DE4307705A1 - Solarzellenanordnung - Google Patents
SolarzellenanordnungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Solarzellenanordnung, wobei
die Solarzellen mit einem Fluid zur Abführung von Wärme
zusammengeschaltet sind.
Derartige Solarzellenanordnungen sind an sich bekannt.
Es wird bspw. auf die nicht vorveröffentlichte Patentan
meldung P 42 40 616.1 verwiesen.
Hintergrund einer solchen Technik ist eine möglichst
effektive Nutzung sowohl der elektrischen Energie, wel
che die Solarzellen erzeugen, wie auch der thermischen
Energie, welche bei der Umwandlung von Sonnenstrahlung
in Strom von den Solarzellen freigesetzt wird, und dies
ist ja bis zu 90° der eingestrahlten Energie der Fall.
Die bei der Elektroenergieumwandlung freiwerdende thermi
sche Energie an den Oberflächen der Solarzellen wird
zugunsten der Elektroenergieausbeute vermindert bzw.
effektiver genutzt. Solche Solarzellenanordnungen können
genutzt werden bei Ein- und Mehrfamilienhäuser, mobilen
Objekten wie Booten und Zügen, bei kommunalen, landwirt
schaftlichen und industriellen Objekten und dgl. mehr.
Überall dort jedenfalls, wo sowohl elektrische Energie
wie auch Wärme, z. B. zur Warmwasserbereitung benötigt
wird bzw. verwertet werden kann.
Es ist bekannt, nicht zuletzt aus der eingangs genannten
Patentanmeldung, Solarzellen auf einem von Flüssigkeit
oder Gas durchströmten wärmetauscherartigen Element
aufzubringen und über die Wandung dieses Elementes die
bei der Erzeugung elektrischer Energie freiwerdende
Wärme abzuführen und einer Nutzung zuzuführen. Durch die
Wärmeabgabe erhöht sich der Wirkungsgrad der Umwandlung
von Solarenergie in Elektroenergie und somit bei Nutzung
des erwärmten Wärmeträgermediums der Gesamtwirkungsgrad
der Solarenergieumsetzung. Die bislang vorgeschlagenen
Verbundlösungen sind zwar hinsichtlich bestimmter Anwen
dungsfälle sehr vorteilhaft, jedoch ist zu beachten, daß
die Herstellung eines solchen Verbundes technologisch
wie auch ökonomisch aufwendig ist, und eine Vielzahl von
Einzelproblemen insbesondere hinsichtlich unterschiedli
cher Ausdehnungsquotienten, unterschiedlicher Kurz- und
Langzeitbelastbarkeiten der Solarzellen bzw. der Be
schichtungsmaterialien und Elementmaterialien zu beach
ten ist. Zudem sind aufwendige Kapselungen der Solarzel
len erforderlich, um einen zuverlässigen Schutz der
empfindlichen Solarzellen vor äußeren Einflüssen wie
Korrosion, Staub, Hagelschlag usw. zu ermöglichen.
Ausgehend von dem vorbeschriebenen Stand der Technik
wird ein Ziel der vorliegenden Erfindung darin gesehen,
eine Solarzellenanordnung anzugeben, mit welcher mög
lichst vorteilhaft sowohl thermische wie auch elektri
sche Energie aus Solarstrahlung nutzbar gemacht werden
kann.
Diese Aufgabe ist zunächst und im wesentlichen beim
Gegenstand des Anspruches 1 gelöst, wobei darauf abge
stellt ist, daß die Solarzellen unmittelbar vor- und
rückseitig von dem Fluid umströmbar sind. Erfindungsge
mäß ist erkannt worden, daß ein strahlungstransparentes
Fluid, dies kann ein Gas, aber auch, wie weiter unten
noch im einzelnen ausgeführt, bevorzugt eine Flüssigkeit
sein, aufgrund der wesentlichen besseren Wärmeübergangs
bedingungen, auch vorderseitig vor Solarzellen vorbeige
führt werden kann, wobei die erreichten Vorteile durch
Abführung der entstehenden Abstrahlungswärme der Solar
zellen die etwas, jedoch nicht wesentlich beeinträchtig
te, auf die Vorderseite der Solarzellen nach Durchgang
durch das Fluid noch auftreffende Strahlung mehr als
ausgleicht. Die Solarzellen können bei dieser Anordnung
jedoch, da sie nicht unmittelbar äußeren Einflüssen
ausgesetzt sind, wesentlich "abgemagert" werden, d. h.
