DE4328321C2 - Vorrichtung zur Temperierung von Infusionslösungen - Google Patents
Vorrichtung zur Temperierung von InfusionslösungenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Temperierung von Infusionslösungen
gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruchs.
Infusionslösungen werden üblicherweise aus einem oberhalb eines Patienten
aufgehängten Behälter über Schläuche dem Patienten zugeführt. Dabei befinden
sich die Infusionslösungen im wesentlichen auf Raumtemperatur, also auf
einer Temperatur, die erheblich unter der Körpertemperatur des Patienten
liegt. In vielen Fällen, etwa bei längeren Operationen, bei älteren Patienten
oder bei größeren verabreichten Infusionslösungsmengen, führt die übliche
Praxis zu einer erheblichen Unterkühlung des Patienten, die vor allem von
körperlich geschwächten Patienten nur langsam wieder ausgeglichen werden
kann. Die starke Abkühlung wird von den Patienten nicht nur als unangenehm
empfunden, sondern sie führt nach Operationen auch zu einer verlängerten
"Aufwachphase" in der Intensivstation.
Aus der GB 2 248 106 A ist eine taschen- oder beutelförmige, mit einem
Reißverschluß versehene Aufnahme für Infusionsbehälter bekannt, in die ein
Infusionsbehälter eingelegt werden kann. Nach dem Schließen des Reißverschlusses
ist der Infusionsbehälter vollständig durch die isolierende und gegebenenfalls
auch erwärmende Aufnahme eingeschlossen. Wenn die Aufnahme
nicht übermäßig sperrig ausgeführt werden soll, ist das Einfügen des Infusionsbehälters
durch den Reißverschluß in die Aufnahme umständlich und
zeitraubend. Die Aufnahme und insbesondere deren Inneres lassen sich nur
schlecht reinigen, so daß sich große Mengen von Erregern aller Art im Inneren
der Aufnahme bilden können. Das ist im Krankenhaus naturgemäß äußerst
unerwünscht.
Eine ähnliche Lösung zeigt das DE 92 01 792 A1, das einen Infusionserwärmer
beschreibt, der eine Rückseite aus wärmeisolierendem Material mit eingebetteten
Heizdrähten und eine Vorderseite aus durchsichtiger Kunststoff-Folie
offenbart.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen,
die es gestattet, Infusionslösungen in besonders einfacher Weise auf der
gewünschten Temperatur zu halten.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
In diesen Aufnahmebehälter können Infusionsflaschen oder Beutel mit nach
unten gerichteter Auslaßöffnung eingesetzt und erwärmt oder zumindest
- nach vorheriger Erwärmung - warmgehalten werden. Aufgrund eines gewissen,
unvermeidlichen Temperaturabfalls zwischen der Infusionsflasche und
dem Patienten wird es in der Regel zweckmäßig sein, die Erwärmungs- oder
Warmhaltetemperatur etwas höher als die Körpertemperatur einzustellen.
Erfiindungsgemäß ist ein becherförmiger Aufnahmebehälter aus Metall vorgesehen,
der oben offen ist und einen Schlitz in einer Seitenwand aufweist, der
sich vom oberen Rand bis zur unteren Austrittsöffnung erstreckt.
Der Behälter weist vorzugsweise eine Aufhängevorrichtung auf, die eine Dre
hung des Behälters um eine senkrechte Achse gestattet, so daß dieser bei
spielsweise so gedreht werden kann, daß der Schlitz vorne liegt und der Füll
stand, gegebenenfalls mit Hilfe einer im oder am Aufnahmebehälter ange
brachten Skala, vom Betrachter beobachtet werden kann. Andererseits kann
es auch zweckmäßig sein, die Aufhängevorrichtung so zu gestalten, daß der
Aufnahmebehälter schräg geneigt werden kann, so daß sich die Infusionsflasche
oder der Beutel gegen die warme Innenwand des Aufnahmebehälters
anlegt und die Wärmeübertragung verstärkt wird. Dies ist insbesondere vor
teilhaft, wenn die Infusionsflasche oder der Infusionsbeutel nicht genau dem
Innenquerschnitt des Aufnahmebehälters entsprechen.
