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DE4307450C1 - Mechanische Parkeinrichtung - Google Patents

Mechanische Parkeinrichtung

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DE4307450C1
DE4307450C1 DE4307450A DE4307450A DE4307450C1 DE 4307450 C1 DE4307450 C1 DE 4307450C1 DE 4307450 A DE4307450 A DE 4307450A DE 4307450 A DE4307450 A DE 4307450A DE 4307450 C1 DE4307450 C1 DE 4307450C1
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DE
Germany
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platform
parking
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mechanical parking
support elements
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DE4307450A
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Inventor
Vinzenz Wuerzinger
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WUERZINGER, VERA, 94130 OBERNZELL, DE
Original Assignee
VINZENZ WUERZINGER MASCHINENBA
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Publication date
Family has litigation
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    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H6/00Buildings for parking cars, rolling-stock, aircraft, vessels or like vehicles, e.g. garages
    • E04H6/02Small garages, e.g. for one or two cars
    • E04H6/06Small garages, e.g. for one or two cars with means for shifting or lifting vehicles
    • E04H6/065Small garages, e.g. for one or two cars with means for shifting or lifting vehicles using tiltable floors or ramps

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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine mecha­ nische Parkeinrichtung mit mindestens zwei Stellplätzen, wobei eine mittels einer Antriebseinrichtung verfahrbare Plattform für mindestens ein Fahrzeug vorgesehen ist, welche sich in der Parkstellung oberhalb mindestens eines darunter angeordneten Fahrzeugstell­ platzes befindet und in eine Beladestellung absenkbar ist, in der sie im wesentlichen an das Niveau der Zufahrt anschließt, wobei auf jeder Längsseite der Parkeinrichtung eine Führungsschiene vorgesehen ist, die sich über einen wesentlichen Teil der Länge der Parkein­ richtung oberhalb des unteren Stellplatzes erstreckt und der ein in ihr geführtes vorderes Stützelement für die Plattform zuge­ ordnet ist, und wobei ferner hintere Stützele­ mente vorgesehen sind, auf denen sich die Plattform in ihrer Parkstellung sowie während eines ersten Teils der Absenkbewegung abstützt.
Eine derartige mechanische Parkeinrichtung ist aus der deutschen Offenlegungsschrift 24 55 537 bekannt. Bei dieser Parkeinrichtung stützt sich die Plattform in ihrer Parkstellung sowie während eines ersten Abschnitts der Absenkbe­ wegung in die Beladestellung sowohl mit im wesentlichen am vorderen Ende der Plattform angeordneten vorderen Stützelementen, wie auch mit im wesentlichen mittig an der Plattform angeordneten hinteren Stützelementen auf den Führungsschienen ab. Während eines zweiten Abschnitts der Absenkbewegung sind nur noch die vorderen Stützelemente in den entsprechen­ den Führungsschienen geführt, während die hinteren Stützelemente über Gliederlenker abgestützt werden. Durch die Gliederlenker wird erreicht, daß die hinteren Stützelemente der Plattform während des Abschnitts der Absenkbewegung, in dem sie nicht auf den zuge­ ordneten Führungsschienen aufliegen, einer Linearbewegung angenähert bewegt werden. Die den vorderen Stützelementen zugeordneten Führungsschienen enden im wesentlichen an dem hinteren Ende des unteren Stellplatzes auf halber Höhe, gemessen an der Höhe der Platt­ form in ihrer Parkstellung. Die Plattform nimmt in ihrer Beladestellung eine geneigte Lage mit einer Neigung von ca. 10° ein.
