DE4323386A1 - Vorrichtung zur Behandlung von Werstoffgemischen - Google Patents
Vorrichtung zur Behandlung von WerstoffgemischenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Behandlung von
Wertstoffgemischen insbesondere aus Haushaltsmüll oder
dergleichen und insbesondere eine Vorrichtung zur Öffnung von
Kunststoffmüllsäcken mit den darin enthaltenen
Einzelverpackungen.
Der in immer stärkeren Umfang anfallende Müll und
insbesondere auch Haushaltsmüll zwingt die Kommunen ständig
zur Ergreifung immer neuerer Maßnahmen zur Müllbewältigung.
Zwar stellt die Verbrennung von Müll eine brauchbare
Alternative zur Müllbeseitigung dar, hierdurch werden jedoch
wertvolle Rohstoffe einfach vernichtet.
Es sind demnach in den letzten Jahren eine Vielzahl von
Müllverwertungssystemen bekanntgeworden, bei welchen aus
einem Wertstoffgemisch wertvolle Rohstoffe des Mülls
zurückgewonnen werden sollen. Dies geschieht durch eine
Sammlung des Mülls und Aussortierung des Wertstoffgemisches
in seine Einzelfraktionen. Kerngedanke des Aussortierens von
Wertstoffen ist dabei die Wiederverwendung der Rohstoffe und
insbesondere auch die Wiederverwendung von wertvollem
Verpackungsmaterial, welches in großem Umfang insbesondere
beim Haushaltsmüll anfällt. Hierfür wurde in Deutschland
beispielsweise das "Duale System" gegründet, welches eine
Rücknahmegarantie der Industrie von Verpackungsmaterialien
aller Art garantiert. Die Verpackungen sind zu diesem Zweck
mit dem sogenannten "Grünen Punkt" versehen. Dabei handelt es
sich um Verpackungen aller Art wie Glas, Weißblech,
Aluminium, Pappe/Karton, Papier, Kunststoffe, Verbundstoffe
usw. Ziel ist es, diese anfallenden Verpackungsmaterialien
in großem Umfang zu sammeln, zu sortieren und die
zurückgewonnenen Einzelfraktionen einem Recyclingprozeß
zuzuführen. Dabei stellt sich das Problem, daß für die
Zukunft riesige Mengen an Verpackungsmaterial unsortiert
anfallen, die entsprechend behandelt werden müssen.
Eine besondere Form der Sammlung solcher Verpackungen aller
Art sieht vor, daß diese vom Verbraucher in ihrem Gemisch in
einem Plastiksack gesammelt werden. Diese Plastiksäcke mit
Verpackungen aller Art werden dann durch die Kommunen von den
einzelnen Haushalten abgeholt und einer Sortieranlage
zugeführt. Dabei stellt sich zu Beginn der Sortieranlage das
Problem, in welcher Form die Verpackungen aus dem Plastiksack
automatisch herausgenommen werden können.
Hier setzt die Erfindung auf einem besonderen
Anwendungsgebiet ein, wobei der Erfindung die Aufgabe
zugrundliegt, eine Vorrichtung zur Behandlung solcher
Wertstoffgemische zu schaffen, die es insbesondere erlaubt,
Kunststoffsäcke mit darin enthaltenen Verpackungen aller Art
aufzureißen und eine Auftrennung der Kunststoffsäcke und
damit eine Herausnahme der einzelnen Wertstofffraktionen aus
den Säcken zu ermöglichen. Aufgabe der Erfindung ist es
demnach eine Sackzerreißmaschine zu schaffen, die diesen
Vorgang wirtschaftlich und effektiv ausführt.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
In den Unteransprüchen sind vorteilhafte und zweckmäßige
Weiterbildungen und Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen
Vorrichtung angegeben.
