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DE4340151C1 - Extraktionsvorrichtung - Google Patents

Extraktionsvorrichtung

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DE4340151C1
DE4340151C1 DE4340151A DE4340151A DE4340151C1 DE 4340151 C1 DE4340151 C1 DE 4340151C1 DE 4340151 A DE4340151 A DE 4340151A DE 4340151 A DE4340151 A DE 4340151A DE 4340151 C1 DE4340151 C1 DE 4340151C1
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DE
Germany
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guide tube
extraction device
clamping element
bevel
distal
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Manfred Hoecherl
Joerg Reinhardt
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VascoMed Institut fur Kathetertechnologie GmbH
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VascoMed Institut fur Kathetertechnologie GmbH
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
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Description

Die Erfindung betrifft eine Extraktionsvorrichtung, insbesondere zum Extrahieren von in Gewebe eingebrachten Herzschrittmacherelektroden mit Spiralaufbau, mit einem biegsamen Führungstubus, der an seinem proximalen Ende mit einem Griffelement verbunden ist und dessen distale Stirnseite winklig bezüglich der Längsachse des Führungstubus eine Anschrägung bildend angeordnet ist, und mit einem in dem Führungstubus geführten Zugdraht, an dessen distalem Ende ein Klemmelement angeordnet ist, dessen zum Führungstubus weisende Stirnseite im wesent­ lichen komplementär zur distalen Stirnseite des Führungstubus ausgebildet ist.
Eine derartige Extraktionsvorrichtung wird von der Fa. William Cook Europe A/S, Bjaeverskov, Dänemark, unter der Bezeichnung "Extensionshaken" (Bestellnummer EXH- 0.5-70) vertrieben. Diesbezügliche Prospekte wurden am 27. Juni 1992 auf der Tagung "Schrittmacherinfektionen - Prävention, Diagnostik und Therapie" der Klinik III für Innere Medizin der Universität zu Köln verteilt. Das distale Ende des Zugdrahtes ist an seinem distalen Ende fest mit dem Klemmelement verbunden. Der Außendurch­ messer des Klemmelementes entspricht im wesentlichen dem Außendurchmesser des Führungstubus.
Das proximale Ende des Zugdrahtes steht mit einer Zug­ vorrichtung im Eingriff, so daß bei Anlegen einer Zug­ kraft auf den Zugdraht das Klemmelement aus seiner zunächst homoaxialen Anordnung bezüglich des Führungs­ tubus in eine bezüglich der Längsachse des Führungstubus seitlich versetzte Position bewegbar ist. Als Bewegungs­ fläche dienen die aneinandergrenzenden, bezüglich ihrer Anschrägungen im wesentlichen komplementär ausgebildeten Stirnseiten des Führungstubus und des Klemmelementes. Durch den Versatz des Klemmelementes in seiner Anordnung gegenüber dem Führungstubus ist der Außendurchmesser des Führungstubus im Bereich seiner distalen Anschrägung in einer Richtung vergrößert, so daß der in eine Elektro­ denspirale eingeführte distale Bereich des Führungstubus in dieser verklemmbar ist. Die Herzschrittmacher­ elektrodenspirale ist anschließend herausziehbar.
Damit ein müheloses Einführen des Führungstubus mit dem Klemmelement in die Elektrodenspirale möglich ist, muß das Klemmelement homoaxial bezüglich des Führungstubus angeordnet sein. Der in dem Führungstubus geführte Zug­ draht ist daher entsprechend schubsteif ausgebildet. Aufgrund des sehr geringen Außendurchmessers des Führungstubus - der Außendurchmesser weist etwa 0,4 mm auf - ist der Durchmesser des Zugdrahtes, um eine aus­ reichende Schubsteifigkeit zu gewährleisten, daher nur geringfügig kleiner als der Innendurchmesser des Führungstubus wählbar. Der ausübbare Versatz des Klemm­ elementes bezüglich des Führungstubus führt bei dem bekannten Extraktor zu einer Durchmesservergrößerung in einer Richtung von etwa 20 Prozent. Der Extraktor eignet sich daher zum Ziehen von Elektrodenspiralen, deren Innendurchmesser kleiner als der um 20 Prozent ver­ größerte Durchmesser des Führungstubus im Bereich seiner Anschrägung ist. Zum Erzielen größerer Versätze, was insbesondere bei nachgiebigen Elektrodenspiralen zur ausreichenden Verankerung zwingend notwendig ist, könnten zwar dünnere Zugdrähte Verwendung finden, jedoch würden diese dann nicht mehr die notwendige Schub­ steifigkeit aufweisen.
