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DE4237870A1 - Verfahren zur Herstellung eines elektronischen Steuergeräts für ein Kraftfahrzeug, und nach diesem Verfahren herstellbares Steuergerät - Google Patents

Verfahren zur Herstellung eines elektronischen Steuergeräts für ein Kraftfahrzeug, und nach diesem Verfahren herstellbares Steuergerät

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DE4237870A1
DE4237870A1 DE19924237870 DE4237870A DE4237870A1 DE 4237870 A1 DE4237870 A1 DE 4237870A1 DE 19924237870 DE19924237870 DE 19924237870 DE 4237870 A DE4237870 A DE 4237870A DE 4237870 A1 DE4237870 A1 DE 4237870A1
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DE
Germany
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circuit board
control device
molded foam
connection
components
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19924237870
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English (en)
Inventor
Heinz Dipl Ing Leiber
Horst Dr Ing Brinkmeyer
Siegfried Dipl Ing Schreiber
Bernd Dr Ing Hense
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Daimler Benz AG
Mercedes Benz AG
Original Assignee
Daimler Benz AG
Mercedes Benz AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Daimler Benz AG, Mercedes Benz AG filed Critical Daimler Benz AG
Priority to DE19924237870 priority Critical patent/DE4237870A1/de
Publication of DE4237870A1 publication Critical patent/DE4237870A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines elektronischen Steuergeräts für ein Kraftfahrzeug nach der Gattung des Anspruchs 1, sowie ein verfahrens­ gemäß herstellbares elektronisches Steuergerät nach der Gattung des Anspruchs 13.
Herkömmliche elektronische Steuergeräte für den Einsatz in einem Kraftfahrzeug beinhalten eine Elektronik, die auf einer oder auf mehreren gedruckten Leiterplatten re­ alisiert ist. Diese Leiterplatte/n wird/werden in Gehäu­ se eingebaut, welche entweder aus Metall oder aus Kunst­ stoff bestehen und üblicherweise in Spritzgußtechnik vorgefertigt werden. Die Verbindung der Elektronik mit äußeren Komponenten wird durch Steckverbinder (sog. Hea­ der) hergestellt, die mechanisch z. B. an der Wandung oder dem Boden des Gehäuses befestigt werden und elektrisch mit der bzw. den Leiterplatte/n verbunden sind.
Ein solcher Aufbau ist aufwendig und teuer, denn die Form­ herstellung und die Stückkosten für die Gehäuseteile sowie die Stückkosten für die Header sind beträchtlich. Im Falle einer erforderlichen Abdichtung gegen Feuchtigkeit sind aufwendige Dichtungsmaßnahmen vorzusehen.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur Her­ stellung eines elektronischen Steuergeräts zur Verwendung in einem Kraftfahrzeug vorzuschlagen, das kostengünstiger und in höherem Maße automatisierbar als herkömmliche Her­ stellungsverfahren ist, ohne daß dadurch Einschränkungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit entsprechender Steuerge­ räte hingenommen werden müssen, sowie ein Steuergerät vor­ zuschlagen, welches auch unter Anwendung dieses Verfah­ rens herstellbar ist.
Diese Aufgabe wird durch ein gattungsgemäßes Verfahren zur Herstellung eines elektronischen Kfz-Steuergeräts mit den kennzeichnenden Merkmalen gemäß Anspruch 1 bzw. durch ein gattungsgemäßes elektronisches Steuergerät mit den kenn­ zeichnenden Merkmalen gemäß Anspruch 13 gelöst.
Erfindungsgemäß wird/ist die Geräteelektronik in an sich be­ kannter Weise durch entsprechende Bauteilbestückung einer entsprechenden Leiterplatte hergestellt, ein Anschlußkabel an die Leiterplatte angeschlossen, wenigstens der bestück­ te bzw. kontaktierte bzw. gelötete Bereich auf wenigstens einer der beiden Leiterplattenseiten mittels eines einhül­ lenden Materials abgedeckt und die so hergerichtete Elek­ tronik in einer die erwünschte äußere Gestalt des Steuer­ gerätes bestimmenden Hohlform mit einem Füll- bzw. Form­ schaum so umschäumt, daß es nach der Strukturfestigung des Formschaumes die erwünschte äußere Gestalt, Oberflächen­ beschaffenheit und ggfs. auch Farbe aufweist. Hierdurch wird ein herkömmliches Gerätegehäuse und die aufwendige Montage von Gerätebestandteilen überflüssig und es wird so durch lückenlose Versiegelung der Elektronik auch das Problem der Abdichtung gegen Feuchtigkeit dauerhaft gelöst. Außerdem werden durch die direkte Anbringung des zu externen Komponenten führenden Geräteanschlußkabels Bauraum und Montageraum beanspruchende Steckverbinder überflüssig und insoweit beträchtliche Kosten einge­ spart. Im Rahmen der Erfindung kann der Formschaumman­ tel des vorgeschlagenen Steuergerätes gleichwohl aus wenigstens zwei paßgenau vorgeformten und zusammenge­ fügten Mantelteilen gebildet sein.
