DE4307450C1 - Mechanische Parkeinrichtung - Google Patents
Mechanische ParkeinrichtungInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine mecha
nische Parkeinrichtung mit mindestens zwei
Stellplätzen, wobei eine mittels einer
Antriebseinrichtung verfahrbare Plattform für
mindestens ein Fahrzeug vorgesehen ist, welche
sich in der Parkstellung oberhalb mindestens
eines darunter angeordneten Fahrzeugstell
platzes befindet und in eine Beladestellung
absenkbar ist, in der sie im wesentlichen an
das Niveau der Zufahrt anschließt, wobei auf
jeder Längsseite der Parkeinrichtung eine
Führungsschiene vorgesehen ist, die sich über
einen wesentlichen Teil der Länge der Parkein
richtung oberhalb des unteren Stellplatzes
erstreckt und der ein in ihr geführtes
vorderes Stützelement für die Plattform zuge
ordnet ist, und wobei ferner hintere Stützele
mente vorgesehen sind, auf denen sich die
Plattform in ihrer Parkstellung sowie während
eines ersten Teils der Absenkbewegung
abstützt.
Eine derartige mechanische Parkeinrichtung ist
aus der deutschen Offenlegungsschrift 24 55 537
bekannt. Bei dieser Parkeinrichtung stützt
sich die Plattform in ihrer Parkstellung sowie
während eines ersten Abschnitts der Absenkbe
wegung in die Beladestellung sowohl mit im
wesentlichen am vorderen Ende der Plattform
angeordneten vorderen Stützelementen, wie auch
mit im wesentlichen mittig an der Plattform
angeordneten hinteren Stützelementen auf den
Führungsschienen ab. Während eines zweiten
Abschnitts der Absenkbewegung sind nur noch
die vorderen Stützelemente in den entsprechen
den Führungsschienen geführt, während die
hinteren Stützelemente über Gliederlenker
abgestützt werden. Durch die Gliederlenker
wird erreicht, daß die hinteren Stützelemente
der Plattform während des Abschnitts der
Absenkbewegung, in dem sie nicht auf den zuge
ordneten Führungsschienen aufliegen, einer
Linearbewegung angenähert bewegt werden. Die
den vorderen Stützelementen zugeordneten
Führungsschienen enden im wesentlichen an dem
hinteren Ende des unteren Stellplatzes auf
halber Höhe, gemessen an der Höhe der Platt
form in ihrer Parkstellung. Die Plattform
nimmt in ihrer Beladestellung eine geneigte
Lage mit einer Neigung von ca. 10° ein.
Eine weitere mechanische Parkeinrichtung, bei
der der obere Stellplatz durch eine Plattform
gebildet wird, welche aus einer über dem
unteren Stellplatz angeordneten Parkstellung
in eine im wesentlichen an das Niveau der
Zufahrt anschließende Beladestellung absenkbar
ist, ist aus der deutschen Auslegeschrift
11 40 697 bekannt. Auch bei dieser Parkeinrich
tung stützt sich die Plattform mittels Stütze
lementen auf Führungsschienen ab und nimmt in
ihrer Beladestellung eine Lage mit beträchtli
cher Neigung ein. Zur Bewegung der Plattform
aus der Beladestellung in die Parkstellung und
umgekehrt dient der Motor des abgestellten
Fahrzeuges, indem eine entsprechende Antriebs
vorrichtung vorgesehen ist, auf die die
Antriebsräder des Fahrzeuges wirken.
Eine weitere mechanische Parkeinrichtung mit
zwei übereinander angeordneten Stellplätzen
ist aus dem deutschen Gebrauchsmuster 19 04 755
bekannt. Die Plattform des oberen Stellplatzes
stützt sich bei dieser Parkeinrichtung auf
jeweils zwei Schienen ab, von denen ein Paar
den vorderen Stützelementen und ein weiteres
Paar den hinteren Stützelementen der Plattform
zugeordnet ist. Auch bei dieser Parkeinrich
tung nimmt die Plattform in ihrer Beladestel
lung eine Lage mit einer beträchtlichen Nei
gung gegenüber der horizontalen Zufahrt ein.
