DE4305177A1 - Anatomisch ausgebildete Liegematratze - Google Patents
Anatomisch ausgebildete LiegematratzeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine anatomisch ausgebildete
Liegematratze auf der Basis eines einteilig zusammenhän
genden Schaumstoffkörpers von im allgemeinen Flachquader
form mit zwei in der Gebrauchsstellung im wesentlichen
horizontal zu positionierenden Hauptflächen, nämlich einer
Unten-Fläche und einer Oben-Fläche, weiterhin mit zwei in
der Gebrauchsstellung im wesentlichen vertikalen Quer
seitenflächen, nämlich einer kopfnahen Querseitenfläche
und einer fußnahen Querseitenfläche, und weiterhin mit
zwei in der Gebrauchsstellung wiederum im wesentlichen
vertikalen Längsseitenflächen, wobei die Oben-Fläche - in
Draufsicht betrachtet - beidseits einer vertikalen Längs
mittelebene einen Hüft-Rückenauflagebereich, einen
Schulterauflagebereich, einen Kopfauflagebereich und einen
Bein-Fußauflagebereich aufweist.
Es ist bekannt, solche Liegematratzen für Haushaltsbetten
und Krankenhausbetten aus Schaumstoff herzustellen. Dabei
ist es auch schon bekannt, in dem Schaumstoffkörper zur
Steuerung des Auflageverhaltens Profilierungen und
Ausnehmungen vorzusehen. So ist es zum Beispiel bekannt,
die Oben-Fläche mit einem Pyramidenstumpfprofilfeld zu
versehen, um Belüftung der von einem Schläfer oder einem
Patienten in einem Krankenhaus belegten Oben-Fläche
vorzunehmen. Weiterhin ist es bekannt, im Schulterbereich
innerhalb des Schaumstoffkörpers einen Hohlraum vorzuse
hen, um auf diese Weise eine verringerte Gesamtsteifigkeit
des Schaumstoffkörpers im Bereich der
Schulterauflagefläche zu gewinnen, die sich beispielsweise
dann als vorteilhaft erweist, wenn der Schläfer oder
Patient in Seitenlage auf der Oben-Fläche liegt.
Wenn vor stehend von einem einteilig zusammenhängenden
Schaumstoffkörper gesprochen wird, so soll dies nicht
besagen, daß der Schaumstoffkörper auf seiner ganzen Länge
homogen sein muß, und soll auch nicht besagen, daß der
Schaumstoffkörper auf seiner ganzen Länge und Breite
materialeinheitlich hergestellt ist. Weiterhin soll
dadurch nicht besagt werden, daß der Schaumstoffkörper
durch einen einzigen Aufschäumvorgang gewonnen ist.
Ausgedrückt werden soll durch diese Aussage nur, daß der
Schaumstoffkörper über die ganze Fläche - Oben-Fläche und
Unten-Fläche - derart zusammenhängt, daß er als Ganzes
gehandhabt werden kann und muß und daß keine Spalten
zwischen aufeinanderfolgenden benachbarten Teilbereichen
vorhanden sind, wie dies beispielsweise bei altherkömm
lichen dreigeteilten Matratzen der Fall ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, im Bereich der
Längsseitenflächen der Matratze stabilisierte Sitzmög
lichkeiten anzubieten.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorge
schlagen, daß die Drucksteifigkeit des Schaumstoffkörpers
im Hüft-Rückenauflagebereich von der vertikalen Längsmit
telebene in Richtung auf die Längsseitenflächen hin
zunimmt.
Bei der erfindungsgemäßen Liegematratze besteht dort, wo
eine Versteifung des Schaumstoffkörpers seitwärts der
vertikalen Längsmittelebene nahe den vertikalen Längssei
tenflächen geschaffen ist, die Möglichkeit eines stabili
sierten Sitzens. Dieses stabilisierte Sitzen im jeweils
zugänglichen Längsseitenbereich der Matratze erweist sich
beispielsweise dann als vorteilhaft, wenn der Matratzen
benutzer an jeweils einer Längsseitenfläche der Matratze
sitzend Ankleideoperationen vornehmem will. Weiterhin wird
durch die erhöhte Drucksteifigkeit nahe einer Längssei
tenfläche dem Matratzenbenutzer der Einstieg auf die
Matratze beziehungsweise das Verlassen der Matratze
erleichtert. Der Benutzer kann sich nämlich beim Einstei
gen in sein Bett nahe der jeweiligen Längsseitenfläche
zunächst sitzend in eine relativ stabile Sitzlage
niederlassen und dann von dieser Sitzlage aus den Übergang
in die Liegeposition vollziehen. Dabei ist durch die
Anordnung von Versteifungen an beiden Längsseitenflächen
auch gewährleistet, daß der Benutzer zwangsläufig eine
Liegelage zwischen den beiden Versteifungen, d. h. im
Bereich der vertikalen Längsmittelebene findet. Weiterhin
ist durch die im Bereich der beiden Längsseitenflächen
vorgesehenen Versteifungen der Liegende im Schlaf im
Bereich der vertikalen Längsmittelebene stabilisiert, so
daß die Gefahr eines Herausfallens aus dem Bett bei zu
starker seitlicher Verlagerung des Körpers zu einer
Längsseitenfläche hin minimiert ist.
Die Anordnung von Versteifungen im Bereich der beiden
Längsseitenflächen hat überdies den Vorteil, daß unabhän
gig von der räumlichen Zuordnung der Matratze beziehungs
weise des mit der Matratze ausgestatteten Bettgestells an
der zum Einstieg freiliegenden Längsseitenfläche jeweils
ein Sitzbereich zur Verfügung steht.
Ein weiterer Vorteil der Stabilisierung der Matratze, d. h.
der erhöhten Steifigkeit nahe den vertikalen Längsseiten
flächen und im Bereich der Hüft-Rückenauflage kann auch
darin gesehen werden, daß in der Nähe des Liegenden eine
Sitzgelegenheit für einen Besucher oder Vorleser bereit
gestellt ist.
Die Matratze kann in der Weise ausgebildet sein, daß an
einen beidseits der vertikalen Längsmittelebene gelegenen
Hüft-Rückenauflagezentralbereich zu den beiden Längssei
tenflächen hin je ein Sitzbereich angrenzt, wobei die
Drucksteifigkeit des Schaumstoffkörpers innerhalb des
Hüft-Rückenauflagezentralbereichs im wesentlichen konstant
ist und auch in den Sitzbereichen im wesentlichen konstant
jedoch größer ist als im Hüft-Rückenauflagezentralbereich.
