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DE4238598C1 - Stehender Behälter zum Behandeln von Traubenmaische - Google Patents

Stehender Behälter zum Behandeln von Traubenmaische

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Publication number
DE4238598C1
DE4238598C1 DE4238598A DE4238598A DE4238598C1 DE 4238598 C1 DE4238598 C1 DE 4238598C1 DE 4238598 A DE4238598 A DE 4238598A DE 4238598 A DE4238598 A DE 4238598A DE 4238598 C1 DE4238598 C1 DE 4238598C1
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DE
Germany
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container
wall
vessel
section
juice
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DE4238598A
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Herbert Rieger
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Individual
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    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C12BIOCHEMISTRY; BEER; SPIRITS; WINE; VINEGAR; MICROBIOLOGY; ENZYMOLOGY; MUTATION OR GENETIC ENGINEERING
    • C12GWINE; PREPARATION THEREOF; ALCOHOLIC BEVERAGES; PREPARATION OF ALCOHOLIC BEVERAGES NOT PROVIDED FOR IN SUBCLASSES C12C OR C12H
    • C12G1/00Preparation of wine or sparkling wine
    • C12G1/005Methods or means to load or unload, to weigh or to sample the vintage; Replenishing; Separation of the liquids from the solids before or after fermentation

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Description

Die Erfindung betrifft einen stehenden Behälter zum Behandeln eines Gemenges von Flüssigkeit und Feststoffen, insbesondere zum Behandeln von Traubenmaische, mit einer im wesentlichen stehend-zylindrischen Wand, einem Boden, einer innerhalb der Wand und beabstandet von dieser angeordneten Siebwand, die von der Oberseite des Behälters vertikal bis zum Boden durchgeht und einen inneren Raum von einem äußeren Raum im Behälter trennt, sowie einem im inneren Raum am Boden angeordneten und um eine vertikale Achse drehbaren Austragarm.
Ein Behälter der vorstehend genannten Art ist aus der DE- OS 40 35 228 bekannt.
Der bekannte Behälter ist im Bodenbereich mit einem seitlichen Austragstutzen versehen, der in radialer Richtung von der Außenwand des Behälters absteht. Im Inneren des Behälters ist eine Siebwand konzentrisch zur Behälterwand angeordnet. Bei einigen Varianten des bekannten Behälters geht diese Siebwand dabei bis nach unten zum Boden durch und bei anderen Varianten endet sie im Abstand oberhalb des Bodens und ist dort radial nach außen zur Wand geführt. Demzufolge ist der am Boden des Behälters angebrachte Austragarm bei dem zunächst genannten Ausführungsbeispiel kürzer ausgebildet, nämlich radial bis zur Siebwand, während er bei dem anderen Ausführungsbeispiel länger ausgebildet sein kann, nämlich bis zur Behälterwand.
Der bekannte Behälter dient zum Entsaften von Traubenmaische. Zu diesem Zweck ist der Behälter verhältnismäßig schlank ausgebildet, d. h. er ist relativ hoch, gemessen an seinem Durchmesser. Die Traubenmaische, d. h. die vermahlenen, unver­ gorenen Trauben werden nun oben in den von der Siebwand umgrenz­ ten inneren Raum eingefüllt. Infolge ihres Eigengewichtes entsaftet sich die Maische nun selbst, indem Traubensaft aus der Maische durch die Siebwand hindurchtritt und den äußeren Raum, der als Saftraum dient, füllt. Wenn nun der Saft aus dem Saftraum abgelassen wird, so verbleiben im inneren Raum die Tresterbestandteile der Maische, die mit zunehmender Entsaftung eine trockenere Substanz annehmen. Dabei gilt, daß die ver­ bleibenden Tresterbestandteile umso trockener und damit umso weniger fließfähig werden, je mehr Saft in den Saftraum über­ tritt.
Die anschließende Entleerung des Behälters ist nun ein besonders Problem, weil man einerseits daran interessiert ist, die Maische möglichst vollkommen zu entsaften, andererseits aber umso größere Probleme beim Entleeren der Tresterbestandteile schafft, je trockener diese sind.
Es hat sich nun gezeigt, daß bei dem bekannten Behälter eine optimale Saftausbeute möglich ist, was andererseits als den genannten Gründen die Problematik des Tresterausräumens ver­ schärft.
