DE4303357A1 - Beschichtungsvorrichtung zum Auftragen dünner Naßfilme - Google Patents
Beschichtungsvorrichtung zum Auftragen dünner NaßfilmeInfo
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- B05C5/0254—Coating heads with slot-shaped outlet
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Description
Die Erfindung betrifft eine Beschichtungsvorrichtung
zum Auftragen dünner Naßfilme auf einen Träger, der
kontinuierlich über eine Auflagenfläche geführt ist.
Die Entwicklung in der Beschichtungstechnik führt aus
ökologischen und ökonomischen Aspekten zu dünneren
Naßfilmen bei höheren Verarbeitungsgeschwindigkeiten.
Hierbei ist von höheren Anforderungen an die
Störungsfreiheit des Beschichtungsvorgangs als bei
dickeren Naßfilmen auszugehen, um eine einwandfreie′
Beschichtung zu gewährleisten.
Bei der Breitschlitzdüsenbeschichtung spielt der
Abstand der Lippen zum zu beschichtenden Substrat
bzw. Träger eine wesentliche Rolle. Generell erfor
dern geringere Naßfilmdicken bzw. höhere Beschich
tungsgeschwindigkeiten einen geringeren Düsenabstand,
oder es müssen zusätzlich aufwendige Verfahrens
techniken eingesetzt werden, wie z. B. in Form eines
am Meniskus des Naßfilms anliegenden Unterdruckes.
Bei geringen Abständen besteht große Gefahr, daß
durch Partikel unter oder auf dem bzw. Fehler in dem
Substrat die Breitschlitzdüse mit hohen Geschwin
digkeiten kontaktiert und dadurch die Düse beschädigt
oder das Band zum Abriß gebracht wird. Beschädigungen
an der Düsenlippe können zu Fehlstellen bei der
Beschichtung führen, so daß ein Austausch der Lippen
dann erforderlich wird.
Um Naßfilme geringerer Dicke auf zutragen, wird gemäß
DE-A 41 12 428 eine vom Trägerfilm umschlungene
Breitschlitzdüse eingesetzt. Praktische Schwierigkei
ten treten dann auf, wenn Metallbänder beschichtet
werden sollen, da diese wegen ihrer starken federnden
Rückstellkraft nur mühsam über die gekrümmte Breit
schlitzdüse geführt werden können.
Bei dieser bekannten Auftragsvorrichtung des
Extrusionstyps bewegt sich der Trägerfilm mit einer
vorbestimmten Lineargeschwindigkeit und in einer
vorbestimmten Laufrichtung. Die Auftragsvorrichtung
umfaßt einen Kopf, der mit einer parallel zur Achse
des Kopfes verlaufenden Bohrung zum Empfang der
Flüssigkeit versehen ist, einen die Bohrung mit einer
Oberfläche des Kopfes verbindenden Schlitz, einen
benachbart dem Schlitz auf der stromaufwärtigen Seite
des Schlitzes angeordneten Hinterkantenabschnitt, der
eine Abschrägung aufweist, deren Breite kleiner oder
gleich 50 µm ist, jedoch größer als der Durchmesser
jedes Korns des Materials des Hinterkanten
abschnittes, und einen Rakelkantenabschnitt, der
benachbart dem Schlitz auf der stromabwärtigen Seite
des Schlitzes in bezug auf die Richtung angeordnet
ist, wobei der Rakelkantenabschnitt eine Abschrägung
mit einer Breite von etwa 2 bis 3 µm aufweist, die an
der stromaufwärtigen Kante der Oberfläche des
Rakelkantenabschnitts vorgesehen ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, Naßfilm-Beschichtungen
mit Breitschlitzdüsen bei hohen Geschwindigkeiten des
Trägers und mit niedrigen Naßfilmdicken durchzufüh
ren, ohne daß durch Störstellen im Naßfilm, in dem
Träger oder durch Kontaktieren des Trägers mit der
Breitschlitzdüse die Düsenlippe beschädigt wird oder
das Band abreißt.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
eine Schlitzdüse der Beschichtungsvorrichtung mit
zumindest einer elastischen Lippe aus einem Flachband
ausgerüstet ist, das über eine Vorderkante der
Austrittsöffnung der Schlitzdüse vorsteht.