für ihren mechanischen Schutz ist nicht viel Aufwand zu
treiben. In Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die Solar
zellen selbst ungekapselt sind. Erfindungsgemäß ist
also vorgesehen, die kompletten, kontaktierten Solarzel
len unmittelbar in der Form, in der sie hergestellt
werden, einzusetzen. Weiterhin ist vorgesehen, daß die
Solarzellen aufgrund natürlicher Konvektion von dem
Fluid umströmt werden. Die Strömungswege vor und hinter
den Solarzellen sind entsprechend derart ausgestaltet,
daß sich eine deutliche natürliche Konvektion ergibt und
aufrechterhalten bleibt. Dies wird bspw. bevorzugt da
durch erreicht, daß die Tiefe der Strömungswege, d. h.
eine Dicke einer Fluidschicht auf der Vorder- bzw. der
Rückseite einer Solarzelle unterschiedlich ist. Es emp
fiehlt sich, die Fluiddicke auf der Vorderseite der
Solarzelle relativ klein vorzusehen, auf der Rückseite
der Solarzelle dagegen relativ groß. Bspw. kann eine
Tiefe des Strömungsweges auf der Vorderseite 2 bis 5 mm
betragen, auf der Rückseite dagegen ein Mehrfaches,
bspw. das Zwei- bis Vierfache. Weiterhin ist bevorzugt
vorgesehen, daß das Fluid elektrisch nicht leitend ist.
Dies ermöglicht es, auch hinsichtlich der elektrischen
Anschlüsse die Solarzellen gleichsam im Rohzustand zu
belassen. Eine aufwendige Isolierung der Anschlüsse oder
anderer Teile der Solarzellen ist nicht erforderlich.
Weiter ist bevorzugt, daß das Fluid eine transparente
Flüssigkeit ist, wobei sich in diesem Zusammenhang ein
Öl, bspw. ein Silikonöl empfiehlt. Silikonöl ist toxiko
logisch unbedenklich, chemisch inaktiv in bezug auf
Solarzellen und zudem auch recycelbar. Darüber hinaus
noch besonders bevorzugt ist aber auch ein Fluid auf
Paraffin-Basis, wie es für Latentwärmespeicher an sich
bekannt ist (siehe weiter unten). In Anpassung an die
von dem Fluid in vorliegendem Zusammenhang auszuübende
Funktion ist gewünscht, daß das Fluid über ein breites
Temperaturspektrum flüssig ist, wozu vorzugsweise ein
C14-Paraffin zur Anwendung kommt. In weiterer Ausgestal
tung ist vorgesehen, daß das Fluid, welches die Solarzel
len unmittelbar umströmt, in einem geschlossenen System
strömt. Vorzugsweise besteht das System im wesentlichen
nur aus einem Strömungsweg auf der Vorder- und einem
Strömungsweg auf der Rückseite der Solarzellen. Darüber
hinaus können aber auch noch kurzschlußartige Strömungs
wege, über die Höhe verteilt, zwischen den Solarzellen
vorgesehen sein. Dies bekommt bspw. einen Sinn, wenn die
Solarzellenanordnung teilweise beschattet ist. Es kann
sich dann eine gewisse Umlaufströmung auch nur in einem
(unteren) Teil der Solarzellenanordnung ausbilden. Die
Aufheizung des Fluids erfolgt auf der Vorderseite, wäh
rend der rückseitige Strömungsweg des Fluids wiederum im
Wärmetausch zu einem zweiten Fluid geführt ist. Ein
Strömungsweg für das zweite Fluid ist entsprechend in
Form einer weiteren Schicht unterhalb bzw. ebenenmäßig
benachbart des bezüglich der Solarzellen rückseitigen
Strömungsweges des Fluids ausgebildet. Bevorzugt ist der
Strömungsweg für das zweite Fluid über die gesamte Länge
(und entsprechend auch Breite) des Strömungsweges des
ersten Fluids auf der Rückseite der Solarzellen. In
diesem Zusammenhang ist es ganz besonderes bevorzugt,
wenn das zweite Fluid ein Latentspeichermedium eines
Latentwärmespeichers ist oder mit einem solchen Latentw
ärmespeicher im Wärmetausch steht. Bezüglich der Latentw
ärmespeicher ist auf einen umfangreichen Stand der Tech
nik zu verweisen, wozu hier der Einfachheit halber auf
die Patentanmeldung 42 43.202.2 und die dort angezogene
weitere Literatur verwiesen wird. Die genannte Patentan
meldung wird hiermit hinsichtlich ihres Offenbarungsge
haltes vollinhaltlich in die vorliegende Anmeldung mit
eingeschlossen. Weitere vorteilhafte Maßnahmen betreffen