Der Erfindung liegt der Kerngedanke zugrunde, daß große
Mengen von Müll nur in einer automatisch arbeitenden
Vorrichtung und nachgeschalteter Anlage wirtschaftlich
verarbeitet werden können. Demzufolge hat die
erfindungsgemäße Vorrichtung den Vorteil, daß beispielsweise
anfallende Müllsäcke mit den darin enthaltenen Wertstoffen
problemlos in die Bestandteile Kunststoffsack und Sackinhalt
aufgetrennt werden können, so daß das Wertstoffgemisch
nachfolgend weiterbehandelt werden kann. Dabei stellt es eine
besondere Schwierigkeit dar, eine Auftrennung dieser
Bestandteile zu erhalten, da die großflächigen
Kunststoffsäcke im allgemeinen eine übliche Siebvorrichtung
verstopfen würden. Es liegt nun ein Verdienst der Erfindung
darin, eine solche automatische Vorrichtung vorzuschlagen,
die problemlos eine Auftrennung dieser Bestandteile vornehmen
kann, ohne daß es zur Verstopfung und damit zu Störungen in
der Vorrichtung kommt. Dabei bedient sich die Erfindung der
Technik des bekannten Stangenrostsiebes wie es beispielsweise
aus der EP 0 168 495 B1 der Anmelderin ebenfalls zur
Müllsortierung bekanntgeworden ist. Bekannte Stangenrostsiebe
bestehen demzufolge aus in Transportrichtung sich
verjüngenden und freischwebenden, am Ende offen
ausgebildeten, in einer Ebene liegenden Stangen die ggf. in
eine Schwingbewegung versetzbar sind. Die an ihren Enden hin
offen Stangen ermöglichen einen ungehinderten Transport der
daraufliegenden Müllmengen, da der Müll am Ende der Stangen
problemlos abgeworfen werden kann. Die nebeneinanderliegenden
Stangen bilden durch ihren Abstand ein Sieb zur Aussiebung
von zwischen den Stangen durchfallenden Teilen. Ein solches
bekanntes Stangenrostsieb stellt demnach eine weitgehend
verstopfungsfreie Siebanlage dar.
Ausgehend von einem solchen Grundprinzip kombiniert die
vorliegende Erfindung diese Technologie mit einem umlauf enden
Stangenrostsieb und ordnet derartige Stangen zumindest
teilweise kreiszylindrisch an, zur Herstellung eines im
Arbeitsbereich umlauf enden Stangenrostsiebes. Hierdurch wird
das zu behandelnde Gut ständig umgewälzt. Mittels einer
speziellen Schikane, die in vorteilhafter Weise als
rotierende Stachelwalze ausgebildet ist, kann das zu
behandelnde Wertstoffgemisch in einen Spalt zwischen dem
umlauf enden Stangenrostsieb und Stachelwalze reingezogen
werden, wodurch der Kunststoffsack aufgerissen wird und die
einzelnen Verpackungsbestandteile durch das Stangenrostsieb
hindurch fallen. Die leeren Kunststoffsäcke können ihrerseits
am Ende des Stangenrostsiebes von den Stangen abgestreift
werden.
Die Erfindung sieht in vorteilhafter Weiterbildung vor, daß
die einzelnen Stangen des Stangenrostsiebes auf einer
kreiszylindrischen Siebtrommel und insbesondere kreisförmig
an einem gemeinsamen, kreisringförmigen Befestigungskranz
angebracht sind, der gleichzeitig als Antriebsscheibe für das
rotierende Stangenrostsieb dient, wodurch die
Stangenrostsiebtrommel gebildet wird. Dabei liegt der
umlaufende Befestigungskranz auf einem unteren Rollenpaar
auf, von denen eines gleichzeitig den Antrieb bewerkstelligt.
Im oberen Bereich wird der Befestigungskranz durch
entsprechende Gegenlager gehalten, um das Kippmoment
aufzunehmen.
