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DE4238651A1 - Verfahren zum Verpacken von Gefahrgutpulver und Verfahren zur Herstellung von Gasbeton - Google Patents

Verfahren zum Verpacken von Gefahrgutpulver und Verfahren zur Herstellung von Gasbeton

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DE4238651A1
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Gips-Schuele-Stiftung
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    • B65D65/00Wrappers or flexible covers; Packaging materials of special type or form
    • B65D65/38Packaging materials of special type or form
    • B65D65/46Applications of disintegrable, dissolvable or edible materials
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verpacken von Gefahrgutpulvern, wie z. B. Aluminium oder Alumi­ nium-Bronze, sowie ein Verfahren zum Herstellen von Gasbeton mittels Aluminiumpulver und die Verwendung von Folien zum Verpacken von Aluminiumpulver.
Zur Herstellung von Gasbeton bzw. Porenbeton wird bisher flitterförmiges Aluminiumpulver eingesetzt. Das Aluminium bzw. die auch öfters anstelle von Alu­ minium eingesetzte Aluminium-Bronze dient zur Poro­ sierung von Beton. Durch die alkalische Reaktion in angemachtem "Beton" entsteht dabei Wasserstoff, der die Blasen, d. h. die Poren, im fertigen Beton hervor­ ruft.
Die Handhabung dieses Aluminiumpulvers bereitet aber große Schwierigkeiten. Das Pulver wird als Gefahren­ stoff eingestuft, da es leicht brennt und der Pulver­ staub explosiv ist. Als weitere Schwierigkeit kommt hinzu, daß Aluminium in Pulverform sehr schwer zu handhaben ist.
Aus dem Stand der Technik ist bekannt, daß deshalb zur Erniedrigung des Gefahrenpotentials für einen Transport und die Weiterverarbeitung das Aluminium­ pulver vorab mit Glykolen oder Glykoläthern zu einer Paste verarbeitet wird. Diese Paste wird in Polyäthy­ len-Säcken verpackt und an die Verarbeiter ausgelie­ fert. Die Aluminiumpaste wird nach Entfernung des Sackes in Form einer wäßrigen Schlämme dann zur Her­ stellung von Gasbeton eingesetzt.
Nachteilig ist hierbei die enorm zeit- und kostenauf­ wendige Aufarbeitung des Aluminiumpulvers zu einer Paste. Schwierigkeiten beim Weiterverarbeiten treten noch dadurch auf, daß eine Explosionsgefahr oder ein Abbrennen nie ganz ausgeschlossen werden können. Bei dem als Stand der Technik bekannten Verfahren ist weiter problematisch, daß das Verpackungsmaterial zusätzlich entsorgt werden muß.
Hier setzt die vorliegende Erfindung ein, deren Auf­ gabe es ist, ein Verfahren anzugeben, das es erlaubt, Gefahrgutpulver ohne den zeitaufwendigen Schritt der Aufbereitung zu einer Paste zu verpacken und das so verpackte Gefahrgutpulver der weiteren Verarbeitung, z. B. der Herstellung von Porenbeton zuzuführen.
Die Erfindung wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen bezüglich des Verfahrens zur Verpackung von Gefahr­ gutpulvern sind in den Unteransprüchen 2 bis 6 ange­ geben.
Das Verfahren zur Herstellung von Porenbeton ist durch die Merkmale des Patentanspruches 7 gekenn­ zeichnet. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Ansprüchen 8, 9 und 10 angegeben.
Die Verwendung von wasserlöslichen Kunststoff-Folien ist durch die Merkmale der Ansprüche 11 und 12 ge­ kennzeichnet.
Die Erfindung zeichnet sich bezüglich des Verfahrens zum Verpacken von Gefahrgutpulvern besonders dadurch aus, daß die Aufbereitung des Gefahrgutpulvers, z. B. des Aluminiumpulvers oder der Aluminium-Bronze, mit Glykolen oder Glykoläthern entfällt. Dadurch wird ein vergleichsweise einfacher Transport und eine mögliche Weiterverarbeitung des Gefahrgutpulvers ermöglicht. Da das Pulver nach dem Abfüllen in dem erfindungsge­ mäßen Behältnis gasdicht verschlossen ist, ist weite­ res Reagieren oder ein Explodieren des Pulvers im Transportzeitraum ausgeschlossen.
Das erfindungsgemäße Verfahren zum Verpacken von Ge­ fahrgutpulvern vereinigt somit zwei wesentliche Vor­ teile. Erstens ist ein einfaches Abfüllen ohne vorhe­ rige Aufbereitung möglich, und zweitens wird eine mögliche Explosion des Gefahrgutpulvers ausgeschlos­ sen.