die Halterung der Solarzellen bezüglich der vorder- und
rückseitigen Strömungswege des ersten Fluids. In diesem
Zusammenhang ist es bevorzugt, daß die Solarzellen mit
tels vorder- und rückseitiger Abstandsnoppen gehaltert
sind. Bspw. kann der Aufbau im einzelnen so gestaltet
sein, daß auf einer Gehäusewand (transparenten Vorder
wand) rasterartig Noppen angeordnet sind, auf welche die
Solarzellen aufgelegt werden können. Auf einer weiteren
Gehäusewand (Rückwand) sind in gleicher Weise Noppen
angeordnet. Durch Zusammenlegen der Noppenseiten dieser
beiden Gehäusewände ergibt sich ein Gesamtgehäuse, das
aus einer ersten Gehäusewand, Noppen, den zischengeleg
ten Solarzellen, weiteren Noppen der zweiten Gehäusewand
und der zweiten Gehäusewand besteht. Hierbei ist entspre
chend die erste Gehäusewand strahlungstransparent ausge
bildet, um die Solarstrahlung zu den Solarzellen durch
treten zu lassen. Die Noppenlängen sind entsprechend den
weiter oben stehenden Ausführungen unterschiedlich vorge
sehen, so daß sich auf der Vorderseite der Solarzellen,
welche der Sonnenstrahlung zugewandt ist, ein in seiner
Tiefe (Dicke) kleinerer Strömungsweg als auf der Rücksei
te der Solarzellen ergibt. In diesem Zusammenhang kann
es sich auch empfehlen, eine Wand, bspw. die vordere
Wand, flexibel auszugestalten. Dies kann insbesondere
dann von Bedeutung sein, wenn es gewünscht ist, die
Aufteilung der Ausbeutung zwischen elektrischer und
thermischer Energie zu verändern. Durch eine Veränderung
der Tiefe des Strömungsweges auf der Vorderseite der
Solarzellen ändert sich auch die relative Ausbeute an
elektrischer Energie. Eine Vergrößerung der Dicke dieses
Strömungsweges führt zu einer Verminderung an Ausbeute
an elektrischer Energie, umgekehrt eine Verkleinerung
der Dicke zu einer Erhöhung der Ausbeute an elektrischer
Energie. Soweit eine oder beide Gehäusewände flexibel
ausgebildet sind, kann mittels einer Pumpe oder dgl. der
Systemdruck des Fluids erhöht oder abgesenkt werden.
Wenn auch, wie weiter vorstehend im einzelnen beschrie
ben, ein Naturumlauf des ersten Fluids bevorzugt ist,
kann gleichwohl auch ein Zwangsumlauf mittels einer
Pumpe oder dgl. sich empfehlen, nicht zuletzt im Hin
blick auf die zuletzt angesprochene Steuerung der Auftei
lung der Energieausbeute.
Gegenstand der Erfindung ist auch eine Anordnung zur
Wärmedämmung, mit einer vorderen und einer rückwärtigen
Gehäusewand, wobei die Gehäusewände transparent sind und
ein zu einer Ebene der Gehäusewände senkrechter Abstand
zwischen den Gehäusewänden gering ist, bspw. 5 bis 10 mm
beträgt. Für eine solche Anordnung, die grundsätzlich
einem gewöhnlichen Zweischeibenfenster entspricht, be
steht ein Bedürfnis, eine effektive Wärmedämmung zu
erreichen. Hierzu ist vorgesehen, daß der Zwischenraum
mit einem Latentwärmespeichermaterial, insbesondere auf
Basis Paraffin, gefüllt ist. Es finden die vorstehenden
Ausführungen zu dem Paraffinmateril auch hier vollständi
ge Anwendung. Bevorzugt ist noch weiter vorgesehen, daß
bei dieser Anordnung zwischen den Gehäusescheiben ein
als quasistatisch zu bezeichnender Latentwärmespeicher
ausgebildet ist. Zu diesem Begriff ist zunächst auf die
DE-A1 27 41 829 zu verweisen. Hieraus ist es bspw. be
kannt, in einer Kunststoffhülle eingeschlossene Paraffin
mengen als Wärmespeichermedium in einem Latentwärmespei
cher zu benutzen. Die Kunststoffhüllen befinden sich
wiederum in einem mit Wasser gefüllten Speichergefäß.
Bei derartigen Latentwärmespeichern erfolgt der Wärme
transport lediglich über Wärmeleitung durch die Kunst
stoffumhüllung an das Paraffin. Man bezeichnet solche
Speicher als statische Speicher. Weiterhin sind sogenann
te dynamische Latentwärmespeicher bekannt, wozu bspw.
auf die DD 2 36 862 und die DD 2 80 113 verwiesen wird.
