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DE4230065A1 - Verfahren zum Anbringen von Formkörpern in Kältegeräten - Google Patents

Verfahren zum Anbringen von Formkörpern in Kältegeräten

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Publication number
DE4230065A1
DE4230065A1 DE4230065A DE4230065A DE4230065A1 DE 4230065 A1 DE4230065 A1 DE 4230065A1 DE 4230065 A DE4230065 A DE 4230065A DE 4230065 A DE4230065 A DE 4230065A DE 4230065 A1 DE4230065 A1 DE 4230065A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
moldings
attached
evacuated
molded body
mouldings
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE4230065A
Other languages
English (en)
Inventor
Hans Dr Strack
Roland Reuter
Gerhard Dr Sextl
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Evonik Operations GmbH
Original Assignee
Degussa GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Degussa GmbH filed Critical Degussa GmbH
Priority to DE4230065A priority Critical patent/DE4230065A1/de
Publication of DE4230065A1 publication Critical patent/DE4230065A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F25REFRIGERATION OR COOLING; COMBINED HEATING AND REFRIGERATION SYSTEMS; HEAT PUMP SYSTEMS; MANUFACTURE OR STORAGE OF ICE; LIQUEFACTION SOLIDIFICATION OF GASES
    • F25DREFRIGERATORS; COLD ROOMS; ICE-BOXES; COOLING OR FREEZING APPARATUS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F25D23/00General constructional features
    • F25D23/06Walls
    • F25D23/062Walls defining a cabinet
    • F25D23/064Walls defining a cabinet formed by moulding, e.g. moulding in situ
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F25REFRIGERATION OR COOLING; COMBINED HEATING AND REFRIGERATION SYSTEMS; HEAT PUMP SYSTEMS; MANUFACTURE OR STORAGE OF ICE; LIQUEFACTION SOLIDIFICATION OF GASES
    • F25DREFRIGERATORS; COLD ROOMS; ICE-BOXES; COOLING OR FREEZING APPARATUS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F25D2201/00Insulation
    • F25D2201/10Insulation with respect to heat
    • F25D2201/14Insulation with respect to heat using subatmospheric pressure

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Thermal Sciences (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Refrigerator Housings (AREA)

Description

Kältegeräte, wie Kühl- und Gefriergeräte für den Haushaltsbereich und Kühlgeräte für den Freizeitbereich, bestehen üblicherweise aus einem Sandwich-Gehäuse und einer oder mehreren Türen, wobei die Hohlräume zwischen Innen- und Außenbehälter des Gehäuses bzw. der Tür(en) mit Polyurethan ausgeschäumt werden (vgl. Fig. 1). Der Polyurethanschaum hat hierbei eine doppelte Funktion: Er trägt zum einen als Konstruktionselement zu der mechanischen Stabilität des Gerätes bei und fungiert zum anderen als Isolationsmedium, um die Kälteverluste des Gerätes niedrig zu halten.
Eine Beschreibung dieser bekannten Konstruktionen von Kühl- und Gefriergeräten findet sich in "Lehrbuch der Kältetechnik", Band 2, 3. Auflage, Seiten 862-865, Verlag C.F. Müller, Karlsruhe (1981).
Die Fertigung der bekannten Kältegeräte erfolgt derart, daß der Innenbehälter durch Tiefziehen geeigneter Kunststoffe, wie ABS (Acrylnitril-Butadien-Styrol) und PS (Polystyrol), geformt wird (vgl. Fig. 2). Der Innenbehälter besteht im allgemeinen aus einem einzigen Bauteil, das zwei Seitenwände, eine Rückwand, eine Oberseite und einen Boden besitzt.
Der Außenbehälter besteht aus geeigneten Werkstoffen, zum Beispiel lackierten oder verzinkten Blechen. Teile des Außenbehälters können auch aus anderen Werkstoffen bestehen, wie z. B. Pappe, die zusätzlich mit einer Aluminiumfolie kaschiert sein kann.
Als Bauteile für den Außenbehälter können entweder flache, zweidimensionale Werkstücke verwendet werden, oder es können die flachen, zweidimensionalen Werkstücke mittels geeigneter Methoden (Biegen, Pressen) zu räumlich angeordneten, dreidimensionalen Werkstücken verformt werden (vgl. Fig. 3 a). Die zwei-und/oder dreidimensionalen Werkstücke werden gegebenenfalls in geeigneter Weise, z. B. durch Schrauben, Nieten, Löten, Schweißen, Kleben, miteinander verbunden ("vormontiert") und bilden den Außenbehälter, der 2 Seitenwände, eine Rückwand, eine Oberseite und einen Boden besitzt (vgl. Fig. 3 b).