Eine weitere gattungsgemäße Extraktionsvorrichtung ist aus der EP 0 368 568 A2 bekannt. Bei dieser Extraktions­ vorrichtung ist an dem distalen Ende des Zugdrahtes ein Spreizkopf vorgesehen, mit dem bei Ausüben einer Zug­ kraft ein zwischen dem distalen Ende des Führungstubus und dem Spreizkopf angeordnetes Spreizelement betätigbar ist. Das Spreizelement ist aus zwei mit ihren ange­ schrägten Seiten aufeinanderliegenden Keilstücken ge­ bildet, durch die der Zugdraht durchläuft. Da auch bei dieser Extraktionsvorrichtung die Durchmesserver­ größerung durch die Differenz zwischen dem Außendurch­ messer des Führungstubus und dem Innendurchmesser des Zugdrahtes festgelegt ist, bestehen ähnliche Ein­ schränkungen wie bei der erstgenannten Extraktionsvor­ richtung.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Extraktionsvorrichtung zu schaffen, deren Zugdraht zur Gewährleistung eines mühelosen Einbringens in eine Elektrodenspirale nicht nur ausreichend schubsteif ist, sondern mit der sogar in nachgiebigen Elektrodenspiralen eine reibschlüssige Verankerung des distalen Bereichs der Extraktionsvorrichtung möglich ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ausgehend von dem zum Griffelement weisenden Bereich der Anschrägung eine der axialen Erstreckung des Führungs­ tubus folgende Aussparung vorgesehen ist und daß die axiale Erstreckung der distalen Anschrägung des Führungstubus einem Vielfachen des Außendurchmessers des Führungstubus entspricht.
Da der Führungstubus ausgehend von dem zum Griffelement weisenden Bereich der Anschrägung eine der Längser­ streckung des Führungstubus folgende Aussparung auf­ weist, ist die Bewegbarkeit des Klemmelementes durch den Zugdraht nicht auf eine auf der Anschrägung befindliche Teilstrecke beschränkt, sondern es ist nunmehr auch möglich, das Klemmelement seitlich neben dem Führungs­ tubus zu plazieren. Da das Klemmelement im wesentlichen denselben Außendurchmesser wie der Führungstubus auf­ weist, ist der Durchmesser des Führungstubus im Bereich der Anschrägung des Führungstubus nahezu verdoppelbar und somit auch in sehr nachgiebigen Elektrodenspiralen einsetzbar.
Da darüber hinaus die Anschrägung der distalen Stirn­ seite des Führungstubus mit der Längsachse desselben einen flachen Winkel bildet, ist gewährleistet, daß eine relativ große Kontaktfläche geschaffen ist, über die ein Reibschluß zwischen dem Klemmelement bzw. dem Führungs­ tubus und der Innenseite der Elektrodenspirale herstell­ bar ist. Auch in steifen Elektrodenspiralen ist somit eine wirksame Verankerung des Führungstubus in der Elektrodenspirale möglich.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel entspricht die Weite der Aussparung im wesentlichen dem Durchmesser des Zugdrahtes. Dabei ist die Längserstreckung der Aus­ sparung ausreichend lang bemessen, damit in Abhängigkeit von der Biegesteifigkeit des Zugdrahtes das Klemmelement seitlich neben den Führungstubus gebracht werden kann. Die Anschrägung des Führungstubus weist mit der Längs­ achse desselben einen Winkel zwischen 3 und 30 Grad auf, wobei Winkel zwischen 5 und 10 Grad bevorzugt sind.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel ist das Klemm­ element ein Abschnitt des Führungstubus. Das Klemm­ element weist ausgehend von dem vom Führungstubus weg­ weisenden Bereich der Anschrägung ebenfalls eine der axialen Erstreckung des Klemmelementes folgende Aus­ sparung auf.