Bei allen drei vorstehend angegebenen Parkein
richtungen ist es von Nachteil, daß die Platt
form in ihrer Beladestellung eine Lage mit
beträchtlicher Neigung einnimmt. Dies ist
nicht nur dem Komfort des Fahrzeugführers
abträglich. Die Neigung der Plattform in der
Beladestellung führt darüberhinaus zu einem
beträchtlichen Aufwand, um den Sicherheitsan
forderungen Rechnung zu tragen. Denn zum einen
muß die Plattform beträchtlich breiter sein
als das abzustellende Fahrzeug, damit der
Fahrzeugführer neben dem Fahrzeug auf der
Plattform das Fahrzeug besteigen bzw. verlas
sen kann; zudem ist durch ein Geländer oder
dgl. zu gewährleisten, daß der Fahrzeugführer
beim Besteigen oder Verlassen des Fahrzeuges
nicht seitlich von der Plattform stürzt, die
sich im Bereich der Fahrertür in beträchtli
cher Höhe über dem Niveau der Zufahrt befin
det. Bei der Parkeinrichtung gemäß dem deut
schen Gebrauchsmuster 19 04 755 ist zudem das
Ausheben einer Grube für den unteren Stell
platz erforderlich.
Aus der deutschen Offenlegungsschrift 41 14 746
ist eine mechanische Parkeinrichtung bekannt,
bei der der obere Stellplatz durch eine Platt
form gebildet wird, welche ebenfalls in Füh
rungsschienen geführt ist. Die Führungsschie
nen besitzen dabei vertikale und horizontale
Abschnitte. Um die Plattform aus ihrer Park
stellung in ihre Beladestellung abzusenken,
wird sie zunächst horizontal nach hinten und
anschließend vertikal nach unten verfahren.
Umgekehrt setzt sich die Bewegung der Platt
form aus ihrer Beladestellung in ihre Park
stellung aus einer Vertikalbewegung und einer
anschließend Horizontalbewegung zusammen.
Nachteilig bei dieser Parkeinrichtung sind
insbesondere der für die Vertikalbewegung der
Plattform mit einem darauf abgestellten Fahr
zeug erforderliche hohe Leistungsbedarf der
zugeordneten Antriebseinrichtung sowie
desweiteren die wegen der auskragenden
Lagerung der Plattform erforderliche extrem
hohe Steifigkeit der Führungsschienen.
Weitere mechanische Parkeinrichtungen sind aus
den deutschen Gebrauchsmustern 84 13 121.7 und
92 15 549 sowie den deutschen Offenlegungs
schriften 35 35 291 und 25 60 463 bekannt. Das
deutsche Gebrauchsmuster 84 13 121.7 offenbart
dabei eine mechanische Parkeinrichtung, bei
der der untere Stellplatz ebenerdig angeordnet
und die Plattform an zwei Stützen geführt
vertikal verfahrbar ist. Die Plattform kann
jedoch nur dann in ihre Beladestellung
abgesenkt werden, wenn der untere Stellplatz
nicht belegt ist. Die beiden Stellplätze sind
somit nicht unabhängig voneinander. Bei der
mechanischen Parkeinrichtung gemäß der deut
schen Offenlegungsschrift 35 35 291 sind demge
genüber zwei übereinander angeordnete Platt
formen vorgesehen, welche miteinander gekop
pelt verfahrbar sind; die beiden Stellplätze
sind unabhängig voneinander befahrbar. Jedoch
ist zur Errichtung der entsprechenden Garage
eine Grube von beträchtlicher Tiefe auszuhe
ben. Dasselbe trifft für eine Garage mit der
aus der deutschen Offenlegungsschrift 25 60 463
bekannten mechanischen Parkeinrichtung zu. Aus
dem deutschen Gebrauchsmuster 92 15 549.9 ist
schließlich eine Doppelstockgarage mit zwei
stationär übereinander angeordneten Stell
plätzen bekannt, welche mit einer Baugrube von