Dieser Innenquerschnitt kann rund, rechteckig bzw. quadratisch oder auch
polygonal sein und weist vorzugsweise Abmessungen auf, die denjenigen der
marktgängigen Infusionsbehälter entsprechen.
Der Aufnahmebehälter kann mit einer Steuerung für die Heiztemperatur ver
bunden sein, der in ausreichendem Maße Temperatursensoren zugeordnet
sind, von denen einer insbesondere in einem möglichst weit stromabwärts
die Infusionslösungstemperatur im Schlauch ermitteln sollte, so daß eine
Rückkopplungssteuerung der Temperatur des an den Patienten gelangenden
Mediums möglich ist.
Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand
der beigefügten Zeichnung näher erläutert.
Fig. 1 ist eine perspektivische Darstellung einer ersten Ausführungs
form der Erfindung;
Fig. 2 ist eine entsprechende Ansicht einer zweiten Ausführungsform.
In Fig. 1 ist ein Infusionsgestell nur durch einen Haken 10 angedeutet. An
dem Haken 10 ist über eine Halterung 12 ein Aufnahmebehälter 14 für auf
dem Kopf stehende Infusionsflaschen 16 aufgehängt.
Der Aufnahmebehälter 14 ist insgesamt becherförmig ausgebildet, weist je
doch in Abweichung von der oben offenen Form eines Bechers eine zentrale
Öffnung 18 im Boden auf, durch die der Hals 20 der Infusionsflasche 16 nach
unten austritt. Die nicht bezeichnete Seitenwand des Aufnahmebehälters 14
läuft zu der Öffnung 18 hin konisch zusammen. An dem Hals der Infusionsfla
sche 16 hängt in der üblichen Weise eine Tropfglas 22, von dem ein
Schlauch 24 ausgeht.
Von der unteren Öffnung des Aufnahmebehälters 14 her geht ein senkrech
ter Schlitz 26 aus, der die gesamte seitliche Wand des Aufnahmebehälters 14
bis zu deren oberem Rand 28 durchdringt. Dieser Schlitz 26 hat den Vorteil,
daß eine Infusionsflasche 16 mit bereits angeschlossenen Schläuchen, Lei
tungen, Ventilen etc. in den Aufnahmebehälter 14 eingesetzt werden kann.
Der Aufnahmebehälter 14 ist im dargestellten Beispiel der Fig. 1 mit inte
grierten Heizeinrichtungen versehen. Beispielsweise kann es sich um eine
elektrische Heizeinrichtung handeln, die über ein Kabel 30 und ein in eine
Steckdose einsteckbares Steuergerät 32 mit Strom versorgt werden kann.
Die Heizung wird beispielsweise so eingestellt, daß die Infusionslösung auf ei
ne im ausreichenden Maße über der Körpertemperatur liegende Temperatur
erwärmt oder auf dieser zumindest gehalten wird, so daß der Temperaturab
fall zum Patienten kompensiert werden kann.
Darüber hinaus ist auch eine Rückkopplungssteuerung möglich, in dem mit
Hilfe von nicht gezeigten Temperaturfühlern die Temperatur im stromabwär
tigen Bereich des Schlauches 24 bis hin zum Patienten überwacht und die
Heiztemperatur entsprechend eingestellt wird.