Vorteilhafte Weiterbildungen des Verfahrens bzw. des Steuergerätes sind gemäß Lehre der Ansprüche 2 bis 12 bzw. 14 bis 25 möglich.
Entweder wird wenigstens eine der beiden Seiten - z. B. wenigstens die Bestückungsseite - der fertig bestückten und verlöteten Leiterplatte mit einer flachen Schutzhaube abgedeckt, bevor die Ummantelung durch Formschaum erfolgt. Oder es wird/wurde die fertig bestückte und mit dem Gerä­ teanschlußkabel versehene Leiterplatte vor dem Umschäumen mit einem sie konturschlüssig versiegelnden Überzug verse­ hen, beispielsweise in Form einer durch Tauchen, Auf­ sprühen oder Beflocken und anschließendes Trocknen, Aus­ härten bzw. Versintern herstellbaren Lackschicht. Dieser Überzug bildet eine elektrische Isolierschicht, welche die gesamte Elektronik einschließlich der Verbindungs­ stelle des Anschlußkabels mit der Leiterplatte vollum­ fänglich einschließt. Die gesamte Elektronik kann so sehr wirksam gegen Feuchtigkeit abgesperrt werden.
Ein zusätzlicher Vorteil besteht in der festen Lack­ bindung aller Bauteile an die Leiterplatte, so daß Schwingungsbelastungen derselben gegenüber der Leiter­ platte und folgliches Ermüdungsversagen von Lötstellen weitgehend vermieden werden können; eine hohe innere Dämpfung des Hüllschaums kann diesen Vorteil noch be­ trächtlich unterstützen.
Das erfindungsgemäße Verfahren bzw. Steuergerät sieht vor, die abdeckende/n Schutzhaube/n aus einem elektrisch leitenden oder isolierenden Material herzustellen. Sofern wenigstens eine Schutzhaube aus Metall besteht, kann dadurch zum einen eine gewisse Abschirmung der Elek­ tronik gegen elektromagnetische Störausstrahlungen oder -einstrahlung erfolgen, was von großem Vorteil ist. Zum anderen kann dadurch ein Luftvolumen eingeschlossen wer­ den, an welches Steuerbauelemente für z. B. kleine oder nur sporadisch betriebene Verbraucher kurzfristig klei­ ne Wärmemengen abgeben können; die Wärme wird dann durch die metallische und deshalb gut wärmeleitende Abdeckhaube verteilt und großflächig durch den äußeren Formschaum­ mantel an die Umgebung abgegeben.
Das erfindungsgemäße Verfahren bzw. Steuergerät sieht ferner vor, in Massezonen der Metallisierung der Leiter­ platte liegende Öffnungen oder Randaussparungen vorzu­ sehen, und wenigstens eine metallische Abdeckhaube we­ nigstens mit randnahen Schränklaschen zu versehen, die in besagte Öffnungen oder Randaussparungen greifen, dieselben zu verschränken, und dadurch erforderlichen­ falls auch eine innige Masseverbindung der wenigstens einen elektrisch leitenden Abdeckhaube mit den Masse­ flächen auf der Leiterplatte herzustellen.
