DE4324398C2 - Vorrichtung zur Verhinderung von Vergewaltigungen - Google Patents
Vorrichtung zur Verhinderung von VergewaltigungenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verhin
derung von Vergewaltigungen, die an den Körper an
legbar ist, einen gesicherten Taillengurt aufweist
und den Genitalbereich abdeckt.
Zu diesem Zweck sind bisher nur Gegenstände wie
Gassprüh- oder Elektroschockgeräte im Verkauf.
Diese Geräte weisen Nachteile auf, da deren Anwen
dung genauso wie die aktive Gegenwehr der Frau häu
fig einen Kampf zur Folge haben, in dessen Verlauf
es zu erhöhter Gewalt des Mannes kommt. Dies kann
zu Verletzungen der Frau, oft mit Todesfolge, füh
ren. Trillerpfeifen oder dergleichen haben den
Nachteil, daß sie nur kurz angewendet werden kön
nen. Ein potentieller Gewalttäter läßt sich davon
meist nicht abschrecken. Aus der DE-OS 33 30 255
ist eine Vorrichtung zur Abwehr und/oder zur Fahn
dungshilfe bekannt, die eine auf Druck zerbrechbare
Ampulle aufweist, die mit einem die menschliche
Haut bei Kontakt verfärbenden Mittel gefüllt ist.
Weiterhin ist aus der DE-OS 24 11 046 ein Sicher
heitsgerät in Form eines Gürtels bekannt, an dem
mehrere Druckkontakte angeordnet sind, die zum Ein- und
Ausschalten von am Gürtel befestigten akusti
schen Alarm- und Funkgeräten dienen. Die Geräte
können durch Betätigung der Druckkontakte aktiviert
werden.
Das Tragen eines mittelalterlichen Keuschheitsgür
tels wäre denkbar. Diese sind jedoch zu groß, unbe
quem, sperrig und überdies sehr unhygienisch. Wird
der Schlüssel für das Aufschließen des Gürtels mit
geführt (zur Benutzung der Toilette oder weil die
Frau z. B. Schwimmen gehen will), so birgt dies die
Gefahr, daß der Täter sie zwingt aufzuschließen.
Alle diese Vorrichtungen können also eine Schutz
funktion - wenn überhaupt - nur unter aktiver Mitwir
kung der Trägerin beziehungsweise Anwenderin erfül
len. In einer Notsituation ist dies besonders
schwierig. Es ist nämlich davon auszugehen, daß die
Handlungsfähigkeit des Opfers - während eines ge
walttätigen Angriffs - infolge eines Schockzustan
des, Angst oder auch Ohnmacht, sehr eingeschränkt
ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
eine Vorrichtung zu schaffen, die funktionssicher
ist und eine sichere Abwehr eines physisch stärke
ren Mannes ermöglicht.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Vorrichtung
vorgeschlagen, die die in Anspruch 1 genannten
Merkmale aufweist. Die Vorrichtung zeichnet sich
durch einen mit dem Taillengurt verbundenen Zwi
schenschenkelgurt und eine sich bei Zerstörung min
destens eines der Gurte selbsttätig aktivierende
Alarm- und/oder Verteidigungs-Einrichtung aus. Da
durch ist eine Abwehr des Mannes möglich, auch wenn
dieser über größere Kräfte verfügt als die Frau.
Sehr vorteilhaft dabei ist, daß das potentielle
Vergewaltigungs-Opfer keine überlegten Handlungen
durchführen muß, da sich die erfindungsgemäße
Alarm- und/oder Verteidigungs-Einrichtung - unter
äußerer Gewalteinwirkung - selbsttätig aktiviert.
Die Trägerin findet damit auch in einer Notsitua
tion Schutz, in der überlegtes Handeln nahezu un
möglich ist.
Bei einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel der
Vorrichtung nach Anspruch 2 ist vorgesehen, daß die Alarm- und/oder
Verteidigungseinrichtung als ein kleines Gerät aus
gebildet ist, vorzugsweise als kleine Kassette aus
Metall, Kunststoff, Holz, oder als ein Beutel aus
Gummi, Kunststoff, Glasampullen, das unterschiedli
che Elemente der Abwehr umfaßt. Diese können beispielsweise
dauerhafte akustische Signale gemäß Anspruch 7 sein oder
auch grelles, nach vorne abstrahlendes Licht nach Anspruch 11, elektrische
Impulse nach Anspruch 12, die in Richtung des Angreifers
austeilbar sind und/oder eine im Notfall austretende
feste, flüssige oder gasförmige Substanz nach Anspruch 14, wie
beispielsweise Klebstoff, Tränengas, Adstringenzien
oder Buttersäure (vgl. Anspruch 16)..
