DE4306399A1 - Verfahren zur Herstellung von stabilisiertem Natriumpercarbonat - Google Patents
Verfahren zur Herstellung von stabilisiertem NatriumpercarbonatInfo
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Description
Die Erfindung richtet sich auf ein Verfahren zur
Herstellung von stabilisiertem Natriumpercarbonat, das
aus einem Natriumpercarbonatkern und einer
Natriumperborat der Formel NaBO₂ · H₂O₂ · nH₂O, wobei
n 0, 1, 2 oder 3 bedeutet, enthaltenden Hülle
besteht. Das erfindungsgemäße Verfahren erlaubt es,
trotz geringer Menge an Hüllmaterial zu einer guten
Lagerstabilität zu gelangen.
Natriumpercarbonat (2 Na₂CO₃ · 3 H₂O₂) findet als
Aktivsauerstoffkomponente in Wasch-, Bleich- und
Reinigungsmitteln Verwendung. Aufgrund der
ungenügenden Lagerstabilität des Natriumpercarbonats
in warm-feuchter Umgebung sowie in Gegenwart
verschiedener Wasch- und Reinigungsmittelkomponenten
muß Natriumpercarbonat stabilisiert werden. Ein
wesentliches Prinzip zur Stabilisierung besteht darin,
die Natriumpercarbonatteilchen mit einer Hülle aus
stabilisierend wirkenden Komponenten zu umgeben.
So ist bekannt, Natriumpercarbonat mit Paraffin oder
Polyethylenglykol zu überziehen, wodurch aber keine
ausreichende Langzeitstabilität erreicht und
zusätzlich die Wasserlöslichkeit in unerwünschter
Weise vermindert wird. Auch die Ausbildung einer Hülle
aus Alkalisilikat auf den Natriumpercarbonatteilchen,
wie sie in der DE-OS 26 52 776 vorgeschlagen wird,
führt zu keiner ausreichenden Stabilisierung und
zusätzlich zu einem unerwünschten Anteil an
unlöslichen Bestandteilen. Gemäß den aus der DE-OS
24 17 572 bzw. DE-OS 26 22 610 bekannten Verfahren
werden als Hüllkomponenten Natriumsulfat und
Natriumcarbonat bzw. Natriumsulfat, Natriumcarbonat
und Natriumsilikat verwendet, wobei die Verfahren
darauf beruhen, eine Lösung der Hüllkomponenten in
einem Wirbelschichttrockner auf Natriumpercarbonatteilchen
aufzusprühen. Für eine praxisnahe
Stabilisierung ist eine Hüllmaterialmenge von
mindestens 3 Gew.-%, meist aber eine deutlich darüber
hinausgehende Menge erforderlich.
Während aus der DE-PS 28 00 916 bekannt ist, zur
Stabilisierung von Natriumpercarbonat ein Hüllmaterial
zu verwenden, das mindestens eine Borverbindung aus
der Metaborsäure, Orthoborsäure und Tetraborsäure
umfassende Gruppe enthält, wird die damit erzielbare
Stabilisierungswirkung in der DE-OS 33 21 082
ausweislich der dort angegebenen Vergleichsbeispiele
als unzureichend angegeben und demgegenüber
Natriumpercarbonat mit einer Natriumborat,
insbesondere Natriummetaborat, enthaltenden Hülle als
vorteilhaft herausgestellt. Wie die Erfinder der
vorliegenden Anmeldung beim Nacharbeiten von
Beispielen der DE-OS 33 21 082 feststellten, mußte, um
eine ausreichende Stabilität zu erzielen, das Borat in
einer solchen Menge in der Hülle enthalten sein, daß
der Gehalt an Bor im so stabilisierten
Natriumpercarbonat mindestens 0,4 Gew.-% betrug. Damit
liegt aber der verfügbare Aktivsauerstoffgehalt des
stabilisierten Natriumpercarbonats stets deutlich
unter 14 Gew.-%. Eine Weiterentwicklung der
Stabilisierung unter Verwendung von Boraten wird in
der EP-A-0 487 256 beschrieben, jedoch ist das dort
offenbarte Verfahren zweistufig, wobei sowohl nach der
ersten als auch der zweiten Stufe ein
Trocknungsschritt erforderlich ist; das Verfahren ist
somit technisch aufwendig.