Eine weitere mechanische Parkeinrichtung, bei der der obere Stellplatz durch eine Plattform gebildet wird, welche aus einer über dem unteren Stellplatz angeordneten Parkstellung in eine im wesentlichen an das Niveau der Zufahrt anschließende Beladestellung absenkbar ist, ist aus der deutschen Auslegeschrift 11 40 697 bekannt. Auch bei dieser Parkeinrich­ tung stützt sich die Plattform mittels Stütze­ lementen auf Führungsschienen ab und nimmt in ihrer Beladestellung eine Lage mit beträchtli­ cher Neigung ein. Zur Bewegung der Plattform aus der Beladestellung in die Parkstellung und umgekehrt dient der Motor des abgestellten Fahrzeuges, indem eine entsprechende Antriebs­ vorrichtung vorgesehen ist, auf die die Antriebsräder des Fahrzeuges wirken.
Eine weitere mechanische Parkeinrichtung mit zwei übereinander angeordneten Stellplätzen ist aus dem deutschen Gebrauchsmuster 19 04 755 bekannt. Die Plattform des oberen Stellplatzes stützt sich bei dieser Parkeinrichtung auf jeweils zwei Schienen ab, von denen ein Paar den vorderen Stützelementen und ein weiteres Paar den hinteren Stützelementen der Plattform zugeordnet ist. Auch bei dieser Parkeinrich­ tung nimmt die Plattform in ihrer Beladestel­ lung eine Lage mit einer beträchtlichen Nei­ gung gegenüber der horizontalen Zufahrt ein.
Bei allen drei vorstehend angegebenen Parkein­ richtungen ist es von Nachteil, daß die Platt­ form in ihrer Beladestellung eine Lage mit beträchtlicher Neigung einnimmt. Dies ist nicht nur dem Komfort des Fahrzeugführers abträglich. Die Neigung der Plattform in der Beladestellung führt darüberhinaus zu einem beträchtlichen Aufwand, um den Sicherheitsan­ forderungen Rechnung zu tragen. Denn zum einen muß die Plattform beträchtlich breiter sein als das abzustellende Fahrzeug, damit der Fahrzeugführer neben dem Fahrzeug auf der Plattform das Fahrzeug besteigen bzw. verlas­ sen kann; zudem ist durch ein Geländer oder dgl. zu gewährleisten, daß der Fahrzeugführer beim Besteigen oder Verlassen des Fahrzeuges nicht seitlich von der Plattform stürzt, die sich im Bereich der Fahrertür in beträchtli­ cher Höhe über dem Niveau der Zufahrt befin­ det. Bei der Parkeinrichtung gemäß dem deut­ schen Gebrauchsmuster 19 04 755 ist zudem das Ausheben einer Grube für den unteren Stell­ platz erforderlich.
Aus der deutschen Offenlegungsschrift 41 14 746 ist eine mechanische Parkeinrichtung bekannt, bei der der obere Stellplatz durch eine Platt­ form gebildet wird, welche ebenfalls in Füh­ rungsschienen geführt ist. Die Führungsschie­ nen besitzen dabei vertikale und horizontale Abschnitte. Um die Plattform aus ihrer Park­ stellung in ihre Beladestellung abzusenken, wird sie zunächst horizontal nach hinten und anschließend vertikal nach unten verfahren. Umgekehrt setzt sich die Bewegung der Platt­ form aus ihrer Beladestellung in ihre Park­ stellung aus einer Vertikalbewegung und einer anschließend Horizontalbewegung zusammen. Nachteilig bei dieser Parkeinrichtung sind insbesondere der für die Vertikalbewegung der Plattform mit einem darauf abgestellten Fahr­ zeug erforderliche hohe Leistungsbedarf der zugeordneten Antriebseinrichtung sowie desweiteren die wegen der auskragenden Lagerung der Plattform erforderliche extrem hohe Steifigkeit der Führungsschienen.