Weitere Entsaftungsbehälter sind aus der DE-Z "Das Weinblatt", 1960, Seiten 1054 bis 1056 bekannt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Behälter der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, daß das Ausräumen des Tresters verbessert wird oder, anders ausgedrückt, trockene Trester aus dem Behälter nach dem vollständigen Entsaften der Maische ausgeräumt werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Siebwand einen oberen, stehend-zylindrischen Abschnitt sowie einen unteren, konischen, sich nach unten aufweitenden Abschnitt aufweist, der im radialen Abstand von der Wand mit dem Boden verbunden ist.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird auf diese Weise vollkommen gelöst.
Die genannten Maßnahmen haben nämlich mehrere Vorteile:
Die konische Ausbildung des unteren Abschnittes der Siebwand hat zum einen den Vorteil, daß die von oben nach unten nach­ rutschenden, trockenen Trester sich infolge der Querschnitts­ erweiterung des konischen Abschnittes auflockern und daher im aufgelockerten Zustand in den Eingriffsbereich des Austragarmes gelangen. Weiterhin hat diese Ausbildung den Vorteil, daß der Austragarm relativ lang ausgebildet werden kann, ohne daß er, wie bei dem eingangs genannten bekannten Behälter, unter einem radialen Abschnitt im Abstand oberhalb des Behälterbodens entlangfahren muß, wodurch sich in Einzelfällen ein Sammelraum für trockene Tresterbestandteile bilden kann. Schließlich ermöglicht die Anordnung des konischen Abschnittes einen Saftabzug am tiefstmöglichen Punkt des Behälters, nämlich unmittelbar oberhalb des Bodens. Dies ist für eine möglichst gute Saftausbeute von großer Wichtigkeit.
Insgesamt ermöglichen daher die genannten Merkmale, die eingangs angesprochenen Probleme zu vermeiden, weil nämlich eine Selbst­ entsaftung durch das Eigengewicht der Maische in besonders gutem Maße gelingt, andererseits aber Probleme mit den daraus resultie­ renden trockenen Tresterbestandteile ebenfalls gelöst sind.
Bei der bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Behälters weist der zylindrische Abschnitt einen Radius (r) auf, der zwischen 40% und 90%, vorzugsweise zwischen 55% und 85% des Radius (R) des Behälters beträgt.
Weiterhin ist bevorzugt, wenn der radiale Abstand (d) zwischen 5% und 20%, vorzugsweise zwischen 10% und 15% des Radius (R) des Behälters beträgt.
Diese Abmessungen haben sich in praktischen Versuchen als optimal erwiesen. Das bevorzugte Verhältnis der Radien (r) und (R) führt dazu, daß der Maischeraum zwischen 30% und 70% des gesamten Behälterraums einnimmt. Dieser verhältnismäßig große Bereich erklärt sich durch folgendes: Bei manchen Maischebehandlungsverfahren möchte man den Saft sogleich ablassen. Dann ist nur ein relativ kleiner Saftraum erforderlich, weil der Saftraum nur zur Aufnahme des Saftes und zur unmittelbaren Weiterleitung an eine entsprechende Saftleitung dient. In diesem Falle kann der Maischeraum 70% oder mehr des gesamten Behälterraumes einnehmen. Bei anderen Maischebehandlungsverfahren hingegen möchte man, daß die Maische noch einige Zeit auf dem Saft stehen bleibt, so daß man einen relativ großen Saftraum benötigt.
Die Dimensionierung des radialen Abstandes (d) ist schließlich auch danach vorzunehmen, daß ein Arbeiter vom oberen Rand des Behälters bis in den Innenraum hineinreichen können sollte, insbesondere um diesen mit einem Schlauch nach dem Gebrauch des Behälters auszuspritzen. In absoluten Zahlen beträgt daher das größte Maß für den radialen Abstand (d) beispielsweise ca. 600 mm.
Bei weiteren Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Behälters weist der konische Abschnitt einen Neigungswinkel (α) zwischen 5° und 30°, vorzugsweise zwischen 15° und 25° auf.
Diese Dimensionierung hat sich ebenfalls bei praktischen Versuchen als optimal erwiesen, weil auf diese Weise auch bei gegebenen Durchmessern eine optimale Höhe des konischen Ab­ schnittes eingestellt wird. Dabei ist zu berücksichtigen, daß man den stehend-zylindrischen Abschnitt der Siebwand so groß wie möglich gestalten will. Dies hat zum einen wirtschaftliche Gründe, weil eine stehend-zylindrische Siebwand durch einfaches Rollen eines ebenen Siebbleches auf einfache Weise und ohne Verschnitt hergestellt werden kann. Zum anderen hat die stehend­ zylindrische Ausbildung der Siebwand aber auch den Vorteil, daß zusätzliche Aggregate, beispielsweise Kühltaschen oder Kühlschlangen in wesentlich einfacherer Weise angebracht werden können, als dies bei konischen Siebwänden der Fall ist.
