DE4316368C2 - Verfahren zur Herstellung von beschichteten Tafelelementen - Google Patents
Verfahren zur Herstellung von beschichteten TafelelementenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von
beschichteten insbesondere furnierten, Tafelelementen
wie Paneelen.
Aus der US-A 3 553 048 ist ein Verfahren zur Herstellung
von furnierten Tafelelementen, wie Paneelen, bekannt. Bei
diesem bekannten Verfahren werden aus einer breiten
Platte schmale, furnierte Nut- und Federpaneele
hergestellt. Als Ausgangsmaterial wird daher eine breite
Platte verwendet. Diese wird sichtseitig mit parallelen
Nuten versehen, welche bereits die gewünschte Nut- und
Federkonfiguration enthalten. Anschließend wird die
Sichtseite furniert, wobei die genannten Nuten überspannt
werden. Danach werden im Bereich der Nuten das diese
überspannende Beschichtungsblatt und der diesem jeweils
gegenüberliegende Steg des Ausgangsmaterials durchtrennt.
Durch diesen Trennschnitt werden schmale Paneele
gebildet, über deren Längskanten Randstreifen des
Beschichtungsblatts auskragen. Diese auskragenden
Randstreifen werden anschließend an das Randprofil
angepreßt und angeleimt.
Dieses bekannte Verfahren birgt in sich die große Gefahr,
daß das im Bereich der Nuten durchtrennte
Beschichtungsmaterial beim Trennvorgang abbricht. In
diesem Zusammenhang kann nämlich nicht umberücksichtigt
bleiben, daß Furniere verhältnismäßig wenig Feuchtigkeit
enthalten und daher äußerst spröde sind. Ein derartiges
Blatt, das in der Mitte zwischen zwei voneinander
beabstandeten Stützkanten durchtrennt wird, neigt zum
Brechen im Bereich der Stützkanten. Hinzu kommt, daß bei
der bekannten Anordnung das angefräste Nut- und
Federprofil praktisch rechteckige Kanten aufweist, an die
das Beschichtungsblatt angepreßt werden muß. Auch hieraus
resultiert eine an sich unerhebliche Bruchgefahr. Bei der
Durchführung des bekannten Verfahrens sind daher nur
vergleichsweise niedrige Vorschubgeschwindigkeiten
möglich. Die Folge davon ist jedoch eine niedrige
Durchsatzleistung. Die oben genannten Gefahren sind bei
der Verwendung reiner Holzfurniere besonders groß. Es ist
daher zu erwarten, daß bevorzugt mit einem
Verstärkungsvlies versehene Furniere verwendet werden, um
den genannten Bruchgefahren beim Schneid- und
Anpreßvorgang entgegenzuwirken. Die Verwendung der
genannten Vliese erfordert jedoch einen nicht
unerheblichen Aufwand. Hinzu kommt, daß in diesem
Zusammenhang nur Kunststoffleime Verwendung finden
können. Biologisch erzeugte Leime sind dagegen nicht
verwendbar. Das bekannte Verfahren erweist sich somit als
nicht wirtschaftlich und umweltfreundlich genug.
Die DE 33 23 658 A1 enthält ein Verfahren zur
Herstellung von furnierten, randseitig profilierten
Paneelen, bei dem der profilierte Paneelrand durch einen
nachträglich angesetzten Randstreifen furniert wird. Ein
derartiges Verfahren erfordert nicht nur eine aufwendige
maschinelle Einrichtung, sondern birgt auch die Gefahr,
daß im Stoßbereich zwischen dem nachträglich angesetzten
Furnier-Randstreifen und dem die ebene Fläche bedeckenden
Furnier eine sichtbare Leimfuge entsteht. Zudem lassen
sich hierbei in der Regel Farbunterschiede zwischen dem
nachträglich angesetzten Randstreifen und dem
benachbarten Furnierblatt nicht vermeiden. Diese
Nachteile wirken sich ungünstig auf die erzielbare
Qualität des Endprodukts aus. Hinzu kommt, daß es sich
bei dem nachträglich angesetzten Randstreifen um einen
vergleichsweise schmalen Streifen handelt, der
erfahrungsgemäß weit mehr bruchanfällig ist, als ein
breites Furnierblatt. Dies gilt insbesondere für den
Fall, daß dickere Furniere Verwendung finden sollen.