Der gegebenenfalls vormontierte Außenbehälter und der Innenbehälter liegen zunächst getrennt vor, werden dann ineinandergesteckt und in geeigneter Weise, beispielsweise durch Schrauben, Nieten oder Kleben, miteinander fest verbunden (vgl. Fig. 4). Der hierbei entstehende Hohlraum wird mit Polyurethan ausgeschäumt.
Ein Sonderfall ist der Geräteaufbau mit eingeschäumtem Verdampfer/Verflüssiger; hierbei enthält der Hohlraum zusätzlich die Kapillarrohre von Verdampfer (Geräteinnenseite) und Verflüssiger (Geräteaußenseite).
Die Fertigung der Gerätetüren erfolgt in ähnlicher Weise wie die Fertigung des Gehäuses.
Es ist bekannt, zur Verbesserung der Isolationswirkung der Kühl- und Gefriergeräte in die Isolierung evakuierte Formkörper einzubringen. Hierfür geeignete evakuierte Formkörper sind beispielsweise in den deutschen Anmeldungen DE-OS 38 28 669, DE-OS 39 15 870, P 40 08 480.9 (= 40 29 405.6) und P 40 19 870.7 (Degussa) beschrieben.
In der US-PS 4,529,638 (Matsushita) ist ein evakuierter Formkörper beschrieben, der innerhalb des Kältegerätehohlraums zwischen Innen- und Außenwand in einem Polyurethanschaum eingebettet ist. Über die Art der Befestigung ist jedoch keine Aussage gemacht worden.
Es wurde nun gefunden, daß evakuierte Formkörper in Kältegeräten besonders einfach vor der Montage von Außen- und Innenbehälter, d. h., in der Phase, in der Innen- und Außenbehälter noch getrennt vorliegen, befestigt werden können.
Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zum Anbringen von evakuierten Formkörpern in Kältegeräten, welche dadurch gekennzeichnet ist, daß
  • - die evakuierten Formkörper auf dem Außenbehälter oder Innenbehälter des Kältegerätes angebracht werden, bevor Außen- und Innenbehälter miteinander verbunden werden,
  • - Außen- und Innenbehälter des Kältegerätes anschließend miteinander verbunden werden und der sich hierbei bildende Hohlraum ausgeschäumt wird.
Als evakuierte Formkörper können evakuierte Füllstoff-Dämmplatten mit symmetrischem oder asymmetrischem Aufbau verwendet werden.
Als Füllstoff für die Formkörper können Kieselsäure und/oder Silikate verwendet werden.
Das Anbringen der Formkörper kann durch Verkleben mit Klebstoffen erfolgen, wobei als Klebstoffe Substanzen verwendet werden können, die ohne chemische Reaktion abbinden.
Als Klebstoffe können weiterhin Schmelzkleber oder doppelseitige Klebebänder verwendet werden.
Die Formkörper können an der Innenseite des Außenbehälters oder an der Außenseite des Innenbehälters angebracht werden.
Beim Anbringen der Formkörper können zusätzlich Distanzstücke eingebracht werden.
Die Formkörper können vorzugsweise an der Innenseite der Geräte-Außenwand angebracht werden.
Als Formkörper können vorzugsweise asymmetrische Formkörper verwendet werden, die in der Sperrschichtfolie auf der flachen Seite eine Aluminiumfolie enthalten.
Die asymmetrischen Formkörper können derart angebracht werden, daß die flache Seite des Formkörpers auf der Innenseite der Geräte-Außenwand zu liegen kommt.
Mehrere Formkörper können vor dem Einbau miteinander verbunden werden.
Auf der Gerätewand können mehrere Formkörper im Verbund angebracht werden.
Die Geometrie der Formkörper und ihre Anordnung zueinander kann so gewählt werden, daß für das Verschäumen der Kältegeräte genügend freier Querschnitt für den Schaumfluß verbleibt.