Die weitere Ausgestaltung der Erfindung ergibt sich
aus dem Merkmalen der Unteransprüche.
Das Wesen der Erfindung besteht darin, daß kon
ventionell starr gebaute Breitschlitzdüsen zusätzlich
mit federnden Lippen aus elastischen Bändern ausge
rüstet werden, die beim Annähern des bewegten Trägers
bzw. Substrates an die Lippen wegfedern und bei
Auftreten von Fehlern einfach ausgetauscht werden
können.
Die federnden bzw. elastischen Lippen werden auf die
starr angeordneten Ober- und Unterlippen von Breit
schlitzdüsen aufgesetzt. Sie sind in der Geometrie
(Winkel, Stärke, Abstand) variabel ausgestaltet. Sie
können aus Kunststoffen (Polyester, Polyimide, Poly
olefin, perfluoriertes Alkan usw.), Metallen (Stahl,
Messing, Nickel, Aluminium, Kupfer usw.) oder Gummi
(fluorhaltige Elastomere, wie Kalrez® oder Zalak®
der Firma DuPont de Nemours) hergestellt werden.
Es können dazu Folien oder Halbzeuge unter
schiedlicher Stärke eingesetzt werden, z. B. Poly
esterfolien der Stärke 50 bis 400 µm.
Die Folien können aus bahnförmigen Flachmaterialien
rechtwinklig oder unter anderen Winkeln geschnitten
werden, so daß unterschiedliche Geometrien der Lippen
zum Substrat einstellbar sind.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von zeich
nerisch dargestellten Ausführungsbeispielen näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 schematisch im Schnitt eine erste Aus
führungsform einer Breitschlitzdüse mit
einer daran befestigten elastischen Lippe,
Fig. 2 schematisch im Schnitt eine zweite Aus
führungsform einer Breitschlitzdüse mit
daran befestigter elastischer Lippe,
Fig. 3 eine dritte Ausführungsform einer Breit
schlitzdüse mit zwei elastischen Lippen im
Schnitt,
Fig. 4-11 schematisch verschiedene Ausbildungen
von Breitschlitzdüsen mit einer bzw. zwei
elastischen Lippen.
Bei den in den Fig. 1 bis 3 gezeigten Ausfüh
rungsformen der Beschichtungsvorrichtung 1 sind ela
stische Lippen 3 und 4 jeweils durch Klemmleisten 8
und 9, die mit einer Ober- bzw. Unterlippe 6, 7,
einer Schlitzdüse 2 verschraubt sind, festgehalten.
In Fig. 1 ist die elastische Lippe 3 durch die
Klemmleiste 8, die mittels einer Klemmschraube 14 mit
der schrägen Außenseite der Oberlippe 6 der
Schlitzdüse 2 verschraubt ist, festgehalten. Parallel
zu der Klemmschraube 14 ist in der Oberlippe ein
Arretierungsstift 20 angeordnet, der ein Indexloch in
der Lippe 3 durchsetzt und zusammen mit der Klemm
schraube 14 die Lippe 3 lagefixiert. Die Lippe 3
steht über die Frontseite 16 bzw. über die
Austrittsöffnung 5 der Schlitzdüse 2 vor. Bei dieser
Ausführungsform ist die Klemmschraube 14 in der
Klemmleiste 8 versenkt angebracht, während der
Arretierungsstift 20 sich außerhalb der Klemmleiste 8
befindet. In weiterer Ausgestaltung der Klemmleiste
14 besteht diese aus einem magnetischen Material und
wird durch das Material der Oberlippe 6 der
Schlitzdüse 2 magnetisch angezogen und festgehalten.