Das erfindungsgemäße Verfahren bzw. Steuergerät sieht weiter vor, den die Elektronik schützenden Formschaum­ mantel aus einem Kunststoffmaterial herzustellen, in das zuvor Partikel eingebracht werden/wurden, die die Wärmeleitfähigkeit des porigen Schaumstoffs steigern. In vorteilhafter Weise kann dadurch das Wärmeverteil- und -abgabevermögen beeinflußt bzw. erhöht werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren bzw. Steuergerät sieht auch noch vor, den die Elektronik schützenden Formschaum­ mantel aus einem Kunststoffmaterial herzustellen, wel­ ches mit Partikeln oder Verbindungen angereichert wird/ ist, die eine elektrische Leitfähigkeit des fertig ge­ schäumten Mantels zur Folge haben. In vorteilhafter Weise kann dadurch eine elektrostatische und/oder elektromag­ netische Abschirmung gegen elektrostatische und elektro­ magnetische Störemission oder -einstrahlung bewirkt oder verstärkt werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren bzw. Steuergerät sieht weiter vor, den die Elektronik schützenden Formschaum­ mantel aus einem Kunststoffmaterial herzustellen bzw. vorzusehen, welches mit Partikeln oder Verbindungen an­ gereichert wurde, die eine gewisse magnetische Leitfä­ higkeit des porigen Mantels bewirken. In vorteilhafter Weise kann dadurch eine elektromagnetische Abschirmung gegen elektromagnetische Störemission oder -einstrahlung bewirkt oder verstärkt werden, letzteres z. B. im Falle einer gewissen elektromagnetischen Grundabschirmung in­ folge einer zugleich elektrischen Leitfähigkeit wenig­ stens einer Abdeckhaube und/oder des Formschaummantels und einer dadurch bewirkten magnetischen Wechselfeld­ verdrängung.
Das erfindungsgemäße Verfahren bzw. Steuergerät umfaßt weiter, daß Bauelemente auf der Leiterplatte, die ein besonders hohes Verlustleistungsaufkommen haben, mit einem Kühlkörper verbunden werden/sind, und dieser in Bezug auf die Leiterplatte so angeordnet und miteinge­ geschäumt wird/ist, daß nach dem Einschäumen vorbestimm­ te Teile des Kühlkörpers - etwa Kühlrippen oder eine montierbare Wärmeableitfläche - nicht eingeschäumt wer­ den/sind und somit die Abgabe von Verlustwärme an die Umgebung erlauben.
Das erfindungsgemäße Verfahren bzw. Steuergerät sieht weiter vor, daß Bauelemente auf der Leiterplatte, die ein hohes Verlustleistungsaufkommen haben, mit einem Wärmerezeptor eines Wärmetransportbauteils, etwa einer Heat-Pipe, verbunden werden/sind, und der entsprechen­ de Wärmeemitter bzw. -radiator in Bezug auf die Leiter­ platte so angeordnet wird/ist, daß er von dem umhüllen­ den Formschaum nicht bedeckt ist und die Abgabe trans­ portierter Verlustwärme an die Umgebung erlaubt.
Das erfindungsgemäße Verfahren bzw. Steuergerät sieht schließlich noch vor, einen Knickschutz für das Geräte­ anschlußkabel an dessen Austrittsstelle aus dem Form­ schaummantel des Steuergeräts dadurch zu realisieren, daß in einem weiteren Schritt entweder eine das Anschlußkabel umfassende Knickschutztülle an dessen Austrittsstelle vorgesehen wird/ist, die beim/durch Umschäumen der Lei­ terplatte so im Formschaummantel fixiert wird/ist, daß neben einem Knickschutz beispielsweise auch noch eine gewisse Teilzugentlastung des Anschlußkabels resultiert, oder daß die Kabelaustrittsöffnung im Formschaummantel trichterförmig ausgeformt wird/ist, indem die Außenkontur des Formschaummantels dort mit einem gewissen Radius nach innen verläuft. Infolgedessen kann dann beim Abknicken des Kabels dasselbe nur mit einem definierten minimalen Radius gekrümmt werden.
Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Steuergeräts für ein Kraftfahrzeug sind in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung erläutert. Es zei­ gen:
Fig. 1 ein schematischer Querschnitt durch ein Steuer­ gerät gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel;
Fig. 2a die Illustration einer beispielhaften Steck­ verbindung von Anschlußadern mit der Leiter­ platte des Steuergerätes vor der Einschäumung;
Fig. 2b die Illustration einer beispielhaften Crimp­ verbindung zur Kontaktierung von Anschlußadern mit der Leiterplatte vor der Einschäumung;
Fig. 2c die Illustration der Verbindung von Anschluß­ adern mit der Leiterplatte des Steuergerätes durch Schneidklemmverbindungsmittel;
Fig. 3 ein schematischer Querschnitt durch ein Steuer­ gerät gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel;
Fig. 4 ein schematischer Querschnitt durch ein Steuer­ gerät gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel, welches Kühlmittel zur Abfuhr von Verlustwärme umfaßt;
Fig. 5 ein schematischer Querschnitt durch die Kabel­ abgangszone eines erfindungsgemäßen Steuerge­ räts gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel;
Fig. 6 ein schematischer Querschnitt durch eine anders ausgebildete Kabelabgangszone eines erfindungs­ gemäßen Steuergeräts gemäß dem zweiten Ausfüh­ rungsbeispiel.