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich
aus den übrigen Unteransprüchen 3 bis 6, 8 bis 10,
13, 15 und 17 bis 22.
Im folgenden wird die Erfindung anhand der Zeich
nung näher erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Prinzipskizze eines ersten Ausfüh
rungsbeispiels der erfindungsgemäßen
Vorrichtung;
Fig. 2 eine Prinzipskizze eines ersten Ausfüh
rungsbeispiels einer Verzurreinrichtung;
Fig. 3 eine Prinzipskizze eines zweiten Ausfüh
rungsbeispiels der Vorrichtung;
Fig. 3a eine Prinzipskizze eines zweiten Ausfüh
rungsbeispiels der Verzurreinrichtung;
Fig. 4 eine Prinzipskizze eines dritten Ausfüh
rungsbeispiels der Vorrichtung;
Fig. 5 eine Prinzipskizze eines Ausführungsbei
spiels einer Feststelleinrichtung;
Fig. 6 bis 10 jeweils ein weiteres Ausführungsbeispiel
der Vorrichtung;
Fig. 11 einen Teil eines Taillen- und eines Zwi
schenschenkelgurtes;
Fig. 12 bis 14 jeweils eine Prinzipskizze eines wei
teren Ausführungsbeispiels der Fest
stelleinrichtung;
Fig. 15 bis 18 jeweils eine Prinzipskizze eines weite
ren Ausführungsbeispiels der Vorrichtung
und
Fig. 19 eine Darstellung eines Teils eines Aus
führungsbeispiels des Zwischenschenkel
gurts.
Fig. 1 zeigt schematisch ein Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Verhinderung
von Vergewaltigungen, die einen Taillengurt T und
einen mit diesem verbundenen Zwischenschenkelgurt Z
aufweist. Der Taillengurt T wird einer Person um
die Taille und der Zwischenschenkelgurt Z zwischen
den Beinen hindurch geführt. An dem einen Ende des
Taillengurtes ist eine Öse Ö angebracht, durch die
das freie Ende des Taillengurtes geführt wird. Wei
terhin ist am Taillengurt T eine Verzurreinrichtung
V befestigt, die verrastbar ausgebildet ist. Mit
Hilfe der Verzurreinrichtung kann das freie Ende
des Taillengurtes durch die Öse Ö hindurchgeschoben
werden. Dabei nimmt der Zwischenschenkelgurt Z au
tomatisch die gewünschte Position zwischen den Bei
nen der Person ein. Die Betätigung der Verzurrein
richtung V erfolgt selbsttätig bei Aktivierung ei
ner in der Figur nicht dargestellten Alarm- und/oder
Verteidigungs-Einrichtung, die mit dem
Taillengurt T und/oder dem Zwischenschenkelgurt Z
verbunden ist. Die Verzurreinrichtung ist verrast
bar ausgebildet, so daß sie nach dem Verzurren des
Taillen-/Zwischenschenkgurtes nur durch einen vor
zugsweise zu Hause befindlichen Schlüssel geöffnet
werden kann.
Die Alarm- und/oder Verteidigungseinrichtung ist
als ein kleines Gerät ausgebildet, vorzugsweise als
kleine Kassette aus Metall, Kunststoff, Holz, oder
als ein Beutel aus Gummi, Kunststoff, Glasampullen,
das unterschiedliche Elemente der Abwehr umfaßt,
die eine sichere Abwehr eines Angreifers ermögli
chen.
Das Gerät kann in der Vorrichtung, vorzugsweise in
den Taillengurt T oder in den Zwischenschenkelgurt
Z integriert sein. Bei einem anderen Ausführungs
beispiel ist vorgesehen, daß das Gerät in Slip,
Strumpfhose, BH oder Oberbekleidung, vorzugsweise
in der Hosentasche, angeordnet und mit einer mecha
nisch, elektrisch oder mit Strahlen arbeitenden Si
gnaleinrichtung mit den Gurten T, Z verbunden ist.