Zum Stand der Technik ist in diesem Zusammenhang weiter
auf die DE-A1 41 22 859 zu verweisen. Desgleichen auf
die nicht vorveröffentlichte deutsche Patentanmeldung 42
43 202 und auch die nicht vorveröffentlichte deutsche
Patentanmeldung P 43 07 217.8. Der Offenbarungsgehalt
vorgenannter nicht vorveröffentlichten Patentanmeldungen
wird hiermit vollinhaltlich in den Offenbarungsinhalt
vorliegender Anmeldung mit eingeschlossen. Bevorzugt ist
bei dieser Anordnung der Zwischenraum zu einem sehr
großen Teil, bspw. 95% oder mehr, mit Latentwärmespei
chermaterial, eben bevorzugt auf Paraffinbasis, gefüllt.
Das Restvolumen kann durch bspw. Wasser, gegebenenfalls
auch Öl, ausgefüllt sein, wobei letzteres als Wärmeträ
germedium wirkt. Das Wärmeträgermedium erbringt - in
sehr geringem Ausmaß - ein gewisses dynamisches Verhal
ten, weshalb weiter oben von einem quasistatischen
Latentwärmespeicher gesprochen ist, welcher durch die
hier beschriebene Anordnung gebildet ist. Der - wenn
auch geringfügige - dynamische Charakter des Latentwär
mespeichers ist dahingehend von besonderer Bedeutung,
daß hierdurch eine gewünschte Schaumbildung ganz wesent
lich gefördert wird. Geschäumtes Paraffin (im Erstar
rungszustand) oder paraffinischer Kohlenwasserstoff ist
hinsichtlich der erreichbaren Wärmedämmwerte noch vor
teilhafter als homogen erstarrter paraffinischer Kohlen
wasserstoff. Das Verhältnis von Wärmetransportmedium,
also bspw. Öl, zu paraffinischem Kohlenwasserstoff kann
sich bspw. in der Größenordnung von 1 : 100 bewegen. Ein
Restvolumen in dem Zwischenraum bleibt frei. Im übrigen
kann in diesem Zwischenraum ein Über- oder Unterdruck
herrschen. Der Überdruck wird sich realistischerweise im
Bereich bis etwa 1 atm bewegen, der Unterdruck im Be
reich von 0,1 bis 0,5 atm bis hin zu fast vollständigem
Vakuum. Entsprechend kann das Latentwärmespeichermat
erial einen Schäumungszusatz, bspw. in Form eines bekann
ten oberflächenentspannenden Mittels, enthalten. Die
Schaumneigung des Latentwärmespeichers ist, wie bereits
erwähnt, bewußt unterstützt. Insgesamt ist die Anordnung
bevorzugt fensterartig ausgebildet, bzw. soll als Fen
ster eingesetzt werden. Praktisch kann man ein herkömmli
ches Isolierglasfenster entsprechend vorstehendem Gedan
ken dadurch erfindungsgemäß weiterbilden, daß der evaku
ierte Zwischenraum in der beschriebenen Weise mit
Latentwärmespeichermaterial, eben bevorzugt auf Paraffin
basis, gefüllt wird. In weiterer Ausgestaltung ist auch
vorgesehen, daß die Anordnung drei Gehäusewände auf
weist, jeweils mit geringem senkrechten Abstand zueinan
der, und daß beide Zwischenräume mit Latentwärmespei
chermaterial gefüllt sind. In diesem Zusammenhang emp
fiehlt es sich insbesondere noch, in den beiden so gebil
deten Zwischenräumen Latentwärmespeichermaterial unter
schiedlichen Schmelzpunktes einzufüllen. Während das in
dem einen Zwischenraum befindliche Latentwärmespei
chermaterial bspw. einen Schmelzpunkt von 5°C aufweist,
kann das in dem anderen Zwischenraum befindliche Latentw
ärmespeichermaterial einen solchen von 10°C aufweisen.
Beim Einsatz als gewöhnliches Fenster, etwa in Industrie
bauten, ergibt sich die Wirkung, daß die Füllung bei
Temperaturen, die über dem Schmelzpunkt liegen, also
insbesondere im Sommer, vollständig transparent ist.
