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DE4324398C2 - Vorrichtung zur Verhinderung von Vergewaltigungen - Google Patents

Vorrichtung zur Verhinderung von Vergewaltigungen

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DE4324398C2
DE4324398C2 DE19934324398 DE4324398A DE4324398C2 DE 4324398 C2 DE4324398 C2 DE 4324398C2 DE 19934324398 DE19934324398 DE 19934324398 DE 4324398 A DE4324398 A DE 4324398A DE 4324398 C2 DE4324398 C2 DE 4324398C2
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proverbs
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sayings
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F5/00Orthopaedic methods or devices for non-surgical treatment of bones or joints; Nursing devices ; Anti-rape devices
    • A61F5/0096Anti-rape devices

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  • Respiratory Apparatuses And Protective Means (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verhin­ derung von Vergewaltigungen, die an den Körper an­ legbar ist, einen gesicherten Taillengurt aufweist und den Genitalbereich abdeckt.
Zu diesem Zweck sind bisher nur Gegenstände wie Gassprüh- oder Elektroschockgeräte im Verkauf. Diese Geräte weisen Nachteile auf, da deren Anwen­ dung genauso wie die aktive Gegenwehr der Frau häu­ fig einen Kampf zur Folge haben, in dessen Verlauf es zu erhöhter Gewalt des Mannes kommt. Dies kann zu Verletzungen der Frau, oft mit Todesfolge, füh­ ren. Trillerpfeifen oder dergleichen haben den Nachteil, daß sie nur kurz angewendet werden kön­ nen. Ein potentieller Gewalttäter läßt sich davon meist nicht abschrecken. Aus der DE-OS 33 30 255 ist eine Vorrichtung zur Abwehr und/oder zur Fahn­ dungshilfe bekannt, die eine auf Druck zerbrechbare Ampulle aufweist, die mit einem die menschliche Haut bei Kontakt verfärbenden Mittel gefüllt ist. Weiterhin ist aus der DE-OS 24 11 046 ein Sicher­ heitsgerät in Form eines Gürtels bekannt, an dem mehrere Druckkontakte angeordnet sind, die zum Ein- und Ausschalten von am Gürtel befestigten akusti­ schen Alarm- und Funkgeräten dienen. Die Geräte können durch Betätigung der Druckkontakte aktiviert werden.
Das Tragen eines mittelalterlichen Keuschheitsgür­ tels wäre denkbar. Diese sind jedoch zu groß, unbe­ quem, sperrig und überdies sehr unhygienisch. Wird der Schlüssel für das Aufschließen des Gürtels mit­ geführt (zur Benutzung der Toilette oder weil die Frau z. B. Schwimmen gehen will), so birgt dies die Gefahr, daß der Täter sie zwingt aufzuschließen. Alle diese Vorrichtungen können also eine Schutz­ funktion - wenn überhaupt - nur unter aktiver Mitwir­ kung der Trägerin beziehungsweise Anwenderin erfül­ len. In einer Notsituation ist dies besonders schwierig. Es ist nämlich davon auszugehen, daß die Handlungsfähigkeit des Opfers - während eines ge­ walttätigen Angriffs - infolge eines Schockzustan­ des, Angst oder auch Ohnmacht, sehr eingeschränkt ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen, die funktionssicher ist und eine sichere Abwehr eines physisch stärke­ ren Mannes ermöglicht.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Vorrichtung vorgeschlagen, die die in Anspruch 1 genannten Merkmale aufweist. Die Vorrichtung zeichnet sich durch einen mit dem Taillengurt verbundenen Zwi­ schenschenkelgurt und eine sich bei Zerstörung min­ destens eines der Gurte selbsttätig aktivierende Alarm- und/oder Verteidigungs-Einrichtung aus. Da­ durch ist eine Abwehr des Mannes möglich, auch wenn dieser über größere Kräfte verfügt als die Frau. Sehr vorteilhaft dabei ist, daß das potentielle Vergewaltigungs-Opfer keine überlegten Handlungen durchführen muß, da sich die erfindungsgemäße Alarm- und/oder Verteidigungs-Einrichtung - unter äußerer Gewalteinwirkung - selbsttätig aktiviert. Die Trägerin findet damit auch in einer Notsitua­ tion Schutz, in der überlegtes Handeln nahezu un­ möglich ist.