Erfindungsgemäß wird zum Verpacken des Gefahrgutpul­ vers ein wasserlösliches Polymerbehältnis eingesetzt. Dadurch ist es möglich, daß das Gefahrgutpulver vor einer möglichen Weiterverarbeitung, z. B. im Porenbe­ ton, nicht mit der Luft in Kontakt kommt, da es mit der Verpackung der Weiterverarbeitung zugeführt wird. Es entsteht somit ein völlig geschlossener Kreislauf, in dem das Gefahrgutpulver nicht mit der Luft in Kon­ takt kommt, bis es in einem Prozeß zu einem weiteren Produkt verarbeitet wird. Das erfindungsgemäße Ver­ fahren bringt den weiteren Vorteil mit sich, daß eine zusätzliche Entsorgung des Verpackungsmaterials ent­ fällt, da es sich in Wasser löst und somit in den Herstellungsprozeß von z. B. Porenbeton eingebunden wird.
Erfindungsgemäß wird als wasserlösliches Polymerbe­ hältnis ein Polymerbehältnis bestehend aus Filmen bzw. Folien von wasserlöslichem Polyvinylalkohol ein­ gesetzt. Besonders vorteilhaft ist es, wenn als Poly­ vinylalkohole teilverseifte Polyvinylalkohole mit einem mittleren Polymerisationsgrad und mittlerem Molekulargewicht eingesetzt werden. Es hat sich dabei als besonders günstig herausgestellt, wenn Polyviny­ lalkohole verwendet werden mit einem mittleren Poly­ merisationsgrad PW von 800 bis 2000 sowie einem mitt­ leren Molekulargewicht zwischen 30 000 und 100 000. Ganz besonders günstig ist die Verwendung von Filmen mit einem Polymerisationsgrad um ca. 1720 und einem mittleren Molekulargewicht von ca. 85 000.
Erfindungsgemäß wird das Gefahrgutpulver in diese Po­ lymerbehältnisse abgefüllt und das Polymerbehältnis, d. h. die Polyvinylalkohol-Folie, zu einem geschlosse­ nen Beutel verschlossen. Die Polyvinylalkohol-Folien können problemlos zu stabilen Behältnissen verarbei­ tet werden. Es können dabei aufgrund der Wasserlös­ lichkeit der Folien die einzelnen Folienhälften durch Anfeuchten der Kontaktflächen miteinander verklebt werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Polymerfilme miteinander zu verschweißen. Überra­ schenderweise hat es sich gezeigt, daß die so herge­ stellten Polymerbehältnisse eine große Reißfestigkeit aufweisen. Für die Überprüfung der Festigkeit des Verbundes wurden Reißversuche an miteinander verkleb­ ten bzw. verschweißten Folien nach DIN 53 455 durchge­ führt. Überraschenderweise erwies sich dabei die Ver­ klebung bzw. Schweißnaht widerstandsfähiger als die jeweilige Folie für sich. Die Bruchstellen traten ausnahmslos außerhalb des Nahtbereiches auf. Diese Ergebnisse zeigen, daß mit dem erfindungsgemäßen Be­ hältnis eine sichere Verpackung des Gefahrgutpulvers gewährleistet ist. Ein durch das Gewicht verursachtes Aufplatzen der Folie wird dadurch vermieden. Die Dicke der eingesetzten Folie kann dabei zwischen 20 und 100 µm variieren. Als besonders vorteilhaft hat es sich herausgestellt, wenn die Folienstärke ca. 50 µm beträgt. Die Folie kann dabei sowohl extrudiert als auch als Gießfolie hergestellt worden sein. Der­ artige Folien sind bereits käuflich erhältlich, z. B. von der Firma AQUAFILM Ltd., Hartlebury, Worcesters­ hire, DY10 EU, England.
Die erfindungsgemäß hergestellten Polymerbehältnisse mit dem eingeschlossenen Aluminiumpulver können auf­ grund der gasdichten Verpackung auch jederzeit ge­ fahrlos über eine längere Zeit aufbewahrt werden. Somit wird eine kostengünstige Lagerhaltung ermög­ licht.
Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Herstellen von Porenbeton mittels Aluminiumpulver.
Erfindungsgemäß wird dazu ein wie vorstehend be­ schriebenes Polymerbehältnis eingesetzt. In einem ersten Schritt wird dabei eine Wasser-Aluminium- Schlämme hergestellt, und zwar durch Auflösen des Polymerbehältnisses mit dem eingeschlossenen Alumini­ um in Wasser, und in einem zweiten Schritt wird diese Wasser-Aluminium-Schlämme dem Produktionsprozeß bei der Betonherstellung zugeführt. Diese erfindungsgemä­ ße Ausgestaltung vereinigt mehrere Vorteile. Erstens wird durch das erfindungsgemäße Verpackungsverfahren ein sicheres Zuführen des Aluminiumpulvers zum Pro­ duktionsprozeß gewährleistet. Da - wie vorstehend beschrieben - das Polymerbehältnis luftdicht ist, ist somit eine Explosion und Brennbarkeit des Aluminium­ pulvers ausgeschlossen. Als ein weiterer Vorteil er­ gibt sich, daß die Polymerfolie sich in Wasser voll­ ständig löst und somit auch eine Entsorgung des Ver­ packungsmaterials entfällt.