Hierbei stellt sich eine Wärmespeicherung nur über sensi
ble Wärme ein. Trotzdem ergibt sich ein vergleichsweise
schlechter Wärmetransport, d. h. die Wärmeleitzahl ist
(in gewünschter Weise) sehr klein. Als Effekt ergibt
sich eine Abpufferung von Solarstrahlung im Sommer (Ver
minderung von Überhitzungen der Räume ohne aufwendige
Lüftungssysteme; in Nachtstunden verzögerte Abgabe an
die Räume bzw. die Umgebung). Die Wärmedurchgangszahl
(verringert) verbessert sich auf mindestens die halben
Werte bekannter Konstruktionen (Thermoglas besitzt etwa
einen Wert von 2,4 W/qm/grad, während eine hier beschrie
bene Anordnung einen solchen Wert von 0,8 W/qm/grad
bspw. erreichen kann). Und dies selbst bei geringen senk
rechten Abständen der Gehäusewände, also solchen zwi
schen 5 und 10 mm. Bei Unterschreiten bestimmter Tempera
turen ergibt sich aufgrund der Natur des Latentwärmespei
chermaterials ein Phasenwechsel, das niedrigschmelzende
Material erstarrt bei konstanter Temperatur innerhalb
einer bestimmten Zeit. Mit der Erstarrung ändert sich
aber auch der Wärmedurchgangswert und es stellen sich
konstant kleine Wärmeverluste ein. Insbesondere dann,
wenn, wie bevorzugt, das Latentwärmespeichermaterial in
gewisser Weise aufschäumt. In dieser Zeit und danach
ergibt sich eben durch das Aufschäumen eine erhöhte
Dämmwirkung. An sonnenscheinreichen Wintertagen kann es
sogar zu einem Aufschmelzen und damit auch auf diese
Weise zu einer Solarenergienutzung (passiv) kommen,
welche dann - zeitverzögert - an auf einer Seite der
Fenster befindliche Räume weitergegeben wird. Es läßt
sich sogar eine gewisse Steuerung erreichen. Der Heizwär
mebedarf wird reduziert. Bei Unterschreiten der Solar
grenzstrahlung wird sich ein erneutes Erstarren einstel
len, was einen plötzlichen Kälteeinbruch in die Räume
über die Fenster verhindert. Der Regelungsaufwand der
Heizungsanlage verringert sich. Der erfinderische Gedan
ke ist im übrigen nicht auf einen Zwischenraum be
schränkt, sondern kann sich auch noch auf mehrere Zwi
schenräume, unter Fortsetzung des beschriebenen Systems,
erstrecken. Hierbei kann es auch vorteilhaft sein, in
den einzelnen Zwischenräumen Latentwärmespeichermaterial
mit unterschiedlichem Schmelzpunkt vorzusehen.
Nachstehend ist die Erfindung des weiteren anhand der
beigefügten Zeichnung, die jedoch lediglich ein Ausfüh
rungsbeispiel darstellt, erläutert. Hierbei zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine rückseitige Gehäuse
wand mit einem Noppenraster, teilweise belegt
mit Solarzellen;
Fig. 2 eine Schnittdarstellung einer Solarzellenanord
nung;
Fig. 3 eine vergrößerte Schnittdarstellung eines
Ausschnitts aus der Darstellung gemäß Fig. 2;
Fig. 4 einen Querschnitt durch eine Anordnung zur
Wärmedämmung mit zwei Gehäusewänden;
Fig. 5 eine perspektivische, teilweise geschnittene
Darstellung des Gegenstandes gemäß Fig. 4;
Fig. 6 einen Querschnitt durch eine Anordnung gemäß
Fig. 4, mit drei Gehäusewänden;
Fig. 7 eine perspektivische Darstellung, teilweise
geschnitten, des Gegenstandes gemäß Fig. 6.
Mit Bezug zunächst zu Fig. 2 ist eine Solarzellenanord
nung dargestellt, die aus Solarzellen 1 besteht, die
zwischen einer vorderseitigen, transparenten Gehäusewand
2 und einer rückseitigen Gehäusewand 3 angeordnet sind.
Ober- und unterseitig bezüglich der dargestellten Anord
nung sind Strömungsverbindungen 4 bzw. 5 geschaffen,
welche eine Umströmung der Solarzellen 1 durch das in
dem Gehäuse befindliche Fluid auf Paraffin-Basis von
einem vorderseitigen Strömungsweg 6 zu einem rückseiti
gen Strömungsweg 7 ermöglicht. Insgesamt ist das System
der Strömungswege 6, 7 einschließlich der Umleitungen 4,
5 ein geschlossenes Strömungssystem.