Weitere Details des oben schon beschriebenen Herstel­ lungsverfahrens ergeben sich aus der nachfolgenden Be­ schreibung der figürlichen Ausführungsbeispiele eines elektronischen Steuergeräts für ein Kraftfahrzeug.
Gemäß Fig. 1 umfaßt das Steuergerät 10 wenigstens eine Leiterplatte 11, die zusammen mit darauf angeordneten und kontaktierten Bauelementen 14 die Elektronik des Steuer­ gerätes bildet. Des weiteren sind Kontaktierungsmittel 16 bzw. 16A bzw. 16B vorgesehen, welche die einzelnen Adern 15A des wenigstens eines Geräteanschlußkabels 15 mit der Leiterplatte 11 verbinden.
Die Leiterplatte 11 ist hier z. B. beidseitig durch zwei im Bereich ihrer Berandung aufliegende Abdeckhauben 12A und 12B abgedeckt, die aus Metall oder Kunststoff beste­ hen können; sie schließen insoweit die Elektronik 11, 14, 16 bis auf den Rand der Leiterplatte 11 bzw. bis auf längs bestimmter Abschnitte des Umfanges der Leiterplatte 11 nach außen überstehende Segmente derselben gehäuseartig ein. Im Falle ihrer Herstellung aus Metall können diese Abdeckhauben beispielsweise mit Schränklaschen 12D aus­ gerüstet sein, die durch entsprechende Öffnungen oder Randein- bzw. -abschnitte der Leiterplatte 11 greifend eine definierte mechanische und erforderlichenfalls auch elektrische Verbindung mit der Leiterplatte bzw. deren Masseflächen herstellen.
Dieses Gebilde ist mit einem alle Teile zusammenhalten­ den und die äußere Struktur und Gestalt des Steuergerätes bestimmenden Schaumstoffmantel 13 umgeben, der die einge­ schlossenen Teile 11, 14, 16 und den Anschlußbereich des Geräteanschlußkabels 15 vor mechanischer Beanspruchung bzw. Beschädigung und vor Nässe schützt. Als schäumbarer Stoff mit erforderlichen elektrischen und mechanischen Eigenschaften kommt z. B. ein- oder zweikomponentiges Polyurethan (PU) in Frage. Dieser definiert außengeform­ te Formschaummantel kann einstückig, wie etwa durch Spritzschäumen realisierbar, oder aus wenigstens zwei paßgenau vorgeformten und zusammengefügten Manteltei­ len gebildet sein.
Vorzugsweise dann, wenn die Leiterplatte 11 z. B. nur ein­ seitig SMD-bestückt wird, kann eine ein- bzw.- rückseitige Abschirmmetallisierung der Leiterplatte die Abdicht- und Absperrfunktion einer zweiten schalenförmigen Abdeckhaube 12B übernehmen.
Die einzelnen Leitungsadern 15A des wenigstens einen Ge­ räteanschlußkabels 15 können direkt mit entsprechenden Leiterbahnen oder besonders ausgebildeten Anschlußflächen der Leiterplatte 11 durch Anlöten oder Anschweißen ver­ bunden sein.
Sie können aber auch gemäß Fig. 2a mit der Leiter­ platte 11 dadurch verbunden sein, daß dieselbe im Zuge oder nach ihrer Bestückung mit Bauteilen 14 mit Kontakt­ elementen bzw. -fahnen 16A bestückt wurde/wird, auf die vor dem Einschäumen Aufsteckverbinder 15D beispielsweise in Form bekannter Flachsteckhülsen, die an die einzelnen Leitungsadern 15A des wenigstens einen Anschlußkabels 15 angeschlagen wurden, aufgesteckt wurden bzw. aufsteckbar sind.