Insbesondere wenn höhere Durchsatzgeschwindigkeiten
ereicht werden sollen, muß diesen Gefahren auch hier
durch die Verwendung von mit einem Verstärkungsvlies
versehenen Furnieren Rechnung getragen werden.
Auf derselben Linie liegt das aus der DE 34 15 053 C2
entnehmbare Verfahren. Auch hierbei wird ein Randstreifen
nachträglich angesetzt.
Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es die Aufgabe
der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren eingangs
erwähnter Art zu schaffen, bei dem mit einfachen und
kostengünstigen Mitteln eine holzgerechte
Produktionsweise bei hoher Wirtschaftlichkeit erzielt
werden kann.
Diese Aufgabe wird durch den Anspruch 1 gelöst.
Die erfindungsgemäßen Maßnahmen stellen sicher, daß das
Beschichtungsblatt selbst mit Ausnahme der Entfernung des
letzten Überstands nicht durchtrennt werden muß. Es
können daher in vorteilhafter Weise Echtholz-Furniere
ohne Verstärkungsvlies Verwendung finden. Dennoch kann
mit hohen Geschwindigkeiten gearbeitet werden, ohne daß
eine Reiß- oder Bruchgefahr zu befürchten wäre. Dadurch,
daß der Randsteg mit Abstand unterhalb des
Beschichtungsblatts von der Seite her durchtrennt wird,
bleibt in vorteilhafter Weise eine mit dem
Beschichtungsblatt verbundene, seitliche
Verstärkungsleiste stehen. Hierdurch ist sichergestellt,
daß Flatterbewegungen des Beschichtungsblatts wirksam
entgegengewirkt wird. Die genannte Verstärkungsleiste
gewährleistet, daß das Schneidwerkzeug auch im Falle eine
unruhigen Laufs bzw. unruhigen Vorschubs nicht zum
Eingriff in das Beschichtungsblatt kommt. Auch derartige
Beschädigungen sind daher in vorteilhafter Weise
ausgeschlossen.
Vorteilhafte Weiterbildungen und zweckmäßige Ausgestal
tungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteran
sprüchen angegeben. So kann die sichtseitige, lichte
Weite der Randnut bzw. -nuten zumindest der Abwicklungs
länge der jeweils zugeordneten Flanke des fertigen
Elements entsprechen. Hierdurch wird sichergestellt, daß
die beim Durchtrennen der Randstege jeweils
stehenbleibende Versteifungsrippe beim Anpressen der
Beschichtung an die Seitenflanke die Rohlingsunterseite
untergreift, so daß die gesamte Seitenflanke zuverlässig
furniert etc. wird.
Eine weitere zweckmäßige Maßnahme kann darin bestehen,
daß bei für Nut- und Federverbindungen bestimmten
Elementen in Form von Paneelen die hierfür vorgesehen
Nuten erst nach der Furnierung etc. eingeschnitten
werden. Hierdurch wird sicher gestellt, daß die
Seitenflanken nicht nur bis zur Nut sondern auch im
Bereich der unteren Nutwange furniert etc. sind.
Gleichzeitig werden exakte Kanten erreicht.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige
Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den
restlichen Unteransprüchen angegeben und aus der nach
stehenden Beispielsbeschreibung erkennbar.
Nachstehend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel an
hand der Zeichnung näher erläutert. Hierbei zeigen:
Fig. 1 bis 7 aufeinanderfolgende Verfahrensschritte anhand des Produk
tionsfortgangs bei der Herstellung eines erfindungs
gemäßen Paneels.