Eine besondere Ausbildung der Schikane innerhalb der
Siebtrommel zur Bildung eines Einlaufspaltes bildet
demzufolge eine umlaufende Stachelwalze, die die
Kunststoffsäcke mit ihren an der Oberfläche befindlichen
Stacheln aufreißt, so daß die einzelnen Wertstoffe aus dem
Sack herauskommen und zwischen den Stangen des
Stangenrostsiebes hindurchfallen. Damit sich die
Kunststoffsäcke leichter von der Stachelwalze ablösen, können
die aus der Oberfläche der Stachelwalze herausragenden
Stacheln oder Stifte aus der Oberfläche herausfahrbar
angeordnet sein, so daß die Stachelwalze wenigstens teilweise
eine glatte Oberfläche aufweist.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den
Zeichnungen und aus dem nachfolgend beschriebenen
Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Darstellung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung in
perspektivischer Ansicht,
Fig. 2 eine Seitenansicht der Vorrichtung in
schematischer Darstellung,
Fig. 3 eine Stirnansicht auf die Antriebseinrichtung
im Einlaufbereich,
Fig. 4 eine Stirnansicht auf die Vorrichtung aus
Richtung des Auslaufbereiches,
Fig. 5a, b eine Teilansicht auf das Stangenrostsieb im
Arbeitsbereich und
Fig. 6 verschiedene Querschnittsformen für die
Stangen des Stangenrostsiebes.
Die in der Fig. 1 in perspektivischer Ansicht sowie in den
Fig. 2 bis 4 in Teilansichten dargestellte Vorrichtung 1
dient im bevorzugten Ausführungsbeispiel zum Aufreißen von
Kunststoffsäcken 2, um die Einzelfraktionen 3 eines
Wertstoffgemisches aus dem Kunststoffsack heraus zunehmen
(s. Fig. 5b). Hierfür besteht die Vorrichtung 1 aus einem
Maschinengehäuse 4 in welchem eine Stangenrostsiebtrommel 5
um eine etwa horizontale Symmetriemittelachse 6 als
Rotationsachse dreht. Die einzelnen Stangen 7 der
Stangenrostsiebtrommel 5 sind an ihrem einen Ende 8 an einem
Befestigungskranz 9 befestigt. Der Befestigungskranz 9 ist
als umlaufender Ring mit einem Außendurchmesser d₁ und einem
Innendurchmesser d₂ (Fig. 3) ausgebildet. Dieser
Befestigungskranz 9 ist in seinem unteren Bereich auf zwei
Gummirädern 10, 11 gelagert, die beidseitig der
Längssymmetriemittelebene 12 um einen Winkel α/2
angeordnet sind, wobei α ≈ 90° beträgt. Die
Drehachsen der Gummiräder 10,11 liegen parallel zur
Mittelachse 6. Das Gummirad 10 wird z. B. über einen
Antriebsriemen 13 von einem Elektromotor 14 angetrieben. Um
das durch die vom Befestigungskranz auskragenden Stangen
entstehende Kippmoment am Befestigungskranz 9 auszugleichen,
sind mehrere, vorzugsweise vier Stabilisationsrollenpaare 15
vorgesehen, die jeweils paarweise zusammenwirken. Die
Stabilisationsrollenpaare 15 weisen nebeneinanderliegende
Rotationsachsen 16 auf, die in ihrer Verlängerung zur
Symmetriemittelachse 6 führten. Die beiden Rollen 15 jedes
Rollenpaarsgreifen tangential in eine umlaufende Nut 17 des
Befestigungskranzes 9 ein und stützen diese beidseitig ab.
Hierdurch wird das Kippmoment an dem Befestigungskranz 9
kompensiert. Die Lagerung der Stabilisationsrollenpaare 15
geschieht über Lagerböcke 18, die ihrerseits im
Maschinengehäuse 4 gelagert sind. Die Anordnung dieser
Lagerung ist in Fig. 3 dargestellt.