Gemäß Fig. 2b können anstelle von Anschlußfahnen und Aufsteckverbindern auch Crimphülsen 16B auf der Leiter­ platte 11 aufgelötet oder aufgeschweißt sein/werden, in die vor dem Einschäumen die von ihrer Isolation 15B befreiten Aderenden 15C der einzelnen Leitungsadern 15A eingeführt und dann darin vercrimpt werden. Gemäß Fig. 2c können auch Schneidklemmittel 16 eingesetzt werden/ sein, um vor dem Einschäumen z. B. ein als Flachbandkabel ausgeführtes Anschlußkabel 15 an die Leiterplatte 11 an­ zuschließen. Dazu wird/ist die Leiterplatte 11 mit we­ nigstens einem Schneidklemmaufnahmesockel 16C bestückt, in welchen nach dem Einlegen des Flachbandanschlußkabels 15 ein passendes Stempelelement 16D eingepreßt und darin verrastet wird bzw. ist.
Ein anderes Ausführungsbeispiel zeigt Fig. 3. Hier sind die beiden schalenartigen Abdeckhauben 12A und 12B durch einen elektrisch isolierenden Tauchlacküberzug 12C ersetzt. Dies bringt weitere Kostenersparnisse mit sich, da besondere Maßnahmen zur positionsstabilen Befestigung oder Verrastung oder Passung schalenartiger Abdeckhauben auf der Leiterplatte 11 vor dem Einschäumen somit entfal­ len. Außerdem kann bei geeigneter Materialwahl für den Tauchlacküberzug 12C auf diese Weise eine besonders wirksame Feuchtigkeitssperre realisiert werden.
Außerdem kann dadurch der die Elektronik einschließende Formschaummantel 13 auch aus einem elektrisch leitenden Kunststoffmaterial hergestellt werden. Durch die an der Leiterplatte und ihren Bauteilen somit sehr dicht an­ liegende, leitende Umhüllung wird eine besonders hohe Dämpfung elektromagnetischer Störeinstreuungen auf die Elektronik als auch von unerwünschten Störabstrahlungen derselben erreicht.
Vorzugsweise kann die gesamte Elektronik einschließlich eines gewissen Abschnitts des wenigstens einen Anschluß­ kabels 15, das von der Umschäumung nicht betroffen ist und insoweit aus dem Formschaummantel 13 herausragt, mit besagtem Tauchlack 12C beschichtet sein, so daß auch ein Eindringen von Feuchtigkeit entlang dem wenigstens einen Anschlußkabel 15 in Richtung der Leiterplatte 11 verhin­ dert wird.
In der Regel wird durch den einhüllenden Formschaummantel 13 je nach Material, Schäumungsgrad und spezifischem Ge­ wicht der realisierten Umhüllung sowie deren durchschnitt­ licher Schichtstärke die Wärmeabfuhr von der Leiterplatte 11 und von darauf befindlichen, Verlustwärme freisetzen­ den Bauelementen 14 begrenzt sein.
Zum einen kann unter Berücksichtigung des unterschiedli­ chen Verlustwärmeaufkommens in den einzelnen elektroni­ schen Bauteilen 14 deren Anordnung auf der Leiterplatte 11 so getroffen bzw. optimiert werden, daß sich eine re­ lativ ausgeglichene Erwärmung über der Gesamtfläche der Leiterplatte ergibt, d. h. sog. "Hot Spots" vermieden werden.
Zum anderen können gemäß Fig. 4 Bauteile 14A, die eine besonders hohe und deshalb durch besondere Maßnahmen an die Umgebung des Steuergeräts wegzukühlende Verlustwärme freisetzen, etwa Endstufen, Taktschalter oder Strom- bzw. Spannungsregler, vorteilhaft am Rande der Leiterplatte 11 angeordnet werdend. Ihre Wärmeübergabefläche 14B ist mit einem Kühlkörper 17 wärmeleitend verbunden, welcher hier beispielsweise im wesentlichen quer zur Leiterplatte 11 sich erstreckend wärmeübergabeseitig teilweise mit der­ selben so eingeschäumt wird/ist, daß seine die Wärme abstrahlenden Kühlrippen oder -finger nicht von Hüll­ schaum bedeckt werden/sind. Dabei können rippenartige Verstärkungen 13A im Bereich des den Kühlkörper 17 fixierenden Formschaummantels 13 vorgesehen werden/sein, um eine relativ starre und stabile Verbindung des Kühl­ körpers 17 mit den übrigen Bestandteilen 11, 12A, 12B bzw. 12C, 14 und 16 des Steuergerätes zu bewirken.