Eine solche Ausführungsform hat den Vorteil, daß sie sich
verhältnismäßig leicht nach herkömmlichen Methoden
herstellen läßt beispielsweise dadurch, daß man in einem
vorgebildeten Schaumstoffkörper in den Sitzbereichen
Randaussparungen vorsieht und diese Randaussparungen dann
mit entsprechend geformten Schaumstoffkörpern höherer
Drucksteifigkeit ausfüllt, wobei die Verbindung durch
Schweißen, Kleben oder dergleichen bewirkt werden kann. Es
soll aber nicht ausgeschlossen werden, daß der Übergang
von dem Hüft-Rückenauflagezentralbereich zu den vertikalen
Längsseitenflächen hin kontinuierlich erfolgt, etwa
dadurch, daß man beim Aufschäumen des Schaumstoffkörpers
die Aufschäumbedingungen lokal unterschiedlich steuert.
Insbesondere wird die Möglichkeit in Betracht gezogen, daß
die Sitzbereiche mit einem von dem Schaumstoff des Hüft-
Rückenauflagezentralbereichs verschiedenen Schaumstoff
ausgeführt sind, welcher größere Drucksteifigkeit besitzt,
als der Schaumstoff des Hüft-Rückenauflagezentralbereichs.
Um bei optimaler Zentrier- und Stabilisierungswirkung
gleichzeitig zu verhindern, daß zwischen dem Körper des
Liegenden und den drucksteiferen Sitzbereichen Druckzonen
entstehen, ist vorgesehen, daß die Sitzbereiche in einer
zu den beiden Querseitenflächen parallelen Querebene eine
größte Annäherung besitzen und mit zunehmenden Abstand von
dieser Querebene zur kopfnahen Querseitenfläche und zur
fußnahen Querseitenfläche hin zunehmenden und zwar mög
lichst stetig zunehmenden Abstand voneinander haben.
Insbesondere erweist sich ein Grenzverlauf günstig, bei
dem die Grenzen zwischen dem Hüft-
Rückenauflagezentralbereich und den beiden Sitzbereichen
angenähert längs Teilkreisbögen verlaufen, welche zu der
vertikalen Längsmittelebene hin konvex sind wobei die
Mittelpunkte dieser Teilkreisbögen außerhalb der jeweils
zugehörigen Längsseitenfläche liegen. Wenn hier von
Kreisbögen die Rede ist, so soll der Begriff Kreisbogen im
Sinne eines kanten- und eckenfreien Grenzverlaufs
schlechthin verstanden werden, wobei die Kreisbögen auch
durch andere ähnliche geometrische Formen ersetzt sein
können, zum Beispiel durch Ellipsenbögen.
Die Lokalisierung der Sitzbereiche ist von Bedeutung:
Bevorzugt legt man diese Sitzbereiche so, daß bei einem
Matratzenmaß von 100 cm × 200 cm die Sitzbereiche, und
zwar deren fußnahen Enden, zur fußnahen Querseitenfläche
hin einen Abstand von ca. 75 cm bis 85 cm vorzugsweise ca.
80 cm und ihre kopfnahen Enden zur kopfnahen Querseiten
fläche hin einen Abstand von ca. 65 cm bis ca. 75 cm
vorzugsweise ca. 70 cm haben. Damit ergibt sich als Länge
des Sitzbereichs von vergrößerter Drucksteifigkeit ein Maß
von ca. 50 cm. Dieses Maß reicht aus, um die oben er
wähnten Möglichkeiten zu realisieren.
Wenn hier Maße unter Bezugnahme auf ein Matratzengrundmaß
von 100 cm × 200 cm angegeben werden, so sollen andere
Grundmaße der Matratze nicht ausgeschlossen sein. Die
Lokalisierung des Sitzbereichs und die im folgenden
angegebenen anderen geometrischen Größen ergeben sich dann
einfach durch entsprechende Ähnlichkeitsgestaltungen.
Die Sitzbereiche sollten an mittlerer Stelle ihrer jewei
ligen Längserstreckung den kleinsten Querabstand vonein
ander besitzen, der im Falle eines Matratzengrundmaßes von
200 cm × 100 cm etwa ca. 55 cm bis ca. 65 cm vorzugsweise
ca. 60 cm beträgt. Es wurde gefunden, daß ein solches
mittleres Abstandsmaß die Bequemlichkeit für die liegende
Person nicht einschränkt, dennoch aber die weiter oben
angegebenen Vorteile des stabilisierten Sitzens und des
Schutzes gegen Herausfallen erfüllt.
Wiederum unter der Voraussetzung eines Matratzengrundmaßes
von 200 cm × 100 cm sollte die Querebene größter Annähe
rung der Sitzbereiche von der fußnahen Querseitenfläche
einen Abstand von ca. 100 cm bis ca. 110 cm vorzugsweise
ca. 105 cm haben.
Herstellungstechnisch ist es besonders günstig, wenn der
Schaumstoff der Sitzbereiche auf der gesamten Quaderhöhe,
die beispielsweise 12 cm beträgt, von dem Schaumstoff des
Hüft-Rückenauflagebereichs verschieden und homogen sowie
stofflich einheitlich ist. In einem solchen Konstrukti
onsfall kann man durch einen einfachen Schnittvorgang mit
senkrecht zur Oben-Fläche verlaufendem Schnittmesser den
Sitzbereich zunächst ausschneiden und dann in den Sitzbe
reich einen entsprechenden Füllkörper aus Schaumstoff hö
herer Steifigkeit einfügen, zum Beispiel einschweißen oder
einkleben.
Wenn man die Möglichkeit einer Variation der
Drucksteifigkeit durch gesteuerte lokal unterschiedliche
Aufschäum- und Aushärtungsbedingungen in Betracht zieht,
so läßt sich auch ein solches Verfahren am einfachsten
dann durchführen, wenn die Sitzbereiche über die ganze
Höhe des Schaumstoffkörpers stofflich einheitlich und im
wesentlichen homogen sind.
Die erfindungsgemäße Gestaltung mit Sitzbereichen nahe den
Längsseitenflächen läßt sich in vorteilhafter Weise
kombinieren mit einer Gestaltung, bei der der Schaum
stoffkörper in wenigstens einem Teilbereich des
Schulterauflagebereichs eine geringere Drucksteifigkeit
besitzt, als in einem Hüft-Rückenauflagezentralbereich und
in einem Kopfauflagebereich. Eine solche Gestaltung ist an
sich bekannt und wurde bisher in der Weise ausgeführt, daß
der erwähnte Teilbereich des Schulterauflagebereichs mit
einem Hohlraum ausgeführt wurde, der mit Luft gefüllt war.