Weitere mechanische Parkeinrichtungen sind aus den deutschen Gebrauchsmustern 84 13 121.7 und 92 15 549 sowie den deutschen Offenlegungs­ schriften 35 35 291 und 25 60 463 bekannt. Das deutsche Gebrauchsmuster 84 13 121.7 offenbart dabei eine mechanische Parkeinrichtung, bei der der untere Stellplatz ebenerdig angeordnet und die Plattform an zwei Stützen geführt vertikal verfahrbar ist. Die Plattform kann jedoch nur dann in ihre Beladestellung abgesenkt werden, wenn der untere Stellplatz nicht belegt ist. Die beiden Stellplätze sind somit nicht unabhängig voneinander. Bei der mechanischen Parkeinrichtung gemäß der deut­ schen Offenlegungsschrift 35 35 291 sind demge­ genüber zwei übereinander angeordnete Platt­ formen vorgesehen, welche miteinander gekop­ pelt verfahrbar sind; die beiden Stellplätze sind unabhängig voneinander befahrbar. Jedoch ist zur Errichtung der entsprechenden Garage eine Grube von beträchtlicher Tiefe auszuhe­ ben. Dasselbe trifft für eine Garage mit der aus der deutschen Offenlegungsschrift 25 60 463 bekannten mechanischen Parkeinrichtung zu. Aus dem deutschen Gebrauchsmuster 92 15 549.9 ist schließlich eine Doppelstockgarage mit zwei stationär übereinander angeordneten Stell­ plätzen bekannt, welche mit einer Baugrube von geringerer Tiefe auskommt; dies wird dadurch erreicht, daß das Garagentor zugleich als Auf­ fahrtsrampe für den oberen Stellplatz dient.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße mechanische Parkeinrichtung mit zwei unabhängig voneinan­ der nutzbaren Stellplätzen zu schaffen, zu deren Aufbau das Ausheben einer Baugrube nicht erforderlich ist, wobei die Parkeinrichtung bei geringstmöglichen Kosten, Aufwand und Raumbedarf größtmögliche Anforderung an Komfort und Sicherheit erfüllen soll.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst,
  • - daß die Führungsschienen im wesentlichen am hinteren Ende des unteren Stellplatzes im wesentlichen auf dem Niveau der Zufahrt beginnend ausgebildet sind und
  • - daß die Plattform im Bereich ihres hinte­ ren Endes Räder aufweist, wobei während des zweiten Teiles der Absenkbewegung der Plattform die Räder auf der Zufahrt auf­ liegen und die hinteren Stützelemente ent­ lastet sind und die Plattform in ihrer Beladestellung eine im wesentlichen hori­ zontale Lage einnimmt.
Diese Merkmale gestatten es, daß die mittels der vorderen Stützelemente in den Führungs­ schienen geführte Plattform vollständig hinter den unteren Stellplatz ausgefahren und dort in eine horizontale oder im wesentlichen horizon­ tale Lage abgesenkt wird. Dies erhöht den Kom­ fort beträchtlich gegenüber solchen gattungs­ gemäßen Parkeinrichtungen nach dem Stand der Technik, bei denen die Plattform beim Befahren relativ stark geneigt ist. Der obere Stell­ platz kann, wenn die erfindungsgemäße Parkein­ richtung in eine frei stehende Garage eingebaut ist, selbst dann bequem befahren werden, wenn die Garage relativ schmal ausgeführt ist, nachdem die Plattform in ihrer Beladestellung außerhalb der Garage beladen wird. Und auch das Ein- und Aussteigen in das bzw. aus dem Fahrzeug ist dabei bequem und sicher möglich.
Die hinteren Stützelemente für die Plattform können dabei ebenfalls in den Führungsschienen geführt sein, wobei sie von diesen abgehoben werden, während sich das hintere Ende der Plattform auf der Zufahrt abstützt. In diesem Fall sind die Stützelemente fest mit der Plattform verbunden. Hierdurch läßt sich eine gute, relativ gleichmäßige Verteilung der Last der Plattform auf die vier Stützelemente er­ reichen. Besonders bevorzugt sind gemäß einer Weiterbildung der Erfindung jedoch die hinte­ ren Stützelemente für die Plattform ortsfest angeordnet, und zwar unterhalb der Füh­ rungsschienen. Auf ihnen abgestützt wird bei dieser Ausführungsform die Plattform beim Absenken aus der Parkstellung in die Belade­ stellung während des ersten Teils der Absenk­ bewegung verschoben, bis das hintere Ende der Plattform auf der Zufahrt aufliegt, wobei bei fortgesetzter Absenkbewegung die Plattform von den ortsfesten hinteren Stützelementen abgeho­ ben ist. Während des zweiten Teils der Absenk­ bewegung stützt sich dabei die Plattform mit den vorderen Stützelementen an den Führungs­ schienen und mit den an ihrem hinteren Ende angeordneten Rädern auf der Zufahrt ab. Durch die zuletzt beschriebene Anordnung der hinteren Stützelemente wird eine optimale Raumausnutzung ermöglicht.