Die elastische Lippe 3 ist dann zwischen der schrägen
Außenseite der Oberlippe 6 und der Klemmleiste 8
festgeklemmt, ohne daß jedoch die Klemmleiste 8 mit
der Oberlippe 6 verschraubt sein muß. Die
Klemmschraube 14 und der Arretierungsstift 20
durchsetzen dann jeweils entsprechende Löcher in der
elastischen Lippe 3, wobei die Klemmschraube 14
jedoch außerhalb der Klemmleiste 8 angeordnet ist. Es
ist selbstverständlich und bedarf keiner weiteren
Erläuterung, daß je eine Klemmschraube 14 und je ein
Arretierungsstift 20 nahe den Schmalseiten der
elastischen Lippe 3 vorhanden sind, so daß diese über
ihre Länge faltenlos durch die Klemmschrauben und die
Arretierungsstifte gespannt wird.
Bei der in Fig. 2 schematisch im Schnitt gezeigten
Ausführungsform der Beschichtungsvorrichtung 1 ist
anstelle des Arretierungsstiftes 20 der Ausfüh
rungsform gemäß Fig. 1 eine weitere Klemmschraube 14
vorgesehen, die dann, ebenso wie die erste
Klemmschraube 14, die Klemmleiste 8 durchsetzt und in
dieser versenkt ist. Die Klemmleiste 8 erstreckt sich
bei dieser Ausführungsform über die elastische Lippe
hinaus, wobei die weitere Klemmschraube 14 die
elastische Lippe 3 nicht durchsetzt, sondern außer
halb dieser angeordnet ist. Es ist ersichtlich, daß
die elastische Lippe 3 der beiden Ausführungsformen
gemäß den Fig. 1 und 2 rasch auswechselbar ist, da
nur eine Klemmschraube und der Arretierungsstift bzw.
zwei Klemmschrauben entlang jeder Schmalseite der
Lippe 3 gelöst werden müssen.
Bei den beiden Ausführungsformen gemäß den Fig. 1
und 2 ist jeweils nur eine obere elastische Lippe 3
dargestellt, jedoch können beide Ausführungsformen
auch mit einer entsprechenden unteren elastischen
Lippe ausgerüstet sein, die die gleiche Konfiguration
wie die obere elastische Lippe 3 besitzen und in der
gleichen Art und Weise befestigt sind. Es sind dann
die obere und die untere elastische Lippe jeweils
symmetrisch zu dem Düsenschlitz an den Außenseiten
der Ober- und der Unterlippe der Beschichtungs
vorrichtung 1 angeordnet. Unter dem Düsenschlitz ist
in diesem Zusammenhang der Spalt zwischen der
Oberlippe 6 und der Unterlippe 7 zu verstehen.
In einer präzisen Vorrichtung werden Befestigungs- und
Indexloch in das federnde Band, aus dem die
elastischen Lippen 3 und 4 gefertigt werden, maßgenau
gestanzt. Die Löcher dienen zur genauen Fixierung der
Lippen und sichern die gewünschte Lage maßgenau. Die
Befestigung der Lippen erfolgt nach dem paßgerechten
Aufschieben auf die Paßstifte und nach folgendem
Auflegen einer Klemmleiste mittels der Klemm
schrauben, einer sonstigen geeigneten Klemmvor
richtung oder auch magnetisch.
Die Ausrichtung der elastischen Lippen 3, 4 in bezug
auf die Vorderkante der starren Düsenober- und/oder
Düsenunterlippe kann dadurch erreicht bzw. geändert
werden, daß die Klemmleisten, die mit einem Anschlag
für die elastische Lippe versehen sind, mittels
Stellschrauben in unterschiedlichen Positionen
justiert werden können, wie anhand von Fig. 3 er
läutert wird.