In einer Weiterbildung der Extraktionsvorrichtung ist zwischen dem Klemmelement und dem Führungstubus ein tubusförmiges Zwischensegment vorgesehen, dessen Außen- und Innendurchmesser im wesentlichen dem Außen- und Innendurchmesser des Führungstubus bzw. des Klemmelemen­ tes entsprechen, wobei die Stirnseiten komplementär zu den angrenzenden Stirnseiten des Führungstubus bzw. des Klemmelementes ausgestaltet sind. Dabei sind die An­ schrägungen des Zwischensegmentes gleichsinnig orien­ tiert. Mit einer derartigen Extraktionsvorrichtung ist es möglich, den größten Außendurchmesser im Bereich der distalen Anschrägung des Führungstubus in etwa zu ver­ dreifachen. Dies hat den Vorteil, daß mit einer einzigen Extraktionsvorrichtung Elektroden mit sehr unterschied­ lichen Spiraldurchmessern ziehbar sind.
Weiterbildungen sowie weitere Anwendungsbeispiele der Erfindung sind in den Unteransprüchen sowie der nach­ folgenden Beschreibung unter Bezug auf die Figuren be­ schrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine zum Teil im Schnitt dargestellte Ansicht einer Extraktionsvorrichtung mit einem Klemm­ element;
Fig. 2 das in eine Elektrodenspirale eingeführte distale Ende der Extraktionsvorrichtung der Fig. 1 zum Teil im Längsschnitt dargestellt;
Fig. 3 der in der Elektrodenspirale der Fig. 2 ver­ ankerte distale Abschnitt der Extraktions­ vorrichtung;
Fig. 4 die Extraktionsvorrichtung der Fig. 1 in einem Längsschnitt mit dem um den maximalen Versatz­ betrag versetzten Klemmelement;
Fig. 5 eine weitere Extraktionsvorrichtung mit einem zwischen dem Klemmelement und dem Führungstubus befindlichen Zwischensegment.
Fig. 1 zeigt eine Extraktionsvorrichtung 1. Die Extrak­ tionsvorrichtung 1 besteht im wesentlichen aus einem Führungstubus 2, an dessen distalem Ende ein Klemmelement 3 und an dessen proximalem Ende ein Griffelement 4 angeordnet ist. In dem Führungstubus 2 ist ein Zugdraht 5 geführt, dessen distales Ende mit dem Klemmelement 3 verbunden ist. Mit seinem proximalen Ende steht der Zugdraht 5 mit einer Spannvorrichtung 6 im Eingriff.
Das Griffelement 4 besteht im wesentlich aus einer zylinderförmigen Hülse 7, dessen äußere Oberfläche zur Erhöhung der Griffigkeit gerändelt ist. Ausgehend von der proximalen Stirnseite 8 der Hülse 7 ist in die Hülse 7 ein Zugelement 9 einschraubbar. Das Zugelement 9 steht an seinem zum Führungstubus 2 weisenden Ende mit dem Zugdraht 5 im Eingriff. Im proximalen Bereich des Zug­ elementes 9 ist eine Bohrung 10 vorgesehen, in die eine Öse 11 einer Zugvorrichtung einsetzbar ist. Auf dem aus der Hülse 7 herausragenden Gewindeabschnitt 12 des Zugelementes 9 ist eine Spannmutter 13 angeordnet. Die äußere Oberfläche der Spannmutter 13 ist ebenfalls ge­ rändelt. Gegen die Stirnseite 8 der Hülse 7 geschraubt dient die Spannmutter 13 zum Fixieren des Zugelementes 9 in der Hülse 7.
Fig. 2 zeigt den in eine Elektrodenspirale 14 eines Herzschrittmachers eingeführten distalen Bereich der Extraktionsvorrichtung 1. Die Elektrodenspirale 14 ist von einer Elektrodenisolierung 14′ umgeben. Zur Ver­ anschaulichung des Aufbaus des distalen Bereiches des Führungstubus 2 sowie des Klemmelementes 3 sind diese in Fig. 2 mit geringem Abstand voneinander angeordnet darstellt. Das Klemmelement 3 ist beim Einführen in die Elektrodenspirale 14 homoaxial bezüglich des Führungs­ tubus 2 angeordnet.
Der Durchmesser des Zugdrahtes 5 entspricht im wesent­ lichen dem Innendurchmesser des Führungstubus 2, wobei jedoch ausreichend Spiel belassen ist, damit die Be­ weglichkeit des Zugdrahtes auch bei sehr engen Ver­ biegungen des Führungstubus 2 gegeben ist. Der Zugdraht 5 weist darüber hinaus eine ausreichende Schubsteifig­ keit auf, damit auch bei größeren Längen des Führungs­ tubus 2 ein Einführen in Elektrodenspiralen 14 möglich ist. Der Führungstubus 2 ist ebenfalls schubsteif ausge­ bildet, damit dieser sich nicht bei dem Verklemmvorgang ziehharmonikaähnlich verformt.