Bei bevorzugten Ausgestaltungen der Erfindung ist der Austragarm mit seinem Ende dicht an einem Bereich des konischen Abschnittes vorbei bewegbar und in diesem Bereich ist ein Austragstutzen endlicher Länge an die Siebwand angeschlossen, der die Wand durchdringt.
Diese Maßnahmen haben den Vorteil, daß ein Austragen der Tresterbestandteile zur Seite hin durch Rotation des Austragarmes in einfacher Weise möglich wird.
In diesem Falle ist ferner besonders bevorzugt, wenn der Austragstutzen gegenüber einer von der Achse ausgehenden radialen um einen ersten Winkel (δ) in eine Horizontalebene in Bewegungs­ richtung des Endes abgewinkelt ist.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß der Austragarm beim Ausräumen der trockenen Tresterbestandteile diese unter einem Winkel gegen die gegenüberliegende Wandung des Austragstutzens drückt, so daß die Tresterbestandteile leichter an diese Wandung entlang gleiten können.
Weiterhin ist in diesem Falle bevorzugt, wenn der Austragstutzen im Übergang zu dem inneren Raum des Behälters mit einem Leitblech versehen ist, das im wesentlichen an der - in Bewegungsrichtung des Endes gesehen - hinteren Seite des Überganges angeordnet ist.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß die Ausräumwirkung durch das Leitblech gefördert wird. Insbesondere kann mit dem Leitblech erreicht werden, daß der Weg der trockenen Tresterbestandteile durch den Austragstutzen ohne Knicke verläuft.
Dies gilt insbesondere dann, wenn das Leitblech eine Außenkontur aufweist, die eng an die Bewegungsbahn des Austragarmes ange­ nähert ist.
Es muß an dieser Stelle nochmals betont werden, daß ein wesent­ licher Vorteil des erfindungsgemäßen Behälters darin besteht, daß in ihm auch extrem entsaftete Traubenmaischen, d. h. trockene Tresterreste ohne Probleme ausgetragen werden können, und zwar ohne aufwendige konstruktive Maßnahmen. So ermöglicht die Erfindung insbesondere die Verwendung von kleinen Austragstutzen und kleinen Türen, die nur mit einer einzigen Zentralspindel betätigt werden können. Beim Stand der Technik war es hingegen für derartige Anwendungen erforderlich, sehr große Türen in den Behältern vorzusehen, die jeweils mit einer Vielzahl von über den Anfang der Türen verteilten Schrauben geschlossen werden mußten. Derartige herkömmliche Türkonstruktionen waren aber nicht nur mechanisch aufwendig, sondern auch teuer in der Herstellung.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil beim erfindungsgemäßen Behälter ist die Verwendung von durchgehend konischen Querschnitts­ veränderungen auf dem Weg der Maische bis hin zur Austragung. Die Durchschnittsquerschnitte weiten sich dabei jeweils auf, und zwar sowohl im unteren, konischen Bereich der Siebwand, wie auch in dem sich im wesentlichen konisch aufweitenden Austragstutzen, so daß die Maische sich bei ihrem Weg durch den erfindungsgemäßen Behälter stets auflockert.
Schließlich liegt ein weiterer Vorteil der Erfindung darin, daß der untere, konische Abschnitt des Siebes im Gegensatz zu herkömmlichen vertikal-zylindrischen Sieben zu einem kürzeren Weg vom inneren Maischeraum zum Außenraum führt. Dieser kurze Weg erleichtert weiterhin das Austragen von trockenen Trestern.
Weitere Vorteile ergeben sich aus der Beschreibung und der beigefügten Zeichnung.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die nach­ stehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht, im Schnitt, durch eine Ausfüh­ rungsform eines erfindungsgemäßen Behälters;
Fig. 2 eine Draufsicht auf den Behälter gemäß Fig. 1, teilweise aufgebrochen;
Fig. 3 bis 5 drei äußerst schematisierte Ansichten, ähnlich derjenigen der Fig. 2, jedoch im verkleinerten Maßstab, zur weiteren Erläuterung der Erfindung;
Fig. 6 und 7 zwei weitere, äußerst schematische Darstellungen von Varianten des Behälters gemäß Fig. 2.