Die Fig. 1 zeigt einen zum Furnieren bereits vorbe
reiteten Paneelrohling 1. Dieser ist mit zwei entlang
seiner seitlichen Kanten verlaufenden, zur oberen Sicht
seite hin offenen Randnuten 2 versehen. Diese können von
oben her mittels eines Formfräsers in das brettförmige,
einen rechteckförmigen Querschnitt aufweisende Ausgangs
stück eingefräst worden sein. Das brettförmige Ausgangs
stück kann zweckmäßig aus seitlich miteinander verleimten
Leisten 3 bestehen, die so angeordnet sind, daß sich über
der ganzen Rohlingsbreite im wesentlichen stehend ver
laufende Jahresringe ergeben, wie in Fig. 1 bei 4 ange
deutet ist. Dieser stehende Verlauf der Jahresringe 4
stellt sicher, daß auch bei Verzicht auf ein Sperrfurnier
die Oberflächenstruktur des Paneelrohlings 1 nicht auf
dem direkt hierauf aufbringbaren Sichtfurnier abgezeich
net wird.
Nach außen sind die Randnuten 2 jeweils durch einen beim
Einfräsen der Nuten stehen gelassenen Randsteg 5 be
grenzt, dessen Höhe der Höhe des mittleren Nutzens des
Rohlings 1 entspricht. Die innere Flanke der Randnuten 5
ist hier als radienförmige Abrundung 6 ausgebildet,
entsprechend der gewünschten seitlichen Abrundung des
fertigen Paneels, wie aus Fig. 7 erkennbar ist. Die
Breite B des Ausgangsstücks bzw. Rohlings 1 ist dement
sprechend um die Fußbreite der Randnuten 2 und die Dicke
der Randstege 5 größer als die Breite b des später als
Furnierträger benötigten Nutzens des Rohlings 1.
Im Anschluß an die Herstellung der Randnuten 2 wird auf
den so vorbereiteten Rohling 1, wie aus Fig. 2 erkennbar
ist, ein Furnierblatt 7 aufgeleimt und aufgepreßt, das
sich durchgehend über die von den Randnuten 2 begrenzte,
mittlere Oberfläche des Nutzenstücks des Rohlings 1 sowie
über die Oberseiten der Randstege 5 erstreckt. Zum Auf
leimen des Furnierblatts 7 kann ein umweltfreundlicher
Dispersionsleim Verwendung finden wie dies auch zum
Verleimen der Leisten 3 der Fall sein kann. Das Furnier
blatt 7 ist auf seiner ganzen Auflagefläche verleimt und
haftet dementsprechend nicht nur auf der Oberfläche des
mittleren Nutzenstücks, sondern auch auf den seitlichen
Randstegen 5. Die Randnuten 2 werden vom aufgelegten Fur
nierblatt 7 abgedeckt.
Anschließend werden, wie in Fig. 3 bei 8 angedeutet ist,
die Randstege 5 durchtrennt. Der hierzu erforderliche
Trennschnitt kann mittels eines von der Seite her ein
greifenden Kreissägenblatts oder Scheibenfräsers durch
geführt werden, wie in Fig. 3 bei 9 angedeutet ist. Der
Trennschnitt 8 wird mit Abstand unterhalb des Furnier
blatts 7 durchgeführt, so daß eine am Furnierblatt 7
befestigte Stabilisierungsrippe 10 stehen bleibt, welche
den nun frei über das mittlere Nutzenstück auskragenden
Randbereich des Furnierblatts 7 stabilisiert.
Anschließend wird der Paneelrohling, wie Fig. 4 zeigt,
durch seitliche Materialabnahme bis auf die Innenflanken
der Randnuten 2, also bis auf Nutzenmaß abgearbeitet.
Dabei wird praktisch der Überstand der Rohlingsbreite B
über die Nutzenbreite b entfernt, so daß sich das ge
wünschte Nutzenstück 1a ergibt. Die seitliche Material
abnahme kann mittels eines seitlich angreifenden Schei
benfräsers 11 erfolgen, wie in Fig. 4 angedeutet ist.