Dadurch war das Materialangebot in diesem Bereich verrin
gert und somit integral gesehen die Drucksteifigkeit in
diesem Bereich reduziert. Durch die Reduktion der
Drucksteifigkeit im Schulterauflagebereich erhöht sich
insbesondere die Bequemlichkeit für den Fall, daß - einem
häufigen Schlafverhalten entsprechend - der Liegende in
Seitenlage auf der Matratze liegt und dann mit der jeweils
unten liegenden Schulter in den steifigkeitsverminderten
Schulterauflagebereich eindringen kann. Diese Möglichkeit
des Hohlraums im Schulterauflagebreich wird in Kombination
mit den erfindungsgemäßen Sitzbereichen auch im Falle der
vorliegenden Erfindung in Betracht gezogen. Daneben wird
aber eine weitere bisher unbekannte vorteilhafte Möglich
keit im Betracht gezogen, die Möglichkeit nämlich, daß im
Schulterauflagebereich oder wenigstens in einem Teil des
Schulterauflagebereichs der durch eine Aussparung gebil
dete Hohlraum mit einem Schaumstoff von geringerer ela
stischer Steifigkeit gefüllt oder wenigstens zum Teil
gefüllt ist. In einem solchen Fall ergibt sich eine
resultierende Drucksteifigkeit in dem
Schulterauflagebereich beziehungsweise in dessen Teilbe
reich, die sich aus den Drucksteifigkeiten des Matratzen
grundkörpers und der Schaumstoffeinlage sowie aus den
relativen Wandstärken derselben ergibt.
Die bevorzugte Ausführungsform sieht im
Schulterauflagebereich das Vorhandensein des Schaumstoffs
geringerer elastischer Steifigkeit vor, wie vorstehend
erwähnt. Der Vorteil dieser Alternative, für die selb
ständiger Schutz angestrebt wird, liegt gegenüber einer
Ausführungsform, bei der im Schulterauflagebereich ein
Hohlraum bereitgestellt ist, darin, daß auch im
Schulterauflagebereich trotz der dort reduzierten
Drucksteifigkeit dank der Schaumstoffeinlage von größerer
Weichheit ein unkontrolliertes Einsinken vermieden und
statt dessen ein weich abgefedertes Einsinken ermöglicht
ist.
Wenn hier von einem Teilbereich des
Schulterauflagebereichs die Rede ist, so ist dabei insbe
sondere wieder an folgende Möglichkeit gedacht: Der
Teilbereich verringerter Drucksteifigkeit erstreckt sich
nicht über die ganze Breite des Schaumstoffkörpers
zwischen den einander gegenüberliegenden Längsseitenflä
chen sondern nur über einen Teilbereich zwischen diesen
Längsseitenflächen vorzugsweise über einen Teilbereich,
der symmetrisch ist bezüglich der vertikalen Längsmittel
ebene. Dann hat man in diesem Teilbereich eine Möglichkeit
des erleichterten Einsinkens der Schulter geschaffen, aber
nur in diesem Teilbereich und nicht in den an diesen
Teilbereich angrenzenden, den längsseitenflächennahen
Nachbarbereichen. Damit tritt ein zusätzlicher Zentrie
rungseffekt ein.
Man kann die Aussparung, welche als Luftraum oder als
Aufnahmeraum für einen weicheren Schaumstoff dient,
grundsätzlich von der Unten-Fläche oder von der Oben-Flä
che der Matratze her einarbeiten. Dies hat aber den
Nachteil, daß man beim Herstellen dieser Ausparung sozu
sagen ein "Sackloch" bilden muß. Dieses Sackloch ist
schwierig herzustellen, insbesondere wenn man nach
Schneidetechnik arbeitet. Bevorzugt macht man deshalb von
der Möglichkeit Gebrauch, im Schulterbereich ein von
Längsseitenfläche zu Längsseitenfläche durchgehendes
ringsum geschlossenes Loch zu erzeugen und in dieses Loch
den Schaumstoff verringerter Drucksteifigkeit einzubrin
gen. Will man die verringerte Drucksteifigkeit im
Schulterauflagebereich nun auf einen mittleren Bereich
zwischen den beiden Längsseitenflächen beschränken, so
kann man dies ohne weiteres in der Weise tun, daß man die
aus Schaumstoff geringerer Drucksteifigkeit bestehende
Schaumstoffeinlage in ihrer Länge so bemißt, daß sie sich
nur über einen Teil des Quermaßes der Matratze erstreckt.
Dann bleiben nahe den Längsseitenflächen Räume offen, die
ohne weiteres mit dem Schaumstoffmaterial gefüllt werden
können, welches die übrige Matratze bildet. Insbesondere
kann man Scheiben von dem vorher zur Bildung des Loches
ausgeschnittenen Material herunterschneiden und mit diesen
Scheiben die endständigen Teile des durchgehendes Loches
wieder ausfüllen. Ohne weiteres denkbar ist es auch, daß
man sich bei dieser Technik damit begnügt, in die Enden
des durchgehenden Lochs solche Scheibenkörper einzusetzen
und dort einzuschweißen oder einzukleben und auf die
Einlage des Schaumstoffmaterials geringerer
Drucksteifigkeit in dem mittleren Bereich dieses Loches zu
verzichten.
Nach einer bevorzugten Herstellungsweise wird die Schaum
stoffeinlage geringerer Drucksteifigkeit, die sogenannte
Softeinlage, vorab in die Aufschäumform für die Matrat
zenkörper eingelegt, so daß sie beim nachfolgenden Auf
schäumen des in die Form eingefügten aufschäumbaren
Materials ganz oder teilweise umschäumt wird.
Bei einem Matratzenmaß von 200 cm × 100 cm sollte der
Abstand des Schulterauflagebereichs, und zwar der Abstand
dessen fußnahen Endes, von der fußnahen Querseitenfläche
ca. 125 cm bis ca. 135 cm vorzugsweise ca. 130 cm betragen
und der Abstand des kopfnahen Endes des
Schulterauflagebereichs von der kopfnahen Querseitenfläche
ca. 30 cm bis ca. 40 cm vorzugsweise ca. 35 cm. Dabei
sollen diese Maße jeweils von den Grenzen des Schulter
aufnahmebereichs aus gerechnet sein, in denen die redu
zierte Drucksteifigkeit beginnt, beziehungsweise aufhört.
Die Maße sind hier wieder unter der Voraussetzung eines
Grundmaßes von 200 cm × 100 cm des Matratzenkörpers
angegeben und verändern sich bei anderen Grundmaßen des
Matratzenkörpers nach entsprechenden Ähnlichkeitsrelati
onen.
Erstreckt sich der mit geringerer Drucksteifigkeit ausge
führte Schulterbereich nicht über die ganze
Quererstreckung des Schaumstoffkörpers von Längsseiten
fläche zu Längsseitenfläche, so sollte der Abstand dieses
Teilbereichs von den Längsseitenflächen jeweils ca. 15 cm
bis ca. 25 cm vorzugsweise ca. 20 cm betragen, wiederum
unter der Voraussetzung eines Matratzengrundmaßes von
200 cm × 100 cm.
Aus herstellungstechnischen Gründen ist es vorteilhaft,
wenn die Drucksteifigkeit des Schaumstoffkörpers über die
gesamte Flächenerstreckung der Oben-Fläche beziehungsweise
Untenfläche mit Ausnahme etwaiger Sitzbereiche und eines
etwaigen Schulterauflagebereichs im wesentlichen konstant
ist, d. h. also durch ein Schaumstoffmaterial gleicher
stoffliche Zusammensetzung und homogener Struktur gebildet
ist. In einem solchen Fall bedarf es dann einer nachträg
lichen Bearbeitung, des etwa in einer Aufschäumform
hergestellten Schaumstoffkörpers nur dort, wo die Sitzbe
reiche und der Schulterauflagebereich geschaffen werden
soll.