Schließlich lehrt die DE-AS 24 58 326 ein Verfahren
zum Stabilisieren von Natriumpercarbonat, wobei die
Lagerstabilität des reinen Produktes als auch in
Mischung mit der Zersetzung beschleunigenden
Reinigungsmitteln erhöht wird: Hierbei wird das
Natriumpercarbonat mit einer hydrophoben flüssigen
organischen Verbindung, welcher Natriumperboratpulver
zugesetzt wird, überzogen. Nachteilig an diesem
Verfahren ist das Erfordernis, eine hydrophobe
flüssige organische Verbindung einsetzen zu müssen,
welche ggf. zwecks besserer Handhabung mit einem
niederen Alkohol verdünnt werden muß; zudem sind die
Aufwandmengen an Beschichtungschemikalien, nämlich 5
bis 20 Gew.-% Natriumperborat und 5 bis 10 Gew.-%
hydrophobe organische Verbindung, jeweils bezogen auf
Natriumpercarbonat, sehr hoch.
Natriumpercarbonat-Schichtpartikel, die aus einem
Natriumpercarbonatkern und einer Umhüllung aus
Natriumperborat besteht, wobei das Natriumperborat pro
Mol weniger als 3 Mol Kristallwasser enthält, sind aus
der DE-PS 26 51 442 bekannt; gemäß der DE-PS 27 12 139
kann die Umhüllung zusätzlich Natriumsilikat und
andere wasserbindende Stoffe enthalten. Zur
Herstellung der genannten Natriumpercarbonat-
Schichtpartikel wird Natriumpercarbonat zunächst mit
so wenig Wasser oder einer wäßrigen Natriumsilikatlösung
benetzt, daß die Tetrahydratbildung des
Natriumperborats nicht erreicht wird, und anschließend
mit entwässertem Natriumperborat belegt. Eine
Weiterbildung des zuvor skizzierten Verfahrens ist der
DE-PS 28 10 379 zu entnehmen: Hierbei wird
Natriumpercarbonat mit einer wäßrigen Lösung von
Natriumperborat, die 50 bis 500 g Natriumperborat-
tetrahydrat pro l Lösung bei 40 bis 60°C enthält, und
einer Natriumsilikatlösung besprüht und anschließend
das eingeführte Wasser ganz oder teilweise wieder
entfernt. Ausweislich des Beispiels in der DE-PS
28 10 379 ist es nicht möglich, die gesamte
erforderliche Menge an Perborat enthaltender Lösung
auf einmal auf zentrifugenfeuchtes Natriumpercarbonat
aufzusprühen und anschließend zu trocknen; vielmehr muß
die Aufsprühlösung in mehreren Portionen aufgesprüht
und jeweils zwischengetrocknet werden - hierdurch wird
die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens erheblich
beeinträchtigt.
Die der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende
Aufgabe ist die Bereitstellung eines verbesserten
Verfahrens zur Herstellung von stabilisiertem
Natriumpercarbonat, das eine Natriumperborat
enthaltende Hülle aufweist, das die Nachteile der
gattungsgemäßen vorbekannten Verfahren vermeidet. Das
Verfahren zur Aufbringung der Natriumperborat
enthaltenden Hülle sollte sich problemlos in
vorbekannte Verfahren zur Herstellung von
Natriumpercarbonat durch Umsetzung von Soda mit
Wasserstoffperoxid in wäßriger Phase integrieren
lassen. Ein weiteres Ziel richtet sich darauf, mit
einer möglichst geringen Menge an Perborat in der
Umhüllung eine möglichst gute Stabilisierung zu
erzielen.
Gefunden wurde ein Verfahren zur Herstellung von
stabilisiertem Natriumpercarbonat, das aus einem
Natriumpercarbonatkern und einer Natriumperborat der
Formel NaBO₂ · H₂O₂ · nH₂O, wobei n 0, 1, 2 oder 3
bedeutet, enthaltenden Hülle besteht, durch Besprühen
eines in an sich bekannter Weise durch Umsetzung von
Soda mit Wasserstoffperoxid in wäßriger Phase
erzeugten und von letzterer abgetrennten
Natriumpercarbonat-Naßsalzes mit einer Natriumperborat
enthaltenden wäßrigen Lösung oder Suspension, deren
als NaBO₂ · H₂O₂ ausgedrückter Natriumperboratgehalt
15 bis 450 g/l beträgt, und Trocknen bei 40 bis 90°C,
das dadurch gekennzeichnet ist, daß man das
Natriumpercarbonat-Naßsalz mit 5 bis 100 l der
Natriumperborat enthaltender Lösung oder Suspension
pro 100 kg Naßsalz besprüht und gleichzeitig oder
anschließend überschüssige Lösung oder Suspension in
einer Fest-Flüssig-Trennvorrichtung abtrennt und
daß suspendierte Natriumperboratteilchen im Falle der
Verwendung einer Natriumperborat enthaltenden
Suspension im wesentlichen einen geringeren
Teilchendurchmesser aufweisen als die Natriumpercarbonatteilchen.