Bei einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Vorrichtung nach Anspruch 2 ist vorgesehen, daß die Alarm- und/oder Verteidigungseinrichtung als ein kleines Gerät aus­ gebildet ist, vorzugsweise als kleine Kassette aus Metall, Kunststoff, Holz, oder als ein Beutel aus Gummi, Kunststoff, Glasampullen, das unterschiedli­ che Elemente der Abwehr umfaßt. Diese können beispielsweise dauerhafte akustische Signale gemäß Anspruch 7 sein oder auch grelles, nach vorne abstrahlendes Licht nach Anspruch 11, elektrische Impulse nach Anspruch 12, die in Richtung des Angreifers austeilbar sind und/oder eine im Notfall austretende feste, flüssige oder gasförmige Substanz nach Anspruch 14, wie beispielsweise Klebstoff, Tränengas, Adstringenzien oder Buttersäure (vgl. Anspruch 16)..
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den übrigen Unteransprüchen 3 bis 6, 8 bis 10, 13, 15 und 17 bis 22.
Im folgenden wird die Erfindung anhand der Zeich­ nung näher erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Prinzipskizze eines ersten Ausfüh­ rungsbeispiels der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 2 eine Prinzipskizze eines ersten Ausfüh­ rungsbeispiels einer Verzurreinrichtung;
Fig. 3 eine Prinzipskizze eines zweiten Ausfüh­ rungsbeispiels der Vorrichtung;
Fig. 3a eine Prinzipskizze eines zweiten Ausfüh­ rungsbeispiels der Verzurreinrichtung;
Fig. 4 eine Prinzipskizze eines dritten Ausfüh­ rungsbeispiels der Vorrichtung;
Fig. 5 eine Prinzipskizze eines Ausführungsbei­ spiels einer Feststelleinrichtung;
Fig. 6 bis 10 jeweils ein weiteres Ausführungsbeispiel der Vorrichtung;
Fig. 11 einen Teil eines Taillen- und eines Zwi­ schenschenkelgurtes;
Fig. 12 bis 14 jeweils eine Prinzipskizze eines wei­ teren Ausführungsbeispiels der Fest­ stelleinrichtung;
Fig. 15 bis 18 jeweils eine Prinzipskizze eines weite­ ren Ausführungsbeispiels der Vorrichtung und
Fig. 19 eine Darstellung eines Teils eines Aus­ führungsbeispiels des Zwischenschenkel­ gurts.
Fig. 1 zeigt schematisch ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Verhinderung von Vergewaltigungen, die einen Taillengurt T und einen mit diesem verbundenen Zwischenschenkelgurt Z aufweist. Der Taillengurt T wird einer Person um die Taille und der Zwischenschenkelgurt Z zwischen den Beinen hindurch geführt. An dem einen Ende des Taillengurtes ist eine Öse Ö angebracht, durch die das freie Ende des Taillengurtes geführt wird. Wei­ terhin ist am Taillengurt T eine Verzurreinrichtung V befestigt, die verrastbar ausgebildet ist. Mit Hilfe der Verzurreinrichtung kann das freie Ende des Taillengurtes durch die Öse Ö hindurchgeschoben werden. Dabei nimmt der Zwischenschenkelgurt Z au­ tomatisch die gewünschte Position zwischen den Bei­ nen der Person ein. Die Betätigung der Verzurrein­ richtung V erfolgt selbsttätig bei Aktivierung ei­ ner in der Figur nicht dargestellten Alarm- und/oder Verteidigungs-Einrichtung, die mit dem Taillengurt T und/oder dem Zwischenschenkelgurt Z verbunden ist. Die Verzurreinrichtung ist verrast­ bar ausgebildet, so daß sie nach dem Verzurren des Taillen-/Zwischenschenkgurtes nur durch einen vor­ zugsweise zu Hause befindlichen Schlüssel geöffnet werden kann.