Der Befestigungskranz 9 trägt an seinem ganzen Umfang eine
Vielzahl von sich in Transportrichtung (Pfeil 28) im
Querschnitt ggf. verjüngenden Einzelstangen 7, deren
Mittellängsachsen 19 in Fig. 2 strichpunktiert dargestellt
sind. Zur besseren Übersicht enthalten Fig. 2 und 3 nur vier
im Achsenkreuz dargestellte Einzelstangen 7. Der
Befestigungskranz 9 weist eine Wandstärke s₁ auf, die zur
Aufnahme der Stangen 7 dient. Die frei auskragende Länge der
Stangen 7 ist in den Fig. 1 und 2 mit der Länge l₁ angegeben.
Das freie Ende 20 der Stangen 7 ragt demnach frei in den
Maschinenraum 4 der Vorrichtung 1 hinein. Die Stangen 7
liegen mit ihren Mittelachsen 19 auf einem Durchmesser d₃.
Die Vorrichtung 1 enthält innerhalb der
Stangenrostsiebtrommel 5 weiterhin eine Schikane 21, die als
Stachelwalze 21 ausgebildet ist. Diese Stachelwalze 21 mit
ihrer horizontalen Rotationsachse 22 weist einen Durchmesser
d₄ (Fig. 5a) auf. Die Rotationsachse 22 liegt im
Ausführungsbeispiel in der vertikalen Längssymmetrieebene 12.
Sie kann jedoch auch seitlich versetzt hierzu angeordnet
sein. Zwischen der Mantelfläche 23 der Stachelwalze 21 und
den Stangen 7 bildet sich im unteren Bereich der
Stangenrostsiebtrommel 5 ein Einlauftrichter oder
Einlaufspalt 24 mit einem Abstand s₂, in welchen der
Kunststoffsack 2 durch die Rotation der
Stangenrostsiebtrommel 5 hineingezogen wird. Die Stachelwalze
21 weist hierfür auf ihrer Oberfläche 23 stachelförmig
herausragende scharfe Stifte 25 auf, die zum Aufreißen der
Kunststoffsäcke 2 dienen. Die Länge 12 der Stachelwalze 21
ist derart bemessen, daß sie wenigstens der Länge l₁ der
Stangen 7 entspricht oder sich über die gesamte Breite b des
Maschinengehäuses 4 erstreckt. Die Lagerung die
Stachelwalze 21 geschieht durch beidseitige Lager 26, 27.
Aus der Seitenansicht in Fig. 2 sowie der Stirnansicht aus
Pfeilrichtung 28 in Fig. 4 ist der Einwurfschacht 29 für die
Kunststoffsäcke 2 in die Vorrichtung ersichtlich. Dabei
stellt der Pfeil 28 die Transportrichtung der Säcke 2 durch
die Vorrichtung 1 dar. Die Säcke 2 werden über eine
Förderband 30 angeliefert und in den Einwurfschacht 29
eingeworfen. Dieser befindet sich etwa in Höhe der
horizontalen Symmetriemittelebene 31 der
Stangenrostsiebtrommel 5. Ein Leitblech 32 im Inneren der
Stangenrostsiebtrommel 5 führt die Kunststoffsäcke zur
Stachelwalze 21. Außerhalb der Stangenrostsiebtrommel kann
der Einwurfschacht 29 eine Umlenkklappe 33 aufweisen, die ein
ggf. lose ankommendes Wertstoffgemisch direkt auf ein
unterhalb der Vorrichtung 1 verlaufendes Förderband 34
abwirft (Pfeil 35). Hierdurch kann die Anlage in einem
Bypass umgangen werden. Im übrigen dient das unterhalb der
Vorrichtung verlaufende Förderband 34 zur Aufnahme des aus
den Kunststoffsäcken entnommenen Wertstoffgemisches 3,
welches durch die Stangenrostsiebtrommel, d. h. zwischen den
Stangen 7 hindurchfällt und auf das Förderband 34 gelangt
(Pfeil 36). Der Siebaustrag erfolgt demnach senkrecht nach
unten durch die Stangen 7.