Aus dem gleichen Grunde ist es herstellungstechnisch
vorteilhaft, wenn der Schaumstoffkörper über die gesamte
Obenfläche beziehungsweise Unten-Fläche auf seiner ganzen
Höhe stofflich einheitlich und strukturmäßig homogen ist,
wiederum ausgenommen nur etwaige Sitzbereiche und ein
etwaiger Schulterauflagebereich von geringerer
Drucksteifigkeit.
Es ist für die Haltbarkeit und für die Reinigungsmöglich
keit des Schaumstoffkörpers von großem Wert, wenn dieser
mit einer Intergralhaut einstückig hergestellt ist. Eine
solche Integralhaut kann beim Herstellen des Schaumstoff
körpers durch Aufschäumen von aufschäumbarem Material und
anschließendes Härten innerhalb dieser Form leicht durch
entsprechende Temperaturführung während des Verfahrens
erhalten werden. Es sei hier noch angemerkt, daß man bei
entsprechender Grenzgestaltung zwischen dem Schaumstoff
körper und etwaigen Sitzbereichen die Ausnehmungen für
nachträglich einzufügende Sitzbereichskörper auf einfache
Weise bereits bei der Herstellung des Schaumstoffkörpers
gewinnen kann, indem man den Längsseitenwänden der Form
entsprechende Einbuchtungen im Bereich der zu gewinnenden
Sitzbereiche erteilt.
Um eine Unterlüftung des Körpers des Liegenden zu gewähr
leisten, empfiehlt es sich, die Oben-Fläche des Schaum
stoffkörpers mindest im Hüft-Rückenauflagezentralbereich
vorzugsweise aber auch in wenigsten einem Teil des Fuß-
Beinauflagebereichs und/oder in mindestens einem Teil des
Schulterauflagebereichs mit einer Profilierung zu verse
hen. Eine solche Profilierung ist an sich bekannt. Sie
kann in ebenfalls bekannter Weise von einem Feld von ein
ander benachbarten Pyramidenstümpfen gebildet sein.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sieht
man eine solche Profilierung in einem Bereich der Oben-
Fläche vor, der von der fußnahen Querseitenfläche einen
Abstand von ca. 10 cm und von der kopfnahen Querseiten
fläche einen Abstand von ca. 35 cm besitzt und der ande
rerseits von den beiden Längsseitenflächen einen Abstand
von je ca. 15 cm bis ca. 25 cm vorzugsweise ca. 20 cm
besitzt, wiederum unter der Voraussetzung eines Matrat
zengrundmaßes von 200 cm × 100 cm.
Die Höhe des Schaumstoffkörpers kann je nach der
Drucksteifigkeit zwischen ca. 8 cm und ca. 20 cm vorzugs
weise ca. 12 cm betragen.
Es ist bekannt zur Verbesserung der Blutzirkulation in
Krankenhäusern oder auch im Haushalt unter dem Fuß des
Liegenden, etwa im Knöchelbereich, ein Kissen unterzule
gen, um somit den Fuß hochzulagern. Statt Kissen sind auch
Keile im Einsatz. Die dem Einsatz von Kissen und Keilen
zugrundeliegende Überlegung ist die, daß man bei einem
Liegenden normaler Blutzirkulation von der Verwendung
solcher Kissen oder Keile regelmäßig absehen will, so daß
man nur im Bedarfsfall solche Kissen oder Keile als
Zusatzausrüstung beistellt.
Es wurde nun erkannt, daß ein gewisser Anstieg der Oben-
Fläche von dem Hüft-Rückenauflagebereich zu der fußnahen
Querseitenfläche hin nicht schaden kann und daß es möglich
ist, diesen Anstieg so zu bemessen, daß er für kreislauf
gesunde Liegende ebenso bekömmlich ist wie für kreislauf
kranke Liegende. Aus dieser Erkenntnis heraus wird in
Abweichung von der bisherigen Praxis vorgeschlagen, daß
die Oben-Fläche im Fuß-Beinauflagebereich vom Hüft-
Rückenauflagebereich ausgehend zu der fußnahen Quer
seitenfläche hin ansteigt, vorzugsweise unter einem
Winkel, dessen Tangens ca. 1 : 80 beträgt. Dieser Anstieg
kann sich über die ganze Breitenerstreckung der Matratze
erstrecken, kann aber auch auf einen der Längsmittelebene
nahen Mittelbereich des Fußauflagebereichs beschränkt
sein.
Der Schaumstoffkörper kann aus synthetischem Schaumstoff,
zum Beispiel aus Polyurethanschaumstoff oder aus Latex
schaumstoff bestehen, oder aus einer Kombination der
beiden. Die Shore-Härte des Schaumstoffs kann in Abstim
mung auf die jeweilige Höhe des Schaumstoffkörpers zur
Erzeugung einer gewissen Drucksteifigkeit in weiten
Grenzen variiert werden in Anpassung an das jeweilige
Steifigkeitsbedürfnis des Liegenden.
Der Schaumstoffköper kann von einer im wesentlichen
geschlossenen Hülle im wesentlichen vollständig einge
schlossen sein, wobei die Hülle so geformt sein soll, daß
sie sich der Außenform des Schaumstoffköpers möglichst
leicht anpaßt und deshalb möglichst leicht übergezogen
werden kann ohne im überzogenen Zustand Falten zu bilden.
Zum Verschließen der Hülle empfiehlt sich an der Einfüh
rungsstelle für den Schaumstoffkörper ein Reißverschluß
oder ein Klettverschluß, der sich möglichst über die ganze
Länge mindestens einer Querseitenfläche erstrecken sollte.
Die Hülle sollte aus gewebtem, gewirktem oder fliesartigem
Textilmaterial hergestellt werden, um ein möglichst
angenehmes Liegen zu ermöglichen. Die Liegeeigenschaften
der Matratze können noch dadurch verbessert werden, daß
die Hülle mindestens im Bereich der Oben-Fläche als eine
zweischichtige Stepphülle ausgebildet ist, wobei beide
Schichten bevorzugt wieder aus Textilmaterial der oben
genannten Art bestehen. Es ist aber auch denkbar, minde
sten eine der Schichten aus einem
feuchtigkeitsimpermeablen Material herzustellen, um somit
einer Inkontinenz von Liegenden Rechnung zu tragen. Die
Absteppzellen können im Falle einer zweischichtigen
Steppkonstruktion mit einer Naturfaserfüllung oder mit
einer waschbaren Synthetikfaserfüllung gefüllt sein. Gute
Waschfähigkeit der Füllung und des Überzugsmaterials ist
insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung von Haus
stauballergien wünschenswert. Die Synthetikfaserfüllungen
sind zur Waschung insbesondere geeignet. Andererseits
vermitteln Naturfaserfüllungen wirksame Feuchtigkeitsauf
nahme und gute Luftzirkulation.