Die Alarm- und/oder Verteidigungseinrichtung ist als ein kleines Gerät ausgebildet, vorzugsweise als kleine Kassette aus Metall, Kunststoff, Holz, oder als ein Beutel aus Gummi, Kunststoff, Glasampullen, das unterschiedliche Elemente der Abwehr umfaßt, die eine sichere Abwehr eines Angreifers ermögli­ chen.
Das Gerät kann in der Vorrichtung, vorzugsweise in den Taillengurt T oder in den Zwischenschenkelgurt Z integriert sein. Bei einem anderen Ausführungs­ beispiel ist vorgesehen, daß das Gerät in Slip, Strumpfhose, BH oder Oberbekleidung, vorzugsweise in der Hosentasche, angeordnet und mit einer mecha­ nisch, elektrisch oder mit Strahlen arbeitenden Si­ gnaleinrichtung mit den Gurten T, Z verbunden ist. Das Gerät kann einen Sensor umfassen, der an einem um den Bauch der Person geführten Kettchen angeord­ net ist. Der Sensor kann beispielsweise der Akti­ vierung eines am Gerät angebrachten Auslösemecha­ nismus dienen.
Das Gerät kann bei Aktivierung beispielsweise dau­ erhafte akustische Signale aussenden, die von der Person oder von dem Angreifer nicht abzustellen sind. Bei einem anderen Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, daß das Gerät ein Tonband umfaßt, das bei Aktivierung einen psychologischen Text wieder­ gibt. Bei einer vorteilhaften Weiterbildung wird das Tonband bei Aktivierung des Geräts betätigt und schneidet alles mit, das heißt Gespräche oder Ge­ räusche werden aufgezeichnet.
Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfin­ dung ist mittels des Gerätes ein Kontakt, vorzugs­ weise ein Funkkontakt, zur Polizei herstellbar.
Es ist auch möglich, daß das Gerät ein grelles Licht nach vorne abstrahlt, das den Angreifer blen­ det und so gegebenenfalls der Person ein Entkommen ermöglicht.
Weiterhin kann das Gerät derart ausgebildet sein, daß bei Berührung des Geräts durch den Täter elek­ trische Impulse in Richtung des Täters ausgeteilt werden.
Das Gerät kann derart ausgebildet sein, daß vor­ zugsweise durch Öffnen eines Schiebers oder durch Abschrauben, Eindrücken, Öffnen eines Ventils, Zer­ störung eines Behältnisses, durch elektrische Vor­ richtungen eine Substanz austritt, die vorzugsweise die Geschlechtsregion benetzt. Die Aktivierung des Geräts kann hier beispielsweise durch den am Gerät angebrachten Auslösemechanismus erfolgen, der das Gerät beispielsweise öffnet. Die Substanz kann fest, flüssig oder gasförmig sein. Unabhängig vom Aggregatszustand der Substanz kann diese klebrige, zähe, schlecht abwaschbare, ekelerregende, stark riechende, Angst einflößende, unangenehme, zwar gesundheitsverträgliche, jedoch gegebenenfalls leicht auf der Haut brennende oder irritierende, stark verfärbende und/oder den Geschlechtsverkehr (GV) - vorzugsweise durch Verkleben - verhindernde Eigenschaften aufweisen.
Als Substanz kann beispielsweise Klebstoff, Tränen­ gas, Adstringenzien, Tapetenkleister, Buttersäure oder dergleichen verwendet werden.
Bevorzugt wird auch ein Ausführungsbeispiel, bei dem die Vorrichtung elektrisch leitend ausgebildet und durch einen Stromkreis gesichert ist, dessen Unterbrechung bei Zerstörung der Vorrichtung zu ei­ ner Signalabgabe zur Betätigung eines Abwehrmecha­ nismus führt.
Die Vorrichtung kann außerdem einen Hohlraum umfas­ sen, bei dessen Zerstörung eine Substanz austreten kann. Es ist auch denkbar, daß die Vorrichtung eine Sollbruchstelle aufweist, in deren Nähe ein Beutel oder Hohlraum angeordnet ist, aus dem eine Substanz austreten kann.