Der Führungstubus 2 weist an seinem distalen Ende eine Anschrägung 15 auf, die mit der Längsachse des Führungs­ tubus 2 einen Winkel von etwa 7 Grad beschreibt. Aus­ gehend von dem zum Griffelement 4 weisenden Bereich der Anschrägung 15 ist in den Führungstubus 2 eine Aus­ sparung 16 eingebracht. Die Weite der Aussparung 16 entspricht im wesentlichen dem Durchmesser des Zug­ drahtes 5. Die Längserstreckung der Aussparung 16 folgt der Längsachse des Führungstubus 2.
Das Klemmelement 3 ist an seinem distalen Ende 17 ge­ rundet. An seinem proximalen Ende weist das Klemmelement 3 eine Anschrägung 18 auf. Die Anschrägung 18 ist komplementär zur Anschrägung 15 des Führungstubus 2 ausgebildet, so daß die Anschrägungen 15, 18 bündig aneinandersetzbar sind. Von dem zum distalen Ende 17 des Klemmelementes 3 weisenden Bereich der Anschrägung 18 ausgehend ist in das Klemmelement 3 eine der Aussparung 16 entsprechende Aussparung 19 eingebracht.
Der Zugdraht 5, der Führungstubus 2 sowie das Klemm­ element 3 sind aus Edelstahllegierungen gefertigt. Der Zugdraht 5 ist in dem gezeigten Ausführungsbeispiel durch eine Crimpverbindung in dem Klemmelement 3 be­ festigt. Ebenso ist zum Verbinden des Zugdrahtes 5 mit dem Klemmelement 3 eine Laserschweißung vornehmbar.
In einer weiteren Ausgestaltung ist der Führungstubus 3 aus einer Nitinol-Legierung hergestellt. Der Zugdraht 5 sowie das Klemmelement 3 sind dagegen aus Edelstall gefertigt. In diesem Ausführungsbeispiel ist der Zug­ draht 5 durch Kleben mit dem Klemmelement 3 verbunden.
In noch einer weiteren Ausgestaltung sind sowohl der Führungstubus 2, das Klemmelement 3 als auch der Zug­ draht 5 aus einer Nitinol-Legierung hergestellt.
Wird nun durch Herausschrauben des Zugelementes 9 aus der Hülse 7 des Griffelementes 4 eine Zugkraft auf den Zugdraht 5 und somit auf das Klemmelement 3 ausgeübt, so bewegt sich das Klemmelement 3 entlang der Anschrägung 15 des Führungstubus 2 zum Griffelement 4 hin. Der flache Winkel, den die Anschrägungen 15, 18 mit der Längsachse des Führungstubus 2 bzw. der Längsachse des Klemmelementes beschreiben, gewährleistet, daß das Klemmelement 3 im wesentlichen parallel zu seiner ur­ sprünglich homoaxialen Anordnung mit dem Führungstubus 2 bewegt wird. Nach entsprechender Spreizung des Klemm­ elementes 3 bezüglich des Führungstubus 2 liegen, wie in Fig. 3 gezeigt, sowohl die der Aussparung 16 sowie der Aussparung 19 diametral gegenüberliegenden Bereiche des Führungstubus 2 bzw. des Klemmelementes 3 an der Innen­ seite der Elektrodenspirale 14 an. Durch weiteres Her­ ausschrauben des Zugelementes 9 aus der Hülse 7 wird nun das Klemmelement 3 mit dem Führungstubus 2 in der Elek­ trodenspirale 14 verklemmt, so daß der distale Bereich der Extraktionsvorrichtung 1 reibschlüssig in der Elek­ trodenspirale 14 verankert ist.