Nachzutragen ist noch, daß die Profilierung an der Oben
fläche der Matratze insbesondere im Hinblick auf soge
nannte Dekubituserscheinungen erwünscht ist, insbesondere
bei älteren Liegenden und bei Langzeitliegenden.
Die erfindungsgemäße Matratze eignet sich hervorragend zur
Kombination mit sogenannten Nackenstützkissen, die im
Mittelbereich ihrer Quererstreckung entweder eine Mulde
aufweisen oder durch entsprechende reduzierte Steifigkeit
in diesem Bereich zur Muldenbildung unter der Last des
Kopfes oder des Nackens des Liegenden neigen.
Durch die Kombination einer solchen gegebenenfalls
lagefixierbaren Nackenstütze mit den nach einem Aspekt der
Erfindung vorgesehen Sitzbereichen läßt sich eine Aus
richtung des Körpers des Liegenden beidseits der verti
kalen Längsmittelebene erreichen, die sich medizinisch als
vorteilhaft erwiesen hat und die auch der Gefahr eines
seitlichen Herausfallens aus dem Bett vorbeugt.
Durch das kombinierte Vorhandensein erhöhter
Drucksteifigkeit seitlich des Hüft-Rückenauflagebereichs
und/oder der geringeren Drucksteifigkeit im
Schulterauflagebereich und/oder eines Nackenstützkissens
wird eine Position des Körpers des Liegenden festgelegt,
in welcher die Körperachse eine bevorzugte Lage einnimmt,
insbesondere eine Geradlage. In dieser Lage stellt sich
das Nackenstützkissen auf eine Sollposition quer zur
Längsachse des Körpers zwangsläufig ein und kann ggf.
zusätzlich noch fixiert werden.
Die beiliegenden Figuren erläutern die Erfindung anhand
eines Ausführungsbeispiels; es stellen dar:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer
erfindungsgemäßen Liegematratze;
Fig. 2 eine Schnittdarstellung der Liegematratze
zusammen mit einem Überzug entlang der Linie
II-II in Pfeilrichtung II von Fig. 1 gesehen;
Fig. 3 eine Schnittdarstellung der Liegematratze
zusammen mit einem Nackenstützkissen entlang der
Linie III-III in Pfeilrichtung III von Fig. 1
gesehen.
In den Figuren ist die Liegematratze ganz allgemein mit 10
bezeichnet. Diese Liegematratze 10 weist eine Oben-Fläche
12, eine Unten-Fläche 14, eine kopfnahe Querseitenfläche
16, eine fußnahen Querseitenfläche 18 und zwei Längssei
tenflächen 20, 22 auf. Die Oben-Fläche 12 ist durch die
Punkte a-b-c-d begrenzt. Innerhalb der Oben-Fläche 12 kann
man folgende Flächenbereiche unterscheiden:
einen Fuß-Beinauflagebereich a-e-h-d,
einen Hüft-Rückenauflagebereich e-f-g-h,
einen Schulterauflagebereich f-i-j-g,
einen Kopfauflagebereich i-b-c-j,
einen zentralen Fuß-Beinauflagebereich k-l-o-p,
einen zentralen Hüft-Rückenauflagebereich l-m-n-o,
einen zentralen Schulterauflagebereich m-s-t-n,
einen zentralen Kopfauflagebereich s-v-u-t,
einen Zentralbereich k-s-t-p,
einen Sitzbereich e-f-q,
einen Sitzbereich h-r-g.
einen Fuß-Beinauflagebereich a-e-h-d,
einen Hüft-Rückenauflagebereich e-f-g-h,
einen Schulterauflagebereich f-i-j-g,
einen Kopfauflagebereich i-b-c-j,
einen zentralen Fuß-Beinauflagebereich k-l-o-p,
einen zentralen Hüft-Rückenauflagebereich l-m-n-o,
einen zentralen Schulterauflagebereich m-s-t-n,
einen zentralen Kopfauflagebereich s-v-u-t,
einen Zentralbereich k-s-t-p,
einen Sitzbereich e-f-q,
einen Sitzbereich h-r-g.
In allen Bereichen mit Ausnahme der Bereiche e-f-q, h-r-g
und m-s-t-n ist die Liegematratze auf ihrer gesamten Höhe
H aus einheitlichem Schaumstoff hergestellt, beispiels
weise dadurch, daß in einer Aufschäumform ein aufschäum
fähiges und danach härtungsfähiges Aufschäumgemisch
eingebracht wurde.
In den Bereichen e-f-q und h-g-r ist jeweils auf der
gesamten Höhe H ein Schaumstoff von größerer Härte vorge
sehen, oder anders ausgedrückt, der Schaumstoff in den
Bereichen e-f-q und h-g-r besitzt eine größere elastische
Drucksteifigkeit als der Schaumstoff in den angrenzenden
Bereichen. Die größere elastische Drucksteifigkeit in den
Bereichen e-f-q und h-g-r wird dadurch erreicht, daß
entweder schon bei der Herstellung des Matratzenkörpers
durch Ausschäumen Einkerbungen in den Bereichen e-f-q und
h-g-r gebildet werden, oder daß nach Herstellung eines
vollquaderförmigen Matratzenkörpers in die
Längsseitenflächen 20 und 22 Ausschnitte längs den Linien e-f-q und h-g-r eingeschnitten werden, die sich über die gesamte Höhe H erstrecken. Anschließend werden dann in die so gebildeten Ausschnitte e-f-q und h-g-r formentspre chende Schaumstoffkörper aus dem Schaumstoff höherer elastischer Drucksteifigkeit eingeschweißt oder einge klebt.
Längsseitenflächen 20 und 22 Ausschnitte längs den Linien e-f-q und h-g-r eingeschnitten werden, die sich über die gesamte Höhe H erstrecken. Anschließend werden dann in die so gebildeten Ausschnitte e-f-q und h-g-r formentspre chende Schaumstoffkörper aus dem Schaumstoff höherer elastischer Drucksteifigkeit eingeschweißt oder einge klebt.
Der Matratzenkörper ist in Bezug auf die Längssymmetrie
ebene 24 symmetrisch ausgebildet.
Im zentralen Schulterauflagebereich m-s-t-n ist ein
durchgehendes Loch gebildet,welches von der Längsseiten
flächen 20 bis zur Längsseitenflächen 22 durchgeht. Dieses
Loch kann bereits bei der Ausformung des Matratzenkörpers
10 gebildet werden, es kann aber auch nachträglich in den
Matratzenkörper 10 durchgehend von der Längsseitenflächen
20 bis zur Längsseitenflächen 22 eingeschnitten werden.
Innerhalb des zentralen Schulterauflagebereichs m-s-t-n
ist in das so gebildete Loch ein Schaumstoffüllkörper 26
eingesetzt, welcher geringere elastische Drucksteifigkeit
besitzt, als die übrigen Bereiche des Matratzenkörpers 10.