Obgleich NaBO₂ · H₂O₂ · nH₂O als Schreibweise für
Natriumperborat häufig in der Literatur anzutreffen
ist, handelt es sich in Wirklichkeit um Stoffe der
Formel
wobei m=
0, 2, 4 oder 6 bedeutet, m=0 entspricht NaBO₂ ·
H₂O₂, im allgemeinen als Natriumperborat-monohydrat
bezeichnet; m=6 entspricht NaBO₂ · H₂O₂ · 3 H₂O, das
im allgemeinen als Natriumperborat-tetrahydrat
bezeichnet wird.
Das erfindungsgemäße Verfahren schließt sich
unmittelbar an die Herstellung von Natriumpercarbonat
nach einem sogenannten Naßverfahren auf der Stufe des
Naßsalzes an, so daß im Rahmen des Gesamtverfahrens
nur ein einziger Trocknungsschritt erforderlich ist.
Bekannte Naßverfahren zur Herstellung von
Natriumpercarbonat umfassen die Umsetzung von Soda mit
Wasserstoffperoxid in wäßriger Phase, die
Kristallisation des hierbei entstehenden
Natriumpercarbonats, die Abtrennung des letzteren von
der wäßrigen Phase (Mutterlauge) sowie die Trocknung
des Natriumpercarbonat-Naßsalzes. Bezüglich der
Herstellung eines Natriumpercarbonat-Naßsalzes wird
beispielsweise auf die DE-PS 28 00 760 sowie die darin
zitierten Dokumente verwiesen. Da alle nach einem
Naßverfahren betriebenen Produktionsanlagen stets auch
eine Vorrichtung zur Fest-Flüssig-Phasentrennung
umfassen und die gleiche Einrichtung auch für die
erfindungsgemäße Behandlung genutzt werden kann,
bedarf es nur geringer Zusatzeinrichtungen, um eine
bestehende Anlage zur Herstellung von
Natriumpercarbonat nach dem Naßverfahren so
umzurüsten, daß erfindungsgemäß stabilisiertes
Natriumpercarbonat hergestellt werden kann.
Während im gattungsgemäßen vorbekannten Verfahren
(DE-PS 28 10 379) die erforderliche Menge
Natriumperborat enthaltender Aufsprühlösung in
mehreren Portionen aufgesprüht und jeweils
zwischengetrocknet wurde, erfolgt im erfindungsgemäßen
Verfahren das Aufbringen der Perborat enthaltenden
Hülle in der Ausführungsform einer sogenannten
Verdrängungswäsche. Die am Natriumpercarbonat-Naßsalz
haftende Mutterlauge aus dem Kristallisationsprozeß
wird durch die Perborat enthaltende Lösung bzw.
Suspension ganz oder teilweise verdrängt, indem nach
dem Aufsprühen der Lösung bzw. Suspension oder
vorzugsweise während desselben überschüssige Lösung
mittels einer Fest-Flüssig-Trennvorrichtung abgetrennt
wird. Durch diese Verdrängungswäsche werden die
Natriumpercarbonatteilchen gleichförmig mit der
Natriumperborat enthaltenden Lösung bzw. Suspension in
Kontakt gebracht, so daß eine vollständige Umhüllung
der Teilchen möglich wird; gleichzeitig wird
gewährleistet, daß die umhüllten Teilchen eine hohe
Lagerstabilität aufweisen, obgleich zur Ausbildung der
Hülle nur eine geringe Menge Hüllmaterial, bezogen auf
Natriumpercarbonat, erforderlich ist.