Das von dieser seitlichen Materialabnahme nicht berührte
Furnierblatt kragt mit seinem versteiften Randbereich
über die seitlichen, eine abgerundete Längskante aufweis
enden Flanken des Nutzenstücks 1a aus. Im vorliegenden
Beispiel werden zur Durchtrennung der Randstege 5 und zum
Abarbeiten des Rohlings bis auf Nutzenbreite 2 den
Fig. 3 und 4 zugrundeliegende Arbeitsschritte durch
geführt. Es wäre natürlich auch eine Beschränkung auf den
der Fig. 4 zugrundeliegenden Frässchnitt denkbar, bei
dem der zugeordnete Randsteg mit durchtrennt würde. Die
vorherige Durchtrennung des Randstegs 5 stellt jedoch
sicher, daß Instabilitäten des freigelegten Furnierblatt
rands zuverlässig unterbleiben.
Die Unterseiten der über das Nutzenstück 1a seitlich aus
kragenden Randstreifen des Furnierblatts und/oder die ab
gerundeten Seitenflanken 12 des Nutzenstücks 1a werden
anschließend beleimt. Hierzu kann wiederum ein umwelt
freundlicher Dispersionsleim Verwendung finden. An
schließend werden die auskragenden Randstreifen des Fur
nierblatts 7 unter Verwendung herkömmlicher Durchlauf
pressen an die Seitenflanken 12 angepreßt, wie in Fig.
5 durch eine Anpressrolle 13 angedeutet ist. Auch bei dem
der Fig. 2 zugrundeliegenden Furniervorgang können
Durchlaufpressen herkömmlicher Bauart Verwendung finden.
Zur Beschleunigung der Leimabbindung kann zweckmäßig eine
Beheizung, beispielsweise mittels einer Infrarotbestrah
lung, erfolgen. Nach dem Anlegen der Randstreifen des
Furnierblatts 7 an die Seitenflanken 12 des Nutzenstücks
1a ist dieses, wie die Fig. 6 zeigt, auf seiner Ober
seite und den hieran anschließenden, abgerundeten Seiten
flanken mittels eines durchgehenden Furnierblatts 7
furniert.
Die furnierseitig festgelegten Versteifungsrippen 10
sind so platziert, daß sie den Furniervorgang für die
Seitenflanken 12 nicht behindern. Im dargestellten
Beispiel untergreifen die Versteifungsrippen 10 des
angelegten Furnierblatts 7, wie Fig. 6 links erkennen
läßt, das Nutzenstück 1a. Dies wird dadurch erreicht, daß
die lichte Weite der Randnuten im Bereich der Nutzen
oberseite zumindest der Abwicklungslänge der zugeordneten
Flanke des Nutzenstücks 1a bzw. des fertigen Paneels ent
spricht. Es wäre aber auch denkbar, die
Versteifungsrippen 10 jeweils in eine zugeordnete Nut 10a
des Nutzenstücks 1a eingreifen zu lassen, wie in Fig. 6
rechts angedeutet ist. In diesem Fall wird zumindest um
die Rippenbreite weniger Furnier verbraucht. Die Nut 10a,
die hier zweckmäßig als zweiseitig offene, untere Randnut
ausgebildet ist, kann im Zusammenhang mit dem der Fig. 4
zugrundeliegenden Fräsvorgang hergestellt werden.
Anschließend werden die über die Unterseite des Nutzen
stücks 1a vorstehenden Ränder des Furnierblatts 7 bündig
mit der Unterseite des Nutzenstücks 1a abgeschnitten, wie
in Fig. 7 durch einen von unten angreifenden Scheiben
fräser 14 angedeutet ist. Die Achse des Scheibenfräsers
14 ist, wie Fig. 7 anschaulich zeigt, gegenüber der Pa
neeloberfläche leicht gekippt, so daß sich im Schnitt
bereich eine leichte Phase etwa im Bereich von sieben bis
neuen Grad, hier acht Grad, ergibt. Dies bewerkstelligt
einen zuverlässigen Kantenschutz, so daß ein Ausbrechen
des Furniers im Bereich der Furnierkante unterbleibt. Das
nach Durchführung diese Arbeitsgangs erhaltene Paneel 15
besteht demnach aus einem durch das Nutzenstück 1a gebil
deten Mittelteil und einem hierauf aufgebrachten,
einstückig über die seitlichen Flanken sich erstrecken
den, durch das Furnierblatt 7 gebildeten Sichtfurnier,
das anschließend noch eine Endbehandlung etwa durch
Schleifen und Lackieren, erhalten kann.