Als Stützelement kommen insbesondere alle be­ kannten Formen von Wälz- und Gleitlagerungen für die Plattform in Betracht.
Der Bewegungsablauf der Plattform, wenn sie aus ihrer Parkstellung in ihre Beladestellung abgesenkt wird, gestaltet sich somit gemäß beiden vorstehend beschriebenen Ausgestaltun­ gen wie folgt: Die sich in der Parkstellung auf allen vier Stützelementen abstützende Plattform wird von der Antriebseinrichtung nach hinten verfahren. Dabei neigt sie sich zunehmend nach hinten-unten. Wenn das hintere Ende der Plattform auf der Zufahrt aufliegt, werden die hinteren Stützelemente entlastet, so daß sich die Plattform bei ihrer weiteren Bewegung mit den vorderen Stützelementen abwärts auf den Führungsschienen bewegt und mit ihrem hinteren Ende auf der Zufahrt abstützt. Das vordere Ende der Plattform wird durch die Führung der zugeordneten Stützele­ mente in den Führungsschienen im weiteren soweit abgesenkt, bis die Plattform in der Beladestellung eine nur geringfügig geneigte oder sogar horizontale Stellung einnimmt.
Die Führungsschienen können einen abgewinkel­ ten Verlauf besitzen, mit einem geneigten und einem im wesentlichen horizontalen Abschnitt. Bei einer besonders vorteilhaften Weiterbil­ dung der erfindungsgemäßen Parkeinrichtung sind jedoch bogenförmig nach unten gekrümmt ausgebildete Führungsschienen vorgesehen. Die sich bei derart gekrümmten Führungsschienen ergebende Bewegung der Plattform ist sowohl an ein auf dem unteren Stellplatz als auch an ein auf der Plattform abgestelltes Kraftfahrzeug besonders gut angepaßt in dem Sinne, daß eine Garage mit einer entsprechenden Parkeinrich­ tung mit minimaler Bauhöhe auskommt. Insbeson­ dere wird bei der Bewegung der Plattform aus ihrer Beladestellung in die Parkstellung das auf ihr abgestellte Fahrzeug frontseitig ange­ hoben, bis es eine maximale Neigung besitzt, in dieser Stellung schräg nach vorne verfah­ ren, bis die hinteren Stützelemente für die Plattform belastet werden, wobei die Frontpar­ tie des Fahrzeuges relativ dicht unter der Decke der Garage entlang bewegt wird, worauf­ hin dann, wenn die vorderen Stützelemente die Scheitelpunkte der Führungsschienen über­ schreiten, die Frontpartie des Fahrzeuges abgesenkt und die Heckpartie weiterhin angeho­ ben wird bis sich das Fahrzeugdach dicht unter der Decke der Garage befindet.
Die vorderen Stützelemente greifen zweckmäßi­ gerweise im wesentlichen endseitig an der Plattform an. Hierdurch ergibt sich ein maxi­ maler von der Plattform nicht bestrichener Raum über dem unteren Stellplatz. Die hinteren Stützelemente sind, wenn sie ortsfest montiert sind, zweckmäßigerweise dicht unterhalb der Führungsschienen angeordnet. Dies stellt sowohl unter statischen als auch unter kinema­ tischen Gesichtspunkten eine optimale Platzie­ rung dar.