Die Natriumperborat enthaltende Lösung oder
Suspension, welche zum Aufsprühen verwendet wird,
enthält Natriumperborat in gelöster Form und im Falle
einer Suspension in suspendierter Form. Bei der
bevorzugt zu verwendenden Lösung, in welcher die
Anwesenheit einer kleinen Menge äußerst feiner
Partikel nicht ausgeschlossen wird, handelt es sich
vorzugsweise um eine übersättigte Perboratlösung. Eine
derartige Lösung ist erhältlich, indem unmittelbar vor
dem Aufsprühen eine wäßrige Natriummetaboratlösung und
eine wäßrige Wasserstoffperoxidlösung im Molverhältnis
von etwa 1 : 1 zusammengebracht werden. Die beiden
Komponenten können in einem Reaktor oder einem
statischen Mischer zur Reaktion gebracht werden. Bei
hoher Konzentration der NaBO₂-Lösung (oberhalb 3
Mol/l) muß etwas (40 bis 60°C) erwärmt werden; die
Konzentration der H₂O₂-Lösung liegt bevorzugt bei 50
bis 70 Gew.-%. Da die Reaktion (Perboratbildung)
exotherm verläuft, kommt es zur Temperaturerhöhung;
unter diesen Bedingungen fällt im allgemeinen kein
Feststoff aus, was im Hinblick auf das Versprühen der
Reaktionslösung zur Verdrängungswäsche vorteilhaft
ist.
Im Falle der Verwendung einer suspendiertes
Natriumperborat enthaltenden Suspension soll der
Teilchendurchmesser des suspendierten
Natriumperborats, das in diesem Fall als
Natriumperborat-tetrahydrat (NaBO₂ · H₂O₂ · 3 H₂O)
vorliegt, im wesentlichen geringer sein als der
Durchmesser des zu umhüllenden Natriumpercarbonats.
Unter dem Begriff "im wesentlichen" wird hierbei
verstanden, daß der Teilchendurchmesser von mindestens
90% des Natriumpercarbonats größer ist als der
Teilchendurchmesser des suspendierten
Natriumperborats. Vorzugsweise ist der Durchmesser der
suspendierten Natriumperboratteilchen sehr viel
kleiner als der Durchmesser der zu umhüllenden
Natriumpercarbonatteilchen. Auf diese Weise lagert
sich ein Teil des suspendierten Natriumperborats
während der Verdrängungswäsche auf der Oberfläche des
Natriumpercarbonats ab, während der übrige Teil
zusammen mit der überschüssigen Lösung in der
Fest-Flüssig-Trennvorrichtung abgetrennt wird. Da
handelsübliches Natriumpercarbonat vorzugsweise eine
Korngröße von im wesentlichen größer 150 µm aufweist,
ist es zweckmäßig, als Aufsprühlösung eine solche
Perborat enthaltende Suspension zu verwenden, deren
Teilchen kleiner 100 µm sind. Die bei der
Verdrängungswäsche abgetrennte Lösung bzw. Suspension
kann nach Einstellen der gewünschten Natriumperboratkonzentration
wieder als Aufsprühlösung
beziehungsweise Suspension verwendet werden.
Die zu verwendende Menge an Natriumperborat
enthaltender wäßriger Lösung bzw. Suspension sowie
deren Konzentration richten sich nach dem gewünschten
Stabilisierungseffekt. Besonders vorteilhaft ist es,
Natriumpercarbobnat-Naßsalz, dessen Feuchtegehalt im
allgemeinen zwischen 5 und 12 Gew.-% liegt, mit 10 bis
50 l Aufsprühlösung pro 100 kg Naßsalz zu behandeln,
wobei der Natriumperboratgehalt, ausgedrückt als
NaBO₂ · H₂O₂, in der Suspension 200 bis 400 g/l
beträgt.
Die erfindungsgemäß erforderliche Verdrängungswäsche
kann zwar in einer separaten Fest-Flüssig-
Trennvorrichtung, etwa einer Zentrifuge oder
Filtervorrichtung, erfolgen, es ist jedoch
vorteilhafter, die Verdrängungswäsche in der gleichen
Vorrichtung vorzunehmen, in welcher bereits das
Natriumpercarbonat-Naßsalz von der Mutterlauge der
Kristallisation abgetrennt wird. Hierbei wird nach
weitestgehender Abtrennung der Mutterlauge das Naßsalz
mit der Perborat enthaltenden Lösung bzw. Suspension
besprüht; daran anschließend oder vorzugsweise
gleichzeitig wird mittels der Fest-Flüssig-
Trennvorrichtung überschüssige Lösung bzw. Suspension
abgezogen. Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform
besteht darin, als Fest-Flüssig-Trennvorrichtung eine
mit einer Waschvorrichtung ausgestattete
Siebschnecken- oder Schubzentrifuge zu verwenden.