Zur Übertragung einer ausreichenden Verklemmkraft zur Bildung eines Reibschlusses zwischen dem Klemmelement 3 und dem Führungstubus 2 mit der Elektrodenspirale 14 wirkt sich die flachwinklige Anordnung der Anschrägungen 15, 18 günstig aus. Durch die relativ lange axiale Erstreckung der Anschrägungen 15, 18 sind auch die Wandbereiche des Klemmelementes 3 und des Führungstubus 2, mit denen ein Reibschluß mit der Elektrodenspirale 14 herstellbar ist, entsprechend groß bemessen, so daß bereits bei relativ geringen auf das Klemmelement 3 wirkenden Zugkräften eine wirksame Verankerung innerhalb der Elektrodenspirale 14 gegeben ist.
Nach Aufbringen einer ausreichenden Verankerungskraft wird die Spannmutter 13 gegen die hintere Stirnseite 8 der Hülse 7 geschraubt, um das Zugelement 9 in der Hülse 7 zu fixieren. Über eine Zugvorrichtung, deren Öse 11 in die Bohrung 10 des Zugelementes 9 eingesetzt ist, wird dann eine Zugkraft auf die gesamte Extraktionsvorrich­ tung 1 ausgeübt, um die Elektrodenspirale 14 aus dem die Elektrodenspirale 14 bzw. die Elektrodenisolation 14′ umgebenden Gewebe herauszuziehen.
Da sich das Klemmelement 3 sowie der Führungstubus 2 nicht in der Elektrodenspirale verhaken, ist die Ver­ ankerung innerhalb der Elektrodenspirale 14 mühelos wieder aufhebbar. Ein derartiges Lösen der Verankerung ist nicht nur nach erfolgreicher Extraktion der Elek­ trodenspirale 14 notwendig, sondern insbesondere auch im eingeführten Zustand, wenn die Elektrodenspirale 14 bzw. die Elektrodenisolation 14′ bereits so weit mit dem Gewebe verwachsen ist, daß diese nicht mehr ohne weiteres herausziehbar sind und das umgebende Gewebe zu reißen droht.
Fig. 4 zeigt den distalen Bereich der Extraktionsvor­ richtung 1 der Fig. 1, bei der das Klemmelement 3 durch Anlegen einer Zugkraft auf den Zugdraht 5 bis in die den größten Außendurchmesser des Führungstubus 2 in seinem distalen Bereich maximal vergrößernde Stellung gebracht ist. Aus Fig. 4 ist erkennbar, daß in dieser Stellung der Zugdraht 5 sowohl aus der Aussparung 16 des Führungstubus 2 als auch aus der Aussparung 19 des Klemmelementes 3 ausgetreten ist. In dieser Stellung grenzen die Außenseiten des Führungstubus 2 und des Klemmelements 3 aneinander.
Fig. 5 zeigt eine weitere Extraktionsvorrichtung 20, zwischen deren Klemmelement 21 und deren Führungstubus 22 ein Zwischensegment 23 angeordnet ist. Die Extraktionsvorrichtung 20 weist im übrigen dieselben Merkmale wie die Extraktionsvorrichtung 1 auf. Der Außendurchmesser sowie der Innendurchmesser des Zwischensegmentes 23 entsprechen denen des Führungstubus 22. Der Zugdraht 24 erstreckt sich durch das Zwischensegment 23 hindurch und ist in dem Klemmelement 21 befestigt.
Die proximale Stirnseite 25 des Zwischensegmentes 23 ist komplementär zur Anschrägung 26 des Führungstubus 22 ausgebildet. Die distale Stirnseite 27 des Zwischen­ segmentes 23 ist komplementär zur Anschrägung 28 des Klemmelementes 21 ausgebildet. In den Führungstubus 22, in das Klemmelement 21 sowie in das Zwischensegment 23 sind den Aussparungen 16, 18 der Extraktionsvorrichtung 1 entsprechend Aussparungen 29, 30, 31, 32 eingebracht.
In Abhängigkeit von der Länge des Zwischensegmentes 23 sind mit der Extraktionsvorrichtung 20 unterschiedliche Ziele erreichbar. Entspricht das Zwischensegment 23 im wesentlichen der doppelten Länge des Klemmelementes 21, so daß es relativ kurz ausgebildet ist, dann eignet sich die Extraktionsvorrichtung 20 insbesondere für einen Einsatz in verschiedenen im Durchmesser unterschied­ lichen Elektrodenspiralen. Die mögliche Verdreifachung des größten Außendurchmessers im Bereich der Anschrägung 26 des Führungstubus 22 gewährleistet auch einen Einsatz in relativ großen Elektrodenspiralen.