Bei der Herstellung von Porenbeton wird durch die erfindungsgemäße Verfahrensvariante noch ein weiterer Vorteil erzielt. Das erfindungsgemäß verpackte Alumi­ niumpulver wird nämlich in einem vorgelagerten Ver­ fahrensschritt in Wasser aufgelöst, indem eine Was­ ser-Aluminium-Schlämme hergestellt wird. Diese Was­ ser-Aluminium-Schlämme wird nun dem Produktionsprozeß zugeführt. Dadurch ist es möglich, die Wasser-Alumi­ nium-Schlämme gleichmäßig im herzustellenden Beton zu verteilen. Dies ermöglicht eine gleichmäßige und stö­ rungsfreie Herstellung des Porenbetons.
Die Erfindung betrifft letztlich noch die Verwendung von wasserlöslichen Kunststoffen, insbesondere von Polyvinylalkohol zur Herstellung von Verpackungsmate­ rial für Gefahrgutpulver. Vor allem in Verbindung mit einer Weiterverarbeitung ist es vorteilhaft, ein Po­ lymerbehältnis zu verwenden, das sich in Wasser auf­ löst. Dadurch wird die Explosionsgefahr des Gefahr­ gutpulvers ausgeschlossen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausfüh­ rungsbeispieles zur Herstellung von Porenbeton näher beschrieben.
Beispiel
Zur Herstellung des Polymerbehältnisses wird ein teilverseifter Polyvinylalkahol mit einem mittleren Polymerisationsgrad von PW 1720 und einem mittleren Molekulargewicht von MW 84 000 eingesetzt. Die Folie wurde von der Firma AQUAFILM Ltd., Hartlebury, Worce­ stershire, DY10 EU, England, bezogen und hatte eine Schichtstärke von 50 µm. Von dieser Folie wurde ein quadratisches Stück ausgeschnitten und zu einem ein­ seitig offenen Behältnis verklebt. Dieses einseitig offene Polymerbehältnis wurde unter Inertgasatmosphä­ re mit der entsprechenden Menge Aluminiumpulver ge­ füllt. Anschließend wird das Polymerbehältnis an der einseitig offenen Stelle verschlossen.
Das so hergestellte Polymerbehältnis mit dem einge­ schlossenen Aluminiumpulver wird in Wasser (Verhält­ nis Wasser:Alu = 10 : 1) aufgelöst. Das Polymerbehält­ nis löste sich innerhalb weniger Minuten. Eine Stö­ rung der Wasser-Aluminium-Schlämme durch gelöstes Folienmaterial konnte nicht beobachtet werden. Die Wasser-Aluminium-Schlämme wird anschließend dem Pro­ duktionsprozeß unter Beibehaltung der Produktionspa­ rameter zugeführt und zu einer Charge verarbeitet. Der Produktionsvorgang wurde bis zum Abbinden des geschäumten Produktes verfolgt. Die Charge entwickel­ te bis zum Abbinden ihr Sollvolumen. Sichtbare Stö­ rungen vom Schäumvorgang bis zum Abbinden konnten nicht beobachtet werden.

Claims (12)

1. Verfahren zum Verpacken von Gefahrgutpulver, wie Aluminium oder Aluminium-Bronze-Pulver, für den Transport und/oder die Weiterverarbeitung, dadurch gekennzeichnet, daß das Gefahrgutpulver in wasserlösliche Poly­ merbehältnisse eingeschlossen und das so einge­ schlossene Pulver transportiert und/oder der Weiterverarbeitung zugeführt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gefahrgutpulver Aluminium ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gefahrgutpulver Aluminium-Bronze ist.
4. Verfahren nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Polymerbehältnis ein aus wasserlöslichem Kunststoff bestehender geschlossener Beutel ist.
5. Verfahren nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der wasserlösliche Kunststoff Polyvinylalkohol ist.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Polyvinylalkohol einen mittleren Polymerisationsgrad PW von 800 bis 2000 und ein mittleres Molekulargewicht MW von 30 000 bis 100 000 hat.
7. Verfahren zum Herstellen von Gasbeton mittels Aluminiumpulver bzw. Aluminium-Bronze, dadurch gekennzeichnet, daß ein in einem wasserlöslichen Polymerbehält­ nis eingeschlossenes Aluminium- bzw. Aluminium- Bronze-Pulver eingesetzt wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Polyinerbehältnis ein aus wasserlöslichem Kunststoff bestehender geschlossener Beutel ist.
9. Verfahren nach Anspruch 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß der wasserlösliche Kunststoff Polyvinylalkohol ist.
10. Verfahren nach Anspruch 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Polyvinylalkohol einen mittleren Polymerisationsgrad PW von 800 bis 2000 und ein mittleres Molekulargewicht Mw von 30 000 bis 100 000 hat.
11. Verwendung von wasserlöslichen Kunststoff-Folien als Verpackungsmaterial für Gefahrgutpulver wie Aluminium oder Aluminium-Bronze.
12. Verwendung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der wasserlösliche Kunststoff Polyvinylalkohol ist.
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