Die Stützelemente umfassen zweckmäßigerweise Rollen, welche auf zugeordneten Laufflächen der Führungsschienen und ggfs. der Plattform abrollen. Die Führungsschienen besitzen zweck­ mäßigerweise einen U-förmigen Querschnitt, wobei ihre Öffnung jeweils seitlich nach innen weist.
Bei einer besonders vorteilhaften Weiterbil­ dung der erfindungsgemäßen Parkeinrichtung ist vorgesehen, daß der Motor der Antriebseinrich­ tung auf der Plattform angeordnet ist. Durch den Motor werden zwei seitlich an der Platt­ form angeordnete, mittels einer Welle mitei­ nander gekoppelte Kettenräder angetrieben, welche in Ketten eingreifen, die entlang der Führungsschienen verlaufen. Die Ketten sind bei U-förmig ausgestalteten Führungsschienen zweckmäßigerweise in deren Hohlraum verlegt. Die beiden in die Ketten eingreifenden Räder können dabei räumlich den vorderen Stützele­ menten zugeordnet sein. Und auch der Antriebs­ motor ist zweckmäßigerweise in diesem Bereich angeordnet. Dadurch ergibt sich eine platzspa­ rende und geschützte Anordnung der Antriebs­ einrichtung.
Die erfindungsgemäße Parkeinrichtung kann ins­ besondere zum Abstellen von zwei oder von vier Kraftfahrzeugen ausgelegt sein, im letzteren Falle mit zwei nebeneinander angeordneten unteren Stellplätzen und einer zwei nebenein­ ander angeordnete Stellplätze aufweisenden Plattform. Derartig ausgebildete Parkeinrich­ tungen können insbesondere in größeren Parkan­ lagen vorgesehen sein. Mit besonderen Vorzügen eignet sich die erfindungsgemäße Parkeinrich­ tung jedoch zum Einbau in eine freistehende Garage. Dabei sind die Führungsschienen, anstelle einer Befestigung mittels gesonderter Träger, zweckmäßigerweise an den Seitenwänden der die Parkeinrichtung einhausenden Garage befestigt. Hierdurch ergibt sich bei minimalem Aufwand für die Abstützung der Führungsschie­ nen eine Parkeinrichtung von maximaler Stabi­ lität.
Insbesondere dann, wenn der zur Verfügung stehende Raum eine besonders schmale Ausfüh­ rung der Garage erzwingt, kann auch der untere Stellplatz mit einer ausfahrbaren Plattform versehen sein, auf der das Fahrzeug außerhalb der Garage abgestellt wird und welche dann auf den unteren Stellplatz verfahren wird. In diesem Falle braucht, weil ein Öffnen der Türen der in der Garage geparkten Fahrzeuge nicht nötig ist, die lichte Weite der Garage die Breite der zu parkenden Fahrzeuge nur geringfügig zu überschreiten.
Im folgenden wird die Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Diese zeigt eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsge­ mäßen Parkeinrichtung innerhalb einer freiste­ henden Garage; es zeigt
Fig. 1 die Plattform in ihrer abgesenkten Beladestellung,
Fig. 2 die Plattform, während sie aus ihrer Beladestellung in die Parkstellung verfahren wird, und
Fig. 3 die Plattform in ihrer Parkstellung.
An jeder Seitenwand 1 der in der Zeichnung im Längsschnitt dargestellten Garage 2 ist mit­ tels einer Mehrzahl von Befestigungsplatten 3 eine Führungsschiene 4 befestigt. Die Füh­ rungsschiene 4 besitzt einen bogenförmig nach unten gekrümmten Verlauf. Sie verläuft ober­ halb des ebenerdig, d. h. auf dem Niveau der Zufahrt 5 angeordneten unteren Fahrzeugstell­ platzes 6. Die Führungsschiene 4 erstreckt sich dabei von einem Punkt 7 etwa auf dem Niveau der Zufahrt 5 am hinteren Ende des unteren Stellplatzes 6 bis zu einem Punkt 8, der sich oberhalb der Frontpartie eines auf dem unteren Stellplatz 6 abgestellten Kraftfahrzeuges befindet. Die Krümmung der Führungsschiene 4 ist dabei derart, daß sie etwa oberhalb der Mitte eines auf dem unteren Stellplatz 6 abgestellten Fahrzeuges einen Scheitelpunkt 9 besitzt.