Die Halterung 12 des Aufnahmebehälters 14 umfaßt zunächst eine vom obe
ren Rand des Aufnahmebehälters 15 senkrecht nach oben verlaufende Stange
34, deren oberer Abschnitt 36 nach zweifacher Abwinklung oberhalb des
Schwerpunkts der Anordnung aus Aufnahmebehälter 14 und Infusionsflasche
16 liegt. Der obere Abschnitt 36 der Stange endet in einer abgewinkelten La
sche 38, deren untere, waagerecht verlaufende Fläche 40 drehbar das nicht
bezeichnete obere Ende der Stange 34 aufnimmt. Die Lasche 38 weist im
übrigen auch eine senkrechte Fläche 42 auf, die mit einer nicht bezeichneten
Öse zum Aufhängen auf dem Haken 10 versehen ist.
Durch Drehung des Aufnahmebehälters 14 um die senkrechte Achse kann
der senkrechte Schlitz 26 jeweils auf die Seite des Betrachters gebracht wer
den, so daß die bereits angeschlossene Infusionsflasche in den Aufnahmebe
hälter ohne Schwierigkeiten eingelegt werden kann.
Fig. 2 zeigt eine Ausführungsform der Erfindung, die sich nur dadurch von
derjenigen gemäß Fig. 1 unterscheidet, daß der mit 44 bezeichnete Aufnah
mebehälter für eine Infusionsflasche 46 ebenso wie diese einen abgerundet
quadratischen Querschnitt aufweist und somit für entsprechende, auf dem
Markt befindliche Flaschen geeignet ist. Im übrigen besteht aber vollständige
Übereinstimmung, so daß in Fig. 2 die bereits in Fig. 1 verwendeten Bezugs
ziffern eingetragen sind.
Die Halterung 12 des Aufnahmebehälters 14, 44 kann so ausgebildet sein, daß
der Aufnahmebehälter nicht nur um eine senkrechte Achse drehbar ist, wie
es bereits beschrieben wurde, sondern auch in eine seitlich geneigte Stellung
gekippt werden kann. Auf diese Weise kann erreicht werden, daß sich eine
im Aufnahmebehälter befindliche Infusionsflasche aufgrund ihres Eigengewichts
fest gegen eine seitliche Fläche des beheizten Aufnahmebehälters an
legt, so daß die Wärmeübertragung verbessert wird. Dies kann vor allem in
Betracht kommen, wenn der Querschnitt einer Infusionsflasche kleiner ist
als der Innenquerschnitt des jeweils verfügbaren Aufnahmebehälters, oder
wenn flache Infusionsbeutel temperiert werden sollen.
Claims (9)
1. Vorrichtung zur Temperierung von Infusionslösungen mit einem an einem
Infusionsgestell (10) aufhängbaren, beheizbaren, Aufnahmebehälter (14,
44) für Infusionsflaschen (16, 46) oder -beutel, der im unteren Bereich wenigstens
eine Austrittsöffnung (18) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß
der Aufnahmebehälter als oben offener Becher aus Metall ausgebildet ist, der
in der Seitenwand einen von der unteren Austrittsöffnung (18) bis zum oberen
Rand (28) verlaufenden Schlitz (26) aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmebehälter
(14, 44) eine Aufhängevorrichtung (12, 34, 38) aufweist, die eine
Drehung des Aufnahmebehälters (14, 44) um eine senkrechte Achse gestattet.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Aufnahmebehälter (14, 44) eine Aufhängevorrichtung (12, 34, 38)
aufweist, die eine seitliche Neigung des Aufnahmebehälters (14, 44) gestattet.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Aufnahmebehälter (14) einen kreisrunden Querschnitt
aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Aufnahmebehälter (44) einen rechteckigen Querschnitt aufweist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Aufnahmebehälter (14, 44) mit einer Steuerung (30,
32) zur genauen Temperatureinstellung verbunden ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerung
(30, 32) mit wenigstens einem Temperatursensor in einem stromabwärtigen
Bereich eines aus dem Aufnahmebehälter austretenden Infusionsschlauches
(24) verbunden ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Aufnahmebehälter (14, 44) elektrisch beheizbar ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufhängevorrichtung eine Draht-Stange (34) umfaßt.
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