Bei den Solarzellen 1 handelt es sich um unverkleidete
Solarzellen unmittelbar in der für hergestellte Solarzel
len üblichen Ausgestaltung. Da das Fluid zudem elek
trisch isolierend ist, sind auch keine weiteren Isolati
onsmaßnahmen an den elektrischen Anschlüssen der Solar
zellen erforderlich. Die Verwendung eines Fluids auf
Paraffin-Basis ist auch mit einem wesentlichen weiteren
Vorteil verbunden. Sollte die Temperatur des Systems
einmal soweit absinken, daß das Fluid erstarrt, wird der
Umlauf unterbrochen. Hierbei wirkt das Fluid darüber
hinaus auch kälteisolierend, so daß eine Entladung des
wärmetechnisch nachgeschalteten Speichers behindert bzw.
stark verzögert wird.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist weiter
rückseitig bzw. unterseitig zu dem hinteren Strömungsweg
7 ein Wärmetauschergehäuse 8 vorgesehen, in welchem ein
zweites Fluid als Wärmeträgermedium, bevorzugt im Gegen
strom zu dem ersten Fluid, strömt. Das in dem zweiten
Gehäuse strömende Fluid wird über eine Leitung 9,
bspw. zu einem Verbraucher oder einem Wärmespeicher,
insbesondere einem Latentwärmespeicher geführt. Der Rück
lauf ist über die untere Leitung 10 vorgesehen. Bei dem
Wärmeträgermedium in dem Gehäuse 8 kann es sich bspw. um
gewöhnliches Wasser handeln. Weiter unterhalb des Gehäu
ses 8 bzw., gemäß der Darstellung in Fig. 2, in einer
weiteren Schicht, ist eine Wärmedämmung 13′ vorgesehen.
Die vordere Gehäusewand ist transparent, besteht also
bspw. aus Glas oder durchsichtigem Kunststoff.
Eine Tiefe (Dicke) t1 des vorderen Strömungsweges 6 ist
bedeutend kleiner als eine Tiefe (Dicke) t2 des hinteren
Strömungsweges 7. Hierdurch läßt sich ein wirkungsvoller
Naturumlauf des ersten Fluids erreichen. Beim Durchströ
men des ersten Strömungsweges 6 wird das Fluid der Son
neneinstrahlung ausgesetzt und nimmt überdies im Wärme
tausch von den Solarzellen 1 Wärme auf, so daß es insge
samt zu einer erheblichen Erwärmung des Fluids, das in
dem Strömungsweg 6 strömt, kommt. Hiermit ist eine Aus
dehnung verbunden, wohingegen auf der Rückseite, in dem
Strömungsweg 7, Wärme abgeführt wird und das Fluid sich
entsprechend zusammenzieht. Hierdurch wird insgesamt ein
wirkungsvoller Naturumlauf erreicht.
Es ist weiter zu erkennen, daß die Solarzellen 1 durch
Noppen 11, 12 gehaltert sind, die von der rückwärtigen
Gehäusewand 3 bzw. der vorderen Gehäusewand 1 ausgehen.
Zusätzlich können die Noppen noch durch Rastmittel gegen
einander verbunden sein.
Im einzelnen ist dies weiter erläutert in bezug zu Fig.
1. Hier ist die rückwärtige Gehäusewand 3 zu erkennen,
auf welcher Noppen 12 rasterartig angeordnet sind. Im
oberen Bereich der Gehäusewand 3 ist in der Darstellung
gemäß Fig. 1 eine Reihe von Solarzellen 1 bereits auf
die Noppen 12 aufgelegt.
Es ist auch noch bevorzugt vorgesehen, daß auf die Nop
pen 12 ein maskenartiges Kunststoffteil 13 aufgelegt
ist, das eine Vielzahl von in der Regel quadratischen
Öffnungen 14 aufweist.
Wie sich insbesondere aus der Querschnittsdarstellung
gemäß Fig. 3 ergibt, ist im einzelnen in dem Kunststoff
teil 13 darüber hinaus eine Stufe 15 ausgebildet, in
welche die Solarzellen 1 eingelegt werden können. Sie
können dort auch verhaftet werden. Andererseits ist es
zur Halterung der Solarzellen 1 im eingebauten Zustand
auch möglich, den Fuß eines oberen Noppen 11 zu verbrei
tern.
In Fig. 1 ist auch angedeutet, daß in einem, bevorzugt
unteren, Bereich der Solarzellenanordnung in dem Kunst
stoffteil 13 Durchgangsöffnungen 16 ausgebildet sind,
zwischen zwei eingelegten Solarzellen 1. Hierdurch ist
es möglich, daß gleichsam im Kurzschluß bzw. Bypass, wie
durch die Pfeile in Fig. 2 angedeutet, sich auch nur
eine über einen gewissen Abschnitt begrenzte Umlaufströ
mung ausbilden kann bzw. zusätzlich ausbildet.