Zum Verschäumen der zusammengebauten Geräte kann Polystyrolschaum oder Polyurethanschaum verwendet werden, wobei folgende Treibmittel, einzeln oder in Abmischungen, verwendet werden können:
FCKW R11; HFCKW R22, R123, R141b, 142b; HFKW R 134a, R 356; FKW Perfluorpentan, Perfluorhexan; Hydrofluorether; Kohlenwasserstoffe Pentan, Isopentan, Cyclopentan; CO2, Wasser.
Werden die Formkörper so angebracht, daß sie entweder auf der Innenseite des Außenbehälters oder auf der Außenseite des Innenbehälters zu liegen kommen, kann die Befestigung an der Innenseite des Außenbehälters bereits an den flachen, zweidimensionalen oder auch an den räumlich verformten, dreidimensionalen Werkstücken erfolgen. Eine Anbringung der Formkörper am vormontierten Außenbehälter ist ebenfalls möglich.
Nach der Montage von Außen- und Innenbehälter entsteht ein Hohlraum, der um das Volumen des Formkörpers vermindert ist und mit Polyurethan ausgeschäumt wird.
Die Dimension und Anordnung der Formkörper ist so zu wählen, daß beim anschließenden Einbringen der Polyurethanschaum-Komponenten keine mechanische Behinderung auftritt und beim Verschäumen genügend freier Querschnitt für den Schaumfluß vorhanden ist.
Die Befestigung erfolgt vorzugsweise durch Verkleben von einer Seite des Formkörpers entweder mit der Innenwand des Außenbehälters (vgl. Fig. 5 a) oder mit der Außenwand des Innenbehälters des Kältegerätes (vgl. Fig. 5 b), wobei die Verklebung direkt auf der Gerätewand erfolgen kann, so daß ein Verbund in der Anordnung Formkörper/Klebstoff/Gerätewand zustandekommt.
Es ist jedoch auch möglich, zwischen Formkörper und Geräte-Innenwand und/oder -Außenwand Abstandhalter oder Distanzstücke so einzubringen, daß ein Verbund in der Anordnung Formkörper/Klebstoff/Distanzstück / Klebstoff/Gerätewand zustandekommt (vgl. Fig. 5 c). Dies ist vor allem in dem oben erwähnten Sonderfall (eingeschäumter Verdampfer/Verflüssiger) vorteilhaft. In diesem Fall kann ein nachträgliches Einbringen zusätzlicher Distanzstücke zwischen Formkörper und Geräte-Innenwand und/oder -Außenwand in das bereits zusammengesteckte, jedoch noch nicht ausgeschäumte Gerät vorteilhaft sein.
Die Formkörper können im Bereich der Seitenwände, der Rückwand, der Oberseite und des Bodens angebracht werden, ebenso im Bereich der Tür(en). Einschränkungen können sich durch konstruktive Gegebenheiten innerhalb des auszuschäumenden Hohlraums ergeben, wie Kältemittelleitungen oder elektrische Leitungen, Schrauben, hervorstehende Werkstoffteile und ähnlichem. Um in diesen Fällen zu einer möglichst ungestörten Befestigung der Formkörper zu gelangen, ist die konstruktive Beseitigung der störenden Elemente im Geräte-Hohlraum anzustreben.
Als geeignete Formkörper können evakuierte Platten gemäß den deutschen Anmeldungen DE-OS 38 28 669, DE-OS 39 15 870, P 40 08 480.9 (= 40 29 405.6) und P 40 19 870.7 (Degussa) verwendet werden. Hierbei handelt es sich um verpreßte Füllstoffplatten, die in einer Hülle aus Sperrschichtfolie evakuiert und eingesiegelt wurden. Als Füllstoffe können bevorzugt Kieselsäuren und Silikate verwendet werden.
Die Formkörper können symmetrischen Aufbau (vgl. Fig. 6 a) (DE-OS 38 28 669, DE-OS 39 15 870, P 40 08 480.9 (= 40 29 405.6) oder asymmetrischen Aufbau (vgl. Fig. 6 b) (P 40 19 870.7) besitzen.
Bei symmetrischen Formkörpern sind beide Seiten symmetrisch zur Plattenmittel ausgebildet und bestehen auf beiden Seiten aus der gleichen Sperrschichtfolie ohne Aluminiumschicht.
Bei asymmetrischen Formkörpern bestehen die beiden Seiten aus unterschiedlichen Sperrschichtfolien. Die gewölbte Seite besteht aus einer aluminiumfreien Sperrschichtfolie. Die flache Seite besteht aus einer aluminiumhaltigen Sperrschichtfolie, die einen besonders hohen Diffusionswiderstand gegenüber Wasserdampf und anderen Gasen besitzt.