Die Fig. 4 zeigt weiterhin ein Leitblech 37, welches
bezüglich der Transportrichtung der Kunststoffsäcke durch den
Spalt 24 hinter der Stachelwalze 21 liegt und zur Rückführung
von noch nicht vollständig aufgerissenen Kunststoffsäcken auf
die Vorderseite der Stachelwalze 21 dient. Dabei stellen die
Fig. 4 und 5 eine Stirnansicht der Vorrichtung aus
Pfeilrichtung 38 in Fig. 1 bzw. 2 dar, d. h. eine Ansicht auf
das Ende 20 der Stangen 7.
In der Fig. 5a ist eine vergrößerte Detaildarstellung der
Stangenrostsiebtrommel 5 aus Pfeilrichtung 38 dargestellt,
wobei gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen wie zuvor
erläutert bezeichnet sind. Die einzelnen Stangen 7 der
Stangenrostsiebtrommel 5 befinden sich auf einem umlaufenden
Teilkreis 43 mit dem Durchmesser d₃. Der Winkelabstand β
zwischen den einzelnen Stangen 7 beträgt β ≈ 10°. Hierdurch
ergibt sich ein Durchtrittsspalt 39 mit einer Spaltbreite s₃,
die zum Durchtritt der Einzelfraktionen 3 des
Wertstoffgemisches durch das Stangenrostsieb dient. Die
Spaltbreite s₃ kann materialabhängig variiert werden.
Die Stangen 7 des Stangenrostsiebes können verschiedene
Querschnitte aufweisen, die unter anderem in Fig. 6a bis h
dargestellt sind. Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 5a hat
jede Stange 7 einen etwa halbkreisförmigen Querschnitt, mit
einer vorderen
Schubfläche 40, deren Flächennormale 41 in einem
Winkel γ ≈ 45° zur Tangente 42 an den Kreis 43 steht.
Die Stachelwalze 21 mit ihrer horizontalen Rotationsachse 22
weist einen Durchmesser d₄ auf. Dieser Durchmesser d₄ ist
derart bemessen, daß der Umfang der Stachelwalze 21 größer
ist als die größte Länge der zu erwartenden
Kunststoffsäcke 2.
Die Stachelwalze 21 weist weiterhin aus ihrer Mantelfläche 23
herausragende Stifte oder Stacheln 25 auf, die lediglich
jeweils in einem unteren Kreissegmentabschnitt in einem
Winkelbereich δ 180° aus der Manteloberfläche heraustreten.
Dies geschieht über einen inneren Exzenterantrieb, der die
Stifte 25 ab etwa der horizontalen Mittellinie 44 allmählich
heraustreten läßt, wobei die Stifte 25 nach einem Drehwinkel
von δ 180° wieder in die Manteloberfläche verschwinden.
Hierdurch ist zumindest der obere Bereich der Stachelwalze 21
vollständig glatt, so daß sich hierauf kein Kunststoffsack
verhaken kann.
Die Drehrichtung der Stachelwalze 21 ist mit Pfeil 45
dargestellt und verläuft entgegengesetzt zur Drehrichtung der
Stangenrostsiebtrommel 5 (Pfeil 46). Dabei dreht die
Stangenrostsiebtrommel 5 in Uhrzeigersinn, während die
Stachelwalze 21 entgegen dem Uhrzeigersinn rotiert. Aus
Fig. 5a ist weiterhin das Leitblech 37 erkennbar, welches zu
einem Rücktransport von noch nicht vollständig zerrissenen
Kunststoffsäcken 2 vor die Stachelwalze 21, d. h. in Fig. 5a
in die rechte Figurenhälfte dient.
Die Arbeitsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist in
Fig. 5b näher dargestellt. Durch den stirnseitigen
Einwurfschacht 29 im Bereich des Befestigungskranzes 9
gelangt der Kunststoffsack 2 in die Stangenrostsiebtrommel 5
und fällt hier über ein ggf. vorhandenes Leitblech 32 (s.