Derartige Zentrifugen verfügen im allgemeinen über
mindestens zwei Kammern, wobei im Bereich der ersten
Kammer die Trennung des Natriumpercarbonat-Naßsalzes
von der Mutterlauge erfolgt und in der zweiten Kammer
die Verdrängungswäsche sowie Ableitung der
überschüssigen Lösung bzw. Suspension.
Die in der Verdrängungswäsche eingesetzte
Natriumperborat enthaltende Lösung bzw. Suspension
kann außer Natriumperborat auch andere stabilisierend
wirkende Hüllmaterialien, wie sie aus dem Stand der
Technik bereits bekannt sind, enthalten. Vorzugsweise
ist aber Natriumperborat in der Aufsprühlösung bzw.
-suspension die Hauptkomponente; sofern die während
der Verdrängungswäsche abgezogene Lösung bzw.
Suspension nach Einstellung des gewünschten
Natriumperboratgehalts wieder verwendet wird, befinden
sich in dieser Lösung auch Bestandteile der
Mutterlauge aus der Herstellung des
Natriumpercarbonat-Naßsalzes. Vorteilhaft ist es, der
Perborat enthaltenden Lösung bzw. Suspension in
geringer Menge bekannte Aktivsauerstoffstabilisatoren,
wie beispielsweise zur Komplexbildung befähigte
Phosphonsäureverbindungen, wie sie beispielsweise in
der DE-PS 37 20 277 zur Verminderung der Neigung zum
Zusammenbacken von Natriumpercarbonat eingesetzt
wurden, mitzuverwenden. Während es im gattungsgemäßen
vorbekannten Verfahren erforderlich war, der
Natriumperborat enthaltenden Lösung zusätzlich
Natriumsilikat zuzusetzen, ist dies im
erfindungsgemäßen Verfahren nicht erforderlich;
vorzugsweise wird somit eine alkalisilikatfreie
Natriumperborat enthaltende Lösung bzw. Suspension
verwendet, da durch die Anwesenheit von Alkalisilikat
in der Umhüllung sowohl die Lösegeschwindigkeit als
auch die Klarlöslichkeit des stabilisierten
Natriumpercarbonats in unerwünschter Weise beeinflußt
würden.
Die Trocknung des mit der Natriumperboratlösung bzw.
-suspension behandelten Natriumbercarbonats erfolgt in
an sich bekannter Weise, beispielsweise in Fließbett-
oder Wirbelschichttrocknern. Während des
Trocknungsvorgangs wird die Temperatur vorzugsweise so
geführt, daß es zu einem Anschmelzen des auf den
Natriumpercarbonatteilchen befindlichen
Natriumperborat-tetrahydrats (NaBO₂ · H₂O₂ · 3 H₂O)
kommt; der Schmelzpunkt des Natriumperborat-
tetrahydrats liegt zwar bei 64°C, es wurde jedoch
festgestellt, daß bereits deutlich unterhalb dieser
Temperatur Schmelzprozesse stattfinden, da das
Natriumperborat-tetrahydrat in der Hülle nicht in
reiner Form vorliegt. Vorzugsweise wird die
Trocknungstemperatur zumindest zeitweise oberhalb des
Schmelzpunktes von Natriumperborat-tetrahydrat
gehalten, so daß es zu einer teilweisen oder
vollständigen Entwässerung des Tetrahydrats zum
sogenannten Monohydrat (NaBO₂ · H₂O₂) kommt.