In den Fig. 1 und 2 bezeichnet 10 insgesamt einen stehend- zylindrischen Behälter, wie er in verschiedenen gewerblichen Bereichen zur Behandlung eines Gemenges von Flüssigkeit und Feststoffen verwendet wird. Ein besonders bevorzugtes Anwendungs­ gebiet der Erfindung ist die Behandlung von Traubenmaische. Unter "Traubenmaische" sollen hierbei nicht nur Traubenmaischen verstanden werden, die aus einzelnen, entrappten Beeren bestehen. Vielmehr umfaßt die Erfindung insbesondere auch solche Fälle, in denen die Traubenmaische aus ganzen Trauben besteht, d. h. aus unentrappten Trauben mit sämtlichen Kämmen und Stielen. Derartige Traubenmaischen werden vor allem in Ländern des Mittelmeerraumes eingesetzt und sind im trockenen Zustand besonders problematisch in der Handhabung, weil sich die Kämme und Stiele der Trauben ineinander verzahnen. Die Erfindung ist jedoch nicht auf dieses Fachgebiet beschränkt. Der erfin­ dungsgemäße Behälter kann nämlich auch bei anderen Aufgaben eingesetzt werden, bei denen ähnliche Flüssigkeiten und Fest­ stoffe vermengt sind. Hierzu zählen beispielsweise die Erzeugung von Auszügen aus pflanzlichen oder tierischen Ausgangsmateria­ lien, beispielsweise die Herstellung von Gelatine. Nachstehend soll die Erfindung jedoch am Beispiel der Behandlung von Traubenmaische erläutert werden.
Der Behälter 10 ist konzentrisch um eine vertikale Achse 11 aufgebaut. Eine zylindrische Außenwand 12 begrenzt den Behälter 10 nach außen. An der Unterseite ist der Behälter 10 mittels eines Bodens 13 abgeschlossen. Der Boden 13 verfügt über einen zentralen, kreisförmigen und ebenen Abschnitt 14, daran nach außen anschließend einen konischen, kreisringförmigen Abschnitt und schließlich über einen nach unten umgebogenen unteren Rand 16, mit dem der Boden 13 an die Wand 12 angeschlossen ist, so daß der Behälter insgesamt auch ausgesteift ist. Es versteht sich dabei, daß der Boden 13 auch spitzkegelig oder kugelig gewölbt ausgebildet oder durch einen sogenannten Klöpperboden dargestellt sein kann.
Der Behälter 10 steht auf Füßen 17 mit Abstand über einem nicht dargestellten Boden.
Im Behälter 10 ist konzentrisch zur Achse 11 eine Siebwand 20 vorgesehen. Die Siebwand 20 ist im oberen Bereich mit einem zylindrischen Abschnitt 21 ausgebildet, dessen oberer Rand 22 oben in der selben Ebene wie die Wand 12 des Behälters 10 enden kann. Sie kann aber auch über die Wand 12 nach oben hinausstehen oder nach unten gegenüber dieser versetzt sein. Es versteht sich ferner, daß der Behälter 10 auch als geschlossener Behälter, beispielsweise als Druckbehälter, ausgebildet sein kann.
Ein unteres Ende 23 des zylindrischen Abschnittes 21 bildet den Übergang zu einem sich daran anschließenden konischen Abschnitt 24, der sich nach unten aufweitet. Der konische Abschnitt 24 geht nach unten bis zum Boden 13 durch und setzt in einem Abstand d von der Wand 12 des Behälters 10 auf dem konischen Abschnitt 15 des Bodens 13 auf.
Bezeichnet man den Radius des Behälters 10, d. h. den Radius der Wand 12, mit R und den Radius des zylindrischen Abschnittes 21 mit r, so beträgt dieser Radius r des zylindrischen Ab­ schnittes 21 40% bis 90%, vorzugsweise 55% bis 85% des Radius R des Behälters 10. Der Abstand D zwischen zylindrischem Abschnitt 21 und Wand 12 ist, in absoluten Maßen, dabei vorzugs­ weise nicht größer als 600 mm, damit der Behälter 10 leicht von oben gereinigt werden kann. Beim Reinigen des Behälters 10 steigt nämlich ein Arbeiter mit einer Leiter an den oberen Rand 22 und spritzt das Innere des Behälters 10 mit einem Schlauch aus. Dies ist bei guter Zugänglichkeit nur dann möglich, wenn der Abstand D nicht zu groß gewählt ist.