Fig. 4) in den rechts von der Längssymmetriemittelebene 12
liegenden Bereich der Stangenrostsiebtrommel 5 auf die
Stangen 7. Diese Zuführrichtung ist in Fig. 5b mit Pfeil 47
dargestellt. Zwischen den Stangen 7 der
Stangenrostsiebtrommel 5 und der Stachelwalze 21 ist ein
Einlaufspalt 24 bzw. ein Einlauftrichter 24 vorhanden, in
welchen der Kunststoffsack 2 aufgrund der im Uhrzeigersinn
sich drehenden Siebtrommel eingezogen wird. Dabei dienen die
Schubflächen 40 der Stangen 7 zur besseren Förderung des
Kunststoffsackes in diesen Einlaufspalt. Um nun den
Kunststoffsack aufzureißen, dreht sich die Stachelwalze 21
mit ihren scharfen Stacheln oder Stiften 25 in
entgegengesetzter Richtung (Pfeil 45), so daß die Oberfläche
des Kunststoffsackes durch die Stacheln 25 aufgerissen wird.
Das in dem Kunststoffsack 2 befindliche Wertstoffgemisch mit
Einzelfraktionen 3 gelangt dann nach außen in die
Stangenrostsiebtrommel 5 und wird durch den
Durchtrittsspalt 39 zwischen den Stangen 7 hindurch geführt.
Die Einzelfraktionen 3 gelangen dann auf das unterhalb der
Stangenrostsiebtrommel 5 angeordneten Förderband 34
(Pfeil 36). Der aufgerissene Kunststoffsack 2 wird durch den
Einlaufspalt 24 hindurchgezogen und gelangt in den Bereich
hinter der Stachelwalze 21. Auch in diesem Bereich fallen die
Einzelfraktionen durch das Stangenrostsieb hindurch. Der
Kunststoffsack 2 selbst bleibt auf den Stangen 7 des
Stangenrostsiebes hängen und wird im Endbereich 20 der frei
auskragenden Stangen abgestreift. Die von den Enden der
Stangen herabfallenden leeren Kunststoffsäcke gelangen dann
ebenfalls auf das Förderband 34 und können von diesem in
einem nachfolgenden Arbeitsvorgang entnommen werden.
Sofern der Kunststoffsack 2 durch die Stachelwalze 21 noch
nicht vollständig aufgerissen worden ist, dient die
umlaufende Stangenrostsiebtrommel zur ständigen Umwälzung
eines solchen noch nicht entleerten Kunststoffsackes, wobei
ein zusätzliches Leitblech 37 einen solchen Sack wieder in
den vorderen Bereich der Stachelwalze 21, d. h. in den
rechten Figurenbereich in Fig. 5b transportieren kann. Die
entleerten Kunststoffsäcke 2 haften nicht an der
Stachelwalze 21 an, da die Stifte bzw. Stacheln 25 lediglich
im unteren Arbeitsbereich der Stachelwalze vorhanden sind,
während diese Walze in ihrem oberen Mantelbereich, wie in
Fig. 5b dargestellt, völlig glatt ausgebildet ist. Insofern
werden die Kunststoffsäcke nicht um die Walze herumgewickelt.
Es tritt eine Art Selbstreinigungseffekt der Stachelwalze 21
ein.
In der Fig. 6 sind in den Teildarstellungen 6a bis 6h
verschiedene Querschnittsformen für die Stangen 7 der
Stangenrostsiebtrommel dargestellt. Dabei sind wiederum
gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet. Der
Pfeil 46 stellt die Transportrichtung auf der
Stangenrostsiebtrommel 5 dar und entspricht Pfeilrichtung 28.
Die halbkreisförmige Querschnittsform nach Fig. 6a entspricht
weitgehend der Querschnittsform in Fig. 5 a,b. Hier ist die
Flächennormale 41 um ca. 45° gegenüber der
Transportrichtung 46 und damit der Kreistangente 42
angeordnet. Hierdurch ergibt sich eine schräg nach oben
gerichtete Schubfläche 40.