geringerer Tiefe auskommt; dies wird dadurch
erreicht, daß das Garagentor zugleich als Auf
fahrtsrampe für den oberen Stellplatz dient.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe
zugrunde, eine gattungsgemäße mechanische
Parkeinrichtung mit zwei unabhängig voneinan
der nutzbaren Stellplätzen zu schaffen, zu
deren Aufbau das Ausheben einer Baugrube nicht
erforderlich ist, wobei die Parkeinrichtung
bei geringstmöglichen Kosten, Aufwand und
Raumbedarf größtmögliche Anforderung an
Komfort und Sicherheit erfüllen soll.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird diese
Aufgabe dadurch gelöst,
- - daß die Führungsschienen im wesentlichen am hinteren Ende des unteren Stellplatzes im wesentlichen auf dem Niveau der Zufahrt beginnend ausgebildet sind und
- - daß die Plattform im Bereich ihres hinte ren Endes Räder aufweist, wobei während des zweiten Teiles der Absenkbewegung der Plattform die Räder auf der Zufahrt auf liegen und die hinteren Stützelemente ent lastet sind und die Plattform in ihrer Beladestellung eine im wesentlichen hori zontale Lage einnimmt.
Diese Merkmale gestatten es, daß die mittels
der vorderen Stützelemente in den Führungs
schienen geführte Plattform vollständig hinter
den unteren Stellplatz ausgefahren und dort in
eine horizontale oder im wesentlichen horizon
tale Lage abgesenkt wird. Dies erhöht den Kom
fort beträchtlich gegenüber solchen gattungs
gemäßen Parkeinrichtungen nach dem Stand der
Technik, bei denen die Plattform beim Befahren
relativ stark geneigt ist. Der obere Stell
platz kann, wenn die erfindungsgemäße Parkein
richtung in eine frei stehende Garage eingebaut
ist, selbst dann bequem befahren werden, wenn
die Garage relativ schmal ausgeführt ist,
nachdem die Plattform in ihrer Beladestellung
außerhalb der Garage beladen wird. Und auch
das Ein- und Aussteigen in das bzw. aus dem
Fahrzeug ist dabei bequem und sicher möglich.
Die hinteren Stützelemente für die Plattform
können dabei ebenfalls in den Führungsschienen
geführt sein, wobei sie von diesen abgehoben
werden, während sich das hintere Ende der
Plattform auf der Zufahrt abstützt. In diesem
Fall sind die Stützelemente fest mit der
Plattform verbunden. Hierdurch läßt sich eine
gute, relativ gleichmäßige Verteilung der Last
der Plattform auf die vier Stützelemente er
reichen. Besonders bevorzugt sind gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung jedoch die hinte
ren Stützelemente für die Plattform ortsfest
angeordnet, und zwar unterhalb der Füh
rungsschienen. Auf ihnen abgestützt wird bei
dieser Ausführungsform die Plattform beim
Absenken aus der Parkstellung in die Belade
stellung während des ersten Teils der Absenk
bewegung verschoben, bis das hintere Ende der
Plattform auf der Zufahrt aufliegt, wobei bei
fortgesetzter Absenkbewegung die Plattform von
den ortsfesten hinteren Stützelementen abgeho
ben ist. Während des zweiten Teils der Absenk
bewegung stützt sich dabei die Plattform mit
den vorderen Stützelementen an den Führungs
schienen und mit den an ihrem hinteren Ende
angeordneten Rädern auf der Zufahrt ab. Durch
die zuletzt beschriebene Anordnung der
hinteren Stützelemente wird eine optimale
Raumausnutzung ermöglicht.