Sowohl durch die Verdrängungswäsche als auch den
Schmelzprozeß während des Trocknens kommt es zur
Ausbildung einer gleichförmigen Umhüllung und damit zu
einer effektiven Stabilisierung. Überraschenderweise
gelingt es, bereits mit einer sehr geringen Menge
Hüllmaterial aus im wesentlichen Natriumperborat,
nämlich Perborat entsprechend einer Menge von 0,1 bis
0,2 Gew.-% Bor, bezogen auf das stabilisierte
Natriumpercarbonat, die Stabilität des
Natriumpercarbonats wesentlich zu erhöhen. Auch in
Gegenwart eines phosphatfreien, zeolithhaltigen
marktüblichen Waschmittelturmpulvers weist
erfindungsgemäß stabilisiertes Natriumpercarbonat auch
nach langer Lagerzeit unter extremen Lagerbedingungen
einen hohen Rest-Aktivsauerstoffgehalt auf. Durch das
erfindungsgemäße Verfahren wurde es möglich, auf
Zwischentrocknungsschritte, wie sie im vorbekannten
Verfahren notwenidg waren, zu verzichten; gleichzeitig
konnte der Borgehalt in der Hülle weiter abgesenkt und
damit der Aktivsauerstoffgehalt des stabilisierten
Natriumpercarbonats erhöht werden. Das
erfindungsgemäße Verfahren läßt sich problematisch in
bestehende Anlagen zur Herstellung von
Natriumpercarbonat nach einem Naßverfahren integrieren
und erfordert nur einen geringen technischen
Zusatzaufwand, nämlich eine Vorrichtung zur
Herstellung der in der Verdrängungswäsche eingesetzten
Natriumperborat enthaltenden Lösung bzw. Suspension
und Rezyklierung derselben.
Natriumpercarbonat-Naßsalz wurde in einem
Produktionsbetrieb gemäß dem in der DE-PS 28 00 760
beschriebenen Verfahren hergestellt. Nach der
Umsetzung von Soda mit Wasserstoffperoxid in einer
Kochsalz- und Natriumhexamotaphosphat enthaltenden
Mutterlauge und Kristallisation des
Natriumpercarbonats wurde dieses als Naßsalz in der
ersten Zentrifugenkammer einer Zweikammersiebschneckenzentrifuge
weitestgehend von der Mutterlauge
abgetrennt.
Natriumpercarbonatsuspensionsstrom 2600 kg/h mit einem
Feststoffanteil von 16 Gew.-%, Neigung der Trommel
20°C, Schleuderzahl ca. 1000 U/min, Differenzdrehzahl
zwischen Schnecke und Trommel 20 U/min, Maschenweite
des Siebs 0,15 mm, Restfeuchte des Natriumpercarbonat-
Naßsalzes nach der ersten Kammer ca. 10 Gew.-%.
Oberhalb der zweiten Kammer der Zentrifuge wurde das
Naßsalz mittels Einstoffdüsen mit einer wäßrigen
Lösung besprüht - Inhaltsstoffe der Sprühlösung,
Konzentration und Volumenstrom siehe Tabelle 1 - und
gleichzeitig durch Zentrifugieren entwässert. Das
Zentrifugat der zweiten Kammer wurde rezykliert,
nachdem der Gehalt an Coatingsubstanz durch
Nachdosieren der entsprechenden Substanzen wieder auf
den Ausgangswert eingestellt wurde.
Das aus der Zentrifuge ausgetragene Produkt mit einer
Restfeuchte um 7 Gew.-% wurde in einem mehrstufigen
Fließbetttrockner getrocknet, wobei das
Temperaturprofil im Fließbett von 40 auf 80 bis 85°C
stieg; anschließend wurde das Produkt gekühlt.
Zur Beurteilung der Stabilität wurden
Natriumpercarbonat-Proben in Abmischung mit einem
handelsüblichen phosphatfreien aber zeolithhaltigen
Waschmittelturmpulver (Persil Supra TP) - Mischungsverhältnis
15 zu 85 - in geschlossenen
Waschmittelpaketen (0,4 l) in einem Klimaschrank bei
konstant 30°C und 80% relativer Feuchte gelagert.
Die Ergebnisse des in üblicher Weise zu Beginn, nach
4 und 8 Wochen Lagerung bestimmten Aktivsauerstoffgehalts
der Abmischungen mit erfindungsgemäß
hergestelltem (Beispiel 1) und zu Vergleichszwecken
hergestelltem Natriumpercarbonat (VB 1 bis VB 5)
folgen aus Tabelle 2.
Bei Beispiel 1 wurde eine suspendiertes
Natriumperborat enthaltende Suspension eingesetzt,
wobei die Teilchengröße wesentlich kleiner 0,1 mm war;
außer Natriumperborat enthielt die Suspension nur die
verfahrensbedingt in der Mutterlauge gelösten
Bestandteile. Erfindungsgemäß stabilisiertes
Natriumpercarbonat weist nach der Lagerung einen
wesentlich höheren Restsauerstoffgehalt auf als die
nicht-erfindungsgemäßen Vergleichsprodukte.