Schließlich ist es auch möglich, daß die als klei­ nes Gerät ausgebildete Alarm- und/oder Verteidi­ gungseinrichtung intravaginal angeordnet ist.

Claims (22)

1. Vorrichtung zur Verhinderung von Vergewaltigun­ gen, die an den Körper anlegbar ist, einen gesi­ cherten Taillengurt aufweist und den Genitalbereich abdeckt, gekennzeichnet durch einen mit dem Tail­ lengurt (T) verbundenen Zwischenschenkelgurt (Z) und sich bei Zerstörung mindestens eines der Gurte (T; Z) selbsttätig aktivierende Alarm- und/oder Ver­ teidigungs-Einrichtung.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Alarm- und/oder Verteidigungsein­ richtung als ein kleines Gerät ausgebildet ist, vorzugsweise als kleine Kassette aus Metall, Kunst­ stoff, Holz oder als ein Beutel aus Gummi, Kunst­ stoff, Glasampullen, das unterschiedliche Elemente der Abwehr umfaßt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Gerät in der Nähe oder auf seiner Oberfläche einen Auslösemechanismus auf­ weist, der das Gerät öffnet.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Gerät in Slip, Strumpfhose, BH oder Oberbekleidung, vorzugsweise in der Hosen­ tasche, angeordnet und mit einer mechanisch, elek­ trisch oder mit Strahlen arbeitenden Signaleinrich­ tung mit den Gurten (T; Z) verbunden ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das einen Sensor umfassende Gerät an einem um den Bauch geführten Kettchen angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät in die Vorrichtung, vorzugsweise in den Tail­ lengurt (T) oder in den Zwischenschenkelgurt (Z) integriert ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät bei Aktivierung dauerhafte akustische Signale aussendet.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät ein Tonband umfaßt, das bei Aktivierung einen psychologischen Text wiedergibt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Tonband bei Aktivierung des Ge­ räts betätigbar ist und alles mitschneidet.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche. 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß mit­ tels dem Gerät ein Kontakt, vorzugsweise Funkkon­ takt, zur Polizei herstellbar ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät grelles Licht nach vorne abstrahlt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß bei Berührung des Geräts durch den Täter elektrische Impulse in Richtung Täter aus­ teilbar sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß aus dem Gerät, vorzugsweise durch Öffnen eines Schiebers oder durch Abschrauben, Ein­ drücken, Öffnen eines Ventils, Zerstörung eines Be­ hältnisses, durch elektrische Vorrichtungen oder dergleichen, eine Substanz austritt, die vorzugs­ weise die Geschlechtsregion benetzt.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Substanz fest, flüssig oder gas­ förmig ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Substanz klebrige, zähe, schlecht abwaschbare, ekelerregende, stark rie­ chende, Angst einflößende, unangenehme, nicht ge­ sundheitsverträgliche oder gegebenenfalls leicht auf der Haut brennende oder irritierende, stark färbende und/oder den GV - vorzugsweise durch Ver­ kleben - verhindernde Eigenschaften aufweist.
16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche 13. bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Substanz Klebstoff, Tränengas, Adstringenzien, Ta­ petenkleister, Buttersäure oder dergleichen ist.
17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung elektrisch leitend ausgebildet und durch einen Stromkreis gesichert ist, dessen Unter­ brechung bei Zerstörung der Vorrichtung zu einer Signalabgabe zur Betätigung eines Abwehrmechanismus führt.
18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung einen Hohlraum umfaßt, bei dessen Zer­ störung eine Substanz austritt.
19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrich­ tung eine Sollbruchstelle aufweist, in deren Nähe ein Beutel oder Hohlraum angeordnet ist, aus dem bei dessen Zerstörung eine Substanz austritt.
20. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, gekennzeichnet durch eine am Taillengurt befestigte Verzurreinrichtung (V), die verrastbar ausgebildet ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Verzurreinrichtung (V) bei Bedarf und nach dem Verrasten nur durch einen vorzugsweise zu Hause befindlichen Schlüssel geöffnet wird.
22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche 3, 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät intravaginal angeordnet ist.
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