Die Darstellung nach Fig. 6b zeigt einen halbkreisförmigen
Querschnitt mit einer Flächennormale 41, die in
Transportrichtung 46 zeigt. Am unteren Ende des
Stangenquerschnitts ist ein Wandungsvorsprung 49 zur besseren
Mitnahme des Kunststoffsackes hinzugefügt.
Die Querschnittsform nach Fig. 6c zeigte einen
rechteckförmigen Querschnitt der jeweiligen Stange 7. Die
Flächennormale 41 ist in Richtung der Transportrichtung 46
ausgerichtet.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 6d ist ein dreieckförmiger
Querschnitt für die Stangen 7 gewählt. Dabei kann die
Flächennormale 41 in Richtung der Transportrichtung 46 oder
in einem nach oben gerichteten oder nach unten gerichteten
schrägen Winkel ausgerichtet sein. In der Fig. 6d weist die
Flächennormale 41 nach unten um einen Winkel γ, der ebenfalls
etwa 45° betragen kann. Durch die obere spitze Ecke 50 an der
Schubfläche 40 wird der Kunststoffsack mit einer Spitze
erfaßt, so daß auch diese einen Aufreißeffekt des
Kunststoffsackes bewirkt. Die nach unten gerichtete
Schubfläche 40 drückt den Kunststoffsack in den
Einlaufspalt 24 hinein.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 6e enthält einen üblichen
kreisförmigen Querschnitt für die Stangen 7. In Fig. 6f ist
ein kreissegmentförmiger Querschnitt dargestellt, der größer
ist als 180°, so daß sich eine V-förmige Schubfläche 40
ergibt. Eine solche Schubfläche 40 kann taschenartig den
entsprechenden Bereich des Kunststoffsackes erfassen, wobei
die obere Spitze 50 des Querschnitts wiederum einen eigenen
Aufreißeffekt vermittelt.
Das in Fig. 6g dargestellte Ausführungsbeispiel entspricht
weitestgehend dem in Fig. 6a dargestellten Querschnitt.
Zusätzlich zur schräg nach oben gerichteten Schubfläche weist
diese Querschnittsform noch einen oberen Aufreißstachel 51
zur Beschädigung der Sackoberfläche auf.
Das in Fig. 6h dargestellte Ausführungsbeispiel weist
wiederum einen Teilkreisquerschnitt auf, mit oberer und
unterer Aufreißecke 50. Hierdurch ergibt sich ebenfalls ein
positiver Effekt, der eine taschenförmige Umschließung des
entsprechenden Bereiches des Kunststoffsackes in einer Art
U-förmigen Aussparung umfaßt.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte und beschriebene
Ausführungsbeispiel beschränkt. Sie umfaßt auch vielmehr alle
fachmännischen Weiterbildungen im Rahmen des
erfindungsgemäßen Gedankens.