Das Kunststoffteil 13 kann auch - was im einzelnen nicht
dargestellt ist - an den Kreuzungspunkten der die Öffnun
gen 14 bildenden Stege, also im Zusammenbauzustand im
Bereich der Noppen 11 bzw. 12, Öffnungen aufweisen,
durch welche ein Verbindungsstab zwischen einzelnen
Noppen 11 und 12 hindurchgesteckt werden kann, der bspw.
mit einem der Noppen 11 oder 12 fest verbunden sein kann
und für welchen darüber hinaus in dem anderen Noppen
eine Aufnahmebohrung ausgebildet sein kann. Andererseits
kann auch das Kunststoffteil 13 solche Fortsätze aufwei
sen, die in entsprechender Aufnahmebohrungen in den
Noppen 11 bzw. 12 nach Zusammenbau aufgenommen sind.
In Fig. 4 ist eine Anordnung zur Wärmedämmung mit einer
vorderen Gehäusewand 2 und einer weiteren Gehäusewand 3
dargestellt, deren senkrechter Abstand t2 vergleichweise
gering ist, sich im Bereich von etwa 5 bis 10 mm bewegt.
Die Gehäusewände 2,3 können hier bspw. aus Fensterglas
bestehen. Der Zwischenraum zwischen den beiden Gehäuse
wänden 2, 3 ist mit einem Wärmespeichermaterial auf
Paraffinbasis gefüllt. Es herrscht in dem Zwischenraum
17 im übrigen ein gewisser Über- oder Unterdruck, wie
dies weiter vorstehend im einzelnen auch erläutert ist.
In Fig. 5 ist der Gegenstand der Fig. 4 in perspektivi
scher, teilweise geschnittener Form dargestellt. Es ist
ersichtlich, daß es sich hier, mit Ausnahme der Füllung
des Zwischenraums 17, um eine übliche Fensterkonstrukti
on handeln kann.
In Fig. 6 ist im Querschnitt eine vergleichbare Anord
nung mit drei Gehäusewänden 2, 3, 18 dargestellt. Ent
sprechend ergeben sich hier Zwischenräume 19 und 20,
welche in gleicher Weise wie vorstehend beschrieben mit
einem Latentwärmespeichermaterial gefüllt sind. Hierbei
weist das Latentwärmespeichermaterial in dem Zwischen
raum 20 einen anderen Schmelzpunkt auf als das Latentwär
mespeichermaterial in dem Zwischenraum 19. Bspw. kann
der Schmelzpunkt in dem Zwischenraum 20 bei 10°C und in
dem Zwischenraum 19 bei 5°C liegen. Es kann sich auch
empfehlen, die Zwischenräume mit unterschiedlichem senk
rechten Abstand zu den Gehäusewänden auszubilden. Etwa
den im Einbauzustand dem Rauminneren zugewandten Zwi
schenraum mit einem größeren senkrechten Abstand. Ent
sprechend ist die Menge des darin befindlichen Latentwär
mespeichermaterials dann größer. Wenn hier zugleich der
geringere Schmelzpunkt eingestellt ist, erreicht zu
nächst, bei einem Temperaturabfall auf der Außenseite,
der äußere Zwischenraum die Schmelztemperatur (Erstar
rungstemperatur). Wenn dann der dem Inneren zugewandte
größere Zwischenraum die Schmelztemperatur (Erstarrungs
temperatur) erreicht, wird die hierbei freiwerdende
relativ große Wärmemenge zu einem sehr großen Anteil dem
Raum zugute kommen, da die äußere Zwischenschicht mit
dem bereits erstarrten Latentwärmespeichermaterial nun
mehr eine wesentliche Isolationswirkung besitzt.
In Fig. 7 ist der Gegenstand gemäß Fig. 6 in perspektivi
scher, teilweise geschnittener Form dargestellt.
Die in der vorstehenden Beschreibung, der Zeichnung und
den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können
sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für
die Verwirklichung der Erfindung von Bedeutung sein.
Alle offenbarten Merkmale sind erfindungswesentlich. In
die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der
Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Priori
tätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhalt
lich mit einbezogen.
Claims (24)
1. Solarzellenanordnung, wobei die Solarzellen (1) mit
einem Fluid zur Abführung von Wärme zusammengeschaltet
sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Solarzellen (1)
unmittelbar vor- und rückseitig von dem Fluid, das trans
parent ist, umströmbar sind.
2. Solarzellenanordnung nach Anspruch 1 oder insbesonde
re danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Solarzellen
(1) ungekapselt sind.
3. Solarzellenanordnung nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, da
durch gekennzeichnet, daß das Fluid die Solarzellen (1)
aufgrund natürlicher Konvektion umströmt.
4. Solarzellenanordnung nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, da
durch gekennzeichnet, daß das Fluid elektrisch nicht
leitend ist.
5. Solarzellenanordnung nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, da
durch gekennzeichnet, daß das Fluid eine Flüssigkeit ist.
