Rückkopplungssteuerung der Temperatur des an den Patienten gelangenden Mediums möglich ist.
Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert.
Fig. 1 ist eine perspektivische Darstellung einer ersten Ausführungs­ form der Erfindung;
Fig. 2 ist eine entsprechende Ansicht einer zweiten Ausführungsform.
In Fig. 1 ist ein Infusionsgestell nur durch einen Haken 10 angedeutet. An dem Haken 10 ist über eine Halterung 12 ein Aufnahmebehälter 14 für auf dem Kopf stehende Infusionsflaschen 16 aufgehängt.
Der Aufnahmebehälter 14 ist insgesamt becherförmig ausgebildet, weist je­ doch in Abweichung von der oben offenen Form eines Bechers eine zentrale Öffnung 18 im Boden auf, durch die der Hals 20 der Infusionsflasche 16 nach unten austritt. Die nicht bezeichnete Seitenwand des Aufnahmebehälters 14 läuft zu der Öffnung 18 hin konisch zusammen. An dem Hals der Infusionsfla­ sche 16 hängt in der üblichen Weise eine Tropfglas 22, von dem ein Schlauch 24 ausgeht.
Von der unteren Öffnung des Aufnahmebehälters 14 her geht ein senkrech­ ter Schlitz 26 aus, der die gesamte seitliche Wand des Aufnahmebehälters 14 bis zu deren oberem Rand 28 durchdringt. Dieser Schlitz 26 hat den Vorteil, daß eine Infusionsflasche 16 mit bereits angeschlossenen Schläuchen, Lei­ tungen, Ventilen etc. in den Aufnahmebehälter 14 eingesetzt werden kann.
Der Aufnahmebehälter 14 ist im dargestellten Beispiel der Fig. 1 mit inte­ grierten Heizeinrichtungen versehen. Beispielsweise kann es sich um eine elektrische Heizeinrichtung handeln, die über ein Kabel 30 und ein in eine Steckdose einsteckbares Steuergerät 32 mit Strom versorgt werden kann. Die Heizung wird beispielsweise so eingestellt, daß die Infusionslösung auf ei­ ne im ausreichenden Maße über der Körpertemperatur liegende Temperatur erwärmt oder auf dieser zumindest gehalten wird, so daß der Temperaturab­ fall zum Patienten kompensiert werden kann.
Darüber hinaus ist auch eine Rückkopplungssteuerung möglich, in dem mit Hilfe von nicht gezeigten Temperaturfühlern die Temperatur im stromabwär­ tigen Bereich des Schlauches 24 bis hin zum Patienten überwacht und die Heiztemperatur entsprechend eingestellt wird.
Die Halterung 12 des Aufnahmebehälters 14 umfaßt zunächst eine vom obe­ ren Rand des Aufnahmebehälters 15 senkrecht nach oben verlaufende Stange 34, deren oberer Abschnitt 36 nach zweifacher Abwinklung oberhalb des Schwerpunkts der Anordnung aus Aufnahmebehälter 14 und Infusionsflasche 16 liegt. Der obere Abschnitt 36 der Stange endet in einer abgewinkelten La­ sche 38, deren untere, waagerecht verlaufende Fläche 40 drehbar das nicht bezeichnete obere Ende der Stange 34 aufnimmt. Die Lasche 38 weist im übrigen auch eine senkrechte Fläche 42 auf, die mit einer nicht bezeichneten Öse zum Aufhängen auf dem Haken 10 versehen ist.
Durch Drehung des Aufnahmebehälters 14 um die senkrechte Achse kann der senkrechte Schlitz 26 jeweils auf die Seite des Betrachters gebracht wer­ den, so daß die bereits angeschlossene Infusionsflasche in den Aufnahmebe­ hälter ohne Schwierigkeiten eingelegt werden kann.
Fig. 2 zeigt eine Ausführungsform der Erfindung, die sich nur dadurch von derjenigen gemäß Fig. 1 unterscheidet, daß der mit 44 bezeichnete Aufnah­ mebehälter für eine Infusionsflasche 46 ebenso wie diese einen abgerundet­ quadratischen Querschnitt aufweist und somit für entsprechende, auf dem Markt befindliche Flaschen geeignet ist. Im übrigen besteht aber vollständige Übereinstimmung, so daß in Fig. 2 die bereits in Fig. 1 verwendeten Bezugs­ ziffern eingetragen sind.
Die Halterung 12 des Aufnahmebehälters 14, 44 kann so ausgebildet sein, daß der Aufnahmebehälter nicht nur um eine senkrechte Achse drehbar ist, wie es bereits beschrieben wurde, sondern auch in eine seitlich geneigte Stellung gekippt werden kann. Auf diese Weise kann erreicht werden, daß sich eine im Aufnahmebehälter befindliche Infusionsflasche aufgrund ihres Eigengewichts fest gegen eine seitliche Fläche des beheizten Aufnahmebehälters an­ legt, so daß die Wärmeübertragung verbessert wird. Dies kann vor allem in Betracht kommen, wenn der Querschnitt einer Infusionsflasche kleiner ist als der Innenquerschnitt des jeweils verfügbaren Aufnahmebehälters, oder wenn flache Infusionsbeutel temperiert werden sollen.

Claims (9)

1. Vorrichtung zur Temperierung von Infusionslösungen mit einem an einem Infusionsgestell (10) aufhängbaren, beheizbaren, Aufnahmebehälter (14, 44) für Infusionsflaschen (16, 46) oder -beutel, der im unteren Bereich wenigstens eine Austrittsöffnung (18) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmebehälter als oben offener Becher aus Metall ausgebildet ist, der in der Seitenwand einen von der unteren Austrittsöffnung (18) bis zum oberen Rand (28) verlaufenden Schlitz (26) aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmebehälter (14, 44) eine Aufhängevorrichtung (12, 34, 38) aufweist, die eine Drehung des Aufnahmebehälters (14, 44) um eine senkrechte Achse gestattet.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmebehälter (14, 44) eine Aufhängevorrichtung (12, 34, 38) aufweist, die eine seitliche Neigung des Aufnahmebehälters (14, 44) gestattet.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmebehälter (14) einen kreisrunden Querschnitt aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmebehälter (44) einen rechteckigen Querschnitt aufweist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmebehälter (14, 44) mit einer Steuerung (30, 32) zur genauen Temperatureinstellung verbunden ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerung (30, 32) mit wenigstens einem Temperatursensor in einem stromabwärtigen Bereich eines aus dem Aufnahmebehälter austretenden Infusionsschlauches (24) verbunden ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmebehälter (14, 44) elektrisch beheizbar ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufhängevorrichtung eine Draht-Stange (34) umfaßt.
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