Das Gerät kann einen Sensor umfassen, der an einem
um den Bauch der Person geführten Kettchen angeord
net ist. Der Sensor kann beispielsweise der Akti
vierung eines am Gerät angebrachten Auslösemecha
nismus dienen.
Das Gerät kann bei Aktivierung beispielsweise dau
erhafte akustische Signale aussenden, die von der
Person oder von dem Angreifer nicht abzustellen
sind. Bei einem anderen Ausführungsbeispiel ist
vorgesehen, daß das Gerät ein Tonband umfaßt, das
bei Aktivierung einen psychologischen Text wieder
gibt. Bei einer vorteilhaften Weiterbildung wird
das Tonband bei Aktivierung des Geräts betätigt und
schneidet alles mit, das heißt Gespräche oder Ge
räusche werden aufgezeichnet.
Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfin
dung ist mittels des Gerätes ein Kontakt, vorzugs
weise ein Funkkontakt, zur Polizei herstellbar.
Es ist auch möglich, daß das Gerät ein grelles
Licht nach vorne abstrahlt, das den Angreifer blen
det und so gegebenenfalls der Person ein Entkommen
ermöglicht.
Weiterhin kann das Gerät derart ausgebildet sein,
daß bei Berührung des Geräts durch den Täter elek
trische Impulse in Richtung des Täters ausgeteilt
werden.
Das Gerät kann derart ausgebildet sein, daß vor
zugsweise durch Öffnen eines Schiebers oder durch
Abschrauben, Eindrücken, Öffnen eines Ventils, Zer
störung eines Behältnisses, durch elektrische Vor
richtungen eine Substanz austritt, die vorzugsweise
die Geschlechtsregion benetzt. Die Aktivierung des
Geräts kann hier beispielsweise durch den am Gerät
angebrachten Auslösemechanismus erfolgen, der das
Gerät beispielsweise öffnet. Die Substanz kann
fest, flüssig oder gasförmig sein. Unabhängig vom
Aggregatszustand der Substanz kann diese klebrige,
zähe, schlecht abwaschbare, ekelerregende, stark
riechende, Angst einflößende, unangenehme, zwar
gesundheitsverträgliche, jedoch gegebenenfalls
leicht auf der Haut brennende oder irritierende,
stark verfärbende und/oder den Geschlechtsverkehr
(GV) - vorzugsweise durch Verkleben - verhindernde
Eigenschaften aufweisen.
Als Substanz kann beispielsweise Klebstoff, Tränen
gas, Adstringenzien, Tapetenkleister, Buttersäure
oder dergleichen verwendet werden.
Bevorzugt wird auch ein Ausführungsbeispiel, bei
dem die Vorrichtung elektrisch leitend ausgebildet
und durch einen Stromkreis gesichert ist, dessen
Unterbrechung bei Zerstörung der Vorrichtung zu ei
ner Signalabgabe zur Betätigung eines Abwehrmecha
nismus führt.
Die Vorrichtung kann außerdem einen Hohlraum umfas
sen, bei dessen Zerstörung eine Substanz austreten
kann. Es ist auch denkbar, daß die Vorrichtung eine
Sollbruchstelle aufweist, in deren Nähe ein Beutel
oder Hohlraum angeordnet ist, aus dem eine Substanz
austreten kann.
Schließlich ist es auch möglich, daß die als klei
nes Gerät ausgebildete Alarm- und/oder Verteidi
gungseinrichtung intravaginal angeordnet ist.