Der Schaumstoffüllkörper 26 kann von der Längsseitenflä
chen 20 bis zur Längsseitenflächen 22 durchgehen. Bevor
zugt ist allerdings vorgesehen, daß sich der Schaum
stoffüllkörper 26 nur über die Breite des zentralen
Schulterauflagebereichs m-s-t-n erstreckt, und daß die
Restlängen des durchgehenden Lochs mit weiteren Schaum
stoffüllkörpern gefüllt sind, welche in ihrer elastischen
Drucksteifigkeit der elastischen Drucksteifigkeit des
übrigen Matratzenkörpers 10 entsprechen.
Es ist auch denkbar, daß man in eine quaderförmige
Schäumform vorgebildete Körper entsprechend den Bereichen
e-f-q und h-g-r einlegt, sowie gegebenenfalls einen
Schaumstoffüllkörper 26 und daß man sodann den restlichen
Matratzenkörper um diese vorher hergestellten und in die
Form eingelegten Körper herum schäumt.
Man erkennt aus der Fig. 1, daß in den Bereichen e-f-q
und h-g-r Sitzbereiche geschaffen sind. Diese Sitzbereiche
zentrieren den Körper des Liegenden zumindest im Hüft-
Rückenauflagebereich auf den Zentralbereich l-m-n-o.
Außerdem kann sich der Bettbenutzer beim Besteigen des
Bettes zunächst mit seinem Gesäß auf einen der Sitzbe
reiche e-f-q und h-g-r setzen, und dann durch eine Dreh
bewegung die Liegeposition im Zentralbereich k-s-t-p
einnehmen. Durch die größere elastische Drucksteifigkeit
in den Bereichen e-f-q und h-g-r ist eine Zentrierungs
wirkung auch insofern geschaffen, als der Liegende in dem
Zentralbereich ein durch die Sitzbereiche e-f-q und h-g-r
seitlich begrenztes Liegetal erzeugt, so daß er nicht von
der Matratze abgleiten und herunterfallen kann. Die
Ausbildung dieses Liegetals wird noch dadurch unterstützt,
daß in dem Bereich m-s-t-n durch den dort vorhandenen
Schaumstoffüllkörper 26 von verringerter elastischer
Drucksteifigkeit ebenfalls eine Talbildung erfolgen kann.
Diese Talbildung trägt einmal zu der Zentrierwirkung bei.
Zum anderen tritt bei Seitenlage des Liegenden eine
verbesserte Anpassung an die Körperform ein, da die
jeweils untenliegende Schulter sich in den Bereich m-s-t-n
einsenken läßt.
Im Zentralbereich k-s-t-p ist die Oben-Fläche 12 mit einem
Feld von pyramidenstumpfförmigen Vorsprüngen 28 ausge
führt, deren obenliegende Stumpfflächen bündig liegen mit
der übrigen Oben-Fläche 12. Zwischen den
pyramidenstumpfförmigen Vorsprüngen 28 sind demnach
Furchen 30 gebildet, welche eine Belüftung auch unter dem
Körper des Liegenden ermöglichen und den Liegenden,
insbesondere einen langzeitliegenden Patienten vor
Dekubituserscheinungen bewahren.
In den Sitzbereichen e-f-q und h-g-r kann auch ein Besu
cher oder ein Vorleser Platz nehmen und dort eine stabile
Sitzlage vorfinden, dieses Dank der höheren elastischen
Drucksteifigkeit des Schaumstoffs in diesen Bereichen.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich nimmt die Höhe des Matratzen
körpers 10 in dem Fuß-Beinauflagebereich a-e-h-d unter
einem Winkel α von H auf H′ zu, wobei für den Winkel α
gilt: tanα = ca. 1 : 80.
Fig. 2 läßt weiter in der Unten-Fläche 14 eine Vielzahl
von Löchern 32 erkennen. Diese Löcher rühren von Stäben
her, die in der Aufschäumform auf deren Boden angeordnet
sind, um eine rasche und gleichmäßige Wärmezufuhr beim
Aufschäumen und Härten des Schaumstoffs zu ermöglichen.
Diese Stifte können im übrigen auch dazu benutzt werden,
um beim Einlegen von vorgeformten Schaumstoffkörpern für
die Bildung der Sitzbereiche e-f-q und h-g-r diese vorge
formten Schaumstoffkörper zu positionieren. Ferner können
sie gegebenenfalls auch zur Positionierung des Schaum
stoffüllkörpers 26 benutzt werden, wenn dieser in vorge
bildeter Form vor der Bildung des restlichen Matratzen
körpers in dessen Aufschäumform eingebracht wird.
Fig. 2 läßt weiter erkennen, daß die Matratze von einem
Überzug 34 eingeschlossen ist, der im Bereich der Oben-
Fläche 12 als zweischichtiger Steppüberzug mit polsterndem
Füllmaterial in den einzelnen Steppzellen 36 ausgeführt
ist und im Bereich der kopfnahe Querseitenfläche 16 einen
Klettverschluß oder Reißverschluß 38 aufweist. Dieser
Klettverschluß oder Reißverschluß 38 erstreckt sich
vorzugsweise über mindestens zwei am besten über drei der
insgesamt vier Längs- und Querseitenflächen 20, 22, 16, 18
um das Einbringen des Matratzenkörpers 10 in den Überzug
zu erleichtern und eine möglichst genaue Dimensionsanpas
sung des Überzugs an den Matratzenkörper 10 vornehmen zu
können.
Die den an der Oben-Fläche 12 gesteppten Überzug 34
bildenden Schichten können Textilbahnen sein. Sie können
aber auch wasserundurchlässig sein, um einen Schutz der
Matratze und des Füllmaterials der Steppzellen 36 gegen
das Eindringen von Flüssigkeit zu bilden.
In Fig. 3 erkennt man ein Nackenstützkissen 40, das im
Bereich s-v-u-t der Fig. 1 verlegt und gegebenenfalls
durch Klettverschlüsse oder dergleichen zentriert wird.
Dieses Nackenstützkissen 40 ist durch Formgebung oder
durch geringere elastische Drucksteifigkeit im Bereich der
Längssymmetrieebene 24 so gestaltet, das es unter dem
Druck des Nackens oder des Kopfes des Liegenden eine
Einbauchung 42 bildet, welche zum einen der Bequemlichkeit
zum anderen aber wiederum der Erzielung eines Zentrieref
fekts dient.
Mit diesem Zentriereffekt ergibt sich auch ein rechter
Winkel des Schläfers zur Position des Nackenstützkissens.
Eine definierte Einbuchtung und die Stauchhärte des
Nackenstützkissens gewährleisten nur in dieser
rechtwinkeligen Position eine Entlastung des Haltungsap
parates (Bänder und Muskeln) im Nacken-/Schulterbereich.