Jede der Klemmleisten 8 und 9 in der Ausführungsform
nach Fig. 3 ist mit einem Anschlag 21 bzw. 22 für
die elastische Lippe 3 bzw. 4 ausgestattet. Die
Oberlippe 6 und die Unterlippe 7 der Schlitzdüse 2
bzw. der Beschichtungsvorrichtung 1 sind so ausge
staltet, daß Stellschrauben 23, 24 parallel zu den
Außenseiten der Beschichtungsvorrichtung 1 verlaufen
und jeweils gegen eine Schmalseite der betreffenden
Klemmleiste 8 bzw. 9 anliegen. Durch die
Stellschrauben 23, 24 können die Klemmleisten auf den
Außenseiten der Beschichtungsvorrichtung 1 verschoben
und positioniert werden. Die beiden elastischen
Lippen 3 und 4 stehen gleichweit über die Aus
trittsöffnung 5 der Schlitzdüse 2 bzw. über die
Vorderkanten 17 und 18 der Oberlippe 6 bzw. der
Unterlippe 7 vor. Wie schon zuvor erwähnt wurde,
weisen die elastischen Lippen 3 und 4 maßgenaue
Löcher 10 und 11 auf, und sind auf Paßstifte 12, 13
auf den Außenseiten der Beschichtungsvorrichtung 1
aufgeschoben. In den Klemmleisten 8 und 9 sind
paßgenaue Löcher zu den Löchern 10 und 11 der
elastischen Lippen vorhanden, und sobald die ela
stischen Lippen auf die Paßstifte 12 und 13
aufgeschoben sind, werden die Klemmleisten 8 und 9
auf die Paßstifte gleichfalls aufgeschoben und
mittels Klemmschrauben 14 und 15 mit den Paßstiften,
die Innengewinde besitzen, verschraubt. Die Klemm
vorrichtung kann auch in der Weise ausgestaltet sein,
daß die Klemmleisten 8 und 9 aus einem magnetischen
Werkstoff bestehen und durch magnetische Anziehung an
die Außenseiten der Ober- und Unterlippe 6 bzw. 7 die
zwischen den Außenseiten und den Klemmleisten liegen
den elastischen Lippen 3 und 4 festhalten. Derartige
magnetische Klemmleisten sind nicht nur bei den
Ausführungsformen nach den Fig. 1 bis 3 anwendbar,
sondern auch bei allen Ausführungsformen gemäß den
Fig. 4 bis 11.
Die Verwendung von magnetischen Klemmleisten, aber
auch von Klemmleisten, die mittels Klemmschrauben mit
den Außenseiten der Ober- und Unterlippe der
Beschichtungsvorrichtung 1 verbunden sind, läßt ein
leichtes und rasches Auswechseln von beschädigten
Lippen 3 und 4 zu.
Als Bandmaterial für die elastischen Lippen 3, 4 sind
Halbzeuge geeignet, die mit großer Dickenpräzision
und mit großem Rückstellvermögen (Federwirkung)
ausgestattet sind. Die Lippen können dann ohne
weitere Kantenbearbeitung nach dem Einstanzen der
Index- und Befestigungslöcher in einer Vielzahl aus
dem Bandmaterial gefertigt werden.
Ein weiterer Vorteil neben der Federwirkung und dem
einfachen Austauschen liegt darin, daß die Geometrie
der elastischen Lippen auf einfache Weise geändert
bzw. den Beschichtungsbedingungen angepaßt und auf
diese Weise konventionelle Breitschlitzdüsen für
andere Beschichtungsanforderungen herangezogen werden
können. So sind Düsenkonfigurationen mit Plan- oder
Stufengeometrie durch Längenanpassung der beiden Lip
pen gestaltbar.