Asymmetrische Formkörper werden gegenüber symmetrischen Formkörpern bevorzugt eingesetzt.
Asymmetrische Formkörper werden in einer bevorzugten Form so angebracht, daß die flache, aluminiumhaltige Seite in Richtung zur Geräte-Außenwand und die gewölbte, aluminiumfreie Seite zur Geräte-Innenwand zu liegen kommt (vgl. Fig. 7 a und 7 b).
In dieser Anordnung befindet sich die aluminiumhaltige Seite des Formkörpers auf der warmen Seite des in Betrieb befindlichen Kältegerätes, und die aluminiumfreie, gewölbte Seite auf der kalten Seite, wobei sich folgende Vorteile ergeben:
Die Raten für die Wasserdampf- und Gaspermeation von aluminiumhaltigen Sperrschichtfolien sind bei den Temperaturen, die in der Isolierung von in Betrieb befindlichen Kältegeräten auftreten, kaum meßbar; ihre Temperaturabhängigkeiten ist ebenfalls äußerst gering.
Deshalb wirken sich die höheren Temperaturen auf der warmen Seite des Geräts kaum nachteilig auf die Wasserdampf- und Gaspermeation in den Formkörper aus; die im allgemeinen höhere Wasserdampfpartialdrücke auf der warmen Seite des Geräts wirken sich aus den gleichen Gründen kaum aus.
Die Raten für die Wasserdampf- und Gaspermeation von aluminiumfreien Sperrschichtfolien sind unter den gleichen Bedingungen zwar auch sehr gering; jedoch ist die Temperaturabhängigkeit der Wasserdampf- und Gaspermeation von aluminiumfreien Sperrschichtfolien deutlich stärker ausgeprägt als bei aluminiumhaltigen Sperrschichtfolien; deshalb wirken sich die niedrigeren Temperaturen auf der kalten Seite des Geräts günstig auf die Wasserdampf- und Gaspermeation in den Formkörper aus. Ein weiterer Vorteil sind die im allgemeinen niedrigeren Wasserdampfpartialdrücke auf der kalten Seite des Geräts.
Die Formkörper werden in einer bevorzugten Ausführungsform an der Innenseite der Geräte-Außenwand befestigt.
Besonders bevorzugt ist die Anbringung der asymmetrischen Formkörper an der Innenseite der Geräte-Außenwand, wobei die flache, aluminiumhaltige Seite mit der Gerätewand verklebt ist (vgl. Fig. 7 a). Dabei ergeben sich die folgenden Vorteile:
Im Bereich von Ecken und Kanten ist im Vergleich zur symmetrischen Formkörpern eine bessere Ausschäumung möglich.
Im Vergleich zu symmetrischen Formkörpern wird eine höhere Flächendeckung erzielt. Dies führt zu günstigeren Isolierwerten.
Der evakuierte Formkörper mit der außenliegenden Aluminiumfolie wirkt als zusätzliche Wasserdampfsperre und trägt zur Trockenhaltung der Schaumstoffisolierung, wie Polyurethanisolierung oder Polystyrolschaumisolierung, bei.
Die Anordnung von mehreren Formkörpern auf einer Gerätewand kann erfolgen, indem die Dämmplatten im Verbund geklebt werden. Hierbei können die Formkörper "auf Abstand" (vgl. Fig. 8 a) oder "Stoß an Stoß" (vgl. Fig. 8 b) gelegt werden. Bei symmetrischen Formkörpern wird die Variante "auf Abstand" bevorzugt, um beim anschließenden Ausschäumen die Ausbildung von Hohlräumen ("Lunker") zu vermeiden. Bei asymmetrischen Formkörpern ist daneben auch die Variante "Stoß an Stoß" möglich, da durch die Geometrie des asymmetrischen Panels eine Lunkerbildung vermieden wird.
Ferner ist es möglich, die Formkörper nicht nur nebeneinander anzubringen, sondern auch aufeinander (vgl. Fig. 9). Entscheidend hierbei ist, daß die gesamte Dicke der aufeinander liegenden Formkörper so bemessen ist, daß beim Ausschäumen des Geräts genügend freier Querschnitt für den Schaumfluß erhalten bleibt.