Analog dazu können Bauelemente auf der Leiterplatte, die ein hohes Verlustleistungsaufkommen haben, mit einem entsprechenden Wärmerezeptor eines Wärmetransportbau­ teils, etwa einer Heat-Pipe, verbunden sein, und der ent­ sprechende Wärmeemitter bzw. -radiator in Bezug auf die Leiterplatte so angeordnet sein, daß wenigstens dieser frei von einer Umschäumung bleibt und insoweit eine ungehinderte Abgabe von Verlustwärme an die Umgebung erlaubt; in diesem Falle kann also neben wenigstens einem abgehenden Anschlußkabel 15 beispielsweise auch noch eine vom Steuergerät abgehende und den Form­ schaummantel 13 durchdringende Wärmeträgerleitung vorgesehen sein.
Ein knickgeschützter Kabelabgang kann erfindungsgemäß gemäß Fig. 5 oder Fig. 6 verwirklicht werden.
Gemäß Fig. 5 kann das mit der Leiterplatte 11 zu verbin­ dende Geräteanschlußkabel 15 durch eine Knickschutztülle 18 geführt sein, die leiterplattenseitig einen oder mehre­ re einschäumbare Verankerungskragen 18A oder dgl. aufweist. Je nach dem Feuchtigkeitssperrverhalten des gewählten Ma­ terials des Formschaummantels 13 kann dabei die Tauchlac­ kierung 12C wahlweise so ausgeführt sein, daß sie bis in den erwähnten Verankerungsbereich 18A einer solchen Knick­ schutztülle 18 reicht, sich über diesen nach außen hin­ wegerstreckt oder diesen frei läßt, d. h. die Knick­ schutztülle im wesentlichen nicht bedeckt.
In Anwendungsfällen, bei denen beispielsweise ein Ver­ lust an Umbauungsraum zur Aufnahme knickschutzbetüll­ ter Kabelabgänge von beispielsweise mehreren in Reihe angeordneten Steuergeräten dieser Art vermieden werden soll, erweist sich die alternative Lösung gemäß Fig. 6 als vorteilhaft. Hierbei ist das Geräteanschlußkabel 15 durch eine in den Formschaummantel 13 eingeformte, sich nach außen trichterförmig erweiternde Kabelabgangsöff­ nung 13B geführt, die sich beispielsweise durch Ver­ rundung der Außenkontur des Formschaummantels 13 mit einem Radius 19 ergibt, so daß die Außenkontur im Bereich der Kabelabgangsöffnung 13B rund nach innen verläuft.
Durch diese Maßnahme kann einerseits das Anschlußkabel 15, ohne Umbauungsraum für eine abstehende Betüllung zu beanspruchen, anläßlich der Gerätemontage entlang dieser Verrundung richtungsunabhängig mit dem definierten Mini­ malradius 19 abgeknickt werden. Andererseits weist dann der Formschaummantel 13 auch dort keine scharfen Kanten und Ecken auf und ist somit vor dem Herausbrechen von Teilen des Hüllschaumes geschützt.

Claims (25)

1. Verfahren zur Herstellung eines elektronischen Steuergeräts für ein Kraftfahrzeug, wobei als Träger der elektronischen Schaltung eine Leiterplatte hergestellt und wenigstens einseitig mit Bauelementen bestückt wird, gekennzeichnet durch folgende Schritte:
  • - Es wird wenigstens ein Geräteanschlußkabel an die Leiterplatte angeschlossen;
  • - wenigstens der bauteilbestückte und mit dem An­ schlußkabel verbundene Bereich wenigstens einer der beiden Seiten der Leiterplatte wird mittels eines Abdeckmaterials abgedeckt;
  • - die so hergerichtete Elektronik wird in eine die erwünschte äußere Gestalt des Steuergerätes bestimmen­ den Hohlform eingelegt;
  • - die so bestückte Hohlform wird mit einem Form­ schaum ausgeschäumt;
  • - nach der Strukturverfestigung des Formschaumes wird der das elektronische Steuergerät somit darstel­ lende Formling der Hohlform entnommen.
2. Verfahren gemäß Anspruch 1, gekennzeichnet durch folgende weitere Schritte:
  • - Das Material zur Abdeckung der wenigstens einen Seite der Leiterplatte wird als schalenförmige, auf die Leiterplatte passende Abdeckhaube ausgeformt;
  • - die Abdeckhaube wird auf die fertig bestückte Leiterplatte aufgebracht und mit dieser verbunden.