Dies wird unter Bezugnahme der schematisch dar
gestellten Konfigurationen von Beschichtungs
vorrichtungen 1 in den Fig. 4 bis 11 näher
erläutert. Bei den Ausführungsformen gemäß den
Fig. 5 und 7 stehen die beiden elastischen Lippen
3 und 4 unterschiedlich weit über die Vorderkanten
17, 18 der Austrittsöffnung 5 vor. Bei der
Ausführungsform nach Fig. 4 gilt Analoges, wobei
jedoch noch hinzukommt, daß die starre Düsen
unterlippe weiter vorsteht als die starre Düsen
oberlippe. In Fig. 4 sind schematisch Klemmleisten 8
und 9 angedeutet und dargestellt, daß der
Neigungswinkel der Außenseite der Oberlippe und dem
entsprechend auch der Neigungswinkel der Außenseite
der Unterlippe zur Horizontalen bzw. zu dem
Düsenspalt 200 beträgt. In Fig. 5 beträgt dieser
Neigungswinkel zwischen der jeweiligen Außenseite der
Ober- bzw. Unterlippe und dem Düsenspalt 70°. Es gilt
allgemein, daß die schrägen Außenseiten der Ober- und
der Unterlippe der Schlitzdüse 2 jeweils einen Winkel
im Bereich zwischen 20 und 70° mit dem Düsenspalt
einschließen können.
Für Beschichtungen mit besonders niederviskosen Lö
sungen wird beispielsweise eine gestufte Geometrie
bevorzugt, bei der die in Bahnlaufrichtung betrach
tete, weiter hinten liegende Lippe 3 um 25 bis 250 µm
weiter von einem Filmträger 25 zurückgestuft ist als
die in Bahnlaufrichtung betrachtete vordere Lippe 4.
Durch den resultierenden geringeren Reibungsdruck
unter der hinteren Lippe 3 sind höhere Beschich
tungsgeschwindigkeiten ohne Unterdruck oder geringere
Naßfilmdicken bei vergleichbarem Unterdruck möglich,
als wenn beide Lippen gleichen Abstand zu dem Film
träger 25 besitzen, der über eine Antragswalze 19
geführt ist (vgl. Fig. 5).
Außerdem wird in dieser gestuften Konfiguration
sicher gewährleistet, daß bei Annäherung des Trägers
25 an die Beschichtungsdüse die in Bahnlaufrichtung
gesehene erste Lippe 4 zur Schlitzdüse 2 hin
elastisch ausweichen kann und dabei die weiter
zurückstehende zweite Lippe 3 überhaupt nicht kon
taktiert wird.
Für mittel- und hochviskose Lösungen erweist sich die
planparallele bzw. umgekehrt gestufte Anordnung
beider Lippen als geeigneter. Entscheidend für das
Beschichtungsergebnis ist in diesen Fällen, daß der
Abstand der zweiten Lippe dem Einfachen bis dem
Doppelten der aufgetragenen Naßfilmdicke entspricht.
Auch diese Konfiguration läßt sich durch Wechsel der
elastischen Lippen einfach gestalten.
Theoretische Berechnungen und experimentelle Ergeb
nisse fordern für eine geschwindigkeitsunabhängige
Fahrweise - ohne Hilfsverfahren - einen Abstand, der
im Bereich des Ein- bis Zweifachen der Naßfilmdicken
liegt. Um Naßfilmdicken von etwa 30 µm auf zutragen,
sind z. B. Abstände von 30 bis 60 µm erforderlich.
Die austauschbaren Lippen können hinsichtlich ihres
Neigungswinkels zum Düsenspalt entweder durch Ände
rung der Neigung der Außenseiten der Beschich
tungsvorrichtung 1 eingestellt werden oder durch
Unterlegen keilförmiger Abstandshalter unter die
elastische Lippe variiert werden. Bewährt haben sich
Winkel von 20 bis 70°. Allerdings zeigt auch eine
Anordnung mit einer zum Düsenspalt parallel ange
stellten zweiten Lippe 3 (Neigung 0°) sehr gute
Beschichtungsergebnisse. In diesem Falle dient die
zweite Lippe 3 gleichzeitig als zweite Düsenbacke.