Als Stützelement kommen insbesondere alle be
kannten Formen von Wälz- und Gleitlagerungen
für die Plattform in Betracht.
Der Bewegungsablauf der Plattform, wenn sie
aus ihrer Parkstellung in ihre Beladestellung
abgesenkt wird, gestaltet sich somit gemäß
beiden vorstehend beschriebenen Ausgestaltun
gen wie folgt: Die sich in der Parkstellung
auf allen vier Stützelementen abstützende
Plattform wird von der Antriebseinrichtung
nach hinten verfahren. Dabei neigt sie sich
zunehmend nach hinten-unten. Wenn das hintere
Ende der Plattform auf der Zufahrt aufliegt,
werden die hinteren Stützelemente entlastet,
so daß sich die Plattform bei ihrer weiteren
Bewegung mit den vorderen Stützelementen
abwärts auf den Führungsschienen bewegt und
mit ihrem hinteren Ende auf der Zufahrt
abstützt. Das vordere Ende der Plattform wird
durch die Führung der zugeordneten Stützele
mente in den Führungsschienen im weiteren
soweit abgesenkt, bis die Plattform in der
Beladestellung eine nur geringfügig geneigte
oder sogar horizontale Stellung einnimmt.
Die Führungsschienen können einen abgewinkel
ten Verlauf besitzen, mit einem geneigten und
einem im wesentlichen horizontalen Abschnitt.
Bei einer besonders vorteilhaften Weiterbil
dung der erfindungsgemäßen Parkeinrichtung
sind jedoch bogenförmig nach unten gekrümmt
ausgebildete Führungsschienen vorgesehen. Die
sich bei derart gekrümmten Führungsschienen
ergebende Bewegung der Plattform ist sowohl an
ein auf dem unteren Stellplatz als auch an ein
auf der Plattform abgestelltes Kraftfahrzeug
besonders gut angepaßt in dem Sinne, daß eine
Garage mit einer entsprechenden Parkeinrich
tung mit minimaler Bauhöhe auskommt. Insbeson
dere wird bei der Bewegung der Plattform aus
ihrer Beladestellung in die Parkstellung das
auf ihr abgestellte Fahrzeug frontseitig ange
hoben, bis es eine maximale Neigung besitzt,
in dieser Stellung schräg nach vorne verfah
ren, bis die hinteren Stützelemente für die
Plattform belastet werden, wobei die Frontpar
tie des Fahrzeuges relativ dicht unter der
Decke der Garage entlang bewegt wird, worauf
hin dann, wenn die vorderen Stützelemente die
Scheitelpunkte der Führungsschienen über
schreiten, die Frontpartie des Fahrzeuges
abgesenkt und die Heckpartie weiterhin angeho
ben wird bis sich das Fahrzeugdach dicht unter
der Decke der Garage befindet.
Die vorderen Stützelemente greifen zweckmäßi
gerweise im wesentlichen endseitig an der
Plattform an. Hierdurch ergibt sich ein maxi
maler von der Plattform nicht bestrichener
Raum über dem unteren Stellplatz. Die hinteren
Stützelemente sind, wenn sie ortsfest montiert
sind, zweckmäßigerweise dicht unterhalb der
Führungsschienen angeordnet. Dies stellt
sowohl unter statischen als auch unter kinema
tischen Gesichtspunkten eine optimale Platzie
rung dar.
Die Stützelemente umfassen zweckmäßigerweise
Rollen, welche auf zugeordneten Laufflächen
der Führungsschienen und ggfs. der Plattform
abrollen. Die Führungsschienen besitzen zweck
mäßigerweise einen U-förmigen Querschnitt,
wobei ihre Öffnung jeweils seitlich nach innen
weist.