In den Figuren sind unter der Voraussetzung eines Grund
maßes des Matratzenkörpers 10 von 200 cm × 100 cm × 12 cm
die Maßangaben x1 bis x7 eingezeichnet. Diese Maßangaben
sind in der nachstehenden Tabelle beziffert.
Bei anderen Bemessungen der Grundmaße x1 , x2 und H ändern
sich die übrigen Maße nach Ähnlichkeitsbeziehungen.
Claims (31)
1. Anatomisch ausgebildete Liegematratze (10) auf der
Basis eines einteilig zusammenhängenden Schaumstoffkörpers
von im allgemeinen Flachquaderform mit zwei in der
Gebrauchsstellung im wesentlichen horizontal zu
positionierenden Hauptflächen, nämlich einer Oben-Fläche
(12) und einer Unten-Fläche (14), weiterhin mit zwei in
der Gebrauchsstellung im wesentlichen vertikalen
Querseitenflächen nämlich einer kopfnahen Querseitenfläche
(16) und einer fußnahen Querseitenfläche (18) und
weiterhin mit zwei in der Gebrauchsstellung wiederum im
wesentlichen vertikalen Längsseitenflächen (20, 22) wobei
die Oben-Fläche (12) - in Draufsicht betrachtet -
beidseits einer vertikalen Längsmittelebene (24) einen
Fuß-Beinauflagebereich (a-e-h-d), einen
Hüft-Rückenauflagebereich (e-f-g-h), einen
Schulterauflagebereich (f-i-j-g) und einen
Kopfauflagebereich (i-b-c-j) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Drucksteifigkeit des Schaumstoffkörpers im Hüft-
Rückenauflagebereich (e-f-g-h) von der vertikalen Längs
mittelebene (24) in Richtung auf die Längsseitenflächen
(20, 22) hin zunimmt.
2. Liegematratze nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
an einen beidseits der Längsmittelebene (24) gelegenen
Hüft-Rückenauflagezentralbereich (l-m-n-o) zu den beiden
Längsseitenflächen (20, 22) hin je ein Sitzbereich (e-f-q,
h-r-g) angrenzt, wobei die Drucksteifigkeit des Schaum
stoffkörpers innerhalb des Hüft-
Rückenauflagezentralbereichs (l-m-n-o) im wesentlichen
konstant ist und auch in den Sitzbereichen (e-f-q, h-r-g)
im wesentlichen konstant, jedoch größer ist als im Hüft-
Rückenauflagezentralbereich (l-m-n-o).
3. Liegematratze nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Sitzbereiche (e-f-q, h-r-g) mit einem von dem Schaum
stoff des Hüft-Rückenauflagezentralbereichs (l-m-n-o)
verschiedenem Schaumstoff ausgeführt sind, welcher größere
Drucksteifigkeit besitzt als der Schaumstoff des Hüft-
Rückenauflagezentralbereichs (l-m-n-o).
4. Liegematratze nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Schaumstoff der Sitzbereiche (e-f-q, h-r-g) auf der
gesamten Quaderhöhe von dem Schaumstoff des Hüft-
Rückenauflagezentralbereichs (l-m-n-o) verschieden ist.
5. Liegematratze nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Sitzbereiche (e-f-q, h-r-g) in einer zu den beiden
Querseitenflächen (16, 18) parallelen Querebene (r-q) eine
größte Annäherung besitzen und mit zunehmendem Abstand von
dieser Querebene (r-q) zur kopfnahen Querseitenfläche (16)
und zur fußnahen Querseitenfläche (18) hin zunehmenden
Abstand von einander haben.
6. Liegematratze nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Grenzen zwischen dem Hüft-Rückenauflagezentralbereich
(l-m-n-o) und den beiden Sitzbereichen (e-f-q, h-r-g)
angenähert längs Teilkreisbögen verlaufen, welche zu der
vertikalen Längsmittelebene (24) hin konvex sind, wobei
die Mittelpunkte dieser Teilkreisbögen außerhalb der
jeweils zugehörigen Längsseitenfläche (20, 22) liegen.
7. Liegematratze nach einem der Ansprüche 2 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
bei einem Matratzenmaß von 100 cm × 200 cm die Sitzbe
reiche (e-f-q, h-r-g) zur fußnahen Querseitenfläche (18)
hin einen Abstand von ca. 75 cm bis ca. 85 cm, vorzugs
weise ca. 80 cm und zur kopfnahen Querseitenfläche (16)
hin einen Abstand von ca. 65 cm bis ca. 75 cm vorzugsweise
70 cm besitzen, wobei geometrisch ähnliche Lösungen bei
anderen Matratzenabmessungen eingeschlossen sein sollen.
8. Liegematratze nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Sitzbereiche (e-f-q, h-r-g) in der Querebene (r-q)
größter Annäherung einen Abstand von ca. 55 cm bis ca. 65
cm, vorzugsweise ca. 60 cm besitzen, wobei geometrisch
ähnliche Lösungen bei anderen Matratzenabmessungen einge
schlossen sein sollen.
9. Liegematratze nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Querebene (r-q) größter Annäherung der Sitzbereiche
(e-f-q, h-r-g) von der fußnahen Querseitenfläche (18)
einen Abstand von ca. 100 cm bis ca. 110 cm vorzugsweise
ca. 105 cm besitzt, wobei geometrisch ähnliche Lösungen
bei anderen Matratzenabmessungen eingeschlossen sein
sollen.
10. Liegematratze (10) auf der Basis eines einteilig
zusammenhängenden Schaumstoffkörpers von im allgemeinen
Flachquaderform mit zwei in der Gebrauchsstellung im
wesentlichen horizontal zu positionierenden Hauptflächen,
nämlich einer Oben-Fläche (12) und einer Unten-Fläche
(14), weiterhin mit zwei in der Gebrauchsstellung im
wesentlichen vertikalen Querseitenflächen nämlich einer
kopfnahen Querseitenfläche (16) und einer fußnahen Quer
seitenfläche (18) und weiterhin mit zwei in der Ge
brauchsstellung wiederum im wesentlichen vertikalen
Längsseitenflächen (20, 22) wobei die Oben-Fläche (12) - in
Draufsicht betrachtet - beidseits einer vertikalen Längs
mittelebene (24) einen Fuß-Beinauflagebereich (a-e-h-d),
einen Hüft-Rückenauflagebereich (e-f-g-h), einen
Schulterauflagebereich (f-i-j-g) und einen
Kopfauflagebereich (i-b-c-j) aufweist, insbesondere nach
einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Schaumstoffkörper in wenigstens einem Teilbereich des
Schulterauflagebereichs (f-i-j-g) eine geringere
Drucksteifigkeit besitzt als in dem Hüft-
Rückenauflagebereich (e-f-g-h) und in dem
Kopfauflagebereich (i-b-c-j).
11. Liegematratze nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Teilbereich (m-s-t-n) des Schulterauflagebereichs
(f-i-j-g) annähernd auf die Breite des Hüft-
Rückenauflagezentralbereichs (l-m-n-o) eingestellt ist.