6. Solarzellenanordnung nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, da
durch gekennzeichnet, daß das Fluid aus Paraffin besteht.
7. Solarzellenanordnung nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, da
durch gekennzeichnet, daß das Fluid ein Öl, bspw. Sili
konöl ist.
8. Solarzellenanordnung nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, da
durch gekennzeichnet, daß eine Schichtdicke des Fluids
auf einer der Solarstrahlung ausgesetzten Vorderseite
der Solarzellen dünn ist, bspw. 2 bis 5 mm beträgt.
9. Solarzellenanordnung nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, da
durch gekennzeichnet, daß das Fluid in einem geschlosse
nen System, das im wesentlichen nur aus den Strömungswe
gen vor und hinter den Solarzellen (1) besteht, umläuft.
10. Solarzellenanordnung nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, da
durch gekennzeichnet, daß das die Solarzellen (1) umströ
mende Fluid im Wärmetausch zu einem zweiten Fluid ge
führt ist.
11. Solarzellenanordnung nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, da
durch gekennzeichnet, daß ein Strömungsweg des zweiten
Fluids entsprechend einer weiteren Schicht unterhalb
eines bezüglich der Solarzellen (1) rückseitigen Strö
mungsweges (7) des ersten Fluides ausgebildet ist.
12. Solarzellenanordnung nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche oder insgesamt danach, dadurch
gekennzeichnet, daß das zweite Fluid ein Latentspei
chermedium eines Latentwärmespeichers ist oder mit einem
solchen in Wärmetausch steht.
13. Solarzellenanordnung nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, da
durch gekennzeichnet, daß die Solarzellen (1) mittels
vorder- und rückseitiger Abstandsnoppen (11, 12) gehal
tert sind.
14. Solarzellenanordnung nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, da
durch gekennzeichnet, daß die Abstandsnoppen (11, 12)
die Solarzellen (1) zwischen einer vorderen, transparen
ten Wand (2) und einer rückwärtigen Wand (3), welche
Wände (2, 3) gleichzeitig den vorderen und rückwärtigen
Strömungsweg (6, 7) des Fluids begrenzen, haltern.
15. Solarzellenanordnung nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, da
durch gekennzeichnet, daß eine Wand (2, 3), bspw. die
vordere Wand, flexibel ist.
16. Solarzellenanordnung nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, da
durch gekennzeichnet, daß die Strömung des ersten Flu
ids, bspw. durch eine zwischengeschaltete Pumpe er
reicht, eine Zwangsströmung ist.
17. Solarzellenanordnung nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, da
durch gekennzeichnet, daß ein Fluiddruck des ersten
Fluids einstellbar ist.
18. Solarzellenanordnung nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, da
durch gekennzeichnet, daß die Solarzellen (1) in einem
Öffnungen (14) aufweisenden Kunststoffteil (13) aufgenom
men sind.
19. Solarzellenanordnung nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, da
durch gekennzeichnet, daß das Kunststoffteil (13) mit
den eingelegten Solarzellen (1) zwischen den Noppen (11,
12) gehaltert ist.
20. Anordnung zur Wärmedämmung mit einer vorderen und
rückwärtigen Gehäusewand (2, 3), wobei die Gehäusewände
(2, 3) transparent sind und ein zur einer Ebene der
Gehäusewände (2, 3) senkrechter Abstand (t2) zwischen
den Gehäusewänden (2, 3) gering ist, bspw. 5 bis 10 mm
beträgt, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenraum
(17) mit einem Latentwärmespeichermaterial, insbesondere
auf Basis Paraffin, gefüllt ist.
21. Anordnung nach Anspruch 20 oder insbesondere danach,
gekennzeichnet durch eine fensterartige Ausbildung.
22. Anordnung nach einem der Ansprüche 20 oder 21 oder
insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß drei
Gehäusewände (2, 3, 18) vorgesehen sind, mit einem je
weils geringen senkrechten Abstand zueinander, und daß
beide Zwischenräume (19, 20) mit Latentwärmespeichermat
erial gefüllt sind.
23. Anordnung nach einem der Ansprüche 20 bis 22 oder
insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die
Zwischenräume (19, 20) mit Latentwärmespeichermaterial
unterschiedlichen Schmelzpunktes gefüllt sind.
24. Anordnung nach einem oder mehreren der vorhergehen
den Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekenn
zeichnet, daß ein Schmelzpunkt des Latentwärmespei
chermaterials vergleichsweise niedrig liegt, bspw. bei
10°C.
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| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: ECOTEC SOLAR GMBH, 45886 GELSENKIRCHEN, DE |
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