Bei einer besonders vorteilhaften Weiterbil
dung der erfindungsgemäßen Parkeinrichtung ist
vorgesehen, daß der Motor der Antriebseinrich
tung auf der Plattform angeordnet ist. Durch
den Motor werden zwei seitlich an der Platt
form angeordnete, mittels einer Welle mitei
nander gekoppelte Kettenräder angetrieben,
welche in Ketten eingreifen, die entlang der
Führungsschienen verlaufen. Die Ketten sind
bei U-förmig ausgestalteten Führungsschienen
zweckmäßigerweise in deren Hohlraum verlegt.
Die beiden in die Ketten eingreifenden Räder
können dabei räumlich den vorderen Stützele
menten zugeordnet sein. Und auch der Antriebs
motor ist zweckmäßigerweise in diesem Bereich
angeordnet. Dadurch ergibt sich eine platzspa
rende und geschützte Anordnung der Antriebs
einrichtung.
Die erfindungsgemäße Parkeinrichtung kann ins
besondere zum Abstellen von zwei oder von vier
Kraftfahrzeugen ausgelegt sein, im letzteren
Falle mit zwei nebeneinander angeordneten
unteren Stellplätzen und einer zwei nebenein
ander angeordnete Stellplätze aufweisenden
Plattform. Derartig ausgebildete Parkeinrich
tungen können insbesondere in größeren Parkan
lagen vorgesehen sein. Mit besonderen Vorzügen
eignet sich die erfindungsgemäße Parkeinrich
tung jedoch zum Einbau in eine freistehende
Garage. Dabei sind die Führungsschienen,
anstelle einer Befestigung mittels gesonderter
Träger, zweckmäßigerweise an den Seitenwänden
der die Parkeinrichtung einhausenden Garage
befestigt. Hierdurch ergibt sich bei minimalem
Aufwand für die Abstützung der Führungsschie
nen eine Parkeinrichtung von maximaler Stabi
lität.
Insbesondere dann, wenn der zur Verfügung
stehende Raum eine besonders schmale Ausfüh
rung der Garage erzwingt, kann auch der untere
Stellplatz mit einer ausfahrbaren Plattform
versehen sein, auf der das Fahrzeug außerhalb
der Garage abgestellt wird und welche dann auf
den unteren Stellplatz verfahren wird. In
diesem Falle braucht, weil ein Öffnen der
Türen der in der Garage geparkten Fahrzeuge
nicht nötig ist, die lichte Weite der Garage
die Breite der zu parkenden Fahrzeuge nur
geringfügig zu überschreiten.
Im folgenden wird die Erfindung anhand der
Zeichnung näher erläutert. Diese zeigt eine
bevorzugte Ausführungsform der erfindungsge
mäßen Parkeinrichtung innerhalb einer freiste
henden Garage; es zeigt
Fig. 1 die Plattform in ihrer abgesenkten
Beladestellung,
Fig. 2 die Plattform, während sie aus ihrer
Beladestellung in die Parkstellung
verfahren wird, und
Fig. 3 die Plattform in ihrer Parkstellung.
An jeder Seitenwand 1 der in der Zeichnung im
Längsschnitt dargestellten Garage 2 ist mit
tels einer Mehrzahl von Befestigungsplatten 3
eine Führungsschiene 4 befestigt. Die Füh
rungsschiene 4 besitzt einen bogenförmig nach
unten gekrümmten Verlauf. Sie verläuft ober
halb des ebenerdig, d. h. auf dem Niveau der
Zufahrt 5 angeordneten unteren Fahrzeugstell
platzes 6. Die Führungsschiene 4 erstreckt
sich dabei von einem Punkt 7 etwa auf dem
Niveau der Zufahrt 5 am hinteren Ende des
unteren Stellplatzes 6 bis zu einem Punkt 8,
der sich oberhalb der Frontpartie eines auf
dem unteren Stellplatz 6 abgestellten
Kraftfahrzeuges befindet. Die Krümmung der
Führungsschiene 4 ist dabei derart, daß sie
etwa oberhalb der Mitte eines auf dem unteren
Stellplatz 6 abgestellten Fahrzeuges einen
Scheitelpunkt 9 besitzt.