Sofern die so hergestellten Paneele 15 für Nut- und Fe
derverbindungen vorgesehen sind, werden die hierzu be
nötigten, seitlichen Nuten 16 nachträglich, d. h. nach
Durchführung des Furniervorgangs, eingeschnitten, wie in
Fig. 7 rechts angedeutet ist. Hierdurch ist sicherge
stellt, daß sich exakte Kanten im Bereich der seitlichen
Nutbegrenzungen ergeben. Gleichzeitig wird hierdurch
sichergestellt, daß auch die untere Nutwange sauber
furniert ist, wie in Fig. 7 bei 7a angedeutet ist. Wie
weiter oben schon erwähnt wurde, ist das Nutzenstück 1a
so aufgebaut, daß sich über seiner Breite im wesentlichen
stehend verlaufende Jahresringe ergeben, so daß auch bei
direkt auf dem Nutzenstück 1a aufgebrachtem Sichtfurnier
eine Abzeichnung der Nutzenstruktur auf dem Furnier nicht
zu befürchten ist und dementsprechend auf ein Sperrfur
nier verzichtet werden kann.
Claims (9)
1. Verfahren zur Herstellung von beschichteten,
insbesondere furnierten Tafelelementen, wie
Paneelen, mit wenigstens einer profilierten, vor
zugsweise eine abgerundete Längskante aufweisenden
Längseite, das folgende Verfahrensschritte aufweist:
- a) ausgehend von einem Rohling (1), dessen Breite (B) größer als die Breite (b) des fertigen Nutzenstücks (1a) ist, wird in diesen von seiner Sichtseite her für jede zu profilierende Längseite eine randparallele Randnut (2) eingearbeitet deren innere Flanke (6) entsprechend dem gewünschten Längsseitenprofil ausgebildet ist und die nach außen durch einen Randsteg (5) begrenzt ist,
- b) auf den Rohling (1) wird ein jede Randnut (2) übergreifendes, auf jedem Randsteg (5) abgestütztes Beschichtungsblatt (7) aufgeleimt und aufgepreßt,
- c) jeder Randsteg (5) wird mit Abstand unterhalb des Beschichtungsblatts (7) von der Seite her durchtrennt,
- d) der Rohling (1) wird randseitig bis auf Endmaß des Nutzenstücks (1a) abgearbeitet,
- e) jeder randseitig überstehende Bereich des Be schichtungsblatts (7) wird an die zugeordnete Längsseite des Nutzenstücks (1a) angeleimt und angepreßt und
- f) der verbleibende Überstand des Beschichtungs blatts (7) über die Unterseite des Nutzenstücks (1a) wird entfernt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die sichtseitige lichte Weite der Randnut (2)
zumindest der Abwicklungslänge der zugeordneten
Flanke des fertigen Nutzenstücks (1a) entspricht.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß beim Anpressen des Be
schichtungsblatts (7) eine Beheizung, vorzugsweise
mittels Infrarotbestrahlung, erfolgt.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Durchtrennung des
Randstegs bzw. der Randstege (5) und die Abarbeitung
des Rohlings (1) auf Nutzenmaß in zwei getrennten
Arbeitsgängen erfolgt.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß beim Entfernen des
unteren Überstands des Beschichtungsblatts (7) eine
Fase von weniger als zehn Grad, vorzugsweise acht
Grad, gebildet wird.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Massivholz-Rohling
(1) Verwendung findet, der aus miteinander
verleimten Leisten (3) besteht, die so angeordnet
sind, daß sich über der Rohlingsbreite im
wesentlichen stehend verlaufende Jahresringe (4)
ergeben.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß bei für Nut- und Feder
verbindungen bestimmten Elementen, vorzugsweise
Paneelen, die hierfür benötigten Seitennuten (16)
erst nach der Beschichtung eingeschnitten werden.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß für alle Verleimvorgänge
ein Dispersionsleim Verwendung findet.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das auf dem Nutzenstück
(1a) aufgenommene Beschichtungsblatt (7) als
Sichtfurnierblatt endbehandelt wird.
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