Der obere Stellplatz wird durch eine Plattform 10 gebildet. Deren vorderes Ende 11 ist in den beiden Führungsschienen 4 geführt. Die der Führung der Plattform 10 dienenden vorderen Stützelemente umfassen beiderseits dabei jeweils drei hintereinander laufende - nicht dargestellte - Kettenräder, welche auf einer Kette abrollen, die zwischen zwei an den Endpunkten 7 und 8 der Führungsschiene 4 vorgesehenen Kettenspannern 12 festgelegt ist und im Inneren der U-förmig ausgestalteten Führungsschiene 4 verläuft. Von den drei Kettenrädern jedes Stützelements ist das mittlere angetrieben. Die beiden angetriebenen Kettenräder sind, damit ihr Synchronlauf gewährleistet ist, mittels der Welle 13 miteinander verbunden. Die Welle 13 wird vom Antriebsmotor 14 über ein Untersetzungsge­ triebe angetrieben. Wird der Antriebsmotor 14 eingeschaltet, bewegt sich somit das vordere Ende 11 der Plattform 10 entlang der Führungs­ schienen 4.
An jeder Seitenwand 1 der Garage 2 ist ferner eine Wange 16 befestigt, welche jeweils eine Stützrolle 17 trägt. Die Stützrollen 17 ragen dabei soweit einwärts in Richtung auf das Innere der Garage, daß die sich im wesentli­ chen zwischen den beiden Führungsschienen 4 erstreckende Plattform 10 in der Parkstellung P (Fig. 3) mit ihrer Unterseite auf ihnen auf­ liegt.
Die Plattform 10 besitzt an ihrem hinteren Ende 18 zwei Räder 19, mit denen sich die Plattform in ihrer Beladestellung B (Fig. 1) auf der Zufahrt 5 abstützt. Um die Lage des auf ihr abgestellten Fahrzeuges zu sichern, besitzt die Plattform 10 desweiteren Mulden 20 und 21 für die Vorder- bzw. Hinterräder des abgestellten Fahrzeuges. Die Mulde 20 für die Vorderräder ist dabei in Längsrichtung der Plattform 10 so dimensioniert, daß die Lage der Vorderräder für alle abgestellten Fahr­ zeuge gleich ist. Demgegenüber besitzt die Mulde 21 für die Hinterräder eine derartige Erstreckung in Längsrichtung der Plattform, daß die Hinterräder sämtlicher gängigen Perso­ nenkraftwagen trotz deren unterschiedlich großen Radstände in ihnen Platz finden.
Ist die Plattform 10 in ihrer Beladestellung B (Fig. 1) mit einem zu parkenden Fahrzeug bela­ den worden, wird, nachdem sämtliche Personen das Fahrzeug verlassen haben, der Antriebs­ motor 14 eingeschaltet. Das vordere Ende 11 der Plattform 10 wird hierdurch in den Füh­ rungsschienen 4 geführt nach vorne-oben ver­ fahren. Das hintere Ende 19 der Plattform 10 wird infolgedessen auf der Zufahrt 5 gezogen, wobei die Räder 19 eine Beschädigung der Plattform und/oder der Zufahrt verhindern. Bei fortgesetztem Verschieben der Plattform 10 in den Führungsschienen 4 über die in Fig. 2 dar­ gestellte Position hinaus legt sich die Platt­ form 10 mit an ihrer Unterseite angeordneten Führungsflächen an die Stützrollen 17 an. Bei weiterer Fortsetzung der Verschiebebewegung der Plattform 10 stützt sich diese auf den Stützrollen 17 ab; das hintere Ende 18 der Plattform wird angehoben. Zur Übertragung der in diesem Augenblick auftretenden maximalen Belastung der Stützrollen 17 auf die Seiten­ wand 1 der Garage ist die Stützrollenwelle an der Wange 16 mittels vier stabiler Stützrippen 22 befestigt. Die Plattform wird, von den vor­ deren Stützelementen und den als hintere Stützelemente dienenden Stützrollen 17 getra­ gen, weiter bewegt, bis sie ihre im wesentli­ chen horizontale Parkstellung P (Fig. 3) ein­ nimmt.