Die Düsenspaltweite wird in diesem Fall durch nicht
gezeigte schmale stegförmige Abstandshalter zwischen
starrer Vorderbacke und elastischer Hinterbacke
bestimmt (vgl. Fig. 6).
Ferner läßt sich die Neigung der Lippenkanten zur
Antragswalze bzw. zum Filmträger beeinflussen. In der
Regel werden die Lippen rechtwinklig aus einer Flach
folie geschnitten. Durch geeignete Schneideinrich
tungen sind auch andere Schnittwinkel als 90 ein
stellbar, um auf diese Weise die Geometrie hin
sichtlich der optimalen Beschichtbarkeit zu ver
bessern.
Eine für Beschichtungsverfahren besonders günstige
Lippengeometrie mit tangentialer Neigung der beiden
Lippen oder einer der beiden Lippen zur Antragswalze
kann auf einfache Weise dadurch erreicht werden, daß
die Lippen an der Beschichtungsdüse fixiert und diese
langsam an die sich drehende Antragswalze gefahren
wird. Wenn die Antragswalze zuvor mit Schmirgelleinen
umwickelt wurde bzw. flüssige Schleifkörper in Form
von Läppasten eingesetzt werden, kann eine exakte
tangentiale Lippengeometrie eingeschliffen werden.
Anstatt die Antragswalze entsprechend mit
Schmirgelleinen auszurüsten, kann auch ein geeignetes
Substrat, wie z. B. eine mattierte rauhe Folie, ein
aufgerauhtes Metallband oder ein mit abrasiven
Teilchen beschichteter Träger für das Schleifen
verwendet werden.
Bei der Anordnung einer ebenen Substratführung unter
der Beschichtungsdüse, z. B. mit Hilfe eines planen
oder gekrümmten Antragstisches, kann durch ein ge
eignetes Substrat ebenfalls die exakte Lippen
geometrie eingeschliffen werden.
Auf diese Weise läßt sich eine präzise Lippen
geometrie ohne spezielles Schleifwerkzeug in kurzer
Zeit reproduzierbar herstellen.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 8 ist die
Schlitzdüse 2 nur mit einer einzigen elastischen
Lippe 4 an der Außenseite der Unterlippe 7 der
Schlitzdüse 2 ausgerüstet, während die Außenseite der
Oberlippe 6 keine Lippe trägt. Selbstverständlich
kann auch der umgekehrte Fall vorliegen, daß nämlich
die Oberlippe 6 eine federnde bzw. elastische Lippe
aufweist, während die Unterlippe 7 lippenlos bleibt. Bevorzugt ist jeweils diejenige Lippe, die zum zu beschichtenden Filmträger den geringsten Abstand besitzt. Die andere Lippe ist dann wie bei kon ventionellen Beschichtungsdüsen starr ausgebildet und schließt gewissermaßen die elastische Feder- bzw. Verschleißlippe in sich ein, d. h. mit anderen Worten, sie besitzt den gleichen Umriß wie die andere starre Lippe der Breitschlitzdüse unter Einschluß der daran befestigten elastischen Feder- bzw. Verschleißlippe.
aufweist, während die Unterlippe 7 lippenlos bleibt. Bevorzugt ist jeweils diejenige Lippe, die zum zu beschichtenden Filmträger den geringsten Abstand besitzt. Die andere Lippe ist dann wie bei kon ventionellen Beschichtungsdüsen starr ausgebildet und schließt gewissermaßen die elastische Feder- bzw. Verschleißlippe in sich ein, d. h. mit anderen Worten, sie besitzt den gleichen Umriß wie die andere starre Lippe der Breitschlitzdüse unter Einschluß der daran befestigten elastischen Feder- bzw. Verschleißlippe.