Der konische Abschnitt 24 der Siebwand 20 hat einen Neigungs­ winkel α, der zwischen 5° und 30°, vorzugsweise zwischen 150°eund 25° liegt.
Der Abstand d, den das untere Ende des konischen Abschnittes 24 der Siebwand 20 zur Wand 12 des Behälters 10 einnimmt, beträgt zwischen 5% und 20%, vorzugsweise zwischen 10% und 15% des Radius R des Behälters 10.
Die Siebwand 20 trennt somit insgesamt einen inneren Raum 25 von einem äußeren Raum 26. Der innere Raum 25 ist bei einem Einsatz des Behälters 10 zur Behandlung von Traubenmaische der sogenannte Maischeraum, während der äußere Raum 26 der Saftraum ist. Der Behälter 10 kann somit als stehender Entsaftungstank eingesetzt werden. Dabei wird die Maische, d. h. die vermahlenen und unvergorenen Trauben in den inneren Raum 25 eingefüllt. Wenn der Behälter 10 hinreichend schlank ausgebildet ist, d. h. relativ hoch gemessen an seinem Durchmesser ist, so wird die Maische im inneren Raum 25 durch ihr Eigengewicht entsaftet. Der Traubensaft tritt durch die Siebwand 20 hindurch und sammelt sich im äußeren Raum 26. Mit 27 ist ein Saftablaß angedeutet, mit dem der Saft aus dem äußeren Raum 26 abgelassen werden kann. Insoweit erweist sich als vorteilhaft, daß die Siebwand 20 mit dem konischen Abschnitt 24 bis an den Boden 32 durchgeht, weil dann nämlich der Saftablaß 27 an der tiefstmöglichen Stelle des Behälters 10 angebracht werden kann.
Mit 28 ist eine Kühltasche an sich bekannter Bauart angedeutet, die am zylindrischen Abschnitt 21 befestigt ist und beispiels­ weise Teil einer Kühlschlange sein kann, die sich um den zylindrischen Abschnitt 21 herum erstreckt.
Im Zentrum des Bodens 13 ist von unten ein Motor 30 angesetzt, dessen Welle 31 den Boden 13 durchdringt. An der Welle 31 ist ein Austragarm 32 drehfest angeordnet. Der Austragarm 32 ist oberhalb des zentralen Abschnittes 14 des Bodens 13 beidseits der Welle 31 als horizontaler Abschnitt 33 ausgebildet. An die horizontalen Abschnitte 33 schließen sich geneigte Abschnitte 34 an, die oberhalb des konischen Abschnittes 15 des Bodens 13 verlaufen. Enden 35 der geneigten Abschnitte 34 und damit des Austragarms 32 befinden sich im dichten Abstand vom konischen Abschnitt 24 der Siebwand 20.
Auf den geneigten Abschnitten 34 können ferner Flügel 36 zur Erhöhung des Wirkquerschnittes des Austragarmes 32 angeordnet sein.
Mit einem Pfeil 37 ist die Drehrichtung des Austragarmes 32 angedeutet. Die Drehrichtung ist im Rahmen der hier inte­ ressierenden Funktionsschilderung des Behälters 10 fest einge­ stellt.
Aus Fig. 2 ist zu erkennen, daß der Austragarm 32 beidseits gegenüber einer Radialen 38 zur Achse 11 abgebogen ausgebildet ist. Diese Abbiegung des Austragarmes 32 ist entgegen der Bewegungsrichtung des Austragarmes 32 vorgesehen.
In Fig. 1 ist schließlich mit 39 noch angedeutet, daß der Austragarm 32 zugleich eine Innen-Siebwand 39 tragen kann, die sich konzentrisch zur Siebwand 20 nach oben erstreckt, um einen weiteren Saftraum im Zeitraum des Maischeraums 25 zur Verfügung zu haben. Dies ist dann sinnvoll, wenn der Behälter 10 einen großen Durchmesser hat und damit der Saftweg vom Zentrum des inneren Raumes 25 zum äußeren Raum 26 zu lang wird.
Im Bodenbereich des Behälters 10 ist ein Austragstutzen 40 vorgesehen, der den inneren Raum 25 mit dem Raum außerhalb des Behälters 10 verbindet. Der Austragstutzen 40 hat eine Mittel­ linie 41, die, wie Fig. 2 deutlich zeigt, gegenüber einer Radialen 38′ zur Achse 11 abgewinkelt ist und zwar um einen Winkel δ. Der Winkel δ liegt zwischen 5° und 80°, vorzugsweise zwischen 10° und 30°.