12. Liegematratze nach Anspruch 10 und 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
die geringere Drucksteifigkeit des Schulterauflagebereichs
(f-i-j-g) durch eine Aussparung innerhalb des Schaum
stoffkörpers gewonnen ist.
13. Liegematratze nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Aussparung als luftgefüllter Hohlraum ausgebildet ist.
14. Liegematratze nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Aussparung wenigsten zum Teil mit einem Schaumstoff
verringerter Drucksteifigkeit gefüllt ist.
15. Liegematratze nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Aussparung zwischen den beiden Längsseitenflächen
(20, 22) durchgeht und in einem mittleren Teilbereich (26)
mit Schaumstoff geringerer Drucksteifigkeit gefüllt ist,
in den Längsseitenflächen (20, 22) benachbarten Abschluß
bereichen jedoch mit einem Schaumstoff höherer
Drucksteifigkeit insbesondere mit einem Schaumstoff dessen
Drucksteifigkeit der Drucksteifigkeit des Schaumstoffs in
dem Hüft-Rückenauflagezentralbereich (l-m-n-o) und dem
Kopfauflagebereich (i-b-c-j) entspricht.
16. Liegematratze nach einem der Ansprüche 10 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß
bei einem Matratzenmaß von 100 cm × 200 cm der Abstand des
Schulterauflagebereichs (f-i-j-g) von der fußnahen Quer
seitenfläche (18) ca. 125 cm bis ca. 135 cm vorzugsweise
ca. 130 cm und der Abstand des Schulterauflagebereichs
(f-i-j-g) von der kopfnahen Querseitenfläche (16) ca. 30
cm bis ca. 40 cm vorzugsweise ca. 35 cm beträgt, wobei
geometrisch ähnliche Lösungen bei anderen Matratzenabmes
sungen eingeschlossen sein sollen.
17. Liegematratze nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Abstand des mit geringerer Drucksteifigkeit ausge
führten Teilbereichs (26) des Schulterauflagebereichs
(f-i-j-g) von den Längsseitenflächen (20, 22) jeweils ca.
15 cm bis ca. 25 cm vorzugsweise ca. 20 cm beträgt, wobei
geometrisch ähnliche Lösungen bei anderen Matratzenabmes
sungen eingeschlossen sein sollen.
18. Liegematratze nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Drucksteifigkeit des Schaumstoffkörpers über die
gesamte Flächenerstreckung der Hauptflächen mit Ausnahme
etwaiger Sitzbereiche (e-f-q, h-r-g) und eines etwaigen
Schulterauflagebereichs (f-i-j-g) im wesentlichen konstant
ist.
19. Liegematratze nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Schaumstoffkörper über die ganze Flächenerstreckung
der Hauptflächen (12, 14) auf seiner ganzen Höhe im we
sentlichen homogen ist, gegebenenfalls mit Ausnahme von
Sitzbereichen (e-f-q, h-r-g) und eines
Schulterauflagebereichs (f-i-j-g).
20. Liegematratze nach einem der Ansprüche 1 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Schaumstoffkörper mit einer Integralhaut versehen ist.
21. Liegematratze nach einem der Ansprüche 1 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Oben-Fläche (12) des Schaumstoffkörpers zumindest im
Hüft-Rückenauflagezentralbereich (l-m-n-o) vorzugsweise
aber auch in wenigsten einem Teil (k-l-o-p) des Fuß-
Beinauflagebereichs (a-e-h-d) und/oder in mindestens einem
Teil (m-s-t-n) des Schulterauflagebereichs (f-i-j-g) mit
einer Profilierung (28, 30) versehen ist.
22. Liegematratze nach Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Profilierung (28, 30) als ein Feld von einander be
nachbarten Pyramidenstümpfen (28) ausgebildet ist.
23. Liegematratze nach einem der Ansprüche 1 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Höhe (H) des Schaumstoffkörpers ca. 10-16 cm,
vorzugsweise ca. 12-14 cm, beträgt.
24. Liegematratze (10) auf der Basis eines einteilig
zusammenhängenden Schaumstoffkörpers von im allgemeinen
Flachquaderform mit zwei in der Gebrauchsstellung im
wesentlichen horizontal zu positionierenden Hauptflächen,
nämlich einer Oben-Fläche (12) und einer Unten-Fläche
(14), weiterhin mit zwei in der Gebrauchsstellung im
wesentlichen vertikalen Querseitenflächen nämlich einer
kopfnahen Querseitenfläche (16) und einer fußnahen Quer
seitenfläche (18) und weiterhin mit zwei in der Ge
brauchsstellung wiederum im wesentlichen vertikalen
Längsseitenflächen (20, 22) wobei die Oben-Fläche (12) - in
Draufsicht betrachtet - beidseits einer vertikalen Längs
mittelebene (24) einen Fuß-Beinauflagebereich (a-e-h-d),
einen Hüft-Rückenauflagebereich (e-f-g-h), einen
Schulterauflagebereich (f-i-j-g) und einen
Kopfauflagebereich (i-b-c-j) aufweist, insbesondere nach
einem der Ansprüche 1 bis 23,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Oben-Fläche (12) im Fuß-Beinauflagebereich (a-e-h-d)
von dem Hüft-Rückenauflagebereich (e-f-g-h) ausgehend zu
der fußnahen Querseitenfläche (18) hin ansteigt.
25. Liegematratze nach Anspruch 24,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Tangens des Anstiegswinkels (α) ca. 1 : 80 beträgt.
26. Liegematratze nach einem der Ansprüche 1 bis 25,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Schaumstoffkörper aus synthetischem Schaumstoff oder
Latexschaumstoff oder einer Kombination aus synthetischem
Schaumstoff und Latexschaumstoff besteht.
27. Liegematratze nach einem der Ansprüche 1 bis 26,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Schaumstoffkörper von einer Hülle (34) im wesentlichen
vollständig eingeschlossen ist.
28. Liegematratze nach Anspruch 27,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Hülle (34) mit einem Reißverschluß (38) oder
Klettverschluß (38) versehen ist.
29. Liegematratze nach Anspruch 27 oder 28,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Hülle (34) eine zweischichtige Stepphülle ist, welche
in ihren Absteppzellen (36) eine Naturfaserfüllung oder
eine waschbare Synthetikfaserfüllung enthält.
30. Liegematratze nach einem der Ansprüche 27 bis 29,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Hülle (34) zumindest im Hüftbereich
feuchtigkeitsimpermeabel ist.
31. Liegematratze nach einem der Ansprüche 1 bis 30 in
Kombination mit einem Kissen (40) im Kopfauflagebereich
(i-b-c-j), wobei dieses Kissen (28) im wesentlichen
symmetrisch beidseits der vertikalen Längsmittelebene (24)
liegt und in einem mittleren Bereich seiner
Quererstreckung eine Senke (42) und/oder einen Bereich
(42) von gegenüber seitlich anschließenden Bereichen
verringerter Drucksteifigkeit besitzt.
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