3. Verfahren gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet
  • - daß als Material zur Herstellung der wenigstens einen schalenförmigen Abdeckhaube ein Metall Verwen­ dung findet.
4. Verfahren nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch folgenden weiteren Schritt:
  • - Bei der Verbindung der wenigstens einen schalen­ förmigen Abdeckhaube mit der Leiterplatte wird eine elek­ trisch leitende Verbindung beider Teile untereinander hergestellt.
5. Verfahren gemäß Anspruch 4, gekennzeichnet durch folgende weitere Schritte:
  • - Es werden in/an der Leiterplatte Aufnahmeöffnun­ gen bzw. -einschnitte bzw. Randaussparungen ausgebildet;
  • - es werden an der wenigstens einen schalenförmigen Abdeckhaube in besagte Aufnahmeöffnungen bzw. -einschnitte bzw. Randaussparungen passende Laschen ausgebildet;
  • - Zur Verbindung der Leiterplatte mit der wenigstens einen schalenförmigen Abdeckhaube werden die aus den Auf­ nahmeöffnungen bzw. -einschnitten bzw. Randaussparungen hervorstehenden Laschen in sich verschränkt.
6. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß das Material zur Abdeckung der wenigstens einen Seite der Leiterplatte in Form einer konturschlüssig anlie­ genden, elektrisch hoch isolierenden Umhüllung in der Art einer Lackschicht durch Tauchen, Sprühen oder Beflocken und anschließendes Trocknen, Aushärten bzw. Versintern aufgebracht wird.
7. Verfahren gemäß Anspruch 1, gekennzeichnet durch folgenden weiteren Schritt:
  • - In das als Formschaum auszubringende Material werden Partikel eingebracht, die die Wärmeleitfähigkeit des aus­ gehärteten Formschaums erhöhen.
8. Verfahren gemäß Anspruch 1, gekennzeichnet durch folgenden weiteren Schritt:
  • - In das als Formschaum auszubringende Material werden Partikel oder Verbindungen eingebracht, die eine elektri­ sche Leitfähigkeit des ausgehärteten Formschaums bewirken.
9. Verfahren gemäß Anspruch 1, gekennzeichnet durch folgenden weiteren Schritt:
  • - In das als Formschaum auszubringende Material werden Partikel oder Verbindungen eingebracht, die eine magneti­ sche Leitfähigkeit des ausgehärteten Formschaums bewirken.
10. Verfahren gemäß Anspruch 1, gekennzeichnet durch folgende weitere Schritte:
  • - Vor dem Einschäumen werden Bauelemente, welche ein hohes Verlustleistungsaufkommen haben (14A/14B), mit einem Kühlelement (17) verbunden;
  • - das Kühlelement (17) wird in Bezug auf die Leiter­ platte (11) so angeordnet und miteingeschäumt, daß beim Einschäumen Wärme abgebende Teile des Kühlelements vom Formschaummantel (13) unbedeckt bleiben.
11. Verfahren gemäß Anspruch 1, gekennzeichnet durch folgende weitere Schritte:
  • - Das wenigstens eine Anschlußkabel (15) wird mit einer Knickschutztülle (18; 18A mit 18A) versehen;
  • - die Knickschutztülle (18; 18 mit 18A) wird in Be­ zug auf das Anschlußende des Anschlußkabels (15)′ die Leiterplatte (11) und die Außenkontur des herzustellen­ den Steuergerätes (10) so angeordnet, daß sie teilweise miteingeschäumt und dadurch im Formschaummantel (13) verankert wird.
12. Verfahren gemäß Anspruch 1, gekennzeichnet durch folgende weitere Schritte:
  • - Wenigstens die Leiterplatte (11) wird mit wenig­ stens einem kontaktherstellenden Verbindungselement bzw. -bauteil (16; 16A, 16B) bestückt;
  • - nach der Bestückung der Leiterplatte (11) mit elektronischen Bauteilen (14) und dem wenigstens einen kontaktherstellenden Verbindungselement bzw. -bauteil (16; 16A, 16B) wird jede Ader (15A; 15C) des wenigstens einen Anschlußkabels (15) mit besagtem Verbindungsele­ ment bzw. -bauteil (16; 16A, 16B) lötfrei verbunden.