Die Fig. 9 und 10 zeigen zwei Ausführungsformen,
bei denen die elastischen Lippen 3 und 4 radienförmig
oder plan, entsprechend der Krümmung der Antragswalze
bzw. Auflagenfläche 19, geschliffen sind, wie dies
voranstehend schon erläutert wurde.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 11 der Erfindung
ist ein Spalt 27 zwischen den elastischen Lippen 3
und 4 enger als der Düsenspalt bzw. der
Öffnungsquerschnitt der Schlitzdüse 2 zwischen der
starren Ober- und Unterlippe 6 bzw. 7 der Schlitzdüse
2.
Die Fasenbreite der Lippen kann durch Änderung der
Folienstärke variiert werden, z. B. im Bereich von 50
bis 400 µm, in dem die Folienmaterialien Federwirkung
besitzen. Die Federwirkung läßt sich für besonders
breite Fasen durch übereinanderlegen von zwei oder
mehreren Folien wesentlich erhöhen.
Claims (23)
1. Beschichtungsvorrichtung zum Auftragen dünner
Naßfilme auf einen Träger, der kontinuierlich über
eine Auflagenfläche geführt ist, dadurch gekenn
zeichnet, daß eine Schlitzdüse (2) der Beschich
tungsvorrichtung (1) mit zumindest einer elastischen
Lippe (3; 4) aus einem Flachband ausgerüstet ist, das
über eine Vorderkante (16) der Austrittsöffnung (5)
der Schlitzdüse (2) vorsteht.
2. Beschichtungsvorrichtung nach Anspruch 1, da
durch gekennzeichnet, daß zwei elastische Lippen (3,
4) vorhanden sind, je eine an jeder Seite der
Schlitzdüse (2), und daß jede der beiden Lippen über
die Vorderkanten (17, 18) der Austrittsöffnung (5)
vorsteht.
3. Beschichtungsvorrichtung nach Anspruch 2, da
durch gekennzeichnet, daß die elastischen Lippen (3,
4) auf den Außenseiten der starren Ober- und Unter
lippe (6, 7) der Beschichtungsvorrichtung (1) aus
tauschbar befestigt sind.
4. Beschichtungsvorrichtung nach Anspruch 3, da
durch gekennzeichnet, daß Klemmleisten (8, 9) vor
handen sind und daß zwischen jeder der Klemmleisten
und der Außenseite der Ober- bzw. Unterlippe (6, 7)
eine elastische Lippe (3, 4) festgeklemmt ist.
5. Beschichtungsvorrichtung nach Anspruch 4, da
durch gekennzeichnet, daß die elastische Lippe (3; 4)
maßgenaue Löcher (10, 11) aufweist und auf Paßstifte (12, 13)
auf den Außenseiten der Beschich
tungsvorrichtung (1) aufgeschoben ist und daß die mit
Löchern versehenen Klemmleisten (8, 9) mittels
Klemmschrauben (14, 15) mit den Paßstiften ver
schraubt sind.
6. Beschichtungsvorrichtung nach Anspruch 4, da
durch gekennzeichnet, daß die Klemmleisten (8, 9) aus
einem magnetischen Werkstoff bestehen und durch
magnetische Anziehung an die Außenseiten der Ober- und
Unterlippe (6, 7) die elastischen Lippen (3, 4)
festhalten.
7. Beschichtungsvorrichtung nach Anspruch 2, da
durch gekennzeichnet, daß das Material der ela
stischen Lippen (3, 4) Kunststoff, Metall oder Gummi
ist.
8. Beschichtungsvorrichtung nach Anspruch 7, da
durch gekennzeichnet, daß die elastischen Lippen aus
Polyesterfolien mit einer Dicke von 50 bis 400 µm be
stehen.
9. Beschichtungsvorrichtung nach Anspruch 7, da
durch gekennzeichnet, daß der Kunststoff für die ela
stischen Lippen (3, 4) aus der Gruppe, bestehend aus
Polyamiden, Polyolefinen, perfluorierten Alkanen,
ausgewählt ist.
10. Beschichtungsvorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der Gummi für die
elastischen Lippen (3, 4) aus lösemittelresistenten
Werkstoffen, wie fluorhaltigen Elastomeren, ausge
wählt ist.
11. Beschichtungsvorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß das Metall für die
elastischen Lippen (3, 4) aus der Gruppe Stahl,
Messing, Nickel, Aluminium, Kupfer ausgewählt ist.
12. Beschichtungsvorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß jede der Klemmleisten (8,
9) mit einem Anschlag (21, 22) für die elastische
Lippe (3, 4) ausgestattet ist und daß die Klemm
leisten durch Stellschrauben (23, 24) auf den
Außenseiten der Beschichtungsvorrichtung (1) ver
schiebbar und positionierbar sind.
13. Beschichtungsvorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Lippen (3, 4)
unterschiedlich weit über die Vorderkanten (17, 18)
der Austrittsöffnung (5) vorstehen.
14. Beschichtungsvorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die in Laufrichtung des
Trägers (25) weiter hinten liegende Lippe (3) um 25
bis 250 µm weiter von dem Träger (25) zurückversetzt
ist als die in Laufrichtung des Trägers vordere Lippe
(4).
15. Beschichtungsvorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Lippen (3, 4)
gleichen Abstand zum Träger besitzen.
16. Beschichtungsvorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die in Laufrichtung des
Trägers (25) weiter hinten liegende Lippe (3) näher
zu dem Träger angeordnet ist als die in Laufrichtung
des Trägers vordere Lippe (4) und daß der Abstand der
vorderen Lippe (4) von dem Träger (25) gleich der
einfachen bis doppelten Naßfilmdicke (d) ist.
17. Beschichtungsvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die elastische Lippe (3)
durch eine Klemmleiste (8), die mittels einer
Klemmschraube (14) mit der schrägen Außenseite der
Oberlippe (6) verschraubt ist, festgehalten ist und
daß ein parallel zu der Klemmschraube (14) in der
Oberlippe angeordneter Arretierungsstift (20) die
Lippe (3) durchsetzt und lagefixiert.
18. Beschichtungsvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die elastische Lippe (3)
durch eine mittels zweier Klemmschrauben (14, 14) mit
der Außenseite der Oberlippe (6) verbundenen
Klemmleiste (8) festgehalten ist.
19. Beschichtungsvorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die schrägen Außenseiten
der Ober- und der Unterlippe der Schlitzdüse (2)
jeweils einen Winkel im Bereich von 20° bis 70° mit
einem Düsenspalt der Schlitzdüse (2) einschließen.
20. Beschichtungsvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die eine Lippe (3)
parallel zu der Oberkante (26) der Unterlippe (7) der
Schlitzdüse (2) verläuft und zugleich die obere
Begrenzungswand der Schlitzdüse (2) bildet und daß
die andere Lippe (4) an der schrägen Außenseite der
Unterlippe (7) befestigt ist.
21. Beschichtungsvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schlitzdüse (2) nur
an einer der schrägen Außenseiten von Ober- und
Unterlippe eine elastische Lippe (3; 4) aufweist,
während die andere Außenseite lippenlos ist.
22. Beschichtungsvorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lippen (3, 4) plan
oder radienförmig, entsprechend der Krümmung der Auf
lagenfläche (19), geschliffen sind.
23. Beschichtungsvorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Spalt (27) zwischen
den elastischen Lippen (3, 4) enger als der Düsen
spalt der Schlitzdüse (2) ist.
Priority Applications (5)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE4303357A DE4303357A1 (de) | 1993-02-05 | 1993-02-05 | Beschichtungsvorrichtung zum Auftragen dünner Naßfilme |
| EP94101160A EP0609768B1 (de) | 1993-02-05 | 1994-01-27 | Beschichtungsvorrichtung zum Auftragen dünner Nassfilme |
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