Zwei oder mehrere Formkörper können bereits vor dem Anbringen im Kältegerät untereinander verbunden werden, beispielsweise mit doppelseitigem Klebeband (vgl. Fig. 10 a), mit geeigneten Kunststoffprofilen (vgl. Fig. 10 b) oder Kunststoff-Steckverbindungen.
Auch ist es möglich, in einer separaten Schaumform einen oder mehrere Formkörper einzuschäumen, beispielsweise mit Polyurethan- oder Polystyrolschaum, und die vorgeschäumten Formkörper an der Gehäusewand anzubringen.
Weiter können ein oder mehrere Formkörper in eine vorgeformte Verpackung, zum Beispiel aus geschäumtem Polystyrol, eingelegt werden und zusammen mit der Verpackung an der Gehäusewand angebracht werden.
Beim Anbringen von Formkörpern auf verschiedenen, zueinander rechtwinklig angeordneten Gerätewänden ist die Verwendung sowohl von symmetrischen als auch asymmetrischen Formkörpern möglich. Bevorzugt wird auch hier die Verwendung von asymmetrischen Platten, die insbesondere im Bereich der Ecken und Kanten eine bessere Verschäumung ermöglichen (vgl. Fig. 11).
Als Klebstoffe für die Anbringung der Formkörper in Kältegeräten können Kleber verwendet werden, die ohne chemische Reaktion abbinden, wie Schmelzklebstoffe, Haftklebstoffe oder Klebstofflösungen.
Auch Kleber, die durch chemische Reaktion abbinden, sind geeignet, wie härtbare Pheno- und Aminoplaste oder Reaktionsklebstoffe (Polyesterharze, Epoxidharze, Polyurethankleber).
Eine Übersicht über die verschiedenen Klebstoffe findet sich in "Schriftenreihe Pigmente Nr. 44, Synthetische Degussa-Produkte für Klebstoffe", Seite 5 ff., Mai 1983.
Bevorzugt werden Kleber, die ohne chemische Reaktion abbinden, wie Schmelzklebstoffe oder Haftklebstoffe.
Als Schmelzkleber können Produkte, die z. B. auf Basis thermoplastischer Kunststoffe, wie Vinyl-Mischpolymerisaten, Polyurethanen, Polyestern oder Polyamiden aufgebaut sind, Verwendung finden.
Hersteller derartiger Produkte sind zum Beispiel folgende Firmen:
Firma Kömmerling, Pirmasens; geeignete Produkte (Beispiel: SK 650) sind im Firmenprospekt "Köramelt Schmelzklebstoff-Programm 1984" beschrieben;
Firma Bostik, Oberursel; Informationen über geeignete Produkte (Beispiel: Bostik 9645 Thermogrip, Bostik 9930 Thermogrip, Bostik 9931 Thermogrip) sind als Merkblätter (Ausgabe 1991/92) erhältlich.
Firma Jowat, Detmold; geeignete Produkte (Jowatherm) sind in Firmen-Datenblättern aus den Jahren 1990-1992 genannt.
Als Haftklebstoffe können Produkte, die beispielsweise auf Basis Polyisopren, Polyisobutylen und Polyvinyläther hergestellt werden, Verwendung finden. Bevorzugt werden dabei Produkte, die doppelseitige Klebebänder darstellen, eingesetzt.
Hersteller derartiger Produkte sind beispielsweise folgende Firmen:
Firma 3M Deutschland GmbH; in der Firmen-Produktinformation (Ausgabe 11/83) wird unter der Bezeichnung "Scotch Y-9528" ein doppelseitiges Klebeband mit Polyethylenschaum-Träger beschrieben.
Firma Beiersdorff, Hamburg.
Die Aufbringung der Klebstoffe kann vollflächig, Teilfläche, punktförmig, streifenförmig in Längs- und/oder Quer- und/oder Diagonalrichtung erfolgen.
Weiter ist es möglich, Unebenheiten des Formkörpers, wie unbeabsichtigte Eindrückungen, Randeinzüge, kleine Falten oder ähnliches durch Klebstoffauftrag auszugleichen.
Die Klebstoffe können entweder auf dem Formkörper oder auf der Gerätewand oder gleichzeitig auf beiden aufgebracht werden. Es ist möglich, die Aufbringung der Klebstoffe, insbesondere der doppelseitigen Klebebänder, nicht erst unmittelbar vor dem Einbau der Formkörper in die Kältegeräte vorzunehmen, sondern bereits bei der Herstellung der Formkörper. Einzelne Formkörper können bereits vor dem Einbringen in das Kältegerät untereinander mit doppelseitigem Klebeband verbunden werden.