Ist das Zwischensegment 23 relativ lang ausgebildet, sind beim Ausüben einer Zugkraft auf den Zugdraht 24 innerhalb einer Elektrodenspirale 14 zwei Verankerungs­ bereiche herstellbar. Auf diese Weise ist beispielsweise bei sehr weichen Elektrodenspiralen ein Reibschluß herstellbar, ohne daß die Elektrodenspirale 14 unnötig geweitet wird.
In einem weiteren, nicht dargestellten Ausführungs­ beispiel ist anstelle des im Handgriff 4 vorgesehenen Zugelementes 9 ein Zugelement vorgesehen, daß eine axiale Ausnehmung aufweist. Mit dieser axialen Aus­ nehmung steht ein Keil im Eingriff, bei dessen Ein­ schieben das Zugelement aus dem Griffelement 4 heraus­ bewegbar ist, so daß somit eine Zugkraft auf den Zug­ draht 5, 24 übertragbar ist.

Claims (10)

1. Extraktionsvorrichtung, insbesondere zum Extrahieren von in Gewebe eingebrachten Herzschrittmacher­ elektroden (14) mit Spiralaufbau, mit einem bieg­ samen Führungstubus (2, 22), der an seinem proxima­ len Ende mit einem Griffelement (4) verbunden ist und dessen distale Stirnseite (15, 26) winklig bezüglich der Längsachse des Führungstubus (2, 22) eine Anschrägung (15, 26) bildend angeordnet ist, und mit einem in dem Führungstubus (2, 22) geführten Zugdraht (5, 24), an dessen distalem Ende ein Klemm­ element (3, 21) angeordnet ist, dessen zum Führungs­ tubus (2, 22) weisende Stirnseite (18, 28) im wesentlichen komplementär zur distalen Stirnseite des Führungstubus (2, 22) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß ausgehend von dem zum Griff­ element (4) weisenden Bereich der Anschrägung (15, 26) eine der axialen Erstreckung des Führungstubus (2, 22) folgende Aussparung (16, 29) vorgesehen ist und daß die axiale Erstreckung der distalen An­ schrägung (15, 26) des Führungstubus (2, 22) einem Vielfachen des Außendurchmessers des Führungstubus (2, 22) entspricht.
2. Extraktionsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Weite der Aussparung (16, 29) im wesentlichen dem Durchmesser des Zugdrahtes (5, 24) entspricht.
3. Extraktionsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die distale Anschrägung (15, 26) des Führungstubus (2, 22) mit der Längs­ achse desselben einen Winkel zwischen 3 und 30 Grad bildet.
4. Extraktionsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die distale Anschrägung (15, 26) des Führungstubus (2, 22) mit der Längsachse des­ selben einen Winkel zwischen 5 und 10 Grad bildet.
5. Extraktionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser des Zugdrahtes (5, 24) im wesentlichen dem Innen­ durchmesser des Führungstubus (2, 22) entspricht.
6. Extraktionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmelement (3, 21) ein Abschnitt des Führungstubus (2, 22) ist.
7. Extraktionsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Klemmelement (3, 21) ausgehend von dem zum distalen Ende (17) des Klemm­ elementes (3, 21) weisenden Bereich der Anschrägung (18, 28) eine der in den Führungstubus (2, 22) eingebrachten Aussparung (15, 29) entsprechende Aussparung (19, 30) vorgesehen ist.
8. Extraktionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Klemmelement (3, 21) und dem Führungstubus (2, 22) ein oder mehrere tubusförmige Zwischensegmente (23) vorgesehen sind, deren Außen- und Innendurchmesser im wesentlichen dem Außen- und Innendurchmesser des Führungstubus (2, 22) entsprechen, vorzugsweise einen Abschnitt des Führungstubus (2, 22) dar­ stellen, und deren Stirnseiten (25, 27) komplementär zu den angrenzenden Stirnseiten (26, 28) des Führungstubus (22) bzw. des Klemmelementes (21) ausgestaltet sind.
9. Extraktionsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschrägungen (25, 27) gleichsinnig bezüglich der Längsachse des Zwischen­ segmentes (23) orientiert sind.
10. Extraktionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungstubus (2, 22) aus einer Nitinol-Legierung hergestellt ist und daß der Zugdraht (5, 24) und das Klemmelement (3, 21) aus Edelstahl gefertigt sind.
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