Der Austragstutzen 40 ist ferner, wie man deutlich aus Fig. 1 erkennt, gegenüber der Horizontalen nach unten geneigt und zwar um einen Winkel β. Der Winkel β liegt zwischen 5° und 80°, vorzugsweise zwischen 10° und 50°.
Schließlich zeigen die Fig. 1 und 2 deutlich, daß der Austrag­ stutzen 40 sich ferner von innen nach außen trompetenartig öffnet. Wenn der Austragstutzen im Querschnitt rechteckig ist, beträgt der Öffnungswinkel in der Vertikalen δ zw. ε in der Horizontalen, wie in den Fig. 1 und 2 eingezeichnet ist. Die Winkel δ, ε liegen zwischen 5° und 30°, vorzugsweise zwischen 5° und 15°. Es versteht sich jedoch, daß der Austragstutzen 40 auch zylindrisch oder näherungsweise zylindrisch oder rechteckig mit abgerundeten Ecken ausgebildet sein kann, je nachdem, wie dies im Einzelfall zweckmäßig ist.
Der Anschluß des Austragstutzens 40 an den inneren Raum 25 besteht aus einem Übergang 42 im konischen Abschnitt 24 der Siebwand 20. Am äußeren Ende ist der Austragstutzen 40 mit einem Schieber 43 bekannter Bauart abgeschlossen. Im Bereich des Überganges 42 ist ein Leitblech 44 am konischen Abschnitt 24 der Siebwand 20 befestigt. Das Leitblech 44 dient zum Verbessern der Einleitung von auszutragendem Gut in den Austragstutzen 40, wenn sich die Enden 35 des Austragarmes 32 am Übergang 42 des Austragstutzens 40 vorbei bewegen. Zu diesem Zwecke ist das Leitblech 44 mit einer Außenkontur 45 versehen, die gerade an die Bewegungsbahn des Austragarmes 32 angepaßt ist, wie deutlich in Fig. 1 zu erkennen ist.
Die Wirkungsweise des Behälters 10 ist wie folgt: Wenn bei der Behandlung von Traubenmaische die Maische in den Innenraum 25 eingefüllt wurde und sich nach und nach unter der Wirkung ihres Eigengewichtes selbst entsaftet hat, insbesondere bei kontinuierlichem Ablauf des Saftes über den Saftablaß 27, dann verbleiben am Ende im Innenraum 25 die Festbestandteile der Maische, d. h. die Trester. Diese Trester sind im unteren Bereich durch ihr Eigengewicht verdichtet und daher stellt das Austragen dieser Trester aus dem Behälter 10 in der Praxis ein besonderes Problem dar.
Hierbei ist zu berücksichtigen, daß man bei der Entsaftung von Maische naturgemäß einen möglichst hohen Entsaftungsgrad anstrebt, weil die Selbstentsaftung im Behälter 10 ein äußerst schonendes Verfahren ist, bei dem Traubensäfte hoher Qualität gewonnen werden können. Hierzu besteht in manchen Ländern sogar eine eigene Gesetzgebung, die festlegt, wieviel Anteil des selbst-entsafteten Saftes zur Herstellung hochwertiger Weine oder Champagner verwendet werden darf. Demgegenüber ist eine Nachentsaftung der Maische in einer Presse zwar möglich, liefert jedoch nicht Traubensäfte der gewünschten hohen Qualität, weil beim mechanischen Pressen der Maische Trübstoffe frei werden und auch durch das Zerquetschen von Kernen unerwünschte Bitter­ stoffe freigesetzt werden.
Andererseits ist das Austragen der Tresterbestandteile aus dem inneren Raum 25 naturgemäß umso schwieriger, je trockener der Trester ist, weil die Maische bei zunehmender Entsaftung mehr und mehr ihre Fließfähigkeit verliert und schlußendlich der im inneren Raum 25 verbleibende Trester eine Struktur hat, bei der die Trester nicht mehr unter Schwerkrafteinfluß durch den Austragstutzen 40 entleert werden können, sondern vielmehr mittels des Austragarmes 32 die Entleerung des inneren Raumes 25 bewirkt werden muß.