Claims (22)
1. Vorrichtung zur Verhinderung von Vergewaltigun
gen, die an den Körper anlegbar ist, einen gesi
cherten Taillengurt aufweist und den Genitalbereich
abdeckt, gekennzeichnet durch einen mit dem Tail
lengurt (T) verbundenen Zwischenschenkelgurt (Z)
und sich bei Zerstörung mindestens eines der Gurte
(T; Z) selbsttätig aktivierende Alarm- und/oder Ver
teidigungs-Einrichtung.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Alarm- und/oder Verteidigungsein
richtung als ein kleines Gerät ausgebildet ist,
vorzugsweise als kleine Kassette aus Metall, Kunst
stoff, Holz oder als ein Beutel aus Gummi, Kunst
stoff, Glasampullen, das unterschiedliche Elemente
der Abwehr umfaßt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Gerät in der Nähe oder auf
seiner Oberfläche einen Auslösemechanismus auf
weist, der das Gerät öffnet.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Gerät in Slip, Strumpfhose,
BH oder Oberbekleidung, vorzugsweise in der Hosen
tasche, angeordnet und mit einer mechanisch, elek
trisch oder mit Strahlen arbeitenden Signaleinrich
tung mit den Gurten (T; Z) verbunden ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An
sprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
einen Sensor umfassende Gerät an einem um den Bauch
geführten Kettchen angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An
sprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gerät in die Vorrichtung, vorzugsweise in den Tail
lengurt (T) oder in den Zwischenschenkelgurt (Z)
integriert ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An
sprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gerät bei Aktivierung dauerhafte akustische Signale
aussendet.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An
sprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gerät ein Tonband umfaßt, das bei Aktivierung einen
psychologischen Text wiedergibt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Tonband bei Aktivierung des Ge
räts betätigbar ist und alles mitschneidet.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An
sprüche. 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß mit
tels dem Gerät ein Kontakt, vorzugsweise Funkkon
takt, zur Polizei herstellbar ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An
sprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gerät grelles Licht nach vorne abstrahlt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß bei Berührung des Geräts durch den
Täter elektrische Impulse in Richtung Täter aus
teilbar sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß aus dem Gerät, vorzugsweise durch
Öffnen eines Schiebers oder durch Abschrauben, Ein
drücken, Öffnen eines Ventils, Zerstörung eines Be
hältnisses, durch elektrische Vorrichtungen oder
dergleichen, eine Substanz austritt, die vorzugs
weise die Geschlechtsregion benetzt.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Substanz fest, flüssig oder gas
förmig ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Substanz klebrige, zähe,
schlecht abwaschbare, ekelerregende, stark rie
chende, Angst einflößende, unangenehme, nicht ge
sundheitsverträgliche oder gegebenenfalls leicht
auf der Haut brennende oder irritierende, stark
färbende und/oder den GV - vorzugsweise durch Ver
kleben - verhindernde Eigenschaften aufweist.
16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An
sprüche 13. bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die
Substanz Klebstoff, Tränengas, Adstringenzien, Ta
petenkleister, Buttersäure oder dergleichen ist.
17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An
sprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vorrichtung elektrisch leitend ausgebildet und
durch einen Stromkreis gesichert ist, dessen Unter
brechung bei Zerstörung der Vorrichtung zu einer
Signalabgabe zur Betätigung eines Abwehrmechanismus
führt.
18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An
sprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vorrichtung einen Hohlraum umfaßt, bei dessen Zer
störung eine Substanz austritt.
19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrich
tung eine Sollbruchstelle aufweist, in deren Nähe
ein Beutel oder Hohlraum angeordnet ist, aus dem bei dessen
Zerstörung eine Substanz austritt.
20. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An
sprüche, gekennzeichnet durch eine am Taillengurt
befestigte Verzurreinrichtung (V), die verrastbar
ausgebildet ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Verzurreinrichtung (V) bei Bedarf
und nach dem Verrasten nur durch einen vorzugsweise
zu Hause befindlichen Schlüssel geöffnet
wird.
22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An
sprüche 3, 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß
das Gerät intravaginal angeordnet ist.
Priority Applications (1)
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| DE19934324398 DE4324398C2 (de) | 1993-07-21 | 1993-07-21 | Vorrichtung zur Verhinderung von Vergewaltigungen |
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Publications (2)
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|---|---|
| DE4324398A1 DE4324398A1 (de) | 1995-01-26 |
| DE4324398C2 true DE4324398C2 (de) | 1998-04-09 |
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| DE (1) | DE4324398C2 (de) |
Families Citing this family (2)
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| DE2411046A1 (de) * | 1974-03-08 | 1975-09-18 | Walter Merte | Sicherheitsgeraet |
| DE3047231A1 (de) * | 1979-12-28 | 1981-09-10 | Inpama Anstalt, 9490 Vaduz | Tragbarer notrufsender sowie insbesondere fuer denselben geeigneten neigungsschalter |
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1993
- 1993-07-21 DE DE19934324398 patent/DE4324398C2/de not_active Expired - Fee Related
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|---|
| REUSS,Gottfried: Wie schütze ich mich vor Einbruch? Wilhelm Goldmann Verlag München, 1975, S.118-121 * |
| RUPPRECHT,Reinhard * |
Also Published As
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| DE4324398A1 (de) | 1995-01-26 |
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