13. Steuergerät für ein Kraftfahrzeug mit einer als Träger der elektronischen Schaltung dienenden Lei­ terplatte, die wenigstens einseitig mit Bauelementen bestückt ist, hergestellt insbesondere nach dem Ver­ fahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß es keine Steckverbindungen (Header) und statt dessen wenigstens ein vom Steuergerät (10) unlösbares Anschlußkabel (15) aufweist;
  • - daß die Leiterplatte (11) wenigstens in einem mit elektronischen Bauteilen (14) bestückten und den Anschluß (15; 16A, 16B, 16C, 16D) des Anschlußkabels (15) ein­ schließenden Bereich wenigstens einseitig durch ein erstes Material (12A, 12B; 12C) abgedeckt ist;
  • - daß die mit dieser Abdeckung (12A, 12B, 12C) verse­ hene Leiterplatte (11) einschließlich des Anschlußendes des Anschlußkabels (15) in eine die äußere Gestalt des Steuergerätes (10) gebendes zweites, schaumartiges Ma­ terial eingeschlossen und durch den dadurch gebilde­ ten Formschaummantel (13) geschützt ist.
14. Steuergerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß das erste Material in die Gestalt wenigstens einer schalenförmigen, auf die Leiterplatte passenden Abdeckhaube (12A, 12B) gebracht ist;
  • - daß die wenigstens eine Abdeckhaube (12A, 12B) mit der bestückten Leiterplatte (11) wenigstens mechanisch verbunden ist.
15. Steuergerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß die wenigstens eine schalenförmige Abdeckhaube (12A, 12B) aus Metall besteht.
16. Steuergerät nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß die wenigstens eine schalenförmige Abdeckhaube (12A, 12B) mit wenigstens einer der Leiterbahnflächen der Leiterplatte (11) elektrisch leitend verbunden ist.
17. Steuergerät nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß die elektrische Verbindung durch eine die me­ chanische Verbindung bewirkende Schränklaschenverbindung (12D) der wenigstens einen metallischen Abdeckhaube (12A, 12B) mit der Leiterplatte (11) hergestellt ist.
18. Steuergerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß das erste Material als konturschlüssig anliegen­ de, elektrisch hoch isolierende Umhüllung (12C) in Form einer durch Tauchen, Sprühen oder Beflocken und anschlie­ ßendes Trocknen, Aushärten bzw. Versintern hergestellten Lackschicht auf der Leiterplatte (11) ausgebracht ist.
19. Steuergerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß das zweite Material Partikel enthält, welche die Wärmeleitfähigkeit des Formschaummantels (13) er­ höhen.
20. Steuergerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß das zweite Material Partikel oder Verbindungen enthält, die eine elektrische Leitfähigkeit des Form­ schaummantels (13) bewirken.
21. Steuergerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß das zweite Material Partikel oder Verbindungen enthält, die eine magnetische Leitfähigkeit des Form­ schaummantels (13) bewirken.
22. Steuergerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß Bauelemente (14A), welche ein hohes Verlustlei­ stungsaufkommen haben, mit einem Kühlelement (17) thermi­ sch verbunden sind (14B) und das Kühlelement (17) in Be­ zug auf die Leiterplatte (11) so angeordnet und mitein­ geschäumt ist, daß Wärme abgebende Teile des Kühlele­ ments nicht von Formschaum bedeckt sind.
23. Steuergerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß das wenigstens eine Anschlußkabel (15) durch eine Knickschutztülle (18) geführt ist, welche teilweise miteingeschäumt und dadurch im Formschaummantel (13) ver­ ankert ist.
24. Steuergerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß die Leiterplatte (11) mit wenigstens einem kontaktherstellenden Verbindungselement (16; 16A, 16B, 16C) bestückt ist;
  • - daß die einzelnen Adern (15A, 15C) des wenigstens einen Anschlußkabels (15) vermittels des wenigstens einen Verbindungselements (16; 16A, 16B; 16C, 16D) lötfrei mit der Leiterplatte verbunden sind.
25. Steuergerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß die Austrittsöffnung (13B) des Anschlußkabels (15) in der Formschaumumhüllung (13) trichterförmig aus­ geformt ist, indem die Außenkontur der Formschaumumhül­ lung mit einem definierten Radius (19) nach innen ver­ läuft.
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