Die Anordnung beim erfindungsgemäßen Behälter 10 ist daher zunächst so getroffen, daß der Austragarm 32 mit seinen Enden 35 so nahe wie möglich an die Siebwand 20 heranreicht, damit der Bodenbereich des Behälters 10 vollkommen überstrichen wird. Andererseits widerstreitet dies mit dem Wunsch, den Saftraum, d. h. den äußeren Raum 26 soweit wie möglich nach unten zu führen, um eine möglichst vollkommene Entsaftung zu ermöglichen. Die Lösung dieses Problems liegt beim erfindungsgemäßen Behälter 10 in der konischen Ausbildung des Abschnittes 24. Diese Ausbildung gestattet es nämlich, den Saftraum, d. h. den äußeren Raum 26 bis an den Boden 13 des Behälters 10 zu führen, wenn­ gleich mit verringerter Breite d, was jedoch im Hinblick auf den flüssigen Saft im äußeren Raum 26 weniger problematisch ist. Die sich nach unten öffnende Konusform des Abschnittes 24 hat darüberhinaus den Vorteil, daß von oben nachrutschende Tresterbestandteile infolge der Querschnittsvergrößerung im Bereich Abschnittes 24 aufgelockert werden und damit leichter vom Austragarm 32 ergriffen werden können.
Mit der in einer Horizontalebene abgewinkelten Anordnung des Austragstutzens 40 (vgl. Fig. 2) hat es folgende Bewandtnis:
In Fig. 3 ist in diesem Zusammenhang zunächst ein Behälter 10a mit herkömmlichem Austragstutzen 40a dargestellt. Die Mittellinie 41a des Austragstutzens 40a verläuft als Radiale zur Achse 11a. Wenn nun der - äußerst schematisch dargestellte - Austragarm 32a den Bereich des Austragstutzens 41a erreicht, so schiebt er die Tresterbestandteile in einer Richtung vor sich her, die in Fig. 3 mit einem Pfeil 50a bezeichnet ist. Dieser Pfeil 50a schließt mit der Mittellinie 41a einen Winkel ϕa ein. Dieser Winkel ϕa beträgt, je nach baulichen Gegebenheiten, beispielsweise ca. 70°. Die auszutragenden Trester werden daher vom Austragarm 32a fast senkrecht gegen die Wandung des Austragstutzens 40a gedrückt. In der Praxis kann es daher geschehen, daß der Austragarm 32a die Trester am Austragstutzen 40a vorbeischiebt anstatt sie aus diesem herauszubefördern.
Fig. 4 zeigt nun im Gegensatz dazu die Verhältnisse bei einem erfindungsgemäßen Behälter 10b. Bei diesem ist die Mittellinie 41b des Austragstutzens 40b bekanntlich zur Radialen abgewinkelt und zwar um den Winkel 6. Wenn nun der Austragarm 32b die Trester in Richtung des Pfeiles 50b in den Bereich des Austragstutzens 40b befördert, so beträgt der Schnittwinkel zwischen dem Pfeil 50b und der Mittellinie 41b nur noch ϕb, wobei gilt: ϕb = ϕa - δ. Die Trester werden daher nicht mehr auf die Wandung des Austrag­ stutzens 40b zu geschoben, sondern vielmehr schräg auf diese zu, so daß bei geeigneter Dimensionierung das Austragen der Trester wesentlich leichter gelingt.
Fig. 5 zeigt schließlich eine Variante des Behälters 10c, bei dem der Austragarm 32c mit einem in Bewegungsrichtung zurückge­ setzten Ende 35c versehen ist. Der Winkel dieser Zurücksetzung ist in Fig. 5 mit µ bezeichnet.
Wenn nun der Austragarm 32c die Trester in den Bereich des Austragstutzens 40c fördert, so nimmt der bereits erläuterte Pfeil 50c mit der Mittellinie 41c einen Winkel ϕc ein, der noch kleiner ist als der Winkel ϕb. Es gilt die Beziehung:
ϕc = ϕb - µ = ϕa - δ - µ.
Diese Überlegung macht deutlich, warum die in Fig. 2 dargestellte S-förmig gekrümmte Anordnung des Austragarmes 32 in Verbindung mit der Drehrichtung (Pfeil 37) wichtig ist, weil diese Maßnahmen nämlich geeignet sind, das vollständige Austragen auch trockener Trester aus dem Austragstutzen 40 zu ermöglichen.