Zum Ausparken des auf der Plattform 10 abge­ stellten Fahrzeuges wird diese aus ihrer Park­ stellung P (Fig. 3) in ihre Beladestellung B (Fig. 1) gebracht, in dem der vorstehend geschilderte Vorgang in umgekehrter Reihen­ folge abläuft.

Claims (9)

1. Mechanische Parkeinrichtung mit mindestens zwei Stellplätzen, wobei eine mittels einer Antriebseinrichtung verfahrbare Plattform (10) für mindestens ein Fahrzeug vorgesehen ist, welche sich in der Parkstellung (P) oberhalb mindestens eines darunter angeord­ neten Fahrzeugstellplatzes (6) befindet und in eine Beladestellung (B) absenkbar ist, in der sie im wesentlichen an das Niveau der Zufahrt (5) anschließt, wobei auf jeder Längsseite der Parkeinrichtung eine Führungsschiene (4) vorgesehen ist, die sich über einen wesentlichen Teil der Länge der Parkeinrichtung oberhalb des unteren Stell­ platzes (6) erstreckt und der ein in ihr geführtes vorderes Stützelement für die Plattform (10) zugeordnet ist, und wobei ferner hintere Stützelemente vorgesehen sind, auf denen sich die Plattform (10) in ihrer Parkstellung (P) sowie während eines ersten Teils der Absenkbewegung abstützt, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß die Führungsschienen (4) im wesentlichen am hinteren Ende des unteren Stellplatzes (6) im wesentlichen auf dem Niveau der Zufahrt (5) beginnend ausgebildet sind und
  • - daß die Plattform (10) im Bereich ihres hinteren Endes Räder (19) aufweist, wobei während des zweiten Teiles der Absenkbewegung der Plattform die Räder (19) auf der Zufahrt aufliegen und die hinteren Stützelemente entlastet sind und die Plattform (10) in ihrer Beladestellung eine im wesentlichen horizontale Lage einnimmt.
2. Mechanische Parkeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschienen (4) bogenförmig gekrümmt ausgebildet sind.
3. Mechanische Parkeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die vorderen Stützelemente im wesentli­ chen am vorderen Ende (11) der Plattform (10) angreifen.
4. Mechanische Parkeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die hinteren Stützelemente ortsfest unterhalb der Führungsschienen (4) angeord­ nete Stützrollen (17) umfassen, über welche die Plattform (10) bewegt wird.
5. Mechanische Parkeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die hinteren Stützelemente mit der Plattform verbundene, während des ersten Teiles der Absenkbewegung in den Führungs­ schienen geführte Stützrollen umfassen.
6. Mechanische Parkeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinrichtung einen auf der Plattform angeordneten Motor (14) umfaßt.
7. Mechanische Parkeinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinrichtung zwei entlang der Führungsschienen (4) verlaufende Ketten umfaßt, in welche zwei miteinander und mit dem Antriebsmotor gekoppelte Ketten-Räder eingreifen.
8. Mechanische Parkeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschienen (4) an den Seiten­ wänden (1) einer die Parkeinrichtung einhausenden Garage (2) befestigt sind.
9. Mechanische Parkeinrichtung nach Anspruch 8 und Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß an den Seitenwänden (1) der Garage (2) Wangen (16) befestigt sind, welche die hinteren Stützrollen (17) tragen.
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