Claims (15)
1. Vorrichtung zur Behandlung von Wertstoffgemischen
insbesondere aus Haushaltsmüll oder dergleichen und
insbesondere zur Öffnung von Kunststoff-Müllsäcken mit darin
enthaltenen Einzelwertstoffen, dadurch gekennzeichnet, daß
ein umlaufendes Stangenrostsieb (5) vorgesehen ist, dessen
Stangen (7) wenigstens zum Teil parallel zu einer etwa
horizontal angeordneten Zylindermittelachse (6) ausgerichtet
sind und daß im unteren Auflagebereich des umlaufenden
Stangenrostsiebes (5) eine sich etwa über die Länge des
Stangenrostsiebes (5) erstreckende ortsfeste Schikane (21)
vorgesehen ist, die mit dem umlaufenden Stangenrostsiebes (5)
einen Einlauftrichter bzw. Einlaufspalt (24) für das zu
behandelnde Wertstoffgemisch bildet.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Stangenrostsieb (5) als rotierende, im Querschnitt
kreiszylinderformig ausgebildete Stangenrostsiebtrommel (5)
ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die kreisförmig angeordneten Stangen (7)
der Stangenrostsiebtrommel (5) an ihrem einen Ende (8) an
einem rotierenden, kreisringförmigen Befestigungskranz (9)
befestigt sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der Befestigungskranz (9) auf wenigstens zwei unteren
Abstützrädern (10, 11) gelagert und über wenigstens einer
dieser Rollen angetrieben ist und das wenigstens eine weitere
Stabilisierungsrolle (15) oberhalb der Abstützräder (10, 11)
vorgesehen ist, die vorzugsweise in eine umlaufende
Führungsnut (17) des Befestigungskranzes (9) zur
Kompensation von Kippmomenten eingreift.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schikane (21) etwa im unteren Bereich des
Trommelinnenraumes der Stangenrostsiebtrommel (5) angeordnet
ist und einen Einlaufspalt (24) für das zu behandelnde
Wertstoffgemisch (2, 3) bildet.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schikane (21) als rotierende
Stachelwalze (21) mit an ihrer Mantelfläche (23)
herausragenden Stiften (25) ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Stachelwalze (21) im entgegengesetzten Drehsinn zur
Stangenrostsiebtrommel (5) angetrieben ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Stifte (25) der Stachelwalze (21) im Bereich der unteren
Walzenhälfte aus der Zylinderoberfläche (23) austreten und im
oberen Bereich der Walzenoberfläche eingefahren sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stifte (25) der Stachelwalze (21)
scharfkantig oder spitz ausgebildet sind.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stachelwalze (21) mit ihrer
senkrechten Symmetriemittelebene bzw. ihrer horizontalen
Rotationsachse etwa in der senkrechten Symmetriemittelebene
(12) der Stangenrostsiebtrommel (5) oder etwas versetzt
daneben angeordnet ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Einwurfschacht (29) für das
Wertstoffgemisch (2, 3) stirnseitig am Befestigungskranz (9)
vorgesehen ist und sich etwa über den halben
Trommeldurchmesser der Stangenrostsiebtrommel (5) erstreckt.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß Leitbleche (33) im Bereich des
Einwurfschachtes (29) das Wertstoffgemisch in die
Stangenrostsiebtrommel (5) oder - bei Umklappung - auf eine
Bypassstrecke befördern.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß Leitbleche (32, 37) vor und/oder
nach der Stachelwalze (21) das Wertstoffgemisch in einen
Bearbeitungsspalt (24) zwischen der Stachelwalze und der
Stangenrostsiebtrommel (5) befördern.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stangen (7) der
Stangenrostsiebtrommel (5) an ihrer Oberfläche glatt und sich
zu ihren freien Enden (20) hin verjüngend ausgebildet sind
und vorzugsweise einen kreisförmigen, kreissegmentförmigen,
quadratischen oder dreieckförmigen Querschnitt aufweisen,
wobei vorzugsweise eine Schubfläche (40) für den Transport
der Kunststoffsäcke (2) und vorzugsweise spitze Ecken (50)
oder Aufreißstacheln (51) zur Beschädigung der
Kunststoffsäcke vorgesehen sind.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb der Stachelwalze (21)
ein rotierender Exzenter angeordnet ist, der ein partielles
Austreten der Stacheln (25) aus der Manteloberfläche (23) der
Stachelwalze (21) bewirkt.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19934323386 DE4323386A1 (de) | 1993-07-13 | 1993-07-13 | Vorrichtung zur Behandlung von Werstoffgemischen |
| PCT/DE1994/000829 WO1995002465A1 (de) | 1993-07-13 | 1994-07-12 | Vorrichtung zur behandlung von wertstoffgemischen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19934323386 DE4323386A1 (de) | 1993-07-13 | 1993-07-13 | Vorrichtung zur Behandlung von Werstoffgemischen |
Publications (1)
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| DE4323386A1 true DE4323386A1 (de) | 1995-01-19 |
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ID=6492666
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