Fig. 6 zeigt eine erste Variante der Darstellung gemäß Fig. 2. Man erkennt einen Behälter 10′ mit einem Austragstutzen 40′, der insoweit gegenüber dem Austragstutzen 40 gemäß Fig. 2 variiert ist, als seine in der Draufsicht zu erkennenden Wandungen 60a und 60b auf beiden Seiten nicht streng kegelig bzw. konisch verlaufen, sondern vielmehr nach Art einer Pflug­ schar gekrümmt. Die Krümmungen der beiden in Fig. 6 zu erkennen­ den Abschnitte 60a und 60b der Wandung sind dabei jedoch wiederum so angelegt, daß sich der Durchtrittsquerschnitt des Austrag­ stutzens 40′ vom Inneren des Behälters nach außen kontinuierlich weitet.
Es wird jedoch aus Fig. 6 deutlich, daß sich die Formgebung des Austragstutzens 40′ noch mehr an die Förderrichtung eines - nicht dargestellten - Austragarmes anschmiegt, so daß der Übergang der trockenen Trester vom Innenraum des Behälters in den Außenraum noch reibungsärmer vor sich gehen kann.
Dies gilt ganz besonders für die weitere, in Fig. 7 dargestellte Variante eines Behälters 10′′. Dessen Austragstutzen 40′′ ist mit seiner Mitteillinie 41′′ um 90° gegenüber einer Radialen geneigt. Die Mittellinie 41′′ liegt damit tangential an der Öffnung der Siebwand an, so daß ein streng radial verlaufender Austragarm exakt in der Richtung dieser Tangente auf die Austragöffnung trifft.
Der Austragstutzen 40′′ ist in Fig. 7 wiederum streng konisch dargestellt, er kann jedoch ebenfalls trompetenartig gekrümmt ausgebildet sein. Statt einer in der Herstellung aufwendigen Krümmung kann dabei, und auch bei den anderen geschilderten Ausführungsbeispielen, selbstverständlich auch eine Konstruktion verwendet werden, bei der gerade Abschnitte unter stumpfen Winkeln aneinander angesetzt sind, um eine gekrümmte Oberfläche anzunähern.

Claims (8)

1. Stehender Behälter zum Behandeln eines Gemenges von Flüssig­ keit und Feststoffen, insbesondere zum Behandeln von Traubenmaische, mit einer im wesentlichen stehend-zylin­ drischen Wand (12), einem Boden (13), einer innerhalb der Wand (12) und beabstandet von dieser angeordneten Siebwand (20), die von der Oberseite des Behälters (10) vertikal bis zum Boden (13) durchgeht und einen inneren Raum (25) von einem äußeren Raum (26) im Behälter (10) trennt, sowie einem im inneren Raum (25) am Boden (13) angeordneten und um eine vertikale Achse (11) drehbaren Austragarm (32), dadurch gekennzeichnet, daß die Siebwand (20) einen oberen, stehend-zylindrischen Abschnitt (21) sowie einen unteren, konischen, sich nach unten aufweitenden Abschnitt (24) aufweist, der im radialen Abstand (d) von der Wand (12) mit dem Boden (13) verbunden ist.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der zylindrische Abschnitt (21) einen Radius (r) aufweist, der zwischen 40% und 90%, vorzugsweise zwischen 55% und 85% des Radius (R) des Behälters (10) beträgt.
3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der radiale Abstand (d) zwischen 5% und 20%, vorzugs­ weise zwischen 10% und 15% des Radius (R) des Behälters (10) beträgt.
4. Behälter nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der konische Abschnitt (24) einen Neigungswinkel (α) zwischen 5° und 30°, vorzugsweise zwischen 15° und 25° aufweist.
5. Behälter nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Austragarm (32) mit seinem Ende (35) dicht an einem Bereich des konischen Abschnittes (24) vorbei bewegbar ist und diesem Bereich ein Austrag­ stutzen (40) endlicher Länge an die Siebwand (20) ange­ schlossen ist, der die Wand (12) durchdringt.
6. Behälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Austragstutzen (40) gegenüber einer von der Achse (11) ausgehenden Radialen (38′) um einen ersten Winkel (6) in eine Horizontalebene in Bewegungsrichtung des Endes (35) abgewinkelt ist.
7. Behälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Austragstutzen (40) im Übergang (42) zu dem inneren Raum (25) des Behälters (10) mit einem Leitblech (44) versehen ist, das im wesentlichen an der - in Bewegungsrichtung des Endes (35) gesehen - hinteren Seite des Überganges (42) angeordnet ist.
8. Behälter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Leitblech (44) eine Außenkontur (45) aufweist, die eng an die Bewegungsbahn des Austragarmes (32) angenähert ist.
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