Die Versuche wurden entsprechend Beispiel 1
durchgeführt. Variiert wurden die Natriumperboratkonzentration
und der Volumenstrom der
Sprühlösung(suspension); Volumenstrom des Naßsalzes
wie in Beispiel 1. Analysiert wurden die
Lagerstabilität in Abmischungen (wie oben beschrieben)
sowie der Borgehalt des stabilisierten
Natriumpercarbonats.
Die gute Stabilisierung wird darauf zurückgeführt, daß
bei der Verdrängungswäsche alle Natriumpercarbonatpartikel
auf der Zentrifuge, unabhängig von der
Korngröße und Kornverteilung, in einer dünnen Schicht
gleichförmig mit der zumindest teilweise gelösten
Hüllkomponente kontaktiert werden. In vorbekannten
Verfahren unter Verwendung eines Mischers oder bei der
Wirbelschichtbehandlung kommen die
Natriumpercarbonatpartikel nur mit einer gewissen
statistischen Wahrscheinlichkeit mit der
Hüllkomponente in Kontakt; daher ist bei diesen
Verfahren in der Regel eine größere Menge Hüllsubstanz
nötig, um die gleiche Stabilisierungswirkung zu
erzielen wie im erfindungsgemäßen Verfahren.
Claims (4)
1. Verfahren zur Herstellung von stabilisiertem
Natriumpercarbonat, das aus einem
Natriumpercarbonatkern und einer Natriumperborat
der Formel NaBO₂ · H₂O₂ · nH₂O, wobei n 0, 1, 2
oder 3 bedeutet, enthaltenden Hülle besteht, durch
Besprühen eines in an sich bekannter Weise durch
Umsetzung von Soda mit Wasserstoffperoxid in
wäßriger Phase erzeugten und von letzterer
abgetrennten Natriumpercarbonat-Naßsalzes mit einer
Natriumperborat enthaltenden wäßrigen Lösung oder
Suspension, deren als NaBO₂ · H₂O₂ ausgedrückter
Natriumperboratgehalt 15 bis 450 g/l beträgt, und
Trocknen bei 40 bis 90°C,
dadurch gekennzeichnet,
daß man das Natriumpercarbonat-Naßsalz mit 5 bis 100 l der Natriumperborat enthaltenden Lösung oder Suspension pro 100 kg Naßsalz besprüht und gleichzeitig oder anschließend überschüssige Lösung oder Suspension in einer Fest-Flüssig-Trennvorrichtung abtrennt und daß suspendierte Natriumperboratteilchen im Falle der Verwendung einer Natriumperborat enthaltenden Suspension im wesentlichen einen geringeren Teilchendurchmesser aufweisen als die Natriumpercarbonatteilchen.
daß man das Natriumpercarbonat-Naßsalz mit 5 bis 100 l der Natriumperborat enthaltenden Lösung oder Suspension pro 100 kg Naßsalz besprüht und gleichzeitig oder anschließend überschüssige Lösung oder Suspension in einer Fest-Flüssig-Trennvorrichtung abtrennt und daß suspendierte Natriumperboratteilchen im Falle der Verwendung einer Natriumperborat enthaltenden Suspension im wesentlichen einen geringeren Teilchendurchmesser aufweisen als die Natriumpercarbonatteilchen.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß man das Natriumpercarbonat-Naßsalz mit einer
Natriumperborat enthaltenden wäßrigen Lösung oder
Suspension, vorzugsweise einer im wesentlichen
partikelfreien Lösung, deren als NaBO₂ · H₂O₂
ausgedrückter Natriumperboratgehalt etwa 200 bis
400 g/l beträgt, in einer Menge von 10 bis 50 l pro
100 kg Naßsalz besprüht.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß man als Fest-Flüssig-Trennvorrichtung eine
Zentrifuge, vorzugsweise eine Siebschnecken- oder
Schubzentrifuge, verwendet und das Besprühen und
Abtrennen überschüssiger Lösung oder Suspension im
wesentlichen gleichzeitig erfolgen.
4. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß man die Trocknung bei einer Temperatur
zumindest zeitweise oberhalb des Schmelzpunktes von
Natriumperborat der Formel NaBO₂ · H₂O₂ · 3 H₂O
durchführt, wobei gleichzeitig das Kristallwasser
teilweise oder vollständig entfernt wird.
Priority Applications (12)
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