Der obere Stellplatz wird durch eine Plattform
10 gebildet. Deren vorderes Ende 11 ist in den
beiden Führungsschienen 4 geführt. Die der
Führung der Plattform 10 dienenden vorderen
Stützelemente umfassen beiderseits dabei
jeweils drei hintereinander laufende - nicht
dargestellte - Kettenräder, welche auf einer
Kette abrollen, die zwischen zwei an den
Endpunkten 7 und 8 der Führungsschiene 4
vorgesehenen Kettenspannern 12 festgelegt ist
und im Inneren der U-förmig ausgestalteten
Führungsschiene 4 verläuft. Von den drei
Kettenrädern jedes Stützelements ist das
mittlere angetrieben. Die beiden angetriebenen
Kettenräder sind, damit ihr Synchronlauf
gewährleistet ist, mittels der Welle 13
miteinander verbunden. Die Welle 13 wird vom
Antriebsmotor 14 über ein Untersetzungsge
triebe angetrieben. Wird der Antriebsmotor 14
eingeschaltet, bewegt sich somit das vordere
Ende 11 der Plattform 10 entlang der Führungs
schienen 4.
An jeder Seitenwand 1 der Garage 2 ist ferner
eine Wange 16 befestigt, welche jeweils eine
Stützrolle 17 trägt. Die Stützrollen 17 ragen
dabei soweit einwärts in Richtung auf das
Innere der Garage, daß die sich im wesentli
chen zwischen den beiden Führungsschienen 4
erstreckende Plattform 10 in der Parkstellung
P (Fig. 3) mit ihrer Unterseite auf ihnen auf
liegt.
Die Plattform 10 besitzt an ihrem hinteren
Ende 18 zwei Räder 19, mit denen sich die
Plattform in ihrer Beladestellung B (Fig. 1)
auf der Zufahrt 5 abstützt. Um die Lage des
auf ihr abgestellten Fahrzeuges zu sichern,
besitzt die Plattform 10 desweiteren Mulden 20
und 21 für die Vorder- bzw. Hinterräder des
abgestellten Fahrzeuges. Die Mulde 20 für die
Vorderräder ist dabei in Längsrichtung der
Plattform 10 so dimensioniert, daß die Lage
der Vorderräder für alle abgestellten Fahr
zeuge gleich ist. Demgegenüber besitzt die
Mulde 21 für die Hinterräder eine derartige
Erstreckung in Längsrichtung der Plattform,
daß die Hinterräder sämtlicher gängigen Perso
nenkraftwagen trotz deren unterschiedlich
großen Radstände in ihnen Platz finden.
Ist die Plattform 10 in ihrer Beladestellung B
(Fig. 1) mit einem zu parkenden Fahrzeug bela
den worden, wird, nachdem sämtliche Personen
das Fahrzeug verlassen haben, der Antriebs
motor 14 eingeschaltet. Das vordere Ende 11
der Plattform 10 wird hierdurch in den Füh
rungsschienen 4 geführt nach vorne-oben ver
fahren. Das hintere Ende 19 der Plattform 10
wird infolgedessen auf der Zufahrt 5 gezogen,
wobei die Räder 19 eine Beschädigung der
Plattform und/oder der Zufahrt verhindern. Bei
fortgesetztem Verschieben der Plattform 10 in
den Führungsschienen 4 über die in Fig. 2 dar
gestellte Position hinaus legt sich die Platt
form 10 mit an ihrer Unterseite angeordneten
Führungsflächen an die Stützrollen 17 an. Bei
weiterer Fortsetzung der Verschiebebewegung
der Plattform 10 stützt sich diese auf den
Stützrollen 17 ab; das hintere Ende 18 der
Plattform wird angehoben. Zur Übertragung der
in diesem Augenblick auftretenden maximalen
Belastung der Stützrollen 17 auf die Seiten
wand 1 der Garage ist die Stützrollenwelle an
der Wange 16 mittels vier stabiler Stützrippen
22 befestigt. Die Plattform wird, von den vor
deren Stützelementen und den als hintere
Stützelemente dienenden Stützrollen 17 getra
gen, weiter bewegt, bis sie ihre im wesentli
chen horizontale Parkstellung P (Fig. 3) ein
nimmt.