Nach der Anbringung der Panels im Isolierraum des Gerätes kann der verbleibende Isolierraum des Kältegeräts mit handelsüblichen Schäumen, wie Polystyrolschaum oder vorzugsweise geschlossenzellige PUR-Schäume, ausgefüllt werden. Hersteller geeigneter PUR-Schäume sind beispielsweise die Firmen BASF, Bayer, Dow Chemical und ICI.
Der PUR-Schaum kann mit Treibgasen geschäumt werden, die aus folgenden Stoffen, allein oder in Abmischungen, bestehen:
FCKW R11; HFCKW R22, R123, R141b, 142b; HFKW R 134a, R 227, R 356; Hydrofluorether; FKW Perfluorpentan, Perfluorhexan; Kohlenwasserstoffe Pentan, Isopentan, Cyclopentan; CO2, beispielsweise auf Basis wassergetriebener PUR-Schäume.

Claims (18)

1. Verfahren zum Anbringen von evakuierten Formkörpern in Kältegeräten, dadurch gekennzeichnet, daß
  • - die evakuierten Formkörper auf dem Außenbehälter oder Innenbehälter des Kältegerätes angebracht werden, bevor Außen- und Innenbehälter miteinander verbunden werden,
  • - Außen- und Innenbehälter des Kältegerätes anschließend miteinander verbunden werden und der sich hierbei bildende Hohlraum ausgeschäumt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als evakuierte Formkörper evakuierte Füllstoff-Dämmplatten mit symmetrischem oder asymmetrischem Aufbau verwendet werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß für die Dämmplatten als Füllstoff Kieselsäuren und/oder Silikate verwendet werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Anbringung der Formkörper durch Verkleben mit Klebstoffen erfolgt.
5. Verfahren nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß als Klebstoffe Substanzen verwendet werden, die ohne chemische Reaktion abbinden.
6. Verfahren nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß als Klebstoffe Schmelzkleber oder doppelseitige Klebebänder verwendet werden.
7. Verfahren nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Formkörper an der Innenseite des Außenbehälters oder an der Außenseite des Innenbehälters angebracht werden.
8. Verfahren nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß beim Anbringen der Formkörper zusätzlich Distanzstücke eingebracht werden.
9. Verfahren nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Formkörper vorzugsweise an der Innenseite der Geräte-Außenwand angebracht werden.
10. Verfahren nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß vorzugsweise asymmetrische Formkörper verwendet werden, die in der Sperrschichtfolie auf der flachen Seite eine Aluminiumfolie enthalten.
11. Verfahren nach Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die vorzugsweise eingesetzten asymmetrischen Formkörper so angebracht werden, daß die flache Seite des Formkörpers auf der Innenseite der Geräte-Außenwand zu liegen kommt.
12. Verfahren nach Anspruch 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die mehrere Formkörper vor dem Einbau miteinander verbunden werden.
13. Verfahren nach Anspruch 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Gerätewand mehrere Formkörper im Verbund angebracht werden.
14. Verfahren nach Anspruch 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Geometrie der Formkörper und ihre Anordnung zueinander so gewählt wird, daß für das Verschäumen der Kältegeräte genügend freier Querschnitt für den Schaumfluß verbleibt.
15. Verfahren nach Anspruch 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß zum Verschäumen der zusammengebauten Geräte Polyurethanschaum verwendet wird.
16. Verfahren nach Anspruch 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß ein oder mehrere Formkörper in einer separaten Schaumform mit Kunststoffschaum eingeschäumt werden und die vorgeschäumten Formkörper an der Gehäusewand angebracht werden.
17. Verfahren nach Anspruch 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß beim Verschäumen des Polyurethans folgende Treibmittel, einzeln oder in Abmischungen, verwendet werden:
FCKW R11; HFCKW R22, R123, R141b, 142b; HFKW R 134a, R 356; FKW Perfluorpentan, Perfluorhexan; Hydrofluorether; Kohlenwasserstoffe Pentan, Isopentan, Cyclopentan; CO2, Wasser.
18. Kältegeräte, hergestellt nach Anspruch 1 bis 17.
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