Zum Ausparken des auf der Plattform 10 abge
stellten Fahrzeuges wird diese aus ihrer Park
stellung P (Fig. 3) in ihre Beladestellung B
(Fig. 1) gebracht, in dem der vorstehend
geschilderte Vorgang in umgekehrter Reihen
folge abläuft.
Claims (9)
1. Mechanische Parkeinrichtung mit mindestens
zwei Stellplätzen, wobei eine mittels einer
Antriebseinrichtung verfahrbare Plattform
(10) für mindestens ein Fahrzeug vorgesehen
ist, welche sich in der Parkstellung (P)
oberhalb mindestens eines darunter angeord
neten Fahrzeugstellplatzes (6) befindet und
in eine Beladestellung (B) absenkbar ist, in
der sie im wesentlichen an das Niveau der
Zufahrt (5) anschließt, wobei auf jeder
Längsseite der Parkeinrichtung eine
Führungsschiene (4) vorgesehen ist, die sich
über einen wesentlichen Teil der Länge der
Parkeinrichtung oberhalb des unteren Stell
platzes (6) erstreckt und der ein in ihr
geführtes vorderes Stützelement für die
Plattform (10) zugeordnet ist, und wobei
ferner hintere Stützelemente vorgesehen
sind, auf denen sich die Plattform (10) in
ihrer Parkstellung (P) sowie während eines
ersten Teils der Absenkbewegung abstützt,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß die Führungsschienen (4) im wesentlichen am hinteren Ende des unteren Stellplatzes (6) im wesentlichen auf dem Niveau der Zufahrt (5) beginnend ausgebildet sind und
- - daß die Plattform (10) im Bereich ihres hinteren Endes Räder (19) aufweist, wobei während des zweiten Teiles der Absenkbewegung der Plattform die Räder (19) auf der Zufahrt aufliegen und die hinteren Stützelemente entlastet sind und die Plattform (10) in ihrer Beladestellung eine im wesentlichen horizontale Lage einnimmt.
2. Mechanische Parkeinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungsschienen (4) bogenförmig
gekrümmt ausgebildet sind.
3. Mechanische Parkeinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die vorderen Stützelemente im wesentli
chen am vorderen Ende (11) der Plattform
(10) angreifen.
4. Mechanische Parkeinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die hinteren Stützelemente ortsfest
unterhalb der Führungsschienen (4) angeord
nete Stützrollen (17) umfassen, über welche
die Plattform (10) bewegt wird.
5. Mechanische Parkeinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die hinteren Stützelemente mit der
Plattform verbundene, während des ersten
Teiles der Absenkbewegung in den Führungs
schienen geführte Stützrollen umfassen.
6. Mechanische Parkeinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Antriebseinrichtung einen auf der
Plattform angeordneten Motor (14) umfaßt.
7. Mechanische Parkeinrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Antriebseinrichtung zwei entlang der
Führungsschienen (4) verlaufende Ketten
umfaßt, in welche zwei miteinander und mit
dem Antriebsmotor gekoppelte Ketten-Räder
eingreifen.
8. Mechanische Parkeinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungsschienen (4) an den Seiten
wänden (1) einer die Parkeinrichtung
einhausenden Garage (2) befestigt sind.
9. Mechanische Parkeinrichtung nach Anspruch 8
und Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß an den Seitenwänden (1) der Garage (2)
Wangen (16) befestigt sind, welche die
hinteren Stützrollen (17) tragen.
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